Vorlage – zur Kenntnisnahme –
Das vorgelegte
Programm Vierte Fortschreibung des Arbeitsmarkt- und
Berufsbildungspolitischen Rahmenprogramms (ARP)
Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:
Vierte
Fortschreibung des Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitischen Rahmenprogramms
(ARP)
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung-Berlin als Brennpunkt des
Strukturwandels
2. Zielsetzungen
3. Der Berliner Arbeits- und
Ausbildungsstellenmarkt
3.1. Entwicklung und Struktur der Arbeitslosigkeit
3.2. Entwicklung auf dem Ausbildungsstellenmarkt
4. Mittelaufwand
und Entlastungswirkungen in der Arbeitsmarktpolitik
5. Rahmenbedingungen der Berliner Arbeitsmarktpolitik
5.1. Die
Bundesanstalt für Arbeit
5.2. Das
Job-AQTIV-Gesetz
5.3. Gesetze
für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-Gesetze)
6. Arbeitsmarkt-
und berufsbildungspolitische Leitlinien
6.1. Qualifizierung
6.2. Gleichstellung
von Frauen und Männern
6.3. Kleine
und mittlere Unternehmen
6.4. Ausbildungsplätze
6.5 Nachhaltiger
Beschäftigungsaufbau
6.6. Bezirkliche Bündnisse für
Wirtschaft und Arbeit
6.7. Integration von Zielgruppen
6.8. Evaluierung
7. Förderansätze
7.1. Förderansätze im Bereich der Existenzgründung und Unternehmensunterstützung
7.2. Förderansätze im Bereich der
beruflichen Ausbildung
7.3. Förderansätze im Bereich der
beruflichen Weiterbildung
7.4. Förderansätze im öffentlich
geförderten Beschäftigungssektor/kofinanzierte Beschäftigungsmaßnahmen der
Bundesanstalt für Arbeit
7.5. Förderansätze im Bereich der
Beschäftigung und Qualifizierung von arbeitslosen Sozialhilfeempfängern/-innen
Tabellenanhang:
Tabelle 1: Entwicklung der Arbeitslosigkeit in Berlin
Tabelle 2: Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit 1997
- 2002 in Berlin
Tabelle 3: Entwicklung der Arbeitslosigkeit Jugendlicher
unter 25 Jahren
Tabelle 4: Entwicklung der Struktur der Arbeitslosigkeit
Älterer ab 55 Jahren in Berlin
Tabelle 5: Entwicklung der Arbeitslosigkeit der
Ausländer/-innen in Berlin
Tabelle 6: Entwicklung der Arbeitslosigkeit von
Schwerbehinderten in Berlin
Tabelle 7: Entwicklung der Arbeitslosigkeit von Personen
ohne abgeschlossene Berufsausbildung in Berlin
Tabelle 8: Entwicklung der Arbeitslosigkeit und
Arbeitsmarktentlastung 1995 - 2001
Tabelle 9: Bewilligte Projekte, geförderte Personen und
ESF-Mittel in der Förderperiode 1994 - 1999
1. Einleitung
– Berlin als Brennpunkt des Strukturwandels
Berlin ist die Stadt des Wandels. Keine andere Region Deutschlands und
kein anderer urbaner Ballungsraum war und ist einem so tief greifenden Transformationsprozess
unterworfen, dessen Konsequenzen sich vor allem auf dem Arbeitsmarkt
manifestieren. Die Stadt hatte sowohl das Aufeinandertreffen und
Zusammenwachsen zweier grundsätzlich verschiedener Arbeitsmärkte zu bewältigen
als auch die gravierenden Transformationsnotwendigkeiten im Ostteil sowie die
grundlegenden Strukturdefizite im Westteil. In dieser Zeit sind traditionelle
Arbeits- und Ausbildungsplätze in erheblichem Umfang weggebrochen, allein im
verarbeitenden Gewerbe nahezu jeder zweite, bei gleichzeitig anhaltenden
Strukturanpassungsproblemen im Baugewerbe und im öffentlichen Dienst. Im verarbeitenden Gewerbe arbeiten heute in
der Stadt nur noch halb so viele Beschäftigte
wie in vergleichbaren westdeutschen Ballungsregionen. Nicht zuletzt vor diesem
Hintergrund ist die Stadt heute eine Dienstleistungsmetropole, die gegenüber
anderen Ballungsregionen aufholt.
Zugleich ist und bleibt auch eine moderne Industrie für die
Wirtschaftsentwicklung Berlins unverzichtbar. Im Zusammenspiel von Industrie
und Dienstleistungen liegt ein beachtliches wirtschaftliches Potenzial, das
es zu erschließen gilt, insbesondere durch die Bildung von Netzwerken zwischen
Industrie und produktionsnahen Dienstleistungen.
Dabei wächst
die Bedeutung wissensbasierter und wissensintensiver Hightech- und Präzisionsprodukte.
In den Berliner Universitäten und Hochschulen, dem Wirtschafts- und
Wissenschaftspark Adlershof oder dem Innovations- und Gründerzentrum in Buch
sind Akteure konzentriert, die Ausgangspunkt und Impulsgeber für eine
Entwicklung Berlins als Stadt des Wissens und der
Wissensproduktion werden können.
Die positive Entwicklung im privaten Dienstleistungssektor vor
allem im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien, bei den
personenbezogenen und produktionsnahen Dienstleistungen, im Tourismus und bei
einer Reihe zukunftsorientierter Technologiebereiche konnte den Verlust an
Arbeitsplätzen nicht kompensieren, sodass im Saldo die Beschäftigtenzahl in
Berlin seit 1993 mit Ausnahme des Jahres 2000, als Berlin an der guten
Wachstumsentwicklung Deutschlands teilhaben konnte, kontinuierlich abgenommen
hat. Spiegelbildlich ist die Zahl der Arbeitlosen auf zuletzt 287 877 im
September 2002 angewachsen.
In Berlin
entstehen noch zu wenig Arbeitsplätze durch Zuwanderung von Betrieben. In der
Regel entstehen sie aus dem „endogenen Potenzial“, d. h. durch wachsende
örtliche Betriebe oder Neugründungen. Als Folge der strukturellen Veränderungen
werden zusätzliche Arbeitsplätze vor allem beim Wandel von alten Fertigungsberufen
zu neuen Dienstleistungsberufen, von großen alten zu kleinen jungen Unternehmen
entstehen.
Der tief
greifende Strukturwandel schlägt sich nicht zuletzt auch darin nieder, dass in
Berlin das „Normalarbeitsverhältnis“ erodiert. Die Beschäftigung in
unbefristeter, abhängiger Vollzeitbeschäftigung hat im Vergleich zum gesamten
Bundesgebiet schneller abgenommen. Während 1985 im Westteil der Stadt noch 72,1
% der Erwerbstätigen regulär beschäftigt waren, waren es 1998 nur noch 54,3 %. Im Vergleich dazu gab es im Bundesgebiet
noch 58,4 % „normal“ Beschäftigte. Variable, flexible
Beschäftigungsverhältnisse, sofern sie sozial abgesichert sind und eine
autonome Arbeitsplatzwahl gewährleisten, entsprechen dabei durchaus einem modernen
Beschäftigungsziel, das den neuen Technologien und den Veränderungen in der
Arbeitsteilung und Arbeitsorganisation und zunehmend auch den
Lebensdispositionen der so Beschäftigten Rechnung trägt.
Eine zentrale
Herausforderung besteht vor diesem Hintergrund sowohl darin, den Strukturwandel
politisch zu gestalten und sozial abzufedern als auch die Förderinstrumente
effizient einzusetzen.
Im Rahmen
eines integrierten politischen Gesamtkonzepts gilt es vor allem, die Wachstumskräfte
in der Stadt zu mobilisieren, um ausreichende wettbewerbsfähige und
zukunftssichere Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen. Es geht also um
einen komplexen „policy-mix“, der sowohl ökonomische Angebotsbedingungen als
auch gesamtwirtschaftliche Nachfrage fördert.
2. Zielsetzungen
des Arbeitsmarkt- und Bildungspolitischen Rahmenprogramms
Strategisches
Ziel der 4. Fortschreibung des ARP ist vor diesem Hintergrund eine stärkere
Verzahnung von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik. Dies folgt der Einsicht,
dass der Aufbau sich selbst tragender Arbeitsplätze nicht originär durch die
Arbeitsmarktpolitik geleistet werden kann. Wirtschaftliches Wachstum,
Investitionen und unternehmerisches Engagement in seinen unterschiedlichen
Formen bilden die wichtigste Grundlage für die Entstehung dauerhafter
Arbeitsplätze sowie ein bedarfsgerechtes Angebot von Ausbildungsplätzen. Notwendig
ist daher insbesondere eine kreative und vielseitige Förderung der
wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Entwicklung von Unternehmen.
Der
Arbeitsmarktpolitik kommt mit ihren unterschiedlichen Instrumenten insofern
eine flankierende, jedoch nicht zu unterschätzende Funktion zu.
Die 4.
Fortschreibung des Arbeitsmarktpolitischen Rahmenprogramms ist nicht als
starres Gerüst unveränderlicher Fördermaßnahmen, sondern als gestaltungsoffener
Prozess konzipiert. Die Reformen der Arbeitsmarktpolitik, so z. B. die
Umsetzung des „Hartz-Konzepts“ werden ebenso Eingang finden wie die
Veränderungen und Umbrüche des Arbeitsmarktes. Entsprechend werden
Förderinstrumente überprüft, angepasst und optimiert. Priorität hat dabei nicht
der dauerhafte Erhalt jedes einzelnen Instruments. Vielmehr erhält die
strategische Orientierung des Katalogs der Förderinstrumente auf sich
verändernde Rahmenbedingungen eine herausgehobene Bedeutung. Darüber
hinaus sollen durch die Optimierung und Vernetzung der verschiedenen Förderinstrumente
Synergien und damit positive Effekte für den Berliner Arbeitsmarkt erzeugt werden.
Dies soll durch die Einrichtung eines Beirats unterstützt werden, der Vorschläge
zur Anpassung des Förderinstrumentariums erarbeiten soll.
Dem
Grundanliegen des arbeitsmarktpolitischen Rahmenprogramms, zum nachhaltigen
Beschäftigungsaufbau beizutragen, dient eine engere Verzahnung von
Struktur- und Arbeitsmarktpolitik. Durch den Einsatz des neuen Instruments der Beschäftigungsschaffenden
Infrastrukturförderung (BSI) werden die Verbesserung der städtischen Infrastruktur
und die Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen kombiniert. Unter
Einbeziehung von Wirtschaftsunternehmen wird dieses Instrument z. B. zur
Sanierung von Schulen, Kultur-, Freizeit- sowie Sporteinrichtungen genutzt.
Ziel ist es, den Anteil der beschäftigungsschaffenden Infrastrukturförderung an
den Investitionsausgaben schrittweise auf 10 Prozent zu erhöhen.
An der
Schnittstelle von aktiver Arbeits- und Wirtschaftspolitik kann die Förderung
von Produktiv- und Stadtteilgenossenschaften neue Impulse setzen. Als
Unternehmen besitzen Genossenschaften die Doppelfunktion, Wirtschaftsgüter und
öffentliche bzw. Gemeinschaftsgüter zu produzieren. Aufgrund ihres gesetzlichen
Auftrages – zur wirtschaftlichen Wohlfahrt ihrer Mitglieder beizutragen –
können Genossenschaften zusätzliche Potenziale aufzeigen. Um diese zu nutzen,
wird der Zugriff auf bestehende Förderrichtlinien und eine entsprechende
Öffnung für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren ermöglicht. Gefördert werden
weiterhin Gründungsberatungen. Zudem soll eine Förderung aus dem
ESF-finanzierten lokalen Kapital für soziale Zwecke und dem Programm zur
Unterstützung der bezirklichen Bündnisse gewährt werden.
Mehr denn je
gilt es, das bestehende Förderinstrumentarium den veränderten Herausforderungen
des Arbeitsmarktes und der Arbeitsmarktreformen anzupassen. Dazu müssen in der
Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik neue Wege und innovative Lösungen
gefunden werden. Zur Förderung von Modell- und Pilotprojekten wird ein Innovationstopf
eingerichtet. Zu den geförderten Projekten zählen unternehmensorientierte
Modellprojekte, Maßnahmen in der außerschulischen beruflichen Bildung, der
beruflichen Weiterbildung, Projekte zur beruflichen und arbeitsmarktlichen
Integration von Migranten/-innen und der frauenspezifischen Beratung und
Qualifizierung. Im Rahmen von Innovationswettbewerben werden besonders
zukunftsfähige Konzepte der Beschäftigungsförderung und unternehmensnaher
Weiterbildungsstrategien gekürt und auf ihre Umsetzbarkeit geprüft.
Durchgehendes
Gestaltungsprinzip der 4. Fortschreibung des Arbeitsmarktpolitischen Rahmenprogramms
ist der Gender-Mainstreaming-Ansatz. Zum einen sollen dabei die
unterschiedlichen Lebenssituationen von Männern und Frauen bei der Umsetzung
aller Maßnahmen und Instrumente berücksichtigt werden. Zum anderen wirkt die
Frauenförderung durch Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik im Sinne eines
Nachteilsausgleichs. Dies bedeutet, innovative frauenspezifische Förderstrategien
und -programme zu erhalten und Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik geschlechtergerecht
zu gestalten.
Für
erwerbslose Sozialhilfeberechtigte ist und bleibt die Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit der optimale Weg, den Lebensunterhalt dauerhaft unabhängig von
der Sozialhilfe zu bestreiten. Die unterschiedlichen Förderinstrumente des
Programms „Hilfe zur Arbeit“ dienen der Integration von Sozialhilfeberechtigten
in den Arbeitsmarkt und zeigen damit Wege aus der Sozialhilfe auf.
Hauptanliegen
dieses integrativen Ansatzes der Sozialpolitik ist die Möglichkeit der Teilhabe
an den Angeboten zur Ausbildung, beruflichen Qualifizierung und der
Beschäftigung im ersten und „zweiten“ Arbeitsmarkt. Schwerpunkt der Maßnahmen
ist dabei nicht der öffentliche Beschäftigungssektor. Vielmehr nimmt dieser im
Rahmen der Eingliederung von arbeitslosen Sozialhilfeberechtigten in den ersten
Arbeitsmarkt eine wichtige Brückenfunktion ein. Insbesondere
Sozialhilfeberechtigte, die zunächst auf den allgemeinen Arbeitsmarkt hingeführt
werden müssen, werden ein Angebot im öffentlich geförderten
Beschäftigungssektor erhalten. Gleichzeitig werden die auf den ersten Arbeitsmarkt
ausgerichteten Förderinstrumente künftig verstärkt unter dem Aspekt der
Nachhaltigkeit überprüft, um deren Effizienz zu steigern.
3. Der
Berliner Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt
Weitere Angaben sind auch dem im Dezember 2002 erschienenen Wirtschafts- und Arbeitsmarktbericht Berlin 2002 zu entnehmen.
3.1 Entwicklung
und Struktur der Arbeitslosigkeit
Die Zahl der
Arbeitslosen in Berlin betrug 2001 im Jahresdurchschnitt 272 307
Personen, davon waren 114 729 Frauen. Das entsprach einer Arbeitslosenquote
von 17,9 %, bezogen auf alle abhängigen zivilen Erwerbspersonen (2000:
17,6 %). Die Arbeitslosenquote der Frauen lag mit 15,6 % niedriger als die der
Männer (20,1 %).
Im Vergleich zu Berlin lag die entsprechende Arbeitslosenquote im Bundesgebiet mit 10,4 % (Frauen: 10,2 %, Männer: 10,4 %) deutlich niedriger. Berlins Arbeitslosenquote liegt näher an der der neuen Bundesländer (18,9 %) als an der der Altbundesländer (8,3 %).
Ende September
2002 waren in Berlin 287 877 Personen arbeitslos gemeldet, davon
120 680 Frauen. Die Arbeitslosenquote lag damit insgesamt bei 17 %.
Langzeitarbeitslose
Ende September
2002 gab es in Berlin 97 446 Arbeitslose mit einer Arbeitslosigkeitsdauer
von einem Jahr und mehr. Das ist ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
um 11 046 Personen. 57,9 % der Langzeitarbeitslosen waren Männer, 42,1%
Frauen. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen über 55 Jahre ging im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum absolut von 20 675 auf 19 149 Personen zurück.
Jugendliche
Im September
2002 lag die Arbeitslosigkeit von Personen unter 25 Jahren um 2 400
oder 7 % höher als im Vorjahreszeitraum. Im Land Berlin waren insgesamt
37 325 Jugendliche arbeitslos gemeldet, davon 40,2 % Frauen. Dieser
Anstieg resultiert aus demografischen Einflussfaktoren sowie aus der Beendigung
von Maßnahmen und der geringeren Inanspruchnahme des Jugendsofortprogramms.
Ältere Personen
Sowohl die
absolute Zahl der Arbeitslosen über 55 Jahre als auch ihr Anteil an allen
Arbeitslosen ist im Vorjahresvergleich weiter gesunken.
Im September
2002 waren 3 541 Ältere über 55 Jahre weniger arbeitslos gemeldet als
im Vorjahresmonat. Diese Entwicklung ist wesentlich auf demografische Faktoren,
auf erweiterte Möglichkeiten im Förderungsrecht und auf verstärkte
Anstrengungen der Arbeitsämter bei der Vermittlung älterer Arbeitsloser
zurückzuführen.
Ausländer/-innen
Im September
2002 waren in Berlin insgesamt 49 346 Ausländer/-innen arbeitslos gemeldet,
2 531 Personen mehr als im Jahresdurchschnitt 2001. Der Anteil der Frauen
(19 187) stieg im Vergleich von 38,2 auf 38,9 %, der Anteil der Männer lag bei
61,1 %.
Keine
abgeschlossene Berufsausbildung hatten 77,5 % der Männer und 77,4 % der Frauen.
Allerdings nahm im Vergleich zum September 2001 der Gesamtanteil der arbeitslos
gemeldeten Ausländer-/innen ohne Berufsausbildung von 79,3 auf 77,4 % ab. Auch
der Anteil der Personen ohne Hauptschulabschluss (September 2001: 48 %, 2002:
46,9 %) ging zurück.
Im Jahresdurchschnitt 2001 fiel mit 35,7 % die Arbeitslosenquote der Ausländerinnen und Ausländer doppelt so hoch aus, wie die allgemeine Arbeitslosenquote (17,9 %).
Die größte
Gruppe unter den ausländischen Arbeitslosen ist mit einem Anteil von 42,4 %
türkischer Herkunft.
Schwerbehinderte
Im September
2002 waren 9 845 schwerbehinderte Personen arbeitslos gemeldet. Die Wiedereingliederung von Schwerbehinderten
wird häufig zusätzlich durch weitere zur Schwerbehinderung hinzukommende
Umstände wie fortgeschrittenes Alter, fehlende berufliche Qualifikation oder
geringe Mobilität erschwert. Behinderte Frauen sind dabei besonders betroffen,
da sich geschlechts- und behinderungsspezifische Benachteiligungen potenzieren.
Behinderte Frauen müssen im Wettbewerb um einen Arbeitsplatz sowohl gegen
erhebliche behinderungsbedingte Vorurteile als auch gegen geschlechtsspezifische
Diskriminierungen ankämpfen.
Die vorgeschriebene Beschäftigungsquote von Schwerbehinderten in Höhe von 6 % wurde vom öffentlichen Arbeitgeber „Land Berlin“ seit 1996 erfüllt.
Mit
120 000 Arbeitslosen und einem Anteil von 42 % an allen gemeldeten
Arbeitslosen in Berlin ist die absolute Zahl der Geringqualifizierten im September
2002 um rd. 1 700 Personen gestiegen.
Überdurchschnittlich betroffen vom Problem der geringen Qualifikation sind
arbeitslose Ausländer/-innen und Arbeitslose mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Sozialhilfeempfänger/-innen
Am 31.12.2001
wurden in Berlin im Rahmen der unterjährigen Sozialhilfestatistik 244 244
Personen mit laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erfasst.
Von diesen Personen waren 154 364 oder 63,2 % im erwerbsfähigen Alter von
15 bis unter 65 Jahre. Davon wiederum standen 9 300 Personen oder 6,0
% in Arbeit und erhielten ergänzende
Hilfe zum Lebensunterhalt zu ihrem Erwerbseinkommen.
Den höchsten Anteil
nimmt mit 81 471 Personen der Personenkreis der arbeitslos gemeldeten Empfänger/-innen
ein, von denen 30 562 Personen sowohl Leistungen nach dem SGB III als auch
ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten.
Die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit dieses Personenkreises lag bei 36,8 Monaten. Arbeitslose Sozialhilfeempfänger/-innen sind überproportional von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen, nur 16,5 % sind weniger als 6 Monate arbeitslos.
Mit Stand
September 2002 waren insgesamt 5 639 Sozialhilfebezieher/-innen in den
sozialversicherungspflichtigen beschäftigungs- und qualifizierungsfördernden
Maßnahmen Berlins tätig.
Nach einer
Erhebung des Statistischen Landesamtes zum Jahresende 2000 liegen zudem folgende
Angaben vor: Rund 39 % der Sozialhilfeempfänger/-innen zwischen 18 und 60
Jahren hatten einen Hauptschulabschluss, 28 % einen Realschulabschluss und 14 %
besaßen die Fachhochschul- oder Hochschulreife. 32 % der Sozialhilfeempfänger/-innen
verfügten über eine abgeschlossene Berufsausbildung und 7 % über einen
weitergehenden Berufsabschluss (z. B. Meister- oder Technikerschule). Der
Anteil der Personen ohne Schulabschluss lag allerdings bei 13 % (1999: 12 %),
ohne abgeschlossene Berufsausbildung blieben 51 % (1999:
49 %).“
3.2 Entwicklung
auf dem Ausbildungsstellenmarkt
Die Zahl der Auszubildenden insgesamt und die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge nach dem Berufsbildungsgesetz ist in den Jahren 2000 und 2001 erstmals seit der Wiedervereinigung Berlins leicht rückläufig.
Auszubildende insgesamt neu
abgeschlossene Verträge
1998 60 718 22 351
1999 62 904 24 871
2000 62 696 23 382
2001 61 942 22 808
Erst in der Mitte des Jahrzehnts wird der demografische Druck auf der Nachfrageseite des Ausbildungsstellenmarktes merklich absinken, wenn die geburtenschwachen Jahrgänge im Ostteil Berlins die allgemein bildende Schule beenden.
Zu
konstatieren ist in den Jahren 2000 und 2001 eine weiter angestiegene Zahl der
öffentlich geförderten – über freie Träger, Schulen usw. – neu begründeten
Ausbildungsverhältnisse bei gleichzeitigem Absinken der regulären, also
zwischen Betrieben und Auszubildenden neu abgeschlossenen Verträge. Jeder 4.
Ausbildungsvertrag (24,6 %) wurde nicht mit einem Ausbildungsbetrieb
abgeschlossen. Bei der Handwerkskammer ist es sogar jeder 3. neu abgeschlossene
Vertrag.
Bei den geförderten Ausbildungsverhältnissen handelt es sich um Verbundausbildungsplätze im Rahmen des Bund-Länder-Sonderprogramms, um die Benachteiligtenförderung der Arbeitsämter im Rahmen des SGB III und um Plätze im Rahmen der Jugendberufshilfe nach dem KJHG.
Die
Ausbildungsplätze in den Bund-Länder-Programmen unterscheiden sich dabei
erheblich von den anderen Förderprogrammen. Durch Kooperation der Träger mit
Betrieben, die mindestens 50 % der Ausbildungszeit abdecken, wird hier eine
wesentlich stärkere Betriebsnähe erreicht.
Auch im Jahr
2001 konnte mangels eines bedarfsdeckenden Angebots an betrieblichen Ausbildungsplätzen
der rechnerische Ausgleich auf dem Berliner Ausbildungsstellenmarkt nur durch
das Bund-Länder-Sonderprogramm mit 3 500 Plätzen (darunter 1 484
vollfinanzierte Plätze durch Aufstockung aus Landesmitteln), durch das
Jugendsofortprogramm mit 300 Plätzen sowie die Benachteiligtenförderung der
Arbeitsämter nach dem SGB III mit ca. 2 200 Plätzen erreicht werden.
Zusätzlich tragen die sozialpädagogisch betreuten Maßnahmen der
Jugendberufshilfe nach dem SGB VIII im Umfang von ca. 1 300
Ausbildungsplätzen zur Entlastung des Ausbildungsstellenmarktes bei. Es wird damit deutlich, dass es nach wie vor
keinen Anlass zur Entwarnung auf dem Ausbildungsstellenmarkt gibt. Die Lage ist
immer noch äußerst angespannt. Nach wie vor steht die Arbeitgeberseite – auch gegenüber
der Öffentlichkeit – in der Verantwortung, ihrer Ausbildungsverpflichtung durch
eine bedarfsdeckende Ausweitung des Angebots an betrieblichen Ausbildungsplätzen
nachzukommen.
4. Mittelaufwand
und Entlastungswirkungen in der Arbeitsmarktpolitik
Berlin hat im
Jahr 2001 zur Finanzierung von Ausbildung, beruflicher Weiterbildung und Beschäftigung
rd. 423 Mio. DM (rd. 216 Mio. Euro), einschließlich
ESF-Mittel, aufgewendet.
Damit
wurden im Jahresdurchschnitt ca.
71 000 Arbeitslose bei ihrer (Re-)Integration in den allgemeinen
Arbeitsmarkt gezielt unterstützt.
Im Bereich der
Förderung der beruflichen Ausbildung wurden allein rd. 38 600 Personen –
einschließlich der überbetrieblichen Lehrgänge im Handwerk – gefördert, weitere
rd. 4 400 Personen nahmen an Landesmaßnahmen der beruflichen Weiterbildung
teil. Durch Lohnkostenzuschüsse einschließlich Existenzgründungsförderung wurde
im selben Jahr die Integration von rd. 720 Personen in den ersten Arbeitsmarkt
unterstützt. Weitere rd. 17 900 arbeitslose Personen konnten jahresdurchschnittlich
in öffentlich geförderten Maßnahmen befristet beschäftigt und größtenteils
begleitend qualifiziert werden.
Im Rahmen des 1998 vom Senat beschlossenen Programms „Integration durch Arbeit und Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit“ konnten allein im Jahr 2001 im damaligen Ressort Arbeit, Soziales und Frauen ca. 5 500 arbeitslose Sozialhilfeempfänger/-innen über Lohnkostenzuschüsse oder im Rahmen von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in den Berliner Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Darüber hinaus wurden in bezirklich gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten im gleichen Jahr knapp 20 000 Sozialhilfeempfänger/-innen einbezogen.
Im Rahmen von
frauenspezifischen Maßnahmen wurden 2001 jahresdurchschnittlich rd. 3 800
Frauen qualifiziert und beschäftigt. Der Frauenanteil an der Gesamtheit aller
Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen des Landes betrug im Jahr 2001 rd.
41 %.
Die Entlastung
des Berliner Arbeitsmarktes durch Instrumente der Bundesanstalt für Arbeit
ist nach wie vor beträchtlich.
2001 wurden im
Jahresdurchschnitt 43 200 Personen durch BA-Instrumente gefördert. Allein
für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung im Rahmen des
Eingliederungstitels setzte die BA in Berlin in den Jahren
1998 1 472 Mrd. DM (rd. 753 Mio. Euro)
1999 1 587 Mrd. DM (rd. 811 Mio. Euro)
2000 1 737 Mrd. DM (rd. 888 Mio. Euro)
2001 1 968 Mrd. DM (rd.
1 Mrd. Euro) ein.
Auch für das Jahr 2002
werden wieder umfangreiche Mittel der BA für Ermessensleistungen der aktiven
Arbeitsförderung in Höhe von rd. 1 Mrd. Euro bereitgestellt.
Die
Entlastungswirkung durch die
arbeitsmarktlichen Instrumente hat sich seit 1995 verringert. Von 1996 zu 1997
fiel sie um 5 Prozentpunkte und blieb – mit Ausnahme des Jahres 1999 – bis 2000
gleich. Im Jahre 2001 erreichte die Entlastungswirkung mit 14,5 % einen neuen
Tiefpunkt und lag mehr als 10 Prozentpunkte unter dem Stand des Jahres 1995.
In diesem
Zusammenhang wird zukünftig die beschäftigungswirksame Auftragsvergabe im
Rahmen der Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung an Bedeutung
gewinnen. Angestrebt wird ein schrittweiser Ausbau der Inanspruchnahme dieses
Instruments durch die öffentlichen Verwaltungen, welche Investitionsmaßnahmen
vergeben.
5. Rahmenbedingungen der Berliner Arbeitsmarktpolitik
Die Arbeitsmarktpolitik des Landes Berlin ist in eine Reihe von
Rahmenbedingungen eingebunden, die auf verschiedenen politischen und
administrativen Ebenen gesetzt werden und die Ausrichtung der Berliner Arbeitsmarktpolitik wesentlich bestimmen.
Auf der Bundesebene bildet das Arbeitsförderungsrecht im Sozialgesetzbuch
III (SGB III) die entscheidende rechtliche Grundlage, indem es ein
einheitliches Zielsystem vorgibt und die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik
definiert. Für die Umsetzung ist die Bundesanstalt für Arbeit zuständig.
Dabei werden mit dem seit dem 01.01.2002 in Kraft getretenen Job-AQTIV-Gesetz
(AQTIV = Aktivieren, Qualifizieren, Trainieren, Investieren,
Vermitteln) neue Akzente gesetzt.
Die Erreichung
der geschäftspolitischen Ziele der BA wird in Berlin durch die Vermittlungsstrategie des Landesarbeitsamtes Berlin-Brandenburg
unterstützt. Die Vermittlungsstrategie für den Arbeits- und
Ausbildungsmarkt stellt den verbindlichen Handlungsleitfaden für die
Arbeitsämter im LAA-Bezirk dar. Kernelemente der Vermittlungsstrategie sind die
Festlegung der geschäftspolitischen Schwerpunkte für den Arbeitsamtsbezirk
unter Beachtung bestehender bundesweiter Schwerpunkte sowie eine abgestimmte
strategische Ausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Ziel der
Vermittlungsstrategie ist es, die Marktkompetenz der BA zu stärken. Gezielte
Stellenakquisition und Beratung der Arbeitgeber/-innen, eine hohe Kontaktdichte
zu den Arbeitslosen, verbunden mit einer verbesserten passgenauen Vermittlung,
sind erste Ansatzpunkte der Vermittlungsstrategie.
Das
Arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitische Rahmenprogramm orientiert sich
weiterhin an der Europäischen Beschäftigungsstrategie, wie sie insbesondere in
den Beschäftigungspolitischen Leitlinien und Empfehlungen der EU sowie
in dem darauf basierenden beschäftigungspolitischen Aktionsplan der
Bundesregierung zum Ausdruck kommt.
Die Berliner
Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik wird dabei durch die Mittel des Europäischen
Sozialfonds (ESF) nachhaltig unterstützt. Dies betrifft die vergangene
Förderperiode der Strukturfondsförderung 1994 - 1999 ebenso wie die neue
Förderperiode 2000 - 2006. Die Mittel aus dem ESF sind zusätzliche Mittel der
Europäischen Gemeinschaft, die durch öffentliche Landes- und Bundesmittel
ergänzt werden müssen.
Obwohl die westlichen und östlichen Berliner Bezirke in der Zwischenzeit einen einheitlichen Arbeitsmarkt bilden, erfolgt die Förderung getrennt nach den Zielkriterien (Ziele 1 - 4 in der alten, Ziele 1 - 3 in der neuen Förderperiode) der europäischen Strukturfonds.
5.1 Die Bundesanstalt für Arbeit
Um der
Spezifik regionaler und lokaler Besonderheiten und Bedürfnisse Rechnung zu
tragen, wird die Arbeitsmarktpolitik durch die Bundesanstalt für Arbeit dezentral
gesteuert. Auf der Grundlage eines „Arbeitsmarktindikators“ erhalten die Arbeitsamtsbezirke
von der Bundesanstalt einen Globalhaushalt – den „Eingliederungstitel“ –, der
die Mittel für die dort angesiedelten Instrumente der Ermessensleistungen der
aktiven Arbeitsförderung enthält und es gleichzeitig aufgrund der Selbstverwaltung
der einzelnen Arbeitsämter ermöglicht, eigenständig zu entscheiden, wie viele
Mittel für die einzelnen Instrumente zur Verfügung gestellt werden. Auf diese
Weise verfügen die Arbeitsämter über Gestaltungsspielräume, die verschiedenen Instrumente
der aktiven Arbeitsförderung vor Ort zu einem großen Teil flexibel einsetzen zu
können.
Die eingeleiteten Reformen der BA zielen darauf ab, moderne
Leitungsstrukturen einzuführen, den Wettbewerb in der Vermittlung zu stärken,
die Kooperation mit Dritten auszubauen und für mehr Kundenorientierung und
Qualität zu sorgen. Mit der Zielsetzung mehr Wettbewerb zu erreichen, ist die
Erlaubnispflicht für private Vermittler aufgehoben worden, denen damit ein
freier Marktzugang ermöglicht wird.
Arbeitslose Leistungsempfänger/-innen erhalten ab einer Dauer der
Arbeitslosigkeit von drei Monaten wertmäßig gestaffelte Vermittlungsgutscheine,
die sie bei privaten Vermittlern im
Rahmen ihrer Eigenbemühungen einlösen können und es gibt einen Rechtsanspruch
für Leistungsempfänger/-innen auf freie Wahl eines privaten Vermittlers.
Gleichzeitig
macht der weiterhin stagnierende wettbewerbsbestimmte Berliner Arbeitsmarkt den
öffentlich geförderten Arbeitsmarkt noch immer unverzichtbar.
Vor diesem
Hintergrund besteht zwischen dem Senat von Berlin und dem Landesarbeitsamt
Einvernehmen, dass das quantitative Beschäftigungsniveau auf dem öffentlich
geförderten Arbeitsmarkt (ABM, SAM, BSI) im Jahr 2003 jahresdurchschnittlich
13 000 Arbeitnehmer/-innen betragen soll.
5.2 Das Job-AQTIV-Gesetz
Mit dem Job-AQTIV-Gesetz
erfolgt eine Neuausrichtung der aktiven Arbeitsförderung: Die vorwiegend
reaktive Ausrichtung des Arbeitsförderungsrechts wird durch deutlich präventivere
Ansätze ersetzt. Das betrifft speziell den Bereich der Vermittlung und
Beratung, aber auch die aktiven Arbeitsförderungsleistungen. Dadurch sollen Beschäftigungsmöglichkeiten
konsequent genutzt und Arbeitslosigkeit, vor allem Langzeitarbeitslosigkeit,
abgebaut bzw. vermieden werden.
Die Arbeitsvermittlung
wird durch ein Profiling effektiviert und passgenauer
ausgerichtet. In einem verbindlichen Eingliederungsplan wird sowohl die
Verpflichtung des Arbeitsamts zu einer passgenauen Vermittlung dokumentiert als
auch die Pflicht der Arbeitslosen, aktiv an der Umsetzung des
Eingliederungsplans mitzuwirken. Das Gesetz folgt damit dem Prinzip „Fördern
und Fordern“. Dem Vorrang der Vermittlung vor allen anderen Maßnahmen
entspricht z. B. auch, dass mit der Einrichtung von bislang zwei Jobpoints in
Berlin neue Wege des Zusammenführens
von Stellensuchenden und -anbietenden erfolgreich erprobt werden.
Die
Öffentlich geförderte Beschäftigung wird durch BSI weiterentwickelt. Die
Tätigkeitsfelder von Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) werden
ausgebaut und gleichzeitig bis 2008 verlängert.
Um die
Beschäftigungschancen älterer Menschen zu verbessern, werden die
Fortbildungsmöglichkeiten erweitert und Kombinationsmöglichkeiten mit dem
Instrument Jobrotation geschaffen. Bei Eingliederungszuschüssen für Ältere wurde
die Altersgrenze von 55 auf 50 Jahre herabgesetzt. Bei der bis zu fünfjährigen
Förderung von SAM für Ältere ab 55 Jahre werden ggf. vorherige Förderzeiten
nicht mehr angerechnet.
Mit dem
Job-AQTIV-Gesetz sind zudem umfangreiche Änderungen der aktiven Arbeitsförderung
im Hinblick auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern wirksam
geworden. Es sind dies insbesondere die
Landesseitig
ist – in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport –
darauf hinzuwirken, dass Alleinerziehende, die an solchen Maßnahmen teilnehmen,
Kindertagesstätten in Anspruch nehmen können.
In der auf
Bundesebene eingeleiteten Reform des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums
manifestiert sich darüber hinaus, dass Berliner Erfahrungen in
erheblichem Maße in das Job-AQTIV-Gesetz
eingeflossen sind. Das betrifft zum einen die Schwerpunktsetzung Fortbildung
und Qualifizierung und zum anderen die Einführung einer Regelförderung von
Maßnahmen, die in Berlin erfolgreich erprobt wurden, wie z. B. Jobrotation.
5.3 Gesetze
für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-Gesetze)
Durch das
Gesetzespaket für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt strebt die
Bundesregierung eine tief greifende Reform des Arbeitsmarktes an, wobei die
gesetzgeberische Umsetzung in mehreren Schritten erfolgt. Die ersten beiden
Gesetze sind Ende des Jahres 2002 verabschiedet worden.
In einem
ersten Schritt werden PersonalServiceAgenturen (PSA) in jedem
Arbeitsamtsbezirk, die Förderung von Beschäftigung in privaten Haushalten,
die Ich-AG als neue Form der Erwerbstätigkeit und flächendeckende JobCenter
eingeführt.
Bereits
angelaufen ist zudem die Umsetzung des Konzepts „Kapital für Arbeit“, das
eine Kreditförderung bei dauerhafter Einstellung Arbeitssuchender
vorsieht.
In einem
weiteren Schritt sollen die Strukturen der Bundesanstalt für Arbeit zur
Erfüllung der Aufgaben eines modernen Dienstleisters am Arbeitsmarkt weiter
optimiert werden.
Schließlich
beabsichtigt die Bundesregierung in einem dritten Schritt, die Voraussetzungen
für die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer neuen
einheitlichen Leistung zu schaffen.
Dies soll insgesamt dazu
beitragen,
Berlin wird
die Umsetzung der Reformvorhaben weiterhin konstruktiv und kritisch begleiten.
Einige
Reformansätze wurden dabei bereits im Rahmen des Job-AQTIV-Gesetzes sowie mit
landesseitigen Aktivitäten auf den Weg gebracht. So haben der Berliner Senat
und das Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg u. a. Folgendes vereinbart:
6. Arbeitsmarkt-
und berufsbildungspolitische Leitlinien
Mit der
vierten Fortschreibung des Arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitischen
Rahmenprogramms wird weiterhin auch dem Grundsatz gefolgt, Arbeit und
Qualifizierung statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Das ist nicht
nur Ausdruck sozialer Verantwortung in einem solidarisch verfassten Gemeinwesen.
Es ist überdies auch ökonomisch und fiskalisch vernünftig, Menschen neue
Beschäftigungschancen zu ermöglichen, weil nur so aus Leistungsempfänger/-innen
wieder Beitragszahler/-innen werden können.
Die soziale
Absicherung des Transformationsprozesses und die Entlastung des Arbeitsmarktes
waren und bleiben wichtige Aufgaben der Arbeitsmarkt- und
Berufsbildungspolitik. Gleichzeitig müssen die Entlastungswirkungen in
viel stärkerem Maße mit Synergien verbunden werden, um Wertschöpfungseffekte
zu initiieren. Das schließt ein, die Förderinstrumente auf die individuellen
Voraussetzungen und Gegebenheiten abzustimmen, was auch einer wesentlichen
Intention des Job-AQTIV-Gesetzes entspricht (Profiling-Ansatz).
Es gilt
insgesamt intelligente Förderstrategien zu verfolgen, die es
ermöglichen, Instrumente zu bündeln, effizienter und zielgenauer
einzusetzen und dazu beitragen, nachhaltige Qualifizierungs- und
Beschäftigungsperspektiven zu erschließen.
Wichtige
Impulse hierfür können zum einen von Ausbildung, Qualifizierung und
Weiterbildung ausgehen, die um so mehr an Bedeutung gewinnen, als
sich in der globalisierten Wirtschaftsweise mehr und mehr der Trend von der
standortgebundenen Absatzkonkurrenz zur Standortkonkurrenz durchsetzt.
Zum anderen
geht es um eine verstärkt investiv ausgerichtete Arbeitsförderung. Das
betrifft sowohl die Einbettung von Qualifizierung in die Entwicklung des
Wirtschaftsstandortes und ihre Orientierung am Bedarf von Investoren als auch
die Verknüpfungsmöglichkeiten, die sich durch die Einbindung von
Förderinstrumenten wie Vergabe-ABM, Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM)
und Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahmen bei
öffentlichen Aufträgen zur Infrastrukturverbesserung ergeben.
Arbeitsmarkt- und
Berufsbildungspolitik sind dabei immer nur Teilelemente einer
beschäftigungspolitischen Gesamtstrategie, die nur als enge Verzahnung
der Politikfelder Wirtschafts-, Struktur- Arbeitsmarkt-, Bildungs- und
Sozialpolitik zum Tragen kommen kann. Demzufolge kommt einem systematischen und
arbeitsteiligen Zusammenwirken der für Wirtschaft, Arbeit und Frauen,
sowie Bildung, Soziales und Stadtentwicklung zuständigen
Senatsverwaltungen eine zentrale beschäftigungspolitische Bedeutung zu.
Mit den
arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitischen Leitlinien verbinden sich folgende
Handlungsfelder:
6.1 Qualifizierung
Qualifizierung ist in einer zunehmend
wissensbasierten Wirtschafts- und Arbeitswelt ein zentraler Standortfaktor.
Eine strategische arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitische Herausforderung
besteht deshalb darin, Qualifizierung als durchgängiges Prinzip zur
Entwicklung, zum Erhalt und zur Wiederherstellung nachhaltiger Beschäftigungsfähigkeit
zu verankern. Dazu wird der in Zusammenarbeit zwischen der für
Arbeit und Berufliche Bildung und der für Bildung und Jugend zuständigen
Senatsverwaltungen initiierte Weg, die Berufsvorbereitung und Berufsausbildung
wie im Rahmen der Modular-Dualen Qualifizierungsmaßnahmen (MDQM)
zu verknüpfen, weiter verfolgt.
Im Sinne einer
präventiven Intervention im betrieblichen Bereich wird die Förderung betriebsbezogener
Qualifizierungsmaßnahmen zielgenauer auf die Stärkung der IT-Kompetenz
von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen ausgerichtet. Gefragt
sind hier insbesondere komprimierte Anpassungsfortbildungen. Qualifizierte
Arbeitnehmer/-innen sind ein wichtiger Standortfaktor für die Stadt. Auf diese
Weise soll dazu beigetragen werden, vorhandene Beschäftigung nachhaltig zu sichern
und neue zu ermöglichen.
Im Bereich der
beruflichen Weiterbildung geht es um eine bedarfsorientierte Abdeckung des
Qualifizierungsbedarfes, insbesondere in zukunftsorientierten Bereichen wie
beispielsweise der Biotechnologie, um Qualitätssicherung und um Vernetzung von
Projekten. Der Senat von Berlin und das Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg
kommen im Einvernehmen mit der Selbstverwaltung überein, den Qualifizierungspass
weiterhin als Instrument zur Unterstützung des schrittweisen Erwerbs von
beruflichen Qualifikationen in Modulen im Rahmen des Berufskonzepts zu nutzen
und das regionale Netzwerk „Modularisierung“ als Beitrag für eine
abgestimmte Bildungs-, Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik in Berlin zu
forcieren.
6.2 Gleichstellung von Frauen und Männern
Neue Berufs-
und Beschäftigungsfelder für Frauen, insbesondere im Bereich der Informations-
und Kommunikationstechnologie, im Bereich professionalisierter Pflege- und
Dienstleistungsberufe sowie im gewerblichtechnischen Bereich sollen erschlossen
werden. Existenzgründerinnen sollen unterstützt und gefördert werden. Damit
wird auf die bestehenden „Gender-Gaps“ auf dem Berliner Arbeitsmarkt reagiert.
Zur Überwindung dieser „Gender-Gaps“ wird
mit dem ARP eine Doppelstrategie verfolgt:
Gender-Mainstreaming als Doppelstrategie bedeutet, innovative frauenspezifische Förderstrategien und -programme zu erhalten, alle Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik geschlechtergerecht auszugestalten und bei allen beschäftigungsfördernden Instrumenten mindestens eine positive Aktion zu verankern.
6.3 Kleine und mittlere Unternehmen
Insbesondere
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) leisten einen erheblichen Beitrag zu Wachstum,
Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Beschäftigung. Sie tragen in Deutschland
die Beschäftigung und schaffen insgesamt neue Arbeitsplätze. Der Bedeutung von
KMU für Wachstum und Beschäftigung entspricht es, dass die vierte Fortschreibung
des Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitischen Rahmenprogramms einen
wesentlichen Schwerpunkt in der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
kleiner und mittlerer Unternehmen setzt.
Dabei geht es
um Maßnahmen zur Bestandssicherung kleiner und mittlerer Unternehmen
ebenso wie um Hilfen bei Existenzgründungen und die Initiierung
gezielter Anpassungsqualifizierungen für Beschäftigte und Arbeitslose.
Durch eine
präventive und betriebsorientierte Arbeitsmarktpolitik sollen die
Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer/-innen erhöht und damit vorhandene
Arbeitsplätze gesichert werden. Zugleich werden junge Unternehmen in der
Wachstums- und Festigungsphase zielgerichtet beraten und unterstützt
(Coaching), um rechtzeitig etwa notwendige Veränderungen in der
Organisationsstruktur vornehmen und neue Marktstrategien entwickeln zu können.
In die gleiche Richtung zielen Förderungen eines nachfrageorientierten
Technologietransfers und Maßnahmen, die die
Entwicklung flexiblerer Arbeitsorganisation, etwa durch die Einführung
von Arbeitszeitmodellen und Arbeitszeitkonten, unterstützen.
Unternehmen,
die vor konkreten Umstrukturierungen und damit einhergehenden Personalentlassungen
stehen, gilt es frühzeitig zu beraten
und zu betreuen. Das hier ansetzende Konzept des Job-Transfer sieht vor,
Unternehmen und Belegschaften, Sozialpartner und öffentliche Institutionen zu
Modellen, Möglichkeiten und Finanzierungsalternativen bei Personalmaßnahmen zur
Strukturanpassung zu informieren. Entlassungen sollen so bestenfalls verhindert
oder die von Entlassung betroffenen Beschäftigten intensiv auf den Arbeitsmarkt
vorbereitet und schnellstmöglich beruflich reintegriert werden. Zwei
Beratungsstellen, die von der Servicegesellschaft SPI Consult, sowie der IG-Metall und dem Unternehmensverband
Berlin-Brandenburg getragen werden, wurden hierfür eingerichtet.
6.4 Ausbildungsplätze
Die Berufsausbildung
erfüllt im Hinblick auf den Arbeitsmarkt eine Schlüsselfunktion. Sie ist
nicht nur der wirksamste Schutz gegen Jugendarbeitslosigkeit; qualifizierte
Fachkräfte sind ein Standortfaktor und -vorteil. Die Sicherung eines
ausreichenden Ausbildungsplatzangebots hat damit weiterhin Priorität.
Zugleich
bleibt es erforderlich, Jugendlichen mit abgeschlossener Berufsausbildung, die
im Anschluss an die Ausbildung keinen Arbeitsplatz finden – also an der „zweiten
Schwelle“ stehen –, den Einstieg in die Berufstätigkeit zu ermöglichen. Mit
Blick auf diese Problematik wurde eine von den Tarifpartnern in der Chemieindustrie,
dem LAA und dem Land Berlin getragene Vereinbarung getroffen. Zielsetzung ist
es, vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und einem sich
perspektivisch abzeichnenden Fachkräftemangel, die Ausbildung über den
aktuellen Bedarf zu fördern und gleichzeitig den Auszubildenden eine
Perspektive in der Chemieindustrie zu bieten. Nach Auswertung der Ergebnisse
wird gegebenenfalls eine Ausdehnung auf andere Beschäftigungsbereiche
angestrebt.
6.5 Nachhaltiger Beschäftigungsaufbau
Wirtschaftsnahe
Beschäftigungsmaßnahmen sollen gestärkt und Berliner Investitionen gezielt für BSI, Vergabe-ABM
und Vergabe-SAM genutzt werden. Vor
diesem Hintergrund sind auftragsvergebende Stellen des Landes und
der Bezirke gefordert, zusätzlich zu den jeweiligen Jahresplanungen Projekte zu
definieren und – soweit die Voraussetzungen zur Gewährung von Arbeitsamtszuschüssen
für ABM bzw. SAM erfüllt sind – entsprechende Aufträge an Wirtschaftsunternehmen
zu vergeben. Dies gilt auch für die Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung.
Gleichzeitig
wird zur Erhöhung von wirtschaftsnahen Beschäftigungsmaßnahmen für Vergabe-ABM
ein Arbeitskreis eingerichtet, dem neben der für Arbeit zuständigen
Senatsverwaltung Vertreter/-innen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
der Bezirksämter, der Arbeitsämter, der Kammern, der Unternehmensverbände u. a.
angehören. Ziel ist es, Hemmnisse zu beseitigen und Verwaltungsabläufe zu optimieren,
um für Vergabe-Maßnahmen eine breitere Akzeptanz zu schaffen. Das Land Berlin
hat ein öffentlich beliehenes Unternehmen beauftragt, potenzielle Projektträger
zu unterstützen.
In diesem Zusammenhang geht es auch um eine engere
Koordinierung der Regional- und der Arbeitsmarktpolitik mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GA).
Die Abstimmung der verschiedenen Förderansätze auf regionaler Ebene kann dazu führen, Arbeitslose in Dauerarbeitsverhältnisse anstatt in kurzfristige Arbeitsverhältnisse einzugliedern und die Ergebnisse der regionalen Eingliederungsbilanzen (nach dem SGB III) insgesamt zu verbessern. Ansatzpunkte für diese engere Zusammenarbeit bestehen sowohl auf Programmebene (ressortübergreifende Abstimmung raum- und arbeitsmarktwirksamer Programme) als insbesondere auch auf Projektebene. Die gemeinsame Konzipierung und ggf. anteilige Finanzierung geeigneter Projekte kann eine derartige fallbezogene Zusammenarbeit auf regionaler oder kommunaler Ebene ermöglichen.
6.6 Bezirkliche Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit
Ziel der Bezirklichen
Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit ist es, die lokalen Akteure
zusammenzuführen, Aktionspläne fortzuschreiben und umzusetzen, um
Arbeitslosigkeit abzubauen, Ausbildungsplätze zu schaffen und die lokale
wirtschaftliche und soziale Infrastruktur zu stärken. Es liegt in der
Verantwortung der Bezirke, spezifische Vorhaben zu erarbeiten und in die
Aktionspläne aufzunehmen. Diese Vorhaben sollen sich an den europäischen
beschäftigungspolitischen Leitlinien orientieren, Bestandteil bezirklicher
Entwicklungskonzepte sein und eine realistische Aussicht auf nachhaltige Beschäftigungseffekte
bieten. Bei der Umsetzung von bezirklichen Vorhaben geht es in erster Linie
darum, bestehende Förderinstrumente für bezirkliche Entwicklungsstrategien zu
nutzen. Da bei der Erarbeitung von Aktionsplänen sichtbar wurde, dass
insbesondere wirtschaftsnahe Vorhaben aus den bestehenden Förderprogrammen nur
sehr eingeschränkt finanzierbar waren, wurde ein neues Förderprogramm „Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen der
Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit“ erarbeitet. Es kann
genutzt werden, um insbesondere Vorhaben umzusetzen, die einen Beitrag zur
Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft auf Ebene der Berliner Bezirke
leisten.
Die Finanzierung der zeitlich befristeten Vorhaben im Rahmen der
Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit erfolgt aus EFRE-Mitteln. Die
Kofinanzierung muss aus öffentlichen oder diesen gleichgestellten Mitteln
erfolgen, die von den Bezirken oder von anderen an der Umsetzung interessierten
öffentlichen Stellen zur Verfügung gestellt werden. Eine Koordinierungsrunde
auf Landesebene wird die Bezirklichen Bündnisse begleiten, den
Erfahrungsaustausch fördern, die Einbindung von Vorhaben in die bezirkliche
Standortentwicklung sowie konkrete Fragen der Projektumsetzung erörtern.
6.7 Integration von Zielgruppen
Als eine
weitere Säule der Arbeitsmarktpolitik sollen den auf dem Arbeitsmarkt
benachteiligten Personengruppen Integrationsmöglichkeiten eröffnet werden. Dazu
gehören Langzeitarbeitslose, Jugendliche, ältere Personen, Ausländer/-innen
und Aussiedler/-innen, hier insbesondere Jüngere unter 25 Jahren,
Schwerbehinderte, gering qualifizierte und Sozialhilfeempfänger/-innen.
Ziel ist es,
als eine Konsequenz des Job-AQTIV-Gesetzes und in enger Kooperation mit dem
Landesarbeitsamt, die verschiedenen Förderinstrumente individuell zielgenau
zuzuordnen, um wirksame Beschäftigungs- bzw. Integrationseffekte zu erreichen.
Zur
Überwindung der Arbeitslosigkeit von Leistungsbezieher/-innen, die
Leistungen nach dem SGB III und/oder dem Bundessozialhilfegesetz
(BSHG) beziehen, arbeiten die Arbeitsämter und die örtlichen Träger der
Sozialhilfe in enger Abstimmung. Aufbauend auf der im Herbst 2001 zwischen der
damaligen Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen und dem LAA BB
abgeschlossenen Rahmenvereinbarung arbeiten die Arbeitsämter und Bezirksämter
unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse gemeinsam an der Eingliederung
der Leistungsbezieher/-innen in den Arbeitsmarkt. Hierbei bilden
Kooperationsverträge im Sinne von
§ 371a SGB III die Grundlage der gemeinsamen Arbeit. Für eine wirksame und
bürgernahe Arbeitsweise der Verwaltungen und eine bessere Ausschöpfung aller
Eingliederungsmöglichkeiten sollen die Arbeitsämter und die zuständigen Bezirksämter
bis 2003 gemeinsame Anlaufstellen zur Vermittlung von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger/-innen
– gegebenenfalls in Stufen nach Altersgruppen gestaffelt – einrichten. Dieser
Prozess soll perspektivisch in die Bildung von Job-Centern münden. Damit werden
die strategischen Voraussetzungen für eine schrittweise Harmonisierung der
Instrumente des SGB III und des BSHG geschaffen.
Bei der Beschäftigungsförderung
älterer Arbeitsloser ab dem 55. Lebensjahr, deren Vermittlungsaussichten
auf Arbeitsplätze des betrieblichen Sektors besonders eingeschränkt sind, geht
es in gemeinsamer Abstimmung zwischen Land, Landesarbeitsamt, Arbeitsämtern und
Bezirken um Tätigkeitsfelder, die z. B. die soziale Infrastruktur unterstützen
und vom Tätigkeitsprofil her für Ältere besonders gut geeignet sind. So sind u.
a. bei der Wohlfahrtspflege Beschäftigungsfelder denkbar, die Menschen ohne
Beschäftigung in Verbindung mit Arbeitsfördermaßnahmen neue Perspektiven erschließen.
Zur
Bewältigung der anspruchsvollen Aufgaben im Zusammenhang mit der Beschäftigungsförderung
wird auch weiterhin der Einsatz von externen Dienstleistern, wie z. B.
Servicegesellschaften, notwendig sein. Zugleich wird zur Begleitung der
Dienstleister unter Leitung der für Arbeitsmarktpolitik zuständigen
Senatsverwaltung ein Beirat eingerichtet, dem der Deutsche
Gewerkschaftsbund, Bezirk Berlin-Brandenburg, die Vereinigung der Unternehmensverbände
in Berlin-Brandenburg e. V., die Industrie- und Handelskammer zu
Berlin, die Handwerkskammer Berlin, das Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg,
die LIGA der Wohlfahrtsverbände, das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit
und Frauen des Landes Brandenburg, der Berliner Verband für Arbeit und
Ausbildung und Vertreter/-innen aus den Migrantencommunities auf Vorschlag der
Ausländerbeauftragten angehören sollen.
Die Aufgaben
des Beirats sollten vor allem darin bestehen, Vorschläge zur Anpassung und Optimierung des Förderinstrumentariums
vor dem Hintergrund sich ändernder Rahmenbedingungen zu erarbeiten und konzeptionelle Diskussionen zu den arbeitsmarkt-
und berufsbildungspolitischen Strategien Berlins zu führen und Vorschläge für
eine Optimierung dieser Strategien zu entwickeln.
6.8 Evaluierung
Im
Zusammenhang mit der Förderperiode 2000 bis 2006 des ESF wurde ein neues System
für Monitoring und Evaluierung erarbeitet, das das bisher bestehende System der
Begleitung und Bewertung der ESF-Interventionen in Deutschland verbessern soll.
Mit diesem System wird eine gemeinsame Basis für die Begleitung und Bewertung
des ESF auf Bundes- und Landesebene entwickelt.
Auch bisher
hat Berlin eine Reihe von Evaluationen arbeitsmarktpolitischer Programme und Maßnahmen
durchgeführt. Alle arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, sofern sie
ESF-kofinanziert sind, werden derzeit regelmäßig einer externen Evaluierung unterzogen.
Die Bund-Länder-Sonderprogramme zur Ausbildungsförderung in den neuen Ländern
und Berlin werden vom Bundesinstitut für Berufsbildung evaluiert. Das
Modellprojekt MDQM wird vom Institut für Wirtschafts- und Erwachsenenpädagogik
der Humboldt Universität zu Berlin evaluiert.
Hauptwirkungen
der durchgeführten ESF-Maßnahmen sind – gemäß der Ergebnisse der bisher
durchgeführten Wirksamkeitsbeurteilungen – generell in der Erhöhung der
Beschäftigungsfähigkeit der teilnehmenden Personen, in einer unmittelbaren
Entlastung des Berliner Arbeitsmarktes sowie in längerfristigen
Integrationswirkungen in das Beschäftigungssystem zu sehen. Grob lassen sich
die ESF-Maßnahmen unterscheiden in Projekte für Arbeitslose und für
Beschäftigte, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Der Berliner Arbeitsmarkt wurde durch die Mitwirkung des ESF im Jahresdurchschnitt um etwa 9 Prozent entlastet, wobei die Entlastungswirkungen im Ostteil der Stadt mit 13 Prozent etwa doppelt so hoch ausgefallen sind als in den westlichen Bezirken (6,5 Prozent).
Erfolgsmessungen
werden darüber hinaus für Beschäftigungsmaßnahmen bei freien Trägern und
landesfinanzierten Weiterbildungsmaßnahmen fortlaufend durchgeführt. Kriterien
zur Erfolgsmessung sind in den Anlagen zum Treuhandvertrag mit den
Servicegesellschaften festgeschrieben.
Neben den
„klassischen Erfolgskriterien“ wie die Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt
werden weitere Zielbereiche, die der Verbesserung von persönlichen Arbeitsmarktchancen
dienen, erfasst. Damit werden bessere Voraussetzungen für das
Qualitätsmanagement der Träger geschaffen.
7. Förderansätze
7.1
Förderansätze im Bereich der Existenzgründung und Unternehmensunterstützung
Existenzgründungshilfen werden gewährt als
zinsfreies und besicherungsfreies Darlehen an Arbeitslose und
Sozialhilfeempfänger/-innen. In den vergangenen Jahren hat es nach dieser
Förderung eine hohe Nachfrage gegeben.
Gerade in der
Wachstumsphase eines Unternehmens ergeben sich Veränderungen in der Kostenstruktur,
in der Entwicklung neuer Marktstrategien und in der Neuausrichtung finanzieller
Angelegenheiten.
In dieser
Situation soll eine unabhängige Beratung zur Verfügung gestellt werden,
die kein Eigeninteresse an der Situation des jeweiligen Betriebes hat. Insofern
unterscheidet sich die angebotene Beratung von sonstigen Beratungen und
Mediationsverfahren, die im Regelfalle mit den jeweils betroffenen Geldgebern
oder Treuhändern öffentlicher Gelder verbunden sind.
Gefördert wird
ein Coachingprogramm für Unternehmer und Unternehmerinnen, das unentgeltlich
in Anspruch genommen werden kann. Die mit der Durchführung beauftragten
Beratungsunternehmen agieren völlig unabhängig und können somit allein das
Interesse des jeweiligen Unternehmens in den Mittelpunkt stellen.
Das Instrument der Existenzgründungsförderung wird darüber hinaus auf Mikrokredite zur Existenzgründung von Kleinstgewerben erweitert. Zielgruppen sollen nicht leistungsberechtigte Erwerbslose und von Erwerbslosigkeit bedrohte Personen sein. Bei der Gewährung der Förderung sollen Frauen und Männer, die sich in familienbedingter Erwerbslosigkeit befinden oder von Erwerbslosigkeit bedroht sind, sowie Migranten/-innen entsprechend ihrem Anteil an den Erwerbslosen berücksichtigt werden. Die Kreditnehmer/-innen können zudem individuell angepasste Begleitmaßnahmen in Anspruch nehmen.
7.2 Förderansätze
im Bereich der beruflichen Ausbildung
Der Bedarf an
Ausbildungsplätzen in Berlin verbleibt noch bis zum Jahr 2004 auf dem erreichten
hohen Niveau.
Um die
Mitfinanzierung betrieblicher Ausbildungsplätze über öffentliche Fördermittel
nicht weiter ansteigen zu lassen und Mitnahmeeffekte auszuschalten, wurde die
Prämienförderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze in Berlin
eingestellt. Vorgesehen sind die Förderung betrieblicher Ausbildungsverbünde,
der Kooperationsausbildung und der überbetrieblichen Ausbildung, die Schaffung
zusätzlicher Ausbildungsplätze in den Bund-Länder-Sonderprogrammen sowie die
Sicherstellung von Ausbildungsmöglichkeiten auch für Jugendliche mit schlechteren
Startchancen, einschließlich junger Migranten/-innen.
7.3 Förderansätze im Bereich der beruflichen
Weiterbildung
Ein modernes
System beruflicher Weiterbildung in Berlin muss sowohl den Ansprüchen der
Berliner Wirtschaft als auch den bildungspolitischen Erfordernissen der
Persönlichkeitsentwicklung entsprechen und berücksichtigen, dass sich im
Kontext lebenslangen Lernens Verantwortung, Aufgaben und Rolle aller Akteure
der beruflichen Weiterbildung neu bestimmen.
Damit sind
sowohl umfassende organisatorische, curriculare und didaktischmethodische
Veränderungen in den Weiterbildungseinrichtungen als auch Veränderungen in den
Unternehmen und bei Beschäftigten und Arbeitslosen verbunden. Die Stärkung der
Weiterbildungsbereitschaft sowohl der Unternehmen und der Beschäftigten als
auch der Arbeitslosen und Nichtbeschäftigten und die Befähigung zu eigenverantwortlichem
Lernen auch unter Nutzung der neuen Medien ist eine qualitativ neue,
anspruchsvolle Aufgabe der beruflichen Weiterbildung.
Die unternehmensorientierte Weiterbildung, die zukünftig instrumentenbezogen betriebsnah organisiert wird, nimmt die positiven Erfahrungen aus dem Programm „Perspektiven betrieblicher Arbeit“ auf und unterstützt bei Beachtung der seit Februar des Jahres 2001 geltenden beihilferechtlichen Vorschriften der Europäischen Union kleine und mittlere Unternehmen bei der Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen und der betriebsorganisatorischen Einführung neuer Technologien.
Zielgruppen
für landesgeförderte berufliche Weiterbildung sind Arbeitnehmer/-innen,
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte, arbeitsmarktpolitische
Problemgruppen, Jugendliche, sofern sie nicht durch Sonderprogramme des Bundes
erfasst werden, arbeitslose Hochschulabsolventen/-innen und Studienabbrecher/-innen
in Abstimmung mit dem Landesarbeitsamt bzw. den Arbeitsämtern, Sozialhilfeempfänger/-innen,
Aussiedler/-innen, die nach einer 6-monatigen Eingliederungshilfe der
Bundesanstalt für Arbeit nicht mehr förderfähig sind, und Ausländer/-innen.
7.4 Förderansätze
im öffentlich geförderten Beschäftigungssektor/kofinanzierte Beschäftigungsmaßnahmen
der BA
Der öffentlich geförderte Beschäftigungssektor wird
inhaltlich weiterentwickelt. Bei der Auswahl von Maßnahmen sollen künftig
stärker als bisher Synergieeffekte hergestellt werden, die den wirtschaftlichen
und sozialen Entwicklungsstrategien des Landes und der Bezirke entgegenkommen.
Die Servicegesellschaften werden hier die Moderation und das
Finanzierungsmanagement übernehmen.
Zur Belebung
des ersten Arbeitsmarktes steht öffentlichen und gemeinnützigen Investoren das
Förderinstrument der beschäftigungswirksamen Auftragsvergabe auf der Grundlage
von Strukturanpassungsmaßnahmen zur Verfügung. Zusätzlich wird dieses Feld auch
von der Bundesanstalt für Arbeit für AB-Maßnahmen angeboten (Vergabe-ABM).
Mit diesem Instrument können zusätzlich Investitionsvorhaben umgesetzt werden, die gleichzeitig auch zur direkten Entlastung des Arbeitsmarktes beitragen (z. B. Projekte zur Erhaltung oder Verbesserung der Umwelt, der städtebaulichen Erneuerung, des Wohnumfeldes sowie der wirtschaftsnahen und touristischen Infrastruktur; im Einzelfall können die Maßnahmen auch zur Erweiterung des Angebotes im Bereich sozialer Dienste, der Jugendhilfe sowie des Breitensports und der Kulturarbeit angewandt werden).
Neue Formen
der Qualifizierung und Maßnahmefinanzierung werden angewandt, gesetzliche Möglichkeiten
von Betriebspraktika werden stärker genutzt. Vorschaltmaßnahmen, begleitende
Stützungsmaßnahmen und anschließende Vollzeit-Bildungsmaßnahmen sollen auf die
persönlichen Bedürfnisse der zugewiesenen Arbeitnehmer/-innen zugeschnitten
werden.
7.5 Förderansätze im Bereich der Beschäftigung und Qualifizierung
von arbeitslosen Sozialhilfeempfängern/-innen
Für
arbeitslose Sozialhilfeempfänger/-innen ist und bleibt die Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit der effektivste Weg, auf Dauer unabhängig von Sozialhilfe
den Lebensunterhalt zu bestreiten. Als „Wege aus der Sozialhilfe“
konkretisieren die unterschiedlichen Förderinstrumente des Programms „Hilfe zur
Arbeit“ dieses sozialpolitische Anliegen zur Integration dieses Personenkreises
in den Arbeitsmarkt unter Federführung der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung.
Diese
integrative Variante der Sozialpolitik stellt hierbei nicht allein auf den
öffentlich geförderten Beschäftigungssektor ab. Dieser nimmt in der Eingliederung
von arbeitslosen Sozialhilfeempfängern/-innen lediglich eine Brückenfunktion im
Übergang zum ersten Arbeitsmarkt ein.
Hauptanliegen
bei der Integration von Sozialhilfeempfängern/-innen in Erwerbstätigkeit ist
die konkrete und reale Möglichkeit der Partizipation dieser Zielgruppe, d. h.,
der Möglichkeit zur Teilhabe und Teilnahme an den Angeboten zur Ausbildung,
beruflichen Qualifizierung und Beschäftigung im ersten wie auch im zweiten Arbeitsmarkt. Dabei gilt es, die
Heterogenität dieses Personenkreises stärker noch als bisher hinsichtlich der
individuellen Qualifizierungs- und Unterstützungsbedarfe zu differenzieren und
zu berücksichtigen. Über ein Fallmanagement, ein Profiling, die
Hilfeplanerstellung und eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Arbeits-
und Sozialämtern soll die Eingliederung des Personenkreises in den Arbeitsmarkt
effizienter und effektiver gestaltet werden.
Die auf den
ersten Arbeitsmarkt ausgerichteten Förderinstrumente werden künftig verstärkt
auf den Aspekt der Nachhaltigkeit der Maßnahmen ausgerichtet, um die
Effizienz dieser Angebote zu steigern.
Dagegen sollen
arbeitslose Hilfesuchende, die zunächst auf den allgemeinen Arbeitsmarkt hingeführt
werden müssen, ein Beschäftigungsangebot im öffentlich geförderten
Beschäftigungssektor erhalten.
Das Angebot
der kombinierten Beschäftigung und Qualifizierung in Verbindung mit einer
fachlich kompetenten, sozialpädagogischen Betreuung und Begleitung soll
denjenigen arbeitslosen Hilfesuchenden offen stehen, die persönlich wie auch berufsqualifizierend
auf den allgemeinen Arbeitsmarkt intensiv vorbereitet werden müssen.
Vorzugsweise
sollen berufsabschlussorientierte oder zumindest mit Zertifikat abschließende Beschäftigungs-
und Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt werden, bei denen die Teilnehmer nach
Beendigung der Maßnahme prognostisch gute Chancen zum Übergang in den ersten
Arbeitsmarkt, in Fortbildung, Umschulung oder in Ausbildung haben werden. Die
bisher in diesen Maßnahmen erreichten Qualitätsstandards werden weiterentwickelt.
Die
arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit dieser Maßnahmen wird sich demnach nicht
mehr ausschließlich an der Zielgruppendefinition manifestieren, sondern auch an
den Vermittlungsaussichten zum Übergang in den ersten Arbeitsmarkt.
Tabellenanhang
Tabelle 1
(Jahresdurchschnittszahlen)
Jahr
|
Arbeits-
lose Berlin insgesamt |
davon
Frauen |
Arbeitslo-
senquote Berlin insge- samt |
Arbeitslo-
losenquote Frauen Ber- lin |
Arbeitslo-
senquote insgesamt Deutschland |
|
1995 |
213 383 |
97 351 |
13,6 |
13,0 |
10,4 |
|
1996 |
235 999 |
106 131 |
15,3 |
14,3 |
11,5 |
|
1997 |
265 665 |
119 193 |
17,3 |
16,1 |
12,5 |
|
1998 |
273 038 |
120 043 |
17,9 |
16,3 |
12,3 |
|
1999 |
268 078 |
116 214 |
17,7 |
15,8 |
11,7 |
|
2000 |
264 749 |
113 001 |
17,6 |
15,5 |
10,7 |
|
2001 |
272 307 |
114 729 |
17,9 |
15,6 |
10,3 |
Quelle : Landesarbeitsamt
Berlin-Brandenburg
Tabelle 2
(Stand Ende September)
|
|
1997 |
1998 |
1999 |
||||||
|
Langzeitarbeitslose |
Absolut |
Anteil an allen lang- zeitarbeits- los gemeldeten Personen (in %) |
Anteil an den Arbeits losen in der betr. Personengruppe (in %) |
Absolut
|
Anteil an allen lang- zeitarbeits- los gemel- deten
Personen (in %) |
Anteil an den Arbeits losen in der betr. Personen- gruppe (in %) |
Absolut
|
Anteil an allen lang- zeitarbeits- los gemel- deten
Personen (in %) |
Anteil an den Arbeits losen in der betr. Personengruppe (in %) |
|
Langzeitarbeitslose insg. Frauen Ausländer/- innen |
84 036 44 549 39 487 14 916 |
100,0 53,0 47,0 17,8 |
31,2 30,4 32,2 34,7 |
88 616 47 752 40 864 15 675 |
100,0 53,9 46,1 17,7 |
33,7 32,5 35,1 35,4 |
87 964 48 336 39 628 16 039 |
100,0 55 45 18,2 |
33,1 32,5 33,8 36,0 |
|
|
2000 |
2001 |
2002 |
||||||
|
Langzeit- arbeits- lose |
Absolut |
Anteil an allen lang- zeitarbeitslos gemeldeten Personen (in %) |
Anteil an den Arbeits losen in der betr. Personen- gruppe (in %) |
Absolut
|
Anteil an allen lang- zeitarbeits- los gemel- deten
Personen (in %) |
Anteil an den Arbeits losen in der betr. Personengruppe (in %) |
Absolut
|
Anteil an allen lang- zeitarbeits- los gemeldeten Personen (in %) |
Anteil an den Arbeits losen in der betr. Personengrup-pe (in %) |
|
Langzeit- arbeitslose insg. Frauen Ausländer/- innen |
87 134 48 046 39 088 15 996 |
100,0 55,1 44,9 18,4 |
33,9 32,8 35,4 36,3 |
86 395 48 982 37 413 15 802 |
100,0 56,7 43,3 18,3 |
33,1 34,7 31,1 35,4 |
97 446 56 383 41 063 18 090 |
100 57,9 42,1 18,6 |
33,8 33,7 34,0 36,6 |
Quelle : Landesarbeitsamt
Berlin-Brandenburg
Tabelle 3
(Jahresdurchschnittszahlen)
Jahr
|
Jugendliche
insgesamt |
darunter Frauen absolut
in % |
|
1995 |
23 152 |
10 184 44,0 |
|
1996 |
25 314 |
10 782 42,6 |
|
1997 |
28 025 |
11 932 42,6 |
|
1998 |
29 909 |
12 423 41,5 |
|
1999 |
27 764 |
11 148 40,2 |
|
2000 |
30 407 |
11 722 38,6 |
|
2001 |
32 185 |
12 512 38,9 |
Quelle : Landesarbeitsamt
Berlin-Brandenburg
Tabelle 4
Ende
September |
Arbeitslose
ab 55 Jahren insgesamt |
Frauen-
anteil in % |
Arbeitslose ab 55 Jahren, davon
|
||
|
langzeitarbeitslos absolut in % |
ohne Berufsausbildung absolut in % |
mit gesundheitlichen Einschränkungen absolut in % |
|||
|
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 |
36 061 43 259 48 842 49 069 50 675 41 953 38 658 35 117 |
47,7 47,3 47,4 46,5 46,1 45,4 44,5 43,9 |
17 744 49,2 20 515 47,4 24 353 49,9 26 566 54,1 27 360 54,0 24 131 57,5 20 675 53,5 19 149 54,5 |
14 262 39,5 15 883 36,7 16 628 34,0 16 520 33,7 16 684 32,9 14 591 34,8 12 935 33,5 11 833 33,7 |
10.687
29,6 12 942 29,9 14 120 28,9 14 361 29,3 15 033 29,7 12 988 31,0 12 097 28,8 10 854 30,9 |
Quelle : Landesarbeitsamt
Berlin-Brandenburg
Tabelle 5
(Jahresdurchschnittszahlen)
Jahr
|
Ausländer/- innen
insgesamt |
darunter Frauen absolut in % |
|
1995 |
34 679 |
13 083 37,7 |
|
1996 |
38 637 |
14 394 37,3 |
|
1997 |
43 041 |
16 142 37,5 |
|
1998 |
45 160 |
17 047 37,7 |
|
1999 |
45 667 |
17 309 37,9 |
|
2000 |
45 632 |
17 323 38,0 |
|
2001 |
46 815 |
17 883 38,2 |
Quelle : Landesarbeitsamt
Berlin-Brandenburg
Tabelle 6
(Jahresdurchschnittszahlen)
Jahr
|
Schwerbehinderte
insgesamt |
darunter Frauen absolut in % |
|
1995 |
8 777 |
3 576 40,7 |
|
1996 |
9 322 |
3 826 41,0 |
|
1997 |
10 307 |
4 265 41,4 |
|
1998 |
10 432 |
4 311 41,3 |
|
1999 |
10 406 |
4 340 41,7 |
|
2000 |
10 027 |
4 297 42,9 |
|
2001 |
9 834 |
4 187 42,6 |
Quelle : Landesarbeitsamt
Berlin-Brandenburg
Tabelle 7
|
Ende Sept. |
Arbeitslose ohne ab-geschlossene Berufsausbildung |
Anteil ohne abgeschl. Berufsausbildung an arbeitslosen Männern in % |
Anteil ohne abgeschl. Berufsausbildung an arbeitslosen Frauen in % |
Anteil ohne abgeschl. Berufsausbildung an allen Arbeitslosen in % |
|
1996 |
98 298 |
44,1 |
41,0 |
41,7 |
|
1997 |
110 362 |
42,3 |
39,3 |
41,0 |
|
1998 |
112 509 |
43,9 |
41,3 |
42,7 |
|
1999 |
113 659 |
44,1 |
41,0 |
42,7 |
|
2000 |
114 038 |
45,5 |
43,0 |
44,4 |
|
2001 |
118 299 |
44,2 |
42,2 |
43,3 |
|
2002 |
120 864 |
42,5 |
41,2 |
42,0 |
Quelle : Strukturanalysen
des Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg
Tabelle 8
Entwicklung der Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarktentlastung 1995 bis 2001
|
|
1995 |
1996 |
1997 |
1998 |
1999 |
2000 |
2001 |
|
Arbeitslose |
213 383 |
235 999 |
265 665 |
273 038 |
268 078 |
264 749 |
272 307 |
|
ABM |
20 563 |
15 449 |
13 588 |
14 422 |
16 439 |
15 168 |
13 561 |
|
MpA / SAM |
7 390 |
9 046 |
7 543 |
12 667 |
16 156 |
8 606 |
4 348 |
|
FuU / FbW |
25 052 |
26 051 |
22 332 |
18 142 |
19 056 |
19 274 |
21 660 |
|
Insgesamt |
266 388 |
286 545 |
309 128 |
315 269 |
319 729 |
307 797 |
311 876 |
|
Entlastungswirkung |
24,8% |
21,4% |
16,4% |
16,5% |
19,3% |
16,3% |
14,5% |
Tabelle 9
|
ESF-Ziel |
Bewilligte ESF-kofinanzierte Projekte |
Teilnehmende |
ESF-Mittel |
|
Anzahl |
Personen |
Mio. EUR |
|
|
Ziel 1 |
1 755 |
95 500 |
227 |
|
Ziel 2 |
865 |
53 600 |
124 |
|
Ziel 3 |
413 |
12 900 |
52 |
|
ESF Insgesamt |
3 033 |
162 000 |
403 |
A.
Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen:
Sind zurzeit
nicht abzuschätzen.
B.
Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg:
Weitere
Intensivierung der konzeptionellen Zusammenarbeit auf dem Feld der Arbeitsmarkt-
und Berufspolitik.
C.
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a)
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
b)
Personalwirtschaftliche
Ausgaben: Keine
Es erfolgt lediglich eine strategische Festlegung und keine finanzielle Ausstattung für einzelne Instrumente der Arbeitsmarktpolitik. In der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten jeweils neuer Richtlinien gelten die derzeit bestehenden Förderichtlinien der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung weiter.
Berlin, den 13. Juni 2003
Der Senat von Berlin
|
Der Regierende
Bürgermeister In Vertretung André Schmitz Chef der Senatskanzlei |
Harald Wolf Senator für Wirtschaft,
Arbeit und Frauen |
Ausschuss-Kennung
: ArbBFraugcxzqsq