Vor Eintritt in die Tagesordnung
Siehe Beschlussprotokoll.
Punkt 1 der Tagesordnung
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Aktuelle Viertelstunde |
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Abg. Gaebler (SPD) fragt, wie SenStadt die Verhüllung des Kontrollgebäudes vor dem Museum am Checkpoint Charlie bewerte. Welche Möglichkeiten seien gegeben, um diese Aktion rasch zu beenden?
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) hält den Eindruck, der durch diese „Posse“ erweckt werde, für außerordentlich bedenklich. Damit werde man diesem historischen Ort nicht gerecht. Mit Sen Dr. Flierl sei sie sich darin einig, dass man sich vom Grundsatz her mit diesem Ort und der Erinnerung an die Mauer noch einmal aus-einandersetzen müsse. Dazu gehörten auch Gespräche mit den Beteiligten. – Die Zuständigkeit in dieser konkreten Frage liege beim Bezirk, der offensichtlich eine Sondernutzung gestattet habe. Hierzu werde sie noch in dieser Woche ein Gespräch mit dem zuständigen Stadtrat führen, um die rechtlichen Möglichkeiten zu beraten und auf Möglichkeiten der Unterstützung hinzuweisen.
Abg. Kaczmarek (CDU) hebt hervor, dass das Verwaltungsverfahren zur Entbindung der Berliner Flug-hafengesellschaft von der Betriebspflicht für den Flughafen Tempelhof ursprünglich ausschließlich verwaltungsbezogen auf der Ebene der Luftverkehrsbehörde stattfinden sollte. Treffe es zu, dass der Bescheid am Ende aber nicht von den Mitarbeitern der Luftverkehrsbehörde, sondern von Frau StS Krautzberger unterzeichnet worden sei?
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) teilt mit, der Bescheid sei von Frau StS Krautzberger unterschrieben worden, die für diesen Teil der Behörde innerhalb von SenStadt eine Zuständigkeit habe.
Abg. Kaczmarek (CDU) hält es im Blick auf die Objektivität des Verfahrens für schädlich, wenn ein politischer Beamter, der bereits vorher eine klare Position zur Zukunft des betreffenden Flughafens gezeigt habe, anschließend den entsprechenden Verwaltungsbescheid unterschreibe. Stimme SenStadt dem zu?
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) betont, dass für das Unterschreiben von Bescheiden unterschiedliche Stufen in einer Hierarchie zuständig seien. Im vorliegenden Fall habe die zuständige Staatssekretärin unterschrieben; das sei nicht falsch.
Frau Abg. Matuschek (PDS) fragt, ob bzw. wann die BVG Planungen für bestimmte Bus- bzw. Tramlinien mit SenStadt abgestimmt habe. Welche Zeitfolge für das weitere Verfahren sei vorgesehen?
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) teilt mit, dass die BVG zunächst in den einzelnen BVV die neuen Linien vorstelle und Kritik und Anregungen aus den zu erwartenden Diskussionen aufnehme. Noch in diesem Monat werde sie einen ersten Zwischenbericht seitens der BVG erhalten. Nach dieser Rückmeldung beginne das förmliche Verfahren: Die BVG werde voraussichtlich Mitte Juli die beabsichtigte Fahrplanänderung überreichen, und dann setze das Verfahren der Beurteilung und Bewertung innerhalb von SenStadt mit den bekannten Fristen ein.
Frau Abg. Matuschek (PDS) erklärt, die BVG erwecke den Eindruck, dass diese Angebotsoptimierung in Abstimmung und im Auftrag von SenStadt erfolge. Inwieweit habe die BVG hierbei die Vorgaben des Nahverkehrsplans berücksichtigt. Welche Strategie verfolge SenStadt hinsichtlich der Genehmigung von neuen Linien bzw. der Aufhebung bestehender Linien?
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) betont, dass es sich bis zum jetzigen Zeitpunkt ausschließlich um Vorstellungen der BVG handele. Sie habe aber bereits auf den anstehenden Diskussionsprozess hingewiesen.
Abg. Cramer (Grüne) fragt, ob die BVG weiterhin von einem Einsparpotential in Höhe von 30 Mio € ausgehe.
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erklärt, diese Zahl könne man erst bewerten, wenn das Angebot in seinen Einzelheiten vorliege.
Abg. Cramer (Grüne) fragt, inwieweit SenStadt darauf achte, dass das Angebot auf den Außenstrecken nicht erheblich eingeschränkt werde.
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) merkt an, dass es hierbei sicherlich auf die Definition von „erheblich“ ankomme. Sie verweise erneut auf den anstehenden Diskussionsprozess.
Abg. von Lüdeke (FDP) nimmt Bezug auf das BVG-Konzept „2005 plus“. Wie bewerte SenStadt die Ankündigung der BVG, nun in großem Umfang Busse zu kaufen, obwohl deren angemessener Einsatz ohne festes Konzept gar nicht gesichert sei.
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erklärt, bei einer solche betriebswirtschaftlichen Entscheidung stehe der Vorstand der BVG in der Verantwortung.
Abg. von Lüdeke (FDP) erinnert daran, dass die BVG über den Landeshaushalt finanziert werde und gegenwärtig eine erhebliche Verschuldung aufweise. Sollte angesichts dieser Tatsache SenStadt nicht darauf hinwirken, dass die BVG eine solche betriebswirtschaftliche Entscheidung vertage, bis die entsprechenden Bedarfe festständen?
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) betont, die betriebswirtschaftliche Aufstellung – und damit die Frage von Neuanschaffungen – spiele im Aufsichtsrat der BVG sicherlich eine erhebliche Rolle.
Vors. Dr. Heide stellt fest, dass der Tagesordnungspunkt damit erledigt sei.
Punkt 2 der Tagesordnung
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a)
b)
c)
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Vors. Dr. Heide teilt mit, dass der UA Bebauungspläne in seiner heutigen Sitzung
empfohlen habe, die Vorlage – Drs 15/2858 – anzunehmen. Zu Punkt 2 a) sei auf
Antrag der Koalitionsfraktionen eine Protokollnotiz aufgenommen worden. – Auch
zu der Vorlage – Drs 15/2895 – und zu der Vorlage – Drs 15/2894 – habe der UA
Bebauungspläne die Annahme empfohlen. Zur Vorlage – Drs 15/2895 – sei ebenfalls
eine Protokollnotiz aufgenommen worden.
Der Ausschuss
beschließt, die Annahme der angeführten Vorlagen zu empfehlen.
Vors. Dr. Heide stellt Einvernehmen fest, hinsichtlich der Vorlage – Drs 15/2858 – die Dringlichkeit zu empfehlen.
Punkt 3 der Tagesordnung
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Mitteilung - zur Kenntnisnahme - Radfahren auf dem Spree-Uferweg im Schlosspark Charlottenburg Drs 15/2735 (auf Antrag der Fraktion der SPD) |
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Abg. Cramer (Grüne) hält das Radfahrverbot auf dem Spree-Uferweg im Schlosspark Charlottenburg für völlig unverständlich. Für diesen überregionalen Radweg habe man sogar am Bundeskanzleramt, am Bundespräsidialamt und im Bereich des Bundestages trotz der Sicherheitsaspekte eine Lösung gefunden, während er durch die Regelung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten unterbrochen sei.
Die angebotene Alternative, den Weg über eine Hauptverkehrsstraße einschließlich zweimaliger Benutzung einer Treppe zu nehmen, sei eine „Frechheit“ . Auch der Einwand der Stiftung, die Fahrradbenutzung führe zu dauerhaften Schäden, sei nicht überzeugend. Die Erholungsfunktion des Parks sollte nicht nur den Spaziergängern, sondern auch den Fahrradfahrern zugute kommen. – Die Frage eines Eintrittsgeldes für den Parkbesuch sei für das vorliegende Problem uninteressant. – Die Ausweisung dieser Gärten als Naturdenkmale benötige eine breite Akzeptanz; insofern sollten solche Ausgrenzungen in der Alltagsnutzung unterbleiben. Zu erinnern sei auch an die Finanzierung durch die öffentliche Hand. – Die vorliegende Mitteilung – Drs 15/2735 – sei nicht als erledigt anzusehen. Das Radfahrverbot müsse entfallen; gegebenenfalls sei an mögliche finanzielle Konsequenzen zu erinnern.
Vors. Dr. Heide geht davon aus, dass die vorliegende Mitteilung allgemein auf Unverständnis stoße. Einen „solchen Schwachsinn“ habe er selten gelesen. – Welche Möglichkeiten einer Einflussnahme auf die Stiftung Schlösser und Gärten sehe SenStadt, um zu einer Erlaubnis oder Duldung des Radfahrens auf dem SpreeUferweg im Schlosspark Charlottenburg zu kommen?
StS Dr. Stimmann (SenStadt) betont, der Senat stimme inhaltlich mit dem vorgetragenen Anliegen überein. Die Zuständigkeit liege allerdings beim Stiftungsrat; dort müssten die Vertreter des Landes Berlin entsprechend tätig werden. – Auf Nachfrage des Vors. Dr. Heide, in welchem Zeithorizont dann mit einer Änderung zu rechnen sei, nennt er den Dezember 2004.
Abg. Gaebler (SPD) stellt klar, nach dem Beschluss des Abghs vom 15. 1. 04 solle der Senat darauf hinwirken, dass die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten das Radfahrverbot auf dem Spreeuferweg im Schlosspark Charlottenburg unverzüglich aufhebe. Nach der vorliegenden Mitteilung habe der Senat dies offenbar noch nicht getan bzw. in den betreffenden Gremien nichts Konkretes unternommen. – Seines Wissens habe die Stiftung im Park Sanssouci einen Weg für den Fahrradverkehr freigegeben.
StS Dr. Stimmann (SenStadt) teilt mit, dass ihm keine näheren Informationen vorlägen, warum in den Gremien der Stiftung noch keine abschießende Meinungsbildung erfolgt sei. Das eindeutige Votum aus dem Ausschuss werde er aber mit in den Senat nehmen, um insgesamt zu einer Beschleunigung beizutragen.
Abg. Cramer (Grüne) stimmt dem Vorsitzenden in der Bewertung der Mitteilung zu. Die Mitteilung gehe an der Sache vorbei; den Beschluss des Abghs könne man damit nicht als erledigt betrachten. – Wenn es im Park zu Schäden komme, sollten sich die Kontrollen auf die jeweiligen Verursacher des Schadens beziehen. Ein pauschaler Ausschluss der Radfahrer sei nicht angemessen.
Frau Abg. Matuschek (PDS) betont ebenfalls, dass man mit der vorliegenden Mitteilung nicht zufrieden sei. Insofern ergebe sich der Auftrag an den Senat, einen neuen Bericht vorzulegen.
Vors. Dr. Heide stellt fest, dass der Senat aufgefordert sei, in einem neuen Bericht darzulegen, wie er dem Anliegen des Abghs, eine Aufhebung des Radfahrverbotes auf dem Spree-Uferweg im Schlosspark Charlottenburg zu erreichen, nachgekommen sei. – Der Ausschuss habe die vorliegende Mitteilung zwar zur Kenntnis genommen, sehe aber den Beschluss des Abghs damit nicht als erledigt an.
Punkt 4 der Tagesordnung
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Antrag der Fraktion der FDP Taxis testen Wettbewerb Drs 15/2613 |
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Vors. Dr. Heide weist darauf hin, dass der FDP-Antrag – Drs 15/2613 – bereits in der Ausschusssitzung vom 21. 4. 04 beraten worden sei. Mittlerweile liege auch die Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Wirtschaft, Betriebe und Technologie vor. Diese empfehle, den vorliegenden Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss beschließt, die Ablehnung des FDP-Antrags – Drs 15/2613 – zu empfehlen.
Punkt 5 der Tagesordnung – nichtöffentlich –
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Besprechung
gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs GESOBAU (auf
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) |
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Siehe nichtöffentliche Anlage zum Inhaltsprotokoll.
Punkt 6 der Tagesordnung
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Antrag der Fraktion der FDP Anschlussförderung - Ausstieg mit Transparenz Drs 15/1542 |
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Vors. Dr. Heide teilt mit, dass der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie in seiner Stellungnahme die Annahme des FDP-Antrags – Drs 15/1542 – empfehle.
Abg. Schmidt (FDP) verweist auf die Unklarheiten, die sich im laufenden juristischen Verfahren bezüglich der Anschlussförderung zeigten. Es stelle sich auch die Frage, wie die Härtefallregelung des Senats greife. Deshalb solle dem Abghs regelmäßig – wie im vorliegenden Antrag gefordert – berichtet werden.
Frau Abg. Oesterheld (Grüne) stimmt dem FDP-Antrag zu. Ein halbjährlicher Bericht sei allerdings nicht notwendig, da bekanntlich in derartigen juristischen Auseinandersetzungen erst in größeren zeitlichen Abständen etwas geschehe. – In einigen Fällen müsse die Anschlussförderung vorerst weiter gezahlt werden, was auch mit einer – unter Vorbehalt stehenden – weiterhin niedrigen Miete verbunden sei. Wie sei abgesichert, dass die Mieter nicht später bei einer anderslautenden endgültigen Entscheidung die Mietdifferenz für frühere Jahre nachzuzahlen hätten? – Diese Frage solle in dem geforderten Bericht beantwortet werden.
Abg. Nelken (PDS) findet ebenfalls einen halbjährlichen Bericht etwas übertrieben. Deshalb beantrage er, in Satz 1 des Antrags das Wort „halbjährlichen“ durch „jährlichen“ zu ersetzen.
Vors. Dr. Heide stellt Einvernehmen fest, diese Änderung vorzunehmen.
Abg. Niedergesäß (CDU) hebt hervor, dass die angeführte Zahlung der Anschlussförderung im Widerspruch zur Aussage des SPD-Fraktionsvorsitzenden stehe, wonach die Anschlussförderung eingestellt sei.
Vors. Dr. Heide fragt, wann SenStadt den im Antrag geforderten Bericht erstmals vorlegen könne.
StS Dr. Stimmann (SenStadt) sagt zu, dieser Bericht werde bis zum Jahresende 2004 vorliegen. Darin werde man auch die Frage von Frau Abg. Oesterheld beantworten.
Der Ausschuss beschließt, die Annahme des FDP-Antrags – Drs 15/1542 – entsprechend der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses und mit Ersetzung des Wortes „halbjährlichen“ durch „jährlichen“ zu empfehlen.
Punkt 7 der Tagesordnung
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Antrag der Fraktion der CDU Ausbau des Lindenberger Weges im Bezirk
Pankow, Ortsteil Buch Drs 15/1477 |
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Abg. Niedergesäß (CDU)
erklärt, der vorliegende Antrag ziele darauf, dass die Autobahnbrücke Lindenberger
Weg im Zuge der bevorstehenden Erneuerungsarbeiten je eine Fahrspur pro
Richtung erhalte. Wie bewerte SenStadt dieses Anliegen?
StS Dr. Stimmann
(SenStadt) teilt mit, SenStadt sehe keine verkehrliche Begründung für den im
Antrag bzw. im Begründungstext geforderten Anschluss. Dieser sei weder im StEP
Verkehr noch im FNP enthalten. Für eine Verbreiterung dieser Brücke würde das
Verursacherprinzip gelten, so dass das Land Berlin die Kosten zu tragen hätte.
– Bei den anstehenden Erneuerungsarbeiten werde diese Brücke von 4,5 auf 5 m
verbreitert.
Abg. Gaebler (SPD) merkt an, dass die
betreffende Brücke nicht im Land Berlin, sondern in Brandenburg stehe. Es sei abwegig,
mit Berliner Landesmitteln auf Brandenburger Gebiet einen Straßenausbau zu
bestellen. Er lehne diesen Antrag ab.
Frau Abg. Matuschek (PDS)
schließt sich dem an.
Abg. Cramer (Grüne) lehnt den Antrag
unter Verweis auf das Argument von Abg. Gaebler ebenfalls ab. – Die B 2 sei von
Buch aus über die Bucher Chaussee gut zu erreichen. Der Lindenberger Weg
hingegen würde sich geradezu als Fahrradstraße eignen.
Abg. Niedergesäß (CDU)
betont, der Antrag fordere lediglich, dass sich der Senat im Dialog mit dem
Land Brandenburg bei den zuständigen Stellen des Bundes für dieses Anliegen
einsetze. Für das Land Berlin wäre ein solcher Ausbau der Brücke mit keinen
Kosten verbunden.
Abg. Schimmler (SPD) verweist auf das
Kreuzungsgesetz, das die Finanzierung in einem solchen Fall regele. Das Land
Berlin hätte demnach die entsprechenden Kosten zu übernehmen.
Der Ausschuss
beschließt, die Ablehnung des CDU-Antrags – Drs 15/1477 – zu empfehlen.
Punkt 8 der Tagesordnung
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Vorlage - zur Kenntnisnahme - Nachhaltigkeitsbericht 2003 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Drs 15/1968 (auf Antrag der Fraktion der CDU) |
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Vertagt.
Punkt 9 der Tagesordnung
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Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS Berliner Korruptionsregister Drs 15/2809 |
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Abg. Schimmler (SPD) erklärt, mit diesem
Antrag werde der Senat aufgefordert, im Interesse einer erfolgreichen
Korruptionsbekämpfung Regelungen für ein Korruptionsregister zu entwickeln. Ein
solcher Überblick sei erforderlich, wobei damit sicherlich rechtliche
Schwierigkeiten verbunden seien.
Frau Abg. Oesterheld (Grüne)
stimmt dem Antrag zu. Allerdings wäre es wohl sinnvoller gewesen, bereits
bestimme Eckpunkte für ein Korruptionsregister zu formulieren.
Abg. Niedergesäß (CDU)
fragt, welche konkreten Punkte dieses Korruptionsregister enthalten solle.
Abg. von Lüdeke (FDP)
bewertet den vorliegenden Antrag als „Schaufensterantrag“ ohne konkreten
Inhalt. Enthalte ein solches Korruptionsregister z. B. Unternehmen oder
Personen? – Er werde sich bei der Abstimmung enthalten.
Abg. Nelken (PDS) erklärt, es gehe
darum, Unternehmen zu erfassen, die sich korruptiv verhalten hätten. Wie dies
im Einzelnen geschehen könne, sei höchst umstritten. Deshalb habe man den
Antrag in dieser Weise allgemein gehalten. Zum einen sollten Möglichkeiten
geprüft werden, um in diesem Korruptionsregister die betreffenden Firmen und
Personen zu erfassen. Zum anderen sollte geprüft werden, ob und inwieweit man
solche Firmen und Personen z. B. zeitweilig von öffentlichen Aufträgen ausschließen
könne. – Ziel sei eine im Bund abgestimmte Regelung.
Der Ausschuss
beschließt, die Annahme des Antrags – Drs 15/2809 – zu empfehlen.
Punkt 10 der Tagesordnung
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a)
Mitteilung - zur Kenntnisnahme - Maßnahmen gegen
Schwarzarbeit im Taxengewerbe (auf Antrag der
Fraktion der SPD und Bündnis 90/Die Grünen) Drs 15/2385 |
0268
/ 0277 |
und
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b)
Mitteilung - zur Kenntnisnahme - Attraktivität und
Wirtschaftlichkeit des Berliner
Taxigewerbes verbessern Drs 15/2684 (auf Antrag der
Fraktion der SPD) |
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Vertagt.
Punkt 11 der Tagesordnung
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Verschiedenes |
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Siehe
Beschlussprotokoll.
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Ausschuss-Kennung : BauWohnVgcxzqsq