Antrag
der Fraktion der FDP
Einsparungen auch bei
den Straßenbenennungen
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird
aufgefordert,
1.
In
den „Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (AV
Benennung)“ vom 7. November 1997 (DBl. VI Nr. 2, S. 74) ergänzend zu bestimmen,
dass vor einer Straßenumbenennung die Anlieger zu hören und die von den
wirtschaftlich Betroffenen geltend gemachten Folgekosten mit dem öffentlichen
Interesse an der Umbenennung abzuwägen sind. Die Abwägung ist in die Begründung
der Allgemeinverfügung nach Nr. 9 der AV Benennung einzubeziehen.
2.
Dafür
zu sorgen, dass in größerem Umfang vorhandene und neue Straßennamensschilder an
Hauswänden angebracht werden und damit die Notwendigkeit der Unterhaltung oder
Aufstellung von Pfosten entfällt.
Begründung:
Bei der Umbenennung von Straßen finden die wirtschaftlichen Belange der
Anlieger, insbesondere der Gewerbetreibenden, häufig zu wenig Beachtung. Gerade
in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist aber auch insoweit besonders
sorgfältig zu verfahren. Eine entsprechende Klarstellung in der AV Benennung
kann dies befördern.
Straßennamensschilder an Hauswänden bilden in Berlin, im Gegensatz zu anderen Großstädten, heute die Ausnahme. Die hier übliche Befestigung der Schilder an Pfosten ist jedoch für die Allgemeinheit - auch hinsichtlich der Kosten für die Unterhaltung - teurer als die Anbringung an Hauswänden. Letztere belastet dagegen die Haus- und Grundstückseigentümer nur unwesentlich.
Berlin, den 16. September
2003
|
Dr. Lindner v. Lüdeke und die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP |
Ausschuss-Kennung
: BauWohnVgcxzqsq