Anlage

Antworten zur Roten Nummer 2463 A

 

Allgemeine Hinweise

1.      Nach den in kleinerer Schrift wiederholten Fragen aus dem lediglich redaktionell überarbeiteten Originalfragenkatalog werden in größerer Schrift die Antworten gegeben und durch Einrücken oder in anderer Weise hervorgehoben.

2.      Soweit laufende Nummern genannt werden, beziehen sie sich auf die ursprüngliche Vorlage (Rote Nummer 2463)

 

 

Antrag der CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin

zur Roten Nummer 2463 – Gutachtenaufträge

 

Die CDU-Fraktion bittet zum 1. September 2004 um folgende ergänzende Berichte:

 

1.       Begründung warum die beabsichtigten Gutachtenaufträge nicht gemäß den Auflagenbeschlüssen des Abgeordnetenhauses zu den jeweiligen Haushalten dem Hauptausschuss vorher vorgelegt worden sind?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Die Aufstellung der Roten Nummer 2463 beinhaltet Gutachten und Beratungsverträge. Beratungsverträge sind von den seinerzeit geltenden Auflagenbeschlüssen nicht erfasst und wurden daher dem Hauptausschuss nicht vorgelegt. Soweit einzelne Senatsverwaltungen darüber hinaus noch ergänzende Erläuterungen gegeben haben, werden sie nachstehend mitgeteilt.

 

Antwort der Senatskanzlei:

 

Der Auflagenbeschluss des Hauptausschusses war für die Vorhaben der Senatskanzlei nicht einschlägig, da es sich nicht um die Fertigung von Gutachten, sondern um ein Strategie-Audit beziehungsweise eine prozessbegleitende Beratungsleistung handelte.

 

Antwort der Senatsverwaltung für Inneres:

 

Es handelt sich überwiegend um Beratungsdienstleistungen mit Ausnahme der folgenden beiden laufenden Nummern:

 

Zur lfd. Nr. 13

Zur Beratung des Haushaltsplans 2003 waren die notwendigen Strukturänderungen in der Aufgabenerfüllung des Baureferats noch nicht geplant. Die Entscheidung für organisatorische Änderungen fiel Ende 2002/Anfang 2003. Das Organisationshandbuch wird nach Abschluss der Zertifizierung des Baureferats (voraussichtlich September 2004) der Bibliothek des Abgeordnetenhauses zur Verfügung gestellt.

 

Zur lfd. Nr. 19

Aus aktuellem Anlass war es dringend geboten, die Funktions- und Einsatzfähigkeit der Feuerwehrhelme im Zusammenhang mit der Atemschutzmaske schnellstmöglich kompetent begutachten zu lassen, um Gefahr für Leib und Leben der Feuerwehrbeamten im Einsatz auszuschließen und insoweit die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes und der Aufgabenerfüllung ohne zeitlichen Aufschub sicherzustellen. Auf Grund seiner sehr speziellen Fachbezogenheit wurde auf die Übersendung des Gutachtens für die Bibliothek des Abgeordnetenhauses bisher verzichtet.

 

Bei den übrigen Verträgen hat es sich um Beratungsdienstleistungen gehandelt.

 

Antwort der Senatsverwaltung für Justiz:

 

Zur lfd. Nr. 1 bis 8

Es handelt sich nicht um Gutachten im eigentlichen Sinne, sondern um Beratungs- beziehungsweise Projektdienstleistungen.

 

Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz:

 
Zur lfd. Nr. 1 und 2

Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses wurde von der beabsichtigten Gutachtenvergabe unterrichtet und hat in seiner Sitzung am 30.10.2002 (vergleiche Beschlussprotokoll 15/29, Seite 7, zur Roten Nummer 0946) die Vergabe zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Bibliothek des Abgeordnetenhauses wurde ein Exemplar der Studie übersandt.

 

Zur lfd. Nr. 3 und 4

Bei der Überprüfung von Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen durch einen Wirtschaftsprüfer handelt es sich um Beratungsdienstleistungen und nicht um ein Gutachten im Sinne des einschlägigen Auflagenbeschlusses. Dementsprechend unterblieb eine Beteiligung des Hauptausschusses.

 

Zur lfd. Nr. 5

Bei der vereinbarten Beratungsdienstleistung im Rahmen eines Workshops einschließlich nachfolgender Stellungnahme handelt es sich nicht um ein Gutachten im Sinne des einschlägigen Auflagenbeschlusses. Dementsprechend unterblieb eine Beteiligung des Hauptausschusses.

 

Zur lfd. Nr. 6

Bei der Übernahme von 50 % der Kosten für eine externe Begleitung des Stadtstaatenvergleichs handelt es sich nicht um ein Gutachten im Sinne des einschlägigen Auflagenbeschlusses, sondern eine Beratungsleistung, deren anteilige Finanzierung aus Stiftungsmitteln (Titel 526 94) erfolgte. Dementsprechend unterblieb eine Beteiligung des Hauptausschusses. Unabhängig davon wird der Bibliothek des Abgeordnetenhauses unverzüglich ein Exemplar der Studie übersandt.

 

Zur lfd. Nrn. 7 bis 10

Bei den im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung des Kapitels 29 08 – Verwaltungsreform - durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz vergebenen Beratungsdienstleistungen handelt es sich nicht um ein Gutachten im Sinne des einschlägigen Auflagenbeschlusses. Dementsprechend unterblieb eine Beteiligung des Hauptausschusses.

 

Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport:

 

Zur lfd. Nr. 1 bis 3

Diese sind nicht von den Auflagenbeschlüssen betroffen.

 

Zur lfd. Nr. 4 bis 6

Bearbeitet im Rahmen des Projektes der Neuordnungsagenda 2006. In diesem Rahmen hat die Senatsverwaltung für Finanzen zusammen mit der Senatskanzlei mehrfach das Abgeordnetenhaus über die geplanten und laufenden Projekte informiert. Eine gesonderte Vorlage dieser Aufträge an den Hauptausschuss erfolgte daher nicht.

 

Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung:

 

Zur lfd. Nr. 1 bis 8

Diese sind nicht von den Auflagenbeschlüssen betroffen.

 

Zur lfd. Nr. 9 und 10

Keine Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Konzeptstudie für die Klinikstandorte Wiltbergstraße und Hufeland (Berlin-Buch)

 

Zur lfd. Nr. 11

Keine Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Verkehrsuntersuchung (Berlin-Buch)

 

Zur lfd. Nr. 12

Keine Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Beratung zur immobilienwirtschaftlichen Konzeption des Künstlerhofs Buch.

 

Zur lfd. Nr. 13

Keine Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Beratung zur Betreiber- und Finanzierungskonzeption Künstlerhof Buch.

 

Zur lfd. Nr. 14

Keine Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Beratung zum Life-Science-Center Berlin-Buch in Fortführung der Konzeptstudie.

 

Zur lfd. Nr. 15 und 16

Keine Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Beratung zur vergleichenden Standortuntersuchung Life-Science-Center.

 

Zur lfd. Nr. 17

Keine Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Fortschreibung Masterplan Buch.

 

Zur lfd. Nr. 18 bis 39

Diese sind nicht von den Auflagenbeschlüssen betroffen.

 

Zur lfd. Nr. 40

Keine Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Erstellung einer Eigentümerstrategie

 

Zur lfd. Nr. 41

Keine Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Beratungsleistung zur fachspezifischen Vorbereitung einer Aufsichtsratssitzung der LBB.

 

Zur lfd. Nr. 42 und 43

Nicht vom Auflagenbeschluss betroffen.

 

Zur lfd. Nr. 44

Keine Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: wissenschaftliche Beratung und Betreuung sowie Wahrnehmung der Geschäftsstelle der „Expertenkommission Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau im Land Berlin“.

 

Zur lfd. Nr. 45

Nicht vom Auflagenbeschluss betroffen.

 

Zur lfd. Nr. 46 und 47

Keine Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Beratungsleistung für die geplante betriebswirtschaftliche Neuordnung („Privatisierung“) der LSA.

 

Zur lfd. Nr. 48

Nicht vom Auflagenbeschluss betroffen.

 

Korrektur:

Lfd. Nr.

Kapitel

Titel

Betrag

in T€

Datum

 

Begründung warum die beabsichtigten Gutachtenaufträge nicht gemäß den Auflagenbeschlüssen des Abgeordnetenhauses zu den jeweiligen Haushalten dem Hauptausschuss  vorher vorgelegt worden sind

Soweit kein Gutachten der Bibliothek des Abgeordnetenhauses zur Verfügung gestellt wurde, wird dies wie folgt begründet:

48

1270

54003

0,6

600,0

(Fehlerkorrektur)

16.10.03

2001

(Fehlerkorrektur)

Nicht vom Auflagenbeschluss betroffen

Entfällt

 

Zur lfd. Nr. 49

Keine Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Erstellung eines Feinkonzeptes für die Aufbereitung und Verwaltung von Personendosimetriedaten.

 

Zur lfd. Nr. 50

Keine Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Planungsleistungen für ein System zur Verwaltung von Analysedaten im Zusammenhang mit der Überwachung der Umweltradioaktivität entsprechend ISO 9000.

 

Zur lfd. Nr. 51

Keine Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Planungsleistungen für ein System zur Auswertung und Verwaltung von Analysedaten des Berliner Luftgütemessnetzes (BLUME).

 

Zur lfd. Nr. 52

Keine Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Konzept zur hydrochemischen Charakterisierung des Grundwassers im Rahmen der Grundwassergüteüberwachung.

 

Zur lfd. Nr. 53

Keine Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Untersuchungen hydromorphologischer, hydraulischer und hydrochemischer Verhältnisse in der unteren Spree gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie.

 

Zur lfd. Nr. 54

Keine Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Untersuchungen zur immissionsbezogenen Bewertung des Grundwassers zur Risikoabschätzung diffuser Schadstoffquellen gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie.

 

Zur lfd. Nr. 55 bis 64

Diese sind nicht von den Auflagenbeschlüssen betroffen.

 

Antwort der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit, Frauen:

 

Zur lfd. Nr. 1

Es handelt sich nicht um einen Gutachtervertrag, sondern um einen Dienstleistungsvertrag zur Umsetzung der ESF-Fördermittel der Förderperiode 2000 – 2006.

 

Zur lfd. Nr. 2 - 7

Gegenstand der vertraglichen Leistungen war nicht die Erstellung von Gutachten, sondern die Beratung und Prozessbegleitung vor Ort, insbesondere die Durchführung von GM-Qualifizierungsmaßnahmen für Projektmitglieder (Praxistraining) einschließlich Evaluation und Abschlussberichte, jedoch nur zu internen Zwecken.

 

Zur lfd. Nr. 8

Vor der Vergabe des Auftrages wurde geprüft, ob der Auflagenbeschluss anzuwenden ist. Da in dem Beschluss ausdrücklich die Titel 526 15 und 540 10 genannt sind, wurde (vor allem aus Zeitgründen) auf eine Unterrichtung des Hauptausschusses verzichtet, da der Auftrag aus dem Titel 540 02 finanziert wird. Dies wurde im vergangenen Herbst im Hauptausschuss auf Nachfrage auch mündlich vorgetragen.

Dem Auflagenbeschluss, ein Exemplar der Bibliothek des Abgeordnetenhauses zur Verfügung zu stellen, wird entsprochen, sobald das Gutachten in seiner endgültigen Fassung vorliegt (voraussichtlich Ende 2004).

 

Zur lfd. Nr. 9

Die Notwendigkeit einer Hauptausschuss-Vorlage bestand nicht, da diese nur für Gutachtenaufträge und nicht für laufende Beratungstätigkeiten erforderlich waren. Anmerkung: Bei dem in die Tabelle eingetragenen Datum des Vertragsabschlusses liegt ein redaktioneller Fehler vor. Auftragserteilung erfolgte am 24.09.2001 (liegt damit nicht im Berichterstattungszeitraum).

Es handelte sich um Beratertätigkeiten im Zusammenhang mit der Änderung des Teilprivatisierungsgesetzes (aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils vom 21.10.1999) und damit verbundener Anpassung des Konsortialvertrages.

 

Zur lfd. Nr. 10

Hierbei handelt es sich nicht um ein externes Gutachten, sondern um eine Rechnungsprüfung durch eine unabhängige externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

 

Zur lfd. Nr. 11 - 13

Es wurde kein Gutachten erstellt. Es handelte sich um Beratertätigkeiten im Zusammenhang mit der Änderung des Teilprivatisierungsgesetzes (aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils vom 21.10.1999) und damit verbundener Anpassung des Konsortialvertrages.

 

Zur lfd. Nr. 14

Mehrfache Befassung in parlamentarischen Gremien ist erfolgt: 1.) Hauptausschuss-Vorlage vom 15.06.1999; zustimmende Kenntnisnahme 08.09.1999, 2.) Vertrauliche Vorlage zur Beschlussfassung ans Abgeordnetenhaus Drs. 14/965; Beschluss 22. Sitzung des AGH am 01.02.2001, 3.) Hauptausschuss-Vorlage Rote Nummer 0762 vom 26.10.2000; Kenntnisnahme 08.11.2000.

Eine Übermittlung an die Bibliothek des Abgeordnetenhauses erfolgte nicht, da kein Gutachten erstellt wurde. Die laufenden Beratungsergebnisse können in einem Privatisierungsprozess nicht veröffentlicht werden, um die Verhandlungsposition Berlins nicht zu gefährden.

 

Antwort der Senatsverwaltung für Finanzen:

 

Zur lfd. Nr. 1 und 2

 

Die Beraterverträge (Ernst &Young vom 01.01.2002 und 01.04.2003) sind Fortsetzungen (Folgeverträge) des Rahmenvertrages vom 27.01.2001. Die damalige Vergabe erfolgte nach europaweiter Ausschreibung und Zuschlagserteilung. Die ursprünglich vereinbarte Beraterleistung umfasst die Einführung eines Facility Management-Konzeptes in der Berliner Verwaltung und die Begleitung bei dessen Umsetzung. Die Umsetzung ist ein laufender Prozess und daher nicht abgeschlossen. 

 

Mit dem Bericht über Kapitel 15 10, Titel 526 15 und 540 10 an den UA VermB, behandelt in der Sitzung des Ausschusses am 06.12.2000, Grüne Nummer 148, hatte SenFin zugesichert, bei der Inanspruchnahme dieser Titel den Ausschuss zu unterrichten. Mit Hauptausschuss-Vorlage vom 09.01.2001, behandelt am 17.01.2001, Grüne Nummer 163, wurde von SenFin berichtet, dass beabsichtigt ist, sich im Rahmen der Neuordnung des Facility Managements externen Sachverstandes bei der Begleitung des Projektes und der Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes zu bedienen und darüber hinaus zur Erarbeitung von Sofortmaßnahmen zur Realisierung von Einsparungspotenzialen sowie der Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes gegenwärtig eine Vergabebekanntmachung im Amtsblatt der EG vorbereitet wird, in deren Anschluss interessierte Firmen sich um die Erteilung eines Beraterauftrages bewerben können.

 

Es erfolgte keine Übersendung an die Bibliothek, da es sich um kein Gutachten handelt.

 

Zur lfd. Nr. 3 und 7 (Gutachten) und lfd. Nr. 4 bis 6 (Beratungsdienstleistungen)

 

Die Einbeziehung externer Spezialisten ist für die erfolgreiche Durchführung von Unternehmensprivatisierungen unerlässlich und bei derartigen Verfahren sowohl bei Verwal­tungen als auch in der Wirtschaft grundsätzlich gängige Praxis. Vergabeverfahren werden erst eingeleitet, wenn ein Projekt auf der politischen Ebene beschlossen wurde. Aufträge dieser Art unterscheiden sich insofern von Gutachten, auf die der Auflagenbeschluss abzielt, und unterliegen diesem daher nicht.

 

Der Hauptausschuss hatte in seiner Sitzung am 11.6.1997 aufgrund eines Schrei­bens SenFin - VII A 13 - vom 4.6.1997 zur Unterrichtung über Privatisierungsverfah­ren zugestimmt, dass der damalige - insoweit gleichlautende - Auflagenbeschluss zu den Titeln 526 15 und 540 10 in Bezug auf den Bereich Vermögensaktivierungen für die Veräußerung von Beteiligungsunternehmen als erfüllt anzusehen ist. Mit Schreiben SenFin – I A – vom 22.3.2000 wurde der Hauptausschuss erneut darüber unterrichtet, dass der Dienstleistungstitel für alle mit externer Unterstützung durch­zuführenden Maßnahmen der Vermögensaktivierung benötigt wird.

 

Bei den Gutachten handelt es sich um Unternehmenswertermittlungen und ähnlichen Vermögensbewertungen. Sie enthalten vertrauliche Unternehmensdaten, die nur für einen sehr eingeschränkten Personenkreis bestimmt  sind und daher für am Verfahren Unbeteiligte oder für eine Weitergabe an die Bibliothek des Abgeordnetenhauses nicht in Betracht kommen. Außerdem kann aus dem jeweiligen Inhalt der Gutachten kein über die Durchführung von Privatisierungsvorhaben hinausgehender Erkenntnisgewinn für Zwecke einer Bibliothek gezogen werden.

 

Zur lfd. Nr. 8

Es handelt sich um eine Dienstleistung zur Prozessoptimierung und nicht um ein Gutachten im Sinne des Auflagenbeschlusses.

 

Zur lfd. Nrn. 9 – 17 und 41

 

Diese Dienstleistungen sind im Zusammenhang mit der Positionierung des Landes in wichtigen rechtlichen und prozessualen Fragen beauftragt worden und waren keinesfalls Gutachten im Sinne des Auflagenbeschlusses. Eine Reihe von Beratungsdienstleistungen hatten die juristische Beratung und methodische Unterstützung Berlins im Zusammenhang mit den bekannten Verfahren vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht als Hintergrund. Im Rahmen dieser Verfahren bestand ein unabdingbarer Bedarf an rechts- und fachwissenschaftlicher Beratung. Da zudem die Notwendigkeit einer kurzfristig verfügbaren verfassungsrechtlichen Würdigung bestand, lag besondere Eilbedürftigkeit vor. Die Studien sind dem Hauptausschuss jedoch in Verbindung mit dem Senatsbeschluss zur extremen Haushaltsnotlage beziehungsweise im Zusammenhang mit der Einreichung der Klageschrift bei dem BVerfG umgehend zur Kenntnis gegeben worden. Im übrigen enthält auch die in der Bibliothek des Abgeordnetenhauses vorhandene Finanzplanung von Berlin 2003 — 2007 unter Abschnitt „XII. Dokumente“ die einschlägigen Papiere von Prof. Wieland und Prof. Färber.

 

Die im selben Zusammenhang veranstalteten wissenschaftlichen Gesprächskreise hatten ebenfalls keinen "Gutachtencharakter" im Sinne des Auflagenbeschlusses. Sie beinhalteten lediglich eine beratende Diskussion mit Professoren und wurden nur der Vollständigkeit halber mit aufgeführt. Auch wegen der vergleichsweise geringen Kosten ist keine Unterrichtungsnotwendigkeit des Hauptausschusses gesehen worden.

 

Im übrigen ist zu folgenden Leistungen der Hauptausschuss unterrichtet worden:

 

Zur lfd. Nr. 9 und 15

Zur 68. Sitzung des Hauptausschusses (Rote Nummer 2319) vorgelegt, in die 69. Sitzung (03.03.2004) vertagt und dort beraten.

 

Zur lfd. Nr. 11

Das Gutachten ist dem Hauptausschuss im Zusammenhang mit dem Senatsbeschluss vom 5. November 2002 zur Kenntnis gegeben worden.

 

Zusatzinformationen:

 

Zur lfd. Nr. 16

Klageschrift, welche die Klage Berlins vor dem BVerfG begründet.

 

Zur lfd. Nr. 17

Wirtschaftswissenschaftliche Studie als Anlage zur Klageschrift. Die Klageschrift einschließlich der ergänzenden Anlagen ist dem Hauptausschuss im Zusammenhang mit dem Senatsbeschluss vom 02.09.2003 zur Kenntnis gegeben worden.

--------------

 

Zur lfd. Nr. 18 und 19

Es handelt sich nicht um Gutachten, sondern um wissenschaftliche Unterstützung bei der Auswertung von Finanzdaten anderer Bundesländer, insbesondere für die Erstellung eines Prototyps für den Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“.

 

Zur lfd. Nr. 20 und 21

Es handelt sich nicht um ein Gutachten im Sinne des Auflagenbeschlusses, sondern um juristische und verkehrswirtschaftliche Beratung.

 

Zur lfd. Nr. 22 bis 27, 35 und 46

Die für das Projekt Kassenkooperation maßgeblichen Titel 540 60 und 540 61 sind von der abschließenden Aufzählung im Auflagenbeschluss nicht erfasst. Dennoch wurde der Hauptausschuss anhand verschiedener Vorlagen und Dokumentationen informiert (Übersendung der Dokumentation des Transfer-Workshops am 27.01.2003 an die Vorsitzende des Hauptausschuss und die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen, Vorlage an die Arbeitsgruppe „IuK Nachtragshaushalt 2002/2003“ vom 17.03.2003 (Rote Nummer 1397), Hauptausschuss-Vorlage vom 10.10.2003 (Rote Nummer 1879), Übersendung der Dokumentationen Best-Practice-Workshop an die Mitglieder des UA Stellenwirtschaft mit Vorlage vom 24.10.2003.

 

Zur lfd. Nr. 28 bis 32 und 47

Es handelt sich nicht um Gutachten (sondern Beratungsleistungen) im Sinne des damaligen Auflagenbeschlusses, so dass eine Unterrichtung des Hauptausschusses nicht erforderlich war.

 

Zur lfd. Nr. 34

Bei der Inhousevergabe an den LIT handelt es sich um eine Beratungsdienstleistung zur Erstellung von Verdingungsunterlagen und nicht um ein Gutachten.

 

Zur lfd. Nr. 36

Es handelt sich um keine Klassifizierung als Gutachten oder Beratungsvertrag; bei dem Dienstleistungsauftrag handelte es sich entsprechend dem Senatsbeschluss 780/02 vorrangig um die technische Weiterentwicklung und Einführung der Software ePBN. Die methodisch-fachliche und technische Beratung durch den Auftragnehmer ist lediglich als Annex-Dienstleistung zu bewerten. Das Projekt befindet sich noch in der Realisierungsphase, ein Abschlussbericht liegt noch nicht vor.

 

Zur lfd. Nr. 37 bis 40   

Der Hauptausschuss wurde mit Schreiben vom 6.6.2001 beteiligt, dann durch die jeweiligen Haushaltsberatungen. Im Unterausschuss „Vermögensverwaltungen und Beteiligungen“ ist regelmäßig – auch im Beisein der Berater – mündlich und schriftlich über die Aufträge berichtet worden.

 

Zur lfd. Nr. 41

Siehe Vorbemerkung.

 

Zur lfd. Nr. 42 und 43  

Vorlage an den Unterausschuss VermB am 17.01.2001.

 

Zur lfd. Nr. 44   

Juristische Beratungsdienstleistung. Dessen ungeachtet erfolgte auch wegen der Eilbedürftigkeit keine Beteiligung des Hauptausschusses.

 

Zur lfd. Nr. 45

Kein Gutachten im Sinne des Auflagenbeschlusses, sondern juristische Beratung in einer Spezialfrage.

 
Antworten der Bezirksverwaltungen:

 

Die fraglichen Auflagenbeschlüsse beziehen sich nur auf Gutachten, die von der Hauptverwaltung beauftragt wurden.

 

Dessen ungeachtet ist darauf hinzuweisen, dass es sich mehrheitlich um Gutachten aufgrund rechtlicher Verpflichtungen handelt.

 

2.   Begründung warum ist das Gutachten an die Berliner Beratungsdienste aus dem Jahr 2003 im Wert von 130.000 € nicht aufgeführt worden ist (vgl. Beantwortung der mündlichen Anfrage - Drs. 20245)?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Beim Prüfauftrag für Handlungsoptionen des Jugendaufbauwerks Berlin an die Berliner Beratungsdienste handelt es sich nicht um die Erstellung eines Gutachtens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport.

 

3.      Vervollständigung der Daten des Vergabezeitpunkts zu den in Anlage 1 aufgeführten Aufträgen.

 

Hierzu wird berichtet:

 

Die Daten wurden in der Anlage 1 vervollständigt.

 

4.       Begründung des Vorliegens der Voraussetzungen nach Art. 89 VvB zu den in Anlage 2 aufgeführten Aufträgen.

 

Hierzu wird berichtet:

 

Die Gründe werden in der Anlage 2 zu den Fragen der CDU angegeben.

 

Es besteht in jedem Fall eine Verpflichtung der Verwaltungen, vor Auftragserteilung das Vorliegen der Voraussetzungen nach Art. 89 VvB zu prüfen. Es besteht jedoch haushaltsrechtlich keine Pflicht, das Ergebnis dieser Prüfungen in schriftlichen Vermerken festzuhalten. Wegen der deshalb uneinheitlichen Handhabung in den Verwaltungen wurde auf  die Beifügung von Vermerken verzichtet. Die angestellten Erwägungen sind jedoch entsprechend der Fragestellung der Anlage 2 zu entnehmen.

 

 

5.       Ergänzung des Berichts um die Aufträge, die nach dem durch den Bericht dargestellten Zeitraum (25. Februar 2004) bis zum Ende der vorläufigen Haushaltswirtschaft 2004 (1. April 2004) erteilt worden sind.

 

Hierzu wird berichtet:

 

Kapitel

Titel

Betrag

T€

Datum

Thema

Vertragspartner

 

0614

54060

53,5

27.02.04

Beratung Realisierung Masterplans IMOG

AWS Consulting

Verlängerungsoption ausgeübt

1202

52601

11,5

18./19.03.04

Verfassungsbeschwerde der Enteignungsbehörde beim BVerfG

a) Rechtsanwalt Dr. Scharmer,

b) Freihändig gem. § 2 Abs.1 Satz 2 VOF

Vertragspartner ist Verfassungsrechtler und wird Berlin auch vor dem BVerfG vertreten; Hauseigene Juristen sind dort nicht zugelassen.

 

6.       Begründung zu einzelnen Auftragskomplexen:

 

Nachstehend werden die Fragen zu den einzelnen Auftragskomplexen zunächst im Zusammenhang der vorgeschalteten Fragen und danach gegebenenfalls noch detailliert zu den einzelnen Gutachten und Beratungsaufträgen bei den jeweiligen Berichtszeilen beantwortet.

 

 

Neuordnungsagenda

 

Welche Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart jeweils begründet und warum wurde der Auftrag gesplittet?

 

Kapitel

Titel

Betrag

T€

Datum

Thema

Vertragspartner

Seite des Berichts

2908

54001

17,1

02.10.02

Strategieberatung bei der Erarbeitung des Moderni­sierungsprogramms Berlins

Roland Berger

1

2908

54001

340,5

29.11.02

Wie oben

Wie oben

1

 

Hierzu wird berichtet:         

 

Es handelte sich um eine beschränkte Ausschreibung nach § 3 Abs. 4 Ziff. 4 der VOL/A in Verbindung mit § 55 Abs. 7 LHO. Die Aufträge wurden beschränkt ausgeschrieben, da vor dem Hintergrund der extremen Haushaltsnotlage die notwendigen Maßnahmen für die in den Richtlinien der Regierungspolitik festgelegte umfassende Neuordnung der Berliner Verwaltung unverzüglich einzuleiten waren. Das Zeitfenster hierfür wurde vom Senat als eng begrenzt angesehen.

 

Mit Schreiben vom 16. September 2002 sind vier Unternehmensberatungen aufgefordert worden, eine Skizze für eine Gesamtberliner Modernisierungs- und Konsolidierungsstrategie vorzulegen. Dieser Einstieg wurde gewählt, um die Leistungsfähigkeit namhafter externer Unternehmensberatungen bei der Erstellung eines strategischen Gesamtkonzepts für die aufgabenkritische Neuordnung zu erproben. Zu diesem Zeitpunkt bestanden weder gesicherte Erkenntnisse darüber, ob die Vorgehensstrategie des Steuerungstandems (Chef der Senatskanzlei, SenFin) durch den Staatssekretärsausschuss für Verwaltungsmodernisierung akzeptiert werden würde, noch ob das Gremium einen Bedarf für eine weitere externe Begleitung annehmen würde.

 

Die neue beschränkte Ausschreibung zu lfd. Nr. 2 wurde notwendig, da der Staatssekretärsausschuss für Verwaltungsmodernisierung in seiner Sitzung am 22.10.2002 beschlossen hatte, dass wegen der inhaltlichen und zeitlichen Dimensionen der Neuordnung der Aufgaben der Berliner Verwaltung externer Sachverstand zur zeitlich begrenzten Unterstützung des Reformprozesses (Coaching des Staatssekretärsausschusses, Unterstützung des operativen Managements) herangezogen werden soll. Die Senatskanzlei und die Senatsverwaltung für Finanzen wurden gebeten, unverzüglich das Vergabeverfahren für eine externe Prozessbegleitung einzuleiten.


 

Neustrukturierung Berliner Landesämter

 

Welche Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart jeweils begründet und warum wurde der Auftrag gesplittet?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Wegen der zunächst auf das Jahr 2002 begrenzten Finanzierung wurde als Vertragsart ein Rahmenvertrag öffentlich ausgeschrieben. Der abgeschlossene Rahmenvertrag regelt die grundsätzlichen Rechte und Pflichten und endet zum 30.06.2004. Zum Rahmenvertrag wurden Abrufvereinbarungen zur Ausgestaltung der Leistungserbringung in zeitlicher und quantitativer Hinsicht vereinbart, die jeweils für das laufende Haushaltsjahr gelten. Die Abrufvereinbarung für das Haushaltsjahr 2003 umfasste ein Gesamtvolumen/-bedarf von 180 T€. Voraussetzung zur Zuweisung der Mittel war der Abschluss einer Projektvereinbarung mit SenFin und der Senatskanzlei, der zu Beginn des Jahres noch nicht vollzogen war. Weitere Voraussetzung war das Inkrafttreten des Haushalts. Zur Fortführung und damit Gewährleistung des Projektverlaufs wurden deshalb  jeweils "Abschlagszahlungen" für jeweils Januar/Februar 2003 (circa 30 T€) und März/April 2003 (circa 20 T€) vorgenommen. Die "Restsumme" in Höhe von circa 124 T€ und damit der Gesamtbedarf in Höhe von 180 T€ wurde nach Beschluss des Staatssekretärausschusses zur Verwaltungsmodernisierung am 7.04.2003 anerkannt und bewilligt. Mit Inkrafttreten des Haushalts wurden die Mittel zugewiesen.

 

Welche Ressourcen der Berliner Verwaltung sind in dieses Projekt geflossen, wie wurde dieses Projekt in der Kosten- und Leistungsrechnung abgebildet und welche Gesamtkosten sind bisher entstanden?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Das Projekt Landesämter wurde beziehungsweise wird in der Kosten- und Leistungsrechnung unter der Projektnummer 27613 (Kostenstelle 005010.00) abgebildet; es sind folgende Kosten entstanden beziehungsweise gebucht worden:

 

Kostenart

anteilig 2002

2003

 

 

 

Personalkosten

77.473 €

481.247 €

Sachkosten

42.545 €

179.622 €

Verrechnungskosten

0 €

43.685 €

Kalkulatorische Pensionszuschläge

17.528 €

101.117 €

Umlagen

192.631 €

149.703 €

Summe

330.141 €

955.374 €

davon budgetunwirksam

29.804 €

26.218 €

                                                                         

 

Kapitel

Titel

Betrag

T€

Datum

Thema

Vertragspartner

Seite des Berichts

2908

54002

42,4

06.11.02

Externe Unterstützung zur Neustrukturierung von Berliner Landesämtern

Mummert Consulting AG

2

2908

54002

30,0

21.03.03

Wie oben

Wie oben

4

2908

54002

20,1

22.04.03

Wie oben

Wie oben

4

2908

54002

124,1

23.07.03

Wie oben

Wie oben

4

 

 

IPV, Organisationsmanagement, Personalkosten und Stellenwirtschaft

 

Welche Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart jeweils begründet und warum wurde der Auftrag gesplittet?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Alle drei Verträge waren Abrufverträge auf der Grundlage des Rahmenvertrages vom 09.06. /01.7.1998 zwischen der Firma SAP und der SenInn

 

Der Auftrag wurde nicht gesplittet, die Beratungsverträge sind der zeitlichen und auch inhaltlichen Historie geschuldet. Hierzu einige Erläuterungen:

 

Das IPV-Verfahren ist im Rahmen eines Projektes entwickelt und eingeführt worden; rechtzeitig zur Währungsumstellung (01.01.2002) sind die früheren Personalbezugsverfahren Besoldung und Tarif damit abgelöst worden. In diesem Zusammenhang hatte SAP in 2000 den Auftrag erhalten, das IPV-Verfahren für den Bereich Tarif zu entwickeln und schrittweise zusammen mit dem Bereich Besoldung flächendeckend bis zur Währungsumstellung einzuführen. Um ab 2002 den laufenden Betrieb sicherzustellen, bedurfte es jedoch noch weiterer externer Unterstützung. Hier war man sich auf beiden Seiten zum Ende des Projektes einig, dass dies nur sinnvoll und kurzfristig von SAP erfolgen könnte, also dem "Entwickler" des Verfahrens. Es ist somit ein Vertrag zur Unterstützung im Rahmen der Konsolidierungsphase geschlossen worden.

 

Parallel dazu wurde bereits in 2001 von Seiten der Senatsfinanzverwaltung begonnen, dass zurückgestellte Modul Stellenwirtschaft/Stellenplanung zu entwickeln, da im SSC die Priorität auf der Ablösung der Personalbezugsverfahren lag. Das Projekt StellWuP wurde dementsprechend auch schon in 2001 örtlich im Landesverwaltungsamt angesiedelt und es konnte so eine enge Abstimmung mit dem SSC erfolgen. Dies führte unter anderen dazu, dass aus dem Vertrag vom 04.04.02 neben den laufenden Unterstützungsleistungen auch Leistungen für dieses Modul erbracht wurden.

 

Das Projekt StellWuP benötigte dann jedoch über das Jahr 2002 hinaus zur Fortführung weitere Unterstützung, so dass ein weiterer Vertrag (31.03.03) für das Projekt StellWuP geschlossen wurde. Diese Mittel wurden von Seiten SenFin zur Verfügung gestellt.

 

Da Berlin 2003 dann einen komplexen Anwendungstarifvertrag abgeschlossen hat, der kurzfristig im IPV-Verfahren umzusetzen war, benötigte das SSC wegen des Personalengpasses externe Unterstützung, um die entsprechenden Einstellungen in kurzer Zeit umzusetzen. Es musste daher der Vertrag vom 20.08.2003 geschlossen werden, da nur so die angewiesene Umsetzung zum Zahlmonat Oktober zu halten war. Mittel wurden vom Senator für Inneres diesbezüglich zugesagt, da das SSC hierfür keine Mittel vorgesehen hatte.

 

Welche Ressourcen der Berliner Verwaltung sind in dieses Projekt geflossen, wie wurde dieses Projekt in der Kosten- und Leistungsrechnung abgebildet und welche Gesamtkosten sind bisher entstanden?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Im Referat SSC des Landesverwaltungsamts wurde im Jahre 2003 erst die KLR eingeführt, das heißt ab Mai 2003 wurde das Produkt "Einsatz für das IPV-Verfahren" in den Berliner Produktkatalog aufgenommen und somit auch in der KLR bebuchbar. Ab diesem Zeitpunkt werden die Daten in der KLR erfasst. Ansonsten handelt es sich bei den Verträgen vom 04.04.2002 und 20.8.2003 um Beratungsleistungen zur Unterstützung des laufenden Betriebs des IPV-Verfahrens. Die Ausgaben/Kosten für das IPV-Verfahren sind aus dem Haushaltsplan aufgrund des eigenen Kapitels 0589 ersichtlich.

 

Welche Kosten sind dem nicht softwarekompatiblen Anwendungstarifvertrag zuzurechnen?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Aufgrund des komplexen Anwendungstarifvertrags Land Berlin musste externe Beratungsleistung (Vertrag vom 20.08.2003) eingekauft werden, die ohne den Vertrag beziehungsweise die zeitliche Vorgabe so nicht notwendig gewesen wäre. Über die hier genannten 23,5 T€ hinaus sind keine zusätzlichen Kosten entstanden. Die Leistung wurde durch das Stammpersonal aus Kapitel 0589 erbracht. Die in diesem Zeitraum anfallenden laufenden Geschäftsprozesse wurden auf ein gerade noch zu vertretendes Maß heruntergefahren, um die unabdingbaren zeitlichen Vorgaben einhalten zu können.

 

Kapitel

Titel

Betrag

T€

Datum

Thema

Vertragspartner

Seite des Berichts

1520

54060

87,2

31.03.03

Beratung und Unterstützung bei der Einführung der SAP R/3-Module HR Organisations­management, Personalkosten und Stellenwirtschaft

SAP / LVwA AL(V)

4

0589

54060

161,8

04.04.02

Unterstützung des laufenden IPV-Betriebes sowie der Teilprojekte Stellenwirtschaft/-planung (Konsolidierung)

SAP / LVwA AL(V)

4

0589

54060

23,5

20.08.03

Unterstützung bei der Umsetzung des Anwendungstarifver­trages des Landes Berlin

SAP / LVwA AL(V)

4

 

 

Einbeziehung der Polizei in die Verwaltungsreform

 

Welche Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart jeweils begründet und warum wurde der Auftrag gesplittet?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Der Senat hat auf seiner Klausurtagung am 6./7. März 1994 beschlossen, die bereits begonnene Polizeireform durch eine externe Begleitung zu unterstützen. Das Abgeordnetenhaus hat davon in seiner Sitzung vom 7. September 1994 zustimmend Kenntnis genommen und sich gleichzeitig für eine umfassende Begleitung der Umsetzung der Strukturreform ausgesprochen. Der daraufhin geschlossene Beratervertrag (kein Gutachtenauftrag!) wurde seitdem mehrmals, zuletzt am 18.12.2002, bis zu seinem endgültigen Ablauf zum Ende des Jahres 2003, verlängert. Dies war erforderlich, weil durch eine Ausschreibung mit Sicherheit kein wirtschaftlicheres Ergebnis (M&P hat den Honorarsatz seit 1995 konstant gehalten) zu erwarten war, da M&P an der Leistungsentwicklung allein beteiligt war und damit in besonderem Maße über die notwendigen fachlichen Vorkenntnisse über die Struktur der Polizeibehörde und die im Zuge der Implementierung der Elemente der Verwaltungsreform vereinbarten Veränderungsnotwendigkeiten verfügte. Andere Unternehmen hätten diese Fachdefizite zeit- und kostenaufwändig abbauen müssen. Da vertragsgemäß lediglich Beraterleistungen erbracht wurden, liegen keine Gutachten im eigentlichen Sinne vor, die der Bibliothek des Abgeordnetenhauses hätten zur Verfügung gestellt werden können. 

 

Es wurden jeweils Vertragsverlängerungsoptionen wahrgenommen, da jeweils bei Vertragsabschluss nicht absehbar war, wann der zu begleitende Reformprozess zum Abschluss gekommen sein würde.

 

Welche Ressourcen der Berliner Verwaltung sind in dieses Projekt geflossen, wie wurde dieses Projekt in der Kosten- und Leistungsrechnung abgebildet und welche Gesamtkosten sind bisher entstanden?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Kosten aus vertraglicher Verpflichtung gegenüber M&P im Vertragszeitraum (1995 - 2003) in Höhe von insgesamt 4.843 T€. Die Leistungen der Polizei wurden von Bediensteten im Rahmen der Regelorganisation und nicht durch freigestellte Mitarbeiter erbracht  Da in diesem Zusammenhang kein entsprechendes Produkt eingerichtet war, sind die Kosten nicht in der KLR abgebildet. Die KLR wurde in der Polizei zudem erst 2000/2001 eingeführt. Es ist deshalb keine Aussage zu den entstandenen Gesamtkosten möglich.

 

Warum wurde nicht auf die Erkenntnisse und Gutachten zurückgegriffen, die bereits zur Umsetzung der Verwaltungsreform in den Bezirks- und Hauptverwaltungen vorlagen?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Auf die Polizei als Sonderbehörde sind aufgrund ihrer Struktur die gewonnenen Erkenntnisse zur Umsetzung der Verwaltungsreform in den Bezirks- und Hauptverwaltungen nur äußerst begrenzt anwendbar.

 

 

Kapitel

Titel

Betrag

T€

Datum

Thema

Vertragspartner

Seite des Berichts

0531

54010

256,0

01.01.02-31.12.02

Begleitung der Einbeziehung der Berliner Polizei in die allgemeine Verwaltungsreform

Mummert und Partner Unter­nehmensbera­tung GmbH

5

0531

54010

242,0

01.01.03-31.12.03

Wie oben

Wie oben

5

 

 

Neuordnung der bauenden Bereiche

 

Welche Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart jeweils begründet und warum wurde der Auftrag gesplittet?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Zum Fragenkomplex "Vergabeart" wird auf die Anlage 2 verwiesen. Zur Frage des "Splittings" ist darauf hinzuweisen, dass es kein Splitting des Auftrags gab, weil sich die Notwendigkeit, einen zweiten Vertrag zu schließen, aus neueren Erkenntnissen ergab.

 

Weshalb wurden Aufträge von verschiedenen Stellen erteilt,  warum wurde es nicht aufgabenorientiert für die ganze Berliner Verwaltung (unter Einbeziehung der Bezirke und der BIM) angelegt?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Die derzeitige dritte Phase des Verwaltungsreformprozesses wird bestimmt durch den Zwang zur Haushaltskonsolidierung und die damit unlösbar verbundene Modernisierungs- und Strukturreform innerhalb der Berliner Verwaltung. Das erste aus Kapitel 1200, Titel 540 01 finanzierte Projekt der SenStadt war demgemäss die Neuausrichtung der bauenden Bereiche. Den Kern der neuen Struktur der beiden bauenden Abteilungen bilden nunmehr die nichtdelegierbaren Bauherren-/Bauträgerfunktionen Berlins. Diese Neuausrichtung hat entscheidend mit dazu beigetragen, dass SenStadt die Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung durch strukturelle Einsparungen in seinem Personal- und Sachmittelhaushalt erfüllen konnte. Die vorliegenden Ergebnisse haben insofern auch Pilotcharakter und können Impulse für die Reform der bauenden Bereiche der Bezirke geben; SenStadt hat jedoch im Hinblick auf die Zweistufigkeit der Berliner Verwaltung keine unmittelbare Möglichkeit zur Einflussnahme auf bezirkliche Organisationsformen. Dies gilt sinngemäß auch für den Geschäftsbereich der Berliner Polizei, wobei hier die Geschäftsverteilung des Senats maßgeblich ist. Die Ausgaben bei Kapitel 1295, Titel 540 21 stehen im Zusammenhang mit der Neustrukturierung des Stadterneuerungsreferats der Abteilung IV der SenStadt (Aufbau- und Organisationsberatung) und haben keinerlei Bezug zur Neuausrichtung der bauenden Bereiche.

 

Weshalb wurde aus unterschiedlichen Titeln gezahlt?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Der haushaltsmäßige Nachweis der Ausgaben bei verschiedenen Kapiteln und Titeln entspricht der Haushaltssystematik. Deshalb bestand auch das Erfordernis, die IT-Ausgaben, die durch die Neuausrichtung der bauenden Bereiche ausgelöst worden sind, bei den jeweils sachlich zutreffenden Titeln des Kapitels 1203 nachzuweisen. Die Ausgaben für die Grobkonzeption wurde demgemäss beim Titel 52613 nachgewiesen, die aus dem Konzept abgeleiteten, im Kern investiven Umsetzungsmaßnahmen aus dem Titel 812 83 finanziert. Neben den Ersatzbeschaffungen für die IT-Großverfahren sind hier auch die dazugehörigen Ausgaben für die Einführung und den Betrieb der Fachverfahren von 80.000 Euro nachgewiesen worden.

 

Welche Ressourcen der Berliner Verwaltung sind in dieses Projekt geflossen, wie wurde dieses Projekt in der Kosten- und Leistungsrechnung abgebildet und welche Gesamtkosten sind bisher entstanden?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Bezogen auf das Projekt zur Neuordnung der bauenden Bereiche gab es keinen spezifischen Projektkostenträger. Entsprechend den Regelungen im Vertrag waren vier Dienstkräfte der SenStadt mit Stellenanteilen zwischen 75 vom Hundert und 25 vom Hundert für rund 6 Monate in das Projekt eingebunden: Dies entspricht Personalausgaben von insgesamt rund 50.000 Euro.

 

Warum wurde nicht auf die Erkenntnisse und Gutachten zurückgegriffen, die bereits im Zuge der Umsetzung der Verwaltungsreform projektmäßig erarbeitet worden sind und bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung seit 1997vorlagen?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Gutachten bezogen auf eine Neuausrichtung der bauenden Bereiche lagen in der von der „Scholz-Kommission“ geforderten Radikalität („Umkehr der Beweislast“) nicht vor. Die Gutachten zum Baukosten-Controlling sind in das Projekt eingeflossen, decken aber nur einen kleinen Teil der eingeleiteten Maßnahmen ab.

 

Kapitel

Titel

Betrag

T€

Datum

Thema

Vertragspartner

Seite des Berichts

0553

0531

51900

51903

98,0

01.03.03

Organisatorische Neuaus­richtung des Baureferats der Berliner Polizei im Zusammenhang mit der Erforschung von Manage­mentsystemen im Bauwesen. Dies wurde explizit von SenInn und dem Rechnungshof gefordert.

Bergische Universität Wuppertal

6

Hierzu wird berichtet:

 

Vergabeart:

a) freihändige Vergabe,

b) es handelt sich um ein Forschungsvorhaben. Der Inhalt und das Ergebnis war nicht beschreibbar,

c) der Vertrag wurde als Gesamtleistung vereinbart.

 

Verschiedene Stellen:

Der Auftrag wurde nur von einer Stelle erteilt und bezog sich ausschließlich auf die Struktur und Einbindung des Baureferats in die Berliner Polizei.

 

Unterschiedliche Titel:

Die Finanzierung erfolgte, da es sich um originäre Begutachtungen von Ablaufstrukturen eines Baubereichs handelt, aus der Gruppe 519.

 

Ressourcen Berlins:

a) wie dargestellt 98.000,- €,

b) Kostenstelle LPVA II, Kapitel neu 0553 (alt 0531),

c) wie a)

 

Rückgriff auf Erkenntnisse:

Es handelt sich um ein Forschungsvorhaben für das es in Berlin bisher keine Ergebnisse und Grundlagen gibt.

 

1200

54010 54001

(Feh­lerkorrektur)

160,0

01.04.02

Begleitung der Umsetzung der Neuordnung der bauenden Bereiche

Roland Berger Strategy Consultans

18

1203

52613

80,0

17.03.03

Erarbeitung eines IT-Konzepts für die Abt. Hochbau aufgrund der Umstrukturierung

SYNCWORK AG

18

1203

81283

37,0

22.07.03

externe Unterstützung bei der Umsetzung des IT-Konzepts der Abt. Hochbau

SYNCWORK AG

19

1295

54021

74,5

01.12.03

Organisationsberatung - Aufbau- und Ablauforgani­sation Referat Stadterneuerung

Prognos AG

24

 

 

POLIKS

 

Welche Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart jeweils begründet und warum wurde der Auftrag gesplittet?

 

Welche Ressourcen der Berliner Verwaltung sind in dieses Projekt geflossen, wie wurde dieses Projekt in der Kosten- und Leistungsrechnung abgebildet und welche Gesamtkosten sind bisher entstanden?

 

Kapitel

Titel

Betrag

T€

Datum

Thema

Vertragspartner

Seite des Berichts

0531

81283

294,9

.2002

Beratung, Erstellung eines fachlichen Konzepts, Projektmanagement und Qualitätssicherung für das Projekt "POLIKS (Polizeiliches Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung)"

GHP/C_sar/EDS

7

0531

81283

347,6

.2003

Wie oben

Wie oben

7

Hierzu wird berichtet:

 

Für alle drei Maßnahmen:

 

Vergabeart:

Es handelt es sich um ein EU-weites Vergabeverfahren. Dieser Auftrag wurde nicht gesplittet. Es handelt sich um einen Auftrag mit Optionen, der über die Jahre hinweg eine Begleitung des Projektes POLIKS zum Inhalt hatte.

 

Ressourcen Berlins:

In der Kostenrechnung wurde die Maßnahme unter dem Projekt POLIKS/AGIL über die Kostenstelle des LPVA IV unter der Produktnummer 76356 abgebildet. Eine separate Ausweisung ist nicht möglich.

 

 

 

2,8

13.05.03

Anforderungsworkshop zur PKI-Einführung im Zusammen­hang mit POLIKS

Microsoft

7

0531

81283

60,8

15.09.03

Beratende Unterstützungs­leistung für die Projektgruppe POLIKS

AlogO

7

Hierzu wird berichtet:

 

Vergabeart:

Der Auftrag wurde im Wege der freihändigen Vergabe vergeben, da der Vertragspartner der einzige Anbieter war.

 

Ressourcen Berlins:

In der Kostenrechnung wurde die Maßnahme unter dem Projekt POLIKS/AGIL über die Kostenstelle des LPVA IV unter der Produktnummer 76356 abgebildet. Eine separate Ausweisung ist nicht möglich.

 

 

Rechtliche Beratung zu Ausschreibungsverfahren

 

Warum hält der Senat keinen ausreichenden Sachverstand vor, um Ausschreibungsverfahren ohne fremde Hilfe korrekt durchführen zu können?

 

Welche Einzelpersonen waren Vertragspartner?

 

Kapitel

Titel

Betrag

T€

Datum

Thema

Vertragspartner

Seite des Berichts

0531

54060

3,1

30.07.03

Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Ausschrei­bungsverfahren für PC-Arbeitsplätze

Einzelpersonen

8

Hierzu wird berichtet:

 
Frage zum Sachverstand:

Die hohe Komplexität des Vergaberechts verlangt ein Spezialistenwissen. Bei den nur wenigen EU-weiten Auftragsvergaben ist es aus hiesiger Sicht wirtschaftlicher, in den Einzelfällen bedarfsorientiert externes Know-how einzukaufen, als hierfür teures Personal vorzuhalten und fortwährend weiterzubilden.

 

Einzelpersonen:

Rechtsanwalt Dr. Andreas Behr

 

0531

54060

6,7

10.11.03

Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Ausschrei­bungsverfahren für das Projekt "PELZ II"

Einzelperson

8

Hierzu wird berichtet:

 

Frage zum Sachverstand:

Die hohe Komplexität des Vergaberechts verlangt ein Spezialistenwissen. Bei den nur wenigen EU-weiten Auftragsvergaben ist es aus hiesiger Sicht wirtschaftlicher, in den Einzelfällen bedarfsorientiert externes Know-how einzukaufen, als hierfür teures Personal vorzuhalten und fortwährend weiterzubilden.

 

Welche Einzelpersonen:

Rechtsanwalt Markus Schmidt

 

 

Beteiligungscontrolling

 

Welche Vergabeart wurde jeweils gewählt?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Hierfür wurde die nachfolgende Tabelle entsprechend ergänzt.

 

Welche Ressourcen der Berliner Verwaltung stehen für das Beteiligungscontrolling zur Verfügung?

 

Wie bereits im Bericht an den Hauptausschuss vom 20.2.2004 ausgeführt, werden die Aufgaben des Beteiligungscontrollings im weitesten Sinne von der zentralen Beteiligungsverwaltung bei der Senatsverwaltung für Finanzen gemäß § 65 Abs. 2 LHO im Zusammenwirken mit den jeweiligen Fachverwaltungen (zum Beispiel SenGesSozV für die Vivantes GmbH) für die Beteiligungsunternehmen wahrgenommen. Dieser Grundsatz der Aufgabenteilung war vom Senat mit Beschluss eines Berichtes an den Hauptausschuss über die Grundsätze des Beteiligungsmanagements in Berlin am 10.2.2004 bekräftigt worden.

 

Die Aufgaben der Senatsverwaltung für Finanzen umfassen neben der ihr vom Gesetzgeber zugewiesenen Rolle des Vertreters des Gesellschafters Land Berlin in Gesellschafterversammlung und Hauptversammlung der Beteiligungsunternehmen die Prüfung und Analyse der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse der Unternehmen, die Beurteilung ihrer wirtschaftlichen Situation  und - soweit möglich -  die Früherkennung von wirtschaftlichen Risiken des jeweiligen unternehmerischen Handelns.

 

Aufgabe der Fachverwaltung ist die Ausrichtung der Unternehmensstrategie und -konzeption der Beteiligungsgesellschaft an den jeweiligen fachpolitischen Zielen, sowie die regelmäßige Prüfung über das Fortbestehen der Voraussetzungen der Beteiligung des Landes.

 

Entsprechend dieser Aufgabenverteilung und des Zusammenwirkens bei der Steuerung und Kontrolle der landeseigenen Unternehmen müssen sowohl bei der zentralen Beteiligungsverwaltung, das heißt der Senatsverwaltung für Finanzen, als auch bei den einzelnen Fachverwaltungen entsprechende personelle Ressourcen vorgehalten werden.

 

Aufgrund eines Berichtsauftrages des Unterausschusses Stellenwirtschaft vom 20.10.2003 (Rote Nr. 2337) wurde basierend auf einer Abfrage bei allen Berliner Hauptverwaltungen darüber berichtet, welche Stellen im organisatorischen Sinne sich mit dem Beteiligungscontrolling im Land Berlin befassen. Der Bericht wurde vom Hauptausschuss zur Kenntnis genommen.

 

Warum liegen weder für 2003 noch für 2004 Beteiligungsberichte vor?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Es wird ein Doppelbericht in veränderter Form für die (Geschäfts-) Jahre 2002 und 2003 im Herbst 2004 vorgelegt.

 

Kapitel

Titel

Betrag

T€

Datum

Thema

Vertragspartner

Seite des Berichts

1240

54010

234,0

17.12.02

Erstellung einer Eigentümerstrategie

Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

23

Hierzu wird berichtet:

 

Beschränkte Vergabe

 

1240

54010

3,0

08.05.02

Fachspezifische Vorbereitung von LBB AR-Sitzungen

Bauckhage Consulting

(Mc Kinsey)

23

Hierzu wird berichtet:

 

Freihändige Vergabe

 

1320

54010

22,8

28.05.03

Prüfung der Ordnungsmäßig­keit der Abrechnung der Berliner Stadtreinigungsbe­triebe (BSR) gegenüber dem Land Berlin für die Straßenrei­nigung im Jahr 2002 (sogenannte Stadtab­rechnung)

Ernst & Young

32

Hierzu wird berichtet:

 

Freihändige Vergabe

 

1510

54010

174,1

01.12.01

Aktualisierung der immobi­lienwirtschaftlichen Daten GSW für das Fortsetzungsverfahren Privatisierung

f + b Beratung für Wohnen Immobilien und Umwelt GmbH; Unternehmen war bereits von der Investment­bank Sal. Oppenheim nach beschränkter Ausschreibung mandatiert

35

Hierzu wird berichtet:

 

Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung (VOF); erfolgte durch die Investmentbank Sal. Oppenheim im Jahr 2000 im Zuge des ersten Privatisierungsverfahrens. Die  VOF ist einschlägig, da eine Leistung verlangt wurde, die im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen erbracht wird. Private Dritte unterliegen nicht den öffentlichen Vergabevorschriften; das Auswahlverfahren wurde jedoch in Anlehnung an die Vergaberegelungen von der Bank durchgeführt. Es handelt sich hierbei auch nicht um eine Maßnahme des Beteiligungscontrollings, sondern um einen Teil des Privatisierungsverfahrens, das anderen Bedingungen entspricht.

 

 

Facility-Management

 

Welche Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart jeweils begründet und warum wurde der Auftrag gesplittet?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Die Beantwortung erfolgt in der unten stehenden Tabelle, jeweils zur einzelnen Maßnahme.

 

Weshalb wurden Aufträge von verschiedenen Stellen erteilt,  warum wurde es nicht aufgabenorientiert für die ganze Berliner Verwaltung (unter Einbeziehung der Bezirke und der BIM) angelegt?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Die Aufträge wurden sämtlich von SenFin erteilt. Der Rahmenvertrag mit Ernst & Young sorgt dafür, dass das Facility Management-Konzept auf alle geeigneten Bereiche der Berliner Verwaltung ausgedehnt werden kann, so zum Beispiel jetzt auch im Bereich des bezirklichen Facility Managements. Ernst & Young ist weiterhin beratend tätig bei der Einbeziehung weiterer geeigneter Gebäudetranchen in das Facility Management-Konzept, zum Beispiel der zentral verwalteten Schulen, der Polizei und Feuerwehr und der Gebäude der Justiz.

 

Welche Ressourcen der Berliner Verwaltung sind in dieses Projekt geflossen, wie wurde dieses Projekt in der Kosten- und Leistungsrechnung abgebildet und welche Gesamtkosten sind bisher entstanden?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Durch Bildung der Projektgruppe Facility Management bei SenFin, die im Januar 2001 gegründet wurde und das Projekt bis zur Gründung der BIM GmbH begleitete, sind personelle Ressourcen in das Facility Management-Projekt eingeflossen. Es entstanden Personalkosten in Höhe von 733.000 € und Sachkosten in Höhe von rund 1.432.000 €.

 

Abbildung in der KLR: Kostenstellen

-    65 000 2 00.00 – SenFin Abt. I -,

-    65 000 5 00.00 – SenFin Abt. II -,

-    65 000 6 00.00 – SenFin Abt. III -,

Kostenträger: 27262 – Facility Management

 

Warum wurde nicht auf die Erkenntnisse und Gutachten zurückgegriffen, die bereits im Zuge der Umsetzung der Verwaltungsreform auch auf Grund von Erkenntnissen beim LAROV bereits in der 13. Legislaturperiode erarbeitet worden sind?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Aktivitäten zum Aufbau eines Systems zur systematischen Erhebung von gebäudebezogenen Daten sowie zur effektiveren Gestaltung der Gebäudeverwaltung hat es bei den Senatsverwaltungen für Inneres sowie Stadtentwicklung bereits vor dem Projekt Facility Management gegeben. Eben diese Aktivitäten haben zur Schaffung der Projektgruppe bei der Senatsverwaltung für Finanzen geführt mit dem Auftrag, ein Konzept für das Facility Management zu entwickeln und zu implementieren. Insofern sind die angesprochenen Erkenntnisse in die Arbeit eingeflossen.

 

Inwieweit wurde bezüglich der Kennzahlen auf Daten der Anlagenbuchhaltung der Kosten- und Leistungsrechnung zurückgegriffen und wie ist die Schnittstelle des Facility-Managements auf die Kosten- und Leistungsrechnung der Berliner Verwaltung ausgestaltet?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Der Beratungsauftrag zur Ermittlung von Benchmarks diente der Ermittlung von  Soll-Kennzahlen, die zur Steuerung des Facility Managements für die Immobilien des Landes Berlin geeignet sind. Dabei ging es in erster Linie um Kennzahlen zur Steuerung der operativen Bewirtschaftungsleistungen einer Immobilie. In den Bereichen, in denen das Facility Management bereits eingeführt ist, werden nun sukzessive Ist-Kennzahlen neu ermittelt. Aus dem Vergleich dieser Kennzahlen mit im Beratungsauftrag entwickelter Soll-Kennzahlen-Matrix ergeben sich die angestrebten Steuerungsmöglichkeiten für das Facility Management.

 

Grundlage für das Berliner Facility Management (durch die BIM GmbH) ist eine betriebswirtschaftliche Buchhaltung. Diese ist Grundlage für die Ermittlung der Ist-Kennzahlen. Schnittstellen zur Anlagenbuchhaltung im kameralen Haushaltssystem bestehen deshalb nicht. Vergleiche mit aus der Kosten- und Leistungsrechnung ermittelten Kennzahlen sind mit Einschränkungen möglich.

 

Warum wurde für einen Mustermietvertrag ein erheblicher Betrag aufgewendet, obwohl Mustermietverträge in jedem Schreibwarenhandel erhältlich sind und im Land Berlin laufend Mietverträge abgeschlossen werden?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Bei diesen Mietverträgen handelt es sich nicht um die üblichen Standard-Mietverträge.

 

Die grundlegende Besonderheit liegt in der Tatsache, dass letztlich Einrichtungen des Landes Berlin einen Vertrag miteinander schließen. Neben dieser rechtlichen Besonderheit bestehen auch in der inhaltlichen Ausgestaltung der Verträge wesentliche Abweichungen von marktüblichen Mietverträgen. So zum Beispiel hinsichtlich der Instandhaltung, der Optimierung der Flächen-Inanspruchnahme (AllA-Raum) sowie Aufrechnungs- bzw. Minderungsrechten. Diese Besonderheiten sind in der gegebenen Ausgangssituation (Instandhaltungsrückstand) sowie den formulierten Zielen (Flächeneinsparung) begründet.

 

Die Einführung des Berliner Facility Management (in Umsetzung des Abgeordnetenhaus-Beschlusses vom 31.10.2002) hat zum Ziel durch eine Stärkung des Kostenbewusstseins bei Gebäudenutzern zu einer effizienten Nutzung der Ressourcen zu kommen, Kosten einzusparen und gleichzeitig die Zufriedenheit der Nutzer zu erhöhen. Mit dem Vermieter-Mieter-Modell wird zwischen den Beteiligten eine Leistungsbeziehung (auf der Grundlage des Berliner Haushaltes) geschaffen, die einem privatrechtlichen Mietverhältnis so weit wie möglich entspricht. Dementsprechend werden die Beteiligten als „Vermieter“ und „Mieter“ sowie die betroffene Liegenschaft als „Mietgegenstand“ bezeichnet. Es besteht jedoch Einigkeit zwischen den Vertragsparteien darüber, dass zwischen ihnen nicht die üblichen zivilrechtlichen Mietvertragsbeziehungen vorliegen, weil auf beiden Seiten die Interessen des Landes Berlin im Vordergrund stehen. Der Sache nach handelt es sich um eine verwaltungsinterne Neuorganisation der Nutzung landeseigener Dienstgebäude. Durch die Einbeziehung von Verfahren, die so weit möglich „Marktmechanismen“ entsprechen, werden mit dem Vermieter-Mieter-Modell jedoch aus sich selbst heraus wirksame Anreize zu Erreichung der formulierten Ziele geschaffen.

 

Kapitel

Titel

Betrag

T€

Datum

Thema

Vertragspartner

Seite des Berichts

2908

54002

5,0

01.07.03

Rechtsberatung zur Verwal­tung von Dienstwohnungen im Rahmen des Facility Manage­ments der Berliner Forsten

luther-menold

29

1510

54010

369,0

01.03.02

Beratung bei Neuordnung des Facility Managements im Land Berlin

Arthur Andersen Real Estate GmbH neufirmiert als Ernst & Young

34

Hierzu wird berichtet:

 

Vergabeart:

Folgevertrag eines nach öffentlicher Ausschreibung vergebenen Auftrages.

 

Begründung:

Europaweite Ausschreibung, Einführung eines neuen Facility Managements- Konzeptes im Land Berlin, keine Erfahrungen bei Mitarbeitern das Landes vorhanden.

 

Auftragssplittung:

Keine Splittung, da Fortsetzung.

 

1510

54010

178,0

01.04.03

Beratung bei Neuordnung des Facility Managements im Land Berlin

Arthur Andersen Real Estate GmbH neufirmiert als Ernst & Young

34

Hierzu wird berichtet:

 

Vergabeart:

Folgevertrag eines nach öffentlicher Ausschreibung vergebenen Auftrages.

 

Begründung:

Europaweite Ausschreibung, Einführung eines neuen Facility Managements- Konzeptes im Land Berlin, keine Erfahrungen bei Mitarbeitern das Landes vorhanden.

 

Auftragssplittung:

Keine Splittung, da Fortsetzung.

 

1510

54010

120,0

01.05.03

Erarbeitung von Kennzahlen für Neuordnung des Facility Managements im Land Berlin

2COM Immobi­lien Competence, Consulting & Management GmbH & Co. KG

34

Hierzu wird berichtet:

 

Vergabeart:

Öffentliche Ausschreibung

 

Begründung:

Keine Spezialkenntnisse vorhanden.

 

Auftragssplittung:

Keine Splittung.

 

1510

54010

150,0

09.09.02

Beratung im Mietrecht (Mustermietvertrag)

Rechtsanwalts­kanzlei Gassner, Stockmann & Kollegen

45

Hierzu wird berichtet:

 

Vergabeart:

Freihändig, da anwaltliche Beratung.

 

Begründung:

Die anwaltliche Rechtsberatung, wie sie vorliegend in Anspruch genommen wurde, ist lediglich als nachrangige Dienstleistung gemäß § 2 Abs. 1 der VOF im Anhang I B der VOF aufgeführt. Für die Vergabe der dort genannten nachrangigen Dienstleistungen gelten – sofern der Schwellenwert von 200 T€ erreicht wird – lediglich die Transparenzvorschriften des § 8 Abs. 2 VOF (Aufgabenbeschreibung) sowie des § 17 VOF (Mitteilung über vergebene Aufträge).

 

Auftragssplittung:

Keine Splittung.

 

 

Privatisierungen

 

Welche Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart jeweils begründet und warum wurden Aufträge gesplittet?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Zu Berichtsaufträgen Bankgesellschaft:

Die Aufträge an die aufgelisteten Berater im Rahmen der Krise der Bankgesellschaft wurden freihändig vergeben, da keine Zeit verblieb ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Darüber hinaus wäre unter Umständen auch kein anderes Ergebnis bei einer Ausschreibung herausgekommen, da sowohl die Rechtsberater als auch die Investmentbank bereits 1999 für Berlin im Rahmen der Vorarbeiten zu einer möglichen Fusion der Bankge­sellschaft mit der NordLB gearbeitet hatten und deshalb die Besonder­heiten der Bankgesellschaft kannten. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wurden mit Hilfe des Wirtschaftsprüferverbandes IDW gefunden, da die bekannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bereits für den Konzern Bankgesellschaft tätig gewesen waren.

 

Welche Ressourcen der Berliner Verwaltung sind in die einzelnen Projekte geflossen, wie wurden diese Projekte in der Kosten- und Leistungsrechnung abgebildet und welche Gesamtkosten sind für die einzelnen Projekte bisher entstanden?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Privatisierungsvorhaben werden im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung als Projekte eingerichtet und geführt. Einzelne Leistungen werden projektbezogen gebucht und die Daten nach Beendigung eines Vorhabens zusammengeführt.

 

Der Gesamtaufwand in bezug auf die Ressourcen der Verwaltung steht für die Projekte Feuersozietät, Theater des Westens und GSW noch nicht fest, weil die abschließenden Daten erst mit Beendigung sämtlicher Vollzugsakte im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung erhoben werden. Die Projekte sind noch nicht beendet.

 

Zu Berichtsaufträgen Bankgesellschaft:

In der Berliner Verwaltung waren insgesamt vier Mitarbeiter der Beteiligungsverwaltung bei SenFin und der Staatsaufsicht bei SenWAF ausschließlich mit dem Konzern Bankgesellschaft befasst. Die Kosten der Berater können der Tabelle entnommen werden.

 

Inwieweit kann der Senat inhaltlich noch Herr des Verfahrens sein, wenn der Sachverstand überwiegend von externen Beratern gestellt wird?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Herr des Verfahrens bei Privatisierungsvorhaben ist ausschließlich und jederzeit die Exekutive. Sie hat die Gesamtverantwortung und sie allein steuert den Ablauf der Verfahren. In keinem Fall ist diese Aufgabe und Verantwortung auf Externe übertragen worden. Externer Sachverstand wird für solche Fragen hinzugezogen, bei denen Spezialistenwissen erforderlich ist, etwa bei Bewertungen durch Wirtschaftsprüfer und im rechtlichen Bereich. Es ist in der Regel unmöglich, derartige Verfahren sachgerecht und ohne gravierende Nachteile für das Land – insbesondere sind hier Gewährleistungen Berlins aus den Vertragsverhältnissen mit den Erwerbern von Geschäftsanteilen des Landes zu nennen - durchzuführen, ohne Experten einzubeziehen. Die Verfahren unterscheiden sich im übrigen nicht von der Vorgehensweise in früheren Legislaturperioden und werden auch in der Privatwirtschaft nicht anders gehandhabt.

 

Zu Berichtsaufträgen Bankgesellschaft:

Die einzelnen Aufträge, Zwischen- und Endergebnisse der Berater sind mit den Mitarbeitern der Verwaltung intensiv diskutiert und abgesprochen worden. Dazu hat es nahezu täglich Kontakte gegeben. Darüber hinaus ist im Rahmen des Privatisierungsverfahrens ein wöchentlicher Jour Fixe mit dem Finanzsenator durchgeführt worden.

 

Warum hält der Senat vor dem Hintergrund der Privatisierungsaktivitäten der letzten 10 Jahre und der auch zukünftig anstehenden erheblichen Privatisierungen nicht verstärkt eigenes qualifiziertes Personal vor?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Soweit es um Wirtschaftsprüfer, andere Bewertungsspzialisten, Steuerberater, Anwälte mit Schwerpunkt auf größeren M&A-Transaktionen und Berater aus der Investmentbank-Branche geht, wäre es schon aus Kostengründen nicht sinnvoll, derartige Spezialisten dauerhaft in der Verwaltung zu beschäftigen, weil deren Kenntnisse und Fähigkeiten nur phasen- oder ausschnittsweise benötigt werden. Darüber hinaus bedarf jede Transaktion wiederum unterschiedlicher Spezialkenntnisse, die nicht in der Hand eines festen Personenkreises vereinigt werden kann. So ist Spezialwissen zum Beispiel im Versicherungsbereich anders als im Wohnungsbereich und dieses wiederum unterschiedlich zum Versorgungssektor, der für sich ebenfalls aufgefächert ist. Außerdem darf bezweifelt werden, dass Personen mit der erforderlichen Qualifikation und Erfahrung für eine Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung gewonnen werden könnten.

 

Zu Berichtsaufträgen Bankgesellschaft:

Allein um potentielle Investoren bei der Wiederaufnahme des Privatisierungsverfahrens Bankgesellschaft anzusprechen, sind Berater auch in Zukunft notwendig. Die bei dem ersten – im letzten Jahr beendeten – Privatisierungsverfahren gemachten Erfahrungen sind wertvoll für die Wiederaufnahme des Verfahrens, können jedoch nicht den externen Sachverstand völlig ersetzen.

 

Kapitel

Titel

Betrag

T€

Datum

Thema

Vertragspartner

Seite des Berichts

1320

54010

11,9

24.09.03*

Herabsetzung Stammkapital BWB

White Case &  Feddersen

32

Hierzu wird berichtet:

 

*) Bei dem eingetragenen Datum des Vertragsabschlusses liegt ein redaktioneller Fehler vor. Auftragserteilung erfolgte am 24.09.2001 (liegt damit nicht im Berichterstattungszeitraum).

 

Antwort zu 1.:

Freihändige Vergabe, da White Case & Feddersen für die damalige Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie bereits die Teilprivatisierung der BWB begleitet hatte.

Antwort zu 2.und 3.:

Geleitet wurde dieser Auftrag durch Mitarbeiter der damaligen Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie; die einzelnen Kosten sind nicht zu bestimmen, da das Produkt eine solche Begleitung/Betreuung nicht abbildet und diese Betreuung sich nicht quantifizieren lässt.

Antwort zu 4.:

Die Durchführung der Änderung des Teilprivatisierungsgesetzes und die Änderung des Konsortialvertrages waren Spezialaufgaben, die den notwendigen Sachverstand externer Berater erforderlich machte.

 

1310

54010

22,8

27,4

05.08.03

Änderung Kons. Vertrag BWB

Rechtsanwälte Hengeler Mueller

32

Hierzu wird berichtet:

 

Antwort zu 1.:

Freihändige Vergabe; die Kanzlei Hengeler und Mueller hat den ursprünglichen Konsortialvertrag für Berlin verhandelt. Insofern war die Erfahrung dieser Kanzlei bei der Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils vom 31.12.1999 einzubringen.

Antwort zu 2.und 3.:

Geleitet wurde dieser Auftrag durch Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen mit Beteiligung der Senatsverwaltung für Finanzen; die einzelnen Kosten sind nicht zu bestimmen, da das Produkt eine solche Begleitung/Betreuung nicht abbildet und diese Betreuung sich nicht quantifizieren lässt.

Antwort zu 4.:

Die Durchführung der Änderung des Teilprivatisierungsgesetzes und die Änderung des Konsortialvertrages waren im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe Spezialaufgaben, die den notwendigen Sachverstand dieser externen Berater erforderlich machte.

 

1320

54010

297,9

11.08.03

Änderung Kons. Vertrag BWB

Rechtsanwälte Hengeler Mueller

32

Hierzu wird berichtet:

 

Antwort zu 1.:

Siehe vorstehende Antwort. Der weitere Auftrag ergab sich aus der Komplexität der Materie und war im Hinblick auf den Zeitfaktor dringend zu realisieren.

Antwort zu 2.und 3.:

Siehe vorstehende Antworten.

 

1320

54010

21,3

28.11.03

Änderung Kons. Vertrag BWB

Rechtsanwälte Hengeler Mueller

32

Hierzu wird berichtet:

 

Siehe vorstehende Antworten.

 

1320

54010

155,5

29.9.02 / 25.10.02

betriebswirtschaftliche und landwirtschaftliche Begleitung des Privatisierungsverfahrens

Büro Dr. Hünersdorf

33

Hierzu wird berichtet:

 

Antwort zu 1.:

Beschränkte Ausschreibung; Beauftragung durch die Betriebsgesellschaft Stadtgüter mbH; spätere Kostenerstattung durch Berlin auf Anraten der Wirtschaftsprüfer (Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung).

Antwort zu 2.:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Senatsverwaltungen für Wirtschaft, Arbeit und Frauen haben  unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Finanzen das Projekt „Stadtgüter-Privatisierung“ geleitet. Die einzelnen Kosten sind nicht zu bestimmen, da das Produkt eine solche Begleitung/Betreuung nicht abbildet und diese Betreuung sich nicht quantifizieren lässt.

Antwort zu 3.:

Das Privatisierungsvorhaben „Stadtgüter“ wurde durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen und die Senatsverwaltung für Finanzen betrieben.

Antwort zu 4.:

Für die Durchführung von Privatisierungsaufgaben ist die Inanspruchnahme besonderen landwirtschaftlich-fachspezifischen Expertenwissens erforderlich.

 

?

s.u.

?

s.u.

199,1

01.01.02

Rechtliche Begleitung Privatisie­­­­rung Theater des Westens

Gleiss Lutz Hootz Hirsch

35

Hierzu wird berichtet:

 

Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung (VOF). Vergabebekanntmachung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften ist erfolgt. Die VOF ist einschlägig, da es sich um eine freiberufliche Leistung handelt. Es wurde ein eingegrenzter Wettbewerberkreis angesprochen (Einholung von sechs Angeboten), da für das verlangte Leistungsspektrum von vornherein nur Kanzleien einer ausgewählten Kategorie in Betracht kamen. Die Kosten wurden im übrigen vom Erwerber der Geschäftsanteile durch die Zahlung einer Kostenpauschale übernommen.

 

1510

54010

199,3

01.08.02

Privatisierung Feuersozietät, Öffentliche Leben (die Kosten zunächst verauslagt, werden über die Kostenpauschale der Erwerber in den Haushalt zurückgeführt)

B. Metzler GmbH, Investmentbank

36

Hierzu wird berichtet:

 

Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Vergabebekanntmachung, VOF (europaweite Ausschreibung). Anschließende Vergabebekanntmachung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften ist erfolgt. Die VOF ist einschlägig, da eine Leistung verlangt wurde, die im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen erbracht wird. Die europaweite Ausschreibung erfolgte, weil vor der Bekanntmachung mit einem Überschreiten des Schwellenwertes von 200 T€ gerechnet wurde. Die Erwerber haben auch hier die Aufwendungen im Wege einer Kostenpauschale übernommen.

 

1510

54010

422,1

01.09.02

Rechtsberatung im Rahmen der Rechtsformumwandlung und der Privatisierung Feuersozietät, Öffentliche Lebensversicherung (die Kosten zunächst verauslagt, werden über die Kostenpauschale der Erwerber in den Haushalt zurückgeführt)

B. Metzler GmbH, Investmentbank

36

Hierzu wird berichtet:

 

Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung (VOF). Vergabebekanntmachung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften ist erfolgt. Die VOF ist einschlägig, da es sich um eine freiberufliche Leistung handelt. Es wurde ein eingegrenzter Wettbewerberkreis angesprochen (Einholung von sechs Angeboten), da für das verlangte Leistungsspektrum von vornherein nur Kanzleien einer ausgewählten Kategorie in Betracht kamen. Erstattung der Kosten durch die Erwerber durch Zahlung einer Kostenpauschale.

1510

54010

84,4

01.10.02

Aktualisierung Unternehmens­wertgutachten, Privatisierungs­verfahren GSW 2. Phase

BDO, hatte bereits das erste Unternehmens-wertgutachten erstellt

36

Hierzu wird berichtet:

 

Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung (VOF); erfolgte anlässlich des Beginns des Privatisierungsverfahrens im Jahr 2000. Die  VOF ist einschlägig, da es um eine freiberufliche Leistung geht. Es wurde ein eingegrenzter Wettbewerberkreis angesprochen (Einholung von sechs Angeboten im Jahr 2000), da für das verlangte Leistungsspektrum von vornherein nur Wirtschaftsprüfer und vergleichbare Spezialisten in Betracht kamen. Erstattung der Kosten durch die Erwerber durch Zahlung einer Kostenpauschale.

 

2990

54010

7810,0

 

05.06.01

laufend

Beratung (Rechtsanwälte) im Rahmen Krise der Bankgesellschaft, davon

- Risikoabschirmung 1.182 T€

- Privatisierung 2.330 T€

- EU-Beihilfeverfahren

  2.115 T€

- Rechtliche Begleitung

  der Sanierung 2.183 T€

Freshfields Bruckhaus Deringer

45

2990

54010

81,0

11.01.02

Beratung (WP) im Rahmen der Krise der Bankgesellschaft,

darunter 1.400 T€ für Privatisierungsverfahren

Fasselt & Partner

45

2990

54010

2743,0

09.01.02 24.05.02  03.12.02

Beratung (WP) im Rahmen der Krise der Bankgesellschaft,

darunter 1.400 T€ für Privatisierungsverfahren

Susat & Partner OHG

45

2990

54010

2431,0

16.09.02 20.02.04

Beratung (Investmentbank) im Rahmen der Krise der Bankgesellschaft

Citigroup (vor­mals: Schroders Salomon Smith Barney – Salo­mon Brothers AG)

45

 

 

Verfassungswidrigkeit des Berliner Haushalts

 

Welche Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart jeweils begründet und warum wurde der Auftrag gesplittet (d.h. welche Notwendigkeit bestand, die Einzelperson zusätzlich zu beauftragen)?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Die Fremdleistung musste beauftragt werden, weil es sich um eine erstmalig vorkommende äußerst komplexe Materie handelte. Wegen der herausragenden Bedeutung musste Expertenwissen herangezogen werden.  Die zusätzliche Beauftragung von Einzelpersonen neben der allgemeinen Prozessvertretung ist notwendig und bei Prozessen üblich, wenn es um schwierige Fragen verfassungsrechtlicher Relevanz geht. Die jeweilige Vergabeart wurde in der folgenden Tabelle zu jeder einzelnen Maßnahme ergänzt.

 

Warum war es der Finanzverwaltung als für das Haushaltsrecht zuständige Behörde (nicht möglich [redaktionelle Klarstellung]) die Expertisen selbst zu erstellen und wie viele Stellen welcher Qualität stehen für derartige Aufgabenstellungen zur Verfügung?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Wegen der Einmaligkeit und Besonderheit des Verfassungsgerichtsurteils stehen in der Finanzverwaltung für derartige Aufgabenstellungen keine Stellen zur Verfügung.

 

Kapitel

Titel

Betrag

T€

Datum

Thema

Vertragspartner

Seite des Berichts

1501

52615

5,0

30.11.03

Erstellung einer gutachtlichen Stellungnahme zu der Ausle­gung und zu den Folgen des Urteils des VGH von Berlin

Einzelperson

37

Hierzu wird berichtet:

 

Freihändige Vergabe, Bedarf an sofortiger Beratung durch einen hochkarätigen Verfassungsrechtler.

 

1520

52615

57,2

04.11.03

Analyse der Auswirkungen des VerfGH Berlin-Urteils

Freshfields Bruckhaus Deringer

38

Hierzu wird berichtet:

 

Freihändige Vergabe, Eilbedürftigkeit, besonderes Vertrauensverhältnis zu der Kanzlei/zu den Anwälten.

 

1501

52615

19,8

20.11.03

Rechtliche Stellungnahme zum Normenkontrollverfahren Haushaltsgesetz 02/03

Einzelperson

45

Hierzu wird berichtet:

 

Freihändige Vergabe, Eilbedürftige Interpretation des Urteils durch unseren Prozessvertreter erforderte sofortige Vergabe.

 

 

 

Begründung der Klage vor dem BVerfG auf Bundesergänzungszuweisungen

 

Welche Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart jeweils begründet und warum wurde der Auftrag gesplittet?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Freihändig - nach Qualifikation und Verfügbarkeit der Experten.

 
Die rechtswissenschaftliche beziehungsweise wirtschaftswissenschaftliche Beratung für die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erfordert ein sehr hohes Maß an wissenschaftlicher Qualifikation und persönlicher Reputation auf dem Gebiet des Finanzverfassungsrechts. Dies trifft in Deutschland nur auf einen sehr kleinen Personenkreis von Hochschulprofessoren zu. Zudem wird die Vergabe durch das Eintreten für die Belange Berlins sowie das persönliche Vertrauensverhältnis zu den Sachverständigen begründet.

 

Ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht im Bereich der Finanzverfassung stellt ein sehr komplexes Unterfangen dar, welches sich durch die Mehrdimensionalität des wissenschaftlichen Beratungs- und Begleitungsbedarfes, insbesondere in finanzverfassungsrechtlicher und wirtschaftswissenschaftlicher Hinsicht, auszeichnet. Der Verfahrensablauf stellt somit einen mehrstufigen Prozess der internen und externen Entscheidungsfindung dar. Die im Einzelnen aufgeführten Gutachten und Beratungsdienstleistungen fügen sich somit ein in eine Entscheidungs- und Ereigniskette von der Vorbereitung des Senatsbeschlusses »extreme Haushaltsnotlage« über die interne Beratung durch professoralen Sachverstand (entgeltliche Gesprächskreise) bis zur Beauftragung des Prozessbevollmächtigten Professor Wieland zur Erstellung einer Klageschrift sowie von Professor Färber zur Erstellung eines ergänzenden wirtschaftswissenschaftlichen Gutachtens zur Finanzsituation Berlins als Anlage zur Klageschrift.

 

Die in der Vorlage (Rote Nummer 2463) einzeln aufgeführten Positionen sind somit keine sachlich gesplitteten Teile eines Auftrages. Sie stellen vielmehr jeweils aktuell aufeinander aufbauende und zum Teil voneinander abhängige wissenschaftliche Gutachten und Beratungsleistungen dar, welche die Bemühungen Berlins um die Gewährung von Sanierungshilfen durch die bundesstaatliche Gemeinschaft wissenschaftlich begründen.

 

Welche Notwendigkeit bestand für die entgeltlichen „Gesprächskreise“, welchen Gegenstand hatten diese und wer war daran beteiligt?

 

Hierzu wird berichtet:

 
Die wissenschaftlichen Gesprächskreise beinhalteten Diskussionen mit Hochschulprofessoren zu wirtschaftswissenschaftlichen Themen. Die Notwendigkeit hierzu ergab sich vor allem durch neuere wissenschaftliche Erkenntnisse in der Finanzwissenschaft über das Vorliegen und die Bewertung einer extremen Haushaltsnotlage (Nachhaltigkeitskriterien). Die Teilnehmer der wissenschaftlichen Gesprächskreise können hier aus Gründen der Vertraulichkeit und des Datenschutzes nicht genannt werden, insbesondere weil einige von ihnen auch andere Prozessbeteiligte beraten haben.

 

Warum war es der Finanzverwaltung als für das Haushaltsrecht zuständige Behörde nicht möglich, die Expertisen selbst zu erstellen und wie viele Stellen welcher Qualität stehen für derartige Aufgabenstellungen zur Verfügung?

 

und

 

Warum war es der Finanzverwaltung als für das Haushaltsrecht zuständige Behörde die Expertisen selbst zu erstellen?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Um die Erfolgsaussichten eines Normenkontrollantrages vor dem Bundesverfassungsgericht zu optimieren, ist eine externe rechtswissenschaftliche beziehungsweise wirtschaftswissenschaftliche Beratung und Begleitung unabdingbar. Das Gewicht und die Bedeutung der vorgetragenen Positionen werden nicht zuletzt durch ein hohes Maß an Qualifikation und an persönlicher Reputation der externen und neutralen Experten auf dem Gebiet des Finanzverfassungsrechts determiniert.

 

Dieses Erfordernis wissenschaftlicher Unterstützung wird durch die bereits vorliegenden Stellungnahmen der Länder und der Bundesregierung untermauert.

 

Eine ausschließlich interne Erstellung der Expertisen war somit nicht sinnvoll und hätte vor dem Hintergrund des geschilderten Anspruchsniveaus des Rechtsstreites vor dem Bundesverfassungsgericht sowie dem Gegenstand der Klage keine angemessene verfassungsrechtliche Würdigung durch Berlin dargestellt

 

Für derartige außergewöhnliche Vorhaben stehen selbstverständlich keine Stellen zur Verfügung.

 

Kapitel

Titel

Betrag

T€

Datum

Thema

Vertragspartner

Seite des Berichts

1520

52615

34,8

6./

16.05.02

Gutachten zum Thema: "Extreme Haushaltsnotlage des Landes Berlin - verfassungsrechtliche Vorraussetzungen für die Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen zum Zweck der Haushaltssanierung"

Einzelperson

37

1520

54010

5,0

27.11.02

Wissenschaftlicher Gesprächskreis zur Vorbereitung der Klage beim BVerfG

6 Einzelpersonen

37

1520

54010

3,0

06.02.03

Fortsetzung des wissenschaftlichen Gesprächskreises

6 Einzelpersonen

38

1520

52615

13,0

27.03.03

Erstellung einer Begründung für Klage Berlins vor dem BVerfG zum Erhalt einer Sanierungsbeihilfe des Bundes

Einzelperson

38

1520

52615

11,6

27.03./

02.04.03

Rechtswissenschaftlicher Schriftsatz, der die Klage des Landes Berlins vor dem BVerfG begründet.

Einzelperson

38

1520

52615

34,8

5./

7.04.03

Wirtschaftswissenschaftliches Gutachten zur extremen Haushaltsnotlage Berlins

Einzelperson

38

 

 

Kassenautomaten

 

Welche Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart jeweils begründet und warum wurde der Auftrag gesplittet?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Keiner der Aufträge wurde gesplittet.

 

Welche Ressourcen der Berliner Verwaltung sind in dieses Projekt geflossen, wie wurde dieses Projekt in der Kosten- und Leistungsrechnung abgebildet und welche Gesamtkosten sind bisher entstanden?

 

Hierzu wird berichtet:

 
Es wird auf die Vorlage Nummer STW 188 an den UA Stellenwirtschaft vom 24.10.03 verwiesen, in der die Personalausstattung des Projekts Kassenkooperation mit befristeten Stellen/Überhangkräften im Einzelnen dargestellt ist. Darüber hinaus ist zur Begleitung der Installation der Kassenautomaten - nachdem der RdB eine intensivere Beteiligung erbeten hatte - das Gremium des Bezirkskassenrates gebildet worden, der in etwa monatlich mit Vertretern der Bezirkskassen beziehungsweise der SE Finanzen der beteiligten Bezirke tagt. Aus dem Bereich der Justiz sowie der Landeshauptkasse steht jeweils ein Mitarbeiter zeitanteilig für das Projekt zur Verfügung.
 
Die Gesamtkosten des Projekts Kassenkooperation belaufen sich bisher auf insgesamt 1,84 Mio. € (davon rund 0,2 Mio. € in 2002, rund 0,41 Mio. € in 2003 und 1,23 Mio. € im laufenden Haushaltsjahr 2004), vorrangig um durch die Installation von 27 Kassenautomaten in 8 Bezirken, unter anderen durch Einführung des Elektronischen Schalters in der LHK und verschiedenen Maßnahmen in der Justizkasse sowie im LIT um strukturelle Personalkostensenkungen zu ermöglichen.
 

Kapitel

Titel

Betrag

T€

Datum

Thema

Vertragspartner

Seite des Berichts

1520

54060

181,8

15.10.02

Organisationsuntersuchung ausgewählter Kassenbereiche des Landes Berlin inkl. Teilnahme Accenture am Transfer-Workshop

Accenture

40

Hierzu wird berichtet:

 

Vergabeart: öffentlich (§ 55 LHO in Verbindung mit VOL/A).

 

1520

54060

4,5

15.10.02

Fax-Server Lösung LHK

Accenture

40

Hierzu wird berichtet:

 

Vergabeart: freihändig (§ 55 LHO in Verbindung mit VOL/A).

 

1520

54060

11,5

15.10.02

Empfehlung Elektronischer Schalter LHK im Rahmen der Organisationsuntersuchung

Accenture

41

Hierzu wird berichtet:

 

Vergabeart: öffentlich (§ 55 LHO in Verbindung mit VOL/A).

 

1520

54060

3,4

13.02.03

Teilnahme Best-practice- Workshop Bezirkskassen

Accenture

41

Hierzu wird berichtet:

 

Vergabeart: freihändig

Zur Präsentation und Diskussion der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung ist die das Gutachten erstellende Firma heranzuziehen.

 

1520

54060

9,3

27.05.03

Evaluation der Pilotkassenautomaten in den Bezirken Treptow-Köpenick und Spandau von Berlin

CSC Ploenzke

41

Hierzu wird berichtet:

 

Vergabeart: beschränkt, gemäß Nummer 7.1.1.1 AV zu § 55 LHO bei voraussichtlichen Kosten bis zu 25.000 €.

 

1520

54060

266,6

22.10.03

Projektmanagement im Rahmen der Lieferung von Kassenautomaten in den Bezirken

CSC Ploenzke

Hess SB-Automatenbau GmbH & Co. KG in Bietergemeinschaft mit Dogro GmbH & Co. KG

41

Hierzu wird berichtet:

 

Vergabeart: öffentlich (europaweit), Schwellenwert von 200.000 € mit Verpflichtung zu EU-weiter Ausschreibung.

 

1520

54060

26,7

22.05.03

Juristische Beratung bei EU-weiter Ausschreibung zur Beschaffung von Kassenautomaten

BAO Berlin GmbH

46

Hierzu wird berichtet:

 

Vergabeart: freihändig, besondere Dringlichkeit der Leistungserbringung gem. § 3 Nummer 4 f) VOL/A zur Erzielung dauerhafter Einsparungen.

 

 

 

Stellenpool  

 

Welche Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart jeweils begründet und warum wurde der Auftrag gesplittet?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Die Beantwortung erfolgt in der unten stehenden Tabelle, jeweils zur einzelnen Maßnahme.

 

Zu der Frage, weshalb Beratungsaufträge „gesplittet“ worden seien, wird vorweg zusammenfassend erläutert, dass es sich nicht um ein „Splitten“ von Aufträgen handelte, sondern das Gesamtvolumen der erforderlichen Beratung nicht von Anfang an zu übersehen war. Es ergab sich vielmehr schrittweise

-          aus der Komplexität der Fragestellungen, für die es kein Vorbild im öffentlichen Bereich gab,

-          aus den immer neuen Fragen, Problemen und Konflikten im Laufe des Prozesses, die sich in der verwaltungsinternen, aber auch in der parlamentarischen Diskussion ergaben,

-          aus den daraus resultierenden zeitlichen Verzögerungen.

 

Dies lässt sich in der folgenden Darstellung wesentlichen Eckpunkte der zeitlichen Abläufe verdeutlichen:

-          Als die beschränkte Ausschreibung im November/Dezember 2002 erfolgte, ging es um die Unterstützung des Aufbaustabs in der Anfangsphase der Stellenpoolkonzeption. Zugrunde lag die Annahme, dass für eine Einführungsberatung ein Beratungsvolumen von 30 Beratertagen ausreiche.

-          Bereits unmittelbar nach der 1. Beauftragung [lfd. Nr. 28] am 6. Januar ließ die beginnende verwaltungsöffentliche Diskussion eine Vielzahl von Widerständen und Fragestellungen in der Hauptverwaltung, in den Bezirken, bei den Personalräten und Gewerkschaften erkennen (Stichworte: virtuelle Behörde, Eingriff in Personalhoheit, Verletzung des Personalvertretungsrechts, unzulässige Versetzung).

-          Wegen der erforderlichen intensiven Prüfung und Begleitung der rechtlichen und organisatorischen Problemstellungen erfolgte dann die 2. Beauftragung (Vertragsverlängerung, freihändige Vergabe) [lfd. Nr. 29] am 20. Februar.

-          Danach erfolgte in den Monaten März bis Mai die ablehnende Stellungnahme des Personalrats. Zudem wurden im Rahmen der Ausschussberatungen, insbesondere einer Anhörung zahlreiche neue rechtliche Probleme und Verfahrensfragen aufgeworfen, die einer weiteren Klärung und Aufarbeitung bedurften.

-          Entsprechend erfolgte am 5. Juni eine 3. Beauftragung (beschränkte Ausschreibung) [lfd. Nr. 30], die unter der Annahme stand, dass mit der Einrichtung der Behörde am 1. 7. die Beratung abgeschlossen werden könne.

-          Ende Juni fiel dann die Entscheidung, dass wegen noch nicht ausgeräumter Rechtsunsicherheiten keine abschließende Beratung vor der Sommerpause erfolgen könne und sich die Gründung der neuen Behörde damit in den Herbst verschieben würde.

-          Nachdem der Termin 1. 7. nicht gehalten werden konnte, erfolgte dann die 4. Beauftragung (Vertragsverlängerung, freihändige Vergabe) über 98 T€ [lfd. Nr. 31] zur weiteren und abschließenden Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens zum neuen Zieltermin der Einrichtung eines Stellenpools (1. 1. 2004)

 

Welche operativen Maßnahmen wurden für ca. 300.000 € implementiert?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Das Auftragsvolumen in Höhe von 300.000 € umfasste sowohl die externe Begleitung (Coaching), als auch die Initiierung und Implementierung operativer Maßnahmen auf der Grundlage des vom Aufbaustab des Zentralen Stellenpools erarbeiteten Konzeptes zur Zentralisierung des Personalüberhangmanagements im unmittelbaren Landesdienst Berlin.

 

In diesem Zusammenhang wurden folgende Aufgabenkomplexe erfüllt:

 

-    Mitwirkung bei der Aufarbeitung der sich aus der parlamentarischen Debatte im Rahmen der Beratungen über den vorliegenden Gesetzesentwurf ergebenen Problemfelder, wie beispielsweise Mitbestimmungsrechte des Personalrates, Unterstützung bei der Anpassung aller Arbeitsabläufe,

-    Begleitung des parlamentarischen Verfahrens unter anderen durch Koordination und Beratung der Fachbereiche,

-    Ausgestaltung der internen Abläufe zwischen den Bereichen Personalwirtschaftsstelle, Personalstelle, Vermittlung, Akquise, Qualifizierung, Steuerungsdienst, Innere Dienste und IT-Stelle im Aufnahme- und Vermittlungsprozess,

-    Unterstützung beim Aufbau einer leistungsfähigen Datenbank durch Begleitung und Koordinierung der Abstimmungsprozesse zwischen den Fachbereichen und der IT-Stelle, Mitwirkung bei der Prüfung der fachlichen Integrität des Datenbankverfahrens, Festlegung der Katalogwerte im Rahmen der Vermittlungsdatenbank, Beratung bei der ergonomischen Erstellung der Benutzeroberfläche,

-    Beratung beim Aufbau eines aussagekräftigen Berichtswesens und Controllings.

 

Welche Ressourcen der Berliner Verwaltung sind in dieses Projekt geflossen, wie wurde dieses Projekt in der Kosten- und Leistungsrechnung abgebildet und welche Gesamtkosten sind bisher entstanden?

 

Hierzu wird berichtet:

 

In das Projekt „Aufbau eines Zentralen Personalüberhangmanagements als eigenständige nachgeordnete Behörde der Senatsverwaltung für Finanzen“ sind Ressourcen der Berliner Verwaltung in einer Größenordnung von rund 7.300 Personentagen (PT) eingeflossen. Gesamtkosten für das Projekt sind entstanden in einer Größenordnung von rund 1.142.000 €.

 

Die Konsumtivausgaben aus Ansätzen des Kapitels 15 85 wurden mit den Angaben zur Zusatzkontierung versehen, erste Identen wurden im KLR-Modul DLE erfasst und bebucht. Als Voraussetzung für den Beginn der Mengenzählung wurden vier Fachprodukte definiert und der Geschäftsstelle Produktkatalog zur Aufnahme in den Produktkatalog gemeldet, sowie Entscheidungen zur Bebuchung der Blockserviceprodukte getroffen.

 

Kapitel

Titel

Betrag

T€

Datum

Thema

Vertragspartner

Seite des Berichts

1585

54010

46,4

06.01.03

Externe Moderation und Begleitung (Coaching) zur Initiierung bestimmter Prozesse im Rahmen des aufzubauenden Stellenpools - Zentrales Personalüberhang­management - im unmittel­baren Landesdienst Berlin

McKinsey & Company

42

Hierzu wird berichtet:

 

Vergabeart: Beschränkte Ausschreibung

Begründung für Wahl der Vergabeart: Das im Vorfeld geschätzte Mittelvolumen befand sich innerhalb des für eine beschränkte Ausschreibung festgelegten Kostenrahmens gemäß § 55 LHO. Darüber hinaus lagen die Ausnahmetatbestände nach § 3 Nummer 3 a und d VOL/A zu § 55 Abs. 1 LHO vor.

 

1585

54010

150,8

20.02.2003

"--" Vertragsverlängerung auf der Grundlage der VOL/A

McKinsey & Company

42

Hierzu wird berichtet:

 

Vergabeart: Freihändige Vergabe wegen Vertragsverlängerung

(vgl. die vorgeschaltete allgemeine Begründung zum Thema „Stellenpool“).

 

1585

54010

197,5

05.06.03

Implementierung von operati­ven Maßnahmen zur Um­setzung eines zentralen Per­sonalüberhangmanagements

McKinsey & Company

42

Hierzu wird berichtet:

 

Vergabeart: Beschränkte Ausschreibung

Begründung für Wahl der Vergabeart: Das im Vorfeld geschätzte Mittelvolumen befand sich innerhalb des für eine beschränkte Ausschreibung festgelegten Kostenrahmens gemäß § 55 LHO. Darüber hinaus lagen die Ausnahmetatbestände nach § 3 Nummer 3 a und d VOL/A zu § 55 Abs. 1 LHO vor.

 

1585

54010

98,0

25.07.03

Folgedienstleistungsvertrag zur Implementierung von ope­rativen Maßnahmen zur Um­setzung eines zentralen Per­sonalüberhangmanagements

McKinsey & Company

43

Hierzu wird berichtet:

 

Vergabeart: Freihändige Vergabe wegen Vertragsverlängerung

(vgl. die vorgeschaltete allgemeine Begründung zum Thema „Stellenpool“).

 

1585

54010

17,4

03.06.03

Erstellung eines IT-Sicherheits­konzeptes nach dem IT-Grundschutzhandbuch des Bundesamtes für Sicher­heit in der Informationstechnik für den Betrieb eines IT-Verfahrens im Stellenpool

HiSolutions AG

43

Hierzu wird berichtet:

 

Vergabeart: Beschränkte Ausschreibung

Begründung zur Wahl der Vergabeart: Das im Vorfeld geschätzte Mittelvolumen befand sich innerhalb des für eine beschränkte Ausschreibung festgelegten Kostenrahmens gemäß § 55 LHO.

 

1585

54010

11,7

11.02.03

Technisches Konzept und Aufstellung eines Gesamt­kostenplans für den Betrieb einer zentralen Personalstrukturdatenbank

Fa. Schütze (Auftragsertei­lung über den LIT)

LIT (Inhousevergabe)

43

1585

54010

154,1

30.05.03

Beratung und Stellungnahme in rechtlicher Hinsicht zum Stellenpool-Gesetz

Anwaltsozietät Dombert Rechtsanwälte, Potsdam

46

Hierzu wird berichtet:

 

Vergabeart: Freihändige Vergabe

Begründung zur Wahl der Vergabeart: Ausnahmetatbestände nach § 3 Nummer 4 a und f VOL/A zu § 55 Abs. 1 LHO lagen vor.

 

 

 

„Querschnittscontrolling“

 

Welche Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart jeweils begründet?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Bei der lfd. Nr. 34 bedurfte es keinerlei Vergabe, da eine Vergabe gem. § 55 LHO nicht erforderlich war. Diese Leistung konnte über einen Rahmenvertrag beim LIT abgerufen werden.

 

Welchen Inhalt hat der Auftrag an das LIT vor dem Hintergrund, dass alle Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung beziehungsweise aus anderen Datenbanken problemlos ausgelesen werden können?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Bei der lfd. Nr. 34 handelt es sich um eine Prozessbegleitung. Der LIT wurde nicht für die Auswertung von Datenbeständen beauftragt.

 

Welche Angebote wurden per Nutzwertanalyse ausgewertet?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Bei der lfd. Nr. 34 mussten keine Angebote miteinander verglichen werden, daher bedurfte es keiner Nutzwertanalyse.

 

Wie begründet der Senat die Auftragsvergabe an hfp vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Firma hfp eben nicht um einen Softwareentwickler handelt, sondern der ePBN als ein Berichtsgenerator unter vielen auf der Basis von Standardsoftware konzipiert worden ist?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Entgegen der hier geäußerten Auffassung handelt es sich bei dem Auftragnehmer, der hauser, furch & Partner Informationssysteme GmbH (hfp), um den Entwickler der ePBN-Software. Die Eignung dieses Programmsystems als Controllingsoftware im Transferbereich wurde im Zuge zweier Pilotverfahren in Berlin („Integration durch Arbeit“ und „Jugendberufshilfe“) nachgewiesen. Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe wurden konkurrierende Programme mit vergleichbaren, spezifisch an den Anforderungen Berlins ausgerichteten, Leistungsmerkmalen und einer vergleichbaren Funktionsbereitschaft auf dem Markt nicht angeboten. Folgerichtig wurde der Auftrag nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Vergabebekanntmachung gemäß § 3 a Nummer 2 lit. c VOL/A „... wenn der Auftrag ... aufgrund des Schutzes eines Ausschließlichkeitsrechts (zum Beispiel Patent-, Urheberrecht) nur von einem bestimmten Unternehmen durchgeführt werden kann...“ an den Auftragnehmer vergeben.

 

Ist dem Senat bekannt, dass im Bezirk Neukölln bereits vor Jahren entsprechende Berichte ohne Mitwirkung von externen Firmen erstellt worden sind bzw. warum wurden diese Erkenntnisse nicht genutzt?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Bei den zitierten Berichten des Bezirksamtes Neukölln handelte es sich um Berichte, die mit „Bordmitteln“ auf der Grundlage vorhandenen Datenmaterials speziell für den Gebrauch im Bezirk selbst entwickelt wurden.

 

In den künftigen Berichten des integrierten Fach- und Finanzcontrollings werden dagegen mit Hilfe des ePBN die Daten aus den IT-Fachverfahren des Sozial- und Jugendhilfe- sowie des Wohngeldbereichs mit denen der Kosten- und Leistungsrechnung sowie des Haushaltswesens verknüpft, um erstmals einen vollständigen Überblick über die Ausgaben und Kosten sowie der Fallentwicklungen der Transferbereiche der Bezirke zu erhalten. Eine derart weitreichende Berichtsbasis ist mit „Bordmitteln“ nicht erreichbar. Demgegenüber ist jedoch davon auszugehen, dass die in der Verwaltung dezentral erzeugten Berichte zukünftig einfacher mit der ePBN erzeugt werden können.

 

Welche Ressourcen der Berliner Verwaltung sind in dieses Projekt geflossen, wie wurde dieses Projekt in der Kosten- und Leistungsrechnung abgebildet und welche Gesamtkosten sind bisher entstanden?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Bei der lfd. Nr. 34 sind laut KLR-Jahresabschluss 2003 Projektkosten in Höhe von 154.146,- € entstanden.

 

Das Projekt ePBN ist in der Kosten- und Leistungsrechnung der Senatsverwaltung für Finanzen unter der Kostenträgernummer 27642 abgebildet. Bis jetzt (Stand 30.06.2004) wurden hierfür 285.000 € beziehungsweise 1030 PT Personalressourcen aufgewendet. Die bisher geleisteten Sachausgaben beliefen sich auf 2.579.071,20 €. Die bisherigen Gesamtkosten betragen somit 2.864.071,20 €.

 

Kapitel

Titel

Betrag

T€

Datum

Thema

Vertragspartner

Seite des Berichts

2908

54001

133,2

06.05.03  04.06.03        14.07.03       11.09.03

"Entwicklung von einheitlichen Voraussetzungen für ein finanz- und fachpolitisches Controllingverfahren in der Berliner Verwaltung" Vorberei­tung einer Ausschreibung und Erstellung entsprechender Unterlagen (Technische und fachliche Unterstützung)

LIT

44

2908

54001

9,8

05.08.02

Auswertung und Aufbereitung der Angebote im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens zur Organisationsuntersuchung in Form einer detaillierten Nutzwertanalyse

IMAKA GmbH

44

2908

54001

2200,0

18.07.03

Dienstleistungsvertrag zur Einführung des ePBN in den Transferbereichen der Bezirke für die Verbesserung des integrierten Fach- und Finanzberichtswesens

hfp - hauser, furch & Partner Informations­systeme GmbH

44

 

 

Hochschulmedizin

 

Welche Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart jeweils begründet?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Zum Gutachten vom 20.9.2003 über 232,0 T€:

 

Unter Berücksichtigung des besonderen Leistungscharakters und der nach Vergaberecht zulässigen Verfahrensarten wurde die Freihändige Vergabe nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb gewählt (§ 3 Nummer 1 Abs. 4 VOL/A). Bei diesem Verfahren geht der Freihändigen Vergabe eine öffentliche Aufforderung voraus, sich um die Teilnahme zu bewerben. Zu diesem Zweck erfolgte sowohl in der „Zeit“ als auch im Berliner Amtsblatt eine Anzeige mit der Leistungsbeschreibung und Aufforderung an Interessenten, einen Teilnahmeantrag zu stellen. Dieses Verfahren berücksichtigt in hohem Maße den gewollten Wettbewerbscharakter, indem potentielle Leistungsanbieter auf den bevorstehenden Auftrag aufmerksam gemacht werden und ein großer und über den lokalen Rahmen hinausgehender Bewerberkreis angesprochen wird. Zugleich wird die Transparenz für die im Wettbewerb stehenden Anbieter gefördert.

 

Warum wurde das Gutachten über die Strukturreform ohne gleichzeitige Würdigung der finanziellen Auswirkungen beauftragt?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Das Expertengutachten wurde auf der Grundlage eines gesonderten Senatsbeschlusses vom 12. Februar 2002 zum Einsatz einer Expertenkommission gefertigt und war insofern kein Gutachten entsprechend dem Wortlaut des Auflagenbeschlusses. Die Zulassung von Ausgaben für die Expertenkommission Hochschulmedizin während der vorläufigen Haushaltswirtschaft 2002 wurde vom Hauptausschuss in seiner Sitzung am 15. Mai 2002 im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2002/2003 zustimmen zur Kenntnis genommen. Da die Mittel zwar aus dem Landeshaushalt gezahlt wurden, gleichzeitig aber eine Minderung beim Zuschuss an die HU – Charité – vorgenommen wurde, ergab sich für Berlin keine zusätzliche Belastung.

 

Welche Ressourcen der Berliner Verwaltung sind in dieses Projekt geflossen, wie wurde dieses Projekt in der Kosten- und Leistungsrechnung abgebildet und welche Gesamtkosten sind bisher entstanden?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Das Projekt wurde von der Berliner Verwaltung im Rahmen der dem Referat Hochschulmedizin zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen, auch unter Inanspruchnahme von Mehrarbeit, betreut. Eine gesonderte Erfassung der damit verbundenen Kosten im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung erfolgte nicht. Die Gesamtkosten in Höhe von 232 T€ beziehen sich daher ausschließlich auf die Höhe des Beratungshonorars.

 

Kapitel

Titel

Betrag

T€

Datum

Thema

Vertragspartner

Seite des Berichts

1700

52615

232,0

20.09.03

Beratungsgutachten zu den finanziellen Auswirkungen des Expertengutachtens "Hochschulmedizin"

Roland Berger Consultans GmbH

47

1700

67101

150,0

14.10.02

Strukturreformen in der Berliner Hochschulmedizin

Herr Dr. Benz, Vorsitzender der Expertenkom­mission

48

 

 

Opernstiftung

 

Welche Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart jeweils begründet?

 

Warum wurde die Errichtung der Stiftung nicht weitgehend ohne externe Beratung unter Nutzung von Know how aus der Beteiligungsverwaltung durchgeführt?

 

Welche Ressourcen der Berliner Verwaltung sind in dieses Projekt geflossen, wie wurde dieses Projekt in der Kosten- und Leistungsrechnung abgebildet und welche Gesamtkosten sind bisher entstanden?

 

Kapitel

Titel

Betrag

T€

Datum

Thema

Vertragspartner

Seite des Berichts

1700

42701

5,8

16.12.02

Durchführung des Projektes "Zukunftsmodell für die Berliner Opernhäuser"

Einzelperson

47

Hierzu wird berichtet:

 

Es handelt sich nicht um einen Auftrag entsprechend dem Wortlaut des Auflagenbeschlusses. Da das Abgeordnetenhaus und die entsprechenden Ausschüsse die Umwandlung der 26-LHO-Betriebe (Opern) in eine Stiftung „Oper in Berlin“ zeitnah begleitet haben, wurde eine gesonderte Unterrichtung für nicht erforderlich gehalten. Es wurde ein Werkvertrag mit einem ausgewiesenen Opernexperten zur Entwicklung und grober Ausgestaltung eines Zukunftsmodells für die drei Berliner Opernhäuser geschlossen, an dessen Ende ein Bericht stand, der neben seiner objektiven Einschätzung der Situation und den daraus abgeleiteten Empfehlungen auch eine Kooperation und Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Deutschen Opernkonferenz beinhaltete. Eine Personalüberhangskraft Berlins mit entsprechendem Sachverstand war nicht vorhanden.

 

2908

54002

205,3

15.04.03

Strukturreform der Berliner Opern/Bühnenwerkstätten Erstellung einer betriebswirt­schaftlichen Analyse zum Werkstattbereich/ Fa. ICG

Fa. ICG culturplan

47

Hierzu wird berichtet:

 

Der Nachweis der Ausgaben aus Kapitel 2908 Titel 54002 muss korrigiert werden; richtig ist die folgende Darstellung (siehe auch Auftrag an die Kanzlei Knauthe-Eggers unter Einzelfragen d).

 

Kapitel

Titel

Betrag

T€

Datum

Thema

Vertragspartner

Seite des Berichts

2908

54002

95,7

15.04.03

Strukturreform der Berliner Opern/ Bühnenwerk­stätten Erstellung einer betriebswirtschaftlichen Analyse zum Werkstattbereich

Fa. ICG culturplan

 

48

2908

54002

109,6

15.04.03

Strukturreform der Berliner Opern/ Bühnenwerkstätten Erstellung eines Rechtsgutachtens zu steuer-, gesellschafts-, öffentlich- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen

Kanzlei Knauthe Eggers

48

Hierzu wird berichtet:

 

„Zukunftsmodell für die Berliner Opernhäuser“:

 

Es wurde ein Werkvertrag mit einem ausgewiesenen Opernexperten zur Entwicklung und grober Ausgestaltung eines Zukunftsmodells für die drei Berliner Opernhäuser geschlossen, an dessen Ende ein Bericht stand, der neben seiner objektiven Einschätzung der Situation und den daraus abgeleiteten Empfehlungen auch eine Kooperation und Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Deutschen Opernkonferenz beinhaltete.

 

Auf Basis dieser Expertenempfehlung wurde das Strukturkonzept zur Reform der Berliner Opernhäuser erstellt und damit die Akzeptanz für eine Neustrukturierung – insbesondere in künstlerischen Kreisen – erhöht.

 

Im Wege der beschränkten Ausschreibung wurden beauftragt

-    die Fa. ICG culturplan zur Erstellung einer betriebswirtschaftlichen Analyse zum Werkstattbereich/ Bühnenservice. Die Untersuchung sollte zwei im Rahmen des Strukturkonzepts ausdrücklich nicht abschließend behandelte Problemkreise umfassen und hierzu Lösungsvorschläge entwickeln (Organisation und Personalbemessung Bühnenservice und Konzept für die Opernwerkstätten)

-    die Kanzlei Knauthe Eggers zur Erstellung eines Rechtsgutachtens zu steuerrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragestellungen

 

Das Gutachten sollte die rechtliche Umsetzbarkeit des Strukturkonzepts untersuchen und jeweils mögliche Alternativlösungen darstellen und aus rechtlicher Sicht bewerten.

 

Zur Prüfung der Umsetzbarkeit des Konzepts war Spezialwissen aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten und betriebswirtschaftlichen Bereichen erforderlich, welches jeweils in eine Gesamtbewertung einfließen musste. Die Gutachten wurden Mitte April beauftragt und lagen am 07. Mai (KnautheEggers) beziehungsweise 10. Juni 2003 (ICG) vor. Eile war insofern geboten, als die Errichtung der Stiftung für den 01. Januar 2004 vorgesehen war. Die Leistung wäre nicht in der notwendigen Spezialisierung und in dem vorgegebenen Zeitrahmen von der Verwaltung abrufbar gewesen.

 

 Die Verträge mit der Kanzlei Knauthe Eggers und der Fa. ICG culturplan wurden im April beziehungsweise Juni 2003 geschlossen nach Beschluss des Gesetzes über den Nachtragshaushalt 2002/2003 und nach Vorlage des 2. Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2003. Die Beschränkungen nach Maßgabe des Artikel 89 VvB lagen zu diesem Zeitpunkt nicht vor.

 

In das Projekt sind – neben den kalkulatorischen Kosten und den Umlagen – im wesentlichen Personal- und Sachkosten geflossen. Die Sachkosten beziffern sich bisher – Stand Mai 2004 – auf 205.331,60 € und dokumentieren die aktuelle Inanspruchnahme der im Rahmen der Neuordnungsagenda bereitgestellten Mittel.

 

Die BO-Berichte bis einschließlich Mai 2004 – vor den Monatsabschlüssen April und Mai 2004 – weisen Vollkosten in Höhe von summarisch 349.408,10 € aus.

 

 

Einzelfragen

a) zu

 

Kapitel

Titel

Betrag

T€

Datum

Thema

Vertragspartner

Seite des Berichts

1240

52606

12,4

18.12.01

Aktualisierung der Nachfrage­potenziale für Eigentümer/ Mietwohnungen

TOPOS-Stadtforschung

24

 

Welche Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart begründet?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Freihändige Vergabe: Einzigartige Kompetenz des Auftragnehmers hinsichtlich der angewandten Auswertungsmethodik; Vergleichbarkeit mit einer im Jahr 1998 durchgeführten Studie war unbedingt erforderlich.

 

Warum ist die Erkundung des Nachfragepotentials Aufgabe des Senats und nicht der privaten oder öffentlichen Unternehmen?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Ziel der Studie war die Darstellung der Veränderung der regionalen Nachfragepotenziale der Berliner Haushalte nach ihren Zugangsmöglichkeiten zu bestimmten Wohn- und Eigentumsformen unter Beachtung bestehender Fördermöglichkeiten sowie unter Berücksichtigung der Außenwanderung. Dies ermöglicht die Überprüfung des wohnungspolitischen Instrumentariums hinsichtlich seiner Zielgenauigkeit für die identifizierten Haushalte und die Herleitung von Handlungsempfehlungen zur Qualifizierung der wohnungspolitischen Instrumente der Verwaltung beziehungsweise des Senats.

 

b) zu

 

Kapitel

Titel

Betrag

T€

Datum

Thema

Vertragspartner

Seite des Berichts

1255

54010

534,0

13.02.03

Betriebswirtschaftliche Neuordnung LSA

Kienbaum Management Consultants GmbH

24

1255

54010

21,0

16.02.03

Nachtrag zu 46 Anforderungs­katalog Digitales Mana­gement Informationssystem

Kienbaum Management Consultants GmbH

24

 

Welche Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart jeweils begründet und warum wurde der Auftrag gesplittet?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Die Beraterleistung wurde EU-weit als Verhandlungsverfahren ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt Kienbaum Management Consultants (KMC), der Auftrag wurde am 13.02.2003 mit Vertragsunterzeichnung erteilt. Bei der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen für den Generalübernehmer stellte sich heraus, dass ein Anforderungskatalog zu einem Digitalen Management System –dMIS– unverzichtbar ist. Diese Leistung wurde durch den Hauptauftrag nicht abgedeckt. Da keine Mitarbeiter mit den speziellen Qualifikationen und Erfahrungen für eine solche in Deutschland noch nicht durchgeführte Maßnahme innerhalb der Verwaltung zur Verfügung standen, wurde am 16.02.2004 (ein Jahr später) ein Folgeauftrag in Höhe von 21 T€ an Kienbaum erteilt. Eine Splittung des Auftrages erfolgte somit nicht.

 

c) zu

 

Kapitel

Titel

Betrag

T€

Datum

Thema

Vertragspartner

Seite des Berichts

0580

54060

6,0

28.05.03

Workshop für die Organisation des landesweiten IT-Kompetenzzentrums

BFK Consulting

3

 

Welche Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart jeweils begründet und warum wurde der Auftrag gesplittet?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Der Auftrag wurde freihändig vergeben. Der Auftrag wurde nicht gesplittet.

 

Die Einrichtung eines IT-Kompetenzzentrums für die Berliner Verwaltung ist im Hinblick auf die bevorstehende Konkretisierung der in der GV Senat festgelegten Steuerungskompetenz der SenInn mit wesentlich erweiterten und neuen Aufgaben versehen. Entsprechende Referenzprojekte in anderen Bundesländern bestehen nicht. Einzig in Niedersachsen ist ein vergleichbares Konzept entwickelt worden. Ziele und Vorgehensweisen des niedersächsischen Konzepts sind mit den Berliner Entwicklungen grundsätzlich vergleichbar und sollten bei der Entwicklung des Berliner Modells herangezogen werden.

 

Die Firma BFK Consulting in Person Herr Bublys hat den Prozess der Konzeptentwicklung in der Niedersächsischen Landesverwaltung persönlich begleitet. Aufgrund seiner Beratertätigkeit im Land Niedersachsen zur Neuausrichtung des IT-Managements der Landesverwaltung Niedersachsen verfügt Herr Bublys über umfassende Erfahrungen bei der Gestaltung zentraler IT-Management­strukturen in der öffentlichen Verwaltung. Explizit dieser konzeptionelle Ansatz sollte in den Workshop mit einfließen.

 

In der SenInn waren personelle Kapazitäten, einen solchen OE-Prozess zu steuern, zu moderieren und zu dokumentieren nicht vorhanden. Eine Ausschreibung wäre vor dem o.a. Hintergrund mit zusätzlichen Aufwendungen verbunden gewesen und hätte kein befriedigendes Ergebnis bringen können.

 

Die freihändige Vergabe an die Firma BFK Consulting zur Moderation des Workshops war somit sinnvoll und geboten.

 

Welchen Sinn hatte dieser Workshop?

 

Hierzu wird berichtet:

 

Die Einrichtung eines IT-Kompetenzzentrums für die Berliner Verwaltung ist im Hinblick auf die bevorstehende Konkretisierung der in der GV Senat festgelegten Steuerungskompetenz der SenInn mit wesentlich erweiterten und neuen Aufgaben versehen.

 

Bei dem für die Mitarbeiter des zukünftigen IT-Kompetenzzentrums veranstalteten Workshops ging es im Schwerpunkt darum, Organisation und Arbeitsprozesse auf die zukünftigen Aufgaben auszurichten.

 

Bei dieser Organisationsentwicklung müssen – wenn eben möglich vorhandene Erfahrungen mit vergleichbaren Prozessen in der Öffentlichen Verwaltung herangezogen werden, um eine möglichst effiziente Vorgehensweise zu sichern. Auch geht es darum, die bei einem solchen Projekt notwendigerweise auftretenden Probleme möglichst auf ein Minimum zu reduzieren. Dies ist unter anderen dadurch abzusichern, dass ein in diesen Themen erfahrener Moderator/Berater hinzugezogen wird.

 

Im Ergebnis konnten die Erkenntnisse des Workshops in die Erarbeitung des derzeit dem Parlament vorgelegten IT-Regelwerks einfließen.

 

d)         zu nachstehenden Aufträgen:

 

Welche Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart jeweils begründet?

 

Welchen Nutzen hatte das Land Berlin von dem Ergebnis der Aufträge?

 

Inwieweit kann der Auftrag an die Kanzlei Knauthe-Eggers entsprechend den erbetenen Angaben spezifiziert werden?

 

Kapitel

Titel

Betrag

T€

Datum

Thema

Vertragspartner

Seite des Berichts

1700

42701

5,8

28.04.03

Künstlerische Profilsetzung im Bereich Privattheater unter theaterhistorischen und wirkungsästhetischen Aspekten.

Einzelperson

47

Hierzu wird berichtet:

 

Es handelt sich nicht um einen Auftrag entsprechend dem Wortlaut des Auflagenbeschlusses. Eine Übergabe an die Bibliothek des Abgeordnetenhauses ist nicht erfolgt, da es sich dem Inhalt nach um eine vertrauliche Studie zur künstlerisch-konzeptionel­len Weiterführung des Berliner Ensembles handelte.

 

Die freihändige Vergabe resultierte aus dem vertraulichen Charakter der kurzfristig und vorsorglich in Auftrag gegebenen Studie.

 

Der Nutzen für Berlin bestand in der Sicherung der Handlungsfähigkeit der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur.

 

1700

52615

20,0

10.07.03

Die Ost-Berliner Wissenschaft im vereinigten Berlin

Institut f. Hochschulforschung e.V. an der Universität Halle Prof. Dr. Kreckel

47

Hierzu wird berichtet:

 

Es handelte sich nicht um einen Auftrag im Sinne des Auflagenbeschlusses, sondern um eine wissenschaftliche Einschätzung im Sinne der Beschreibung des Nutzens für Berlin.

 

Eine begrenzte Ausschreibung erfolgte, da es in Deutschland nur zwei Institute gibt, die qualifiziert sind, derartige Untersuchungen durchzuführen:

-    das Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) und

-    das Institut für Hochschulforschung e.V. (HoF Wittenberg)

Das WZB zeigte sich inhaltlich und aufgrund des veranschlagten Betrages nicht interessiert.

 

Das Nutzen für Berlin bestand in dem Ergebnis der Studie:

Die Ost-Berliner Wissenschaft im vereinigten Berlin enthält verschiedene Handlungsempfehlungen  an die Politik und die Scientific community, von denen einige durch die Senatsverwaltung aufgegriffen (Vernetzung) beziehungsweise in die Hochschulverhandlungen (Innovationsfonds) eingebracht werden sollen.

 

2908

54002

109,6

15.04.03

Beratung in Steuer-, Gesell­schafts-, Öffentlich- und Arbeitrechtsfragen

Kanzlei Knauthe Eggers

48

Hierzu wird berichtet:

 

In der ersten Darstellung wurde dieser Sachverhalt versehentlich vom sachlich zusammenhängenden Vorgang „Opernstiftung“ getrennt. Daher gilt hier die gleiche Begründung:

 

Es wurde ein Werkvertrag mit einem ausgewiesenen Opernexperten zur Entwicklung und grober Ausgestaltung eines Zukunftsmodells für die drei Berliner Opernhäuser geschlossen, an dessen Ende ein Bericht stand, der neben seiner objektiven Einschätzung der Situation und den daraus abgeleiteten Empfehlungen auch eine Kooperation und Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Deutschen Opernkonferenz beinhaltete.

 

Auf Basis dieser Expertenempfehlung wurde das Strukturkonzept zur Reform der Berliner Opernhäuser erstellt und damit die Akzeptanz für eine Neustrukturierung– insbesondere in künstlerischen Kreisen – erhöht.

 

Im Wege der beschränkten Ausschreibung wurden beauftragt

-    die Fa. ICG culturplan zur Erstellung einer betriebswirtschaftlichen Analyse zum Werkstattbereich/ Bühnenservice. Die Untersuchung sollte zwei im Rahmen des Strukturkonzepts ausdrücklich nicht abschließend behandelte Problemkreise umfassen und hierzu Lösungsvorschläge entwickeln (Organisation und Personalbemessung Bühnenservice und Konzept für die Opernwerkstätten)

-    die Kanzlei Knauthe Eggers zur Erstellung eines Rechtsgutachtens zu steuerrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragestellungen

 

Das Gutachten sollte die rechtliche Umsetzbarkeit des Strukturkonzepts untersuchen und jeweils mögliche Alternativlösungen darstellen und aus rechtlicher Sicht bewerten.

 

Zur Prüfung der Umsetzbarkeit des Konzepts war Spezialwissen aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten und betriebswirtschaftlichen Bereichen erforderlich, welches jeweils in eine Gesamtbewertung einfließen musste. Die Gutachten wurden Mitte April beauftragt und lagen am 07. Mai (KnautheEggers) bzw. 10. Juni 2003 (ICG) vor. Eile war insofern geboten, als die Errichtung der Stiftung für den 01. Januar 2004 vorgesehen war. Die Leistung wäre nicht in der notwendigen Spezialisierung und in dem vorgegebenen Zeitrahmen von der Verwaltung abrufbar gewesen.

 

Die Verträge mit der Kanzlei Knauthe Eggers und der Fa. ICG culturplan wurden im April bzw. Juni 2003 geschlossen nach Beschluss des Gesetzes über den Nachtragshaushalt 2002/2003 und nach Vorlage des 2. Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2003. Die Beschränkungen nach Maßgabe des Art. 89 VvB lagen zu diesem Zeitpunkt nicht vor.

 

In das Projekt sind – neben den kalkulatorischen Kosten und den Umlagen – im wesentlichen Personal- und Sachkosten geflossen. Die Sachkosten beziffern sich bisher – Stand Mai 2004 – auf 205.331,60 € und dokumentieren die aktuelle Inanspruchnahme der im Rahmen der Neuordnungsagenda bereitgestellten Mittel.

 

Die BO-Berichte bis einschl. Mai 2004 – vor den Monatsabschlüssen April und Mai 2004 – weisen Vollkosten in Höhe von summarisch 349.408,10 € aus.

 

 


Anlage 1

Die Daten werden nachstehend vervollständigt.

 

Kapitel

Titel

Betrag

T€

Datum

Thema

Vertragspartner

Seite des Berichts

0531

81283

294,9

.2002

Beratung, Erstellung eines fachlichen Konzepts, Projektmanagement und Qualitätssicherung für das Projekt "POLIKS (Polizeiliches Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung)"

GHP/C_sar/EDS

7

Hierzu wird berichtet:

 

Zum Datum: Es handelt sich um über die Haushaltsjahre hinweg abgerechnete Teilleistungen, die als wahrzunehmende Optionen aus einem Vertrag nach EU-weiter Ausschreibung vom 13.06.2000 resultierten. Der Ursprungsvertrag wurde am 16.12.2000 abgeschlossen.

 

0531

81283

347,6

.2003

Anschlussauftrag

Anschlussauftrag

7

Hierzu wird berichtet:

 

Zum Datum: Es handelt sich um über die Haushaltsjahre hinweg abgerechnete Teilleistungen, die als wahrzunehmende Optionen aus einem Vertrag nach EU-weiter Ausschreibung vom 13.06.2000 resultierten. Der Ursprungsvertrag wurde am 16.12.2000 abgeschlossen.

 

0614

54060 81269

49,7

18.12.01

Moderation und methodische Anleitung der AG IMOG

LIT

9

1210

54010

21,9

04.09.03

Vergleichende Standortuntersuchung Life-Science-Center Berlin Buch

Büro Linie 5

20

1210

54010

29,9

30.10.03

Vergleichende Standortbewertung Life-Science-Center Berlin

Büro Freizeit- und Tourismus­beratung GmbH (IFT)

20

1240

52606

32,2

06.12.01

Klärung von rechtlichen Einzelfragen bei der Weiterentwicklung und Sicherung von Standorten des Wohnungsneubaus (Vertrag vom 6.12.2001)

Dr. Scharmer

29

1240

52606

78,5

23.10.02

Beratungsleistungen zu Rechtsfragen der Auswirkung im Hinblick auf die rechtliche Anfor­derung der städtebaulichen Ord­nung (Vertrag vom 23.10.2002)

Dr. Scharmer

30

1240

52606

1,0

09.12.02

Klärung von rechtlichen Einzelfragen "Weiße Taube"

(Vertrag aus 2002)

Dr. Scharmer

30

1240

52606

94,3

16.01.03

Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit den fünf städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen (Vertrag vom 15./16.1.03), Vorbereitung der Umsteuerung

Dr. Scharmer

30

1240

52606

14,9

23.10.03

Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit den fünf städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen (Vertrag vom 19./23.10.03) Umsetzung der Ergebnisse der Umsteuerung

Dr. Scharmer

30

1703

52615

67,8

verschiedene Daten

Verbesserung der Wirt­schaftlichkeit und Qualität von Schulbauten (bes. Brand- und Schallschutz)

mehrere Auftragnehmer

48

Hierzu wird berichtet:

 

Nach Rücksprache mit dem Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland wurden sämtliche Aufträge in der Zeit vom 26.3.1998 bis 28.11.2001 vergeben; sie fallen insofern nicht in den Berichtszeitraum.

 

4212

Pankow

54040

250,0

24.6.02

Planfeststellungsverfahren Straßenverbindung Karow - B2, Auftragsvergabe erfolgte durch SenStadt

Hoffmann-Leichter

53

 

Tempelhof/Schöneberg

 

Alle Aufträge

 

56/57

4720

71636

2,0

30.05.02

Gleditschstraße, Bodengutachten

Nat 80, BIB

 

4720

70111

1,3

15.08.02

Rud.-Wilde-Park, Bodengutachten

Nat 80, DEGEBO

 

4720

52110

0,2

2003

Spielplatz Richterstraße, Bodengutachten

Nat 4, Gefta

 

4720

52110

0,3

16.07.03

Spielplatz Frobenstraße, Bodengutachten

Nat 81, Argos Control

 

4060

71514

3,5

05.08.03

Sportplatz Vorarlberger Damm, Bodengutachten

Nat 81, Asphalta

 

4610

89331

6,5

28.10.03

Spielplatz Crellestr., Bodengutachten

Nat 82, NAFU

 

4610

89331

0,4

16.12.02

Grünverbindung Crellestr., Bodengutachten

Nat 82, Bolab

 

4021

71509

1,4

09.09.03

Kita Freiherr v. Stein Straße, Bodengutachten

Nat 82, Bolab

 

Konten der IBB

Quartiersmanagement

0,4

02.07.02

Spielplatz Katzlerstraße 12, Bodengutachten

Nat 82, Bolab

 

4610

89331

1,5

22.07.03

Spielpl. Herbert-, Feurigstr., Bodengutachten

Nat 84, BB Berliner Institut

 

4021

71508

1,0

17.07.03

Kita Vorarlberger Damm, Bodengutachten

Nat 84, BB Berliner Institut

 

4721

52110

0,2

13.09.02

Werbellinsee-GS, Spielplatz Sicherheitsabnahme

Nat 84, Argos Control

 

4720

52110

0,1

10.07.02

Taunusstraße, Labyrinth, Sicherheitsabnahme

Nat 8S, Nat 30, Dekra

 

4720

71636

0,6

11.03.03

Gleditschstraße, Seilspielgerät + Grünanlage, Sicherheitsabnahme

Nat 80, Argos Control

 

 


 

Anlage 2

Die Voraussetzungen nach Artikel 89 Verfassung von Berlin (VvB) werden nachstehend begründet.

 

Kapitel

Titel

Betrag

T€

Datum

Thema

Vertragspartner

Seite des Berichts

0589 IPV

54060

161,84

04.04.02

Unterstützung des lfd. IPV-Betriebes sowie der Teilprojekte Stellenwirt­schaft/-planung (Konso­lidierung)

SAP / LVwA AL

4

Hierzu wird berichtet:

 

Die unterstützende Beratung war erforderlich, um die Sicherheit der Verfahrensabläufe zeitnah zu gewährleisten und mögliche Schäden, wie beispielsweise Lohnsteuerausfälle zu verhindern.

 

0531

54010

256,0

01.01.02-31.12.02

Begleitung der Einbezie­hung der Berliner Polizei in die allgemeine Verwaltungsreform

Mummert und Partner Unter­nehmensbera­tung GmbH

5

Hierzu wird berichtet:

 

Entfällt, da zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung die Beschränkungen nach Artikel 89 VvB nicht vorgelegen haben.

 

0531

54010

242,0

01.01.03-31.12.03

Begleitung der Einbezie­hung der Berliner Polizei in die allgemeine Verwaltungsreform

Mummert und Partner Unter­nehmensbera­tung GmbH

5

Hierzu wird berichtet:

 

Entfällt, da zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung (für das Jahr 2003) bereits der Nachtragshaushalt für das Jahr 2003 beschlossen war.

 

0580

2908

54010

54001

26,9

29.07.03-31.12.03

Unterstützungsleistung zur qualifizierten Begleitung einer Teststellung DBD (Modul der Profiskal-Software) für Polizeiliches Steuerungssystem (PSS)

DOGRO-Partner ProFiskal Software GmbH & Co KG

6

Hierzu wird berichtet:

 

Die Benennung von Kapitel und Titel ist auf Grund eines redaktionellen Fehlers zu korrigieren.

 

Entfällt, da Vertragsabschluss am 29.07.2003 stattfand. Zu dieser Zeit war der Haushalt nicht nach Artikel 89 VvB beschränkt.

 

0531

54060

1,5

23.05.02

Beratungsleistung in speziellen DV-technischen Angelegenheiten

digitronic

6

Hierzu wird berichtet:

 

Ohne diese Dienstleistung wäre die Fortführung des Projektes POLIKS nicht möglich gewesen. Die Realisierung von POLIKS war die Fortführung einer begonnenen Investitionsmaßnahme.

 

0531

54060

6,7

10.11.03

Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Aus-schreibungsverfahren für das Projekt "PELZ II"

Einzelpersonen

8

Hierzu wird berichtet:

 

Ohne die vergaberechtliche Beratung in einem derart komplexen Ausschreibungsverfahren wäre ein erhebliches Vergaberisiko entstanden. Da die Realisierung des Projektes PELZ zur Einsatzfähigkeit der Berliner Polizei unverzichtbar ist, war auch die entsprechende Unterstützungsleistung nach Artikel 89 VvB zulässig. Die eigentliche Investitionsmaßnahme war im übrigen bereits vor der Haushaltssperre eingeleitet gewesen.

 

0610

81260

88,0

28.03.02

Projektcontrolling und Qualitätssicherung im Projekt "Server based Computing"

EDS-Systema­tics Integrations GmbH

9

Hierzu wird berichtet:

 

Unaufschiebbare Maßnahme zur Wiederherstellung der Systemstabilität. Auftrag diente zur Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Tätigkeit der Verwaltung.

 

1200

54001

160,0

01.04.02

Begleitung der Umsetzung der Neuordnung der bauenden Bereiche

 

Roland Berger Strategy Consultants

18

Hierzu wird berichtet:

 

Freihändige Vergabe. Die Vergabe war erforderlich, um eine Verzögerung des Beginns der Umsetzungsphase für die Neuordnung der bauenden Bereiche zu vermeiden und somit die ordnungsgemäße Tätigkeit der Verwaltung aufrecht zu erhalten.

 

1200

52607

5,0

 

01.11.03

30.10.03

(Fehler­korrektur)

Bauhaus-Archiv Städte-bauliches Gutachten

Salomon Schindler

18

Hierzu wird berichtet:

 

Freihändige Vergabe. Der Auftrag fiel nicht in die Zeit der vorläufigen Haushaltswirtschaft.

 

1220

54007

6,1

01.04.02

Städtebaulicher Testentwurf für das Gebäude SPREEDREIECK

 

Architekturbüro Nalbach, Rheinstr. 45, 12161 Berlin

 

Hierzu wird berichtet:

 

Freihändige Vergabe. Die Beauftragung im Rahmen des B-Plan-Verfahrens war erforderlich, um die ordnungsgemäße Tätigkeit der Verwaltung aufrecht erhalten zu können und die zügige Fortsetzung des B-Plan-Verfahrens, das von besonderer stadtpolitischer Bedeutung ist, zu sichern.

 

1240

52690

45,0

14.03.02

Bundeswettbewerb Stadtumbau Ost/Integrierte Stadtteilentwicklungskon­zeption für das Gebiet Buch

Alle Ausgaben bei Kapitel 1240, Titel 52690: Förderung erfolgt zu 100% aus Bundesmitteln; keine Anwendung von Artikel 89 VvB

Machleidt und Partner

22

Hierzu wird berichtet:

 

Öffentliche Ausschreibung.

 

1240

52690

44,5

08.03.02

"--" Neumannstraße

wie vor

Spath + Nagel

22

Hierzu wird berichtet:

 

Öffentliche Ausschreibung.

 

1240

52690

69,9

07.03.02

"--" Prenzlauer Berg

wie vor

PFE - Büro für Stadtplanung, -forschung und -erneuerung

22

Hierzu wird berichtet:

 

Öffentliche Ausschreibung.

 

1240

52690

70,0

08.03.02

"--" Hohenschönhausen

wie vor

Planergemein­schaft Dubach/ Kohlbrenner

22

Hierzu wird berichtet:

 

Öffentliche Ausschreibung.

 

1240

52690

44,8

08.03.02

"--" Alt-Hohenschönhausen

wie vor

FPB - Freie Planungsgruppe Berlin GmbH

22

Hierzu wird berichtet:

 

Öffentliche Ausschreibung.

 

1240

52690

69,9

08.03.02

"--" Fennpfuhl

wie vor

StadtBüro Hunger

22

Hierzu wird berichtet:

 

Öffentliche Ausschreibung.

 

1240

52690

68,5

04.03.02

"--" Friedrichsfelde-Ost

wie vor

Stiftung SPI – Sozialpädagogi­sches Institut, Geschäftsbe­reich Stadt­entwicklung

22

Hierzu wird berichtet:

 

Öffentliche Ausschreibung.

 

1240

52690

44,5

08.03.02

"--" Ostbahnhof Nord

wie vor

TOPOS – Stadt­planung, Land­schaftsplanung, Stadtforschung

22

Hierzu wird berichtet:

 

Öffentliche Ausschreibung.

 

1240

52690

111,8

15.03.02

"--" Ostkreuz

wie vor

Planungskontor für Städtebau und Orts­entwicklung

23

Hierzu wird berichtet:

 

Öffentliche Ausschreibung.

 

1240

52690

175,0

18.04.02

"--" Marzahn-Hellersdorf

wie vor

Gruppe Planwerk

23

Hierzu wird berichtet:

 

Öffentliche Ausschreibung.

 

1240

52690

20,0

21.05.02

"--" Marzahn-Hellersdorf/ Teilgebiet Magdeburger Allee

wie vor

STERN GmbH

23

Hierzu wird berichtet:

 

Öffentliche Ausschreibung.

 

1240

54010

3,0

08.05.02

Fachspezifische Vorbereitung von LBB

AR-sitzungen

 

Bauckhage Consulting

(Mc Kinsey)

23

Hierzu wird berichtet:

 

Beschränkte Ausschreibung. Die Hinzuziehung externen Sachverstandes bei der Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen war zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Tätigkeit der Verwaltung unabweisbar.

 

1295

88303

20,0

01.12.03

Nutzungs- und Betreiber­konzept Max-Taut-Aula

 

Musikakzente 21. Jahrhundert e.V.

23

Hierzu wird berichtet:

 

Beschränkte Ausschreibung. Das Nutzungs- und Betreiberkonzept ist Bestandteil der gesamten Planungsmaßnahme zur Wiederherstellung der Aula, die vor dem Urteil des Landesverfassungsgerichtshofes begonnen worden war.  Der Auftrag war darüber hinaus erforderlich, um Schaden von Berlin durch den Verlust von EU- und Bundesmitteln zu vermeiden.

 

1295

54021

74,5

01.12.03

Organisationsberatung - Aufbau- und Ablauforga­nisation Referat Stadterneuerung

 

Prognos AG

24

Hierzu wird berichtet:

 

Beschränkte Ausschreibung. Die Auswahlentscheidung für die Auftragserteilung bzw. die Mitteilung an die Prognos AG darüber ist bereits am 30. September 2003 schriftlich erfolgt, so dass in der Folge die rechtliche Verpflichtung bestand, den Vertrag abzuschließen.

 

1280

54010

19,9

24.11.03

Vorbereitende Arbeiten zur immissionsbezogenen Bewertung des Grundwassers zur Risiko­abschätzung diffuser Schadstoffquellen zur Erfüllung von Berichts­pflichten gemäß Wasser­rahmenrichtlinie.

 

Hydor Consult GmbH

28

Hierzu wird berichtet:

 

Freihändige Vergabe. Zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist eine rechtlich festgesetzte und terminierte Bestandserfassung im Grundwasser vorgeschrieben. Um diese rechtliche Verpflichtung und damit die ordnungsgemäße Tätigkeit der Verwaltung erfüllen zu können, war die Beauftragung unabweisbar erforderlich.

 

1202

52601

152,2

01.06.02

Akademie der Künste, hier:  baubegleitende Rechtsberatung

 

3 Rechtsanwälte

29

Hierzu wird berichtet:

 

Freihändige Vergabe. Bei der Maßnahme handelt es sich um ein begonnenes Bauvorhaben, das ohne jede Zeitverzögerung weitergeführt werden musste.

 

1301

54695

54010

6622,0

17.12.03

Technische Hilfe für das zentrale Monitoring und Controlling der im Land Berlin mit Mitteln des europäischen Sozialfonds geförderten Maßnahmen, gem. EU-Strukturfonds­verordnungen ist die Ent­wicklung und Bereitstel­lung eines EDV-Begleitsystems verpflichtet

ECG - European Consulting Group

31

Hierzu wird berichtet:

 

Die rechtliche Option zur Fortführung des Vertrages ist im Ursprungsvertrag vom 29.12.1999 in § 12 begründet. Gemäß Artikel 34 der allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds (VO 1260/1999) besteht eine zwingende Verpflichtung zu einer EDV-basierten Unterstützung der Verwaltung und Begleitung der ESF - Interventionen. Die Installation und der Betrieb des ESF – Begleitsystems ist unabdingbar um die ordnungsgemäße Tätigkeit der Verwaltung im Kontext der europäischen Bestimmungen zum Monitoring, Prüfung und Berichterstattung aufrecht zu erhalten und zu gewährleisten. Eine lückenlose Vertragsverlängerung war zeitlich unaufschiebbar, da die Daten des Begleitsystems Grundlage für Bewilligungen, Prüfungen und Jahresberichterstattungen an die Bundes- und EU-Kommissionsbehörden bilden.

 

1320

54010

21,3

28.11.03

Änderung Kons. Vertrag BWB

Rechtsanwälte Hengeler Mueller

32

Hierzu wird berichtet:

 

Die Beauftragung erfolgte explizit zur Erläuterung des Verhandlungsergebnisses vor dem Parlament (Rechtsausschuss) hinsichtlich des zu ändernden Teilprivatisierungsgesetzes (TPrG). Sie war Folge der bereits vor Verhängung der Haushaltssperre erfolgten Beratungstätigkeit. Im übrigen bestand eine Rechtspflicht Berlins zur Änderung des TPrG bis zum Ende des Jahres 2003. Eine Verschiebung auf einen Zeitpunkt nach der Haushaltssperre war daher rechtlich nicht möglich und hätte zudem einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden für Berlin nach sich gezogen.

 

1510

54010

369,0

01.03.02

Beratung bei Neuordnung des Facility Managements im Land Berlin

Arthur Andersen Real Estate GmbH neufirmiert als Ernst & Young

34

Hierzu wird berichtet:

 

Die externe Beratung und Dienstleistung war zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns erforderlich.

 

?

?

199,1

01.01.02

Rechtliche Begleitung Privatisierung Theater des Westens

Gleiss Lutz Hootz Hirsch

35

Beantwortung siehe oben

 

1501

52615

5,0

30.11.03

Erstellung einer gutachtli­chen Stellungnahme zu der Auslegung und zu den Folgen des Urteils des VGH von Berlin

Einzelperson

37

Hierzu wird berichtet:

 

Es handelt sich um unbedingt notwendige Ausgaben, um die ordnungsmäßige Tätigkeit der Verwaltung aufrecht zu erhalten. Nur durch eine tiefer gehende Auswertung der Urteilsgründe konnte gewährleistet werden, dass die aus ihnen ersichtlichen Hinweise und Anregungen für künftige Haushaltspläne umgesetzt und neue Rechtsstreitigkeiten dieser Art vermieden werden.

 

1520

52615

34,8

6./16.05.02

Gutachten zum Thema: "Extreme Haushaltsnotlage des Landes Berlin - verfassungsrechtliche Vorraussetzungen für die Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen zum Zweck der Haushaltssanierung"

Einzelperson

37

Hierzu wird berichtet:

 

Die Haushaltssituation Berlins im Jahre 2002 legte den Schluss nahe, dass sich Berlin - mit Blick auf die frühere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – spätestens zu diesem Zeitpunkt in einer extremen Haushaltsnotlage befand. Zur Analyse und Dokumentation dieses Sachverhaltes durch einen neutralen und externen Sachverständigen wurde Professor Wieland beauftragt, ein rechtswissenschaftliches Gutachten auf der Grundlage der Rechtsprechung des BVerfG und des Maßstäbegesetzes zu erstellen, das insbesondere die Erfolgsaussichten einer Klage bewerten sollte. Der Senatsbeschluss vom 5. November 2002 zur Feststellung der extremen Haushaltsnotlage in Berlin erfolgte unter anderen auf der Grundlage dieses Gutachtens. Aufgrund der damals absehbar drohenden Verschlechterung der Berliner Haushaltssituation war die zeitnahe wissenschaftliche Untermauerung der extremen Haushaltsnotlage unabdingbar. Die Voraussetzungen im Sinne des Artikels 89 VvB waren somit gegeben.

 

1520

52615

57,2

04.11.03

Analyse der Auswirkungen des VerfGH Berlin-Urteils

Freshfields Bruckhaus Deringer

38

Hierzu wird berichtet:

 

Es handelt sich um unbedingt notwendige Ausgaben um die ordnungsmäßige Tätigkeit der Verwaltung aufrecht zu erhalten. Nur durch eine tiefer gehende Auswertung der Urteilsgründe konnte gewährleistet werden, dass die aus ihnen ersichtlichen Hinweise und Anregungen für künftige Haushaltspläne umgesetzt und neue Rechtsstreitigkeiten dieser Art vermieden werden.

 

2990

54010

7810,0

05.06.01

laufend

Beratung (Rechtsanwälte) im Rahmen Krise der Bankgesellschaft, davon

- Risikoabschirmung

  1.182 T€

- Privatisierung 2.330 T€

- EU-Beihilfeverfahren

  2.115 T€

- Rechtliche Begleitung

  der Sanierung 2.183 T€

Freshfields Bruckhaus Deringer

45

2990

54010

81,0

11.01.02

Beratung (WP) im Rahmen der Krise der Bankgesellschaft, darunter 1.400 T€ für Privatisierungsverfahren

Fasselt & Partner

45

2990

54010

2743

09.01.02

Beratung (WP) im Rahmen der Krise der Bankgesellschaft, darunter 1.400 T€ für Privatisierungsverfahren

Susat & Partner OHG

45

2990

54010

s.o.

24.05.02

Beratung (WP) im Rahmen der Krise der Bankgesellschaft, darunter 1.400 T€ für Privatisierungsverfahren

Susat & Partner OHG

45

1501

52615

19,8

20.11.03

Rechtliche Stellungnahme zum Normenkontrollver­fahren Haushaltsgesetz 02/03

Einzelperson

45

Hierzu wird berichtet:

 

Es handelt sich um unbedingt notwendige Ausgaben um die ordnungsmäßige Tätigkeit der Verwaltung aufrecht zu erhalten. Nur durch eine tiefer gehende Auswertung der Urteilsgründe konnte gewährleistet werden, dass die aus ihnen ersichtlichen Hinweise und Anregungen für künftige Haushaltspläne umgesetzt und neue Rechtsstreitigkeiten dieser Art vermieden werden.

 

1510

54010

24,0

24.07.02

Arbeitsrechtliche Beratung im Rahmen der Neuorganisation des Gebäude- und Liegenschaftsmanagements des Landes Berlin

Andersen Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (gehört zu Ernst & Young)

46

Hierzu wird berichtet:

 

Es handelt sich hierbei um eine anwaltliche Beratung. Sie erfolgte im Rahmen des laufenden Auftragsverhältnisses (Rahmenvertrag) mit E&Y. Der Auftragnehmer Andersen Luther RA GmbH  gehört zu Ernst & Young und erbringt die Leistungen im Umfang des Hauptauftrages vom 27.01.2001. Die externe Beratung und Dienstleistung war zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns erforderlich.

 

1510

54010

23,0

Auftrag vom 17.12.03

Rechtsgutachten zur Notifizierungspflicht einer Bürgschaft

von Donat + Quardt

46

Hierzu wird berichtet:

 

Die Beratungsdienstleistung diente der Klärung von Fragen der Finanzierung von Vivantes. Es bestand akuter Handlungsbedarf. Die Ausgabe war deshalb zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes erforderlich.

 

1700

52615

77,5

16.12.03

Mitwirkung b.d. Suche u. Auswahl des Vorstandes d. Charité

Kienbaum Berlin GmbH

47

Hierzu wird berichtet:

 

Die Finanzierung des Beratungsvertrages vom 16. Dezember 2003 mit der Firma Kienbaum GmbH Berlin erfolgte aus dem Wirtschaftsplan der Charité.

 

Die Vergabe erfolgte im Wege der Beschränkten Ausschreibung (§ 3 Abs. 3 a) VOL/A ); hierbei wurden mehrere Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Da die Leistung nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen in geeigneter Weise ausgeführt werden konnte, wurde auch aus diesem Grund von einem Öffentlichen Teilnahmewettbewerb im Vorfeld als unzweckmäßig abgesehen. Bei der Vergabe wurde das wirtschaftlichste Angebot gewählt.

 

Das Projekt wurde von der Berliner Verwaltung im Rahmen der dem Referat Hochschulmedizin zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen, auch unter Inanspruchnahme von Mehrarbeit, betreut. Eine gesonderte Erfassung der damit verbundenen Kosten im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung erfolgte nicht. Die Kosten in Höhe von 66.800 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer beziehen sich daher ausschließlich auf die Höhe des Beratungshonorars.

 

4610

(Mitte)

52615

19,1

03.07.02

Vorstudie Drontheimer/ Residenzstr.

Spath & Nagel

Büro f. Städtebau u. Stadtforschung

49

Hierzu wird berichtet:

 

Gem. LPlVtr war es im Hinblick auf die Entwicklung von Flächen für den großflächigen Einzelhandel erforderlich, bauleitplanerische Maßnahmen zu dessen Regulierung unter Beachtung des LEP zu treffen. Zur Kanalisierung und Entscheidungsfindung der künftigen planungsrechtlichen Entwicklung des Gebiets war die Auftragserteilung unbedingt notwendig.

 

4610

(Mitte)

52615

10,8

23.07.02

Gutachten zu den immis­sionsrechtliche Belangen bei Änderung des Planungs­rechtes für einen Teilbereich des Huttenkiezes

Kötter Beratende Ingenieure

49

Hierzu wird berichtet:

 

Das Gutachten diente der fachlichen Begründung des Bebauungsplanverfahrens II-B 181 in bezug auf die tatsächliche Beeinträchtigung des bestehenden Wohnens durch Lärmimmissionen durch ansässiges Gewerbe sowie die Erarbeitung von Vorschlägen für eine Konfliktlösung (Schallschutz). Eine fehlende Abwägung immissionsrechtlicher Belange im Bebauungsplanverfahren könnte Amtshaftungsansprüche auslösen.

 

4610

(Mitte)

89331

123,4

17.07.02

Abschlussuntersuchung

2. Stadterneuerungspro­gramm

AGS 5 SG

50

Hierzu wird berichtet:

 

Beabsichtigte Aufhebung der Sanierungsgebiete in den Ortsteil Wedding und Gesundbrunnen durch SenStadt; im Anschluss ist Bezirk für die Ermittlung der Ausgleichsbeträge (Abschöpfung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung) zuständig. Voraussetzung: Fundierte, gerichtsfest verwertbare Untersuchungen der Veränderungen in den betroffenen Gebieten. Beachtung der mit Inkrafttreten der Sanierungsgebietsaufhebung laufenden Fristen zur Erhebung der Ausgleichsbeträge.

 

4610

(Friedrichshain/

Kreuzberg

52603

 

04.06.02

Sozialökonomische Unter­suchung im Zusammen­hang Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB - Gebiet SO 36, Gräfestraße

Büro TOPOS

52

Hierzu wird berichtet:

 

Für die Erhaltungsgebiete „Graefestraße“ und „Luisenstadt“ im Ortsteil Kreuzberg zählt die Überprüfung der Voraussetzungen für einen Milieuschutz und hinsichtlich der Wirksamkeit der Genehmigungskriterien zu den rechtlichen Verpflichtungen.

 

4610

(Spandau)

52603

5,0

00.12.03

Altlastenuntersuchung

Trion Geologen

55

3308

(Neukölln)

52603

95,1

01.02.02

Arbeitsschutz

AMVZ GmbH arbeitsmedizi­nische Betreuung

59

Hierzu wird berichtet:

 

Es handelt sich um Beratungsdienstleistungen zur Erfüllung von gesetzlichen Aufgaben (Vorschriften: AsiG, AV-AsiG, EU-Richtlinien).

 

3911

(Neukölln)

52615

165,0

15.05.02

Organisationsgutachten zur Neuorganisation der Fachbereiche 3 und 4

Ernst & Young AG Wirtschafts­prüfungsgesell­schaft

59

Hierzu wird berichtet:

 

Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Verwaltungstätigkeit im Amt für Soziales.

 

4212

(Neukölln)

52101

8,0

13.11.03

Bewertung der Diagonal­sperre Hertzbergstr./Böhmische Str. zur Verkehrsberuhigung des Richardplatzes

TU Berlin, Fach­bereich Straßen­planung, Gustav-Meyer-Allee 25,

13355 Berlin

60

Hierzu wird berichtet:

 

Die TU Berlin wurde am 22.10.2003 durch das Tiefbauamt Neukölln aufgefordert, für eine Untersuchung zur Bewertung der Diagonalsperre Richardplatz ein schriftliches Angebot abzugeben. Dieses Angebot lag dem Tiefbauamt am 27.10.2003 vor und wurde nach Prüfung noch am gleichen Tag bestätigt. Insofern wurde eine rechtliche Verpflichtung vor Beginn der Haushaltssperre am 01.11.2003 eingegangen. Die formelle Vertragsunterzeichnung erfolgte am 13.11.2003.

 

1310 (Treptow-Köpenick)

54602

7,4

21.01.02

Machbarkeitsstudie wassertouristisches Leitsystem Treptow-Köpenick

Tourismusverein Berlin Treptow-Köpenick e.V.

61

1310 (Treptow-Köpenick)

54696

22,2

21.01.02

Machbarkeitsstudie wassertouristisches Leitsystem Treptow-Köpenick

Tourismusverein Berlin Treptow-Köpenick e.V.

61

Hierzu wird berichtet:

 

Am 13.07.2001 beantragte der Bezirk Mittel aus der Technischen Hilfe des europäischen Regionalfonds (EFRE) zur Erarbeitung einer Konzeption für ein wassertouristisches Leitsystem. Der Förderbescheid erging am 03.12.2001 an den Bezirk. Da die Bescheiderteilung an den Tourismusverein bereits im Dezember 2001 erfolgte und nur die Auszahlung nach Ablauf der Einspruchsfrist erfolgte, ist davon auszugehen, dass es sich um die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gehandelt hat. Der bezirkliche Anteil an dieser Studie betrug 2,9 T€, die restlichen Mittel wurden aus den EFRE-Mittel Förderperiode 2000-2005 kofinanziert.

 

1000

51915

6,1

05.12.03

Baustoffprüfung

BIB

62

Hierzu wird berichtet:

 

Das Gutachten bezieht sich auf eine Maßnahme des Schul- und Sportanlagensanierungsprogramms. Die Fortführung der Maßnahme war gem. Punkt 4 der Ergänzenden Hinweise zum 3. HWR 2003 zulässig, da die Bindung für die Baumaßnahme in der Hauptsache bereits erfolgt war.

 

4212

(Treptow-Köpenick)

72004

3,0

03.12.03

Versickerung Regenwasser

SIWAH-Plan

62

4212

(Treptow-Köpenick)

72004

1,1

27.11.03

Baugrundgutachten

BOLAB

62

Hierzu wird berichtet:

 

Die Baumaßnahme „ Neubau einer Straßenverbindung von Glienicker Straße bis An der Wuhlheide  (TVO)„ ist eine Fortführungsmaßnahme. Die Auftragsvergabe erfolgte gemäß Punkt 4 der Ergänzenden Hinweise zum 3. HWR 2003.

 

4722

(Treptow-Köpenick)

52110

4,5

30.01.04

Baugrundgutachten

BIB

62

Hierzu wird berichtet:

 

Das Gutachten bezieht sich auf eine Maßnahme des Schul- und Sportanlagensanierungsprogramms. Die Fortführung der Maßnahme war gem. Punkt 4 der Ergänzenden Hinweise zum 3. HWR 2003 zulässig, da die Bindung für die Baumaßnahme in der Hauptsache bereits erfolgt war.

 

4610

(Marzahn-Hellersdorf)

54010

1,0

19.12.03

Fachgutachterliche Stel­lungnahme zur Umsetzung des Gestaltungsmerkmals - Verwendung der typischen Putzstruktur an Gebäuden der denkmalgeschützten Bruno-Taut-Siedlung in Mahlsdorf Nord

Dipl.-Ing. Architekt Ralf Effenberger

63

Hierzu wird berichtet:

 

Im Laufe des bereits 1992 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens sind durch nicht genehmigungspflichtige Maßnahmen durch Bauherren Veränderungen in der städtebaulichen Eigenart der Siedlung vor sich gegangen, die die rechtliche Angemessenheit einer geplanten textlichen Festsetzung zu Gestaltungskriterien der inzwischen weitergeführten "Teil-Bebauungspläne in Frage stellen. Die schnellstmögliche Klärung der Problemstellung war geboten, da durch den zur Sicherung der Planung notwendig gewordenen Erlass mehrerer Veränderungssperren in den Bebauungsplänen enge Fristen zur Festsetzung erwachsen sind, deren Nichteinhaltung Schadenersatzforderungen an Berlin nach sich ziehen würden. Die notwendigen Untersuchungen konnten aus personellen Kapazitätsgründen durch eigenes Personal in der erforderlichen Schnelle nicht durchgeführt werden. Aus diesen Gründen war die Ausgabe zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben und aus der Friststellung des Baugesetzbuchs zur Festsetzung des Bebauungsplanes erwachsender rechtlicher Verpflichtungen unabweisbar im Sinne des Artikels 89 VvB.

 

4610

(Reinicken­dorf)

52615

2,0

04.04.02

Vorbereitung u. Durchfüh­rung gemeinsamer Arbeits­beratungen und Werkstatt­gespräch räumliche Struktur­konzepte "Mühlenbecker Land" und "Orte in der Havelniederung" Projekt "Kulturwege in der Havelniederung"

Sebastian Rohde

66

4610

(Reinicken­dorf)

52615

2,4

19.04.02

Wie oben

Masterplan

66

4610

(Reinicken­dorf)

52615

2,6

30.05.02

Wie oben

Masterplan

66

4610

(Reinicken­dorf)

52615

5,0

15.12.03

Wie oben

Masterplan

66

Hierzu wird berichtet:

 

Aufgrund der Rahmenverträge der Arbeitsgemeinschaft Mühlenbecker Land beziehungsweise der Arbeitsgemeinschaft Orte in der Havelniederung  besteht für den Bezirk Reinickendorf eine rechtliche Verpflichtung, sich gemäß dem prozentualen Anteil an der Arbeitsgemeinschaft finanziell zu beteiligen. Die Voraussetzungen nach Artikel 89 VvB waren erfüllt.