Vorlage – zur Kenntnisnahme –

 

 

Radverkehrsstrategie für Berlin

 

 

 

 

 

 

Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:

 

 

Der Senat von Berlin hat am 8. Juli 2003 den Stadtentwicklungsplan Verkehr „mobil2010“ als Handlungskonzept und Grundlage für die langfristige strategische Orientierung der Verkehrs­politik beschlossen und dem Abgeordnetenhaus vorgelegt. Im Rahmen der Teilstrategie „Förderung des Umweltverbundes“ verfolgt der Plan das Ziel, die Potenziale zur Steigerung des nicht motorisierten Verkehrs, und hier insbesondere des Fahrradverkehrs zu nutzen. Dazu formuliert der Plan eine Reihe von Maßnahmen, darunter auch die „Erarbeitung und Umsetzung eines Berliner Radverkehrsplanes“

 

Da ein Konzept für den Radverkehr unterschiedliche Handlungsfelder, vom Straßen- und Radwegebau und der Mitnahme in den öffentlichen Verkehrsmitteln über die Verkehrssicherheitsarbeit bis hin zur Mobilitätserziehung und zur Öffentlichkeitsarbeit einbeziehen muss, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den „FahrRat“ einberufen, der sich zusam­mensetzt aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der verschiedenen Verwaltungen, die mit dem Radverkehr befasst sind (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, Polizei, Straßenverkehrsbehörde, bezirkliche Tiefbauämter), Ver­tretern der Umwelt- und Verkehrsverbände (ADFC, VCD, BUND), der Verkehrsbetriebe (BVG, S-Bahn Berlin GmbH), externen Experten (u.a. aus der Wissenschaft), einer Vertreterin des Fahrradgewerbes sowie dem Fahrrad­beauftragten des Senats (vollständige Teilnehmerliste im Anhang).


Durch den Teilnehmerkreis wurde ein breites Spektrum an unterschiedlichen Erfahrungen und Sichtweisen in die Arbeit eingebracht, und es wurden zugleich wichtige verwaltungs­interne und -externe Akteure eingebunden, die an der Realisierung von Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen beteiligt sein werden. Über seine Rolle als Informations- und Beratungsgremium hinaus soll der FahrRat damit eine gegenseitige Verpflichtung zur Mitwirkung an der Umsetzung der Strategie begründen.

 

Der FahrRat hat auf sieben ganztägigen Sitzungen auf der Grundlage von Fachbeiträgen der Mitglieder sowie eingeladener Experten ein breites Spektrum an für die Radverkehrs­förderung relevanten Themen diskutiert und dazu jeweils Thesen und Handlungsempfeh­lungen formuliert. Diese bilden eine Grundlage für die Radverkehrs­strategie, die am 17.06.2004 durch den „FahrRat“ abschließend beraten und verabschiedet wurde.

 

Die Radverkehrsstrategie schafft die Voraussetzungen für eine neue Positionierung des Radverkehrs im Verkehrssystem der Stadt.

 


RADVERKEHRSSTRATEGIE  FÜR  BERLIN

 

 

I     Sieben Argumente für mehr Radverkehr in Berlin

 

 Radverkehr

 

-       macht mobil. Berliner (fast) jeden Alters können mit dem Fahrrad kurze und mittellange Wege zeitgünstig und billig ohne Pkw oder öffentliche Verkehrsmittel zurücklegen;

 

-       verbessert die Lebensbedingungen in der Stadt. Radverkehr ist leise, verursacht keine Luftschadstoffe und keine schädlichen Klimagase und beansprucht wenig Platz;

 

-       kann einen Teil des motorisierten Verkehrs ersetzen. Fast die Hälfte aller Wege in Berlin ist kürzer als 5 km, ein Drittel dieser kurzen Wege wird dennoch mit dem Pkw zurück­gelegt. Viele dieser motorisierten Wege könnten durch Radverkehr ersetzt werden;

 

-       macht Spaß und erhält die Gesundheit. Eine halbe Stunde Radfahren täglich ist nach­weislich gesundheitsfördernd;

 

-       verbessert die Verkehrssicherheit. Vergleiche mit anderen Städten belegen, dass mehr Radverkehr auf den Straßen diesen allgemein sicherer macht;

 

-       schont den öffentlichen Haushalt. Radverkehrsinfrastruktur ist vergleichsweise billig, und Investitionen zahlen sich schnell in intensiver Nutzung aus;

 

-       unterstützt die wirtschaftliche Entwicklung Berlins. Eine Stadt mit guten Lebensbedingun­gen und attraktiven öffentlichen Straßenräumen ist für neue Bewohner, für Touristen und für Geschäftsleute attraktiv.

 

Aus den genannten Gründen ist die verstärkte und kontinuierliche Förderung des Rad­verkehrs ein strategisches Element von mobil2010 – dem Stadtentwicklungsplan Verkehr Berlin.

 

 

II     Die Ziele

 

Die Radverkehrsstrategie steht unter dem übergeordneten Ziel einer ökonomisch effizienten, sicheren und gesunden, stadt-, sozial- und umweltverträglichen Bedienung der städtischen Verkehrsbedürfnisse. Durch Förderung des nichtmotorisierten Verkehrs soll die Qualität des Lebensraumes Stadt auf Dauer erhalten und verbessert werden. Um diese eher qualitativen Zielsetzungen zu operationalisieren, d.h. um Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie nachvollziehbar und Umsetzungsdefizite erkennbar zu machen, setzt sich die Radverkehrs­strategie in fünf wichtigen Bereichen quantitative Ziele; diese sollen zugleich der besseren Vermittlung der Radverkehrsstrategie in der Öffentlichkeit dienen.

 

1.       Steigerung des Radverkehrsanteils

 

Der Anteil des Radverkehrs an allen Wegen lag 1998 in Berlin bei etwa 10 %. Bei der gegebenen Struktur des Wegeaufkommens könnten grundsätzlich weitere 10 % der motori­sierten Wege auf das Fahrrad verlagert werden. Wie die Erfahrung anderer Städte zeigt, liegt ein Anteil des Radverkehrs am „Modal Split“ von deutlich über 15 % auch unter Großstadt­verhältnissen durchaus im Bereich des Möglichen. Andererseits weisen „Mobilitätsgewohn­heiten“ ein starkes Beharrungsvermögen auf. Die Radverkehrsstrategie setzt sich das Ziel, den Anteil des Radverkehrs bis zum Jahr 2010 um 50% zu steigern (von 10 auf 15 %). Dies würde bedeuten, dass die Zahl der durchschnittlich täglichen Fahrradfahrten jedes Jahr um etwa 100.000 Fahrten zunehmen müsste.

 

2.       Stärkere Nutzung des Fahrrades in Kombination mit öffentlichen Verkehrsmitteln

 

Wegen der Größe der Stadt wird das Fahrrad in Berlin häufig in Verbindung mit den öffent­lichen Verkehrsmitteln genutzt. Die Radfahrer/innen erhöhen dadurch ihre Reichweite, die öffent­lichen Verkehrsmittel ihren Einzugsbereich und damit die Anzahl ihrer Kunden, in vielen Relationen verkürzen sich die Reisezeiten. Die Radverkehrsstrategie verfolgt das Ziel, durch weitere Verbesserungen sowohl bei der Fahrradmitnahme als auch bei den Abstell­möglichkeiten an Bahnhöfen und Haltestellen die Zahl dieser kombinierten Wege in dem gleichen Maße zu steigern, wie den Radverkehr insgesamt.

3.   Senkung der Unfallzahlen

 

Im Durchschnitt der Jahre 1998-2002 waren in Berlin pro Jahr 6.121 Unfälle mit Radfahrer­beteiligung zu verzeichnen. Dabei wurden in dem Fünfjahreszeitraum insgesamt 76 Rad­fahrer/innen getötet und 2.622 schwer verletzt. Ausgehend von der Vision eines Stadtverkehrs, der keine Menschenleben kostet, übernimmt die Radverkehrsstrategie für ihren Bereich das ehrgeizige Ziel der Europäischen Gemeinschaft, die jährliche Anzahl der Verkehrstoten bis 2010 zu halbieren. Die Anzahl der schwerverletzten Radfahrer/innen soll - trotz der angestrebten Zunahme des Radverkehrs - um mindestens ein Drittel verringert werden.

 

4.  Angemessene Finanzierung

 

Der Radverkehr soll einen Anteil an der Finanzierung des Stadtverkehrs erhalten, der seiner Bedeutung für eine nachhaltige Mobilität in der Großstadt Berlin entspricht. Auch wenn Radverkehrsinfrastruktur vergleichsweise preiswert und kosteneffektiv ist, erfordert die ange­strebte Erhöhung des Radverkehrsanteils eine Reihe von Maßnahmen, deren Finanzierung gesichert sein muss. Die Radverkehrsstrategie geht deshalb davon aus, dass die im Stadt­entwicklungsplan Verkehr formulierte Zielsetzung (Steigerung auf 5 € je Einwohner und Jahr bis 2015) der künftigen Haushaltsplanung als Orientierung dient.

 

 

5.       Zügige Realisierung des Hauptroutennetzes

 

Die Realisierung des Radroutenhauptnetzes, einschließlich der Wegweisung, hat eine wich­tige faktische und symbolische Bedeutung für die Positionierung Berlins als fahrradfreund­liche Metropole und für die Erleichterung des Radverkehrs in der Stadt. Das Radverkehrs­konzept strebt deshalb die durchgängige Befahrbarkeit  des Innenstadt­netzes bis 2006 und des Ge­samtnetzes bis 2010 an; darüber hinaus erforderliche Maßnahmen für einen durchgängig den Anforderungen gerechten Ausbau des Netzes sollen bis 2015 umgesetzt sein.

 

 

 

III    Grundsätze und Leitlinien für die Fahrradpolitik

 

1.       Der Radverkehr ist Teil eines Gesamt-Verkehrssystems, das im Zusammenwirken aller Verkehrsarten die Mobilität der Stadt gewährleistet. Die Stadtbewohner haben häufig mehrere Verkehrsmittel zur Auswahl, um ihre Ziele zu erreichen. Die Radverkehrsstrate­gie versucht, diese Wahlmöglichkeit zugunsten des Fahrrades zu beeinflussen, und konzentriert sich dabei auf eine Verlagerung vor allem der vielen relativ kurzen Wege, die zur Zeit noch mit dem Auto erledigt werden, sowie auf die kombinierte Nutzung von Fahrrad und öffentlichen Verkehrsmitteln zur Bewältigung größerer Entfernungen. Durch Entlastung der Straßen wird die Lebensqualität in der Stadt erhöht und die Abwicklung des notwendigen Kfz-Verkehrs erleichtert.

 

2.       Die Radverkehrsstrategie ist eingebunden in die Strategie des Stadtentwicklungsplans Verkehr und soll zur Umsetzung der darin formulierten ökonomischen, sozialen, ökologischen und institutionellen Zielsetzungen beitragen. Sie ist Teil der Strategie zur Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes und erweitert, ergänzt und konkretisiert die im Stadtentwicklungsplan zur Umsetzung dieser Strategie aufgeführten Maßnahmen.

 

3.       Die Radverkehrsstrategie fügt sich in die bundesweiten Aktivitäten zur Förderung des Radverkehrs ein. Sie konkretisiert und ergänzt die im „Nationalen Radverkehrsplan“ niedergelegten Ziele und Maßnahmevorschläge auf der örtlichen Ebene und bindet Kon­zepte und Programme des Bundes ein, z.B. zum Fernradwegenetz und zum Radwege­bau an Bundesstraßen und Bundeswasserstraßen. Mit dem Nachbarland Brandenburg bestehen gemeinsame Ziele und Interessen u.a. im Hinblick auf die Herstellung eines zusammenhängenden regionalen Radroutennetzes sowie hinsichtlich der Fahrradmitnah­me im Regionalverkehr der Bahn.

 

4.       Die Radverkehrsstrategie muss, um erfolgreich zu sein, den Radverkehr als komplexes System verstehen und fördern: Dazu gehören gute Straßen und Wege für den Radverkehr, eine einfache Orientierung, ausreichende Abstellmöglichkeiten, eine optimale Verknüpfung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, mehr Aufmerksamkeit für das Mobilitätslernen, sichere Verkehrsbedingungen, ein umfassender Service sowie eine gute Öffentlichkeits­arbeit für ein fahrradfreundliches Klima.

 

5.       Berlin bietet in vieler Hinsicht gute Ausgangsbedingungen für den Radverkehr. Neben einer ebenen Topografie und einem relativ regenarmen Klima gehören dazu ein dichtes Netz von Nebenstraßen und Grünverbindungen, das viele Umfahrungsmöglichkeiten bietet, relativ großzügige Straßenbreiten mit Flächenreserven für die Einordnung von Radverkehrsanlagen und Abstellanlagen, gute Voraussetzungen für eine Kombination von Fahrrad und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie eine dichte und durchmischte Stadt­struktur, in der die örtlichen Zentren und weitere wichtige Ziele mit dem Fahrrad in der Regel gut erreichbar sind. Diese besonderen Qualitäten gilt es für den Radverkehr zu nutzen, zu erhalten und - soweit möglich - auszubauen.

 

6.       Eine Nachfrage nach direkten, bequemen und sicheren Verbindungen für Radfahrer/innen besteht überall im Stadtgebiet. Es ist deshalb Aufgabe des Radverkehrskonzeptes, flächendeckend gute Bedingungen für den Radverkehr zu schaffen: auf Hauptrouten, in Nebennetzen, auf den Hauptverkehrsstraßen, in der Innenstadt, in den Zentren, in den Wohn- und Arbeitsstättengebieten sowie in den Naherholungsräumen der Stadt. Die städtischen Zentren, Einkaufsstraßen und andere wichtige Ziele in der Stadt und im Umland sollen mit dem Rad auf attraktiven Wegen erreichbar sein.

 

7.       Die Bedingungen für den Radverkehr weisen noch erhebliche räumliche Disparitäten innerhalb der Stadt auf. Insbesondere in den östlichen Bezirken, aber auch in einigen westlichen Stadtteilen sind die Radfahrer/innen durch ein weniger gut ausgebautes Radwege­netz, ein geringeres Angebot an fahrradfreund­lichen Nebenrouten sowie durch einen weniger auf die Belange des Radverkehrs abge­stimmten Ausbau der Knoten (ein­schließlich der Lichtsignalsteuerung) und einen höheren Anteil an potenziellen Gefahren­stellen deutlich benachteiligt. Diese Disparitäten sollen durch entsprechende Schwer­punktsetzung beim Ausbau des Routennetzes sowie durch Einzelmaßnahmen an Strecken und Knoten schrittweise abgebaut werden.

 

8.       Um die Bedingungen für den Radverkehr nachhaltig und flächendeckend zu verbessern, sollen die Belange des Radverkehrs bei allen Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum ihrer beabsichtigten künftigen Bedeutung entsprechend berücksichtigt werden. Dies gilt für die Zuweisung von Flächen und von Mitteln für Radverkehrsanlagen und Abstell­möglichkeiten ebenso wie für die Festlegung von Prioritäten bei der Lichtsignalsteuerung, für die Verkehrsabwick­lung an Baustellen und bei Umleitungen, für Programme zur Verbesserung der Verkehrs­sicherheit sowie für die Straßenreinigung und den Winter­dienst.

 

9.       Eine gute Öffentlichkeitsarbeit ist unverzichtbarer Bestandteil jeder Strategie zur Beein­flussung von Verkehrsverhalten. Insbesondere im Hinblick auf die Anerkennung des Fahrrades als Verkehrsmittel für den Alltagsverkehr sind noch verbreitete Vorbehalte und Hemmschwellen zu überwinden. Dazu bedarf es gezielter Informationen, die durch die Art und Weise der Kommunikation potenzielle Fahrradnutzer/innen ansprechen und ihre Einstellungen zu beeinflussen vermögen. Durch Verbesserung des „Produktes“, d.h. der äußeren Rahmenbedingungen für den Radverkehr, und durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit dazu soll in Berlin schrittweise ein gutes „Fahrradklima“ geschaffen werden, das nach Erfahrung anderer Städte eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg einer Radverkehrsstrategie ist.

 

10.    Die Rahmenbedingungen für den Radverkehr werden durch eine Vielzahl von Stellen der öffentlichen Verwaltung mit gestaltet. Die wichtigsten von diesen waren im Rahmen des FahrRats an der Erarbeitung der Radverkehrsstrategie beteiligt. Auch für die Umsetzung der Strategie ist eine zügige und von der gemeinsamen Zielsetzung, den Radverkehr zu fördern, getragene Koordination und Abstimmung der beschlossenen Maßnahmen innerhalb der öffentlichen Verwaltung, besonders auch zwischen Hauptverwaltung und Bezirken, sowie mit anderen öffentlichen Agenturen von zentraler Bedeutung.

 

11.    Über die verwaltungsinterne Abstimmung hinaus bedarf es im Sinne einer wechsel­seitigen Verpflichtung zur Umsetzung der Radverkehrsstrategie einer Bündelung der Maßnahmen der öffentlichen Hand mit ergänzenden Aktivitäten externer Organisationen und Gruppen, die mit Radverkehrsthemen befasst sind, insbesondere mit den Trägern des öffentlichen Nahverkehrs, den Interessenverbänden für einen umweltfreundlichen Verkehr sowie dem Fahrradgewerbe. Auch diese waren im Rahmen des FahrRats in die Erarbeitung des Radverkehrskonzeptes eingebunden und bleiben an seiner Umsetzung beteiligt.

 

 

IV    Vorrangige Handlungsfelder und Maßnahmebereiche

 

1.       Bessere Straßen und Wege für die Radfahrer/innen

 

Fast 50 % aller im Stadtgebiet zurückgelegten Wege sind kürzer als 5 km und können in weniger als zwanzig Minuten mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Die meisten dieser Wege haben die eigene Wohnung als Ausgangs- oder Zielpunkt. Eine Nachfrage nach kurzen, bequemen und sicheren Wegeverbindungen besteht daher flächendeckend im gesamten Stadtgebiet.

Wegen ihrer direkten Führung, ihrer Nutzungsdichte und ihrer Orientierungsfunktion bündeln sich viele Wege auf den Hauptstraßen des übergeordneten Netzes. Trotz etwa 800 km vor­handener Radverkehrsanlagen bestehen hier jedoch, besonders im Ostteil der Stadt, aber auch in einigen westlichen Stadtteilen, noch empfindliche Netzlücken und Qualitätsdefizite im bestehenden Netz.

Attraktiver ist es meist, abseits der Hauptverkehrstraßen zu fahren. Der Senat hat deshalb 1995 ein etwa 660 km langes Fahrradrouten-Hauptnetz beschlossen, das soweit wie möglich über verkehrsarme Nebenstraßen, durch Grünflächen und entlang von Wasser­läufen verläuft: Ausgehend vom Schlossplatz führen zwölf radiale Routen zur Stadtgrenze, die durch acht tangentiale Routen miteinander verknüpft sind. Hinzu kommen drei Radfern­wege sowie der Berliner Mauerweg. Etwa 70 % dieses Netzes ist bereits gut befahrbar, wenn auch noch nicht alle Abschnitte den Anforderungen entsprechend ausgebaut sind.

Die Bündelung des Radverkehrs auf diesem Fahrradrouten-Hauptnetz findet ihre Grenzen in der hohen Umwege-Empfindlichkeit der Radfahrer/innen. Auch im übrigen Straßennetz müssen deshalb vermeidbare Beeinträchtigungen des Radverkehrs abgebaut werden, z.B. durch Öff­nung von Sackgassen und Einbahnstraßen, holperfreie Oberflächen sowie Querungshilfen an übergeordneten Straßen. In einigen Bezirken wurde deshalb bereits mit der Entwicklung ergänzender Nahbereichsnetze begonnen. Die wichtigsten darin vorgesehenen Verbindun­gen sollen als Nebenrouten in das stadtweite Routennetz aufgenommen werden.

 

1.1   Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird in Zusammenarbeit mit den Bezirken bis 2006 ein weitgehend zusammenhängendes Fahrradrouten-Hauptnetz für die Innenstadt innerhalb des S-Bahnrings herstellen.

 

1.2   Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit den Bezirken bis 2010 die Funktionsfähigkeit des Gesamtnetzes von radialen und tangen­tialen Hauptrouten einschließlich des touristischen Netzes herzustellen und bis 2015 dessen durchgängig anforderungsgerechten Ausbau abzuschließen.

 

1.3     Die Bezirke sind aufgefordert, soweit noch nicht vorhanden, in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bis 2006 Konzeptionen für flächendeckende, engmaschige Nahbereichsnetze unter Orientierung insbesondere auf örtliche Zentren, wichtige Haltepunkte der öffentlichen Verkehrsmittel, Arbeitsplatzschwerpunkte und Infrastruktureinrichtungen auszuarbeiten und umzusetzen. Fahrradverbände und örtliche Initiativen sollen in die Konzeptentwicklung einbezogen werden. Dabei sollten auf Dauer angelegte Formen der Zusammenarbeit zwischen Vewaltung, Verbänden und interes­sierten Bürgern/innen entwickelt werden, z.B. in der Form von „Runden Tischen“. In diesem Zusammenhang sollte - zusammen mit der Straßenverkehrsbehörde - unter Berücksichtigung der Novellierung der Straßenverkehrsordnung auch die Öffnung weiterer Einbahn­straßen für den Radverkehr in Gegenrichtung erneut geprüft werden, ebenso die ein­deutige Beschilderung von Sackgassen, die für den Fußgänger- und Radverkehr durchlässig sind.

 

1.4   Konzeptionelle Überlegungen zu Wegenetzen, die in anderen Zusammenhängen erar­beitet werden, insbesondere die Planung von „20 Grünen Hauptwegen“ als Verbindungen von Grünflächen und entlang der Gewässer sollen bei der weiteren Netzverdichtung integriert werden; dabei ist der Bedeutung dieser Wege für den Fußgängerverkehr Rechnung zu tragen.

 

1.5   Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird schrittweise bis 2010 die Planungen für ein „fahrradfreundliches Regierungsviertel“ sowie ein Programm zur Schaffung bzw. Sanierung von Radverkehrsanlagen an Straßen in der Baulast des Bundes umsetzen.

 

1.6   Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Bezirke legen bei der Gestal­tung von Radverkehrsanlagen die „Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrs­anlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen zugrunde.

 

1.7   Die Bezirke sind aufgefordert, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten für den Bau, die Unterhaltung und die Sanierung von Rad­verkehrsanlagen den Anteil an Straßenbau- und Unterhaltungsmitteln einzusetzen, der dem Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr entspricht, und dabei auch solche Rad­verkehrsanlagen zu berücksichtigen, die nicht Teil des Routennetzes oder nicht mehr benutzungspflichtig sind, soweit ihnen auch weiterhin eine Bedeutung für den Radverkehr zukommt.

 

1.8   Der ADFC wird bis 2005 zusammen mit dem VCD und dem BUND eine Aktion zur Identifizierung besonderer Schwachstellen im Radverkehrsnetz (Netzlücken, schlecht unter­haltene oder sonst den Anforderungen nicht genügende Radverkehrsanlagen, Gefahrenpunkte, zeitraubende Aufenthalte an Knoten und Querungs­stellen...) durch­führen und diese Information den zuständigen Stellen des Senats und der Bezirke als Grundlage für Programme zur Mängelbeseitigung zur Verfügung stellen. In ange­messenen Zeitabständen (etwa alle 3 Jahre) soll eine Nachkontrolle durchgeführt werden.

 

 

2.  Einfache Orientierung

 

Das Radfahren erfordert einen spezifischen Blick auf die Stadt im Hinblick auf räumliche Zusammenhänge, günstige Wege und zu bewältigende Entfernungen. Insbesondere für Neueinsteiger und Ortsfremde stellen Hilfen für die Orientierung daher einen Beitrag zur Ver­meidung von Zeitverlusten und Unsicherheiten, zur Bereitschaft, neue Wege auszuprobieren sowie zur Erhöhung der Freude am Fahren dar. Eine an vielen Stellen präsente Wegweisung setzt darüber hinaus ein Zeichen für die Fahrradfreundlichkeit der Stadt und ist eine kosten­günstige Werbung für den Radverkehr.

 

2.1   Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird in Zusammenarbeit mit den Bezirken bis 2006 das Hauptroutennetz in den bis dahin überwiegend fertiggestellten Abschnitten ausschildern, beginnend mit der Wannsee-Route (RR1) im Jahr 2004. Dabei werden auch Verbindungen mit wichtigen Zielen im näheren Einzugsbereich der Routen, ins­besondere mit nahegelegenen U- und S-Bahnhöfen ausgeschildert. Die Wegweisung wird so konzi­piert, dass sie schrittweise um Neben­routen ergänzt werden kann.

 

2.2   Die Verkehrsunternehmen BVG und S-Bahn Berlin GmbH werden bis 2006 an ihren Bahnhöfen und Haltestellen wichtige Ziele des Radverkehrs im Einzugsbereich sowie Verbindungen zum Fahrradrouten-Hauptnetz ausschildern.

 

2.3   Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird sich bei den Verlagen und Medien dafür einsetzen, dass die Radrouten zeitnah in Hilfsmittel für die Routenplanung wie Fahrrad-, Nahverkehrs- und andere Stadtpläne, Internet-Routenplaner, Ausflugstipps usw. inte­griert werden.

 

 

3.       Ausreichende Abstellmöglichkeiten

 

Fast jeder dritte Fahrradbesitzer/in in Berlin schätzt die Abstellmöglichkeit an seinem Wohnort als umständlich ein. Mieterbefragungen weisen darauf hin, dass die Unzufriedenheit mit den Abstellmöglichkeiten in den großen Neubausiedlungen oft besonders hoch ist; aber auch in den dicht bebauten Altbauquartieren gibt es entsprechende Probleme. Schlecht zugänglich abgestellte Fahrräder werden seltener genutzt. Auch an wichtigen Zielen des Radverkehrs, insbesondere vor Ladengeschäften und öffentlichen Gebäuden, am Arbeitsplatz und an den Schulen sowie an den Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel sind zweckmäßige Fahrradabstellanlagen in ausreichender Zahl oft nicht vorhanden.

Die Radverkehrsstrategie geht davon aus, dass durch Verbesserung der Abstellmöglichkei­ten für Fahrräder am Wohnort und an den Zielorten ein erhebliches Potenzial für die Fahr­radnutzung im Alltag neu erschlossen werden kann. Voraussetzung ist, dass die Abstell­möglichkeiten leicht zugänglich und nahe am Zielort liegen, ein standsicheres und beschädi­gungsfreies Abstellen sowie ein sicheres Anschließen ermöglichen, und bei längerer Abstell­dauer auch Witterungsschutz bieten.

 

3.1   Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird unter Einbeziehung des ADFC sowie der Wohnungswirtschaft zu einem Erfahrungsaustausch „Fahrradparken am Wohnort“ ein­laden. Dabei soll auch die Erarbeitung eines Ratgebers zur Schaffung von wohnungs­bezogenen Fahrrad-Abstellmöglichkeiten für unterschiedliche Typen von Wohngebäuden erörtert werden.

 

3.2   Die Bezirke werden aufgefordert, im Zusammenwirken mit der Straßenverkehrsbehörde in den Wohngebieten und an wichtigen Zielorten bei fehlenden Flächen auf privaten Grundstücken im Bedarfsfall auch Teile des öffentlichen Straßenlandes, insbesondere von Pkw-Parkplätzen, in Abwägung mit anderen Nutzungs­ansprüchen zur Herstellung von Fahrradstellplätzen heranzuziehen.

 

3.3   Der ADFC und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung werden 2004 an die Inter­essenverbände des Einzelhandels und das Management von Shopping Centern und Einkaufsstraßen herantreten, um eine Initiative des Einzelhandels zum Thema „der Kunde als Radfahrer“ anzuregen. Ziel ist u.a. die Verbesserung der Ausstattung mit Fahrrad-Abstellmöglichkeiten in geeigneter Qualität und guter Zuordnung zu Läden und Dienstleistungen. Dabei sind auch „Koppelungsgeschäfte“ (Abstellanlagen mit Werbe­flächen) mit den Einzelhändlern oder mit Stadtmöblierungsfirmen zu prüfen.

 

 

 

 

 

 

4.       Optimale Verknüpfung von Radverkehr und öffentlichen Verkehrsmitteln

 

Fahrrad und öffentliche Verkehrsmittel ergänzen einander: Durch die Fahrradnutzung im Zu- und Abtransport vergrößert sich der Einzugsbereich der öffentlichen Verkehrsmittel, und erst deren Nutzung verschafft dem Fahrrad für viele Fahrtzwecke die notwendige Reichweite. Die kombinierte Nutzung beider Verkehrsmittel ermöglicht erhebliche Zeitgewinne und relativiert den in vielen Verbindungen bestehenden Zeitvorteil des motorisierten Individualverkehrs. In Berlin werden etwa 10 % aller Fahrrad-Wege mit der Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels (überwiegend der S-Bahn) kombiniert (8 % durch Abstellen an der Haltestelle, 2 % durch Mitnahme des Rades).

In den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen für diesen kombinierten Verkehr deutlich verbessert: Sperrzeiten sind entfallen, die Mitnahme in der Straßenbahn wurde ermöglicht, an immer mehr Bahnhöfen stehen Abstellanlagen und Aufzüge zur Verfügung, durch eine neue Tarifgestaltung wurde die Fahrradmitnahme erheblich billiger. Diese Ver­besserungen spiegeln sich in einer stetigen Zunahme des Anteils der kombinierten Wege ÖPNV/Rad am Modal Split seit Anfang der 90er Jahre wider. In einigen Punkten, insbe­sondere im Hinblick auf die Schaffung von Abstellanlagen und die Zugänglichkeit der Bahn­steige, besteht jedoch noch Handlungsbedarf. Vor allem aber muss der erreichte Standard noch besser kommuniziert werden, um neue Kundenkreise anzusprechen.

 

4.1   Die Verkehrsunternehmen werden aufgefordert, 2005 eine Informations-Offensive zur Verknüpfung von Radverkehr und öffentlichen Verkehrsmitteln einzuleiten, die auf die Gewinnung von Neukunden ausgerichtet ist und auch den Alltagsverkehr einbezieht. Darin soll u.a. über mögliche Zeitersparnisse und Erweiterungen des Aktionsradius von Radfahrern/innen und ÖPNV-Nutzern/innen, über die Rahmenbedingungen der Fahrradmitnahme in den Fahrzeugen, über Abstellmöglichkeiten an Bahnhöfen und Haltestellen, sowie über die neuen Tarifangebote für Radfahrer/innen informiert werden.

 

4.2   Die S-Bahn Berlin GmbH wird aufgefordert, ihr Stellplatzprogramm fortzusetzen und bis 2005 weitere 2.000 Stellplätze an den Bahnhöfen zur Verfügung zu stellen.

 

4.3   Die BVG wird aufgefordert, an wichtigen U-Bahnhöfen, aber auch an Straßenbahn- und Bushalte­stellen ein Programm mit rund 2.000 Stellplätzen bis 2006 und 5.000 Stell­plätzen bis 2010 aufzulegen und in Zusammenarbeit mit den Bezirken umzusetzen. Zwei Pilotvorhaben werden ab 2004 in Reinickendorf und Pankow realisiert.

 

4.4   Der ADFC und der Fahrradbeauftragte des Senats werden ihre Bemühungen fortsetzen, bei der DB Station und Service AG eine Ver­besserung der Stellplatzsituation für Fahrräder auch an den Fernbahnhöfen, insbeson­dere am Hauptbahnhof-Lehrter Bahnhof und am Bahnhof Zoologischer Garten, zu erreichen. Dabei sollen kostenfreie Abstellplätze im Bahnhofs­umfeld in aus­reichender Anzahl und Qualität bereitgestellt und darüber hinaus die Möglichkeiten eines Zusatzangebotes an bewachten bzw. abschließbaren Stellplätzen geprüft werden.

 

4.5   Die Verkehrsunternehmen werden aufgefordert, auf Engpässe bei der Fahrradmitnahme (u.a. Ausflugsverkehr, Schienenersatzverkehr) flexibel zu reagieren. Die BVG hat einen Pilotversuch zur Fahrradmitnahme in einigen Nachtbuslinien gestartet. Sie wird darüber hinaus prüfen, ob und unter welchen Bedingungen auf weiteren ausgewählten Linien die Fahrradmitnahme zugelassen werden kann.

 

4.6   Die Verkehrsunternehmen werden aufgefordert, anforderungsgerechte Abstellmöglich­keiten für Fahrräder in ihren Fahrzeugen bereitzustellen; die Fahrradabstellbereiche sollen auch von außen deutlich erkennbar gekennzeichnet werden. Bei der Bestellung von Verkehrsleistungen wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Einsatz von für die Fahrradmitnahme geeigneten Fahrzeugen in ihren Anforderungskatalog auf­nehmen.

 

 

5.       Mehr Aufmerksamkeit für das Mobilitätslernen an den Schulen

 

Kinder und Jugendliche sind überdurchschnittlich mobil. Sie sind für selbständig zurück­gelegte Wege auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes angewiesen. Die Altersgruppe der sechs- bis unter vierzehnjährigen nutzt bundesweit für etwa 16 % ihrer Wege das Fahrrad; mehr als ein Drittel aller Wege wird jedoch als Mitfahrer/
innen im Auto zurückgelegt. Selbständige Mobilität hat eine große Bedeutung für die kindliche Entwicklung, im Hinblick auf Gesundheit und Konzentrationsfähigkeit, auf das räumliche Vorstellungsvermögen und die Wahrnehmung von Entfernung, Zeit und Geschwindigkeit, auf das Erlernen von Eigenverantwortung und nicht zuletzt auf die Entwicklung des Sozialverhaltens. Kinder sollen deshalb altersgerecht an das selbständige Zurücklegen von Wegen, zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, herangeführt werden und im Rahmen ihrer Persönlichkeitsentwicklung Entscheidungen treffen dürfen. Die in diesem Lebensalter gemachten Mobilitäts­erfahrungen sind prägend für spätere Verkehrsgewohn­heiten. Kinder und Jugendliche sowie ihre Eltern, Erzieher und Lehrer sind deshalb wichtige Zielgruppen für Bemühungen um eine nachhaltigere Mobilität.

 

5.1   Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport wird schrittweise ab 2004 den Auf­trag des Schulgesetzes zum Mobilitätslernen in Curricula, Rahmenpläne, Projekt­angebote, Unter­richtsmaterialien für Schüler und Lehrer sowie in Angebote der Lehrer­fortbildung um­setzen.

        Der BUND und der VCD organisieren den „Runden Tisch Mobilitätserziehung“, der diese Entwicklung begleitet. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport wird auch weitere außerschulische Träger der Verkehrssicherheitsarbeit in diese Entwicklung ein­beziehen.

 

5.2   Die Verkehrsunternehmen BVG und S-Bahn Berlin GmbH werden die Mobilitätserzie­hung an den Schulen zum Schwerpunktthema „Verkehrsmittel des Umweltverbundes“ weiterhin unterstützen und Trainingsprogramme, Materialien und andere Angebote dazu unter Nutzung guter Beispiele aus anderen Städten (u.a. Hamburg) weiterentwickeln.

 

5.3   Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport wird die Vorbereitung auf die Fahrradprüfung als integralen Bestandteil des Sachkundeunterrichts erhalten, Hamburger Projekterfahrungen und Materialien zur Mobilitäts­erziehung auf ihre Übertragbarkeit überprüfen und Pilot­projekte an den Schulen dazu anregen.

 

5.4   Der Arbeitskreis Neue Erziehung wird das Thema Mobilitätserziehung in seine „Eltern­briefe“ aufnehmen.

 

5.5   Der BUND wird zusammen mit dem FUSS e.V. und dem VCD weiterhin regelmäßig die Aktion „zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ durchführen; dabei sollen auch das Fahrrad und die öffentlichen Ver­kehrsmittel angemessen berücksichtigt werden.

        Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport und die Bezirke werden diese Aktion durch Aufgreifen des Themas in den Kindergärten und Schulen sowie in der Elternarbeit unterstützen.

 

 

6.       Mehr Sicherheit für den Radverkehr

 

Radfahren trägt einerseits durch seine gesundheitsfördernden Wirkungen dazu bei, Lebens­zeit zu gewinnen, andererseits sind die Radfahrer/innen (und Fußgänger) bei Unfällen einem höhe­ren Verletzungsrisiko ausgesetzt, als andere Verkehrsteilnehmer. Die Anzahl der Unfälle mit Radfahrerbeteiligung hat nach jahrelangem Rückgang in den letzten drei Jahren wieder leicht zuge­nommen, die Wahrscheinlichkeit schwerer Unfallfolgen ist in Berlin weiterhin höher als in ver­gleichbaren Großstädten. Viele Unfälle gehen auf schlechte Sicht­beziehungen zwischen Kraftwagenführern/innen und Radfahrern/innen zurück. Bei etwa 40 % der Unfälle mit Personenschaden waren Rad­fahrer/innen die Hauptverursacher; häufigste Unfall­ursache ist hier die falsche Fahrbahnbenut­zung, insbesondere das Fahren auf dem Radweg in der falschen Richtung. Bei Ver­ursachung durch andere Verkehrsteilnehmer/innen sind Fehler beim Abbiegen die häufigste Ursache von Unfällen, fast ein Drittel der tödlichen Unfälle werden durch abbiegende Last­kraftwagen verursacht (toter Winkel).

 

6.1   Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird zusammen mit der Polizei im Jahr 2004 eine Sonderauswertung der in der Unfalldatenbank erfassten Unfälle mit Radfahrer­beteiligung durchführen, die sich auf einen Zeitraum von mindestens drei  Jahren bezieht und als Grundlage für ein auf Fahrrad-Unfallschwer-punkte bezogenes Maßnahmen­programm dienen kann.

 

6.2   Die Senatsverwaltung für Stadtentwickung wird bis 2005 zusammen mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde im Rahmen des neuen Verkehrssicherheitsprogramms das „10-Punkte-Programm“ zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Radfahrern/innen an Knotenpunkten aktualisieren, um Aussagen zu anderen Unfallschwerpunkten ergänzen, und dazu ein Umsetzungskonzept mit Zeitplan erarbeiten.

 

 

 

 

 

6.3   Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird bis 2006 auf der Grundlage der Unfall­analyse und des Umsetzungskonzeptes für mindestens fünf besonders problematische Knotenpunkte[1] als Pilotprojekte bis 2006 Umgestaltungsplanungen ausarbeiten und deren Realisierung finanziell absichern. Dabei sollen auch neue, in Berlin bisher noch nicht erprobte Lösungen Anwendung finden, soweit sie mit der Straßenverkehrsordnung und den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen vereinbar sind (z.B. aufgeweitete Rad­aufstellstreifen). Die in den Pilotprojekten gewonnenen Erfahrungen sollen zur Ent­wick­lung von Regellösungen für vergleichbare Problempunkte genutzt werden.

 

6.4   Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird - zusammen mit einem Medienpartner - die Novellierung der Straßenverkehrsordnung zum Anlass für eine Informationsinitiative nehmen, die Hinweise zum sicheren Verhalten sowie zu den Rechten und Pflichten von Autofahrern/innen und Radfahrern/innen im Hinblick auf ihre gemeinsame Teilnahme am Verkehrs­geschehen zum Gegenstand hat.

 

6.5     Die seit vielen Jahren laufende „Aktion toter Winkel“ der Aktionsgemeinschaft Verkehrs­sicherheit für Schulkinder, der u.a. auch die Polizei angehört, wird unter Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport fortgesetzt. Der ADFC wird zusammen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die aktuelle Öffent­lich­keits­arbeit zu diesem Thema weiterführen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird sich weiterhin dafür einsetzen, zur Beseitigung des toten Winkels kurzfristig eine Nach­rüstung von Last­kraftwagen mit geeigneten Außenspiegeln zu erreichen und dadurch die Anzahl schwerer Radfahrunfälle wesentlich zu verringern.

 

6.6   Die Straßenverkehrsbehörde wird aufgefordert, zusammen mit den Bauunternehmern und den Straßenbaulastträgern auf der Grundlage der bestehenden Richtlinien fahrrad- und fußgängerfreundliche Einzelfall-Lösungen für die Verkehrsführung an Baustellen zu entwickeln, wo die Dauer der Behinderung oder andere Umstände (Regelabweichungen) dies erfordern; sie werden gebeten zu prüfen, wie die Umsetzung der entsprechenden Anordnungen verbessert werden kann. Der ADFC wird unter Einbindung seiner Mitglieder ein regelmäßiges „Baustellenmonitoring“ durchführen, das Problemstellen identifiziert und die zuständigen Behörden darauf hinweist.

 

 

7.   Öffentlichkeitsarbeit für ein fahrradfreundliches Klima

 

Die Erfahrung anderer Städte hat gezeigt, dass Vorbehalte gegenüber dem Fahrrad als Verkehrsmittel durch ein „fahrradfreundliches Klima“ abgebaut werden können. Dazu bedarf es einer qualifizierten Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, die sowohl auf rationale als auch auf emotionale Beweggründe der Verkehrsmittelwahl abstellt und auch die „kulturelle Dimension“ des Radfahrens einbezieht. Sie muss einerseits Maß­nahmen zugunsten des Radverkehrs breit bekannt machen und Informationen zu konkreten Problemen (z.B. der Orientierung, der Verkehrssicherheit, der Mitnahme von Kindern...) bieten, und zugleich unter Bezugnahme auf radfahrtypische Imagefaktoren (z.B. Fitness, Erlebnis, Spaß, Spontaneität...) positive Signale vermitteln und eine interessante und zeit­gemäße Alternative zum Autofahren entwickeln. Der gegenwärtige Stand der Öffentlich­keitsarbeit in Berlin ist in seiner Konzentration auf Freizeitaspekte des Radfahrens und auf Fragen der Verkehrs­sicherheit von diesen Zielen noch weit entfernt.

Um den Radverkehrsanteil zu erhöhen, müssen neue Zielgruppen und soziale Milieus ge­wonnen werden. Die weitaus größten Potenziale für die Verlagerung von Wegen auf das Fahrrad liegen bei den Arbeits- und Einkaufswegen der berufstätigen Bevölkerung. Kinder und Jugendliche sind wichtig als Verkehrsmittelnutzer/innen der Zukunft (s. Abschn. 5). Darüber hinaus muss die Öffentlichkeitsarbeit die Entscheidungsträger in Politik und Gesellschaft sowie Personen und Gruppen mit Vorbildfunktion erreichen.

7.1   Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird 2004 unter Einbeziehung der in diesem Bereich engagierten Gruppen eine Konzeption für eine integrierte Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Radverkehrs unter dem Dach einer gemeinsamen Berliner „Marke“ entwickeln (Markenname, Logo, Leitbild, Zielgruppen...). Die im FahrRat vertretenen Verwaltungen und Organisationen sind aufgefordert, in ihrer eigenen Öffentlichkeitsarbeit zum Radverkehr darauf Bezug zu nehmen. Maßnahmen, die unter dem Dach dieser Marke veröffentlicht werden, müssen eine zur Förderung des Radverkehrs geeignete Qualität aufweisen; die Qualitätskontrolle erfolgt durch den Fahrradbeauftragten des Senats.

 

7.2   Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird über die Radverkehrsstrategie informie­ren und die Schritte zu ihrer Umsetzung kontinuierlich durch Öffentlichkeitsarbeit be­gleiten. Die am FahrRat beteiligten Organisationen sind aufgefordert, die Umsetzung der Strategie im Rahmen ihrer eigenen Öffentlichkeitsarbeit ebenfalls kritisch zu begleiten und über Maßnahmen, Projekte und Aktionen in ihrem Wirkungsbereich als Elemente dieser Strategie zeitnah zu informieren.

 

7.3   Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird zusammen mit der Verkehrsmanage­mentzentrale (VMZ) das Internet-Angebot zum Thema Radverkehr besser sichtbar machen, in seiner Qualität verbessern, erweitern und in angemessenen Zeitabständen aktualisieren. Dabei wird eine Arbeitsteilung und intelligente Verknüpfung mit den An­geboten anderer Organisationen, insbesondere des ADFC, der Verkehrsunternehmen und der Polizei angestrebt. Die Verkehrsunternehmen werden aufgefordert, ihre eigene Internet-Präsenz in dieser Hinsicht zu erweitern (Fahrradmitnahme, Tarife, Abstellen an Bahn­höfen und Haltestellen...).

 

7.4     Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird die Zusammenarbeit mit interessierten Medienpartnern suchen, um die einzelnen Radrouten schrittweise entsprechend ihrem Ausbaufortschritt öffentlich bekannt zu machen und Informationsmaterialien dazu zu ent­wickeln, beginnend noch im Jahr 2004 mit der „Potsdam-Route“ (RR1) und dem Berliner Mauer­radweg. Sie wird dazu insbesondere die notwendigen Informationen (Routenverlauf, Wegweisung, ggf. noch vorhandene Lücken, wichtige Alltags- und Freizeitziele entlang der Route, Etappenlängen, Verknüpfungsmöglichkeiten mit dem ÖPNV...) in geeigneter Form aufbereiten.

 

7.5   Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz und der ADFC werden sich bei der AOK dafür einsetzen, dass die Kampagne „Mit dem Fahrrad zur Arbeit und zur Uni“ ab 2005 auch in Berlin durchgeführt wird, mit dem Ziel, das erhebliche Verlagerungspotenzial bei den Berufs­wegen besser auszuschöpfen und zugleich auf die gesundheitlichen Aspekte des Rad­fahrens aufmerksam zu machen.

 

7.6   Der ADFC wird aufgefordert, in Anlehnung an den bundesweiten Fahrrad-Klima-test Vor­schläge für einen Wettbewerb „Berlins fahrradfreundlichster Bezirk“ auszuarbeiten und zusammen mit dem BUND und dem VCD im Jahr 2005 einen solchen Wettbewerb durchzuführen. Das Difu wird um wissenschaftliche Unterstützung gebeten.

7.7   Die Fahrradwirtschaft (Hersteller, Zulieferer, Handel) soll als wichtiger Kooperations­partner eingebunden werden. Sie wird aufgefordert, unter Bezugnahme auf die Rad­verkehrs­strategie mit öffentlichkeitswirksamen Marketing- und Informationsoffensiven Veranstaltungen, Kampagnen und Wettbewerben zu unterstützen, und sich dabei speziell auf die Gewinnung neuer, bisher noch nicht fahrradinteressierter Kundenkreise zu konzen­trieren.

 

7.8   Der ADFC wird das große Interesse der Medien und der Öffentlichkeit an der alljährlichen Fahrrad-Sternfahrt weiter nutzen, um im Sinne der Radverkehrsstrategie neue Nutzer­kreise für das Fahrrad zu begeistern.

 

 

V   Umsetzung, Erfolgskontrolle und Nachsteuerung

 

Die Maßnahmen und Handlungsempfehlungen der Radverkehrsstrategie sollen innerhalb eines überschaubaren Zeitraums umgesetzt bzw. eingeleitet werden und qualitativ fühlbare sowie auch quantitativ messbare Wirkungen entwickeln. Sie sind deshalb jeweils einem oder mehreren Veranlassern zugeordnet, und es wird ein Zeithorizont für die Umsetzung benannt. Zur besseren Übersicht werden die Maßnahmen mit diesen Angaben sowie mit ergänzenden Angaben zum Personalaufwand und zur Finanzierung im Anhang in Tabellenform zusam­mengefasst.

 

Zur Erfolgskontrolle wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Abständen von etwa zwei Jahren überprüfen, inwieweit die im Teil II der Strategie genannten quantitativen Ziele erreicht werden konnten. Als Voraussetzung für eine solche Erfolgskontrolle

-       wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür Sorge tragen, dass Radverkehrs­zählungen zum regelmäßigen Bestandteil der Straßenverkehrszählungen werden;

-       werden die Verkehrsunternehmen BVG und S-Bahn Berlin GmbH im Rahmen ihrer Mög­lichkeiten jeweils aktuelle Schätzungen zur Fahrradmitnahme in ihren Verkehrsmitteln zuliefern;

-       wird die Polizei eine entsprechende periodische Auswertung ihrer Unfalldatenbank zu den Unfällen mit Radfahrerbeteiligung zur Verfügung stellen.

 

Weiterhin soll regelmäßig die Umsetzung der in Teil IV der Radverkehrsstrategie genannten Maßnahmen und Handlungsempfehlungen überprüft werden, um auch daraus ggf. die Not­wendigkeit einer Nachsteuerung ableiten zu können. Mit dieser Zielsetzung

-       wird der Fahrradbeauftragte des Senats die Umsetzung der Strategie seitens der jeweils benannten öffentlichen Stellen begleiten und die Verwaltung auf auftretende Probleme und Verzögerungen hinweisen,

-       wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einmal jährlich eine Sitzung der Mitglie­der des FahrRats einberufen, um den erreichten Stand der Umsetzung der Maßnahmen und Handlungsempfehlungen zu diskutieren und Vorschläge zur Nachsteuerung der Radverkehrsstrategie sowie für ergänzende Maßnahmen seitens der einzelnen Teilnehmer/innen zu entwickeln.

 

Die Ergebnisse dieses Monitoring-Prozesses werden zweijährlich zu einem kurzen Bericht zusammengefasst den Teilnehmern des FahrRats zur Verfügung gestellt.


 

VI    Radverkehrsstrategie für Berlin – Maßnahmenkatalog

 

Die aufgeführten Einzelmaßnahmen sollen – soweit aus dem Landeshaushalt zu finanzieren – im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Doppelhaushaltsplans 2004/2005 und künftiger Haushaltspläne umgesetzt werden und stehen hinsichtlich der Realisierung unter Finanzierungsvorbehalt.

 

Nr.

gem. Teil IV

Maßnahme

Veranlasser

Wichtige Mitwirkende

Geschätzte Kosten

Herkunft der Finanz-mittel

Zeitliche Einordnung der Maßnahme

 

Verkehrsverbände / Fahrradgewerbe

1.8

Aktion zur Identifizierung besonderer Schwachstellen im Radverkehrsnetz

ADFC

BUND und VCD

Personal-aufwand

Verbände

2004, Wiederholung in angemessenen Zeitabständen

3.3

Initiative des Einzelhandels zum Thema „Der Kunde als Radfahrer“, u.a. zur Verbesserung der Ausstattung mit Fahrrad-Abstellmöglich­keiten

ADFC

SenStadt;
Interessenverbände des Einzelhandels, Management von Shopping Centern/ Ein-kaufsstraßen

Personal-aufwand; weitere Kosten nach Planung

Einzelhandelsverband, Land, Gewerbetrei­bende

2004/2005

4.4

Verbesserung der Stellplatzsituation für Fahrräder an den Fernbahnhöfen

ADFC

SenStadt,
DB Station und Service

nach Planung

DB Station und Service AG

schrittweise, ab 2004

5.1

Runder Tisch Mobilitätserziehung

BUND, VCD

diverse

Personal­aufwand

 

Zweimal pro Jahr

5.4

Aufnahme des Themas Mobilitätserziehung in die „Elternbriefe“

(BUND)

Arbeitskreis Neue Erziehung

 

Arbeitskreis Neue Erziehung

2004

5.5

Aktion "Zu Fuß zur Schule und zum Kinder­garten“ (unter Berücksichtigung des Fahr­rades)

BUND

Sen Bildung, Jugend und Sport; Bezirke, FUSS e.V.

Personal­aufwand

Land

ab 2004

6.5

Fortsetzung der Kampagne für bessere Außenspiegel bei Lkw

ADFC

SenStadt,
Fuhrgewerbeverbände

Personal­aufwand

Land, Private

ab 2004

6.6 b

Durchführung eines regelmäßigen „Baustellenmonitoring“ unter Einbindung der Mitglieder

ADFC

Straßenver­kehrsbehördeBezirke

Personal-aufwand

ADFC

2004, Wiederholung in angemessenen Zeitabständen

7.6

Wettbewerb „Berlins fahrradfreundlichster Bezirk“

ADFC

BUND und VCD, Difu

überwiegend Personal-aufwand

Land, ADFC, Sponsoren

2004 (Konzept), 2005 (Durch-führung)

7.7

Kooperationen mit der Fahrradwirtschaft, Unterstützung von Aktionen und Wettbewer­ben, Marketing- und Informationsoffensiven

Velokonzept

Fahrrad­wirtschaft, SenStadt

nach Planung

Fahrrad­wirtschaft

ab 2004

7.8

Fahrrad-Sternfahrt als Medium für die Erschließung neuer Nutzerkreise

ADFC

Polizei, SenStadt

 

ADFC, Sponsoren

alljährlich anlässlich der Fahrrad-Sternfahrt

 

Bezirke

1.3

Konzeptionen für flächendeckende, engmaschige Nahbereichsnetze

Bezirke

SenStadt;
Fahrradverbän­de und örtliche Initiativen

Personalaufwand; weitere Kosten nach Planung

Bezirke

bis 2006

3.2

Fahrradstellplätze auf öffentlichem Straßenland bei fehlenden Flächen auf privaten Grundstücken

Bezirke,
Straßenver­kehrsbehörde

SenStadt

nach Planung

Bezirke, Begünstigte

schrittweise, ab 2004

6.6

Fahrrad- und fußgängerfreundliche Lösungen für die Verkehrsführung an Baustellen

Straßen-verkehrs-behörde

Bezirke

Personal­aufwand

Bauherren, Straßenver­kehrsbehörde, Bezirke

bis 2006

 

Verkehrsunternehmen

2.2

Radverkehrs-Ausschilderung an Bahnhöfen und Haltestellen

BVG, S-Bahn Berlin GmbH

 

nach Planung

BVG, S-Bahn Berlin GmbH

bis 2006

4.1

Informations-Offensive zur Verknüpfung von Radverkehr und öffentlichen Verkehrsmitteln

BVG, S-Bahn Berlin GmbH, VBB

 

nach
Planung

BVG, S-Bahn Berlin GmbH, VBB

ab 2004

4.2

Fortsetzung des Stellplatzprogramms an S-Bahnhöfen

S-Bahn Berlin GmbH

Bezirke

ca. 330 T€
(75 %
1270/89102)

S-Bahn Berlin GmbH, Land*

2004 - 2006

4.3

Stellplatzprogramm an wichtigen
U-Bahn­höfen, Straßenbahn- und Bushaltestellen

BVG

Bezirke

nach Planung

BVG, Land*

schrittweise 2004 - 2006; Pilotvorhaben 2004

4.5

Pilotversuch zur Fahrradmitnahme in einigen Nachtbuslinien

BVG

 

 

BVG

2004

5.2

Unterstützung der Mobilitätserziehung an den Schulen

BVG, S-Bahn Berlin GmbH

Polizei, BGS

Personal­aufwand

BVG, S-Bahn Berlin GmbH

ab 2004

7.3 b

Erweiterung der Internet-Präsenz um Fahrrad-Belange

BVG, S-Bahn Berlin GmbH, VBB

 

Personal­aufwand

BVG, S-Bahn Berlin GmbH, VBB

ab 2004

 

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport

5.1

Umsetzung des Auftrags des Schulgesetzes zum Mobilitätslernen in Curricula, Rahmen­pläne, Projektangebote, Unterrichtsmateria­lien und Angebote der Lehrer­fortbildung

Sen Bildung, Jugend und Sport

beratend: BUND; VCD
(„Runder Tisch Mobilitätserziehung“)

Personal­aufwand

Land

schrittweise,
ab 2004

5.3

Überprüfung der Übertragbarkeit der Ham­burger Projekterfahrungen und Durch­führung von Pilotprojekten

Sen Bildung, Jugend und Sport

Bezirke

Personal­aufwand

Land

schrittweise,
ab 2004

5.5

Unterstützung der Aktion "Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ (unter Berücksichtigung des Fahrrades)

Sen Bildung, Jugend und Sport; Bezirke

FUSS e.V.,

Unfallkasse Berlin

Personal­aufwand

Land

ab 2004

 

Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz

7.5

Durchführung der Kampagne „Mit dem Fahrrad zur Arbeit und zur Uni“ auch in Berlin

Sen Gesundheit, ADFC

AOK,
ACE

ca. 40 T€,
zzgl.
Personal­aufwand

AOK, Sponsoren

ab 2005

 

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

1.1

Infrastruktur für den Radverkehr (Radfernwege, Fahrradrouten-Hauptnetz vorwiegend für die Innenstadt  und besonders wichtige Lückenschlüsse außerhalb des Hauptnetzes)

SenStadt

Bezirke, Straßenver­kehrsbehörde

ca. 25 Mio.€
(1270/72016;
 1370/88301)

Land*

2003 bis 2006

1.2




Infrastruktur für den Radverkehr (Komplettierung des Gesamtnetzes von radialen und tangentialen Hauptrouten und wichtige Lückenschlüsse außerhalb des Fahrradrouten-Hauptnetzes)

SenStadt




Bezirke, Straßenver­kehrsbehörde

ca. 45 Mio.€
(1270/72016
 1370/88301)

Land*

2007 bis 2010

1.5


Radverkehrsanlagen an Straßen in der Bau­last des Bundes, ausgewählte Vorhaben im Regierungsviertel

 

SenStadt



 

ca. 7 Mio.€

(1276/74622)

 

Bund


2004 bis 2010

2.1

Ausschilderung des Hauptroutennetzes

SenStadt

Bezirke, Straßenver­kehrsbehörde

ca. 1 Mio. €
(1370/88301;
 1270/72016)

Land*

2004 bis 2010,
beginnend mit der Wannsee-Route (RR1) im Jahr 2004

2.3

Integration der Radrouten in Hilfsmittel für die Routenplanung

SenStadt

Verlage und Medien

 

Verlage und Medien

angepasst an den Ausbau­fortschritt der Routen, ab 2004

3.1

Erfahrungsaustausch „Fahrradparken am Wohnort“

SenStadt

Wohnungs-wirtschaft;
ADFC

Personalauf-wand; weitere Kosten nach Planung

Wohnungs-wirtschaft

2005

6.1

Sonderauswertung der Unfalldatenbank als Grundlage für ein auf Fahrrad-Unfallschwer­punkte bezogenes Maßnahmenprogramm

SenStadt

Polizei, Straßenver­kehrsbehörde

ca. 50 T€
(1271/52512)

Land

2004

6.2

Aktualisierung des „10-Punkte-Programms“ zur Verbesserung der Sicherheit im Fahr­radverkehr; Umsetzungskonzept

SenStadt

Polizei, Bezirke, Straßenver­kehrsbehörde

Personal­aufwand; weitere Kosten nach Planung

Land

bis 2005

6.3

Planung und Realisierung von Pilotprojekten zum sicheren Umbau von mindestens fünf besonders problematischen Knotenpunkten

SenStadt

Bezirke, Straßenver­kehrsbehörde

ca. 2 Mio.€
(1255/72013;
 1270/72016)

Land*

bis 2006

6.4

Informationsinitiative zur Novellierung der Straßenverkehrsordnung

SenStadt

Medien-partner

 

Medien-partner

2005

7.1

Konzeption für die Öffentlichkeitsarbeit unter dem Dach einer gemeinsamen Berliner „Marke“

SenStadt

Interessen-gruppen Radverkehr

ca. 20T€
(1270/54010)

Land

2004

 

7.2

 

Information über die Radverkehrsstrategie und Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit zu ihrer Umsetzung

 

SenStadt

 

 

Personal-aufwand;

ca. 10 T€
(1270/54053)

 

Land

 

ab 2004

7.3

Qualifizierung, Erweiterung und Ver­knüpfung der Internet-Angebote zum Thema Radverkehr

SenStadt

VMZ, ADFC, Polizei

ca. 15 T€
(1270/54053)

Land, ADFC, Polizei

ab 2004

7.4

Informationsmaterialien zu den einzelnen Radrouten

SenStadt

Medien-partner

nach Produkt-planung

Medien-partner

angepasst an den Ausbaufort­schritt, ab 2004

 

* unter Ausnutzung von Förderprogrammen des Bundes

 

 

Berlin, den 2. November 2004

 

Der Senat von Berlin

 

                     Klaus   W o w e r e i t                                                                    Ingeborg   J u n g e - R e y e r

Regierender Bürgermeister                                                               Senatorin für Stadtentwicklung


                                                                                                                                                                                     Anhang

 

 

 

 

Mitglieder des FahrRates

 

 

Name

Vertretene Institution

Dr. Friedemann Kunst

Sen Stadt VII A

Peter Herwig

Sen Stadt VII A 32

Horst Wohlfarth von Alm

Sen Stadt VII A 3

Heribert Guggenthaler

Sen Stadt VII B

Roland Jannermann

Sen Stadt VII B 34

Dieter Wagner

Sen Stadt VII B 3

Christian Spath

Büro Spath & Nagel

Frank Biermann

Büro Spath & Nagel

Marion Schwarz

Leiterin des Tiefbauamtes Reinickendorf, KALT-Runde der Tiefbauamtsleiter

Benno Koch

Fahrradbeauftragter des Senats, Landesvorsitzender des ADFC Berlin

Regina Riemschneider

Der Polizeipräsident in Berlin, Landespolizeiverwaltungsamt, III A 11

Norbert Lobrecht

Der Polizeipräsident in Berlin, Zentraler Verkehrsdienst, Dir Ö9/SV ZVKD 23

Peter Herold

Der Polizeipräsident in Berlin, Verkehrsunfallbekämpfung,
Stab des Polizeipräsidenten, St 1418

Christian Lindenberg

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport

Gunter Bleyer

Behörde für Bildung und Sport Hamburg, Amt für Bildung, Abt. B 22-16.

Tilman Bracher

Difu, Deutsches Institut für Urbanistik

Jutta Kloas

Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin)

Christoph Steinig

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), FAV-A2

Lutz Zschage

S-Bahn Berlin GmbH

Alexander Hunger

Stellv. Landesvorsitzender des ADFC Berlin

Martin Schlegel

BUND, Landesverband Berlin; Verkehrsökologische Gruppen

Friedrich Wellner

Berliner Radsport Verband

Stefan Kohte

Verkehrsclub Deutschland (VCD), Landesverband Berlin

Ulrike Saade

velokonzept saade GmbH

 

 

Ausschuss-Kennung : BauWohnVgcxzqsq

 



[1]. Auf der Grundlage der Unfallauswertung der Polizei sowie der Erfahrungen der Teilnehmer empfiehlt der FahrRat, dazu eine Auswahl aus den folgenden Knoten zu treffen:

- Danziger Straße/ Eberswalder Straße/ Kastanienallee/ Pappelallee/ Schönhauser Allee

- Hofjägerallee/ Klingelhöferstraße/ Stülerstraße/ Tiergartenstraße

- Dominicusstraße/ Hauptstraße

- Adlergestell/ Radickestraße

- Brunnenstraße/ Invalidenstraße/ Veteranenstraße

- Schönhauser Allee/ Wichertstraße/ Schivelbeiner Straße

- Müllerstraße/ Seestraße

- Alexanderstraße/ Brückenstraße/ Holzmarktstraße

- Neue Kantstraße/ Messedamm

- Landsberger Allee/ Petersberger Straße.