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Blick über das Dach des Abgeordnetenhaus Berlin zum Potsdamer Platz
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Mitten in Berlin

Abgeordnetenhaus von Berlin / Foto: Peter Thieme

Das Abgeordneten-Haus von Berlin liegt mitten in der Stadt. Dort wo früher die Berliner Mauer war.

Die Berliner Mauer war die Grenze zwischen Ost-Berlin und West-Berlin.

Heute ist die Mauer nicht mehr da. Und Berlin ist wieder eine Stadt.

Mit einer Regierung für alle Berliner Bürgerinnen und Bürger.

Und mit Abgeordneten für alle Berlinerinnen und Berliner.

Willkommen im Abgeordneten-Haus von Berlin. Hier treffen die Abgeordneten von Berlin die wichtigsten Entscheidungen für alle Bürgerinnen und Bürger von Berlin. Im Bundes-Land Berlin gibt es 2 Gruppen von Politikern:

Die Landes-Regierung (= Senat)
Das sind die Regierende Bürgermeisterin oder der Regierende Bürger-Meister und die Senatorinnen und Senatoren.

Das Parlament
Das sind die Abgeordneten.

Die Abgeordneten sind die Vertreter der Bürgerinnen und Bürger von Berlin. Sie kontrollieren die Landes-Regierung. Und setzen sich für die Interessen der Berlinerinnen und Berliner ein.

Ich möchte Sie heute einladen. Machen Sie bei einer Führung mit. Nehmen Sie als Zuhörer an einer Versammlung teil. Lernen Sie die Arbeit der Abgeordneten kennen. Und sprechen Sie mit den Abgeordneten.

Das Abgeordneten-Haus ist für alle Bürgerinnen und Bürger ein offenes Haus. Deshalb freue ich mich auf Ihren Besuch, auf Ihre Ideen und Vorschläge und auf das Gespräch mit Ihnen.


Cornelia Seibeld

Versammlung der Arbeiter- und Soldatenräte im Preußischen Land-Tag, 1919 / Foto: Landesarchiv Berlin

Das Abgeordneten-Haus gibt es schon über 100 Jahre. Dort fanden schon viele Versammlungen statt, die für die Geschichte von Deutschland wichtig waren.

Im Jahr 1899 wird das neue Abgeordneten-Haus eingeweiht. Damals heißt es ‚Preußischer Landtag‘.

In der Zeit von Adolf Hitler und den National-Sozialisten wird das Haus als Wohn-Heim für Offiziere genutzt.
Offiziere sind die Vorgesetzten von Soldaten. Das Haus wird ‚Haus der Flieger‘ genannt.

Nach dem 2. Welt-Krieg wird das Haus zum Haupt-Sitz der DDR-Regierung. Einen Teil des Hauses hat das Ministerium für Staats-Sicherheit (= Stasi) genutzt. Zum Beispiel zum Abhören von Telefon-Gesprächen. Oder von Wohnungen.

Nach der Wieder-Vereinigung von Ost-Deutschland und West-Deutschland wird das Abgeordneten-Haus umgebaut und renoviert. 1993 ziehen die Abgeordneten von Berlin in das Abgeordneten-Haus ein.

Die Präsidentin des Abgeordneten-Hauses leitet die Arbeit im Abgeordneten-Haus.
Das Präsidium und der Ältesten-Rat helfen ihr dabei.

Die Präsidentin ist die oberste Chefin vom Abgeordneten-Haus. Sie hat wichtige Aufgaben. Zum Beispiel:

  • Sie vereidigt den Regierenden Bürger-Meister oder die Regierende Bürger-Meisterin und die Senatorinnen und Senatoren. Das bedeutet: Der Bürger-Meister oder die Bürger-Meisterin und die Senatorinnen und Senatoren müssen schwören, dass sie sich an die Gesetze von Berlin halten. Und dass sie ihre Arbeits-Kraft für die Berlinerinnen und Berliner einsetzen.
  • Sie ist die Geschäfts-Führerin vom Abgeordneten-Haus.
  • Sie ist die Vertreterin und Sprecherin aller Abgeordneten.
  • Sie lädt die Abgeordneten zu den Sitzungen ein.
  • Sie ist die Vorsitzende bei den Sitzungen. Das bedeutet: Sie ist die Sitzungs-Leiterin.
  • Sie überprüft alle Papiere, die in den Sitzungen besprochen werden sollen.
  • Sie sorgt dafür, dass die neuen Gesetze aufgeschrieben werden.


Das Präsidium ist die oberste Abteilung vom Abgeordneten-Haus.

Zum Präsidium gehören der Präsident oder die Präsidentin, die zwei Vize-Präsidenten und mehrere Vertreter von den Fraktionen. Man nennt sie Bei-Sitzer. Die Präsidentin vom Abgeordneten-Haus ist die oberste Frau im Präsidium. Man sagt auch: Vorsitzende. Die Vize-Präsidenten sind die Stell-Vertreter der Präsidentin. Das Präsidium unterstützt die Präsidentin bei der Arbeit.

Zum Ältesten-Rat gehören der Präsident oder die Präsidentin des Abgeordneten-Hauses, die zwei Stell-Vertreter oder Stell-Vertreterinnen und ein paar Abgeordnete von den Fraktionen mit viel Erfahrung. Das sind Personen, die schon lange in der Politik sind und sich gut auskennen.

Der Ältesten-Rat hilft der Präsidentin bei der Geschäfts-Führung. Zum Beispiel bei der Vorbereitung der Sitzungen. Manchmal muss der Ältesten-Rat auch einen Streit schlichten. Das bedeutet: Er muss die Abgeordneten beruhigen, wenn sie sich streiten. Und Vorschläge machen, wie sie die Schwierigkeiten
überwinden können. Damit sie sich wieder vertragen.

Die Präsidentin und das Präsidium müssen spätestens 6 Wochen nach der Land-Tags-Wahl von den Abgeordneten gewählt werden.

Plenar-Sitzung im Berliner Abgeordneten-Haus

Das Plenum ist die Versammlung von allen Abgeordneten im Berliner Abgeordneten-Haus.
Man sagt auch Plenar-Sitzung.

Die Plenar-Sitzungen sind immer am Donnerstag, alle 2 Wochen, um 10.00 Uhr.

Die wichtigsten Aufgaben der Abgeordneten sind:

  • Sie machen neue Gesetze. Oder sie ändern Gesetze, die es schon gibt.
  • Sie bestimmen, wie viel Geld die Landes-Regierung (= Senat) ausgeben darf.
  • Und wofür das Geld ausgegeben werden darf.
  • Sie kontrollieren die Arbeit der Landes-Regierung.


Alle diese Aufgaben finden in den Plenar-Sitzungen statt. Dort können die Abgeordneten Fragen zur Arbeit der Landes-Regierung stellen. Oder neue Gesetze beschließen.

Für die Plenar-Sitzungen gibt es feste Regeln. Diese Regeln stehen in der Geschäfts-Ordnung vom Abgeordneten-Haus.

Die Plenar-Sitzungen sind öffentlich. Das bedeutet: Man kann die Plenar-Sitzungen besuchen und zuhören.

Interessierte Besucherinnen und Besucher können sich beim Besucher-Dienst anmelden.

Telefon: 030 / 23 25 – 10 64

Abstimmung im Plenarsaal

Die Abgeordneten im Berliner Abgeordneten-Haus sind die Vertreter der Bürgerinnen und Bürger von Berlin.
Sie müssen dafür sorgen, dass die Berliner Landes-Regierung (= Senat) ihre Arbeit richtig macht.

Die Abgeordneten haben wichtige Aufgaben:

  • Sie wählen den Präsidenten vom Abgeordneten-Haus und den Regierenden Bürger-Meister.
  • Sie beschließen neue Gesetze für Berlin oder Änderungen von Gesetzen.
  • Sie stimmen über den Haushalt ab. Das bedeutet: Sie bestimmen, wie viel Geld die Landes-Regierung ausgeben darf. Und wofür. Das Geld, das eine Landes-Regierung in einem Jahr ausgibt, nennt man Jahres-Haushalt.
  • Sie kontrollieren die Arbeit der Landes-Regierung.


Die Abgeordneten von einer Fraktion machen gemeinsam Vorschläge. Und stimmen bei Versammlungen normalerweise alle gemeinsam für den Vorschlag von ihrer Fraktion. Damit der Vorschlag so viele Stimmen wie möglich bekommt. Das nennt man Fraktions-Disziplin.

Manchmal hat ein Abgeordneter eine andere Meinung. Dann stimmt er nicht für den Vorschlag von seiner Fraktion ab. Das muss er auch nicht. Alle Abgeordneten sind unabhängig. Das bedeutet: Sie können ihre Meinung frei sagen und frei abstimmen.

Alle Abgeordneten bekommen für ihre Arbeit Geld. Das nennt man Diät. Die Diät ist so etwas wie ein Lohn.

Den Lohn brauchen die Abgeordneten, weil sie meist keine Zeit mehr haben ihren alten Beruf zu machen.

Alle Abgeordneten von einer Partei zusammen nennt man Fraktion.

Wenn bei der Wahl 5 Parteien genug Stimmen bekommen haben, dann gibt es im Parlament 5 Fraktionen. Die Partei mit den meisten Stimmen hat die größte Fraktion im Parlament.

Jede Fraktion hat einen Fraktions-Vorstand. Das sind die Leiter der Fraktion.

Zum Fraktions-Vorstand gehören ein oder mehrere Fraktions-Vorsitzende, seine Stell-Vertreter und ein Fraktions-Geschäfts-Führer.

Der Fraktions-Vorstand bereitet die Fraktions-Sitzungen vor.

In den Fraktions-Sitzungen sprechen die Abgeordneten über ihre Ideen und Vorschläge zu verschiedenen Themen. Diese Ideen und Vorschläge stellen sie in der Plenar-Sitzung den Abgeordneten der anderen Fraktionen vor. Dort sprechen dann alle Abgeordneten über die Vorschläge der Fraktionen. Und stimmen gemeinsam darüber ab.

Die Fraktionen des Abgeordneten-Hauses von Berlin sind:

CDU-Fraktion
Telefon 030 / 2325-2115
mail@cdu-fraktion.berlin.de
www.cdu-fraktion.berlin.de
Vorsitzender: Kai Wegner

SPD-Fraktion
Telefon 030 / 2325-2222
spd-fraktion@spd.parlament-berlin.de
www.spdfraktion-berlin.de
Vorsitzender: Raed Saleh

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Telefon 030 / 2325-2400
gruene@gruene-fraktion-berlin.de
www.gruene-fraktion-berlin.de
Vorsitzende: Werner Graf, Bettina Jarasch

Fraktion Die Linke
Telefon 030 / 2325-2510
kontakt@linksfraktion-berlin.de
www.linksfraktion-berlin.de
Vorsitzende: Anne Helm, Carsten Schatz

AfD-Fraktion
Telefon 030 / 2325-2623
http://afd-fraktion.berlin
Vorsitzender: Dr. Kristin Brinker

Ein Ausschuss oder Fach-Ausschuss ist eine Arbeits-Gruppe.

In der Arbeits-Gruppe arbeiten Abgeordnete aus allen Fraktionen zusammen. Sie müssen sich in dem Fach-Gebiet von dem Ausschuss gut auskennen.

Ein Beispiel:
In der Plenar-Sitzung wird ein Antrag gestellt. Zum Beispiel für ein neues Gesetz über das Bauen von Sozial-Wohnungen. Dann kommt der Fach-Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr zusammen. Die Abgeordneten im Fach-Ausschuss sprechen über das neue Gesetz. Und machen Vorschläge für das Gesetz. Die Vorschläge stellen sie später in einer Plenar-Sitzung vor. Die Abgeordneten sprechen dann über die Vorschläge. Zum Schluss stimmen sie über das neue Gesetz ab.

Der Haupt-Ausschuss entscheidet darüber, wie die Landes-Regierung von Berlin das Geld ausgeben darf.

Ein besonderer Ausschuss ist der Petitions-Ausschuss. Die Abgeordneten im Petitions-Ausschuss kümmern sich um Bitt-Schreiben und Beschwerde-Briefe von den Bürgerinnen und Bürgern. Diese Briefe nennt man Petition.

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann eine Petition an den Petitions-Ausschuss schicken. Die Abgeordneten im Petitions-Ausschuss kümmern sich dann um die Petition. Im Petitions-Ausschuss sind Abgeordnete aus jeder Fraktion.

Der Petitions-Ausschuss ist für alle Berlinerinnen und Berliner da. Klicken Sie bitte hier.

Mappe für Akten für den Untersuchungsausschuss / Foto: Abgeordnetenhaus von Berlin

Wenn in der Politik etwas schief läuft, können die Abgeordneten eine Untersuchung beschließen. Dafür wird ein Untersuchungs-Ausschuss gebildet. Das ist eine Arbeits-Gruppe.

Der Untersuchungs-Ausschuss untersucht ganz genau, was schief gelaufen ist. Am Ende der Untersuchung gibt es einen Untersuchungs-Bericht.

Ein Untersuchungs-Ausschuss wird immer nur für einen bestimmten Untersuchungs-Auftrag gebildet. Wenn die Untersuchung zu Ende ist, wird der Untersuchungs-Ausschuss wieder aufgelöst.

Die Mitglieder im Untersuchungs-Ausschuss werden von den Abgeordneten gewählt. Sie wählen einen Ausschuss-Vorsitzenden. Das ist der Leiter vom Untersuchungs-Ausschuss. Und sie bestimmen die anderen Personen im Untersuchungs-Ausschuss. Von jeder Fraktion muss wenigstens 1 Abgeordneter im Untersuchungs-Ausschuss sein.

Ein Untersuchungs-Ausschuss arbeitet ähnlich wie ein Gericht. Er kann in die Akten von der Landes-Regierung schauen. Und er kann Zeugen und Sach-Verständige zu dem Thema befragen.

Zeugen sind Personen,die etwas zu dem Thema zu sagen haben. Zum Beispiel weil sie etwas gesehen haben.
Oder weil sie etwas wissen.

Sach-Verständige sind Fach-Leute.

Die Sitzungen vom Untersuchungs-Ausschuss sind öffentlich. Das bedeutet: Man kann als Zuschauer dabei sein.
Fotografen und Reporter vom Radio, Fernsehen und von den Zeitungen dürfen auch dabei sein.

Was bei der Untersuchung heraus gekommen ist, erfährt man dann aus dem Radio, aus dem Fernsehen, aus der Zeitung oder aus dem Internet.

So spricht man das: An-kät Kommiss-jon

Die Enquete-Kommission ist eine Arbeits-Gruppe. Enquete-Kommissionen machen Untersuchungen, wie es in unserer Gesellschaft weiter-geht.

Zum Beispiel:

  • Wie soll Berlin in Zukunft aussehen?
  • Oder wie geht es in unserer Gesellschaft weiter, wenn immer mehr Menschen das Internet benutzen?


Diese Themen sind wichtig für die Politik. Und für die Entscheidungen der Landes-Regierung.

Deshalb bildet das Parlament eine Enquete-Kommission.

Die Abgeordneten im Parlament bestimmen die Mitglieder in der Enquete-Kommission.

Das können Abgeordnete sein. Und Fach-Leute, die keine Abgeordneten sind.

Die Enquete-Kommission macht einen Abschluss-Bericht.

Das Parlament und die Landes-Regierung berücksichtigen dann die Ergebnisse in dem Bericht bei ihren Entscheidungen.

Wenn die Enquete-Kommission mit ihrer Untersuchung fertig ist, wird die Arbeits-Gruppe wieder aufgelöst.

Das Abgeordneten-Haus von Berlin ist der Arbeits-Platz von den Berliner Abgeordneten.
Sie werden alle 5 Jahre von den Berliner Bürgerinnen und Bürgern gewählt.

Alle Abgeordneten zusammen nennt man Landes-Parlament.
Das Berliner Landes-Parlament hat wenigstens 130 Plätze.

Das bedeutet: So viele Abgeordnete müssen gewählt werden.

Wählen können alle Berliner Bürgerinnen und Bürger, wenn sie

  • 18 Jahre alt sind
  • einen deutschen Pass haben
  • in Berlin wohnen
  • in der Wähler-Liste von ihrem Wohn-Ort stehen.


Man nennt sie Wahl-Berechtigte.


Die politischen Parteien bestimmen die Personen, die gewählt werden können. Man nennt sie auch Kandidaten. Diese Kandidaten stehen dann auf 2 Wahl-Zetteln.

Auf dem 1. Wahl-Zettel stehen die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten von den Parteien. Auf dem 2. Wahl-Zettel stehen die Parteien.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat 2 Stimmen.

  • Mit der Erst-Stimme wählt man eine Kandidatin oder einen Kandidaten.
  • Mit der Zweit-Stimme wählt man eine Partei.


Jeder kann den Kandidaten wählen, der ihm am besten gefällt. Und die Partei, die ihm am besten gefällt.

Einwurf eines Wahlzettels / Foto: Abgeordnetenhaus von Berlin

Für die Wahl in Berlin sind die Bezirke in Wahl-Kreise aufgeteilt.
In jedem Bezirk gibt es viele Wahl-Lokale.
Das ist der Raum, wo die Wahl-Kabinen stehen.

Zum Wählen müssen die Berliner Wählerinnen und Wähler in ein Wahl-Lokal gehen. Dort bekommen sie die Wahl-Zettel.

In der Wahl-Kabine können sie dann die Wahl-Zettel ausfüllen. Man sagt auch: ihre Stimme abgeben.

Jeder Wähler muss 2 Kreuze machen:

  • Ein Kreuz bei einer Person.
  • Und ein Kreuz bei einer Partei.


In der Wahl-Kabine kann niemand zuschauen. Das nennt man: Geheime Wahl.

Wenn die Wahl-Lokale geschlossen sind, werden die Stimmen ausgezählt. Das bedeutet: Die Wahl-Helfer schauen, wer die meisten Kreuze auf den Wahl-Zetteln hat.

Vorher prüfen die Wahl-Helfer alle Wahl-Zettel. Sie schauen, ob die Wahl-Zettel gültig sind. Wenn ein Wähler mehr als 2 Kreuze macht, ist der Wahl-Zettel ungültig.

Wenn alle gültigen Stimmen (Kreuze) gezählt sind, gibt der Landes-Wahl-Leiter das End-Ergebnis bekannt.

Später kann man im Radio, im Fernsehen, in der Zeitung oder im Internet erfahren, wie die Wahl ausgegangen ist.

Die Regierende Bürger-Meisterin ist die Chefin von der Berliner Landes-Regierung.
Die Landes-Regierung von Berlin heißt auch Senat.

Die Regierende Bürger-Meisterin wird vom Parlament gewählt. Das Parlament sind alle Abgeordneten zusammen.

Die Wahl zur Regierenden Bürger-Meisterin ist geheim. Die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt die Wahl.

Nach der Wahl muss die Regierende Bürger-Meisterin die Landes-Regierung bilden.

Das bedeutet: Die Regierende Bürger-Meisterin sucht die Personen für die Landes-Regierung aus. Man sagt dazu auch Senat.

Die Mitglieder vom Senat sind die Senatorinnen und Senatoren.

Der Arbeits-Platz der Regierenden Bürger-Meisterin von Berlin ist im Berliner Rat-Haus. Es wird auch Rotes Rat-Haus genannt.
Die Regierende Bürger-Meisterin hat aber auch noch einen Arbeits-Platz im Abgeordneten-Haus.

Die Aufgaben der Regierenden Bürger-Meisterin sind:

  • Sie ist die Vertreterin von allen Berlinerinnen und Berlinern. Man sagt auch: Sie vertritt Berlin nach außen.
  • Sie sucht die Senatorinnen und Senatoren aus. Sie kann sie auch wieder entlassen.
  • Sie macht Vorschläge für die Abteilungen in der Regierung.
  • Sie bestimmt zusammen mit dem Senat die Regeln für die Regierungs-Politik. Und sie achtet darauf, dass die Regeln eingehalten werden.
  • Sie ist die Chefin vom Senat. Wenn es bei einer Abstimmung keine Mehrheit gibt, zählt ihre Stimme doppelt.
  • Sie verkündet die Gesetze von Berlin. Das bedeutet: Sie sorgt dafür, dass die Berlinerinnen und Berliner die Gesetze im ‚Gesetz- und Verordnungs-Blatt für Berlin‘ lesen können.

Die Regierung des Landes Berlin heißt Senat.
Der Senat besteht aus dem Regierenden Bürger-Meister oder der Regierenden Büger-Meisterin und zehn Senatorinnen und Senatoren.

Nach der Wahl bestimmt die Regierende Bürger-Meisterin die Senatorinnen und Senatoren für seine Regierung.
Man sagt auch: Sie ernennt die Senatorinnen und Senatoren.

Zwei von ihnen bestimmt sie als seine Stell-Vertreter. Sie heißen Bürger-Meister oder Bürger-Meisterin.

Ein Senator oder eine Senatorin ist wie ein Minister oder eine Ministerin.

Jede Senatorin und jeder Senator hat eine eigene Abteilung.Sie wird Senats-Verwaltung genannt.
Zum Beispiel: Senats-Verwaltung Gesundheit und Soziales.

Die Abteilung von der Regierenden Bürger-Meisterin heißt Senats-Kanzlei.

Der Senat hat jeden Dienstag eine Sitzung im Berliner Rat-Haus. Nach der Sitzung findet eine Presse-Konferenz statt. Das ist eine Versammlung für die Reporter von Radio-Sendern, von Fernseh-Sendern und von Zeitungen.

Die Idee für ein neues Gesetz kann von der Landes-Regierung, von den Abgeordneten (vom Parlament) oder von den Bürgerinnen und Bürgern kommen.

  • Gesetz-Entwurf: Zuerst gibt es einen ersten Vorschlag. Das nennt man Gesetz-Entwurf. Der Gesetz-Entwurf wird an die Präsidentin oder den Präsidenten vom Abgeordneten-Haus geschickt.
     
  • Tages-Ordnung: Der Ältesten-Rat bereitet die Plenar-Sitzungen vor. Er setzt den Gesetz-Entwurf auf die Tages-Ordnung von einer der nächsten Plenar-Sitzungen. Spätestens 2 Tage vor der Plenar-Sitzung bekommen die Abgeordneten eine Kopie von dem Gesetz-Entwurf.
     
  • Erste Lesung: In der Plenar-Sitzung sprechen die Abgeordneten zum ersten Mal über den Gesetz-Entwurf. Das nennt man Erste Lesung. Übergabe an den Fach-Ausschuss: Nach der Ersten Lesung wird der Gesetz-Entwurf an den zuständigen Fach-Ausschuss übergeben. Der Fach-Ausschuss prüft den Gesetz-Entwurf. Zum Schluss geht der Gesetz-Entwurf mit den Änderungs-Vorschlägen wieder zurück an die Abgeordneten.
     
  • Zweite Lesung: In der Zweiten Lesung sprechen die Abgeordneten über jeden einzelnen Abschnitt in dem Gesetz-Entwurf.
     
  • Abstimmung: Nach der Zweiten Lesung stimmen die Abgeordneten über das Gesetz ab. Wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten mit ‚ja‘ stimmen, ist das Gesetz angenommen.

 

  • Die Präsidentin vom Abgeordneten-Haus macht das Gesetz fertig. Das nennt man Ausfertigung.

 

  • Verkündung und gültig werden: Spätestens 2 Wochen nach der Ausfertigung verkündet die Regierende Bürger-Meisterin das neue Gesetz.

 

  • Dann können alle Berlinerinnen und Berliner das neue Gesetz im ‚Gesetz- und Verordnungs-Blatt für Berlin‘ lesen.

 

  • Spätestens 2 Wochen nach der Verkündung gilt das neue Gesetz.

Die Bücherei im Abgeordneten-Haus / Foto: Abgeordnetenhaus von Berlin

Das Abgeordneten-Haus ist ähnlich wie eine Firma.

Oder eine Behörde. Dort arbeiten noch viele andere Personen.

In verschiedenen Abteilungen.

Die Präsidentin vom Abgeordneten-Haus ist die Leiterin der Verwaltung. Ihr Stell-Vertreter ist der Direktor vom Abgeordneten-Haus. Er hilft der Leiterin bei ihren Aufgaben.


Das Abgeordneten-Haus hat 3 große Abteilungen (Abt. 1-3):

Zur Allgemeinen Verwaltung (Abt. 1) gehören zum Beispiel die Personal-Abteilung, die Post-Stelle, die Haus-Technik und der Sicherheits- und Ordnungs-Dienst.

Im Wissenschaftlichen Dienst (Abt. 2) arbeiten mehrere Juristen. Sie kennen sich besonders gut mit den Gesetzen aus. Die Juristen beraten die Präsidentin, die Fraktionen und die Ausschüsse. Zum Beispiel bei Themen, die mit Recht und Gesetzen zu tun haben.

Zum Wissenschaftlichen Dienst gehört auch die Bücherei. Dort findet man auch alle Papiere über die Arbeit des Parlaments.

Die Mitarbeiter vom Plenar- und Ausschuss-Dienst (Abt. 3) unterstützen das Plenum und die Fach-Ausschüsse bei ihrer Arbeit. Sie beraten die Präsidentin und die Ausschuss-Vorsitzenden. Sie bereiten die Sitzungen vor.

Dort werden auch die Protokolle von den Sitzungen gemacht. Die Protokolle findet man dann später in der Bücherei. Dort können alle Bürgerinnen und Bürger die Protokolle und die anderen Papiere anschauen und lesen.

Außer den 3 Haupt-Abteilungen gibt es noch eine Abteilung für Öffentlichkeits-Arbeit. Dort bekommt man zum Beispiel Broschüren und Falt-Blätter. Der Besucher-Dienst gehört auch zu dieser Abteilung.

Die Presse-Abteilung ist für die Reporter von Radio, Fernsehen und Zeitungen zuständig. Sie bekommen dort Informationen und Bilder.

Ehren-Bürger-Galerie / Foto: Abgeordnetenhaus von Berlin / Foto: Abgeordnetenhaus von Berlin

Kunst gehört zum Abgeordneten-Haus von Berlin dazu.

Überall im Haus findet man verschiedene Arten von Kunst.

Manche Kunst-Werke kann man nur bei einer Ausstellung im Abgeordneten-Haus sehen. Andere Kunst-Werke sind immer da. 

Zum Beispiel die Ehren-Bürger-Galerie.

  • Die Ehren-Bürger-Galerie: Ehren-Bürger sind Bürgerinnen und Bürger, die sich besonders für die Stadt Berlin eingesetzt haben. In den Fluren vom Abgeordneten-Haus hängen die Bilder von einigen Ehren-Bürgern.

 

  • Fest-Saal: Der Fest-Saal ist ein Raum für Feste im Abgeordneten-Haus. Dort hängen 5 große Tafel-Bilder von dem Künstler Gerhard Richter.

 

  • Galerie im 3. Stock: In der Galerie im 3. Stock hängen Bilder von dem Künstler Horst Hoedicke. Auf der anderen Seite der Galerie im 3. Stock sind Bronze-Köpfe von wichtigen Politikerinnen und Politikern aus Berlin ausgestellt. Bronze ist ein weiches Metall. Künstler benutzen Bronze gerne für Figuren.

 

  • Casino: Im 1. Stock des Abgeordneten-Hauses hängt ein 3-teiliges Bild von Matthias Koeppel. Es zeigt die Öffnung der Berliner Mauer am 9. November 1989. Der Künstler war damals dabei. Er hat viele Zeichnungen gemacht. Die Zeichnungen hat er dann als Idee für sein 3-teiliges Bild benutzt.

Besuch einer Plenar-Sitzung / Foto: Abgeordnetenahus von Berlin

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können das Abgeordneten-Haus von Berlin besuchen.

  • Führungen: Man kann zum Beispiel an einer Führung teilnehmen. Die Mitarbeiter vom Besucher-Dienst zeigen den Besuchern dann alles. Sie erzählen etwas über das Abgeordneten-Haus. Und über die Arbeit dort.
  • Die Führungen sind kosten-los.
  • Sie dauern ungefähr 1 Stunde.
  • Besucher-Gruppen melden sich am besten vorher an.
     
  • Gespräche mit den Abgeordneten: Wer will, kann mit Abgeordneten von allen Parteien sprechen.
  • Der Besucher-Dienst kümmert sich um die Termine für die Gespräche.
     
  • Besuch bei einer Sitzung: Wer will, kann eine Plenar-Sitzung besuchen.
  • Oder eine Sitzung von einem Fach-Ausschuss.
  • Dafür meldet man sich am besten früh genug an.


Beim Besucher-Dienst kann man sich einen Platz reservieren lassen.
Der Platz wird dann für den angemeldeten Besucher frei gehalten.

Tag der offenen Tür: Einmal im Jahr findet im Abgeordneten-Haus ein Tag der offenen Tür statt.
Dann gibt es Führungen und Vorträge.
Und Gesprächs-Runden mit den Abgeordneten.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich über die Arbeit im Abgeordneten-Haus informieren. Sie können den Abgeordneten Fragen stellen. Und sich mit ihnen unterhalten.


Abgeordneten-Haus von Berlin
Besucher-Dienst
10111 Berlin
Telefon: 030 / 23 25 – 10 64
Telefax: 030 / 23 25 – 10 63
E-Mail: besucherdienst@parlament-berlin.de