Antrag
der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS
Förderung des Fahrradverkehrs
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, die Nutzung des Fahrrads in Berlin
umfassend zu fördern. Ziel ist eine deutliche Erhöhung des Anteils des
Fahrradverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen in Berlin. Die Förderung des
Fahrradverkehrs dient der besseren Verknüpfung der verschiedenen
Verkehrsmittel, der Reduktion der Umweltbelastungen durch motorisierten Verkehr
und der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Dazu bedarf es der Beseitigung
struktureller Nachteile gegenüber anderen Verkehrsträgern.
Zum Erreichen dieser Ziele sind folgende Schwerpunkte zu berücksichtigen:
1. Weitergehende Nutzung des ordnungsrechtlich
möglichen Rahmens zur Förderung des Radverkehrs, z. B. durch:
a) vermehrte Markierung von Radstreifen und
Angebotsstreifen
b) Freigabe von weiteren Einbahnstraßen zur Nutzung
in beiden Richtungen
c) Markierung an Radwegeauffahrten und –abfahrten zur
Verdeutlichung des Halteverbots
d) Freigabe von geeigneten, straßenunabhängigen
Gehwegen (zum Beispiel durch Grünanlagen, über Fußgängerbrücken) für die
Mitnutzung durch Fahrräder
e) Ausweisung von Fahrradstraßen
f) Tolerierung der Gehwegnutzung bei für das
Radfahren ungeeignetem Straßenzustand in Außenbezirken und geringem
Fußgängeraufkommen
g) Zugrundelegung der Standards der „Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen“ (ERA 95)
2. Sicherung der investiven Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs, z.B. durch:
a) Bau von
neuen bzw. zusätzlichen Fahrradabstellplätzen an allen wichtigen U- und
S-Bahnhöfen sowie an ausgewählten Bus- und Straßenbahnhaltestellen
b) Fertigstellung
weiterer Fahrradrouten mit fahrradtauglichen Belägen und die Beschilderung
derselben
c) Schließung
von Netzlücken des Radwegenetzes vorrangig in der Innenstadt
d) Umsetzung
des Sonderprogramms „Radwege an Bundesstraßen und Bundeswasserstraßen“ in
Bundes-Baulast
e) Umsetzung
der Konzeption für ein „fahrradfreundliches Regierungsviertel“
3. Schaffung
der fahrzeugseitigen Voraussetzungen für die Fahrradmitnahme im ÖPNV, z.B.
durch:
a) Berücksichtigung der Fahrradmitnahme bei der
Bestellung neuer Fahrzeuge des ÖPNV und SPNV, z.B. durch die Einrichtung entsprechender
Mehrzweckbereiche
b) Berücksichtigung von Fahrradmitnahme bei der
Ausschreibung und Bestellung von Verkehren des SPNV und ÖPNV
4. Erarbeitung
und Umsetzung eines Radverkehrsplanes, z.B. durch:
a) Festlegung eines Hauptnetzes von leistungsfähigen
Verbindungen für größere Distanzen
b) Festlegung eines ausreichend dichten Nebenroutennetzes
zur Verknüpfung der bezirklichen Zentren
c) Konzeptionelle Berücksichtigung eines ausreichend
dichten Nebenroutennetzes mit einem flächendeckenden Radverkehrs-Erschließungsnetz
d) Sicherung der Nutzung von Wegen durch Grünanlagen,
Parks, Kleingartenkolonien und Wohngebieten
5. Erhöhung
der Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer, z.B. durch:
a) Festlegung von baulichen
Anpassungs- und Begleitmaßnahmen zur Verhinderung von Falschparken, zur
Verbesserung von Sichtbeziehungen und zur Gefahrenbeseitigung bei gefährlichen
Querungen
b) Verbesserung der
Verkehrserziehung
6. Politische Unterstützung für die Förderung des
Fahrradverkehrs, z.B. durch:
a) Werbung bei Wohnungsunternehmen, Haus- und
Grundeigentümern sowie Sanierungsträgern für die Errichtung von mehr leicht zugänglichen,
diebstahlsicheren und witterungsgeschützten Fahrradabstellplätzen
b) Unterstützung und Initiierung von regelmäßigen
Kampagnen und Aktionstagen zur Förderung des Radverkehrs und Unterstützung der
diesbezüglichen Initiativen der Lokalen Agenda 21
c) Stärkung der Kompetenzen der/des Fahrradbeauftragten
des Senats
Dem Abgeordnetenhaus ist spätestens nach Ablauf von 2 Jahren über die
erreichten Fortschritte bei der Umsetzung des Radverkehrsprogramms zu berichten.
Begründung:
Die
Erhöhung des Anteils des Fahrradverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen Berlins ist
ein Ziel der Stadtentwicklungs- und Verkehrspolitik. Dadurch wird eine
deutliche Senkung der Belastungen durch Schadstoffausstoß und Lärm des
motorisierten Verkehrs erreicht. Berlin hat für die Steigerung des
Fahrradverkehrs gute Voraussetzungen. Fast 45 Prozent aller Wege in Berlin sind
kürzer als 3 Kilometer. Nahezu die Hälfte aller Berliner Haushalte verfügt
nicht über einen Personenkraftwagen. Der nichtmotorisierte Verkehr – zu einem
großen Teil Fahrradverkehr - ist der ökologischste. Seine Entwicklungspotentiale
sind in Berlin noch bei weitem nicht ausgeschöpft. Eine konsequente Förderung
des Fahrradverkehrs ist nach allen vorliegenden Erfahrungen besonders wirkungsvoll
und kosteneffizient. Preisgünstige und schnell realisierbare Verbesserungen
sollen dabei grundsätzlich den Vorrang haben.
In einer
breiten „Kampagne Fahrradverkehr“ kann das Gesamtsystem mit den Berlinerinnen,
Berlinern und ihren Gästen sowie den Elementen Radverkehrsnetz, Abstellplätze
und Serviceeinrichtungen, Wegweisung, Radverkehrssicherheit und Informationsarbeit
ausgestaltet und eine umweltgerechte Lösung der Stadtentwicklung herbeigeführt
werden.
Berlin,
den 27. April 2004
|
Müller Radebold
Gaebler und die übrigen Mitglieder der Fraktion der SPD |
|
Liebich Klemm
Matuschek und die übrigen Mitglieder der Fraktion der PDS |
Ausschuss-Kennung
: BauWohnVgcxzqsq