Vor Eintritt in die Tagesordnung

Siehe Beschlussprotokoll.

 

Punkt 1 der Tagesordnung

 

 

Aktuelle Viertelstunde

 

 

Frau Abg. Matuschek (PDS) verweist auf Pressemeldungen über beabsichtigte Fahrpreiserhöhungen im ÖPNV. Was sei SenStadt hinsichtlich der Absichten der Verkehrsunternehmen bekannt? Welche Position nehme SenStadt dazu ein?

 

Frau StS Krautzberger (SenStadt) teilt mit, dem Senat lägen die Planungen der Verkehrsunternehmen seit der letzten Woche vor. Demnach seien im Großen und Ganzen keine Erhöhungen bei den Bartarifen, aber Erhöhungen bei den Umweltkarten – zwischen 4,7 und 6,9 % – sowie die Abschaffung der Geschwisterkarte und eine Erhöhung bei den Schülerkarten für Schüler über 14 Jahre vorgesehen. In diesem Kartensegment würden sich die Preise bis zu 60 % erhöhen. Eine Begründung für diese Tarifveränderungen sei bislang nicht vorgelegt worden. Eine abschließende Befassung mit diesen Vorschlägen sei nicht möglich; SenStadt erwarte vielmehr detaillierte Begründungen. Insbesondere den Preiserhöhungen bei den Schülertickets stehe man sehr kritisch gegenüber. Man werde deshalb noch intensive Gespräche mit den Verkehrsunternehmen führen.

 

Frau Abg. Matuschek (PDS) fragt, ob es hierfür bereits einen Zeitplan gebe.

 

Frau StS Krautzberger (SenStadt) erklärt, ein erster Gesprächstermin sei in zwei Wochen angesetzt. Zunächst müsse sich der VBB-Aufsichtsrat mit den Tarifen auseinandersetzen und einen Beschluss fassen; die entsprechende Sitzung sei auf den Beginn des nächsten Jahres vertagt worden. Bis dahin müsse man sich auf einen akzeptablen Weg verständigen. Termin für die Einführung der neuen Fahrpreise sei der 1. 8. 05.

 

Frau Abg. Hämmerling (Grüne) nimmt Bezug auf die Verzögerung des BND-Umzugs um drei Jahre. Werde SenStadt diese Zeit nutzen, um den Planungsvorsprung für den Standort Chausseestraße gegenüber dem Standort Heidestraße aufzuholen und planungsrechtlich einen Gleichstand zu erreichen?

Frau StS Krautzberger (SenStadt) erklärt, Pressemeldungen über eine Verzögerung des BND-Umzugs könne sie nicht bestätigen. Insofern könne sie an dieser Stelle auch nichts über weitere Schritte seitens SenStadt sagen. – Auf Nachfrage von Frau Abg. Hämmerling (Grüne) fragt, ob SenStadt für den Fall, dass diese Meldungen zuträfen, den Standort Heidestraße planungsrechtlich entsprechend vorbereiten werde, betont sie, dass derartige Spekulationen an dieser Stelle wenig hilfreich seien.

 

Abg. Kaczmarek (CDU) verweist auf aktuelle Presseberichte, wonach sich die Verkehrsunternehmen über die erheblichen Kosten der Beseitigung von Schäden in ihren Zügen bzw. Bussen beklagten. Allerdings sei auch der Aufgabenträger gefordert, dieses Phänomen des Vandalismus in den Griff zu bekommen und die Verkehrsunternehmen zu unterstützen. Was werde in dieser Hinsicht unternommen?

 

Frau StS Krautzberger (SenStadt) erklärt, im S-Bahnvertrag sei klar geregelt, dass die S-Bahn für die Beseitigung dieser Verschmutzungen und Zerstörungen zuständig sei. Das sei in der Kostenerstattung mit berücksichtigt. Im Unternehmensvertrag mit der BVG sei diese Frage nicht explizit erwähnt; die BVG sei für diese Aufgabe selbst zuständig. Es wäre auch falsch, wenn der Senat auf Grund von regelmäßig wiederkehrenden Pressemitteilungen zusätzliche Mittel für dieses Problem bereitstellen würde. Begleitende Maßnahmen z. B. im Umfeld von Bahnhöfen, für die der Senat zuständig sei, werde man allerdings weiterhin ergreifen. So werde man z. B. die Graffiti im Fußgängertunnel am Alexanderplatz beseitigen.

 

Abg. Kaczmarek (CDU) fragt nach Möglichkeiten der Prävention. Die S-Bahn Berlin gebe jährlich ca.
4 Mio € für die Beseitigung der Schäden aus. Wäre es nicht sinnvoller, für diese Summe ca. 100 Mitarbeiter einzustellen, die zusätzlich für Sicherheit und Sauberkeit im Bahnnetz sorgen könnten? Könne der Senat bei den Verkehrsunternehmen solche Schritte anregen?

 

Frau StS Krautzberger (SenStadt) betont, der S-Bahn stehe es frei, so zu verfahren. Es könne auch sinnvoll sein, mit den Verkehrsunternehmen darüber zu sprechen, ob deren gegenwärtige Maßnahmen zielführend seien. Allerdings werde der Senat kein zusätzliches Geld bereitstellen.

 

Vors. Dr. Heide stellt fest, dass der Tagesordnungspunkt erledigt sei.

 

Punkt 2 der Tagesordnung

 

 

Antrag der Fraktion Bündnis 90/

Die Grünen

Umweltpolitische Geisterfahrt der BVG

beenden: Umweltstandards bei Erneuerung

der Busflotte durchsetzen

Drs 15/3368

0365

 

 

Siehe Wortprotokoll.

 

Punkt 3 der Tagesordnung

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

Entwurf des Bebauungsplans XV-51 e (WISTA-Zentrum) für das Gelände südöstlich der Rudower Chaussee, südwestlich

der Volmerstraße, nordwestlich der Albert-Einstein-Straße

und nordöstlich der Magnusstraße sowie für die Albert-Einstein-Straße zwischen Magnusstraße und Volmerstraße

im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof

Drs 15/3240

0359

 

Vors. Dr. Heide teilt mit, dass der UA Bebauungspläne in seiner heutigen Sitzung die Annahme dieser Vorlage empfohlen habe.

 

Der Ausschuss beschließt ebenfalls, die Annahme der Vorlage – Drs 15/3240 – zu empfehlen.

 

Punkt 4 der Tagesordnung

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

Gesetz zur Neuordnung von Zuständigkeiten im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Inneres und im Verkehrsbereich

(Zuständigkeitsneuordnungsgesetz - ZNOG)

Drs 15/3244

0363

 

 

Vors. Dr. Heide teilt mit, der Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung habe die Annahme dieser Vorlage empfohlen.

 

Frau Abg. Oesterheld (Grüne) hebt hervor, mit dieser Neuordnung sei eine erhebliche Abschichtung im Bereich Verkehr verbunden. Wie sei dies hinsichtlich der Personalkosten geregelt?

 

Frau StS Krautzberger (SenStadt) verweist auf die Darstellung auf Seite 22 der Vorlage. Die Vorgabe, dass mit dem Projekt bei den Stellen eine Kosteneinsparung um 20 % realisiert werden solle, sei mehr als erreicht worden.

 

Der Ausschuss beschließt, die Annahme der Vorlage – Drs 15/3244 – zu empfehlen.

 

Punkt 5 der Tagesordnung

 

a)

Mitteilung - zur Kenntnisnahme -

Kündigungsbeschränkungen bei Wohnungsumwandlungen

(auf Antrag der Fraktion der SPD)

Drs 15/2368

0267

 

 

 

b)

Vorlagen - zur Kenntnisnahme -

gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin

Verordnung im Sinne des § 577a Abs. 2 BGB über den verlängerten Kündigungsschutz bei Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung (Kündigungsschutzklausel-Verordnung)

- VO-Nr. 15/197 -

Drs 15/3082

(auf Antrag der Fraktion der CDU)

0341

 

 

 

c)

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlung

Drs 15/2929

0329

 

 

 

d)

Antrag der Fraktion der FDP

Mehr Berlin, weniger Staat (57)

Kündigungsbeschränkungen bei Wohnungsumwandlungen

aufheben

Drs 15/3266

0360

 

 

Frau Abg. Oesterheld (Grüne) hebt hervor, dass sich nach der Mitteilung – Drs 15/2368 – die Zahl der Mietwohnungen verringere und die Zahl der Haushalte erhöhe. Wie bewerte SenStadt die weitere Entwicklung? Welche Auswirkungen habe dies für diejenigen, die auf Mietwohnungen angewiesen seien? – Zahlenmäßig sei nichts über die Reduzierung der Mietwohnungen durch Abriss ausgesagt.

 

Zur Verordnung selbst – Drs 15/3082 –: Warum seien Bezirke wie Mitte und Steglitz-Zehlendorf nicht in der Auflistung enthalten? – Gerade für den Bezirk Mitte sei ein Verdrängungsdruck zu vermuten, und bekanntlich gebe es auch in Steglitz-Zehlendorf Probleme in dieser Hinsicht.

 

Den Antrag ihrer Fraktion – Drs 15/2929 – halte sie aufrecht. Die Verlängerung der Kündigungssperrfrist-Verordnung gemäß § 577 a BGB zum Schutz der Mieter gegen die Eigenbedarfskündigung bei Wohnungsumwandlungen für weitere zehn Jahre sei notwendig; bei einer dreijährigen Frist sei dieser Schutz für Gesamtberlin nicht gewährleistet. – Der FDP-Antrag – Drs 15/3266 – fordere das Gegenteil; diesen lehne sie ab.

 

Abg. von Lüdeke (FDP) bestätigt, dass die FDP-Fraktion in dieser Frage gegenteiliger Auffassung sei. Angesichts von 150 000 leerstehenden Wohnungen und einer überaus schwachen Eigentumsquote in Berlin sei die Freigabe dieser Kündigungsbeschränkung überfällig. Ausnahmen für bestimmte Gebiete nach Art eines Milieuschutzes seien nicht angemessen. Gerade in Mitte oder in Steglitz-Zehlendorf bestehe recht großes Interesse am Erwerb von Eigentumswohnungen, und diese Entwicklung dürfe man nicht durch derartige Restriktionen blockieren.

 

Herr Brand (SenStadt) führt aus, man habe die OVG-Entscheidung bezüglich der Rechtsverordnung zur Zweckentfremdung und die entsprechenden Rechtsgrundsätze nun auch für die vorliegende Verordnung zu berücksichtigen: Es werde sicherlich klagende Eigentümer geben, und dann müsse nachweisen, dass für Teilgebiete Berlins eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet sei.

 

Bei ca. 100 000 leerstehenden Wohnungen in Berlin müsse man deshalb bei der Einführung dieser Verordnung gerichtsfeste Prüfkriterien anwenden. Die sieben angewandten Prüfkriterien seien leider nach den Erhebungen des Mikrozensus und des Statistischen Landesamtes nur bezirksweise greifbar und vorhanden. Aus diesem Grund habe man nur Bezirke ausgewiesen, obwohl man sich gern auf einzelne Kieze oder Ortsteile beschränkt hätte, weil z. B. in den Bezirken die Situation nicht überall gleich sei. Das Datenmaterial gebe aber dennoch die Möglichkeit, bei den angewandten Kriterien klare Aussagen zu treffen.

 

Der Senat habe vier Bezirke in die Verordnung aufgenommen, die – mit Ausnahme der entsprechenden Teile des Bezirks Mitte – den Innenstadtbereich bzw. den inneren S-Bahnring umfassten. Auch den Bezirk Mitte mit seiner Wohnungsmarktbewegung hätte man gern einbezogen, aber die Datenlage dieses neuen Bezirks, der in Teilen über den S-Bahnring hinausreiche, erlaube nicht den Nachweis, dass in diesem Bezirk die Wohnversorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet sei. Das gelte auch für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf. – Der Senat habe insgesamt einen guten Mittelweg gefunden, während die Mieterverbände die gänzliche Beibehaltung und die Vermieterverbände die gänzliche Abschaffung der Kündigungssperrfrist verlangten.

 

Abg. Nelken (PDS) weist darauf hin, dass es trotz der Zahl von 100 000 leerstehenden Wohnungen in bestimmten Bereichen der Stadt eine deutliche Wohnungsknappheit gebe – mit einer entsprechenden aktiven Wohnungsumwandlung. Bei der Abwägung der Interessen der Mieter und der Interessen der Wohnungskäufer könne man letztere auf die vielen leerstehenden Wohnungen verweisen.

 

Die an den Bezirksgrenzen orientierte Datengrundlage werde sicherlich auch dem Bezirk Pankow nicht voll gerecht, denn die Situation in Prenzlauer Berg unterscheide sich deutlich von der in Buch oder Französisch Buchholz. Trotz der fehlenden Zielgenauigkeit habe man aber nun insgesamt eine praktikable und rechts-sichere Lösung gefunden. – Der Erwerb von Wohnungen durch Selbstnutzer sei möglich und real auch im Gange. Die jetzige Regelung verhindere weder Investitionen noch den Anstieg der Eigentumsquote. Ein wenig behindert werde allenfalls ein äußerst geringer Prozentsatz von Investoren, der den Mietern sofort kündigen wolle, um bessere Verkaufsmöglichkeiten zu erreichen.

 

Frau Abg. Oesterheld (Grüne) betont, nach den langjährigen Bemühungen um die Mieterprivatisierung müsse man zur Kenntnis nehmen, dass für die meisten Mieter ein solcher Kauf nicht möglich sei. Wenn der Erwerb von Wohnungen hingegen durch Anleger von außen erfolge, verschlechtere das im Allgemeinen die Wohnsituation in den Quartieren. – Wie viele der 100 000 leerstehenden Wohnungen seien z. B. im 2. Förderweg gebaut worden und damit auf dem gegenwärtigen Wohnungsmarkt zu teuer? Wie viele der leer-stehenden Wohnungen gehörten zum Hochpreissegment?

 

§ 577 BGB ziele vor allem auf den Schutz vor Verdrängung. Die Verdrängungsgefahr sei aber gerade in vielen Teilen des Bezirks Mitte sehr hoch. Warum würden die betreffenden Gebiete mit der Verordnung nicht erfasst? – Der unterstellte Sickereffekt, wonach finanziell starke Mieter in die teureren Wohnungen zögen und damit den finanziell schwächeren Mietern die billigeren Wohnungen offen ständen, sei in der Wirklichkeit so nicht anzutreffen. – Von den 330 000 in Eigentumswohnungen umgewandelten Wohnungen seien 116 000 Wohnungen noch nicht umgeschrieben. Der Bericht über Wohnungsumwandlungen solle fortgeschrieben werden, damit man einen Überblick über die Entwicklung in den einzelnen Bezirken habe.

 

Abg. Schimmler (SPD) erklärt, die vorliegende Verordnung versuche, auf einer rechtlich möglichst abgesicherten Basis einen Schutz bei Wohnungsumwandlungen einzuführen, und zwar in einem beschränkten zeitlichen Rahmen ohne Ausnutzung der möglichen Höchstgrenzen. Leider hätten die Statistischen Landesämter mit der Bezirksreform ihre Daten sofort auf die neuen Bezirke umgestellt, so dass die in diesem Fall wichtigen Daten für die Ortsteile nicht zugänglich seien. Insofern werde man den unterschiedlichen Strukturen in einzelnen Bezirken nicht gerecht. Dennoch sei die Verordnung zu begrüßen. Den Grünen-Antrag und den FDP-Antrag lehne er ab.

 

Abg. Niedergesäß (CDU) findet es merkwürdig, dass man angesichts von 1,874 Millionen Wohnungen in Berlin aus dem äußerst geringen Teil von Wohnungen, der möglicherweise zum Verkauf anstehe, überhaupt ein großes Problem mache. Der Mieterschutz in Deutschland sei gesetzlich so stark verankert, dass man in Berlin keine Sonderregelungen benötige. – Sicherlich könnte man über einen besonderen Mieterschutz in einzelnen Berliner Quartieren diskutieren, andererseits könne man nicht innerhalb Berlins Enklaven mit anderen Regeln schaffen.

 

Frau Abg. Oesterheld sei wohl auch durch ihre langjährige Tätigkeit als Mieterberaterin geprägt und insofern am Aufbau von Schutzmechanismen für die Mieter interessiert, obwohl die daraus folgenden übertriebenen Regulierungen den Mietern in der gesamten Stadt schadeten. – Angesichts der Milliardenschulden aus dem Wohnungsbereich sollte man den Erwerb an Wohneigentum nicht hemmen, sondern erleichtern. Im Übrigen sollte man auch näher betrachten, wer überhaupt Wohneigentum erwerbe. Nach seinem Eindruck seien dies nicht die „bösen Kapitalisten“, sondern zu einem guten Teil „neureiche Grüne“.

 

Herr Brand (SenStadt) teilt mit, der Umwandlungsbericht werde seit dem letzten Jahr nicht mehr fortgesetzt. Die Arbeiten daran seien eingestellt. Ob man personell in der Lage sei, diese Frage noch einmal aufzugreifen, sei zweifelhaft.

 

Zur Verteilung des Leerstandes habe SenStadt bisher noch keine offizielle Aussage getroffen, sondern zunächst die neueste – und nun vorliegende – Auswertung der Bewag-Leerstandserhebung abgewartet. Diese Erhebung stelle genau fest, welche Wohnungen in welchen Wohnlagen länger als 6 Monate leer ständen, weil dort kein Strom verbraucht werde. Demnach betrage der Leerstand im 2. Förderweg im Durchschnitt ca. 7 % und in Teilgebieten – in großen Neubaugebieten; insbesondere Wasserstadt Spandau, aber auch Karow – sogar mehr als 10 %. Der größte Teil des Leerstands befinde sich in den unsanierten Plattenbauten und im unsanierten Altbau – insbesondere dem, der durch Restitutionsprobleme belastet sei. Der Leerstand liege bei knapp 100 000 Wohnungen.

 

Zu weiteren Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt: Es gebe einen dramatischen Abbau der Baugenehmigungen und der Wohnungsfertigstellungen. Aus wohnungswirtschaftlicher Sicht befinde man sich in einer äußerst guten Lage: Man habe einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt mit einem angenehmen Mietermarkt. Mittelfristig – bis 2010 – werde sich wohl eine leichte Anspannung ergeben, weil die Zahl der Haushalte in Berlin kontinuierlich steige. Die Haushalte würden immer kleiner; die Zahl der Ein-Personen- und Zwei-Personen-Haushalte steige erheblich an. Es gebe kaum noch die typische Familie mit Kind; nur noch 16 % der Berliner Haushalte hätte zwei oder mehr Kinder. Mehr als 50 % der Berliner Haushalte seien Ein-Personen-Haushalte. Der Wohnflächenverbrauch pro Person nehme stetig zu; das werde sich auch künftig fortsetzen. Es werde in Berlin weiterhin Abrisse geben; zu den 2 000 erfolgten Abrissen in Marzahn kämen weitere ca. 2 000 in nächster Zeit hinzu – im Wesentlichen in Hellersdorf und Marzahn. Es werde weiterhin Wohnungsumnutzungen geben; die Zweckentfremdungsverbotsverordnung greife nicht mehr. Auch durch Wohnungszusammenlegungen werde sich die Zahl der Wohnungen am Markt verringern.

 

Vor diesem gesamten Hintergrund rechne man damit, dass der jetzige Leerstand in den nächsten fünf bis sechs Jahren abgebaut werde – aber nicht so sehr, dass es zu einem Versorgungsproblem bei den Wohnungen komme. Insgesamt werde es allerdings eine etwas stärkere Marktanspannung als derzeit geben.

 

Vors. Dr. Heide stellt fest, dass die Mitteilung – Drs 15/2368 – und die Vorlage – Drs 15/3082 – zur Kenntnis genommen seien.

 

Der Ausschuss beschließt, die Ablehnung des Grünen-Antrags – Drs 15/2929 – und des FDP-Antrags – Drs 15/3266 – zu empfehlen.

 

Punkt 6 der Tagesordnung

 

 

Antrag der Fraktion der FDP

Kein "Zweckentfremdungsverbot" durch die Hintertür

Drs 15/2237

0256

 

 

Abg. von Lüdeke (FDP) nimmt Bezug auf die Kritik von Abg. Niedergesäß an der Regulierungswut in der Wohnungspolitik. Leider versuche gerade der Baustadtrat von Charlottenburg-Wilmersdorf – CDU –, die Abschaffung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung dadurch zu umgehen, dass er auf die Bauleitplanung zurückgreife und über Textbebauungspläne die Wohnnutzung festschreibe. Gegen ein solches Zweckentfremdungsverbot durch die Hintertür wende sich der vorliegende FDP-Antrag.

 

Frau Abg. Oesterheld (Grüne) erinnert daran, dass die FDP-Fraktion seinerzeit in den Koalitionsverhandlungen mit SPD und Grünen für eine Abschaffung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung eingetreten sei und ausdrücklich auf den möglichen Schutz der Wohnnutzung durch Textbebauungspläne verwiesen habe. Insofern sei die jetzige Ablehnung dieser Möglichkeit etwas merkwürdig. Sie lehne den FDP-Antrag ab.

 

Abg. Schimmler (SPD) verweist auf das Recht einer Gemeinde bzw. Stadt, in dem vorgegebenen gesetz-lichen Rahmen die Stadtgestaltung festzulegen. Insofern müsse es einem Berliner Bezirk selbstverständlich erlaubt sein, mit einem Textbebauungsplan Regelungen zu schaffen, damit z. B. am Kurfürstendamm die Wohnnutzung erhalten bleibe und dieser Ort nicht seinen Charakter verändere, weil es dort nur noch Geschäfte, Anwaltskanzleien und Büros gebe.

 

Abg. Nelken (PDS) erklärt, dass Textbebauungspläne eine zielsichere Ausweisung von bestimmten Nutzungen zuließen und insofern ein geeignetes und wenig bürokratisches städtebauliches Instrument darstellten. Er lehne den FDP-Antrag ab.

 

Abg. Niedergesäß (CDU) schließt sich den Vorrednern an. Es müsse einer Gemeinde erlaubt sein, für bestimmte Straßenzüge textliche Festlegungen zu treffen. Er lehne den FDP-Antrag ebenfalls ab.

 

Abg. von Lüdeke (FDP) ist der Auffassung, dass man die Verteilung bestimmter Nutzungen ohne Weiteres dem Markt überlassen könne.

 

Der Ausschuss beschließt, die Ablehnung des FDP-Antrags – Drs 15/2237 – zu empfehlen.

 

 

 

 

 

 

Punkt 7 der Tagesordnung

 

 

Mitteilung - zur Kenntnisnahme -

Verwaltung von Erbbausiedlungen

Drs 15/3009

(auf Antrag der Fraktion der SPD)

0343

 

 

Vertagt.

 

Punkt 8 der Tagesordnung

 

 

Antrag der Fraktion der FDP

NKZ - 52 Millionen Euro sind genug

Drs 15/3183

0356

 

 

Abg. Schmidt (FDP) erklärt, der Hauptausschuss habe sich bereits in einem Auflagenbeschluss mit dieser Thematik befasst. Insofern sei die Intention des FDP-Antrags aufgenommen worden und dieser als erledigt zu betrachten. – Er bitte SenStadt, nach dem Auslaufen der Förderung am 1. 12. 04 über den aktuellen Sachstand zu berichten.

 

Vors. Dr. Heide stellt fest, damit sei dieser Tagesordnungspunkt erledigt. SenStadt werde über den Sachstand berichten.

 

Punkt 9 der Tagesordnung

 

 

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Berliner Vergabegesetz einhalten:

Bevorzugte Vergabe öffentlicher Aufträge

über Bauleistungen an ausbildende

Unternehmen - jetzt!

Drs 15/2963

0332

 

 

Frau Abg. Oesterheld (Grüne) erklärt, das Berliner Vergabegesetz sollte auch von den öffentlichen Unternehmen beachtet werden, die gegenwärtig nach dem Motto verführen: Wir halten alles unter dem EU-Schwellenwert, und dann brauchen wir nicht auszuschreiben! – Sei der Senat bereit, eine entsprechende Veränderung vorzunehmen, so dass auch Ausbildungsbetriebe bei der Ausschreibung besonders berücksichtigt würden? Die Berliner Eigenbetriebe dürften sich nicht aus dieser Verantwortung stehlen.

 

Frau StS Krautzberger (SenStadt) erklärt, SenStadt habe sich dieser Frage intensiv angenommen. Aus Sicht der Experten für das Vergaberecht könne dem Anliegen in erster Linie dann Rechnung getragen werden, wenn man die Betriebe davon überzeuge, dass sie im Rahmen der Ausschreibungen bei den Wertgrenzen unter 100 000 € auch das Kriterium Ausbildungsbetrieb bei der Vorauswahl mit einbezögen. Frau Sen Junge-Reyer habe Anfang September in einem Rundschreiben sämtliche Betriebe aufgefordert, im Rahmen von beschränkten Ausschreibungen dieses Kriterium zu berücksichtigen.

 

Die betreffende Regelung sei in § 2 des Berliner Vergabegesetzes aufgenommen. Allerdings bewerteten die Juristen diese Regelung so, dass sie selbstverständlich nicht das geltende Vergaberecht außer Kraft setze. Im Zweifelsfall sei also fraglich, ob dieses Kriterium bei einer Vergabe zum Tragen komme, denn bei der Entscheidung hätten die vergaberechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit und der Nichtdiskriminierung zu gelten. Insofern hielten die Juristen eine Änderung des Berliner Betriebegesetzes nicht unbedingt für zielführend, denn auf dem angeführten Weg lasse sich weit mehr erreichen als bei einer weiteren Einschränkung über rechtliche Rahmenbedingungen.

 

Abg. Niedergesäß (CDU) erklärt, den Grünen-Antrag – Drs 15/2963 – werde er ablehnen, da bereits eine Regelung bestehe – § 2 Berliner Vergabegesetz. – Der Senat und die Bezirksämter ließen allerdings bei der Vergabe öffentlicher Aufträge manchmal den Eindruck zu, man lebe in einer „Bananenrepublik“. So werde z. B. von den VOB-Regelungen abgewichen. Der Bieter mit dem preisgünstigsten Angebot sei oftmals nicht der preisgünstigste, sondern raffinierteste, der dann mehr Rechtsanwälte als Bauleute beschäftige. Bei Dumping-Angeboten müsse z. B. geprüft werden, wie ein solches Gebot möglich sei. – Wenn man die Betriebe in Berlin fair behandeln würde, hätten sie von sich aus mehr Ausbildungsplätze, als mit Repressalien zu erzwingen seien.

 

Frau Abg. Oesterheld (Grüne) betont, eine Forderung des Antrags ziele darauf, die betreffenden Regelungen des Berliner Vergabegesetzes anzuwenden. Zum anderen gehe es aber um das Berliner Betriebegesetz: Der EU-Schwellenwert liege bei 5 Mio €, so dass alle Aufträge bis 5 Mio € freihändig vergeben würden. Von den Berliner Eigenbetrieben würden auf diesem Weg erhebliche Aufträge gewissermaßen unter der Hand und nicht nach den Vorgaben der LHO und des Vergabegesetzes vergeben. Dies könne man einklagen. Wie weit sei das betreffende Klageverfahren? Welche Ergebnisse lägen bisher vor?

 

Abg. von Lüdeke (FDP) erklärt, er werde den Grünen-Antrag ablehnen, weil man Berufsausbildung und öffentliche Auftragsvergabe nicht in dieser Weise vermengen sollte. Kleine Unternehmen, die finanziell ohnehin nicht in der Lage seien, Ausbildungsplätze anzubieten, würden mit solchen gesetzlichen Regelungen noch obendrein benachteiligt.

 

Abg. Hillenberg (SPD) hält die Kritik von Frau Abg. Oesterheld für nicht zutreffend. Bei Ausschreibungen würden mit dem Berliner Betriebegesetz für die Unternehmen wesentlich bessere Ergebnisse erzielt. Frau Abg. Oesterheld sehe darin eine „Unter-der-Hand-Vergabe“, obwohl dieser Weg für die Unternehmen wesentlich kostengünstiger sei. Er würde diese Möglichkeit sogar auf alle landeseigenen Betriebe – d. h. auch auf die Wohnungsbaugesellschaften – ausdehnen. – Den Grünen-Antrag lehne er ab.

 

Frau StS Krautzberger (SenStadt) erklärt, Abg. Niedergesäß habe ein richtiges Problem angesprochen, das allerdings nicht unter diesem Tagesordnungspunkt zu erörtern sei. – Eine Wiedereinführung von haushaltsrechtlichen Vergabevorschriften bzw. des Berliner Vergabegesetzes habe nicht automatisch eine verstärkte Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben zur Folge. Die Ausbildungsbereitschaft sei ein nachrangiges Kriterium; erst bei gleichartigen Angeboten sei es ein zwingendes Vergabekriterium. Wenn man trotzdem diese Vorschrift einführe, sei das nicht unbedingt zielführend, sondern nehme den Betrieben möglicherweise Entscheidungsspielraum im Hinblick auf dieses Ziel.

 

Der Ausschuss beschließt, die Ablehnung des Grünen-Antrags – Drs 15/2963 – zu empfehlen.

 

Punkt 10 der Tagesordnung

 

a)

Antrag der Fraktion der FDP

Ein "Ronald-Reagan-Platz" für Berlin

Drs 15/2918

0327

 

 

 

b)

Antrag der Fraktion der CDU

Benennung eines Platzes oder einer Straße

nach dem verstorbenen früheren

US-Präsidenten Ronald Reagan

Drs 15/2931

0330

 

 

 

c)

Antrag der Fraktion der CDU

Benennung eines Platzes oder einer Straße

nach Inge Meysel

Drs 15/3059

0337

 

 

 

d)

Antrag der Fraktion der FDP

Straßenbenennungen nach Bedeutung

Drs 15/3127

0347

 

Abg. von Lüdeke (FDP) erklärt, Ronald Reagan, bereits Ehrenbürger Berlins, habe die Rahmenbedingungen für die Vereinigung Deutschlands in entscheidender Weise mitgestaltet. Deshalb solle der zwischen dem Lehrter Bahnhof/Hauptbahnhof und der Spree vorgesehene neue Bahnhofsvorplatz den Namen „Ronald-Reagan-Platz“ erhalten. Dem Vorschlag der CDU-Fraktion, einen Platz im Umkreis des Brandenburger
Tores nach Ronald Reagan zu benennen, könnte er sich auch anschließen.

 

Der zweite FDP-Antrag – 15/3127 – beziehe sich auf die Vorgänge im Bezirk Mitte, wo gewissermaßen eine Frauenquote für Straßennamen vorgesehen sei. Die Benennung von Straßen sollte vielmehr nach der Bedeutung der Personen bzw. der betreffenden Frauen erfolgen. Eine bloße Quote wäre unvernünftig.

 

Abg. Tromp (CDU) erklärt, das Verdienst Ronald Reagans sollte angemessen gewürdigt werden. Reagan habe mit seiner Politik in den 80er Jahren großen Anteil daran, dass die deutsche Wiedervereinigung möglich geworden sei. – Zum zweiten Antrag der CDU: Inge Meysel sei in Berlin geboren und habe an diesem Ort lange gewirkt. Sie habe deutschlandweit einen hohen Bekanntheitsgrad und werde von vielen als Identifikationsfigur wahrgenommen. Deshalb sollte ein Platz oder eine Straße in Berlin nach ihr benannt werden.

 

Abg. Gaebler (SPD) weist darauf hin, dass die Benennung von Straßen und Plätzen in die Zuständigkeit der Bezirke falle. Das Straßenbenennungsgesetz sehe mit gutem Grund den zeitlichen Abstand von fünf Jahren zwischen dem Tod und der Straßenbenennung vor, da eine solche Würdigung nicht für tagespolitische Zwecke genutzt werden sollte. Insofern sei zu bedauern, dass einzelne Fraktionen mit diesen Anträgen versuchten, ihr besonderes Engagement bei der Würdigung bestimmter Persönlichkeiten zu demonstrieren.

 

Nach Ablauf der fünf Jahre werde man sich sicherlich mit den Bezirken über einen Ort für die angeführten Straßenbenennungen verständigen; dafür gebe es bereits Überlegungen. Wenn der Bezirksbürgermeister von Mitte – CDU – dies in seinem Bezirk nicht genügend voranbringe, müsse das nicht das Abgeordnetenhaus ersatzweise machen. – Die FDP-Fraktion wolle mit ihrem Antrag auch noch festlegen, welche Frauen wichtiger als andere seien. Eine solche Beurteilung sollte man gegebenenfalls den Bezirksverordneten überlassen. – Er lehne die vorliegenden Anträge ab.

 

Frau Abg. Oesterheld (Grüne) verweist ebenfalls auf das Berliner Straßenbenennungsgesetz. – Auf ihren Antrag habe die BVV Kreuzberg vor ca. 15 Jahren eine Quotierung der Straßennamen beschlossen, um auch für Frauen einen angemessenen Anteil zu sichern. Insofern finde sie diesen Gedanken sympathisch. Allerdings sei die Straßenbenennung eine Bezirksangelegenheit. Möglicherweise könnte SenStadt die Bezirke einmal darauf hinweisen, dass Frauen bei der Straßenbenennung angemessen zu berücksichtigen seien. In Bezug auf den betreffenden FDP-Antrag – Drs 15/3127 – werde sie sich bei der Abstimmung enthalten. Die anderen Anträge lehne sie ab.

 

Der Ausschuss beschließt, die Ablehnung der beiden FDP-Anträge – Drs 15/2918 und Drs 15/3127 – und der beiden CDU-Anträge – Drs 15/2931 und Drs 15/3059 – zu empfehlen.

 

Punkt 11 der Tagesordnung

 

 

Verschiedenes

 

 

Siehe Beschlussprotokoll.

 

.. .. .. .. .. ..

 

Ausschuss-Kennung : BauWohnVgcxzqsq