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Blick auf die Büstengalerie im Abgeordnetenhaus Berlin
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Gewaltenteilung

Nach der Lehre von der Gewaltenteilung wird die staatliche Macht in drei Funktionsbereiche, in die Legislative (gesetzgebende Gewalt), die Exekutive (ausführende oder vollziehende Gewalt) und die Judikative (rechtsprechende Gewalt), aufgeteilt.