Antrag

der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS

Verbraucherschutz und Stärkung der Kundenorientierung im Berliner ÖPNV

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

Zur Erhöhung der Akzeptanz und der Qualität des ÖPNV gewinnt die Einbeziehung von Kundenwünschen und die klare Regelung von Belangen des Verbraucherschutzes zunehmend an Bedeutung. Maßnahmen, die geeignet sind, die Rechte von Fahrgästen verbindlich zu gestalten und so die Kundenorientierung des Nahverkehrs zu stärken, sind zu entwickeln bzw. einzuleiten.

 

Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen der Erarbeitung des neuen Nahverkehrsplanes auf einheitliche Regelungen zur Gewährleistung von Fahrgastrechten hinzuwirken. Dazu gehören:

 

·       Festlegungen über Art und Ausmaß von Gewährleistungsregelungen gegenüber den Fahrgästen,

·       Rahmenvorgaben über Inhalt und Art der Verbreitung notwendiger Fahrgastinfor­mationen, einschließlich der Baustelleninformationen

·       Mindestregelungen zum Beschwerdemanagement und zur Konfliktbeilegung

·       Veröffentlichungspflicht der Verkehrsunternehmen über Kundenbeschwerden und deren Regelung

·       Einrichtung eines Fahrgastbeirates beim Verkehrsverbund Berlin Brandenburg

·       Einfache und verständliche Formulierung aller Tarif- und Beförderungsbedin­gungen

·       Entschädigungsregelungen bei Verspätung und Ausfall von Verkehrsmitteln

·       Formulierung von Voraussetzungen für Sanktionen gegen Fahrgäste (erhöhtes Beförderungsentgelt, Ausschluss von der Beförderung)

 

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30.06.2005 zu berichten.


 

 

 


Begründung:

 

Der öffentliche Nahverkehr wird täglich von Millionen Fahrgästen genutzt, dennoch sind Fahrgastrechte zurzeit ausgesprochen unbefriedigend geregelt. In keinem anderen Wirt­schaftsbereich ist der Verbraucher so rechtlos gestellt, wie derzeit im öffentlichen Nahver­kehr. Nach geltendem Recht der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) sind bei Verspätun­gen oder Zugausfall grundsätzlich Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. In Fällen von Schlechtleistungen oder Ausfällen sind die Fahrgäste bislang fast ausschließlich auf die Kulanz der Verkehrsunternehmen angewiesen. Deshalb besteht dringender Handlungsbedarf, Fahrgastrechte verbindlich und einheitlich zu gestalten.

 

Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene wird derzeit intensiv über notwen­dige Regelungen diskutiert. In ihrem Weißbuch zur „Europäischen Verkehrspolitik bis 2010“ hat die EU-Kommission die Notwendigkeit der Gewährleistung moderner Fahrgast­rechte festgestellt und ihren Willen zum Ausdruck gebracht, ggf. durch eine Verordnung eine substanzielle Verbesserung für die Bahnkunden zu erreichen. Im Juli 2003 wurde eine mit Vertretern der Bahnkunden erarbeitete Qualitäts-Charta verabschiedet. Im Zuge dieser Entwicklung sind international die Eisenbahnverkehrsunternehmen bestrebt, die Fahrgastrechte im Rahmen einer Selbstverpflichtung zu verbessern und zu präzisieren.

 

So hat auch die Deutsche Bahn AG freiwillig ihre Beförderungsbedingungen überarbeitet und in Zusammenarbeit mit den Verbraucherverbänden wird an der Ausgestaltung weite­rer fahrgastfreundlicher Regelungen gearbeitet.

 

Ziel einer verbesserten Regelung von Fahrgastrechten muss es sein, durch mehr Rechts­sicherheit die Attraktivität des Reisens mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erhöhen, ohne dabei die Verkehrsunternehmen durch Forderungen nach besonders kostenintensiven Maßnahmen zu überfordern.

 

Im Berliner ÖPNV gibt es bislang keinerlei  einheitliche Regelungen zum Verbraucher­schutz im ÖPNV. Die Verkehrsunternehmen bieten freiwillig unterschiedliche Kulanzrege­lungen, Fahrgastinformationen, Verfahrensweisen zum Beschwerdemanagement u.a.m. an. Kundenbefragungen werden in unterschiedlicher Weise durchgeführt und gelegentlich veröffentlicht. Die Arbeit von Fahrgastbeiräten, die im Berliner ÖPNV-Gesetz als Möglich­keit eingeräumt wird, ist bislang nicht transparent bzw. nur mangelhaft entwickelt. Kun­denmonitoring ist bisher nur im Verkehrsvertrag mit der S-Bahn Berlin GmbH vorgesehen. Die Durchführung muss transparent für Kunden und Verkehrsunternehmen gestaltet werden.


 

 

Berlin, 16. März 2005

 

Müller   Gaebler

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der SPD

 

 

Liebich   Matuschek

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der PDS

 

 

 

 

Ausschuss-Kennung : BauWohnVgcxzqsq