Antrag

der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS

Förderung des Fahrradverkehrs

 

 

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

Der Senat wird aufgefordert, die Nutzung des Fahrrads in Berlin umfassend zu fördern. Ziel ist eine deutliche Erhöhung des Anteils des Fahrradverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen in Berlin. Die Förderung des Fahrradverkehrs dient der besseren Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittel, der Reduktion der Umweltbelastungen durch motorisierten Verkehr und der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Dazu bedarf es der Beseitigung struktureller Nachteile gegenüber anderen Verkehrsträgern.

 

Zum Erreichen dieser Ziele sind folgende Schwerpunkte zu berücksichtigen:

 

1. Weitergehende Nutzung des ordnungsrechtlich möglichen Rahmens zur Förderung des Radverkehrs, z. B. durch:

a) vermehrte Markierung von Radstreifen und Angebotsstreifen

b) Freigabe von weiteren Einbahnstraßen zur Nutzung in beiden Richtungen

c) Markierung an Radwegeauffahrten und –abfahrten zur Verdeutlichung des Halteverbots

d) Freigabe von geeigneten, straßenunabhängigen Gehwegen (zum Beispiel durch Grünanlagen, über Fußgängerbrücken) für die Mitnutzung durch Fahrräder

e) Ausweisung von Fahrradstraßen

f) Tolerierung der Gehwegnutzung bei für das Radfahren ungeeignetem Straßenzustand in Außenbezirken und geringem Fußgängeraufkommen

g) Zugrundelegung der Standards der „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA 95)



 

2. Sicherung der investiven Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs, z.B. durch:

a)       Bau von neuen bzw. zusätzlichen Fahrradabstellplätzen an allen wichtigen U- und S-Bahnhöfen sowie an ausgewählten Bus- und Straßenbahnhaltestellen

b)       Fertigstellung weiterer Fahrradrouten mit fahrradtauglichen Belägen und die Beschilderung derselben

c)       Schließung von Netzlücken des Radwegenetzes vorrangig in der Innenstadt

d)       Umsetzung des Sonderprogramms „Radwege an Bundesstraßen und Bundeswasserstraßen“ in Bundes-Baulast

e)       Umsetzung der Konzeption für ein „fahrradfreundliches Regierungsviertel“

 

3. Schaffung der fahrzeugseitigen Voraussetzungen für die Fahrradmitnahme im ÖPNV, z.B. durch:

a) Berücksichtigung der Fahrradmitnahme bei der Bestellung neuer Fahrzeuge des ÖPNV und SPNV, z.B. durch die Einrichtung entsprechender Mehrzweckbereiche

b) Berücksichtigung von Fahrradmitnahme bei der Ausschreibung und Bestellung von Verkehren des SPNV und ÖPNV

 

4.   Erarbeitung und Umsetzung eines Radverkehrsplanes, z.B. durch:

a) Festlegung eines Hauptnetzes von leistungsfähigen Verbindungen für größere Distanzen

b) Festlegung eines ausreichend dichten Nebenroutennetzes zur Verknüpfung der bezirklichen Zentren

c) Konzeptionelle Berücksichtigung eines ausreichend dichten Nebenroutennetzes mit einem flächendeckenden Radverkehrs-Er­schließungs­netz

d) Sicherung der Nutzung von Wegen durch Grünanlagen, Parks, Kleingartenkolonien und Wohngebieten

 

5.   Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer, z.B. durch:

a) Festlegung von baulichen Anpassungs- und Begleitmaßnahmen zur Verhinderung von Falschparken, zur Verbesserung von Sichtbeziehungen und zur Gefahrenbeseitigung bei gefährlichen Querungen

b) Verbesserung der Verkehrserziehung

 

6. Politische Unterstützung für die Förderung des Fahrradverkehrs, z.B. durch:

a) Werbung bei Wohnungsunternehmen, Haus- und Grundeigentümern sowie Sanierungsträgern für die Errichtung von mehr leicht zugänglichen, diebstahlsicheren und witterungsgeschützten Fahrradabstellplätzen

b) Unterstützung und Initiierung von regelmäßigen Kampagnen und Aktionstagen zur Förderung des Radverkehrs und Unterstützung der diesbezüglichen Initiativen der Lokalen Agenda 21

c) Stärkung der Kompetenzen der/des Fahrradbeauftragten des Senats

 

Dem Abgeordnetenhaus ist spätestens nach Ablauf von 2 Jahren über die erreichten Fortschritte bei der Umsetzung des Radverkehrsprogramms zu berichten.

 

Begründung:

 

Die Erhöhung des Anteils des Fahrradverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen Berlins ist ein Ziel der Stadtentwicklungs- und Verkehrspolitik. Dadurch wird eine deutliche Senkung der Belastungen durch Schadstoffausstoß und Lärm des motorisierten Verkehrs erreicht. Berlin hat für die Steigerung des Fahrradverkehrs gute Voraussetzungen. Fast 45 Prozent aller Wege in Berlin sind kürzer als 3 Kilometer. Nahezu die Hälfte aller Berliner Haushalte verfügt nicht über einen Personenkraftwagen. Der nichtmotorisierte Verkehr – zu einem großen Teil Fahrradverkehr - ist der ökologischste. Seine Entwicklungspotentiale sind in Berlin noch bei weitem nicht ausgeschöpft. Eine konsequente Förderung des Fahrradverkehrs ist nach allen vorliegenden Erfahrungen besonders wirkungsvoll und kosteneffizient. Preisgünstige und schnell realisierbare Verbesserungen sollen dabei grundsätzlich den Vorrang haben.

In einer breiten „Kampagne Fahrradverkehr“ kann das Gesamtsystem mit den Berlinerinnen, Berlinern und ihren Gästen sowie den Elementen Radverkehrsnetz, Abstellplätze und Serviceeinrichtungen, Wegweisung, Radverkehrssicherheit und Informationsarbeit ausgestaltet und eine umweltgerechte Lösung der Stadtentwicklung herbeigeführt werden.

 

 

 

Berlin, den 27. April 2004                                                           


Müller  Radebold  Gaebler

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der SPD

 

Liebich  Klemm  Matuschek

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der PDS

 

Ausschuss-Kennung : BauWohnVgcxzqsq