Vorlage – zur Kenntnisnahme –
Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen
in Forschung und Lehre
Drucksachen 14/832; 15/544; 15/1835
Die Senatsverwaltungen für Wissenschaft,
Forschung und Kultur sowie für Wirtschaft, Arbeit und Frauen legen nachstehende
Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:
Der Senat von Berlin hat
am 21. November 2000 beschlossen, die in Berlin auf die Förderung von Frauen in
der Wissenschaft gerichteten Programme
–
Landesförderprogramm
Frauenforschung und das
– Bund-Länder-Programm
zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre (HWP1)
zu einem gemeinsamen „Berliner Programm zur
Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ zu vereinen.
Das Abgeordnetenhaus wurde darüber mit der Vorlage Drs Nr. 14/832 unterrichtet.
Entsprechend Ziff. 6 dieser Vorlage ist eine jährliche Berichtspflicht (Ende
Mai) an das Abgeordnetenhaus über die Durchführung des Programms vorgesehen.
Einen ersten Bericht über den Programmstart und die erfolgreiche
Einführung der vorgesehenen Programmstruktur im Jahr 2001 erhielt das
Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2002 (Drs Nr. 15/544). Der Bericht über die
Umsetzung des Programms im Jahr 2002 mit ausführlicher Darstellung der
Maßnahmen an den Berliner Hochschulen sowie der Inhalte und Schwerpunkte im
Stipendienprogramm wurde dem Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2003 vorgelegt (Drs
Nr. 15/1835).
Mit dieser Vorlage wird über Vorhaben und Ergebnisse an den Hochschulen und im Stipendienprogramm im Jahr 2003 sowie über die Weiterführung des Programms berichtet.
Fördermittel
Im
Haushaltsjahr 2003 standen wie in den Vorjahren insgesamt 3,066 Mio. € zur
Verfügung, die vollständig zur Programmverwirklichung eingesetzt und verausgabt
wurden. Die Finanzierung des Programms erfolgte durch
-
1,533 Mio. €
Bundesmittel des Bund-Länder-Programms HWP1
-
1,022 Mio. €
Landesmittel der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen
(Kapitel 1350, Titel 68170)
-
0,511 Mio. €
Beteiligung der Hochschulen.
Die Landesmittel und die Beteiligung der Hochschulen stellten die
Gegenfinanzierung zu den Bundesmitteln aus dem HWP1 dar.
Die Vergabe
der Fördermittel erfolgte entsprechend den Förderrichtlinien durch eine von den
zuständigen Senatoren berufene Auswahlkommission. Diese hat in drei Sitzungen
die Anträge und Berichte der Hochschulen sowie die Förderempfehlungen der
beiden Gutachterkommissionen zum Stipendienprogramm beraten und die notwendigen
Entscheidungen getroffen.
Für die
Maßnahmen der Hochschulen wurden entsprechend der Programmstruktur etwa 2 Mio. €
und für das Stipendienprogramm etwa 1 Mio. € eingesetzt.
Umsetzung des Programms
Die
bewilligten Maßnahmen der Hochschulen und das Stipendienprogramm waren und sind
weiterhin auf die Förderung der einzelnen Wissenschaftlerin sowie auf
strukturelle Veränderungen an den Hochschulen durch
- die Qualifizierung von
Frauen für eine Professur oder Promotion,
- die Steigerung des Anteils
von Frauen in naturwissenschaftlichen und technischen Studiengängen und
- die weitere Verankerung von
Frauen- und Geschlechterforschung
gerichtet.
Die
vielfältigen Maßnahmen zur weiteren Qualifizierung von Frauen sowie zur
Steigerung des Anteils von Frauen in naturwissenschaftlichen und technischen
Studiengängen werden gleichzeitig auch zur weiteren Verankerung von Frauen- und
Geschlechterforschung genutzt.
Im Jahr 2003
waren die geförderten Maßnahmen und Projekte des Programms geprägt von der Fortführung
der begonnenen und im Bericht über das Jahr 2002 ausführlich dargestellten
Vorhaben. Neue Vorhaben und Projekte stellten bei den Hochschulmaßnahmen eher
die Ausnahme dar.
Mit den Möglichkeiten des Stipendienprogramms
konnten im Jahr 2003 insgesamt 105
Wissenschaftlerinnen gefördert werden, im Bereich Gender (Frauen- und Geschlechterforschung) 65 Frauen und im Bereich Natur-
und Technikwissenschaften 40 Frauen. Davon wurden 58 Frauen (35 im Bereich Gender, 23 im Bereich Natur- und Technikwissenschaft)
im Jahr 2003 über eine Ausschreibung neu in die Förderung aufgenommen.
Durch die verschiedenen
Programmmaßnahmen der Hochschulen waren im Jahr 2003 insgesamt ca. 125
Wissenschaftlerinnen bzw. Künstlerinnen zusätzlich in Forschung bzw. Lehre
tätig. An den Hochschulen wurden 18 Gastprofessuren, 10 Gastdozenturen, neun
C2-Stellen, eine C3-Stelle sowie acht BAT IIa- und zwei BAT III-Stellen sowie
63 Stipendien und 14 Maßnahmen mit Projektmitteln, Honorar-, Werk- und
Lehraufträgen gefördert.
In den
Berichten über die Programmumsetzung im Jahr 2003 heben die Hochschulen die
unterstützende Bedeutung des Programms zur Erreichung von Fortschritten bei der
Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre hervor. Eine zusammengefasste
Darstellung der Berichte der Hochschulen zum Jahr 2003 enthält Anlage 1.
Der
informative Internetauftritt des Servicezentrums an der Humboldt-Universität (www2.hu-berlin.de/ffz/)
sowie die regelmäßige Durchführung von Tagungen und Workshops leisten einen
wesentlichen Beitrag dafür, die Ziele, die Struktur und die Ergebnisse des
Programms bekannt zu machen und die Vernetzung der Wissenschaftlerinnen und
Künstlerinnen zu fördern. Über die 1. Tagung im Januar 2003 wurde bereits im
vorigen Bericht informiert, die Dokumentation dazu liegt jetzt vor. Eine
weitere Tagung zur Bilanz des Berliner Programms ist für den Herbst 2005
vorgesehen.
Auf dem
bundesweiten Kongress „HWP-Fachprogramm zur Förderung der Chancengleichheit für
Frauen in Forschung und Lehre“ am 5./6. November 2003 in Hannover wurden die
innovative Leistungsfähigkeit und best practice-Ergebnisse des Berliner
Programms einer bundesweiten Öffentlichkeit präsentiert.
Die Laufzeit
des Berliner Programms war zunächst entsprechend der Laufzeit des einbezogenen
Bund-Länder-Programms bis Jahresende 2003 befristet. Auf der Grundlage der
erfolgreichen Evaluierung des Programmverlaufes hat die Bund-Länder-Kommission
für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) am 7. Juli 2003 beschlossen,
die Laufzeit des Fachprogramms zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen
in Forschung und Lehre (HWP1) als Bestandteil des Hochschul- und Wissenschaftsprogramms
(HWP) um drei Jahre (2004 - 2006) zu verlängern. Die Bund-Länder-Kommission
machte deutlich, dass die mit diesem Programm angestrebten strukturellen
Reformen erst langfristig zu erreichen sind.
Mit der
Unterzeichnung einer Vereinbarung haben die Regierungschefs von Bund und
Ländern am 11. Dezember 2003 die Verlängerung des Programms bestätigt.
Der Senat von
Berlin hat auf dieser Grundlage am 16.12.2003 die Weiterführung des Berliner Programms zur Förderung der Chancengleichheit
für Frauen in Forschung und Lehre mit seinen Förderzielen, Förderschwerpunkten
und Fördervolumen für den Zeitraum 2004 bis 2006 beschlossen. Diese Verlängerung gestattet die notwendige
Kontinuität in der Förderung und gibt für die Hochschulen und für die Ziele des
Stipendienprogramms für drei weitere Jahre Planungssicherheit.
Die kontinuierliche Fortsetzung der Förderung im Jahr 2004 wurde auch unter den Bedingungen dieser späten Programmverlängerung durch die engagierte Arbeit der Hochschulen, der Auswahlkommission und der Gutachterkommissionen sowie des Servicezentrums an der Humboldt-Universität gesichert.
Die Mitglieder
der Auswahlkommission und der Gutachterkommissionen „Gender“ und „Natur- und
Technikwissenschaften“ wurden für die Programmperiode 2004 bis 2006 mit wenigen
Veränderungen neu berufen. Über die
Zusammensetzung dieser Kommissionen unterrichtet Anlage 2.
Ein weiterer
Bericht wird dem Abgeordnetenhaus bis Ende Mai 2005 vorgelegt.
Berlin, den 17. Juni 2004
|
Dr. Flierl Senator für Wissenschaft, |
Wolf Senator für Wirtschaft,
Arbeit und Frauen |
Anlage
1
Zusammenfassung
der Berichterstattung der Hochschulen / Berichtsjahr 2003
Die Freie Universität (FU) legte den Schwerpunkt ihrer Förderung auf Maßnahmen zur wissenschaftlichen Qualifizierung von Frauen, um deren Chancen auf eine spätere Berufung zu erhöhen. Die Frauen- und Geschlechterforschung ist an der Freien Universität traditionell gut verankert.
Im Schnitt liegt der Frauenanteil bei den Habilitationen bei 27%, bei den Promotionen bei 47% und bei den Studienabschlüssen bei 57%. Dieser positive Befund wurde durch Fördermaßnahmen im Rahmen des Berliner Programms zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre gestärkt. Dabei wurden die Mittel neben den Habilitationsstipendien insbesondere für C2-Stellen eingesetzt. In der ersten Programmphase wurden sieben C2-Stellen besetzt. Diese besaßen eine 48-monatige Laufzeit, wobei 24 Monate durch das Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre finanziert wurden. Der verbleibende Zeitraum wird aus Mitteln der jeweiligen Fachbereiche getragen. Von den für C2-Positionen ausgewählten Wissenschaftlerinnen betrieben mehrere explizit Geschlechterforschung, so dass auch die Frauen- und Geschlechterforschung an der Freien Universität weiter gestärkt wurde.
Dazu gehörten
ebenfalls das Internet-Projekt Gender-Glossar, die Vorbereitung des
Drittmittelantrages zum Thema „Käthe Hamburger“ sowie die Tagung „Kompetenz
und/oder Zuständigkeit. Zum Verhältnis von Geschlechtertheorie und Gleichstellungspraxis“.
Die Technische Universität (TU) hat neben den Maßnahmen, Frauen für
Professuren zu qualifizieren, vor allem strukturelle Wirkungen insbesondere
durch deren Einsatz in den Natur- und Technikwissenschaften und durch die
Entwicklung der Genderforschung angestrebt.
Bis Ende 2003 wurden an der TU insgesamt sechs Gastprofessuren gefördert,
um zur
Qualifizierung von Frauen für eine Professur beizutragen. Gleichzeitig haben
diese Maßnahmen zur Steigerung des Anteils von Frauen in
naturwissenschaftlichen und technischen
Studiengängen beigetragen. So hat sich im Zuge der Ansiedlung der Gastprofessur
„Technische Akustik“ der Zulauf an Studentinnen in den Lehrveranstaltungen im
Fachgebiet „Schallbewertungen und Lärmwirkung“ in den letzten Jahren verdoppelt
(von 25 auf 50 Teilnehmerinnen). Zur Zeit werden acht Diplomandinnen und vier
Doktorandinnen betreut.
Die
Gastprofessorin wirkt als Kristallisationspunkt, um den sich Studentinnen und
Wissenschaftlerinnen versammeln. Auch in der Mathematik und in der Physik
konnten Gastprofessuren besetzt werden und haben sich als Anziehungspunkt für
weiblichen naturwissenschaftlichen Nachwuchs erwiesen.
Seit Jahren
bewährt sich der Techno-Club der TU. Zur Motivation von Schülerinnen für natur-
und ingenieurwissenschaftliche Studiengänge arbeiten mehrere Tutorinnen; sie
interessieren bei Schulbesuchen Schülerinnen der 11. - 13. Klassen für Veranstaltungen
des Techno-Clubs und werben für ein Studium an der TU mit besonderem Profil.
Schülerinnen können durch Besuche die TU kennen lernen und sich mit
einschlägigen Studiengängen auseinandersetzen. Die Ansiedlung des Techno-Clubs
am Zentrum für interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung der TU hat
sich bewährt.
Die Studiensituation für Frauen an der TU hat sich durch die weiblichen Vorbilder verbessert. Der Frauenanteil bei den Neuimmatrikulierten für Natur- und Technikwissenschaften an der TU stieg von 25% im Wintersemester 20002/03 auf 27% im Wintersemester 2003/04.
Die Humboldt-Universität
(HU) verwirklichte im Berichtszeitraum eine Vielzahl verschiedener Fördervorhaben.
So wurde zum Jahresende 2002 eine C3-Professur „Frauenspezifische Gesundheitsforschung
mit Schwerpunkt Kardiologie“ eingerichtet mit dem Ziel, das noch junge
Fachgebiet Frauengesundheitsforschung exemplarisch in einer medizinischen
Fachdisziplin in Forschung und Lehre zu vertreten. Ab 2004 übernimmt die HU die
Anschlussfinanzierung. Eine ähnliche Regelung wurde auch für zwei C2-Stellen in
den Bereichen Medizin sowie Kunst- und Kulturwissenschaften getroffen.
Mit den
Gastprofessuren und C2-Stellen wurden die Chancen erfolgreich habilitierter
Frauen auf eine Professur verbessert. Eine der Stelleninhaberinnen hat
inzwischen eine Gastprofessur an einer anderen Hochschule erhalten, wobei die
vorangegangene Professur an der HU wichtige Einstellungsvoraussetzung war.
Ein Erfolg der
Förderung der Frauen- und Geschlechterforschung in der Hochschulmedizin ist die
Gründung eines „Zentrums für Geschlechterforschung in der Medizin“ Berlin
(GiM).
Seit 2001
läuft ein Projekt zur Gewinnung von Studentinnen für das Studium der Informatik
mit dem Titel „Rekrutierung und
Management weiblichen Nachwuchses für die Informatik“. Aus dem Berliner
Programm wird eine BAT-Stelle für
das Projekt finanziert.
Auch die
Frauen- und Geschlechterforschung wurde mit einer Stelle zur Vorbereitung und
zur Koordination des Studienganges Gender Studies gefördert. Zu den
Ergebnissen gehörte die Organisation des Workshops “Health and Society: Int.
Gender-Studies Berlin“, der der Vorbereitung eines Masterstudienganges
International Gender Studies diente.
Weiterhin
wurden zur Verankerung der Frauen- und Geschlechterforschung an der
Humboldt-Universität 2003 noch folgende Vorhaben gefördert: die Tagung „Gender
and Cardio. Disease“, die Eröffnungsveranstaltung des Zentrums für transdisziplinäre
Geschlechterforschung an der HU, die Durchführung einer Fachkonferenz zum Thema
„Geschlecht im interkulturellen Konflikt“, ein Werkvertrag für die Ausarbeitung
eines Antrages an die DFG zur Errichtung eines Graduiertenkollegs „Geschlecht
als Wissenschaftskategorie“ sowie
die internationale Konferenz „Holy War and Gender. Violence in Religious
Discourses“.
An der Universität
der Künste (UdK) wurden im Jahre 2003 Maßnahmen gefördert, die sowohl der
Qualifizierung von Frauen für eine Professur als auch der Verankerung der
Frauen- und Geschlechterforschung an der UdK dienten.
Neben einer
Gastdozentur an der Fakultät Musik zum Thema „Frauenforschung/ gender studies
im Lehrgebiet Musikwissenschaft“ wurde eine Gastprofessur und ein
Lehrauftrag an der Fakultät Bildende
Kunst mit dem Schwerpunkt „Postcolonial, Gender, Visual Culture und
Medientheoretische Studien“ unterstützt.
Diese
Gastprofessorin hat inzwischen erfolgreich promoviert und qualifiziert sich für
einen Lehrstuhl an der University of Kent/England. Hier und in anderen Fällen
spielt die Referenz „Lehrtätigkeit an der UdK“ eine wirksame Rolle bei der
Bewerbung.
Der
Bewältigung des Nachholbedarfs in Bezug auf Gender Studies in der
künstlerischen Arbeit diente die Einrichtung einer ¾-Gastdozentur an der Fakultät
für Darstellende Kunst in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Gender und Kultur („gendernet“).
Das
Mentoring-Programm „Berufsziel Professorin an einer Kunsthochschule“,
welches der Qualifizierung von Frauen für eine Professur dient, wurde auch 2003
fortgesetzt. Positive Effekte dieses Mentorings sind Beiträge zur
Personalentwicklung, pro-
fessionellen Karriereplanung
und die Einbindung weiterer UdK-Mitglieder in die Arbeit der Frauenförderung
durch Übernahme von „Mentoring“-Aufgaben.
Insgesamt ist
durch Mittel aus dem Berliner Programm die fakultätsübergreifende Verankerung
von Gender Studies an der UdK weitergeführt und ausgebaut worden.
Die Hochschule
für Musik „Hanns Eisler“ (HfM) setzt ihren Schwerpunkt auf die Qualifizierung
von Frauen für eine Professur, es wurden dafür vier halbe Gastprofessuren
gefördert.
Die HfM äußert
sich dankbar über die mit dem Programm gegebenen Fördermöglichkeiten. Im Rahmen
der Qualifizierung von Frauen für eine Professur in künstlerischen Fächern oder
ähnlichen Positionen an Musikhochschulen sei das Programm in besonderer Weise
geeignet, bereits an der Hochschule tätige oder einzuladende Künstlerinnen zu
fördern. Einerseits zeige eine Gastprofessur die Professorabilität einer
Künstlerin, andererseits gestatte sie den Erwerb professoraler Kompetenzen.
Die Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ (HfS) setzt die
gleichen Schwerpunkte bei ihren Fördermaßnahmen. Neben der Gastprofessur
Schauspielpädagogik und der Gastdozentur Schauspielregie, die im Laufe des Jahres
durch eine Gastprofessur fortgesetzt wurde, trugen im Förderjahr 2003 noch eine
drittel Gastdozenten-Stelle in Bewegungspädagogik und der Workshop „Tanztheater“ zur Qualifizierung von Frauen für eine
Professur bei.
Die
Kunsthochschule Berlin-Weißensee (KHB) führte 2003 die in den Vorjahren
begonnenen Maßnahmen fort. Es wurde außerdem ein Workshop „Konzepte verkörpern“
veranstaltet. Gerade dieser
disziplinenübergreifende Workshop stieß auf große Resonanz seitens der
Studierenden. Insgesamt sind die durch das Berliner Programm ermöglichten Fördermaßnahmen
nicht nur für die geförderten Frauen nützlich, indem sie deren berufliche
Qualifikation steigern, die Fördermaßnahmen erweitern auch das Spektrum der
Lehre an der Hochschule und fördern die Akzeptanz von weiblichen Lehrenden an
der Hochschule, so dass die KHB es begrüßt, dass das Förderprogramm
weitergeführt wird.
An der
Technischen Fachhochschule (TFH) wird seit 2001 das Hypatia-Programm
(Programm zur Qualifizierung von TFH-Absolventinnen und Nachwuchs-wissenschaftlerinnen
für eine wissenschaftliche Laufbahn in naturwissenschaftlich-technischen Studiengängen)
durch Mittel aus dem Berliner Programm
unterstützt. Hypatia bildet den Kern der Programm-Maßnahmen an der TFH.
Bis 2003 wurden die Promotionen von 18 Frauen gefördert. 2003 wurden drei
Stipendien zur Vorbereitung
neu bewilligt. Alle Stipendiatinnen
erhielten die Zulassung zur Promotion an einer Universität.
Außerdem
konnte 2001 bis 2003 ein Betreuungsprogramm zur Qualifizierung von Frauen für
Führungskompetenz erfolgreich an der TFH etabliert werden. Insgesamt wurden 16
Seminare und Workshops angeboten. Alle Angebote waren ausgebucht.
Auch an der Fachhochschule
für Technik und Wirtschaft (FHTW) wurden alle in den Vorjahren begonnenen
Maßnahmen im Rahmen des Berliner Programms zur Förderung der Chancengleichheit
für Frauen in Forschung und Lehre fortgeführt. Zusätzlich zu den bestehenden
drei BAT IIa-Stellen wurde noch eine halbe BAT IIa- Stelle gefördert. Auch
diese Stelle diente der Anfertigung einer Dissertation. Im Rahmen dieser
Promotionsförderung wurde ein Promotionsverfahren erfolgreich abgeschlossen.
Zwei weitere Abschlüsse sind für Anfang bzw. Ende 2004 vorgesehen.
An der Fachhochschule
für Wirtschaft (FHW) werden ein Stipendienprogramm (bisher neun Promotionsstipendien),
eine Gastprofessur in Soziologie mit dem Schwerpunkt Geschlechterstudien sowie
das Harriet Taylor Mill-Institut für Ökonomie und Geschlechterforschung
aus den Mitteln des Berliner Programms gefördert.
Eine
Gastprofessur wurde mit Mitteln der FHW um ein Semester verlängert. Die
Inhaberin hat inzwischen einen Ruf als Professorin an eine FH erhalten.
Neben einem
Promotionsstipendienprogramm (Alice-Salomon-Stipendien), in dessen Rahmen 2003
vier neue Stipendien an Frauen vergeben werden konnten, förderte die Alice-Salomon-Fachhochschule
(ASFH) weiterhin ein Methodisches Begleitprogramm für die Qualifizierung
von Frauen für eine Professur. Seit Beginn der Förderung konnten sechs
Promotionen erfolgreich abgeschlossen werden.
Die Hochschule misst der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Rahmen von Frauenförderung einen hohen Stellenwert bei. Sie hat ihren Eigenanteil an der Finanzierung der Förderung im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. Die ASFH begrüßt die Fortsetzung des Berliner Programms.
An der Katholischen
Hochschule für Sozialwesen (KHSB) wurden 2003 die Entwicklung und Erprobung
innovativer Lehrmodule für den Studienschwerpunkt Gemeinwesenarbeit (GWA)/
Gemeinwesenökonomie (GWÖ) durch eine Stelle unterstützt. Damit findet an der
KHSB, die zu einem Großteil von Frauen besucht wird, eine besondere Verknüpfung
der Themen Wirtschaft und Soziales in einem innovativen Studiengang statt. Außerdem
dient diese Maßnahme der beruflichen Qualifizierung von Frauen sowie der
Verankerung der Frauen- und Geschlechterforschung an der KHSB.
An der Evangelischen Fachhochschule Berlin (EFB) wurde im
Rahmen des Berliner Programms eine Gastprofessur für Gerontologie im
Studiengang Sozialarbeit/Sozialpädagogik/Pflegemanagement gefördert. Damit konnte
die EFB ihre langjährige Frauenförderung weiter ausbauen; sie hat mit 44 % den
höchsten Professorinnen-Anteil in Berlin.
An der Fachhochschule für
Verwaltung und Rechtspflege (FHVR) erhielten zwischen 2001 und 2003 drei Frauen aus dem
gehobenen Polizeivollzugsdienst die Chance, sich für eine Professur an der
Fachhochschule im Bereich der Polizeiausbildung zu qualifizieren.
Durch die
Fördergelder des Berliner Programms ist es damit jungen
Wissenschaftlerinnen gelungen, Voraussetzungen
für eine Professur an der FHVR zu erwerben. Die FHVR betont die Bedeutung
dieser Förderung gerade für die Verbesserung der Situation im Polizei-Bereich,
in dem bisher in Berlin keine Frau als Professorin vertreten ist.
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Alle Berliner Hochschulen heben in ihren Berichten die große Bedeutung
des Berliner Programms zur Förderung der
Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre als wirksames Instrument der Förderung von
Frauen in der Wissenschaft hervor und begrüßen die Verlängerung der Laufzeit
dieses Förderprogramms.
Die Berichte der Hochschulen können in der Senatsverwaltung für
Wissenschaft, Forschung und Kultur (H B 4 – ( 90228584) eingesehen
werden.
Ausschuss-Kennung
: ArbBFraugcxzqsq