Der Senat wird aufgefordert, sich gegenüber der Bundesregierung für eine gemeinsame Pilotstudie von Bund und Land Berlin über die Folgen einer nachhaltigen Deregulierung des Taximarktes einzusetzen. Im Rahmen einer auf mehrere Jahre angelegten und auf das Land Berlin beschränkten Erprobung sollen die in
· §§ 25, 26 (mit Ausnahme des Abs. 1 Nr. 1), 27, 29 bis 31, 37 bis 39 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft),
· §§ 21 und 51 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes (PersBefG),
· § 1 der Verordnung über den Verkehr mit Taxen (Taxenordnung) und in der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr
enthaltenen Regelungen vorübergehend außer Kraft gesetzt werden. Die Erprobung ist durch eine vorlaufende Marktanalyse sorgfältig vorzubereiten und auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse durchzuführen. Die Auswirkungen der Erprobung sind im Einzelnen zu dokumentieren, verkehrs- und wirtschaftswissenschaftlich zu begleiten sowie in einem gemeinsamen Abschlussbericht darzustellen.
Es ist dafür zu sorgen, dass die während der Erprobung von Berliner Taxiunternehmen getätigten Investitionen nach Ablauf der Erprobung auch dann behördlicherseits anerkannt werden, wenn sie mit den vorübergehend außer Kraft gesetzten Regelungen nicht übereinstimmen.
Begründung
Die schwierige wirtschaftliche Gesamtlage ist ohne Frage eine wesentliche Ursache der erheblichen ökonomischen Probleme des Taxigewerbes. Fest steht aber auch, dass es sich beim Taxigewerbe um eine der am stärksten regulierten Branchen handelt. Vor dem Hintergrund der allgemein schlechten Erfahrung mit staatlichen Eingriffen in Märkte besteht die begründete Vermutung, dass die hohe Regulierungsdichte selbst eine wesentliche Ursache für die massiven Probleme des Taxigewerbes sind, indem sie ihre Anpassung an Marktentwicklungen (z.B. Fahrdienste, verändertes Nachfrageverhalten) und veränderte
Anforderungen an die Betriebsgröße und -führung erschwert. Die Selbstheilungskräfte eines funktionierenden Marktes sollten auch im Taxigewerbe wirksam werden und zu diesem Zweck entsprechende Deregulierungsmaßnahmen schnellstmöglich einer Überprüfung unterzogen werden. Hier geht es um Regulierungen, die das gesamte Spektrum von der Ausstattung der Taxis und ihrer Kenntlichmachung über die Höhe der Beförderungsentgelte bis hin zu den Details der Routenwahl betreffen. Einzelfragen der Durchführung der Erprobung, z.B. die Preisauszeichnung oder die Kosten betreffend, sind zwischen dem Bund, dem Land und den Taxiverbänden abzustimmen.
Berlin, den 9. März 2004
Dr. Lindner v. Lüdeke
und die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP