Vorlage – zur Kenntnisnahme –

 

 

Das vorgelegte Programm Vierte Fortschreibung des Arbeitsmarkt- und
Berufsbildungspolitischen Rahmenprogramms (ARP)

 

 

 

 

Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:

 

Vierte Fortschreibung des Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitischen Rahmenprogramms (ARP)

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

1.     Einleitung-Berlin als Brennpunkt des Strukturwandels

2.     Zielsetzungen 

3.     Der Berliner Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt

3.1.  Entwicklung und Struktur der Arbeitslosigkeit

3.2.  Entwicklung auf dem Ausbildungsstellenmarkt

4.     Mittelaufwand und Entlastungswirkungen in der Arbeitsmarktpolitik

5.     Rahmenbedingungen der Berliner Arbeitsmarktpolitik

5.1.  Die Bundesanstalt für Arbeit

5.2.  Das Job-AQTIV-Gesetz

5.3.  Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-Gesetze)

6.     Arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitische Leitlinien

6.1.  Qualifizierung

6.2.  Gleichstellung von Frauen und Männern

6.3.  Kleine und mittlere Unternehmen

6.4.  Ausbildungsplätze

6.5   Nachhaltiger Beschäftigungsaufbau

6.6.  Bezirkliche Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit

6.7.  Integration von Zielgruppen

6.8.  Evaluierung

7.     Förderansätze

7.1.  Förderansätze im Bereich der Existenzgründung und Unternehmensunterstützung

7.2.  Förderansätze im Bereich der beruflichen Ausbildung

7.3.  Förderansätze im Bereich der beruflichen Weiterbildung

7.4.  Förderansätze im öffentlich geförderten Beschäftigungssektor/kofinanzierte Beschäftigungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit

7.5.  Förderansätze im Bereich der Beschäftigung und Qualifizierung von arbeitslosen Sozialhilfeempfängern/-innen


 

Tabellenanhang:

 

Tabelle 1:   Entwicklung der Arbeitslosigkeit in Berlin

Tabelle 2:   Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit 1997 - 2002 in Berlin

Tabelle 3:   Entwicklung der Arbeitslosigkeit Jugendlicher unter 25 Jahren

Tabelle 4:   Entwicklung der Struktur der Arbeitslosigkeit Älterer ab 55 Jahren in Berlin

Tabelle 5:   Entwicklung der Arbeitslosigkeit der Ausländer/-innen in Berlin

Tabelle 6:   Entwicklung der Arbeitslosigkeit von Schwerbehinderten in Berlin

Tabelle 7:   Entwicklung der Arbeitslosigkeit von Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung in Berlin

Tabelle 8:   Entwicklung der Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarktentlastung 1995 - 2001

Tabelle 9:   Bewilligte Projekte, geförderte Personen und ESF-Mittel in der Förderperiode 1994 - 1999

 

 


1.     Einleitung – Berlin als Brennpunkt des Strukturwandels

 

Berlin ist die Stadt des Wandels. Keine andere Region Deutschlands und kein anderer urbaner Ballungsraum war und ist einem so tief greifenden Transformationsprozess unterworfen, dessen Konsequenzen sich vor allem auf dem Arbeitsmarkt manifestieren. Die Stadt hatte sowohl das Aufeinandertreffen und Zusammenwachsen zweier grundsätzlich verschiedener Arbeitsmärkte zu bewältigen als auch die gravierenden Transformationsnotwendigkeiten im Ostteil sowie die grundlegenden Strukturdefizite im Westteil. In dieser Zeit sind traditionelle Arbeits- und Ausbildungsplätze in erheblichem Umfang weggebrochen, allein im verarbeitenden Gewerbe nahezu jeder zweite, bei gleichzeitig anhaltenden Strukturanpassungsproblemen im Baugewerbe und im öffentlichen Dienst.  Im verarbeitenden Gewerbe arbeiten heute in der Stadt nur noch halb so viele Beschäftigte wie in vergleichbaren westdeutschen Ballungsregionen. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund ist die Stadt heute eine Dienstleistungsmetropole, die gegenüber anderen Ballungsregionen aufholt.

 

Zugleich ist und bleibt auch eine moderne Industrie für die Wirtschaftsentwicklung Berlins unverzichtbar. Im Zusammenspiel von Industrie und Dienstleistungen liegt ein beachtliches wirtschaftliches Potenzial, das es zu erschließen gilt, insbesondere durch die Bildung von Netzwerken zwischen Industrie und produktionsnahen Dienstleistungen.

 

Dabei wächst die Bedeutung wissensbasierter und wissensintensiver Hightech- und Präzisionsprodukte. In den Berliner Universitäten und Hochschulen, dem Wirtschafts- und Wissenschaftspark Adlershof oder dem Innovations- und Gründerzentrum in Buch sind Akteure konzentriert, die Ausgangspunkt und Impulsgeber für eine Entwicklung Berlins als Stadt des Wissens und der Wissensproduktion werden können.

 

Die positive Entwicklung im privaten Dienstleistungssektor vor allem im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien, bei den personenbezogenen und produktionsnahen Dienstleistungen, im Tourismus und bei einer Reihe zukunftsorientierter Technologiebereiche konnte den Verlust an Arbeitsplätzen nicht kompensieren, sodass im Saldo die Beschäftigtenzahl in Berlin seit 1993 mit Ausnahme des Jahres 2000, als Berlin an der guten Wachstumsentwicklung Deutschlands teilhaben konnte, kontinuierlich abgenommen hat. Spiegelbildlich ist die Zahl der Arbeitlosen auf zuletzt 287 877 im September 2002 angewachsen.

 

In Berlin entstehen noch zu wenig Arbeitsplätze durch Zuwanderung von Betrieben. In der Regel entstehen sie aus dem „endogenen Potenzial“, d. h. durch wachsende örtliche Betriebe oder Neugründungen. Als Folge der strukturellen Veränderungen werden zusätzliche Arbeitsplätze vor allem beim Wandel von alten Fertigungsberufen zu neuen Dienstleistungsberufen, von großen alten zu kleinen jungen Unternehmen entstehen.

 

Der tief greifende Strukturwandel schlägt sich nicht zuletzt auch darin nieder, dass in Berlin das „Normalarbeitsverhältnis“ erodiert. Die Beschäftigung in unbefristeter, abhängiger Vollzeitbeschäftigung hat im Vergleich zum gesamten Bundesgebiet schneller abgenommen. Während 1985 im Westteil der Stadt noch 72,1 % der Erwerbstätigen regulär beschäftigt waren, waren es 1998 nur noch 54,3 %.  Im Vergleich dazu gab es im Bundesgebiet noch 58,4 % „normal“ Beschäftigte. Variable, flexible Beschäftigungsverhältnisse, sofern sie sozial abgesichert sind und eine autonome Arbeitsplatzwahl gewährleisten, entsprechen dabei durchaus einem modernen Beschäftigungsziel, das den neuen Technologien und den Veränderungen in der Arbeitsteilung und Arbeitsorganisation und zunehmend auch den Lebensdispositionen der so Beschäftigten Rechnung trägt.

 

Eine zentrale Herausforderung besteht vor diesem Hintergrund sowohl darin, den Strukturwandel politisch zu gestalten und sozial abzufedern als auch die Förderinstrumente effizient einzusetzen.

 

Im Rahmen eines integrierten politischen Gesamtkonzepts gilt es vor allem, die Wachstumskräfte in der Stadt zu mobilisieren, um ausreichende wettbewerbsfähige und zukunftssichere Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen. Es geht also um einen komplexen „policy-mix“, der sowohl ökonomische Angebotsbedingungen als auch gesamtwirtschaftliche Nachfrage fördert.

 

2.     Zielsetzungen des Arbeitsmarkt- und Bildungspolitischen Rahmenprogramms

 

Strategisches Ziel der 4. Fortschreibung des ARP ist vor diesem Hintergrund eine stärkere Verzahnung von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik. Dies folgt der Einsicht, dass der Aufbau sich selbst tragender Arbeitsplätze nicht originär durch die Arbeitsmarktpolitik geleistet werden kann. Wirtschaftliches Wachstum, Investitionen und unternehmerisches Engagement in seinen unterschiedlichen Formen bilden die wichtigste Grundlage für die Entstehung dauerhafter Arbeitsplätze sowie ein bedarfsgerechtes Angebot von Ausbildungsplätzen. Notwendig ist daher insbesondere eine kreative und vielseitige Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Entwicklung von Unternehmen.

 

Der Arbeitsmarktpolitik kommt mit ihren unterschiedlichen Instrumenten insofern eine flankierende, jedoch nicht zu unterschätzende Funktion zu.

 

Die 4. Fortschreibung des Arbeitsmarktpolitischen Rahmenprogramms ist nicht als starres Gerüst unveränderlicher Fördermaßnahmen, sondern als ge­staltungsoffener Prozess konzipiert. Die Reformen der Arbeitsmarktpolitik, so z. B. die Umsetzung des „Hartz-Konzepts“ werden ebenso Eingang finden wie die Veränderungen und Umbrüche des Arbeitsmarktes. Entsprechend werden Förderinstrumente überprüft, angepasst und optimiert. Priorität hat dabei nicht der dauerhafte Erhalt jedes einzelnen Instruments. Vielmehr erhält die strategische Orientierung des Katalogs der Förderinstrumente auf sich verändernde Rahmenbedingungen eine herausgehobene Bedeutung. Darüber hinaus sollen durch die Optimierung und Vernetzung der verschiedenen För­derinstrumente Synergien und damit positive Effekte für den Berliner Arbeitsmarkt erzeugt werden. Dies soll durch die Einrichtung eines Beirats unterstützt werden, der Vorschläge zur Anpassung des Förderinstrumentariums erarbeiten soll.

 

Dem Grundanliegen des arbeitsmarktpolitischen Rahmenprogramms, zum nachhaltigen Beschäftigungsaufbau beizutragen, dient eine engere Verzahnung von Struktur- und Arbeitsmarktpolitik. Durch den Einsatz des neuen Instruments der Beschäftigungsschaffenden Infrastrukturförderung (BSI) werden die Verbesserung der städtischen In­frastruktur und die Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen kombiniert. Unter Einbeziehung von Wirtschaftsunternehmen wird dieses Instrument z. B. zur Sanierung von Schulen, Kultur-, Freizeit- sowie Sporteinrichtungen genutzt. Ziel ist es, den Anteil der beschäftigungsschaffenden Infrastrukturförderung an den Investitionsausgaben schrittweise auf 10 Prozent zu erhöhen.   

 

An der Schnittstelle von aktiver Arbeits- und Wirtschaftspolitik kann die Förderung von Produktiv- und Stadtteilgenossenschaften neue Impulse setzen. Als Unternehmen besitzen Genossenschaften die Doppelfunktion, Wirtschaftsgüter und öffentliche bzw. Gemeinschaftsgüter zu produzieren. Aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages – zur wirtschaftlichen Wohlfahrt ihrer Mitglieder beizutragen – können Genossenschaften zusätzliche Potenziale aufzeigen. Um diese zu nutzen, wird der Zugriff auf bestehende Förderrichtlinien und eine entsprechende Öffnung für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren ermöglicht. Gefördert werden weiterhin Gründungsberatungen. Zudem soll eine Förderung aus dem ESF-finanzierten lokalen Kapital für soziale Zwecke und dem Programm zur Unterstützung der bezirklichen Bündnisse gewährt werden.     

 

Mehr denn je gilt es, das bestehende Förderinstrumentarium den veränderten Herausforderungen des Arbeitsmarktes und der Arbeitsmarktreformen anzupassen. Dazu müssen in der Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik neue Wege und innovative Lösungen gefunden werden. Zur Förderung von Modell- und Pilotprojekten wird ein Innovationstopf eingerichtet. Zu den geförderten Projekten zählen unternehmensorientierte Modellprojekte, Maßnahmen in der außerschulischen beruflichen Bildung, der beruflichen Weiterbildung, Projekte zur beruflichen und arbeitsmarktlichen Integration von Migranten/-innen und der frauenspezifischen Beratung und Qualifizierung. Im Rahmen von Innovationswettbewerben werden besonders zukunftsfähige Konzepte der Beschäftigungsförderung und unternehmensnaher Weiterbildungsstrategien gekürt und auf ihre Umsetzbarkeit geprüft.

 

Durchgehendes Gestaltungsprinzip der 4. Fortschreibung des Arbeitsmarktpolitischen Rahmenpro­gramms ist der Gender-Mainstreaming-Ansatz. Zum einen sollen dabei die unterschiedlichen Lebenssituationen von Männern und Frauen bei der Umsetzung aller Maßnahmen und Instrumente berücksichtigt werden. Zum anderen wirkt die Frauenförderung durch Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik im Sinne eines Nachteilsausgleichs. Dies bedeutet, innovative frauenspezifische Förderstrategien und -programme zu erhalten und Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik ge­schlech­tergerecht zu gestalten.

 

Für erwerbslose Sozialhilfeberechtigte ist und bleibt die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit der optimale Weg, den Lebensunterhalt dauerhaft unabhängig von der Sozialhilfe zu bestreiten. Die unterschiedlichen Förderinstrumente des Programms „Hilfe zur Arbeit“ dienen der Integration von Sozialhilfeberechtigten in den Arbeitsmarkt und zeigen damit Wege aus der Sozialhilfe auf.

 

Hauptanliegen dieses integrativen Ansatzes der Sozialpolitik ist die Möglichkeit der Teilhabe an den Angeboten zur Ausbildung, beruflichen Qualifizierung und der Beschäftigung im ersten und „zweiten“ Arbeitsmarkt. Schwerpunkt der Maßnahmen ist dabei nicht der öffentliche Beschäftigungssektor. Vielmehr nimmt dieser im Rahmen der Eingliederung von arbeitslosen Sozialhilfeberechtigten in den ersten Arbeitsmarkt eine wichtige Brückenfunktion ein. Insbesondere Sozialhilfeberechtigte, die zunächst auf den allgemeinen Arbeitsmarkt hingeführt werden müssen, werden ein Angebot im öffentlich geförderten Beschäftigungssektor erhalten. Gleichzeitig werden die auf den ersten Arbeitsmarkt ausgerichteten Förderinstrumente künftig verstärkt unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit überprüft, um deren Effizienz zu steigern.

 

3.     Der Berliner Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt

 

Weitere Angaben sind auch dem im Dezember 2002 erschienenen Wirtschafts- und Arbeitsmarktbericht Berlin 2002 zu entnehmen.

 

3.1  Entwicklung und Struktur der Arbeitslosigkeit

 

Die Zahl der Arbeitslosen in Berlin betrug 2001 im Jahresdurchschnitt 272 307 Personen, davon waren 114 729 Frauen. Das entsprach einer Arbeitslosenquote von 17,9 %, bezogen auf alle abhängigen zivilen Erwerbspersonen (2000: 17,6 %). Die Arbeitslosenquote der Frauen lag mit 15,6 % niedriger als die der Männer (20,1 %).

 

Im Vergleich zu Berlin lag die entsprechende Arbeitslosenquote im Bundesgebiet mit 10,4 % (Frauen: 10,2 %, Männer: 10,4 %) deutlich niedriger. Berlins Arbeitslosenquote liegt näher an der der neuen Bundesländer (18,9 %) als an der der Altbundesländer (8,3 %).

 

Ende September 2002 waren in Berlin 287 877 Personen arbeitslos gemeldet, davon 120 680 Frauen. Die Arbeitslosenquote lag damit insgesamt bei 17 %.

 

Langzeitarbeitslose

 

Ende September 2002 gab es in Berlin 97 446 Arbeitslose mit einer Arbeitslosigkeitsdauer von einem Jahr und mehr. Das ist ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 11 046 Personen. 57,9 % der Langzeitarbeitslosen waren Männer, 42,1% Frauen. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen über 55 Jahre ging im Vergleich zum Vorjahreszeitraum absolut von 20 675 auf 19 149 Personen zurück.

 

Jugendliche

 

Im September 2002 lag die Arbeitslosigkeit von Personen unter 25 Jahren um 2 400 oder 7 % höher als im Vorjahreszeitraum. Im Land Berlin waren insgesamt 37 325 Jugendliche arbeitslos gemeldet, davon 40,2 % Frauen. Dieser Anstieg resultiert aus demografischen Einflussfaktoren sowie aus der Beendigung von Maßnahmen und der geringeren Inanspruchnahme des Jugendsofortprogramms.

 

Ältere Personen

 

Sowohl die absolute Zahl der Arbeitslosen über 55 Jahre als auch ihr Anteil an allen Arbeitslosen ist im Vorjahresvergleich weiter gesunken.

 

Im September 2002 waren 3 541 Ältere über 55 Jahre weniger arbeitslos gemeldet als im Vorjahresmonat. Diese Entwicklung ist wesentlich auf demografische Faktoren, auf erweiterte Möglichkeiten im Förderungsrecht und auf verstärkte Anstrengungen der Arbeitsämter bei der Vermittlung älterer Arbeitsloser zurückzuführen.

 

Ausländer/-innen

 

Im September 2002 waren in Berlin insgesamt 49 346 Ausländer/-innen arbeitslos gemeldet, 2 531 Personen mehr als im Jahresdurchschnitt 2001. Der Anteil der Frauen (19 187) stieg im Vergleich von 38,2 auf 38,9 %, der  Anteil der Männer lag bei
61,1 %.

 

Keine abgeschlossene Berufsausbildung hatten 77,5 % der Männer und 77,4 % der Frauen. Allerdings nahm im Vergleich zum September 2001 der Gesamtanteil der arbeitslos gemeldeten Ausländer-/innen ohne Berufsausbildung von 79,3 auf 77,4 % ab. Auch der Anteil der Personen ohne Hauptschulabschluss (September 2001: 48 %, 2002: 46,9 %) ging zurück.

 

Im Jahresdurchschnitt 2001 fiel mit 35,7 % die Arbeitslosenquote der Ausländerinnen und Ausländer doppelt so hoch aus, wie die allgemeine Arbeitslosenquote (17,9 %).

 

Die größte Gruppe unter den ausländischen Arbeitslosen ist mit einem Anteil von 42,4 % türkischer Herkunft.

 

Schwerbehinderte

 

Im September 2002 waren 9 845 schwerbehinderte Personen arbeitslos gemeldet. Die Wiedereingliederung von Schwerbehinderten wird häufig zusätzlich durch weitere zur Schwerbehinderung hinzukommende Umstände wie fortgeschrittenes Alter, fehlende berufliche Qualifikation oder geringe Mobilität erschwert. Behinderte Frauen sind dabei besonders betroffen, da sich geschlechts- und behinderungsspezifische Benachteiligungen potenzieren. Behinderte Frauen müssen im Wettbewerb um einen Arbeitsplatz sowohl gegen erhebliche behinderungsbedingte Vorurteile als auch gegen geschlechtsspezifische Diskriminierungen ankämpfen.

 

Die vorgeschriebene Beschäftigungsquote von Schwerbehinderten in Höhe von 6 % wurde vom öffentlichen Arbeitgeber „Land Berlin“ seit 1996 erfüllt.

 

Geringqualifizierte

 

Mit 120 000 Arbeitslosen und einem Anteil von 42 % an allen gemeldeten Arbeitslosen in Berlin ist die absolute Zahl der Geringqualifizierten im September 2002 um rd. 1 700 Personen gestiegen.
Überdurchschnittlich betroffen vom Problem der geringen Qualifikation sind arbeitslose Ausländer/-innen und Arbeitslose mit gesundheitlichen Einschränkungen.

 

Sozialhilfeempfänger/-innen

 

Am 31.12.2001 wurden in Berlin im Rahmen der unterjährigen Sozialhilfestatistik 244 244 Personen mit laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erfasst. Von diesen Personen waren 154 364 oder 63,2 % im erwerbsfähigen Alter von 15 bis unter 65 Jahre. Davon wiederum standen 9 300 Personen oder 6,0 %  in Arbeit und erhielten ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt zu ihrem Erwerbseinkommen.

 

Den höchsten Anteil nimmt mit 81 471 Personen der Personenkreis der arbeitslos gemeldeten Empfänger/-innen ein, von denen 30 562 Personen sowohl Leistungen nach dem SGB III als auch ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten.

 

Die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit dieses Personenkreises lag bei 36,8 Monaten. Arbeitslose Sozialhilfeempfänger/-innen sind überproportional von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen, nur 16,5 % sind weniger als 6 Monate arbeitslos.

 

Mit Stand September 2002 waren insgesamt 5 639 Sozialhilfebezieher/-innen in den sozialversicherungspflichtigen beschäftigungs- und qualifizierungsfördernden Maßnahmen Berlins tätig.

 

Nach einer Erhebung des Statistischen Landesamtes zum Jahresende 2000 liegen zudem folgende Angaben vor: Rund 39 % der Sozialhilfeempfänger/-innen zwischen 18 und 60 Jahren hatten einen Hauptschulabschluss, 28 % einen Realschulabschluss und 14 % besaßen die Fachhochschul- oder Hochschulreife. 32 % der Sozialhilfeempfänger/-innen verfügten über eine abgeschlossene Berufsausbildung und 7 % über einen weitergehenden Berufsabschluss (z. B. Meister- oder Technikerschule). Der Anteil der Personen ohne Schulabschluss lag allerdings bei 13 % (1999: 12 %), ohne abgeschlossene Berufsausbildung blieben 51 % (1999:
49 %).“

 

3.2      Entwicklung auf dem Ausbildungsstellenmarkt

 

Die Zahl der Auszubildenden insgesamt und die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge nach dem Berufsbildungsgesetz ist in den Jahren 2000 und 2001 erstmals seit der Wiedervereinigung Berlins leicht rückläufig.

 

 

Auszubildende insgesamt                                neu abgeschlossene Verträge

 

1998                       60 718                    22 351

1999                       62 904                    24 871

2000                       62 696                    23 382

2001                       61 942                    22 808

 

Erst in der Mitte des Jahrzehnts wird der demografische Druck auf der Nachfrageseite des Ausbildungsstellenmarktes merklich absinken, wenn die geburtenschwachen Jahrgänge im Ostteil Berlins die allgemein bildende Schule beenden.

 

Zu konstatieren ist in den Jahren 2000 und 2001 eine weiter angestiegene Zahl der öffentlich geförderten – über freie Träger, Schulen usw. – neu begründeten Ausbildungsverhältnisse bei gleichzeitigem Absinken der regulären, also zwischen Betrieben und Auszubildenden neu abgeschlossenen Verträge. Jeder 4. Ausbildungsvertrag (24,6 %) wurde nicht mit einem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen. Bei der Handwerkskammer ist es sogar jeder 3. neu abgeschlossene Vertrag.

 

Bei den geförderten Ausbildungsverhältnissen handelt es sich um Verbundausbildungsplätze im Rahmen des Bund-Länder-Sonderprogramms, um die Benachteiligtenförderung der Arbeitsämter im Rahmen des SGB III und um Plätze im Rahmen der Jugendberufshilfe nach dem KJHG.

 

Die Ausbildungsplätze in den Bund-Länder-Pro­grammen unterscheiden sich dabei erheblich von den anderen Förderprogrammen. Durch Kooperation der Träger mit Betrieben, die mindestens 50 % der Ausbildungszeit abdecken, wird hier eine wesentlich stärkere  Betriebsnähe erreicht.

 

Auch im Jahr 2001 konnte mangels eines bedarfsdeckenden Angebots an betrieblichen Ausbildungsplätzen der rechnerische Ausgleich auf dem Berliner Ausbildungsstellenmarkt nur durch das Bund-Länder-Sonderprogramm mit 3 500 Plätzen (darunter 1 484 vollfinanzierte Plätze durch Aufstockung aus Landesmitteln), durch das Jugendsofortprogramm mit 300 Plätzen sowie die Benach­teiligtenförderung der Arbeitsämter nach dem SGB III mit ca. 2 200 Plätzen erreicht werden. Zusätzlich tragen die sozialpädagogisch betreuten Maßnahmen der Jugendberufshilfe nach dem SGB VIII im Umfang von ca. 1 300 Ausbildungsplätzen zur Entlastung des Ausbildungsstellenmarktes bei.  Es wird damit deutlich, dass es nach wie vor keinen Anlass zur Entwarnung auf dem Ausbildungsstellenmarkt gibt. Die Lage ist immer noch äußerst angespannt. Nach wie vor steht die Arbeitgeberseite – auch gegenüber der Öffentlichkeit – in der Verantwortung, ihrer Ausbildungsverpflichtung durch eine bedarfsdeckende Ausweitung des Angebots an betrieblichen Ausbildungsplätzen nachzukommen.

 

 

4.     Mittelaufwand und Entlastungswirkungen in der Arbeitsmarktpolitik

 

Berlin hat im Jahr 2001 zur Finanzierung von Ausbildung, beruflicher Weiterbildung und Beschäftigung rd. 423 Mio. DM  (rd. 216 Mio. Euro), einschließlich ESF-Mittel, aufgewendet.

 

Damit wurden  im Jahresdurchschnitt ca. 71 000 Arbeitslose bei ihrer (Re-)Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt gezielt unterstützt.

 

Im Bereich der Förderung der beruflichen Ausbildung wurden allein rd. 38 600 Personen – einschließlich der überbetrieblichen Lehrgänge im Handwerk – gefördert, weitere rd. 4 400 Personen nahmen an Landesmaßnahmen der beruflichen Weiterbildung teil. Durch Lohnkostenzuschüsse einschließlich Existenzgründungsförderung wurde im selben Jahr die Integration von rd. 720 Personen in den ersten Arbeitsmarkt unterstützt. Weitere rd. 17 900 arbeitslose Personen konnten jahresdurchschnittlich in öffentlich geförderten Maßnahmen befristet beschäftigt und größtenteils begleitend qualifiziert werden.

 

Im Rahmen des 1998 vom Senat beschlossenen Programms „Integration durch Arbeit und Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit“ konnten allein im Jahr 2001 im damaligen Ressort Arbeit, Soziales und Frauen ca. 5 500 arbeitslose Sozialhilfeempfänger/-innen über Lohnkostenzuschüsse oder im Rahmen von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in den Berliner Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Darüber hinaus wurden in bezirklich gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten im gleichen Jahr knapp 20 000 Sozialhilfeempfänger/-innen einbezogen.

 

Im Rahmen von frauenspezifischen Maßnahmen wurden 2001 jahresdurchschnittlich rd. 3 800 Frauen qualifiziert und beschäftigt. Der Frauenanteil an der Gesamtheit aller Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen des Landes betrug im Jahr 2001 rd. 41 %.

 

Die Entlastung des Berliner Arbeitsmarktes durch Instrumente der Bundesanstalt für Arbeit ist nach wie vor beträchtlich.

 

2001 wurden im Jahresdurchschnitt 43 200 Personen durch BA-Instrumente gefördert. Allein für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung im Rahmen des Eingliederungstitels setzte die BA in Berlin in den Jahren

 

1998        1 472 Mrd. DM (rd. 753 Mio. Euro)

1999        1 587 Mrd. DM (rd. 811 Mio. Euro)

2000        1 737 Mrd. DM (rd. 888 Mio. Euro)

2001        1 968 Mrd. DM (rd.     1 Mrd. Euro) ein.

 

Auch für das Jahr 2002 werden wieder umfangreiche Mittel der BA für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung in Höhe von rd. 1 Mrd. Euro bereitgestellt.

 

Die Entlastungswirkung  durch die arbeitsmarktlichen Instrumente hat sich seit 1995 verringert. Von 1996 zu 1997 fiel sie um 5 Prozentpunkte und blieb – mit Ausnahme des Jahres 1999 – bis 2000 gleich. Im Jahre 2001 erreichte die Entlastungswirkung mit 14,5 % einen neuen Tiefpunkt und lag mehr als 10 Prozentpunkte unter dem Stand des Jahres 1995.

 

In diesem Zusammenhang wird zukünftig die beschäftigungswirksame Auftragsvergabe im Rahmen der Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung an Bedeutung gewinnen. Angestrebt wird ein schrittweiser Ausbau der Inanspruchnahme dieses Instruments durch die öffentlichen Verwaltungen, welche Investitionsmaßnahmen vergeben.

 

5.     Rahmenbedingungen der Berliner Arbeitsmarktpolitik

 

Die Arbeitsmarktpolitik des Landes Berlin ist in eine Reihe von Rahmenbedingungen eingebunden, die auf verschiedenen politischen und administrativen Ebenen gesetzt werden und die Ausrichtung der  Berliner Arbeitsmarktpolitik  wesentlich bestimmen.

 

Auf der Bundesebene bildet das Arbeitsförderungsrecht im Sozialgesetzbuch III (SGB III) die entscheidende rechtliche Grundlage, indem es ein einheitliches Zielsystem vorgibt und die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik definiert. Für die Umsetzung ist die Bundesanstalt für Arbeit zuständig. Dabei werden mit dem seit dem 01.01.2002 in Kraft getretenen Job-AQTIV-Gesetz (AQTIV = Aktivieren, Qualifizieren, Trainieren, Investieren, Vermitteln) neue Akzente gesetzt.

 

Die Erreichung der geschäftspolitischen Ziele der BA wird in Berlin durch die Vermittlungsstrategie  des Landesarbeitsamtes Berlin-Brandenburg unterstützt. Die Vermittlungsstrategie für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt stellt den verbindlichen Handlungsleitfaden für die Arbeitsämter im LAA-Bezirk dar. Kernelemente der Vermittlungsstrategie sind die Festlegung der geschäftspolitischen Schwer­punkte für den Arbeitsamtsbezirk unter Beachtung bestehender bundesweiter Schwerpunkte sowie eine abgestimmte strategische Ausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Ziel der Vermittlungsstrategie ist es, die Marktkompetenz der BA zu stärken. Gezielte Stellenakquisition und Beratung der Arbeitgeber/-innen, eine hohe Kontaktdichte zu den Arbeitslosen, verbunden mit einer verbesserten passgenauen Vermittlung, sind erste Ansatzpunkte der Vermittlungsstrategie.

 

Das Arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitische Rahmenprogramm orientiert sich weiterhin an der Europäischen Beschäftigungsstrategie, wie sie insbesondere in den Beschäftigungspolitischen Leitlinien und Empfehlungen der EU sowie in dem darauf basierenden beschäftigungspolitischen Aktionsplan der Bundesregierung  zum Ausdruck kommt.

 

Die Berliner Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik wird dabei durch die Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) nachhaltig unterstützt. Dies betrifft die vergangene Förderperiode der Strukturfondsförderung 1994 - 1999 ebenso wie die neue Förderperiode 2000 - 2006. Die Mittel aus dem ESF sind zusätzliche Mittel der Europäischen Gemeinschaft, die durch öffentliche Landes- und Bundesmittel ergänzt werden müssen.

 

Obwohl die westlichen und östlichen Berliner Bezirke in der Zwischenzeit einen einheitlichen Arbeitsmarkt bilden, erfolgt die Förderung getrennt nach den Zielkriterien (Ziele 1 - 4 in der alten, Ziele 1 - 3 in der neuen Förderperiode) der europäischen Strukturfonds.

 

5.1  Die Bundesanstalt für Arbeit

 

Um der Spezifik regionaler und lokaler Besonderheiten und Bedürfnisse Rechnung zu tragen, wird die Arbeitsmarktpolitik durch die Bundesanstalt für Arbeit dezentral gesteuert. Auf der Grundlage eines „Arbeitsmarktindikators“ erhalten die Arbeitsamtsbezirke von der Bundesanstalt einen Globalhaushalt – den „Eingliederungstitel“ –, der die Mittel für die dort angesiedelten Instrumente der Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung enthält und es gleichzeitig aufgrund der Selbstverwaltung der einzelnen Arbeitsämter ermöglicht, eigenständig zu entscheiden, wie viele Mittel für die einzelnen Instrumente zur Verfügung gestellt werden. Auf diese Weise verfügen die Arbeitsämter über Gestaltungsspielräume, die verschiedenen Instrumente der aktiven Arbeitsförderung vor Ort zu einem großen Teil flexibel einsetzen zu können.

 

Die eingeleiteten Reformen der BA zielen darauf ab, moderne Leitungsstrukturen einzuführen, den Wettbewerb in der Vermittlung zu stärken, die Kooperation mit Dritten auszubauen und für mehr Kundenorientierung und Qualität zu sorgen. Mit der Zielsetzung mehr Wettbewerb zu erreichen, ist die Erlaubnispflicht für private Vermittler aufgehoben worden, denen damit ein freier Marktzugang ermöglicht wird.

 

Arbeitslose Leistungsempfänger/-innen erhalten ab einer Dauer der Arbeitslosigkeit von drei Monaten wertmäßig gestaffelte Vermittlungsgutscheine, die sie bei privaten Vermittlern im Rahmen ihrer Eigenbemühungen einlösen können und es gibt einen Rechtsanspruch für Leistungsempfänger/-innen auf freie Wahl eines privaten Vermittlers. 

 

Gleichzeitig macht der weiterhin stagnierende wettbewerbsbestimmte Berliner Arbeitsmarkt den öffentlich geförderten Arbeitsmarkt noch immer unverzichtbar.

 

Vor diesem Hintergrund besteht zwischen dem Senat von Berlin und dem Landesarbeitsamt Einvernehmen, dass das quantitative Beschäftigungsniveau auf dem öffentlich geförderten Arbeitsmarkt (ABM, SAM, BSI) im Jahr 2003 jahresdurchschnittlich 13 000 Arbeitnehmer/-innen betragen soll.

 

 

5.2  Das Job-AQTIV-Gesetz

 

Mit dem Job-AQTIV-Gesetz erfolgt eine Neuausrichtung der aktiven Arbeitsförderung: Die vorwiegend reaktive Ausrichtung des Arbeitsförderungsrechts wird durch deutlich präventivere Ansätze ersetzt. Das betrifft speziell den Bereich der Vermittlung und Beratung, aber auch die aktiven Arbeitsförderungsleistungen. Dadurch sollen Beschäftigungsmöglichkeiten konsequent genutzt und Arbeitslosigkeit, vor allem Langzeitarbeitslosigkeit, abgebaut bzw. vermieden werden.

 

Die Arbeitsvermittlung wird durch ein Profiling effektiviert und passgenauer ausgerichtet. In einem verbindlichen Eingliederungsplan wird sowohl die Verpflichtung des Arbeitsamts zu einer passgenauen Vermittlung dokumentiert als auch die Pflicht der Arbeitslosen, aktiv an der Umsetzung des Eingliederungsplans mitzuwirken. Das Gesetz folgt damit dem Prinzip „Fördern und Fordern“. Dem Vorrang der Vermittlung vor allen anderen Maßnahmen entspricht z. B. auch, dass mit der Einrichtung von bislang zwei Jobpoints in Berlin neue Wege des Zusammenführens  von Stellensuchenden und -anbietenden erfolgreich erprobt werden.

 

Die Öffentlich geförderte Beschäftigung wird durch BSI weiterentwickelt. Die Tätigkeitsfelder von Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) wer­den ausgebaut und gleichzeitig bis 2008 verlängert.

 

Um die Beschäftigungschancen älterer Menschen zu verbessern, werden die Fortbildungsmöglichkeiten erweitert und Kombinationsmöglichkeiten mit dem Instrument Jobrotation geschaffen. Bei Eingliederungszuschüssen für Ältere wurde die Altersgrenze von 55 auf 50 Jahre herabgesetzt. Bei der bis zu fünfjährigen Förderung von SAM für Ältere ab 55 Jahre werden ggf. vorherige Förderzeiten nicht mehr angerechnet.

 

Mit dem Job-AQTIV-Gesetz sind zudem umfangreiche Änderungen der aktiven Arbeitsförderung im Hinblick auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern wirksam geworden. Es sind dies insbesondere die

 

 

 

Landesseitig ist – in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport – darauf hinzuwirken, dass Alleinerziehende, die an solchen Maßnahmen teilnehmen, Kindertagesstätten in Anspruch nehmen können.

 

In der auf Bundesebene eingeleiteten Reform des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums manifestiert sich darüber hinaus, dass Berliner Erfahrungen in erheblichem Maße in das Job-AQTIV-Gesetz  eingeflossen sind. Das betrifft zum einen die Schwerpunktsetzung Fortbildung und Qualifizierung und zum anderen die Einführung einer Regelförderung von Maßnahmen, die in Berlin erfolgreich erprobt wurden, wie z. B. Jobrotation.


5.3      Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-Gesetze)

 

Durch das Gesetzespaket für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt strebt die Bundesregierung eine tief greifende Reform des Arbeitsmarktes an, wobei die gesetzgeberische Umsetzung in mehreren Schritten erfolgt. Die ersten beiden Gesetze sind Ende des Jahres 2002 verabschiedet worden.

 

In einem ersten Schritt werden PersonalServiceAgenturen (PSA) in jedem Arbeitsamtsbezirk, die Förderung von Beschäftigung in privaten Haushalten, die Ich-AG als neue Form der Erwerbstätigkeit und flächendeckende JobCenter ein­geführt. 

 

Bereits angelaufen ist zudem die Umsetzung des Konzepts „Kapital für Arbeit“, das eine Kreditförderung bei dauerhafter Einstellung Arbeitssuchender vorsieht.

 

In einem weiteren Schritt sollen die Strukturen der Bundesanstalt für Arbeit zur Erfüllung der Aufgaben eines modernen Dienstleisters am Arbeitsmarkt weiter optimiert werden. 

 

Schließlich beabsichtigt die Bundesregierung in einem dritten Schritt, die Voraussetzungen für die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer neuen einheitlichen Leistung zu schaffen.

 

Dies soll insgesamt dazu beitragen,

 

 

 

 

 

Berlin wird die Umsetzung der Reformvorhaben weiterhin konstruktiv und kritisch begleiten.

 

Einige Reformansätze wurden dabei bereits im Rahmen des Job-AQTIV-Gesetzes sowie mit landesseitigen Aktivitäten auf den Weg gebracht. So haben der Berliner Senat und das Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg u. a. Folgendes vereinbart:

 

 

 

 

6.     Arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitische Leitlinien

 

Mit der vierten Fortschreibung des Arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitischen Rahmenprogramms wird weiterhin auch dem Grundsatz gefolgt, Arbeit und Qualifizierung statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Das ist nicht nur Ausdruck sozialer Verantwortung in einem solidarisch verfassten Gemeinwesen. Es ist überdies auch ökonomisch und fiskalisch vernünftig, Menschen neue Beschäftigungschancen zu ermöglichen, weil nur so aus Leistungsempfänger/-innen wieder Beitragszahler/-innen werden können.

 

Die soziale Absicherung des Transformationsprozesses und die Entlastung des Arbeitsmarktes waren und bleiben wichtige Aufgaben der Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik. Gleichzeitig müssen die Entlastungswirkungen in viel stärkerem Maße mit Synergien verbunden werden, um Wertschöpfungseffekte zu initiieren. Das schließt ein, die Förderinstrumente auf die individuellen Voraussetzungen und Gegebenheiten abzustimmen, was auch einer wesentlichen Intention des Job-AQTIV-Gesetzes entspricht (Profiling-Ansatz).

 

Es gilt insgesamt intelligente Förderstrategien zu verfolgen, die es ermöglichen, Instrumente zu bündeln, effizienter und zielgenauer einzusetzen und dazu beitragen, nachhaltige Qualifizierungs- und Beschäftigungsperspektiven zu erschließen.

 

Wichtige Impulse hierfür können zum einen von Ausbildung, Qualifizierung und Weiterbildung ausgehen, die um so mehr an Bedeutung gewinnen, als sich in der globalisierten Wirtschaftsweise mehr und mehr der Trend von der standortgebundenen Absatzkonkurrenz zur Standortkonkurrenz durchsetzt.

 

Zum anderen geht es um eine verstärkt investiv ausgerichtete Arbeitsförderung. Das betrifft sowohl die Einbettung von Qualifizierung in die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes und ihre Orientierung am Bedarf von Investoren als auch die Verknüpfungsmöglichkeiten, die sich durch die Einbindung von Förderinstrumenten wie Vergabe-ABM, Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) und Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahmen bei öffentlichen Aufträgen zur Infrastrukturverbesserung ergeben.

 

Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik sind dabei immer nur Teilelemente einer beschäftigungspolitischen Gesamtstrategie, die nur als enge Verzahnung der Politikfelder Wirtschafts-, Struktur- Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik zum Tragen kommen kann. Demzufolge kommt einem systematischen und arbeitsteiligen Zusammenwirken der für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, sowie Bildung, Soziales und Stadtentwicklung zuständigen Senatsverwaltungen eine zentrale beschäftigungspolitische Bedeutung zu.

 

Mit den arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitischen Leitlinien verbinden sich folgende Handlungsfelder:

 

6.1  Qualifizierung

 

Qualifizierung ist in einer zunehmend wissensbasierten Wirtschafts- und Arbeitswelt ein zentraler Standortfaktor. Eine strategische arbeits­markt- und berufsbildungspolitische Herausfor­derung besteht deshalb darin, Qualifizierung als durchgängiges Prinzip zur Entwicklung, zum Erhalt und zur Wiederherstellung nachhaltiger Beschäftigungsfähigkeit zu verankern. Dazu wird der in Zusammenarbeit zwischen der für Arbeit und Berufliche Bildung und der für Bildung und Jugend zuständigen Senatsverwaltungen initiierte Weg, die Berufsvorbereitung und Berufsausbildung wie im Rahmen der Modular-Dualen Qualifizierungs­maß­nahmen (MDQM) zu verknüpfen, weiter ver­folgt.

 

Im Sinne einer präventiven Intervention im betrieblichen Bereich wird die Förderung betriebsbezogener Qualifizierungsmaßnahmen zielgenauer auf die Stärkung der IT-Kompetenz von Be­schäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen ausgerichtet. Gefragt sind hier insbesondere komprimierte Anpassungsfortbildungen. Qualifizier­te Arbeitnehmer/-innen sind ein wichtiger Standortfaktor für die Stadt. Auf diese Weise soll dazu beigetragen werden, vorhandene Beschäftigung nachhaltig zu sichern und neue zu ermöglichen.

 

Im Bereich der beruflichen Weiterbildung geht es um eine bedarfsorientierte Abdeckung des Qualifizierungsbedarfes, insbesondere in zukunftsorientierten Bereichen wie beispielsweise der Biotechnologie, um Qualitätssicherung und um Vernetzung von Projekten. Der Senat von Berlin und das Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg kommen im Einvernehmen mit der Selbstverwaltung überein, den Qualifizierungspass weiterhin als Instrument zur Unterstützung des schrittweisen Erwerbs von beruflichen Qualifikationen in Modulen im Rahmen des Berufskonzepts zu nutzen und das regionale Netzwerk „Modularisierung“ als Beitrag für eine abgestimmte Bildungs-, Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik in Berlin zu forcieren.

 

6.2  Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Neue Berufs- und Beschäftigungsfelder für Frauen, insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, im Bereich professionalisierter Pflege- und Dienstleistungsberufe sowie im gewerblichtechnischen Bereich sollen erschlossen werden. Existenzgründerinnen sollen unterstützt und gefördert werden. Damit wird auf die bestehenden „Gender-Gaps“ auf dem Berliner Arbeitsmarkt reagiert. Zur Überwindung dieser „Gender-Gaps“ wird  mit dem ARP eine Doppelstrategie verfolgt:

 

  1. Die unterschiedlichen Lebenssituationen und Erwerbsbiografien von Männern und Frauen werden im Sinne des Gender-Mainstreaming bei der Umsetzung aller Maßnahmen und Instrumente berücksichtigt.

 

  1. Frauenförderung durch Leistungen der aktiven Arbeitsförderung wird im Sinne eines Nachteilsausgleichs umgesetzt.

 

Gender-Mainstreaming als Doppelstrategie bedeutet, innovative frauenspezifische Förderstrategien und -programme zu erhalten, alle Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik geschlechtergerecht auszuge­stalten und bei allen beschäftigungsfördernden Instrumenten mindestens eine positive Aktion zu verankern.

 

6.3  Kleine und mittlere Unternehmen 

 

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) leisten einen erheblichen Beitrag zu Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Beschäftigung. Sie tragen in Deutschland die Beschäftigung und schaffen insgesamt neue Arbeitsplätze. Der Bedeutung von KMU für Wachstum und Beschäftigung entspricht es, dass die vierte Fortschreibung des Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitischen Rahmenprogramms einen wesentlichen Schwerpunkt in der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen setzt.

Dabei geht es um Maßnahmen zur Bestands­sicherung kleiner und mittlerer Unternehmen ebenso wie um Hilfen bei Existenzgründungen und die Initiierung gezielter Anpassungsqualifizierungen für Beschäftigte und Arbeitslose.

 

Durch eine präventive und betriebsorientierte Arbeitsmarktpolitik sollen die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer/-innen erhöht und damit vorhandene Arbeitsplätze gesichert werden. Zugleich werden junge Unternehmen in der Wachstums- und Festigungsphase zielgerichtet beraten und unterstützt (Coaching), um rechtzeitig etwa notwendige Veränderungen in der Organisationsstruktur vornehmen und neue Marktstrategien entwickeln zu können. In die gleiche Richtung zielen Förderungen eines nachfrageorientierten Technologietransfers und Maßnahmen, die die  Entwicklung flexiblerer Arbeitsorganisation, etwa durch die Einführung von Arbeitszeitmodellen und Arbeitszeitkonten, unterstützen. 

 

Unternehmen, die vor konkreten Umstrukturierungen und damit einhergehenden Personalentlassungen stehen, gilt es  frühzeitig zu beraten und zu betreuen. Das hier ansetzende Konzept des Job-Transfer sieht vor, Unternehmen und Belegschaften, Sozialpartner und öffentliche Institutionen zu Modellen, Möglichkeiten und Finanzierungsalternativen bei Personalmaßnahmen zur Strukturanpassung zu informieren. Entlassungen sollen so bestenfalls verhindert oder die von Entlassung betroffenen Beschäftigten intensiv auf den Arbeitsmarkt vorbereitet und schnellstmöglich beruflich reintegriert werden. Zwei Beratungsstellen, die von der Servicegesellschaft SPI Consult, sowie  der IG-Metall und dem Unternehmensverband Berlin-Brandenburg getragen werden, wurden hierfür eingerichtet.

 

6.4  Ausbildungsplätze

 

Die Berufsausbildung erfüllt im Hinblick auf den Arbeitsmarkt eine Schlüsselfunktion. Sie ist nicht nur der wirksamste Schutz gegen Jugendarbeitslosigkeit; qualifizierte Fachkräfte sind ein Standortfaktor und -vorteil. Die Sicherung eines ausreichenden Ausbildungsplatzangebots hat damit weiterhin Priorität.

 

Zugleich bleibt es erforderlich, Jugendlichen mit abgeschlossener Berufsausbildung, die im Anschluss an die Ausbildung keinen Arbeitsplatz finden – also an der „zweiten Schwelle“ stehen –, den Einstieg in die Berufstätigkeit zu ermöglichen. Mit Blick auf diese Problematik wurde eine von den Tarifpartnern in der Chemieindustrie, dem LAA und dem Land Berlin getragene Vereinbarung getroffen. Zielsetzung ist es, vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und einem sich perspektivisch abzeichnenden Fachkräftemangel, die Ausbildung über den aktuellen Bedarf zu fördern und gleichzeitig den Auszubildenden eine Perspektive in der Chemieindustrie zu bieten. Nach Auswertung der Ergebnisse wird gegebenenfalls eine Ausdehnung auf andere Beschäftigungsbereiche angestrebt.

 

6.5  Nachhaltiger Beschäftigungsaufbau

 

Wirtschaftsnahe Beschäftigungsmaßnahmen sollen gestärkt und  Berliner Investitionen gezielt für BSI, Vergabe-ABM und Vergabe-SAM genutzt werden. Vor diesem Hintergrund sind auftragsvergebende Stellen des Landes und der Bezirke gefordert, zusätzlich zu den jeweiligen Jahresplanungen Projekte zu definieren und – soweit die Voraussetzungen zur Gewährung von Arbeitsamtszuschüssen für ABM bzw. SAM erfüllt sind – entsprechende Aufträge an Wirtschaftsunternehmen zu vergeben. Dies gilt auch für die Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung.

 

Gleichzeitig wird zur Erhöhung von wirtschaftsnahen Beschäftigungsmaßnahmen für Vergabe-ABM ein Arbeitskreis eingerichtet, dem neben der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung Vertreter/-innen der Senatsverwaltung für Stadtent­wicklung, der Bezirksämter, der Arbeitsämter, der Kammern, der Unternehmensverbände u. a. ange­hören. Ziel ist es, Hemmnisse zu beseitigen und Verwaltungsabläufe zu optimieren, um für Vergabe-Maßnahmen eine breitere Akzeptanz zu schaffen. Das Land Berlin hat ein öffentlich beliehenes Unternehmen beauftragt, potenzielle Projektträger zu unterstützen.

 

In diesem Zusammenhang geht es auch um eine engere Koordinierung der Regional- und der Ar­beitsmarktpolitik mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA).

 

Die Abstimmung der verschiedenen Förderansätze auf regionaler Ebene kann dazu führen, Arbeitslose in Dauerarbeitsverhältnisse anstatt in kurzfristige Arbeitsverhältnisse einzugliedern und die Ergeb­nisse der regionalen Eingliederungsbilanzen (nach dem SGB III) insgesamt zu verbessern. Ansatzpunkte für diese engere Zusammenarbeit bestehen sowohl auf Programmebene (ressortübergreifende Abstimmung raum- und arbeitsmarktwirksamer Programme) als insbesondere auch auf Projektebene. Die ge­meinsame Konzipierung und ggf. anteilige Finanzierung geeigneter Projekte kann eine derartige fallbezogene Zusammenarbeit auf regionaler oder kommunaler Ebene ermöglichen.

 

6.6  Bezirkliche Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit

 

Ziel der Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit ist es, die lokalen Akteure zusammenzuführen, Aktionspläne fortzuschreiben und umzusetzen, um Arbeitslosigkeit abzubauen, Ausbildungsplätze zu schaffen und die lokale wirtschaftliche und soziale Infrastruktur zu stärken. Es liegt in der Verantwortung der Bezirke, spezifische Vorhaben zu erarbeiten und in die Aktionspläne aufzunehmen. Diese Vorhaben sollen sich an den europäischen beschäftigungspolitischen Leitlinien orientieren, Bestandteil bezirklicher Entwicklungskonzepte sein und eine realistische Aussicht auf nachhaltige Beschäftigungseffekte bieten. Bei der Umsetzung von bezirklichen Vorhaben geht es in erster Linie darum, bestehende Förderinstrumente für bezirkliche Entwicklungsstrategien zu nutzen. Da bei der Erarbeitung von Aktionsplänen sichtbar wurde, dass insbesondere wirtschaftsnahe Vorhaben aus den bestehenden Förderprogrammen nur sehr eingeschränkt finanzierbar waren, wurde ein neues Förderprogramm „Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen der Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit“ erarbeitet. Es kann genutzt werden, um insbesondere Vorhaben umzusetzen, die einen Beitrag zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft auf Ebene der Berliner Bezirke leisten.

 

Die Finanzierung der zeitlich befristeten Vorhaben im Rahmen der Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit erfolgt aus EFRE-Mitteln. Die Kofinanzierung muss aus öffentlichen oder diesen gleichgestellten Mitteln erfolgen, die von den Bezirken oder von anderen an der Umsetzung interessierten öffentlichen Stellen zur Verfügung gestellt werden. Eine Koordinierungsrunde auf Landesebene wird die Bezirklichen Bündnisse begleiten, den Erfahrungsaustausch fördern, die Einbindung von Vorhaben in die bezirkliche Standortentwicklung sowie konkrete Fragen der Projektumsetzung erörtern.

 

6.7  Integration von Zielgruppen

 

Als eine weitere Säule der Arbeitsmarktpolitik sollen den auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Personengruppen Integrationsmöglichkeiten eröffnet werden. Dazu gehören Langzeitarbeitslose, Jugendliche, ältere Personen, Ausländer/-innen und Aussiedler/-innen, hier insbesondere Jüngere unter 25 Jahren, Schwerbehinderte, gering qualifizierte und Sozialhilfeempfänger/-innen.

 

Ziel ist es, als eine Konsequenz des Job-AQTIV-Gesetzes und in enger Kooperation mit dem Landesarbeitsamt, die verschiedenen Förderinstrumente in­dividuell zielgenau zuzuordnen, um wirksame Beschäftigungs- bzw. Integrationseffekte zu erreichen.

 

Zur Überwindung der Arbeitslosigkeit von Leistungsbezieher/-innen, die Leistungen nach dem SGB III und/oder dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) beziehen, arbeiten die Arbeitsämter und die örtlichen Träger der Sozialhilfe in enger Abstimmung. Aufbauend auf der im Herbst 2001 zwischen der damaligen Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen und dem LAA BB abgeschlossenen Rahmenvereinbarung arbeiten die Arbeitsämter und Bezirksämter unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse gemeinsam an der Eingliederung der Leistungsbezieher/-innen in den Arbeitsmarkt. Hierbei bilden Kooperationsverträge im Sinne von
§ 371a SGB III die Grundlage der gemeinsamen Arbeit. Für eine wirksame und bürgernahe Arbeitsweise der Verwaltungen und eine bessere Ausschöpfung aller Eingliederungsmöglichkeiten sollen die Arbeitsämter und die zuständigen Bezirksämter bis 2003 gemeinsame Anlaufstellen zur Vermittlung  von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger/-innen – gegebenenfalls in Stufen nach Altersgruppen gestaffelt – einrichten. Dieser Prozess soll perspektivisch in die Bildung von Job-Centern münden. Damit werden die strategischen Voraussetzungen für eine schrittweise Harmonisierung der Instrumente des SGB III und des BSHG geschaffen. 

 

Bei der Beschäftigungsförderung älterer Arbeitsloser ab dem 55. Lebensjahr, deren Vermittlungsaussichten auf Arbeitsplätze des betrieblichen Sektors besonders eingeschränkt sind, geht es in gemeinsamer Abstimmung zwischen Land, Landesarbeitsamt, Arbeitsämtern und Bezirken um Tätigkeitsfelder, die z. B. die soziale Infrastruktur unterstützen und vom Tätigkeitsprofil her für Ältere besonders gut geeignet sind. So sind u. a. bei der Wohlfahrtspflege Beschäftigungsfelder denkbar, die Menschen ohne Beschäftigung in Verbindung mit Arbeitsfördermaßnahmen neue Perspektiven erschließen.

 

Zur Bewältigung der anspruchsvollen Aufgaben im Zusammenhang mit der Beschäftigungsförderung wird auch weiterhin der Einsatz von externen Dienstleistern, wie z. B. Servicegesellschaften, notwendig sein. Zugleich wird zur Begleitung der Dienstleister unter Leitung der für Arbeitsmarktpolitik zuständigen Senatsverwaltung ein Beirat eingerichtet, dem der Deutsche Gewerkschaftsbund, Bezirk Berlin-Brandenburg, die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin-Brandenburg e. V., die Industrie- und Handelskammer zu Berlin, die Handwerkskammer Berlin, das Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg, die LIGA der Wohlfahrtsverbände, das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg, der Berliner Verband für Arbeit und Ausbildung und Vertreter/-innen aus den Migrantencommunities auf Vorschlag der Ausländerbeauftragten angehören sollen.

 

Die Aufgaben des Beirats sollten vor allem darin bestehen, Vorschläge zur Anpassung  und Optimierung des Förderinstrumentariums vor dem Hintergrund sich ändernder Rahmenbedingungen zu erarbeiten und  konzeptionelle Diskussionen zu den arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitischen Strategien Berlins zu führen und Vorschläge für eine Optimierung dieser Strategien zu entwickeln.

 

6.8      Evaluierung

 

Im Zusammenhang mit der Förderperiode 2000 bis 2006 des ESF wurde ein neues System für Monitoring und Evaluierung erarbeitet, das das bisher bestehende System der Begleitung und Bewertung der ESF-Interventionen in Deutschland verbessern soll. Mit diesem System wird eine gemeinsame Basis für die Begleitung und Bewertung des ESF auf Bundes- und Landesebene entwickelt.

 

Auch bisher hat Berlin eine Reihe von Evaluationen arbeitsmarktpolitischer Programme und Maßnahmen durchgeführt. Alle arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, sofern sie ESF-kofinanziert sind, werden derzeit regelmäßig einer externen Evaluierung unterzogen. Die Bund-Länder-Sonderprogramme zur Ausbildungsförderung in den neuen Ländern und Berlin werden vom Bundesinstitut für Berufsbildung evaluiert. Das Modellprojekt MDQM wird vom Institut für Wirtschafts- und Erwachsenenpädagogik der Humboldt Universität zu Berlin evaluiert.

 

Hauptwirkungen der durchgeführten ESF-Maßnahmen sind – gemäß der Ergebnisse der bisher durchgeführten Wirksamkeitsbeurteilungen – generell in der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit der teilnehmenden Personen, in einer unmittelbaren Entlastung des Berliner Arbeitsmarktes sowie in längerfristigen Integrationswirkungen in das Beschäftigungssystem zu sehen. Grob lassen sich die ESF-Maßnahmen unterscheiden in Projekte für Arbeitslose und für Beschäftigte, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

 

Der Berliner Arbeitsmarkt wurde durch die Mitwirkung des ESF im Jahresdurchschnitt um etwa 9 Prozent entlastet, wobei die Entlastungswirkungen im Ostteil der Stadt mit 13 Prozent etwa doppelt so hoch ausgefallen sind als in den westlichen Bezirken (6,5 Prozent).

 

Erfolgsmessungen werden darüber hinaus für Beschäftigungsmaßnahmen bei freien Trägern und landesfinanzierten Weiterbildungsmaßnahmen fortlaufend durchgeführt. Kriterien zur Erfolgsmessung sind in den Anlagen zum Treuhandvertrag mit den Servicegesellschaften festgeschrieben.

 

Neben den „klassischen Erfolgskriterien“ wie die Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt werden weitere Zielbereiche, die der Verbesserung von persönlichen Arbeitsmarktchancen dienen, erfasst. Damit werden bessere Voraussetzungen für das Qualitätsmanagement der Träger geschaffen.

 

 

 

7.     Förderansätze

 

7.1    Förderansätze im Bereich der Existenzgründung und Unternehmensunterstützung

 

Existenzgründungshilfen werden gewährt als zinsfreies und besicherungsfreies Darlehen an Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger/-innen. In den vergangenen Jahren hat es nach dieser Förderung eine hohe Nachfrage gegeben.

 

Gerade in der Wachstumsphase eines Unternehmens ergeben sich Veränderungen in der Kostenstruktur, in der Entwicklung neuer Marktstrategien und in der Neuausrichtung finanzieller Angelegenheiten.

 

In dieser Situation soll eine unabhängige Beratung zur Verfügung gestellt werden, die kein Eigeninteresse an der Situation des jeweiligen Betriebes hat. Insofern unterscheidet sich die angebotene Beratung von sonstigen Beratungen und Mediationsverfahren, die im Regelfalle mit den jeweils betroffenen Geldgebern oder Treuhändern öffentlicher Gelder verbunden sind.

 

Gefördert wird ein Coachingprogramm für Unternehmer und Unternehmerinnen, das unentgeltlich in Anspruch genommen werden kann. Die mit der Durchführung beauftragten Beratungsunternehmen agieren völlig unabhängig und können somit allein das Interesse des jeweiligen Unternehmens in den Mittelpunkt stellen.

 

Das Instrument der Existenzgründungsförderung wird darüber hinaus auf Mikrokredite zur Existenzgründung von Kleinstgewerben erweitert. Zielgruppen sollen nicht leistungsberechtigte Erwerbslose und von Erwerbslosigkeit bedrohte Personen sein. Bei der Gewährung der Förderung sollen Frauen und Männer, die sich in familienbedingter Erwerbslosigkeit befinden oder von Erwerbslosigkeit bedroht sind, sowie Migranten/-innen entsprechend ihrem Anteil an den Erwerbslosen berücksichtigt werden. Die Kreditnehmer/-innen können zudem individuell angepasste Begleitmaßnahmen in Anspruch nehmen.

 

7.2      Förderansätze im Bereich der beruflichen Ausbildung

 

Der Bedarf an Ausbildungsplätzen in Berlin verbleibt noch bis zum Jahr 2004 auf dem erreichten hohen Niveau.

 

Um die Mitfinanzierung betrieblicher Ausbildungsplätze über öffentliche Fördermittel nicht weiter ansteigen zu lassen und Mitnahmeeffekte auszuschalten, wurde die Prämienförderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze in Berlin eingestellt. Vorgesehen sind die Förderung betrieblicher Ausbildungsverbünde, der Kooperationsausbildung und der überbetrieblichen Ausbildung, die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in den Bund-Länder-Sonderprogrammen sowie die Sicherstellung von Ausbildungsmöglichkeiten auch für Jugendliche mit schlechteren Startchancen, einschließlich junger Migranten/-innen.

 

7.3      Förderansätze im Bereich der beruflichen Weiterbildung

 

Ein modernes System beruflicher Weiterbildung in Berlin muss sowohl den Ansprüchen der Berliner Wirtschaft als auch den bildungspolitischen Erfordernissen der Persönlichkeitsentwicklung entsprechen und berücksichtigen, dass sich im Kontext lebenslangen Lernens Verantwortung, Aufgaben und Rolle aller Akteure der beruflichen Weiterbildung neu bestimmen.

 

Damit sind sowohl umfassende organisatorische, curriculare und didaktischmethodische Veränderungen in den Weiterbildungseinrichtungen als auch Veränderungen in den Unternehmen und bei Beschäftigten und Arbeitslosen verbunden. Die Stärkung der Weiterbildungsbereitschaft sowohl der Unternehmen und der Beschäftigten als auch der Arbeitslosen und Nichtbeschäftigten und die Befähigung zu eigenverantwortlichem Lernen auch unter Nutzung der neuen Medien ist eine qualitativ neue, anspruchsvolle Aufgabe der beruflichen Weiterbildung.

 

Die unternehmensorientierte Weiterbildung, die zukünftig instrumentenbezogen betriebsnah organisiert wird, nimmt die positiven Erfahrungen aus dem Programm „Perspektiven betrieblicher Arbeit“ auf und unterstützt bei Beachtung der seit Februar des Jahres 2001 geltenden beihilferechtlichen Vorschriften der Europäischen Union kleine und mittlere Unternehmen bei der Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen und der betriebsorganisatorischen Einführung neuer Technologien.

 

Zielgruppen für landesgeförderte berufliche Weiterbildung sind Arbeitnehmer/-innen, Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte, arbeitsmarktpolitische Problemgruppen, Jugendliche, sofern sie nicht durch Sonderprogramme des Bundes erfasst werden, arbeitslose Hochschulabsolventen/-innen und Studienabbrecher/-innen in Abstimmung mit dem Landesarbeitsamt bzw. den Arbeitsämtern, Sozialhilfeempfänger/-innen, Aussiedler/-innen, die nach einer 6-monatigen Eingliederungshilfe der Bundesanstalt für Arbeit nicht mehr förderfähig sind, und Ausländer/-innen.


7.4  Förderansätze im öffentlich geförderten Beschäftigungssektor/kofinanzierte Beschäftigungsmaßnahmen der BA

 

Der öffentlich geförderte Beschäftigungssektor wird inhaltlich weiterentwickelt. Bei der Auswahl von Maßnahmen sollen künftig stärker als bisher Synergieeffekte hergestellt werden, die den wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsstrategien des Landes und der Bezirke entgegenkommen. Die Servicegesellschaften werden hier die Moderation und das Finanzierungsmanagement übernehmen.

 

Zur Belebung des ersten Arbeitsmarktes steht öffentlichen und gemeinnützigen Investoren das Förderinstrument der beschäftigungswirksamen Auftragsvergabe auf der Grundlage von Strukturanpassungsmaßnahmen zur Verfügung. Zusätzlich wird dieses Feld auch von der Bundesanstalt für Arbeit für AB-Maßnahmen angeboten (Vergabe-ABM).

 

Mit diesem Instrument können zusätzlich Investitionsvorhaben umgesetzt werden, die gleichzeitig auch zur direkten Entlastung des Arbeitsmarktes beitragen (z. B. Projekte zur Erhaltung oder Verbesserung der Umwelt, der städtebaulichen Erneuerung, des Wohnumfeldes sowie der wirtschaftsnahen und touristischen Infrastruktur; im Einzelfall können die Maßnahmen auch zur Erweiterung des Angebotes im Bereich sozialer Dienste, der Jugendhilfe sowie des Breitensports und der Kulturarbeit angewandt werden).

 

Neue Formen der Qualifizierung und Maßnahmefinanzierung werden angewandt, gesetzliche Möglichkeiten von Betriebspraktika werden stärker genutzt. Vorschaltmaßnahmen, begleitende Stützungsmaßnahmen und anschließende Vollzeit-Bildungsmaßnahmen sollen auf die persönlichen Bedürfnisse der zugewiesenen Arbeitnehmer/-innen zugeschnitten werden.

 

7.5      Förderansätze im Bereich der Beschäftigung und Qualifizierung von arbeitslosen Sozialhilfeempfängern/-innen

Für arbeitslose Sozialhilfeempfänger/-innen ist und bleibt die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit der effektivste Weg, auf Dauer unabhängig von Sozialhilfe den Lebensunterhalt zu bestreiten. Als „Wege aus der Sozialhilfe“ konkretisieren die unterschiedlichen Förderinstrumente des Programms „Hilfe zur Arbeit“ dieses sozialpolitische Anliegen zur Integration dieses Personenkreises in den Arbeitsmarkt unter Federführung der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung.

 

Diese integrative Variante der Sozialpolitik stellt hierbei nicht allein auf den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor ab. Dieser nimmt in der Eingliederung von arbeitslosen Sozialhilfeempfängern/-innen lediglich eine Brückenfunktion im Übergang zum ersten Arbeitsmarkt ein.

 

Hauptanliegen bei der Integration von Sozialhilfeempfängern/-innen in Erwerbstätigkeit ist die konkrete und reale Möglichkeit der Partizipation dieser Zielgruppe, d. h., der Möglichkeit zur Teilhabe und Teilnahme an den Angeboten zur Ausbildung, beruflichen Qualifizierung und Beschäftigung im ersten wie auch im  zweiten Arbeitsmarkt. Dabei gilt es, die Heterogenität dieses Personenkreises stärker noch als bisher hinsichtlich der individuellen Qualifizierungs- und Unterstützungsbedarfe zu differenzieren und zu berücksichtigen. Über ein Fallmanagement, ein Profiling, die Hilfeplanerstellung und eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Arbeits- und Sozialämtern soll die Eingliederung des Personenkreises in den Arbeitsmarkt effizienter und effektiver gestaltet werden.

 

Die auf den ersten Arbeitsmarkt ausgerichteten Förderinstrumente werden künftig verstärkt auf den Aspekt der Nachhaltigkeit der Maßnahmen ausgerichtet, um die Effizienz dieser Angebote zu steigern.

 

Dagegen sollen arbeitslose Hilfesuchende, die zunächst auf den allgemeinen Arbeitsmarkt hingeführt werden müssen, ein Beschäftigungsangebot im öffentlich geförderten Beschäftigungssektor erhalten.

 

Das Angebot der kombinierten Beschäftigung und Qualifizierung in Verbindung mit einer fachlich kompetenten, sozialpädagogischen Betreuung und Begleitung soll denjenigen arbeitslosen Hilfesuchenden offen stehen, die persönlich wie auch berufsqualifizierend auf den allgemeinen Arbeitsmarkt intensiv vorbereitet werden müssen.

 

Vorzugsweise sollen berufsabschlussorientierte oder zumindest mit Zertifikat abschließende Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt werden, bei denen die Teilnehmer nach Beendigung der Maßnahme prognostisch gute Chancen zum Übergang in den ersten Arbeitsmarkt, in Fortbildung, Umschulung oder in Ausbildung haben werden. Die bisher in diesen Maßnahmen erreichten Qualitätsstandards werden weiterentwickelt.

 

Die arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit dieser Maßnahmen wird sich demnach nicht mehr ausschließlich an der Zielgruppendefinition manifestieren, sondern auch an den Vermittlungsaussichten zum Übergang in den ersten Arbeitsmarkt.

 

 


 


Tabellenanhang

 

Tabelle 1

 

Entwicklung der Arbeitslosigkeit in Berlin

(Jahresdurchschnittszahlen)

 

Jahr

Arbeits-

lose

Berlin

insgesamt

davon

Frauen

Arbeitslo-

senquote

Berlin insge-

samt

Arbeitslo-

losenquote

Frauen Ber-

lin

Arbeitslo-

senquote

insgesamt

Deutschland

 

1995

 

213 383

 

97 351

 

13,6

 

13,0

 

10,4

 

1996

 

235 999

 

106 131

 

15,3

 

14,3

 

11,5

 

1997

 

265 665

 

119 193

 

17,3

 

16,1

 

12,5

 

1998

 

273 038

 

120 043

 

17,9

 

16,3

 

12,3

 

1999

 

268 078

 

116 214

 

17,7

 

15,8

 

11,7

 

2000

 

264 749

 

113 001

 

17,6

 

15,5

 

10,7

 

2001

 

272 307

 

114 729

 

17,9

 

15,6

 

10,3

 

Quelle : Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg

 

Tabelle 2

 

Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit 1997-2002 in Berlin

(Stand Ende September)

 

1997

1998

1999

Langzeitarbeitslose

 
 
Absolut

 

Anteil an

allen lang-

zeitarbeits-

los gemeldeten Personen

(in %)

Anteil an

den Arbeits

losen in der betr. Personengruppe

(in %)

 
 
Absolut

Anteil an

allen lang-

zeitarbeits-

los gemel-

deten Personen

(in %)

Anteil an

den Arbeits

losen in der

betr. Personen-

gruppe

(in %)

 
 
Absolut

 

Anteil an

allen lang-

zeitarbeits-

los gemel-

deten Personen

(in %)

Anteil an

den Arbeits

losen in der

betr. Personengruppe

(in %)

Langzeitarbeitslose

insg.
Männer

Frauen

Ausländer/-

innen

 

 

 

 

 

84 036

44 549

39 487

14 916

 

 

 

 

 

 

 

 

100,0

53,0

47,0

17,8

 

 

 

 

 

 

 

 

31,2

30,4

32,2

34,7

 

 

 

 

 

88 616

47 752

40 864

15 675

 

 

 

 

 

 

 

 

100,0

53,9

46,1

17,7

 

 

 

 

 

 

 

 

33,7

32,5

35,1

35,4

 

 

 

 

 

 

 

 

87 964

48 336

39 628

16 039

 

 

 

 

 

 

 

 

100,0

55

45

18,2

 

 

 

 

 

 

 

 

33,1

32,5

33,8

36,0

 

 

 

 

 

2000

2001

2002

Langzeit-

arbeits-

lose

 
 
Absolut

 

Anteil an

allen lang-

zeitarbeitslos gemeldeten Personen

(in %)

Anteil an

den Arbeits

losen in der

betr. Personen-

gruppe

(in %)

 
 
Absolut

Anteil an

allen lang-

zeitarbeits-

los gemel-

deten Personen

(in %)

Anteil an

den Arbeits

losen in der

betr. Personengruppe

(in %)

 
 
Absolut

 

Anteil an

allen lang-

zeitarbeits-

los gemeldeten Personen

(in %)

Anteil an

den Arbeits

losen in der

betr. Personengrup-pe

(in %)

Langzeit-

arbeitslose

insg.
Männer

Frauen

Ausländer/-

innen

 

 

 

 

87 134

48 046

39 088

15 996

 

 

 

 

100,0

55,1

44,9

18,4

 

 

 

 

 

33,9

32,8

35,4

36,3

 

 

 

 

86 395

48 982

37 413

15 802

 

 

 

 

100,0

56,7

43,3

18,3

 

 

 

 

33,1

34,7

31,1

35,4

 

 

 

 

97 446

56 383

41 063

18 090

 

 

 

 

100

57,9

42,1

18,6

 

 

 

 

 

33,8

33,7

34,0

36,6

 

Quelle : Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg

 

 

Tabelle 3

 

Entwicklung der Arbeitslosigkeit Jugendlicher unter 25 Jahren in Berlin

(Jahresdurchschnittszahlen)

 

Jahr

Jugendliche

insgesamt

darunter Frauen

absolut                       in %

1995

23 152

10 184                         44,0

1996

25 314

10 782                         42,6

1997

28 025

11 932                         42,6

1998

29 909

12 423                         41,5

1999

27 764

11 148                         40,2

2000

30 407

11 722                         38,6

2001

32 185

12 512                         38,9

 

Quelle : Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Tabelle 4

 

Entwicklung der Struktur der Arbeitslosigkeit Älterer ab 55 Jahren in Berlin

 

Ende

September

Arbeitslose

ab 55 Jahren

  insgesamt

Frauen-

anteil

 

  in %

Arbeitslose ab 55 Jahren, davon

langzeitarbeitslos

 

absolut       in %

ohne Berufsausbildung

 

absolut              in %

mit gesundheitlichen

Einschränkungen

absolut               in %

1995

 

1996

 

1997

 

1998

 

1999

 

2000

 

2001

 

2002

36 061

 

43 259

 

48 842

 

49 069

 

50 675

 

41 953

 

38 658

 

35 117

     47,7

 

     47,3

 

     47,4

 

     46,5

 

     46,1

 

     45,4

 

     44,5

 

     43,9

17 744        49,2

 

20 515        47,4

 

24 353        49,9

 

26 566        54,1

 

27 360        54,0

 

24 131        57,5

 

20 675        53,5

 

19 149        54,5

14 262              39,5

 

15 883               36,7

 

16 628               34,0

 

16 520               33,7

 

16 684               32,9

 

14 591               34,8

 

12 935               33,5

 

11 833               33,7

10.687                            29,6

 

12 942                 29,9

 

14 120                 28,9

 

14 361                 29,3

 

15 033                 29,7

 

12 988                 31,0

 

12 097                 28,8

 

10 854                 30,9

 

Quelle : Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg

 

 

Tabelle 5

 

Entwicklung der Arbeitslosigkeit der Ausländer/-innen in Berlin

(Jahresdurchschnittszahlen)

 

Jahr

Ausländer/- innen

insgesamt

darunter Frauen

absolut                        in %

1995

34 679

13 083                         37,7

1996

38 637

14 394                         37,3

1997

43 041

16 142                         37,5

1998

45 160

17 047                         37,7

1999

45 667

17 309                         37,9

2000

45 632

17 323                         38,0

2001

46 815

17 883                         38,2

 

Quelle : Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Tabelle 6

 

Entwicklung der Arbeitslosigkeit von Schwerbehinderten in Berlin

(Jahresdurchschnittszahlen)

 

Jahr

Schwerbehinderte

insgesamt

darunter Frauen

absolut                   in %

1995

8 777

3 576                         40,7

1996

9 322

3 826                         41,0

1997

10 307

4 265                         41,4

1998

10 432

4 311                         41,3

1999

10 406

4 340                         41,7

2000

10 027

   4 297                         42,9

2001

9 834

   4 187                         42,6

 

Quelle : Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg

 

 

Tabelle 7

Entwicklung der Arbeitslosigkeit von Personen ohne abgeschlossene Berufausbildung in Berlin

 

 

Ende Sept.

Arbeitslose ohne ab-geschlossene Berufsausbildung

Anteil ohne abgeschl.

Berufsausbildung an arbeitslosen Männern in %

Anteil ohne abgeschl.

Berufsausbildung an arbeitslosen Frauen in %

Anteil ohne abgeschl.

Berufsausbildung an allen Arbeitslosen in %

1996

  98 298

44,1

41,0

41,7

1997

110 362

42,3

39,3

41,0

1998

112 509

43,9

41,3

42,7

1999

113 659

44,1

41,0

42,7

2000

114 038

45,5

43,0

44,4

2001

118 299

44,2

42,2

43,3

2002

120 864

42,5

41,2

42,0

 

Quelle : Strukturanalysen des Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg

 

 

Tabelle 8

 

Entwicklung der Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarktentlastung 1995 bis 2001

 

 

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

Arbeitslose

213 383

235 999

265 665

273 038

268 078

264 749

272 307

ABM

20 563

15 449

13 588

14 422

16 439

15 168

13 561

MpA / SAM

7 390

9 046

7 543

12 667

16 156

8 606

4 348

FuU / FbW

25 052

26 051

22 332

18 142

19 056

19 274

21 660

Insgesamt

266 388

286 545

309 128

315 269

319 729

307 797

311 876

Entlastungswirkung

24,8%

21,4%

16,4%

16,5%

19,3%

16,3%

14,5%

 

 

 

 

 

 


Tabelle 9

Bewilligte Projekte, geförderte Personen und ESF-Mittel in der Förderperiode 1994 bis 1999

 

ESF-Ziel

Bewilligte ESF-kofinanzierte Projekte

Teilnehmende

ESF-Mittel

Anzahl

Personen

Mio. EUR

Ziel 1

1 755

95 500

227

Ziel 2

865

53 600

124

Ziel 3

413

12 900

52

ESF Insgesamt

3 033

162 000

403

 

 

 

 

A.     Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirt­schaftsunternehmen:

 

Sind zurzeit nicht abzuschätzen.

 

B.      Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg:

 

Weitere Intensivierung der konzeptionellen Zusammenarbeit auf dem Feld der Arbeitsmarkt- und Berufspolitik.

 

C.       Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)       Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine

 

b)     Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine

 

Es erfolgt lediglich eine strategische Festlegung und keine finanzielle Ausstattung für einzelne Instrumente der Arbeitsmarktpolitik. In der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten jeweils neuer Richtlinien gelten die derzeit bestehenden Förderichtlinien der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung weiter.

 

 

Berlin, den 13. Juni 2003

 

 

Der Senat von Berlin

 

Der Regierende Bürgermeister

In Vertretung

 

André   Schmitz

Chef der Senatskanzlei

 

 

 

Harald   Wolf

Senator für Wirtschaft, Arbeit und Frauen

 

 

 

 

Ausschuss-Kennung : ArbBFraugcxzqsq