Antrag
der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS
Nichtkommerziellen Rundfunk fördern
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird
aufgefordert, mit dem Land Brandenburg Verhandlungen über eine Ergänzung des
gemeinsamen Rundfunkstaatsvertrags aufzunehmen mit dem Ziel, eine Finanzierung
des nichtkommerziellen lokalen oder regionalen Rundfunks aus Mitteln der Medienanstalt
zu ermöglichen.
Begründung:
Nichtkommerzielle
Sender sind seit langem in vielen Bundesländern eine feste Größe in der Radiolandschaft.
Sie bereichern das lokale Programmangebot und bieten vielen jungen Künstlerinnen
und Künstlern sowie unabhängigen Musikproduzenten ein wichtiges Forum. Freie
Radiostationen tragen darüber hinaus zur Entwicklung und Verbreitung neuer
Techniken bei und fördern die Medienkompetenz.
In Berlin
arbeiten zahlreiche Radioinitiativen, die mit ihren anspruchsvollen Programmen
und innovativer Technik eine erhebliche Bedeutung für den Kultur- und
Medienstandort haben. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg muss die Möglichkeit
erhalten, diese Anbieter im Rahmen ihres Auftrags zur Förderung der kulturellen
Vielfalt zu berücksichtigen.
Der
Rundfunkstaatsvertrag der Länder sieht eine entsprechende
Finanzierungs-regelung ausdrücklich vor. In § 40 Abs. 1 des Vertrags heißt es: ‑Formen
der nichtkommerziellen Veranstaltung von lokalem und regionalem Rundfunk und
Projekte zur Förderung der Medienkompetenz können aus dem Anteil (an der
Rundfunkgebühr) nach Satz 1 aufgrund besonderer Ermächtigung durch den
Landesgesetzgeber gefördert werden.
Der
Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im
Bereich des Rundfunks enthält eine solche ausdrückliche Ermächtigung bislang
nicht. Sie muss in den Vertrag aufgenommen werden.
Berlin, den 18.
Januar 2005
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Müller Zimmermann und die übrigen Mitglieder der Fraktion der SPD |
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Liebich Hiller und die übrigen Mitglieder der Fraktion der PDS |
Ausschuss-Kennung
: EuroBundMediengcxzqsq