Der Senat wird aufgefordert, noch vor dem 31.8.2004 eine Verlängerung der Kündigungssperrfrist-Verordnung gemäß § 577 a BGB zum Schutz der Mieterinnen und Mieter gegen die Eigenbedarfskündigung bei Wohnungsumwandlungen für weitere zehn Jahre zu erlassen.
Begründung:
Die Kündigungssperrfristverordnung die Mieterinnen und Mieter bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen vor der Eigenbedarfskündigung für zehn Jahre schützt läuft am 31.8.2004 aus.
Der Senat kann eine Kündigungsschutzklausel erlassen, wenn in Teilen der Stadt eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.
Zentraler Indikator für „angemessene Bedingungen“ ist dadurch definiert, ob die Wohnbevölkerung in Mietwohnungen eine im Verhältnis zum Einkommen tragbare Miete zu zahlen hat.
Die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen führt zur Verdrängung der dort lebenden Bevölkerung. Dabei arbeiten die Hausbesitzer mit allen Methoden, um die vorhandenen Mieter rauszuekeln. Diese Sperrfristverordnung muss der Senat erlassen zum Schutz von Mieterinnen und Mietern und gegen die Zerstörung von mühsam aufgebauten Bewohnerstrukturen.
Die neusten Leerstandszahlen liegen nach einer Bestandsaufnahme der BEWAG momentan bei 90.000 Wohnungen. Dabei sind weder sanierungsbetroffene Wohnungen noch abgeschaltete Zähler wegen nicht gezahlter Stromrechnung enthalten. Die Phantasiezahlen von 150. 000 oder 170.000 leerstehende Wohnungen wurden endlich einmal konkret überprüft und mussten erheblich korrigiert werden.
Die vom Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmerverband veröffentlichten Leerstandsdaten zeigen für die alten Berliner Bezirke Charlottenburg, Reinickendorf, Schöneberg, Steglitz, Tempelhof, Tiergarten, Wilmersdorf und Zehlendorf Leerstandsquoten, die zum Teil erheblich unterhalb der allgemein verwendeten Mobilitätsreserve von 3% liegen. Für Neukölln und Wedding liegt die Quote in Höhe der Reserve. Friedrichshain, Prenzlauer Berg und Mitte aber auch Köpenick, Pankow und Treptow haben eine Leerstandsquote von fünf bis acht Prozent, die aber stark durch Modernisierungsmaßnahmen geprägt ist. Hoher Leerstand ergibt sich besonders für Hellersdorf mit 12,8 % und Marzahn mit 11,8%.
Von einer insgesamt hohen Leerstandsquote für Berlin kann von daher nicht ausgegangen werden. Ein Großteil der leerstehenden Wohnungen befinden sich im zweiten Förderungsweg, deren Mieten so hoch sind, dass sie keine Mieter finden. Diese Wohnungen sind aber gerade nicht für eine angemessene Wohnraumversorgung zu gebrauchen.
Der Versuch den Anteil an Wohnungseigentum in Berlin zu erhöhen, wurde von allen Gesellschaften wenig erfolgreich unternommen. Die Immobilienseiten sind voll mit Wohnungskaufangeboten. Es gelingt nicht die Wohnungen an Mieterinnen und Mieter zu veräußern, sondern der größte Teil der umgewandelten Wohnungen wird an Anleger aus anderen Teilen der Bundesrepublik veräußert.
Berlin, den 07. Juni 2004
Dr. Klotz Ratzmann Oesterheld
und die übrigen Mitglieder
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ausschuss-Kennung
: BauWohnVgcxzqsq