Zweiter Bericht über Gender Mainstreaming
(einschließlich Gender Budgeting) in der

Berliner Politik und Verwaltung

(Pilotphase April 2003 bis März 2004)

 

 

Kurzfassung


0   Vorbemerkung

 

 

Die Einführung und Umsetzung von Gender Mainstreaming/Gender Budgeting in der Berliner Verwaltungspraxis haben Senat und Abgeordnetenhaus 2002 beschlossen (Drs. 15/190, 15/397, 15/1503, 15/415 und 15/601). Dazu gehört auch, jährlich Bilanz zu ziehen und über die Ergebnisse zielorientiert zu berichten.

Der Erste Bericht über die Umsetzung von Gender Mainstreaming in der Berliner Verwaltung wurde im Juli 2003 vorgelegt und vom Senat beschlossen. Mit dem nun hier vorgelegten Zweiten Bericht wird auf den Erstbericht aufgebaut und ein aktualisierter Gesamtüberblick über die Aktivitäten und Ergebnisse der einjährigen Pilotphase[1] seit April 2003 gegeben. Erstmals wird auch über Gender Budgeting berichtet.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass Gender Mainstreaming/Gender Budgeting in zahlreichen Projekten auf Senats- und Bezirksebene erprobt wurde und sich der Umgang mit dieser Strategie positiv verändert hat. Darüber hinaus sind eine Vielzahl anderer struktureller Maßnahmen eingeleitet worden, die als Voraussetzung für erfolgreiches Gender Mainstreaming unabdingbar sind: Dazu gehören die Landeskommission, die Geschäftsstelle Gender Mainstreaming, die Herstellung von Genderkompetenz durch Fort- und Weiterbildung, die ressortübergreifende AG „Gender Budget“ sowie die AG „Geschlechterdifferenzierte Statistik und Daten“, die externe Organisationsberatung für Projekte „vor Ort“ und die zahlreichen Lenkungsgremien in den Pilotverwaltungen auf Senats- und Bezirksebene.

Deutlich wurde, dass die Prozesse insgesamt sehr unterschiedlich und diskontinuierlich verlaufen sind. Nach den aktuellen Berliner Erfahrungen ist erneut festzustellen, dass eine so komplexe Strategie wie die des Gender Mainstreaming/Gender Budgeting nicht kurzfristig zu realisieren ist. Soll sie dauerhaft und nachhaltig etabliert werden – und zwar sowohl als Organisationsentwicklungs- und Veränderungs- als auch als Wissens- und Kommunikationsprozess – , so kann es sich hierbei um ein nur langfristig zu erreichendes Ziel handeln.

In der Regel waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Thematik Gender Mainstreaming/Gender Budgeting nicht vertraut. Sie mussten sich in die Perspektive von Gender Mainstreaming neu einarbeiten und die besonderen Methoden der Projektarbeit erlernen und oft erstmals anwenden. Für die meisten Mitwirkenden bedeutete die Arbeit in einem Pilotprojekt eine zusätzliche Arbeitsbelastung, da sie ihre „regulären“ Aufgaben weiterhin zu erledigen hatten. An dieser Stelle ist ausdrücklich auf die hohe Motivation, die Hartnäckigkeit und die Mühe aller in den Pilotprojekten Mitwirkenden hinzuweisen und Dank für ihren Einsatz auszusprechen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gender Mainstreaming in Berlin – Umsetzungs-
strategie und Ziele

 

 

Die Berliner Umsetzungsstrategie sieht vor, Gender Mainstreaming/Gender Budgeting als einen in sukzessiven Phasen sich vollziehenden Prozess zu etablieren. Diese sind:

 

§         Zunächst eine einjährige Pilotphase. In ausgewählten Verwaltungs-bereichen wird Gender Mainstreaming/Gender Budgeting auf Senats- und Bezirksebene exemplarisch erprobt (Stufe I ab April bzw. Herbst 2003). Danach wird die Pilotphase ausgewertet und eine politische Entscheidung über die weitere Implementierung getroffen.

 

§         Anschließend eine zweijährige Hauptphase unter Einbeziehung aller Senats- und Bezirksverwaltungen. Gender Mainstreaming soll in re-präsentativen und relevanten Organisationsbereichen (Abteilungen/ LuV’s/Referate) umgesetzt werden. Gleichzeitig wird Gender Bud-geting auf Senatsebene anhand der Haupttitelgruppen 6 und 8[2] und auf Bezirksebene anhand ausgewählter Produkte flächendeckend eingeführt (Stufe II ab Herbst 2004). Anhand der gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen wird politisch erneut über das weitere Umsetzungsverfahren entschieden.

 

§         Die flächendeckende Einführung und Umsetzung von Gender Mainstreaming/Gender Budgeting (Stufe III) als langfristiger Organisationsentwicklungs- und Veränderungsprozess beginnt im Herbst 2006. Dieser Prozess ist kontinuierlich zu koordinieren und durch ein ausdifferenziertes systematisches Gender-Controlling nachhaltig (d.h. qualitätsorientiert, bürgerinnen- und bürgerorientiert und dauerhaft) im Sinne der Verwaltungsreform abzusichern.

 

 

Damit einhergehende Ziele sind auf die Erreichung qualitativer Standards fokussiert:

 

1.      Gender Mainstreaming/Gender Budgeting als Top-Down-Strategie
      institutionalisieren

 

2.      Gender Mainstreaming/Gender Budgeting exemplarisch erproben                                  (Pilotprojekte)

 

3.      Gender Mainstreaming erfolgreich durch den Einsatz spezifischer
      Verfahren (Instrumente) umsetzen (Bildungsinstrumente, Analytische                            Instrumente, Konsultationsinstrumente)

 

 

 

 

 

 

Teil I:         Gender Budgeting

 

 

1.                     Gender Budgeting in Pilotprojekten

 

Gender Budgeting gilt als neues und wirkungsvolles Konzept, um Geschlechtergerechtigkeit auch über eine veränderte Haushalts- und Finanzpolitik herzustellen. Sollen wirtschaftliche und gesellschaftliche Zielsetzungen der Haushaltspolitik wirkungsvoll umgesetzt werden, bedarf es der Berücksichtigung[3] von Geschlechterverhältnissen, d.h. der systematischen Implementierung von Gender Budgets. Vorteile, positive Effekte und Nutzen lassen sich bereits auf den ersten Blick wie folgt beschreiben: 1. Gender Budgeting schafft geschlechterdifferenzierte Kostentransparenz. 2. Die Haushaltsplanung wird zielgerichteter. 3. Die Geschlechtergerechtigkeit wird erhöht. 4. Dadurch können Folgekosten vermieden werden (denn Geschlechterungleichheit ist ökonomisch ineffizient). 5. Die Situation von Familien kann verbessert werden beispielsweise durch veränderte Rahmenbedingungen für Kindererziehung und Bildung durch Ganztagsschulen.

         Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 26. Juni 2002 mit Beschluss (Drs. Nrn. 15/415, 15/601 und 15/503) über „Finanzpolitische Instrumente des Gender Main-streaming (Gender Budget)“ den Senat aufgefordert,

 

„(…) in dieser Legislaturperiode die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass bei der Vorlage der Haushaltspläne künftig die Gesamtbreite der jeweiligen Haushaltsansätze Gegenstand einer gendersensiblen Analyse und Berichterstattung gegenüber dem Hauptausschuss wird. Die Implementierung dieses Gender Budget Ansatzes verlangt ein stufenweises Vorgehen. Die Senatsverwaltungen werden deswegen beauftragt, Pilotbereiche von fachlicher und finanzieller Relevanz zu definieren, in denen die gendersensible Betrachtung der veranschlagten bzw. verausgabten Haushaltsmittel in einem ersten Schritt umgesetzt wird (…)“.

 

Der Beschluss beinhaltet auch die Berichterstattung darüber, wie entsprechende Kompetenzen in die Steuerung und Koordinierung der Gender Mainstreaming Prozesse einbezogen werden können bzw. ob eine senatsübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet wird.

         Gemäß dieser politischen Vorgabe (s.o.) hat sich die Landeskommission bereits in ihrer konstituierenden Sitzung am 22. Mai 2003 entschieden, dem Themenkomplex Gender Budget hohe Priorität einzuräumen. Die praktische Einführung und Umsetzung von Gender Budgets sollte durch eine ressort- und verwaltungsübergreifende Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz der Senatsverwaltung für Finanzen in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle Gender Mainstreaming konzeptionell vorbereitet und organisiert werden. Die im Sommer 2003 eingerichtete Arbeitsgruppe „Gender Budget“ wurde beauftragt, ein entsprechendes Konzept bzw. eine praxisnahe Umsetzungsstrategie zu entwickeln und der Landeskommission gegenüber regelmäßig zu berichten.

         Die AG hat bisher zwölfmal getagt. Bis auf wenige Abweichungen haben die beteiligten Häuser feste Vertreter und Vertreterinnen in die Sitzungen der AG entsandt. Dazu gehören auch leitende Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Haushaltsbereiche und der Fachabteilungen. Die dem NGO-Bereich zuzuordnende „Initiative für eine geschlechtergerechte Haushaltsführung in Berlin“ war von Anfang an explizit eingebunden. Ebenso arbeiten zwei Mitglieder des Abgeordnetenhauses in der AG mit.


 

Die Mitglieder repräsentieren folgende Verwaltungs- und Politikbereiche:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ellipse: Pilotverwaltung
Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf
 

 

 

 

 

 

 


Abbildung 1: Zusammensetzung der AG Gender Budget

 

Konstatiert werden kann, dass sich die AG in ihrer ressort- und verwaltungsübergreifenden Zusammensetzung und Arbeitsweise als effektiv erwiesen hat: Die Zusammenarbeit zwischen Verwaltungen, Politik und anderen Fachleuten war kooperativ, ziel- und ergebnisorientiert; die Arbeitsteilung zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und der Gender Mainstreaming Geschäftsstelle hat sich bewährt. Der Vorsitz der Arbeitsgruppe unter dem für Finanzen zuständigen Fachressort ist als effektiv zu bewerten; er hat zur höheren Akzeptanz bei der praktischen Einführung der gender-orientierten Budget Analyse in der Berliner Verwaltung geführt.

      Die im September 2003 von der AG vorgelegte Gender Budgeting Einführungsstrategie sah vor, dass Verwaltungen benannt werden, die in einem ersten Schritt relevante Haushaltstitel und Produkte unter Gender Budget Gesichtspunkten definieren. Sukzessive sollten zu den zunächst mitwirkenden vier Verwaltungen weitere auf Senats- und Bezirksebene hinzukommen.

       Das vorgeschlagene Vorgehen war stark praxisorientiert und sollte insofern zunächst nur eine geschlechtersensible Nutzenanalyse anhand ausgewählter Haushaltstitel und Produkte beinhalten. Dabei werden die geschlechtsspezifischen Anteile etwa einer primär personenbezogenen Fördermaßnahme, Beratung oder Unterbringung oder jene von Nutzerinnen und Nutzern öffentlicher Einrichtungen quantifiziert und die geschlechtsspezifische (finanzielle) Ressourcenverteilung dargestellt. Dieses Verfahren ist nur eines der in der Fachliteratur immer wieder beschriebenen und empfohlenen Beispiele für geschlechtsspezifische Haushaltsanalysen.

            Auf Grundlage der Einführungsstrategie wurden Verwaltungen des Landes Berlin gesucht, die bereit waren, sich an der Pilotphase zum Gender Budgeting zu beteiligen. Drei Bezirksämter und eine Senatsverwaltung zeigten Interesse, den Prozess der Einführung des Gender Budgeting im Land Berlin zu begleiten: Bezirksamt Lichtenberg; Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf; Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg; Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen.

 

Die Implementierung des Gender Budgeting ist für einen Landeshaushalt in Deutschland absolutes Neuland. Bisher wurden geschlechterdifferenzierte Daten nicht in der Haushaltsplanaufstellung berücksichtigt. Besonderer Charakter des Projektes ist es daher, nicht auf schon erprobte Verfahren und Vorgehensweisen zurückgreifen zu können.

Die Pilotphase startete damit, dass die drei Bezirkverwaltungen eine produktbezogene Gender Analyse durchführten. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen hat anhand des kameralen Haushalts bei repräsentativen Titeln der Hauptgruppen 6 und 8 die geschlechterspezifische Ressourcenverteilung im Sinne einer Nutzenanalyse untersucht. Für die Berücksichtigung geschlechtssensibler Informationen im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens haben also die Bezirke und die Senatverwaltungen zwei unterschiedliche Vorgehensweisen gewählt, die der vorhandenen Logik der Haushaltswirtschaft entsprechen. Den Bezirken stehen auf Basis der Kosten- und Leistungsrechnung und der weitgehenden Einführung der output-orientierten Budgetierung die Produkte zur Verfügung. Diese werden bereits weitgehend zu Steuerungszwecken genutzt. Die Hauptverwaltung orientiert sich an den kameralen Titeln. Somit testen die Bezirke das Gender Budgeting auf Produktebene und die Hauptverwaltung im kameralen System.

Die Durchführung der geschlechterspezifischen Nutzenanalyse wird im Folgenden am Beispiel des Bezirksamtes Lichtenberg dargestellt. Für alle Produkte wurde ermittelt, ob die Angebote / Leistungen vermehrt von Frauen oder Männern genutzt werden sowie die Abbildung, welche Leistung / Angebote gefragt waren. Zusätzlich wurden die so gewonnenen Ergebnisse auf das zur Verfügung stehende Budget umgelegt und Prozente errechnet. Die bezirkliche Steuerungsgruppe hat den Prozess der Datenerhebung begleitet und terminlich kontrolliert und das vorläufige Auswertungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

            Abbildung 2: Geschlechterdifferenzierte Nutzenanalyse

 

Produkt-

nummer

Produkt-bezeichnung

Budgetwirksame
Produktkosten

2003 €

Budgetwirksame

Produktkosten

2004 €

Budget-

verteilung

weiblich

Budget-verteilung

männlich

75476

Entleihung

1.765.561

1.345.000

1.050.509

59,5%

  715.052

40,5%

60970

Vermittlung Medienkompetenz

 

     52.693

     87.000

     44.511.44

51,4%[4]

   42.140.56

48,6% [5]

76843

Lehrveranstaltung VHS

 

1.927.677

1.306.000

1.401.421

72,7%

  526.256

27,3%

77673

 

78422

Bereitstellung von Sportanlagen

Bereitstellung von Sportanlagen auf Schulstandorten

 

2.006.559

2.124.958

4.131.517

1.921.000

1.183.000

3.104.000

 

 

1.582.371

38,3%[6]

 

 

 

2.548.747

61,7%

 

78387

Allgemeine Kinder- und Jugendarbeit

 

4.992.085

3.232.000

2.136.612

42,8%

2.855.473

57.2%

 

Gesamtbudget

 

12.869.533

9.074.000

 

 

 

 

 

 

 

In der Pilotphase hat sich gezeigt, dass schon wenige zusätzliche Informationen, die mit dem Gender Budgeting einhergehen, zu einer deutlichen Verbesserung des Informationsgehalts der Haushaltspläne führen können. Um diesen Erkenntnissen gerecht zu werden und einen vertretbaren Aufwand bei der Aufstellung des Haushalts bei gleichzeitiger Transparenz Rechnung zu tragen, wird angeregt, geschlechtersensible Informationen sowohl zu den Produkten der Bezirke als auch zu den Titeln der Hauptverwaltung als Anhang zum Haushaltsplan zu entwickeln.[7]

Von großer Bedeutung ist die von der Arbeitsgruppe Gender Budget konkretisierte, d.h. erweiterte Gender Budgeting Einführungsstrategie für die Berliner Verwaltung. Diese wurde der Landeskommission zu ihrer Sitzung im Februar 2004 präsentiert und ist anschließend beschlossen worden. Strategisch ist nunmehr intendiert, das weitere Umsetzungsverfahren auf alle Senats- und Bezirksverwaltungen ab Sommer/Herbst 2004 auszudehnen. Die Bezirksverwaltungen sollen im Rahmen der produktorientierten Herangehensweise Produkte (die Summe aller Produktbudgets soll ca. 8-10% des Produktsummenbudgets umfassen) untersuchen. Alle Senatsverwaltungen sollen die Titel der Hauptgruppen 6 und 8 ihrer jeweiligen Einzelpläne im Zuge einer kameralen Herangehensweise gendersensibel analysieren.

 

Zentrale Empfehlungen der Arbeitsgruppe sind:

 

1.       Jede Verwaltung muss für ihren eigenen Bereich die Umsetzung von Gender Budgeting (zunächst als Nutzenanalyse) organisieren. Primär verantwortlich sind die jeweiligen LuV-/Abteilungsleitungen.

2.       Für eine effektive Arbeit ist die Unterstützung durch die politische und administrative Führungsebene der einzelnen Häuser unabdingbar. Dies beginnt bei der regelmäßigen Information und Kommunikation und setzt sich fort über Schulungen bis zur verantwortungsvollen Steuerung des Personaleinsatzes bei der Umsetzung von Gender Budgeting (Top-Down-Prinzip).

3.       Bei der flächendeckenden Einführung von Gender Budgeting in der Berliner Verwaltung müssen die Leitungen der Personal- und Finanzservicebereiche sowie die Leitungen aller Fachabteilungen eine zentrale Verantwortung für die Koordinierung der hausinternen Steuerungsprozesse übernehmen. Während der mehrmonatigen Testphase mit Gender Budgets in vier Berliner Verwaltungsbereichen (s.o.) hat sich herausgestellt, dass die Prozesse effektiver organisiert werden konnten, wenn Leitungskräfte im Rahmen ihrer primären Fachzuständigkeit und Führungsverantwortung aktiv geworden sind.

4.       Im Sinne einer erfolgreichen praktischen Einführung von Gender Budgeting wird empfohlen, dass die neu hinzukommenden Senats- und Bezirksverwaltungen zunächst repräsentative Titel der Hauptgruppen 6 und 8 bzw. Produkte identifizieren. Hierbei sollen nicht nur aussagekräftige Titel und Produkte ausgewählt werden, sondern auch solche (z.B. zunächst primär personenbezogene Fördermittel oder identifizierbare Zielgruppen), bei denen ohne großen Aufwand entsprechende (verfügbare) Statistiken herangezogen werden können.

 

 

 

 

 

 

 

Teil II         :        Gender Mainstreaming

 

 

1.                     Gender Mainstreaming in Pilotprojekten

 

Ziel der einjährigen Pilotphase von April 2003 bis März 2004 war es, in ausgewählten Senats- und Bezirksverwaltungen Bereiche zu definieren, in denen Gender Main-streaming exemplarisch erprobt werden sollte. Aus den dabei gewonnenen Ergebnissen in Bezug auf gendersensible Qualitätssteigerung, Prozessgestaltung und Wissenserweiterung sollten verallgemeinerbare Erfahrungen abgeleitet werden, um die praktischen Umsetzungsprozesse bei allen Senats- und Bezirksverwaltungen in der anschließenden zweijährigen Hauptphase effektiver und effizienter gestalten zu können. Zu konstatieren sind folgende Handlungs- und Organisationsfelder, in denen Gender Mainstreaming Projekte durchgeführt wurden bzw. noch werden:

 

Pilotverwaltungen

 

Pilotprojekte/

Bezeichnung

Handlungs-/

Organisationsfelder

 

 

 

Senatsverwaltung

für Justiz

 

Diensteinteilung und Personaleinsatz unter Gender Aspekten

 

Justizvollzugsanstalt Düppel

Jugendarrestanstalt Berlin

 

Senatsverwaltung

für Stadtentwicklung

 

 

Entwicklung eines Gender-Arbeitsforums am Beispiel der Entwicklung der Innenstadt Berlins als Lebenswelt von Frauen und Männern

 

Abteilung II (Städtebau/Projekte)

 

 

Senatsverwaltung für

Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz

 

 

Gender Mainstreaming in der Krebsvorsorge

 

Abteilung Gesundheit und

Verbraucherschutz

 

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen

 

 

Umsetzung von Gender Mainstreaming im Wirtschafts- und Arbeitsmarktbericht 2004

 

Abteilungsübergreifend. Federführung Abteilung II (Wirtschafts- u. Tech-nologiepolitik, Wirtschaftsordnung)

 

Bezirksamt

Lichtenberg

 

 

Gender Mainstreaming im Handbuch „Qualitätsmanagement der Berliner Jugendfreizeitstätten“

 

Gender Mainstreaming in der Stadtplanung

(Beirat Stadtumbau Ost)

 

LuV Jugend/AG Evaluation

 

 

 

Fachbereich Stadtplanung

 

Bezirksamt Mitte

 

 

Gender Mainstreaming in der Jugendförderung

 

Gleichberechtigung und Islam

 

Gender Mainstreaming im öffentlichen Gesundheitsdienst/ (Gesundheitsbe-richterstattung)

 

Abteilung Jugendförderung

 

 

Integrationsreferent/ Gleichstellungsbeauftragte

 

Plan- und Leitstelle Gesundheit

 

Bezirksamt

Friedrichshain-Kreuzberg

 

 

Geschlechtergerechte Zugangsbedingungen zu öffentlich geförderten Sportanlagen

 

Einblicke in „vergeschlechtlichte“ Strukturen im Bezirksamt

 

Abteilung Jugend, Familie und Sport

(Sportförderung)

 

Bereich Bauaufsichtsamt

 

Bezirksamt Neukölln

 

Gender Mainstreaming im Standesamt Neukölln

Gender Mainstreaming in der Stadtbibliothek

 

 

Standesamt

 

Stadtbibliothek

 

 

Bezirksamt Marzahn-

Hellersdorf

 

 

Gender Mainstreaming in der Sozialberichterstattung

 

Gender Mainstreaming im Jahreswirtschaftsbericht

 

Berücksichtigung der Geschlechter als Anliegen der Jugendbehörde

 

Ressortübergreifende Arbeitsgruppe

 

 

 

LuV Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

 

Abteilung Jugend

 

Bezirksamt Pankow

 

Psychiatrische Pflichtversorgungsangebote (Psychiatrie und Sucht) unter Berücksichti-gung von Gender Mainstreaming

 

Gender Mainstreaming in der Wirtschaftsförderung

 

Abteilung Gesundheit und Soziales

(Plan- und Leitstelle)

 

 

Büro für Wirtschaftsförderung

Bezirksamt Tempelhof-

Schöneberg

 

Gender Mainstreaming Projekt zur Standortanalyse und -entwicklung im Bereich Wirtschaftsförderung

 

 

Wirtschaftsförderung

 

 

Bezirksamt Treptow-

Köpenick

 

Gender Mainstreaming im Bereich der Kindertagesstätten

 

Drei Kindertagesstätten sowie Bereich Kindertagesbetreuung

 

Abbildung 3: Gender Mainstreaming Pilotprojekte in der Berliner Verwaltung

 

 

 

Bei verschiedenen Berliner Pilotprojekten lässt sich bereits ein Nutzen nachvollziehen und auf andere Maßnahmen/Verwaltungsbereiche übertragen: Insbesondere die datengestützten Berichte und Analysen (Sozialberichterstattung, Wirtschafts- und Ar-beitsmarktbericht, Krebsvorsorgeuntersuchungen, geschlechterdifferenzierte Stadtteilporträts, Gesundheitsberichterstattung, psychiatrische Pflichtversorgung, geschlechtsspezifische Wirtschaftsberatung; Wirtschaftsförderung etc.) haben zu einer sichtbaren Optimierung der geschlechterdifferenzierten Datenbasis geführt. Aufgrund der jeweils gewonnenen „neuen“ Erkenntnisse könnten diese jetzt unmittelbar einfließen in die operative Arbeit.

            So hat beispielsweise die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz ein Pilotprojekt zum Thema Krebsvorsorge durchgeführt. Obwohl Krebs die zweithöchste Todesursache in Berlin ist, nutzen nur 56,7% der anspruchsberechtigten Berlinerinnen die Möglichkeit der Krebsvorsorge durch Teilnahme an Krebsfrüherkennungsuntersuchungen. Geschlechtsspezifisch aufschlussreich ist die Tatsache, dass Männer die Krebsvorsorge aber nur zu 20,1 % der Anspruchsberechtigten nutzen. Eine Arbeitsgruppe untersuchte Hintergründe für dieses gesundheitsriskante Verhalten und entwickelte Möglichkeiten für bessere Angebote zur Prävention. Die Arbeitsgruppe kam zum Ergebnis, dass einerseits weitere Studien zu den Gründen für das konstatierte Verhalten notwendig sind, dass aber andererseits eine auf Männer bzw. Frauen spezifisch abgestimmte Aufklärungskampagne die Akzeptanz von Frühuntersuchungen erhöhen könnte.

            In verschiedenen anderen Pilotbereichen liegen ebenfalls konkrete Ergebnisse vor, deren Nutzen und Übertragbarkeit hervorzuheben ist. Beispielhaft ist auf die im Bezirksamt Neukölln im Standesamt und Bibliotheksbereich durchgeführten Gender Projekte hinzuweisen. In der Stadtteilbibliothek belegten Genderanalysen ein geschlechtsspezifisch unterschiedliches Ausleih- und Leseverhalten bei den Nutzerinnen und Nutzern. Daraufhin entwickelte Maßnahmen sind in der Realität bereits umgesetzt worden. Die Akteurinnen und Akteure dieses Gender Mainstreaming Projektes gehen von einer Verallgemeinerbarkeit[8] der gewonnenen Erkenntnisse aus und empfehlen daher, entsprechende Maßnahmen auch in anderen städtischen Bibliotheken umzusetzen. Für die erarbeiteten Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der geschlechtergerechten Behandlung der Beschäftigten und Bürgerinnen/Bürgern im Bereich Standesamt gilt ähnliches.

 

            Aufgrund der vielfältigen Analysen und Erfahrungen werden als Ergebnis der einjährigen Pilotphase folgende Empfehlungen für die weitere effektive Umsetzung von Gender Mainstreaming in der Hauptphase vorgeschlagen:

 

  1. Um Gender Mainstreaming in der Berliner Verwaltungspraxis wirkungsvoll anzuwenden, wird empfohlen, ab Sommer 2004 (mit Beginn der Hauptphase) größere Organisationsbereiche (Abteilungen/Referate, LuV’s oder einzelne Ämter) einzubeziehen und eine engere fachliche Verzahnung zwischen den unterschiedlichen Handlungsfeldern herzustellen. Zumindest aber sollte ein repräsentativer Bereich in geeigneten Abteilungen bzw. in geeigneten LuV’s einer Senatsverwaltung/Bezirksverwaltung als GM-Bereich identifiziert werden. Die in den nächsten Jahren geplante, flächendeckende Einführung von Gender Mainstreaming/Gender Budgeting könnte so qualifizierter vorbereitet werden.

 

  1. Die bereits ab Herbst 2004 vorgesehene Ausdehnung von Gender Budgeting (auf der Baisis ausgewählter Produkte bzw. der Hauptgruppen 6 und 8) auf alle Senats- und Bezirksverwaltungen ist besonders geeignet, ein möglichst breites Spektrum an Fachabteilungen/LuV’s etc. jetzt schon einzubeziehen, zumal Gender Budget Analysen nur durchzuführen sind, wenn ein konstruktives Zusammenwirken zwischen den Haushalts- und den anderen Fachabteilungen gewährleistet ist.

 

  1. Die Verantwortung für die Reformstrategie des Gender Mainstreaming muss zukünftig noch stärker auf der politischen und administrativen Führungsebene angesiedelt sein. Insbesondere den LuV- und Abteilungsleitungen obliegt jeweils das Controlling darüber, wie Gender Mainstreaming in das normale Verwaltungshandeln integriert wird. Den Führungskräften ist zu empfehlen, Gender Mainstreaming als Bestandteil der eigenen Führungsaufgabe zu begreifen und sich entsprechend zu qualifizieren.

 

  1. Um eine systematische (routinemäßige) Anwendung von Gender Mainstreaming in der Berliner Verwaltung zu erreichen, muss sich die genderpolitische Qualität von Senatsverlagen verbessern. Deshalb sind Senatsvorlagen standardmäßig vom jeweils federführenden Fachressort einem Gendercheck zu unterziehen. Es wird empfohlen, ein entsprechendes Verfahren ressortübergreifend zu entwickeln.

 

  1. Die Qualifizierung geschlechterdifferenzierter Statistiken und Daten ist unbedingt notwendig. Zunächst sollten in den Ressorts/Bezirksverwaltungen sogenannte Übersichten über den Ist-Stand vorhandener Daten erstellt werden. Diese Übersichten sollen den Verwaltungen dazu dienen, die geschlechtsspezifisch vorliegenden Daten besser nutzen zu können und aus dem Abgleich der von ihnen ermittelten Bedarfe an Daten gemäß den Anforderungen von Gender Mainstreaming mit dem Ist-Stand entsprechende Defizite feststellen und in einem weiteren Schritt so weit möglich beheben zu können.

 

  1. Es wird empfohlen, dass Gender Mainstreaming insbesondere auch in den jeweiligen Zentralabteilungen der Ressorts bzw. Bezirksverwaltungen erprobt wird. Der Personalentwicklungsbereich (etwa die Gebiete Anforderungsprofile für Führungskräfte, Managementkompetenzen, Qualitätsmanagement, Beurteilungswesen, Personal Budget etc.) würde sich als ein außerordentlich interessantes Erprobungsfeld für Gender Mainstreaming anbieten, zumal hier bei einem Zusammenwirken mehrerer Verwaltungen erhebliche Synergieeffekte zu erwarten wären.

 

  1. Gender Mainstreaming Projekte sollten inhaltlich, zeitlich und organisatorisch so geplant werden, dass in einem realistischen (überschaubaren) Zeitraum bestimmte Ergebnisse zu gewinnen sind, die mit anderen Erfahrungen verglichen und auf andere Projekte übertragen werden können.

 

8. In der Einführungsphase von Gender Mainstreaming/Gender Budgeting ist die externe Unterstützung und wissenschaftliche Beratung von Projekten in den meisten Fällen unabdingbar, weil sowohl Genderwissen als auch die methodischen Kenntnisse und die entsprechenden Verfahren zur praktischen Umsetzung in den Projekten bzw. den Handlungsfeldern noch nicht genügend verankert sind.

 

  1. Den Projektleiterinnen und -leitern wird empfohlen, sich vor Beginn der Projektarbeit mit grundlegenden Methoden des Projektmanagements vertraut zu machen.

 

  1. Den neuen Gender Mainstreaming Projekten wird empfohlen, eine Projektskizze (bzw. einen groben Projektplan) mit den wesentlichen Elementen (Gegenstand, Ziel, Fragestellung, Methoden, Vorgehen, Arbeitsteilung, Einbeziehung der Mitwirkenden, Verantwortlichkeit usw.) zu erarbeiten, die als Basis für eine gezielte Abstimmung der Beratungstätigkeit nutzbar ist.

 

  1. Bei Bedarf können neue Gender Mainstreaming Projekte auch gemeinsam mit einem externen Beratungsunternehmen schon in der Vorbereitungsphase des Projektes zusammenarbeiten und gemeinsam die Projektfindung, die Projektvorbereitung und den Projektstart durchführen.

 

  1. Den neu hinzukommenden Verwaltungen bzw. Verwaltungsbereichen wird empfohlen, den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor dem offiziellen Projektstart eine Fortbildung zu Gender Mainstreaming/Gender Budgeting (Verwaltungsakademie, IVM oder hausintern) zu ermöglichen.

 

 

2.         Externe Organisationsberatung

 

Der Staatssekretärausschuss für Verwaltungsmodernisierung hat am 12. Mai 2003 das von der Geschäftsstelle Gender Mainstreaming beantragte Reformprojekt „Implementierung von Gender Mainstreaming in den Pilotprojekten der Senats- und Bezirksverwaltungen“ positiv beschieden. Die zur Verfügung gestellten Mittel sollen für die externe Gender- und Prozessberatung der Projekte vor Ort verwendet werden.

            Im September 2003 erfolgte der Vertragsabschluss mit vier Beratungsunternehmen. Die Auftragsvergabe an die Unternehmen war so konzipiert, dass jedes Unternehmen eine bzw. mehrere Pilotverwaltung(en) insgesamt betreut hat, unabhängig von der Anzahl der einzelnen GM-Projekte vor Ort. Die externen Unternehmen waren in den meisten Pilotverwaltungen rund ein halbes Jahr (September 2003 – März 2004) (vor Ort) tätig.

In den Verträgen wurde für die einzelnen Leistungsbereiche ein Rahmen vorgegeben, der aber je nach Bedarf vor Ort mit Zustimmung der Geschäftsstelle abgewandelt werden konnte:

 

·         Allgemeine Einführung in Gender Mainstreaming (4 Stunden)

·         Entwicklung von persönlicher und fachspezifischer Genderkompetenz durch vertiefendes Gendertraining (16 Stunden)

·         Fachliche Begleitung der Implementationsprozesse (18 Stunden)

·         Unterstützung der Erfolgskontrolle und Evaluation einschließlich Berichterstattung

      (8 Stunden)

Auf der Grundlage der Abschlussberichte der Beratungsunternehmen und auch der Rückmeldungen aus den Pilotverwaltungen kann festgestellt werden, dass die Arbeitsfähigkeit und eine ergebnisorientierte Prozessgestaltung in den meisten Pilotprojekten durch die Beratungsunternehmen mit ihrer Expertenkompetenz zu Gender Wissen, Prozessberatung und Projektmanagement entscheidend gefördert wurde.

 

 

3.         Lenkungs- und Steuerungsgremien

 

3.1       Gender Mainstreaming Geschäftsstelle

 

Die bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen als Stabsstelle angesiedelte Gender Mainstreaming Geschäftsstelle ist im Januar 2003 auf drei Jahre befristet eingerichtet worden. Sie ist ministerielle Schnittstelle für die Einführung von Gender Mainstreaming/Gender Budgeting als Querschnittsaufgabe in allen Berliner Verwaltungen. Ihre Personalausstattung verteilt sich auf vier Mitarbeiterinnen (von denen zwei teilzeitbeschäftigt sind) und einen Mitarbeiter. Bei der landesweiten Einführung und Umsetzung von Gender Mainstreaming/Gender Budgeting handelt es sich insgesamt um einen komplexen und langfristigen Veränderungsprozess, der primär durch die Gender Mainstreaming Geschäftsstelle initiiert, koordiniert, gesteuert und fachlich begleitet wird.

 

 

3.2       Landeskommission Gender Mainstreaming

 

Die Landeskommission ist mit Beschluss des Senats vom 4. März 2003 eingesetzt worden. Seither hat sie viermal getagt. Das Gremium setzt sich seiner Bedeutung entsprechend aus Staatssekretärinnen und Staatssekretären verschiedener Ressorts, durch den Rat der Bürgermeister benannte Vertreterinnen dreier Bezirke sowie Vertreterinnen und Vertreter verschiedener anderer Bereiche aus Verwaltung, Wissenschaft und Nichtregierungsorganisationen (NGO’s) zusammen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Ellipse: RdB  Neukölln
Friedrichshain-
Kreuzberg
Wilmersdorf-Charlottenburg
Ellipse: Beschäftigten
vertretung
Ellipse: Leiterin 
Gst GM 
Ellipse: Universität
Potsdam
Ellipse: Gesamtsteuerung
der Verwaltungs-
modernisierung
Ellipse: LAG bezirkliche
Frauen- u. Gleich- stellungbeauftragte
Ellipse: Initiative für einen
Geschlechter-gerechten Haushalt in Berlin
Ellipse: Landesfrauenrat Berlin e.V.llkkkkk

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abbildung 4: Zusammensetzung der Landeskommission

 

In ihrer vierten Sitzung (15. Juli 2004) hat die Landeskommission den von der Gender Mainstreaming Geschäftsstelle im Entwurf vorgelegten „Zweiten Bericht über Gender Mainstreaming (einschließlich Gender Budgeting)“ – umfassend diskutiert und u.a. folgende Empfehlungen im Hinblick auf die Hauptphase beschlossen:

·         Gender Mainstreaming soll in relevanten und repräsentativen Organisationsbereichen aller Fach- und Bezirksverwaltungen umgesetzt werden

·         Gender Budgeting (geschlechtergerechte Haushaltspolitik) soll in ausgewählten Haushaltsbereichen aller Fach- und Bezirksverwaltungen eingeführt werden – vorbereitend für die Haushaltsaufstellung 2006

·         Es soll ressortübergreifend ein Verfahren entwickelt werden, das einen routinemäßigen Gender-Check (prüfen der Berücksichtigung beider Geschlechter) bei Senatsvorlagen ermöglicht.

 

 

 

 

3.3       Bezirkliches Steuerungsgremium

 

Das bezirkliche Steuerungsgremium GM hat seit seiner konstituierenden Sitzung im April 2003 weitere viermal getagt. Zum Abschluss der Pilotphase – im April 2004 – fand die letzte Sitzung dieses Gremiums in der bisherigen Form statt. Anstelle des bezirklichen Steuerungsgremiums soll künftig – während der zweijährigen Hauptphase – die Koordination und Unterstützung der bezirklichen GM/GB-Prozesse neben der Landeskommission durch den Rat der Bürgermeister (RdB) erfolgen.

 

 

4.         Herstellung von Genderkompetenz

 

Entsprechend dem Berliner Umsetzungskonzept, Gender Mainstreamig „top-down“ voranzubringen und zunächst die politisch Verantwortlichen und obersten Führungskräfte zu qualifizieren, wurden 2003/2004 Schulungen bzw. Beratungen durchgeführt.

 

Diese Fortbildungen stellen einen wichtigen Beitrag zur Vermittlung von Genderwissen dar. Sie müssen zukünftig konzeptionell ausgebaut und insbesondere auch von den neu hinzukommenden Verwaltungen genutzt werden. Außerdem müssen für  andere Zielgruppen der Verwaltung spezifische Fortbildungsangebote zum Erwerb von Genderkompetenz gemacht werden.

 

 

5.         Geschlechterdifferenzierte Statistiken und Daten

 

Die Landeskommission GM beschloss im Februar 2004 die Einrichtung einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Geschlechterdifferenzierte Statistiken und Daten“. Ziel der AG ist es, die Statistiken und Datenerhebungen in der Verwaltung entsprechend den Erfordernissen von Gender Mainstreaming zu qualifizieren und auf eine geschlechterdifferenzierte Datenbasis in allen Verwaltungsbereichen hinzuwirken.

 

 

6. Öffentlichkeitsarbeit der Geschäftsstelle Gender Mainstreaming

 

Die Geschäftsstelle hat an zahlreichen Veranstaltungen in den Bereichen Verwaltung, Politik und Wissenschaft mitgewirkt, um die Strategie des Gender Mainstreaming bekannt zumachen und die Erfolge der Berliner Prozesse zu präsentieren. Die Gender Mainstreaming Präsentation Berlins befindet sich auf den Internetseiten unter www.berlin.de/gendermainstreaming. Konzipiert wird derzeit eine Konferenz zu Gender Mainstreaming/Gender Budgeting, die 2005 durchgeführt werden soll.

 

Ausschuss-Kennung : ArbBFraugcxzqsq

 



[1] An der einjährigen Pilotphase (April 2003 bis März 2004) haben sich zwölf Verwaltungen (vier Senats- und acht Bezirksverwaltungen) mit insgesamt einundzwanzig Gender Mainstreaming Projekten beteiligt. Im Winter 2003/2004 kamen vier Gender Budgeting Pilotprojekte hinzu, die in drei Bezirken und in einer Senatsverwaltung durchgeführt wurden.

[2] Hauptgruppe 6 umfasst Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen. Hauptgruppe 8 umfasst Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben zur Investitionsförderung.

 

[3] Ein Budget, das Geschlechterverhältnisse berücksichtige, so international anerkannte Ökonominnen, sei deshalb sinnvoll, weil es damit wirksamer zur ökonomischen und sozialen Entwicklung eingesetzt werden könne (Elson/Young 2002).

[4] Die Zahlen beziehen sich auf 2004.

[5] Haushaltsjahr 2004.

[6] Die Nutzungsstunden von Frauen liegen mit 38,3% noch unter ihrem Anteil an den Vereinsmitgliedern (40,4%).

[7] Im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg bestand indes die Überlegung, diese Daten ggf. in die Erläuterung zu den Titeln hinzuzunehmen.

[8] Die im Übrigen auch schon durch die Gender Budget Analyse des Bezirksamtes Lichtenberg anhand es Produktes „Entleihung“ bestätigt wurde.