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Blick in das Foyer des Abgeordnetenhaus Berlins und die Freitreppe
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Friedrich Freiherr von Schuckmann

Friedrich Freiherr von Schuckmann war preußischer Staatsmann, der sich in Gesetzgebung und Verwaltung besonders verdient machte.

1755 im mecklenburgischen Mölln geboren, studierte von Schuckmann in Halle/Saale Geschichte und Rechtswissenschaften. 1779 begann er, beim Kammergericht Berlin zu arbeiten, 1786 wurde er Oberamtsregierungsrat in Breslau und 1790 zusätzlich Oberbergrichter beim Oberbergamt Schlesien. Fünf Jahre später übernahm er die Verwaltung der Fürstentümer Bayreuth und Ansbach und wurde zugleich Chefpräsident der beiden Kriegs- und Domänenkammern. Während dieser 12 Jahre erwarb er sich große Anerkennung, bis ihn1807 die Franzosen gefangen nahmen. Drei Jahre später nahm er die Tätigkeit als Geheimer Staatsrat im preußischen Innenministerium auf und wurde 1814 zum Innenminister ernannt. Zu seinem 50jährgen Dienstjubiläum erhielt er die Ehrenbürgerwürde von Berlin. Kurz vor seinem Tod 1834 schied er aus Altersgründen aus dem Staatsdienst aus.

  • Leben: 1755 - 1834
  • 6. Ehrenbürger
  • Verleihung 11.01.1829