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Vorblatt |
Vorlage – zur Beschlussfassung –
Bebauungsplan I-202a für das
Gelände zwischen der Behrenstraße, der Wilhelmstraße, der Verlängerung der
Französischen Straße zwischen Wilhelmstraße und Ebertstraße und der Grenze
zwischen den Ortsteilen Mitte und Tiergarten im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
─ Aufstellungsbeschluss am
03.07.1996
─ Frühzeitige
Bürgerbeteiligung vom 17.11. bis 17.12. 1997 (Erörterungsveranstaltung am
04.12.1997)
─ Trägerbeteiligung vom 20.02.
bis 31.03.2001
─ Öffentliche Auslegung vom
07.08. bis 07.09.2001
─ Erneute öffentliche
Auslegung vom 10.03 bis 24.03. 2003
Keine
Übersicht der haushaltsmäßigen Auswirkungen der Umsetzung des B-Planes I-202 a
|
a)
Vorbereitung/Planung |
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B-Planverfahren
und Landschaftsplanerischer Fachbeitrag |
93.000€ |
|
|
Schalltechnisches
Gutachten |
7000€ |
|
b)
Grunderwerb |
|
|
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|
Flächen
der Wohnungsbaugesellschaft
Mitte (2.353 m² ) |
1.789.000€ |
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|
Flächen
des Bundes (1.110
m²) |
855.000€ |
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c)
Erschließung |
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Neubau
Cora-Berliner-Straße |
575.000€ |
|
|
Anteil
Neubau Behrenstraße |
130.000€ |
|
|
Anteil
Gehwegerneuerung Ebertstraße |
354.000€ |
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d)
Anteil an den Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft |
|
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|
Ausgleich
für die Anlage von Straßenverkehrsflächen |
137.000€ |
|
Summe der Kosten |
|
3.940.000€ |
Die Finanzierung erfolgt im
Rahmen der Entwicklungsmaßnahme „Hauptstadt Berlin – Parlaments- und
Regierungsviertel“, die haushaltsmäßig bei Kapitel 1220, Titel 89443,
abgesichert ist. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung in Höhe von 64
v.H.; die Einnahmen werden bei Kapitel 1220, Titel 33122, nachgewiesen.
Der Grunderwerb von Flächen
der Wohnungsbaugesellschaft Mitte ist bereits über die Entwicklungsmaßnahme
erfolgt. Der Grunderwerb von Flächen des Bundes für die Verschwenkung der Behrenstraße
infolge notwendiger Sicherheitsmaßnahmen für die Botschaft der USA wird
derzeit mit der Oberfinanzdirektion verhandelt.
Vorlage – zur Beschlussfassung –
Bebauungsplan I-202a für das Gelände zwischen der
Behrenstraße, der Wilhelmstraße, der Verlängerung der Französischen Straße
zwischen Wilhelmstraße und Ebertstraße und der Grenze zwischen den Ortsteilen
Mitte und Tiergarten im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte.
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 20.
Januar 2004 beschlossenen Bebauungsplan zu.
Das
Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 9 Abs. 3 in Verbindung mit § 8 Abs.1 des Gesetzes
zur Ausführung des Baugesetzbuches von der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung bearbeitet.
Das
Bebauungsplangebiet umfasst:
das Gelände
zwischen der Behrenstraße, der Wilhelmstraße, der Verlängerung der Französischen
Straße zwischen Wilhelmstraße und Ebertstraße und der Grenze zwischen den
Ortsteilen Mitte und Tiergarten im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte.
Wesentliche
Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem
Bebauungsplan I-202a, in dessen Geltungsbereich das Denkmal für die ermordeten
Juden Europas liegt, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
─
zur
Schaffung eines Sicherheitsstreifens für die künftige US-Botschaft,
─
zur
Sicherung und Ergänzung der Wohnbebauung,
─
zur
Sicherung der vorhandenen und geplanten Erschließung sowie
─
zur
Umsetzung der naturschutzrechtlich erforderlichen Kompensationsmaßnahmen
geschaffen werden.
Der westliche Teil des Plangebietes liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Entwicklungsbereich der Entwicklungsmaßnahme „Hauptstadt Berlin - Parlaments- und Regierungsviertel“. Hier sollen das Denkmal für die ermordeten Juden Europas, eine öffentliche Straße und Wohnhäuser gebaut werden. Um die Zulässigkeit der Vorhaben zu ermöglichen und um § 166 Abs. 1 Satz 2 BauGB (Aufstellung von Bebauungsplänen in städtebaulichen Entwicklungsbereichen) zu entsprechen, ist ein Bebauungsplan erforderlich.
Die östlich
des Außenbereiches direkt angrenzende Wohnbebauung an der Wilhelmstraße, die im
Anpassungsgebiet der Entwicklungsmaßnahme liegt, wurde in den Geltungsbereich
einbezogen, um die Auswirkungen auf das Wohnen planungsrechtlich bewältigen zu
können.
Die öffentliche Auslegung
des Bebauungsplans fand vom 07.08. bis 07.09.2001 statt. Aufgrund von Umplanungen
im Bereich des Wohnungsbaus wurde eine erneute öffentliche Auslegung vom
10.03.2003 bis zum 24.03.2003 durchgeführt.
Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung vom 08. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253), zuletzt geändert durch Artikel
24 des Gesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2049).
Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung vom 27. August 1997 (BGBl I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert
durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850/2852).
Maßnahmengesetz zum
Baugesetzbuch (BauGB-MaßnahmenG) in der Fassung vom 28.04.1993 (BGBl. I S.
622), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 01.11.1996 (BGBl. I. S. 1626).
Verordnung über die bauliche
Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung vom 23.
Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom
22. April 1993 (BGBl. I S. 466).
Gesetz zur Ausführung des
Baugesetzbuchs (AGBauGB) vom 11. Dezember 1987 (GVBl. S. 2731), zuletzt
geändert durch Artikel IV des Gesetzes vom 09. November 1995 (GVBl. S. 764).
Gesetz zur Ausführung des
Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 07. November 1999 (GVBl. S. 578).
Gesetz über Naturschutz und
Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) in der Fassung vom 12.
März 1987 (BGBl. I S. 889), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom
17. August 1997 (BGBl. I S. 2081).
Gesetz über Naturschutz und
Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) in der Fassung vom 25.
März 2002 (BGBl. I S. 1193).
Verordnung über die
förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches und der
zugehörigen Anpassungsgebiete zur Entwicklungsmaßnahme "Hauptstadt Berlin
- Parlaments- und Regierungsviertel" vom 17. Juni 1993 (GVBl. S. 268),
zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juni 1999 (GVBl. S. 346).
C. Kostenwirkungen auf
Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen:
Nicht abschätzbar, weil der
Inhalt des Bebauungsplans eine Angebotsplanung ist und die Umsetzung der
planerischen Festsetzungen der Entscheidung der jeweiligen Eigentümer obliegt.
D. Gesamtkosten:
Wie zu C.
E. Auswirkungen auf die
Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg:
Keine
F. Auswirkungen auf den Haushaltsplan
und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und
Ausgaben
Zur Umsetzung des
Bebauungsplans I-202 a wurden folgende Ausgaben ermittelt:
a) Vorbereitung / Planung
- B-Plan-Verfahren und Landschaftsplanerischer Fachbeitrag 93.000 €
- Schalltechnisches Gutachten 7.000
€
b) Grunderwerb
- Flächen der Wohnungsbaugesellschaft Mitte (2.353 m²) 1.789.000
€
- Flächen des Bundes (1.110 m²) 855.000 €
c) Erschließung
- Neubau Cora-Berliner-Straße 575.000 €
- Anteil Neubau Behrenstraße 130.000 €
- Anteil Gehwegerneuerung Ebertstraße 354.000 €
d) Anteil an den Maßnahmen zum Ausgleich der
Eingriffe in Natur und Landschaft
- Ausgleich für die Anlage
von Straßenverkehrsflächen 137.000 €
Summe
der Kosten 3.940.000
€
Die Finanzierung erfolgt im
Rahmen der Entwicklungsmaßnahme "Hauptstadt Berlin - Parlaments- und Regierungsviertel",
die haushaltsmäßig bei Kapitel 1220, Titel 89443, abgesichert ist. Der Bund
beteiligt sich an der Finanzierung in Höhe von 64 v.H.; die Einnahmen werden
bei Kapitel 1220, Titel 33122, nachgewiesen.
Der Grunderwerb von Flächen
der Wohnungsbaugesellschaft Mitte ist bereits über die Entwicklungsmaßnahme
erfolgt. Der Grunderwerb von Flächen des Bundes für die Verschwenkung der
Behrenstraße infolge notwendiger Sicherheitsmaßnahmen für die Botschaft der USA
wird derzeit mit der Oberfinanzdirektion verhandelt.
b)
Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Keine.
G.
Flächenmäßige Auswirkungen
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 4,5 ha.
H. Auswirkungen
auf die Umwelt:
Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens erfolgte eine ökologische Eingriffs- und Ausgleichsbewertung
bezogen auf die Schutzgüter Boden und Grundwasser, Klima und Luft, Biotope und
Flora sowie das Landschaftsbild.
In der abschließenden
Betrachtung wurde bei der Bauleitplanung gemäß § 247 BauGB den Belangen, die
sich aus der Entwicklung Berlins zur Hauptstadt ergeben, besonders Rechnung
getragen. Im Bebauungsplan finden die Belange von Natur und Landschaft durch
Festsetzungen Berücksichtigung (siehe Begründung).
Berlin,
den 20. Januar 2004
|
Der Senat von Berlin |
|
|
Wowereit Regierender Bürgermeister |
Strieder Senator für Stadtentwicklung |
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung 11.
November 2003
II B 14 - 6142 / I-202 a
Bebauungsplanverfahren I-202
a (Denkmal für die ermordeten Juden Europas)
A. Begründung
B. Rechtsgrundlagen
C. Auswirkungen
auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Textliche Festsetzungen und Hinweise
Pflanzlisten
A. Begründung
zum
Bebauungsplan I-202 a* vom 28. Februar 2003
für
das Gelände zwischen der Behrenstraße, der Wilhelmstraße,
der
Verlängerung der Französischen Straße zwischen Wilhelmstraße und Ebertstraße
und
der Grenze zwischen den Ortsteilen Mitte und Tiergarten im Bezirk Mitte,
Ortsteil Mitte
I. Planungsgegenstand
1. Veranlassung und Erforderlichkeit
2. Plangebiet
2.1 Gebietsentwicklung
2.2 Bestand
2.2.1 Städtebauliche Struktur
2.2.2 Freiraumstruktur
2.2.3 Natur und Landschaft
2.2.3.1 Geologie, Boden, Bodenwasser
2.2.3.2 Altlasten
2.2.3.3 Klima
2.2.3.4 Arten und Biotope
2.2.3.5 Landschaftsbild
2.2.4 Wohnen
2.2.5 Gemeinbedarf
2.2.6 Verkehr
2.2.7 Eigentumsverhältnisse
2.3 Planerische Ausgangssituation
2.3.1 Geltendes Planungsrecht für die Beurteilung der
Zulässigkeit von Vorhaben
2.3.2 Flächennutzungsplan
2.3.3 Landschaftsprogramm
2.3.4 Bereichsentwicklungsplanung
2.3.5 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
2.3.6 Bebauungspläne
2.3.7 Denkmalschutz
II. Planinhalt
1. Entwicklung der Planungsüberlegungen
1.1 Denkmal für die ermordeten Juden Europas
1.2 Wohnen
1.3 Verkehr
1.4 Eingriffe in Natur und Landschaft
1.5 Geltungsbereich und Planverfahren
2. Intention des
Planes
3. Wesentlicher Planinhalt
3.1 Abwägung und Begründung einzelner Festsetzungen
3.1.1 Denkmal für die ermordeten Juden Europas
3.1.2 Wohnen
3.1.3 Öffentliche Parkanlage
3.1.4 Verkehr
3.1.5 Grünfestsetzungen
3.1.6 Altlasten
3.1.7 Eingriffe in Natur und Landschaft
3.1.7.1 Plangebietsexterne Kompensation
3.1.7.2 Ermittlung der Kompensationskosten
3.1.7.3 Zuordnung der Kompensationskosten
3.2 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
III. Auswirkungen
1. Auswirkungen auf das Wohnen
2. Auswirkungen auf den Verkehr
3. Auswirkungen auf Natur und Landschaft
3.1 Geologie, Boden, Bodenwasser
3.1.1 Boden
3.1.2 Altlasten
3.2 Klima
3.3 Arten und Biotope
3.4 Landschaftsbild
4. Auswirkungen auf die Umwelt
4.1 Luftschadstoffe
4.2 Lärm
IV. Verfahren
I. Planungsgegenstand
1. Veranlassung und Erforderlichkeit
Der
westliche Teil des Plangebietes liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im
Entwicklungsbereich der Entwicklungsmaßnahme "Hauptstadt Berlin -
Parlaments- und Regierungsviertel". Hier sollen das Denkmal für die
ermordeten Juden Europas, eine öffentliche Straße und Wohnhäuser gebaut werden.
Um die Zulässigkeit der Vorhaben zu ermöglichen und um § 166 Abs. 1 Satz 2
BauGB (Aufstellung von Bebauungsplänen in städtebaulichen Entwicklungsbereichen)
zu entsprechen, ist ein Bebauungsplan erforderlich.
Die
östlich des Außenbereiches direkt angrenzende Wohnbebauung an der
Wilhelmstraße, die im Anpassungsgebiet der Entwicklungsmaßnahme liegt, wurde
in den Geltungsbereich einbezogen, um die Auswirkungen auf das Wohnen
planungsrechtlich bewältigen zu können.
2. Plangebiet
2.1 Gebietsentwicklung
Das Plangebiet liegt im Bereich der so genannten
Ministergärten. Karten des 17. Jahrhunderts weisen die Flächen als Teile des
Tiergartens im Norden und der Feldflur im Süden aus. Mit der Erweiterung der
Friedrichstadt ab 1734 wurden die Flächen in den stadträumlichen Kontext
einbezogen. Mitte des 18. Jahrhunderts wurde das zwischen Pariser und Leipziger
Platz gelegene Areal durch die (heutige) Wilhelmstraße erschlossen. Im Zuge des
Nutzungswandels und der Ansiedlung von Regierungsbauten an der Wilhelmstraße
wurden deren Gärten seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Ministergärten
genannt. Durch die Ansiedlung von Auswärtigem Amt und Reichskanzlei wurde
dieses Gebiet für fast 75 Jahre zur "Machtzentrale" des Deutschen
Reiches.
Ende der 30er Jahre des 20. Jahrhunderts wurden
im Bereich der Ministergärten mehrere Parzellen zusammengefasst, um nördlich
der Voßstraße die Neue Reichskanzlei (nach Plänen von Speer im zunächst
geheimen Auftrag von Hitler) und ein weit verzweigtes Bunkersystem zu bauen.
Die historischen Bauten und Gestaltungsbezüge wurden beseitigt, nur der
Baumbestand blieb teilweise erhalten.
Den Zweiten Weltkrieg überstanden die
monumentalen Bauten der Neuen Reichskanzlei relativ gut, sie wurden aber ab
1949 auf Anordnung der sowjetischen Besatzungsmacht abgerissen. Dabei wurden
auch alle Reste der Gartenanlagen zerstört, einschließlich der Bäume, die noch
nicht als Brennmaterial nach Kriegsende abgeholzt worden waren. Bereits 1947
waren die Gebäude- und Gartenreste entlang der Wilhelmstraße abgeräumt worden.
Seit der Gründung der DDR geriet das Gebiet in
eine Stadtrandlage. Nach dem Bau der Berliner Mauer 1961 wurde der westliche
Teil für die Grenzanlagen beansprucht, der östliche Teil gehörte zum
Sperrgebiet. Mit dem Mauerbau - fast genau auf dem Verlauf der ehemaligen
Akzisemauer des frühen 18. Jahrhunderts - und der Errichtung der
"Grenzsicherungsanlagen" wurden die letzten Rudimente der ehemaligen
Ministergärten überformt.
1987 begannen an der Wilhelmstraße (damals
Otto-Grotewohl-Straße) wieder bauliche Aktivitäten. Beiderseits der ehemaligen
"Regierungsstraße" sowie auf den Flächen der ehemaligen Ministerien
entstanden bis 1992 Wohnbauten in Plattenbauweise mit insgesamt über 1.000
Wohneinheiten, darunter 189 im Plangebiet.
2.2 Bestand
Das 4,5 ha große Plangebiet liegt im Bezirk
Mitte am westlichen Rand des gleichnamigen Ortsteils. Im Westen schließt der
Ortsteil Tiergarten mit dem Großen Tiergarten an. Im Norden befindet sich der
Baublock mit der britischen Botschaft, dem Hotel Adlon und der Akademie der
Künste sowie dem noch unbebauten Grundstück der amerikanischen Botschaft.
Östlich des Plangebiets gibt es ein Wohnhaus und südlich die Vertretungen der
Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Saarland.
Im Plangebiet gehört der östliche Teil zur
Wohnanlage beiderseits der Wilhelmstraße. Der westliche Teil ist derzeit eine
Brachfläche, auf der Ende der 90er Jahre der Boden wegen Kontaminationen ca. 2
m tief abgetragen wurde.
2.2.1 Städtebauliche Struktur
Das Plangebiet und seine Umgebung werden geprägt
durch Brachflächen, Baustellen und Neubauten der letzten 15 Jahre. Im
Plangebiet selbst ist lediglich der östliche Bereich entlang der Wilhelmstraße
bebaut. Die Wohngebäude - Gewerbe gibt es zumeist nur im Erdgeschoss - wurden
zwischen 1987 und 1992 errichtet und haben 7 bis 8 Vollgeschosse. Die
Baustruktur knüpft teilweise an die Historie an, indem entlang der
Wilhelmstraße eine geschlossene Blockrandbebauung errichtet wurde, die nach
Westen hin offen ist. Dort befinden sich auf den ehemaligen Ministergärten
große, zur Wohnbebauung gehörende Freiflächen. Abweichend von der historischen
Bebauung wurden die Gebäude auf der Westseite der Wilhelmstraße um fast 20 m
hinter die ursprüngliche Baugrenze zurückgesetzt und Stellplätze auf der
Grundstücksfläche vor den Häusern angelegt.
2.2.2 Freiraumstruktur
Das Plangebiet teilt sich, analog der planungsrechtlichen
Bestimmung von Innen- und Außenbereich, in einen durch Wohnbebauung geprägten
Ostteil und einen durch städtische Ruderalbrachen gekennzeichneten Westteil.
Bis zur Überformung durch temporäre
Bodenablagerungen und Abgrabungen war die Oberfläche des Plangebiets nahezu
eben. Die Geländehöhen lagen im Bereich des ehemaligen Mauerstreifens bei 33,50
m ü. NHN und sie liegen im Grünflächenbereich der Wohnbebauung bei 34,80 m ü.
NHN.
2.2.3 Natur und Landschaft
Den sich aus § 1a BauGB ergebenden Anforderungen
an die verbindliche Bauleitplanung wird durch eine begleitende Untersuchung
zur planerischen Eingriffsregelung Rechnung getragen. Deren Ergebnisse sind
Gegenstand der Abwägung.
Alle Bestandsaufnahmen zu Natur und Landschaft
und somit auch zur Ermittlung des Eingriffsumfanges beziehen sich auf den
Zustand in den Jahren 1994/95, also vor dem Bodenabtrag.
2.2.3.1 Geologie, Boden, Bodenwasser
Geologie
Das Plangebiet befindet sich im Bereich des
Berliner Urstromtals, dessen durch Sedimentierung entstandener oberflächennaher
Aufbau überwiegend aus Kiesen und Sanden sowie untergeordnet aus Faulschlämmen,
Mudden und Torfen besteht. Diese Sedimente stehen in einer Mächtigkeit bis ca.
40,0 m an und bilden den oberen
Grundwasserleiter mit relativ hohen Durchlässigkeitsbeiwerten. Eine natürliche
Deckung bindiger Schichten, die das Eindringen von Schadstoffen in den oberen
Grundwasserleiter verhindern könnten, fehlt im Plangebiet vollständig.
Sondierungsbohrungen im zwischen Ebert- und
Wilhelmstraße gelegenen Teil des Plangebiets ergaben, dass das gesamte Gelände
aufgeschüttet ist. Die Mächtigkeit dieser Aufschüttungen beträgt zwischen
0,5 m und 4,0 m und lässt eine deutliche Zunahme von Norden nach
Süden erkennen. Der Aufschüttungshorizont besteht flächendeckend aus
mittelsandigen, teilweise schwachtonigen Feinsanden mit Ziegelresten,
Betonbruchstücken und Bruchsteinen.
Der unter der Aufschüttung natürlich anstehende
Boden besteht aus Fein- und Mittelsanden mit grobsandigen und auch schwach
schluffigen Einlagerungen. Wasserstauende Horizonte kommen nicht vor.
Boden
Tabelle 1:
Versiegelung im Bestand
|
Flächentyp |
Beispiel |
Versiegelung |
Fläche in m² |
Flächenfaktor Versiegelung |
Versiegelung in m² |
|
unversiegelte und unverdichtete
Flächen mit Vegetation |
Ruderalflora, Rasen,
Gehölze, Bäume, Beete |
keine |
22.911 |
0,0 |
0 |
|
unversiegelte und unverdichtete
Flächen mit Vegetation |
Baumscheiben innerhalb
versiegelter Flächen |
keine |
222 |
0,0 |
0 |
|
unversiegelte, verdichtete,
teildurchlässige Flächen; vegetationslos bis -arm |
befahrene Teile des Mauerstreifens |
mittel |
2.898 |
0,5 |
1.449 |
|
unversiegelte, teildurchlässige
Flächen |
wassergebundene Wegedecke,
Sandflächen |
mittel |
1.926 |
0,5 |
963 |
|
teilversiegelte Flächen |
breitfugiges Pflaster,
Rasenfuge |
hoch |
1.290 |
0,7 |
903 |
|
Pflasterflächen |
Verbund, Klinker, Naturstein,
Platten |
sehr hoch |
6.987 |
0,8 |
5.590 |
|
vollversiegelte Flächen |
Asphalt, Beton, Kunststoff |
vollständig |
6.200 |
1,0 |
6.200 |
|
Zwischensummen |
|
|
42.434 |
|
15.105 |
|
Bebauung |
Wohnbebauung |
vollständig |
2.943 |
1,0 |
2.943 |
|
Summe |
|
|
45.377 |
|
18.048 |
|
|
|
|
Versiegelung in % |
39,7 |
|
Insgesamt besitzt der anstehende Boden in Bezug
auf wasserlösliche und flüssige Schadstoffe eine geringe bis sehr geringe
Grundwasserschutzfunktion. Aufgrund des alkalischen Milieus (pH-Werte von 6,7
bis 7,8) ist von einer starken Bindungsfähigkeit des Bodens auf Metallionen
(Schwermetalle) auszugehen.
Südlich der heutigen Behrenstraße befinden sich
im Bereich westlich der Wohnungsfreiflächen die Reste einer früheren Bunkeranlage
mit einer Flächengröße von ca. 180 m². Werden sie als unterirdische
Versiegelung berücksichtigt, steigt der Gesamtversiegelungsgrad auf gut 40 %.
Bodenwasser
Der Grundwasserflurabstand im Plangebiet
schwankt um die Marke von 2,70 m bis 3,00 m (Grundwasserhöhengleichen
bei 30,84 m im Bereich des ehemaligen Mauerstreifens und 30,88 m im Bereich
der Wohnbebauung). Der höchste Grundwasserstand wurde 1876 mit 32,3 m
gemessen. Aufgrund der durchgeführten Grundwasserstandsmessungen ergab sich für
das Plangebiet ein genereller Grundwasserstrom in nördlicher Richtung. Die
großräumige Grundwasserfließrichtung ist in ungestörtem Zustand von Südost nach
Nordwest zur Spree hin gerichtet. Aufgrund der sehr geringen
Grundwasserfließgeschwindigkeit unterliegt die Fließrichtung angesichts
zahlreicher Bautätigkeiten im Urstromtal ständigen Veränderungen.
Zur Ermittlung der für das
Bebauungsplanverfahren relevanten Werte zum Wasserhaushalt des Plangebiets
(Oberflächenabfluss, Versickerung, Verdunstung, Grundwasserneubildung) wurde im
Verfahren das Wasserabflussbildungsmodell ABIMO der Bundesanstalt für Gewässerkunde
eingesetzt.
Ausgehend von einem durchschnittlichen
Jahresniederschlag von 577 mm ergeben sich für die Ist-Situation im Plangebiet
folgende Werte:
Tabelle 2:
Abfluss-/Infiltrationsdaten des Plangebietes
|
Gesamtabfluss
(Niederschlag abzgl. Verdunstung) in mm/Jahr |
Gesamt- abfluss in m³/Jahr |
Oberflächenabfluss (in
die Kanalisation) in mm/Jahr |
Oberflächenabfluss in m³/Jahr |
Infiltration
(Grundwasser-neubildung) in mm/Jahr |
Infiltration in m³/Jahr |
|
323 |
14.644 |
117 |
5.304 |
206 |
9.340 |
Das Ergebnis kann als typisch für die
Eigenschaften eines durchgrünten Standortes in der Innenstadt angesehen werden.
Bedingt durch die Begrünung der Wohnungsfreiflächen und die Ruderalfluren des
ehemaligen Mauerstreifens sowie durch den geringen Versiegelungsgrad findet ein
relativ hohes Maß an Verdunstung über Vegetation oder aus offenem Boden statt.
Die Verdunstung beträgt 254 mm/Jahr. 323 mm des anfallenden
Niederschlagswassers verbleiben zunächst im Plangebiet. Von diesem Niederschlag
fließt ca. ein Drittel in die Kanalisation ab, während ca. zwei Drittel in den
Boden infiltrieren, was bei den im Plangebiet anzutreffenden Bodenverhältnissen
mit der Grundwasserneubildung gleichgesetzt werden kann.
2.2.3.2 Altlasten
Schadstoffbelastung des Bodens
Westlich der bestehenden Wohnbebauung wurden
Belastungen der oberen Bodenschichten festgestellt (ENROCON 1995).
Bezogen auf die Brachflächen und die
entsprechenden Richtwerte der Berliner Liste Kategorie II (Urstromtal) wurden
keine Überschreitungen festgestellt.
Bei Anwendung der wesentlich strengeren
Richtwerte der Kategorie Ib für sensible Nutzungen wie Wohnungsfreiflächen
ergaben sich aber z.T. erhebliche Überschreitungen mit umfangreichen Ausdehnungen.
So wurde bei den polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) eine flächendeckende
Überschreitung des Richtwertes der Eingreifwerte der Kategorie Ib (sensible
Nutzung) festgestellt. Bei den Schwermetallen wurden für Blei bereichsweise
Überschreitungen festgestellt. Der Einbauwert der Berliner Liste wurde bei
Arsen und Quecksilber bereichsweise, bei Blei flächendeckend überschritten.
Schadstoffbelastung des Grundwassers
Entsprechend der begrenzten vertikalen
Ausdehnung und der geringen Mobilität der Bodenschadstoffe wurden im
Grundwasser für polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe keine und für
Schwermetalle nur geringe Belastungen festgestellt.
Die chemische Analyse ergab im westlichen
Plangebiet teilweise Richtwertüberschreitungen für die Parameter Nitrit, Phosphat,
Sulfat und vor allem Herbizide. Im östlichen Bereich war das Grundwasser
bereichsweise durch Kupfer, Nitrat, Phosphat und Sulfat belastet. Sowohl die
Herkunft der Stickstoffverbindungen bzw. des Phosphats als auch die Herkunft
der Herbizide (die nachgewiesenen Herbizide entsprachen nicht den üblicherweise
im Grenzgebiet eingesetzten Substanzen) blieb ungeklärt.
Weiter ergaben die Grundwasserproben sehr
geringe Schwermetallkonzentrationen.
2.2.3.3 Klima
Große Teile der Berliner Innenstadt gehören einem
Bereich mit hohen stadtklimatischen Veränderungen gegenüber Freilandverhältnissen
an. Der Große Tiergarten wird in den geschlossenen Vegetationsbereichen der
Zone mit geringen stadtklimatischen Veränderungen zugeordnet, während die dort
vorhandenen Verkehrsachsen und die Übergangsbereiche zu den bebauten Arealen
der Umgebung die Bewertung der Zone mit mäßigen stadtklimatischen Veränderungen
erreichen. Messungen ergaben, dass die Freiflächen der ehemaligen
Ministergärten ein beträchtliches Kaltluftpotenzial besitzen und somit in
Verbindung mit dem Großen Tiergarten den Randbereich des Ortsteiles Mitte
entlasten. Während das langjährige Mittel der Lufttemperatur im Großen Tiergarten
9 bis 9,5°C und im Plangebiet 10°C beträgt, erreichen die dichten Innenstadtquartiere
mehr als 10,5°C. In austauscharmen Strahlungsnächten treten zwischen den
östlich gelegenen Innenstadtquartieren und dem Plangebiet
Temperaturunterschiede von bis zu 4°C und gegenüber dem Großen Tiergarten von
bis zu 6°C auf.
Das Plangebiet stellt im Hinblick auf die
relative Feuchtesättigung und die mittlere Häufigkeit von Tau-, Reif- und
Nebelbildung einen Übergangsbereich zwischen dem Großen Tiergarten und der
Friedrichstadt dar. Ebenfalls liegt die Schwülegefährdung niedriger als in den
östlich angrenzenden Gebieten.
Im UMWELTATLAS BERLIN (1993, dargestellt im
Digitalen Umweltatlas 1997) wird das Plangebiet nahezu vollständig dem Belastungsbereich
4a (Friedrichstadt 4b) zugeordnet. Ein kleiner südwestlicher Teil liegt im
stadtklimatischen Übergangsbereich 3 zum Entlastungsbereich 1a des Großen
Tiergartens. In beiden Bereichen gilt eine hohe Empfindlichkeit gegenüber
Nutzungsintensivierungen.
Die west-ost-gerichteten Kaltluftbewegungen aus
dem Großen Tiergarten in die östlich angrenzenden dicht bebauten Bereiche
werden unterstützt durch die offenen Flächen der ehemaligen Ministergärten, die
ein Vordringen der Kaltluft in den klimatisch belasteten Bereich um die
Wilhelmstraße fördern. Daneben waren die Freiflächen der ehemaligen
Ministergärten Bestandteil einer großräumigen süd-nord-gerichteten
Belüftungsbahn, die sich vom Schöneberger Südgelände bis zum Humboldthafen
erstreckte und die innerstädtische Wärmeinsel Berlins in einen westlichen und
einen östlichen Bereich teilte. Diese Belüftungsbahn wurde mit der Bebauung am
Potsdamer/ Leipziger Platz beeinträchtigt.
Entsprechend der klimatischen Bedeutung der
offenen Flächen wurde bei KOWARIK (1992) die Erhaltung der Freiflächen der ehemaligen
Ministergärten als Kompensation für die Bauvorhaben im Spreebogen sowie am
Pariser und am Potsdamer/Leipziger Platz gefordert.
2.2.3.4 Arten und Biotope
Tabelle 3:
Vegetationsflächenbestand und -bewertung
|
Biotoptypen (mit
Biotoptypennummer) |
Biotopwert je m²
(Punktzahl) |
Gesamtfläche des Biotoptyps |
Gesamtbiotopwert (Punktzahl) |
|
Ruderale Kraut-, Stauden-
und Grasfluren (11.7.1.2, 11.7.2.2) |
1,5 |
14.662 m² |
21.993 |
|
Vegetationsarme
Brachflächen (18.1.3) |
1 |
2.898 m² |
2.898 |
|
Fugenpflaster mit
Pflasterritzenvegetation und Rasen (ohne Nummer) |
0,5 |
1.290 m² |
645 |
|
Intensiver gepflegter Rasen
(6.5.2) |
1 |
6.504 m² |
6.504 |
|
Anpflanzung von
sommergrünen Stauden (17.2.2), Anpflanzung von immergrünen Bodendeckern
(17.2.3) |
2,5 |
0 m² |
0 |
|
Anpflanzung von Zwerg-
und Kleinsträuchern (17.2.4) |
2 |
918 m² |
1.836 |
|
Gepflanztes Gebüsch oder
Hecke aus überwiegend nicht autochthonen Arten, Großsträucher (13.6) |
3 |
662 m² |
1.986 |
|
Fassadenbegrünung
(19.1.2.1) |
1,5 |
0 m² |
0 |
|
Gesamtsumme |
|
26.934 m² |
35.862 |
Die Darstellung und Bewertung der realen
Vegetation im Plangebiet beruht auf einer Ende April 1994 durchgeführten
Kartierung. Den Bestandsbeschreibungen und der Eingriffsbewertung wurde der
Bestand zum Zeitpunkt der Kartierung zu Grunde gelegt.
Das Gelände des ehemaligen Mauerstreifens war
weitgehend durch ruderale Pionier- und Grasfluren geprägt. Der Bereich der Ebertstraße
hatte aufgrund der weitgehend versiegelten oder verdichteten Flächen keine
flächigen Vegetationsbestände, sondern östlich und westlich der Fahrbahn
jeweils zweireihige Baumpflanzungen mit Linden. Der östliche Teil des
Plangebietes mit dem großen Innenhof ist durch gärtnerisch angelegte
Vegetationsbestände wie ausgedehnte Zierrasenflächen, Ziergehölz- und Baumpflanzungen
gekennzeichnet. Im Bereich der Parkplätze und der großen Rasenfläche sind
jedoch auch vergleichsweise ältere Baumbestände vorhanden.
Die nachgewiesenen und geplanten
Vegetationsstrukturen wurden entsprechend der Liste der Berliner Biotoptypen
und ihrer Wertstufenskalierung nach AUHAGEN (1993) dargestellt und bewertet.
Fauna
Im Bereich des ehemaligen Grenzstreifens und der
Grünflächen der Wohnbebauung treten vor allem so genannte Ubiquisten (wenig
spezialisierte Vogelarten) und an Menschen angepasste Vogelarten auf. Seltene
bzw. störungsempfindliche Arten haben ihre Reviere im Großen Tiergarten und in
benachbarten Grünflächen; für sie erfüllen die Brachflächen nur
lebensraumergänzende Funktionen.
Durch die nach der Bestandserhebung erfolgte
Bebauung am Potsdamer Platz und im Bereich der heutigen Landesvertretungen hat
sich der durch Brachflächen geprägte Lebensraum für die Tierwelt in den letzten
Jahren weiter reduziert. Es ist davon auszugehen, dass das verbleibende
Artenspektrum zunehmend von innerstädtischen Tierartengruppen gebildet wird.
Arten der Roten Liste der gefährdeten Pflanzen
und Tiere von Berlin kommen im Plangebiet nicht vor.
2.2.3.5 Landschaftsbild
Hervorzuhebende landschaftsbildprägende Merkmale
sind die Erlebbarkeit einer offenen Stadtbrache, die großen Sichtweiten einer
ebenen Freifläche in der Innenstadt sowie die Elemente der Einzelbäume und die
Baudenkmäler der Umgebung. Von Bedeutung ist darüber hinaus der Wert der
Fläche als Übergang zweier sehr unterschiedlicher Stadtstrukturen: dem Großen
Tiergarten und der östlich angrenzenden dichten Bebauung. Die Fläche der
offenen Stadtbrache gewinnt einen zusätzlichen Erlebniswert durch die
Überlagerung unterschiedlicher geschichtlicher Abschnitte vom Grenzstreifen
über die ehemaligen Ministergärten sowie
durch den räumlich-visuellen Bezug zu historischen Bauwerken wie dem
Reichstagsgebäude und dem Brandenburger Tor.
Merkmale von beeinträchtigender Wirkung sind der
"unfertige", unvermittelte Übergang von der Wohnbebauung an der Wilhelmstraße
zu den Freiflächen der ehemaligen Ministergärten und eine nicht eindeutige
visuelle Gliederung zwischen privatem und öffentlichem Freiraum.
2.2.4 Wohnen
Auf der östlichen Teilfläche des
Geltungsbereiches befindet sich das Wohngebäude Wilhelmstraße 73-81. Es
entstand, wie die angrenzenden Wohngebäude, Ende der 80er Jahre. Das
Erdgeschoss und einige der Wohnungen werden gewerblich genutzt. Der zur
Wilhelmstraße orientierte Gebäudekörper wird beidseitig durch
ost-west-ausgerichtete Gebäuderiegel ergänzt. Aufgrund der Lage zwischen Großem
Tiergarten und City-Ost sowie der guten Ausstattung und Belichtung sind die Wohnungen
sehr attraktiv. Gemindert wird die Wohnqualität durch die hohen Luftschadstoff-
und Schallemissionen des Autoverkehrs auf allen umgebenden Straßen.
2.2.5 Gemeinbedarf
Die Bewohner im Plangebiet sind mit
wohnungsnahen Gemeinbedarfseinrichtungen ausreichend versorgt. In unmittelbarer
Nachbarschaft befinden sich eine Kindertagesstätte (auf dem Grundstück An der
Kolonnade 3-5), die Grundschule am Brandenburger Tor (Wilhelmstraße 51) und
eine Jugendfreizeiteinrichtung (Wilhelmstraße 51).
2.2.6 Verkehr
Das Plangebiet wird durch zwei leistungsfähige
Nord-Süd-Straßen (Ebert- und Wilhelmstraße) sowie die ost-west-verlaufende
Behrenstraße und die geplante Verlängerung der Französischen Straße (künftige
Hannah-Arendt-Straße) gut erschlossen.
Die Erschließung des Plangebietes mit
öffentlichen Verkehrsmitteln ist ebenfalls gut. Von allen Orten innerhalb des
Plangebietes ist mindestens ein S- oder U-Bahnhof mit weniger als 10 Minuten
Fußweg erreichbar. Straßenbahnlinien gibt es nicht. Buslinien fahren derzeit
über die Ebertstraße (248) und die Wilhelmstraße (200, 348).
2.2.7 Eigentumsverhältnisse
Eigentümer eines großen Teils der Brachflächen,
auf denen das Denkmal für die ermordeten Juden Europas errichtet wird (Flurstücke
267 in Flur 721, 66 in Flur 722 und 371 in Flur 821) ist die Bundesrepublik
Deutschland, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Berlin. Von den der
Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH gehörenden Flurstücken 279 in Flur 721
und 377 in Flur 821 hat das Land Berlin während des Planaufstellungsverfahrens
die für den Bau des Denkmals und der Cora-Berliner-Straße benötigten
Teilflächen erworben. Alle anderen Flächen im Plangebiet waren schon zuvor im
Eigentum des Landes Berlin.
2.3 Planerische Ausgangssituation
2.3.1 Geltendes Planungsrecht für die Beurteilung der
Zulässigkeit von Vorhaben
Das Plangebiet liegt überwiegend im Außenbereich
(§ 35 BauGB). Lediglich die östliche Teilfläche mit der vorhandenen Bebauung
gehört zum Innenbereich (§ 34 BauGB).
2.3.2 Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan ist die östliche Hälfte
des Plangebietes als "Wohnbaufläche W1 (GFZ über 1,5)" dargestellt.
Die westliche Hälfte ist als "Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil mit der
Zweckbestimmung Hauptstadtfunktionen" ausgewiesen. Gemäß Erläuterungsbericht
sind auf der Sonderbaufläche, die sich auch auf Flächen südlich des
Plangebietes erstreckt, die Landesvertretungen und ein Denkmal für die
ermordeten Juden Europas vorgesehen.
Übergeordnete Hauptverkehrsstraßen sind im
Bereich zwischen Invalidenstraße und Landwehrkanal und somit auch im Plangebiet
nicht dargestellt.
In der Ebertstraße ist die im Tunnel verkehrende
S-Bahn dargestellt (nachrichtliche Übernahme).
2.3.3 Landschaftsprogramm
Im westlichen Abschnitt ist das Plangebiet im
Teilplan Naturhaushalt / Umweltschutz teilweise als Bestandteil des
"Vorranggebietes Klimaschutz" dargestellt. Als Entwicklungsziele und
Maßnahmen werden hierzu der Erhalt klimatisch wirksamer Freiräume, die
Sicherung und Verbesserung des Luftaustausches und die Vermeidung bzw. der
Ausgleich von Bodenversiegelung genannt. Der östliche Teil des Plangebietes ist
als Siedlungsgebiet mit Schwerpunkt Entsiegelung dargestellt. Daneben ist das
Plangebiet Bestandteil des die gesamte Innenstadt bedeckenden
"Vorranggebietes Luftreinhaltung" mit den Zielen der Emissionsminderung
und des Erhalts von Freiflächen bzw. der Erhöhung des Vegetationsanteils.
Im Teilplan Erholung und Freiraumnutzung gehört
das westliche Plangebiet zum Bereich "Flächen mit zentralen
Nutzungen". Hiermit verbunden ist die Entwicklung und Neuanlage von
repräsentativen Freiflächen mit hoher Gestalt- und Aufenthaltsqualität. Daneben
werden die Entwicklung erholungswirksamer Freiraumstrukturen und die
Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten genannt.
Im Teilplan Landschaftsbild ist das westliche
Plangebiet als landschafts- und siedlungsraumtypische Grün- und Freifläche, Gestalttyp
Stadtbrache, dargestellt, für die der Erhalt und die Entwicklung von
städtischen Freiraumstrukturelementen gefordert wird.
Im Teilplan Biotop- und Artenschutz schließlich
ist das westliche Plangebiet als Bestandteil der "Grünen Mitte"
dargestellt mit der vorrangigen Entwicklung von Arten der Grünanlagenbiotope.
2.3.4 Bereichsentwicklungsplanung
Im Nutzungsstrukturkonzept der Bereichsentwicklung
Mitte ist der westliche Bereich als Gedenkstätte und zugleich als Fläche
"Fußgängerbereich, öffentlicher Platz, Fußgängervorrang" dargestellt.
Der östliche Bereich ist als Fläche für Wohnen mit einer GFZ von 1,5 bis 2,5
und einem Gewerbeanteil bis 20 % dargestellt.
2.3.5 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
Das Plangebiet liegt im Bereich der förmlich
festgelegten Entwicklungsmaßnahme "Hauptstadt Berlin - Parlaments- und
Regierungsviertel". Der westliche Teil des Plangebietes gehört zum
städtebaulichen Entwicklungsbereich, der östliche Teil mit der Wohnbebauung
entlang der Wilhelmstraße liegt im Anpassungsgebiet.
2.3.6 Bebauungspläne
Im Umfeld des Plangebietes I-202 a gibt es zwei
festgesetzte und zwei im Verfahren befindliche Bebauungspläne.
Im Bebauungsplan I-201 (Behrenstraße) wird
nördlich des Plangebiets eine Straßenverkehrsfläche zur Verlängerung der Behrenstraße
von der Wilhelm- zur Ebertstraße ausgewiesen. Der Plan ist am 5. Juli 1996
festgesetzt worden.
Im Bebauungsplan I-200 (Pariser Platz) werden
nördlich der verlängerten Behrenstraße Kerngebietsflächen sowie Straßenverkehrsflächen
zur Sicherung der bestehenden Ebertstraße ausgewiesen. Der Plan ist am 25. Januar
1996 festgesetzt worden. Einige der Festsetzungen auf den Baugrundstücken sind
durch den Bebauungsplan I-200-1, festgesetzt am 29. Juni 1999, geändert worden.
Im Osten und Süden grenzt an das Plangebiet der
Bebauungsplan I-202 c (Verlängerung der Französischen Straße). In diesem Plan
werden zwischen Mauer- und Ebertstraße Straßenverkehrsflächen für die Verlängerung
der Französischen Straße (künftige Hannah-Arendt-Straße) ausgewiesen. Zugleich
werden östlich der Wilhelmstraße Kerngebietsflächen und ein allgemeines Wohngebiet
ausgewiesen. Für diesen B-Plan sind alle Beteiligungsverfahren abgeschlossen.
Er liegt dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung vor.
Südlich an das Plangebiet I-202 c angrenzend
wird der Bebauungsplan I-202 b aufgestellt, der 1998 vom Abgeordnetenhaus beschlossen,
aber noch nicht festgesetzt wurde. In seinem Geltungsbereich wurden die Bauvorhaben
für sieben Vertretungen der Bundesländer beim Bund gemäß § 33 BauGB zugelassen
und inzwischen gebaut. Da auf anderen Teilflächen in diesem Plangebiet die
bisher beabsichtigten Festsetzungen geändert werden sollen, wird für den
Bebauungsplan I-202 b eine zweite erneute öffentliche Auslegung vorbereitet.
2.3.7 Denkmalschutz
Im Plangebiet befindet sich eine Teilfläche des
Großen Tiergartens. Dieser ist laut Denkmalliste Berlin ein eingetragenes
Gartendenkmal (Amtsblatt für Berlin Nr. 29 vom 14. Juni 2001, Seite 2419).
II. Planinhalt
1. Entwicklung der Planungsüberlegungen
1.1 Denkmal für die ermordeten Juden Europas
Am 18. Februar 1993 beschloss der
Senatsausschuss "Berlin 2000", dass auf dem Gelände der ehemaligen
"Ministergärten" ein Denkmal für die ermordeten Juden Europas, die
Bundesländervertretungen, Wohnungen sowie Sportfreiflächen und Sporteinrichtungen
untergebracht werden sollen. Daraufhin wurde gemeinsam von der damaligen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz und der damaligen
Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen ein Gutachterverfahren für eine
städtebauliche Konzeption durchgeführt, wobei der Entwurf der Arbeitsgruppe
Machleidt/Müller/Schäche ausgewählt wurde. Dieser Entwurf, der das Denkmal im nördlichen Bereich der
"Ministergärten" und die Ansiedlung der Landesvertretungen an der
Voßstraße vorsieht, wurde am 15. Juli 1993 den Ländervertretern vorgestellt. Er
ist seither die wichtigste Grundlage für die Bauleitplanung im Bereich der
"Ministergärten".
Basierend auf den Planungen und Beschlüssen, das
Denkmal für die ermordeten Juden Europas auf den ehemaligen "Ministergärten"
zu errichten, wurde am 18. April 1994 ein künstlerischer Wettbewerb ausgelobt.
Auslober waren die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium
des Inneren, der "Förderkreis zur Errichtung eines Denkmals für die
ermordeten Juden Europas e.V." und das Land Berlin. Gegenstand des Wettbewerbs
war die Gestaltung einer zwei Hektar großen Fläche zwischen der Ebertstraße im
Westen, der verlängerten Behrenstraße im Norden, der heutigen "Planstraße
Cora-Berliner-Straße" im Osten und der geplanten Verlängerung der Französischen
Straße im Süden.
Zum ausgewählten Ort und zum Ziel des
Wettbewerbs für das Denkmal wurde in der Auslobung ausgeführt: "Das
Gelände für das geplante Denkmal ... steht für Extreme der vergangenen 60 Jahre
deutscher Geschichte. Seine Nähe zur Reichskanzlei, dem Amtssitz Hitlers,
verweist auf die Täter, aber auch auf ihre Unterwerfung und Entwaffnung.
Schließlich markiert dieser Ort nahezu 40 Jahre der Trennung zwischen den
beiden Deutschland. Über den eingeebneten Trümmern dieser Ereignisse soll das
Denkmal für die ermordeten Juden Europas entstehen, symbolisch von vehement anderer
Bedeutung als Gedenkstätten an Orten jüdischer Vernichtung und jüdischen
Leidens."
Aus 528 eingereichten Arbeiten wählte das
Preisgericht am 17. März 1995 zwei Arbeiten aus, die beide als Großformen
nahezu das gesamte Grundstück flächenhaft gestalteten. Nach intensiver öffentlicher
Debatte wurde entschieden, dass keiner der prämierten Entwürfe realisiert
werden soll. Vielmehr wurde ein neues Verfahren mit eingeladenen Künstlern und
Architekten durchgeführt. Aus diesem Verfahren kamen sechs Arbeiten in die
engere Wahl. Auch diese Arbeiten wurden intensiv diskutiert. Schließlich wurde
der Entwurf des New Yorker
Architekten Peter Eisenman zur Realisierung ausgewählt.
Am 25. Juni 1999 beschloss der Deutsche
Bundestag, ein Denkmal für die ermordeten Juden Europas in den Ministergärten
nach dem inzwischen überarbeiteten Entwurf von Peter Eisenman ("Eisenman
II") zu errichten, ergänzt um einen "Ort der Information".
Der Entwurf "Eisenman II" sieht ca.
2.700 Betonpfeiler (-stelen) vor, die in einem Raster angeordnet werden. Die
Stelen werden auf einem unregelmäßig abgesenkten Gelände von ca. 19.000 m²
stehen. Man kann von allen vier Seiten in diese vollständig begehbare Struktur
eintreten. Der unterirdisch konzipierte "Ort der Information" in der
südöstlichen Ecke des Stelenfeldes soll in mehreren, teilweise mit Tageslicht
beleuchteten Räumen ca. 800 m² Präsentationsfläche bieten.
1.2 Wohnen
Die Wohnbebauung beiderseits der Wilhelmstraße
soll im Plangebiet erhalten, gesichert und durch einen Neubau zwischen vorhandener
Wohnbebauung und geplantem Denkmal arrondiert werden. Für den Neubau wurde von
der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH (WBM) 2001 ein Realisierungswettbewerb
"Wohnen in den Ministergärten" ausgelobt und im Januar 2002 entschieden.
Mit der Realisierung des 1. Preises will die WBM 2003 beginnen.
1.3 Verkehr
Im Plangebiet sind eine lokale
Erschließungsstraße zwischen Denkmal und Wohnbebauung und eine Verbreiterung
der Ebertstraße und der Behrenstraße vorgesehen. Mit den beiden Straßenverbreiterungen
soll jeweils eine Verlegung der Fahrbahn ermöglicht werden, um den
Sicherheitsbedürfnissen der künftigen amerikanischen Botschaft am Pariser Platz
Rechnung zu tragen.
1.4 Eingriffe in Natur und Landschaft
Die beabsichtigten Festsetzungen lassen
dauerhafte Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes (vor allem bezogen auf die
Schutzgüter Boden, Bodenwasser, Klima, Arten und Biotope) erwarten. Nach § 1a
BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen, in denen Eingriffe in Natur
und Landschaft zu erwarten sind, über die Belange des Naturschutzes und der
Landschaftspflege abschließend zu entscheiden.
Die zu erwartenden Auswirkungen der Planung auf
die einzelnen Schutzgüter - unter Berücksichtigung der innerhalb des Plangebietes
festgesetzten Kompensationsmaßnahmen - sind im Kapitel III.3. dargestellt.
1.5 Geltungsbereich und Planverfahren
Am 8. Dezember 1993 hatte die damalige
Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen beschlossen, für das Gelände
zwischen der südlichen Begrenzung der künftigen Behrenstraße zwischen Ebertstraße
und Wilhelmstraße, der westlichen Bebauung an der Wilhelmstraße, der nördlichen
Bebauung an der Voßstraße (Teilfläche des Grundstückes Wilhelmstraße 12/18, An
der Kolonnade 2/18, Voßstraße 10-20), der Voßstraße, der östlichen Begrenzung
der Ebertstraße bis zur Lennéstraße und der Bezirksgrenze sowie einem Abschnitt
der Ebertstraße im Bezirk Mitte den Bebauungsplan I-202 aufzustellen.
Vom 25. April bis 25. Mai 1994 wurde die
frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt, in deren
Rahmen am 26. April 1994 eine Erörterungsveranstaltung mit Vorstellung und
Diskussion der Planung stattfand. In 26 schriftlichen Äußerungen, darunter eine
mit 447 Unterschriften, wurden vor allem die zusätzlichen Wohnbauten und
Verkehrsflächen kritisiert und erhebliche nachteilige Auswirkungen insbesondere
auf die Wohnbevölkerung zwischen dem damaligen Plangebiet und der Wilhelmstraße
befürchtet. Deshalb wurde zur Bewältigung dieser Konflikte und zur Sicherung
des vorhandenen Wohnens mit Beschluss der damaligen Senatsverwaltung für Bau-
und Wohnungswesen vom 28. Februar 1995 der Geltungsbereich nach Osten bis zur
Wilhelmstraße erweitert. Auf einer Erörterungsveranstaltung am 2. März 1995
wurden die Bürger darüber informiert und hatten Gelegenheit, sich zu äußern.
Die rechtliche Verbindlichkeit dieser
Verfahrensschritte ist jedoch zweifelhaft, da sie auf der Grundlage des ab dem
6. April 1993 geltenden § 4 Abs. 4a AGBauGB erfolgten, der vom Wortlaut her das
vorliegende Planverfahren nicht erfasste.
Am 21. März 1995 stellte der Senat im Benehmen
mit dem Rat der Bürgermeister durch Beschluss fest, dass der Geltungsbereich
der Entwicklungsmaßnahme "Hauptstadt Berlin - Parlaments- und
Regierungsviertel" ein Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung
im Sinne des ab dem 19. Juli 1994 geltenden § 4c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGBauGB
ist. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes I-202 lag innerhalb dieses Bereichs.
Aufgrund dieses Senatsbeschlusses und wegen der
o.g. Zweifel an der rechtlichen Verbindlichkeit des vorhergehenden Verfahrens
hatte die damalige Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen im April 1995 entschieden,
einen neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen. In das neue Verfahren sind die
zuvor gewonnenen Erkenntnisse eingeflossen, die Grundzüge der Planung wurden
nicht verändert. Da zu neuen Erkenntnissen führende Bedenken und Anregungen zu
diesem Zeitpunkt nicht zu erwarten waren, wurde von der gesetzlichen
Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung zu
verzichten.
Nach dem Aufstellungsbeschluss vom 16. Mai 1995
wurde als erster Verfahrensschritt vom 23. Juni bis 11. August 1995 die Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Beteiligt wurden insgesamt 55
Träger öffentlicher Belange, Dienststellen und Institutionen. 16 Beteiligte
äußerten sich nicht, 13 hatten keine Bedenken. Fünf gaben Hinweise und 21
schickten Stellungnahmen mit zum Teil umfangreichen Anregungen und Bedenken.
Die Auswertung der TÖB-Stellungnahmen zeigte, dass es hinsichtlich der
Planungen für das Denkmal für die ermordeten Juden Europas und für die
Verlängerung der Französischen Straße noch Klärungsbedarf gab. Zum einen wurde
der nach einem Wettbewerb ausgewählte Entwurf für das Denkmal in der
Öffentlichkeit sehr kontrovers diskutiert. Zum anderen wurden von mehreren
Trägern öffentlicher Belange zur Verlängerung der Französischen Straße Bedenken
geäußert.
Da es geboten war, für die Ansiedlung der
Vertretungen der Länder beim Bund zügig Planungsrecht zu schaffen, hatte die
damalige Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen am 30. Oktober 1995
beschlossen, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans I-202 zu teilen
und für diesen Bereich die Bebauungspläne I-202 a und I-202 b aufzustellen.
Am 7. Mai 1996 beschloss der Senatsausschuss
"Berlin 2000", für die im Plangebiet I-202 a gelegene künftige
Verlängerung der Französischen Straße ein eigenes Bebauungsplanverfahren durchzuführen.
Daraufhin beschloss die damalige
Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr am 3. Juli 1996, für die
Verlängerung der Französischen Straße den Bebauungsplan I-202 c aufzustellen und den
Geltungsbereich des Bebauungsplans I-202 a entsprechend einzuschränken.
Da seit der 1995 durchgeführten Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange im Rahmen des B-Plan-Verfahrens I-202 sechs Jahre
vergangen waren und das Plangebiet I-202 aufgeteilt wurde, ist für den
Bebauungsplan I-202 a vom 20. Februar bis 31. März 2001 eine erneute
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden. Beteiligt
wurden insgesamt 44 Träger öffentlicher Belange, Dienststellen und
Institutionen. 19 Beteiligte teilten mit, dass sie keine Einwände haben. 17
schickten Stellungnahmen zu unterschiedlichen Themenbereichen.
Mehrere Träger regten Änderungen und
Aktualisierungen in der Planunterlage oder der Begründung an, die überwiegend berücksichtigt wurden. Außerdem
gab es Stellungnahmen zur Veränderung der Straßenbegrenzungslinie der
Ebertstraße und zum Erhalt von Bäumen. Die Stiftung "Denkmal für die
ermordeten Juden Europas" schlug vor, den nördlichen Gehweg auf 5 m zu erweitern,
in die textliche Festsetzung Nr. 3.5 insgesamt 41 Bäume bzw. Sträucher
aufzunehmen und die zulässige Oberkante für das Stelenfeld auf 39 m zu erhöhen.
Allen vorstehend genannten Anregungen wurde nach Abwägung gefolgt. Das Bezirksamt
Mitte äußerte sich u.a. zu Fragen der Schallbelastung durch Verkehr, zur
Begrünung einer Tiefgarage im WA und zur Bestandserhebung für die Eingriffs-
und Ausgleichs-Bilanz. Daraufhin wurde für das WA eine textliche Festsetzung
zur Erdüberdeckung unterirdischer, nicht überbauter baulicher Anlagen
eingefügt. Ansonsten hatten diese Äußerungen keine Auswirkungen auf die
Planung. Die beteiligten Leitungsträger äußerten sich zu den bestehenden oder
geplanten Leitungstrassen, die jedoch alle planungsrechtlich gesichert sind.
Keine der Stellungnahmen und der im Ergebnis der
Trägerbeteiligung vorgenommenen Planungsänderungen berühren die Grundzüge der
Planung.
Der im Ergebnis der TÖB-Beteiligung überarbeitete
B-Plan-Entwurf wurde in der Zeit vom 7. August bis 7. September 2001 öffentlich
ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange wurden benachrichtigt.
Vier Bürger und zwei Träger öffentlicher Belange
äußerten sich schriftlich. Die Bürger kritisierten sowohl die Festsetzungen zum
geplanten Denkmal wie auch im allgemeinen Wohngebiet. Allen Bürgeranregungen
wurde nach Abwägung nicht gefolgt. Anderenfalls wären wesentliche Ziele dieses
Bebauungsplanes nicht erreicht worden, zum einen die Schaffung von Planungsrecht
für den Denkmalentwurf von Peter Eisenman, zum anderen die Sicherung der
vorhandenen Wohnbauten. Die Stellungnahme der Deutschen Telekom war ohne
Relevanz für das B-Plan-Verfahren. Die Anregungen bzw. Hinweise des Bezirksamtes
Mitte, Vermessungsamt, wurden eingearbeitet, erfordern aber keine neuen
Beteilungsverfahren.
Am 15. Januar 2002 wurde für das Bauvorhaben
"Denkmal für die ermordeten Juden Europas" die Zulässigkeit gemäß §
33 Abs. 1 BauGB ("Planreife") erklärt.
Am 25. Januar 2002 wurde der Wettbewerb
"Wohnen in den Ministergärten" entschieden. Entsprechend der
Empfehlung des Preisgerichts beauftragte die WBM den Gewinner des 1. Preises,
das Architekturbüro HemprichTophof, mit der Erarbeitung des Bauantrages. Um die
Realisierung dieses Wettbewerbsergebnisses planungsrechtlich zu ermöglichen, entschied
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am 18. April 2002, den Bebauungsplan
entsprechend zu ändern.
Geändert wurden auf der für die Neubebauung
vorgesehenen Teilfläche, jetzt bezeichnet als allgemeines Wohngebiet WA 2, alle
Festsetzungen zum Maß der Nutzung. Die durch Baugrenzen bestimmte überbaubare
Fläche wurde im allgemeinen Wohngebiet im Blockinnenbereich eingeschränkt. Die
textliche Festsetzung zur Begrünung der Außenwandflächen wurde geändert und
eine neue textliche Festsetzung zur Begrünung der Dächer hinzugefügt.
Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung
berührten, wurde der geänderte Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit
vom 10. März 2003 bis einschließlich 24. März 2003 erneut öffentlich ausgelegt.
Anregungen konnten nur zu den Änderungen vorgebracht werden. Die berührten
Träger öffentlicher Belange wurden benachrichtigt.
Vier Träger öffentlicher Belange und 22 Bürger
(in 16 Schreiben) äußerten sich schriftlich. Einem Schreiben lag eine
Unterschriftenliste von 140 Unterzeichnern bei. Während die Trägerstellungnahmen
keine abwägungsrelevanten Einwände enthielten, lehnten die Bürger das
Wohnungsbauvorhaben bzw. die Blockrandschließung ab. Gegenstand des Änderungsverfahrens
waren jedoch nicht die Arrondierung der vorhandenen Wohnbebauung durch einen
Neubau, sondern nur Änderungen bei den Festsetzungen für diesen Neubau, um die
Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses zu ermöglichen. Deshalb wurden
entsprechend der öffentlichen Bekanntmachung nur die Anregungen zu den
Planänderungen abgewogen. Angesichts der Größe des Innenhofes und der damit
verbundenen Einhaltung des Abstandsflächenmaßes 1 H und wegen der vom
Eigentümer geplanten Abführung der Abluft aus der Tiefgarage über das Dach
sowie wegen der Freiraumqualitäten im Umfeld, insbesondere durch die Nähe zum
Großen Tiergarten, sind von der als Folge des Wettbewerbsergebnisses
vorgenommenen Erhöhung der Nutzungsmaßes keine zusätzlichen Beeinträchtigungen
des Wohnens zu erwarten, weder für die Bewohner in den bestehenden noch in den
künftigen Häusern. Die Planänderungen ermöglichen aber zusätzlichen Wohnraum in
attraktiver innerstädtischer Lage, womit die Absicht unterstützt wird, die
Nutzungsmischung im Ortsteil Mitte zu erhalten bzw. zu entwickeln. Deshalb
wurde den die Änderungen ablehnenden Bürgeranregungen nicht gefolgt.
2. Intention des Planes
Mit dem Bebauungsplan I-202 a soll Planungsrecht
für den Bau des Denkmals für die ermordeten Juden Europas, für eine Arrondierung
der vorhandenen Wohnbebauung und für den Bau öffentlicher Straßenverkehrsflächen
geschaffen werden. Zugleich sollen die Auswirkungen der Planung durch geeignete
Festsetzungen im Plangebiet bzw. durch städtebauliche Verträge mit den betroffenen
Grundstückseigentümern bewältigt werden.
3. Wesentlicher Planinhalt
Im Bebauungsplan sollen eine Fläche mit
besonderem Nutzungszweck für das Denkmal, ein allgemeines Wohngebiet und Straßenverkehrsflächen
sowie eine kleine Teilfläche des Großen Tiergartens als öffentliche Parkanlage
festgesetzt werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen
bestimmt. Das zulässige Nutzungsmaß soll durch die Grundflächenzahl (GRZ) und
durch Höchstmaße für die Oberkante bzw. Traufhöhe sowie im allgemeinen Wohngebiet
zusätzlich durch die Geschossflächenzahl (GFZ) bestimmt werden.
3.1 Abwägung und Begründung einzelner Festsetzungen
Der Bebauungsplan soll gemäß § 1 Abs. 5
BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit
entsprechende, sozial gerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen,
eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu
schützen und zu entwickeln. Bei der Aufstellung wurden unter Beachtung eines
schonenden und sparsamen Umgangs mit Grund und Boden insbesondere
berücksichtigt
- die allgemeinen Anforderungen an gesunde
Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung,
- die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung,
- die sozialen und kulturellen Bedürfnisse
der Bevölkerung,
- die Erhaltung, Erneuerung und
Fortentwicklung vorhandener Ortsteile sowie die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes,
- die Belange der Denkmalpflege,
- die Belange des Umweltschutzes, des
Naturschutzes und der Landschaftspflege,
- die Belange des Verkehrs.
3.1.1 Denkmal für die ermordeten Juden Europas
Die Fläche zwischen Behrenstraße, künftiger
Cora-Berliner-Straße, Verlängerung der Französischen Straße (der künftigen
Hannah-Arendt-Straße) und Ebertstraße soll als Fläche mit besonderem Nutzungszweck
mit der Zweckbestimmung "Denkmal für die ermordeten Juden Europas"
ausgewiesen werden. Damit wird dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 25.
Juni 1999 und den Zielen der Flächennutzungs- und Bereichsentwicklungsplanung
entsprochen, auf dieser städtebaulich und stadtgeschichtlich bedeutenden Fläche
ein Denkmal für die ermordeten Juden zu errichten. Bewusst wurde ein Ort
gewählt, der nicht Stätte jüdischen Leidens und jüdischer Vernichtung ist,
sondern in dessen Umfeld sich die Stätten der Täter und ihrer Unterwerfung
befinden. Außerdem kann an diesem Standort im Zentrum der deutschen Hauptstadt
eine breite Öffentlichkeit erreicht werden. Entsprechend der herausragenden
Bedeutung dieses Denkmals sollen keine anderen Nutzungen zugelassen werden.
Zugleich soll jede planungsrechtliche Einengung des Denkmalkonzeptes vermieden
werden. Deshalb soll die gesamte Fläche als überbaubar mit einer zulässigen GRZ
von 1,0 ausgewiesen werden. Die zulässige Oberkante baulicher Anlagen von 39,0
m über NHN, also vier bis fünf Meter über Geländeniveau, soll den Bau des
Stelenfeldes uneingeschränkt ermöglichen, aber den Bau höherer, das Denkmalkonzept
beeinträchtigender Bauten ausschließen.
3.1.2 Wohnen
Zur Erhaltung bzw. Entwicklung einer innerstädtischen
Nutzungsmischung und einer belebten Innenstadt auch außerhalb der Arbeitszeiten
soll die im Plangebiet vorhandene Wohnbebauung mit der Ausweisung als allgemeines
Wohngebiet gesichert werden. Die gemäß BauNVO im allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise
zulässigen Gartenbaubetriebe und Tankstellen sollen hier nicht zulässig sein,
da solche Nutzungen nicht mit der herausragenden Lage des Gebiets vereinbar
wären.
Die im WA 1 zulässige GRZ von 0,4 und GFZ
von 2,5 orientieren sich am heutigen Bestand, die im WA 2 zulässige GRZ
von 0,57 und GFZ von 3,5 am Wettbewerbsergebnis für den Wohnungsneubau entlang
der künftigen Cora-Berliner-Straße, durch den der vorhandene Wohnblock nach
Westen hin geschlossen werden kann. Damit wird ein geschlossener Innenhof
ermöglicht, der ausreichend groß ist, um eine gute Belichtung und Belüftung der
Wohnungen zu gewährleisten, und der die Wohnungen vom Verkehrslärm abschirmt.
Um die Bestandssicherung und die städtebauliche
Arrondierung zu ermöglichen, ist die Überschreitung der Obergrenzen gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO
erforderlich. Öffentliche Belange stehen dem nicht entgegen. Die verbleibenden
Grundstücksfreiflächen, die im Blockinnenbereich durch eine rückwärtige
Baugrenze gesichert werden, die Nähe zum Großen Tiergarten und die gute Erschließung
gewährleisten, dass auch andere Belange der Überschreitung nicht entgegenstehen.
Für die neue Bebauung an der künftigen
Cora-Berliner-Straße soll eine zulässige Gebäudeoberkante von 63,3 m über
NHN (das entspricht 29 m über Gehweg) festgesetzt werden. Damit werden die
Neubauten rund 2 m höher sein als die angrenzenden bestehenden Bauten.
Dies ermöglicht es, den geplanten Wohnungsbau entsprechend der Nachfrage nach
hochwertigem Wohnraum mit rund 3 m hohen Räumen zu realisieren. Die
Begrenzung der Gebäudehöhe auf ein geringeres Maß müsste, um sich auf die
Wohnqualität im Bestand auszuwirken zu können, so gravierend sein, dass das
Vorhaben nicht mehr wirtschaftlich wäre, oder so geringfügig sein, dass es
keine positiven Auswirkungen auf die Wohnqualität in den benachbarten
bestehenden Wohnungen hätte.
Für die Baugrundstücke im Bereich der
vorhandenen, zur historischen Wilhelmstraße orientierten Wohnbauten wird eine
zulässige Traufhöhe von 57 m über NHN, das entspricht dort rund 22 m über
Gehweg, festgesetzt. Dieser Wert orientiert sich am Regelmaß der östlich
angrenzenden historischen Bebauung in der Friedrichstadt und liegt teilweise
geringfügig unterhalb der vorhandenen Traufkante. Eine Gefährdung der
vorhandenen, Bestandsschutz genießenden Wohnbauten ist damit aber nicht
verbunden, zumal die anderen am heutigen Zustand orientierten zulässigen
Nutzungsmaße und die am Bestand orientierten Baugrenzen keinen ökonomischen
Anreiz für strukturelle Veränderungen bieten.
Entsprechend der Lage in den ehemaligen
Ministergärten soll es auf allen Seiten des Wohnblocks eine unbebaute
Vor(garten)zone geben. Auf diesen Flächen sind auch Garagen und (ausgenommen
die Fläche A an der Wilhelmstraße) Stellplätze unzulässig. Wegen der Tiefe der
Fläche A und der darunter vorhandenen Leitungen, was durch Festsetzung eines
Leitungsrechtes zu Gunsten der zuständigen Unternehmensträger berücksichtigt
wird, soll die auf der Fläche A vorhandene Stellplatznutzung nicht
ausgeschlossen werden.
Da mit dem Wohnungsneubau und dem Bau der
Cora-Berliner-Straße alle Stellplätze westlich der vorhandenen Wohnungsbauten
beseitigt werden müssen, soll eine vollständige Unterbauung des allgemeinen
Wohngebietes WA 2 mit einer Tiefgarage ermöglicht werden. Deshalb werden
im WA 2 für die Grundstücksflächen außerhalb der durch Baugrenzen bestimmten
überbaubaren Flächen die Unterbauung mit einer zweigeschossigen Tiefgarage und
durch die textliche Festsetzung Nr. 1.2 eine Überschreitung der
festgesetzten Grundflächenzahl bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 zugelassen.
Somit kann die Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte ihre Planung für 185
Tiefgaragenstellplätze, davon 79 für die Mieter in den vorhandenen Wohnungen,
realisieren. Zur Vermeidung einer zusätzlichen Belastung der Luft im Innenhof
plant die WBM, die Abluft der Tiefgarage über das Dach der neuen Wohnbebauung
abzuführen. Eine Beseitigung der vorhandenen Stellplätze ohne Ersatzangebote
und ein Wohnungsneubau ohne Stellplätze würde aufgrund der im Umfeld sehr begrenzten
Abstellmöglichkeiten auf öffentlichen Straßenverkehrsflächen den Erhalt und
Ausbau dieses zentrumsnahen Wohnstandortes gefährden.
Mit der textlichen Festsetzung Nr. 5.2 wird
bestimmt, dass die Dächer als Flachdächer oder flachgeneigte Dächer zu
errichten sind. Damit wird sichergestellt, dass die Dächer entsprechend der
textlichen Festsetzung Nr. 3.7 begrünt werden können, einer Kompensationsmaßnahme
für die umfangreichen Eingriffe in Natur und Landschaft.
3.1.3 Öffentliche Parkanlage
Die im Plangebiet gelegene Teilfläche des Großen
Tiergartens soll als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Öffentliche
Parkanlage" festgesetzt werden, zur Ebertstraße hin begrenzt durch die westliche
Bordsteinkante, die auf der historischen Grenze des Großen Tiergartens verläuft.
Mit dieser Festsetzung wird auch dem Denkmalschutz und dem unter
denkmalpflegerischen Aspekten durchgeführten Umbau der Fläche entsprochen, der
sich an der historischen Lennéschen Planung und Gestaltung des so genannten
"Baumsaales" orientierte.
Die genaue Abgrenzung des Gartendenkmales
"Großer Tiergarten" zur Ebertstraße hin wurde im Rahmen des
B-Plan-Verfahrens I-202 geklärt. Verfahrensbedingt reichte das 1991
eingetragene Denkmal "Großer Tiergarten" lediglich bis zur damaligen
Bezirksgrenze zwischen Mitte und Tiergarten. Die damalige Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umweltschutz, Fachabteilung Bau- und Gartendenkmalpflege
hatte deshalb 1995 eine "Präzisierung" bzw. Erweiterung des Denkmales
vorgenommen. Demnach erstreckt sich das Gartendenkmal "Großer
Tiergarten" bis zur westlichen Bordsteinkante der Ebertstraße. Diesem
Umstand trägt der Bebauungsplan mit der Festsetzung als "Öffentliche
Parkanlage" Rechnung. Der innerhalb dieser Parkanlage gelegene westliche
Geh- und Radweg der Ebertstraße ist damit planungsrechtlich ausreichend
gesichert.
Eine kleine Teilfläche des Großen Tiergartens
soll allerdings als Straßenverkehrsfläche ausgewiesen werden. Anlass ist das Sicherheitskonzept
für die geplante amerikanische Botschaft. Diese wird östlich der Ebertstraße im
Abschnitt zwischen Behrenstraße und Pariser Platz errichtet werden. Deshalb
soll die Ebertstraße in diesem Bereich zu Lasten des Großen Tiergartens
geringfügig nach Westen verschwenkt werden, um einen größeren Sicherheitsabstand
zwischen Botschaft und Fahrbahn zu ermöglichen. Innerhalb des Plangebietes
I-202 a wird daher die westliche Straßenbegrenzungslinie der Ebertstraße
ab der Einmündung der Behrenstraße auf einem etwa 30 m langen Teilstück nach
Westen auf die Fläche des Großen Tiergartens verlegt. Der Straßenverschwenk
wurde so konzipiert, dass innerhalb des Plangebietes kein Eingriff in den
Anfang der 90er Jahre wiederhergestellten "Lennéschen Baumsaal"
erfolgt. Lediglich ein Baum, der erst nach der für die Eingriffsermittlung relevanten
Kartierung gepflanzt wurde, muss weichen, kann aber aufgrund seines geringen Alters
und Stammumfanges noch verpflanzt und innerhalb des Plangebietes in einen neu
zu gestaltenden östlichen Abschluss des Baumsaales integriert werden.
3.1.4 Verkehr
Die vorhandenen Straßen Wilhelmstraße und
Ebertstraße werden planungsrechtlich gesichert. Zusätzlich soll auf der
Grundlage des städtebaulichen Entwurfs von Machleidt/Müller/Schäche die ebenfalls
nord-süd-verlaufende künftige Cora-Berliner-Straße festgesetzt werden. Mit der
Straße soll eine städtebauliche Zäsur zwischen Denkmal und Wohngebiet
geschaffen werden. Zugleich dient sie der Erschließung beider Flächen. Die
geplante Straße wird in einer Breite von 20 m als Straßenverkehrsfläche
ausgewiesen, um eine 10 m breite Fahrbahn mit beidseitig 5 m breiten
Gehwegen bauen zu können. Damit wird der städtebaulich hohen und verkehrlich
eher geringen Bedeutung entsprochen.
Da das Denkmalkonzept keine Stellplätze auf der
Fläche mit besonderem Nutzungszweck vorsieht und auch in der Umgebung keine
Stellplatzflächen zur Verfügung gestellt werden können, ist mit einem
erheblichen "Parkdruck" auf den umgebenden Straßen zu rechnen.
Deshalb sollen für Reisebusse Aufstellmöglichkeiten auf den äußeren Fahrbahnen
der künftigen Hannah-Arendt-Straße geboten werden, während für die Anfahrt mit
dem Pkw keine Angebote gemacht werden sollen. Allerdings kann auf der künftigen
Cora-Berliner-Straße voraussichtlich beidseitig geparkt werden. Die Umsetzung
dieses Konzeptes und weitere, den ruhenden Verkehr lenkende Maßnahmen sind
jedoch nicht Gegenstand der Bauleitplanung, sondern in der Zuständigkeit der
Straßenverkehrsbehörde.
Zur Realisierung eines Sicherheitsabstandes von
25 m zwischen Fahrbahnkante und geplantem Gebäude der Botschaft der USA
sind Verbreiterungen der Ebertstraße und der nördlich an das Plangebiet
angrenzenden Behrenstraße erforderlich, um die Fahrbahnen entsprechend
verschwenken zu können. Für die Verbreiterung der Ebertstraße soll deshalb eine
kleine Teilfläche des Großen Tiergartens und für die Verbreiterung der Behrenstraße
eine kleine Teilfläche des bisher für das Denkmal vorgesehenen Grundstückes als
Straßenverkehrsfläche ausgewiesen werden. Die Ausweisung eines 10 m tiefen
Streifens für die Behrenstraße basiert auf folgender Planung für den
Straßenraumquerschnitt: 7 m Vorgartenzone auf dem Grundstück der Botschaft, 18
m öffentlicher Gehweg auf der Nordseite der Behrenstraße, 12 m Fahrbahn
und 5 m Gehweg (ohne Straßenbäume) auf der Südseite der Behrenstraße
entlang des Denkmalgrundstückes.
Um die Behrenstraße in dieser Weise ausbauen zu
können, ist zuvor jedoch eine Änderung des festgesetzten Bebauungsplanes I-201
erforderlich, in dem die südliche Straßenbegrenzungslinie und
Straßenbaumpflanzungen entsprechend dem heutigen Bestand festgesetzt sind.
3.1.5 Grünfestsetzungen
Mit der Festsetzung (Nr. 3.1), im
allgemeinen Wohngebiet WA 1 einen Baum je 250 m² Grundstücksfläche zu
pflanzen, soll ein der Lage auf den ehemaligen Ministergärten entsprechendes
und sich von der Friedrichstadt unterscheidendes Stadtbild gewahrt werden. Die
Festsetzung bedeutet keine unzumutbare Einschränkung der Nutzbarkeit der
Grundstücksfreiflächen, da mit einer Kronenbedeckung von 10 % ein für private
Gartenflächen vergleichsweise geringer Anteil festgesetzt wird. Auch mit der
Einrechnung der vorhandenen Laubbäume wird eine zu starke Einengung der Grundstückseigentümer
ausgeschlossen.
Die Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen im
WA 1 (Nr. 3.1) und zur Begrünung von Außenwänden sowie Dachflächen im
WA 2 (Nrn. 3.2 und 3.7) erfolgen auch wegen der heutigen klimatischen
Bedeutung des Plangebietes. Mit der Realisierung der über den Bestand hinaus
zulässigen Bauten gehen diese Funktionen teilweise verloren. Daher ist die
Festsetzung bioklimatisch mindernder Maßnahmen auch auf den Baugrundstücken
geboten. Zumutbar ist dies, da die Wandbegrünung im WA 2 nur für einen kleinen
Teil der Außenwandflächen vorgeschrieben werden soll.
Um die negativen Auswirkungen auf die
Grundwasserneubildung und auf den Oberflächenabfluss des Niederschlagswassers
zu mindern, soll ein Teil des auf den einzelnen Grundstücken anfallenden
Niederschlagswassers weitgehend dem örtlichen Wasserhaushalt zugeführt werden.
Dies zu regeln, ist jedoch nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Unterstützt
werden die genannten Ziele mit der städtebaulichen Festsetzung (Nr. 3.3), im
allgemeinen Wohngebiet die Zufahrten und Wege in einem wasser- und
luftdurchlässigen Aufbau herzustellen. Feuerwehrzufahrten sollen aus
Sicherheitsgründen und Tiefgaragenzufahrten aufgrund ihres Gefälles und ihrer
starken Inanspruchnahme davon ausgenommen werden.
Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird
eine deutliche Reduzierung der privaten Wohnungsfreiflächen zugelassen. Um die
verbleibenden Flächen aufzuwerten, sollen im allgemeinen Wohngebiet bauliche
Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich
unterbaut wird, mit einer mindestens 0,60 m starken Erdschicht überdeckt
und begrünt werden (Festsetzung Nr. 3.6). Die Stärke von 0,60 m ermöglicht
das Pflanzen von Großsträuchern und einigen kleinkronigen Baumarten.
Entsprechend dem Denkmalkonzept sind in der
künftigen Cora-Berliner-Straße nur auf dem östlichen Gehweg Straßenbaumpflanzungen
vorgesehen. Deshalb sollen, orientiert an den historischen Pflanzabständen im Umfeld
(östlicher Tiergartenrand, Ebertstraße, Platz vor dem Brandenburger Tor etc.),
nur zehn Bäume vorgeschrieben werden (Festsetzung Nr. 3.4). Berücksichtigt werden
bei der festzusetzenden Anzahl Abschläge, um Spielräume bei der späteren
Realisierung zu ermöglichen. Die festgesetzten Baumpflanzungen innerhalb der
Straßenverkehrsfläche Cora-Berliner-Straße stellen aus naturschutzrechtlicher
Sicht ein Potenzial zur Kompensation der zu erwartenden Eingriffe in Natur und
Landschaft innerhalb des Plangebietes dar.
Ebenfalls aus dem Denkmalkonzept abgeleitet ist
die Festsetzung (Nr. 3.5) von 25 standortgerechten Bäumen und 16 Großsträuchern
auf der Fläche des geplanten Denkmals. Diese Festsetzung stellt keinen Widerspruch
zur Festsetzung einer GRZ von 1,0 in diesem Bereich dar. Der flächenmäßige
Anteil der 25 Bäume und 16 Sträucher mit ihren Baumscheiben ist sehr gering
(ca. 1,1 %). Außerdem handelt es sich bei den Anpflanzungen wegen des z.T.
starken Gefälles der Denkmalfläche und deren besonderen Gestaltung um technisch
aufwändig gebaute Standorte, die möglicherweise eine Unterbauung und somit
keinen Anschluss zum gewachsenen Boden im herkömmlichen Sinne aufweisen. Damit
wäre eine GRZ von exakt 1,0 technisch möglich. Die Anpflanzungen auf der Denkmalfläche
sind Sonderstandorte und damit vergleichbar mit innerstädtischen Situationen
wie auf Tiefgaragen oder in Trögen über unterirdischen Bauwerken. Dies steht
einem dauerhaften Erhalt der Pflanzung nicht entgegen.
3.1.6 Altlasten
Entsprechend der in Kapitel I.2.2.3.2
beschriebenen Belastungssituation ist im Bebauungsplan die Fläche des allgemeinen
Wohngebietes gekennzeichnet, da sie (gemäß Gutachten ENROCON 1995) erheblich
mit umweltgefährdenden Stoffen belastet ist. Die Kennzeichnung erfolgt im
Hinblick auf die bestehenden und geplanten sensiblen Nutzungen zum Wohnen.
Die Kennzeichnung schließt jedoch die Ausweisung
als allgemeines Wohngebiet nicht aus, da im Bestand aufgrund der vorliegenden
Ergebnisse der Bodenuntersuchungen hinsichtlich einer Belassung des Materials
an Ort und Stelle kein akuter Handlungsbedarf besteht. Aufgrund der Bedeckung
mit unbelastetem gärtnerischen Bodensubstrat ist ein direkter Kontakt z. B. für
spielende Kinder unterbunden. Die Grundwasseruntersuchungen zeigten darüber
hinaus, dass die vorgefundenen polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe
vom Grundwasser nicht in relevanten Mengen aufgenommen werden und eine
Gefährdung demzufolge nicht vorliegt.
Durch einen Hinweis (Nr. 4) soll aber
gesichert werden, dass im allgemeinen Wohngebiet bei Baumaßnahmen mit
erheblichen Bodenbewegungen (auch Leitungsbau) beachtet wird, dass der ausgekofferte
Boden nicht zur Wiederverfüllung an Ort und Stelle verwendet werden darf. Die
für diesen Fall zur Bewertung heranzuziehenden Einbauwerte der Berliner Liste
werden durch die Parameter Blei und polycyclische aromatische
Kohlenwasserstoffe überschritten. Daneben liegen Überschreitungen des Einbauwertes
durch Schwermetalle vor.
Bei Wasserhaltungsmaßnahmen im Plangebiet oder
der näheren Umgebung ist mit erhöhten Kosten zu rechnen, da die Grundwasserbelastungen
den Einleitwert der Berliner Liste überschreiten.
3.1.7 Eingriffe in Natur und Landschaft
Mit den durch die Aufstellung des Bebauungsplans
I-202 a vorbereiteten Vorhaben sind erhebliche und nachhaltige Eingriffe in
Natur und Landschaft verbunden.
Da im gesamten Geltungsbereich bauliche
Veränderungen vorgesehen sind, kann die durch die Planung vorbereitete
Versiegelung und Überbauung von Boden nicht innerhalb des Geltungsbereichs
ausgeglichen werden. Die Beräumung von Trümmerschutt und mit Schadstoffen
belastetem Boden wirkt sich umweltentlastend und damit eingriffsmindernd aus.
Der Eingriff in den Bodenwasserhaushalt kann
mangels entsprechender Festsetzungsmöglichkeiten der Bauleitplanung nicht gemindert
werden. Die geplanten Regenwasserversickerungen im Denkmalbereich und im allgemeinen
Wohngebiet stellen aber einen Beitrag zur Eingriffsminderung dar.
Der durch die geplante Bebauung verursachte Eingriff
in den Klimahaushalt trägt in der Summe der Eingriffe zu einer Verschlechterung
der klimatischen Verhältnisse im westlichen Teil des Ortsteils Mitte bei. Der
Eingriff kann nicht ausgeglichen werden.
Der Eingriff in das Schutzgut Arten und Biotope
kann durch die Festsetzung von Baumpflanzungen und die Begrünung der
Grundstücksfreiflächen nur in kleinen Teilen gemindert werden. Der Eingriff
kann zum weitaus größten Teil innerhalb des Plangebietes nicht ausgeglichen
werden.
Tabelle 4:
Plangebietsexterner Kompensationsbedarf
|
Flächenausweisung |
Biotope (Wertpunkte nach
Auhagen) |
Bäume (Anzahl) |
Bodenversiegelung (in m²) |
|
Allgemeines Wohngebiet
(WBM-Flächen) |
- 838 |
118 |
1.788 |
|
Straßenverkehrsflächen
(Land Berlin) |
4.626 |
23 |
3.391 |
|
Denkmal (Land Berlin/ Bund) |
24.953 |
- 15 |
17.071 |
|
Öffentliche Parkanlage |
0 |
0 |
42 |
Fazit: Für das allgemeine Wohngebiet wurde ein
anrechenbarer Ausgleichsüberhang von 838 Wertpunkten für Biotope und für das
Denkmalgebiet ein anrechenbarer Ausgleichsüberhang von 15 Bäumen ermittelt.
Ansonsten gibt es jedoch zum Teil erhebliche Eingriffsüberhänge, die eine
Kompensation außerhalb des Plangebietes erfordern.
3.1.7.1 Plangebietsexterne Kompensation
Berliner Ausgleichsflächenkonzeption
Da ein großer Teil der Eingriffe innerhalb des
Plangebietes nicht kompensiert werden kann, sollen für eine plangebietsexterne
Kompensation Maßnahmen auf der geplanten Parkanlage des Areals des
Nordbahnhofes durchgeführt und in Verbindung mit dem Bebauungsplanverfahren
I-202 a gesichert werden.
Im Rahmen der Ergänzung des Landschaftsprogramms
Berlin wurde 1999 das Verfahren zur Berliner Ausgleichsflächenkonzeption
eingeleitet. Ziel der Ausgleichskonzeption ist, naturschutzrechtliche
Kompensationsmaßnahmen aus Vorhaben nach Fachplanungsrecht und aus der
Bauleitplanung zu bündeln und auf ausgewählte Orte im Stadtgebiet zu lenken.
Ende 2000 wurde die öffentliche Auslegung zu der
Ausgleichsflächenkonzeption abgeschlossen, in deren Rahmen die stadtweiten
Flächen zur Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, darunter auch das Areal
des Nordbahnhofes, im Beteiligungsverfahren waren. Im August 2001 hat der Senat
die Ausgleichskonzeption beschlossen.
Ausgleichsfläche 'Parkanlage Nordbahnhof'
Auf einer Fläche von ca. 8,9 ha soll auf dem
Gelände des ehemaligen Nordbahnhofs eine öffentliche Parkanlage unter weitgehender
Erhaltung vorhandener Qualitäten entwickelt werden. Die planungsrechtliche
Sicherung der Fläche als öffentliche Parkanlage erfolgt durch den Bebauungsplan
I-52, der durch die BVV des Bezirkes Mitte beschlossen wurde.
Das BauGB stellt den Gemeinden unterschiedliche
Wege frei, Kompensationsmaßnahmen an anderem Ort als dem Eingriffsort zu
sichern. Wesentliche Voraussetzung ist, dass eine Gemeinde über die
Kompensationsflächen verfügen kann. Diese Voraussetzung hat das Land Berlin
Ende 2001 mit dem Abschluss eines 60-jährigen Pachtvertrages geschaffen.
Da zurzeit weder eine konkrete Teilfläche noch
eine Teilmaßnahme aus der Gesamtmaßnahme 'Parkanlage Nordbahnhof' herauslösbar
ist, wird im Folgenden ein Ansatz beschrieben, der dem Eingriffsüberhang im
Bebauungsplan I-202 c äquivalente Maßnahmen gegenüberstellt, die
impliziter Bestandteil der geplanten Parkanlage Nordbahnhof sind. Hierzu werden
die Herstellungskosten am gewählten Ausgleichsort in Beziehung gesetzt zum
Eingriffsort und zu den dortigen Eingriffsverursachern.
3.1.7.2 Ermittlung der Kompensationskosten
Ausgehend vom festgestellten Kompensationsbedarf
der einzelnen Teile des Naturhaushalts werden die zu erwartenden Kosten, die
für die Umsetzung der Maßnahmen voraussichtlich anfallen, ermittelt.
Arten und Biotope
Ausgehend von 29.081 Wertpunkten für im
Bebauungsplan I-202 a verloren gegangene Biotoptypen wurde eine neu zu
gestaltende Grünfläche von 27.958 m² ermittelt. Hierbei sind die einzelnen
Biotoptypen entsprechend der voraussichtlichen Ausgestaltung der zukünftigen
Freiflächen am Nordbahnhof und entsprechend ihres Flächenanteils gewichtet (Rasen,
Gehölze, Stauden und Hecken) und durch den jeweiligen Biotopwert je m² geteilt.
Die verwendeten Biotopwerte entsprechen in ihrer Höhe den Annahmen zur
Ermittlung des Eingriffs. Die aus den Flächen ermittelten Kosten je m² beruhen
auf der Kostenschätzung für den Park am Nordbahnhof. Im Ergebnis ergibt sich
ein Betrag von 5,97 € je Wertpunkt.
Tabelle 5:
Plangebietsexterne Kompensationskosten nach Biotoptypen und ihren
Anteilen
|
|
Biotopanteil an einer beispielhaften
Grünfläche in Prozent |
Wertpunktanteil an 29.081
Wertpunkten Kompensationsbedarf |
Biotoppunktwert je m² |
Flächenanteil in m² |
Kosten je m² in Euro |
Kosten in Euro |
|
Rasen |
94 % |
27.336 |
1,00 |
27.336 m² |
10 € |
139.767,46 € |
|
Gehölze / Stauden |
4,6 % |
1.338 |
2,75 |
486 m² |
80 € |
19.897,27 € |
|
Hecken |
1,4 % |
407 |
3,00 |
136 m² |
200 € |
13.877,62 € |
|
Gesamt |
100 % |
29.081 |
|
27.958 m² |
|
173.542,35 € |
|
|
|
|
|
> Kosten je Wertpunkt |
5,97 € |
|
Bäume
Die Kosten für Baumpflanzungen in der geplanten
Parkanlage werden pro Baum mit 1.050,00 € veranschlagt. Dieser Betrag enthält
die reinen Baumkosten (Baum mit Stammumfang von 20 cm), die Pflanzarbeiten, die
Herrichtung der Baumgrube, das Erdsubstrat, die Verankerung, die zweijährige
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege u.a.m. In der Gesamtsumme ergeben sich
für die erforderlichen 141 Bäume Kosten in Höhe von 151.200,00 €. Die 15
"Überschussbäume" im Bereich des Denkmals werden mit den flächigen
Biotopen verrechnet.
Boden
Für die zusätzliche Versiegelung von
23.445 m² im Plangebiet I-202 a wird als Kompensation im Verhältnis
1:1 die Entsiegelung einer gleich großen versiegelten Fläche angenommen. Wie in
der Eingriffsbilanz bereits dargelegt, sind im Rahmen der Umsetzung der
Planung auch mehrere umweltentlastende Wirkungen zu berücksichtigen. Dies sind
die Beräumung von Trümmer- und Kulturschutt, die Beräumung von mit Schadstoffen
belastetem Boden, die Reduzierung von Schadstoffeinträgen in das Grundwasser
sowie die Beräumung von Bunker-, Fundament- und Kellerresten. Bei angenommenen
Kompensationskosten von 20,45 € je m² zu entsiegelnder Fläche werden für
die genannten Umweltentlastungen Abschläge in die Beurteilung der Kosten einbezogen.
Im Ergebnis wird daher nur von Kompensationskosten von 7,67 € je m²
ausgegangen, so dass beim Schutzgut Boden Kosten von ca. 180.000 €
entstehen (dieser Wert entspricht beispielsweise einem in Berlin angewandten
Vorgehen, nach dem je 100 m² versiegelter Fläche die Pflanzung eines
Laubbaumes zugeordnet wird).
Wasser
Die erheblichen Beeinträchtigungen des
Wasserhaushalts durch Versiegelung und Kanalisation werden im Gesamtzusammenhang
mit dem Themenbereich Boden/Versiegelung behandelt. Abnehmende Versiegelung
führt zu einer Erhöhung von Infiltration und mindert den Abfluss in die
Kanalisation, so dass mit einer Verbesserung der Bodenverhältnisse auch eine
Verbesserung der Bodenwasserverhältnisse in gleicher Größenordnung erzielt
werden kann.
Es entstehen keine gesonderten Kosten.
Klima
Mit der Pflanzung von Bäumen und
Sträuchern/Stauden sowie mit der Anlage von Rasenflächen wird die Wirksamkeit
innerstädtischer Grünflächen als klimatisch ausgleichend wirkender Flächen erhöht.
Mit flächenhaften Begrünungen ist auch eine Verbesserung der klimatischen
Verhältnisse gegeben.
Es entstehen keine gesonderten Kosten.
3.1.7.3 Zuordnung der Kompensationskosten
In den nachstehenden Tabellen sind die
vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahmen mit der Ermittlung äquivalenter Kosten
den einzelnen Verursachern nach jeweiligem Eingriffsüberhang im Plangebiet
I-202 a zugeordnet. Im weiteren Verfahrensverlauf des Bebauungsplanes
I-202 a bedarf es des Abschlusses entsprechender öffentlich-rechtlicher
Verträge bzw. verwaltungsinterner Vereinbarungen.
Tabelle 6:
Plangebietsexterne Kompensationskosten nach Schutzgütern und Flächenausweisungen
|
Biotope |
Bäume |
Boden |
Kosten je Teilgebiet netto |
||||
|
Flächenausweisung |
Kompensationsbedarf |
Kosten bei 5,97 € je Wertpunkt |
Kompensationsbedarf |
Kosten bei 1.050,00 € je Baum |
Kompensationsbedarf |
Kosten bei 7,67 € je m² |
|
|
|
Wertpkt. |
|
Bäume |
|
versiegelte Fläche in m² |
|
|
|
WA |
- 838 |
- 5.003,05 € |
84 |
87.832,50 € |
2.704 |
20.738,00 € |
103.567,45 € |
|
Straßenverkehrsfläche |
4.626 |
27.605,89 € |
23 |
24.150,00 € |
3.391 |
26.006,86 € |
77.762,75 € |
|
Denkmal |
24.953 |
148.908,30 € |
- 15 |
- 15.750,00 € |
17.071 |
130.923,96 € |
264.082,25 € |
|
Öffentliche Parkanlage |
0 |
0,00 € |
0 |
0,00 € |
42 |
322,11 € |
322,11 € |
Tabelle 7:
Berechnung und Zuordnung der planexternen Kompensationskosten insgesamt
|
Flächenausweisung |
Kosten je Teilgebiet netto |
Summe incl. Planungskosten
(14 %) |
Summe incl. Planungskosten
und Mehrwertsteuer (16 %) |
Kostenanteil in Prozent |
|
WA |
103.567,45 € |
118.066,90 € |
136.957,60 € |
23,24 |
|
Straßenverkehrsfläche |
77.762,75 € |
88.649,54 € |
102.833,46 € |
17,45 |
|
Denkmal |
264.082,25 € |
301.053,77 € |
349.222,37 € |
59,25 |
|
Öffentliche Parkanlage |
322,11 € |
367,21 € |
425,96 € |
0,07 |
|
Plangebiet insgesamt |
445.734,57 € |
508.137,41 € |
589.439,40 € |
100 |
3.2 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Die beabsichtigten Festsetzungen des
Bebauungsplanes können aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, auch die
GRZ von 1,0 auf der Fläche mit besonderem Nutzungszweck. Zwar ermöglicht diese
Festsetzung eine Versiegelung bis zu 100 %, während dieses Gebiet im
Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil (Anteil von
unversiegelter Fläche über 60 %) dargestellt ist. Aber auf einer Fläche mit
hohem Grünanteil müssen sich die versiegelten Flächen nicht gleichmäßig
verteilen, sondern können sich innerhalb dieser Fläche auf wenige Standorte
konzentrieren, hier u.a. auf das Denkmalgrundstück.
Die zulässige vollständige Versiegelung der ca.
2 ha großen Denkmalfläche müsste bei der Berechnung des hohen Grünanteils
für die übrigen Flächen berücksichtigt werden, indem der Grünanteil im
südlichen Bereich als Ausgleich so erhöht wird, dass auf der gesamten ca.
8 ha großen Fläche ein Grünanteil von über 60 % erreicht wird. Da dieser
hohe Grünanteil im südlichen Bereich (Plangebiet I-202 b) aber nicht
erreicht werden wird, hat das Abgeordnetenhaus mit Beschluss vom 25.6.1998 der
Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung entsprechend der
Festsetzungen des Bebauungsplans I-202 b zugestimmt. Somit wird nach
In-Kraft-Treten des B-Plans I-202 b die FNP-Darstellung der
Sonderbaufläche Hauptstadtfunktionen mit hohem Grünanteil durch die Darstellung
Sonderbaufläche Hauptstadtfunktionen ersetzt werden (Berichtigung gemäß
§ 246 Abs. 3 BauGB).
III. Auswirkungen
1. Auswirkungen auf das Wohnen
Mit dem Neubau von Wohnungen erfolgt eine
Arrondierung der vorhandenen Bebauung mit dem Angebot zusätzlicher Wohnungen in
attraktiver Innenstadtlage und der Möglichkeit, durch Blockrandschließung einen
ruhigen Innenhof zu schaffen. Zugleich wird den Bewohnern der vorhandenen
Häuser Wilhelmstraße 73 - 81 der weite Blick nach Westen in Richtung Großer
Tiergarten genommen.
Mit der Reduzierung des WBM-Grundstückes sowie
mit der durch die geplante Wohnbebauung erhöhten Wohnungszahl wird die Versorgung
mit privaten Grünflächen rechnerisch deutlich schlechter. Es besteht jedoch die
Chance, im Zuge der Neuorganisation und Neugestaltung der Grünflächen zwischen
der bestehenden und der geplanten Wohnbebauung qualitative Verbesserungen des
privaten Freiraums zu erzielen.
2. Auswirkungen auf den Verkehr
Das Verkehrsaufkommen, dass durch die im
Plangebiet vorgesehene zusätzliche Bebauung entsteht, hat auf den fließenden Verkehr
und die öffentlichen Verkehrsmittel im Umfeld aufgrund der schon jetzt hohen
Verkehrsmengen nur geringe Auswirkungen. Durch die Besucher des Denkmals für
die ermordeten Juden Europas ist allerdings mit großen Auswirkungen auf den
ruhenden Verkehr zu rechnen. Um das Halten der Busse auf der künftigen
Hannah-Arendt-Straße zu ermöglichen und vermeidbaren Verkehr aus der künftigen
Cora-Berliner-Straße herauszuhalten, werden voraussichtlich Lenkungsmaßnahmen
der Straßenverkehrsbehörde erforderlich sein.
3. Auswirkungen auf Natur und Landschaft
Die nachfolgend dargestellten Auswirkungen auf
Natur und Landschaft basieren auf den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit
folgender Flächenbilanz:
Tabelle 8:
Flächenbilanz für die Ausweisungen im B-Plan I-202 a
|
Flächenausweisung |
Flächensummen in m² |
Flächenanteil in % (gerundet)
|
|
Fläche mit besonderer
Zweckbestimmung (Denkmal) |
19.080 |
42 |
|
Allgemeines Wohngebiet |
13.396 |
29 |
|
Öffentliche Parkanlage |
2.684 |
6 |
|
Straßenverkehrsfläche |
10.320 |
23 |
|
Plangebiet insgesamt |
45.480 |
100 |
Alle Auswirkungen beziehen sich auf die
Veränderungen im Plangebiet. Die in Kapitel II. 3.1.6 vorgeschlagenen
plangebietsexternen Maßnahmen sind hierbei nicht berücksichtigt.
Bei Sicherung und Durchführung der externen
Maßnahmen können die unten beschriebenen Auswirkungen als vollständig kompensiert
angesehen werden.
3.1 Geologie, Boden, Bodenwasser
3.1.1 Boden
Bodenversiegelung
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes
ermöglichen eine deutliche Zunahme der Versiegelung im Plangebiet. Die
Gesamtversiegelung des Plangebiets steigt von ca. 40 % im Bestand
(18.049 m²) auf ca. 89 % zulässige Versiegelung in der Planung
(40.341 m² bei 45.378 m² Plangebietsfläche). Dies entspricht einer
Zunahme um 22.292 m² bzw. um 123 %.
Für eine vollständige Kompensation würde die
Entsiegelung einer Fläche von 22.292 m² erforderlich werden.
Tabelle 9:
Bodenversiegelung nach Teilgebieten
|
Flächenausweisung |
Zunahme der Bodenversiegelung
in m² |
Zunahme der Bodenversiegelung
in % |
Anteil an zusätzlicher
Gesamtversiegelung in % |
|
Allgemeines Wohngebiet
(WBM-Flächen) |
2.704 |
35,1 |
11,6 |
|
Straßenverkehrsfläche (Land
Berlin) |
3.167 |
46,7 |
13,7 |
|
Denkmal (Land Berlin/Bund) |
17.313 |
887,4 |
74,5 |
|
Öffentliche Parkanlage |
41 |
2,5 |
0,2 |
|
Plangebiet insgesamt |
23.225 |
128,7 |
100 |
Im Denkmalbereich können die heute weitgehend
unversiegelten Flächen durch die Neubebauung vollständig versiegelt werden, was
einer Zunahme der Bodenversiegelung gegenüber dem Ist-Zustand von fast
900 % entspricht. Im allgemeinen Wohngebiet steigt die Bodenversiegelung
durch die Neubebauung um 35 %. Durch den Neubau der Cora-Berliner-Straße
auf Grünflächen und die Erweiterung der Behrenstraße in Ruderalfluren steigt
der Versiegelungsgrad auf Straßen um insgesamt fast 47 %. Der Verschwenk
der Ebertstraße in den Großen Tiergarten verursacht für das im Geltungsbereich
gelegene Teilgebiet 2,5 % mehr Versiegelung.
Gegenüberstellung der unterschiedlichen
Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
Als umweltentlastend sind folgende Auswirkungen
einzustufen:
- die flächige Beräumung von Kultur- und
Trümmerschutt im Bereich der Baufelder,
- die Beräumung der mit Schadstoffen
belasteten Böden,
- der weitgehende Ausschluss von
Grundwasserverunreinigungen durch beräumte Untergrundverunreinigungen.
Diesen Umweltentlastungen steht die um
129 % erhöhte Versiegelung des Bodens gegenüber. Unter Berücksichtigung
aller be- und entlastenden Auswirkungen der Planung wird für das Schutzgut Boden
von einem nicht ausgeglichenen Bilanzergebnis ausgegangen. Die Bodenberäumungen
vermögen die in gleicher Flächengrößenordnung verursachten Versiegelungen nur zu
einem sehr geringen Teil auszugleichen.
Bodenwasser
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die
Infiltration des Niederschlagswassers und damit die Grundwasseranreicherung im
Vergleich von Bestand und Planung abnimmt, während der Oberflächenabfluss in
die Kanalisation zunimmt. Die Abflussbildung wird gegenüber dem heutigen Zustand
erhöht. Damit verbunden sind
- eine
zusätzliche Belastung der Kanalisation,
- erhöhte
Einleitungen in Oberflächengewässer,
- erhöhte
Schmutzfrachten bzw. Belastungen bei Starkregenereignissen durch Regenüberläufe,
- verminderte
Infiltration (verminderte Grundwasserneubildung).
Die im Plangebiet vorgesehenen Versickerungen
auf dem Grundstück des Denkmals und im allgemeinen Wohngebiet stellen insgesamt
Entlastungen dar und wirken sich auf den Eingriff in den Wasserhaushalt mindernd
aus.
3.1.2 Altlasten
Mit Realisierung der geplanten Vorhaben erfolgt
eine nahezu vollständige und ordnungsgemäße Beseitigung der vorhandenen
Belastungen des Bodens.
3.2 Klima
Im Hinblick auf die geplante Bebauung ist von
einer geringen Erhöhung der Lufttemperatur im langjährigen Mittel auszugehen.
Jedoch erwärmen sich bei austauscharmen Wetterlagen die künftig bebauten
Gebiete stärker, so dass die Wärmeinsel über dem Bezirk Mitte näher an den
Großen Tiergarten herantritt. Die relative Luftfeuchte verringert sich
entsprechend der Temperaturzunahme. Eine leichte bis mäßige Erhöhung der Schwülegefährdung
ist wahrscheinlich, wobei jedoch die erhöhte Schwülebelastung der dicht
bebauten Areale der Friedrichstadt nicht erreicht wird.
Die Wind- und Austauschverhältnisse werden
weniger durch die künftige Bebauungsstruktur des Plangebietes als vielmehr
durch die Bebauung des Pariser bzw. Potsdamer/Leipziger Platzes beeinträchtigt.
Die ebenerdige Belüftungsachse in Süd-Nord-Richtung ist bereits eingeschränkt.
Lediglich über die Behrenstraße, über die
künftige Hannah-Arendt-Straße und teilweise über die Voßstraße wird noch eine bodennahe
klimatische Wechselwirkung vom Großen Tiergarten über die ehemaligen
Ministergärten in die Friedrichstadt erfolgen. Mit der Abnahme der
Belüftungsfunktionen steigt im Bereich des Denkmals und der Wohnbebauung auch
die Immissionsbelastung.
Im unmittelbaren Denkmalbereich können durch die
flächige Versiegelung bei langer Sonneneinstrahlung erhebliche Aufheizungseffekte
auftreten. Dies ist mit sommerlichen Temperaturspitzen und zeitweiligen kleinklimatischen
Belastungen verbunden. Demgegenüber werden diese Auswirkungen durch den
Einfluss des ausgleichend wirkenden Großen Tiergartens teilweise gemindert.
3.3 Arten und Biotope
Im Bereich des Denkmals gehen vollständig die
Ruderalfluren des ehemaligen Grenzstreifens sowie Rasenflächen und Gehölze der
Wohnungsfreiflächen verloren.
Im Bereich der geplanten Neubebauung und der
geplanten Straßenflächen (Verbreiterung der Behrenstraße und Bau der
Cora-Berliner-Straße) gehen überwiegend Rasen- und Gehölzstrukturen sowie zu
einem kleinen Teil Ruderalfluren verloren.
Im Randbereich der öffentlichen Parkanlage
"Großer Tiergarten", die hier durch überwiegend wassergebundene
Wegeflächen mit Baumreihen geprägt ist, geht eine spitze dreieckige Fläche von
30 m Länge und bis zu 2,5 m Breite zu Gunsten der Ebertstraße verloren.
Der Verlust ist ein Eingriff, aber der im Plangebiet gelegene Abschnitt des
"Lennéschen Baumsaales" bleibt erhalten. Lediglich ein erst nach der
Bestandserhebung gepflanzter und somit nicht in die Eingriffsbilanz eingehender
Baum muss weichen. Er kann jedoch umgepflanzt und innerhalb des Plangebietes in
einen neu zu gestaltenden östlichen Abschluss des Baumsaales integriert werden.
Im allgemeinen Wohngebiet wird auf der durch
Baugrenzen bestimmten überbaubaren Grundstücksfläche von einem Verlust der
bestehenden gärtnerisch angelegten Flächen ausgegangen (worst-case-Betrachtung).
Hier stehen den Verlusten in der Planung die Festsetzungen zur Dach- und
Fassadenbegrünung gegenüber.
Im Ergebnis beträgt bei Berücksichtigung aller
Biotoptypen der Biotoptypenverlust 22.775 m². Dieser hohe Verlust ist vor
allem auf die Denkmalfläche im Bereich der Ruderalfluren und die künftige
Cora-Berliner-Straße im Bereich der Grünflächen zurückzuführen.
Bei einem Vergleich der Biotopwertpunkte ergibt
sich ein Verlust von 28.741 Wertpunkten, die nicht innerhalb des Geltungsbereichs
kompensiert werden können.
Biotopflächenbilanz nach Flächenwidmung
Tabelle 11:
Biotopflächenbilanz nach Flächenwidmung
|
Flächenwidmung |
Veränderung, Bilanzergebnis
(Wertpunkte nach Auhagen) |
Veränderung gegenüber
Ist-Zustand in Prozent |
Anteil an Gesamtveränderung
in Prozent |
|
Allgemeines Wohngebiet
(WBM-Flächen) |
838 |
13,3 |
- 2,9 |
|
Straßenverkehrsfläche (Land
Berlin) |
- 4.626 |
- 100 |
16,1 |
|
Denkmal (Land Berlin/Bund) |
- 24.953 |
- 100 |
86,8 |
|
Öffentliche Parkanlage |
0 |
0 |
0 |
|
Plangebiet insgesamt |
- 28.741 |
|
100 |
Für den Bereich der Wohnbebauung ergibt sich bei
Einbeziehung der Planung eine fast ausgeglichene Bilanz. Dem Verlust an ebenerdigen
Biotopflächen stehen die Dach- und Fassadenbegrünungen für den geplanten Neubau
gegenüber, so dass sich im Ergebnis ein kleiner Überschuss ergibt.
Für die Straßenverkehrsflächen
(Cora-Berliner-Straße, Behrenstraße, Ebertstraße) ergibt sich eine deutlich
negative Bilanz, da insbesondere mit der Cora-Berliner-Straße alle in diesem
Bereich vorhandenen Biotoptypen überplant werden (- 100 %).
Das Denkmal weist durch die vollständige
Inanspruchnahme von Ruderalfluren und Rasenflächen bei fehlender anrechenbarer
Neuanlage von Biotopen ein Bilanzdefizit von 24.953 Wertpunkten
(- 100 %) auf.
Die öffentliche Parkanlage (Großer Tiergarten)
wird von flächigen Biotopveränderungen nicht berührt, da nur in den randlichen
Wegebereich eingegriffen wird.
Bäume
Die Bilanzierung des Baumbestandes erfolgt auf
Grundlage einer Baumkartierung aus dem Jahre 1994. Die Bäume wurden mit
Standort, botanischem und deutschem Namen, Stammumfang und Kronendurchmesser
kartiert.
Für die Bilanzierung wurde die Summe aller
verloren gehenden Stammumfänge der Summe der Stammumfänge der geplanten Bäume
gegenüber gestellt. Diese nach Stammumfängen vorgehende Methode erfasst sowohl
Bäume mit größerem und kleinerem Umfang. Anders als die Kriterien der
Baumschutzverordnung Berlin, die nur Bäume mit einem Stammumfang
> 60 cm berücksichtigen, kann so sichergestellt werden, dass auch
die beträchtliche Anzahl verloren gehender Bäume mit einem Stammumfang von
weniger als 60 cm bilanziert wird. Der entstehende rechnerische Saldo aus
dem Verlust und der Planung der Stammumfänge aller Bäume wird dann für die
Ermittlung des Kompensationsbedarfs zugrunde gelegt. Dieser Bedarf wird
ermittelt, indem je verloren gehendem Zentimeter Stammumfang ein Zentimeter
Stammumfang als Ersatz angenommen wird.
Die insgesamt 66 verloren gehenden Bäume
befinden sich überwiegend im Bereich der Grünflächen der Wohnbebauung (34 Bäume).
Elf Bäume gehen im Bereich der künftigen Cora-Berliner-Straße, einer im Bereich
der Erweiterung der Behrenstraße und 20 im Denkmalbereich verloren.
Die mit Leitungsrechten zu belastende Fläche A
kann weitere Baumverluste nach sich ziehen, wenn Bäume zur Durchführung von
Leitungsarbeiten bzw. zum Verlegen neuer Leitungen entfernt werden müssen.
Entlang der Wilhelmstraße können davon maximal 15 Bäume (davon 8 geschützt nach
Baumschutzverordnung) betroffen werden. Der (potenzielle) Eingriff wird hier
genannt, er ist aber in die rechnerische Eingriffsbilanzierung nicht eingeflossen,
da aufgrund der Festsetzungen im Bebauungsplan von einem Erhalt der Stellplatzanlage
und der Bäume ausgegangen werden kann.
Die entsprechend der textlichen Festsetzungen
geplanten Bäume umfassen
- Baumpflanzungen im Straßenraum der
künftigen Cora-Berliner-Straße (10 Bäume bei 1 Baum je 8 m),
- Baumpflanzungen auf der Denkmalfläche (25
Bäume).
Die auf der Denkmalfläche geplanten
Großsträucher werden in der Bilanz mit der Hälfte eines Baumes angesetzt, das
ergibt bei 16 Großsträuchern acht Bäume.
Aufgrund der besonderen Situation im allgemeinen
Wohngebiet (Erhalt eines Teils der Bäume im Blockinnenbereich sowie auf der
Fläche A) heben sich die Zahlen der Pflanzbindung mit der vermutlichen Zahl der
anzurechnenden vorhandenen Bäume auf.
Im Bilanzergebnis wird bei Gegenüberstellung von
Verlust und Planung ein rechnerisches Defizit von 1.843 cm Stammumfang ermittelt.
Dies entspricht 92 Ersatzbäumen mit einem Stammumfang von 20 cm.
Nicht bilanziert, weil erst nach der
Eingriffserhebung gepflanzt, sind drei Bäume auf der Westseite der Ebertstraße,
von denen einer auf der künftigen Straßenverkehrsfläche steht. Aufgrund seines
geringen Alters und Stammumfanges (23 cm) wird angenommen, dass dieser
Baum verpflanzt und somit erhalten werden kann.
Baumbilanz nach Flächenausweisung
Tabelle 13:
Baumbilanz nach Flächenausweisung
|
Flächenausweisung |
verbleibender
Kompensationsbedarf => planexterne Kompensation |
Anteil am verbleibenden
Kompensationsbedarf in % |
|
||
|
Allgemeines Wohngebiet
(WBM-Flächen) |
84 Bäume |
91 |
|||
|
Straßenverkehrsfläche (Land
Berlin) |
23 Bäume |
25 |
|||
|
Denkmal (Land Berlin/ Bund) |
- 15 Bäume |
- 16 |
|||
|
Öffentliche Parkanlage |
0 |
0 |
|||
|
Plangebiet insgesamt |
92 Bäume |
100 |
|||
Im Bilanzergebnis wird der verbleibende
Kompensationsbedarf für die Teilflächen des Geltungsbereichs dargestellt. Da
eine größere Anzahl von Bäumen mittleren Alters und größerer Stammumfänge im
Bereich der Wohnungsfreiflächen durch die neue Wohnbebauung und die
Cora-Berliner-Straße überplant werden und nur in begrenzten Umfang Neupflanzungen
festgesetzt werden, besteht hier ein erhöhter Kompensationsbedarf mit 91 %
bzw. 25 % am Gesamtbedarf. Im Bereich des Denkmals ergibt sich ein
Bilanzüberschuss, da mehr Bäume gepflanzt werden sollen als verloren gehen.
3.4 Landschaftsbild
Im Fall des Denkmals für die ermordeten Juden
Europas stellt sich eine ganz eigene Situation dar. Mit dem Ergebnis des Wettbewerbs
und der anschließenden Überarbeitung ('Eisenman II') sowie den nachfolgenden
Beschlüssen liegen Entscheidungen vor, die Ergebnis eines mehr als
zehnjährigen, zum Teil sehr kontroversen öffentlichen Diskurses über Ort, Inhalt,
Aufgabe und Gestaltung des Denkmals sind. Das erlangte Ergebnis entzieht sich
dem Rahmen einer naturschutzfachlichen Bewertung, da es mit den üblichen
Kriterien des Stadt und Landschaftsbildes nicht bewertbar ist. Das Ergebnis
zur Gestaltung des Denkmals bildet einen komplexen gesellschaftspolitischen
Entscheidungsgang ab, der vollständig als vorgegebene Setzung angesehen wird.
Aus den genannten Gründen wird an dieser Stelle
keine weitere Bewertung zum Thema Landschaftsbild vorgenommen, was zwar zu
einer aus naturschutzrechtlicher Sicht unvollständigen Bewertung führt, sich
aber zwingend aus der Besonderheit des Ortes ergibt.
4. Auswirkungen auf die Umwelt
Die Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die
Umwelt (Luftschadstoffe, Lärm) sind im Verhältnis zu den vorhandenen bzw. zu
erwartenden Umweltbelastungen, die von den umgebenden Straßen ausgehen, relativ
gering.
4.1 Luftschadstoffe
Durch den Bau der Cora-Berliner-Straße ist
gegenüber der heutigen Situation von einer geringen Zunahme der Luftschadstoffbelastungen
aufgrund des zusätzlichen Verkehrsaufkommens auszugehen. Gesonderte
Luftschadstoffuntersuchungen liegen nicht vor, jedoch wurden detaillierte
Untersuchungen im Rahmen des Bebauungsplanes I-202 c (Verlängerung der
Französischen Straße) durchgeführt. Danach werden im gesamten Verlauf der geplanten
Verlängerung der Französischen Straße für die Parameter Benzol, Ruß und
Stickstoffdioxid die Maximalkonzentrationen bzw. die Prüfwerte der 23. BImSchV
zum § 40 Abs. 2 BImSchG - berechnet auf das Prognosejahr 2010 - deutlich
unterschritten. Dies gilt sowohl für den dicht umbauten Abschnitt östlich der
Wilhelmstraße wie auch für die entlang der südlichen Plangebietsgrenze
verlaufende künftige Hannah-Arendt-Straße. Sollten die Prüfwerte wider Erwarten
überschritten werden, dann sind straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur
Begrenzung des Verkehrs zu prüfen und ggf. zu veranlassen.
Für die im Plangebiet liegende künftige
Cora-Berliner-Straße ist aufgrund der sehr viel geringeren Verkehrsbelastung
(weniger als 1/16) und der nur einseitigen Bebauung eine kritische Schadstoffkonzentration
auszuschließen.
4.2 Lärm
Da mit der Aufstellung des Bebauungsplans
I-202 a zeitgleich Planungsrecht für die Cora-Berliner-Straße und für die
Bebauung im allgemeinen Wohngebiet WA 2 geschaffen wird, war fraglich, ob
es sich bei der Planung um die Neuanlage einer Straße im Sinne des BImSchG
handelt. Um hierüber Klarheit und Verfahrenssicherheit zu erlangen, wurde
vorsorglich eine Ermittlung der Straßenverkehrs-Geräuschimmissionen im
Einwirkungsbereich der Cora-Berliner-Straße durchgeführt und eine Beurteilung
gemäß der 16. BImSchV erstellt (ACCON Januar 2003). Die berechneten
Immissionspegel bleiben im gesamten Gebiet deutlich unterhalb der durch die
16. BImSchV vorgegebenen Grenzwerte. Dies gilt sowohl für die Tag- als
auch insbesondere für die Nachtwerte. Somit haben die Berechnungen zum
Ergebnis, dass keine Grenzwertüberschreitungen vorliegen und sich voraussichtlich
keine Änderungsansprüche ergeben.
Mit der Aufnahme der DIN 4109 als anerkannter
Baunorm in Berlin sind die Erfordernisse über den Schallschutz nicht mehr Gegenstand
des Bebauungsplanes, sondern werden im Rahmen der Baugenehmigung geregelt.
Die Belastungen, die durch die angrenzenden
Straßen (insbesondere durch die Behrenstraße und die künftige
Hannah-Arendt-Straße) verursacht werden, werden bzw. wurden im Rahmen der jeweiligen
Bebauungsplanverfahren geregelt.
IV. Verfahren
Am 21.03.1995 stellte der Senat im Benehmen mit
dem Rat der Bürgermeister durch Beschluss fest, dass der Geltungsbereich der
Entwicklungsmaßnahme "Hauptstadt Berlin - Parlaments- und Regierungsviertel"
gemäß § 4c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGBauGB in der Fassung vom 11.12.1987,
zuletzt geändert durch Artikel IV des Gesetzes vom 19.07.1994, ein Gebiet von
außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung ist. Somit wurde gemäß § 4c
Abs. 3 AGBauGB i.V. mit § 4b AGBauGB die Aufstellung und Festsetzung von Bebauungsplänen
im Geltungsbereich der Entwicklungsmaßnahme Aufgabe der zuständigen Senatsverwaltung.
Der Beschluss der Senatsverwaltung für Bau- und
Wohnungswesen vom 16.05.1995 über die Aufstellung des Bebauungsplanes I-202
wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 08.12.1986, zuletzt geändert
durch Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 23.11.1994, in Verbindung mit § 4 Abs.
1, § 4c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 sowie § 4b Abs. 1 AGBauGB in der Fassung
vom 11.12.1987, zuletzt geändert durch Artikel IV des Gesetzes vom 19.07.1994,
im Amtsblatt für Berlin Nr. 29 vom 02.06.1995 auf Seite 1762 bekannt gemacht.
Von der öffentlichen Darlegung der allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung und der Anhörung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB
wurde gemäß § 2 Abs. 2 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Satz 2 BauGB-MaßnahmenG in
der Fassung vom 28.04.1993 abgesehen.
Die Beteiligung der Behörden und Stellen, die
Träger öffentlicher Belange sind, fand gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
23.06. bis 26.07.1995 statt. Beteiligte, die bis Fristablauf nicht Stellung
genommen hatten, wurden erneut zur Stellungnahme bis zum 11.08.1995
aufgefordert.
Der Beschluss der Senatsverwaltung für Bau- und
Wohnungswesen vom 30.10.1995 über die Teilung des räumlichen Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes I-202 und die Aufstellung des Bebauungsplanes I-202 a
wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 08.12.1986, zuletzt
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23.11.1994, im Amtsblatt für Berlin
Nr. 58 vom 17.11.1995 auf Seite 4551 bekannt gemacht.
Der Beschluss der Senatsverwaltung für Bauen,
Wohnen und Verkehr vom 03.07.1996 über die Einschränkung des räumlichen Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 08.12.1986,
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23.11.1994, im Amtsblatt für
Berlin Nr. 38 vom 26.07.1996 auf Seite 2571 bekannt gemacht.
Seit 01.01.1998 werden alle Verfahrensschritte
gemäß § 233 Abs. 1 Satz 2 BauGB nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in
der Fassung vom 27.08.1997 durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und Stellen, die
Träger öffentlicher Belange sind, fand gemäß § 4 BauGB in der Zeit vom
20.02. bis 31.03.2001 statt.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans in
der Zeit vom 07.08. bis einschließlich 07.09.2001 ist am 27.07.2001 im
Amtsblatt für Berlin Nr. 38 auf Seite 3328 fristgerecht bekannt gemacht worden.
Die erneute öffentliche Auslegung des
Bebauungsplans in der Zeit vom 10.03. bis einschließlich 24.03.2003 ist am
28.02.2003 im Amtsblatt für Berlin Nr. 9 auf Seite 732 fristgerecht bekannt gemacht
worden.
B. Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 08.
Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253), zuletzt geändert durch Artikel 24 des Gesetzes
vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2049).
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.
August 1997 (BGBl I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12
des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850/2852).
Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch
(BauGB-MaßnahmenG) in der Fassung vom 28.04.1993 (BGBl. I S. 622), geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 01.11.1996 (BGBl. I. S. 1626).
Verordnung über die bauliche Nutzung der
Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990
(BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466).
Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs
(AGBauGB) vom 11. Dezember 1987 (GVBl. S. 2731), zuletzt geändert durch
Artikel IV des Gesetzes vom 09. November 1995 (GVBl. S. 764).
Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs
(AGBauGB) in der Fassung vom 07. November 1999 (GVBl. S. 578).
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
(Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) in der Fassung vom 12. März 1987 (BGBl. I
S. 889), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. August 1997 (BGBl. I S. 2081).
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
(Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) in der Fassung vom 25. März 2002 (BGBl. I
S. 1193).
Verordnung über die förmliche Festlegung des
städtebaulichen Entwicklungsbereiches und der zugehörigen Anpassungsgebiete
zur Entwicklungsmaßnahme "Hauptstadt Berlin - Parlaments- und Regierungsviertel"
vom 17. Juni 1993 (GVBl. S. 268), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.
Juni 1999 (GVBl. S. 346).
C. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die
Finanzplanung
1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben
Zur Umsetzung des Bebauungsplans I-202 a
wurden folgende Ausgaben ermittelt:
a) Vorbereitung / Planung
- B-Plan-Verfahren und Landschaftsplanerischer
Fachbeitrag 93.000
€
- Schalltechnisches Gutachten 7.000
€
b) Grunderwerb
- Flächen der Wohnungsbaugesellschaft Mitte
(2.353 m²) 1.789.000
€
- Flächen des Bundes (1.110 m²) 855.000
€
c) Erschließung
- Neubau Cora-Berliner-Straße 575.000
€
- Anteil Neubau Behrenstraße 130.000
€
- Anteil Gehwegerneuerung Ebertstraße 354.000
€
d) Anteil an den Maßnahmen zum Ausgleich der
Eingriffe in Natur und Landschaft
-
Ausgleich für die Anlage von Straßenverkehrsflächen 137.000 €
----------------
Summe der Kosten 3.940.000
€
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der
Entwicklungsmaßnahme "Hauptstadt Berlin - Parlaments- und Regierungsviertel",
die haushaltsmäßig bei Kapitel 1220, Titel 89443, abgesichert ist. Der Bund
beteiligt sich an der Finanzierung in Höhe von 64 v.H.; die Einnahmen werden
bei Kapitel 1220, Titel 33122, nachgewiesen.
Der Grunderwerb von Flächen der
Wohnungsbaugesellschaft Mitte ist bereits über die Entwicklungsmaßnahme
erfolgt. Der Grunderwerb von Flächen des Bundes für die Verschwenkung der Behrenstraße
infolge notwendiger Sicherheitsmaßnahmen für die Botschaft der USA wird derzeit
mit der Oberfinanzdirektion verhandelt.
2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Keine.
Aufgestellt:
Berlin, den 11. November
2003
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Referat II B
.................................
Schoen
Leiterin des Referats
Textliche Festsetzungen
Die Überschriften (mit
einstelliger Ordnungszahl) sind nicht Bestandteil der Festsetzungen.
1. Art und Maß der baulichen Nutzung
1.1 Im allgemeinen Wohngebiet sind die
nach § 4 Abs. 3 Nrn. 4 und 5 der Baunutzungsverordnung ausnahmsweise zulässigen
Anlagen (Gartenbaubetriebe und Tankstellen) nicht zulässig.
1.2 Im allgemeinen Wohngebiet
WA 2 darf bei der Ermittlung der zulässigen Grundfläche die festgesetzte
Grundflächenzahl durch die Grundflächen von baulichen Anlagen unterhalb der
Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis
zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden.
2. Weitere Arten der Nutzung
2.1 Im allgemeinen Wohngebiet sind auf
den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Garagen und (ausgenommen die Fläche
A) Stellplätze unzulässig.
2.2 Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht
Gegenstand der Festsetzung.
3. Grünfestsetzungen
3.1 Im allgemeinen Wohngebiet
WA 1 ist je 250 m² Grundstücksfläche mindestens ein standortgerechter Laubbaum
zu pflanzen und zu erhalten. Bei der Ermittlung der Zahl der zu pflanzenden
Bäume sind die vorhandenen Laubbäume einzurechnen.
3.2 Im allgemeinen Wohngebiet
WA 2 sind die den Blockinnenbereichen zugewandten Außenwandflächen baulicher
Anlagen im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss auf 20 % der Außenwandfläche mit
selbstklimmenden, rankenden oder schlingenden Pflanzen zu begrünen.
3.3 Im allgemeinen Wohngebiet ist eine
Befestigung von Wegen und Zufahrten, ausgenommen Tiefgaragenzufahrten, nur in
wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Auch Wasser- und Luftdurchlässigkeit
wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierungen
und Betonierungen sind unzulässig.
3.4 Auf den Straßenverkehrsflächen der
Planstraße Cora-Berliner-Straße sind mindestens zehn standortgerechte Laubbäume
einheitlicher Art zu pflanzen.
3.5 Auf der Fläche mit der
Zweckbestimmung "Denkmal für die ermordeten Juden Europas" sind mindestens
25 standortgerechte Bäume und mindestens 16 standortgerechte Großsträucher zu
pflanzen.
3.6 Im allgemeinen Wohngebiet sind auf
den nicht überbaubaren Flächen bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche,
durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, mit einer mindestens
0,80 m starken Erdschicht zu überdecken und zu begrünen. Dies gilt nicht
für Wege und Zufahrten.
4. Immissionsschutz
4.1 Im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes ist die Verwendung von Erdgas oder Heizöl EL als Brennstoff
zugelassen. Die Verwendung anderer Brennstoffe ist dann zulässig, wenn
sichergestellt ist, dass die Emissionswerte von Schwefeldioxid (SOx), Stickstoffoxid
(NOx) und Staub in Kilogramm Schadstoff pro Tera Joule Energiegehalt (kg/TJ)
des eingesetzten Brennstoffes vergleichbar höchstens denen von Heizöl EL
entsprechen.
5. Sonstige Festsetzungen
5.1 Die Fläche A ist mit einem
Leitungsrecht zu Gunsten der zuständigen Unternehmensträger zu belasten.
5.2 Im allgemeinen Wohngebiet
WA 2 sind die Dächer als Flachdächer oder flachgeneigte Dächer mit einer
Dachflächenneigung von weniger als 15° auszubilden.
Hinweise
1. Das Plangebiet liegt innerhalb
des förmlich festgelegten städtebaulichen Entwicklungsbereiches und den zugehörigen
Anpassungsgebieten zur Entwicklungsmaßnahme "Hauptstadt Berlin -
Parlaments- und Regierungsviertel"
2. Bei der Anwendung der textlichen
Festsetzung Nr. 3.1 wird die Verwendung von Arten der beigefügten Pflanzlisten
1 und 2 empfohlen.
3. Bei der Anwendung der textlichen
Festsetzung Nr. 3.4 wird die Verwendung von Arten der beigefügten Pflanzliste
2 empfohlen.
4. Auf den gekennzeichneten
Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, besteht
Handlungsbedarf, wenn Grabungen, Aushub oder ähnliche Veränderungen des Bodens
vorgenommen werden. Auf den gekennzeichneten Flächen im allgemeinen Wohngebiet
besteht der Handlungsbedarf bei Bodenveränderungen in der Regel erst bei
Erreichen einer Tiefe von 0,30 m unter der Oberkante Gelände.
Pflanzlisten zum
Bebauungsplan I-202 a vom 28. Februar 2003
Pflanzliste 1
Acer campestre
(Feld-Ahorn)
Acer platanoides
'Cleveland' (Spitz-Ahorn-Sorte)
Betula pendula
(Hänge-Birke)
Carpinus betulus
(Hainbuche)
Carpinus betulus "Fastigiata"
(Säulen-Hainbuche)
Crataegus monogyna (Eingriffliger Weißdorn)
Corylus colurna
(Baum-Hasel)
Eleagnus angustifolia (Schmalblättrige Ölweide)
Hippophae rhamnoides (Sanddorn)
Malus domestica (Kultur-Apfel)
Prunus avium (Vogel-Kirsche)
Prunus cerasifera (Kirsch-Pflaume)
Prunus domestica (Pflaume)
Prunus padus (Gewöhnliche Traubenkirsche)
Pyrus communis (Kultur-Birne)
Sorbus aucuparia (Eberesche)
Pflanzliste 2
Acer platanoides
(Spitz-Ahorn)
Acer pseudoplatanus (Berg-Ahorn)
Aesculus carnea
(Rotblühende Kastanie)
Aesculus carnea
'Briotii' (Scharlach-Rosskastanie)
Fraxinus excelsior
(Esche)
Platanus acerifolia
(Platane)
Tilia cordata
(Winter-Linde)
Tilia platyphyllos (Sommer-Linde)
Ausschuss-Kennung
: BauWohnVgcxzqsq