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Blick in das Foyer des Abgeordnetenhaus Berlins und die Freitreppe
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Verdienste um die Stadt Berlin

Berliner Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger

Im Einvernehmen mit dem Berliner Abgeordnetenhaus kann der Senat von Berlin Deutschen wie Ausländern, die sich „in hervorragender Weise um Berlin verdient gemacht“ haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. Sie erhalten eine Reihe von Vergünstigungen, so das Recht auf ein Ehrengrab, und sie dürfen eine Künstlerin bzw. einen Künstler auswählen, die bzw. der auf Kosten des Landes Berlin ein Bild von ihnen malt.

So entstand die Galerie der Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger im Abgeordnetenhaus von Berlin. Sie umfasst derzeit 57 Porträts (mehr über die Porträtierten finden Sie in unserem Katalog). Die Liste der Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger, die seit 1813 ehrenhalber zu Bürgern Berlins gemacht wurden, ist jedoch viel länger.