Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Saubere Luft ohne Gefährdung von Arbeitsplätzen:
Kleine und mittelständische Unternehmen in Berlin bei der
Umstellung ihres Fuhrparks unterstützen
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der
Senat wird aufgefordert, kleine und mittelständische Unternehmen in Berlin bei
der Umstellung ihres Fuhrparks zu unterstützen, damit diese ihren Beitrag zur
Einhaltung der seit dem 1. Januar 2005 sowie der ab 1. Januar 2010 geltenden
Grenzwerte für Feinstaub (PM 10) und Stickstoffdioxid (NO2) leisten
können.
Dabei sind insbesondere die folgenden Maßnahmen auf Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit zu prüfen:
1.
Förderung der Neuanschaffung bzw. Nachrüstung
von Nutzfahrzeugen
2.
Fortführung und Verstärkung des durch das
Bundesumweltministerium und die Gaswirtschaft durchgeführte Programm für die
Neuanschaffung von gasangetriebenen Nutzfahrzeugen
3. Ausweitung
der im Rahmen des TELLUS-Projektes geförderten Umstellung auf gasangetriebene
Nutzfahrzeuge
4.
Initiierung eines Trainings für FahrerInnen
von Nutzfahrzeugen zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs und damit auch des
Schadstoffausstoßes bei Nutzfahrzeugen
5.
Entwicklung von marktfähigen
Güterverteilzentren, um unnötige Leer- und Doppelfahrten zu vermeiden
Des Weiteren wird der Senat aufgefordert, gegenüber den größeren
Unternehmen (z.B. Einzelhandelsketten, Kaufhäusern, industriellem Gewerbe), den
Fuhrunternehmen (z.B. DHL, Umzugs -und Kurierdiensten, Taxi-Unternehmen) sowie
der BVG auf Neuanschaffungen bzw. Umrüstungen der jeweiligen Nutzfahrzeuge zu
drängen, die den neuen Anforderungen an die Luftqualität entsprechen.
Seit dem 1. Januar 2005 gelten europaweit Grenzwerte für die Feinstaubbelastung der Luft, die in Berlin häufig und an vielen Stellen der Stadt nicht eingehalten werden können. Nachdem der Senat lange die neuen Anforderungen an die Luftgüte ignorierte - der ehemalige Senator Strieder sprach sogar von "ausgemachtem Blödsinn" - hat der Senat nun endlich einen Luftreinhalteplan erarbeitet.
In diesem wird als eine Möglichkeit zur Verbesserung der Luftgüte die Schaffung einer innerstädtischen "Umweltzone" genannt, in die ab einem gewissen Zeitpunkt nur noch schadstoffgeminderte Fahrzeuge zugelassen sind. Von der Einführung einer solchen Zone sind insbesondere ältere Dieselfahrzeuge betroffen.
Es ist legitim und sozial
vertretbar, BesitzerInnen von Diesel-PKWs ohne Filter einem möglichen
Fahrverbot zu unterwerfen - schließlich steht der ÖPNV als in der Regel gleichwertige
Alternative zur Verfügung. Auch von größeren Transport- bzw.
Logistikunternehmen kann eine Umrüstung ihrer Fahrzeuge verlangt werden, denn ihre Fahrzeuge sind ihr eigentliches
Investitionsgut.
Schwieriger stellt sich die Lage für vor allem kleine und mittlere
Unternehmen da, die sie ihre Fahrzeuge nur als Mittel zum Zweck nutzen (wie
z.B. Gemüsehändler, Handwerksunternehmen) und deren Investitionen sich nicht
daher nicht auf die Modernisierung ihrer Transportfahrzeuge konzentrieren kann.
Oft befinden sich diese Unternehmen auch in einer wirtschaftlichen Situation,
die jegliche Investition schwierig erscheinen lässt. Auf der anderen Seite ist
der Anteil von Fahrzeugen, die keine oder
nur die sehr schlechte Emissionsklassen erfüllen, in diesem Bereich überdurchschnittlich
hoch.
Der Senat muss sich
dieser Problematik stellen. Sonst drohen entweder die notwendigen Restriktionen
für stark Schadstoffe emittierende Fahrzeuge mit Rücksicht auf die
wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Implikationen zu unterbleiben -
mit dem Ergebnis einer anhaltenden Gesundheitsgefährdung von 200.000
BerlinerInnen und möglichen Strafzahlungen der EU. Oder die Maßnahmen des
Luftreinhalteplans werden konsequent umgesetzt und ziehen schwerwiegende
wirtschaftliche Verwerfungen nach sich.
Beide Szenarien sind nicht wünschenswert.
Der Senat muss daher seiner Verantwortung vor allem gegenüber kleinen und
mittleren und oft existentiell bedrohten Unternehmen nachkommen und sie bei der
notwendigen Modernisierung bzw. Nachrüstung ihrer Fahrzeuge unterstützen.
Schließlich ist der Senat für den durch die jahrelange Untätigkeit entstandenen
Zeitverzug in der Luftreinhaltepolitik verantwortlich. Er muss daher alle vorhandenen
Fördermittel zugunsten einer Unterstützung von Modernisierung bzw. Nachrüstung
von Fahrzeugen kleiner und mittelständischer Unternehmen bündeln und ausbauen.
Des Weiteren muss der Senat endlich die Voraussetzungen für einen die Umweltbelastung
minimierenden Wirtschaftsverkehr schaffen.
Berlin, den 08. März 2005
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Dr. Klotz Ratzmann Kubala Hämmerling und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen |
Ausschuss-Kennung
: BauWohnVgcxzqsq