Der Senat wird aufgefordert, zu prüfen, ob der reguläre 16-seitige Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II; Arbeitslosengeld II) inklusive seiner vier Zusatzblätter der Bundesagentur für Arbeit in einer Rahmenvereinbarung mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg erheblich vereinfacht und dementsprechend gekürzt werden kann.
Begründung:
Die Stadt München hat in einer Rahmenvereinbarung mit der Arbeitsagentur München den regulären Antrag zum Arbeitslosengeld II in vorbildlicher Weise radikal auf zwei Seiten gekürzt.
Neben Angaben des Antragstellers und Vertreters der Bedarfgemeinschaft, der persönlichen Verhältnisse der Personen in der Bedarfsgemeinschaft und zum Erhalt von Arbeitslosengeld vom Januar 2003 bis zum Dezember 2004, wurde ein Belehrungsabsatz hinzugefügt, der auf die Konsequenzen von falsch gemachten Angaben hinweist. Alle anderen Informationen liegen den Verwaltungen der Stadt München bzw. der Regionalagentur München vor oder können per Anfrage an den Antragsteller eingeholt werden.
Der Senat von Berlin hat sich dagegen geweigert, den bürokratisch unzulässigen Antrag auf Arbeitslosengeld II zu vereinfachen, geschweige ihn auf die Hälfte zu kürzen. Er ignoriert damit die Ängste der Bürger um Hartz IV und leistet dem bürokratischen Chaos willkürlich Vorschub.
Er ignoriert ebenfalls, dass jeder dritte Antrag falsch ausgefüllt oder erst viel später zurückgeschickt werden kann und die Arbeitsagenturen und Sozialämter dem zeitlichen Druck, der durch die Kompliziertheit entsteht, nichts entgegensetzen können. Er leistet der Tatsache Vorschub, dass durch die Kompliziertheit des Antrages, die dafür zuständigen Stellen in den Verwaltungen mit Personal aufgebläht werden. Diese Einstellung ist unverantwortlich.
Viele der auf dem 16-seitigen Antrag verlangten Angaben müssen von den zuständigen Verwaltungen gesetzesbedingt automatisch aktualisiert werden. Der Antragsteller müsste sie somit nicht ausfüllen.
Der Senat sollte zumindest vorurteilsfrei prüfen ob das Ziel erreichbar sein könnte aufgrund einer neuen Rahmenvereinbarung zwischen dem Senat und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, den Antrag auf Arbeitslosengeld II auf die Hälfte zu kürzen. Eine solche Maßnahme wäre ein entscheidender Schritt zur Erhöhung der Akzeptanz der im Ansatz richtigen Arbeitsmarktreform Hartz IV.
Berlin, den 17. August 2004
Dr. Lindner Lehmann
und die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP
Ausschuss-Kennung
: ArbBFraugcxzqsq