Antrag
der Fraktion der FDP
Mehr Berlin, weniger Staat (26)
Mehr Wettbewerb im Taxigewerbe oder „Hell-Elfenbein“ ist ein „Klotz am
Bein“
Das Abgeordnetenhaus wolle
beschließen:
Der Senat wird
aufgefordert,
1.
Im
Bundesrat eine Initiative mit dem Ziel zu starten, folgende bundesrechtliche
Bestimmungen zu ändern:
a) Verordnung über den Betrieb von Kraftunternehmen im Personenverkehr (BOKraft):
─
Ersatzlose Aufhebung der §§ 25 Abs. 2, 26 Abs. 1
Nr. 1, Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1, 37 Abs. 2 und 38.
─ Aufnahme einer Regelung in §
28 Abs. 2 über die Ausstattungspflicht der Taxen mit sog. Fiskaltaxametern
(nicht löschbarer Hintergrundspeicher mit manipulationssicherer Verplombung und
Sitzkontakten),
─ Ergänzung des § 37 Abs. 1 um
eine Regelung über die Abrechnung von Sonderleistungen,
b) Personenbeförderungsgesetz
(PersBefG):
Ersatzlose Aufhebung der §§ 21 und 51 Abs. 2.
2.
Den
§ 1 der Verordnung über den Verkehr mit Taxen (Taxenordnung) ersatzlos aufzuheben.
3.
In
der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr eine Preisdifferenzierung
nach der Qualität der angebotenen Dienstleistungen vorzusehen. In einem
weiteren Schritt sind die in der Verordnung enthaltenen Preisbindungen
aufzuheben und der Regelungsumfang auf Festlegungen zu Art und Qualität der
angebotenen Dienstleistungen zu beschränken.
4.
Sich
gemeinsam mit den für die Berufsausbildung zuständigen Einrichtungen, der IHK
Berlin und den Taxiverbänden für die Schaffung einer beruflichen Qualifizierung
als „Personenbeförderungsdienstleister“ einzusetzen, die über das Maß der
Ortskundeprüfung hinaus geht.
Begründung:
Auch das
Taxigewerbe hat mit bürokratischen Überregulierungen zu kämpfen. Frischer Wind
tut hier Not und das bedeutet weniger Vorschriften und mehr Wettbewerb!
Die BOKraft
ist geradezu ein Musterbeispiel für bürokratische Regulierungswut, die den
Taxiunternehmen nicht nur die Alarmanlage mit „Hupe zum Tönen“ und das
„Hellelfenbein" ihrer Fahrzeuge verordnet, sondern auch noch die Eigen-
und Fremdwerbung an den Fahrzeugen verbietet bzw. einschränkt. Natürlich wird
auch der kürzeste Weg zum Fahrtziel vorgeschrieben, eine obrigkeitliche
Wohltat, auf die der Kunde von sich aus nie gekommen wäre, usw. Die Regelungen
in § 21 PersBefG und in der Taxenverordnung über die Betriebspflicht der Taxiunternehmer
mit z. B. Vorgaben zur Mindestanzahl von Schichten/Jahr sind mit einer freien
Marktwirtschaft schlichtweg unvereinbar.
Bei soviel
Regulierung darf natürlich auch die Preisbindung für Taxifahrten nicht fehlen,
denn Kunden wie Taxiunternehmen hätten ja unter Preiswettbewerb gleichermaßen
zu leiden. Hier gilt es jedoch daran zu erinnern, dass in den Dienstleistungsbranchen
die freie Preisbildung am Markt durchaus noch existiert. Es gibt keine
ernstzunehmenden Gründe, das Taxigewerbe vom Preiswettbewerb auszunehmen. Wohl
aber ist es sinnvoll, das Dienstleistungsprofil des Taxigewerbes qualitativ,
d. h. zum Beispiel nach Art und Ausstattung der Fahrzeuge, zu definieren,
um Preisvergleiche zu erleichtern. Die Erweiterung der Dienstleistungen im
Taxigewerbe erfordert auch die Aufhebung des regiden § 51 Abs. 2 PersBefG.
Dagegen wäre
eine gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung der Taxis mit sog. Fiskaltaxametern
sinnvoll, da dies Abrechnungsmanipulationen erheblich erschweren würde.
Mehr
Dienstleistungsorientierung nützt dem Taxigewerbe und kommt seinen Kunden zugute.
Sie setzt Kenntnisse und Erfahrungen voraus, die erworben werden müssen und
testiert werden sollten. Hier kann der Staat fördernd wirken; die Umsetzung
entsprechender Bemühungen muss jedoch Sache der Wirtschaft sein.
Berlin, den 29. April 2003
Dr. Lindner v. Lüdeke
Schmidt
und die übrigen Mitglieder
der Fraktion der FDP
Ausschuss-Kennung
: BauWohnVgcxzqsq