Antrag

der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS

Nichtkommerziellen Rundfunk fördern

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

 

Der Senat wird aufgefordert, mit dem Land Brandenburg Verhandlungen über eine Ergänzung des gemeinsamen Rundfunkstaatsvertrags aufzunehmen mit dem Ziel, eine Finanzierung des nichtkommerziellen lokalen oder regionalen Rundfunks aus Mitteln der Medienanstalt zu ermöglichen.

 

Begründung:

Nichtkommerzielle Sender sind seit langem in vielen Bundesländern eine feste Größe in der Radiolandschaft. Sie bereichern das lokale Programmangebot und bieten vielen jungen Künstlerinnen und Künstlern sowie unabhängigen Musikproduzenten ein wichtiges Forum. Freie Radiostationen tragen darüber hinaus zur Entwicklung und Verbreitung neuer Techniken bei und fördern die Medienkompetenz.

 

In Berlin arbeiten zahlreiche Radioinitiativen, die mit ihren anspruchsvollen Programmen und innovativer Technik eine erhebliche Bedeutung für den Kultur- und Medienstandort haben. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg muss die Möglichkeit erhalten, diese Anbieter im Rahmen ihres Auftrags zur Förderung der kulturellen Vielfalt zu berücksichtigen.

 

Der Rundfunkstaatsvertrag der Länder sieht eine entsprechende Finanzierungs-regelung ausdrücklich vor. In § 40 Abs. 1 des Vertrags heißt es: ‑Formen der nichtkommerziellen Veranstaltung von lokalem und regionalem Rundfunk und Projekte zur Förderung der Medienkompetenz können aus dem Anteil (an der Rundfunkgebühr) nach Satz 1 aufgrund besonderer Ermächtigung durch den Landesgesetzgeber gefördert werden.

 

 

 

 

Der Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks enthält eine solche ausdrückliche Ermächtigung bislang nicht. Sie muss in den Vertrag aufgenommen werden.

 

Berlin, den 18. Januar 2005

 

 

 

Müller   Zimmermann

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der SPD

 

 

 

 

 

Liebich    Hiller

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der PDS

 

 

 

Ausschuss-Kennung : EuroBundMediengcxzqsq