1. zur Suche
  2. zur Hauptnavigation
  3. zum Inhalt
  4. zum Bereichsmenü
Blick auf die Büstengalerie im Abgeordnetenhaus Berlin
Nach unten

Demokratie

Die Bundesrepublik Deutschland ist nach dem Grundgesetz eine Demokratie in Form der repräsentativen Demokratie, d.h. das Volk wählt die Volksvertreter, in Berlin das Abgeordnetenhaus. In der Verfassung von Berlin wird für das Bundesland Berlin erklärt, dass die gesetzgebende Gewalt durch Volksabstimmungen, Volksentscheide und durch die Volksvertretung ausgeübt wird. Somit werden hier repräsentative und direkte Demokratie als gleichberechtigte Elemente der Volkssouveränität angesehen.