Vorlage – zur Kenntnisnahme –

 

 

Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen    
in Forschung und Lehre

 

Drucksachen 14/832; 15/544; 15/1835

 

 

 

 

 

 

Die Senatsverwaltungen für Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie für Wirtschaft, Arbeit und Frauen legen nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:

 

Der Senat von Berlin hat am 21. November 2000 beschlossen, die in Berlin auf die Förderung von Frauen in der Wissenschaft gerichteten Programme

 

      Landesförderprogramm Frauenforschung und das

      Bund-Länder-Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre (HWP1)

 

zu einem gemeinsamen „Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ zu vereinen. Das Abgeordnetenhaus wurde darüber mit der Vorlage Drs Nr. 14/832 unterrichtet. Entsprechend Ziff. 6 dieser Vorlage ist eine jährliche Berichtspflicht (Ende Mai) an das Abgeordnetenhaus über die Durchführung des Programms vorgesehen.

 

Einen ersten Bericht über den Programmstart und die erfolgreiche Einführung der vorgesehenen Programmstruktur im Jahr 2001 erhielt das Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2002 (Drs Nr. 15/544). Der Bericht über die Umsetzung des Programms im Jahr 2002 mit ausführlicher Darstellung der Maßnahmen an den Berliner Hochschulen sowie der Inhalte und Schwerpunkte im Stipendienprogramm wurde dem Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2003 vorgelegt (Drs Nr. 15/1835).

 

Mit dieser Vorlage wird über Vorhaben und Ergebnisse an den Hochschulen und im Stipendienprogramm im Jahr 2003 sowie über die Weiterführung des Programms berichtet.



Fördermittel

 

Im Haushaltsjahr 2003 standen wie in den Vorjahren insgesamt 3,066 Mio. € zur Verfügung, die vollständig zur Programmverwirklichung eingesetzt und verausgabt wurden. Die Finanzierung des Programms erfolgte durch

 

-       1,533 Mio. €  Bundesmittel des Bund-Länder-Programms HWP1

-       1,022 Mio. €  Landesmittel der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen (Kapitel 1350, Titel 68170)

-       0,511 Mio. €  Beteiligung der Hochschulen.

 

Die Landesmittel und die Beteiligung der Hochschulen stellten die Gegenfinanzierung zu den Bundesmitteln aus dem HWP1 dar.

 

Die Vergabe der Fördermittel erfolgte entsprechend den Förderrichtlinien durch eine von den zuständigen Senatoren berufene Auswahlkommission. Diese hat in drei Sitzungen die Anträge und Berichte der Hochschulen sowie die Förderempfehlungen der beiden Gutachterkommissionen zum Stipendienprogramm beraten und die notwendigen Entscheidungen getroffen.

 

Für die Maßnahmen der Hochschulen wurden entsprechend der Programmstruktur etwa  2 Mio. €  und für das Stipendienprogramm etwa 1 Mio. € eingesetzt.

 

Umsetzung des Programms

 

Die bewilligten Maßnahmen der Hochschulen und das Stipendienprogramm waren und sind weiterhin auf die Förderung der einzelnen Wissenschaftlerin sowie auf strukturelle Veränderungen an den Hochschulen durch

 

-       die Qualifizierung von Frauen für eine Professur oder Promotion,

-       die Steigerung des Anteils von Frauen in naturwissenschaftlichen und technischen Studiengängen und

-       die weitere Verankerung von Frauen- und Geschlechterforschung

 

gerichtet.

 

Die vielfältigen Maßnahmen zur weiteren Qualifizierung von Frauen sowie zur Steigerung des Anteils von Frauen in naturwissenschaftlichen und technischen Studiengängen werden gleichzeitig auch zur weiteren Verankerung von Frauen- und Geschlechterforschung genutzt.


Im Jahr 2003 waren die geförderten Maßnahmen und Projekte des Programms geprägt von der Fortführung der begonnenen und im Bericht über das Jahr 2002 ausführlich dargestellten Vorhaben. Neue Vorhaben und Projekte stellten bei den Hochschulmaßnahmen eher die Ausnahme dar.

 

Mit den Möglichkeiten des Stipendienprogramms konnten im Jahr 2003 insgesamt 105 Wissenschaftlerinnen gefördert werden, im Bereich Gender (Frauen- und Geschlechterforschung) 65 Frauen und im Bereich Natur- und Technikwissenschaften 40 Frauen. Davon wurden 58 Frauen (35 im Bereich Gender, 23 im Bereich Natur- und Technikwissenschaft) im Jahr 2003 über eine Ausschreibung neu in die Förderung aufgenommen.

 

Durch die verschiedenen Programmmaßnahmen der Hochschulen waren im Jahr 2003 insgesamt ca. 125 Wissenschaftlerinnen bzw. Künstlerinnen zusätzlich in Forschung bzw. Lehre tätig. An den Hochschulen wurden 18 Gastprofessuren, 10 Gastdozenturen, neun C2-Stellen, eine C3-Stelle sowie acht BAT IIa- und zwei BAT III-Stellen sowie 63 Stipendien und 14 Maßnahmen mit Projektmitteln, Honorar-, Werk- und Lehraufträgen gefördert.

 

In den Berichten über die Programmumsetzung im Jahr 2003 heben die Hochschulen die unterstützende Bedeutung des Programms zur Erreichung von Fortschritten bei der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre hervor. Eine zusammengefasste Darstellung der Berichte der Hochschulen zum Jahr 2003 enthält Anlage 1.

 

Fazit und Perspektive

 

Der informative Internetauftritt des Servicezentrums an der Humboldt-Universität (www2.hu-berlin.de/ffz/) sowie die regelmäßige Durchführung von Tagungen und Workshops leisten einen wesentlichen Beitrag dafür, die Ziele, die Struktur und die Ergebnisse des Programms bekannt zu machen und die Vernetzung der Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen zu fördern. Über die 1. Tagung im Januar 2003 wurde bereits im vorigen Bericht informiert, die Dokumentation dazu liegt jetzt vor. Eine weitere Tagung zur Bilanz des Berliner Programms ist für den Herbst 2005 vorgesehen.

 

Auf dem bundesweiten Kongress „HWP-Fachprogramm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ am 5./6. November 2003 in Hannover wurden die innovative Leistungsfähigkeit und best practice-Ergebnisse des Berliner Programms einer bundesweiten Öffentlichkeit präsentiert.


Die Laufzeit des Berliner Programms war zunächst entsprechend der Laufzeit des einbezogenen Bund-Länder-Programms bis Jahresende 2003 befristet. Auf der Grundlage der erfolgreichen Evaluierung des Programmverlaufes hat die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) am 7. Juli 2003 beschlossen, die Laufzeit des Fachprogramms zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre (HWP1) als Bestandteil des Hochschul- und Wissenschaftsprogramms (HWP) um drei Jahre (2004 - 2006) zu verlängern. Die Bund-Länder-Kommission machte deutlich, dass die mit diesem Programm angestrebten strukturellen Reformen erst langfristig zu erreichen sind.

 

Mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung haben die Regierungschefs von Bund und Ländern am 11. Dezember 2003 die Verlängerung des Programms bestätigt.


Der Senat von Berlin hat auf dieser Grundlage am 16.12.2003 die Weiterführung des Berliner Programms zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre mit seinen Förderzielen, Förderschwerpunkten und Fördervolumen für den Zeitraum 2004 bis 2006 beschlossen. Diese Verlängerung gestattet die notwendige Kontinuität in der Förderung und gibt für die Hochschulen und für die Ziele des Stipendienprogramms für drei weitere Jahre Planungssicherheit.

 

Die kontinuierliche Fortsetzung der Förderung im Jahr 2004 wurde auch unter den Bedingungen dieser späten Programmverlängerung durch die engagierte Arbeit der Hochschulen, der Auswahlkommission und der Gutachterkommissionen sowie des Servicezentrums an der Humboldt-Universität gesichert.

 

Die Mitglieder der Auswahlkommission und der Gutachterkommissionen „Gender“ und „Natur- und Technikwissenschaften“ wurden für die Programmperiode 2004 bis 2006 mit wenigen Veränderungen neu berufen. Über die  Zusammensetzung dieser Kommissionen unterrichtet Anlage 2.

 

Ein weiterer Bericht wird dem Abgeordnetenhaus bis Ende Mai 2005 vorgelegt.

 

Berlin, den 17. Juni 2004    


 

 

Dr. Flierl

Senator für Wissenschaft,
Forschung und Kultur

 

Wolf

Senator für Wirtschaft, Arbeit und Frauen

 

 


Anlage 1

 

Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre

 

Zusammenfassung der Berichterstattung der Hochschulen / Berichtsjahr 2003

 

 


Die Freie Universität (FU) legte den Schwerpunkt ihrer Förderung auf Maßnahmen zur wissenschaftlichen Qualifizierung von Frauen, um deren Chancen auf eine spätere Berufung zu erhöhen. Die Frauen- und Geschlechterforschung ist an der Freien Universität traditionell gut verankert.

 

Im Schnitt liegt der Frauenanteil bei den Habilitationen bei 27%, bei den Promotionen bei 47% und bei den Studienabschlüssen bei 57%. Dieser positive Befund wurde durch Fördermaßnahmen im Rahmen des Berliner Programms zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre gestärkt. Dabei wurden die Mittel neben den Habilitationsstipendien insbesondere für C2-Stellen eingesetzt. In der ersten Programmphase wurden sieben C2-Stellen besetzt. Diese besaßen eine 48-monatige Laufzeit, wobei 24 Monate durch das Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre finanziert wurden. Der verbleibende Zeitraum wird aus Mitteln der jeweiligen Fachbereiche getragen. Von den für C2-Positionen ausgewählten Wissenschaftlerinnen betrieben mehrere explizit Geschlechterforschung, so dass auch die Frauen- und Geschlechterforschung an der Freien Universität weiter gestärkt wurde.

 

Dazu gehörten ebenfalls das Internet-Projekt Gender-Glossar, die Vorbereitung des Drittmittelantrages zum Thema „Käthe Hamburger“ sowie die Tagung „Kompetenz und/oder Zuständigkeit. Zum Verhältnis von Geschlechtertheorie und Gleichstellungspraxis“.

 

Die Technische Universität (TU) hat neben den Maßnahmen, Frauen für Professuren zu qualifizieren, vor allem strukturelle Wirkungen insbesondere durch deren Einsatz in den Natur- und Technikwissenschaften und durch die Entwicklung der Genderforschung angestrebt.

 

Bis Ende 2003 wurden an der TU insgesamt sechs Gastprofessuren gefördert, um zur Qualifizierung von Frauen für eine Professur beizutragen. Gleichzeitig haben diese Maßnahmen zur Steigerung des Anteils von Frauen in naturwissenschaftlichen  und technischen Studiengängen beigetragen. So hat sich im Zuge der Ansiedlung der Gastprofessur „Technische Akustik“ der Zulauf an Studentinnen in den Lehrveranstaltungen im Fachgebiet „Schallbewertungen und Lärmwirkung“ in den letzten Jahren verdoppelt (von 25 auf 50 Teilnehmerinnen). Zur Zeit werden acht Diplomandinnen und vier Doktorandinnen betreut.


Die Gastprofessorin wirkt als Kristallisationspunkt, um den sich Studentinnen und Wissenschaftlerinnen versammeln. Auch in der Mathematik und in der Physik konnten Gastprofessuren besetzt werden und haben sich als Anziehungspunkt für weiblichen naturwissenschaftlichen Nachwuchs erwiesen.

 

Seit Jahren bewährt sich der Techno-Club der TU. Zur Motivation von Schülerinnen für natur- und ingenieurwissenschaftliche Studiengänge arbeiten mehrere Tutorinnen; sie interessieren bei Schulbesuchen Schülerinnen der 11. - 13. Klassen für Veranstaltungen des Techno-Clubs und werben für ein Studium an der TU mit besonderem Profil. Schülerinnen können durch Besuche die TU kennen lernen und sich mit einschlägigen Studiengängen auseinandersetzen. Die Ansiedlung des Techno-Clubs am Zentrum für interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung der TU hat sich bewährt.

 

Die Studiensituation für Frauen an der TU hat sich durch die weiblichen Vorbilder verbessert. Der Frauenanteil bei den Neuimmatrikulierten für Natur- und Technikwissenschaften an der TU stieg von 25% im Wintersemester 20002/03 auf 27% im Wintersemester 2003/04.

 

Die Humboldt-Universität (HU) verwirklichte im Berichtszeitraum eine Vielzahl verschiedener Fördervorhaben. So wurde zum Jahresende 2002 eine C3-Professur „Frauenspezifische Gesundheitsforschung mit Schwerpunkt Kardiologie“ eingerichtet mit dem Ziel, das noch junge Fachgebiet Frauengesundheitsforschung exemplarisch in einer medizinischen Fachdisziplin in Forschung und Lehre zu vertreten. Ab 2004 übernimmt die HU die Anschlussfinanzierung. Eine ähnliche Regelung wurde auch für zwei C2-Stellen in den Bereichen Medizin sowie Kunst- und Kulturwissenschaften getroffen.

 

Mit den Gastprofessuren und C2-Stellen wurden die Chancen erfolgreich habilitierter Frauen auf eine Professur verbessert. Eine der Stelleninhaberinnen hat inzwischen eine Gastprofessur an einer anderen Hochschule erhalten, wobei die vorangegangene Professur an der HU wichtige Einstellungsvoraussetzung war.

 

Ein Erfolg der Förderung der Frauen- und Geschlechterforschung in der Hochschulmedizin ist die Gründung eines „Zentrums für Geschlechterforschung in der Medizin“ Berlin (GiM).


Seit 2001 läuft ein Projekt zur Gewinnung von Studentinnen für das Studium der Informatik mit dem Titel  „Rekrutierung und Management weiblichen Nachwuchses für die Informatik“. Aus dem Berliner Programm  wird eine BAT-Stelle für das Projekt finanziert.

 

Auch die Frauen- und Geschlechterforschung wurde mit einer Stelle zur Vorbereitung und zur Koordination des Studienganges Gender Studies gefördert. Zu den Ergebnissen gehörte die Organisation des Workshops “Health and Society: Int. Gender-Studies Berlin“, der der Vorbereitung eines Masterstudienganges International Gender Studies diente.

 

Weiterhin wurden zur Verankerung der Frauen- und Geschlechterforschung an der Humboldt-Universität 2003 noch folgende Vorhaben gefördert: die Tagung „Gender and Cardio. Disease“, die Eröffnungsveranstaltung des Zentrums für transdisziplinäre Geschlechterforschung an der HU, die Durchführung einer Fachkonferenz zum Thema „Geschlecht im interkulturellen Konflikt“, ein Werkvertrag für die Ausarbeitung eines Antrages an die DFG zur Errichtung eines Graduiertenkollegs „Geschlecht als Wissenschaftskategorie“ sowie die internationale Konferenz „Holy War and Gender. Violence in Religious Discourses“.

 

An der Universität der Künste (UdK) wurden im Jahre 2003 Maßnahmen gefördert, die sowohl der Qualifizierung von Frauen für eine Professur als auch der Verankerung der Frauen- und Geschlechterforschung an der UdK dienten.

 

Neben einer Gastdozentur an der Fakultät Musik zum Thema „Frauenforschung/ gender studies im Lehrgebiet Musikwissenschaft“ wurde eine Gastprofessur und ein Lehrauftrag  an der Fakultät Bildende Kunst mit dem Schwerpunkt „Postcolonial, Gender, Visual Culture und Medientheoretische Studien“ unterstützt.

 

Diese Gastprofessorin hat inzwischen erfolgreich promoviert und qualifiziert sich für einen Lehrstuhl an der University of Kent/England. Hier und in anderen Fällen spielt die Referenz „Lehrtätigkeit an der UdK“ eine wirksame Rolle bei der Bewerbung.

 

Der Bewältigung des Nachholbedarfs in Bezug auf Gender Studies in der künstlerischen Arbeit diente die Einrichtung einer ¾-Gastdozentur an der Fakultät für Darstellende Kunst in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Gender und Kultur („gendernet“).

 

Das Mentoring-Programm „Berufsziel Professorin an einer Kunsthochschule“, welches der Qualifizierung von Frauen für eine Professur dient, wurde auch 2003 fortgesetzt. Positive Effekte dieses Mentorings sind Beiträge zur Personalentwicklung, pro-


fessionellen Karriereplanung und die Einbindung weiterer UdK-Mitglieder in die Arbeit der Frauenförderung durch Übernahme von „Mentoring“-Aufgaben.

 

Insgesamt ist durch Mittel aus dem Berliner Programm die fakultätsübergreifende Verankerung von Gender Studies an der UdK weitergeführt und ausgebaut worden.

 

Die Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ (HfM) setzt ihren Schwerpunkt auf die Qualifizierung von Frauen für eine Professur, es wurden dafür vier halbe Gastprofessuren gefördert.

 

Die HfM äußert sich dankbar über die mit dem Programm gegebenen Fördermöglichkeiten. Im Rahmen der Qualifizierung von Frauen für eine Professur in künstlerischen Fächern oder ähnlichen Positionen an Musikhochschulen sei das Programm in besonderer Weise geeignet, bereits an der Hochschule tätige oder einzuladende Künstlerinnen zu fördern. Einerseits zeige eine Gastprofessur die Professorabilität einer Künstlerin, andererseits gestatte sie den Erwerb professoraler Kompetenzen.

 

Die Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ (HfS) setzt die gleichen Schwerpunkte bei ihren Fördermaßnahmen. Neben der Gastprofessur Schauspielpädagogik und der Gastdozentur Schauspielregie, die im Laufe des Jahres durch eine Gastprofessur fortgesetzt wurde, trugen im Förderjahr 2003 noch eine drittel Gastdozenten-Stelle in Bewegungspädagogik und der Workshop „Tanztheater“ zur Qualifizierung von Frauen für eine Professur bei.

 

Die Kunsthochschule Berlin-Weißensee (KHB) führte 2003 die in den Vorjahren begonnenen Maßnahmen fort. Es wurde außerdem ein Workshop „Konzepte verkörpern“ veranstaltet. Gerade dieser disziplinenübergreifende Workshop stieß auf große Resonanz seitens der Studierenden. Insgesamt sind die durch das Berliner Programm ermöglichten Fördermaßnahmen nicht nur für die geförderten Frauen nützlich, indem sie deren berufliche Qualifikation steigern, die Fördermaßnahmen erweitern auch das Spektrum der Lehre an der Hochschule und fördern die Akzeptanz von weiblichen Lehrenden an der Hochschule, so dass die KHB es begrüßt, dass das Förderprogramm weitergeführt wird.

 

An der Technischen Fachhochschule (TFH) wird seit 2001 das Hypatia-Programm (Programm zur Qualifizierung von TFH-Absolventinnen und Nachwuchs-wissenschaftlerinnen für eine wissenschaftliche Laufbahn in naturwissenschaftlich-technischen Studiengängen) durch Mittel aus dem Berliner Programm  unterstützt. Hypatia bildet den Kern der Programm-Maßnahmen an der TFH. Bis 2003 wurden die Promotionen von 18 Frauen gefördert. 2003 wurden drei Stipendien zur Vorbereitung


neu bewilligt. Alle Stipendiatinnen erhielten die Zulassung zur Promotion an einer Universität.

 

Außerdem konnte 2001 bis 2003 ein Betreuungsprogramm zur Qualifizierung von Frauen für Führungskompetenz erfolgreich an der TFH etabliert werden. Insgesamt wurden 16 Seminare und Workshops angeboten. Alle Angebote waren ausgebucht.

 

Auch an der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (FHTW) wurden alle in den Vorjahren begonnenen Maßnahmen im Rahmen des Berliner Programms zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre fortgeführt. Zusätzlich zu den bestehenden drei BAT IIa-Stellen wurde noch eine halbe BAT IIa- Stelle gefördert. Auch diese Stelle diente der Anfertigung einer Dissertation. Im Rahmen dieser Promotionsförderung wurde ein Promotionsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Zwei weitere Abschlüsse sind für Anfang bzw. Ende 2004 vorgesehen.

 

An der Fachhochschule für Wirtschaft (FHW) werden ein Stipendienprogramm (bisher neun Promotionsstipendien), eine Gastprofessur in Soziologie mit dem Schwerpunkt Geschlechterstudien sowie das Harriet Taylor Mill-Institut für Ökonomie und Geschlechterforschung aus den Mitteln des Berliner Programms gefördert.

 

Eine Gastprofessur wurde mit Mitteln der FHW um ein Semester verlängert. Die Inhaberin hat inzwischen einen Ruf als Professorin an eine FH erhalten.

 

Neben einem Promotionsstipendienprogramm (Alice-Salomon-Stipendien), in dessen Rahmen 2003 vier neue Stipendien an Frauen vergeben werden konnten, förderte die Alice-Salomon-Fachhochschule (ASFH) weiterhin ein Methodisches Begleitprogramm für die Qualifizierung von Frauen für eine Professur. Seit Beginn der Förderung konnten sechs Promotionen erfolgreich abgeschlossen werden.

 

Die Hochschule misst der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Rahmen von Frauenförderung einen hohen Stellenwert bei. Sie hat ihren Eigenanteil an der Finanzierung der Förderung im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. Die ASFH begrüßt die Fortsetzung des Berliner Programms.


An der Katholischen Hochschule für Sozialwesen (KHSB) wurden 2003 die Entwicklung und Erprobung innovativer Lehrmodule für den Studienschwerpunkt Gemeinwesenarbeit (GWA)/ Gemeinwesenökonomie (GWÖ) durch eine Stelle unterstützt. Damit findet an der KHSB, die zu einem Großteil von Frauen besucht wird, eine besondere Verknüpfung der Themen Wirtschaft und Soziales in einem innovativen Studiengang statt. Außerdem dient diese Maßnahme der beruflichen Qualifizierung von Frauen sowie der Verankerung der Frauen- und Geschlechterforschung an der KHSB.

 

An der Evangelischen Fachhochschule Berlin (EFB) wurde im Rahmen des Berliner Programms eine Gastprofessur für Gerontologie im Studiengang Sozialarbeit/Sozialpädagogik/Pflegemanagement gefördert. Damit konnte die EFB ihre langjährige Frauenförderung weiter ausbauen; sie hat mit 44 % den höchsten Professorinnen-Anteil in Berlin.

 

An der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege (FHVR) erhielten zwischen 2001 und 2003 drei Frauen aus dem gehobenen Polizeivollzugsdienst die Chance, sich für eine Professur an der Fachhochschule im Bereich der Polizeiausbildung zu qualifizieren.

 

Durch die Fördergelder des Berliner Programms ist es damit jungen Wissenschaftlerinnen  gelungen, Voraussetzungen für eine Professur an der FHVR zu erwerben. Die FHVR betont die Bedeutung dieser Förderung gerade für die Verbesserung der Situation im Polizei-Bereich, in dem bisher in Berlin keine Frau als Professorin vertreten ist.

 

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Alle Berliner Hochschulen heben in ihren Berichten die große Bedeutung des Berliner Programms zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre  als wirksames Instrument der Förderung von Frauen in der Wissenschaft hervor und begrüßen die Verlängerung der Laufzeit dieses Förderprogramms.

 

Die Berichte der Hochschulen können in der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur (H B 4 – ( 90228584) eingesehen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschuss-Kennung : ArbBFraugcxzqsq