Antrag

 

der Fraktion der FDP

 

 

Mehr Berlin, weniger Staat (26)

Mehr Wettbewerb im Taxigewerbe oder „Hell-Elfenbein“ ist ein „Klotz am Bein“

 

 

 

 

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

 

Der Senat wird aufgefordert,

 

1.     Im Bundesrat eine Initiative mit dem Ziel zu starten, folgende bundesrechtliche Bestimmungen zu ändern:

 

a)     Verordnung über den Betrieb von Kraftunternehmen im Personenverkehr (BOKraft):

 

       Ersatzlose Aufhebung der §§ 25 Abs. 2, 26 Abs. 1
Nr. 1, Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1, 37 Abs. 2 und 38.

 

       Aufnahme einer Regelung in § 28 Abs. 2 über die Ausstattungspflicht der Taxen mit sog. Fiskaltaxametern (nicht löschbarer Hintergrundspeicher mit manipulationssicherer Verplombung und Sitzkontakten),

 

       Ergänzung des § 37 Abs. 1 um eine Regelung über die Abrechnung von Sonderleistungen,

 

b)   Personenbeförderungsgesetz (PersBefG):

 

Ersatzlose Aufhebung der §§ 21 und 51 Abs. 2.

 

2.     Den § 1 der Verordnung über den Verkehr mit Taxen (Taxenordnung) ersatzlos aufzuheben.

 

3.     In der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr eine Preisdifferenzierung nach der Qualität der angebotenen Dienstleistungen vorzusehen. In einem weiteren Schritt sind die in der Verordnung enthaltenen Preisbindungen aufzuheben und der Regelungsumfang auf Festlegungen zu Art und Qualität der angebotenen Dienstleistungen zu beschränken.


 


4.     Sich gemeinsam mit den für die Berufsausbildung zuständigen Einrichtungen, der IHK Berlin und den Taxiverbänden für die Schaffung einer beruflichen Qualifizierung als „Personenbeförderungsdienstleister“ einzusetzen, die über das Maß der Ortskundeprüfung hinaus geht.

 

Begründung:

 

Auch das Taxigewerbe hat mit bürokratischen Überregulierungen zu kämpfen. Frischer Wind tut hier Not und das bedeutet weniger Vorschriften und mehr Wettbewerb!

 

Die BOKraft ist geradezu ein Musterbeispiel für bürokratische Regulierungswut, die den Taxiunternehmen nicht nur die Alarmanlage mit „Hupe zum Tönen“ und das „Hellelfenbein" ihrer Fahrzeuge verordnet, sondern auch noch die Eigen- und Fremdwerbung an den Fahrzeugen verbietet bzw. einschränkt. Natürlich wird auch der kürzeste Weg zum Fahrtziel vorgeschrieben, eine obrigkeitliche Wohltat, auf die der Kunde von sich aus nie gekommen wäre, usw. Die Regelungen in § 21 PersBefG und in der Taxenverordnung über die Betriebspflicht der Taxiunternehmer mit z. B. Vorgaben zur Mindestanzahl von Schichten/Jahr sind mit einer freien Marktwirtschaft schlichtweg unvereinbar.

 

Bei soviel Regulierung darf natürlich auch die Preisbindung für Taxifahrten nicht fehlen, denn Kunden wie Taxiunternehmen hätten ja unter Preiswettbewerb gleichermaßen zu leiden. Hier gilt es jedoch daran zu erinnern, dass in den Dienstleistungsbranchen die freie Preisbildung am Markt durchaus noch existiert. Es gibt keine ernstzunehmenden Gründe, das Taxigewerbe vom Preiswettbewerb auszunehmen. Wohl aber ist es sinnvoll, das Dienstleistungsprofil des Taxigewerbes qualitativ, d. h. zum Beispiel nach Art und Ausstattung der Fahrzeuge, zu definieren, um Preisvergleiche zu erleichtern. Die Erweiterung der Dienstleistungen im Taxigewerbe erfordert auch die Aufhebung des regiden § 51 Abs. 2 PersBefG.

 

Dagegen wäre eine gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung der Taxis mit sog. Fiskaltaxametern sinnvoll, da dies Abrechnungsmanipulationen erheblich erschweren würde.

 

Mehr Dienstleistungsorientierung nützt dem Taxigewerbe und kommt seinen Kunden zugute. Sie setzt Kenntnisse und Erfahrungen voraus, die erworben werden müssen und testiert werden sollten. Hier kann der Staat fördernd wirken; die Umsetzung entsprechender Bemühungen muss jedoch Sache der Wirtschaft sein.

 

 

Berlin, den 29. April 2003

 

 

 

Dr. Lindner   v. Lüdeke   Schmidt

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschuss-Kennung : BauWohnVgcxzqsq