Frau Vors. Weißbecker: Wir kommen zu
Punkt 1 der Tagesordnung – alt 2 –
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Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Hartz IV: Darstellung der Projektplanung und regelmäßiger Umsetzungsbericht Drs 15/3647 (auf Antrag der Fraktion der Grünen und der
Fraktion der SPD) |
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Ich freue mich, dass uns heute Frau Haupt-Koopmann, Frau Zierath und Herr Gärtner zur Verfügung stehen, sowie Herr Schültke von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Und ich begrüße sehr herzlich Herrn Bezirksstadtrat Dr. Hanke. – Die Begründung der Besprechung erfolgt durch die SPD. – Herr Jahnke, bitte!
Abg. Jahnke (SPD): Danke, Frau Vorsitzende! – Wir hatten im Oktober diesen Beschluss im Abgeordnetenhaus gefasst, diesen regelmäßigen Bericht haben zu wollen, erstmalig zum 31. Januar. Es ist kein Geheimnis, dass gerade wir von der SPD-Fraktion die ursprünglich angedachte Lösung begrüßt hätten, aber das ist nun nicht passiert. Es gibt andere Mehrheiten auf Bundesebene, und deswegen muss eine Koordinierung zwischen Bundesagentur und den Bezirken erfolgen. Inwiefern das jetzt geschehen ist, und was man noch verbessern kann, wollen wir im Ausschuss intensiv begleiten.
Frau Vors. Weißbecker: Vielen Dank! – Für die Grünen begründet Frau Dr. Klotz!
Frau Abg. Dr. Klotz (Grüne): Schönen Dank! – Ich muss nur aus der Mitteilung – zur Kenntnisnahme – zitieren, um zu begründen, warum es wichtig ist, die Kooperation zwischen den verschiedenen Akteuren zu besprechen und kann Ihnen gleich vorweg sagen: Diese Mitteilung – zur Kenntnisnahme – liest sich auf langen Strecken wie eine Satire und legt den Fokus genau auf den Punkt, der in Berlin nicht funktioniert, und das ist das nicht abgestimmte Handeln der beteiligten Akteure. In dieser Mitteilung – zur Kenntnisnahme – wird behauptet, dass der Senat rechtzeitig die organisatorischen und fachlichen Voraussetzungen erarbeitet hat, um Hartz IV in Berlin umzusetzen und dass die landesseitige Begleitung und Durchführung dieses Prozesses das abgestimmte Handeln der beteiligten Akteure auf unterschiedlichen Ebenen erfordert. Es erfordert das sehr wohl, aber real vorhanden ist nicht, und das ist ein großes Problem, das bei der Bereitstellung des Personals für die Jobcenter anfängt. Es geht weiter bei der Nichtabstimmung, was die Beschäftigungsmaßnahmen betrifft, beim Gegeneinanderagieren in den Arbeitsgemeinschaften. Ich bin es mittlerweile ziemlich leid, dass alle Beteiligten vor allem immer eines erklären, nämlich, dass sie nicht zuständig sind. Und deswegen finde ich es gut, dass wir quasi verschiedene Akteure hier haben und noch einmal miteinander darüber reden können, wo denn eigentlich das Problem liegt. Mein Eindruck ist zunehmend, obwohl ich mich bislang mit sehr pauschalen Schuldzuweisungen in diesem komplizierten Zusammenhang schwer getan habe, dass die Verweigerung der Steuerung dieses Prozesses durch den Senat und insbesondere durch die beiden Senatsverwaltungen für Arbeit und Soziales – das es zwei sind, spricht auch schon für sich – einer der Gründe dafür ist, dass in Berlin das Chaos so groß ist. Deswegen finde ich es gut, dass wir jetzt darüber sprechen.
Frau Vors. Weißbecker: Vielen Dank, Frau Dr. Klotz! – Ich bitte Frau Ahlers um ihre Stellungnahme!
Frau StS Ahlers (SenWiArbFrau): Danke, Frau Vorsitzende! – Ich sehe das natürlich anders als Frau Klotz, das ist ganz logisch, und sage gerne noch einmal etwas zur Aufklärung für alle zu den gesetzlichen Hintergründen. Wir können nicht koordinieren, weil es der Gesetzgeber nicht so vorgesehen hat. Das ist unser Problem, nicht nur in Berlin, sondern bundesweit. Nichtsdestotrotz sehen wir die Notwendigkeit, begleitend einzugreifen, weil wir ein Interesse haben, auch berlinweit vergleichbare Zustände zu haben. Aufgrund dessen haben wir im letzten Jahr diese Rahmenvereinbarung vorbereitet. Wir haben einen Mustervertrag vorbereitet, und wir haben uns regelmäßig mit der Regionaldirektion, der Senatsverwaltung für Finanzen und unserem Haus in Runden getroffen. Es gab darüber hinaus eine Runde, in der auch die Bezirke vertreten waren und in unterschiedlichsten Formen mit den Bezirken immer wieder Abstimmungen gelaufen sind, die die Ausführenden und Handelnden in diesem Prozess sind. Der Gesetzgeber hat nicht gewollt, dass die Länder in anderer Form eingreifen. Dass es zwei Häuser sind, hat auch ganz eindeutig etwas mit den Zuständigkeiten zu tun. Das ist in vielen Bundesländern genauso, weil die Zuständigkeit für KdU, Kosten der Unterkunft, bei Soziales liegt, für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in unserem Haus, und deswegen ergibt sich das einfach so. Dann müssten wir nach der Bundesgesetzgebung die Häuser anders zusammenstricken. Das macht wenig Sinn, und dort, wo Wirtschaft und Arbeit in den Bundesländern zusammen sind, was recht häufig der Fall ist, ergibt sich eine vergleichbare Situation.
Wir haben, weil wir den Prozess in Berlin nicht nur im Vorfeld begleiten wollten, sondern auch weiterhin, was wir im Übrigen in der Rahmenvereinbarung festgelegt haben, zwei unterschiedliche Arbeitskreise gegründet, und zwar mit den Geschäftsführungen und den stellvertretenden Geschäftsführungen der Arbeitsgemeinschaften, gemeinsam mit der Regionaldirektion, mit der Senatsverwaltung für Soziales und unserem Haus. Wir laden zu regelmäßigen Runden Geschäftsführung und stellvertretende Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaften ein, um jeweils beide, Bezirk und Arbeitsagentur, mit im Boot zu haben.
Darüber hinaus haben wir einen so genannten Koordinierungskreis ins Leben gerufen in dem Herr Seutemann und Frau Haupt-Koopmann auf der einen Seite und Herr Schulte, Staatssekretär Finanzen, und Frau Leuschner, Staatssekretärin Soziales und ich vertreten sind, die sich ebenfalls regelmäßig treffen, um den Prozess zu begleiten. Wir können nicht wirklich steuernd eingreifen. Wir sind an die Bundesgesetzgebung gebunden, die nicht von uns verabschiedet worden ist, wie alle wissen.
Diesen Bericht habe ich schon bei der letzten oder vorletzten Sitzung vorgestellt, weil er da bereits durch den Senat war. Und wie es häufig so ist, ist er einfach nicht mehr aktuell. Er geht auf die Fragen ein, die im letzten Jahr gestellt wurden, und deswegen würde ich gerne nach diesen einleitenden Worten zu dem aktuellen Stand übergehen, also zum Beispiel zu Arbeitsmarktprogrammen, die die Arbeitsgemeinschaften inzwischen mehr oder weniger alle – zumindest in der Planungsphase, nach meinem Wissensstand, alle – haben und bearbeiten bzw. auch viele schon verabschiedet haben. Dazu kann aber sicher auch die Regionaldirektion Genaueres sagen.
Dann sind die Beiräte für uns und für diesen Prozess in den Arbeitsgemeinschaften wichtig. Da ist es so, dass sich nach neuestem Stand inzwischen mehrere konstituiert haben und dass es von unserer Seite aus zumindest den Vorschlag gibt, eine Mustergeschäftsordnung zu verteilen und zur Verfügung zu stellen, um auch hier einheitliche Arbeitsweisen zu ermöglichen, weil auch ich glaube, dass es sinnvoll ist, dass die Beiräte in ähnlicher Form agieren und dass es da nicht zu großen Unterschieden kommt, natürlich zu Unterschieden, die angemessen sind, aber nicht zu gravierenden. Das halte ich auch im Hinblick auf die Diskussion, die im Moment zu den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung stattfindet, für wichtig, weil es da einen großen Informationsbedarf gibt, und zwar bei den Vertretungen der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer. Das wird mir immer wieder in Gesprächen gespiegelt.
Die Zahlen will ich jetzt nicht vortragen, weil ich denke, dass auch da die Regionaldirektion sicher auf einem aktuelleren Stand ist als ich.
Das Thema Stellenpool ist noch einmal angesprochen worden, aber davon möchte ich von meiner Seite heute auch absehen wollen, weil wir dazu sehr ausführlich gesprochen haben und den Stellenpool beim letzten Mal hier hatten. Es gibt nach meinem Stand immer noch ein Personalloch, ein Delta, das aufgefüllt wird, aber auch da ist die Regionaldirektion aussagefähiger und aktueller. Ich selber besuche Arbeitsgemeinschaften seit zwei, drei Wochen, habe bis jetzt vier besucht und möchte bis zum Sommer alle besucht haben, um mich vor Ort davon zu überzeugen, wie es denn aussieht, wie die Arbeit ist. Ich gebe zu, das, was ich dort erlebe oder höre, ist nicht einfach, aber ich habe es mir im Vorfeld auch nicht einfach vorgestellt, wenn zwei Institutionen gemeinsam nach einem neuen Gesetz arbeiten, diesen Prozess der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in Berlin umsetzen, und das unter wirklich schwierigen Bedingungen und sehr kurzer Vorbereitungszeit. – Mein Eindruck ist, dass sie für die Gegebenheiten, die viele in der praktischen Arbeit vorfinden, das Allerbeste daraus machen. Dass das ist in vielen Fällen nicht reibungslos funktioniert, kann man sich selber gut vorstellen, wenn man die Fakten kennt.
Was ich aber auch bemerkenswert finde – da erhoffe ich mir von der Regionaldirektion die neuesten Zahlen – ist, dass das Problem, das eine Zeit lang in den Medien einen großen Raum einnahm, dass sehr viele Menschen, die erwerbsunfähig sind, jetzt von Seiten der Sozialämter in größeren Größenordnungen den Arbeitsgemeinschaften zugeschrieben wurden. Nach meinem Kenntnisstand lässt sich das überhaupt nicht nachweisen, sondern es handelt sich hier lediglich um Einzelfälle. Auch die Krankenkassen sind inzwischen zu diesem Schluss gekommen, aber dazu haben Sie von der Regionaldirektion vielleicht noch aktuellere Zahlen als ich. Mein Stand ist, dass es sich lediglich maximal um eine dreistellige Zahl handelt, sogar eher darunter. Das heißt bei den Zahlen, die wir in Berlin haben, ist das ein Bruchteil. Es sind nur Einzelfälle, und das halte ich in so einem Prozess auch für relativ normal, dass so etwas passiert und dass diese Fälle jetzt sukzessive überprüft werden und dass damit das Ganze korrigiert werden kann. – Damit möchte ich es erst einmal belasse. Danke!
Frau Vors. Weißbecker: Vielen Dank, Frau Staatssekretärin! – Bevor wir zur Aussprache kommen, bitte ich unsere Gäste um eine kurze Stellungnahme. – Für die Arbeitsagentur, Frau Haupt-Koopmann, bitte!
Frau Haupt-Koopmann (Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit – RD BB –): Frau Weißbecker! Meine Damen und Herren! Frau Ahlers hat viele Punkte angesprochen, und bei allen Fragestellungen und Problemen, über die man sicherlich sprechen muss, muss man noch einmal hervorheben, was in Berlin alles schon geschafft worden ist. Man darf nicht vergessen, und ich habe manchmal den Eindruck, dass das vergessen wird, dass wir gemeinsam innerhalb weniger Wochen und Monate zwölf Jobcenter an den Start gebracht haben, die immerhin 340 000 Arbeitslosengeld-II-Empfänger betreuen. Das müsste man sich bei allen Fragen und Problemstellungen vor Augen führen.
Dann möchte ich an dieser Stelle einmal eines hervorheben, was in diesem Raum vielleicht gar nicht so bekannt ist: Die Region Berlin-Brandenburg ist bundesweit die einzige Region, die in Fragen des Arbeitsmarktes, das heißt in der Umsetzung der Arbeitsmarktprogramme, der Arbeitsgemeinschaften überhaupt aussagefähig ist. In der Region Berlin-Brandenburg und insbesondere auch in Berlin haben alle Jobcenter ein Arbeitsmarktprogramm. Das heißt, sie haben Planungen, mit welchen Maßnahmen und welchen Schritten sie die Arbeitslosengeld-II-Empfänger wieder in den Arbeitsmarkt integrieren wollen. Bundesweit gibt es nur 22 % der Arbeitsgemeinschaften, die solche Arbeitsmarktprogramme überhaupt aufweisen können. Ich nenne einmal Beispiele, damit Sie einen Eindruck bekommen, was die Jobcenter in Berlin im Rahmen des Einsatzes von Arbeitsmarktinstrumenten geplant haben: Das sind zum Beispiel fast 11 000 Eintritte in die berufliche Weiterbildung, oder, um das Bewerbungsverhalten zu stabilisieren oder Einarbeitung zu unterstützen, 37 000 Eintritte in Trainingsmaßnahmen. Natürlich wissen wir alle bei jeder Diskussion über den öffentlich geförderten Arbeitsmarkt, dass wir nach wie vor eine Unterbeschäftigungsquote von über 20 % haben, das heißt, es sind entsprechende Eintritte in Arbeitsgelegenheiten geplant, 40 000 bei Erwachsenen. Die Zahlen die ich eben genannt habe, beziehen sich auf Erwachsene, dazu gehört auch noch die Umsetzung von Arbeitsmarktinstrumenten für Jugendliche. Wenn ich bei diesen drei Instrumenten verbleibe, sind es 1 300 Eintritte in berufliche Weiterbildung, die für Jugendliche geplant sind oder 7 200 Eintritte in Arbeitsgelegenheiten oder auch 10 000 Eintritte in Trainingsmaßnahmen. Ich habe einfach einmal drei Arbeitsmarktinstrumente herausgegriffen.
Das Problem, das im Augenblick bundesweit besteht, ist, dass wir nicht in der Lage sind, statistisch die Eintritte in Maßnahmen zwischen SGB-III-Personenkreis und SGB-II-Personenkreis zu trennen. Ich gehe davon aus, dass wir mit der nächsten Arbeitsmarktstatistik, das heißt mit den Zahlen vom Monat März, dann in der Lage sind, genau zu sagen, was von den Planungen bisher umgesetzt worden ist.
Dazu bin ich im Augenblick ausschließlich zum Bereich Arbeitsgelegenheiten aussagefähig, und die Zahlen möchte ich auch gerne hier weitergeben. – Wir haben Überbrückungsmaßnahmen gemacht, die im Letzten Jahr begonnen haben. In diesen Arbeitsgelegenheiten befinden sich zurzeit noch rund 4 000 Arbeitslose, und dazugekommen sind Eintritte in Arbeitsgelegenheiten von 5 300 für Erwachsene und 1 300 für Jugendliche.
Wir machen uns in den Jobcentern zur augenblicklichen Situation nichts vor, insbesondere im Bereich der Jugendlichen. Da ist es für Sie vielleicht auch einmal interessant, dass wir die Struktur der arbeitslosen Jugendlichen in den Jobcentern analysiert haben. Jedes Jobcenter hat eine eigene Analyse. Da können Sie nachfragen. Im SGB-II-Bereich, also in den Jobcentern, sind zurzeit rund 22 900 Jugendliche arbeitslos gemeldet. Und nun kommt die Kernaussage, die auf der anderen Seite auch den Handlungsbedarf aufzeigt, nämlich rund 79 % dieser Jugendlichen sind ohne Berufsabschluss und 44 % ohne Schulabschluss. Deshalb haben wir uns entschlossen, und wir gehen damit am 1. April an den Start, hier das zu realisieren, was der Hauptintention des Sozialgesetzbuches II entspricht, nämlich mit unseren Partnern, mit lokalen Netzwerken Konzepte zu erstellen, die für die verschiedenen Zielgruppen, insbesondere bei den Jugendlichen, dann mit der Zielsetzung umgesetzt werden können, eine erfolgreiche Eingliederung entweder in Ausbildung oder in Arbeit zu erreichen. – Der Berliner Senat, die Regionaldirektion, die Jobcenter und die Agenturen werden mit der Zielsetzung, die ich eben beschrieben haben, dass alle Akteure am Arbeits- und Ausbildungsmarkt eingebunden werden, eine Auftaktveranstaltung zu Jugendkonferenzen am 1. April veranstalten. Diese Auftaktveranstaltung ist im wahrsten Sinne des Wortes nur eine Auftaktveranstaltung. Die Zielsetzung ist, in den Regionen regionale Jugendkonferenzen zu veranstalten, wo Akteure der Jugendhilfe und alle, die bisher viel Know-how in der Eingliederung von Jugendlichen gesammelt haben, gemeinsam Konzepte zu erstellen, die dann für die Jugendlichen auch umgesetzt werden. Aus unserer Sicht ist das eine gute Plattform und ein guter Ansatz, um vorhandene Konzeptionen weiterzuentwickeln und einen ganzheitlichen Ansatz bei Jugendlichen, so wie der Gesetzgeber es auch vorgesehen hat, umzusetzen. Wir versprechen uns davon, wenn alle Akteure mitmachen – ich habe keinen Grund zu der Annahme, dass sie es nicht tun –, dass wir dann tatsächlich – wir müssen es auch – einiges in der Eingliederung von Jugendlichen am Arbeitsmarkt werden bewegen können.
Abschließend ein paar Worte zur personellen Situation: Ich kann verstehen, dass unterschiedliche Eindrücke entstehen. Ich weiß auch mittlerweile, worauf das zurückzuführen ist. Es ist darauf zurückzuführen, dass das BMWA einen gestaffelten Personalaufbau in den Arbeitsgemeinschaften bundesweit vorgesehen hat. Wenn Sie die Presse verfolgen, sehen Sie, dass auch in anderen Arbeitsgemeinschaften – ich nenne jetzt nicht nur Hamburg oder München – diese Fragestellungen in der Öffentlichkeit auftreten und so möglicherweise auch suggeriert wird, dass verschiedene Personalmissstände vorhanden sind. Der Ist-Stand ist aktuell, dass 3 245 Mitarbeiter zurzeit für die Arbeitsgemeinschaften arbeiten. Nach der Sollvorgabe des BMWA ist die Zielstellung für den 1. Mai 3 466, also bis zum 1. Mai gibt es noch ein Delta von 260 Personen. Wir werden aber – 80 sind zurzeit schon an Bord – am 1. April 220 weitere Mitarbeiter aus dem Zentralen Stellenpool aus Berlin für die Jobcenter gewinnen, die dann auch am 1. April antreten. Am 1. April werden weitere 230 bis Ende 2007 befristete Einstellungen erfolgen, und bis 1. Juli weitere 446, so dass wir jetzt Anfang April unsere Sollstellung für den 1. Mai zumindest überschritten haben. Darüber hinaus werden wir mit unseren Partnern, nämlich mit Dritten, mit Trägern, die bisher schon erfolgreich im Rahmen des Fallmanagements gearbeitet haben, auch hier Dienstleistungen einkaufen.
Abschließend zu den Liegenschaften: Es gibt noch einen Vertrag für das Jobcenter Mitte, der noch nicht abgeschlossen worden ist, der aber nach meiner Kenntnis – Herr Dr. Hanke wird etwas dazu sagen – in diesen Tagen abgeschlossen werden wird. Und damit ist dann auch die Liegenschaftsfrage gelöst. In den nächsten Wochen und Monaten werden diese Liegenschaften von den Jobcentern bezogen.
Frau Vors. Weißbecker: Vielen Dank, Frau Haupt-Koopmann! – Herr Bezirksstadtrat Dr. Hanke gibt uns eine kurze Einschätzung aus der Sicht der Bezirke.
BzStR Dr. Hanke (BA Mitte): Am Anfang das Positive: Es ist im Grundsatz gelungen, die Leistungsgewährung für die Arbeitslosengeld-II-Empfänger in Berlin sicherzustellen.
Zweitens: Die Jobcenter sind nach meinem Kenntnisstand schon dabei, auch im Bereich Markt und Integration tätig zu sein.
Zu den Punkten, die noch schwierig sind: Erstens, die Stellung der Geschäftsführer der Jobcenter in Berlin ist aus dem einfachen Grunde labil, weil den Geschäftsführern nicht die Anordnungsbefugnis über die beiden Budgets, also EGT II bzw. – das ist zurzeit das Hauptproblem – und über das Sachmittel- und Personalbudget gegeben wird. Das bedeutet, dass die Geschäftsführung in den Jobcentern nicht so frei agieren kann, wie man es erst einmal vom Titel her erwarten würde.
Die Verhandlungen – jedenfalls bei den Gesprächen, die ich mit entsprechenden Trägervertretern oder Geschäftsführern in Berlin geführt habe – zeigen, dass wir in den konkreten Diskussionen, in den Trägervertretungen nicht immer das Prinzip der gleichen Augenhöhe haben. Häufig entsteht auf der kommunalen Seite der Eindruck, dass die Jobcenter lediglich als Zweigstellen der Arbeitsagenturen angesehen werden.
Der dritte Punkt, die Konzeption der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in den Jobcentern, ist nicht einfach, weil unterschiedliche Sprachen gesprochen werden. Das heißt, in den Fragen Markt und Integration hat die Arbeitsagentur eine langjährige Erfahrung, während die Kommunen auch Wert darauf legen, im Bereich der sozialen Infrastruktur bzw. auch der sozialräumlichen Betrachtung zu agieren. Hier scheint es mir notwendig zu sein, dass sich beide Seiten aufeinander zu bewegen und Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsprogramme in den Jobcentern textlich so entwickeln, dass beide Kernkompetenzen zusammenfinden können.
Bei der Maßnahmeplanung haben wir nach meinem Eindruck einen sehr bunten Teppich, nämlich jedes Jobcenter hat entweder schon eine eigene Maßnahmeplanung beschlossen oder entwickelt, so dass die Jobcenter die über 30 nach dem SGB III zur Verfügung stehenden Instrumentarien in unterschiedlicher Ausprägung benutzen. Mein Eindruck ist, dass insbesondere die Frage „MAE als Entgeltvariante“ höchst strittig ist. Die Arbeitsagenturen beziehen sich häufig auf die Vereinbarung, die zwischen Senat und Regionaldirektion geschlossen wurde, wo 2 400 im Rahmen des Beschäftigungsprogramms, das der Senat finanziert, vorgesehen sind, während in den Jobcentern selbst höhere Margen für diesen Bereich vorgesehen werden, da es sich um die Erfahrung der Kommunen im Rahmen der Qualifizierung und Beschäftigung handelt. Das ist sehr strittig.
Wir haben bei der Personalfrage – einiges ist schon zum Personaldelta und zum Auffüllen gesagt worden – dennoch folgende Schwierigkeit, dass erstens die Betreuungsschlüssel 1:75 und 1:150 berechnet werden, indem die Gesamtstärke des Jobcenters in Relation zu den betreuten Bedarfsgemeinschaften gesetzt wird. Das bedeutet real, dass alle diejenigen, die im Jobcenter tätig sind, in den Berechnungsschlüssel eingehen und nicht nur die Fallmanager bzw. die persönlichen Ansprechpartner. Das bedeutet zwar, dass wir real jetzt schon besser gestellt sind als früher die Arbeitsvermittler in den Arbeitsagenturen mit 1:700; das bedeutet real aber auch, dass wir von dem Betreuungsschlüssel 1:75 für Jugendliche, doch noch sehr weit entfernt sind.
Wir haben Schwierigkeiten mit der statistischen Auswertung, weil den Jobcentern nicht die Möglichkeit gegeben wird, durch eigene Systembetreuer auf die Software A2LL zurückzugreifen. Das bedeutet insbesondere für die Kommunen, dass wir auf einem Auge blind geworden sind, was Jugendhilfeplanung, Sozialplanung und Gesundheitsplanung anbelangt, weil wir zumindest zurzeit keine sozialräumlichen Auswertungen fahren können und sich die Auswertungsroutinen der Agentur an anderen Bedürfnissen orientieren.
Wir haben Streit bei der Aufbauorganisation der Jobcenter. Im Kern ist das Organigramm mit Bereichsleitung und Teamleitung klar. Streit gibt es erstens bei der Frage Prüfdienst oder – wie es in anderen Kommunen heißt – Ermittlungsdienst. Mittlerweile gibt es ein Stück Bewegung, dass so etwas vielleicht akzeptiert werden kann, aber der Umfang, den ich zumindest als notwendig ansehen würde, ist strittig. Es ist genauso strittig, ob wir einen spezialisierten Sozialdienst in den Jobcentern haben, spezialisiert für das, was im Bereich HzA aufgebaut wurde. Wo wir große Probleme haben, ist, dass den Jobcentern zurzeit kein eigenes Querschnittsressort zugestanden wird, also das, was man internen Dienst nennt, mit Controlling, Botendienst, Systembetreuern und denjenigen, die die Abrechnungen durchführen. Das ist deshalb ein Problem, weil offensichtlich in den Agenturen die Z-Büros ihre Arbeit für die Jobcenter einstellen, also die Z-Büros, die eigentliche Verwaltung. Und man müsste eigentlich bei der Berechnung des Personalschlüssels ein solches Querschnittressort, einen internen Dienst berücksichtigen, um die Geschäftsführung arbeitsfähig zu halten.
Frau Vors. Weißbecker: Vielen Dank, Herr Dr. Hanke! – Ich eröffne die Aussprache. – Herr Jahnke, bitte!
Abg. Jahnke (SPD): Danke, Frau Vorsitzende! – Was Frau Staatssekretärin Ahlers gesagt hat, schließt im Grunde genommen an das an, was ich auch in meiner Einleitung sagte. Wir sind mit der gesetzlichen Situation, wie sie sich ergeben hat, nicht ganz zufrieden und glücklich. Es war ursprünglich einmal anders intendiert, und die Bezirke sind sicherlich auch nicht damit zufrieden. Man hat damit schon ein System geschaffen, wo die Verantwortlichkeiten verteilt liegen und mitunter abgeschoben werden können. Darum ist es gerade wichtig, dass eine Koordinierung stattfindet, und ich meine auch, dass der Bericht, Frau Klotz, durchaus einiges davon wiedergibt, was an Koordinierung schon geleistet wurde. Der liest sich nicht nur wie eine reine Satire. Ich musste zwar auch schmunzeln als ich gelesen habe: „Die Software A2LL wurde seit Mitte November zusehends stabiler und in der Performance besser.“ Aber wenn man sich mit Computern auskennt und darunter auch öfter zu leiden hat, dann kann man zumindest nachvollziehen, dass es solche technischen Probleme geben kann. Und wenn das dann so niedlich formuliert ist – na gut –, aber ansonsten glaube ich nicht, dass dieser Bericht eine Satire ist, sondern dass er schon wichtige Punkte benennt. Es ist auch wichtig, ein halbwegs einheitliches Verfahren in Berlin herzustellen. – Ich halte nichts davon, dass man eine Art Wettbewerb der Musterknaben in den Bezirken macht. Wettbewerb ist immer schön und gut, aber bei administrativem Handeln halte ich Einheitlichkeit und Verlässlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger in den unterschiedlichen Bezirken für vorrangig.
Dies gilt auch – Frau Ahlers hat es in einem Nebensatz schon erwähnt – für die so genannten MAEs. Da konnte man in den Pressemitteilungen der letzten Tage lesen, dass dort sehr unterschiedlich verfahren wird. Es darf nicht von der zufälligen Wahl des Wohnortes abhängen, welche Möglichkeiten man zu MAEs hat. Hier sollte eine größere Koordinierung stattfinden. Wenn denn einzelne Bezirke etwas unternehmen, um Beschäftigung zu fördern und zu tragen, ist das durchaus ein vernünftiger Ansatz. Ich kann aus meinem Heimatbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf berichten, und die Frage geht auch an Herrn Schültke: Wenn ein Bezirk eine Beschäftigungsgesellschaft ins Leben rufen möchte, warum lässt man ihn dann nicht? – Das wäre doch eine Möglichkeit, wie ein Bezirk so etwas organisieren könnte. In dem Falle wurde es leider durch die Verwaltung nicht genehmigt.
Eine Frage an die Regionaldirektion: Können wir vielleicht trotz dieses nicht ganz glücklichen Gesetzgebungsverfahrens auf Bundesebene in der Praxis doch noch dahin kommen, das zu machen, was eigentlich intendiert war, nämlich, dass die Kunden – wie es bei Ihnen heißt – durch eine Tür gehen, egal, ob sie unter SGB II oder SGB III fallen? – Dies wäre eine ganz wichtige Sache, gerade auch dafür, dass Leistungen Leuten angeboten werden, die im Grunde genommen zu den Alg-II-Empfängern gehören würden, aber aus bestimmten Einkommensgründen oder Partnereinkommensgründen nicht Alg II erhalten, aber trotzdem die Maßnahmen des SGB III bekommen können, oder jemand, der aus dem Alg-I-Bezug in den Alg-II-Bezug wechselt, bei einem Fallmanager weiterhin durch eine Tür geht. Das war ursprünglich einmal gemeint. Das heißt, wollen Sie da längerfristig hinkommen, oder ist das ein Modell, das jetzt gestorben ist und Sie fühlen sich in der Agentur für die Alg-I-Empfänger zuständig, und das Jobcenter macht die Alg-II-Empfänger und für die, die dazwischen stehen, macht keiner etwas?
Zum Personalschlüssel habe ich eine Frage an Sie, Frau Haupt-Koopmann: Ist es tatsächlich so, wie Herr Hanke es dargestellt hat, dass jeder Mitarbeiter im Jobcenter auf diesen Personalschlüssel angerechnet wird? – Denn so war es nicht gemeint, dass man dort 1:75 oder 1:150 unter Einbeziehung der Hausmeister und sonstigen Hilfskräfte hinbekommt.
Frau Vors. Weißbecker: Vielen Dank, Herr Jahnke! – Herr Lehmann, bitte!
Abg. Lehmann (FDP): Danke schön! – Ich habe auch eine Frage an die Regionaldirektion. Es ist von Ihrer Seite bereits trefflich beschrieben worden, was funktioniert und was noch nicht funktioniert. Ich habe eine Frage zu einem Thema, das noch nicht funktioniert, das sind die Bildungsgutscheine. Ich weiß, dass Menschen bei Bildungsträgern vor der Tür stehen, die gerne eine Weiterbildung machen möchten, aber es im Moment nicht können, weil keine Bildungsgutscheine ausgegeben werden. Ist das jetzt im Moment nur auf Grund dieser Umstrukturierung ein organisatorisches Problem, oder ist es der Wille, dass man sagt – man hat es ja sowieso zurückgefahren –, man will es überhaupt nicht mehr machen? – Dann muss man das aber auch eindeutig sagen, dass sich die Bildungsträger dann darauf einrichten und anders aufstellen. – Danke!
Frau Vors. Weißbecker: Vielen Dank, Herr Lehmann! – Herr Kurth, bitte!
Abg. Kurth (CDU): Wir hatten uns in der letzten Sprecherrunde nach dem Ausschuss darauf verständigt, dass wir den Punkt heute auf Antrag aller Fraktionen zum Besprechungspunkt machen wollten. Es ist sinnvoll, dass wir unter Verschiedenes einmal überlegen, wie wir mit dem Thema in den nächsten Sitzungen umgehen sollen, ob nicht ein regelmäßiger Tagesordnungspunkt Sinn macht, der durchaus gestrafft sein kann und ohne Experten stattfinden könnte, so dass wir den Fortgang verschiedener Punkte doch relativ aktuell und zeitnah begleiten könnten. – Wenn Sie, Frau Ahlers, nicken, finde ich das sehr gut.
Ich möchte drei Punkte ansprechen. Die erste Frage richtet sich an Frau Haupt-Koopmann. Sie haben mit einiger Überraschung in der Stimme vorgetragen, dass Sie zu der Erkenntnis gekommen sind, ein Großteil der arbeitslosen Jugendlichen verfüge nicht über eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung. Das hörte sich jetzt so an, als ob Sie darüber überrascht seien, was mich wiederum überrascht, und das bringt mich zu der Frage: Wie ist es denn mit der Eingliederungsvereinbarung, die den Jugendlichen unter 25 vom Bundeswirtschaftsminister etwa Mitte Januar noch einmal versprochen worden ist? – Da gab es die Ankündigung, dass jeder arbeitslose Jugendliche bis 25 bis zum 31. März dieses Jahres eine Eingliederungsvereinbarung hat. Ganz konkret: Jeder kann sich darauf verlassen. Es gibt so etwas. Wie Sie es dargestellt haben, hörte es sich an, als ob es Ihr Ziel ist, ab April Jugendkonferenzen zu veranstalten. Wie sieht das in Ihrem Bereich aus? Wann haben Sie Eingliederungsvereinbarungen mit den Jugendlichen abgeschlossen?
Wenn Sie sich die Zeitschrift der Berliner Wirtschaft anschauen, die vor einigen Tagen jedem einzelnen von uns ins Fach geflattert ist, dann finden Sie gleich eine ganze Reihe von Artikeln zu dem Thema Ein-Euro-Jobs. Frau Staatssekretärin, es scheint mir hier nicht so zu sein, dass das im Wesentlichen ein Informationsproblem auf Seiten der Berliner Wirtschaft ist, ansonsten könnten Sie das in Ihrem heutigen Termin endgültig beseitigen. Wenn ich mir anschaue, wie dort die Sachverhalte vorgetragen werden, dass immerhin bis zur März-Ausgabe noch nicht einziger der Beiräte zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten ist. Ich fände es gut, wenn es nicht mehr stimmen würde, aber das ist immerhin das Zitat aus dem Märzheft:
Kein einziger Beirat ist zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten. 7 000 Ein-Euro-Jobs sind in Berlin bereits bewilligt.
Das ist keine Frage der Information, das ist die Frage: Wie wird dieses eigentlich geführt? Wie wird dieses gesteuert? – Und wenn der Senat sagt, er kann es jedenfalls nicht, weil er da keine koordinierenden Möglichkeiten hat, dann sollte er zumindest da, wo er als Eigentümer, nämlich bei landeseigenen Gesellschaften und Wohnungsbaugesellschaften, in einer ganz anderen Verantwortung getroffen ist, sicherstellen, dass so verfahren wird, wie es der Intention auch des Senates entsprechen dürfte, sonst hätte es die gemeinsame Verabredung mit den Wirtschaftsverbänden nicht gegeben. Es wird dort nicht nur in Einzelfällen gegen diese Vereinbarung verstoßen. Hier wäre dann das Land Berlin als Eigentümer gefragt. Da interessiert es mich konkret: Wie soll dieses gemacht werden?
Herr Jahnke, Sie haben sich sowohl in Ihrem Redebeitrag gerade, wie auch in der Einleitung von der gegenwärtigen Situation ein Stück weit distanziert und gesagt, dass hätten Sie sich auch lieber anders vorgestellt. – Wir haben drei Möglichkeiten: Es gibt die Möglichkeit – das haben knapp 70 optierende Landkreise und Städte gemacht –, dass die Aufgabe alleine von den Kommunen übernommen wird. Es wird interessant zu bewerten sein, ob diese im Laufe dieses Jahres erfolgreicher sind. Oder ist es das Alternativmodell zu sagen, die Bundesagentur hätte es alleine machen sollen? – Sie nicken, aber das wäre dann das völlige Herausdrängen der Bezirke und Kommunen aus diesem Bereich und hätte das Chaos und die Probleme eher noch vergrößert. – Das jetzt gefundene Modell der Arbeitsgemeinschaften ist grundsätzlich ein vernünftiger Ansatz. Das erlaubt aber nicht, dass sich das Land völlig aus der Verantwortung stiehlt und sagt: Jetzt habe ich damit nichts mehr zu tun. Koordinierung ist nicht meine Aufgabe. Es ist nicht zugedacht gewesen. Ich beschränke mich auf einen Appellcharakter.
Deshalb der letzte Punkt: Frau Ahlers, wann wird sich der Senat eine Meinung dazu gebildet haben, bei welchen Punkten er auf Bundesebene initiativ werden möchte und eine Verantwortung und Notwendigkeit sieht, initiativ zu werden, um zu Ergänzungen und Korrekturen am beschlossenen Regelwerk zu kommen, dass man zunächst einmal die Erfahrungen sammelt, dass das in Ordnung ist? Irgendwann müssen Sie diese Erfahrungssammlung abgeschlossen haben, und dann muss man wieder Politik machen und initiativ werden. Haben Sie hier schon einen Zeitpunkt? Gibt es hierfür erste Überlegungen?
Frau Vors. Weißbecker: Vielen Dank, Herr Kurth! – Frau Freundl, bitte!
Frau Abg. Freundl (PDS): Ich will mit dem Termin anfangen, zu dem das Personal komplett vorhanden sein sollte. Wir haben, als wir das letzte Mal mit der Regionaldirektion diskutiert haben – ich kann mich sehr gut daran erinnern, weil ich noch einmal nachgefragt hatte –, die definitive Aussage bekommen, dass zum 1. April das Personal komplett sein soll. Jetzt wird diese Aussage wieder ein wenig nach hinten verschoben. Das ist eine spannende Frage. Wir haben beim letzten Mal über den Stellenpool diskutiert, dass die auch noch einmal Personal, das vorher nicht geplant war, noch aus dem Land Berlin bzw. aus den Bezirken in die Agenturen bzw. in die Arbeitsgemeinschaften geben und da auch noch einmal Hilfestellung geleistet haben. Hier scheint mir eine Veränderung in den Zielzahlen vorzuliegen. Der 1. April war aber definitiv genannt worden.
Dann eine Frage, die eigentlich eher ein Problem beleuchtet: Wir haben beim letzten Mal mit der Regionaldirektion besprochen, dass zwar die Grundsätze schon benannt werden konnten, es aber nicht möglich war zu sagen: Was findet denn nun in den Arbeitsgemeinschaften tatsächlich statt? – Ich möchte auf ein Problem für die Landesseite aufmerksam machen, was die Förderbedingungen betrifft. Es ist relativ schwierig, auch für Sie, jetzt schon Auskunft darüber zu geben, was die Arbeitsgemeinschaften im Einzelnen tun, weil es ein anderes Zusammengehen ist. Aber für das Land ist es wiederum nicht darstellbar und realisierbar, wenn sich zum Beispiel die Konzeption innerhalb dieses Jahres noch einmal verändert, wenn jetzt eine Tendenz zu erkennen ist, dass viele kurze, kleinteilige Maßnahmen realisiert werden, also Trainingsmaßnahmen, und die Konzeption herauszulesen ist, möglichst viele Leute in relativ kurze Maßnahmen unterzubringen. Wenn sich dann aber wiederum, was ich übrigens auch für die Frage der Chancen der Wiedereingliederung problematisch finde, im Laufe des Jahres in einzelnen Arbeitsgemeinschaften oder als Veränderung der Gesamtkonzeption diese Strategie noch einmal ändert und man dann doch wieder sagt: Wir wollen eigentlich doch wieder ABM von 9 oder 11 Monaten, ist das fördertechnisch für das Land schwierig, sich darauf einzustellen, weil es immer wieder um die Frage sinnvoller Kofinanzierung geht. Ich will einfach noch einmal auf dieses Problem aufmerksam machen.
Dann zur Frage – Herr Kurth hatte sie speziell für Jugendliche gestellt – wie viele Wiedereingliederungsverträge unabhängig vom Alter inzwischen abgeschlossen wurden, und ob Sie am Beispiel der Jugendlichen darstellen können, ob die Maßnahmen auch schon sukzessive geplant werden, also, dass auf eine Maßnahme auch eine nächste folgt, ob es Maßnahmeketten gerade für junge Leute gibt, also Nachholen des Schulabschlusses und dann die nächste Maßnahme, oder ob immer nur einzeln eine Maßnahme nach der anderen geplant wird.
Von Herrn Hanke hätte ich gerne alles über Arbeitsgelegenheiten mit Entgelt in seinem Bezirk gewusst. Ich glaube, das meinten Sie, Sie meinten nicht MAE? In welchen Quantitäten können Sie sich das vorstellen? Welche Akzeptanz gibt es in der Arbeitsgemeinschaft auf der Seite der Agentur? – Wir haben gehört, dass es durchaus eine Bereitschaft der Regionaldirektion gibt, mehr als diese 2 400 landesweit für diese Entgeltvariante zu fördern, und wir würden das ausgesprochen wichtig und sinnvoll finden. Dabei wäre es aber auch wieder wichtig für das Land zu wissen, welche quantitativen Vorstellungen es von Seiten der Agentur gibt. Könnten Sie auch noch einmal beschreiben, ob es einen Transformationsprozess von HzA in diese Entgeltmaßnahmen gibt und ob das Träger weiterführen oder ob es neue Maßnahmen und neue Ausrichtungen inhaltlicher Art gibt. Es würde mich freuen, wenn Sie das ausführlich und detailliert darstellen könnten, auch was das für die Arbeitsgemeinschaft finanziell bedeutet und wie viele Maßnahmen das sind.
Von Herrn Schültke möchte ich wissen, ob er etwas zu dem aktuellen Konflikt der Kostenaufteilung – KdU – darstellen kann. Was zahlt der Bund? – Angekündigt war eine Kostenbeteilung von 29,1 %, jetzt habe ich eine Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit von ca. 4 % gelesen. Da interessiert mich der neue Diskussionsstand.
Dann möchte ich zu Frau Klotz sagen, dass der Vorwurf der Nichtbeteiligung des Landes aus meiner Sicht sachlich nicht gerechtfertigt ist, weil es bundesgesetzliche Vorgaben gibt, die einzuhalten sind. Es gibt eine Rahmenvereinbarung und Handlungsempfehlungen, und immer wieder zu wiederholen, dass die Probleme in der Nichtsteuerung des Landes liegen, die Steuerungsmöglichkeiten aber nicht bestehen, die übrigens auch in Nordrhein-Westfalen nicht bestehen und ich auch nicht so viele Länderprogramme an dieser Stelle kenne, finde ich irgendwann etwas peinlich.
Frau Vors. Weißbecker: Vielen Dank! – Frau Dr. Klotz, bitte!
Frau Abg. Dr. Klotz (Grüne): Eine grundsätzliche Bemerkung vorweg, weil Frau Haupt-Koopmann noch einmal betont hat, dass da von vielen eine große Leistung vollbracht worden ist. Das stelle ich überhaupt nicht in Zweifel, und ich verzichte jetzt einfach darauf, das immer vorweg zu schicken und allen Beteiligten zu danken. Es ist völlig klar, dass da unter großem Druck gearbeitet wurde – allein bei der Dateneingabe –, aber es bringt uns überhaupt nichts, wenn wir nicht über die real existierenden Probleme, und die schätze ich etwas größer ein als einige meiner Vorrednerinnen und Vorredner, in aller Offenheit reden und versuchen, Lösungen zu finden und sich die Taschen voll zu lügen und das schönzureden. Das hilft uns nicht, das hilft den Erwerbslosen nicht und das hilft dem stattfindenden Prozess nicht.
Man kann Hartz in der Umsetzung finden wie man will, aber eines im Kern war doch Sinn der Übung und der ganzen Veranstaltung: Endlich von der Seite der Erwerbslosen aus zu denken mit dem skandinavischen Modell, also endlich zu schauen: Was hat der für eine Berufserfahrung, was hat er oder sie für Interessen, welche Möglichkeiten bieten sich über einen längeren Eingliederungsprozess, Baustein für Baustein, um die Personen ins Erwerbsleben zurückzuführen? – Das war doch der Anlass. Und mein Eindruck ist im Moment, dass alle beteiligten Akteure – das ist nicht persönlich gemeint, sondern es geht auf die Akteure – im Moment dabei sind, ihre Pfründe zu sichern, zuzusehen, dass sie dieses Geschäft mit der Arbeitslosigkeit – da geht ja eine Menge Geld hinein – geregelt bekommen und dass sie zum Zweiten ihre Macht, ihre Einflüsse möglichst erhalten und ausbauen, ob das in den Argen oder in der Senatsverwaltung der Fall ist, ob das bei der Kooperation oder mitunter auch Nichtkooperation zwischen Senat und Regionaldirektion der Fall ist. Das ist mein Eindruck. Ohne Schuldzuweisungen an Einzelne finde ich, dass das das größte Problem ist. Wenn ich daran denke, was eigentlich der Grund für den Einsatz der Hartz-Kommission war, nämlich, dass 70 % der Beschäftigten der Arbeitsämter nicht mit der Kernaufgabe der Arbeitsämter beschäftigt waren, nämlich zu vermitteln. Da wurde geschummelt, um es einmal freundlich zu sagen. Das war damals der Bericht des Bundesrechnungshofes, wir erinnern uns. Wenn ich jetzt höre, dass bei den Zahlen wieder geschummelt wird, Stichwort: 1:75, dann bin ich fassungslos. Wenn es jetzt wieder so ist, dass 1:75 so gezählt wird, dass Pförtner, Reinigungskraft und Dienstwagenfahrer mit in den Betreuungsschlüssel hineingerechnet werden, dann ist das, was wir eigentlich wollten, eine bessere Betreuung und eine Ehrlichkeit hinzubekommen, nicht passiert. Das ist ein großes Problem, das man so nicht akzeptieren und hinnehmen kann. Ich möchte das einmal in aller Deutlichkeit sagen.
Der zweite Punkt beschäftigt sich mit den Fragen der Eingliederung. Dazu habe ich noch ein paar Fragen, die zum Teil auch die Mehraufwandsentschädigung und nicht nur die Zusätzlichkeit und Verdrängung betreffen. Mein Eindruck ist, dass alles andere, was vorher in Berlin zum Teil sehr differenziert mehr oder weniger erfolgreich zum Einsatz kam, pauschal durch MAEs ersetzt wird. Ob mit oder ohne Qualifizierungsanteil des Senates finde ich die Qualität dessen, was da stattfindet, im Moment vernachlässigenswert. Das rettet nichts mehr. Das, was wir wollten, eine Bandbreite von Möglichkeiten, um diese gezielte Integration hinzubekommen, passiert nicht. – Wenn ich zum Beispiel höre, dass schon der Gang vom Jobcenter zum Jugendamt als Aktivierung gezählt, dann ist das abartig. Das ist doch unterirdisch. Das kann doch nicht wahr sein, dass das die Umsetzung von Hartz IV ist. Wenn ich höre, dass keine Schulabschlüsse möglich sind, obwohl Sie die Zahlen noch einmal richtig genannt haben, und es ist unser aller Rede gewesen, dass das Problem fehlende Bildung ist, dann kann das nicht sein. Wenn ich jemand ohne Schulabschluss dauerhaft integrieren will, dann muss ich erst ein – wie es Neudeutsch heißt – Profiling machen, dann muss ich zweitens eine Eingliederungsvereinbarung abschließen, und diese Eingliederungsvereinbarung muss bestimmte Stationen haben. Darin kann eine Mehraufwandsentschädigung am Anfang zur Aktivierung sein, aber das muss doch in eine Qualifizierung, Schulabschluss oder Berufsausbildung führen. Ich verstehe Sie so, dass das nicht passiert. Ich finde das total krass und schlimm.
Ich möchte noch einen Punkt ansprechen, der im Zusammenhang mit diesen Mehraufwandsentschädigungen noch gar nicht genannt wurde, und das sind die Einsatzorte. Das ist neben der Frage: Wird da verdrängt? wichtig, da waren Neukölln und die Umzugsfirma ja in aller Munde. Das können aber auch die Beiräte nicht klären, und da reicht es auch nicht, wenn Herr Wolf, Herr Scholz und Herr Eder eine Vereinbarung unterzeichnen. In der Arbeitsagentur Nord ist es so, dass die für jede Mehraufwandsentschädigung eine Bescheinigung der Kammer haben wollen. Überlegen Sie sich einmal die Größenordnung. Das legt die IHK oder Handwerkskammer total lahm. Da marschieren die mit jeder einzelnen Beschäftigung zur Kammer und lassen sich das unterzeichnen, und in einer anderen Agentur wird das völlig anders gehandhabt. Da muss es doch einheitliche Vereinbarungen und Verabredungen für ganz Berlin geben.
Noch einen Punkt bei den MAEs finde ich beunruhigend: Wir haben in der Vergangenheit in Schulen, Kindergärten und Sozialeinrichtungen die öffentlich geförderten Beschäftigten eingesetzt. Wir haben nicht immer darüber geredet, aber wir wissen, dass in der Vergangenheit über ABM, Hilfen zur Arbeit usw. vieles zusätzlich für das Gemeinwesen Notwendige erledigt wurde. Das ist immer mit einer sehr genauen Ansicht des Einsatzortes und der betroffenen Person einhergegangen. Mein Eindruck ist nicht, dass man in den Jobcenter schaut, ob die Person, die vor einem steht, wirklich dafür geeignet ist, zum Beispiel in einer Kindereinrichtung, in einer Pflegeeinrichtung oder an einer Schule eingesetzt zu werden. Ich finde das falsch und auch gefährlich. Ich prognostiziere die ersten Fälle, wo es eine Unzufriedenheit über die Qualität der Beschäftigten gibt, die dort – und da bin ich völlig bei Frau Freundl – für drei Monate zum Einsatz kommen und nicht über einen längeren Zeitraum integriert werden, wo geschaut wird, ob das für sie das Richtige ist usw. So wie das hier läuft, so geht das nicht, und das ist auch nicht mit Jugendkonferenzen im April zu „wuppen“, sondern da muss es noch einmal eine ganz andere Kraftanstrengung aller Akteure geben, die sich zusammensetzen und sagen müssen: Wo sind die hauptsächlichen Probleme, und wie können wir die gemeinsam lösen? – Sonst passiert es wie bei dem Job-Point Neukölln – abseits der Einschätzung, wie in der Vergangenheit die Einschätzung war, ob das alles so richtig war. Das dieser Job-Point gut ist, darüber sind wir uns alle einig. Nächste Woche soll er geschlossen werden. Und warum? – Weil sich alle beteiligten Akteure gegenseitig die Verantwortung zuschieben und sagen: Ich bin nicht zuständig. Das war in Berlin in der Vergangenheit schon so, und das ist wieder so. Das ist nicht akzeptabel.
Frau Vors. Weißbecker: Vielen Dank! – Frau Haupt-Koopmann!
Frau Haupt-Koopmann (RD BB): Vielen Dank, Frau Weißbecker! – Ich versuche es in fünf Minuten, weil ich in die Sonderkommissionssitzung muss. – [Frau Abg. Dr. Klotz (Grüne): Sie kommen wenigstens vorher in den Ausschuss!] – Zunächst zu dem Betreuungsschlüssel: Das ist kein Betreuungsschlüssel, den wir kreiert haben. Sie wissen, dass das ein Betreuungsschlüssel ist, der vom BMWA vorgegeben worden ist. Am Anfang war der Betreuungsschlüssel so – natürlich wurden nicht Pförtner oder Fahrer eingerechnet, das ist absoluter Schwachsinn –, dass auch Kräfte des mittleren Dienstes, also nicht nur Fallmanager und Vermittler, eingerechnet. Das hat sich beim Betreuungsschlüssel für Jugendliche 1:75 geändert, und aktuell haben wir den Betreuungsschlüssel 1:75 im Schnitt in allen Jobcentern in Berlin realisiert, und zwar Fachkraft zu Arbeitslosen. Dass das in einzelnen Jobcentern unterschiedlich aussieht, gebe ich zu, aber da haben wir zum Beispiel mittlerweile schon einen Betreuungsschlüssel von 1:45 in Reinickendorf, aber in Mitte/Tiergarten haben wir noch 1:114. Das muss dann intern – das ist ein Durchschnittswert von 1:63 – zur Fachkraft in den einzelnen Jobcentern austariert werden, aber vom Personalschlüssel her ist diese Realisierung von 1:75 pro Fachkraft möglich, um einfach die Irritation auszuschließen.
Ich gebe Ihnen Recht, die Bundesregierung hat erklärt, bis zum 31. März sollen die Eingliederungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Ich sehe eine gute Chance, mit diesem Betreuungsschlüssel 1:75 zur Fachkraft, das zu erreichen. Ich kann Ihnen heute nicht absolut sagen: Wir erreichen es auch, weil in einzelnen Jobcentern sicherlich noch nachzutarieren ist. Ich bin auch völlig dagegen, formal irgendwelche Zahlen abzuhaken. Ich bin eher für Qualität. Und eine fachlich fundierte Eingliederungsvereinbarung setzt ein hohes Maß an Fachkompetenz voraus, und da sollten wir uns nicht in die eigene Tasche lügen. Hier sind Personalkapazitäten zweier Behörden zusammengekommen, und man kann nicht sagen, dass jede Fachkraft schon im Optimum eines Fallmanagers, der eigentlich eine mehrmonatige Schulung absolvieren sollte, jetzt schon an den Start gegangen ist. Das sollten wir so nicht sagen. Es finden auch weiterhin Qualifizierungen statt, so dass die Zielsetzung da ist, aber im Zweifel bin ich eher für Qualität als für Quantität. Und wenn es dann Ende April ist, dann ist es Ende April, aber die Zielsetzung ist Ende März. Die Jobcenter setzen alles daran. Wir arbeiten auch im Hinblick auf die Qualifizierung darauf hin, und im Augenblick denke ich, zumindest nach den Rückmeldungen, die ich aus den Jobcentern habe – valide Zahlen zum Abschluss der Eingliederungsvereinbarung haben wir noch nicht –, dass es auf einem guten Weg ist. Ich bin schon in verschiedenen Jobcentern gewesen, habe mit Fachkräften und Führungskräften gesprochen, die für Jugendliche zuständig sind, und deswegen habe ich den Eindruck, dass das auf einem guten Weg ist.
Ich war auch nicht über die Zahlen bei den Jugendlichen überrascht, sondern mir ist es wichtig, dass allen deutlich wird, dass diese Zahlen einen bestimmten Handlungsbedarf indizieren. Und der Handlungsbedarf ist nicht nur Jugendkonferenzen, das wäre weit gefehlt, aber in der Vergangenheit haben wir auch vielfältige Ansätze gehabt, nur die Struktur ist so, dass sich diese Ansätze weiterentwickeln müssen. Es soll etwas anderes passieren als in der Vergangenheit, dass man sich zusammensetzt, dass nicht der eine dies und der andere das macht, sondern das Know-how, einschließlich der Jugendhilfe, muss besser koordiniert werden, damit die Angebote insgesamt zielgruppenspezifisch besser werden. Die Jugendkonferenz ist ein Element.
Es ist mitnichten so, dass es nur kurze Maßnahmen gibt oder Bildungsgutscheine nicht ausgegeben werden. Ich habe Ihnen nur drei Facetten von drei Arbeitsmarktinstrumenten aufgezeigt, die geplant sind. Wenn ich das jetzt zusammenrechne, zum Beispiel sind bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung auf Umschulungen dabei, und das sind nicht nur Einmonatsmaßnahmen, auch Weiterbildungsmaßnahmen sind nicht nur Einmonatsmaßnahmen, dann wird es im Umfang von rund 13 000 Eintritten für SGB-II-Empfänger in diesem Jahr geplant. Oder zum Beispiel sind Lohnkostenzuschüsse – das ist die Förderung von Arbeitsverhältnissen am ersten Arbeitsmarkt – in einer Größenordnung von 5 500 geplant. – Ich bin gerne bereit, Ihnen Kopien der Folien zukommen zu lassen, damit Sie einen Überblick haben, was geplant ist. Dass natürlich so eine Planung, je besser man die Struktur seiner Arbeitslosen kennt, von den Angeboten her auch nachtariert werden muss, dass man sagt: Gut, wir haben doch mehr, die zum Beispiel für eine Umschulung in Betracht kommen, die Freiheit hat jedes Jobcenter, und das muss auch so passieren, wie es in den Agenturen auch passiert. Da jetzt die Umsetzung der Arbeitsmarktinstrumente beginnt, heißt das nicht – und das werden die Bildungsträger auch sehen –, dass in Hülle und Fülle schon Bildungsgutscheine angekommen sind. – Das ist ein Prozess, der jetzt fortschreitend in Gang gesetzt wird.
Was die Leistungen aus einer Hand anbelangt, Herr Jahnke, darf man nicht verkennen, dass wir keine „Peanuts-Jobcenter“ oder Arbeitsgemeinschaften haben. Wenn Sie sich die Struktur der Größenordnung bundesweit ansehen, dann haben wir die größten Jobcenter bundesweit, wenn wir jetzt noch Hamburg und München hinzuzählen. Das heißt, wir haben riesige Größenordnungen, und da ist es von den Liegenschaften her nicht immer einfach, das zu realisieren, was Sie eben angesprochen haben. Dass das aber auf längere Sicht ein Ziel sein muss und ein Ziel sein wird, ist keine Frage. Es lässt sich nur in Schritten realisieren.
Dann noch zu einigen Problemen, die Herr Dr. Hanke angesprochen hat. Herr Dr. Hanke, einige Problemstellungen, die Sie angesprochen haben, sind keine reinen Berliner Problemstellungen, das wissen wir beide. Das sind bundesweite Themenstellungen, und es liegt daran, weil hier keine neuen Behördenstrukturen geschaffen worden sind, sondern Strukturen, die die Probleme, die Sie eben aufgezeigt haben, implementieren. Ich weiß, dass es viele Geschäftsführer als misslich empfinden, dass sie bestimmte Entscheidungskompetenzen eben auf Grund dieser Struktur so nicht haben, dass aber – ich bin gestern Nachmittag im BMWA gewesen – z. B. darüber nachgedacht wird, für Geschäftsführer – das gilt dann bundesweit – ein eigenes Verwaltungskostenbudget einzurichten. Das ist zumindest in der Diskussion, und ich denke, es ist auch Ausfluss der Diskussion, weil es kaum „handelbar“ ist.
Was die gleiche Augenhöhe anbelangt, Herr Dr. Hanke: Auch das ist nicht nur unser Thema hier in Berlin. Es müssen andere Akteure entscheiden, wie sie die ganze Struktur sehen wollen. Die gleiche Augenhöhe ist wünschenswert, aber wenn letztlich die Bundesagentur für die Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik verantwortlich gemacht wird und nicht die Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaften und die Kommunen, dann ist es schwierig, diese gleiche Augenhöhe in jedem Punkt umzusetzen. Ich sage Ihnen nichts Neues. So lange es in der Diskussion ist, ob Durchgriffsrechte da sind, wie dann verfahren wird, ist es schwierig. Ich persönlich bin aber dafür, und ich denke – es sitzen vernünftige Leute an einem Tisch, jeder hat sein Know-how –, dass eigentlich – wenn man ein Ziel hat, nämlich die Arbeitslosen einzugliedern – eine Verständigung in allen Punkten möglich sein sollte und auch auf gleicher Augenhöhe. Dass immer unterschiedliche Mentalitäten zusammenkommen, ist das eine, aber Zusammenraufen ist das andere, und deshalb wünsche ich allen Jobcentern viel Glück und viel Erfolg, dass es in dem Sinne weitergeht.
Frau Vors. Weißbecker: Vielen Dank, Frau Haupt-Koopmann! – Herr Gärtner, möchten Sie ergänzen?
Herr Gärtner (RD BB): Ja, vielleicht zu einzelnen Punkten, weil Frau Haupt-Koopmann die Veranstaltung jetzt verlassen muss. Ich habe mir noch einige Dinge notiert, zu denen ich gern noch etwas sagen möchte.
Zum Thema Personaldelta: Ich weiß nicht, woher die Information in der letzten Besprechung herkam, aber es stand von Anfang an fest, dass es drei Fixpunkte zur Erfüllung des Personaldeltas gibt. Es gab eine Startaufstellung zum 1. 1., dann die Aufstellung zum 1. 5. und dann die Endaufstellung zum 1. 7. Das war von vornherein so festgelegt, und Frau Haupt-Koopmann hat vorhin schon gesagt, dass wir die Zielstellung zum 1. 5. quasi schon zum 1. 4. erreichen. Darüber hinaus wird im Augenblick alles unternommen, um das weitere vorhandene Personaldelta bis zum 1. 7. endgültig zu schließen, einschließlich der Thematik „Einkauf von Leistungen bei Dritten“, um in gewissem Umfang einen Personalausgleich herzustellen.
Zur Thematik Strategieänderung sei nur angemerkt, dass die Arbeitsmarktprogramme, die in den Jobcentern erstellt wurden, ähnlich, wie die Arbeitsmarktprogramme in den Agenturen, erst einmal verbindliches Arbeitsinstrument für das laufende Jahr sind. Insoweit wird es keine grundlegenden Strategieänderungen im Verlauf des Jahres geben, so dass auf beiden Seiten eine gewisse Planungssicherheit herrscht.
Was die Maßnahmeketten betrifft, sei angemerkt, dass es im Bereich der Jugendlichen eine zweckmäßige Form sein wird, zu bestimmten Ausbildungs- oder Qualifizierungsabschlüssen zu kommen. Im Erwachsenenbereich wird die bisherige Förderpraxis – die Sie sicherlich auch alle kennen: einmal eine ABM, zwischendurch eine Trainingsmaßnahmen, dann einmal eine Qualifizierungsmaßnahme und noch einmal eine ABM – wird es nicht mehr geben. Bei den Jugendlichen muss man insbesondere vor dem Hintergrund der hier genannten Zahlen davon ausgehen, dass im Rahmen von berufsvorbereitenden Maßnahmen Jugendliche ausbildungsfähig gemacht werden müssen und dem muss sich logischerweise eine entsprechende Möglichkeit der Ausbildung – ob betrieblich oder überbetrieblich – anschließen, denn sonst hätte die berufsvorbereitende Maßnahme wenig Sinn. – [Frau Abg. Dr. Klotz (Grüne): Können sie Schulabschlüsse machen oder nicht?] – Was die Schulabschlüsse angeht, muss ich anmerken, dass es kein Thema für die Bundesagentur ist. – [Frau Abg. Dr. Klotz (Grüne): Nicht zuständig?] – Ja! Richtig! Aber kraft Gesetzes. Das können wir uns auch nicht einfach herbeireden oder sagen: Wir übernehmen das einfach. – Das funktioniert so nicht.
Bei den Arbeitsgelegenheiten mit der Entgeltvariante ist es so, dass wir uns – das ist mein letzter Kenntnisstand, Herr Dr. Hanke, bitte verbessern Sie mich, wenn es in der Zwischenzeit neuere Zahlen gibt – in der Trägervertretung auf 1 200 verständigt haben. Wir sind also erst einmal weit über das ursprüngliche aus unserer Sicht betrachtet normale Maß hinausgegangen. Sie kennen selbst die Problematik: Bei den Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante schwebt immer im Hintergrund – ich will niemandem etwas Böses unterstellen, weil es durchaus sinnvolle Maßnahmen sind, die angeboten werden – der so genannte Drehtüreffekt mit. Vor diesem Hintergrund ist zwischen dem Senat und der Regionaldirektion berlinweit eine Größe von etwa 2 400 vereinbart worden.
Es ist in der Tat so, dass MAEs das, was bislang über andere Förderinstrumente im SGB-III-Bereich gemacht wird, ersetzen. Vieles, was bislang über ABM oder andere Instrumente finanziert wurde, wird jetzt über das Instrument MAE auf den Weg gebracht. Dem ist im Prinzip auch nichts entgegenzusetzen. Nur, wenn wir uns ehrlich in die Augen gucken: Die Förderpraxis in den letzten Jahren war wohl so, dass vieles, was in ABM lief, auch nicht ganz gesetzeskonform war, nämlich auch nicht immer zusätzlich und in öffentlichem Interesse, aber mit verschiedenen Begründungen letztlich doch bewilligt werden konnte. Vor dem Hintergrund der finanziellen Zwänge ist das natürlich jetzt nicht mehr so einfach möglich. Es muss sehr darauf geachtet werden. Deshalb auch die Unbedenklichkeitsbescheinigungen: Was greift nicht in den Wettbewerb ein, aber wie regelt man es? – Die Agentur Nord bzw. die Jobcenter des Agenturbezirks Nord – Frau Dr. Klotz, Sie sagten es, glaube ich, vorhin – holen sich mit jeder Maßnahme die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Kammern ein. Es wird vermutlich keine einheitliche Berliner Regelung geben, weil die Trägervertretungen der Jobcenter in gewisser Weise auch ein Mitspracherecht dabei haben, wie man solche Dinge umsetzt. Wir setzen im Augenblick auf die Beiräte. Im Übrigen ist in Marzahn-Hellersdorf die konstituierende Sitzung vor kurzem gewesen, also da gibt es einen Beirat. Ich spreche jetzt einmal für meinen Zuständigkeitsbereich: die Agenturen Berlin-Mitte und Berlin-Ost. Da werden wir bis zum 31. 3. die Grundlagen dafür geschaffen haben, dass die Beiräte arbeitsfähig werden. Ob das bis zum 31. 3. in jedem Fall klappt, vermag ich im Augenblick noch nicht zu sagen. Aber es wird in jedem Fall angestrebt, es zeitnah umzusetzen. Hier sind Vertreter und Vertreterinnen der Arbeitgeberseite, der Arbeitnehmerseite und verschiedener Interessengruppen – Behinderte, Frau, etc. – drin, so dass wir uns davon versprechen – das ist ja ein empfehlendes Gremium –, dass hier insbesondere im Bereich der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung ein vernünftiger Mix hinbekommen wird, der alle gesetzlich erforderlichen Kriterien – Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse – erfüllt und dabei – und darauf kam es uns an – auch insbesondere regionale Bedürfnisse und Belange in Abstimmung mit den Bezirken berücksichtigt.
Eingliederungsvereinbarungen: Ich bitte Sie, einmal daran zu denken, was in den letzten Wochen passiert ist. Die Jobcenter sind binnen kurzer Zeit förmlich aus dem Boden gestampft worden. Die gesamte Zeit von Mitte September bis zum 30. 12. des vergangenen Jahres ist in den Agenturen und in den Vorläufern der Jobcenter ganz simpel dafür genutzt worden, um an jedem Tag im Zweischichtsystem und an den Wochenenden, wo immer es ging und wann immer das System funktioniert hat, Arbeitslosengeld-II-Anträge einzugeben, um die Zahlbarmachung zum 1. 1. 2005 sicherzustellen. Alles andere trat in den Hintergrund, und ab dem 3. Januar hieß es plötzlich: So, jetzt sind die Jobcenter da, und jetzt werden alle Arbeitslosengeld-II-Empfänger in den Jobcentern betreut. Und die Situation – Sie kennen Sie möglicherweise vom eigenen Erleben, wenn Sie an den Häusern vorbeigegangen sind – stellte sich so dar, dass Hunderte Leute vor den Türen standen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihren Schreibtisch gesetzt wurden und ihnen gesagt wurde: Ihr seid jetzt das Jobcenter, und ihr betreut jetzt die Arbeitslosengeld-II-Kunden, und nun legt mal los! –, einmal spitz übertrieben. Diese Situation – wenn Sie heute an den Häusern vorbeigehen – hat sich aus meiner Sicht in so kurzer Zeit so gravierend zum Positiven hin verändert, dass man durchaus einmal sagen kann: Da ist etwas Tolles geleistet worden. – Sicherlich kann man nicht verlangen, dass, wenn man am Freitag etwas in Gang setzt, am Montag alles 100-pronzentig erledigt ist. Wir sind im Augenblick in etwa bei 30 % abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarungen. Frau Haupt-Koopmann hat vorhin ausgeführt, dass wir auf Qualität setzen. Es lässt sich leicht eine Eingliederungsvereinbarung – ich sage das einmal so platt – zusammenzimmern, aber das bringt uns alle nicht weiter. Die Eingliederungsvereinbarung soll eine Vereinbarung zwischen den beiden Partnern – zwischen dem Fallmanager oder dem Arbeitsvermittler und dem betroffenen Arbeitslosen oder Arbeitssuchenden – sein, und beide sollen sie unterzeichnen können und beide sollen sich auch daran halten können und müssen. Insofern muss man ein bisschen Zeit einräumen, wenn man das vernünftig machen will und wenn es zum Erfolg führen soll.
Zur Thematik, dass jetzt Arbeitslose oder Arbeitssuchende in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gesteckt werden, von denen man nicht weiß, ob sie die Anforderungen an diese Aufgabe erfüllen, möchte ich nur anmerken: Sicherlich sind noch nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern so qualifiziert, dass das 100-prozentig gut funktioniert. Aber: Ein Großteil der Kolleginnen und Kollegen, die in den Jobcentern tätig sind, waren langjährig in den Agenturen und in den Bezirksämtern auch in diesen Integrationsbereichen tätig, haben dort auch Kunden in bestimmte Maßnahmen vermittelt und eingeschätzt, ob sie dazu in der Lage und fähig sind. Ich setze ein großes Vertrauen in die Kolleginnen und Kollegen, dass das vernünftig läuft. Ich will nicht ausschließen, dass es im Einzelfall zu einem Problem führen wird, aber auch hier hat der Beschäftigungsträger oder der Beschäftiger immer die Möglichkeit, wenn er feststellt, dass diejenige oder derjenige für die Ausführung der Tätigkeit nicht geeignet ist, sie oder ihn an das Jobcenter zurückzuverweisen und sich darüber zu verständigen, ob man eine Ersatzvornahme realisieren kann.
Frau Vors. Weißbecker: Vielen Dank, Herr Gärtner! – Herr Schültke!
Herr Schültke (SenGesSozV): Schönen guten Tag! – Zu der Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten: Diese 29,1 % resultieren aus der Verständigung im Bund über das kommunale Optionsgesetz. In diesem Zusammenhang wurde im SGB II rechtlich verankert, dass die Kommunen um einen Betrag von 2,5 Milliarden € entlastet werden. Die 29,1 % errechneten sich auf der damaligen Be- und Entlastungsberechnung für die Kommunen, der ein Zahlenmaterial von August letzten Jahres zu Grunde gelegt hatten. Deswegen wurde auch im Gesetz vereinbart, dass zum 1. März und zum 1. Oktober 2005 eine Revision dieses Zahlentableaus durchzuführen ist. Dazu hat das BMWA im Februar Unterlagen verschickt. Diese Unterlagen hatten allerdings nach einhelliger Auffassung aller Länder den Nachteil, dass die Daten nur sehr unvollständig vorhanden, zum Teil nicht nachvollziehbar und insofern die Berechnungen für die Länder und Kommunen nicht nachvollziehbar waren. Das hängt unter anderem auch damit zusammen, dass die Datenbankstruktur der Software A2LL noch nicht soweit ist, dass tatsächlich alle benötigen Daten zur Verfügung stehen. Das BMWA kam auf Grund seines Zahlentableaus zu dem Ergebnis: Wenn die stimmen würden, dann würde eine Bundesbeteiligung von 4,9 % ausreichen, um die 2,5-Milliarden-€-Entlastung tatsächlich zu realisieren.
Am 3. März hat eine Bund-Länder-Besprechung im BMWA hierzu stattgefunden. Dort ist einvernehmlich festgestellt worden, dass das Zahlenmaterial des BMWA nicht ausreichend ist, um die Revision durchzuführen. Es wurde vereinbart, dass im April eine nächste Besprechung stattfinden soll. In dieser Besprechung soll überprüft werden, ob dann zuverlässiges Zahlenmaterial bis einschließlich März vorliegt, was eine Be- und Entlastungsberechnung ermöglichen würde. Sollte dies nicht der Fall sein, wird eine nächste Besprechung im Juli dieses Jahres durchgeführt, die das Zahlenmaterial dann berechnen würde zur Revision am 1. März. Wenn dieses nicht mehr möglich wäre, muss das Gesetz selbst verändert werden, weil die Zahlen und Terminangaben im Gesetz stehen. Insofern wird es jetzt in den nächsten Wochen und Monaten darauf ankommen, ein wirklich zuverlässiges Zahlentableau zur Be- und Entlastung der Kommunen und Länder herzustellen, zur Verfügung zu stellen, und auf der Grundlage – so der einvernehmliche Beschluss – soll dann möglichst zeitnahe errechnet werden, wie hoch die Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten sein muss, um die Entlastung von 2,5 Milliarden € sicherzustellen. Bis dahin bleibt es bei dem bisherigen Verfahren von 29,1 %. – Danke!
Frau Abg. Weißbecker (SPD): Vielen Dank, Herr Schültke! – Herr Dr. Hanke!
Herr BzStR Dr. Hanke (BA Mitte): Bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik in den 12 Jobcentern muss man von folgender Zielstellung ausgehen: Wir müssen wegkommen von den Quantitäten und hin zu den Qualitäten. Wir haben jetzt in der Übergangsphase auch schon VEs für 2005 gehabt, was beispielsweise Trainingsmaßnahmen anbelangt. Das war auch richtig, aber man muss nachsteuern. Wir haben allerdings – und das ist auch wieder bundesweit ein strukturelles Problem – das Problem, dass wir nicht über Vermittlungsquoten reden, sondern über Aktivierungsquoten. Das BMWA hat keine Definition der Aktivierungsquote vorgenommen, sondern der Bundesagentur die Definitionshoheit überlassen, was dazu führt, dass wir zurzeit auch im Rahmen der statistischen Auswertung und des Controllings über Aktivierungsmonate reden. Das bedeutet, dass wir jetzt ein System haben, nach dem sicherlich die Jobcenter irgendwann von ihrer Qualität her beurteilt werden, nämlich: Erreichen sie die nötige Anzahl von Aktivierungsmonaten oder nicht? – Das kann man so machen, aber es ist kein Controlling, das darauf abzielt, nachhaltig Vermittlungserfolge und nachhaltige Arbeitsmarktpolitik messen zu können. Das bedeutet auch, dass mit solch einem Modell in Quantitäten gedacht wird und nicht in Qualitäten.
Nun zur eigentlichen Maßnahmeplanung: Die Hoheit über die Verabschiedung der Maßnahmeplanung liegt in der Trägervertretung, die – wie Sie wissen – in Berlin paritätisch besetzt ist zwischen kommunalem Träger und Arbeitsagentur. D. h., was als Handlungsempfehlung von RD und Senat vorgegeben wurde, z. B. die 2 400 Entgeltvarianten, ist Handlungsempfehlung, bindet aber in keiner Weise die Jobcenter oder die kommunale Seite, sondern ist Orientierung. Deshalb ist es völlig legitim, dass die Jobcenter selbst im Rahmen der Maßnahmeplanung eigene Schwerpunkte setzen. Dabei muss man Folgendes beachten: Es ist eine Maßnahmeplanung und kein Maßnahmegesetz. Die Titel sind untereinander deckungsfähig, und selbstverständlich werden wir auch unterjährig nachsteuern müssen, denn viele Ansätze – das dürfte sich in Berlin nicht unterscheiden – beruhen auf Erfahrungswerten, Einschätzungen, Pi-mal-Daumen-Rechnungen, weil wir beispielsweise bei der Frage des Einstiegsgelds einen Betrag einstellen können, aber gucken müssen, inwieweit er sich realisieren lässt oder ob wir vielleicht bei diesem Instrument mehr oder weniger brauchen.
Das bedeutet im Übrigen auch, dass das alleinige Setzen auf Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung meiner Ansicht nach nicht zielführend ist. Wir brauchen auch Qualifizierungsmaßnahmen, die nachhaltig und intensiver sind. Ich will das an dem Beispiel der jungen Leute machen. Die Zahlen waren völlig überschaubar. Wir haben einen hohen Handlungsbedarf, jungen Leuten einen Schulabschluss und eine Berufsausbildung zu ermöglichen. Dafür gibt es viele Instrumente, die wir im Jobcenter nutzen können. Wir brauchen z. B. auch in der Entgeltvariante Maßnahmen, die nicht nur kurzfristig für drei, sechs oder neun Monate greifen, sondern bei der Problemstellung in Berlin, gerade auch in den Quartieren, die nach dem Sozialstrukturatlas besonderer Beachtung bedürfen, ein sehr differenziertes System, um die jungen Menschen zu Schul- und Berufsabschlüssen zu bringen. Das kann die Hinführung über eine MAE sein, z. B. der Erwerb der deutschen Sprache oder Qualifizierung des Spracherwerbs, möglichst auch in dem System, das wir schon in den Volkshochschulen mit den entsprechenden Grund- und Aufbaukursen und Zertifizierungen haben, um dann in eine teurere Maßnahme zu münden, die bis hin zu einer Berufsausbildung gehen kann. Sie wissen, dass mein Lieblingsbeispiel die Fitnesskaufleute sind, die wir ausbilden, ein neues Berufsbild, das sicherlich am Markt Erfolg haben wird.
Ich komme zur Entgeltvariante: Wir hatten in Mitte auch schon
im Rahmen des Jobaktivcenters KBM
– Kommunale Beschäftigung in Mitte – gefahren und werden jetzt RBM – Regionale
Beschäftigung in Mitte – fahren. Das ist die Anpassung an die neue
Struktur, und zwar auch mit dem System, das sich in meinen Augen bisher bewährt
hat. Wir hatten im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens sieben Beschäftigungs-
und Qualifizierungsträger nach qualitativen Standards ausgewählt. Es war
beabsichtigt, in diesem Bereich 2 500 Maßnahmen in Mitte durchzuführen.
Nach langen Verhandlungen – wie Herr Gärtner schon sagte – haben wir uns erst
einmal auf 1 200 geeinigt mit der Zielstellung, gegebenenfalls in diesem
Jahr noch nachzusteuern, und zwar mit folgenden Prinzipien: individuelles
Profiling. Das bedeutet auch, dass die Neigungen abgefragt werden und die
Maßnahmeträger uns nachweisen müssen, dass sie auf der Grundlage des Profilings
eine individuelle Maßnahmeplanung durchführen. Das ist wichtig. Ansonsten
bleibt Profiling nur ein Wort, ohne dass es sich in der Maßnahmeplanung
konkretisiert. Und es muss sich für einen Beschäftigungsträger rechnen, auf den
ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln, und es sich nicht rechnen darf, dass man
Leute möglichst lange in einer Maßnahme hält. Auch das ist ein ganz signifikanter
Punkt, um erfolgreich junge Menschen – aber nicht nur junge Menschen – auf den
ersten Arbeitsmarkt zu bekommen. Das sind nachhaltige Maßnahmen. Es gibt die
große Sorge – das hat Herr Gärtner auch angesprochen –, dass die Kommunen nur
auf den Drehtüreffekt abzielen. Das muss vermieden werden, weil es nicht
zielführend ist. Fakt ist aber auch: Wenn wir zu nachhaltigen Maßnahmen kommen,
dann müssen sie häufig auch länger dauern als neun Monate. Wenn wir über
Berufsausbildung reden, dann ist das nicht in einem halben Jahr zu schaffen,
und wenn es um einen Maßnahmemix oder eine -kette im positiven Sinne geht,
bedarf es einer Planung, die deutlich länger als 12 Monate dauert. Das muss in
Zukunft auch in diesem Sinn ermöglicht werden, ohne die berechtigten Ängste der
Agentur nicht ernst zu nehmen.
Ich will noch etwas zur Qualifikation des Personals sagen. Ich bin selbst über die Fallzahlenschlüssel überrascht, und kann diese nicht bestätigen. Wir haben – um das einmal an einem Beispiel konkret zu machen – im Jobcenter Mitte von der Arbeitsagentur 11 Arbeitsvermittler bekommen. Die Kommune hat zwei Drittel des Personals eingebracht, darunter eine komplette Arbeitsgruppe mit 15 Leuten, die schon Fallmanagerin und Fallmanager waren und Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in der entsprechenden Vergütungsgruppe, die durch eine weitere Schulung zu Fallmanagern ausgebildet werden können. Es gibt bisher in Berlin – es sei denn, Sie korrigieren mich, Herr Gärtner – bisher keine Fortbildungsmaßnahmen nach dem SGB III für die Fallmanager in den Jobcentern. Das ist auch ein Problem, weil wir die Menschen, die im Bereich Markt und Integration tätig sind, gerade für die Instrumentarien des SGB III qualifizieren müssen. Ich bin froh – das scheint in allen 12 Jobcentern so zu sein –, dass insgesamt auf alle Instrumentarien des SGB III zurückgegriffen wird auch in der Maßnahmeplanung. Das ist der richtige Weg. Das führt praktisch dazu, dass wir im Bereich der Arbeitsvermittlung, Markt und Integration, nach zu schwachbrüstig sind. Es nützt auch nichts zu sagen: Wir bekommen Amtshilfe vom Bund, und wir kriegen Leute von der Telekom, die früher Telefonanlagen gewartet haben, oder wir kriegen Mitarbeiter von der Deutschen Bundesbahn, die früher Züge abgefertigt haben. – Das ist nicht das Personal, das wir im Bereich Markt und Integration einsetzen können. Und da reicht auch keine sechswöchige Schulung. In diesem Bereich braucht man eine deutlich längere Erfahrung und eine Hinführung auf diese anspruchsvolle Tätigkeit. Da müssen wir richtig nachsteuern, und es nützt nichts, immer nur Personen zu zählen, sondern man muss auf die Qualifikation gucken. Wir werden uns erst einmal dadurch retten, dass wir Leistungen von Dritten einkaufen. Wir haben glücklicherweise in Berlin eine sehr differenzierte und qualifizierte Beschäftigungsträgerlandschaft, woher wir viel Personal akquirieren können, um auch in den Bereich Markt und Integration hineinzugehen.
Ich wünsche mir vom Senatsprogramm – dem kommunal finanzierten Beschäftigungsprogramm –, dass wir vor allen Dingen finanzielle Anreize und Koofinanzierungen bereitstellen für die jungen Leute, für Schulabschlüsse, Berufsabschlüsse, gegebenenfalls auch Umschulungen und Weiterbildungen, denn das sind auch Maßnahmen, die häufig länger dauern müssen, um wirklich nachhaltig zu sein, um auch die nötigen Anreize für die Jobcenter zu schaffen in finanzieller wie auch in inhaltlicher Hinsicht. Hier kann man nachsteuern, aus dem einfachen Grund, weil wir nur dadurch als Kommune steuernd eingreifen können, angesichts der Problemlage, die wir in der sozialräumlichen Betrachtung unserer Stadt haben.
Letzter Punkt: Jugendhilfe. Wir haben in Mitte jetzt in der Trägervertretung einen Beschluss gefasst, dass wir eine gemeinsame Arbeitsgruppe bilden – Arbeitsamt, Jobcenter, Jugendamt, Sozialamt – , um die Maßnahmen und Ressourcen für die Zielgruppe der 15- bis 25-Jährigen zu bündeln. Das muss auch berlinerweit noch stärker vorangetrieben werden, damit wir auch die Instrumente SGB II, SGB III, SGB VIII zielführender zusammenbringen können.
Frau Vors. Weißbecker: Vielen Dank, Herr Dr. Hanke! – Frau Staatssekretärin, bitte!
Frau StS Ahlers (SenWiArbFrau): Ich versuche, mich kurz zu fassen. Herr Kurth hat einige Fragen zur Koordinierung in Berlin und auf Bundesebene gestellt. Ich wiederhole noch einmal, dass wir sehr wohl versuchen, den Prozess zu begleiten, aber dass wir rechtlich gebunden sind und dass wir wenig Einflussmöglichkeiten haben, aber nichtsdestotrotz die Notwendigkeit sehen, insbesondere die politische und auf Grund dessen die unterschiedlichsten Kreise – und das will ich jetzt nicht wiederholen – und Arbeitsgruppen eingerichtet haben. Verschiedentlich wurde die Annahme formuliert, die Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion wäre schwierig. Frau Haupt-Koopmann ist jetzt nicht mehr hier, aber ich behaupte, auch in ihrem Namen zu sprechen: Ich sehe das nicht so, weil wir nämlich alles gemeinsam machen, auch diese verschiedenen Koordinierungs- und Arbeitskreise. Wir koordinieren und unternehmen gemeinsam die Besuche in den Arbeitsgemeinschaften, soweit es uns möglich ist, weil wir der Auffassung sind, dass das nur funktionieren kann, wenn wir an einem Strang ziehen. Außerdem sparen wir uns dadurch auch Zeit und Arbeit.
Auf Bundesebene ist Berlin zum einen in einer Monitoringgruppe bei Herrn Clement vertreten, und zum anderen gibt es ein regelmäßiges Treffen der Ostarbeitsstaatssekretäre. Ich sage das einmal so lapidar, und ich kann auch bei der männlichen Form bleiben, denn ich bin die einzige Frau dort. Also ist es in dem Fall korrekt. Dort diskutieren wir auch möglichst parteiübergreifend – das ist ja logisch, denn es ist in der Konstellation, in der wir zusammensitzen, sehr gemixt – über gemeinsame Initiativen auf Bundesebene, weil wir davon überzeugt sind – und ich nehme an, dass Sie mir da Recht geben –, dass wir mehr erreichen, als wenn wir nur parteipolitisch agieren würden. Wir begleiten diesen Prozess nicht nur und sammeln Erfahrungen, sondern wir werten das parallel zu verschiedensten Themen aus, zu denen wir uns unterschiedliche Aufgabenstellungen gegeben und Verabredungen getroffen haben. Das läuft bereits. Es ist nicht so, dass wir das erst planen, sondern das machen wir.
Ich weiß von drei Beiräten, die im März getagt haben. Einer wurde schon genannt, Charlottenburg-Wilmersdorf ist mir noch gesagt worden, und der dritte, Neukölln, tagt morgen. Aber nichtsdestotrotz kann ich die Kritik nachvollziehen. Mir wäre es auch lieber gewesen, es wäre schneller gegangen. Es hat unterschiedliche Gründe, warum das nicht der Fall ist.
Dann ist das Thema MAE angesprochen worden. Dazu möchte ich nur einen Satz sagen: Wir können die Jobcenter nicht zu einem einheitlichen Vorgehen verpflichten, aber ich habe schon das Bestreben von unserer Seite, dass es zu einer einheitlichen Regelung kommt, wie wir jetzt damit umgehen. – Wir befinden uns in der Gemengelage, dass einerseits die Wirtschaft zum Teil zu Recht sagt: Das ist wettbewerbsschädigend, was da passiert. – Wir haben aber auch die andere Seite, dass sinnvolle und gute Projekte zum Beispiel für Jugendliche mit Qualifizierungen usw., die bis jetzt gelaufen sind, jetzt als wettbewerbsschädigend abgelehnt werden, die es meines Erachtens nicht sind. Wir müssen jetzt schauen, dass wir einen sinnvollen Mittelweg finden, nicht nur in Einzelfällen, sondern grundsätzlich, wie wir damit umgehen. Auf dieser Suche sind wir im Moment, und befinden uns – das wissen Sie, Herr Kurth – aktiv in Gesprächen. Ich bin durchaus verhalten optimistisch, dass wir auch Wege finden, zum einen in Gesprächen mit der Regionaldirektion und zum anderen mit den Akteurinnen und Akteuren der Stadt, also Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.
Frau Vors. Weißbecker: Vielen Dank, Frau Staatssekretärin! – Frau Dr. Klotz, bitte!
Frau Abg. Dr. Klotz (Grüne): Ich finde, dass wir jetzt an den spannenden Stellen sind, will es aber auch nicht unnötig in die Länge ziehen. – Für mich noch einmal zwei Sachen: Das eine ist die Frage der jungen Erwerbslosen. Es ist schon klar: Schulabschlüsse nach dem SGB II können nicht gefördert werden, aber sehr wohl nach dem SGB III. Das, was Herr Dr. Hanke eben noch einmal gesagt hat, ist auch hier diskussionswürdig, weil, wenn das Land Berlin bei seiner Finanzlage Geld für die Qualifizierung von Erwerbslosen in Hand nimmt, was ich im Grundsatz richtig finde – 6,35 Milliarden €, die bundesweit dafür ausgegeben werden, ein Zehntel davon in Berlin –, dann kann es doch nicht sein, dass das quasi als Pauschale noch einmal auf das Geld vom Bund kommt, sondern dann müssen wir – dafür bin ich auch nachdem, was Sie gesagt haben – zielgerichtet das für bestimmte Gruppen einsetzen, mit denen wir in Berlin ein bestimmtes Problem oder spezielle Problemlagen haben. Das sind junge Erwerbslose, Migrantinnen und Migranten, Alleinerziehende. – [Frau StS Ahlers (SenWiArbFrau): Genau das sind die richtigen Zielgruppen!] – In dem Komplex bewegt sich das. Das ist der Punkt und nicht pauschal und noch einmal draufpacken und Module und für alle, und was ich da so höre, muss ich Ihnen ehrlich sagen, macht mich nicht zuversichtlich. Das läuft genau so wie in der Vergangenheit.
Das Zweite, Frau Ahlers, ist: Gesamtstädtische Steuerung geht nicht, und jede Arge macht es für sich selber. – Das hätten wir uns gerne anders gewünscht. Aber was hindert ein Land, einen Arbeitssenator, eine Arbeitsstaatssekretärin – Sie sind beide für den Bereich zuständig, Sie haben eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen – daran, bestimmte Vorgaben, die man dann vor Gericht gegenüber einer Arge einklagen kann – das können Sie vielleicht nicht machen, das ist ja richtig –, auch in Absprache mit den Argen bestimmte Leitlinien festzulegen? – Das betrifft politische Ziele. Mir graut es, wenn ich mir vorstelle, ohne dass man für Berlin arbeitsmarktpolitische Ziele definiert: Das macht jede Arge – meine Kollegin Pop sagte eben gleich, da haben wir so ein kleines Föderalismusproblem – irgendwie für sich und überlegt sich ein eigenes Arbeitsmarktprogramm. Natürlich muss das irgendwie auf kleinere Räume als die Stadt Berlin heruntergebrochen werden, aber es braucht doch auch eine große Linie. Warum kann man das nicht vereinbaren? Warum ist das nicht möglich? Warum kann man nicht berlineinheitlich eine Vereinbarung treffen, wie mit MAEs, mit den Kriterien Zusätzlichkeit und öffentlichem Interesse umgegangen wird? – Das würde ich gerne diskutieren, sehe aber auch ein, dass es jetzt zu spät ist.
Ich mache jetzt einen Vorschlag: Wir sollten dieses Thema kontinuierlich beibehalten, aber nicht in der ganzen Breite und Schönheit, weil wir dann von FbW bis Bildungsgutscheinen immer alles dabei haben. Wir sollten einfach kontinuierlich in den Ausschüssen die Hartz-IV-Umsetzung in Berlin auf die Tagesordnung nehmen, uns aber immer in der Sprecherrunde vorher verständigen, über welches Thema wir sprechen, damit das nicht so eine große Veranstaltung wird und wir Punkt für Punkt die Sachen abarbeiten, die zu regeln wichtig sind.
Frau Vors. Weißbecker: Vielen Dank! – Frau Staatssekretärin!
Frau StS Ahlers (SenWiArbFrau): Ich mische mich jetzt einmal ganz kurz ein, um meinen Zwischenruf offiziell zu machen. – Die Zielgruppen, die Sie genannt haben, stehen erstens in den Handlungsempfehlungen. Zweitens sind sie genau das: Empfehlungen, und Herr Dr. Hanke hat es noch einmal ausgeführt. Es ist nun einmal rechtlich so geregelt, dass wir nur Empfehlungen aussprechen können. Das haben wir im letzten Jahr gemacht. Die Zielgruppen, die Sie genannt haben, sind genau die Zielgruppen, mit denen wir unsere zusätzliche Qualifizierung machen wollen. Wir haben insbesondere die Jugendlichen im Blick, insbesondere mit modulhaften Abschlüssen, mit denen sie etwas anfangen können. Und das steht auch alles so in den entsprechenden Ausführungsumsetzungen geschrieben, die von unserer Seite aus bisher erarbeitet wurden. Das habe ich auch hier im Ausschuss so dargestellt, also das machen wir alles genau so. – [Frau Abg. Dr. Klotz (Grüne): Schulabschlüsse?] – Schulabschlüsse auch. Die sind auch damit integriert und können und sollen auch darüber finanziert werden. Das alte Programm „ABM und Lernen“ soll damit umgesetzt werden. Das ist genau das, was wir wollen. Das werden wir auch machen. Und was die gemeinsame Umsetzung zu MAE oder Leitlinien oder wie auch immer angeht, habe ich es gerade gesagt: Erstens gibt es die gemeinsame Vereinbarung, die reicht aber nicht aus, und ich habe genau so ein Bestreben, gemeinsam etwas für Berlin zu machen. – [Frau Abg. Dr. Klotz (Grüne): Dann machen Sie doch!] – Machen wir auch. Wir sind dabei. – [Frau Abg. Dr. Klotz (Grüne): Aber wann?] – Aber wann! – Wir sind dabei, es zu tun. Wir brauchen dazu mehrere Akteure. Wir können das nicht einfach alleine machen. Dann können wir das gleich in den Papierkorb werfen, weil wir keine rechtliche Handhabe haben, die Bezirke, Arbeitsgemeinschaften oder Agenturen anzuweisen. Aber wir können Empfehlungen geben, und das genau wollen und werden wir auch tun. Das haben wir im Übrigen im letzten Jahr schon begonnen.
Frau Vors. Weißbecker: Vielen Dank! – Frau Holzheuer-Rothensteiner, bitte!
Frau Abg. Holzheuer-Rothensteiner (PDS): Danke, Frau Vorsitzende! – Ich habe zwei Fragen an Herrn Gärtner. Die eine hat sich jetzt ein bisschen erübrigt. Es ging auch um Schulabschlüsse. Dazu ist jetzt Diverses von Herrn Hanke, Frau Klotz und von der Staatssekretärin gesagt worden. – Bleibt die zweite Frage zum LKZ: Wir haben vorhin von Frau Haupt-Koopmann gehört, dass noch für 2005 5 5000 LKZ-Maßnahmen geplant sind. Wie kann man es sich dann erklären, wenn ein Unternehmen zu einer Regionalagentur kommt und sagt: Wir würden gerne eine Einstellung vornehmen, und nach Lohnkostenzuschüssen fragt und ihnen dann gesagt wird: Gibt es nicht. Können wir nicht. Wenn überhaupt, dann nur für 3,4, 5, 6 Monate und allerhöchstens 400 €, aber eigentlich können Sie sich das abschminken. – Vielleicht könnten Sie dazu einmal etwas sagen, denn 5 500 sind ja schon eine Größenordnung.
Frau Vors. Weißbecker: Vielen Dank! – Frau Breitenbach, bitte!
Frau Abg. Breitenbach (PDS): Einen Punkt möchte ich noch einmal Herrn Gärtner gegenüber ansprechen, den vorhin Frau Haupt-Koopmann angesprochen hat. Gibt es eigentlich irgendeine Vorstellung, bis wann real der Betreuungsschlüssel umgesetzt wird, nicht dass da alle möglichen Beschäftigten zugezählt werden und nicht der Durchschnitt, sondern bis wann ist real vor Ort überall der festgelegte Betreuungsschlüssel verwirklicht?
Die zweite Frage an Herrn Gärtner ist: Es ging mehrmals um sinnvolle Anschlussmaßnahmen zur Qualifizierung, möglicherweise auch, um Abschlüsse zu machen. Wir haben auch immer wieder von Zertifizierung gesprochen. Sie haben gesagt, bei Jugendlichen, sprich unter 25-Jährigen: ja, bei Älteren: nein. Möglicherweise habe ich Sie da aber missverstanden.
Herrn Hanke, Sie habe mich jetzt mit einem neuen Begriff „Aktivierungsmonate“ etwas in Verwirrung gestürzt. In dem Gesetz ist mir bislang der Begriff „Aktivierungsquote“ untergekommen, und der war sehr eindeutig, weil die Aktivierungsquote 52 % für unter 25-Jährige und 23 % für über 25-Jährige betrifft. Welches Rechenmodell habe ich mit den Aktivierungsmonaten, um genau am Ende festzustellen, ob die Aktivierungsquote erreicht wurde?
Der letzte Punkt ist: Herr Hanke, Sie haben gesagt, Sie haben sich für Qualität entschieden, deshalb auch die 1 200 Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante, insgesamt 2 400, 1 200 davon in Mitte. Wo sind die anderen 1 200? Welche Möglichkeiten gibt es insgesamt für die Bezirke, wo man sich innerhalb der Jobcenter für Qualität und nicht für Quantität entscheidet? Mit welchen Maßnahmen? Wird auch von Seiten der Arbeitsagentur oder der Regionaldirektion darauf geachtet, dass die Mittel auf einzelne Bezirke gerecht verteilt werden?
Frau Vors. Weißbecker: Vielen Dank! – Herr Jahnke, bitte!
Abg. Jahnke (SPD): Danke, Frau Vorsitzende! – Der Punkt „von der Quantität zur Qualität kommen“, den Herr Hanke ins Feld geführt hat, ist gut gesagt, aber wir haben es in diesem Bereich mit großen Quantitäten zu tun, und für die müssen wir etwas machen. Allerdings würde ich hier differenzieren, ob wir es mit den jungen Arbeitslosen zu tun haben, den bis 25-Jährigen, oder den Älteren. Gerade bei den Jüngeren gebe ich Ihnen völlig Recht, dass das vor allen Dingen ein Problem der Qualität und der Qualifizierung ist. Da bedauere ich es sehr, dass Herr Gärtner gesagt hat: Schulabschlüsse sind kein Thema für die Agentur. – Formal ist das natürlich richtig. Daran würde auch die nächste und übernächste Föderalismuskommission scheitern, wenn man diese Kompetenz auch noch den Arbeitsagenturen zuweisen wollte. Das machen die Länder, das ist richtig, aber die Arbeitsagenturen können doch etwas in Kooperation mit den Ländern dazu beitragen, dass Jugendlichen begleitend zu einer Berufsausbildung oder Berufsqualifizierung Schulabschlüsse ermöglicht werden. Sie machen teilweise Dinge, die im schulischen Bereich gar nicht gerne gesehen werden, dass zum Beispiel die Leute aus den BV-Maßnahmen der Arbeitsämter einen Berufsschultag machen müssen. Darauf sind die OSZ gar nicht scharf. Aber das macht die Agentur beispielsweise. Hier glaube ich, dass noch viele Kooperationsmöglichkeiten im Interesse der Jugendlichen bestehen, die ohne Schulabschluss oder mit sehr geringem Schulabschluss sind.
Zu der anderen Gruppe, den Älteren: Wir sind in gewisser Weise in einer schwierigen Situation und möglicherweise auch einer Schimäre aufgesessen, die eher von Arbeitgeberseite schon viele Jahre gebracht wird, dass das Ganze im Wesentlichen ein Vermittlungsproblem, ein Qualifikationsproblem und ein Motivationsproblem sei. Es gibt nun einmal bestimmte Zahlen, die kann man nicht aus der Welt schaffen, zwischen angebotenen und nachgefragten Stellen in Berlin ist das Verhältnis etwa 1:30. Das ist im Grunde eine Sache, bei der man sehen muss, wie man eine Aktivierung herbeiführen kann. Eine Industriepolitik, wie sie jetzt Gott sei Dank auch wieder stärker angedacht wird und erste Erfolge zeitigt, braucht einige Zeit. Wir haben jetzt erste Zeichen – das sagen mehrere Studien –, dass der Industriestandort Berlin wieder vorankommt und dass dort wirklich Jobs entstehen. Aber für die Zwischenzeit benötigen wir so etwas wie öffentliche Beschäftigung und Aktivierung. Da möchte ich auch nicht, dass es so läuft, wie Frau Dr. Klotz es befürchtet, dass schon der Gang von einer Behörde zur nächsten eine Aktivierung ist. – [Frau Abg. Dr. Klotz (Grüne): Das ist so!] – Genau das müssen wir vermeiden, sondern es geht um tatsächliche Aktivierung. Und wenn man jetzt öffentliche Beschäftigung – – Da lasse ich Herrn Schültke auch nicht aus der Verantwortung, zu dem Punkt trotzdem einmal etwas zu sagen. Wenn also auf Bezirksebene ein kompetenter und rühriger Sozialamtsleiter mit einem guten Stab von Leuten die Möglichkeit sieht, kommunale Beschäftigung zu organisieren, dann sollte man ihn von Senatsseite nicht daran hindern, sondern diese Aktivität ermöglichen. Das ist eine Form, wo man auf Bezirksebene Beschäftigung schaffen kann, und ich sehe auch nicht, Herr Gärtner, warum es den „Drehtüreffekt“ nur bei der Entgeltvariante geben soll. Warum haben Sie bei der MAE-Variante nicht diese Befürchtung?
Frau Vors. Weißbecker: Vielen Dank! – Herr Kurth, bitte!
Abg. Kurth (CDU): Ich möchte zunächst einen Punkt ansprechen, den Herrn Lehmann auch nachgefragt hat, ohne dass eine Antwort gekommen ist. Herr Gärtner, ganz konkret: Was hat sich eigentlich seit Jahresanfang in der Zusammenarbeit der Agentur mit den bisherigen Trägern von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen geändert? – Wir haben alle die Schreiben bekommen. Wir haben auch eine ganze Reihe Gespräche geführt, wo jedenfalls bei uns der Eindruck entstanden ist: Hier hat ein Einbruch sondergleichen stattgefunden in einem massiven Umfang, der dazu führt, dass dort Kapazitäten auf Dauer verloren zu gehen drohen, weil die Träger das Personal einfach nicht mehr halten können. Was konkret hat sich geändert und wieso eigentlich?
Der zweite Punkt: Die Formulierung: Wir setzen jetzt einmal auf Qualität statt auf Quantität, hat nicht nur Herr Dr. Hanke gebraucht, die haben Sie auch gebraucht. Sie erzeugt bei mir Unruhe, weil ich mir noch nicht so recht vorstellen kann, was das konkret heißt. Von welchen quantitativen Vorstellungen haben Sie sich inzwischen verabschiedet oder wollen sich verabschieden oder schieben sie auf der Zeitachse sonst wohin? – Ich kann die Aussage von Frau Haupt-Koopmann: Wir sind auf einem guten Weg, was die Eingliederungsvereinbarungen bis Ende März angeht, wirklich nicht ernst nehmen. Wir haben heute den 17. März, da kommt noch Ostern dazwischen. Es gibt bisher überhaupt keine quantitative Erhebung darüber, was es denn an Eingliederungsvereinbarungen konkret gegeben hat. Und dann zu sagen: Wir werden das bis Ende März schon schaffen, ist ein Leugnen der Probleme, was hier stattfindet. Wir werden es auch bis Ende April nicht schaffen, das sage ich Ihnen, und ich halte auch nichts mehr davon, dass man immer wieder zeitliche Eckpunkte setzt, um damit bei den Betroffenen eine Erwartungshaltung ganz bewusst verursacht, die dann wieder und wieder enttäuscht wird, und jeder weiß es vorher. Davon halte ich überhaupt nichts. Und dann können Sie dieses Hin- und Herschieben zwischen „quantitativ“ und „qualitativ“ auch lassen. Es gibt eine spezielle Verabredung, die bedeutet: 1:75 Betreuungsschlüssel. Es gibt die Verabredung, jeder Jugendliche bekommt eine Eingliederungsvereinbarung. Und daran sollten wir auch mit den genannten Zielgruppen und dem maximal denkbaren Bündel an Maßnahmen, mit denen hier zu begegnen ist, festhalten.
Ich möchte den Punkt von Frau Dr. Klotz noch einmal aufgreifen: Wir müssen das Thema Umsetzung von Hartz IV im Ausschuss regelmäßig behandeln. Vielleicht verzichten wir auch auf die aktuellen Fragen in den nächsten Sitzungen und setzen das Thema an den Beginn, sprechen die erste Stunde sehr zielorientiert über die einzelnen Maßnahmen. Ich würde das sehr gut finden. – Danke!
Frau Vors. Weißbecker: Vielen Dank! – Herr Lehmann, bitte!
Abg. Lehmann (FDP): Danke schön! – Bei mir sind jetzt auch noch zwei Fragen aufgetaucht. Die erste Frage bezieht sich auf den Satz von Herrn Gärtner: „Dafür sind wir nicht zuständig.“ – Ich habe den Satz zwar aus dem Zusammenhang gerissen. Er mag zu dem Redebeitrag zutreffend gewesen sein, aber das ist doch für mich ein symptomatisches Zeichen. Jeder will dafür nicht zuständig sein, und das untermauert meine These, dass man doch schlankere Strukturen schaffen könnte, dann haben nicht mehr so viele mitzuentscheiden, und dann werden manche Dinge auch einfacher.
Jetzt die eigentliche Frage zur Jugendhilfe, aber auch dazu, dass jeder seine Kosten senken möchte. Das geht dann häufig zu Lasten der Betroffenen, dass sie hin und her geschoben werden. Das ist zum einen im Jugendbereich, dass Arbeitsagenturen versuchen, die Kosten zu senken und zu sagen: Wenn wir ein schwer wiegenderes Problem haben, dann kann das die Jugendhilfe machen. – Das Ganze haben wir im sozialen Bereich auch, gerade bei der Einschätzung, für wen weiterhin das Sozialamt zuständig ist, für wen die Arbeitsagentur, wo Betroffene auch hin und her geschoben werden. Meine Frage an alle Akteure ist: Wie will man sicherstellen, dass das nicht zu Lasten der Betroffenen geht, dass man an dieser Stelle wirklich Festlegungen trifft? – Das scheint mir nicht eindeutig zu funktionieren.
Der zweite Punkt ist meine nicht beantwortete Frage. Frau Haupt-Koopmann hat gesagt, dass 13 000 Weiterbildungen geplant seien. Planung ist gut, aber da interessiert es mich, wann es denn los geht, denn es hat verheerende Folgen gerade für Weiterbildungsträger, und man braucht die 13 000 nachher nicht in irgendwelche Maßnahmen hineinzuschicken, wenn es die Weiterbildungsträger gar nicht mehr gibt. So ist der Sachstand, dass die bis dahin wahrscheinlich zu großen Teilen nicht mehr überleben werden. Auch da meine Frage an die Regionalagentur: Wie ist die Planung? Wann geht es denn konkret los? – Danke schön!
Frau Vors. Weißbecker: Vielen Dank! – Ich bitte um die Beantwortung der an Sie gestellten Fragen. – Herr Gärtner, bitte!
Herr Gärtner (RD BB): Ich versuche, von hinten anzufangen und mich nach vorne durchzuarbeiten. – Planung von Qualifizierungsmaßnahmen. Wann geht es los? – Logischerweise am 3. Januar des Jahres wie in jedem Jahr. Es laufen bereits Maßnahmen, und es werden Bildungsgutscheine ausgegeben. Ich weiß nicht, woher die Information kommt, dass keine Bildungsgutscheine ausgegeben werden. – Die Prämissen haben sich insoweit verändert, dass – ich sage das jetzt einmal mit aller Vorsicht – die Belange des Bildungsträgers, eine Maßnahme vollzubekommen, nicht mehr im Vordergrund stehen können, sondern die Priorität darauf liegt, wenn bei einem Arbeitssuchenden, einem Arbeitslosen ein Qualifizierungsdefizit festgestellt wird, dann wird im Rahmen des Profilings und der Eingliederungsvereinbarung darüber geredet, ihm so schnell wie möglich die Möglichkeit einzuräumen, mittels eines Bildungsgutscheines entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen zu besuchen. Und genau das wird im Augenblick praktiziert, sowohl in den Agenturen als auch in den Jobcentern.
Die Fragen der Zuständigkeiten sind ganz eindeutig geregelt. Wer in den Bereich der Jugendhilfe, der Jobcenter und der Agenturen fällt, ist ganz einfach im Gesetz definiert und danach wird auch gehandelt. Und wenn ein Jugendlicher, der nicht erwerbsfähig ist oder erwerbstätig sein kann, weil er sich zum Beispiel noch in der Schulausbildung befindet oder ähnlichen Dingen, dann gehört er nicht ins Jobcenter, und dann kann man ihm nicht sagen: Um dich jetzt nicht hin und her zu schicken, werden wir dich hier im Jobcenter betreuen. – Das funktioniert nicht. Dann geht er zu der Stelle, wo diese Zuständigkeit dann auch liegt.
Was die Frage der Eingliederungsvereinbarung anbetrifft, möchte ich kurz richtig stellen – Frau Haupt-Koopmann hat vorhin in ihrer Antwort darauf hingewiesen –, dass der Betreuungsschlüssel von 1:75 im Bereich der Jugendlichen zunächst hergestellt wird und dass in diesem Bereich auch versucht wird, bis zum 31. März die Eingliederungsvereinbarungen mit den Jugendlichen abzuschließen. Sie hat auch deutlich gesagt, dass sie im Moment nicht garantieren kann, dass das bis dahin auch passiert. Zu den Gründen hatte ich vorhin auch schon etwas gesagt.
Einbruch bei der Qualifizierung, bei FbW: Was hat sich verändert? – Es hat sich im Prinzip zum Vorjahr gar nichts geändert, weil wir bereits im Vorjahr diese Förderpolitik betrieben haben. Es geht nicht darum, Maßnahmen bei einem Bildungsträger zu füllen, sondern es geht darum, individuelle Qualifikationsdefizite bei einem Arbeitssuchenden oder Arbeitslosen festzustellen und dann gemeinsam zu schauen, ob mit einer entsprechenden Qualifizierung, ob nun modular oder im Rahmen einer Trainingsmaßnahme oder einer Umschulung, die Integrationschance auf dem Arbeitsmarkt erhöht werden kann.
Bei Mehraufwandsentschädigungsarbeitsgelegenheiten kann der „Drehtüreffekt“ nicht eintreten, weil es hier keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gibt, das heißt also, die Ansprüche auf Arbeitslosengeld werden nicht erreicht. – [Abg. Jahnke (SPD): Der Drehtüreffekt nicht, aber ein anderer schon!] – Ich sprach vorhin von dem „Drehtüreffekt“, der sich durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ergibt und dazu führen würde, aus dem Arbeitslosengeld-II-Bereich in den Arbeitslosengeld-I-Bereich zu wechseln.
Die Thematik „begleitende Qualifizierung für Jugendliche“ greifen wir sehr wohl auf, und vielleicht ist es vorhin in den Ausführungen von Frau Haupt-Koopmann nicht ganz so deutlich geworden. Wir machen die Jugendkonferenzen nicht um der Jugendkonferenz Willen, sondern ganz einfach, um vor dem Hintergrund der neuen Strukturen, die jetzt entstanden sind, genau solche Themen aufzugreifen und regional zu diskutieren, die bereits vorhandenen Netzwerke, soweit sie noch arbeiten, wieder mit einzubeziehen bzw. soweit sich durch die strukturellen Veränderungen Probleme ergeben haben, sie wieder mit hineinzunehmen oder auch neue zu knüpfen, um ein Stück voranzukommen.
Ich muss noch einmal deutlich sagen: Der Gang von einer Behörde zur anderen wird durch uns und auch durch die Jobcenter nicht als Aktivierung erfasst. Es gibt ganz klare Prämissen, was in die Aktivierungsquoten hineinzählt und welche Maßnahmen dazu gehören. Ich habe noch in keinem Dokument, in keiner Weisung und in keiner Unterlage irgendwo einen Hinweis darauf gesehen: Schickt ihn zu einer anderen Behörde, dann könnt ihr ihn euch als aktiviert ankreiden. – [Frau Abg. Dr. Klotz (Grüne): Aber die Realität sieht so aus!] – Frau Klotz, das kann nicht stimmen! Welches Jobcenter oder welche Agentur hat bei einem jugendlichen oder einem erwachsenen Arbeitssuchenden oder Arbeitslosen eine Aktivierung abgerechnet, der von einer Behörde in die andere geschickt wurde? Erzählen Sie mir das, und dann lasse ich das gerne einmal prüfen. Dann bin ich ganz gespannt auf das Ergebnis, und vor allen Dingen, wo das dokumentiert ist, dass das auch als Aktivierung angerechnet wird. Das stimmt ganz einfach nicht!
Lohnkostenzuschüsse: 5 500 war die Größenordnung, die in den Jobcentern geplant ist. Dazu kommen noch die, die in den Agenturen geplant sind. Auch hier gilt: Es geht nicht um den individuellen Wunsch des Arbeitgebers, jemanden gefördert einzustellen, sondern es geht darum, mit Hilfe eines Lohnkostenzuschusses ein bestimmtes Qualifizierungsdefizit oder Einarbeitungsdefizit oder wie auch immer auszugleichen. Das heißt, der Lohnkostenzuschuss macht sich immer an diesem Defizit des betroffenen Arbeitnehmers, der betroffenen Arbeitnehmerin fest. Deswegen wird es auch immer so sein, dass individuell zu überlegen ist, in welcher Höhe und mit welcher Dauer gefördert wird. Es kann durchaus passieren, dass im Endeffekt herauskommt: 400 € im Vierteljahr. Es kann aber auch der andere Fall eintreten, dass man sagt: 80 % für sechs Monate oder wie auch immer. Das sind ganz individuelle Festlegungen.
Wann wird der Betreuungsschlüssel real umgesetzt? – Wenn das Personaldelta ausgeglichen ist, das heißt, wenn am 1. Juli die Solldimensionierung der Jobcenter erreicht ist, dann wird damit auch der Betreuungsschlüssel umgesetzt sein, weil die Solldimensionierung auf diese Endstufe der Personaldimensionierung berechnet ist.
Ich bin vorhin möglicherweise missverstanden worden, als es darum ging, sinnvolle Abschlüsse im Rahmen von Maßnahmen zu erreichen. Ich habe nicht gesagt: Bei Älteren: nein, ich habe lediglich darüber gesprochen, dass es die bisherigen Förderketten, ABM, Qualifizierung etc. pp. nicht geben wird. Natürlich ist es auch für den über 25-Jährigen durchaus denkbar und möglich, durch eine Anschlussqualifizierung nach einer Trainingsmaßnahme oder wie auch immer, wenn es der Integration förderlich ist, auch noch etwas draufzusetzen.
2 400 Arbeitsgelegenheiten nach der Entgeltvariante, 1 200 in Mitte. Wo bleiben die anderen? – Das ist eine Milchmädchenrechnung. 2 400 ist die gemeinsame abgestimmte Empfehlung des Senats und der Regionaldirektion. Das bedeutet nicht, dass 2 400 Empfehlungen auf 12 Jobcenter aufgeteilt werden, und wenn sich einer 1 200 zumutet, dass die anderen dann nur noch 1 200 übrig haben. Auch hier gibt es individuelle Vereinbarungen. Wenn die anderen Jobcenter mit ihren Trägervertretungen ebenfalls 1 000 Entgeltvarianten oder 500 oder wie auch immer vereinbaren, dann ist das eine Vereinbarung, die durch die Trägervertretung, wenn sie denn bestätigt wird, auch so legitimiert ist. Es kommt also zu keiner Aufrechnung hinsichtlich dieser 2 400 Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.
Frau Vors. Weißbecker: Vielen Dank, Herr Gärtner! – Frau Zierath, bitte!
Frau Zierath (RD BB): Ich möchte zu der Frage der Schnittstellen ergänzen bzw. der möglichen Hin- und Herverschiebungen bestimmter Personenkreise. Wir als Bundesagentur allgemein teilen mit Sicherheit ihr Unwohlsein, das ich über die Frage der Regelung wahrgenommen habe. Sie ist aber eine, und das ist heute vielfach angeklungen, des bundesgesetzlichen Regelwerks SGB II. Es ist eine Frage, die unmittelbar durch die Bundesagentur und ihre Dienststellen nicht zu beeinflussen ist. Sie ist so umzusetzen bzw. die Schnittstelle zu optimieren.
Man muss zumindest zwei große Gruppen trennen, um zu sehen, dass man die Personenkreise bei dem richtigen Träger betreut. Es gibt die eine sehr saubere und im Gesetz definierte Trennung hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit. Die ist bestimmt, und es gibt im Erkennen dieses Kriteriums überhaupt keine Strittigkeit, sondern sie ist in der Person im Einzelnen in der Regel medizinisch zu bewerten: Ist er denn nun erwerbsfähig oder nicht, und danach sortiert es sich in ganz groben Strängen. Wer erwerbsfähig ist gehört in die Arbeitsgemeinschaft bzw., wer nicht erwerbsfähig ist, ist in der Gesamtheit der Bedarfsgemeinschaft ein potentieller Betreuungsfall, entweder in den Kommunen direkt über das SGB XII oder aber, wenn Rentenansprüche bestehen, über den Rententräger. Diese Schnittstelle ist sehr wohl im Land Berlin insgesamt von allen Beteiligten frühzeitig erkannt worden, und dazu gab es seit Vorliegen der Gesetze verschiedene Schritte im Benehmen mit dem Land, mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, dort möglichst klare Procedere zu finden, um genau dieses Hin- und Herschieben des Betroffenen zu minimieren. Aber es bleibt uns im Weg der Umsetzung des vorhandenen Gesetzes nicht ganz erspart, dort vorhandene Brüche immer wieder einmal zu vollziehen, bis derjenige nach einer endgültigen Beurteilung medizinischer Natur beim zuständigen Träger da ist.
Der zweite Problemkreis in dieser Thematik betrifft möglicherweise, was man im Sprachlichen bei allen möglichen Problemen, die im Schwange sind, erörtert, angesprochen und diskutiert werden, und die man immer wieder irgendwo hört und vielleicht unsortiert aufgreifen muss, der Teil ist zuständig für die Jugendlichen, wenn sie Bestandteil der Bedarfsgemeinschaft sind, die ihre Leistungsansprüche sehr wohl in der Arbeitsgemeinschaft über das SGB II realisiert. Dort gehört natürlich auch der Jugendliche hinein, der dort innerhalb der Bedarfsgemeinschaft homogen die finanziellen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält.
Ist das aber – und das ist eine kleine Ergänzung zu dem, was Herr Gärtner eingangs sagte – ein Jugendlicher, der noch in der Schulausbildung steht und vielleicht im nächsten Schritt im Zuge der Berufssuche, Berufswahl, Ausbildungswahl zu begleiten ist und sich an uns als Bundesagentur wendet, dann haben wir uns zur Zusammenarbeit mit den Argen so verständigt, dass die Bundesagentur mit ihrem berufsberaterischen Potential, Know-how und ihren Erfahrungen diese Ersteingliederung Jugendlicher, die unmittelbar aus dem Schulprozess kommen, begleiten und mit ihren Möglichkeiten und ihrem Personal abwickeln. Natürlich gibt es auch Jugendliche, die schon 23 Jahre alt und aus den verschiedensten Gründen arbeitslos, arbeitssuchend, erwerbsfähig und Bezieher in der Bedarfsgemeinschaft sind. Dort sind in aller Regel auch andere Muster und Modelle der Integrationsschritte denkbar, und bei denen, wo es nicht mehr um die unmittelbare Ersteingliederung vom allerersten Zeitpunkt an geht, wollen wir die Betreuung in den Arbeitsgemeinschaften anbinden und platzieren, damit solche Verschiebungen nicht zu Stande kommen. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber sowohl die Berufsberatung als auch die Vornahme der Berufsausbildungsstellenvermittlung sowohl den Arbeitsgemeinschaften ermöglicht, aber auch bei der Bundesagentur beibehalten hat, also eine Doppelzuständigkeit, die zu organisieren ist. Die Regelungen dafür sind geschaffen. Allerdings kann das nie verhindern, dass im Einzelfall einmal solche Dinge passieren, die unliebsam öffentlich werden.
Frau Vors. Weißbecker: Vielen Dank, Frau Zierath! – Herr Schültke, an Sie ist noch eine Frage gestellt worden.
Herr Schülkte (SenGesSozV): Ich war mir nicht ganz sicher, ob auf die Beantwortung der Frage bestanden wird oder nicht. Ich bin eben nicht im Einzelnen darauf eingegangen, weil ich glaube, dass den meisten Beteiligten im Raum weder der Antrag des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf bekannt ist noch mein Schreiben dazu. Ich will nur soviel dazu sagen: Meinem Schreiben liegt die abgestimmte Stellungnahme von drei Senatsverwaltungen zu Grunde: der Senatsverwaltung für Arbeit, der Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatsverwaltung für Soziales. Alle drei Senatsverwaltungen sind im Endeffekt zu demselben Ergebnis gekommen, und allein die ablehnende Stellungnahme der Senatsverwaltung für Finanzen, die auf die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses zum Beteiligungsmanagement des Landes Berlin hinweist, hätte ausgereicht, diesen Antrag abzulehnen. Es liegt also nicht daran, dass kreative Maßnahmen der aktiven Beschäftigungsförderung oder -durchführung von einer Senatsverwaltung aus verunmöglicht werden sollte. Ansonsten bin ich gern bereit, die Vorgänge – wenn die Absenderin damit einverstanden wäre – auch in die allgemeine Diskussion einzuführen. – Danke!
Frau Vors. Weißbecker: Vielen Dank, Herr Schültke! – Herr Bezirksstadtrat Dr. Hanke, bitte!
Herr BzStrR Dr. Hanke (BA Mitte): Der normale Menschenverstand würde sagen: Eine Aktivierung ist, wenn ich jemandem helfe, auf dem ersten Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz zu finden oder wenn ich jemanden in eine MAE gebracht habe oder vielleicht in eine Weiterbildung oder in eine Qualifizierungsmaßnahme usw. – Weit gefehlt! Wir müssen jetzt also Aktivierungsmonate berechnen. Sie haben also 5 000 Jugendliche mal 12, dann kommen Sie auf die Beschäftigungsmonate im Jahr. Davon 52 % sind die Aktivierungsmonate, die sie bringen müssen. Wenn Sie dann noch bedenken: Wenn man das nur mit MAEs machen würden, die sechs bis neun Monate dauern, ist das nur ein Rechenbeispiel, und Sie stellen fest, dass Sie weit mehr als 2 500 junge Leute aktivieren müssen, um diese Quote zu erreichen. D. h., wir kriegen hier auch eine Zeitschiene hinein, die es deutlich schwieriger macht, auch noch mit anderen Instrumenten zu agieren, beispielsweise die Frage: Wie zählt im Rahmen eines solchen Modells der Aktivierung eine ungeförderte Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt? – Das ist eine interessante Frage, weil bei den Aktivierungsmonaten vor allen die Zeit zählt, in der Geld fließt. Daher ist das wirklich ein Problem, wenn Aktivierung weiter so berechnet wird, weil man dann strukturell bundesweit – das hat gar nichts mit Berlin zu tun – eher auf Quantitäten guckt als auf Qualitäten, um diese Zahlen zu erbringen, denn die werden ein Gradmesser werden, ob die Jobcenter funktionieren oder nicht. Ob man das gut findet oder nicht, mag eine andere Frage sein.
Ich möchte gern noch etwas zu den Teilqualifikationen sagen. Ich bin ein großer Anhänger davon, dass wir auch Qualifizierungsmodule haben und dass wir zertifizierte Teilqualifikationen haben. Aber ich warne davor, nun das Kind mit dem Bade auszuschütten und zu sagen: Wunderbar, die jungen Leute bringen wir in MAEs. Da machen sie Teilqualifikationen, den Kettensägenführerschein oder ein Zertifikat, dass sie mit einer elektronischen Kasse, wie in Supermärkten vorgesehen, umgehen können. – Das mag im Einzelfall alles richtig und wichtig sein, aber man darf auch wieder nicht auf Masse setzen. Uns ist sozial- und arbeitsmarktpolitisch überhaupt nicht geholfen, wenn wir nur darauf setzen, unsere nächste Generation – und wir reden hier von Tausenden von jungen Leuten, die keinen Schulabschluss, keine Berufsausbildung haben – teilzuqualifizieren. Das kann nicht das Ziel sein. Es ist empirisch nachgewiesen, dass Leute, die eine abgeschlossene hochwertige Ausbildung haben, eher Chancen haben, auf den ersten Arbeitsmarkt zu kommen.
Zweitens muss ich aus wirtschaftspolitischer Sicht sagen: Wir haben Zukunftsbereiche in Berlin, und alle Unternehmer – Herr Kurth wird dem vielleicht zustimmen – sagen: Wir brauchen gut qualifiziertes Fachpersonal, und natürlich müssen wird die Chance nutzen, über Arbeitsmarktpolitik in diese Bereiche hineinzugehen. Deshalb warne ich davor, nur Teilqualifikation durchzuführen. Das mag im Einzelfall sinnvoll sein. Wir müssen solche Module haben, aber das ist sicherlich nicht der Königsweg.
Ansonsten noch einmal zur Jugendhilfe: Die Betreuung von jungen Menschen und von wem sie das Geld bekommen, ist ganz klar geregelt. Es ist auch nach dem SGB III klar geregelt, dass für die Berufsberatung junger Menschen die Arbeitsagentur zuständig ist und nicht das Jobcenter, sondern dass man da eine Schnittstelle definieren muss. Mir geht es darum, dass wir die Ressourcen und möglicherweise auch die Finanzierungsmittel, die beispielsweise die Jugendberufshilfe zur Verfügung stellt, in den Maßnahmen bündeln und abstimmen. Es gibt schon aus der Vergangenheit gute Modelle, wo wir so etwas hingekommen haben.
Der letzte Punkt: Sie müssen auch darüber nachdenken, dass junge Menschen ganz andere Zugangsschwierigkeiten haben als vielleicht ältere, die schon mehr Lebenserfahrung haben und die in anderen Bezügen waren. Wir müssen auch überlegen, ob wir beispielsweise mit den Jugendberatungshäusern, die in den Sozialräumen vor Ort sind und wo auch schon Jungendberufshilfe stattfindet, vor Ort eine Vernetzung schaffen muss zwischen Jobcenter, Arbeitsagentur, Jugendberatungshäusern, Jugendberufshilfe, damit wir zum einen präventiv tätig werden können und zum anderen – ich weiß nicht, ob sich das wirklich belegen lässt, habe ich aber den Eindruck –, dass wir einen Teil der jungen Leute auch in den Jobcentern zurzeit nicht erreichen. Hier wäre es eher auch eine Aufgabe, in der Region Beratung anzubieten.
Frau Vors. Weißbecker: Vielen Dank, Herr Dr. Hanke! – Ich bedanke mich bei Ihnen allen, dass Sie uns heute zur Verfügung gestanden haben!
Punkt 2 der Tagesordnung – alt 1 –
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Aktuelle Viertelstunde |
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Siehe Inhaltsprotokoll.
Punkt 3 der Tagesordnung
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Antrag der Fraktion der FDP Boys’ Day für Berlin Drs 15/3340 |
Vertagt.
Punkt
4 der Tagesordnung
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a) Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs Die Reform des Berufsbildungsgesetzes – was ändert sich und welche Auswirkungen hat die Reform für das Land Berlin? (auf Antrag der Fraktion der FDP) b) Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs Auswirkungen der Reform des Berufsbildungsgesetzes auf Berlin und daraus resultierender Handlungsbedarf (auf Antrag der Fraktion der Grünen) |
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Vertagt.
Punkt 5 der Tagesordnung
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Mitteilung – zur Kenntnisnahme – a) Gender Mainstreaming: Verankerung der Chancengleichheit in allen Politikfeldern (1) Umsetzung in Politik und Verwaltung b) Finanzpolitische Instrumente des Gender Mainstreaming (Gender Budget) Drs 15/3136 (auf Antrag der Fraktion der Grünen, der Fraktion der PDS und der Fraktion der SPD) |
Vertagt.
Punkt 6 der Tagesordnung
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Verschiedenes |
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Siehe Beschlussprotokoll.
Ausschuss-Kennung : ArbBFraugcxzqsq