Antrag

der Fraktion der FDP

Einsparungen auch bei den Straßenbenennungen

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

Der Senat wird aufgefordert,

 

1.        In den „Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (AV Benennung)“ vom 7. November 1997 (DBl. VI Nr. 2, S. 74) ergänzend zu bestimmen, dass vor einer Straßenumbenennung die Anlieger zu hören und die von den wirtschaftlich Betroffenen geltend gemachten Folgekosten mit dem öffentlichen Interesse an der Umbenennung abzuwägen sind. Die Abwägung ist in die Begründung der Allgemeinverfügung nach Nr. 9 der AV Benennung einzubeziehen.

 

2.        Dafür zu sorgen, dass in größerem Umfang vorhandene und neue Straßennamensschilder an Hauswänden angebracht werden und damit die Notwendigkeit der Unterhaltung oder Aufstellung von Pfosten entfällt.

 

Begründung:

 

Bei der Umbenennung von Straßen finden die wirtschaftlichen Belange der Anlieger, insbesondere der Gewerbetreibenden, häufig zu wenig Beachtung. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist aber auch insoweit besonders sorgfältig zu verfahren. Eine entsprechende Klarstellung in der AV Benennung kann dies befördern.

 

Straßennamensschilder an Hauswänden bilden in Berlin, im Gegensatz zu anderen Großstädten, heute die Ausnahme. Die hier übliche Befestigung der Schilder an Pfosten ist jedoch für die Allgemeinheit - auch hinsichtlich der Kosten für die Unterhaltung - teurer als die Anbringung an Hauswänden. Letztere belastet dagegen die Haus- und Grundstückseigentümer nur unwesentlich.

 

Berlin, den 16. September 2003

 

Dr. Lindner   v. Lüdeke

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP

Ausschuss-Kennung : BauWohnVgcxzqsq