Antrag
der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS
Verbraucherschutz und Stärkung der Kundenorientierung im Berliner ÖPNV
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Zur Erhöhung
der Akzeptanz und der Qualität des ÖPNV gewinnt die Einbeziehung von Kundenwünschen
und die klare Regelung von Belangen des Verbraucherschutzes zunehmend an Bedeutung.
Maßnahmen, die geeignet sind, die Rechte von Fahrgästen verbindlich zu gestalten
und so die Kundenorientierung des Nahverkehrs zu stärken, sind zu entwickeln
bzw. einzuleiten.
Der Senat wird
aufgefordert, im Rahmen der Erarbeitung des neuen Nahverkehrsplanes auf
einheitliche Regelungen zur Gewährleistung von Fahrgastrechten hinzuwirken.
Dazu gehören:
·
Festlegungen
über Art und Ausmaß von Gewährleistungsregelungen gegenüber den Fahrgästen,
· Rahmenvorgaben über Inhalt
und Art der Verbreitung notwendiger Fahrgastinformationen, einschließlich der
Baustelleninformationen
· Mindestregelungen zum
Beschwerdemanagement und zur Konfliktbeilegung
· Veröffentlichungspflicht der
Verkehrsunternehmen über Kundenbeschwerden und deren Regelung
· Einrichtung eines
Fahrgastbeirates beim Verkehrsverbund Berlin Brandenburg
· Einfache und verständliche
Formulierung aller Tarif- und Beförderungsbedingungen
· Entschädigungsregelungen bei
Verspätung und Ausfall von Verkehrsmitteln
· Formulierung von
Voraussetzungen für Sanktionen gegen Fahrgäste (erhöhtes Beförderungsentgelt,
Ausschluss von der Beförderung)
Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30.06.2005 zu berichten.
Begründung:
Der öffentliche Nahverkehr wird täglich von Millionen Fahrgästen genutzt, dennoch sind Fahrgastrechte zurzeit ausgesprochen unbefriedigend geregelt. In keinem anderen Wirtschaftsbereich ist der Verbraucher so rechtlos gestellt, wie derzeit im öffentlichen Nahverkehr. Nach geltendem Recht der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) sind bei Verspätungen oder Zugausfall grundsätzlich Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. In Fällen von Schlechtleistungen oder Ausfällen sind die Fahrgäste bislang fast ausschließlich auf die Kulanz der Verkehrsunternehmen angewiesen. Deshalb besteht dringender Handlungsbedarf, Fahrgastrechte verbindlich und einheitlich zu gestalten.
Sowohl auf europäischer als
auch auf nationaler Ebene wird derzeit intensiv über notwendige Regelungen
diskutiert. In ihrem Weißbuch zur „Europäischen Verkehrspolitik bis 2010“ hat
die EU-Kommission die Notwendigkeit der Gewährleistung moderner Fahrgastrechte
festgestellt und ihren Willen zum Ausdruck gebracht, ggf. durch eine Verordnung
eine substanzielle Verbesserung für die Bahnkunden zu erreichen. Im Juli 2003
wurde eine mit Vertretern der Bahnkunden erarbeitete Qualitäts-Charta verabschiedet.
Im Zuge dieser Entwicklung sind international die Eisenbahnverkehrsunternehmen
bestrebt, die Fahrgastrechte im Rahmen einer Selbstverpflichtung zu verbessern
und zu präzisieren.
So hat auch die Deutsche
Bahn AG freiwillig ihre Beförderungsbedingungen überarbeitet und in Zusammenarbeit
mit den Verbraucherverbänden wird an der Ausgestaltung weiterer
fahrgastfreundlicher Regelungen gearbeitet.
Ziel einer verbesserten
Regelung von Fahrgastrechten muss es sein, durch mehr Rechtssicherheit die
Attraktivität des Reisens mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erhöhen, ohne
dabei die Verkehrsunternehmen durch Forderungen nach besonders kostenintensiven
Maßnahmen zu überfordern.
Im Berliner ÖPNV gibt es
bislang keinerlei einheitliche
Regelungen zum Verbraucherschutz im ÖPNV. Die Verkehrsunternehmen bieten freiwillig
unterschiedliche Kulanzregelungen, Fahrgastinformationen, Verfahrensweisen zum
Beschwerdemanagement u.a.m. an. Kundenbefragungen werden in unterschiedlicher
Weise durchgeführt und gelegentlich veröffentlicht. Die Arbeit von
Fahrgastbeiräten, die im Berliner ÖPNV-Gesetz als Möglichkeit eingeräumt wird,
ist bislang nicht transparent bzw. nur mangelhaft entwickelt. Kundenmonitoring
ist bisher nur im Verkehrsvertrag mit der S-Bahn Berlin GmbH vorgesehen. Die
Durchführung muss transparent für Kunden und Verkehrsunternehmen gestaltet
werden.
Berlin, 16. März 2005
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Müller
Gaebler und die übrigen Mitglieder der Fraktion der SPD |
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Liebich
Matuschek und die übrigen Mitglieder der Fraktion der PDS |
Ausschuss-Kennung
: BauWohnVgcxzqsq