Vorlage – zur Kenntnisnahme –
Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:
Der Senat von Berlin hat am 8. Juli 2003 den
Stadtentwicklungsplan Verkehr „mobil2010“ als Handlungskonzept und Grundlage
für die langfristige strategische Orientierung der Verkehrspolitik beschlossen
und dem Abgeordnetenhaus vorgelegt. Im Rahmen der Teilstrategie „Förderung des
Umweltverbundes“ verfolgt der Plan das Ziel, die Potenziale zur Steigerung des
nicht motorisierten Verkehrs, und hier insbesondere des Fahrradverkehrs zu
nutzen. Dazu formuliert der Plan eine Reihe von Maßnahmen, darunter auch die
„Erarbeitung und Umsetzung eines Berliner Radverkehrsplanes“
Da ein Konzept für den Radverkehr unterschiedliche
Handlungsfelder, vom Straßen- und Radwegebau und der Mitnahme in den
öffentlichen Verkehrsmitteln über die Verkehrssicherheitsarbeit bis hin zur
Mobilitätserziehung und zur Öffentlichkeitsarbeit einbeziehen muss, hat die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den „FahrRat“ einberufen, der sich zusammensetzt
aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der verschiedenen Verwaltungen, die mit
dem Radverkehr befasst sind (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, Polizei, Straßenverkehrsbehörde,
bezirkliche Tiefbauämter), Vertretern der Umwelt- und Verkehrsverbände (ADFC,
VCD, BUND), der Verkehrsbetriebe (BVG, S-Bahn Berlin GmbH), externen Experten
(u.a. aus der Wissenschaft), einer Vertreterin des Fahrradgewerbes sowie dem
Fahrradbeauftragten des Senats (vollständige Teilnehmerliste im Anhang).
Durch den Teilnehmerkreis wurde ein breites Spektrum
an unterschiedlichen Erfahrungen und Sichtweisen in die Arbeit eingebracht, und
es wurden zugleich wichtige verwaltungsinterne und -externe Akteure eingebunden,
die an der Realisierung von Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs in ihren
jeweiligen Arbeitsbereichen beteiligt sein werden. Über seine Rolle als
Informations- und Beratungsgremium hinaus soll der FahrRat damit eine
gegenseitige Verpflichtung zur Mitwirkung an der Umsetzung der Strategie
begründen.
Der FahrRat hat auf sieben ganztägigen Sitzungen auf
der Grundlage von Fachbeiträgen der Mitglieder sowie eingeladener Experten ein
breites Spektrum an für die Radverkehrsförderung relevanten Themen diskutiert
und dazu jeweils Thesen und Handlungsempfehlungen formuliert. Diese bilden
eine Grundlage für die Radverkehrsstrategie, die am 17.06.2004 durch den
„FahrRat“ abschließend beraten und verabschiedet wurde.
Die Radverkehrsstrategie schafft die Voraussetzungen
für eine neue Positionierung des Radverkehrs im Verkehrssystem der Stadt.
RADVERKEHRSSTRATEGIE FÜR BERLIN
Radverkehr
- macht mobil. Berliner (fast) jeden Alters
können mit dem Fahrrad kurze und mittellange Wege zeitgünstig und billig ohne
Pkw oder öffentliche Verkehrsmittel zurücklegen;
- verbessert die Lebensbedingungen in der
Stadt. Radverkehr ist leise, verursacht keine Luftschadstoffe und keine
schädlichen Klimagase und beansprucht wenig Platz;
- kann einen Teil des motorisierten
Verkehrs ersetzen. Fast die Hälfte aller Wege in Berlin ist kürzer als 5 km,
ein Drittel dieser kurzen Wege wird dennoch mit dem Pkw zurückgelegt. Viele
dieser motorisierten Wege könnten durch Radverkehr ersetzt werden;
- macht Spaß und erhält die Gesundheit.
Eine halbe Stunde Radfahren täglich ist nachweislich gesundheitsfördernd;
- verbessert die Verkehrssicherheit.
Vergleiche mit anderen Städten belegen, dass mehr Radverkehr auf den Straßen
diesen allgemein sicherer macht;
- schont den öffentlichen Haushalt.
Radverkehrsinfrastruktur ist vergleichsweise billig, und Investitionen zahlen
sich schnell in intensiver Nutzung aus;
- unterstützt die wirtschaftliche
Entwicklung Berlins. Eine Stadt mit guten Lebensbedingungen und attraktiven
öffentlichen Straßenräumen ist für neue Bewohner, für Touristen und für
Geschäftsleute attraktiv.
Aus den genannten Gründen ist die verstärkte und kontinuierliche Förderung des Radverkehrs ein strategisches Element von mobil2010 – dem Stadtentwicklungsplan Verkehr Berlin.
Die Radverkehrsstrategie steht unter dem übergeordneten Ziel einer
ökonomisch effizienten, sicheren und gesunden, stadt-, sozial- und umweltverträglichen
Bedienung der städtischen Verkehrsbedürfnisse. Durch Förderung des
nichtmotorisierten Verkehrs soll die Qualität des Lebensraumes Stadt auf Dauer
erhalten und verbessert werden. Um diese eher qualitativen Zielsetzungen zu
operationalisieren, d.h. um Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie
nachvollziehbar und Umsetzungsdefizite erkennbar zu machen, setzt sich die
Radverkehrsstrategie in fünf wichtigen Bereichen quantitative Ziele; diese
sollen zugleich der besseren Vermittlung der Radverkehrsstrategie in der
Öffentlichkeit dienen.
Der Anteil des Radverkehrs an allen Wegen lag 1998 in Berlin bei etwa 10 %. Bei der gegebenen Struktur des Wegeaufkommens könnten grundsätzlich weitere 10 % der motorisierten Wege auf das Fahrrad verlagert werden. Wie die Erfahrung anderer Städte zeigt, liegt ein Anteil des Radverkehrs am „Modal Split“ von deutlich über 15 % auch unter Großstadtverhältnissen durchaus im Bereich des Möglichen. Andererseits weisen „Mobilitätsgewohnheiten“ ein starkes Beharrungsvermögen auf. Die Radverkehrsstrategie setzt sich das Ziel, den Anteil des Radverkehrs bis zum Jahr 2010 um 50% zu steigern (von 10 auf 15 %). Dies würde bedeuten, dass die Zahl der durchschnittlich täglichen Fahrradfahrten jedes Jahr um etwa 100.000 Fahrten zunehmen müsste.
Wegen der Größe der Stadt wird das Fahrrad in Berlin häufig in
Verbindung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln genutzt. Die Radfahrer/innen
erhöhen dadurch ihre Reichweite, die öffentlichen Verkehrsmittel ihren
Einzugsbereich und damit die Anzahl ihrer Kunden, in vielen Relationen
verkürzen sich die Reisezeiten. Die Radverkehrsstrategie verfolgt das Ziel,
durch weitere Verbesserungen sowohl bei der Fahrradmitnahme als auch bei den
Abstellmöglichkeiten an Bahnhöfen und Haltestellen die Zahl dieser
kombinierten Wege in dem gleichen Maße zu steigern, wie den Radverkehr
insgesamt.
Im Durchschnitt der Jahre 1998-2002 waren in Berlin pro Jahr 6.121
Unfälle mit Radfahrerbeteiligung zu verzeichnen. Dabei wurden in dem
Fünfjahreszeitraum insgesamt 76 Radfahrer/innen getötet und 2.622 schwer
verletzt. Ausgehend von der Vision eines Stadtverkehrs, der keine Menschenleben
kostet, übernimmt die Radverkehrsstrategie für ihren Bereich das ehrgeizige
Ziel der Europäischen Gemeinschaft, die jährliche Anzahl der Verkehrstoten bis
2010 zu halbieren. Die Anzahl der schwerverletzten Radfahrer/innen soll - trotz
der angestrebten Zunahme des Radverkehrs - um mindestens ein Drittel verringert
werden.
Der Radverkehr soll einen Anteil an der Finanzierung des Stadtverkehrs
erhalten, der seiner Bedeutung für eine nachhaltige Mobilität in der Großstadt
Berlin entspricht. Auch wenn Radverkehrsinfrastruktur vergleichsweise preiswert
und kosteneffektiv ist, erfordert die angestrebte Erhöhung des
Radverkehrsanteils eine Reihe von Maßnahmen, deren Finanzierung gesichert sein
muss. Die Radverkehrsstrategie geht deshalb davon aus, dass die im Stadtentwicklungsplan
Verkehr formulierte Zielsetzung (Steigerung auf 5 € je Einwohner und Jahr
bis 2015) der künftigen Haushaltsplanung als Orientierung dient.
5.
Zügige Realisierung des Hauptroutennetzes
Die Realisierung des Radroutenhauptnetzes, einschließlich der Wegweisung, hat eine wichtige faktische und symbolische Bedeutung für die Positionierung Berlins als fahrradfreundliche Metropole und für die Erleichterung des Radverkehrs in der Stadt. Das Radverkehrskonzept strebt deshalb die durchgängige Befahrbarkeit des Innenstadtnetzes bis 2006 und des Gesamtnetzes bis 2010 an; darüber hinaus erforderliche Maßnahmen für einen durchgängig den Anforderungen gerechten Ausbau des Netzes sollen bis 2015 umgesetzt sein.
1. Der Radverkehr ist Teil
eines Gesamt-Verkehrssystems, das im Zusammenwirken aller Verkehrsarten die
Mobilität der Stadt gewährleistet. Die Stadtbewohner haben häufig mehrere
Verkehrsmittel zur Auswahl, um ihre Ziele zu erreichen. Die Radverkehrsstrategie
versucht, diese Wahlmöglichkeit zugunsten des Fahrrades zu beeinflussen, und konzentriert
sich dabei auf eine Verlagerung vor allem der vielen relativ kurzen Wege, die
zur Zeit noch mit dem Auto erledigt werden, sowie auf die kombinierte Nutzung
von Fahrrad und öffentlichen Verkehrsmitteln zur Bewältigung größerer
Entfernungen. Durch Entlastung der Straßen wird die Lebensqualität in der Stadt
erhöht und die Abwicklung des notwendigen Kfz-Verkehrs erleichtert.
2. Die Radverkehrsstrategie
ist eingebunden in die Strategie des Stadtentwicklungsplans Verkehr und soll
zur Umsetzung der darin formulierten ökonomischen, sozialen, ökologischen und
institutionellen Zielsetzungen beitragen. Sie ist Teil der Strategie zur
Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes und erweitert, ergänzt und
konkretisiert die im Stadtentwicklungsplan zur Umsetzung dieser Strategie
aufgeführten Maßnahmen.
3. Die Radverkehrsstrategie
fügt sich in die bundesweiten Aktivitäten zur Förderung des Radverkehrs ein.
Sie konkretisiert und ergänzt die im „Nationalen Radverkehrsplan“
niedergelegten Ziele und Maßnahmevorschläge auf der örtlichen Ebene und bindet
Konzepte und Programme des Bundes ein, z.B. zum Fernradwegenetz und zum
Radwegebau an Bundesstraßen und Bundeswasserstraßen. Mit dem Nachbarland
Brandenburg bestehen gemeinsame Ziele und Interessen u.a. im Hinblick auf die
Herstellung eines zusammenhängenden regionalen Radroutennetzes sowie
hinsichtlich der Fahrradmitnahme im Regionalverkehr der Bahn.
4. Die Radverkehrsstrategie
muss, um erfolgreich zu sein, den Radverkehr als komplexes System verstehen und
fördern: Dazu gehören gute Straßen und Wege für den Radverkehr, eine einfache
Orientierung, ausreichende Abstellmöglichkeiten, eine optimale Verknüpfung mit
den öffentlichen Verkehrsmitteln, mehr Aufmerksamkeit für das Mobilitätslernen,
sichere Verkehrsbedingungen, ein umfassender Service sowie eine gute Öffentlichkeitsarbeit
für ein fahrradfreundliches Klima.
5. Berlin bietet in vieler
Hinsicht gute Ausgangsbedingungen für den Radverkehr. Neben einer ebenen Topografie
und einem relativ regenarmen Klima gehören dazu ein dichtes Netz von
Nebenstraßen und Grünverbindungen, das viele Umfahrungsmöglichkeiten bietet,
relativ großzügige Straßenbreiten mit Flächenreserven für die Einordnung von
Radverkehrsanlagen und Abstellanlagen, gute Voraussetzungen für eine Kombination
von Fahrrad und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie eine dichte und durchmischte
Stadtstruktur, in der die örtlichen Zentren und weitere wichtige Ziele mit dem
Fahrrad in der Regel gut erreichbar sind. Diese besonderen Qualitäten gilt es
für den Radverkehr zu nutzen, zu erhalten und - soweit möglich - auszubauen.
6. Eine Nachfrage nach
direkten, bequemen und sicheren Verbindungen für Radfahrer/innen besteht überall
im Stadtgebiet. Es ist deshalb Aufgabe des Radverkehrskonzeptes, flächendeckend
gute Bedingungen für den Radverkehr zu schaffen: auf Hauptrouten, in Nebennetzen,
auf den Hauptverkehrsstraßen, in der Innenstadt, in den Zentren, in den Wohn-
und Arbeitsstättengebieten sowie in den Naherholungsräumen der Stadt. Die städtischen
Zentren, Einkaufsstraßen und andere wichtige Ziele in der Stadt und im Umland
sollen mit dem Rad auf attraktiven Wegen erreichbar sein.
7. Die Bedingungen für den
Radverkehr weisen noch erhebliche räumliche Disparitäten innerhalb der Stadt
auf. Insbesondere in den östlichen Bezirken, aber auch in einigen westlichen
Stadtteilen sind die Radfahrer/innen durch ein weniger gut ausgebautes Radwegenetz,
ein geringeres Angebot an fahrradfreundlichen Nebenrouten sowie durch einen weniger
auf die Belange des Radverkehrs abgestimmten Ausbau der Knoten (einschließlich
der Lichtsignalsteuerung) und einen höheren Anteil an potenziellen Gefahrenstellen
deutlich benachteiligt. Diese Disparitäten sollen durch entsprechende Schwerpunktsetzung
beim Ausbau des Routennetzes sowie durch Einzelmaßnahmen an Strecken und Knoten
schrittweise abgebaut werden.
8. Um die Bedingungen für
den Radverkehr nachhaltig und flächendeckend zu verbessern, sollen die Belange
des Radverkehrs bei allen Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum ihrer
beabsichtigten künftigen Bedeutung entsprechend berücksichtigt werden. Dies
gilt für die Zuweisung von Flächen und von Mitteln für Radverkehrsanlagen und
Abstellmöglichkeiten ebenso wie für die Festlegung von Prioritäten bei der
Lichtsignalsteuerung, für die Verkehrsabwicklung an Baustellen und bei
Umleitungen, für Programme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie für
die Straßenreinigung und den Winterdienst.
9. Eine gute
Öffentlichkeitsarbeit ist unverzichtbarer Bestandteil jeder Strategie zur Beeinflussung
von Verkehrsverhalten. Insbesondere im Hinblick auf die Anerkennung des Fahrrades
als Verkehrsmittel für den Alltagsverkehr sind noch verbreitete Vorbehalte und
Hemmschwellen zu überwinden. Dazu bedarf es gezielter Informationen, die durch
die Art und Weise der Kommunikation potenzielle Fahrradnutzer/innen ansprechen
und ihre Einstellungen zu beeinflussen vermögen. Durch Verbesserung des
„Produktes“, d.h. der äußeren Rahmenbedingungen für den Radverkehr, und durch eine
entsprechende Öffentlichkeitsarbeit dazu soll in Berlin schrittweise ein gutes
„Fahrradklima“ geschaffen werden, das nach Erfahrung anderer Städte eine
wesentliche Voraussetzung für den Erfolg einer Radverkehrsstrategie ist.
10. Die Rahmenbedingungen
für den Radverkehr werden durch eine Vielzahl von Stellen der öffentlichen Verwaltung
mit gestaltet. Die wichtigsten von diesen waren im Rahmen des FahrRats an der
Erarbeitung der Radverkehrsstrategie beteiligt. Auch für die Umsetzung der
Strategie ist eine zügige und von der gemeinsamen Zielsetzung, den Radverkehr
zu fördern, getragene Koordination und Abstimmung der beschlossenen Maßnahmen
innerhalb der öffentlichen Verwaltung, besonders auch zwischen Hauptverwaltung
und Bezirken, sowie mit anderen öffentlichen Agenturen von zentraler Bedeutung.
11. Über die
verwaltungsinterne Abstimmung hinaus bedarf es im Sinne einer wechselseitigen
Verpflichtung zur Umsetzung der Radverkehrsstrategie einer Bündelung der
Maßnahmen der öffentlichen Hand mit ergänzenden Aktivitäten externer
Organisationen und Gruppen, die mit Radverkehrsthemen befasst sind, insbesondere
mit den Trägern des öffentlichen Nahverkehrs, den Interessenverbänden für einen
umweltfreundlichen Verkehr sowie dem Fahrradgewerbe. Auch diese waren im Rahmen
des FahrRats in die Erarbeitung des Radverkehrskonzeptes eingebunden und
bleiben an seiner Umsetzung beteiligt.
Fast 50 % aller im Stadtgebiet zurückgelegten Wege sind kürzer als
5 km und können in weniger als zwanzig Minuten mit dem Fahrrad zurückgelegt
werden. Die meisten dieser Wege haben die eigene Wohnung als Ausgangs- oder
Zielpunkt. Eine Nachfrage nach kurzen, bequemen und sicheren Wegeverbindungen
besteht daher flächendeckend im gesamten Stadtgebiet.
Wegen ihrer direkten Führung, ihrer Nutzungsdichte und ihrer
Orientierungsfunktion bündeln sich viele Wege auf den Hauptstraßen des
übergeordneten Netzes. Trotz etwa 800 km vorhandener Radverkehrsanlagen
bestehen hier jedoch, besonders im Ostteil der Stadt, aber auch in einigen
westlichen Stadtteilen, noch empfindliche Netzlücken und Qualitätsdefizite im bestehenden
Netz.
Attraktiver ist es meist, abseits der Hauptverkehrstraßen zu fahren.
Der Senat hat deshalb 1995 ein etwa 660 km langes Fahrradrouten-Hauptnetz
beschlossen, das soweit wie möglich über verkehrsarme Nebenstraßen, durch
Grünflächen und entlang von Wasserläufen verläuft: Ausgehend vom Schlossplatz
führen zwölf radiale Routen zur Stadtgrenze, die durch acht tangentiale Routen
miteinander verknüpft sind. Hinzu kommen drei Radfernwege sowie der Berliner
Mauerweg. Etwa 70 % dieses Netzes ist bereits gut befahrbar, wenn auch
noch nicht alle Abschnitte den Anforderungen entsprechend ausgebaut sind.
Die Bündelung des Radverkehrs auf diesem Fahrradrouten-Hauptnetz findet
ihre Grenzen in der hohen Umwege-Empfindlichkeit der Radfahrer/innen. Auch im
übrigen Straßennetz müssen deshalb vermeidbare Beeinträchtigungen des
Radverkehrs abgebaut werden, z.B. durch Öffnung von Sackgassen und
Einbahnstraßen, holperfreie Oberflächen sowie Querungshilfen an übergeordneten
Straßen. In einigen Bezirken wurde deshalb bereits mit der Entwicklung
ergänzender Nahbereichsnetze begonnen. Die wichtigsten darin vorgesehenen Verbindungen
sollen als Nebenrouten in das stadtweite Routennetz aufgenommen werden.
1.1 Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird in Zusammenarbeit mit den Bezirken
bis 2006 ein weitgehend zusammenhängendes Fahrradrouten-Hauptnetz für die Innenstadt
innerhalb des S-Bahnrings herstellen.
1.2 Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit den Bezirken
bis 2010 die Funktionsfähigkeit des Gesamtnetzes von radialen und tangentialen
Hauptrouten einschließlich des touristischen Netzes herzustellen und bis 2015
dessen durchgängig anforderungsgerechten Ausbau abzuschließen.
1.3 Die Bezirke sind
aufgefordert, soweit noch nicht vorhanden, in Zusammenarbeit mit der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bis 2006 Konzeptionen für
flächendeckende, engmaschige Nahbereichsnetze unter Orientierung insbesondere
auf örtliche Zentren, wichtige Haltepunkte der öffentlichen Verkehrsmittel, Arbeitsplatzschwerpunkte
und Infrastruktureinrichtungen auszuarbeiten und umzusetzen. Fahrradverbände
und örtliche Initiativen sollen in die Konzeptentwicklung einbezogen werden.
Dabei sollten auf Dauer angelegte Formen der Zusammenarbeit zwischen Vewaltung,
Verbänden und interessierten Bürgern/innen entwickelt werden, z.B. in der Form
von „Runden Tischen“. In diesem Zusammenhang sollte - zusammen mit der Straßenverkehrsbehörde
- unter Berücksichtigung der Novellierung der Straßenverkehrsordnung auch die
Öffnung weiterer Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung erneut
geprüft werden, ebenso die eindeutige
Beschilderung von Sackgassen, die für den Fußgänger- und Radverkehr durchlässig
sind.
1.4 Konzeptionelle
Überlegungen zu Wegenetzen, die in anderen Zusammenhängen erarbeitet werden,
insbesondere die Planung von „20 Grünen Hauptwegen“ als Verbindungen von
Grünflächen und entlang der Gewässer sollen bei der weiteren Netzverdichtung
integriert werden; dabei ist der Bedeutung dieser Wege für den Fußgängerverkehr
Rechnung zu tragen.
1.5 Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird schrittweise bis 2010 die Planungen
für ein „fahrradfreundliches Regierungsviertel“ sowie ein Programm zur
Schaffung bzw. Sanierung von Radverkehrsanlagen an Straßen in der Baulast des
Bundes umsetzen.
1.6 Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Bezirke legen bei der Gestaltung
von Radverkehrsanlagen die „Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen“
der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen zugrunde.
1.7 Die
Bezirke sind aufgefordert, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten für den
Bau, die Unterhaltung und die Sanierung von Radverkehrsanlagen den Anteil an
Straßenbau- und Unterhaltungsmitteln einzusetzen, der dem Anteil des Radverkehrs
am Gesamtverkehr entspricht, und dabei auch solche Radverkehrsanlagen zu
berücksichtigen, die nicht Teil des Routennetzes oder nicht mehr benutzungspflichtig
sind, soweit ihnen auch weiterhin eine Bedeutung für den Radverkehr zukommt.
1.8 Der
ADFC wird bis 2005 zusammen mit dem VCD und dem BUND eine Aktion zur
Identifizierung besonderer Schwachstellen im Radverkehrsnetz (Netzlücken,
schlecht unterhaltene oder sonst den Anforderungen nicht genügende
Radverkehrsanlagen, Gefahrenpunkte, zeitraubende Aufenthalte an Knoten und Querungsstellen...)
durchführen und diese Information den zuständigen Stellen des Senats und der
Bezirke als Grundlage für Programme zur Mängelbeseitigung zur Verfügung
stellen. In angemessenen Zeitabständen (etwa alle 3 Jahre) soll eine
Nachkontrolle durchgeführt werden.
Das Radfahren erfordert einen spezifischen Blick auf die Stadt im
Hinblick auf räumliche Zusammenhänge, günstige Wege und zu bewältigende
Entfernungen. Insbesondere für Neueinsteiger und Ortsfremde stellen Hilfen für
die Orientierung daher einen Beitrag zur Vermeidung von Zeitverlusten und
Unsicherheiten, zur Bereitschaft, neue Wege auszuprobieren sowie zur Erhöhung
der Freude am Fahren dar. Eine an vielen Stellen präsente Wegweisung setzt
darüber hinaus ein Zeichen für die Fahrradfreundlichkeit der Stadt und ist eine
kostengünstige Werbung für den Radverkehr.
2.1 Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird in Zusammenarbeit mit den Bezirken
bis 2006 das Hauptroutennetz in den bis dahin überwiegend fertiggestellten
Abschnitten ausschildern, beginnend mit der Wannsee-Route (RR1) im Jahr 2004.
Dabei werden auch Verbindungen mit wichtigen Zielen im näheren Einzugsbereich
der Routen, insbesondere mit nahegelegenen U- und S-Bahnhöfen ausgeschildert.
Die Wegweisung wird so konzipiert, dass sie schrittweise um Nebenrouten
ergänzt werden kann.
2.2 Die
Verkehrsunternehmen BVG und S-Bahn Berlin GmbH werden bis 2006 an ihren
Bahnhöfen und Haltestellen wichtige Ziele des Radverkehrs im Einzugsbereich
sowie Verbindungen zum Fahrradrouten-Hauptnetz ausschildern.
2.3 Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird sich bei den Verlagen und Medien
dafür einsetzen, dass die Radrouten zeitnah in Hilfsmittel für die
Routenplanung wie Fahrrad-, Nahverkehrs- und andere Stadtpläne,
Internet-Routenplaner, Ausflugstipps usw. integriert werden.
Fast jeder dritte Fahrradbesitzer/in in Berlin schätzt die
Abstellmöglichkeit an seinem Wohnort als umständlich ein. Mieterbefragungen
weisen darauf hin, dass die Unzufriedenheit mit den Abstellmöglichkeiten in den
großen Neubausiedlungen oft besonders hoch ist; aber auch in den dicht bebauten
Altbauquartieren gibt es entsprechende Probleme. Schlecht zugänglich
abgestellte Fahrräder werden seltener genutzt. Auch an wichtigen Zielen des
Radverkehrs, insbesondere vor Ladengeschäften und öffentlichen Gebäuden, am
Arbeitsplatz und an den Schulen sowie an den Haltestellen der öffentlichen
Verkehrsmittel sind zweckmäßige Fahrradabstellanlagen in ausreichender Zahl oft
nicht vorhanden.
Die Radverkehrsstrategie geht davon aus, dass durch Verbesserung der
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder am Wohnort und an den Zielorten ein
erhebliches Potenzial für die Fahrradnutzung im Alltag neu erschlossen werden
kann. Voraussetzung ist, dass die Abstellmöglichkeiten leicht zugänglich und
nahe am Zielort liegen, ein standsicheres und beschädigungsfreies Abstellen
sowie ein sicheres Anschließen ermöglichen, und bei längerer Abstelldauer auch
Witterungsschutz bieten.
3.1 Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird unter Einbeziehung des ADFC sowie
der Wohnungswirtschaft zu einem Erfahrungsaustausch „Fahrradparken am Wohnort“
einladen. Dabei soll auch die Erarbeitung eines Ratgebers zur Schaffung von
wohnungsbezogenen Fahrrad-Abstellmöglichkeiten für unterschiedliche Typen von
Wohngebäuden erörtert werden.
3.2 Die
Bezirke werden aufgefordert, im Zusammenwirken mit der Straßenverkehrsbehörde
in den Wohngebieten und an wichtigen Zielorten bei fehlenden Flächen auf
privaten Grundstücken im Bedarfsfall auch Teile des öffentlichen Straßenlandes,
insbesondere von Pkw-Parkplätzen, in Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen
zur Herstellung von Fahrradstellplätzen heranzuziehen.
3.3 Der
ADFC und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung werden 2004 an die Interessenverbände
des Einzelhandels und das Management von Shopping Centern und Einkaufsstraßen
herantreten, um eine Initiative des Einzelhandels zum Thema „der Kunde als Radfahrer“
anzuregen. Ziel ist u.a. die Verbesserung der Ausstattung mit
Fahrrad-Abstellmöglichkeiten in geeigneter Qualität und guter Zuordnung zu
Läden und Dienstleistungen. Dabei sind auch „Koppelungsgeschäfte“
(Abstellanlagen mit Werbeflächen) mit den Einzelhändlern oder mit Stadtmöblierungsfirmen
zu prüfen.
Fahrrad und öffentliche Verkehrsmittel ergänzen einander: Durch die
Fahrradnutzung im Zu- und Abtransport vergrößert sich der Einzugsbereich der
öffentlichen Verkehrsmittel, und erst deren Nutzung verschafft dem Fahrrad für
viele Fahrtzwecke die notwendige Reichweite. Die kombinierte Nutzung beider
Verkehrsmittel ermöglicht erhebliche Zeitgewinne und relativiert den in vielen
Verbindungen bestehenden Zeitvorteil des motorisierten Individualverkehrs. In
Berlin werden etwa 10 % aller Fahrrad-Wege mit der Nutzung eines
öffentlichen Verkehrsmittels (überwiegend der S-Bahn) kombiniert (8 %
durch Abstellen an der Haltestelle, 2 % durch Mitnahme des Rades).
In den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen für diesen
kombinierten Verkehr deutlich verbessert: Sperrzeiten sind entfallen, die
Mitnahme in der Straßenbahn wurde ermöglicht, an immer mehr Bahnhöfen stehen
Abstellanlagen und Aufzüge zur Verfügung, durch eine neue Tarifgestaltung wurde
die Fahrradmitnahme erheblich billiger. Diese Verbesserungen spiegeln sich in
einer stetigen Zunahme des Anteils der kombinierten Wege ÖPNV/Rad am Modal
Split seit Anfang der 90er Jahre wider. In einigen Punkten, insbesondere im Hinblick
auf die Schaffung von Abstellanlagen und die Zugänglichkeit der Bahnsteige,
besteht jedoch noch Handlungsbedarf. Vor allem aber muss der erreichte Standard
noch besser kommuniziert werden, um neue Kundenkreise anzusprechen.
4.1 Die
Verkehrsunternehmen werden aufgefordert, 2005 eine Informations-Offensive zur
Verknüpfung von Radverkehr und öffentlichen Verkehrsmitteln einzuleiten, die
auf die Gewinnung von Neukunden ausgerichtet ist und auch den Alltagsverkehr
einbezieht. Darin soll u.a. über mögliche Zeitersparnisse und Erweiterungen des
Aktionsradius von Radfahrern/innen und ÖPNV-Nutzern/innen, über die Rahmenbedingungen
der Fahrradmitnahme in den Fahrzeugen, über Abstellmöglichkeiten an Bahnhöfen
und Haltestellen, sowie über die neuen Tarifangebote für Radfahrer/innen
informiert werden.
4.2 Die
S-Bahn Berlin GmbH wird aufgefordert, ihr Stellplatzprogramm fortzusetzen und
bis 2005 weitere 2.000 Stellplätze an den Bahnhöfen zur Verfügung zu stellen.
4.3 Die
BVG wird aufgefordert, an wichtigen U-Bahnhöfen, aber auch an Straßenbahn- und
Bushaltestellen ein Programm mit rund 2.000 Stellplätzen bis 2006 und 5.000
Stellplätzen bis 2010 aufzulegen und in Zusammenarbeit mit den Bezirken
umzusetzen. Zwei Pilotvorhaben werden ab 2004 in Reinickendorf und Pankow
realisiert.
4.4 Der
ADFC und der Fahrradbeauftragte des Senats werden ihre Bemühungen fortsetzen,
bei der DB Station und Service AG eine Verbesserung der Stellplatzsituation
für Fahrräder auch an den Fernbahnhöfen, insbesondere am Hauptbahnhof-Lehrter
Bahnhof und am Bahnhof Zoologischer Garten, zu erreichen. Dabei sollen kostenfreie
Abstellplätze im Bahnhofsumfeld in ausreichender Anzahl und Qualität
bereitgestellt und darüber hinaus die Möglichkeiten eines Zusatzangebotes an
bewachten bzw. abschließbaren Stellplätzen geprüft werden.
4.5 Die
Verkehrsunternehmen werden aufgefordert, auf Engpässe bei der Fahrradmitnahme
(u.a. Ausflugsverkehr, Schienenersatzverkehr) flexibel zu reagieren. Die BVG
hat einen Pilotversuch zur Fahrradmitnahme in einigen Nachtbuslinien gestartet.
Sie wird darüber hinaus prüfen, ob und unter welchen Bedingungen auf weiteren
ausgewählten Linien die Fahrradmitnahme zugelassen werden kann.
4.6 Die
Verkehrsunternehmen werden aufgefordert, anforderungsgerechte Abstellmöglichkeiten
für Fahrräder in ihren Fahrzeugen bereitzustellen; die Fahrradabstellbereiche
sollen auch von außen deutlich erkennbar gekennzeichnet werden. Bei der
Bestellung von Verkehrsleistungen wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
den Einsatz von für die Fahrradmitnahme geeigneten Fahrzeugen in ihren
Anforderungskatalog aufnehmen.
Kinder und Jugendliche sind überdurchschnittlich mobil. Sie sind für
selbständig zurückgelegte Wege auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes
angewiesen. Die Altersgruppe der sechs- bis unter vierzehnjährigen nutzt
bundesweit für etwa 16 % ihrer Wege das Fahrrad; mehr als ein Drittel
aller Wege wird jedoch als Mitfahrer/
innen im Auto zurückgelegt. Selbständige Mobilität hat eine große Bedeutung für
die kindliche Entwicklung, im Hinblick auf Gesundheit und
Konzentrationsfähigkeit, auf das räumliche Vorstellungsvermögen und die Wahrnehmung
von Entfernung, Zeit und Geschwindigkeit, auf das Erlernen von
Eigenverantwortung und nicht zuletzt auf die Entwicklung des Sozialverhaltens.
Kinder sollen deshalb altersgerecht an das selbständige Zurücklegen von Wegen,
zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, herangeführt
werden und im Rahmen ihrer Persönlichkeitsentwicklung Entscheidungen treffen
dürfen. Die in diesem Lebensalter gemachten Mobilitätserfahrungen sind prägend
für spätere Verkehrsgewohnheiten. Kinder und Jugendliche sowie ihre Eltern,
Erzieher und Lehrer sind deshalb wichtige Zielgruppen für Bemühungen um eine
nachhaltigere Mobilität.
5.1 Die
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport wird schrittweise ab 2004 den
Auftrag des Schulgesetzes zum Mobilitätslernen in Curricula, Rahmenpläne,
Projektangebote, Unterrichtsmaterialien für Schüler und Lehrer sowie in
Angebote der Lehrerfortbildung umsetzen.
Der
BUND und der VCD organisieren den „Runden Tisch Mobilitätserziehung“, der diese
Entwicklung begleitet. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport wird
auch weitere außerschulische Träger der Verkehrssicherheitsarbeit in diese
Entwicklung einbeziehen.
5.2 Die
Verkehrsunternehmen BVG und S-Bahn Berlin GmbH werden die Mobilitätserziehung
an den Schulen zum Schwerpunktthema „Verkehrsmittel des Umweltverbundes“
weiterhin unterstützen und Trainingsprogramme, Materialien und andere Angebote
dazu unter Nutzung guter Beispiele aus anderen Städten (u.a. Hamburg)
weiterentwickeln.
5.3 Die
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport wird die Vorbereitung auf die
Fahrradprüfung als integralen Bestandteil des Sachkundeunterrichts erhalten,
Hamburger Projekterfahrungen und Materialien zur Mobilitätserziehung auf ihre
Übertragbarkeit überprüfen und Pilotprojekte an den Schulen dazu anregen.
5.4 Der
Arbeitskreis Neue Erziehung wird das Thema Mobilitätserziehung in seine „Elternbriefe“
aufnehmen.
5.5 Der BUND
wird zusammen mit dem FUSS e.V. und dem VCD weiterhin regelmäßig die Aktion „zu
Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ durchführen; dabei sollen auch das Fahrrad
und die öffentlichen Verkehrsmittel angemessen berücksichtigt werden.
Die
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport und die Bezirke werden diese
Aktion durch Aufgreifen des Themas in den Kindergärten und Schulen sowie in der
Elternarbeit unterstützen.
Radfahren trägt einerseits durch seine gesundheitsfördernden Wirkungen
dazu bei, Lebenszeit zu gewinnen, andererseits sind die Radfahrer/innen (und
Fußgänger) bei Unfällen einem höheren Verletzungsrisiko ausgesetzt, als andere
Verkehrsteilnehmer. Die Anzahl der Unfälle mit Radfahrerbeteiligung hat nach
jahrelangem Rückgang in den letzten drei Jahren wieder leicht zugenommen, die
Wahrscheinlichkeit schwerer Unfallfolgen ist in Berlin weiterhin höher als in
vergleichbaren Großstädten. Viele Unfälle gehen auf schlechte Sichtbeziehungen
zwischen Kraftwagenführern/innen und Radfahrern/innen zurück. Bei etwa
40 % der Unfälle mit Personenschaden waren Radfahrer/innen die
Hauptverursacher; häufigste Unfallursache ist hier die falsche Fahrbahnbenutzung,
insbesondere das Fahren auf dem Radweg in der falschen Richtung. Bei Verursachung
durch andere Verkehrsteilnehmer/innen sind Fehler beim Abbiegen die häufigste
Ursache von Unfällen, fast ein Drittel der tödlichen Unfälle werden durch
abbiegende Lastkraftwagen verursacht (toter Winkel).
6.1 Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird zusammen mit der Polizei im Jahr
2004 eine Sonderauswertung der in der Unfalldatenbank erfassten Unfälle mit
Radfahrerbeteiligung durchführen, die sich auf einen Zeitraum von mindestens
drei Jahren bezieht und als Grundlage
für ein auf Fahrrad-Unfallschwer-punkte bezogenes Maßnahmenprogramm dienen
kann.
6.2 Die
Senatsverwaltung für Stadtentwickung wird bis 2005 zusammen mit der Polizei und
der Straßenverkehrsbehörde im Rahmen des neuen Verkehrssicherheitsprogramms das
„10-Punkte-Programm“ zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von
Radfahrern/innen an Knotenpunkten aktualisieren, um Aussagen zu anderen
Unfallschwerpunkten ergänzen, und dazu ein Umsetzungskonzept mit Zeitplan erarbeiten.
6.3 Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird bis 2006 auf der Grundlage der
Unfallanalyse und des Umsetzungskonzeptes für mindestens fünf besonders
problematische Knotenpunkte[1]
als Pilotprojekte bis 2006 Umgestaltungsplanungen ausarbeiten und deren Realisierung
finanziell absichern. Dabei sollen auch neue, in Berlin bisher noch nicht
erprobte Lösungen Anwendung finden, soweit sie mit der Straßenverkehrsordnung
und den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen vereinbar sind (z.B. aufgeweitete
Radaufstellstreifen). Die in den Pilotprojekten gewonnenen Erfahrungen sollen
zur Entwicklung von Regellösungen für vergleichbare Problempunkte genutzt
werden.
6.4 Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird - zusammen mit einem Medienpartner -
die Novellierung der Straßenverkehrsordnung zum Anlass für eine Informationsinitiative
nehmen, die Hinweise zum sicheren Verhalten sowie zu den Rechten und Pflichten
von Autofahrern/innen und Radfahrern/innen im Hinblick auf ihre gemeinsame
Teilnahme am Verkehrsgeschehen zum Gegenstand hat.
6.5 Die seit vielen Jahren
laufende „Aktion toter Winkel“ der Aktionsgemeinschaft Verkehrssicherheit für
Schulkinder, der u.a. auch die Polizei angehört, wird unter Federführung der
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport fortgesetzt. Der ADFC wird
zusammen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die aktuelle Öffentlichkeitsarbeit
zu diesem Thema weiterführen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird sich weiterhin dafür einsetzen, zur
Beseitigung des toten Winkels kurzfristig eine Nachrüstung von Lastkraftwagen
mit geeigneten Außenspiegeln zu erreichen und dadurch die Anzahl schwerer
Radfahrunfälle wesentlich zu verringern.
6.6 Die
Straßenverkehrsbehörde wird aufgefordert, zusammen mit den Bauunternehmern und
den Straßenbaulastträgern auf der Grundlage der bestehenden Richtlinien
fahrrad- und fußgängerfreundliche Einzelfall-Lösungen für die Verkehrsführung
an Baustellen zu entwickeln, wo die Dauer der Behinderung oder andere Umstände
(Regelabweichungen) dies erfordern; sie werden gebeten zu prüfen, wie die
Umsetzung der entsprechenden Anordnungen verbessert werden kann. Der ADFC wird
unter Einbindung seiner Mitglieder ein regelmäßiges „Baustellenmonitoring“
durchführen, das Problemstellen identifiziert und die zuständigen Behörden
darauf hinweist.
Die Erfahrung anderer Städte hat gezeigt, dass Vorbehalte gegenüber dem
Fahrrad als Verkehrsmittel durch ein „fahrradfreundliches Klima“ abgebaut
werden können. Dazu bedarf es einer qualifizierten Informations- und
Öffentlichkeitsarbeit, die sowohl auf rationale als auch auf emotionale
Beweggründe der Verkehrsmittelwahl abstellt und auch die „kulturelle Dimension“
des Radfahrens einbezieht. Sie muss einerseits Maßnahmen zugunsten des
Radverkehrs breit bekannt machen und Informationen zu konkreten Problemen (z.B.
der Orientierung, der Verkehrssicherheit, der Mitnahme von Kindern...) bieten,
und zugleich unter Bezugnahme auf radfahrtypische Imagefaktoren (z.B. Fitness,
Erlebnis, Spaß, Spontaneität...) positive Signale vermitteln und eine interessante
und zeitgemäße Alternative zum Autofahren entwickeln. Der gegenwärtige Stand
der Öffentlichkeitsarbeit in Berlin ist in seiner Konzentration auf
Freizeitaspekte des Radfahrens und auf Fragen der Verkehrssicherheit von diesen
Zielen noch weit entfernt.
Um den Radverkehrsanteil zu erhöhen, müssen neue Zielgruppen und
soziale Milieus gewonnen werden. Die weitaus größten Potenziale für die
Verlagerung von Wegen auf das Fahrrad liegen bei den Arbeits- und Einkaufswegen
der berufstätigen Bevölkerung. Kinder und Jugendliche sind wichtig als
Verkehrsmittelnutzer/innen der Zukunft (s. Abschn. 5). Darüber hinaus muss die
Öffentlichkeitsarbeit die Entscheidungsträger in Politik und Gesellschaft sowie
Personen und Gruppen mit Vorbildfunktion erreichen.
7.1 Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird 2004 unter Einbeziehung der in
diesem Bereich engagierten Gruppen eine Konzeption für eine integrierte Öffentlichkeitsarbeit
zur Förderung des Radverkehrs unter dem Dach einer gemeinsamen Berliner „Marke“
entwickeln (Markenname, Logo, Leitbild, Zielgruppen...). Die im FahrRat
vertretenen Verwaltungen und Organisationen sind aufgefordert, in ihrer eigenen
Öffentlichkeitsarbeit zum Radverkehr darauf Bezug zu nehmen. Maßnahmen, die
unter dem Dach dieser Marke veröffentlicht werden, müssen eine zur Förderung
des Radverkehrs geeignete Qualität aufweisen; die Qualitätskontrolle erfolgt
durch den Fahrradbeauftragten des Senats.
7.2 Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird über die Radverkehrsstrategie
informieren und die Schritte zu ihrer Umsetzung kontinuierlich durch
Öffentlichkeitsarbeit begleiten. Die am FahrRat beteiligten Organisationen
sind aufgefordert, die Umsetzung der Strategie im Rahmen ihrer eigenen
Öffentlichkeitsarbeit ebenfalls kritisch zu begleiten und über Maßnahmen,
Projekte und Aktionen in ihrem Wirkungsbereich als Elemente dieser Strategie
zeitnah zu informieren.
7.3 Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird zusammen mit der Verkehrsmanagementzentrale
(VMZ) das Internet-Angebot zum Thema Radverkehr besser sichtbar machen, in
seiner Qualität verbessern, erweitern und in angemessenen Zeitabständen
aktualisieren. Dabei wird eine Arbeitsteilung und intelligente Verknüpfung mit
den Angeboten anderer Organisationen, insbesondere des ADFC, der
Verkehrsunternehmen und der Polizei angestrebt. Die Verkehrsunternehmen werden
aufgefordert, ihre eigene Internet-Präsenz in dieser Hinsicht zu erweitern
(Fahrradmitnahme, Tarife, Abstellen an Bahnhöfen und Haltestellen...).
7.4 Die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung wird die Zusammenarbeit mit interessierten Medienpartnern
suchen, um die einzelnen Radrouten schrittweise entsprechend ihrem
Ausbaufortschritt öffentlich bekannt zu machen und Informationsmaterialien dazu
zu entwickeln, beginnend noch im Jahr 2004 mit der „Potsdam-Route“ (RR1) und
dem Berliner Mauerradweg. Sie wird dazu insbesondere die notwendigen Informationen
(Routenverlauf, Wegweisung, ggf. noch vorhandene Lücken, wichtige Alltags- und Freizeitziele
entlang der Route, Etappenlängen, Verknüpfungsmöglichkeiten mit dem ÖPNV...) in
geeigneter Form aufbereiten.
7.5 Die
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz und der ADFC
werden sich bei der AOK dafür einsetzen, dass die Kampagne „Mit dem Fahrrad zur
Arbeit und zur Uni“ ab 2005 auch in Berlin durchgeführt wird, mit dem Ziel, das
erhebliche Verlagerungspotenzial bei den Berufswegen besser auszuschöpfen und
zugleich auf die gesundheitlichen Aspekte des Radfahrens aufmerksam zu machen.
7.6 Der
ADFC wird aufgefordert, in Anlehnung an den bundesweiten Fahrrad-Klima-test Vorschläge
für einen Wettbewerb „Berlins fahrradfreundlichster Bezirk“ auszuarbeiten und
zusammen mit dem BUND und dem VCD im Jahr 2005 einen solchen Wettbewerb
durchzuführen. Das Difu wird um wissenschaftliche Unterstützung gebeten.
7.7 Die
Fahrradwirtschaft (Hersteller, Zulieferer, Handel) soll als wichtiger Kooperationspartner
eingebunden werden. Sie wird aufgefordert, unter Bezugnahme auf die Radverkehrsstrategie
mit öffentlichkeitswirksamen Marketing- und Informationsoffensiven
Veranstaltungen, Kampagnen und Wettbewerben zu unterstützen, und sich dabei
speziell auf die Gewinnung neuer, bisher noch nicht fahrradinteressierter
Kundenkreise zu konzentrieren.
7.8 Der
ADFC wird das große Interesse der Medien und der Öffentlichkeit an der alljährlichen
Fahrrad-Sternfahrt weiter nutzen, um im Sinne der Radverkehrsstrategie neue
Nutzerkreise für das Fahrrad zu begeistern.
Die Maßnahmen und Handlungsempfehlungen der Radverkehrsstrategie sollen
innerhalb eines überschaubaren Zeitraums umgesetzt bzw. eingeleitet werden und
qualitativ fühlbare sowie auch quantitativ messbare Wirkungen entwickeln. Sie
sind deshalb jeweils einem oder mehreren Veranlassern zugeordnet, und es wird
ein Zeithorizont für die Umsetzung benannt. Zur besseren Übersicht werden die
Maßnahmen mit diesen Angaben sowie mit ergänzenden Angaben zum Personalaufwand
und zur Finanzierung im Anhang in Tabellenform zusammengefasst.
Zur Erfolgskontrolle wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in
Abständen von etwa zwei Jahren überprüfen, inwieweit die im Teil II der
Strategie genannten quantitativen Ziele erreicht werden konnten. Als Voraussetzung
für eine solche Erfolgskontrolle
- wird
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür Sorge tragen, dass Radverkehrszählungen
zum regelmäßigen Bestandteil der Straßenverkehrszählungen werden;
- werden
die Verkehrsunternehmen BVG und S-Bahn Berlin GmbH im Rahmen ihrer Möglichkeiten
jeweils aktuelle Schätzungen zur Fahrradmitnahme in ihren Verkehrsmitteln zuliefern;
- wird
die Polizei eine entsprechende periodische Auswertung ihrer Unfalldatenbank zu
den Unfällen mit Radfahrerbeteiligung zur Verfügung stellen.
Weiterhin soll regelmäßig die Umsetzung der in Teil IV der
Radverkehrsstrategie genannten Maßnahmen und Handlungsempfehlungen überprüft
werden, um auch daraus ggf. die Notwendigkeit einer Nachsteuerung ableiten zu
können. Mit dieser Zielsetzung
- wird
der Fahrradbeauftragte des Senats die Umsetzung der Strategie seitens der
jeweils benannten öffentlichen Stellen begleiten und die Verwaltung auf
auftretende Probleme und Verzögerungen hinweisen,
- wird
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einmal jährlich eine Sitzung der
Mitglieder des FahrRats einberufen, um den erreichten Stand der Umsetzung der
Maßnahmen und Handlungsempfehlungen zu diskutieren und Vorschläge zur
Nachsteuerung der Radverkehrsstrategie sowie für ergänzende Maßnahmen seitens
der einzelnen Teilnehmer/innen zu entwickeln.
Die Ergebnisse dieses Monitoring-Prozesses werden zweijährlich zu einem
kurzen Bericht zusammengefasst den Teilnehmern des FahrRats zur Verfügung
gestellt.
Die aufgeführten Einzelmaßnahmen sollen – soweit aus dem Landeshaushalt zu finanzieren – im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Doppelhaushaltsplans 2004/2005 und künftiger Haushaltspläne umgesetzt werden und stehen hinsichtlich der Realisierung unter Finanzierungsvorbehalt.
Nr.
gem. Teil IV |
Maßnahme
|
Veranlasser
|
Wichtige Mitwirkende
|
Geschätzte Kosten
|
Herkunft der Finanz-mittel
|
Zeitliche Einordnung der Maßnahme
|
||||
Verkehrsverbände / Fahrradgewerbe |
||||||||||
1.8 |
Aktion zur
Identifizierung besonderer Schwachstellen im Radverkehrsnetz |
ADFC |
BUND und VCD |
Personal-aufwand |
Verbände |
2004, Wiederholung in
angemessenen Zeitabständen |
||||
3.3 |
Initiative des
Einzelhandels zum Thema „Der Kunde als Radfahrer“, u.a. zur Verbesserung der
Ausstattung mit Fahrrad-Abstellmöglichkeiten |
ADFC |
SenStadt; |
Personal-aufwand;
weitere Kosten nach Planung |
Einzelhandelsverband,
Land, Gewerbetreibende |
2004/2005 |
||||
4.4 |
Verbesserung der
Stellplatzsituation für Fahrräder an den Fernbahnhöfen |
ADFC |
SenStadt, |
nach Planung |
DB Station und Service
AG |
schrittweise, ab 2004 |
||||
5.1 |
Runder Tisch
Mobilitätserziehung |
BUND, VCD |
diverse |
Personalaufwand |
|
Zweimal pro Jahr |
||||
5.4 |
Aufnahme des Themas
Mobilitätserziehung in die „Elternbriefe“ |
(BUND) |
Arbeitskreis Neue Erziehung |
|
Arbeitskreis Neue Erziehung |
2004 |
||||
5.5 |
Aktion "Zu Fuß zur Schule
und zum Kindergarten“ (unter Berücksichtigung des Fahrrades)
|
BUND |
Sen Bildung, Jugend
und Sport; Bezirke, FUSS e.V. |
Personalaufwand |
Land |
ab 2004 |
||||
6.5 |
Fortsetzung der
Kampagne für bessere Außenspiegel bei Lkw |
ADFC |
SenStadt, |
Personalaufwand |
Land, Private |
ab 2004 |
||||
6.6 b |
Durchführung eines
regelmäßigen „Baustellenmonitoring“ unter Einbindung der Mitglieder |
ADFC |
StraßenverkehrsbehördeBezirke |
Personal-aufwand |
ADFC |
2004, Wiederholung in
angemessenen Zeitabständen |
||||
7.6 |
Wettbewerb „Berlins
fahrradfreundlichster Bezirk“ |
ADFC |
BUND und VCD, Difu |
überwiegend Personal-aufwand |
Land, ADFC, Sponsoren |
2004 (Konzept), 2005
(Durch-führung) |
||||
7.7 |
Kooperationen mit der
Fahrradwirtschaft, Unterstützung von Aktionen und Wettbewerben, Marketing-
und Informationsoffensiven |
Velokonzept |
Fahrradwirtschaft,
SenStadt |
nach Planung |
Fahrradwirtschaft |
ab 2004 |
||||
7.8 |
Fahrrad-Sternfahrt als
Medium für die Erschließung neuer Nutzerkreise |
ADFC |
Polizei, SenStadt |
|
ADFC, Sponsoren |
alljährlich anlässlich
der Fahrrad-Sternfahrt |
||||
Bezirke |
||||||||||
1.3 |
Konzeptionen für
flächendeckende, engmaschige Nahbereichsnetze |
Bezirke |
SenStadt; |
Personalaufwand; weitere
Kosten nach Planung |
Bezirke |
bis 2006 |
||||
3.2 |
Fahrradstellplätze auf
öffentlichem Straßenland bei fehlenden Flächen auf privaten Grundstücken |
Bezirke, |
SenStadt |
nach Planung |
Bezirke, Begünstigte |
schrittweise, ab 2004 |
||||
6.6 |
Fahrrad- und
fußgängerfreundliche Lösungen für die Verkehrsführung an Baustellen |
Straßen-verkehrs-behörde
|
Bezirke |
Personalaufwand |
Bauherren, Straßenverkehrsbehörde,
Bezirke |
bis 2006 |
||||
Verkehrsunternehmen |
||||||||||
2.2 |
Radverkehrs-Ausschilderung
an Bahnhöfen und Haltestellen |
BVG, S-Bahn Berlin
GmbH |
|
nach Planung |
BVG, S-Bahn Berlin
GmbH |
bis 2006 |
||||
4.1 |
Informations-Offensive
zur Verknüpfung von Radverkehr und öffentlichen Verkehrsmitteln |
BVG, S-Bahn Berlin
GmbH, VBB |
|
nach |
BVG, S-Bahn Berlin
GmbH, VBB |
ab 2004 |
||||
4.2 |
Fortsetzung des
Stellplatzprogramms an S-Bahnhöfen |
S-Bahn Berlin GmbH |
Bezirke |
ca. 330 T€ |
S-Bahn Berlin GmbH,
Land* |
2004 - 2006 |
||||
4.3 |
Stellplatzprogramm an
wichtigen |
BVG |
Bezirke |
nach Planung |
BVG, Land* |
schrittweise 2004 -
2006; Pilotvorhaben 2004 |
||||
4.5
|
Pilotversuch zur
Fahrradmitnahme in einigen Nachtbuslinien
|
BVG
|
|
|
BVG
|
2004
|
||||
5.2 |
Unterstützung der
Mobilitätserziehung an den Schulen |
BVG, S-Bahn Berlin
GmbH |
Polizei, BGS |
Personalaufwand |
BVG, S-Bahn Berlin
GmbH |
ab 2004 |
||||
7.3 b |
Erweiterung der
Internet-Präsenz um Fahrrad-Belange |
BVG, S-Bahn Berlin
GmbH, VBB |
|
Personalaufwand |
BVG, S-Bahn Berlin
GmbH, VBB |
ab 2004 |
||||
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport |
||||||||||
5.1 |
Umsetzung des Auftrags des Schulgesetzes zum
Mobilitätslernen in Curricula, Rahmenpläne, Projektangebote, Unterrichtsmaterialien
und Angebote der Lehrerfortbildung |
Sen Bildung, Jugend
und Sport |
beratend: BUND; VCD |
Personalaufwand |
Land |
schrittweise, |
||||
5.3 |
Überprüfung der Übertragbarkeit der Hamburger
Projekterfahrungen und Durchführung von Pilotprojekten |
Sen Bildung, Jugend
und Sport |
Bezirke |
Personalaufwand |
Land |
schrittweise, |
||||
5.5 |
Unterstützung
der Aktion "Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ (unter Berücksichtigung
des Fahrrades)
|
Sen Bildung, Jugend
und Sport; Bezirke |
FUSS e.V., Unfallkasse Berlin |
Personalaufwand |
Land |
ab 2004 |
||||
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz |
||||||||||
7.5 |
Durchführung der
Kampagne „Mit dem Fahrrad zur Arbeit und zur Uni“ auch in Berlin |
Sen Gesundheit, ADFC |
AOK, |
ca.
40 T€, |
AOK, Sponsoren |
ab 2005 |
||||
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung |
||||||||||
1.1 |
Infrastruktur für den
Radverkehr (Radfernwege, Fahrradrouten-Hauptnetz vorwiegend für die Innenstadt und besonders wichtige Lückenschlüsse außerhalb
des Hauptnetzes) |
SenStadt |
Bezirke, Straßenverkehrsbehörde |
ca. 25 Mio.€ |
Land* |
2003 bis 2006 |
||||
1.2 |
Infrastruktur für den
Radverkehr (Komplettierung des Gesamtnetzes von radialen und tangentialen
Hauptrouten und wichtige Lückenschlüsse außerhalb des Fahrradrouten-Hauptnetzes) |
SenStadt |
Bezirke, Straßenverkehrsbehörde |
ca. 45 Mio.€ |
Land* |
2007 bis 2010 |
||||
1.5 |
Radverkehrsanlagen an
Straßen in der Baulast des Bundes, ausgewählte Vorhaben im Regierungsviertel |
SenStadt |
|
ca. 7 Mio.€ (1276/74622) |
Bund |
2004 bis 2010 |
||||
2.1 |
Ausschilderung des
Hauptroutennetzes |
SenStadt |
Bezirke, Straßenverkehrsbehörde |
ca.
1 Mio. € |
Land* |
2004 bis 2010, |
||||
2.3 |
Integration der
Radrouten in Hilfsmittel für die Routenplanung |
SenStadt |
Verlage und Medien |
|
Verlage und Medien |
angepasst an den
Ausbaufortschritt der Routen, ab 2004 |
||||
3.1 |
Erfahrungsaustausch
„Fahrradparken am Wohnort“ |
SenStadt |
Wohnungs-wirtschaft; |
Personalauf-wand; weitere
Kosten nach Planung |
Wohnungs-wirtschaft |
2005 |
||||
6.1 |
Sonderauswertung der
Unfalldatenbank als Grundlage für ein auf Fahrrad-Unfallschwerpunkte
bezogenes Maßnahmenprogramm |
SenStadt |
Polizei, Straßenverkehrsbehörde |
ca. 50 T€ |
Land |
2004 |
||||
6.2 |
Aktualisierung des
„10-Punkte-Programms“ zur Verbesserung der Sicherheit im Fahrradverkehr; Umsetzungskonzept |
SenStadt |
Polizei, Bezirke, Straßenverkehrsbehörde |
Personalaufwand;
weitere Kosten nach Planung |
Land |
bis 2005 |
||||
6.3 |
Planung und
Realisierung von Pilotprojekten zum sicheren Umbau von mindestens fünf
besonders problematischen Knotenpunkten |
SenStadt |
Bezirke, Straßenverkehrsbehörde |
ca. 2 Mio.€ |
Land* |
bis 2006 |
||||
6.4 |
Informationsinitiative
zur Novellierung der Straßenverkehrsordnung |
SenStadt |
Medien-partner |
|
Medien-partner |
2005 |
||||
7.1 |
Konzeption für die
Öffentlichkeitsarbeit unter dem Dach einer gemeinsamen Berliner „Marke“ |
SenStadt |
Interessen-gruppen
Radverkehr |
ca. 20T€ |
Land |
2004 |
||||
7.2 |
Information über die
Radverkehrsstrategie und Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit zu ihrer
Umsetzung |
SenStadt |
|
Personal-aufwand; ca. 10 T€ |
Land |
ab 2004 |
||||
7.3 |
Qualifizierung,
Erweiterung und Verknüpfung der Internet-Angebote zum Thema Radverkehr |
SenStadt |
VMZ,
ADFC, Polizei |
ca. 15 T€ |
Land, ADFC, Polizei |
ab 2004 |
||||
7.4 |
Informationsmaterialien
zu den einzelnen Radrouten |
SenStadt |
Medien-partner |
nach Produkt-planung |
Medien-partner |
angepasst an den Ausbaufortschritt,
ab 2004 |
||||
* unter Ausnutzung von Förderprogrammen des Bundes
Berlin, den 2. November 2004
Der Senat von Berlin
Klaus W o w e r e i t Ingeborg J u n g e - R e y e r
Regierender
Bürgermeister Senatorin
für Stadtentwicklung
Anhang
Name
|
Vertretene Institution |
Dr. Friedemann Kunst |
Sen Stadt VII A |
Peter Herwig |
Sen Stadt VII A 32 |
Horst Wohlfarth von Alm |
Sen Stadt VII A 3 |
Heribert Guggenthaler |
Sen Stadt VII B |
Roland Jannermann |
Sen Stadt VII B 34 |
Dieter Wagner |
Sen Stadt VII B 3 |
Christian Spath |
Büro Spath & Nagel |
Frank Biermann |
Büro Spath & Nagel |
Marion Schwarz |
Leiterin des Tiefbauamtes
Reinickendorf, KALT-Runde der Tiefbauamtsleiter |
Benno Koch |
Fahrradbeauftragter des
Senats, Landesvorsitzender des ADFC Berlin |
Regina Riemschneider |
Der Polizeipräsident in
Berlin, Landespolizeiverwaltungsamt, III A 11 |
Norbert Lobrecht |
Der Polizeipräsident in
Berlin, Zentraler Verkehrsdienst, Dir Ö9/SV ZVKD 23 |
Peter Herold |
Der
Polizeipräsident in Berlin, Verkehrsunfallbekämpfung, |
Christian Lindenberg |
Senatsverwaltung für
Bildung, Jugend und Sport |
Gunter Bleyer |
Behörde für Bildung und
Sport Hamburg, Amt für Bildung, Abt. B 22-16. |
Tilman Bracher |
Difu, Deutsches Institut
für Urbanistik |
Jutta Kloas |
Deutsches Institut für
Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) |
Christoph Steinig |
Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG), FAV-A2 |
Lutz Zschage |
S-Bahn Berlin GmbH |
Alexander Hunger |
Stellv. Landesvorsitzender
des ADFC Berlin |
Martin Schlegel |
BUND, Landesverband
Berlin; Verkehrsökologische Gruppen |
Friedrich Wellner |
Berliner Radsport Verband |
Stefan Kohte |
Verkehrsclub Deutschland
(VCD), Landesverband Berlin |
Ulrike Saade |
velokonzept saade GmbH |
Ausschuss-Kennung
: BauWohnVgcxzqsq
[1]. Auf der Grundlage der Unfallauswertung
der Polizei sowie der Erfahrungen der Teilnehmer empfiehlt der FahrRat, dazu
eine Auswahl aus den folgenden Knoten zu treffen:
- Danziger
Straße/ Eberswalder Straße/ Kastanienallee/ Pappelallee/ Schönhauser Allee
- Hofjägerallee/
Klingelhöferstraße/ Stülerstraße/ Tiergartenstraße
- Dominicusstraße/ Hauptstraße
- Adlergestell/ Radickestraße
- Brunnenstraße/
Invalidenstraße/ Veteranenstraße
- Schönhauser
Allee/ Wichertstraße/ Schivelbeiner Straße
- Müllerstraße/
Seestraße
- Alexanderstraße/
Brückenstraße/ Holzmarktstraße
- Neue
Kantstraße/ Messedamm
- Landsberger
Allee/ Petersberger Straße.