Vorlage – zur Kenntnisnahme –
Bericht „F I T – Frauen und Mädchen in die Informations-,
Telekommunikations- und Medienberufe 1999 – 2003“
Der Senat legt
beiliegenden Bericht dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor.
Berlin, den
06. April 2004
Der
Senat von Berlin
Harald
W o l f
Bürgermeister
zugleich
Senator
für Wirtschaft,
Arbeit und Frauen
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen
Bericht
F I T – Frauen und Mädchen
in die Informations-,
Telekommunikations- und
Medienberufe 1999-2003
Gliederung:
Seite
1. Ausgangssituation 3
1.1 Maßnahmen der Bundesregierung 3
1.2 Internationaler Vergleich und EU-Politik 5
2. Land Berlin 7
2.1 Schule und außerschulische Bildung 7
2.2 Berufsausbildung 9
2.3 Studium an Berliner Hochschulen 9
2.4 Weiterbildung und EU-Beschäftigungspolitik im Land Berlin 10
2.5 Weiterführende Untersuchungen und Handlungsansätze, Öffentlichkeitsarbeit 12
3. Zusammenfassung und Fortführung 13
Anlagen
Anlage 1:
Umsetzungsstandtabelle Bericht F I T 1999-2003 1-10
Anlage 2:
Maßnahmen der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur 1- 3
zur Förderung des Studiums in IT- und Medienstudiengängen
1. Ausgangssituation
Der
Strukturwandel zur Informations- und Wissensgesellschaft stellt Politik,
Wirtschaft und Arbeitsmarkt, das Bildungs- und Ausbildungssystem wie den
Einzelnen selbst in Alltag und Beruf vor tiefgreifende Herausforderungen. Die
beschleunigte Verbreitung der Informations- und Kommunikationstechnologien wird
vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und in Anbetracht eines
inzwischen stagnierenden Bildungsniveaus der deutschen Bevölkerung zu einer
zukunftsfähigen Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft der Bundesrepublik
nur beitragen können, wenn sämtliche gesellschaftliche Gruppen, wenn Frauen und
Männer gleichermaßen in diesen Veränderungs- und Gestaltungsprozess einbezogen
werden.
Es ist zudem
Aufgabe eines demokratischen Staates, für gleichberechtigte gesellschaftliche
Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger Voraussetzungen zu schaffen. Artikel 3 des
Grundgesetzes enthält die Verwirklichung der Gleichstellung als aktiven politischen
Gestaltungsauftrag für den Staat. Die Bundesregierung hat mit
Kabinettsbeschluss von 1999 Gender Mainstreaming als Instrument und Methode der
politischen Gestaltung zur Implementation von Gleichstellung eingeführt. Durch
eine geschlechtsdifferenzierende Sichtweise auf Voraussetzungen und
Auswirkungen von gesetzgeberischen und politischen Maßnahmen auf Frauen und
Männer soll der Prozess der Herstellung von Chancengleichheit unterstützt und
überprüfbar gemacht werden. Auf EU-Ebene haben sich die Mitgliedsländer im Amsterdamer
Vertrag verpflichtet, bei sämtlichen politischen Maßnahmen für die
Gleichstellung der Geschlechter Sorge zu tragen. Der Berliner Senat hat mit Beschluss
vom 14. Mai 2002 ebenfalls Gender Mainstreaming als Instrument und Methode zur
Herstellung von Chancengleichheit in sämtlichen Politikfeldern vorgesehen (Drs
15/507).
Grundlegende
Reformen im Bildungs- und Ausbildungssystem, in der Organisation unserer
Berufs- und Arbeitswelt, in den durch unser Sozial- und Steuersystem gesetzten
Hemmschwellen und Anreizen sind notwendig, um eine Verbindung von Leben und
Arbeiten für beide Geschlechter zu ermöglichen und den Strukturwandel zur
Informations- und Wissensgesellschaft zu bewältigen, indem die Kompetenzen von
Frauen und Männern gleichermaßen in diese Entwicklung eingebracht werden. Dazu
sind Veränderungen in allen gesellschaftlichen Feldern notwendig: Schule und
vorschulische Erziehung, das Berufsausbildungssystem, Hochschule, Einrichtungen
der Weiterbildung, Unternehmen der Privatwirtschaft und des öffentlichen
Sektors, die Institutionen des Arbeitsmarktes und kulturelle Muster müssen sich
wandeln, wenn die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien und
der neuen Medien für Mädchen und Jungen, Frauen und Männer gleichermaßen
selbstverständlich werden soll.
1.1 Maßnahmen der
Bundesregierung
Die
Bundesregierung hat mit Bundestags-Druck-sache Nr. (BT-Drs) 14/4191 vom
2.10.2000 zur „Beschäftigungsentwicklung in der IT-Branche“ im Rahmen einer
Kleinen Anfrage berichtet und mit BT-Drs 15/720 vom 20.03.2003 einen „Bericht
über die Umsetzung von Gender Mainstreaming in Wissenschaft und Forschung“
vorgelegt.
Bereits in der
Schule und in der vorschulischen Erziehung müssen Medienkompetenz
als Bildungsziel eingeführt werden, Lehrpläne in naturwissenschaftlich-technischen
Fächern sind auf mehr Anschaulichkeit und Experimentierfreudigkeit hin
auszurichten, veraltete Rollenklischees müssen endgültig aus allen Schulbüchern
verschwinden. Der Einsatz der neuen Medien im Unterricht setzt voraus, dass
Lehrerinnen und Lehrer mit der neuen Technik und mit geschlechtssensiblen
Zugangsweisen vertraut gemacht werden.
Die
Bundesregierung hat im August 2000 das Handlungskonzept „Anschluss statt
Ausschluss – IT in der Bildung“ vorgelegt, das auch einen Beitrag zur Umsetzung
der Aktionspläne der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen der Initiativen
eEurope und eLearning darstellt (BT-Drs 14/4172).
In der dualen
Berufsausbildung wurden 1997 vier neue IT-Berufe eingeführt: die Ausbildungsberufe
IT/Systemelektroniker/in, Fachinformatiker/in, IT-Systemkauffrau/Systemkaufmann
und Informatikkauffrau/Informatikkaufmann. Die erfolgreichen Bemühungen
sämtlicher Akteure um eine Steigerung der Beteiligung junger Frauen an der
IT-Ausbildung haben dazu geführt, dass sich ihre Zahl zwischen 1997 und 2002
von 665 auf 6.915 mehr als verzehnfacht hat. Gleichwohl stagniert ihr Anteil an
den vier Berufen insgesamt seit dem Jahr der Einführung 1997 bei knapp 14 %.
Da das Wissen
nirgendwo so schnell wie im IT- und Medienbereich veraltet, stehen sowohl die
Fachkräfte der sog. Kernbereiche als auch der Anwendungsbranchen vor der
Aufgabe, durch berufliche Weiterbildung ihr Wissen permanent zu
aktualisieren.
Neben
ausgewiesenen Fachkenntnissen auf dem neuesten Stand geht es dabei gleichzeitig
um fachübergreifende Qualifikationen wie Kundenorientierung,
Kommunikationsfähigkeit, Beratungskompetenz, Flexibilität und Weiterbildungsbereitschaft,
für die insbesondere Frauen beste Voraussetzungen mitbringen.
In Umsetzung
eines Beschlusses des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und
Wettbewerbsfähigkeit vom 6.7.1999 wurde deshalb für den IT-Bereich ein
spezifisches Weiterbildungssystem entwickelt, das eine nachhaltige Bildungs-
und Beschäftigungspolitik sichern hilft.
Das neue IT
- Weiterbildungssystem berücksichtigt in hervorragender Weise
gleichermaßen die Anforderungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von
Unternehmen,
da es:
·
flexibel
auf die kurzen Innovationszyklen der
IT-Branche reagieren kann,
·
Transparenz
und internationale Vergleich- barkeit
der Weiterbildungsabschlüsse si- chert,
·
den
Absolventinnen und Absolventen einer betrieblichen
Ausbildung weitgehende Kar- rierechancen
eröffnet,
·
mit
der arbeitsprozessorientierten Qualifi- zierung,
die im Zentrum des neuen IT- Weiterbildungssystems
steht, die Anforde- rungen
an modernes Lernen berücksichtigt. Selbstbestimmtes, projektorientiertes
Ler- nen am Arbeitsplatz bildet den
Kern der Lernprozesse.
Zur Stärkung
der Teilhabe von Frauen an der Informationsgesellschaft wurden auf Bundesebene
eine Reihe von Initiativen auf allen Bildungs- und Beschäftigungsebenen
gestartet, z.B. die Programme „Frauen in der Informationsgesellschaft“ und
„Frau und Beruf“, die durch Initiativen der Länder und der Wirtschaft begleitet
und ergänzt werden. Als eine übergreifende Projektinitiative wurde im April
2000 das europaweit erste Kompetenzzentrum
„Frauen in der Informationsgesellschaft und Technologie“ an der
Fachhochschule Bielefeld eröffnet. Das Kompetenzzentrum ist ein Projekt des
1999 gegründeten Vereins „Frauen geben Technik neue Impulse“, das vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und vom Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert wird. Es bündelt
bundesweit Maßnahmen zur Chancengleichheit in Bildung, Ausbildung, Beruf, Wissenschaft
und Forschung, z.B. Projekte wie „Frauen ans Netz“, den „Girls’ Day“ und
Expertinnennetzwerke zu verschiedenen Themenschwerpunkten im IT-Bereich, die
zum Ziel haben, den Anteil von jungen Frauen in den
naturwissenschaftlich-technischen Fächern zu erhöhen sowie Studien- und
Beschäftigungsmöglichkeiten von Frauen im Bereich Informationsgesellschaft und
Technologie zu verbessern (BT-Drs 15/720).
1.1.1
Fachministerkonferenzen
Die
10. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister,
-senatorinnen und –senatoren der Länder (GFMK) am 7.und 8. Juni 2000 in
Hannover beschloss, auf Basis der bei dieser Konferenz vorgelegten Eckpunkte
gemeinsam mit der Innenministerkonferenz, der Wirtschaftsministerkonferenz
(WMK), der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Arbeits- und
Sozialministerkonferenz (ASMK) einen konkreten Maßnahmekatalog zu erarbeiten
und diesen der Ministerpräsidentenkonferenz vorzulegen. Zur Umsetzung dieses Auftrages
wurde eine temporäre Arbeitsgruppe „Frauen in der Informationsgesellschaft“
eingesetzt.
Der
Bericht dieser Arbeitsgruppe wurde der 12. GFMK am 23./24. Mai 2002 vorgelegt.
Für
die o.g. temporäre Arbeitsgruppe „Frauen in der Informationsgesellschaft“ wurde
auch eine Vertreterin der WMK benannt. Diese erstattete der WMK am 2./3. Mai
2003 Bericht. Auf Basis dieses Berichtes fasste die WMK zum Thema „Frauen in der Informationsgesellschaft“
einen einstimmigen Beschluss.
Im Hochschulbereich
hat sich die Bund-Länder-Kommission (BLK) in ihrem Bericht vom 2. Mai 2002 mit
der Studiensituation in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und
Technik unter Berücksichtigung des geschlechtsspezifischen Ungleichgewichts
befasst. In dem o.a. Bericht über "Frauen in den ingenieur- und
naturwissenschaftlichen Studiengängen" hat die BLK ausgeführt, dass im
Fach Informatik die Studienanfängerzahlen von 1997 bis 2000 bei beiden
Geschlechtern boomartig gestiegen sind, von etwa 11.000 im Jahr 1997 auf 27.000
im Jahr 2000. Bei den Männern stieg die Zahl in drei Jahren mehr als das
Doppelte von 9.300 auf 22.100. Bei den Frauen war bei niedrigeren
Ausgangszahlen ein Anstieg auf das Dreifache von 1.500 Studienfängerinnen im
Jahr 1997 auf knapp 5.000 im Jahr 2000 zu verzeichnen. Trotz dieser positiven
Entwicklung sind in der Informatik aber nur 18 % Studienanfängerinnen, während
die männlichen Studienanfänger 82 % ausmachen. Innerhalb des Studienbereichs
Informatik waren Frauen im Studienjahr 2000 prozentual in der Medieninformatik
(27 %) und in der Medizininformatik (52
%) stärker vertreten als in der Wirtschaftsinformatik (20 %), der klassischen
Informatik (17%) und der Ingenieurinformatik ( 9 %).
Laut BLK
machen die Fächer klassische Informatik und Wirtschaftsinformatik derzeit 86 %
des Studienbereichs Informatik insgesamt aus, so dass die Fächer mit höherer
Frauenrepräsentanz bezogen auf die Gesamtsituation des Arbeitsmarktes noch weitgehend
bedeutungslos bleiben.
1.2 Internationaler
Vergleich und EU-Politik
Im
internationalen Vergleich hat die OECD im Rahmen des PISA-Prozesses in ihrer
Studie "Bildung auf einen Blick" vom 28. Oktober 2002 darauf
verwiesen, dass in Deutschland zwar immerhin 46 % der Hochschulabsolvent/innen
Frauen sind; der Anteil von Frauen mit Hochschulabschlüssen in den
Fächergruppen Mathematik und Informatik sowie Ingenieurwesen, Fertigung und
Bauwesen in Deutschland aber mit 23 bzw. 20 % am Niedrigsten ist im Vergleich
zum OECD-Durchschnitt mit 30 bzw. 23 %. Während es in den Ingenieurwissenschaften
noch gelungen sei, den Frauenanteil gegenüber 1997 von 15 auf 20 % zu erhöhen,
ging er in Mathematik und Informatik sogar leicht zurück von 24 % auf 23 %.
Die aktive
Gestaltung einer wissensbasierten Gesellschaft in Europa ist ein
Hauptschwerpunkt für die Europäische Union (EU) in den kommenden Jahren. Auf
seiner Lissaboner Tagung im März 2000 hat der Europäische Rat ein neues
strategisches Ziel vorgegeben. Die EU soll zum „wettbewerbsfähigsten und
dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt“[1]
werden. Dabei wird angestrebt, bis zum Jahr 2010 Vollbeschäftigung zu erreichen.
Diesen
Zielstellungen ist auch die Europäische Beschäftigungsstrategie untergeordnet.
Seit Beginn der europäischen Beschäftigungspolitik, d.h. den Koordinierungsbemühungen
der europäischen Ebene zur Förderung der Beschäftigung in den Mitgliedsstaaten,
gehörten sowohl die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsmarkt und im
Wirtschaftsleben als auch die Förderung der Informationsgesellschaft zu den
Prioritäten.
Im April 2002
veröffentlichte die Europäische Kommission ein Arbeitsdokument[2],
in dem auf die Bedeutung von IT-Arbeitsplätzen für den wirtschaftlichen
Strukturwandel in der EU eingegangen wird, bestehende Defizite und Probleme
benannt sowie notwendige Maßnahmen beschrieben werden.
In diesem
Dokument wird eine „erhebliche Diskrepanz zwischen den Geschlechtern ... in der
IT-Ausbildung und -beschäftigung“ konstatiert und deren Überwindung als eine
wesentliche Aufgabe der weiteren Gestaltung der Informationsgesellschaft in
Europa definiert. Dabei setzt die Kommission auf:
·
Erhöhung
der Attraktivität von IT- Arbeits- plätzen für Frauen,
·
Förderung
der Beteiligung von Frauen an allen
IT-Ausbildungsmaßnahmen,
·
Aufwertung
der Arbeitsbedingungen in IT- Unternehmen,
·
Weiterentwicklung
der Curricula.
Die
konjunkturelle Krise der IT-Branche, der Mangel an Investitionen in
Humankapital, die Arbeitsorganisation sowie bestimmte neue qualitative Risiken
für die Beschäftigung im IT-Bereich wie ‚übermäßige Unsicherheit, Verlust
sozialer Sicherungen und Ungleichbehandlung der Geschlechter’ werden als
kritische und hemmende Momente für die Entwicklung der Informationsgesellschaft
dargestellt.
Resümierend
kann festgehalten werden: Obwohl viele junge Frauen heute besser qualifiziert
sind als ihre männlichen Altersgenossen und im Schuljahr 2001/2002 bereits
55,2% der Schulabgänger/innen mit Hochschulreife weiblich waren, spiegelt sich
dieses Leistungs- und Qualifikationspotenzial noch nicht annähernd in
qualifizierten und hochqualifizierten Zukunftsfeldern des Arbeitsmarktes wider,
zu denen die IT- und Medienberufe trotz der konjunkturellen Krise im
langfristigen Trend der Arbeitsmarktentwicklung zweifellos zählen werden. Aus
verlässlichen Arbeitsmarktstudien – wie unlängst vom Institut für Arbeitsmarkt-
und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit wieder aufgezeigt -
wissen wir, dass die besonderen Probleme von Frauen im Arbeitsmarkt sich in
naturwissenschaftlich-technischen Arbeitsfeldern in besonderem Maße ausprägen.
Das gilt für den Berufseinstieg und
–wiedereinstieg ebenso wie für den Berufsverlauf und die
Arbeitslosigkeit. So lag z.B. der Anteil arbeitsloser Informatikerinnen im
Januar 2000 dreimal so hoch wie der Absolventinnenanteil an Abschlussprüfungen
der Hochschulen.
Eine einseitige
Orientierung von Frauen auf naturwissenschaftlich-technische Arbeitsfelder als
vermeintliche Zukunftsfelder - auch für Frauen – würde zu kurz greifen – wie schon die politische Förderstrategie
„Mädchen in gewerblich-technische Berufe“ in den 80er Jahren gezeigt hat.
Überkommene kulturelle Muster stellen nach wie vor hochmotivierte und
leistungsstarke Frauen vor besonders hohe Arbeitsmarkthürden in traditionell
als männlich konnotierten technischen Beschäftigungsfeldern. Eine wirkungsvolle
Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitsmarktschancen von Frauen in den informationstechnologischen
Arbeitsfeldern hat daher als eine Gesamtstrategie auf verschiedenen Politikfeldern
anzusetzen: von der Bildungs-, über die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik
bis zur Familien-, Finanz- und Sozialpolitik.
2. Land Berlin
Das Land
Berlin hat 1999 mit der ressortübergreifenden Initiative „FIT - Frauen
und Mädchen in die Informations-, Telekommunikations- und Medienberufe“
verschiedene Aktivitäten beschlossen, die darauf zielen, das
Berufswahlverhalten von jungen Frauen zu erweitern und die Beschäftigungs- und
Karrierechancen von Frauen in den IT-, Kommunikations- und Medienberufen zu
erhöhen. Die Umsetzung und die Weiterentwicklung der verschiedenen Ansätze und
Maßnahmen in den Bereichen Schule und außerschulische Bildung, Ausbildung, Studium
und Weiterbildung wird durch eine ressortübergreifende „Arbeitsgruppe FIT“
unter der Federführung der für Arbeit und Berufliche Bildung zuständigen
Senatsverwaltung begleitet. Über die Umsetzung und Weiterentwicklung der 1999
von den damaligen Senatsverwaltungen für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen
und für Schule, Jugend und Sport unter dem Kürzel „FIT“ gebündelten Initiativen
und Maßnahmen wird im Folgenden berichtet. Eine tabellarische Übersicht über
die Maßnahmen ist in den Anlagen 1 und 2 beigefügt.
2. 1 Schule und
außerschulische Bildung
Der Senat hält
den Umgang mit den neuen Informations- und Telekommunikationstechniken für eine
grundlegende Kulturtechnik, die bereits von der Grundschule an vermittelt
werden soll. Die Schule hat dabei - bedingt durch die gesellschaftlichen
Unterschiede der Schülerinnen und Schüler im Zugang zu den neuen Medien (umfangreiche
mediale Lernerfahrungen im vor- und außerschulischen Bereich) - eine wichtige
kompensatorische Aufgabe zu erfüllen. Das gilt ebenso für die geschlechtsspezifischen
Zugänge der Mediennutzung und der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer.
Mathematisch-naturwissenschaftlicher
Unterricht
Da Mädchen
nach wie vor in naturwissenschaftlichen Basis-, Profil- und Leistungskursen
geringer vertreten sind (z.B. Schuljahr 1999/2000: Leistungskurs Physik 1,2 %,
Chemie 3,5%, Mathematik 6%), wird die spezifische Förderung und Motivation der
Mädchen weiterhin als eine besondere Herausforderung für die Sekundarstufe I
und die gymnasiale Oberstufe verstanden.
Schulen aller
Schularten nutzen monoedukativen
Unterricht besonders zur getrenntgeschlechtlichen Durchführung der Informationstechnischen
Grundbildung (ITG).
Medienerziehung in der Berliner Schule/Fortbil-ung
Zur Zeit sind
alle Berliner Schulen mit einem Internetzugang ausgestattet. Parallel dazu
erfolgen Fortbildungen. Es bewerben sich aber weniger Lehrerinnen als Lehrer,
auch ihre Abbrecherquote ist höher. Deshalb hat die Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Sport die Anzahl der Entlastungsstunden für Frauen in spezifischen
Fortbildungen auf vier erhöht.
Die
Medienprojekte auf der Grundlage von „CidS“ sind im besonderen Maße zur
Unterstützung der Fortbildung geeignet. Bei der Entwicklung von Medienkompetenz
wird der geschlechtsspezifische Zugang berücksichtigt und nach Bedarf und Möglichkeit
geschlechtsdifferenziert unterrichtet. Zusätzlich dazu werden auch
Mädchenprojekte gefördert.
Außerunterrichtliche Aktivitäten zur Medienerziehung
Mit dem
Landesprogramm „jugendnetz-berlin.de“ werden seit 2001 strukturelle Voraussetzungen
geschaffen, um in der außerschulischen Jugendbildung die Voraussetzungen zu
schaffen und zu verbessern, dass Kinder und Jugendliche auch außerhalb der
Schule mit Medien kreativ die Chancen der Informationsgesellschaft nutzen
können. Geschlechtsdifferenzierte medienpädagogische Angebote und Projekte
unterstützen die gleichberechtigte Förderung von Jungen und Mädchen. In allen
Berliner Bezirken wurden Jugendeinrichtungen durch die jeweiligen Jugendämter
benannt und gefördert. Sie beraten und betreuen Jugendeinrichtungen in ihrer
medienpädagogischen Arbeit und unterstützen diese bei der Vernetzung mit
schulischen Angeboten. Nach den vorliegenden Ergebnissen einer Evaluation zum
Programm „jugendnetz-berlin.de“ profitieren Mädchen und junge Frauen deutlich
stärker von den medienpädagogischen Angeboten der Jugendfreizeitstätten und
Schülerclubs als männliche Jugendliche.
Im Rahmen des
ESF finanzierten Programms „BITS 21 – Bildung, InformationsTechnologie und
Service für die Jugendarbeit“ werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus
Jugendhilfe, Schule und Kitas in neuen Medien und Informationstechnologien
weitergebildet und qualifiziert. Über 60% sind Mädchen und junge Frauen. Neben
ihrer eigenen Weiterbildung sind sie Multiplikatoren für geschlechtsspezifische
Angebote in ihren Einrichtungen.
Das
erfolgreiche Projekt „JOB Werkstatt Mädchen“ des Technischen Jugendfreizeit-
und Bildungsvereins tjfbv e.V. wird fortgesetzt.
· Das Förderprogramm „Unterrichtsprojekte
1999“
· CidS Computer in die Schulen
· Förderprogramme der BLK
Berlin beteiligt sich daran ab 1. August 1999 mit zwei Vorhaben am Förderpro- gramm „Systematische Einbeziehung von Medien, Informations- und Kommunikati onstechnologien in Lehr- und Lernprozes sen“ ( Laufzeit fünf Jahre):
1. Fortbildungskonzepte zur Entwicklung neuer Lernkulturen in der Grundschule unter Einbeziehen neuer Medien im Klassenraum.
2. Entwicklung, Erstellung und Erpro- bung von digitalen Lehr- und Lernma- terialien.
Berufsschulen
In den
Berufsfeldern Wirtschaft und Verwaltung, Gesundheit, Körperpflege und im
Bereich Sozialwesen sind Mädchen auch in dualen Ausbildungsberufen überproportional
vertreten. Um den Frauenanteil in technikorientierten Berufen zu erhöhen, sind
neben der Öffentlichkeitsarbeit der
Schulen auch die Schullaufbahnberater/-innen an den berufsbildenden Schulen
einzubeziehen. Im Schuljahr 2000/2001 wurde am OSZ Kommunikations-, Informations-
und Medientechnik ein „Mädchentag“ durchgeführt.
2.2 Berufsausbildung
Zum 1.8.2003
sind neue und modernisierte Ausbildungsordnungen für 28 Berufe verschiedenster
Wirtschaftsbereiche in Kraft getreten. Bei diesen Ausbildungsberufen ist u.a.
ein Schwerpunkt die fachbezogene Anwendung von IuK-Technologien. Damit sind sie
grundsätzlicher Bestandteil der geänderten Ausbildungsordnungen.
Die
Ausbildungsordnungen sind ab sofort Grundlage in den Berufsschulen und
Ausbildungsbetrieben für die Stoffvermittlung, und sie werden als Ausbildungsinhalte
und
–methoden verwendet. IT-Kompetenzen entwickelt jede(r) Auszubildende, auch wenn
sie/er nicht in einem der neuen IT-Berufe ausgebildet wird.
Im Land Berlin
hat das Ausbildungsplatzangebot in den vier IT-Kernberufen im Zeitraum 1998 bis
2002 von 320 auf 727 im Jahr 2002 zugenommen, nachdem es in der Hochphase der
konjunkturellen Entwicklung im Jahr 2000 bereits bei 827 gelegen hatte. Der
Frauenanteil stieg von 12,8% im Jahr 1998 auf 16,2 % im Jahr 2002. Damit hat
sich der Frauenanteil in Berlin positiver entwickelt als im Bundesgebiet, wo
trotz einer Verzehnfachung des absoluten Anteils von Frauen an der Ausbildung
seit der Einführung der neuen IT-Berufe ihr relativer Anteil seit 1997 mit 14 %
unverändert blieb.
In den
Medienberufen ist eine Stabilisierung auf hohem Niveau zu verzeichnen. Für 2002
sind 508 Ausbildungsplätze gemeldet. Das sind 66 Plätze mehr als im Jahr 2000,
allerdings 12 weniger als 2001. Im Arbeitsfeld Medien ist ein hohes Niveau im
Frauenanteil erreicht, der aber seit 1998 kontinuierlich sinkt. 1998 waren 52,5
% der Auszubildenden Frauen, 2000 noch 49,5 % und 2002 48,4 %. Den Ursachen
dieses Trends sollte in weiteren Untersuchungen nachgegangen werden.
2.3 Studium an Berliner
Hochschulen
Das Land
Berlin hat im August 2003 im Rahmen einer Länderumfrage der KMK über
Europäische Benchmarks im Bildungswesen über Maßnahmen berichtet, die an den
Berliner Hochschulen eingeleitet, geplant oder bereits mit zum Teil beachtlicher
Resonanz durchgeführt werden, um die Studienanfänger- und Absolventenzahlen in
den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaften und Technik zu erhöhen. Die
Angaben bezogen sich auch auf das Fach Informatik. Ein wesentlicher Schritt zur
Erhöhung der Studierenden- und Absolventenzahlen wird die Einführung neuer
Bachelor- und Masterstudiengänge in Informatik sein. Eine Übersicht der einzelnen
Maßnahmen ist in den Anlagen enthalten.
Die Maßnahmen
werden zum großen Teil aus dem "Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit
für Frauen in Forschung und Lehre" finanziert. In diesem Programm sind
durch Beschluss des Senats von Berlin vom 21.11.2000 das
Bund-Länder-Förderprogramm "Chancengleichheit für Frauen in Forschung und
Lehre" (HWP1) und das ursprünglich bei der damaligen Senatsverwaltung für
Arbeit, Soziales und Frauen ressortierende Landesprogramm
"Frauenforschung" zusammengeführt. Das Fördervolumen beträgt bis zu
3,07 Mio. EUR (bisher 6 Mio. DM) jährlich und wird wie folgt finanziert: 1,53
Mio. EUR Bundesmittel aus dem
Bund-Länder-Programm (HWP 1); 1,02 Mio. EUR Landesmittel aus dem bisherigen
Programm Frauenforschung; 0,51 Mio. EUR Landesmittel aus den
Hochschulhaushalten für deren Maßnahmen. Das Bund-Länder-Programm "Chancengleichheit
für Frauen in Forschung und Lehre“ (HWP1) war vorerst auf die Jahre 2001 bis
2003 begrenzt. Die Verlängerung der Programmlaufzeit bis 2006 wurde am 7. Juli
2003 von der BLK beschlossen.
Ferner haben
die Hochschulen im Rahmen des von Bund und Ländern vereinbarten „Sofortprogramm(s)
zur Weiterentwicklung des Informatikstudiums an den Hochschulen in Deutschland
(WIS)“ Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungskapazität durch die Erweiterung
der technischen Basis und den Einsatz zusätzlicher Tutorinnen und Tutoren sowie
durch die vorgezogene Berufung einer Professur für "Bioinformatik"
unternommen, um die Studienbedingungen im Fach Informatik insgesamt und damit
auch für Studentinnen zu verbessern. Im Rahmen der Laufzeit des Programms von
2000 bis 2004 stellt der Bund den Hochschulen im Land Berlin jährlich 338 730
EUR für Projekte zur Verfügung. Die Gegenfinanzierung ist aus den Haushalten
der Hochschulen zu erbringen.
2.4 Weiterbildung und
EU-Beschäftigungspolitik im Land Berlin
Für die
Förderung beruflicher Weiterbildung in den Bereichen Informations- und
Kommunikationstechnologien und Medien bildet das Arbeitsmarkt- und
Berufsbildungs-politische Rahmenprogramm (ARP) eine wichtige Grundlage.
Als eine
arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitische Leitlinie fordert die 4.
Fortschreibung des ARP (Senatsbeschluss Nr. 855/03 vom 4. Februar 2003) u.a.,
die Förderinstrumente sowohl stärker auf die Entwicklung des
Wirtschaftsstandortes als auch auf die individuellen Voraussetzungen und
Gegebenheiten auszurichten, also auch auf die spezifischen
didaktisch-methodischen und technisch-organisato-rischen Anforderungen des
Lernens sowie die spezifischen Lebensbiographien von Frauen.
Gleichzeitig
sind gem. der 4. Fortschreibung des ARP als eine Reaktion auf die „Gender –
Gaps“ des Berliner Arbeitsmarktes neue Berufs- und Beschäftigungsfelder für
Frauen, insbesondere im Bereich der Informations- und
Kommunikationstechnologie, zu erschließen und Existenzgründungen zu unterstützen.
Der beruflichen Weiterbildung wird in dieser Strategie ein besonders hoher Stellenwert beigemessen.
Im Sinne einer
präventiven Intervention im betrieblichen Bereich wird z.B. die Förderung
beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen zielgenauer auf die Stärkung der IuK- und
Medienkompetenz von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
ausgerichtet. Den Schwerpunkt bilden dabei komprimierte
Anpassungsfortbildungen, die insbesondere auch an das vorhandene Wissen und die
Erfahrungen von Mitarbeiterinnen gezielt anknüpfen.
Bei den von
der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen geförderten Modell- und
Pilotprojekten der beruflichen Weiterbildung liegt der Schwerpunkt (60%)
auf Maßnahmen in den IT- und
Medienbereichen. Dazu gehören z.B. solche Projekte wie „Bedarfsermittlung in
KMU und eLearning“ oder „Passgenaue Vermittlung und Aufbau einer
Online-Plattform“.
Eine
wesentliche Rahmenbedingung für das im IT- und Medienbereich zwingend
notwendige selbstgesteuerte lebenslange Lernen ist die Gewährleistung eines
chancengleichen Zugangs zum Lernen, der durch individuelle Beratung,
Lernmotivation und durch einen transparenten Weiterbildungsmarkt entscheidend
beeinflusst wird.
Der Senat
fördert deshalb Projekte zur Weiterbildungsberatung, Information und
Motivation, die neben der Erhöhung von Transparenz über Weiterbildungsangebote
und Anbieter auch der Förderung von Eigeninitiative zur Sicherung lebenslangen
Lernens und der Entwicklung von fachlichen und außerfachlichen Basiskompetenzen
im IT–Bereich dienen.
Frauen nutzen
die Möglichkeit zu Information und Beratung überproportional. So waren z.B. im
Jahr 2003 rund 80% der Nutzer/innen der Weiterbildungsdatenbank Berlin und der
speziell auf den IT-Bereich ausgerichteten Beratungsstelle bei kontinuum e.V.
sowie knapp 60% der Ratsuchenden bei der Betratungsstelle Lift Frauen.
Vorrangige
Aufgabe der europäischen Strukturfondsförderung ist die Sicherung
und Herstellung von Beschäftigungsfähigkeit. Mangelnde IT-Kennt-nisse werden in
der gesamten EU als ein grundlegendes Hemmnis am Arbeitsmarkt identifiziert.[3]
Förderung der
Informationsgesellschaft und Förderung der Gleichstellung der Geschlechter sind
Querschnittsanforderungen für die Strukturfonds in der Förderperiode 2000 bis
2006. In Bezug auf die Förderung der Informationsgesellschaft hat der Europäische
Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) vorrangig die Aufgabe, die Fähigkeit von
Firmen und Institutionen zur effizienten Nutzung von IuK-Technologien zu
stärken, Einsatzmöglichkeiten und Vorteile für ihre Geschäftsfelder zu
erkennen, was wiederum eine Voraussetzung für das Entstehen entsprechender
Arbeitsplätze ist. Beim Europäischen Sozialfonds (ESF) geht es insbesondere um
die Nutzung dieser Technologien durch Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen
bei den Zielgruppen, die dem sozialpolitischen Auftrag des ESF entsprechen.
Beide Ansätze
finden sich auch in den Berliner Programmplanungsdokumenten für die Strukturfonds.
Entsprechend den Aufgaben der Fonds sowie der wirtschaftlichen und sozialen
Situation in Berlin geht es bei den Interventionen um die Einbeziehung der
Dimension der Informationsgesellschaft in Orientierungs-, Weiterbildungs- und
Beschäftigungsmaßnahmen beim ESF sowie in die Wirtschaftsförderung beim EFRE.
Beim ESF wird
jeder Projektantrag mit Hilfe eines standardisierten Verfahrens (Scoring)
darauf hin geprüft, ob und inwieweit das geplante Projekt die
Querschnittsanforderungen (darunter Förderung der Informationsgesellschaft und
Förderung der Chancengleichheit) erfüllt. Daneben gibt es eine geschlechtsspezifische
Quotierung, wonach Frauen entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen an den
Maßnahmen zu beteiligen sind.
Den
Ergebnissen des Scoring-Verfahrens zufolge ist bei 52% aller beantragten
Projekte die fachliche Qualifizierung eng mit der Vermittlung von arbeitsplatzbezogenen
IuK-Kentnissen verbunden. Eine enge Verknüpfung von Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen
mit der Vermittlung von IT-Kenntnissen wird auch im Politikfeld E des ESF
(spezielle Fördermaßnahmen für Frauen) praktiziert.
Die Defizite
bei der Einbeziehung von Frauen in IT-Ausbildung und –Beschäftigung haben
komplexe Ursachen und können nicht mit einzelnen Maßnahmen beseitigt werden. Im
Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL, in der neue Ansätze und Methoden
erprobt werden sollen, wird in Berlin eine Entwicklungspartnerschaft zum
„Gender Mainstreaming in der Informationsgesellschaft“ gefördert. Diese Entwicklungspartnerschaft
„besteht aus Weiterbildungsorganisationen, Unternehmen und
arbeitsmarktrelevanten Institutionen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, die
Partizipation von Mädchen und Frauen an der Informationsgesellschaft deutlich
zu steigern und Wege aufzuzeigen, um diskriminierende Strukturen auf dem Arbeitsmarkt
zu beseitigen.“[4]
Teilprojekte
zielen auf die berufliche Orientierung von Mädchen, die Verbesserung des
Berufsumfeldes für Frauen in IT-Tätigkeitsfeldern, Vermittlung von Medienkompetenzen
an Frauen, die bisher keinen Zugang zu neuen Technologien haben,
IT-Fortbildungsangebote, Integration neuer Lernformen (wie e-learning), neue
Konzeptionen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum innerbetrieblichen
Aufstieg.
Die Berliner
Hochschulen haben im Rahmen der Förderung durch den ESF für den
Förderzeitraum 2000 bis 2006 umfangreiche Maßnahmen unternommen, um im Rahmen
ihrer Career Center und durch die Einrichtung von speziellen Weiterbildungsangeboten
die Medien- und Informatikkompetenz der Hochschulabsolventinnen und
-absolventen und ihre Arbeitsmarktchancen zu verbessern. Eine Übersicht über
die ESF-geförderten Projekte ist in den Anlagen enthalten.
2.5 Weiterführende
Untersuchungen und Handlungsansätze, Fachtagungen und Öffentlichkeitsarbeit
In
mehreren Gutachten im Auftrag der für die Arbeitsmarkt- und
Berufsbildungspolitik zuständigen Senatsverwaltung wurden im Berichtszeitraum
aus einer übergreifenden, auf den Arbeitsmarkt, die Qualifizierung und
Geschlechterdemokratie zielenden Perspektive auch Fragen der Teilhabe von Frauen
und Männern an der Informationsgesellschaft thematisiert. Zu nennen sind u.a.
eine Studie „Urbane Arbeitsmärkte – Berlin im regionalen Standortvergleich“
(2001), die Expertise „Arbeitsmarkt,
Berufsbildung und Dienstleistungsentwicklung“ (2002) und eine weitere zu
„E-Learning“ im selben Jahr (Übersicht in der Anlage 1).
Im
November 2001 hat unter der Federführung der Senatsverwaltung für Arbeit ein
auf vier Jahre angelegter Wirtschaftsmodellversuch „IT-Kompetenz und Gender
Mainstreaming“ begonnen, der IT-Ausbilderinnen und -Ausbildern aus KMU und
Großunternehmen eine praxisbegleitende Fortbildung in Fach-, Methoden- und Genderkompetenz
anbietet. Der aus Bundes- und Landesmitteln finanzierte Modellversuch wird vom
Berufsfortbildungswerk Nord-Ost durchgeführt und von der Handwerkskammer
Hamburg wissenschaftlich begleitet. Ein erster Zwischenbericht liegt inzwischen
vor.
Auf
verschiedenen Fachtagungen der Senatsverwaltung für Arbeit wurden aus einer
umgreifenden geschlechtsdifferenzierenden Perspektive die regionalen
Arbeitsmarkt- und Beschäftigungschancen in hochqualifizierten Dienstleistungen
für die Region Berlin mit einem regionalen und überregionalem Fachpublikum diskutiert
und publiziert. Zu nennen sind hier für den Berichtszeitraum u.a. die Fachkonferenzen
„Arbeitsmärkte der Zukunft – Regionale Wachstumschancen durch neue
Dienstleistungen“ zusammen mit dem Bundesarbeitsministerium und der IHK im
November 2000, „Fachkräftebedarf und Weiterbildungsgeschehen“ (2002),
„Grenzenlos lernen und arbeiten in einem europäischen Bildungsraum“ (2002) und
„Personenbezogene Dienstleistungsberufe“ (1999).
Speziell
für Mädchen und junge Frauen wurden zusammen mit dem Kompetenzzentrum Frauen in
Informationsgesellschaft und Technologie, dem BMFSFJ, dem Land Brandenburg, der
für Schule zuständigen Senatsverwaltung, der IHK und zahlreichen Akteuren aus der Region Berlin zwei öffentlichkeitswirksame
Veranstaltungen durchgeführt, um Unternehmen zur Bereitstellung von Ausbildungsplätzen
für Mädchen und junge Frauen in IT- und Medienberufen zu gewinnen und das Berufswahlspektrum
von Mädchen und jungen Frauen zu erweitern (am 28.1.2002 in der IHK und am 21.
Juli 2002 im Museum für Kommunikation). Seit 2002 wird von der für
Frauenpolitik zuständigen Senatsverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum
Frauen in Informationsgesellschaft und Technologie und weiteren örtlichen Akteurinnen
und Akteuren Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenhang mit dem Girls’ Day
initiiert.
Auf
der Hochschulebene sind neben Infotagen und Schnupperstudien an den
technikbezogenen Hochschulen insbesondere Mentoringprojekte und karriere- und
führungsbezogene Beratungen und Trainings zu nennen, die zusammen mit der Europäischen
Akademie und von Career Centren durchgeführt werden. Für die Zukunft dürften
von der zum Wintersemester 2003/2004 erfolgten Einrichtung des Genderkompetenzstudienganges
an der FU Berlin und der Gründung des GenderKompetenzZentrums an der HU neue
Impulse für die Gestaltung der Informations- und Wissensgesellschaft durch
Frauen und Männer ausgehen. Durch die Erweiterung der Perspektive auf die
Struktur- und Organisationsentwicklungsebene durch den Gendermainstreamingansatz
und seine beginnende Institutionalisierung in der Berliner Politik und
Verwaltung (durch die Einrichtung der Landeskommission und der Geschäftsstelle)
ist ein erweiterter Handlungsansatz für die Gleichstellung der Geschlechter gewonnen
worden, der sich als ergiebig für eine allmähliche Gleichstellung von Frauen
und Männern in einer Informationsgesellschaft der Zukunft erweisen dürfte.
Für
die Fachebene ist zu konstatieren, dass mit der seit August 2003 vorgenommenen
Erweiterung der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Frauen und Mädchen in die
Informations-, Telekommunikations- und Medienberufe“ (FIT) auf die Wissenschaftsverwaltung
eine notwendige und ertragreiche Erweiterung der Perspektive auf den
Hochschulsektor, und damit auf sämtliche Ausbildungs-, Qualifikations- und
Arbeitsmarktlevel vorgenommen worden ist. Der Erweiterung sollte durch eine Umbenennung
der AG in „Berliner Initiative Frauen und Männer in der Informations- und
Wissensgesellschaft“ auch im Namen
entsprochen werden.
3. Zusammenfassung und Fortführung
·
Die
qualifizierten Tätigkeitsfelder im Me- dien-,
Informations- und Kommunikations- sektor
können Frauen quantitativ und quali- tativ
verbesserte Beschäftigungschancen bieten.
·
Die
Bereitschaft der Unternehmen, ausrei- chend
Praktikums- oder Ausbildungsplätze, insbesondere
für Frauen anzubieten, ist mangelhaft.
·
Trotz
Fachkräftemangels bestehen deutlich schlechtere
Einstellungs- und Aufstiegs- chancen
von Frauen und Mädchen – ver- gleichbar
mit der Beschäftigungshürde für ältere Beschäftigte.
·
Es
besteht keine Chancengleichheit für Frauen
und Männer hinsichtlich Leistungs- bewertung
und -vergütung, Status, Aner- kennung,
Selbstorganisation und Partizipa- tion.
·
Die
in IT-Arbeitsfeldern verbreitete Flexi- bilisierung
von Arbeitszeit und Arbeitsort ermöglicht
prinzipiell eine stärker an indi- viduellen
Bedürfnissen orientierte Gestal- tung
der work-life-balance und somit auch für
eine bessere Vereinbarkeit von Familie und
Beruf. Aber Arrangements von Er- werbs-
und Familienarbeit werden stark durch
gesellschaftliche Zeitstrukturen be- stimmt,
die überwiegend eine traditionelle Arbeitsteilung
stützen. Insofern führen zeitliche
und örtliche Flexibilisierungen allein
nicht zu Veränderungen, sondern teilweise
erschweren sie sogar durch die Entgrenzung
von Arbeit und Privatleben und
durch erhöhte Planungs- und Koordina- tionsbedarfe
partnerschaftliche Arrange- ments von
Erwerbsarbeit und Privatleben.
Empfehlungen:
·
Unternehmen
sensibilisieren, die Beschäf- tigungspotenziale
von Frauen zu nutzen und weibliche
Fach- und Führungskräfte als betriebswirtschaftlichen
Erfolgsfaktor ein- zubeziehen,
·
Förderung
des Engagements der Unter- nehmen
bei der Schaffung von Ausbil- dungsplätzen
für Mädchen, bei der Nach- wuchsförderung
und bei der gezielten Kar- riereplanung
von Mitarbeiterinnen,
·
Fortbildungsmöglichkeiten
für männliche und weibliche
Führungskräfte zur nachhal- tigen
Personalbeschaffungs- und Personal- entwicklungsplanung
von Frauen und Männern im Sinne
des Gender Mainstrea- ming,
·
verstärkte
öffentlichkeitswirksame Darstel- lung
der vielfältigen Inhalte der IT- Berufsfelder,
um Mädchen und Frauen zu ermutigen, sich für diese Berufsfelder zu qualifizieren und fortzubilden,
·
mädchen- und frauengerechte Gestaltung der Curricula und Lernmaterialien,
·
Förderung
der Motivation und Einbezie- hung
von Lehrerinnen,
·
Transparenz
aller Informations-, Förder- und
Bildungsangebote.
Ausschuss-Kennung
: ArbBFraugcxzqsq
[1] Vgl. Schlussfolgerungen des Vorsitzes,
Europäischer Rat von Lissabon 23./24.03.2003
[2] Arbeitsplätze in der
Informationsgesellschaft: Qualität für den Wandel, Kommission der Europäischen
Gemeinschaften, Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen, Brüssel,
03.04.2002
[3] vgl. eInclusion. Das Potential
der Informationsgesellschaft für die soziale Eingliederung in Europa,
Arbeitspapier der Europäischen Kommission, Brüssel, 18.09.2001
[4] Gender Mainstreaming in der
Informationsgesellschaft, Projektbeschreibung