Vor Eintritt in die Tagesordnung
Siehe Beschlussprotokoll.
Punkt 1 der Tagesordnung
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Aktuelle Viertelstunde |
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Vors. Dr. Heide stellt Einvernehmen fest, aus aktuellem Anlass und fraktionsübergreifendem Interesse die Aktuelle Viertelstunde nicht wie üblich durchzuführen, sondern auf zwei Punkte zu beschränken: Verkauf der GSW und Weiterentwicklung der „Topographie des Terrors“.
a) Wie ist der aktuelle Stand der GSW-Verkaufsverhandlungen?
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) berichtet, der Senat habe in seiner gestrigen Sitzung dem Verkauf der GSW zugestimmt. Der Kaufpreis betrage 405 Mio € inklusive der Kostenpauschale von 4 Mio €. Erwerber sei ein Konsortium aus internationalen Fondsgesellschaften: Whitehall und Cerberus als Investoren kauften 84 % der Geschäftsanteile und gründeten eine Gesellschaft, die dann jeweils weitere 3 % der Anteile direkt halte. 10 % der Anteile erwerbe die Contest-Beteiligungs GmbH.
Das Konsortium verpflichte sich vor allem, die sozial- und wohnungspolitischen Ziele des Landes Berlin weiterzuverfolgen; es habe sich auf die wohnungspolitischen Ziele festgelegt, die man seit langem miteinander formuliert habe. Das beinhalte nach wie vor die Versorgung breiter Kreise der Bevölkerung mit Wohnraum, und zwar auch derjenigen, die auf dem Wohnungsmarkt weniger Chancen hätten. Vor allem bestehe aber die Verpflichtung, die zu schützenden Ansprüche der Mieter der GSW zu erfüllen.
Die Käufer hätten sich darüber hinaus darauf verständigt, auf Luxussanierungen zu verzichten und ihre Modernisierungsanstrengungen auf die Standards zu begrenzen, die bei gefördertem Wohneigentum in Berlin gültig seien. Sie hätten ebenfalls darauf verzichtet, Kündigungen wegen Eigenbedarfs bzw. wegen wirtschaftlicher Verwertung auszusprechen. Bei den vermieteten Wohnungen würden sie bei Mieterhöhungen den Berliner Mietspiegel als Begründung für die Mieterhöhungen heranziehen. Die Belange der Mieter seien auch im Weiteren sehr dezidiert berücksichtigt. Als Richtschnur für ihr Handeln bei einem möglichen weiteren Verkauf von Wohnungen hätten die Käufer das so genannte 8-Punkte-Programm anerkannt: Erst dann, wenn ein Verkauf an die Mieter nicht möglich sei, werde es zu dem so genannten En-bloc-Verkauf kommen. Dabei werde das mietvertraglich Vereinbarte eingehalten; die entsprechende Ergänzung der Mietverträge der GSW aus dem Jahr 2001 habe Bestand.
Zudem bestehe die Verpflichtung zum Bestands- und Quartiersmanagement und zum sozialen Mitgestalten des Wohnumfelds. Die Erwerber hätten sich des Weiteren verpflichtet, die Anteile für mindestens 10 Jahre zu halten und den Sitz des Unternehmens in Berlin zu nehmen. Sie hätten die Absicht, sich zu einem insbesondere im immobilienwirtschaftlichen Bereich wettbewerbsfähigen Konzern in Berlin weiterzuentwickeln und weitere Partnerschaften in Berlin einzugehen. Für die Beschäftigten seien betriebsbedingte Kündigungen aus Anlass der Übertragung der Geschäftsanteile ausgeschlossen worden. Die Erwerber hätten vor, die Tarifverträge und die Betriebsvereinbarungen fortzusetzen.
Die GSW-Gruppe besitze ca. 65 700 Wohn- und Gewerbeeinheiten in Berlin. Eine genauere Betrachtung der Vertragsgestaltung könne im Vermögensausschuss vorgenommen werden.
Abg. Niedergesäß (CDU) hebt hervor, dass sicherlich ein großer Teil dieser Wohnungen Anschlussförderung erhalte. Wie sei das Problem der Anschlussförderung geregelt?
Frau Abg. Oesterheld (Grüne) fragt, wer die restlichen Prozentanteile an der GSW erhalte. Frau Sen Junge-Reyer habe wohl nur den größten Teil vorgetragen. – Die GSW sei auch Sanierungsträger und in Entwicklungsgebieten beteiligt. Wie werde damit verfahren? – Kämen die Einnahmen durch den GSW-Verkauf der Wohnungswirtschaft in Berlin zugute? – Was geschehe, wenn sich der Investor wie z. B. im Fall der Gehag nicht an die zusätzlichen Vereinbarungen halte?
Abg. Schimmler (SPD) erklärt, dieses Verhandlungsergebnis sei im Vergleich mit dem Angebot von vor zwei Jahren hervorragend. Die Interessenten bzw. Erwerber hätten offenbar erkannt – und zwar mehr, als manche städtische Wohnungsbaugesellschaft –, dass es gegenwärtig darauf ankomme, Mieter zu halten und für diese tätig zu werden. Vor allem sei zu begrüßen, dass die Instandhaltungskosten der GSW nicht nur übernommen, sondern möglicherweise sogar ausgeweitet würden. – Er gratuliere dem Senat zu diesem Erfolg.
Abg. Nelken (PDS) merkt an, dass seines Wissens gegenwärtig kein Tarifvertrag vorhanden sei, sondern sich die betreffenden Verhandlungen als Hängepartie gestalteten. Sei gesichert, dass der neue Eigentümer eine Abwandlung des wohnungswirtschaftlichen Tarifvertrags – im Blick auf den Anwendungstarifvertrag – abschließen werde? Oder strebe der neue Eigentümer einen völlig neuen Haustarifvertrag an? – Seien die seinerzeit vorgesehen Anlagen zum Mietvertrag fortgeführt worden? Hätten die seit 2001 neu eingezogenen Mieter Mietverträge mit der Absicherung gegen Eigenbedarfs- und Verwertungskündigung? Werde es gegebenenfalls Mietern gestattet, in einer Übergangszeit von 6 oder 12 Monaten eine solche Ergänzung zum Mietvertrag zu erhalten?
Abg. Radebold (SPD) fragt, inwieweit der Erwerber bereit sei, den Weg der Mieterprivatisierung fortzusetzen. – Er bitte um eine Erläuterung zu den Ausgaben für die Instandhaltung, die auch im Hinblick auf kleine und mittlere Unternehmen der Bauwirtschaft bedeutsam seien. Welche Aussagen gebe es zum Quartiersmanagement und zum Wohnumfeld?
Vors. Dr. Heide fragt, ob demnächst noch weitere Wohnungsgesellschaften veräußert würden.
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erklärt, dass man nun erst einmal bis zum Ende der Legislaturperiode die Auswirkungen dieses Verkaufs beobachte.
Zur Nachfrage von Frau Abg. Oesterheld: Das Konsortium mit den internationalen Fondsgesellschaften Whitehall und Cerberus erwerbe 84 % der Geschäftsanteile über eine gemeinsame Gesellschaft; die Fondsgesellschaften kauften zudem jeweils 3 % direkt. Mit den 10 % der Contest Beteiligungs GmbH, einer Berliner Gesellschaft, ergäben sich 100 %.
Die GSW sei von dem Thema Anschlussförderung in außerordentlich geringem Umfang betroffen – nach ihrer Kenntnis nur 400 oder 500 Wohnungen. Eine gesicherte Auskunft reiche sie gern nach. Die Frage der Anschlussförderung habe deshalb in den Vertragsverhandlungen keine Rolle gespielt. – Alle vertraglichen Bindungen der GSW seien selbstverständlich mit übernommen worden. Insofern seien auch alle vertraglichen Bindungen, die sich auf die Sanierungs- und Entwicklungsgebiete bezögen, Gegenstand dieses Verkaufsvertrages. – Die Einnahmen aus dem Verkauf gingen in den Landeshaushalt. – Für den Fall der Nichteinhaltung von Verträgen gebe es die üblichen Möglichkeiten. Man habe jeweils bezogen auf einzelne Vertragszusicherungen bereits bestimmte Poenale an anderer Stelle in den Vertrag aufgenommen. Eine nähere Betrachtung werde sicherlich im Vermögensausschuss erfolgen.
Die bestehenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen würden fortgeführt. Insofern gehe die Situation so, wie sie sich im Augenblick für die Beschäftigten vertraglich darstelle, zum Zeitpunkt des Erwerbs über. In der GSW sei in ausführlichen Gesprächen mit den Beschäftigten die Frage des Übergangs in einen anderen Tarifvertrag erläutert worden. Dies habe nach ihrer persönlichen Kenntnis jetzt in dem Moment keine Rolle gespielt. Eine bestimmte Absichtserklärung, diese Verhandlungen weiterzuführen, seien ihr nicht bekannt. Sie könne sich aber vorstellen, dass sie Gegenstand der Verhandlungen gewesen seien. Sie habe jedenfalls von den Vertretungen der Mitarbeiter der GSW, aber auch aus der Geschäftsführung zu diesem Thema nichts Gegenteiliges bzw. nichts, was „stutzig machen“ würde, gehört. Sie gehe davon aus, dass die in Berlin bestehende Möglichkeit, über den wohnungswirtschaftlichen Tarifvertrag eine angemessene und an der Leistung orientierte Entlohnung zu finden, auch von hohem Interesse für den Erwerber der GSW sein müsse. Sie könne sich nicht vorstellen, dass man sich von einer solchen tariflichen Verabredung entferne.
Die Ergänzungen zu den Mietverträgen seien allen Mietern der GSW angeboten worden. Sie gehe davon aus, dass es dabei keine Lücke gebe. – Andererseits sei in dem Vertrag selbst das ausdrückliche Bekenntnis zum Ausschluss von Luxusmodernisierungen enthalten; es sei auch ausdrücklich formuliert, dass Kündigungen aus Verwertungsinteresse bzw. aus Eigenbedarf ausgeschlossen werden sollten. Insofern bestehe eine doppelte Sicherung.
Es gebe die ausdrückliche Absichtserklärung des Investors zur
Mieterprivatisierung. Die GSW habe ca.
6 000 oder 7 000 Wohnungen ausdrücklich für die Mieterprivatisierung
vorgesehen. Der Erwerber wolle sich darüber hinaus um weitere
Mieterprivatisierungen bemühen. Eine zahlenmäßige Festlegung in einem Vertrag
gebe es bisher nicht. – Hinsichtlich der Instandhaltung sei eine Summe genannt,
die sich aus dem Bussinessplan des Erwerbers ergebe. Sie gehe davon aus, dass
diese Summe mindestens so hoch sei wie die in der mittelfristigen Finanzplanung
der GSW für diesen Zweck eingeplanten Mittel.
Der Erwerber wolle sich über das eigentliche Wohngebiet hinaus im Sinne des Quartiersmanagement engagieren – ausdrücklich im Benehmen mit dem Bezirk – und sich mit der sozialen Infrastruktur in den Bestandsgebieten befassen. Darüber hinaus wolle er sich auch bei der Beschäftigung von Jugendlichen aus dem Gebiet engagieren – gegebenenfalls auch in der Gesellschaft; u. a. solle auch das Hausmeistermodell weitergeführt werden und in diesem Bereich Ausbildung erfolgen.
Abg. Niedergesäß (CDU) fragt, ob sich demnach das Problem der Anschlussförderung in diesem Fall für Berlin erledigt habe.
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erklärt, das Problem der Anschlussförderung habe sich für das Land Berlin selbstverständlich nicht erledigt. Alle Rechte und Pflichten, die die GSW irgendwann eingegangen sei, seien Gegenstand des Vertrages.
Abg. Cramer (Grüne) fragt, ob der neue Eigentümer auf Anschlussförderung klagen könne. Selbst bei der vergleichsweise geringen Zahl von 400 bis 500 Wohnungen gehe es um eine beträchtliche Geldsumme. Sei über einen Klageverzicht diskutiert worden?
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) teilt mit, aus dem Vertragswerk sei ein derartiger Verzicht nicht zu entnehmen. Näheres sei im Vermögensausschuss zu erörtern.
b) Topographie des
Terrors
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) berichtet, nach weiteren Ausschreibungen von Bauleistungen für das Museum „Topographie des Terrors“ habe man festgestellt, dass der für diese Leistungen vorgesehene Kostenrahmen überschritten worden sei. Man habe daraufhin intensive Gespräche mit dem Bund insbesondere mit Blick auf die so genannte Machbarkeitsstudie geführt, die sich mit der technischen Umsetzung des Zumthor-Entwurfs befasse. Dabei habe man besondere Risiken festgestellt, so dass man mit außerordentlichen und unvorhergesehenen Ausgaben gerade bei der Fertigstellung des Rohbaus und der Fassade weiter hätte rechnen müssen.
Die möglichen Mehrkosten ließen sich auf 3 bis 5 Mio € beziffern. Zudem habe sich gezeigt, dass auch nach der Fertigstellung für den laufenden Betrieb mehr Kosten anfielen, als bisher vermutet worden sei. – Eine Kostensicherheit für die Fertigstellung dieses Entwurfs habe sich nicht herstellen lassen. Deshalb habe man am 25. 5. 04 gemeinsam die Entscheidung getroffen, diesen Entwurf des Architekten nicht umzusetzen.
Abg. Cramer (Grüne) findet es merkwürdig, dass man ausgerechnet dieses Bauwerk im Unterschied zu den vielen anderen teurer werdenden Projekten in Berlin wegen der Kostenerhöhungen stoppe und nach neun Jahren wieder von vorn beginne. Damit setze man ein falsches Zeichen in der internationalen Diskussion, denn bei der „Topographie des Terrors“ gehe es um die – auffallend späte – Aufarbeitung der NS-Zeit am „Ort der Täter“.
Vors. Dr. Heide nimmt für seine Fraktion Stellung. Die Aufarbeitung könne man nicht immer an der Höhe der Baukosten festmachen, die man für ein Bauwerk verausgabe. Nach seinem Eindruck werde man leider auch bei dem Stelenfeld von Eisenman die Erfahrung machen, dass mit der Bescheidenheit der baulichen Mittel und der Reduzierung auf das Wesentliche unter Umständen eine größere Wirkung zu erzielen sei. – Vor der Ausschreibung für ein besonderes Bauwerk für die „Topographie des Terrors“ habe man erwogen, die jetzige provisorische Ausstellungshalle auszubauen und zu ertüchtigen – bei einem Kostenrahmen von ca. 250 000 €. Werde man auch diese Möglichkeit erneut prüfen? – Sei bereits untersucht worden, welche Schadensersatzforderung der Architekt Zumthor gegenüber dem Land erheben könnte?
Abg. Hillenberg (SPD) betont, dass Abg. Cramer bei seiner Kritik an der späten Aufarbeitung der NS-Zeit offenbar die breite Aufarbeitung seinerzeit in der DDR außer Acht gelassen habe. Statt teurer Mahnmale und neuer Gebäude sollte man die Mittel für den Erhalt der bestehenden Gedenkstätten wie z. B. der KZ einsetzen. – Da dieses Bauwerk zu dem vom Architekten angegebenen Kosten nicht zu finanzieren sei, sollte man prüfen, ob das Land Berlin den Architekten verklagen könne, weil es von ihm belogen worden sei.
Abg. Cramer (Grüne)
hält die Aufarbeitung der NS-Zeit seinerzeit in der DDR nicht für vorbildlich,
weil
z. B. der Antisemitismus ausgeblendet worden sei. Nach dem DDR-Geschichtsbild
seien z. B. einfach alle „alten Nazis“ in Westdeutschland gewesen. – Werde bei
der Kalkulation der Kosten berücksichtigt, dass
15 Mio € bereits verbaut und bei einem Neubeginn verloren seien? – Er stimme
den Vorrednern zu, dass mit vergleichsweise geringem Aufwand beeindruckende
Mahnmale möglich seien, wie das Holocaust-Mahnmal in Boston belege. – Wie sei
man mit dem Architekten Zumthor umgegangen? Treffe es zu, dass er erst aus der
Zeitung erfahren habe, dass sein Entwurf nicht verwirklicht werde? –
Grundsätzlich sollte man würdigen, dass Zumthor in Auseinandersetzung mit dem
Gegenstand einen exzellenten Entwurf geliefert habe.
Abg. Schmidt (FDP) begrüßt, dass mit dieser Entscheidung ein Schlussstrich gezogen worden sei, zumal bei einer Fortsetzung trotz der Mehrkosten die Fertigstellung nicht absehbar gewesen sei. Wie werde der weitere Zeitplan aussehen? Inwiefern sei sichergestellt, dass das bisher Verbaute in das neue Bauwerk integriert werde? Wie werde das Prozedere mit einer Neuausschreibung konkret ablaufen?
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) betont, angesichts der Erfahrungen im Land und im Bund gelte dieser Umgang mit „nach oben offenen“ Baukosten nicht nur für die „Topographie des Terrors“, sondern für alle Bauvorhaben. – Sie habe hohe Achtung und Respekt vor der Leistung des Architekten Zumthor. Allerdings sei diese „geniale Vorstellung“ offensichtlich nicht erfolgreich in einem angemessenen zeitlichen Rahmen und zu einem angemessenen Preis zu realisieren. Das werfe sie Herrn Zumthor nicht vor, aber ein Architekt habe bezüglich dieser kostenmäßigen und zeitlichen Aspekte mindestens eine Mitverantwortung, aus der man ihn nicht entlassen könne. Die Ansprüche des Architekten aus seinem Vertrag seien selbstverständlich zu klären.
Zunächst sei für den 27. 5. 04 ein Gesprächstermin bezüglich der Entscheidung vorgesehen gewesen. Angesichts der „Gerüchteküche“ habe man sich aber bereits am 25. 5. 04 zu einer entscheidenden Sitzung zusammengefunden. Unmittelbar nach der Sitzung habe sie ein Telefont mit dem Büro Zumthors geführt; Herr Zumthor sei zu diesem Zeitpunkt nicht persönlich zu erreichen gewesen, habe aber auf ihre Bitte hin kurz darauf zurückgerufen. Dass sich in der Zwischenzeit wohl alles Mögliche auch bis zu ihm herumgesprochen habe, sei leider nicht zu vermeiden gewesen.
Der Bund werde Bauherr sein, und gemeinsam mit der Stiftung werde man sich mit der Frage auseinandersetzen, wie dieser Ort zu gestalten sei. Ihrer Auffassung nach komme es nicht darauf an, ein architektonisch herausragendes Werk an diesen Platz zu setzen. Es handele sich nicht nur um einen Ort der Erinnerung, sondern vor allem um einen Ort der Auseinandersetzung mit den Tätern, der auch geeignete Räume zum Nachdenken, Nacharbeiten und Besprechen bieten müsse. Eine Erweiterung der bisherigen Baracken wäre insofern wohl kaum das Richtige, ein auch vom Volumen her großes Gebäude müsse es aber auch nicht sein.
Die Frage, ob es einen weiteren Architektenwettbewerb geben solle, müsse noch mit dem Bund und der Stiftung erörtert werden. Durchführen würde ihn gegebenenfalls der Bund als Bauherr. Dabei könnte bis zum Ende des Jahres eine Planung sichtbar werden. Nach Aussagen von Vertretern des Bundes sei mit einem Baubeginn in zwei und einem Bauabschluss in vier Jahren zu rechnen.
Vors. Dr. Heide stellt fest, dass der Tagesordnung damit erledigt sei.
Punkt 2 der Tagesordnung
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a) Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs Stolpes Mautdesaster - Folgen für Berliner Verkehrsinvestitionen (auf Antrag der Fraktion der CDU) |
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b) Antrag der Fraktion der CDU Verkehrsprojekte sichern - trotz Maut-Desaster Drs. 15/2559 |
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Abg. Kaczmarek (CDU) stellt fest, dass das Mautdesaster auch zu einer Finanzierungslücken bei den Verkehrsprojekten des Bundes führe. Allein für 2004 betrage diese ca. 2 Mrd €. Der Senat solle über die konkreten Auswirkungen auf Baumaßnahmen in Berlin wie z. B. das Ostkreuz berichten. Welche Folge ergäben sich für die ICE-Verbindung von Berlin über Erfurt nach Nürnberg und München? – Treffe es zu, dass zwischen DB AG und Bund gegenwärtig keine Finanzierungsvereinbarungen für Baumaßnahmen mehr abgeschlossen würden, weil der Bund nicht genau wisse, welche Finanzmittel zur Verfügung ständen?
Der Senat solle sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass alle Berlin betreffenden Verkehrsprojekte des Bundes ohne Verzögerung oder Einschränkung so fortgeführt würden, als sei keine Finanzierungslücke durch den Wegfall der LKW-Maut vorhanden.
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erklärt, der Senat habe sich im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes erfolgreich für die Durchsetzung der Berliner Interessen eingesetzt und verfolge dieses Ziel weiter. Über Gespräche zwischen dem Bund mit der DB AG habe man allerdings keine besonderen Informationen; die betreffenden Beratungen seien noch nicht abgeschlossen.
Die im Land Berlin im Bau befindlichen Bundesfernstraßenprojekte werde man selbstverständlich weiterführen; dafür ständen 68,9 Mio € aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Die Baumaßnahme zur A 113 sei termingemäß mit dem Bund abgestimmt und werde so weitergeführt; auch die Neubaumaßnahme zur B 101 werde wohl wie vorgesehen durchgeführt. – Sobald neue und gesicherte Informationen vorlägen, werde sie darüber berichten.
Abg. Cramer (Grüne) kritisiert, dass der CDU-Antrag lediglich die Überbrückung durch Bundesmittel fordere, aber keine Deckungsvorschläge enthalte. Er schlage deshalb vor, den Antrag folgendermaßen zu ergänzen: „Durch den Wegfall der LKW-Maut entstehende Finanzierungslücken sollen Bundesregierung und Bundesrat durch Verzicht auf Eigenheimzulage und Pendlerpauschale überbrücken. – Der Senat wird aufgefordert, im Bundesrat entsprechende Initiativen zu starten.“
In dem Begründungstext zum CDU-Antrag zeige sich die verkehrspolitische Ausrichtung nach Westen. Insbesondere nach der EU-Osterweiterung seien die Bahnstrecken in Richtung Osten entsprechend dem Bundesverkehrswegeplan fertigzustellen.
Frau Abg. Matuschek (PDS) erklärt, die Entscheidungen auf Bundesebene seien ihr unverständlich, wobei man diese nur bedingt beeinflussen könne. Es gebe nach wie vor ungeklärte Finanzierungslücken. – Die Gespräche auf Verkehrsministerebene müsse man wie verabredet weiterführen, wobei die Schienenprojekte vorrangig zu behandeln seien. Hinsichtlich neuer Straßenbauprojekte sei sie eher für einen Verzicht; auch das Verkehrsprojekt 17 sollte nochmals grundsätzlich überarbeitet werden, um zu Kostenersparnissen zu kommen. – Die Abgabe von Deckungsvorschlägen für den Bundeshaushalt gehe möglicherweise etwas zu weit.
Abg. Gaebler (SPD) hält es für sinnvoll, sich bei den Forderungen auf die Projekte im Stadtgebiet Berlins zu konzentrieren. Im CDU-Antrag solle deshalb die Formulierung „die Berlin betreffen“ durch „in Berlin“ ersetzt werden. Den Folgesatz sollte man streichen; es bleibe dem Bund überlassen, wie er die Finanzierungslücke schließe. – Der Berichtstermin „31. Mai 2004“ solle durch „30. September 2004“ ersetzt werden.
Abg. Kaczmarek (CDU) erklärt, er übernehme den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, obwohl er den Versuch enthalte, die für Berlin wichtige Verbindung nach München erst einmal herauszunehmen. – Werde es zu dem dreistreifiger Ausbau des Berliner Rings im Abschnitt Schwanebeck – Pankow kommen, der aus den Maut-Einnahmen bezahlt werden sollte? – Müsse man befürchten, dass angesichts der anhaltenden Gespräche zwischen Bund und DB AG in diesem Jahr nicht mehr viele Maßnahmen beginnen könnten?
Zum Beitrag des Abg. Cramer: Die Deckungsvorschläge zum Bundesetat wirkten nicht seriös. Die Kompetenz dafür liege im Übrigen beim Haushaltsausschuss des Bundestages. – Zum Vorwurf der Westorientierung: Mit Rostock, Erfurt, Nürnberg und Ostkreuz seien wohl mehrere Himmelsrichtungen abgedeckt. – Gegenwärtig vollziehe die rot-grüne Bundesregierung offenbar genau das Gegenteil von dem, was Abg. Cramer stets gefordert habe: Sie präferiere Straße vor Schiene.
Abg. Niedergesäß (CDU) hält es für einen Skandal, dass die rot-grüne Bundesregierung bereits Mittel aus der Maut in den Bundesetat eingestellt und zur Basis der Verkehrsplanung gemacht habe, obwohl das Funktionieren des Maut-Projekts nicht sichergestellt gewesen sei. Er verweise in diesem Zusammenhang auch auf den „Spiegel“ vom 1. 3. 04. – Warum würden in Berlin 250 Mitarbeiter der DB Projektbau GmbH entlassen? Welche Auswirkungen habe die Entlassung dieser für die Vorbereitung von Bahnprojekten eingesetzten Mitarbeiter auf die anstehenden Maßnahmen in Berlin?
Abg. von Lüdeke (FDP) hebt hervor, dass der ursprüngliche CDU-Antrag – im Unterschied zum Begründungstext – eindeutig und konsequent die unveränderte Fortführung aller Berlin betreffenden Verkehrsprojekte des Bundes fordere. Die von der CDU-Fraktion übernommene Fassung der Koalitionsfraktionen beschränke sich leider auf Projekte in Berlin selbst. Dieser Fassung stimme er auch – wenn auch weniger gern – zu.
Abg. Cramer (Grüne) merkt zum Beitrag des Abg. Kaczmarek an, dass es bei dem Vorwurf der Westorientierung nicht nur um eine geographische Sichtweise gehe. Es fehle der Blick Richtung Polen und der anderen neuen EU-Länder. Wenn man nur auf die Projekte in Berlin selbst achte, sei das „kleinkariert“. – Zum Deckungsvorschlag: Nicht nur die Pendlerpauschale, sondern auch die Eigenheimzulage habe eine verkehrspolitische Dimension, denn Eigenheime trügen zur Zersiedlung bei und machten Straßenbau notwendig.
Um die Bedeutung der Schienenprojekte zu betonen und die Finanzierungsvorschläge offener zu formulieren, solle der Antrag folgende Fassung erhalten: „1. Der Senat wird aufgefordert, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass insbesondere die Schienen-Projekte des Bundesverkehrswegeplans, die Berlin betreffen, unverändert durchgeführt werden. – 2. Durch den Wegfall der LKW-Maut entstehende Finanzierungslücken sollen Bundesregierung und Bundesrat durch Verzicht auf z. B. Eigenheimzulage und Pendlerpauschale überbrücken. – 3. Der Senat wird aufgefordert, im Bundesrat entsprechende Initiativen zu starten.“
Frau Abg. Matuschek (PDS) betont, dass das eigentliche Anliegen des Antrags die Fortführung aller Verkehrsprojekte in Berlin sei. Die noch offenen Finanzierungsfragen auf Bundesebene und die Priorität einzelner Projekte könne man dabei außen vor lassen. – Bei der Eröffnung der ILA sei davon die Rede gewesen, dass der Bund 200 Mio € für die Schienenanbindung des Flughafens BBI zur Verfügung stelle. Danach habe es aber gegenteilige Darstellungen in der Presse gegeben. Wie sei der aktuelle Stand in dieser Frage?
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erklärt, die Frage bezüglich der Anbindung von Schwanebeck werde man erst im September 2004 beantworten können. Auch zu den Verhandlungen zwischen der DB AG und dem Bund könne sie aus eigener Kenntnis nichts mitteilen. Wenn das Ergebnis der Verhandlungen vorliege, werde SenStadt den Ausschuss unverzüglich informieren. – Zur DB Projektbau GmbH: Der Abbau von Berliner Arbeitsplätzen in dieser Größenordnung sei bedauerlich. Über die Hintergründe könne sie aus eigener Kenntnis nichts mitteilen. – Zu der von Frau Abg. Matuschek angeführten Zusicherung könne sie nichts mitteilen, was über die Erörterungen am Rande oder auf der ILA bzw. die dortigen öffentlichen Äußerungen hinausgehe.
Der Ausschuss lehnt den Änderungsantrag des Abg. Cramer ab und beschließt, die Annahme des CDU-Antrags – Drs 15/2559 – einschließlich der von Abg. Gaebler vorgetragenen Änderungen zu empfehlen.
Punkt 3 der Tagesordnung
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Antrag der Fraktion der FDP Mehr Berlin, weniger Staat (38) Private ins Vermessungswesen Drs 15/1813 |
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Vertagt.
Punkt 4 der Tagesordnung
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Antrag der Fraktion der FDP Mehr Berlin, weniger Staat (27) Gesetz zur Änderung des Berliner Straßengesetzes Drs 15/1740 |
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Vertagt.
Punkt 5 der Tagesordnung
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Mitteilung - zur Kenntnisnahme - Straßenbaubeitragsgesetz Drs 15/2298 (auf Antrag der Fraktion der SPD) |
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Vertagt.
Punkt 6 der Tagesordnung
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Antrag der Fraktion der CDU Nördlicher Ausgang am S-Bahnhof Karow im Bezirk Pankow von Berlin Drs 15/2669 |
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Abg. Kaczmarek (CDU) erklärt, dass endlich der seit Jahren versprochene und dringend erforderliche zweite Ausgang am S-Bahnhof Karow eingerichtet werden müsse, um die ÖPNV-Anbindung des dortigen Neubaugebiet zu verbessern. Dieser zweite Ausgang würde keine großen Ausgaben verursachen, aber den Fußweg zu diesem S-Bahnhof deutlich verkürzen. Der Senat solle sich bei der DB AG für diese Maßnahme einsetzen und dem Abghs berichten.
Frau Abg. Matuschek (PDS) hält ebenfalls einen nördlichen Zugang für erforderlich. Allerdings beständen hinsichtlich der Finanzierung einige Probleme: Komme es im Zuge von Sanierungsmaßnahmen der Bahn zu Sanierungsarbeiten an Bahnhöfen, sei eine andere Finanzierungsvereinbarung möglich, als es beim Bau eines neuen Eingangs außerhalb von Sanierungsarbeiten der Fall wäre. In letzterem Fall müsste das Land Berlin die Finanzierung übernehmen, wobei sich der dortige Investor beteiligen könnte; eine solche Lösung würde sie begrüßen.
Zu bedenken sei auch, dass das Land Berlin seit längerem den S-Bahnhof Buch-Süd bestellt habe, der teilweise auch ein Angebot für die jetzigen Nutzer des S-Bahnhofs Karow darstelle. Das Land Berlin habe dabei Buch-Süd eine Priorität eingeräumt. Man sollte also nicht den zweiten Eingang am S-Bahnhof Karow gegenüber der jetzigen Planung vorziehen. Wie sei der aktuelle Stand der Gespräche mit der DB AG?
Abg. Hillenberg (SPD) weist darauf hin, dass es bei diesem nördlichen Zugang zum S-Bahnhof Karow auch um den Erwerb von privatem Grund und Boden gehe. Die Investoren sei in der Zwischenzeit „etwas klamm“ geworden, obwohl dort eine hervorragende Möglichkeit für einen regen und gut besuchten Bahnhofsvorplatz bestehe. – Es gehe also nicht nur um die Kosten für den Bau des Eingangs, sondern um den Erwerb des betreffenden Grundstücks, wobei der Eigentümer „unverschämte“ Preisvorstellungen habe. Dafür seien gegenwärtig keine Mittel vorhanden. – Angesichts dieser Situation könne er dem CDU-Antrag nicht zustimmen.
Abg. Schmidt (FDP) hebt hervor, dass der CDU-Antrag lediglich einen Sondierungsauftrag bzw. Berichtsauftrag enthalte. Der zweite Ausgang sei notwendig, und auf diesem Wege würde man den aktuellen Sachstand erfahren. – Er stimme dem CDU-Antrag zu.
Frau StS Dunger-Löper (SenStadt) teilt mit, auch SenStadt halte langfristig eine Zugangsverbesserung zum S-Bahnhof Karow durch einen zweiten Zugang für erforderlich. Nach Untersuchungen von SenStadt verursache die Herstellung der Eisenbahnquerung zur Errichtung eines zusätzlichen Zugangs Investitionskosten von ca. 2,5 bis 3 Mio €. – Auf entsprechende Nachfrage von Abg. Cramer (Grüne) stellt sie klar, dass sie nicht nur unter einem, sondern unter beiden Gleisen hindurchführen würde.
Diese Mittel befänden sich gegenwärtig nicht in der Planung; kurzfristig wäre diese Maßnahme also nicht zu realisieren. Das Land wäre in der gegenwärtigen Situation der Besteller, der komplett zu zahlen hätte. Im Rahmen einer Grunderneuerung dieses Bahnhofs würde der Bund 60 % der Kosten für einen zusätzlichen Zugang übernehmen. 40 % dieser Kosten – plus 7 % Planungskosten – würden beim Land Berlin bleiben.
Hinsichtlich der Realisierung des S-Bahnhofs Buch-Süd lägen keine neueren Informationen vor. Wenn es hierbei zu einer Vereinbarung komme, habe das Land Berlin anteilig Kosten zu übernehmen. Darüber werde man berichten, wenn ein entsprechender Vorschlag seitens der DB AG bei SenStadt eingegangen sei.
Abg. Cramer (Grüne)
erklärt, in der gegenwärtigen Situation sollte man der kostengünstigeren
Variante den Vorrang geben – nämlich dem nördlichen Zugang am S-Bahnhof Karow
vor einer Realisierung des
S-Bahnhofs Buch-Süd. Die Kosten von 2,5 bis 3 Mio € könnten erheblich reduziert
werden, wenn man nur von der westlichen Seite den Zugang heranführen und somit
nur ein Gleis unterqueren würde. Der Bahnhof könne trotzdem von beiden Seiten
relativ einfach erreicht werden, weil sich in geringer Entfernung eine Straßenquerung
befinde.
Faktisch müsste nur ein sehr kleines Grundstück gekauft werden. Ferner sollte die Möglichkeit einer Grunderneuerung genutzt werden, auf die bisher verzichtet worden sei, weil dieser S-Bahnhof immer planungsbefangen gewesen sei. – Ein Aufzug würde aus dem Sanierungsprogramm des Bundes finanziert. – Bei einem gleichzeitigen Verzicht auf die überdimensionierte Planung für den S-Bahnhof Buch-Süd könnte man sicherlich auch den Bund für diese Maßnahme gewinnen. – Er stimme dem CDU-Antrag zu.
Frau StS Dunger-Löper (SenStadt) hält den Verzicht auf die Unterquerung beider Gleise für wenig sinnvoll. Angesichts eines Fußwegs von 700 m bis zu dem betreffenden Wohngebiet verliere dieser nördliche Zugang seine Attraktivität, wenn noch ein Umweg von 100 m bis zu der vorhandenen Untertunnelung hinzukomme. – Die S-Bahn habe für das kommende Jahr den Einbau eines Fahrstuhls am Südausgang geplant.
Der Ausschuss beschließt, die Ablehnung des CDU-Antrags – Drs 152669 – zu empfehlen.
Punkt 7 der Tagesordnung
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Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs Eckpunkte der Novellierung der Bauordnung Berlin (auf Antrag der Fraktion der FDP) |
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Eingabe von Frau Dr. S. und Herrn Dr. S. wegen Bitte um Änderung der Bauordnung um die Möglichkeit der Grenzbebauung bei ideell geteilten Grundstücken - Pet.-Nr. 3491/15 - |
0222 - nö - |
Vors. Dr. Heide teilt mit, die Petition Nr. 3491/15 habe der Ausschuss lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Insofern brauche man die Öffentlichkeit bei diesem Tagesordnungspunkt nicht auszuschließen.
Abg. Schmidt (FDP) bittet darum, dass SenStadt die Eckpunkte der angekündigten Bauordnungsnovelle vorstelle. Welchen Intentionen sei SenStadt bei der Novellierung gefolgt?
Vors. Dr. Heide fragt, wann mit der Vorlage der Bauordnungsnovelle zu rechnen sei.
Frau StS Dunger-Löper (SenStadt) berichtet, der Bauordnungsentwurf greife weitgehend die Regelungen der im November 2002 verabschiedeten Musterbauordnung auf, um der seit Jahrzehnten geäußerten Kritik der Bauherren am Genehmigungsverfahren zu begegnen. Auf dieser Grundlage leiste man – dem Bundestrend folgend – einen Beitrag zur Transparenz im deutschen Bauordnungsrecht. – Den Entwurf werde man in absehbarer Zeit – hoffentlich kurz nach der Sommerpause – vorstellen können.
Politisch werde die Novellierung der Bauordnung von dem Gedanken getragen, dass sich der Staat auch im Bauordnungsrecht auf die Aufgaben beschränken solle, die nur er und nicht der private Sektor wahrnehmen könne. Sie verweise hierzu auf die Vorgaben der Scholz-Kommission. Künftig könnten die Bauaufsichtsbehörden nicht mehr alle Serviceaufgaben erfüllen, die sie bislang übernommen hätten. Da die Behörden in bauaufsichtlichen Verfahren nur professionell mit der Materie beschäftigten Bürgern wie z. B. Architekten und Bauingenieuren gegenüberständen, werde es eine Verantwortungsverlagerung auf bauvorlageberechtigte Antragsteller geben.
Ferner werde das Bauordnungsrecht auf bauordnungsrechtliche Kernaufgaben zurückgeführt. Die vorliegende Fassung, die kurz vor dem Abschluss stehe, beruhe auf der grundsätzlichen Erwägung, sich im Verfahrens- wie im materiellen Recht auf die aus heutiger Sicht notwendigen Regelungen zu beschränken. Dabei gebe es folgende Teilziele: Stärkung der Eigenverantwortung der am Bau Beteiligten, Reduzierung der Prüfprogramme der Baugenehmigungsverfahren sowie Deregulierung und Vereinfachung des materiellen Bauordnungsrechtes.
Im Verfahrensrecht knüpfe die Neufassung der Bauordnung an die im geltenden Bauordnungsrecht vorhandenen Grundtypen an: verfahrensfreie Vorhaben – z. B. Beseitigung von Anlagen –, Genehmigungsfreistellung, das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren und das Baugenehmigungsverfahren. – Es werde also zugunsten der einfacheren Verfahren bzw. verfahrensfreien Vorhaben zu einer Umschichtung kommen; insgesamt werde die Quantität der Verfahren deutlich zurückgeführt. – Im materiellen Recht ziehe die Neufassung der Bauordnung strukturelle Konsequenzen aus der Ausweitung der Genehmigungsfreistellung und der weiteren Beschränkung des Prüfprogramms auf vereinfachte Baugenehmigungsverfahren.
Mit dem neuen Brandschutzkonzept würden für kleinere Gebäude – die Gebäudeklassen 1 und 2 – und für die Gebäudeklassen mit Zellenbauweise – Gebäudeklasse 4 – Erleichterungen für die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile umgesetzt und die konstruktive Holzverwendung für Gebäude mit bis zu fünf Geschossen eröffnet. Man mache damit den Weg frei für geringere Kosten und den verstärkten Einsatz des Materials Holz. – Ferner werde das Abstandsflächenrecht deutlich verändert. Die derzeitigen Regelabstandsflächen in Höhe von 1,0 H würden insgesamt auf 0,4 H reduziert.
Hinsichtlich der Petition sei anzumerken, dass es eine größere Zulässigkeit zur Bebauung von Grenzgaragen und Abstellräumen an Grundstücksgrenzen geben werde. Allerdings sei nicht daran gedacht, grundsätzlich von der Klassifizierung von Grundstücken abzuweichen, wie es in der Petition angesprochen worden sei. An eine Gleichstellung von Buchgrundstücken und ideellen Teilungsgrundstücken sei also nicht gedacht. Insofern würde die Neufassung der Bauordnung hinsichtlich der Petition zu keinem anderen Ergebnis führen. Allerdings sei das Anliegen der Petition schon nach dem bestehenden Recht z. B. durch die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch das zuständige bezirkliche Amt zu erfüllen.
Vors. Dr. Heide nimmt für seine Fraktion Stellung. Das Land Brandenburg habe vor relativ kurzer Zeit seine Bauordnung novelliert. Angesichts des gemeinsamen Wirtschaftsraums Berlin-Brandenburg stelle sich die Frage, in welchen wesentlichen Punkten sich die novellierte Berliner Bauordnung davon unterscheiden werde.
Abg. Niedergesäß
(CDU) fragt, was mit der Reduzierung der bauaufsichtlichen Tätigkeit auf
Kernaufgaben im Einzelnen gemeint sei. – Warum gebe es neben der Freistellung
und dem normalen Baugenehmigungsverfahren noch das „vereinfachte Verfahren“? –
Sei die Reduzierung der Abstandsflächen von 1,0 H auf
0,4 H durchsetzbar?
Frau Abg. Oesterheld (Grüne) fragt, ob die Auseinandersetzung um die Sonderbauten obsolet geworden sei. Der frühere Senator Strieder habe hierbei offenbar versucht, über die Bauordnung das AZG zu ändern und alles Mögliche an sich zu ziehen. – Wie sei der aktuelle Stand hinsichtlich der Regelung für die Spielplätze? – Welche Erfahrungen seien mit der früheren Freistellung von der Baugenehmigung für die Eigenheime gemacht worden? Inwieweit gebe es eine Evaluierung? – Ohne eine solche Betrachtung sollte man nicht weitere Freistellungen von Genehmigungen vornehmen.
Abg. Schimmler (SPD) hält die Abstufung bezüglich der erforderlichen Genehmigungen mit Blick auf die unterschiedlichen Größen und Arten der Gebäude für sinnvoll. Er verweise dabei auch auf die Musterbauordnung. – Das Land Brandenburg weiche mit seiner Bauordnung leider nicht unerheblich von der Musterbauordnung ab und schaffe damit ein „Eigenes-Ländle“-Bewusstsein. – Anschließend werde man auch das Baunebenrecht „aussieben“ müssen, wo noch viel Zusätzliches geregelt sei.
Zu den bisherigen Erfahrungen: In Baden-Württemberg hätten die Banken oder Bauherren teilweise extra einen Befreiungstatbestand eingebaut, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Damit hätten sie schließlich einen Stempel unter allem gehabt und die Haftung des Staates an die Stelle der eigenen Haftung gesetzt. Das könne es so in Zukunft nicht mehr geben; die Verantwortung müsse in bestimmten Bereichen bei den Bauenden bzw. Planenden liegen.
Abg. Nelken (PDS) merkt an, dass die Musterbauordnung sicherlich ein wichtige Orientierung darstelle, sich für Flächenländer und Großstädte aber andere Gewichtungen ergäben. Insofern könnten die Regelungen des Landes Brandenburg auch angemessen sein. – Grundsätzlich müsse man hoffen, dass man bei den Verfahrens- und Genehmigungsfreistellungen das richtige Maß finde. Inwiefern dies gelungen sei, werde sich möglicherweise erst anschließend in der alltäglichen Praxis herausstellen.
Frau StS Dunger-Löper (SenStadt) betont nochmals, dass man sich noch in der Arbeit an der neuen Bauordnung befinde. – Zwischen der novellierten Bauordnung Berlins und der Bauordnung Brandenburgs werde es Unterschiede geben, denn letztere weiche tatsächlich sehr von der zwischen allen Ländern vereinbarten Musterbauordnung ab und weise eine höhere Regelungsdichte auf. Dort sei das Serviceangebot weiter ausgebaut, als man es für Berlin anstrebe.
Zu den Fragen von Abg. Niedergesäß: Man entwickle vier Kategorien von Verfahren, wobei man verstärkt zu vereinfachten Verfahren bzw. verfahrensfreien Vorhaben kommen wolle. Die verfahrensfreien Vorhaben wie z. B. Garagenbauten könnten künftig ohne Einbindung der Behörde und ohne Einschaltung von bauvorlageberichtigten Personen durchgeführt werden. Dabei wolle man den Katalog der verfahrensfreien Vorhaben deutlich erweitern – z. B. auch auf die Beseitigung von baulichen Anlagen. Bei komplizierten Abrissvorhaben müsse weiterhin angezeigt werden.
Die zweite Kategorie sei die Genehmigungsfreistellung: Vorhaben, die der Genehmigungsfreistellung unterlägen, müssten durch bauvorlageberechtigte Personen projektiert und überwacht werden, aber nicht mehr durch die Bauaufsicht bzw. eine staatliche Institution. Die Behörde erhalte lediglich Gelegenheit zur Überprüfung, ob das Bauvorhaben gegen einen künftigen Bebauungsplan verstoße. – Damit wolle man das Bauen beschleunigen und preiswerter machen.
Die dritte Kategorie sei das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren: Dieses komme zum Tragen, wo ein Verfahren außerhalb des Geltungsbereichs eines qualifizierten Bebauungsplanes errichtet werden solle. Dabei werde ein Prüfprogramm auf bauplanungsrechtliche Aspekte und die Prüfung des aufgedrängten sonstigen öffentlichen Rechts wie z. B. den Denkmalschutz reduziert. – Die vierte Kategorie sei dann das eigentliche Baugenehmigungsverfahren.
Zu den Fragen von Frau Abg. Oesterheld: Hinsichtlich der Sonderbauten werde die novellierte Bauordnung eine Liste enthalten. Dabei werde auch eine Beschränkung auf das absolut Notwendige vorgenommen. – Hinsichtlich der Spielplätze sei wie für andere Bereiche vorgesehen, dass man in stärkerem Maße Ablösungsmöglichkeiten für Vorgaben biete. So könnten z. B. bei innerstädtischen Grundstücken diese durch Zahlung einer entsprechenden Summe abgelöst werden. Diese Summe würde dann z. B. für den Bau von öffentlichen Spielplätzen oder deren Unterhaltung zum Einsatz kommen und nicht allgemein in den Haushalt fließen.
Frau Abg. Oesterheld (Grüne) fragt, ob die novellierte Bauordnung kürzer oder länger als die bisherige ausfallen werde.
Vors. Dr. Heide merkt an, das komme z. B. auf die Schriftgröße an. – Wann erhielten die Abgeordneten, die nicht der Koalition angehörten, einen – unverbindlichen – Entwurf der neuen Bauordnung?
Frau StS Dunger-Löper (SenStadt) wiederholt, man plane, den Entwurf der neuen Bauordnung den Abgeordneten nach der Sommerpause vorzulegen.
Frau Abg. Oesterheld (Grüne) fragt hinsichtlich der Petition, ob mit der Bauaufsichtsbehörde des Bezirks geredet worden sei, dass sie vorab die betreffende Genehmigung erteile. Nach der Darstellung von SenStadt sei es ja relativ einfach, eine solche Genehmigung zu erteilen.
Abg. Schimmler (SPD) wirft ein, das sei Sache des entsprechenden bezirklichen Bauaufsichtsamtes.
Vors. Dr. Heide stellt fest, dass es sich zunächst nur um eine abstrakte Beantwortung durch SenStadt gehandelt habe.
Frau Abg. Oesterheld (Grüne) fragt nach, ob der Petitionsausschuss die Bauaufsicht des betreffenden Bezirks angesprochen, auf die anstehende Änderung der Bauordnung und auf die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung hingewiesen habe.
Abg. Hillenberg (SPD) teilt mit, der Petitionsausschuss habe dies nicht unternommen. Die Petition sei vor über einem Jahr eingereicht worden, und man habe sie seinerzeit abgeschlossen, weil man keine anderen rechtlichen Möglichkeiten gesehen habe. Man hätte insofern mit dem Bezirk darüber sprechen können, ob im Vorgriff auf die neue Bauordnung eine Genehmigung möglich sei.
Vors. Dr. Heide stellt fest, dass die Besprechung erledigt und die Eingabe – Pet.-Nr. 3491/15 – zur Kenntnis genommen sei.
Punkt 8 der Tagesordnung
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Verschiedenes |
Siehe Beschlussprotokoll.
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