Vorblatt

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

 

Anwendung des § 125 Abs. 2 BauGB zur Herstellung der Straßenanbindung
des Gewerbeareals “Pankow­Park“ an die Straße “Am Nordgraben“, in den
Bezirken Pan­kow, Ortsteil  Wilhelmsruh, und Rei­nickendorf

 

 

 

 

 

 

 

A. Problem

 

Für eine ca. 10 ha große Teilfläche des Gewerbe- und Industriegebiets des PankowParks wird auf Antrag der ABB Grundbesitz GmbH (ABB) ein vorhabenbezoge­ner Bebauungsplan (VEP) mit der Bezeichnung XIX-VE 8 “Pan­kow Park“ aufgestellt, um ein Freizeit- und Entertainment-Center sowie eine leistungsfähige Verkehrsanbindung an das städ­tische Straßen­netz zu sichern. Das Verfahren wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwick­lung durchgeführt. Ziel ist die Stärkung des Gewerbe- und Industriestandortes.

 

Der PankowPark wird durch den Nordgraben, die Nord­bahn und die Trasse der Niederbarni­mer Eisenbahn AG eingerahmt. Durch seine unzu­reichende Erschließung ist er stadträumlich iso­liert und dadurch nur eingeschränkt gewerblich und industriell nutzbar. Zur Verbesserung der Verkehrssituation ist der Bau einer Erschließungs­straße vorgese­hen, die im Westen an die Straße “Am Nord­graben“ und im Osten an die Uhlandstraße bzw. den Wilhelms­ruher Damm anbindet.

 

Die geplante westliche Anbindung des PankowParks an die vorhandene Straße “Am Nord­gra­ben“ ist für die Siche­rung des Gewerbestandorts und die Realisierung des geplanten Frei­zeit- und Enter­tainment-Centers vordringlich. Hingegen soll in Absprache mit ABB über die öst­liche Anbindung und das Freizeit- und Entertainment-Center erst entschieden werden, wenn der westliche Straßenabschnitt in Betrieb genommen ist. Grund hierfür sind stark divergierende Interessen insbesondere von Anwohnern und



Kleingärtnern im Hinblick auf den Verlauf des östlichen Straßenabschnittes im ehemaligen Mauerstreifen. Dies hat zu einer Verzögerung des Bebau­ungsplanverfahrens geführt. Die umstrittene Trassenführung für die östliche Anbindung hat keinen Einfluss auf Planung und Herstellung der westlichen Anbindung. Mit ihrem Bau soll im 3. Quartal 2004 begonnen werden.

 

B. Lösung

 

Um kurzfristig die Herstellung des westlichen Straßenabschnittes zu ermöglichen, wird von § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Gebrauch gemacht. Die Senatsverwaltung für Stadtent­wicklung übernimmt die technische und kaufmännische Abwicklung und Verantwortung für das Straßen­bauvorhaben einschließlich der Projektleitung.

 

C. Alternative/Rechtsfolgenabschätzung

 

Keine.

 

D. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/ oder Wirtschaftsunternehmen

 

Die Kosten für Planung und Bau des westlichen Straßenabschnittes betragen rund 11,7 Mio €. Der überwiegende Teil der Kosten wird zu 80 % aus der Gemeinschaftsauf­gabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA-Mittel) finanziert. Die ABB Grund­besitz GmbH & Co Objekte Berlin OHG hat sich im städtebaulichen Vertrag vom 2.12.2003 verpflich­tet, den not­wendigen Eigenanteil des Straßenbaulastträgers von 20 % bereitzustellen sowie die Kosten für Maßnahmen und Aufwendungen zu tragen, die nicht förderfähig sind.


Die für die Straße benötigten Grundstücksflächen im Eigentum von ABB werden kosten- und lastenfrei an das Land Berlin übertragen. Ferner hat sich ABB verpflichtet, den Erwerb von Fremdgrundstücken zu finanzieren, die für den Straßenbau benötigt werden.

 

E. Gesamtkosten

 

wie zu D.

 

F. Flächenmäßige Auswirkungen

 

Der ca. 900 m lange westliche Teilabschnitt der geplanten Erschließungsstraße wird mit einer Breite von 13 m geplant.

 

Er liegt im Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungs­planes XIX-VE 8 und im Gel­tungsbereich des am 3. August 1964 festgesetzten Bebauungs­planes XX-97.

 

G. Auswirkungen auf die Umwelt

 

Durch die Herstellung der Straße und der Wegeverbindungen sowie die Errichtung der Eisenbahnbrücke ist ein Verlust an Grün und eine Flä­chenversiegelung mit ihren negativen Auswirkungen unvermeidbar. Soweit nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen werden müssen, sind entsprechende Kompensations­maß­nahmen vorgesehen.

 

H. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg

 

Keine.

 

I. Zuständigkeit

 

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung       


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

 

Anwendung des § 125 Abs. 2 BauGB zur Herstellung der Straßenanbindung
des Gewerbeareals “Pankow­Park“ an die Straße “Am Nordgraben“, in den
Bezirken Pan­kow, Ortsteil  Wilhelmsruh, und Rei­nickendorf

 

 

 

 

 

 

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

 

Der Anwendung des § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird für die Herstellung der westlichen Straßenanbindung des PankowParks an die Straße “Am Nordgraben“ parallel zum südlichen Böschungsrand des Nordgrabens mit Unterquerung der S-Bahnstrecke Gesundbrunnen-Oranienburg (Nordbahn) zuge­stimmt.

 

Die Anwendung des § 125 Abs. 2 BauGB ist für das Teilstück zwischen dem PankowPark und der S-Bahnstrecke einschließlich deren Unterquerung erforderlich, um diese Straßen­anbindung schnell realisieren zu können.

 

Für das im Geltungsbereich des festgesetzten Bebauungsplanes XX-97 liegende Teilstück zwischen S-Bahnstrecke und der Straße “Am Nordgraben“ ist die Anwendung des § 125 Abs. 2 BauGB nicht erforderlich, da hier das entsprechende Baurecht festgesetzt ist.

 

A.   Begründung

1.     Planungsziel und Problemstellung

 

Das Gewerbe- und Industriegebiet des PankowParks umfasst eine Fläche von ca. 30 Hektar südlich des Nordgrabens zwischen der Nordbahn (S-Bahntrasse Berlin-Oranienburg) und der Niederbarnimer Eisenbahn (sog. Heidekrautbahn) im Bezirk Pankow. Auf dem Areal befinden sich ca. 70 Betriebe mit etwa 1.600 Beschäftigten und Auszubildenden. Um das wirtschaftliche Poten­zial des Gewerbe- und Arbeitsplatzstandortes zu stärken, soll eine leistungsfähige Verkehrs­anbindung an das städtische Straßennetz geschaffen werden. Fer­ner wird der Bau eines Freizeit- und Entertainment-Centers erwogen. Der PankowPark wird im Norden vom



Nord­graben, im Südwesten vom Bahndamm der Nord­bahn und im Südosten von der zurzeit außer Betrieb befindlichen Trasse der Niederbarnimer Eisenbahn AG einge­rahmt und abge­riegelt. Die Hauptzufahrt liegt an der Lessingstraße, eine Nebenzufahrt an der Hertzstraße. Das hat zur Folge, dass der gesamte Ziel- und Quell­verkehr über die Straßen des östlich angrenzenden Wohngebietes mit Schul- und Kita­standorten erfolgt. Ein komfortabler An­schluss an das übergeordnete Hauptverkehrsstra­ßennetz besteht nicht.

 

Momentan ist der PankowPark durch seine unzu­reichende Erschließung stadträumlich iso­liert und dadurch nur eingeschränkt gewerblich und industriell nutzbar. Zur Verbesserung der Verkehrssituation wird der Bau einer Erschließungsstraße angestrebt, die im Westen an die Straße “Am Nord­graben“ und im Osten an die Uhlandstraße bzw. den Wilhelmsruher Damm anbindet .

 

Die westliche Anbindung an die vorhandene Straße “Am Nordgraben“ ist für die Sicherung des Gewerbestandorts vordringlich. Sie ist auch ohne eine Weiterführung nach Osten funk­tions­fähig (siehe anliegende Übersichtskarte und Ausführungsplanung).

 

Über die östliche Anbindung und das Freizeit- und Entertainment-Center soll dagegen erst entschieden werden, wenn der westliche Straßenabschnitt in Betrieb genommen ist. Darauf haben sich ABB und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geeinigt. Grund hierfür sind stark divergierende Interessen insbesondere von Anwohnern und Kleingärtnern im Hinblick auf den Verlauf des östlichen Straßenabschnittes. Dies hat zu einer Verzögerung des Bebau­ungsplanverfahrens geführt. Die Trassen­führung für die östliche Anbindung hat keinen Ein­fluss auf Pla­nung und Herstellung der westlichen Anbin­dung. Diese ist unumstrit­ten. Mit ihrem Bau soll im 3. Quartal 2004 begonnen werden.

 

Gemäß § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung der Erschließungsmaßnahme einen Be­bauungsplan voraus. Liegt ein solcher nicht vor, darf diese Anlage gemäß § 125 Abs. 2 BauGB nur hergestellt werden, wenn sie den Zielen der Raumordnung entspricht, die in § 1 Abs. 5 BauGB genannten Planungsleitlinien für die Herstellung von Erschließungsanlagen berücksichtigt werden und eine gerechte Abwägung der öffentlichen und privaten ein­schließ­lich der umweltschützenden Belange vorgenommen wurde. Diese Voraussetzungen sind, wie im Folgenden dargelegt, für die westliche Straßenanbindung erfüllt. Einem Bau der Straße steht insoweit nichts mehr im Wege.


2.     Planerische Ausgangssituation

 

Der Landesentwicklungsplan engerer Verflechtungsraum (LEP eV) sieht entlang des Nord­grabens eine überregional bedeutsame Trasse für den Straßenverkehr mit noch nicht fest­gelegtem Trassenverlauf (“Tangentiale Verbindung Nord“/TVN) vor.

 

Der Flächennutzungsplan (FNP 94, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 8. Januar 2004) verzichtet auf die Darstellung einer neuen Trasse für die TVN als wesentliche Ost-West-Verbindung zwischen der Bezirksgrenze Reinicken­dorf/Pankow und der B 96a. Anlass dafür ist das geringer als bislang angenommene Wachstum der tangenti­alen Verkehrsbe­ziehungen im Berliner Nordosten. Entlang des Nord­grabens ist stattdessen ein übergeord­neter Grünzug vorgesehen.

 

Der PankowPark selber ist im FNP als gewerbliche Baufläche dargestellt.

 

Der westliche Teilabschnitt der geplanten Erschließungsstraße liegt im Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes XIX-VE 8 und im Gel­tungsbereich des am 3. August 1964 festgesetzten Bebauungsplanes XX-97. Letzterer setzt für die benötigte Fläche bereits Straßenverkehrsfläche fest, so dass dieses Teilstück nach § 125 Abs. 1 BauGB zugelassen werden kann.

 

3.     Vorhabenbezogener Bebauungsplan XIX-VE 8 “PankowPark“

 

Für eine ca. 10 ha große Teilfläche des Gewerbe- und Industriegebiets des PankowParks wird auf Antrag der ABB Grundbesitz GmbH ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) mit der Bezeichnung XIX-VE 8 “Pan­kow Park“ aufgestellt, um ein Freizeit- und Entertain­ment-Center sowie eine bessere Verkehrsanbindung an das städtische Straßen­netz zu sichern. Der Aufstellungsbeschluss für den VEP wurde am 1. Oktober 1999 gefasst. Da es sich um ein Vorhaben von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung handelt, ist gemäß § 11b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses geltenden Fassung die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für das Verfahren zuständig (vgl. Überleitungsrege­lung in Artikel III des Zweiten Gesetzes zur Änderung des AGBauGB vom 10.10.1999).

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand vom 17. bis zum 28. Januar 2000 statt. Die Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden vom 26. Februar bis zum 25. März 2001 beteiligt.

 

Für die geplante Erschließungsstraße ist im Entwurf eine öffentliche Straßenverkehrsfläche mit einer


Breite von 13 m vorgesehen. Die neue Hauptzufahrt zum PankowPark liegt östlich der ehemali­gen Gene­ratoren- und Prüfstandhallen. Die innere Erschließung wird durch die Festsetzung privater Straßenverkehrsflächen geregelt. Der Geländestreifen zwischen Erschließungsstraße und Nordgraben wird als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestim­mung Grünstreifen festge­setzt. Mit diesen Festsetzungen wird dem Planungsziel der letzten FNP-Änderung - übergeord­neter Grünzug – Rechnung getragen. Die Entwickelbarkeit des VEP aus dem FNP ist somit gegeben.

 

Die planfestgestellten Bahnflächen werden nachrichtlich in den VEP übernommen.

 

 

4.     Westliche Straßenanbindung

 

4.1    Beschreibung der Straßenbaumaßnahme

 

Die geplante westliche Zufahrtsstraße mit einer Länge von ca. 900 m verläuft von der Straße “Am Nordgraben“ parallel zum Nordgraben bis östlich der ehemaligen Generatoren- und Prüfstandhallen (etwa Höhe Tramper Weg), wo auch die Hauptzufahrt geplant ist. Die Straße wird an der Bezirksgrenze Pankow/Reinickendorf die Nordbahn unterqueren, so dass ein Brückenbauwerk erforderlich ist. Der bahnparallele Geh- und Radweg wird über Rampen die Straße niveaugleich que­ren. Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens auf der Zu­fahrtsstraße ist ein Brücken­bauwerk für den Radweg nicht gerechtfertigt.

 

Der Querschnitt der Straße beträgt 13 m. Die Straße erhält eine 6,5 m breite Fahrbahn mit jeweils einem Fahrstreifen pro Richtung, einen 3 m breiten Gehweg inklusive Unterstreifen auf der Südseite und einen 3,5 m breiten Radweg inklusive Unterstreifen auf der Nordseite. Der geplante Ausbau ent­spricht den künfti­gen Festset­zungen des VEPs, mit Ausnahme des Wendehammers, der bei der einseitigen An­bindung unerlässlich ist. Zwischen Straße und Nordgraben entsteht ein Grünstreifen.

 

Nach Inbetriebnahme des westlichen Straßenabschnitts wird durch verkehrslenkende Maß­nahmen auf dem ABB-Areal (Poller und Schranken) sichergestellt, dass kein Durchgangs­verkehr zwischen Reinickendorf und Pankow über den PankowPark entsteht. Das Verkehrs­konzept kann bei Inbetriebnahme des östlichen Straßenabschnitts geändert werden, soweit eine Belastung benachbarter Wohnstraßen mit Durchgangsverkehr ausge­schlossen wird. Dieses Verkehrskonzept ist auch Bestandteil des städtebaulichen Vertrages mit ABB.

 

Die Straße ist eine sonstige öffentliche Straße gemäß § 18 Nr. 3 Berliner Straßengesetz (BerlStrG); ein Planfeststellungsverfahren ist nicht erforderlich.


4.2  Umweltverträglichkeit

 

Für die Erschließungsstraße ist nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeits­prüfung (UVPG) keine Prüfung erforderlich. Zur Ermittlung der umweltrelevanten Konflikte der gesamten Straßenbaumaßnahme wurde dennoch eine Umweltverträg­lichkeitsstudie (UVS) erstellt, die die Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft­hygiene, Flora und Fauna, Mensch sowie Landschaftsbild untersucht.

 

Das Konfliktpotential für die westliche Straßenbaumaßnahme ohne Durchgangsverkehr ist für alle Schutzgüter überwiegend als gering bis mittel zu bewerten.

 

4.3  Eingriff in Natur und Landschaft

 

Infolge der geplanten Straßenbaumaßnahme ist ein Verlust an Grünflächen sowie eine zu­sätzliche Versiegelung von Freiflächen unvermeidbar. Zur Minderung der Flächenversiege­lung kommt ein geringerer Straßenquerschnitt nicht in Betracht: Eine Reduzierung der ohnehin knapp bemessenen Straßenbreite von 13 m müsste allein zu Lasten der geplanten Geh- und Radwege gehen; dies wird aus verkehrs- und stadtplanerischer Sicht nicht für ver­tretbar gehalten. Eine Verlagerung der Straßentrasse auf bereits versiegelte Flächen südlich der ehemaligen ehemali­gen Gene­ratoren- und Prüfstandhallen scheidet wegen entgegen­stehender betrieblicher Belange der anliegenden Gewerbefirmen aus.

 

Das Gelände des PankowParks liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB); es wird durch Gewerbe- und Industrieanlagen geprägt. Die aufgrund der geplanten Erschließungs­straße zu erwartenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft gehen nicht über den Umfang des Eingriffs hinaus, der bei der Genehmigung von Vorhaben nach § 34 BauGB zulässig wäre. Folglich verursacht die Straße auf der Fläche des PankowParks keinen Ein­griff, der durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Ausgleichsmaß­nah­men) auszugleichen ist.

 

Das von der Straße beanspruchte Areal westlich der S-Bahntrasse liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans XX-97, der dort Straßenverkehrsfläche fest­setzt. Daher sind gemäß § 21 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) auch für diesen Teilabschnitt der Straße die §§ 18 bis 20 BNatSchG nicht anzuwenden. Ein Ausgleich ist insoweit nicht erforderlich.

 

Ausgeglichen werden muss jedoch der Eingriff, der verursacht wird durch


-       den neuen Verlauf des im Außenbereich (§ 35 BauGB) gelegenen bahnparallelen Geh- und Radweges westlich des PankowParks einschließlich der Verrohrung des Nordgra­bens und der erforderlichen Böschungsmodellierungen,

 

-       die außerhalb des PankowParks gelegene Wegeverbindung ins Märkische Viertel.

 

Hierfür wurden entsprechende Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt. Desgleichen wurde der nach der Baumschutzverordnung erforderliche Ausgleich für die zu fällenden Bäume bestimmt. Die aus­zugleichenden Eingriffe, die durch Bau, Anlage und Betrieb der Überfüh­rung der Nordbahn über die Erschließungsstraße entstehen, wurden im Rahmen des eisen­bahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens ermittelt.

 

Die Ausgleichsmaßnahmen sind überwiegend im Bereich des S-Bahndammes bis max. 100 m nörd­lich bzw. südlich der Brücke sowie angrenzend am Nordgraben vorgese­hen. Des Weiteren sind Baumpflanzungen im PankowPark und eine klei­nere Ersatzmaß­nahme im Bereich der Grünfläche am Fasaneriegraben östlich des Musi­schen Zentrums am Senften­berger Ring geplant. Damit wird eine vollständige Kompensation erreicht.

 

4.4   Schallimmissionen

 

Nach den vorliegenden Verkehrsprognosen wird die Gesamtbelastung der Erschließungs­straße mit Durchgangsverkehr, je nach Linienführung des östlichen Straßenabschnitts, auf rund 8.000 bis maximal 10.000 Fahrzeuge/24 h geschätzt. Circa ein Viertel davon wird durch Ziel- und Quellverkehr des PankowParks verursacht.

 

Bei durchgehender Erschließungsstraße und Inbetriebnahme des Freizeit- und Entertain­ment-Centers würden sich die Verkehrslärmimmissionen für Teile des Märkischen Viertels und Wohnhäuser entlang der Uhlandstraße deutlich erhöhen: an der südlichen und östlichen Bebauung des Dannenwalder Wegs an den der Erschließungsstraße zugewandten Gebäu­defassaden um bis zu 10 dB(A). Da aktive Schallschutzmaßnahmen aufgrund der Hoch­hausbebauung schall­technisch nicht oder kaum wirksam sind und wirt­schaftlich in keinem angemessenen Ver­hältnis zum Schutzzweck ste­hen, würden aus­schließlich passive Maß­nahmen zur Lärmvor­sorge Sinn machen. Nach dem Gutachten zur schalltechnischen Unter­suchung vom 14. Juli 2000 werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für den Teil­bereich der westlichen Anbindung aber gerade noch eingehalten oder unterschritten, so dass grundsätzlich kein Anspruch auf Lärmvorsorge besteht.


Bei der jetzt vorgesehenen Stichstraße von Westen und der vorhandenen Zufahrtsmöglich­keit auf das ABB-Areal über die Lessingstraße stellt sich infolge des Ausschlusses von Durchgangsverkehr die Belastung für die Anwohner wesentlich günstiger dar. Ohne das Freizeit- und Entertainment-Center, welches nur im Zusammenhang mit einer östlichen An­bindung reali­siert werden soll, wird das Verkehrsaufkommen auf der neuen Zufahrtsstraße nur durch den Ziel- und Quellverkehr (Werksverkehr) vom ABB-Gelände aus bestimmt. Danach ist mit maximal 2.000 Fahrten pro Tag zu rechnen, die sich auf die Zeit von 7 bis 18 Uhr verteilen. Dieses Ver­kehrsaufkommen ist derart gering, dass mit keiner nennenswerten Belastung für die betrof­fenen Anwohner des Märkischen Viertels zu rechnen ist. Dagegen wird die Les­singstraße vom Zufahrtsverkehr deutlich entlastet. Schallschutzmaßnahmen werden daher städtebaulich nicht für erforderlich gehalten.

 

4.5   Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

 

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurden zwei Varianten für eine Trassenfüh­rung der Verbindungsstraße vorgestellt, die sich aber bezogen auf den westlichen Teilab­schnitt nicht unterscheiden. Rund 200 Bürger haben sich über die Planung informiert; insge­samt 95 Stellungnahmen sind eingegangen.

 

Die meisten befassen sich mit der Notwendigkeit einer Erschließungsstraße und deren Trassenführung. Eine Anbindung lediglich an den Nordgraben wird von den Bürgern deut­lich weniger kritisch gesehen. Als Nachteile werden die zusätzliche Versiegelung und die Lärm­be­lastung an der Südseite des Dannenwalder Wegs gewertet.

 

Eine Reihe von Bürgeräußerungen enthalten Prüfaufträge für weitere Trassenvarianten. Bezogen auf die Erschließung aus westlicher Richtung wären die Anbindung in Verlänge­rung der Lengeder Straße und eine Führung der Straße in Troglage (gedeckelt) im Nordgra­ben oder unterirdisch innerhalb des PankowParks zu prüfen.

 

Bei der Variante “Lengeder Straße“ wäre die Anbindung an das Autobahnnetz deutlich schlechter als bei einer direkten Verlängerung der Straße “Am Nordgraben“. Der positive Effekt für die Standortentwicklung ist also deutlich geringer. Im Bereich der Lengeder Straße wären in größerem Umfang Kleingartenflächen sowie der direkt in der Verlängerung der Lengeder Straße verlaufende Rohrwischgraben betroffen.

 

Eine Führung der Straße innerhalb des Nordgrabens würde diesen als landschaftsprägen­den Bestandteil und als Verbindungsbiotop zerstören. Eine Tunnellösung wird auch im Hin­blick auf die Baukosten für unverhältnismäßig gehalten. Ferner sind Tunnelbauten auch aus ökologischen Gründen nicht vorteilhafter: Eingriff in das Grundwasser, Schadstoff- und Lärmkumulation an den Rampen bzw. an der Entlüftung, höhere Lärmbelastung während der Bauphase.

 

4.6  Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

 

Das Schwergewicht der Einwendungen bezieht sich auf die Immissionsbelastungen einer durchgehenden Erschließungsstraße sowie die östliche Trassenführung und deren Auswir­kun­gen. Nur wenige Hinweise von Trägern berühren die westliche Straßenanbindung.

 

Hierzu wird angeregt, eine Trassenvariante südlich der denkmalgeschützten Hallen mit Wei­terführung über die Uhlandstraße im Interesse einer Minderung der Immissionen für die Wohnbevölkerung am Dannenwalder Weg zu prüfen. Die Lärmreflexionen der langen nördli­chen Hallenfront dürften erheblich sein.

 

Diese Trassenvariante würde die innerbetrieblichen Beziehungen auf dem ABB-Gelände erheblich beeinträchtigen und wird daher von ABB abgelehnt. Darüber hinaus würde Gelände der Firma Stadler bzw. Bombardier benötigt, das derzeit nicht zur Verfügung steht und das für eine Erweiterungsoption der Waggonfabrik freigehalten wird. Außerdem kollidiert diese Vari­ante mit der neu einzurichtenden Wagenübergabestelle der Firma Stadler.

 

Zwei Einwendungen beziehen sich auf den Straßenquerschnitt. Dieser solle großzügiger gestaltet werden, so dass beidseitig Geh- und Radwege angelegt und Bäume gepflanzt werden können. Dieses entspräche auch der Intention des Entwurfs, die Fuß- und Radwe­geverbindung sowohl zum Märkischen Zentrum als auch vom Wohngebiet Lessingstraße zum PankowPark zu verbessern. Außerdem müssten ausreichend Flächen für Haltestellen des ÖPNV bereitgehalten werden.

 

Der Straßenquerschnitt wurde mit dem Tiefbauamt Pankow abgestimmt. Wegen des paral­lelen Verlaufs zum attraktiveren Geh- und Radweg im Märkischen Viertel (ehemaliger Grenzweg) und unter dem Gesichtspunkt der Minimierung des Flächenverbrauchs und der Kosten wurde auf den beidseitigen Geh- und Radweg verzichtet. Die BVG hat keine Forde­rungen nach Berücksichtigung von Haltestellen erhoben.

 

Durch die direkte Einleitung von Straßenablaufwässern in den Nordgraben erfolge ein zu­sätzlicher Eintrag von chemischen Inhaltsstoffen. Bezug nehmend auf die UVS sei anzu­nehmen, dass diese Schadstoffe die allgemeine Wasserqualität beeinträchtigen würden. Es solle unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Vorlast im Nordgraben


geprüft wer­den, ob und inwieweit diese Einträge sich nachteilig auf die Badegewässerqualität des Tegeler Sees als aufnehmendes Gewässer auswirken können.

 

Die Auswirkungen auf den Tegeler See sind aufgrund der wechselnden Vorbelastung des Nordgrabens und der langen Fließstrecke nicht signifikant zu bestimmen. In der derzeitigen Planung sind Reinigungssysteme in Form von Ölabscheidern und Sandfängen vorgesehen, die eine mögliche Schadstofffracht deutlich reduzieren.

 

4.7     Vertragliche Vereinbarungen

 

Für die Durchführung der westlichen Straßenanbindung hat die Senatsverwaltung für Stadt­entwicklung am 2. Dezember 2003 einen städtebaulichen Vertrag mit der ABB Grundbesitz GmbH & Co Objekte Berlin OHG abgeschlossen. Darin verpflichtet sich ABB, für Planung und Bau der Straße die Kosten zu tragen, soweit diese nicht mit Fördermitteln beglichen werden. Ferner wird ABB die für die Straße benötigten Grundstücksflächen in ihrem Eigen­tum kosten- und lastenfrei an Berlin übertragen sowie den Erwerb von Fremdgrundstücken finanzieren, die für den Straßenbau benötigt werden. Die Senatsverwaltung für Stadtent­wicklung übernimmt die technische und kaufmännische Abwicklung und Verantwortung für das Straßenbauvorhaben einschließlich der Projektlei­tung.

 

Der städtebauliche Vertrag beinhaltet darüber hinaus das interne Verkehrskonzept für den PankowPark zur Vermeidung von Durchgangsverkehr sowie die erforderlichen Ausgleichs­maßnahmen für die Eingriffe in Natur und Landschaft.

 

Zur Unterquerung der Nordbahn ist eine Eisenbahnbrücke notwendig. Hierfür wurde vom Eisen­bahnbundesamt ein Plangenehmigungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahn­gesetz (AEG) durchgeführt.  Die Genehmigung für die Eisenbahnüberführung wurde am 30. Oktober 2003 erteilt. Zwischen der DB Netz AG und der Senatsver­waltung für Stadtentwick­lung soll eine Kreuzungsvereinbarung für die Eisenbahnbrücke abge­schlossen werden. Der Vertragsent­wurf ist soweit abgestimmt, dass mit seiner Unterzeich­nung in Kürze  zu rechnen ist.

 

B.      Rechtsgrundlagen

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850/2852)

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) vom 11. Dezember 1987 (GVBl. S. 2731),


 

zuletzt geändert durch Artikel V des Gesetzes vom 25. Juni 1998 (GVBl. S. 177, 180)

 

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) in der Fassung vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 167 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304)

 

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekannt­ma­chung vom 5. September 2001 (BGBl. I S. 2350), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Juni 2002 (BGBl. I S. 1914)

 

C.     Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen

 

Die Kosten für Planung und Bau des westlichen Straßenabschnitts (ca. 900 m) betragen  ca. 11,7 Mio €.

 

Zur Finanzierung der geplanten Erschließungsstraße hat das Bezirksamt Pankow in Ab­stimmung mit dem Bezirk Reinickendorf einen Antrag auf Fördermittel aus der Gemein­schaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA-Mittel) gestellt. Die Fördermittel wurden mit den vorläufigen Förderzusagen vom 24.06.1999 und 12.05.2000 an das Bezirksamt Pankow durch die damalige Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe bewilligt. Auf Antrag hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen die Förder­zusage mit Schreiben vom 30.12.2002 auf die Senatsver­waltung für Stadtentwicklung über­tragen.

 

ABB hat sich im städtebaulichen Vertrag vom 2.12.2003 verpflichtet, den nach den GA-Richtlinien notwendigen Eigenanteil des Straßenbaulastträgers in Höhe von 20 % bereitzu­stellen  sowie die Kosten für Maßnahmen und Aufwendungen zu tragen, die nicht förderfähig sind (ca. 400.000 € des Gesamtbetrages).


 

D.     Gesamtkosten

 

Die Gesamtkosten betragen ca. 11,7 Mio €.

 

E.     Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg

 

Keine.

 

F.     Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Die Fördermittel aus der o.g. Gemeinschaftsaufgabe in Höhe von insgesamt 10,1 Mio. € sind im Doppelhaushaltsplan 2004/2005 und in der Finanzplanung 2003-2007 bei Kapitel 1330, Titel 88301 – Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der GRW mit EU- und Bundesbeteiligung - veranschlagt.

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

Keine.

 

G.    Flächenmäßige Auswirkungen

 

Die geplante westliche Zufahrtsstraße mit einer Länge von ca. 900 m und einer Breite von 13 m verläuft von der Straße “Am Nordgraben“ parallel zum Nordgraben bis östlich der ehe­ma­ligen Generatoren- und Prüfstandhallen (etwa Höhe Tramper Weg).

 

H.     Auswirkungen auf die Umwelt

 

Durch die Anlage der Straße und der Wegeverbindungen sowie die Errichtung der Eisen­bahnbrücke ist ein Verlust an Grün und eine Flä­chenversiegelung mit ihren negativen Aus­wirkungen unvermeidbar. Soweit nach dem BNatSchG Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen werden müssen, sind entsprechende Kompensationsmaßnahmen vorgesehen.

 

 

Berlin, den 22. Juni 2004


 

 

Der Senat von Berlin

 

Wowereit

Regierender Bürgermeister

 

 

Junge-Reyer

Senatorin für Stadtentwicklung

 

 

Ausschuss-Kennung : BauWohnVgcxzqsq