Der Senat wird aufgefordert, sich m Rahmen der Hochschulvertragsverhandlungen dafür einzusetzen, dass der Gleichstellungsparameter im Rahmen der leistungsbezogenen Mittelvergabe so geändert wird, dass
- das Gesamtgewicht des Kriteriums Gleichstellung auf 10% herausgesetzt wird, zu Lasten des Gewichtes des Kriteriums Forschung.
- im Kriterium ‚Absolventinnen/AbsolventInnen insgesamt’ eine Kappungsgrenze von 50% eingeführt wird.
- die Frauenanteile in den ingenieurwissenschaftlichen Bereichen der TU Berlin um den Faktor 2 höher gewichtet werden.
Zur Ergänzung der Gleichstellungsziele sind im Rahmen der Festschreibung von Einzelzielen für die Hochschulen Maßnahmen zu vereinbaren:
- zur Gewinnung und Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen allgemein und insbesondere in den technisch-naturwissenschaftlichen Fächern
- zur Umsetzung des Anspruches einer familienfreundlichen Hochschule.
Die Umsetzungskontrolle geschieht im Rahmen der jährlichen Berichtspflicht der Hochschulen. Hierzu sind die Leistungsberichte der Hochschulen zeitnah entgegenzunehmen und parlamentarisch zu beraten.
Begründung:
Gleichberechtigung ist einer der drei großen leistungsbezogenen Parameter im Rahmen der Mittelvergabe an die Berliner Hochschulen. Insbesondere das Setzen eines deutlichen finanziellen Anreizes zur Berufung von Hochschullehrerinnen wird in der Evaluation der Leistungskriterien durch die HIS GmbH als sowohl von den Hochschulen als auch von den Evaluierenden als sinnvoll und erfolgreich gewertet. Allerdings erzeigt die derzeitige Formulierung der quantitativen Leistungskriterien eine gewisse Ungerechtigkeiten in zwei Punkten:
- dadurch, dass insgesamt das Verhältnis von Absolventinnen zu Absolventen zu AbsolventInnen gewertet und nicht bei Erreichen des Gleichstellungszieles von 50% Frauen gekappt wird, haben die Hochschulen, die durch ihre Fächerstruktur einen überproportional hohen Anteil an Frauen unter ihren Studierenden und AbsolventInnen haben, einen Vorteil gegenüber den Hochschulen, bei denen dies nicht so ist. Im Gegenteil würde sich ein politisch wünschenswertes aktives Werben zum Beispiel um männliche Studierende im Bereich Sozialarbeit und Pflege negativ auf die Positionierung der betroffenen Hochschule auswirken, da so ihr Frauenanteil gesenkt würde. Unter dem Gesichtspunkt des Gender Mainstreaming ist der Verzicht auf eine Deckelung dieses Kriteriums daher kontraproduktiv.
- besonders zu betrachten ist der Bereich Ingenieurwissenschaften an der Technischen Universität Berlin. Hier muss eine Abwägung getroffen werden zwischen der dem Wert der ‚Belohnung’ für einen hohen Anteil von Frauen unter den HochschullehrerInnen (sowohl bereits eingestellte als auch neu zu berufen-de), und der Tatsache, dass in diesen Bereichen gegenwärtig immer noch oftmals nur eine äußerst geringe Zahl von überhaupt ganz grundsätzlich berufungsfähigen Frauen existiert. Der Evaluierungsbericht zu den Kriterien schlägt zum Umgang mit diesem Problem vor, den Frauenanteil an der TU um den Faktor 2 schwerer zu gewichten.
Insgesamt sollte das Gewicht des Kriteriums auf 10% heraufgesetzt werden, um die Bedeutung der Gleichstellung als Aufgabe der Hochschule deutlich zu machen.
Darüber hinaus sollte die Chance ergriffen werden, im Wege der Vereinbarung über Ziele, wie sie in den Hochschulverträge getroffen werden, weitere Schritte im Bereich Gleichstellung an den Hochschulen und insbesondere zur Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie für Männern und Frauen zu befördern.
Berlin, den 08. März 2005
Dr. Klotz Ratzmann Paus
und die übrigen Mitglieder
der Fraktion Bündnis/90 Die Grünen
Ausschuss-Kennung
: ArbBFraugcxzqsq