Vor Eintritt in die Tagesordnung

Siehe Beschlussprotokoll.

 

Punkt 1 der Tagesordnung

 

 

Aktuelle Viertelstunde

 

 

Frau Abg. Oesterheld (Grüne) fragt, ob Meldungen zuträfen, wonach die GESOBAU verkauft werde. Aus welchen Gründen sei den Geschäftsführern der Wohnungsbaugesellschaft Mitte gekündigt worden?

 

Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erklärt, ein Verkauf der GESOBAU stehe nicht an. – Zu den Beschäftigungsverhältnissen einzelner Geschäftsführungen könne sie nichts Näheres sagen.

 

Frau Abg. Oesterheld (Grüne) fragt, ob der Senat bereit sei, auch einmal durchzugreifen, wenn Fehler geschehen seien. Sie nenne hierbei die Stichworte Nikolaiviertel oder Internationales Handelszentrum.

 

Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erklärt, der Senat sei grundsätzlich immer bereit, durchzugreifen, wenn es zu Fehlern gekommen sei. Konkret sei allerdings darauf hinzuweisen, dass zunächst in den dafür zuständigen Aufsichtsräten der Gesellschaften, an denen das Land Berlin beteiligt sei, über solche Fälle beraten werde. Selbstverständlich werde auch dort über ein mögliches Eingreifen entschieden.

 

Abg. Kaczmarek (CDU) hebt hervor, dass der Rechnungshof in seinen jüngsten Äußerungen nochmals die hohe Anzahl von Staatssekretären im Senat kritisiert habe. Gerade SenStadt sei in der politischen Spitze personell „ausgesprochen üppig“ ausgestattet. Werde SenStadt einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten und wenigstens StS Dr. Stimmann, der sich in erster Linie „mit den schönen Dingen in der Stadt beschäftige“, in Frühpension schicken sowie auf die damit verbundenen weiteren Stellen verzichten?

 

Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) teilt mit, dass man diese Frage bereits im UA Stellenplan ausführlich diskutiert habe. In dem Zeitraum von 2001 bis jetzt habe der Leitungsbereich von SenStadt mit mehr als den verabredeten 20 % zu den Einsparungen im Personalbereich beigetragen. SenStadt habe mit 10 großen Abteilungen und weiteren verantwortlichen Bereichen eine außerordentlich breite Aufgabe zu erledigen, die einer intensiven politischen Ausstattung bedürfe.

 

Abg. Kaczmarek (CDU) betont, dass man angesichts der Einsparungen, die man den Mitarbeitern abverlange, auch im politischen Leitungsbereich mit gutem Beispiel vorangehen sollte. Die Sonderstellung mit vier politischen Leitungskräften bei einem inzwischen stark gesunkenen Bauaufkommen sei nicht gerechtfertigt. Stimme Frau Sen Junge-Reyer dieser Auffassung zu?

 

Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erklärt, man habe aufgabenkritisch die einzelnen Aufgaben in der Verwaltung strukturiert und dabei auch jeweils die politische Arbeit der Leitung zugeordnet. Dieser sorgfältige und intensive Prozess habe zu einer effizienten und guten Struktur geführt.

 

Abg. von Lüdeke (FDP) teilt mit, im zweiten Oktoberheft des „Grundeigentum“ würden schwere Vorwürfe gegen die DEGEWO erhoben. Die DEGEWO habe demnach 2 500 Wohnungen an Cerberus veräußert, und zwar im freihändigen Verkauf – also ohne Ausschreibung – an einen kleinen Kreis von Investoren. Dabei sei auch nicht der Meistbietende zum Zuge gekommen. Habe SenStadt darüber nähere Kenntnis?

 

Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erklärt, die DEGEWO habe auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie einen beschränkten Kreis zur Abgabe von Angeboten aufgefordert habe, und diese Beschränkung rechtlich einwandfrei begründet. Wenn im Nachhinein geäußert werde, es hätte ein höherer Verkaufspreis erzielt werden können, so treffe das nach dem Bericht der DEGEWO und nach ihrer – Rednerin – Einschätzung nicht zu.
Allerdings sollte man sich wohl im Kreis der Aufsichtsratsvorsitzenden und der Geschäftsführungen über die Frage, welche Ausschreibungs- und Angebotsformen zu wählen seien, noch einmal verständigen. Dann könnte man gegebenenfalls für die Wohnungsbaugesellschaften bestimmte Modelle zum Standard machen.

 

Abg. Nelken (PDS) verweist auf Beschwerden von Mietern z. B. der Rollbergsiedlung, der GSW-Bestände in Spandau und der von der IHZ verwalteten Bestände der WBM in Spandau über außergewöhnliche Mietanhebungen im Zusammenhang mit dem Auslaufen von Förderungen für die Jahre 1969 bis 1971. Diese Förderung sei über Annuitätshilfen erfolgt; 20 000 Wohnungen seien auf diese Art und Weise gefördert worden. Habe sich SenStadt als Fachaufsicht mit den Wohnungsbaugesellschaften um ein sozialverträgliches Verfahren bemüht?

 

Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erklärt, diese Förderung mit Annuitätshilfen sei bei einem Teil der Wohneinheiten am 31. 12. 02 – also vor 2003 – ausgelaufen, so dass die Regelung zum Förderabbau für diese Wohnungen nicht gegriffen habe. Für förderabbaubedingte Mieterhöhungen in den Jahren 2003 und 2004 sei eine Kappungsgrenze von 25 Cent pro qm monatlich und je Jahr eine Kappungsgrenze von 4,35 € in 2003 bzw. 4,50 € in 2004 zu beachten gewesen. Für die genannten Wohneinheiten habe die Kappungsgrenze nicht gelten können, so dass Mieterhöhungen in einer Größenordnung von 83 Cent, 71 Cent bzw. 1,08 € möglich seien. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass bis zum Ende der aktiven Förderung die letzte Erhöhung der Instandsetzungspauschale nicht geltend gemacht worden sei.

 

Im Ergebnis sei die Miete langfristig deutlich unter der zulässigen Miete geblieben. Erst zum 1. 8. 04 und zum 1. 9. 04 sei die volle zulässige Miete verlangt worden. Das bedeute, dass in einigen Fällen eine Erhöhung von 1,21 und 1,31 € pro qm monatlich möglich sei – nach dem Wegfall der Annuitätshilfen.

 

Mit dem BBU sei man in Gesprächen, um bei besonders starken Mieterhöhungen als Folge der Bedienung der Annuitätshilfen eine Freistellung der Wohnungen mit einer Durchschnittsmiete von über 5,50 € pro qm und bei Bestandsmietverhältnissen eine Begrenzung der Miete zu erreichen. Dann müssten allerdings die Wohnungsbaugesellschaften von der Möglichkeit einer Umfinanzierung Gebrauch machen, um niedrigere Zinsniveaus zu erreichen. Gegebenenfalls müsse man eine Quersubventionierung vornehmen bzw. deren Möglichkeit prüfen.

 

Vors. Dr. Heide erklärt den Tagesordnungspunkt für erledigt.

 

Punkt 2 der Tagesordnung

 

a)

Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs

Wohnungsbaupolitisches Gesamtkonzept

(auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

0317

 

 

 

b)

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Wohnungspolitisches Gesamtkonzept für Berlin

Drs 15/3191

0357

 

 

Frau Abg. Oesterheld (Grüne) erklärt, vor dem Wohnungsverkauf seitens der städtischen Wohnungsbaugesellschaften müsse das Land Berlin erst einmal festlegen, welche Wohnungen es in welchem Umfang für welchen Zweck benötige. Man dürfe z. B. nicht so lange warten, bis nur noch unattraktive Wohnungen für die Belegung seitens der Bezirke übrig seien. Merkwürdigerweise sei in der letzten Zeit trotz des hohen Leerstands die Zahl der Wohnungslosen gestiegen. Der Senat solle ein wohnungspolitisches Gesamtkonzept vorlegen, das eine bestimmte Zahl von Wohnungen – verteilt über die gesamte Stadt – für die Belegung festschreibe.

 

Durch den Verkauf von Wohnungen solle erreicht werden, dass man langfristig zu günstigen Mieten im Bestand der Wohnungsbaugesellschaften komme. Das solle in Form einer Quersubventionierung erfolgen: mit dem Erlös aus dem Verkauf des einen Teils werde der andere Teil entschuldet, wobei für diesen Teil dann keine „Phantasiepreise“ mehr verlangt werden müssten. Grundsätzlich sie auch zu bedenken, dass die Wohnungen, die man belege, letztlich durch Mittel der öffentlichen Hand finanziert würden. Es sei überaus ärgerlich, dass die Sozialmieten mittlerweile die mit Abstand höchsten Mieten seien.

 

Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) betont, dass man die Diskussion um das wohnungspolitische Gesamtkonzept nicht auf die städtischen Wohnungsbaugesellschaften reduzieren sollte. Von den ca. 1,876 Millionen Wohnungen in Berlin seien ca. 1,640 Millionen Mietwohnungen; die Eigentumsquote in Berlin sei traditionell im Vergleich mit anderen Großstädten außerordentlich gering. Etwa 42 % des Bestandes lägen im Altbau, ca.
58 % im Neubau – d. h. nach 1948 errichtet. Der Anteil der städtischen Wohnungsbaugesellschaften betrage ca. 16 % und der Anteil der Genossenschaften ca. 11 % des Bestandes. Der Wohnungsleerstand in Berlin bewege sich in einer Größenordnung von 100 000 Wohnungen; diese Wohnungen ständen über 6 Monate leer. Der Wohnungsleerstand betreffe vor allem die Großsiedlungen im Osten – vorrangig Hellersdorf und Marzahn – und die unsanierten Altbauten der östlichen Innenstadt, zum Teil aber auch die unsanierten Altbauten im Westteil.

 

Die Mietbelastung in Berlin sei im Vergleich mit den anderen deutschen Großstädten vergleichsweise gering. Die durchschnittliche Miete liege bei 4,24 € pro qm bzw. bei 4,25 € im sozialen Wohnungsbau. Hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung sei kein wesentlicher Zugang oder Weggang zu erwarten. Die Zahl der Sozialwohnungen liege bei 235 000. Zudem ständen im Ostteil der Stadt 127 000 Belegungsbindungen zur Verfügung, die allerdings nicht in Anspruch genommen würden. Somit gebe es grundsätzlich für 20 % des Bestandes Belegungsbindungen, wobei sich zurzeit 90 000 Wohnungen aktiv in einer Belegungsbindung befänden.

 

Man setze sich insbesondere mit dem Stadtumbauprozess in Marzahn und Hellersdorf auseinander. Dort bestehe die Notwendigkeit, insbesondere bei unsanierten Leerständen einen weiteren Rückbau bzw. einen Abriss vorzunehmen. Man habe Stadtumbaumaßnahmen und -prozesse gerade in Marzahn am Beispiel der Havemannstraße – der „Ahrensfelder Terrassen“ – dargestellt; dort habe der Rückbau zu einer Aufwertung geführt. Ein weiterer Abriss an ausgewählten Stellen gemeinsam mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften stehe noch an.

 

Angesichts der Förderkürzungen habe man die Mietpreisgestaltung im sozialen Wohnungsbau mit Kappungsgrenzen versehen. Von den außerplanmäßigen Förderkürzungen habe man an den Stellen nicht Gebrauch gemacht, wo die Großsiedlungen bzw. besondere soziale Gebiete betroffen seien. So erreiche man eine soziale Gestaltung der Mieten zum Schutz von Nachbarschaften.

 

Der Wohnungsbestand in kommunaler Hand solle sich an einer Größenordnung von 15 % orientieren. Gemeinsam mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften müsse man im Einzelnen klären, wie deren Bestände betriebswirtschaftlich erfolgreich zu halten seien. Man habe diese aufgefordert, ihre Bestände zu analysieren, um festzustellen, ob und inwieweit eine weitere Instandhaltung bzw. Modernisierung erforderlich sei, um am Markt bestehen zu können. Sie sollten ferner die Bestände identifizieren, wo eine Privatisierung erforderlich sei. Es müsse allerdings ausgeschlossen werden, dass Bestände am Markt platziert würden, die auch die Wohnungsbaugesellschaften selbst betriebswirtschaftlich erfolgreich halten könnten. Zudem sei zu prüfen, ob Bestände, die z. B. unter Denkmalschutz ständen, Privaten Investitionsmöglichkeiten eröffneten, die dann zu günstigeren Mieten führten, als dies bei einer Modernisierung seitens der Wohnungsbaugesellschaften der Fall wäre.

 

Mit den Geschäftsführungen und Aufsichtsräten der Wohnungsbaugesellschaften habe man verabredet, ein System einzuführen, das sich auf für das Land Berlin steuerungsrelevante Kennziffern beziehe und eine Darstellung der eigenen Geschäfte unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Erfolgs erlaube. Damit sollten zum Beispiel für alle Wohnungsbaugesellschaften Daten wie Leerstand, Bruttoverwaltungskosten, Fluktuation in der Mieterschaft oder Personaleinsatz erfassbar sein. Die Wohnungsbaugesellschaften seien zurzeit dabei, ein solches System untereinander abzustimmen und die entsprechenden Möglichkeiten zur Datenverarbeitung zu verabreden. Das diene auch dem Ziel des Controllings.

 

Hierbei müssten den Wohnungsbaugesellschaften allerdings auch entsprechende Zielvorgaben vorgegeben sein; der Senat habe diese Ziele definiert und den Wohnungsbaugesellschaften mitgeteilt. Dies seien zunächst vorrangig wohnungspolitische Ziele – z. B. die Versorgung von Bevölkerungskreisen, die am Markt keine bzw. nur unter großen Schwierigkeiten eine Wohnung fänden – oder besondere Ziele z. B. zur Beteiligung der Wohnungsbaugesellschaften an der sozialen Stadtentwicklung, zur Beseitigung des Leerstands oder zur Instandhaltung. – Eine genauere Definition dieser Ziele sei mit Hilfe des Kennzahlensystems möglich, das hoffentlich zu Beginn des nächsten Jahres vorliege. Damit könne auch der jeweilige Grad der Erreichung eines Ziels bestimmt werden.

 

Die Wohnungsbaugesellschaften hätten mittlerweile in einem erheblichen Umfang dazu beigetragen, ihre finanzielle Situation zu verbessern. Die Entschuldung sei erheblich vorangegangen: Für 2003 seien die Jahresergebnisse bereits überwiegend positiv, und Wohnungsbaugesellschaften mit einem negativen Ergebnis hätten in ihrer mittelfristigen Finanzplanung positive Jahresergebnisse für die Jahre 2005 und 2006 in Aussicht gestellt. – Man müsse insgesamt genau beobachten, wie sich die Marktsituation und die individuelle Situation der Bestände auf den betriebswirtschaftlichen Erfolg der Wohnungsbaugesellschaften auswirkten.

 

Frau Abg. Oesterheld (Grüne) stellt fest, dass Frau Sen Junge-Reyer nichts bezüglich der Definition der Wohnungen, die im Bestand bleiben bzw. verkauft werden sollten, gesagt habe. Wenn z. B. die DEGEWO jetzt 2 600 Wohnungen verkaufe, fehle eine Grundlage, um gegebenenfalls dagegen Einspruch zu erheben. – Die positive wirtschaftliche Bilanz der Wohnungsbaugesellschaften werde einerseits mit dem Verkauf von Wohnungen und andererseits mit der Reduzierung der Instandsetzung erreicht. Die negativen Folgen dieses Verfahrens seien absehbar.

 

Eine Portfolioanalyse seitens der Wohnungsbaugesellschaften sei sinnvoll. Wie werde der Senat mit dem Ergebnis umgehen? Welche Wohnungen sollten die Wohnungsbaugesellschaften behalten? – Die Kommunen hätten nun das Wohngeld zu zahlen, und damit stelle sich für die Kommunen die direkte Frage, wie man für die betreffenden Wohnungen günstige Mieten erreiche. – Frau Sen Junge-Reyer habe den durchschnittliche Mietpreis im sozialen Wohnungsbau genannt. Wie hoch seien dort die Betriebskosten? – Sie – Rednerin – wohne zu einem recht günstigen Mietpreis bei einem privaten Vermieter und erwarte, dass das Land Berlin im sozialen Wohnungsbau mindestens ebenso günstig vermiete wie ein privater Vermieter.

 

Das Kennziffernsystem sei ebenfalls zu begrüßen, doch sei die Priorität der einzelnen Ziele nicht deutlich geworden. – Es sei z. B. verzichtbar, dass städtische Wohnungsbaugesellschaften Projekte wie die „Banane“ durchführten. Wie könne man ausschließen, dass die städtischen Wohnungsbaugesellschaften bestimmte Aufgaben übernähmen? – Die Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaften würden nun nach dem Erfolg bezahlt. Wie seien die entsprechenden Ziele bzw. Kriterien der Wohnungsbaugesellschaften definiert?


Abg. Kaczmarek (CDU) kritisiert, die Ausführungen von Frau Sen Junge-Reyer beständen aus Allgemeinplätzen und der Wiederholung früherer Absichtserklärungen. Leider könne der Senat immer noch nicht konkreter sagen, was mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften geschehen solle.

 

In der Anhörung der Wohnungsbaugesellschaften vom 1. 9. 04 hätten einige Vorstände mit Verweis auf das Aktienrecht schlichtweg keine Daten genannt. Es sei „einigermaßen befremdlich“, dass das Abghs Bürgschaften, Patronatserklärungen und Ähnliches abgeben und finanziell zu Hilfe kommen müsse, wenn bei den Wohnungsbaugesellschaften etwas schief gehe, aber keinen Überblick über deren Geschäfte erhalte. Unverständlich sei auch, dass der Senat seit dem 1. 9. 04 nicht in der Lage gewesen sei, seine grundsätzliche Position zu klären. – Wenn in dem vorgesehenen UA für Beteiligungscontrolling die Abgeordneten ebenfalls keine Zahlen erhielten und diese bestenfalls an den Senat gingen, sei eine Kontrolle der öffentlichen Unternehmen nicht gegeben. Der Senat solle entsprechend auf die Vorstände einwirken, denn die öffentlichen Unternehmen hätten sich gegenüber dem Parlament bzw. dem Steuerzahler zu verantworten.

 

Die künftigen Aufgaben der städtischen Wohnungsbauunternehmen seien nach wie vor unklar. – Der jetzige Geschäftsführer der DEGEWO, Herr Bielka, erkläre in seinem Traktat „Aufbruch in die Zukunft“, dass man auf keinen Fall eine städtische Wohnungsbaugesellschaft verkaufen dürfe und dies auch früher ein Fehler gewesen sei, weil man nur kurzfristig die Kasse fülle. Früher als Finanzstaatssekretär habe er hierzu eine andere Ansicht vertreten; seine Ansicht ändere sich offensichtlich mit der jeweiligen Position.

 

Die Leistungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften für die Stadt müssten erst einmal nachgewiesen werden. Wo seien die Investitionen aus eigenen Mitteln in das Stadtbild, Wohnumfeld und Ähnliches? Wo erfüllten sie die Rolle eines Marktkorrektivs, indem sie z. B. die durchschnittliche Miethöhe unterschritten? – Wann werde das Kennzahlensystem vorgelegt?

 

Das Gutachten von Ernst & Young sehe das große Problem der Wohnungsbaugesellschaft darin, dass der Eigentümer keine Strategie bzw. ein sich diametral widersprechendes Zielsystem habe. Zur Steuerung und zur Eigentümerstrategie habe Frau Sen Junge-Reyer jedoch ebenfalls nichts gesagt.

 

Auch Bilanzen oder Gewinn-Verlust-Rechnungen müssten angemessen interpretiert werden. Wenn z. B. eine Wohnungsbaugesellschaft in großem Maßstab Sale-and-lease-back betreibe, um „frisches Geld“ in die Kasse zu bekommen, müssten eigentlich beim Senat die Alarmglocken läuten. Andere Wohnungsbaugesellschaften hätten hingegen auf erhebliche Schwierigkeiten z. B. bei der Übernahme anderer Gesellschaften hingewiesen. Wie werde mit diesen Problemen umgegangen? Welche Strategie verfolge der Senat in dieser Hinsicht?

 

Die Koalitionsvereinbarung der rot-roten Koalition habe noch formuliert, die städtische Wohnungsbauwirtschaft brauche dringend eine Neuordnung, wobei z. B. die Möglichkeit einer Holding zu prüfen sei. Nach den jetzigen Statements sei offenbar alles in Ordnung und könne alles so bleiben. Welche Neuordnung sei noch angedacht? Verzichte man auf eine Neuordnung?

 

Abg. Schimmler (SPD) betont, Frau Sen Junge-Reyer habe deutlich gemacht, dass sich die städtischen Wohnungsbaugesellschaften auf ihr Kerngeschäft beschränken müssten. Ebenso klar sei, dass für eine Neuordnung sicherlich nicht mehr die seinerzeit in die Überlegungen mit einbezogene Möglichkeit der Holding in Frage komme. Frau Sen Junge-Reyer habe in ihrem Vortrag in einer klaren und konsistenten Form zusammengefasst, wie man mit den Wohnungen in der Stadt umgehen wolle. Die Kritik aus der Opposition sei insofern unberechtigt.

 

Der Grünen-Antrag – Drs 15/1391 – sei wohl nicht mit den Haushältern der Grünen abgestimmt. – Die „Banane“ sei für die DEGEWO zu einem Thema geworden, weil sei vorher vom Senat dazu gebracht worden sei, dieses Grundstück zu kaufen. Dass so etwas nicht mehr geschehe, sei immer wieder deutlich zum Ausdruck gebracht worden. Wenn nun die DEGEWO dieses Problem so beendet habe, dass sie nach Fertigstellung des betreffenden Baus damit nichts mehr zu tun habe, sei dies vernünftig und eher ein wirtschaftlicher Erfolg.

 

Der Verkauf von Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften dürfe selbstverständlich nicht den gewinnbringenden Teil betreffen, sondern nach Möglichkeit müssten z. B. die Bestände verkauft werden, die jahrelang nicht instandgesetzt worden seien. Dazu müssten allerdings eventuell wieder steuerliche Anreize für Investitionen durch Private im Wohnungsbau eingeführt werden.

 

Ein 15-prozentiger Anteil von Wohnungen städtischer Wohnungsbaugesellschaften liege in einem Bereich, wie er auch in anderen Bundesländern üblich sei. Dieser Anteil biete die Möglichkeit, in das Marktgeschehen einzugreifen, wenn es sich einmal ändere. Gegenwärtig sei die Marktsituation noch durch den Leerstand geprägt. – Herr Bielka habe im Unterschied zu Herrn Klemann und Herrn Arndt etwas von der Wohnungswirtschaft verstanden und verstehe immer noch etwas davon. – Der jetzige Senat habe es nun endlich mit dem System der Kennzahlen geschafft, eine Vergleichbarkeit der Wohnungsbaugesellschaften herzustellen. Diese Zahlen würden vorgelegt, wie Frau Sen Junge-Reyer angekündigt habe. Eine solche Grundlage biete auch stärkere Eingriffsmöglichkeiten.

 

Der Grünen-Antrag – Drs 15/3191 – sei eine Ansammlung von Wunschvorstellungen. Gegenwärtig sei es allerdings in erster Linie nötig, die Wohnungsbaugesellschaften betriebswirtschaftlich vernünftig arbeiten zu lassen, statt neue Restriktionen vorzunehmen und mehr Bürokratie einzuführen. Er lehne diesen Antrag ab.

 

Abg. Nelken (PDS) kritisiert, dass sich die Grünen-Fraktion mit dem Besprechungspunkt bzw. dem Antrag – Drs 15/3191 – „etwas überhebe“. Die Wohnungspolitik sei bekanntermaßen ein weites Feld. – Der Hinweis auf den entspannten Wohnungsmarkt und den Leerstand in Berlin sei nicht ganz nachvollziehbar. Was sei mit dem signifikanten Leerstand in den Altbauquartieren der östlichen Innenstadt gemeint? – Der Wohnungsmarktbericht des Senats vom Frühjahr 2004 sage deutlich, dass der Wohnungsmarkt im Bereich der Wohnungen mit niedrigerem Standard keineswegs entspannt sei. Hier bestehe vielmehr eine Knappheit bzw. ein Verhältnis von 1:3 bei Angebot und Nachfrage, und diese Situation werde sich z. B. mit Hartz IV noch verschärfen. Faktisch hätten diejenigen, die auf preisgünstige Wohnungen angewiesen seien, relativ am meisten zu bezahlen. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften hätten also für dieses Marktsegment vordringlich eine Funktion.

 

Frau Abg. Oesterheld stelle immer wieder auf die Belegungsbindung ab. Die Belegungsbindung ergebe sich allerdings aus der Förderung und nicht aus der Eigentümerschaft. Insofern sei es egal, ob die Sozialwohnungen in privater Hand oder im Eigentum der städtischen Wohnungsbaugesellschaften seien. Nur für die geförderten Wohnungen und nicht für alle Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften gebe es eine Belegungsbindung. Dass man in einer Art Doppelförderung Milliardenbeträge in den sozialen Wohnungsbau investiert habe und im Nachgang weiter dafür zahlen müsse, sei eine andere Frage. Leider könne man dieses System nicht von heute auf morgen umstellen.

 

Die Wohnungen und insbesondere die Sozialwohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften seien nicht die preisgünstigsten am Markt. Mit diesem Problem müsse man perspektivisch umgehen. Insofern habe die Forderung nach einer Neuordnung der kommunalen Wohnungswirtschaft weiterhin ihre Berechtigung; man stehe gewissermaßen noch am Anfang. Mit pauschalen Urteilen im Positiven wie im Negativen komme man hierbei aber nicht weiter. Vielmehr müsse man sich in den einzelnen Fragen einen genauen Überblick verschaffen, und hierbei sei man auf dem richtigen Weg. – Die politischen Ziele für die Wohnungswirtschaft könne man nicht administrativ umsetzen, sondern hierfür sei eine wirtschaftlich sinnvolle Steuerung erforderlich.

 

Zur Transparenz: In der nichtöffentlichen Anhörung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften hätten deren Geschäftsführer zu 99 % Dinge erzählt, die man ebenso in den öffentlichen Geschäftsberichten lesen könne. Die Wohnungsbaugesellschaften hätten darüber hinaus schriftlich Fragen beantwortet, wobei nun SenStadt prüfe, wie man damit umgehe. Die Forderung nach möglichst großer Transparenz bei den öffentlichen Beteiligungen des Landes Berlin gelte auch für die Wohnungsbaugesellschaften. Für den Umgang mit vertraulichen Unterlagen habe das Abghs Regelungen, und er erwarte, dass jetzt für die Zahlen der Wohnungsbaugesellschaften keine anderen Regelungen eingeführt würden.

 

Abg. von Lüdeke (FDP) kritisiert ebenfalls, dass die Abgeordneten auf ihre Fragen noch nicht die zugesagten Antworten der Wohnungsbaugesellschaften erhalten hätten. Schon in der nichtöffentlichen Anhörung habe man eine gewisse Weigerung seitens der Wohnungsbaugesellschaften bemerken können.

 

Die WBM habe bei einer Zwangsversteigerung das Haus Schwarzenberg am Hackeschen Markt gekauft und Lottomittel mit in die Versteigerung eingebracht, obwohl auch private Bieter an der Versteigerung teilgenommen hätten. Zur Frage, welchen Zweck die WBM mit einem solchen Kauf verfolge, sei erklärt worden, dass wirtschaftliche Ziele mit dem Ankauf nicht verbunden gewesen seien. Das lasse tief blicken: Was mache die WBM mit einem solchen Gebäude, wenn sie damit keine wirtschaftlichen Ziele verbinde? – Auch das Haus des Lehrers sei umfangreich saniert worden, reihe sich aber jetzt in die Leerstände der Stadt ein. Derartige Beispiele zeigten, dass die städtischen Wohnungsbaugesellschaften Geschäfte betrieben, die mit der Wohnungswirtschaft und ihren eigentlichen Aufgaben nicht allzu viel zu tun hätten.

 

Angesichts der Sale-and-lease-back-Verfahren und anderer Geschäfte müsse man befürchten, dass die städtischen Wohnungsbaugesellschaften intern völlig ausgehöhlt würden und am Ende lediglich mit den Verlustbringern daständen, die beim Steuerzahler abgeladen würden. Insofern müsse man sich Gedanken machen, wie man dies insgesamt im Griff behalte.

 

Der Grünen-Antrag – Drs 15/3191 – mit seinen Vorstellungen hinsichtlich einer AöR und der Festlegung von 10 000 Wohnungen pro Bezirk gehe zu weit. Leider werde häufig die Wohnungspolitik mit der Sozialpolitik vermischt. Gerade angesichts des jetzigen Leerstands sollte man auf den Markt vertrauen. Seine Fraktion werde in Kürze ein wohnungspolitisches Reformprogramm vorlegen. Es bestehe keine Notwendigkeit, dass der Staat erhebliche Bestände an Wohnungen halte; das Land Berlin solle sich aus der Wohnungswirtschaft zurückziehen. Im Übrigen habe sogar Frau Abg. Oesterheld Zufriedenheit mit einem privaten Vermieter bekundet.

 

Ein Beispiel der Berliner Wohnungsbaupolitik: Eine Familie wolle ein Reihenhaus in einer Anlage erwerben, die von einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft seinerzeit für Personen mit Wohnberechtigungsschein gebaut worden sei. Diese Familie habe aber keinen Wohnberechtigungsschein. Der Verkauf dieses Reihenhauses sei äußerst schwierig, weil kaum jemand in der Lage sei, ein solches Reihenhaus zu finanzieren und gleichzeitig einen Wohnberechtigungsschein vorzulegen. Die Bezirke sagten dann: „Machen Sie einfach, wir schauen nicht so genau hin!“ – Das sei wohl eine ziemlich merkwürdige Rechtsauslegung.

 

Abg. Hillenberg (SPD) stellt fest, die meisten städtischen Wohnungsbaugesellschaften hätten ein Liquiditätsproblem und müssten Wohnungen verkaufen, um „zu überleben“. Eine bestimmte städtische Wohnungsbaugesellschaft habe hingegen dieses Problem nicht, sondern wolle 5 000 Wohnungen kaufen. Wie sei dies möglich? – Eine zweite Merkwürdigkeit sei das zum Teil völlig unterschiedliche Mietenniveau der städtischen Wohnungsbaugesellschaften: im Märkischen Viertel z. B. 3,70 €, am östlichen Rand der Stadt z. B. 4,70 € pro qm – bei ebenfalls geringem Leerstand. Welche Gründe gebe es hierfür?

 

Eine städtische Wohnungsbaugesellschaft – HOWOGE – habe bei der Anhörung eine überzeugende Darstellung abgegeben, und auch deren Mieter seien offenbar trotz der hohen Mieten zufrieden. Die Geschäftsführung der HOWOGE habe aus seiner Sicht über 10 Jahre erfolgreich agiert, aber einer der Geschäftsführer sei vom Senat fristlos gekündigt worden. Was werde der Geschäftsführung vorgeworfen? – Ein Ergebnis der Anhörung der Wohnungsbaugesellschaften sei sicherlich, dass diese unterschiedlich erfolgreich arbeiteten. Warum entlasse man bei der Gesellschaft, die am erfolgreichsten gearbeitet habe, den Vorstand?

 

Abg. Niedergesäß (CDU) kritisiert, dass man zum Thema dieses Tagesordnungspunktes – dem wohnungsbaupolitischen Gesamtkonzept – wenig gehört habe. – Frau Sen Junge-Reyer sehe die städtischen Wohnungsbaugesellschaften auf einem erfolgreichen Konsolidierungskurs. Dabei sei aber das Problem der Anschlussfinanzierung ausgeblendet worden. Zu erwähnen sei auch die Tatsache, dass 50 % der Schulden des Landes Berlin aus dem Wohnungsbau stammten. – Nach Aussage des SPD-Fraktionsvorsitzenden sei das Problem der Anschlussfinanzierung gelöst. Habe das Land Berlin ab 1. 1. 05 keine Anschlussfinanzierung mehr zu leisten?

 

Hervorzuheben sei die Feststellung von Frau Abg. Oesterheld, dass sie bei einem privaten Vermieter besser wohne als bei einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft. Herr Abg. Nelken habe zudem einen „revolutionären Ausspruch“ getan und dankenswerterweise eine Tatsache benannt, die bisher von allen verdrängt werde: Bei Sozialwohnungen komme es gar nicht darauf an, ob sie sich im Besitz der öffentlichen Hand oder eines Privaten befänden, sondern entscheidend sei das Modell der Finanzierung. – Insofern sei es egal, ob man städtische oder private Mietwohnungen habe. Die Festlegung einer bestimmten Anzahl von Wohnungen städtischer Wohnungsbaugesellschaften mache keinen Sinn und wirke beliebig. Ohnehin sei die gesamte Regulierungswut bezüglich des Wohnungsmarkts nach der Wende das Hauptübel und die Ursache für die Deformation des Wohnungsmarktes.

 

Abg. Wansner (CDU) erklärt, angesichts der zu erwartenden weiteren Verarmung – Stichwort Hartz IV – sei ein wohnungspolitisches Gesamtkonzept erforderlich. Eine vernünftige Wohnungspolitik müsse ohnehin immer Sozialpolitik mit beinhalten. Der Senat könne sich insofern nicht aus der Wohnungswirtschaft zurückziehen, sondern sollte möglichst viele Wohnungen bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften belassen, um gegebenenfalls wohnungspolitische Eingriffsmöglichkeiten zu haben. Dabei müsse man auch die Situation in den einzelnen Bezirken berücksichtigen.

 

Die Ursachen für den Leerstand seien näher zu untersuchen. – Leider sei der Verkauf von Wohnungen auch an sozial schwache Mieter vernachlässigt worden; hierfür sollten angemessene Regelungen gefunden werden. Vor Steuererleichterungen für Investoren sollte man erst einmal die Mieter, die ihre Wohnung kaufen wollten, steuerlich entlasten. Leider seien Wohnungen in großem Maßstab „verschleudert“ worden, statt über einen Verkauf in einer kleinteiligen Form die Mieter besser zu beteiligen.

 

Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) betont, dass man selbstverständlich um größte Transparenz bemüht sei und – soweit irgend möglich – die geforderten Zahlen den Ausschüssen des Abghs zur Verfügung stelle. Gegenwärtig werde lediglich rechtlich geprüft, welche Geschäftsdaten ohne Weiteres weiterzugeben und welche besonders zu schützen seien.

 

Zu den wohnungspolitischen Zielen: Diese führten auch zu wohnungswirtschaftlichen oder betriebswirtschaftlichen Kennziffern – z. B. Senkung der Verwaltungskosten, Leerstandsabbau, Klärung von Modernisierungsmöglichkeiten oder Senkung von Personalkosten. – Diese Ziele seien zu unterscheiden von den Zielen, die Gegenstand der Zielvereinbarungen mit den Geschäftsführungen seien. Selbstverständlich müssten die Ziele jeweils kompatibel sein. Die Zielvereinbarungen würden von den Aufsichtsratsvorsitzenden mit den Geschäftsführungen abgeschlossen.

 

Zu den Kennzahlen gehöre – neben den bereits genannten – z. B. auch die Zahl und Verteilung der Wohnungen je nach Lage und nach Standard, die Aufwendungen für die Mittel der sozialen Stadt oder die Versorgung mit Dringlichkeitsfällen oder mit Fällen im Zusammenhang mit dem geschützten Marktsegment. Zu den betriebswirtschaftlichen Kennziffern gehörten z. B. die Verwaltungskosten, Personalaufwand, der Verschuldungsgrad, das Ergebnis der Hausbewirtschaftung oder die Eigenkapitalquote.

 

Bezüglich der Neuordnung der Wohnungswirtschaft werde man sich nicht vorrangig mit einer neuen Organisationsform, sondern mit der Frage auseinandersetzen, wie die einzelnen Wohnungsbaugesellschaften jeweils Belastungen abbauen und sich betriebswirtschaftlich erfolgreicher aufstellen könnten.

 

Es reiche nicht aus, das Mietenniveau einzelner Wohnungsbaugesellschaften zu vergleichen, sondern man müsse auch die konkrete Lage und den Instandhaltungsgrad der jeweiligen Bestände oder die Familien- und Haushaltsstrukturen in den jeweiligen Bereichen betrachten. – Die Wohnungsbaugesellschaften seien gehalten, eine am Markt orientierte Miete zu erzielen, und zwar stets bezogen auf eine bestimmte Qualität des Angebots. Eine Grenze ergebe sich dort, wo man es mit dem geförderten Wohnungsbau oder der Notwendigkeit zu tun habe, Wohnungen mit einem niedrigeren Standard und entsprechend niedrigeren Mieten weiter am Markt vorhalten zu können und zu müssen.

 

Zur Frage von Abg. Wansner nach dem Verkauf von Wohnungen an Mieter: Ein Potential für solche Verkäufe gebe es z. B. bei Migranten. Angesichts relativ niedriger Mieten und des Wohnungsleerstands sei der Erwerb von Wohneigentum für Mieter allerdings allgemein uninteressant.

 

Frau Abg. Oesterheld (Grüne) wiederholt ihre Frage nach der regionalen Verteilung der Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften.

 

Abg. Hillenberg (SPD) wiederholt seine Frage bezüglich der Unterschiede zwischen den einzelnen Wohnungsbaugesellschaft. Warum müssten z. B. die meisten Gesellschaften Wohnungen verkaufen, um liquide zu bleiben, während eine Wohnungen kaufe?

 

Abg. Niedergesäß (CDU) wiederholt seine Frage nach der Anschlussförderung.

 

Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erklärt, der Kauf oder Verkauf von Wohnungen müsse für die Wohnungsbaugesellschaften wirtschaftlich sinnvoll sein. Wenn z. B. der Kauf von Wohnungen der Arrondierung eines Bestandes diene und eine wirtschaftlichere Verwaltung erlaube, mache ein solcher Zukauf Sinn. Nach ihrer Kenntnis sei das aber nur in sehr wenigen Fällen geschehen und ohne weitere Relevanz.

 

Die Frage nach der Verteilung der Bestände der Wohnungsbaugesellschaften sei bereits anhand von Statistiken und Kleinen Anfragen beantwortet worden. – Ein in statistischem Sinn gleichmäßige Verteilung könne es dauerhaft nicht geben, weil die Bestände der Wohnungsbaugesellschaften über Jahre hin gewachsen seien. Es wäre falsch und wohl wirtschaftlich nicht vertretbar, wenn die Wohnungsbaugesellschaften nun Zukäufe und Verkäufe vornehmen sollten, um eine gleichmäßige Verteilung zu erreichen.

 

Zur Anschlussförderung: Eine abschließende Entscheidung zur Anschlussförderung liege noch nicht vor. Bisher sei nicht erkennbar, dass es durch den Wegfall der Anschlussförderung zu massiven Mieterhöhungen gekommen sei oder sich für Mieter die Notwendigkeit zum Umzug ergeben habe.

 

Vors. Dr. Heide stellt fest, dass die Besprechung – Tagesordnungspunkt 2 a) – erledigt sei. Über das Thema werde man erneut beraten, wenn die angeführten Zahlen und Daten der Wohnungsbaugesellschaften vorlägen.

 

Der Ausschuss beschließt, die Ablehnung des Grünen-Antrags – Drs 15/3191 – zu empfehlen.

 

Punkt 3 der Tagesordnung

 

a)

Antrag der Fraktion der CDU

Belegungsbindung I

Drs 15/2168

0248

 

 

 

b)

Antrag der Fraktion der CDU

Belegungsbindung II

Drs 15/2169

0249

 

 

 

c)

Antrag der Fraktion der CDU

Befristete Aussetzung der Belegungsbindung

im sozialen Wohnungsbau

Drs 15/2868

0320

 

 

Vors. Dr. Heide verweist auf den vorliegenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum CDU-Antrag – Drs 15/2169 – vom 3. 11. 04.

 

Abg. Reppert (CDU) erklärt, angesichts des Leerstandes, des Rückgangs der Berliner Bevölkerung und der über Jahre hin relativ konstanten oder sogar sinkenden Miethöhe könne von einer Wohnungsnot keine Rede sein. Das belege zudem auch das Urteil zur Zweckentfremdungsverbotsverordnung oder der Rückbau Ost. Von den 1,8 Millionen Wohneinheiten in Berlin gebe es bei 440 000 Wohneinheiten eine Belegungsbindung; weit über 200 000 seien bereits zum jetzigen Zeitpunkt über verschiedene Vereinbarungen davon ausgenommen. Faktisch gehe es bei der Aussetzung der Belegungsbindung also nur um ca. 12 % des Wohnungsbestandes. In 2002 seien 48 000 Wohnberechtigungsscheine beantragt und 58 000 Wohnberechtigungsscheine gelöscht worden – davon 41 000 durch Zeitablauf. Lediglich 15 000 Wohnungen seien mit Hilfe eines Wohnberechtigungsscheins bezogen worden.

 

Da die Mieten im sozialen Wohnungsbau teilweise höher als die entsprechenden Mieten nach dem Mietenspiegel seien, habe der Wohnberechtigungsschein keine wirkliche Funktion mehr. Der soziale Wohnungsbau habe seine klassische Aufgabe verloren. Der Aufwand, mit dem in den betreffenden Kooperationsverträgen die Belegungsbindung zeitlich befristet nach hinten verschoben werde oder Ausnahmen einzuholen seien, stehe dazu in keinem Verhältnis und sei verzichtbar.

 

Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum CDU-Antrag – Drs 15/2169 – mache deutlich, dass die Koalitionsfraktionen das gesamte System der Belegungsbindung offenbar noch nicht richtig erfasst hätten. Für bestimmte Gebiete sei die Belegungsbindung bereits durch Kooperationsverträge ausgesetzt, wobei sich SenStadt gewissermaßen an die Spitze der Bewegung gestellt habe. Für die Einführung eines vereinfachten Verfahrens fehle SenStadt allerdings wohl der Mut. Der BBU bemühe sich um ein solches Verfahren; fünf Bezirke unterstützten dies, während die übrigen sieben Bezirke dieses ablehnten. Er bitte um Zustimmung zum Ursprungsantrag, damit endlich gehandelt werde.

 

Abg. Schimmler (SPD) betont, dass ein Großteil der Bezirke das Verfahren geändert habe bzw. dabei sei, es zu ändern. Deshalb mache der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum CDU-Antrag – Drs 15/2169 – Sinn. – Zum CDU-Antrag – Drs 15/2168 –: Dieser Antrag betreffe ca. 6 400 Wohneinheiten bei 60 Eigentümern, die allerdings bisher keinerlei Interesse am Abschluss solcher Kooperationsverträge gezeigt hätten. Er lehne diesen Antrag ab, weil er in das Leere gehe. – Abg. Wansner habe unter dem vorigen Tagesordnungspunkt ein Plädoyer für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften und damit gleichzeitig die Begründung geliefert, den CDU-Antrag – Drs 15/2868 – abzulehnen.

 

Abg. Nelken (PDS) erklärt, aus seiner Sicht seien alle drei CDU-Anträge zu diesem Thema abzulehnen. Man sei allerdings dem Koalitionspartner bei der Formulierung eines Änderungsantrags zum zweiten CDU-Antrag gefolgt. – Die Ausführungen von Abg. Reppert träfen in Teilen nicht zu. Die Belegungsbindungen in Berlin ergäben sich auf unterschiedlichen Grundlagen, nämlich dem Belegungsbindungsgesetz wie dem Wohnungsbindungsgesetz, und hierbei seien sehr differenzierte Formen und Bedingungen zu berücksichtigen. Die CDU-Anträge berücksichtigten dies nicht. Wenn man einbeziehe, wo die Belegungsbindungen aufgehoben seien, könne von 200 000 Wohnungen mit einer aktiven – nicht potentiellen – Belegungsbindung wohl kaum die Rede sein.

 

Abg. Reppert habe damit argumentiert, dass lediglich 15 000 Wohnungen über einen Wohnberechtigungsschein belegt worden seien. Bedeutsam sei allerdings die Frage, wie viele Personen mit Wohnberechtigungsschein keine Wohnung erhalten hätten. Nach dem Wohnungsmarktbericht sei diese eine deutliche Zahl.

 

Frau Abg. Oesterheld (Grüne) betont, dass die Existenzberechtigung städtischer Wohnungsbaugesellschaften gerade in der Versorgung eines bestimmte Personenkreises mit Wohnraum liege. Insofern sei es merkwürdig, dass das Land Berlin überhaupt Kooperationsverträge mit seinen städtischen Wohnungsbaugesellschaften abschließen müsse. Wenn man auf die Belegungsrechte verzichte, könne man diese Gesellschaften auch verkaufen.

 

Da darauf Bezug genommen werde: Sie persönlich wohne bei einer privaten Vermieterin. Diese zähle zu den für Berlin typischen Vermietern, die nur ein Haus besäßen und meistens auch darin wohnten. Vermieter dieser Art seien bekanntlich immer die besten gewesen. Es gebe aber auch andere private Vermieter. Insofern habe sie nicht allgemein behauptet, die privaten Vermieter seien besser als die städtischen.

 

Grundsätzlich sei zu bedenken, dass private Vermieter problematische Haushalte nicht freiwillig, sondern lediglich wegen der Förderung bzw. der Belegungsbindung übernähmen. Wenn man den Privaten Fördergelder gezahlt habe, sollte man auf die entsprechende Gegenleistung nicht verzichten.

 

Immer wieder werde der Leerstand als Argumentationshilfe herangezogen. Wo sei dieser Leerstand? – Nach ihrer Erfahrung sei der Wohnungsmarkt in vielen Bereichen immer noch eng. – Es sei sinnvoll, sich jetzt einmal dem Vorgehen der Bezirke zuzuwenden. Die gegenwärtige Verordnung lasse eigentlich die Belegung von Sozialwohnungen nicht zu, weil einzelne Sozialwohnungen weitaus teurer seien, als diese Verordnung zulasse. Die Änderung dieser Verordnung sei angekündigt. In diesem Zusammenhang werde deutlich, wo die Engpässe vorhanden seien. Von den Bezirken sollte man sich ein flexibles Vorgehen wünschen.

 

Der von der CDU-Fraktion im zweiten Antrag geforderten Vereinfachung der Verfahren stimme sie zu. Der erste und der dritte CDU-Antrag seien zu allgemein; diese lehne sie ab.

 

Abg. Schmidt (FDP) erklärt, dass er dem zweiten CDU-Antrag – Drs 15/2169 – zustimme. Hinsichtlich der Vereinfachung der Verfahren sei zwar einiges geschehen, doch bleibe auch noch eine Menge zu tun. Der Ursprungsantrag sehe auch einen Bericht vor, so dass der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen keinen Sinn mache.

 

Die Belegungsbindung sei ein Problem insbesondere hinsichtlich der sozialen Durchmischung bestimmter Stadtquartiere. Möglicherweise sei die Angebotssituation in bestimmten Segmenten des Wohnungsmarktes eng, aber für viele Wohnungen, die der Belegungsbindung unterlägen, finde sich keine Nachfrage unter Inhabern von Wohnberechtigungsscheinen. In dieser Hinsicht sei der dritte CDU-Antrag – Drs 15/2868 – sinnvoll; diesem werde er zustimmen.

 

Der erste Antrag – Drs 15/2168 – weise allerdings einige Probleme hinsichtlich der rechtlichen Umsetzung auf; diese Wohnungen könne man nicht alle „über einen Kamm scheren“. Die Belegungsbindung in großen Teilen der Stadt sei nicht vergleichbar mit der, die es über das Altschuldenhilfegesetz gegeben habe. Wahrscheinlich habe ein privater Vermieter auch kein Interesse daran, die Belegungsbindung in die Zukunft zu verschieben. Diesen Antrag lehne er ab.

 

Abg. Reppert (CDU) weist darauf hin, dass z. B. auch dem Petitionsausschuss viele Beschwerden von Mietern über Mieterhöhungen bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften vorlägen, die auf niedrigere Mieten nach dem Mietenspiegel in der jeweiligen Nachbarschaft verweisen könnten. Insofern stelle sich die Frage, wie sinnvoll ein Wohnberechtigungsschein noch sei. Manchmal gewinne man den Eindruck, ein Wohnberechtigungsschein werde beantragt, damit man in der Familientradition bleibe.

 

Zum Beitrag von Frau Abg. Oesterheld: Die CDU-Fraktion wolle die Belegungsbindung lediglich zeitlich aussetzen, aber nicht gänzlich darauf verzichten. Nach einem längerem Zeitraum könne man dann feststellen, inwiefern sich dieses Mittel bewähre.

 

Der Ausschuss beschließt, die Ablehnung des CDU-Antrags – Drs 15/2868 – zu empfehlen. Dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum CDU-Antrag – Drs 15/2169 – stimmt er zu und beschließt, die Annahme dieses Antrags in der so geänderten Fassung zu empfehlen. Zudem beschließt er, die Ablehnung des CDU-Antrags – Drs 15/2168 – zu empfehlen.

 

Punkt 4 der Tagesordnung

 

a)

Mitteilung - zur Kenntnisnahme -

Kündigungsbeschränkungen bei Wohnungsumwandlungen

(auf Antrag der Fraktion der SPD)

Drs 15/2368

0267

 

 

 

b)

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlung

Drs 15/2929

0329

 

 

 

c)

Vorlagen - zur Kenntnisnahme -

gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin

Verordnung im Sinne des § 577a Abs. 2 BGB über den verlängerten Kündigungsschutz bei Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung (Kündigungsschutzklausel-Verordnung)

- VO-Nr. 15/197 -

Drs 15/3082

(auf Antrag der Fraktion der CDU)

0341

 

 

 

d)

Antrag der Fraktion der FDP

Mehr Berlin, weniger Staat (57)

Kündigungsbeschränkungen

bei Wohnungsumwandlungen

aufheben

Drs 15/3266

0360

 

 

Vertagt.

 

Punkt 5 der Tagesordnung

 

a)

Antrag der Fraktion der FDP   

Bestimmungen zur Zweckentfremdung

von Wohnraum sind zwecklos

Drs 15/440

Hierzu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU

Drs 15/440-1

0046

 

 

Vors. von Lüdeke kündigt an, dass seine Fraktion diesen Antrag zurückziehen werde.

 

Vors. Dr. Heide stellt fest, dass dieser Antrag insofern erledigt sei.

 

 

b)

Antrag der Fraktion der FDP

Kein "Zweckentfremdungsverbot" durch die Hintertür

Drs 15/2237

0256

 

 

Vertagt.

 

Punkt 6 der Tagesordnung

 

a)

Expertenkommission Staatsaufgabenkritik

Bericht des Senats - Skzl III D - vom 24.8.04

betr. Stand der Umsetzung der Empfehlungen

(Rote Nr. Hauptausschuss 2619)

hierzu: Stellungnahme an Hauptausschuss

0352

 

Frau Abg. Matuschek (PDS) kritisiert, dass Teile des Schreibens rote Nr. 2619 – z. B. zur Neuordnung des Verhältnisses zwischen Senat und Bezirk und zur Fusion von Berlin und Brandenburg – nicht mit geliefert worden seien. Insbesondere der Punkt IV, 3 – Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung – betreffe auch den Fachausschuss und seine Einbindung in die Haushaltsberatungen.

 

Vors. Dr. Heide weist darauf hin, dass der Hauptausschuss um eine Stellungnahme zu den den Fachausschuss tangierenden Themen und nicht zum Bericht der Scholz-Kommission insgesamt gebeten habe. Zur Einbindung der Fachausschüsse in die Haushaltsberatungen habe eine Gesprächsrunde der Ausschussvorsitzenden stattgefunden, wobei noch weiterer Klärungsbedarf bestehe. Eine Empfehlung zu dieser Thematik sei allen Abgeordneten zugegangen. Deshalb solle man sich unter dem jetzigen Tagesordnungspunkt auf die Fragen beschränken, die in den Aufgabenbereich von SenStadt fielen und nicht bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz behandelt würden.

 

Frau Abg. Matuschek (PDS) hebt hervor, dass unter dem Punkt XVI, 3 die Schaffung der Ordnungsämter behandelt werde. Demnach seien 400 Polizeiangestellte für die Aufgaben Verkehrsüberwachung und Parkraumbewirtschaftung an die Bezirke überstellt worden. Hierzu bitte sie um einen Sachstandsbericht. – In manchen Bereichen insbesondere der Verkehrsverwaltung sei ein oberflächliches Herangehen zu erkennbar – nach Motto: Alles, was im StEP Verkehr benannt worden sei, sei damit auch realisiert. Selbstverständlich sei der StEP Verkehr ein Leitbild für die Verkehrspolitik, und insofern sei auch die Vorgabe der Scholz-Kommission erfüllt worden. Doch müsse nun nachgewiesen werden, dass die entsprechenden verbindlichen Handlungsempfehlungen durchgesetzt würden.

 

Unter Punkt XVIII, 4 sei die Bestellung einer Verkehrsanalyse angeregt worden. Nach dem Bericht sei mit der neuen Verkehrslenkungsbehörde auch eine Datengrundlage zu schaffen. Hierzu und zu den Gutachteraufträgen bitte sie um eine Erläuterung. – Zu Punkt XVIII, 5: Das ursprünglich für 2004 vorgesehene integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept werde nun für 2005 angekündigt. Warum habe sich dieses wichtige Projekt verzögert? – Zu Punkt XVIII, 6: Innerhalb der nächsten Haushaltspläne würden den Bezirken 50 Mio € außerhalb der pauschalen Zuweisungen im Rahmen der Investitionsplanung zur Verfügung gestellt. Die angeführte Dringlichkeitsliste für Baumaßnahmen sei nicht bekannt und solle vorgelegt werden.

 

Zu Punkt XVIII, 7: Die Empfehlung der Scholz-Kommission, eine detaillierte Personalübersicht für den Verkehrsbereich zu erstellen, werde ohne weitere Begründung oder einen Bericht zum Sachstand abgelehnt. Angesichts der großen Verwaltungsveränderungen in diesem Bereich sei dies aber notwendig. – Die Position des Senats zu den ÖPNV-Tarifen sollte etwas breiter dargestellt werden; der Hinweis, dass eine 2- bis 3-prozentige Tarifsteigerung vorgesehen sei, reiche nicht aus. – Viele Fragen seien unter Hinweis auf den Nahverkehrsplan als erledigt dargestellt worden. Dieser Nahverkehrsplan liege aber für 2005 noch nicht vor.

 

Zu Punkt XVIII, 13: An der Verkehrsmanagementzentrale werde entgegen der Empfehlung der Scholz-Kommission festgehalten. Das trage sie mit, doch bedürfe es einer genaueren Auflistung, wie diese Verkehrsmanagementzentrale mit der anderen neu geschaffenen Verwaltungseinheit „Verkehrslenkungsbehörde“ zusammenarbeite und welche stellen- und kostenmäßigen Folgen sich daraus ergäben. – Zu Punkt XVIII, 14: Im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf die EU-Liberalisierungsrichtlinie sei nach den Gutachten-aufträgen und den stellen- und kostenmäßigen Folgen der entsprechenden Umstrukturierungen der Verwaltung zu fragen. Das Vorgelegte reiche hierzu nicht aus, sondern stelle allenfalls einen Zwischenschritt dar.

 

Abg. Gaebler (SPD) hebt hervor, dass der Senat die Vorlage im letzten Satz ausdrücklich als Zwischenbericht bezeichne. Insofern hätte Frau Abg. Matuschek auf ihre Fragen verzichten können. Es mache keinen Sinn, anlässlich eines Zwischenberichts alle Themen der Verkehrspolitik auszubreiten, die irgendwie mit dem Bericht der Scholz-Kommission zusammenhingen. – In der Stellungnahme an den Hauptausschuss könne man ohne weitere Erläuterungen feststellen, dass man die Vorlage zur Kenntnis genommen habe – mit der Maßgabe, dass es sich um einen Zwischenbericht handele und man die weitere Umsetzung und Konkretisierung des Ganzen im Ausschuss verfolgen werde.

 

Abg. von Lüdeke (FDP) fordert, dass der Senat möglichst frühzeitig seinen Vorschlag für die künftige Organisation des ÖPNV-Verkehrsmarktes – Punkt XVIII, 14 – darlegen solle. – Die anderen Fragen habe bereits Frau Abg. Matuschek angesprochen.

 

Frau Abg. Hämmerling (Grüne) fragt, wie viele Polizeibeamte von SenInn für die Verkehrslenkungszentrale eingesetzt würden. – Angesichts der Beschwerde der EU gegen den Berliner S-Bahn müsse man besonders sorgfältig die Vertragsabschlüsse und die Pläne für die Organisation des ÖPNV ab 2008 beachten. Dazu enthalte die Vorlage leider nichts.

 

Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) betont ebenfalls, dass es sich bei dieser Vorlage um einen Zwischenbericht handele. Das sei auch den Schlussfolgerungen des Senats und der Darstellung zum Stand der Umsetzung zu entnehmen. – Zur Verkehrslenkung Berlin werde man dem Hauptausschuss in Kürze eine Darstellung vorlegen. Wesentliche Fragen im Zusammenhang mit der Organisation der Ordnungsbehörden in den Bezirken seien ebenfalls Gegenstand einer Betrachtung im Hauptausschuss bzw. im Parlament.

 

Zu den Fragen im Einzelnen: Die Konstituierung der Verkehrslenkung Berlin sei zum 1. 9. 04 erfolgt. Die Verkehrslenkung Berlin werde sich nunmehr mit der Beschaffung der Datengrundlage auseinandersetzen und möglichst bald die Verkehrsanalyse bzw. die noch notwendige Zusammenfassung von Daten erstellen. – Das City-Logistik-Konzept werde bis Ende 2005 erstellt. Sie könne nichts Neueres hierzu mitteilen. – Bei der Dringlichkeitsliste für Baumaßnahmen handele es sich um Listen, die gemeinsam mit den Bezirken im Rahmen der Investitionsplanung ab 2003 zusammengestellt worden seien. Diese Abstimmung habe vor sehr langer Zeit stattgefunden; mit diesen Maßnahmen sollte ursprünglich 2004 begonnen werden.

 

Die detaillierte Darstellung der Personalübersicht für den Verkehrsbereich sei regelmäßig Gegenstand der Betrachtung im UA Stellenplan. – Zum Übergang von Stellen vom Polizeipräsidenten zu den Ordnungsbehörden: Von den 176 Mitarbeitern des Polizeipräsidenten habe die Verkehrslenkung Berlin 64 Mitarbeiter erhalten; die übrigen 112 Stellen seien in die Bezirke gegangen. Sie verweise auch hierzu auf die Darstellung zu den Ordnungsbehörden.

 

Zur Einnahmeaufteilung zwischen den Verkehrsträgern habe es Verständigungen gegeben. Die Vermeidung von Parallelverkehren sei Gegenstand der laufenden Abstimmung zur Angebotsoptimierung bei den Verkehrsträgern. Die Aufgabendefinition sei ebenfalls durch die inzwischen unterschriebenen Verträge hinreichend sicher. Zur Arbeitsgruppe des Aufsichtsrates des VBB könne sie nichts Neueres darstellen. – Über den Marktzugang für Anbieter von Verkehrsleistungen habe sie ausführlich im Rahmen einer Aktuellen Stunde berichtet. Zudem arbeite man gerade an der Beantwortung einer Großen Anfrage zu diesem Thema. – Die BVG sei sich darüber im Klaren, dass sie sich in einem starken Wettbewerb befinde und sich an anderen Anbietern orientieren bzw. noch wettbewerbsfähiger werden müsse, als dies gegenwärtig der Fall sei.

 

Frau Abg. Matuschek (PDS) erklärt, der Fachausschuss sollte sich auch mit einem Zwischenbericht ernsthaft befassen und für den Hauptausschuss, der sich mit den fachlichen Belange nicht beschäftige, eine entsprechende Vorarbeit leisten. – Innerhalb der tabellarischen Darstellung der Einzelprojekte sollte auf vorhandene oder in Arbeit befindliche Berichte zu Einzelthemen verwiesen werden.

 

Vors. Dr. Heide stellt Einvernehmen fest, dass man dem Hauptausschuss in einer Stellungnahme mitteile, dass man sich mit dieser Vorlage befasst habe. Auch die Anregung von Frau Abg. Matuschek, dass auf Berichte zu Einzelthemen entsprechend hingewiesen werden solle, werde man aufnehmen.

 

 

b)

Gutachten

Antwort des Senats - Fin II B 24 -

vom 24.8.04 auf CDU-Fragen

(Rote Nr. Hauptausschuss 2463 A und 2463 B)

hierzu: Stellungnahme an Hauptausschuss

0353

 

Frau Abg. Oesterheld (Grüne) hebt hervor, die Vorlage verweise immer wieder auf nicht vorhandene fachliche Kenntnisse der Mitarbeiter von SenStadt. Insofern stelle sich die Frage, ob man dort grundsätzlich eine andere Qualifikation erreichen müsse. Ohnehin sollte der Sinn einzelner Gutachteraufträge genauer diskutiert werden, weil viele Gutachten ohne Konsequenz blieben. – Auch SenStadt habe eine Rechtsabteilung. Warum seien dennoch viele Gutachtenaufträge an Rechtsanwälte erteilt worden? Nach welchem Prinzip würden die Rechtsanwälte ausgewählt? Warum werde z. B. Dr. Scharmer so häufig beauftragt?

 

Frau Abg. Matuschek (PDS) kritisiert, dass nahezu keines dieser Gutachten in der Bibliothek des Abghs einsehbar sei. Wie könne man eine solche Möglichkeit schaffen, damit auch Abgeordnete diese nachlesen könnten?

 

Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erklärt, SenStadt verfüge über eine „außerordentlich schlagkräftige und tüchtige“ Rechtsabteilung. Aber selbstverständlich seien nicht alle Spezialkenntnisse vorhanden, um in jedem Fall bestimmte Einzelfragen zügig beantworten zu können. Insofern sei es gelegentlich kostengünstiger, bestimmte Gutachten, rechtliche Darstellungen und Beratungskompetenzen nach außen zu vergeben. Zudem sei für bestimmte rechtliche Einschätzungen – z. B. zu den Entwicklungsgebieten – ein Spezialwissen erforderlich, das sich über Jahre angesammelt habe. Es sei einfach kostengünstiger, dann einen Fach- und Sachverstand zu Rate zu ziehen, der bereits eingearbeitet sei.

 

Herr Treptau (SenStadt) erklärt, dass nach einem Auflagenbeschluss alle Gutachten der Bibliothek des Abghs zuzuleiten seien. SenFin habe hierzu präzisierende Regelungen gefunden und festgelegt, welche Gutachten ausgenommen seien. Er verweise auf Seite 1 und 2 der Vorlage – Schreiben rote 2463 B –.

 

Frau Abg. Matuschek (PDS) betont, nach diesen Kriterien werde auch künftig keines dieser Gutachten in der Bibliothek des Abghs einsehbar sein. Es genüge z. B., dass in einem Gutachten Zahlen ständen, die etwas mit der wirtschaftlichen Entwicklung zu tun hätten. Der Auflagenbeschluss sei also mit einem „Im Prinzip ja, praktisch aber nie!“ umgesetzt worden. Sie rege deshalb an, nochmals mit SenFin zu prüfen, inwiefern bestimmte Gutachten dennoch den Abgeordneten zur Verfügung gestellt werden könnten.

 

Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erklärt, SenStadt halte sich an die vom Senat beschlossenen Regelungen.

 

Abg. Hillenberg (SPD) stimmt Frau Abg. Oesterheld in der Problematisierung der Gutachtenaufträge zu. Könne man den Abgeordneten wenigstens einmal die Titel der Gutachten zur Kenntnis geben; möglicherweise bringe das auch diejenigen, die die Aufträge erteilten, zum Nachdenken. So könne man z. B. über den Sinn eines Gutachtens zur Erarbeitung eines Mustermietvertrages nachdenken.

 

Vors. Dr. Heide merkt an, dass es gute Mustermietverträge im Handel und im Internet gebe. In dem angeführten Fall soll es aber um ein spezielles Problem, nämlich die Anmietung von Räumen der Behörden untereinander, gegangen sein. – Es bestehe Einvernehmen, in der Stellungnahme an den Hauptausschuss mitzuteilen, dass man die Vorlage ohne weitere Anmerkungen zur Kenntnis genommen habe.

 

Punkt 7 der Tagesordnung

 

 

Verschiedenes

 

 

Siehe Beschlussprotokoll.

 

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Ausschuss-Kennung : BauWohnVgcxzqsq