Antrag

der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Saubere Luft ohne Gefährdung von Arbeitsplätzen:
Kleine und mittelständische Unternehmen in Berlin bei der
Umstellung ihres Fuhrparks unterstützen


Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

Der Senat wird aufgefordert, kleine und mittelständische Unternehmen in Berlin bei der Umstellung ihres Fuhrparks zu unterstützen, damit diese ihren Beitrag zur Einhaltung der seit dem 1. Januar 2005 sowie der ab 1. Januar 2010 geltenden Grenzwerte für Feinstaub (PM 10) und Stickstoffdioxid (NO2) leisten können.

Dabei sind insbesondere die folgenden Maßnahmen auf Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit zu prüfen:

1.        Förderung der Neuanschaffung bzw. Nachrüstung von Nutzfahrzeugen

2.        Fortführung und Verstärkung des durch das Bundesumweltministerium und die Gaswirtschaft durchgeführte Programm für die Neuanschaffung von gasangetriebenen Nutzfahrzeugen

3.       Ausweitung der im Rahmen des TELLUS-Projektes geförderten Umstellung auf gasangetriebene Nutzfahrzeuge

4.        Initiierung eines Trainings für FahrerInnen von Nutzfahrzeugen zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs und damit auch des Schadstoffausstoßes bei Nutzfahrzeugen

5.        Entwicklung von marktfähigen Güterverteilzentren, um unnötige Leer- und Doppelfahrten zu vermeiden


Des Weiteren wird der Senat aufgefordert, gegenüber den größeren Unternehmen (z.B. Einzelhandelsketten, Kaufhäusern, industriellem Gewerbe), den Fuhrunternehmen (z.B. DHL, Umzugs -und Kurierdiensten, Taxi-Unternehmen) sowie der BVG auf Neuanschaffungen bzw. Umrüstungen der jeweiligen Nutzfahrzeuge zu drängen, die den neuen Anforderungen an die Luftqualität entsprechen.



Begründung:

 

Seit dem 1. Januar 2005 gelten europaweit Grenzwerte für die Feinstaubbelastung der Luft, die in Berlin häufig und an vielen Stellen der Stadt nicht eingehalten werden können. Nachdem der Senat lange die neuen Anforderungen an die Luftgüte ignorierte - der ehemalige Senator Strieder sprach sogar von "ausgemachtem Blödsinn" - hat der Senat nun endlich einen Luftreinhalteplan erarbeitet.

 

In diesem wird als eine Möglichkeit zur Verbesserung der Luftgüte die Schaffung einer innerstädtischen "Umweltzone" genannt, in die ab einem gewissen Zeitpunkt nur noch schadstoffgeminderte Fahrzeuge zugelassen sind. Von der Einführung einer solchen Zone sind insbesondere ältere Dieselfahrzeuge betroffen.

 

Es ist legitim und sozial vertretbar, BesitzerInnen von Diesel-PKWs ohne Filter einem möglichen Fahrverbot zu unterwerfen - schließlich steht der ÖPNV als in der Regel gleichwertige Alternative zur Verfügung. Auch von größeren Transport- bzw. Logistikunternehmen kann eine Umrüstung ihrer Fahrzeuge verlangt werden, denn ihre Fahrzeuge sind ihr eigentliches Investitionsgut.

 

Schwieriger stellt sich die Lage für vor allem kleine und mittlere Unternehmen da, die sie ihre Fahrzeuge nur als Mittel zum Zweck nutzen (wie z.B. Gemüsehändler, Handwerksunternehmen) und deren Investitionen sich nicht daher nicht auf die Modernisierung ihrer Transportfahrzeuge konzentrieren kann. Oft befinden sich diese Unternehmen auch in einer wirtschaftlichen Situation, die jegliche Investition schwierig erscheinen lässt. Auf der anderen Seite ist der Anteil von Fahrzeugen, die keine oder   nur die sehr schlechte Emissionsklassen erfüllen, in diesem Bereich überdurchschnittlich hoch.

 

Der Senat muss sich dieser Problematik stellen. Sonst drohen entweder die notwendigen Restriktionen für stark Schadstoffe emittierende Fahrzeuge mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Implikationen zu unterbleiben - mit dem Ergebnis einer anhaltenden Gesundheitsgefährdung von 200.000 BerlinerInnen und möglichen Strafzahlungen der EU. Oder die Maßnahmen des Luftreinhalteplans werden konsequent umgesetzt und ziehen schwerwiegende wirtschaftliche Verwerfungen nach sich.

 

Beide Szenarien sind nicht wünschenswert. Der Senat muss daher seiner Verantwortung vor allem gegenüber kleinen und mittleren und oft existentiell bedrohten Unternehmen nachkommen und sie bei der notwendigen Modernisierung bzw. Nachrüstung ihrer Fahrzeuge unterstützen. Schließlich ist der Senat für den durch die jahrelange Untätigkeit entstandenen Zeitverzug in der Luftreinhaltepolitik verantwortlich. Er muss daher alle vorhandenen Fördermittel zugunsten einer Unterstützung von Modernisierung bzw. Nachrüstung von Fahrzeugen kleiner und mittelständischer Unternehmen bündeln und ausbauen. Des Weiteren muss der Senat endlich die Voraussetzungen für einen die Umweltbelastung minimierenden Wirtschaftsverkehr schaffen.

 

Berlin, den 08. März 2005

 

Dr. Klotz   Ratzmann   Kubala   Hämmerling

und die übrigen Mitglieder

der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 


 

 

Ausschuss-Kennung : BauWohnVgcxzqsq