Allgemeine Hinweise
1.
Nach den in kleinerer
Schrift wiederholten Fragen aus dem lediglich redaktionell überarbeiteten
Originalfragenkatalog werden in größerer Schrift die Antworten gegeben und
durch Einrücken oder in anderer Weise hervorgehoben.
2.
Soweit laufende Nummern
genannt werden, beziehen sie sich auf die ursprüngliche Vorlage (Rote Nummer
2463)
Die CDU-Fraktion bittet zum 1. September 2004 um folgende ergänzende Berichte:
1.
Begründung warum die
beabsichtigten Gutachtenaufträge nicht gemäß den Auflagenbeschlüssen des
Abgeordnetenhauses zu den jeweiligen Haushalten dem Hauptausschuss vorher
vorgelegt worden sind?
Hierzu wird berichtet:
Die
Aufstellung der Roten Nummer 2463 beinhaltet Gutachten und Beratungsverträge.
Beratungsverträge sind von den seinerzeit geltenden Auflagenbeschlüssen nicht
erfasst und wurden daher dem Hauptausschuss nicht vorgelegt. Soweit einzelne
Senatsverwaltungen darüber hinaus noch ergänzende Erläuterungen gegeben haben,
werden sie nachstehend mitgeteilt.
Antwort der
Senatskanzlei:
Der
Auflagenbeschluss des Hauptausschusses war für die Vorhaben der Senatskanzlei
nicht einschlägig, da es sich nicht um die Fertigung von Gutachten, sondern um
ein Strategie-Audit beziehungsweise eine prozessbegleitende Beratungsleistung
handelte.
Antwort der Senatsverwaltung für
Inneres:
Es handelt sich überwiegend um
Beratungsdienstleistungen mit Ausnahme der folgenden beiden laufenden Nummern:
Zur lfd. Nr. 13
Zur
Beratung des Haushaltsplans 2003 waren die notwendigen Strukturänderungen in
der Aufgabenerfüllung des Baureferats noch nicht geplant. Die Entscheidung für
organisatorische Änderungen fiel Ende 2002/Anfang 2003. Das
Organisationshandbuch wird nach Abschluss der Zertifizierung des Baureferats
(voraussichtlich September 2004) der Bibliothek des Abgeordnetenhauses zur Verfügung
gestellt.
Zur lfd. Nr. 19
Aus
aktuellem Anlass war es dringend geboten, die Funktions- und Einsatzfähigkeit
der Feuerwehrhelme im Zusammenhang mit der Atemschutzmaske schnellstmöglich
kompetent begutachten zu lassen, um Gefahr für Leib und Leben der
Feuerwehrbeamten im Einsatz auszuschließen und insoweit die Aufrechterhaltung
des Dienstbetriebes und der Aufgabenerfüllung ohne zeitlichen Aufschub
sicherzustellen. Auf Grund seiner sehr speziellen Fachbezogenheit wurde auf die
Übersendung des Gutachtens für die Bibliothek des Abgeordnetenhauses bisher
verzichtet.
Bei
den übrigen Verträgen hat es sich um Beratungsdienstleistungen gehandelt.
Antwort der Senatsverwaltung für
Justiz:
Zur lfd. Nr. 1 bis 8
Es handelt sich nicht um Gutachten im
eigentlichen Sinne, sondern um Beratungs- beziehungsweise
Projektdienstleistungen.
Antwort der Senatsverwaltung
für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz:
Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses wurde von der beabsichtigten Gutachtenvergabe unterrichtet und hat in seiner Sitzung am 30.10.2002 (vergleiche Beschlussprotokoll 15/29, Seite 7, zur Roten Nummer 0946) die Vergabe zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Bibliothek des Abgeordnetenhauses wurde ein Exemplar der Studie übersandt.
Zur lfd. Nr. 3 und 4
Bei der Überprüfung von Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen durch einen Wirtschaftsprüfer handelt es sich um Beratungsdienstleistungen und nicht um ein Gutachten im Sinne des einschlägigen Auflagenbeschlusses. Dementsprechend unterblieb eine Beteiligung des Hauptausschusses.
Zur lfd. Nr. 5
Bei der vereinbarten Beratungsdienstleistung im Rahmen eines Workshops einschließlich nachfolgender Stellungnahme handelt es sich nicht um ein Gutachten im Sinne des einschlägigen Auflagenbeschlusses. Dementsprechend unterblieb eine Beteiligung des Hauptausschusses.
Zur lfd. Nr. 6
Bei der Übernahme von 50 % der Kosten für eine externe Begleitung des Stadtstaatenvergleichs handelt es sich nicht um ein Gutachten im Sinne des einschlägigen Auflagenbeschlusses, sondern eine Beratungsleistung, deren anteilige Finanzierung aus Stiftungsmitteln (Titel 526 94) erfolgte. Dementsprechend unterblieb eine Beteiligung des Hauptausschusses. Unabhängig davon wird der Bibliothek des Abgeordnetenhauses unverzüglich ein Exemplar der Studie übersandt.
Zur lfd. Nrn. 7 bis 10
Bei den im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung des Kapitels 29 08 – Verwaltungsreform - durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz vergebenen Beratungsdienstleistungen handelt es sich nicht um ein Gutachten im Sinne des einschlägigen Auflagenbeschlusses. Dementsprechend unterblieb eine Beteiligung des Hauptausschusses.
Antwort der Senatsverwaltung für
Bildung, Jugend und Sport:
Zur
lfd. Nr. 1 bis 3
Diese
sind nicht von den Auflagenbeschlüssen betroffen.
Zur
lfd. Nr. 4 bis 6
Bearbeitet
im Rahmen des Projektes der Neuordnungsagenda 2006. In diesem Rahmen hat die
Senatsverwaltung für Finanzen zusammen mit der Senatskanzlei mehrfach das
Abgeordnetenhaus über die geplanten und laufenden Projekte informiert. Eine
gesonderte Vorlage dieser Aufträge an den Hauptausschuss erfolgte daher nicht.
Antwort der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung:
Zur
lfd. Nr. 1 bis 8
Diese
sind nicht von den Auflagenbeschlüssen betroffen.
Zur
lfd. Nr. 9 und 10
Keine Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Konzeptstudie für die Klinikstandorte Wiltbergstraße und Hufeland (Berlin-Buch)
Zur
lfd. Nr. 11
Keine Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Verkehrsuntersuchung (Berlin-Buch)
Zur
lfd. Nr. 12
Keine Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Beratung zur immobilienwirtschaftlichen Konzeption des Künstlerhofs Buch.
Zur
lfd. Nr. 13
Keine Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Beratung zur Betreiber- und Finanzierungskonzeption Künstlerhof Buch.
Zur
lfd. Nr. 14
Keine Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Beratung zum Life-Science-Center Berlin-Buch in Fortführung der Konzeptstudie.
Zur
lfd. Nr. 15 und 16
Keine Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Beratung zur vergleichenden Standortuntersuchung Life-Science-Center.
Zur
lfd. Nr. 17
Keine Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Fortschreibung Masterplan Buch.
Zur
lfd. Nr. 18 bis 39
Diese
sind nicht von den Auflagenbeschlüssen betroffen.
Zur
lfd. Nr. 40
Keine
Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Erstellung einer
Eigentümerstrategie
Zur
lfd. Nr. 41
Keine
Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Beratungsleistung zur
fachspezifischen Vorbereitung einer Aufsichtsratssitzung der LBB.
Zur
lfd. Nr. 42 und 43
Nicht
vom Auflagenbeschluss betroffen.
Zur
lfd. Nr. 44
Keine
Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: wissenschaftliche Beratung
und Betreuung sowie Wahrnehmung der Geschäftsstelle der „Expertenkommission
Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau im Land Berlin“.
Zur
lfd. Nr. 45
Nicht
vom Auflagenbeschluss betroffen.
Zur
lfd. Nr. 46 und 47
Keine
Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Beratungsleistung für die
geplante betriebswirtschaftliche Neuordnung („Privatisierung“) der LSA.
Zur
lfd. Nr. 48
Nicht
vom Auflagenbeschluss betroffen.
Korrektur:
|
Lfd. Nr. |
Kapitel |
Titel |
Betrag in T€ |
Datum |
Begründung warum die beabsichtigten Gutachtenaufträge nicht gemäß den
Auflagenbeschlüssen des Abgeordnetenhauses zu den jeweiligen Haushalten dem
Hauptausschuss vorher vorgelegt
worden sind |
Soweit kein Gutachten der Bibliothek des Abgeordnetenhauses zur
Verfügung gestellt wurde, wird dies wie folgt begründet: |
|
48 |
1270 |
54003 |
600,0 (Fehlerkorrektur) |
16.10. 2001 (Fehlerkorrektur) |
Nicht vom Auflagenbeschluss
betroffen |
Entfällt |
Zur
lfd. Nr. 49
Keine
Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Erstellung eines
Feinkonzeptes für die Aufbereitung und Verwaltung von Personendosimetriedaten.
Zur
lfd. Nr. 50
Keine
Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Planungsleistungen für ein
System zur Verwaltung von Analysedaten im Zusammenhang mit der Überwachung der
Umweltradioaktivität entsprechend ISO 9000.
Zur
lfd. Nr. 51
Keine
Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Planungsleistungen für ein
System zur Auswertung und Verwaltung von Analysedaten des Berliner
Luftgütemessnetzes (BLUME).
Zur
lfd. Nr. 52
Keine
Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Konzept zur hydrochemischen
Charakterisierung des Grundwassers im Rahmen der Grundwassergüteüberwachung.
Zur
lfd. Nr. 53
Keine
Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Untersuchungen
hydromorphologischer, hydraulischer und hydrochemischer Verhältnisse in der
unteren Spree gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie.
Zur
lfd. Nr. 54
Keine
Gutachtenvergabe im Sinne des Auflagenbeschlusses: Untersuchungen zur
immissionsbezogenen Bewertung des Grundwassers zur Risikoabschätzung diffuser
Schadstoffquellen gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie.
Zur
lfd. Nr. 55 bis 64
Diese
sind nicht von den Auflagenbeschlüssen betroffen.
Antwort der Senatsverwaltung für
Wirtschaft, Arbeit, Frauen:
Zur lfd. Nr. 1
Es handelt sich nicht um einen Gutachtervertrag, sondern um einen Dienstleistungsvertrag zur Umsetzung der ESF-Fördermittel der Förderperiode 2000 – 2006.
Zur lfd. Nr. 2 - 7
Gegenstand der vertraglichen Leistungen war nicht die Erstellung von Gutachten, sondern die Beratung und Prozessbegleitung vor Ort, insbesondere die Durchführung von GM-Qualifizierungsmaßnahmen für Projektmitglieder (Praxistraining) einschließlich Evaluation und Abschlussberichte, jedoch nur zu internen Zwecken.
Zur lfd. Nr. 8
Vor der Vergabe des Auftrages wurde geprüft, ob der Auflagenbeschluss anzuwenden ist. Da in dem Beschluss ausdrücklich die Titel 526 15 und 540 10 genannt sind, wurde (vor allem aus Zeitgründen) auf eine Unterrichtung des Hauptausschusses verzichtet, da der Auftrag aus dem Titel 540 02 finanziert wird. Dies wurde im vergangenen Herbst im Hauptausschuss auf Nachfrage auch mündlich vorgetragen.
Dem Auflagenbeschluss, ein Exemplar der Bibliothek des Abgeordnetenhauses zur Verfügung zu stellen, wird entsprochen, sobald das Gutachten in seiner endgültigen Fassung vorliegt (voraussichtlich Ende 2004).
Zur lfd. Nr. 9
Die Notwendigkeit einer Hauptausschuss-Vorlage bestand nicht, da diese nur für Gutachtenaufträge und nicht für laufende Beratungstätigkeiten erforderlich waren. Anmerkung: Bei dem in die Tabelle eingetragenen Datum des Vertragsabschlusses liegt ein redaktioneller Fehler vor. Auftragserteilung erfolgte am 24.09.2001 (liegt damit nicht im Berichterstattungszeitraum).
Es handelte sich um Beratertätigkeiten im Zusammenhang mit der Änderung des Teilprivatisierungsgesetzes (aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils vom 21.10.1999) und damit verbundener Anpassung des Konsortialvertrages.
Zur lfd. Nr. 10
Hierbei handelt es sich nicht um ein externes Gutachten, sondern um eine Rechnungsprüfung durch eine unabhängige externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Zur lfd. Nr. 11 - 13
Es wurde kein Gutachten erstellt. Es handelte sich um Beratertätigkeiten im Zusammenhang mit der Änderung des Teilprivatisierungsgesetzes (aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils vom 21.10.1999) und damit verbundener Anpassung des Konsortialvertrages.
Zur lfd. Nr. 14
Mehrfache Befassung in parlamentarischen Gremien ist erfolgt: 1.) Hauptausschuss-Vorlage vom 15.06.1999; zustimmende Kenntnisnahme 08.09.1999, 2.) Vertrauliche Vorlage zur Beschlussfassung ans Abgeordnetenhaus Drs. 14/965; Beschluss 22. Sitzung des AGH am 01.02.2001, 3.) Hauptausschuss-Vorlage Rote Nummer 0762 vom 26.10.2000; Kenntnisnahme 08.11.2000.
Eine Übermittlung an die Bibliothek des Abgeordnetenhauses erfolgte nicht, da kein Gutachten erstellt wurde. Die laufenden Beratungsergebnisse können in einem Privatisierungsprozess nicht veröffentlicht werden, um die Verhandlungsposition Berlins nicht zu gefährden.
Antwort der Senatsverwaltung für
Finanzen:
Zur lfd. Nr. 1 und 2
Die
Beraterverträge (Ernst &Young vom 01.01.2002 und 01.04.2003) sind Fortsetzungen
(Folgeverträge) des Rahmenvertrages vom 27.01.2001. Die damalige Vergabe
erfolgte nach europaweiter Ausschreibung und Zuschlagserteilung. Die
ursprünglich vereinbarte Beraterleistung umfasst die Einführung eines
Facility Management-Konzeptes in der Berliner Verwaltung und die Begleitung bei
dessen Umsetzung. Die Umsetzung ist ein laufender Prozess und daher
nicht abgeschlossen.
Mit
dem Bericht über Kapitel 15 10, Titel 526 15 und 540 10 an den UA VermB,
behandelt in der Sitzung des Ausschusses am 06.12.2000, Grüne Nummer 148, hatte
SenFin zugesichert, bei der Inanspruchnahme dieser Titel den Ausschuss zu
unterrichten. Mit Hauptausschuss-Vorlage vom 09.01.2001, behandelt am
17.01.2001, Grüne Nummer 163, wurde von SenFin berichtet, dass beabsichtigt
ist, sich im Rahmen der Neuordnung des Facility Managements externen Sachverstandes
bei der Begleitung des Projektes und der Erarbeitung eines entsprechenden
Konzeptes zu bedienen und darüber hinaus zur Erarbeitung von Sofortmaßnahmen
zur Realisierung von Einsparungspotenzialen sowie der Erarbeitung eines
Gesamtkonzeptes gegenwärtig eine Vergabebekanntmachung im Amtsblatt der EG
vorbereitet wird, in deren Anschluss interessierte Firmen sich um die Erteilung
eines Beraterauftrages bewerben können.
Es erfolgte keine Übersendung an die Bibliothek,
da es sich um kein Gutachten handelt.
Zur lfd. Nr. 3 und 7 (Gutachten) und lfd.
Nr. 4 bis 6 (Beratungsdienstleistungen)
Die Einbeziehung externer Spezialisten
ist für die erfolgreiche Durchführung von Unternehmensprivatisierungen
unerlässlich und bei derartigen Verfahren sowohl bei Verwaltungen als auch in
der Wirtschaft grundsätzlich gängige Praxis. Vergabeverfahren werden erst
eingeleitet, wenn ein Projekt auf der politischen Ebene beschlossen wurde.
Aufträge dieser Art unterscheiden sich insofern von Gutachten, auf die der
Auflagenbeschluss abzielt, und unterliegen diesem daher nicht.
Der Hauptausschuss hatte in seiner
Sitzung am 11.6.1997 aufgrund eines Schreibens SenFin - VII A 13 - vom
4.6.1997 zur Unterrichtung über Privatisierungsverfahren zugestimmt, dass der
damalige - insoweit gleichlautende - Auflagenbeschluss zu den Titeln 526 15 und
540 10 in Bezug auf den Bereich Vermögensaktivierungen für die Veräußerung von
Beteiligungsunternehmen als erfüllt anzusehen ist. Mit Schreiben SenFin – I A –
vom 22.3.2000 wurde der Hauptausschuss erneut darüber unterrichtet, dass der
Dienstleistungstitel für alle mit externer Unterstützung durchzuführenden
Maßnahmen der Vermögensaktivierung benötigt wird.
Bei den Gutachten handelt es sich um
Unternehmenswertermittlungen und ähnlichen Vermögensbewertungen. Sie enthalten
vertrauliche Unternehmensdaten, die nur für einen sehr eingeschränkten
Personenkreis bestimmt sind und daher
für am Verfahren Unbeteiligte oder für eine Weitergabe an die Bibliothek des
Abgeordnetenhauses nicht in Betracht kommen. Außerdem kann aus dem jeweiligen
Inhalt der Gutachten kein über die Durchführung von Privatisierungsvorhaben
hinausgehender Erkenntnisgewinn für Zwecke einer Bibliothek gezogen werden.
Zur lfd. Nr. 8
Es handelt sich um eine Dienstleistung zur Prozessoptimierung und nicht um ein Gutachten im Sinne des Auflagenbeschlusses.
Die im selben Zusammenhang veranstalteten
wissenschaftlichen Gesprächskreise hatten ebenfalls keinen
"Gutachtencharakter" im Sinne des Auflagenbeschlusses. Sie
beinhalteten lediglich eine beratende Diskussion mit Professoren und wurden nur
der Vollständigkeit halber mit aufgeführt. Auch wegen der vergleichsweise
geringen Kosten ist keine Unterrichtungsnotwendigkeit des Hauptausschusses
gesehen worden.
Im übrigen ist zu folgenden Leistungen
der Hauptausschuss unterrichtet worden:
Zur lfd. Nr. 9 und 15
Zur 68. Sitzung des Hauptausschusses (Rote Nummer 2319) vorgelegt, in die 69. Sitzung (03.03.2004) vertagt und dort beraten.
Zur lfd. Nr. 11
Das Gutachten ist dem Hauptausschuss im
Zusammenhang mit dem Senatsbeschluss vom 5. November 2002 zur Kenntnis gegeben
worden.
Zusatzinformationen:
Zur lfd. Nr. 16
Klageschrift, welche die Klage Berlins vor dem BVerfG begründet.
Zur lfd. Nr. 17
Wirtschaftswissenschaftliche Studie als
Anlage zur Klageschrift. Die Klageschrift einschließlich der ergänzenden Anlagen
ist dem Hauptausschuss im Zusammenhang mit dem Senatsbeschluss vom 02.09.2003
zur Kenntnis gegeben worden.
--------------
Zur lfd. Nr. 18 und 19
Es handelt sich nicht um Gutachten,
sondern um wissenschaftliche Unterstützung bei der Auswertung von Finanzdaten
anderer Bundesländer, insbesondere für die Erstellung eines Prototyps für den
Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“.
Zur lfd. Nr. 20 und 21
Es handelt sich nicht um ein Gutachten im
Sinne des Auflagenbeschlusses, sondern um juristische und verkehrswirtschaftliche
Beratung.
Zur lfd. Nr. 22 bis 27, 35 und 46
Zur lfd. Nr. 28 bis 32 und 47
Zur lfd. Nr. 34
Bei der Inhousevergabe an den LIT handelt es sich um eine Beratungsdienstleistung zur Erstellung von Verdingungsunterlagen und nicht um ein Gutachten.
Zur lfd. Nr. 36
Zur lfd. Nr. 37 bis 40
Zur lfd. Nr. 41
Siehe Vorbemerkung.
Zur lfd. Nr. 42 und 43
Vorlage an den Unterausschuss VermB am
17.01.2001.
Zur lfd. Nr. 44
Juristische Beratungsdienstleistung.
Dessen ungeachtet erfolgte auch wegen der Eilbedürftigkeit keine Beteiligung
des Hauptausschusses.
Zur lfd. Nr. 45
Kein Gutachten im Sinne des Auflagenbeschlusses, sondern juristische Beratung in einer Spezialfrage.
Die fraglichen Auflagenbeschlüsse beziehen sich nur
auf Gutachten, die von der Hauptverwaltung beauftragt wurden.
Dessen ungeachtet ist darauf hinzuweisen, dass es
sich mehrheitlich um Gutachten aufgrund rechtlicher Verpflichtungen handelt.
2. Begründung warum ist das
Gutachten an die Berliner Beratungsdienste aus dem Jahr 2003 im Wert von
130.000 € nicht aufgeführt worden ist (vgl. Beantwortung der mündlichen Anfrage
- Drs. 20245)?
Hierzu wird berichtet:
Beim Prüfauftrag für
Handlungsoptionen des Jugendaufbauwerks Berlin an die Berliner Beratungsdienste
handelt es sich nicht um die Erstellung eines Gutachtens der Senatsverwaltung
für Bildung, Jugend und Sport.
3. Vervollständigung der
Daten des Vergabezeitpunkts zu den in Anlage 1 aufgeführten Aufträgen.
Hierzu wird berichtet:
Die Daten wurden in der Anlage 1 vervollständigt.
4.
Begründung des
Vorliegens der Voraussetzungen nach Art. 89 VvB zu den in Anlage 2 aufgeführten
Aufträgen.
Hierzu wird berichtet:
Die Gründe werden in der Anlage 2 zu den Fragen der CDU angegeben.
Es besteht in jedem Fall eine Verpflichtung der Verwaltungen, vor Auftragserteilung das Vorliegen der Voraussetzungen nach Art. 89 VvB zu prüfen. Es besteht jedoch haushaltsrechtlich keine Pflicht, das Ergebnis dieser Prüfungen in schriftlichen Vermerken festzuhalten. Wegen der deshalb uneinheitlichen Handhabung in den Verwaltungen wurde auf die Beifügung von Vermerken verzichtet. Die angestellten Erwägungen sind jedoch entsprechend der Fragestellung der Anlage 2 zu entnehmen.
5.
Ergänzung des Berichts
um die Aufträge, die nach dem durch den Bericht dargestellten Zeitraum (25.
Februar 2004) bis zum Ende der vorläufigen Haushaltswirtschaft 2004 (1. April
2004) erteilt worden sind.
Hierzu wird berichtet:
|
Kapitel |
Titel |
Betrag T€ |
Datum |
Thema |
Vertragspartner |
|
|
0614 |
54060 |
53,5 |
27.02.04 |
Beratung Realisierung Masterplans IMOG |
AWS Consulting |
Verlängerungsoption ausgeübt |
|
1202 |
52601 |
11,5 |
18./19.03.04 |
Verfassungsbeschwerde der Enteignungsbehörde beim BVerfG |
a) Rechtsanwalt Dr. Scharmer, b) Freihändig gem. § 2 Abs.1 Satz 2 VOF |
Vertragspartner ist Verfassungsrechtler und wird Berlin auch vor dem
BVerfG vertreten; Hauseigene Juristen sind dort nicht zugelassen. |
6. Begründung zu einzelnen Auftragskomplexen:
Nachstehend werden die Fragen zu den einzelnen Auftragskomplexen zunächst im Zusammenhang der vorgeschalteten Fragen und danach gegebenenfalls noch detailliert zu den einzelnen Gutachten und Beratungsaufträgen bei den jeweiligen Berichtszeilen beantwortet.
Neuordnungsagenda
Welche
Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart jeweils
begründet und warum wurde der Auftrag gesplittet?
|
Kapitel |
Titel |
Betrag T€ |
Datum |
Thema |
Vertragspartner |
Seite des
Berichts |
|
2908 |
54001 |
17,1 |
02.10.02 |
Strategieberatung
bei der Erarbeitung des Modernisierungsprogramms Berlins
|
Roland Berger |
1 |
|
2908 |
54001 |
340,5 |
29.11.02 |
Wie oben
|
Wie oben |
1 |
Hierzu wird berichtet:
Es
handelte sich um eine beschränkte Ausschreibung nach § 3 Abs. 4 Ziff. 4 der
VOL/A in Verbindung mit § 55 Abs. 7 LHO. Die Aufträge wurden beschränkt
ausgeschrieben, da vor dem Hintergrund der extremen Haushaltsnotlage die
notwendigen Maßnahmen für die in den Richtlinien der Regierungspolitik festgelegte
umfassende Neuordnung der Berliner Verwaltung unverzüglich einzuleiten waren.
Das Zeitfenster hierfür wurde vom Senat als eng begrenzt angesehen.
Mit Schreiben vom 16. September 2002 sind vier Unternehmensberatungen aufgefordert worden, eine Skizze für eine Gesamtberliner Modernisierungs- und Konsolidierungsstrategie vorzulegen. Dieser Einstieg wurde gewählt, um die Leistungsfähigkeit namhafter externer Unternehmensberatungen bei der Erstellung eines strategischen Gesamtkonzepts für die aufgabenkritische Neuordnung zu erproben. Zu diesem Zeitpunkt bestanden weder gesicherte Erkenntnisse darüber, ob die Vorgehensstrategie des Steuerungstandems (Chef der Senatskanzlei, SenFin) durch den Staatssekretärsausschuss für Verwaltungsmodernisierung akzeptiert werden würde, noch ob das Gremium einen Bedarf für eine weitere externe Begleitung annehmen würde.
Die neue beschränkte Ausschreibung zu lfd. Nr. 2 wurde notwendig, da der Staatssekretärsausschuss für Verwaltungsmodernisierung in seiner Sitzung am 22.10.2002 beschlossen hatte, dass wegen der inhaltlichen und zeitlichen Dimensionen der Neuordnung der Aufgaben der Berliner Verwaltung externer Sachverstand zur zeitlich begrenzten Unterstützung des Reformprozesses (Coaching des Staatssekretärsausschusses, Unterstützung des operativen Managements) herangezogen werden soll. Die Senatskanzlei und die Senatsverwaltung für Finanzen wurden gebeten, unverzüglich das Vergabeverfahren für eine externe Prozessbegleitung einzuleiten.
Welche
Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart jeweils
begründet und warum wurde der Auftrag gesplittet?
Hierzu wird berichtet:
Wegen
der zunächst auf das Jahr 2002 begrenzten Finanzierung wurde als Vertragsart
ein Rahmenvertrag öffentlich ausgeschrieben. Der abgeschlossene Rahmenvertrag
regelt die grundsätzlichen Rechte und Pflichten und endet zum 30.06.2004. Zum
Rahmenvertrag wurden Abrufvereinbarungen zur Ausgestaltung der
Leistungserbringung in zeitlicher und quantitativer Hinsicht vereinbart, die
jeweils für das laufende Haushaltsjahr gelten. Die Abrufvereinbarung für das
Haushaltsjahr 2003 umfasste ein Gesamtvolumen/-bedarf von 180 T€. Voraussetzung
zur Zuweisung der Mittel war der Abschluss einer Projektvereinbarung mit SenFin
und der Senatskanzlei, der zu Beginn des Jahres noch nicht vollzogen war.
Weitere Voraussetzung war das Inkrafttreten des Haushalts. Zur Fortführung und
damit Gewährleistung des Projektverlaufs wurden deshalb jeweils "Abschlagszahlungen" für
jeweils Januar/Februar 2003 (circa 30 T€) und März/April 2003 (circa 20 T€)
vorgenommen. Die "Restsumme" in Höhe von circa 124 T€ und damit
der Gesamtbedarf in Höhe von 180 T€ wurde nach Beschluss des
Staatssekretärausschusses zur Verwaltungsmodernisierung am 7.04.2003 anerkannt
und bewilligt. Mit Inkrafttreten des Haushalts wurden die Mittel zugewiesen.
Welche
Ressourcen der Berliner Verwaltung sind in dieses Projekt geflossen, wie wurde
dieses Projekt in der Kosten- und Leistungsrechnung abgebildet und welche
Gesamtkosten sind bisher entstanden?
Hierzu wird berichtet:
Das Projekt Landesämter wurde beziehungsweise wird in der Kosten- und Leistungsrechnung unter der Projektnummer 27613 (Kostenstelle 005010.00) abgebildet; es sind folgende Kosten entstanden beziehungsweise gebucht worden:
|
Kostenart |
anteilig 2002 |
2003 |
|
|
|
|
|
Personalkosten |
77.473 € |
481.247 € |
Sachkosten
|
42.545 € |
179.622 € |
|
Verrechnungskosten |
0 € |
43.685 € |
|
Kalkulatorische Pensionszuschläge |
17.528 € |
101.117 € |
|
Umlagen |
192.631 € |
149.703 € |
|
Summe |
330.141 € |
955.374 € |
|
davon budgetunwirksam |
29.804 € |
26.218 € |
|
Kapitel |
Titel |
Betrag T€ |
Datum |
Thema |
Vertragspartner |
Seite des
Berichts |
|
2908 |
54002 |
42,4 |
06.11.02 |
Externe
Unterstützung zur Neustrukturierung von Berliner Landesämtern
|
Mummert Consulting AG |
2 |
|
2908 |
54002 |
30,0 |
21.03.03 |
Wie oben
|
Wie oben |
4 |
|
2908 |
54002 |
20,1 |
22.04.03 |
Wie oben
|
Wie oben |
4 |
|
2908 |
54002 |
124,1 |
23.07.03 |
Wie oben
|
Wie oben |
4 |
Welche
Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart jeweils
begründet und warum wurde der Auftrag gesplittet?
Hierzu wird berichtet:
Alle drei Verträge waren Abrufverträge auf der Grundlage des Rahmenvertrages vom 09.06. /01.7.1998 zwischen der Firma SAP und der SenInn
Der Auftrag wurde nicht gesplittet, die Beratungsverträge sind der zeitlichen und auch inhaltlichen Historie geschuldet. Hierzu einige Erläuterungen:
Das IPV-Verfahren ist im Rahmen eines Projektes entwickelt und eingeführt worden; rechtzeitig zur Währungsumstellung (01.01.2002) sind die früheren Personalbezugsverfahren Besoldung und Tarif damit abgelöst worden. In diesem Zusammenhang hatte SAP in 2000 den Auftrag erhalten, das IPV-Verfahren für den Bereich Tarif zu entwickeln und schrittweise zusammen mit dem Bereich Besoldung flächendeckend bis zur Währungsumstellung einzuführen. Um ab 2002 den laufenden Betrieb sicherzustellen, bedurfte es jedoch noch weiterer externer Unterstützung. Hier war man sich auf beiden Seiten zum Ende des Projektes einig, dass dies nur sinnvoll und kurzfristig von SAP erfolgen könnte, also dem "Entwickler" des Verfahrens. Es ist somit ein Vertrag zur Unterstützung im Rahmen der Konsolidierungsphase geschlossen worden.
Parallel dazu wurde bereits in 2001 von Seiten der Senatsfinanzverwaltung begonnen, dass zurückgestellte Modul Stellenwirtschaft/Stellenplanung zu entwickeln, da im SSC die Priorität auf der Ablösung der Personalbezugsverfahren lag. Das Projekt StellWuP wurde dementsprechend auch schon in 2001 örtlich im Landesverwaltungsamt angesiedelt und es konnte so eine enge Abstimmung mit dem SSC erfolgen. Dies führte unter anderen dazu, dass aus dem Vertrag vom 04.04.02 neben den laufenden Unterstützungsleistungen auch Leistungen für dieses Modul erbracht wurden.
Das Projekt StellWuP benötigte dann jedoch über das Jahr 2002 hinaus zur Fortführung weitere Unterstützung, so dass ein weiterer Vertrag (31.03.03) für das Projekt StellWuP geschlossen wurde. Diese Mittel wurden von Seiten SenFin zur Verfügung gestellt.
Da Berlin 2003 dann einen komplexen Anwendungstarifvertrag abgeschlossen hat, der kurzfristig im IPV-Verfahren umzusetzen war, benötigte das SSC wegen des Personalengpasses externe Unterstützung, um die entsprechenden Einstellungen in kurzer Zeit umzusetzen. Es musste daher der Vertrag vom 20.08.2003 geschlossen werden, da nur so die angewiesene Umsetzung zum Zahlmonat Oktober zu halten war. Mittel wurden vom Senator für Inneres diesbezüglich zugesagt, da das SSC hierfür keine Mittel vorgesehen hatte.
Welche
Ressourcen der Berliner Verwaltung sind in dieses Projekt geflossen, wie wurde
dieses Projekt in der Kosten- und Leistungsrechnung abgebildet und welche
Gesamtkosten sind bisher entstanden?
Hierzu wird berichtet:
Im Referat SSC des Landesverwaltungsamts wurde im Jahre 2003 erst die KLR eingeführt, das heißt ab Mai 2003 wurde das Produkt "Einsatz für das IPV-Verfahren" in den Berliner Produktkatalog aufgenommen und somit auch in der KLR bebuchbar. Ab diesem Zeitpunkt werden die Daten in der KLR erfasst. Ansonsten handelt es sich bei den Verträgen vom 04.04.2002 und 20.8.2003 um Beratungsleistungen zur Unterstützung des laufenden Betriebs des IPV-Verfahrens. Die Ausgaben/Kosten für das IPV-Verfahren sind aus dem Haushaltsplan aufgrund des eigenen Kapitels 0589 ersichtlich.
Welche
Kosten sind dem nicht softwarekompatiblen Anwendungstarifvertrag zuzurechnen?
Hierzu wird berichtet:
Aufgrund des komplexen Anwendungstarifvertrags Land Berlin musste externe Beratungsleistung (Vertrag vom 20.08.2003) eingekauft werden, die ohne den Vertrag beziehungsweise die zeitliche Vorgabe so nicht notwendig gewesen wäre. Über die hier genannten 23,5 T€ hinaus sind keine zusätzlichen Kosten entstanden. Die Leistung wurde durch das Stammpersonal aus Kapitel 0589 erbracht. Die in diesem Zeitraum anfallenden laufenden Geschäftsprozesse wurden auf ein gerade noch zu vertretendes Maß heruntergefahren, um die unabdingbaren zeitlichen Vorgaben einhalten zu können.
|
Kapitel |
Titel |
Betrag T€ |
Datum |
Thema |
Vertragspartner |
Seite des
Berichts |
|
1520 |
54060 |
87,2 |
31.03.03 |
Beratung
und Unterstützung bei der Einführung der SAP R/3-Module HR Organisationsmanagement,
Personalkosten und Stellenwirtschaft
|
SAP / LVwA AL(V) |
4 |
|
0589 |
54060 |
161,8 |
04.04.02 |
Unterstützung
des laufenden IPV-Betriebes sowie der Teilprojekte Stellenwirtschaft/-planung
(Konsolidierung)
|
SAP / LVwA AL(V) |
4 |
|
0589 |
54060 |
23,5 |
20.08.03 |
Unterstützung
bei der Umsetzung des Anwendungstarifvertrages des Landes Berlin
|
SAP / LVwA AL(V) |
4 |
Welche
Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart jeweils
begründet und warum wurde der Auftrag gesplittet?
Hierzu wird berichtet:
Der
Senat hat auf seiner Klausurtagung am 6./7. März 1994 beschlossen, die bereits
begonnene Polizeireform durch eine externe Begleitung zu unterstützen. Das
Abgeordnetenhaus hat davon in seiner Sitzung vom 7. September 1994 zustimmend
Kenntnis genommen und sich gleichzeitig für eine umfassende Begleitung der
Umsetzung der Strukturreform ausgesprochen. Der daraufhin geschlossene
Beratervertrag (kein Gutachtenauftrag!) wurde seitdem mehrmals, zuletzt am
18.12.2002, bis zu seinem endgültigen Ablauf zum Ende des Jahres 2003,
verlängert. Dies war erforderlich, weil durch eine Ausschreibung mit Sicherheit
kein wirtschaftlicheres Ergebnis (M&P hat den Honorarsatz seit 1995
konstant gehalten) zu erwarten war, da M&P an der Leistungsentwicklung
allein beteiligt war und damit in besonderem Maße über die notwendigen
fachlichen Vorkenntnisse über die Struktur der Polizeibehörde und die im Zuge
der Implementierung der Elemente der Verwaltungsreform vereinbarten Veränderungsnotwendigkeiten
verfügte. Andere Unternehmen hätten diese Fachdefizite zeit- und
kostenaufwändig abbauen müssen. Da vertragsgemäß lediglich Beraterleistungen
erbracht wurden, liegen keine Gutachten im eigentlichen Sinne vor, die der
Bibliothek des Abgeordnetenhauses hätten zur Verfügung gestellt werden
können.
Es
wurden jeweils Vertragsverlängerungsoptionen wahrgenommen, da jeweils bei
Vertragsabschluss nicht absehbar war, wann der zu begleitende Reformprozess zum
Abschluss gekommen sein würde.
Welche
Ressourcen der Berliner Verwaltung sind in dieses Projekt geflossen, wie wurde
dieses Projekt in der Kosten- und Leistungsrechnung abgebildet und welche
Gesamtkosten sind bisher entstanden?
Hierzu wird berichtet:
Kosten
aus vertraglicher Verpflichtung gegenüber M&P im Vertragszeitraum (1995 -
2003) in Höhe von insgesamt 4.843 T€. Die Leistungen der Polizei wurden von
Bediensteten im Rahmen der Regelorganisation und nicht durch freigestellte
Mitarbeiter erbracht Da in diesem
Zusammenhang kein entsprechendes Produkt eingerichtet war, sind die Kosten
nicht in der KLR abgebildet. Die KLR wurde in der Polizei zudem erst 2000/2001
eingeführt. Es ist deshalb keine Aussage zu den entstandenen Gesamtkosten
möglich.
Warum
wurde nicht auf die Erkenntnisse und Gutachten zurückgegriffen, die bereits zur
Umsetzung der Verwaltungsreform in den Bezirks- und Hauptverwaltungen vorlagen?
Hierzu wird berichtet:
Auf
die Polizei als Sonderbehörde sind aufgrund ihrer Struktur die gewonnenen
Erkenntnisse zur Umsetzung der Verwaltungsreform in den Bezirks- und Hauptverwaltungen
nur äußerst begrenzt anwendbar.
|
Kapitel |
Titel |
Betrag T€ |
Datum |
Thema |
Vertragspartner |
Seite des
Berichts |
|
0531 |
54010 |
256,0 |
01.01.02-31.12.02 |
Begleitung
der Einbeziehung der Berliner Polizei in die allgemeine Verwaltungsreform
|
Mummert und Partner Unternehmensberatung
GmbH |
5 |
|
0531 |
54010 |
242,0 |
01.01.03-31.12.03 |
Wie
oben
|
Wie oben |
5 |
Welche
Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart jeweils
begründet und warum wurde der Auftrag gesplittet?
Hierzu wird berichtet:
Zum Fragenkomplex "Vergabeart" wird auf die Anlage 2 verwiesen. Zur Frage des "Splittings" ist darauf hinzuweisen, dass es kein Splitting des Auftrags gab, weil sich die Notwendigkeit, einen zweiten Vertrag zu schließen, aus neueren Erkenntnissen ergab.
Weshalb
wurden Aufträge von verschiedenen Stellen erteilt, warum wurde es nicht aufgabenorientiert für die ganze Berliner
Verwaltung (unter Einbeziehung der Bezirke und der BIM) angelegt?
Hierzu wird berichtet:
Die derzeitige dritte Phase des Verwaltungsreformprozesses wird bestimmt durch den Zwang zur Haushaltskonsolidierung und die damit unlösbar verbundene Modernisierungs- und Strukturreform innerhalb der Berliner Verwaltung. Das erste aus Kapitel 1200, Titel 540 01 finanzierte Projekt der SenStadt war demgemäss die Neuausrichtung der bauenden Bereiche. Den Kern der neuen Struktur der beiden bauenden Abteilungen bilden nunmehr die nichtdelegierbaren Bauherren-/Bauträgerfunktionen Berlins. Diese Neuausrichtung hat entscheidend mit dazu beigetragen, dass SenStadt die Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung durch strukturelle Einsparungen in seinem Personal- und Sachmittelhaushalt erfüllen konnte. Die vorliegenden Ergebnisse haben insofern auch Pilotcharakter und können Impulse für die Reform der bauenden Bereiche der Bezirke geben; SenStadt hat jedoch im Hinblick auf die Zweistufigkeit der Berliner Verwaltung keine unmittelbare Möglichkeit zur Einflussnahme auf bezirkliche Organisationsformen. Dies gilt sinngemäß auch für den Geschäftsbereich der Berliner Polizei, wobei hier die Geschäftsverteilung des Senats maßgeblich ist. Die Ausgaben bei Kapitel 1295, Titel 540 21 stehen im Zusammenhang mit der Neustrukturierung des Stadterneuerungsreferats der Abteilung IV der SenStadt (Aufbau- und Organisationsberatung) und haben keinerlei Bezug zur Neuausrichtung der bauenden Bereiche.
Weshalb
wurde aus unterschiedlichen Titeln gezahlt?
Hierzu wird berichtet:
Der haushaltsmäßige Nachweis der Ausgaben bei verschiedenen Kapiteln und Titeln entspricht der Haushaltssystematik. Deshalb bestand auch das Erfordernis, die IT-Ausgaben, die durch die Neuausrichtung der bauenden Bereiche ausgelöst worden sind, bei den jeweils sachlich zutreffenden Titeln des Kapitels 1203 nachzuweisen. Die Ausgaben für die Grobkonzeption wurde demgemäss beim Titel 52613 nachgewiesen, die aus dem Konzept abgeleiteten, im Kern investiven Umsetzungsmaßnahmen aus dem Titel 812 83 finanziert. Neben den Ersatzbeschaffungen für die IT-Großverfahren sind hier auch die dazugehörigen Ausgaben für die Einführung und den Betrieb der Fachverfahren von 80.000 Euro nachgewiesen worden.
Welche
Ressourcen der Berliner Verwaltung sind in dieses Projekt geflossen, wie wurde
dieses Projekt in der Kosten- und Leistungsrechnung abgebildet und welche
Gesamtkosten sind bisher entstanden?
Hierzu wird berichtet:
Bezogen auf das Projekt zur Neuordnung der bauenden Bereiche gab es keinen spezifischen Projektkostenträger. Entsprechend den Regelungen im Vertrag waren vier Dienstkräfte der SenStadt mit Stellenanteilen zwischen 75 vom Hundert und 25 vom Hundert für rund 6 Monate in das Projekt eingebunden: Dies entspricht Personalausgaben von insgesamt rund 50.000 Euro.
Warum
wurde nicht auf die Erkenntnisse und Gutachten zurückgegriffen, die bereits im
Zuge der Umsetzung der Verwaltungsreform projektmäßig erarbeitet worden sind
und bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung seit 1997vorlagen?
Hierzu wird berichtet:
Gutachten bezogen auf eine Neuausrichtung der bauenden Bereiche lagen in der von der „Scholz-Kommission“ geforderten Radikalität („Umkehr der Beweislast“) nicht vor. Die Gutachten zum Baukosten-Controlling sind in das Projekt eingeflossen, decken aber nur einen kleinen Teil der eingeleiteten Maßnahmen ab.
|
Kapitel |
Titel |
Betrag T€ |
Datum |
Thema |
Vertragspartner |
Seite des
Berichts |
|
0553 0531 |
51900 51903 |
98,0 |
01.03.03 |
Organisatorische
Neuausrichtung des Baureferats der Berliner Polizei im Zusammenhang mit der
Erforschung von Managementsystemen im Bauwesen. Dies wurde explizit von
SenInn und dem Rechnungshof gefordert.
|
Bergische Universität Wuppertal |
6 |
|
Hierzu wird berichtet: Vergabeart: a) freihändige Vergabe, b) es handelt sich um ein Forschungsvorhaben. Der Inhalt und das Ergebnis war nicht beschreibbar, c) der Vertrag wurde als Gesamtleistung vereinbart. Verschiedene Stellen: Der Auftrag wurde nur von einer Stelle erteilt und bezog sich ausschließlich auf die Struktur und Einbindung des Baureferats in die Berliner Polizei. Unterschiedliche Titel: Die Finanzierung erfolgte, da es sich um originäre Begutachtungen von Ablaufstrukturen eines Baubereichs handelt, aus der Gruppe 519. Ressourcen Berlins: a) wie dargestellt 98.000,- €, b) Kostenstelle LPVA II, Kapitel neu 0553 (alt 0531), c) wie a) Rückgriff auf Erkenntnisse: Es handelt sich um ein Forschungsvorhaben für das es in Berlin bisher keine Ergebnisse und Grundlagen gibt. |
||||||
|
1200 |
54010 54001 (Fehlerkorrektur) |
160,0 |
01.04.02 |
Begleitung
der Umsetzung der Neuordnung der bauenden Bereiche
|
Roland Berger Strategy Consultans |
18 |
|
1203 |
52613 |
80,0 |
17.03.03 |
Erarbeitung
eines IT-Konzepts für die Abt. Hochbau aufgrund der Umstrukturierung
|
SYNCWORK AG |
18 |
|
1203 |
81283 |
37,0 |
22.07.03 |
externe
Unterstützung bei der Umsetzung des IT-Konzepts der Abt. Hochbau
|
SYNCWORK AG |
19 |
|
1295 |
54021 |
74,5 |
01.12.03 |
Organisationsberatung
- Aufbau- und Ablauforganisation Referat Stadterneuerung
|
Prognos AG |
24 |
Welche
Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart jeweils
begründet und warum wurde der Auftrag gesplittet?
Welche
Ressourcen der Berliner Verwaltung sind in dieses Projekt geflossen, wie wurde
dieses Projekt in der Kosten- und Leistungsrechnung abgebildet und welche
Gesamtkosten sind bisher entstanden?
|
Kapitel |
Titel |
Betrag T€ |
Datum |
Thema |
Vertragspartner |
Seite des
Berichts |
|
0531 |
81283 |
294,9 |
.2002 |
Beratung,
Erstellung eines fachlichen Konzepts, Projektmanagement und Qualitätssicherung
für das Projekt "POLIKS (Polizeiliches Landessystem zur Information, Kommunikation
und Sachbearbeitung)"
|
GHP/C_sar/EDS
|
7 |
|
0531 |
81283 |
347,6 |
.2003 |
Wie
oben
|
Wie
oben |
7 |
|
Hierzu wird berichtet: Für alle drei Maßnahmen: Vergabeart:
Es handelt es sich um ein EU-weites Vergabeverfahren. Dieser Auftrag wurde nicht gesplittet. Es handelt sich um einen Auftrag mit Optionen, der über die Jahre hinweg eine Begleitung des Projektes POLIKS zum Inhalt hatte. Ressourcen Berlins: In der Kostenrechnung wurde die Maßnahme unter dem Projekt POLIKS/AGIL über die Kostenstelle des LPVA IV unter der Produktnummer 76356 abgebildet. Eine separate Ausweisung ist nicht möglich. |
||||||
|
|
|
2,8 |
13.05.03 |
Anforderungsworkshop
zur PKI-Einführung im Zusammenhang mit POLIKS
|
Microsoft |
7 |
|
0531 |
81283 |
60,8 |
15.09.03 |
Beratende
Unterstützungsleistung für die Projektgruppe POLIKS
|
AlogO |
7 |
|
Hierzu wird berichtet: Vergabeart: Der Auftrag wurde im Wege der freihändigen Vergabe vergeben, da der Vertragspartner der einzige Anbieter war. Ressourcen Berlins: In der Kostenrechnung wurde die Maßnahme unter dem Projekt POLIKS/AGIL über die Kostenstelle des LPVA IV unter der Produktnummer 76356 abgebildet. Eine separate Ausweisung ist nicht möglich. |
||||||
Warum
hält der Senat keinen ausreichenden Sachverstand vor, um
Ausschreibungsverfahren ohne fremde Hilfe korrekt durchführen zu können?
Welche
Einzelpersonen waren Vertragspartner?
|
Kapitel |
Titel |
Betrag T€ |
Datum |
Thema |
Vertragspartner |
Seite des
Berichts |
|
0531 |
54060 |
3,1 |
30.07.03 |
Rechtliche
Beratung im Zusammenhang mit Ausschreibungsverfahren für PC-Arbeitsplätze
|
Einzelpersonen |
8 |
|
Hierzu wird berichtet: Frage zum
Sachverstand:
Die hohe Komplexität des Vergaberechts verlangt ein Spezialistenwissen. Bei den nur wenigen EU-weiten Auftragsvergaben ist es aus hiesiger Sicht wirtschaftlicher, in den Einzelfällen bedarfsorientiert externes Know-how einzukaufen, als hierfür teures Personal vorzuhalten und fortwährend weiterzubilden. Einzelpersonen: Rechtsanwalt Dr. Andreas Behr |
||||||
|
0531 |
54060 |
6,7 |
10.11.03 |
Rechtliche
Beratung im Zusammenhang mit Ausschreibungsverfahren für das Projekt
"PELZ II"
|
Einzelperson |
8 |
|
Hierzu wird berichtet: Frage zum Sachverstand: Die hohe Komplexität des Vergaberechts verlangt ein Spezialistenwissen. Bei den nur wenigen EU-weiten Auftragsvergaben ist es aus hiesiger Sicht wirtschaftlicher, in den Einzelfällen bedarfsorientiert externes Know-how einzukaufen, als hierfür teures Personal vorzuhalten und fortwährend weiterzubilden. Welche Einzelpersonen: Rechtsanwalt Markus Schmidt |
||||||
Welche
Vergabeart wurde jeweils gewählt?
Hierzu wird berichtet:
Hierfür wurde die nachfolgende Tabelle entsprechend ergänzt.
Welche
Ressourcen der Berliner Verwaltung stehen für das Beteiligungscontrolling zur
Verfügung?
Wie bereits im
Bericht an den Hauptausschuss vom 20.2.2004 ausgeführt, werden die Aufgaben des
Beteiligungscontrollings im weitesten Sinne von der zentralen Beteiligungsverwaltung
bei der Senatsverwaltung für Finanzen gemäß § 65 Abs. 2 LHO im
Zusammenwirken mit den jeweiligen Fachverwaltungen (zum Beispiel SenGesSozV für
die Vivantes GmbH) für die Beteiligungsunternehmen wahrgenommen. Dieser
Grundsatz der Aufgabenteilung war vom Senat mit Beschluss eines Berichtes an
den Hauptausschuss über die Grundsätze des Beteiligungsmanagements in Berlin am
10.2.2004 bekräftigt worden.
Die Aufgaben der Senatsverwaltung für Finanzen
umfassen neben der ihr vom Gesetzgeber zugewiesenen Rolle des Vertreters des
Gesellschafters Land Berlin in Gesellschafterversammlung und Hauptversammlung
der Beteiligungsunternehmen die Prüfung und Analyse der
betriebswirtschaftlichen Ergebnisse der Unternehmen, die Beurteilung ihrer
wirtschaftlichen Situation und - soweit
möglich - die Früherkennung von
wirtschaftlichen Risiken des jeweiligen unternehmerischen Handelns.
Aufgabe der Fachverwaltung ist die Ausrichtung
der Unternehmensstrategie und -konzeption der Beteiligungsgesellschaft an den
jeweiligen fachpolitischen Zielen, sowie die regelmäßige Prüfung über das
Fortbestehen der Voraussetzungen der Beteiligung des Landes.
Entsprechend dieser Aufgabenverteilung und des
Zusammenwirkens bei der Steuerung und Kontrolle der landeseigenen Unternehmen
müssen sowohl bei der zentralen Beteiligungsverwaltung, das heißt der
Senatsverwaltung für Finanzen, als auch bei den einzelnen Fachverwaltungen
entsprechende personelle Ressourcen vorgehalten werden.
Aufgrund eines Berichtsauftrages des Unterausschusses
Stellenwirtschaft vom 20.10.2003 (Rote Nr. 2337) wurde basierend auf einer
Abfrage bei allen Berliner Hauptverwaltungen darüber berichtet, welche Stellen
im organisatorischen Sinne sich mit dem Beteiligungscontrolling im Land Berlin
befassen. Der Bericht wurde vom Hauptausschuss zur Kenntnis genommen.
Warum
liegen weder für 2003 noch für 2004 Beteiligungsberichte vor?
Hierzu wird berichtet:
Es
wird ein Doppelbericht in veränderter Form für die (Geschäfts-) Jahre 2002 und
2003 im Herbst 2004 vorgelegt.
|
Kapitel |
Titel |
Betrag T€ |
Datum |
Thema |
Vertragspartner |
Seite des
Berichts |
|
1240 |
54010 |
234,0 |
17.12.02 |
Erstellung
einer Eigentümerstrategie
|
Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |
23 |
|
Hierzu wird berichtet: Beschränkte Vergabe |
||||||
|
1240 |
54010 |
3,0 |
08.05.02 |
Fachspezifische
Vorbereitung von LBB AR-Sitzungen
|
Bauckhage Consulting (Mc Kinsey) |
23 |
|
Hierzu wird berichtet: Freihändige Vergabe |
||||||
|
1320 |
54010 |
22,8 |
28.05.03 |
Prüfung
der Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung der Berliner Stadtreinigungsbetriebe
(BSR) gegenüber dem Land Berlin für die Straßenreinigung im Jahr 2002
(sogenannte Stadtabrechnung)
|
Ernst & Young |
32 |
|
Hierzu wird berichtet: Freihändige Vergabe |
||||||
|
1510 |
54010 |
174,1 |
01.12.01 |
Aktualisierung
der immobilienwirtschaftlichen Daten GSW für das Fortsetzungsverfahren
Privatisierung
|
f + b Beratung für Wohnen Immobilien und Umwelt
GmbH; Unternehmen war bereits von der Investmentbank Sal. Oppenheim nach beschränkter
Ausschreibung mandatiert |
35 |
|
Hierzu wird berichtet: Vergabeart:
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung (VOF); erfolgte
durch die Investmentbank Sal. Oppenheim im Jahr 2000 im Zuge des ersten
Privatisierungsverfahrens. Die VOF
ist einschlägig, da eine Leistung verlangt wurde, die im Wettbewerb mit
freiberuflich Tätigen erbracht wird. Private Dritte unterliegen nicht den
öffentlichen Vergabevorschriften; das Auswahlverfahren wurde jedoch in
Anlehnung an die Vergaberegelungen von der Bank durchgeführt. Es handelt sich
hierbei auch nicht um eine Maßnahme des Beteiligungscontrollings, sondern um
einen Teil des Privatisierungsverfahrens, das anderen Bedingungen entspricht. |
||||||
Welche
Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart jeweils
begründet und warum wurde der Auftrag gesplittet?
Hierzu wird berichtet:
Die
Beantwortung erfolgt in der unten stehenden Tabelle, jeweils zur einzelnen
Maßnahme.
Weshalb
wurden Aufträge von verschiedenen Stellen erteilt, warum wurde es nicht aufgabenorientiert für die ganze Berliner
Verwaltung (unter Einbeziehung der Bezirke und der BIM) angelegt?
Hierzu wird berichtet:
Die
Aufträge wurden sämtlich von SenFin erteilt. Der Rahmenvertrag mit
Ernst & Young sorgt dafür, dass das Facility Management-Konzept
auf alle geeigneten Bereiche der Berliner Verwaltung ausgedehnt werden kann, so
zum Beispiel jetzt auch im Bereich des bezirklichen Facility Managements.
Ernst & Young ist weiterhin beratend tätig bei der Einbeziehung
weiterer geeigneter Gebäudetranchen in das Facility Management-Konzept, zum
Beispiel der zentral verwalteten Schulen, der Polizei und Feuerwehr und der
Gebäude der Justiz.
Welche
Ressourcen der Berliner Verwaltung sind in dieses Projekt geflossen, wie wurde
dieses Projekt in der Kosten- und Leistungsrechnung abgebildet und welche
Gesamtkosten sind bisher entstanden?
Hierzu wird berichtet:
Durch Bildung der Projektgruppe Facility Management bei SenFin, die im Januar 2001 gegründet wurde und das Projekt bis zur Gründung der BIM GmbH begleitete, sind personelle Ressourcen in das Facility Management-Projekt eingeflossen. Es entstanden Personalkosten in Höhe von 733.000 € und Sachkosten in Höhe von rund 1.432.000 €.
Abbildung
in der KLR: Kostenstellen
- 65 000 2 00.00 – SenFin Abt. I -,
- 65 000 5 00.00 – SenFin Abt. II -,
- 65 000 6 00.00 – SenFin Abt. III -,
Kostenträger:
27262 – Facility Management
Warum
wurde nicht auf die Erkenntnisse und Gutachten zurückgegriffen, die bereits im
Zuge der Umsetzung der Verwaltungsreform auch auf Grund von Erkenntnissen beim
LAROV bereits in der 13. Legislaturperiode erarbeitet worden sind?
Hierzu wird berichtet:
Aktivitäten zum Aufbau eines Systems zur systematischen Erhebung von gebäudebezogenen Daten sowie zur effektiveren Gestaltung der Gebäudeverwaltung hat es bei den Senatsverwaltungen für Inneres sowie Stadtentwicklung bereits vor dem Projekt Facility Management gegeben. Eben diese Aktivitäten haben zur Schaffung der Projektgruppe bei der Senatsverwaltung für Finanzen geführt mit dem Auftrag, ein Konzept für das Facility Management zu entwickeln und zu implementieren. Insofern sind die angesprochenen Erkenntnisse in die Arbeit eingeflossen.
Inwieweit
wurde bezüglich der Kennzahlen auf Daten der Anlagenbuchhaltung der Kosten- und
Leistungsrechnung zurückgegriffen und wie ist die Schnittstelle des
Facility-Managements auf die Kosten- und Leistungsrechnung der Berliner
Verwaltung ausgestaltet?
Hierzu wird berichtet:
Der Beratungsauftrag zur Ermittlung von Benchmarks diente der Ermittlung von Soll-Kennzahlen, die zur Steuerung des Facility Managements für die Immobilien des Landes Berlin geeignet sind. Dabei ging es in erster Linie um Kennzahlen zur Steuerung der operativen Bewirtschaftungsleistungen einer Immobilie. In den Bereichen, in denen das Facility Management bereits eingeführt ist, werden nun sukzessive Ist-Kennzahlen neu ermittelt. Aus dem Vergleich dieser Kennzahlen mit im Beratungsauftrag entwickelter Soll-Kennzahlen-Matrix ergeben sich die angestrebten Steuerungsmöglichkeiten für das Facility Management.
Grundlage für das Berliner Facility Management (durch die BIM GmbH) ist eine betriebswirtschaftliche Buchhaltung. Diese ist Grundlage für die Ermittlung der Ist-Kennzahlen. Schnittstellen zur Anlagenbuchhaltung im kameralen Haushaltssystem bestehen deshalb nicht. Vergleiche mit aus der Kosten- und Leistungsrechnung ermittelten Kennzahlen sind mit Einschränkungen möglich.
Warum
wurde für einen Mustermietvertrag ein erheblicher Betrag aufgewendet, obwohl
Mustermietverträge in jedem Schreibwarenhandel erhältlich sind und im Land
Berlin laufend Mietverträge abgeschlossen werden?
Hierzu wird berichtet:
Bei
diesen Mietverträgen handelt es sich nicht um die üblichen
Standard-Mietverträge.
Die grundlegende Besonderheit liegt in der Tatsache, dass letztlich Einrichtungen des Landes Berlin einen Vertrag miteinander schließen. Neben dieser rechtlichen Besonderheit bestehen auch in der inhaltlichen Ausgestaltung der Verträge wesentliche Abweichungen von marktüblichen Mietverträgen. So zum Beispiel hinsichtlich der Instandhaltung, der Optimierung der Flächen-Inanspruchnahme (AllA-Raum) sowie Aufrechnungs- bzw. Minderungsrechten. Diese Besonderheiten sind in der gegebenen Ausgangssituation (Instandhaltungsrückstand) sowie den formulierten Zielen (Flächeneinsparung) begründet.
Die Einführung
des Berliner Facility Management (in Umsetzung des Abgeordnetenhaus-Beschlusses
vom 31.10.2002) hat zum Ziel durch eine Stärkung des Kostenbewusstseins bei
Gebäudenutzern zu einer effizienten Nutzung der Ressourcen zu kommen, Kosten
einzusparen und gleichzeitig die Zufriedenheit der Nutzer zu erhöhen. Mit dem
Vermieter-Mieter-Modell wird zwischen den Beteiligten eine Leistungsbeziehung
(auf der Grundlage des Berliner Haushaltes) geschaffen, die einem
privatrechtlichen Mietverhältnis so weit wie möglich entspricht.
Dementsprechend werden die Beteiligten als „Vermieter“ und „Mieter“ sowie die
betroffene Liegenschaft als „Mietgegenstand“ bezeichnet. Es besteht jedoch
Einigkeit zwischen den Vertragsparteien darüber, dass zwischen ihnen nicht die
üblichen zivilrechtlichen Mietvertragsbeziehungen vorliegen, weil auf beiden
Seiten die Interessen des Landes Berlin im Vordergrund stehen. Der Sache nach
handelt es sich um eine verwaltungsinterne Neuorganisation der Nutzung
landeseigener Dienstgebäude. Durch die Einbeziehung von Verfahren, die so weit
möglich „Marktmechanismen“ entsprechen, werden mit dem Vermieter-Mieter-Modell
jedoch aus sich selbst heraus wirksame Anreize zu Erreichung der formulierten
Ziele geschaffen.
|
Kapitel |
Titel |
Betrag T€ |
Datum |
Thema |
Vertragspartner |
Seite des
Berichts |
|
2908 |
54002 |
5,0 |
01.07.03 |
Rechtsberatung
zur Verwaltung von Dienstwohnungen im Rahmen des Facility Managements der
Berliner Forsten
|
luther-menold |
29 |
|
1510 |
54010 |
369,0 |
01.03.02 |
Beratung
bei Neuordnung des Facility Managements im Land Berlin
|
Arthur Andersen Real Estate GmbH neufirmiert als Ernst
& Young |
34 |
|
Hierzu wird berichtet: Vergabeart: Folgevertrag eines nach öffentlicher Ausschreibung vergebenen Auftrages. Begründung: Europaweite Ausschreibung, Einführung eines neuen Facility Managements- Konzeptes im Land Berlin, keine Erfahrungen bei Mitarbeitern das Landes vorhanden. Auftragssplittung: Keine Splittung, da Fortsetzung. |
||||||
|
1510 |
54010 |
178,0 |
01.04.03 |
Beratung
bei Neuordnung des Facility Managements im Land Berlin
|
Arthur Andersen Real Estate GmbH neufirmiert als
Ernst & Young |
34 |
|
Hierzu wird berichtet: Vergabeart: Folgevertrag eines nach öffentlicher Ausschreibung vergebenen Auftrages. Begründung: Europaweite Ausschreibung, Einführung eines neuen Facility Managements- Konzeptes im Land Berlin, keine Erfahrungen bei Mitarbeitern das Landes vorhanden. Auftragssplittung: Keine Splittung, da Fortsetzung. |
||||||
|
1510 |
54010 |
120,0 |
01.05.03 |
Erarbeitung
von Kennzahlen für Neuordnung des Facility Managements im Land Berlin
|
2COM Immobilien Competence, Consulting &
Management GmbH & Co. KG |
34 |
|
Hierzu wird berichtet: Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Begründung: Keine Spezialkenntnisse vorhanden. Auftragssplittung: Keine Splittung. |
||||||
|
1510 |
54010 |
150,0 |
09.09.02 |
Beratung
im Mietrecht (Mustermietvertrag)
|
Rechtsanwaltskanzlei Gassner, Stockmann & Kollegen |
45 |
|
Hierzu wird berichtet: Vergabeart: Freihändig, da anwaltliche Beratung. Begründung: Die anwaltliche Rechtsberatung, wie sie vorliegend in Anspruch genommen wurde, ist lediglich als nachrangige Dienstleistung gemäß § 2 Abs. 1 der VOF im Anhang I B der VOF aufgeführt. Für die Vergabe der dort genannten nachrangigen Dienstleistungen gelten – sofern der Schwellenwert von 200 T€ erreicht wird – lediglich die Transparenzvorschriften des § 8 Abs. 2 VOF (Aufgabenbeschreibung) sowie des § 17 VOF (Mitteilung über vergebene Aufträge). Auftragssplittung: Keine Splittung. |
||||||
Welche
Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart jeweils
begründet und warum wurden Aufträge gesplittet?
Hierzu wird berichtet:
Zu
Berichtsaufträgen Bankgesellschaft:
Die
Aufträge an die aufgelisteten Berater im Rahmen der Krise der Bankgesellschaft
wurden freihändig vergeben, da keine Zeit verblieb ein europaweites
Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Darüber hinaus wäre unter Umständen auch
kein anderes Ergebnis bei einer Ausschreibung herausgekommen, da sowohl die
Rechtsberater als auch die Investmentbank bereits 1999 für Berlin im Rahmen der
Vorarbeiten zu einer möglichen Fusion der Bankgesellschaft mit der NordLB
gearbeitet hatten und deshalb die Besonderheiten der Bankgesellschaft kannten.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wurden mit Hilfe des
Wirtschaftsprüferverbandes IDW gefunden, da die bekannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
bereits für den Konzern Bankgesellschaft tätig gewesen waren.
Welche
Ressourcen der Berliner Verwaltung sind in die einzelnen Projekte geflossen,
wie wurden diese Projekte in der Kosten- und Leistungsrechnung abgebildet und
welche Gesamtkosten sind für die einzelnen Projekte bisher entstanden?
Hierzu wird berichtet:
Privatisierungsvorhaben
werden im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung als Projekte eingerichtet
und geführt. Einzelne Leistungen werden projektbezogen gebucht und die Daten
nach Beendigung eines Vorhabens zusammengeführt.
Der Gesamtaufwand in bezug auf die Ressourcen der Verwaltung steht für die Projekte Feuersozietät, Theater des Westens und GSW noch nicht fest, weil die abschließenden Daten erst mit Beendigung sämtlicher Vollzugsakte im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung erhoben werden. Die Projekte sind noch nicht beendet.
Zu
Berichtsaufträgen Bankgesellschaft:
In
der Berliner Verwaltung waren insgesamt vier Mitarbeiter der Beteiligungsverwaltung
bei SenFin und der Staatsaufsicht bei SenWAF ausschließlich mit dem Konzern
Bankgesellschaft befasst. Die Kosten der Berater können der Tabelle entnommen
werden.
Inwieweit
kann der Senat inhaltlich noch Herr des Verfahrens sein, wenn der Sachverstand
überwiegend von externen Beratern gestellt wird?
Hierzu wird berichtet:
Herr
des Verfahrens bei Privatisierungsvorhaben ist ausschließlich und jederzeit die
Exekutive. Sie hat die Gesamtverantwortung und sie allein steuert den Ablauf
der Verfahren. In keinem Fall ist diese Aufgabe und Verantwortung auf Externe
übertragen worden. Externer Sachverstand wird für solche Fragen hinzugezogen,
bei denen Spezialistenwissen erforderlich ist, etwa bei Bewertungen durch
Wirtschaftsprüfer und im rechtlichen Bereich. Es ist in der Regel unmöglich,
derartige Verfahren sachgerecht und ohne gravierende Nachteile für das Land –
insbesondere sind hier Gewährleistungen Berlins aus den Vertragsverhältnissen
mit den Erwerbern von Geschäftsanteilen des Landes zu nennen - durchzuführen,
ohne Experten einzubeziehen. Die Verfahren unterscheiden sich im übrigen nicht
von der Vorgehensweise in früheren Legislaturperioden und werden auch in der
Privatwirtschaft nicht anders gehandhabt.
Zu
Berichtsaufträgen Bankgesellschaft:
Die
einzelnen Aufträge, Zwischen- und Endergebnisse der Berater sind mit den
Mitarbeitern der Verwaltung intensiv diskutiert und abgesprochen worden. Dazu
hat es nahezu täglich Kontakte gegeben. Darüber hinaus ist im Rahmen des
Privatisierungsverfahrens ein wöchentlicher Jour Fixe mit dem Finanzsenator
durchgeführt worden.
Warum
hält der Senat vor dem Hintergrund der Privatisierungsaktivitäten der letzten
10 Jahre und der auch zukünftig anstehenden erheblichen Privatisierungen nicht
verstärkt eigenes qualifiziertes Personal vor?
Hierzu wird berichtet:
Soweit
es um Wirtschaftsprüfer, andere Bewertungsspzialisten, Steuerberater, Anwälte
mit Schwerpunkt auf größeren M&A-Transaktionen und Berater aus der Investmentbank-Branche
geht, wäre es schon aus Kostengründen nicht sinnvoll, derartige Spezialisten
dauerhaft in der Verwaltung zu beschäftigen, weil deren Kenntnisse und
Fähigkeiten nur phasen- oder ausschnittsweise benötigt werden. Darüber hinaus
bedarf jede Transaktion wiederum unterschiedlicher Spezialkenntnisse, die nicht
in der Hand eines festen Personenkreises vereinigt werden kann. So ist
Spezialwissen zum Beispiel im Versicherungsbereich anders als im
Wohnungsbereich und dieses wiederum unterschiedlich zum Versorgungssektor, der
für sich ebenfalls aufgefächert ist. Außerdem darf bezweifelt werden, dass
Personen mit der erforderlichen Qualifikation und Erfahrung für eine Tätigkeit
in der öffentlichen Verwaltung gewonnen werden könnten.
Zu Berichtsaufträgen Bankgesellschaft:
Allein
um potentielle Investoren bei der Wiederaufnahme des Privatisierungsverfahrens
Bankgesellschaft anzusprechen, sind Berater auch in Zukunft notwendig. Die bei
dem ersten – im letzten Jahr beendeten – Privatisierungsverfahren gemachten
Erfahrungen sind wertvoll für die Wiederaufnahme des Verfahrens, können jedoch
nicht den externen Sachverstand völlig ersetzen.
|
Kapitel |
Titel |
Betrag T€ |
Datum |
Thema |
Vertragspartner |
Seite des
Berichts |
|
1320 |
54010 |
11,9 |
24.09.03* |
Herabsetzung
Stammkapital BWB
|
White Case &
Feddersen |
32 |
|
Hierzu wird berichtet: *) Bei dem eingetragenen Datum des Vertragsabschlusses liegt ein redaktioneller Fehler vor. Auftragserteilung erfolgte am 24.09.2001 (liegt damit nicht im Berichterstattungszeitraum). Antwort zu 1.: Freihändige Vergabe, da White Case & Feddersen für die damalige Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie bereits die Teilprivatisierung der BWB begleitet hatte. Antwort zu 2.und 3.: Geleitet wurde dieser Auftrag durch Mitarbeiter der damaligen
Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie; die einzelnen Kosten sind
nicht zu bestimmen, da das Produkt eine solche Begleitung/Betreuung nicht
abbildet und diese Betreuung sich nicht quantifizieren lässt. Antwort zu 4.: Die Durchführung der Änderung des Teilprivatisierungsgesetzes und die Änderung des Konsortialvertrages waren Spezialaufgaben, die den notwendigen Sachverstand externer Berater erforderlich machte. |
||||||
|
1310 |
54010 |
27,4 |
05.08.03 |
Änderung
Kons. Vertrag BWB
|
Rechtsanwälte Hengeler Mueller |
32 |
|
Hierzu wird berichtet: Antwort zu 1.: Freihändige Vergabe; die Kanzlei Hengeler und Mueller hat den ursprünglichen Konsortialvertrag für Berlin verhandelt. Insofern war die Erfahrung dieser Kanzlei bei der Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils vom 31.12.1999 einzubringen. Antwort zu 2.und 3.: Geleitet wurde dieser Auftrag durch Mitarbeiter der Senatsverwaltung
für Wirtschaft, Arbeit und Frauen mit Beteiligung der Senatsverwaltung für
Finanzen; die einzelnen Kosten sind nicht zu bestimmen, da das Produkt eine
solche Begleitung/Betreuung nicht abbildet und diese Betreuung sich nicht
quantifizieren lässt. Antwort zu 4.: Die Durchführung der Änderung des Teilprivatisierungsgesetzes und die Änderung des Konsortialvertrages waren im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe Spezialaufgaben, die den notwendigen Sachverstand dieser externen Berater erforderlich machte. |
||||||
|
1320 |
54010 |
297,9 |
11.08.03 |
Änderung
Kons. Vertrag BWB
|
Rechtsanwälte Hengeler Mueller |
32 |
|
Hierzu wird berichtet: Antwort zu 1.: Siehe vorstehende Antwort. Der weitere Auftrag ergab sich aus der Komplexität der Materie und war im Hinblick auf den Zeitfaktor dringend zu realisieren. Antwort zu 2.und 3.: Siehe vorstehende Antworten. |
||||||
|
1320 |
54010 |
21,3 |
28.11.03 |
Änderung
Kons. Vertrag BWB
|
Rechtsanwälte Hengeler Mueller |
32 |
|
Hierzu wird berichtet: Siehe vorstehende Antworten. |
||||||
|
1320 |
54010 |
155,5 |
29.9.02 / 25.10.02 |
betriebswirtschaftliche
und landwirtschaftliche Begleitung des Privatisierungsverfahrens
|
Büro Dr. Hünersdorf |
33 |
|
Hierzu wird berichtet: Antwort zu 1.: Beschränkte Ausschreibung; Beauftragung durch die Betriebsgesellschaft Stadtgüter mbH; spätere Kostenerstattung durch Berlin auf Anraten der Wirtschaftsprüfer (Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung). Antwort zu 2.: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Senatsverwaltungen für
Wirtschaft, Arbeit und Frauen haben
unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Finanzen das Projekt
„Stadtgüter-Privatisierung“ geleitet. Die einzelnen Kosten sind nicht zu
bestimmen, da das Produkt eine solche Begleitung/Betreuung nicht abbildet und
diese Betreuung sich nicht quantifizieren lässt. Antwort zu 3.: Das Privatisierungsvorhaben „Stadtgüter“ wurde durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen und die Senatsverwaltung für Finanzen betrieben. Antwort zu 4.: Für die Durchführung von Privatisierungsaufgaben ist die Inanspruchnahme besonderen landwirtschaftlich-fachspezifischen Expertenwissens erforderlich. |
||||||
|
? s.u. |
? s.u. |
199,1 |
01.01.02 |
Rechtliche
Begleitung Privatisierung Theater des Westens
|
Gleiss Lutz Hootz Hirsch |
35 |
|
Hierzu wird berichtet: Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung (VOF). Vergabebekanntmachung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften ist erfolgt. Die VOF ist einschlägig, da es sich um eine freiberufliche Leistung handelt. Es wurde ein eingegrenzter Wettbewerberkreis angesprochen (Einholung von sechs Angeboten), da für das verlangte Leistungsspektrum von vornherein nur Kanzleien einer ausgewählten Kategorie in Betracht kamen. Die Kosten wurden im übrigen vom Erwerber der Geschäftsanteile durch die Zahlung einer Kostenpauschale übernommen. |
||||||
|
1510 |
54010 |
199,3 |
01.08.02 |
Privatisierung
Feuersozietät, Öffentliche Leben (die Kosten zunächst verauslagt, werden über
die Kostenpauschale der Erwerber in den Haushalt zurückgeführt)
|
B. Metzler GmbH, Investmentbank |
36 |
|
Hierzu wird berichtet: Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Vergabebekanntmachung, VOF (europaweite Ausschreibung). Anschließende Vergabebekanntmachung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften ist erfolgt. Die VOF ist einschlägig, da eine Leistung verlangt wurde, die im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen erbracht wird. Die europaweite Ausschreibung erfolgte, weil vor der Bekanntmachung mit einem Überschreiten des Schwellenwertes von 200 T€ gerechnet wurde. Die Erwerber haben auch hier die Aufwendungen im Wege einer Kostenpauschale übernommen. |
||||||
|
1510 |
54010 |
422,1 |
01.09.02 |
Rechtsberatung
im Rahmen der Rechtsformumwandlung und der Privatisierung Feuersozietät,
Öffentliche Lebensversicherung (die Kosten zunächst verauslagt, werden über
die Kostenpauschale der Erwerber in den Haushalt zurückgeführt)
|
B. Metzler GmbH, Investmentbank |
36 |
|
Hierzu wird berichtet: Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung (VOF). Vergabebekanntmachung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften ist erfolgt. Die VOF ist einschlägig, da es sich um eine freiberufliche Leistung handelt. Es wurde ein eingegrenzter Wettbewerberkreis angesprochen (Einholung von sechs Angeboten), da für das verlangte Leistungsspektrum von vornherein nur Kanzleien einer ausgewählten Kategorie in Betracht kamen. Erstattung der Kosten durch die Erwerber durch Zahlung einer Kostenpauschale. |
||||||
|
1510 |
54010 |
84,4 |
01.10.02 |
Aktualisierung
Unternehmenswertgutachten, Privatisierungsverfahren GSW 2. Phase
|
BDO, hatte bereits das erste
Unternehmens-wertgutachten erstellt |
36 |
|
Hierzu wird berichtet: Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung (VOF); erfolgte anlässlich des Beginns des Privatisierungsverfahrens im Jahr 2000. Die VOF ist einschlägig, da es um eine freiberufliche Leistung geht. Es wurde ein eingegrenzter Wettbewerberkreis angesprochen (Einholung von sechs Angeboten im Jahr 2000), da für das verlangte Leistungsspektrum von vornherein nur Wirtschaftsprüfer und vergleichbare Spezialisten in Betracht kamen. Erstattung der Kosten durch die Erwerber durch Zahlung einer Kostenpauschale. |
||||||
|
2990 |
54010 |
7810,0 |
05.06.01 laufend |
Beratung
(Rechtsanwälte) im Rahmen Krise der Bankgesellschaft, davon
-
Risikoabschirmung 1.182 T€
-
Privatisierung 2.330 T€
-
EU-Beihilfeverfahren
2.115 T€
-
Rechtliche Begleitung
der Sanierung 2.183 T€
|
Freshfields Bruckhaus Deringer |
45 |
|
2990 |
54010 |
81,0 |
11.01.02 |
Beratung
(WP) im Rahmen der Krise der Bankgesellschaft,
darunter
1.400 T€ für Privatisierungsverfahren
|
Fasselt & Partner |
45 |
|
2990 |
54010 |
2743,0 |
09.01.02 24.05.02
03.12.02 |
Beratung
(WP) im Rahmen der Krise der Bankgesellschaft,
darunter
1.400 T€ für Privatisierungsverfahren
|
Susat & Partner OHG |
45 |
|
2990 |
54010 |
2431,0 |
16.09.02 20.02.04 |
Beratung
(Investmentbank) im Rahmen der Krise der Bankgesellschaft
|
Citigroup (vormals: Schroders Salomon Smith Barney
– Salomon Brothers AG) |
45 |
Welche
Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart jeweils
begründet und warum wurde der Auftrag gesplittet (d.h. welche Notwendigkeit
bestand, die Einzelperson zusätzlich zu beauftragen)?
Hierzu wird berichtet:
Die Fremdleistung musste beauftragt werden, weil es sich um eine erstmalig vorkommende äußerst komplexe Materie handelte. Wegen der herausragenden Bedeutung musste Expertenwissen herangezogen werden. Die zusätzliche Beauftragung von Einzelpersonen neben der allgemeinen Prozessvertretung ist notwendig und bei Prozessen üblich, wenn es um schwierige Fragen verfassungsrechtlicher Relevanz geht. Die jeweilige Vergabeart wurde in der folgenden Tabelle zu jeder einzelnen Maßnahme ergänzt.
Warum
war es der Finanzverwaltung als für das Haushaltsrecht zuständige Behörde (nicht möglich [redaktionelle Klarstellung])
die Expertisen selbst zu erstellen und wie viele Stellen welcher Qualität
stehen für derartige Aufgabenstellungen zur Verfügung?
Hierzu wird berichtet:
Wegen der
Einmaligkeit und Besonderheit des Verfassungsgerichtsurteils stehen in der
Finanzverwaltung für derartige
Aufgabenstellungen keine Stellen zur Verfügung.
|
Kapitel |
Titel |
Betrag T€ |
Datum |
Thema |
Vertragspartner |
Seite des
Berichts |
|
1501 |
52615 |
5,0 |
30.11.03 |
Erstellung
einer gutachtlichen Stellungnahme zu der Auslegung und zu den Folgen des
Urteils des VGH von Berlin
|
Einzelperson |
37 |
|
Hierzu wird berichtet: Freihändige Vergabe, Bedarf an sofortiger Beratung durch einen hochkarätigen Verfassungsrechtler. |
||||||
|
1520 |
52615 |
57,2 |
04.11.03 |
Analyse
der Auswirkungen des VerfGH Berlin-Urteils
|
Freshfields Bruckhaus Deringer |
38 |
|
Hierzu wird berichtet: Freihändige Vergabe, Eilbedürftigkeit, besonderes Vertrauensverhältnis zu der Kanzlei/zu den Anwälten. |
||||||
|
1501 |
52615 |
19,8 |
20.11.03 |
Rechtliche
Stellungnahme zum Normenkontrollverfahren Haushaltsgesetz 02/03
|
Einzelperson |
45 |
|
Hierzu wird berichtet: Freihändige Vergabe, Eilbedürftige Interpretation des Urteils durch unseren Prozessvertreter erforderte sofortige Vergabe. |
||||||
Welche
Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart jeweils
begründet und warum wurde der Auftrag gesplittet?
Hierzu wird berichtet:
Freihändig - nach Qualifikation und Verfügbarkeit der Experten.
Die in der Vorlage (Rote Nummer 2463) einzeln aufgeführten Positionen sind somit keine sachlich gesplitteten Teile eines Auftrages. Sie stellen vielmehr jeweils aktuell aufeinander aufbauende und zum Teil voneinander abhängige wissenschaftliche Gutachten und Beratungsleistungen dar, welche die Bemühungen Berlins um die Gewährung von Sanierungshilfen durch die bundesstaatliche Gemeinschaft wissenschaftlich begründen.
Welche
Notwendigkeit bestand für die entgeltlichen „Gesprächskreise“, welchen
Gegenstand hatten diese und wer war daran beteiligt?
Hierzu wird berichtet:
Warum
war es der Finanzverwaltung als für das Haushaltsrecht zuständige Behörde nicht
möglich, die Expertisen selbst zu erstellen und wie viele Stellen welcher
Qualität stehen für derartige Aufgabenstellungen zur Verfügung?
und
Warum
war es der Finanzverwaltung als für das Haushaltsrecht zuständige Behörde die
Expertisen selbst zu erstellen?
Hierzu wird berichtet:
Um die Erfolgsaussichten eines Normenkontrollantrages vor dem Bundesverfassungsgericht zu optimieren, ist eine externe rechtswissenschaftliche beziehungsweise wirtschaftswissenschaftliche Beratung und Begleitung unabdingbar. Das Gewicht und die Bedeutung der vorgetragenen Positionen werden nicht zuletzt durch ein hohes Maß an Qualifikation und an persönlicher Reputation der externen und neutralen Experten auf dem Gebiet des Finanzverfassungsrechts determiniert.
Dieses Erfordernis wissenschaftlicher Unterstützung wird durch die bereits vorliegenden Stellungnahmen der Länder und der Bundesregierung untermauert.
Eine ausschließlich interne Erstellung der Expertisen war somit nicht sinnvoll und hätte vor dem Hintergrund des geschilderten Anspruchsniveaus des Rechtsstreites vor dem Bundesverfassungsgericht sowie dem Gegenstand der Klage keine angemessene verfassungsrechtliche Würdigung durch Berlin dargestellt
Für derartige außergewöhnliche Vorhaben stehen selbstverständlich keine Stellen zur Verfügung.
|
Kapitel |
Titel |
Betrag T€ |
Datum |
Thema |
Vertragspartner |
Seite des
Berichts |
|
1520 |
52615 |
34,8 |
6./ 16.05.02 |
Gutachten
zum Thema: "Extreme Haushaltsnotlage des Landes Berlin - verfassungsrechtliche
Vorraussetzungen für die Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen zum Zweck
der Haushaltssanierung"
|
Einzelperson |
37 |
|
1520 |
54010 |
5,0 |
27.11.02 |
Wissenschaftlicher
Gesprächskreis zur Vorbereitung der Klage beim BVerfG
|
6 Einzelpersonen |
37 |
|
1520 |
54010 |
3,0 |
06.02.03 |
Fortsetzung
des wissenschaftlichen Gesprächskreises
|
6 Einzelpersonen |
38 |
|
1520 |
52615 |
13,0 |
27.03.03 |
Erstellung
einer Begründung für Klage Berlins vor dem BVerfG zum Erhalt einer Sanierungsbeihilfe
des Bundes
|
Einzelperson |
38 |
|
1520 |
52615 |
11,6 |
27.03./ 02.04.03 |
Rechtswissenschaftlicher
Schriftsatz, der die Klage des Landes Berlins vor dem BVerfG begründet.
|
Einzelperson |
38 |
|
1520 |
52615 |
34,8 |
5./ 7.04.03 |
Wirtschaftswissenschaftliches
Gutachten zur extremen Haushaltsnotlage Berlins
|
Einzelperson |
38 |
Kassenautomaten
Welche
Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart jeweils begründet
und warum wurde der Auftrag gesplittet?
Hierzu wird berichtet:
Keiner der Aufträge wurde gesplittet.
Welche
Ressourcen der Berliner Verwaltung sind in dieses Projekt geflossen, wie wurde
dieses Projekt in der Kosten- und Leistungsrechnung abgebildet und welche
Gesamtkosten sind bisher entstanden?
Hierzu wird berichtet:
|
Kapitel |
Titel |
Betrag T€ |
Datum |
Thema |
Vertragspartner |
Seite des
Berichts |
|
1520 |
54060 |
181,8 |
15.10.02 |
Organisationsuntersuchung
ausgewählter Kassenbereiche des Landes Berlin inkl. Teilnahme Accenture am
Transfer-Workshop
|
Accenture |
40 |
|
Hierzu wird berichtet: Vergabeart: öffentlich (§ 55 LHO in Verbindung mit VOL/A). |
||||||
|
1520 |
54060 |
4,5 |
15.10.02 |
Fax-Server
Lösung LHK
|
Accenture |
40 |
|
Hierzu wird berichtet: Vergabeart: freihändig (§ 55 LHO in Verbindung mit VOL/A). |
||||||
|
1520 |
54060 |
11,5 |
15.10.02 |
Empfehlung
Elektronischer Schalter LHK im Rahmen der Organisationsuntersuchung
|
Accenture |
41 |
|
Hierzu wird berichtet: Vergabeart: öffentlich (§ 55 LHO in Verbindung mit VOL/A). |
||||||
|
1520 |
54060 |
3,4 |
13.02.03 |
Teilnahme
Best-practice- Workshop Bezirkskassen
|
Accenture |
41 |
|
Hierzu wird berichtet: Vergabeart: freihändig Zur Präsentation und Diskussion der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung ist die das Gutachten erstellende Firma heranzuziehen. |
||||||
|
1520 |
54060 |
9,3 |
27.05.03 |
Evaluation
der Pilotkassenautomaten in den Bezirken Treptow-Köpenick und Spandau von
Berlin
|
CSC Ploenzke |
41 |
|
Hierzu wird berichtet: Vergabeart: beschränkt, gemäß Nummer 7.1.1.1 AV zu § 55 LHO bei voraussichtlichen Kosten bis zu 25.000 €. |
||||||
|
1520 |
54060 |
266,6 |
22.10.03 |
Projektmanagement
im Rahmen der Lieferung von Kassenautomaten in den Bezirken
|
Hess SB-Automatenbau GmbH & Co. KG in Bietergemeinschaft mit Dogro GmbH & Co. KG |
41 |
|
Hierzu wird berichtet: Vergabeart: öffentlich (europaweit), Schwellenwert von 200.000 € mit Verpflichtung zu EU-weiter Ausschreibung. |
||||||
|
1520 |
54060 |
26,7 |
22.05.03 |
Juristische
Beratung bei EU-weiter Ausschreibung zur Beschaffung von Kassenautomaten
|
BAO Berlin GmbH |
46 |
|
Hierzu wird berichtet: Vergabeart: freihändig, besondere Dringlichkeit der Leistungserbringung gem. § 3 Nummer 4 f) VOL/A zur Erzielung dauerhafter Einsparungen. |
||||||
Stellenpool
Welche
Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart jeweils
begründet und warum wurde der Auftrag gesplittet?
Hierzu wird berichtet:
Die
Beantwortung erfolgt in der unten stehenden Tabelle, jeweils zur einzelnen
Maßnahme.
Zu
der Frage, weshalb Beratungsaufträge „gesplittet“ worden seien, wird vorweg
zusammenfassend erläutert, dass es sich nicht um ein „Splitten“ von Aufträgen
handelte, sondern das Gesamtvolumen der erforderlichen Beratung nicht von
Anfang an zu übersehen war. Es ergab sich vielmehr schrittweise
-
aus der Komplexität der
Fragestellungen, für die es kein Vorbild im öffentlichen Bereich gab,
-
aus den immer neuen
Fragen, Problemen und Konflikten im Laufe des Prozesses, die sich in der
verwaltungsinternen, aber auch in der parlamentarischen Diskussion ergaben,
-
aus den daraus
resultierenden zeitlichen Verzögerungen.
Dies
lässt sich in der folgenden Darstellung wesentlichen Eckpunkte der zeitlichen
Abläufe verdeutlichen:
-
Als die beschränkte
Ausschreibung im November/Dezember 2002 erfolgte, ging es um die Unterstützung
des Aufbaustabs in der Anfangsphase der Stellenpoolkonzeption. Zugrunde lag die
Annahme, dass für eine Einführungsberatung ein Beratungsvolumen von 30
Beratertagen ausreiche.
-
Bereits unmittelbar nach
der 1. Beauftragung [lfd. Nr. 28] am
6. Januar ließ die beginnende verwaltungsöffentliche Diskussion eine Vielzahl
von Widerständen und Fragestellungen in der Hauptverwaltung, in den Bezirken,
bei den Personalräten und Gewerkschaften erkennen (Stichworte: virtuelle Behörde,
Eingriff in Personalhoheit, Verletzung des Personalvertretungsrechts,
unzulässige Versetzung).
-
Wegen der erforderlichen
intensiven Prüfung und Begleitung der rechtlichen und organisatorischen
Problemstellungen erfolgte dann die 2.
Beauftragung (Vertragsverlängerung, freihändige Vergabe) [lfd. Nr. 29] am 20. Februar.
-
Danach erfolgte in den
Monaten März bis Mai die ablehnende Stellungnahme des Personalrats. Zudem
wurden im Rahmen der Ausschussberatungen, insbesondere einer Anhörung
zahlreiche neue rechtliche Probleme und Verfahrensfragen aufgeworfen, die einer
weiteren Klärung und Aufarbeitung bedurften.
-
Entsprechend erfolgte am
5. Juni eine 3. Beauftragung (beschränkte
Ausschreibung) [lfd. Nr. 30], die
unter der Annahme stand, dass mit der Einrichtung der Behörde am 1. 7. die
Beratung abgeschlossen werden könne.
-
Ende Juni fiel dann die
Entscheidung, dass wegen noch nicht ausgeräumter Rechtsunsicherheiten keine
abschließende Beratung vor der Sommerpause erfolgen könne und sich die Gründung
der neuen Behörde damit in den Herbst verschieben würde.
-
Nachdem der Termin 1. 7.
nicht gehalten werden konnte, erfolgte dann die 4. Beauftragung (Vertragsverlängerung, freihändige Vergabe) über 98
T€ [lfd. Nr. 31] zur weiteren und
abschließenden Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens zum neuen Zieltermin der
Einrichtung eines Stellenpools (1. 1. 2004)
Welche
operativen Maßnahmen wurden für ca. 300.000 € implementiert?
Hierzu wird berichtet:
Das
Auftragsvolumen in Höhe von 300.000 € umfasste sowohl die externe Begleitung
(Coaching), als auch die Initiierung und Implementierung operativer Maßnahmen
auf der Grundlage des vom Aufbaustab des Zentralen Stellenpools erarbeiteten
Konzeptes zur Zentralisierung des Personalüberhangmanagements im unmittelbaren
Landesdienst Berlin.
In diesem Zusammenhang wurden folgende Aufgabenkomplexe erfüllt:
- Mitwirkung bei der Aufarbeitung der sich aus der parlamentarischen Debatte im Rahmen der Beratungen über den vorliegenden Gesetzesentwurf ergebenen Problemfelder, wie beispielsweise Mitbestimmungsrechte des Personalrates, Unterstützung bei der Anpassung aller Arbeitsabläufe,
- Begleitung des parlamentarischen Verfahrens unter anderen durch Koordination und Beratung der Fachbereiche,
- Ausgestaltung der internen Abläufe zwischen den Bereichen Personalwirtschaftsstelle, Personalstelle, Vermittlung, Akquise, Qualifizierung, Steuerungsdienst, Innere Dienste und IT-Stelle im Aufnahme- und Vermittlungsprozess,
- Unterstützung beim Aufbau einer leistungsfähigen Datenbank durch Begleitung und Koordinierung der Abstimmungsprozesse zwischen den Fachbereichen und der IT-Stelle, Mitwirkung bei der Prüfung der fachlichen Integrität des Datenbankverfahrens, Festlegung der Katalogwerte im Rahmen der Vermittlungsdatenbank, Beratung bei der ergonomischen Erstellung der Benutzeroberfläche,
- Beratung beim Aufbau eines aussagekräftigen Berichtswesens und Controllings.
Welche
Ressourcen der Berliner Verwaltung sind in dieses Projekt geflossen, wie wurde
dieses Projekt in der Kosten- und Leistungsrechnung abgebildet und welche
Gesamtkosten sind bisher entstanden?
Hierzu wird berichtet:
In
das Projekt „Aufbau eines Zentralen Personalüberhangmanagements als eigenständige
nachgeordnete Behörde der Senatsverwaltung für Finanzen“ sind Ressourcen der
Berliner Verwaltung in einer Größenordnung von rund 7.300 Personentagen (PT)
eingeflossen. Gesamtkosten für das Projekt sind entstanden in einer
Größenordnung von rund 1.142.000 €.
Die Konsumtivausgaben aus Ansätzen des Kapitels 15 85 wurden mit den Angaben zur Zusatzkontierung versehen, erste Identen wurden im KLR-Modul DLE erfasst und bebucht. Als Voraussetzung für den Beginn der Mengenzählung wurden vier Fachprodukte definiert und der Geschäftsstelle Produktkatalog zur Aufnahme in den Produktkatalog gemeldet, sowie Entscheidungen zur Bebuchung der Blockserviceprodukte getroffen.
|
Kapitel |
Titel |
Betrag T€ |
Datum |
Thema |
Vertragspartner |
Seite des
Berichts |
|
1585 |
54010 |
46,4 |
06.01.03 |
Externe
Moderation und Begleitung (Coaching) zur Initiierung bestimmter Prozesse im
Rahmen des aufzubauenden Stellenpools - Zentrales Personalüberhangmanagement
- im unmittelbaren Landesdienst Berlin
|
McKinsey & Company |
42 |
|
Hierzu wird berichtet: Vergabeart:
Beschränkte Ausschreibung
Begründung
für Wahl der Vergabeart: Das im Vorfeld geschätzte Mittelvolumen befand sich
innerhalb des für eine beschränkte Ausschreibung festgelegten Kostenrahmens
gemäß § 55 LHO. Darüber hinaus lagen die Ausnahmetatbestände nach § 3 Nummer
3 a und d VOL/A zu § 55 Abs. 1 LHO vor.
|
||||||
|
1585 |
54010 |
150,8 |
20.02.2003 |
"--"
Vertragsverlängerung auf der Grundlage der VOL/A
|
McKinsey & Company |
42 |
|
Hierzu wird berichtet: Vergabeart:
Freihändige Vergabe wegen Vertragsverlängerung
(vgl.
die vorgeschaltete allgemeine Begründung zum Thema „Stellenpool“).
|
||||||
|
1585 |
54010 |
197,5 |
05.06.03 |
Implementierung
von operativen Maßnahmen zur Umsetzung eines zentralen Personalüberhangmanagements
|
McKinsey & Company |
42 |
|
Hierzu wird berichtet: Vergabeart:
Beschränkte Ausschreibung
Begründung
für Wahl der Vergabeart: Das im Vorfeld geschätzte Mittelvolumen befand sich
innerhalb des für eine beschränkte Ausschreibung festgelegten Kostenrahmens
gemäß § 55 LHO. Darüber hinaus lagen die Ausnahmetatbestände nach § 3 Nummer
3 a und d VOL/A zu § 55 Abs. 1 LHO vor.
|
||||||
|
1585 |
54010 |
98,0 |
25.07.03 |
Folgedienstleistungsvertrag
zur Implementierung von operativen Maßnahmen zur Umsetzung eines zentralen Personalüberhangmanagements
|
McKinsey & Company |
43 |
|
Hierzu wird berichtet: Vergabeart:
Freihändige Vergabe wegen Vertragsverlängerung
(vgl.
die vorgeschaltete allgemeine Begründung zum Thema „Stellenpool“).
|
||||||
|
1585 |
54010 |
17,4 |
03.06.03 |
Erstellung
eines IT-Sicherheitskonzeptes nach dem IT-Grundschutzhandbuch des
Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik für den Betrieb eines
IT-Verfahrens im Stellenpool
|
HiSolutions AG |
43 |
|
Hierzu wird berichtet: Vergabeart: Beschränkte Ausschreibung Begründung zur Wahl der Vergabeart: Das im Vorfeld geschätzte Mittelvolumen befand sich innerhalb des für eine beschränkte Ausschreibung festgelegten Kostenrahmens gemäß § 55 LHO. |
||||||
|
1585 |
54010 |
11,7 |
11.02.03 |
Technisches
Konzept und Aufstellung eines Gesamtkostenplans für den Betrieb einer
zentralen Personalstrukturdatenbank
|
LIT
(Inhousevergabe) |
43 |
|
1585 |
54010 |
154,1 |
30.05.03 |
Beratung
und Stellungnahme in rechtlicher Hinsicht zum Stellenpool-Gesetz
|
Anwaltsozietät Dombert Rechtsanwälte, Potsdam |
46 |
|
Hierzu wird berichtet: Vergabeart:
Freihändige Vergabe
Begründung
zur Wahl der Vergabeart: Ausnahmetatbestände nach § 3 Nummer 4 a und f VOL/A
zu § 55 Abs. 1 LHO lagen vor.
|
||||||
„Querschnittscontrolling“
Welche
Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart jeweils
begründet?
Hierzu wird berichtet:
Bei
der lfd. Nr. 34 bedurfte es keinerlei Vergabe, da eine Vergabe gem. § 55 LHO
nicht erforderlich war. Diese Leistung konnte über einen Rahmenvertrag beim LIT
abgerufen werden.
Welchen
Inhalt hat der Auftrag an das LIT vor dem Hintergrund, dass alle Daten aus der
Kosten- und Leistungsrechnung beziehungsweise aus anderen Datenbanken
problemlos ausgelesen werden können?
Hierzu wird berichtet:
Bei
der lfd. Nr. 34 handelt es sich um eine Prozessbegleitung. Der LIT wurde nicht
für die Auswertung von Datenbeständen beauftragt.
Welche
Angebote wurden per Nutzwertanalyse ausgewertet?
Hierzu wird berichtet:
Bei
der lfd. Nr. 34 mussten keine Angebote miteinander verglichen werden, daher
bedurfte es keiner Nutzwertanalyse.
Wie
begründet der Senat die Auftragsvergabe an hfp vor dem Hintergrund, dass es
sich bei der Firma hfp eben nicht um einen Softwareentwickler handelt, sondern
der ePBN als ein Berichtsgenerator unter vielen auf der Basis von
Standardsoftware konzipiert worden ist?
Hierzu wird berichtet:
Entgegen
der hier geäußerten Auffassung handelt es sich bei dem Auftragnehmer, der
hauser, furch & Partner Informationssysteme GmbH (hfp), um den Entwickler
der ePBN-Software. Die Eignung dieses Programmsystems als Controllingsoftware
im Transferbereich wurde im Zuge zweier Pilotverfahren in Berlin („Integration
durch Arbeit“ und „Jugendberufshilfe“) nachgewiesen. Zum Zeitpunkt der
Auftragsvergabe wurden konkurrierende Programme mit vergleichbaren, spezifisch
an den Anforderungen Berlins ausgerichteten, Leistungsmerkmalen und einer
vergleichbaren Funktionsbereitschaft auf dem Markt nicht angeboten.
Folgerichtig wurde der Auftrag nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens
ohne Vergabebekanntmachung gemäß § 3 a Nummer 2 lit. c VOL/A „... wenn der
Auftrag ... aufgrund des Schutzes eines Ausschließlichkeitsrechts (zum Beispiel
Patent-, Urheberrecht) nur von einem bestimmten Unternehmen durchgeführt werden
kann...“ an den Auftragnehmer vergeben.
Ist
dem Senat bekannt, dass im Bezirk Neukölln bereits vor Jahren entsprechende
Berichte ohne Mitwirkung von externen Firmen erstellt worden sind bzw. warum
wurden diese Erkenntnisse nicht genutzt?
Hierzu wird berichtet:
Bei
den zitierten Berichten des Bezirksamtes Neukölln handelte es sich um Berichte,
die mit „Bordmitteln“ auf der Grundlage vorhandenen Datenmaterials speziell für
den Gebrauch im Bezirk selbst entwickelt wurden.
In
den künftigen Berichten des integrierten Fach- und Finanzcontrollings werden
dagegen mit Hilfe des ePBN die Daten aus den IT-Fachverfahren des Sozial- und
Jugendhilfe- sowie des Wohngeldbereichs mit denen der Kosten- und
Leistungsrechnung sowie des Haushaltswesens verknüpft, um erstmals einen vollständigen
Überblick über die Ausgaben und Kosten sowie der Fallentwicklungen der
Transferbereiche der Bezirke zu erhalten. Eine derart weitreichende
Berichtsbasis ist mit „Bordmitteln“ nicht erreichbar. Demgegenüber ist jedoch
davon auszugehen, dass die in der Verwaltung dezentral erzeugten Berichte
zukünftig einfacher mit der ePBN erzeugt werden können.
Welche
Ressourcen der Berliner Verwaltung sind in dieses Projekt geflossen, wie wurde
dieses Projekt in der Kosten- und Leistungsrechnung abgebildet und welche
Gesamtkosten sind bisher entstanden?
Hierzu wird berichtet:
Bei der lfd. Nr. 34 sind laut KLR-Jahresabschluss
2003 Projektkosten in Höhe von 154.146,- € entstanden.
Das
Projekt ePBN ist in der Kosten- und Leistungsrechnung der Senatsverwaltung für
Finanzen unter der Kostenträgernummer 27642 abgebildet. Bis jetzt (Stand
30.06.2004) wurden hierfür 285.000 € beziehungsweise 1030 PT Personalressourcen
aufgewendet. Die bisher geleisteten Sachausgaben beliefen sich auf
2.579.071,20 €. Die bisherigen Gesamtkosten betragen somit
2.864.071,20 €.
|
Kapitel |
Titel |
Betrag T€ |
Datum |
Thema |
Vertragspartner |
Seite des
Berichts |
|
2908 |
54001 |
133,2 |
06.05.03
04.06.03 14.07.03 11.09.03 |
"Entwicklung
von einheitlichen Voraussetzungen für ein finanz- und fachpolitisches
Controllingverfahren in der Berliner Verwaltung" Vorbereitung einer
Ausschreibung und Erstellung entsprechender Unterlagen (Technische und
fachliche Unterstützung)
|
LIT |
44 |
|
2908 |
54001 |
9,8 |
05.08.02 |
Auswertung
und Aufbereitung der Angebote im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens zur
Organisationsuntersuchung in Form einer detaillierten Nutzwertanalyse
|
IMAKA GmbH |
44 |
|
2908 |
54001 |
2200,0 |
18.07.03 |
Dienstleistungsvertrag
zur Einführung des ePBN in den Transferbereichen der Bezirke für die
Verbesserung des integrierten Fach- und Finanzberichtswesens
|
hfp - hauser, furch & Partner Informationssysteme
GmbH |
44 |
Hochschulmedizin
Welche Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die
Wahl der Vergabeart jeweils begründet?
Hierzu wird berichtet:
Zum
Gutachten vom 20.9.2003 über 232,0 T€:
Unter Berücksichtigung des besonderen
Leistungscharakters und der nach Vergaberecht zulässigen Verfahrensarten wurde
die Freihändige Vergabe nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb gewählt (§ 3
Nummer 1 Abs. 4 VOL/A). Bei diesem Verfahren geht der Freihändigen Vergabe eine
öffentliche Aufforderung voraus, sich um die Teilnahme zu bewerben. Zu diesem
Zweck erfolgte sowohl in der „Zeit“ als auch im Berliner Amtsblatt eine Anzeige
mit der Leistungsbeschreibung und Aufforderung an Interessenten, einen Teilnahmeantrag
zu stellen. Dieses Verfahren berücksichtigt in hohem Maße den gewollten Wettbewerbscharakter,
indem potentielle Leistungsanbieter auf den bevorstehenden Auftrag aufmerksam
gemacht werden und ein großer und über den lokalen Rahmen hinausgehender Bewerberkreis
angesprochen wird. Zugleich wird die Transparenz für die im Wettbewerb
stehenden Anbieter gefördert.
Warum
wurde das Gutachten über die Strukturreform ohne gleichzeitige Würdigung der
finanziellen Auswirkungen beauftragt?
Hierzu wird berichtet:
Das Expertengutachten wurde auf der Grundlage eines
gesonderten Senatsbeschlusses vom 12. Februar 2002 zum Einsatz einer
Expertenkommission gefertigt und war insofern kein Gutachten entsprechend dem
Wortlaut des Auflagenbeschlusses. Die Zulassung von Ausgaben für die
Expertenkommission Hochschulmedizin während der vorläufigen Haushaltswirtschaft
2002 wurde vom Hauptausschuss in seiner Sitzung am 15. Mai 2002 im Rahmen der
Beratungen zum Haushalt 2002/2003 zustimmen zur Kenntnis genommen. Da die
Mittel zwar aus dem Landeshaushalt gezahlt wurden, gleichzeitig aber eine Minderung
beim Zuschuss an die HU – Charité – vorgenommen wurde, ergab sich für Berlin
keine zusätzliche Belastung.
Welche
Ressourcen der Berliner Verwaltung sind in dieses Projekt geflossen, wie wurde
dieses Projekt in der Kosten- und Leistungsrechnung abgebildet und welche
Gesamtkosten sind bisher entstanden?
Hierzu wird berichtet:
Das
Projekt wurde von der Berliner Verwaltung im Rahmen der dem Referat
Hochschulmedizin zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen, auch unter
Inanspruchnahme von Mehrarbeit, betreut. Eine gesonderte Erfassung der damit
verbundenen Kosten im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung erfolgte nicht.
Die Gesamtkosten in Höhe von 232 T€ beziehen sich daher ausschließlich auf die
Höhe des Beratungshonorars.
|
Kapitel |
Titel |
Betrag T€ |
Datum |
Thema |
Vertragspartner |
Seite des
Berichts |
|
1700 |
52615 |
232,0 |
20.09.03 |
Beratungsgutachten
zu den finanziellen Auswirkungen des Expertengutachtens "Hochschulmedizin"
|
Roland Berger Consultans GmbH |
47 |
|
1700 |
67101 |
150,0 |
14.10.02 |
Strukturreformen
in der Berliner Hochschulmedizin
|
Herr Dr. Benz, Vorsitzender der Expertenkommission |
48 |
Welche Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die
Wahl der Vergabeart jeweils begründet?
Warum
wurde die Errichtung der Stiftung nicht weitgehend ohne externe Beratung unter
Nutzung von Know how aus der Beteiligungsverwaltung durchgeführt?
Welche
Ressourcen der Berliner Verwaltung sind in dieses Projekt geflossen, wie wurde
dieses Projekt in der Kosten- und Leistungsrechnung abgebildet und welche
Gesamtkosten sind bisher entstanden?
|
Kapitel |
Titel |
Betrag T€ |
Datum |
Thema |
Vertragspartner |
Seite des
Berichts |
|
1700 |
42701 |
5,8 |
16.12.02 |
Durchführung
des Projektes "Zukunftsmodell für die Berliner Opernhäuser"
|
Einzelperson |
47 |
|
Hierzu wird berichtet: Es handelt sich nicht um einen Auftrag entsprechend dem Wortlaut des Auflagenbeschlusses. Da das Abgeordnetenhaus und die entsprechenden Ausschüsse die Umwandlung der 26-LHO-Betriebe (Opern) in eine Stiftung „Oper in Berlin“ zeitnah begleitet haben, wurde eine gesonderte Unterrichtung für nicht erforderlich gehalten. Es wurde ein Werkvertrag mit einem ausgewiesenen Opernexperten zur Entwicklung und grober Ausgestaltung eines Zukunftsmodells für die drei Berliner Opernhäuser geschlossen, an dessen Ende ein Bericht stand, der neben seiner objektiven Einschätzung der Situation und den daraus abgeleiteten Empfehlungen auch eine Kooperation und Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Deutschen Opernkonferenz beinhaltete. Eine Personalüberhangskraft Berlins mit entsprechendem Sachverstand war nicht vorhanden. |
||||||
|
2908 |
54002 |
|
15.04.03 |
Strukturreform
der Berliner Opern/Bühnenwerkstätten Erstellung einer betriebswirtschaftlichen
Analyse zum Werkstattbereich/ Fa. ICG
|
Fa. ICG culturplan |
47 |
|
Hierzu wird berichtet: Der Nachweis der Ausgaben aus Kapitel 2908 Titel 54002 muss
korrigiert werden; richtig ist die folgende Darstellung (siehe auch Auftrag
an die Kanzlei Knauthe-Eggers unter Einzelfragen d). |
||||||
|
Kapitel |
Titel |
Betrag T€ |
Datum |
Thema |
Vertragspartner |
Seite des
Berichts |
|
2908 |
54002 |
95,7 |
15.04.03 |
Strukturreform
der Berliner Opern/ Bühnenwerkstätten Erstellung einer betriebswirtschaftlichen
Analyse zum Werkstattbereich
|
Fa. ICG culturplan |
48 |
|
2908 |
54002 |
109,6 |
15.04.03 |
Strukturreform der Berliner
Opern/ Bühnenwerkstätten Erstellung eines Rechtsgutachtens zu steuer-, gesellschafts-,
öffentlich- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen |
Kanzlei Knauthe Eggers |
48 |
|
Hierzu wird berichtet: „Zukunftsmodell für die Berliner Opernhäuser“: Es wurde ein Werkvertrag mit einem ausgewiesenen Opernexperten zur Entwicklung
und grober Ausgestaltung eines Zukunftsmodells für die drei Berliner
Opernhäuser geschlossen, an dessen Ende ein Bericht stand, der neben seiner
objektiven Einschätzung der Situation und den daraus abgeleiteten Empfehlungen
auch eine Kooperation und Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Deutschen
Opernkonferenz beinhaltete. Auf Basis dieser Expertenempfehlung wurde das Strukturkonzept zur
Reform der Berliner Opernhäuser erstellt und damit die Akzeptanz für eine
Neustrukturierung – insbesondere in künstlerischen Kreisen – erhöht. Im Wege der beschränkten Ausschreibung wurden beauftragt - die Fa. ICG culturplan zur Erstellung einer
betriebswirtschaftlichen Analyse zum Werkstattbereich/ Bühnenservice. Die
Untersuchung sollte zwei im Rahmen des Strukturkonzepts ausdrücklich nicht
abschließend behandelte Problemkreise umfassen und hierzu Lösungsvorschläge
entwickeln (Organisation und Personalbemessung Bühnenservice und Konzept für
die Opernwerkstätten) - die Kanzlei Knauthe Eggers zur Erstellung eines
Rechtsgutachtens zu steuerrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen,
öffentlich-rechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragestellungen Das Gutachten sollte die rechtliche Umsetzbarkeit des Strukturkonzepts
untersuchen und jeweils mögliche Alternativlösungen darstellen und aus
rechtlicher Sicht bewerten. Zur Prüfung der Umsetzbarkeit des Konzepts war Spezialwissen aus den
unterschiedlichsten Rechtsgebieten und betriebswirtschaftlichen Bereichen erforderlich,
welches jeweils in eine Gesamtbewertung einfließen musste. Die Gutachten
wurden Mitte April beauftragt und lagen am 07. Mai (KnautheEggers) beziehungsweise
10. Juni 2003 (ICG) vor. Eile war insofern geboten, als die Errichtung der
Stiftung für den 01. Januar 2004 vorgesehen war. Die Leistung wäre nicht in
der notwendigen Spezialisierung und in dem vorgegebenen Zeitrahmen von der
Verwaltung abrufbar gewesen. Die Verträge mit der Kanzlei
Knauthe Eggers und der Fa. ICG culturplan wurden im April beziehungsweise
Juni 2003 geschlossen nach Beschluss des Gesetzes über den Nachtragshaushalt
2002/2003 und nach Vorlage des 2. Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2003. Die
Beschränkungen nach Maßgabe des Artikel 89 VvB lagen zu diesem Zeitpunkt
nicht vor. In das Projekt sind – neben den kalkulatorischen Kosten und den
Umlagen – im wesentlichen Personal- und Sachkosten geflossen. Die Sachkosten
beziffern sich bisher – Stand Mai 2004 – auf 205.331,60 € und dokumentieren
die aktuelle Inanspruchnahme der im Rahmen der Neuordnungsagenda
bereitgestellten Mittel. Die BO-Berichte bis einschließlich Mai 2004 – vor den
Monatsabschlüssen April und Mai 2004 – weisen Vollkosten in Höhe von
summarisch 349.408,10 € aus. |
||||||
a)
zu
|
Kapitel |
Titel |
Betrag T€ |
Datum |
Thema |
Vertragspartner |
Seite des
Berichts |
|
1240 |
52606 |
12,4 |
18.12.01 |
Aktualisierung
der Nachfragepotenziale für Eigentümer/ Mietwohnungen
|
TOPOS-Stadtforschung |
24 |
Welche
Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die Wahl der Vergabeart begründet?
Hierzu wird berichtet:
Freihändige
Vergabe: Einzigartige Kompetenz des Auftragnehmers hinsichtlich der angewandten
Auswertungsmethodik; Vergleichbarkeit mit einer im Jahr 1998 durchgeführten
Studie war unbedingt erforderlich.
Warum
ist die Erkundung des Nachfragepotentials Aufgabe des Senats und nicht der
privaten oder öffentlichen Unternehmen?
Hierzu wird berichtet:
Ziel der Studie war die Darstellung der Veränderung der regionalen Nachfragepotenziale der Berliner Haushalte nach ihren Zugangsmöglichkeiten zu bestimmten Wohn- und Eigentumsformen unter Beachtung bestehender Fördermöglichkeiten sowie unter Berücksichtigung der Außenwanderung. Dies ermöglicht die Überprüfung des wohnungspolitischen Instrumentariums hinsichtlich seiner Zielgenauigkeit für die identifizierten Haushalte und die Herleitung von Handlungsempfehlungen zur Qualifizierung der wohnungspolitischen Instrumente der Verwaltung beziehungsweise des Senats.
b) zu
|
Kapitel |
Titel |
Betrag T€ |
Datum |
Thema |
Vertragspartner |
Seite des
Berichts |
|
1255 |
54010 |
534,0 |
13.02.03 |
Betriebswirtschaftliche
Neuordnung LSA
|
Kienbaum Management Consultants GmbH |
24 |
|
1255 |
54010 |
21,0 |
16.02.03 |
Nachtrag
zu 46 Anforderungskatalog Digitales Management Informationssystem
|
Kienbaum Management Consultants GmbH |
24 |
Welche Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die
Wahl der Vergabeart jeweils begründet und warum wurde der Auftrag gesplittet?
Hierzu wird berichtet:
Die Beraterleistung wurde EU-weit als Verhandlungsverfahren ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt Kienbaum Management Consultants (KMC), der Auftrag wurde am 13.02.2003 mit Vertragsunterzeichnung erteilt. Bei der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen für den Generalübernehmer stellte sich heraus, dass ein Anforderungskatalog zu einem Digitalen Management System –dMIS– unverzichtbar ist. Diese Leistung wurde durch den Hauptauftrag nicht abgedeckt. Da keine Mitarbeiter mit den speziellen Qualifikationen und Erfahrungen für eine solche in Deutschland noch nicht durchgeführte Maßnahme innerhalb der Verwaltung zur Verfügung standen, wurde am 16.02.2004 (ein Jahr später) ein Folgeauftrag in Höhe von 21 T€ an Kienbaum erteilt. Eine Splittung des Auftrages erfolgte somit nicht.
c) zu
|
Kapitel |
Titel |
Betrag T€ |
Datum |
Thema |
Vertragspartner |
Seite des
Berichts |
|
0580 |
54060 |
6,0 |
28.05.03 |
Workshop
für die Organisation des landesweiten IT-Kompetenzzentrums
|
BFK Consulting |
3 |
Welche Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die
Wahl der Vergabeart jeweils begründet und warum wurde der Auftrag gesplittet?
Hierzu wird berichtet:
Der Auftrag wurde freihändig vergeben. Der Auftrag wurde nicht gesplittet.
Die Einrichtung eines IT-Kompetenzzentrums für die
Berliner Verwaltung ist im Hinblick auf die bevorstehende Konkretisierung der
in der GV Senat festgelegten Steuerungskompetenz der SenInn mit wesentlich
erweiterten und neuen Aufgaben versehen. Entsprechende Referenzprojekte in
anderen Bundesländern bestehen nicht. Einzig in Niedersachsen ist ein
vergleichbares Konzept entwickelt worden. Ziele und Vorgehensweisen des
niedersächsischen Konzepts sind mit den Berliner Entwicklungen grundsätzlich
vergleichbar und sollten bei der Entwicklung des Berliner Modells herangezogen
werden.
Die Firma BFK Consulting in Person Herr Bublys hat den Prozess der Konzeptentwicklung in der Niedersächsischen Landesverwaltung persönlich begleitet. Aufgrund seiner Beratertätigkeit im Land Niedersachsen zur Neuausrichtung des IT-Managements der Landesverwaltung Niedersachsen verfügt Herr Bublys über umfassende Erfahrungen bei der Gestaltung zentraler IT-Managementstrukturen in der öffentlichen Verwaltung. Explizit dieser konzeptionelle Ansatz sollte in den Workshop mit einfließen.
In der SenInn waren personelle Kapazitäten, einen solchen OE-Prozess zu steuern, zu moderieren und zu dokumentieren nicht vorhanden. Eine Ausschreibung wäre vor dem o.a. Hintergrund mit zusätzlichen Aufwendungen verbunden gewesen und hätte kein befriedigendes Ergebnis bringen können.
Die freihändige Vergabe an die Firma BFK Consulting zur Moderation des Workshops war somit sinnvoll und geboten.
Welchen Sinn hatte dieser Workshop?
Hierzu wird berichtet:
Die Einrichtung eines IT-Kompetenzzentrums für die Berliner Verwaltung ist im Hinblick auf die bevorstehende Konkretisierung der in der GV Senat festgelegten Steuerungskompetenz der SenInn mit wesentlich erweiterten und neuen Aufgaben versehen.
Bei
dem für die Mitarbeiter des zukünftigen IT-Kompetenzzentrums veranstalteten
Workshops ging es im Schwerpunkt darum, Organisation und Arbeitsprozesse auf
die zukünftigen Aufgaben auszurichten.
Bei dieser Organisationsentwicklung müssen – wenn eben möglich vorhandene Erfahrungen mit vergleichbaren Prozessen in der Öffentlichen Verwaltung herangezogen werden, um eine möglichst effiziente Vorgehensweise zu sichern. Auch geht es darum, die bei einem solchen Projekt notwendigerweise auftretenden Probleme möglichst auf ein Minimum zu reduzieren. Dies ist unter anderen dadurch abzusichern, dass ein in diesen Themen erfahrener Moderator/Berater hinzugezogen wird.
Im Ergebnis konnten die Erkenntnisse des Workshops in die Erarbeitung des derzeit dem Parlament vorgelegten IT-Regelwerks einfließen.
d) zu
nachstehenden Aufträgen:
Welche Vergabeart wurde jeweils gewählt, wie wurde die
Wahl der Vergabeart jeweils begründet?
Welchen
Nutzen hatte das Land Berlin von dem Ergebnis der Aufträge?
Inwieweit
kann der Auftrag an die Kanzlei Knauthe-Eggers entsprechend den erbetenen
Angaben spezifiziert werden?
|
Kapitel |
Titel |
Betrag T€ |
Datum |
Thema |
Vertragspartner |
Seite des
Berichts |
|
1700 |
42701 |
5,8 |
28.04.03 |
Künstlerische
Profilsetzung im Bereich Privattheater unter theaterhistorischen und wirkungsästhetischen
Aspekten.
|
Einzelperson |
47 |
|
Hierzu wird berichtet: Es handelt sich nicht um einen Auftrag entsprechend dem Wortlaut des
Auflagenbeschlusses. Eine Übergabe an die Bibliothek des Abgeordnetenhauses
ist nicht erfolgt, da es sich dem Inhalt nach um eine vertrauliche Studie zur
künstlerisch-konzeptionellen Weiterführung des Berliner Ensembles handelte. Die freihändige Vergabe resultierte aus dem vertraulichen Charakter der kurzfristig und vorsorglich in Auftrag gegebenen Studie. Der Nutzen für Berlin bestand in der Sicherung der Handlungsfähigkeit der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur. |
||||||
|
1700 |
52615 |
20,0 |
10.07.03 |
Die
Ost-Berliner Wissenschaft im vereinigten Berlin
|
Institut f. Hochschulforschung e.V. an der Universität
Halle Prof. Dr. Kreckel |
47 |
|
Hierzu wird berichtet: Es handelte sich nicht um einen Auftrag im Sinne des
Auflagenbeschlusses, sondern um eine wissenschaftliche Einschätzung im Sinne
der Beschreibung des Nutzens für Berlin. Eine begrenzte Ausschreibung erfolgte, da es in Deutschland nur zwei
Institute gibt, die qualifiziert sind, derartige Untersuchungen
durchzuführen: - das Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) und - das Institut für Hochschulforschung e.V. (HoF
Wittenberg) Das WZB zeigte sich inhaltlich und aufgrund des veranschlagten
Betrages nicht interessiert. Das Nutzen für Berlin bestand in dem Ergebnis der Studie: Die Ost-Berliner Wissenschaft im vereinigten Berlin enthält verschiedene
Handlungsempfehlungen an die Politik
und die Scientific community, von denen einige durch die Senatsverwaltung
aufgegriffen (Vernetzung) beziehungsweise in die Hochschulverhandlungen (Innovationsfonds)
eingebracht werden sollen. |
||||||
|
2908 |
54002 |
109,6 |
15.04.03 |
Beratung
in Steuer-, Gesellschafts-, Öffentlich- und Arbeitrechtsfragen
|
Kanzlei Knauthe Eggers |
48 |
|
Hierzu wird berichtet: In der ersten Darstellung wurde dieser Sachverhalt versehentlich vom sachlich zusammenhängenden Vorgang „Opernstiftung“ getrennt. Daher gilt hier die gleiche Begründung: Es wurde ein Werkvertrag mit einem ausgewiesenen Opernexperten zur Entwicklung und grober Ausgestaltung eines Zukunftsmodells für die drei Berliner Opernhäuser geschlossen, an dessen Ende ein Bericht stand, der neben seiner objektiven Einschätzung der Situation und den daraus abgeleiteten Empfehlungen auch eine Kooperation und Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Deutschen Opernkonferenz beinhaltete. Auf Basis dieser Expertenempfehlung wurde das Strukturkonzept zur Reform der Berliner Opernhäuser erstellt und damit die Akzeptanz für eine Neustrukturierung– insbesondere in künstlerischen Kreisen – erhöht. Im Wege der beschränkten Ausschreibung wurden beauftragt - die Fa. ICG culturplan zur Erstellung einer betriebswirtschaftlichen Analyse zum Werkstattbereich/ Bühnenservice. Die Untersuchung sollte zwei im Rahmen des Strukturkonzepts ausdrücklich nicht abschließend behandelte Problemkreise umfassen und hierzu Lösungsvorschläge entwickeln (Organisation und Personalbemessung Bühnenservice und Konzept für die Opernwerkstätten) - die Kanzlei Knauthe Eggers zur Erstellung eines Rechtsgutachtens zu steuerrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragestellungen Das Gutachten sollte die rechtliche Umsetzbarkeit des Strukturkonzepts untersuchen und jeweils mögliche Alternativlösungen darstellen und aus rechtlicher Sicht bewerten. Zur Prüfung der Umsetzbarkeit des Konzepts war Spezialwissen aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten und betriebswirtschaftlichen Bereichen erforderlich, welches jeweils in eine Gesamtbewertung einfließen musste. Die Gutachten wurden Mitte April beauftragt und lagen am 07. Mai (KnautheEggers) bzw. 10. Juni 2003 (ICG) vor. Eile war insofern geboten, als die Errichtung der Stiftung für den 01. Januar 2004 vorgesehen war. Die Leistung wäre nicht in der notwendigen Spezialisierung und in dem vorgegebenen Zeitrahmen von der Verwaltung abrufbar gewesen. Die Verträge mit der Kanzlei Knauthe Eggers und der Fa. ICG culturplan wurden im April bzw. Juni 2003 geschlossen nach Beschluss des Gesetzes über den Nachtragshaushalt 2002/2003 und nach Vorlage des 2. Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2003. Die Beschränkungen nach Maßgabe des Art. 89 VvB lagen zu diesem Zeitpunkt nicht vor. In das Projekt sind – neben den kalkulatorischen Kosten und den Umlagen – im wesentlichen Personal- und Sachkosten geflossen. Die Sachkosten beziffern sich bisher – Stand Mai 2004 – auf 205.331,60 € und dokumentieren die aktuelle Inanspruchnahme der im Rahmen der Neuordnungsagenda bereitgestellten Mittel. Die BO-Berichte bis einschl.
Mai 2004 – vor den Monatsabschlüssen April und Mai 2004 – weisen Vollkosten
in Höhe von summarisch 349.408,10 € aus. |
||||||
Anlage 1
Die Daten werden nachstehend vervollständigt.
|
Kapitel |
Titel |
Betrag T€ |
Datum |
Thema |
Vertragspartner |
Seite des
Berichts |
|
0531 |
81283 |
294,9 |
.2002 |
Beratung, Erstellung eines
fachlichen Konzepts, Projektmanagement und Qualitätssicherung für das Projekt
"POLIKS (Polizeiliches Landessystem zur Information, Kommunikation und
Sachbearbeitung)" |
GHP/C_sar/EDS |
7 |
|
Hierzu wird berichtet: Zum Datum: Es handelt sich um über die Haushaltsjahre hinweg abgerechnete Teilleistungen, die als wahrzunehmende Optionen aus einem Vertrag nach EU-weiter Ausschreibung vom 13.06.2000 resultierten. Der Ursprungsvertrag wurde am 16.12.2000 abgeschlossen. |
||||||
|
0531 |
81283 |
347,6 |
.2003 |
Anschlussauftrag |
Anschlussauftrag |
7 |
|
Hierzu wird berichtet: Zum Datum: Es handelt sich um über die Haushaltsjahre hinweg abgerechnete Teilleistungen, die als wahrzunehmende Optionen aus einem Vertrag nach EU-weiter Ausschreibung vom 13.06.2000 resultierten. Der Ursprungsvertrag wurde am 16.12.2000 abgeschlossen. |
||||||
|
0614 |
54060 81269 |
49,7 |
18.12.01 |
Moderation und methodische
Anleitung der AG IMOG |
LIT |
9 |
|
1210 |
54010 |
21,9 |
04.09.03 |
Vergleichende
Standortuntersuchung Life-Science-Center Berlin Buch |
Büro Linie 5 |
20 |
|
1210 |
54010 |
29,9 |
30.10.03 |
Vergleichende Standortbewertung
Life-Science-Center Berlin |
Büro Freizeit- und
Tourismusberatung GmbH (IFT) |
20 |
|
1240 |
52606 |
32,2 |
06.12.01 |
Klärung von rechtlichen
Einzelfragen bei der Weiterentwicklung und Sicherung von Standorten des
Wohnungsneubaus (Vertrag vom 6.12.2001) |
Dr. Scharmer |
29 |
|
1240 |
52606 |
78,5 |
23.10.02 |
Beratungsleistungen zu
Rechtsfragen der Auswirkung im Hinblick auf die rechtliche Anforderung der
städtebaulichen Ordnung (Vertrag vom 23.10.2002) |
Dr. Scharmer |
30 |
|
1240 |
52606 |
1,0 |
09.12.02 |
Klärung von rechtlichen
Einzelfragen "Weiße Taube" (Vertrag aus 2002) |
Dr. Scharmer |
30 |
|
1240 |
52606 |
94,3 |
16.01.03 |
Klärung von Rechtsfragen im
Zusammenhang mit den fünf städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen (Vertrag vom 15./16.1.03),
Vorbereitung der Umsteuerung |
Dr. Scharmer |
30 |
|
1240 |
52606 |
14,9 |
23.10.03 |
Klärung von Rechtsfragen im
Zusammenhang mit den fünf städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen (Vertrag vom
19./23.10.03) Umsetzung der Ergebnisse der Umsteuerung |
Dr. Scharmer |
30 |
|
1703 |
52615 |
67,8 |
verschiedene Daten |
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
und Qualität von Schulbauten (bes. Brand- und Schallschutz) |
mehrere Auftragnehmer |
48 |
|
Hierzu wird berichtet: Nach Rücksprache mit dem Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland wurden sämtliche Aufträge in der Zeit vom 26.3.1998 bis 28.11.2001 vergeben; sie fallen insofern nicht in den Berichtszeitraum. |
||||||
|
4212 Pankow |
54040 |
250,0 |
24.6.02 |
Planfeststellungsverfahren
Straßenverbindung Karow - B2, Auftragsvergabe erfolgte durch SenStadt |
Hoffmann-Leichter |
53 |
|
Tempelhof/Schöneberg |
Alle Aufträge |
56/57 |
||||
|
4720 |
71636 |
2,0 |
30.05.02 |
Gleditschstraße, Bodengutachten |
Nat 80, BIB |
|
|
4720 |
70111 |
1,3 |
15.08.02 |
Rud.-Wilde-Park, Bodengutachten |
Nat 80, DEGEBO |
|
|
4720 |
52110 |
0,2 |
2003 |
Spielplatz Richterstraße,
Bodengutachten |
Nat 4, Gefta |
|
|
4720 |
52110 |
0,3 |
16.07.03 |
Spielplatz Frobenstraße,
Bodengutachten |
Nat 81, Argos Control |
|
|
4060 |
71514 |
3,5 |
05.08.03 |
Sportplatz Vorarlberger
Damm, Bodengutachten |
Nat 81, Asphalta |
|
|
4610 |
89331 |
6,5 |
28.10.03 |
Spielplatz Crellestr.,
Bodengutachten |
Nat 82, NAFU |
|
|
4610 |
89331 |
0,4 |
16.12.02 |
Grünverbindung Crellestr.,
Bodengutachten |
Nat 82, Bolab |
|
|
4021 |
71509 |
1,4 |
09.09.03 |
Kita Freiherr v. Stein
Straße, Bodengutachten |
Nat 82, Bolab |
|
|
Konten der IBB |
Quartiersmanagement |
0,4 |
02.07.02 |
Spielplatz Katzlerstraße
12, Bodengutachten |
Nat 82, Bolab |
|
|
4610 |
89331 |
1,5 |
22.07.03 |
Spielpl. Herbert-,
Feurigstr., Bodengutachten |
Nat 84, BB Berliner Institut |
|
|
4021 |
71508 |
1,0 |
17.07.03 |
Kita Vorarlberger Damm, Bodengutachten |
Nat 84, BB Berliner Institut |
|
|
4721 |
52110 |
0,2 |
13.09.02 |
Werbellinsee-GS, Spielplatz
Sicherheitsabnahme |
Nat 84, Argos Control |
|
|
4720 |
52110 |
0,1 |
10.07.02 |
Taunusstraße, Labyrinth, Sicherheitsabnahme |
Nat 8S, Nat 30, Dekra |
|
|
4720 |
71636 |
0,6 |
11.03.03 |
Gleditschstraße,
Seilspielgerät + Grünanlage, Sicherheitsabnahme |
Nat 80, Argos Control |
|
Anlage 2
Die Voraussetzungen nach Artikel 89 Verfassung von Berlin (VvB) werden nachstehend begründet.
|
Kapitel |
Titel |
Betrag T€ |
Datum |
Thema |
Vertragspartner |
Seite des
Berichts |
|
0589 IPV |
54060 |
161,84 |
04.04.02 |
Unterstützung des lfd.
IPV-Betriebes sowie der Teilprojekte Stellenwirtschaft/-planung (Konsolidierung) |
SAP / LVwA AL |
4 |
|
Hierzu wird berichtet: Die unterstützende Beratung war erforderlich, um die Sicherheit der Verfahrensabläufe zeitnah zu gewährleisten und mögliche Schäden, wie beispielsweise Lohnsteuerausfälle zu verhindern. |
||||||
|
0531 |
54010 |
256,0 |
01.01.02-31.12.02 |
Begleitung der Einbeziehung
der Berliner Polizei in die allgemeine Verwaltungsreform |
Mummert und Partner Unternehmensberatung
GmbH |
5 |
|
Hierzu wird berichtet: Entfällt, da zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung die Beschränkungen nach Artikel 89 VvB nicht vorgelegen haben. |
||||||
|
0531 |
54010 |
242,0 |
01.01.03-31.12.03 |
Begleitung der Einbeziehung
der Berliner Polizei in die allgemeine Verwaltungsreform |
Mummert und Partner Unternehmensberatung
GmbH |
5 |
|
Hierzu wird berichtet: Entfällt, da zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung (für das Jahr 2003) bereits der Nachtragshaushalt für das Jahr 2003 beschlossen war. |
||||||
|
0580 2908 |
54010 54001 |
26,9 |
29.07.03-31.12.03 |
Unterstützungsleistung zur
qualifizierten Begleitung einer Teststellung DBD (Modul der
Profiskal-Software) für Polizeiliches Steuerungssystem (PSS) |
DOGRO-Partner ProFiskal Software
GmbH & Co KG |
6 |
|
Hierzu wird berichtet: Die Benennung von Kapitel und Titel ist auf Grund eines
redaktionellen Fehlers zu korrigieren. Entfällt, da Vertragsabschluss
am 29.07.2003 stattfand. Zu dieser Zeit war der Haushalt nicht nach Artikel
89 VvB beschränkt. |
||||||
|
0531 |
54060 |
1,5 |
23.05.02 |
Beratungsleistung in speziellen
DV-technischen Angelegenheiten |
digitronic |
6 |
|
Hierzu wird berichtet: Ohne diese Dienstleistung wäre die Fortführung des Projektes POLIKS nicht möglich gewesen. Die Realisierung von POLIKS war die Fortführung einer begonnenen Investitionsmaßnahme. |
||||||
|
0531 |
54060 |
6,7 |
10.11.03 |
Rechtliche Beratung im
Zusammenhang mit Aus-schreibungsverfahren für das Projekt "PELZ II" |
Einzelpersonen |
8 |
|
Hierzu wird berichtet: Ohne die vergaberechtliche Beratung in einem derart komplexen Ausschreibungsverfahren wäre ein erhebliches Vergaberisiko entstanden. Da die Realisierung des Projektes PELZ zur Einsatzfähigkeit der Berliner Polizei unverzichtbar ist, war auch die entsprechende Unterstützungsleistung nach Artikel 89 VvB zulässig. Die eigentliche Investitionsmaßnahme war im übrigen bereits vor der Haushaltssperre eingeleitet gewesen. |
||||||
|
0610 |
81260 |
88,0 |
28.03.02 |
Projektcontrolling und Qualitätssicherung
im Projekt "Server based Computing" |
EDS-Systematics Integrations
GmbH |
9 |
|
Hierzu wird berichtet: Unaufschiebbare Maßnahme zur Wiederherstellung der Systemstabilität. Auftrag diente zur Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Tätigkeit der Verwaltung. |
||||||
|
1200 |
54001 |
160,0 |
01.04.02 |
Begleitung der Umsetzung
der Neuordnung der bauenden Bereiche |
Roland Berger Strategy Consultants |
18 |
|
Hierzu wird berichtet: Freihändige Vergabe. Die Vergabe war erforderlich, um eine Verzögerung des Beginns der Umsetzungsphase für die Neuordnung der bauenden Bereiche zu vermeiden und somit die ordnungsgemäße Tätigkeit der Verwaltung aufrecht zu erhalten. |
||||||
|
1200 |
52607 |
5,0 |
01.11.03 30.10.03 (Fehlerkorrektur) |
Bauhaus-Archiv
Städte-bauliches Gutachten |
Salomon Schindler |
18 |
|
Hierzu wird berichtet: Freihändige Vergabe. Der Auftrag fiel nicht in die Zeit der vorläufigen Haushaltswirtschaft. |
||||||
|
1220 |
54007 |
6,1 |
01.04.02 |
Städtebaulicher Testentwurf
für das Gebäude SPREEDREIECK |
Architekturbüro Nalbach,
Rheinstr. 45, 12161 Berlin |
|
|
Hierzu wird berichtet: Freihändige Vergabe. Die Beauftragung im Rahmen des B-Plan-Verfahrens war erforderlich, um die ordnungsgemäße Tätigkeit der Verwaltung aufrecht erhalten zu können und die zügige Fortsetzung des B-Plan-Verfahrens, das von besonderer stadtpolitischer Bedeutung ist, zu sichern. |
||||||
|
1240 |
52690 |
45,0 |
14.03.02 |
Bundeswettbewerb Stadtumbau
Ost/Integrierte Stadtteilentwicklungskonzeption für das Gebiet Buch Alle Ausgaben bei
Kapitel 1240, Titel 52690: Förderung erfolgt zu 100% aus Bundesmitteln; keine
Anwendung von Artikel 89 VvB |
Machleidt und Partner |
22 |
|
Hierzu wird berichtet: Öffentliche Ausschreibung. |
||||||
|
1240 |
52690 |
44,5 |
08.03.02 |
"--"
Neumannstraße wie vor |
Spath + Nagel |
22 |
|
Hierzu wird berichtet: Öffentliche Ausschreibung. |
||||||
|
1240 |
52690 |
69,9 |
07.03.02 |
"--" Prenzlauer
Berg wie vor |
PFE - Büro für
Stadtplanung, -forschung und -erneuerung |
22 |
|
Hierzu wird berichtet: Öffentliche Ausschreibung. |
||||||
|
1240 |
52690 |
70,0 |
08.03.02 |
"--"
Hohenschönhausen wie vor |
Planergemeinschaft Dubach/
Kohlbrenner |
22 |
|
Hierzu wird berichtet: Öffentliche Ausschreibung. |
||||||
|
1240 |
52690 |
44,8 |
08.03.02 |
"--"
Alt-Hohenschönhausen wie vor |
FPB - Freie Planungsgruppe
Berlin GmbH |
22 |
|
Hierzu wird berichtet: Öffentliche Ausschreibung. |
||||||
|
1240 |
52690 |
69,9 |
08.03.02 |
"--" Fennpfuhl wie vor |
StadtBüro Hunger |
22 |
|
Hierzu wird berichtet: Öffentliche Ausschreibung. |
||||||
|
1240 |
52690 |
68,5 |
04.03.02 |
"--"
Friedrichsfelde-Ost wie vor |
Stiftung SPI –
Sozialpädagogisches Institut, Geschäftsbereich Stadtentwicklung |
22 |
|
Hierzu wird berichtet: Öffentliche Ausschreibung. |
||||||
|
1240 |
52690 |
44,5 |
08.03.02 |
"--" Ostbahnhof
Nord wie vor |
TOPOS – Stadtplanung, Landschaftsplanung,
Stadtforschung |
22 |
|
Hierzu wird berichtet: Öffentliche Ausschreibung. |
||||||
|
1240 |
52690 |
111,8 |
15.03.02 |
"--" Ostkreuz wie vor |
Planungskontor für
Städtebau und Ortsentwicklung |
23 |
|
Hierzu wird berichtet: Öffentliche Ausschreibung. |
||||||
|
1240 |
52690 |
175,0 |
18.04.02 |
"--"
Marzahn-Hellersdorf wie vor |
Gruppe Planwerk |
23 |
|
Hierzu wird berichtet: Öffentliche Ausschreibung. |
||||||
|
1240 |
52690 |
20,0 |
21.05.02 |
"--"
Marzahn-Hellersdorf/ Teilgebiet Magdeburger Allee wie vor |
STERN GmbH |
23 |
|
Hierzu wird berichtet: Öffentliche Ausschreibung. |
||||||
|
1240 |
54010 |
3,0 |
08.05.02 |
Fachspezifische Vorbereitung
von LBB AR-sitzungen |
Bauckhage Consulting (Mc Kinsey) |
23 |
|
Hierzu wird berichtet: Beschränkte Ausschreibung. Die Hinzuziehung externen Sachverstandes bei der Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen war zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Tätigkeit der Verwaltung unabweisbar. |
||||||
|
1295 |
88303 |
20,0 |
01.12.03 |
Nutzungs- und Betreiberkonzept
Max-Taut-Aula |
Musikakzente 21.
Jahrhundert e.V. |
23 |
|
Hierzu wird berichtet: Beschränkte Ausschreibung. Das Nutzungs- und Betreiberkonzept ist Bestandteil der gesamten Planungsmaßnahme zur Wiederherstellung der Aula, die vor dem Urteil des Landesverfassungsgerichtshofes begonnen worden war. Der Auftrag war darüber hinaus erforderlich, um Schaden von Berlin durch den Verlust von EU- und Bundesmitteln zu vermeiden. |
||||||
|
1295 |
54021 |
74,5 |
01.12.03 |
Organisationsberatung -
Aufbau- und Ablauforganisation Referat Stadterneuerung |
Prognos AG |
24 |
|
Hierzu wird berichtet: Beschränkte Ausschreibung. Die Auswahlentscheidung für die Auftragserteilung bzw. die Mitteilung an die Prognos AG darüber ist bereits am 30. September 2003 schriftlich erfolgt, so dass in der Folge die rechtliche Verpflichtung bestand, den Vertrag abzuschließen. |
||||||
|
1280 |
54010 |
19,9 |
24.11.03 |
Vorbereitende Arbeiten zur
immissionsbezogenen Bewertung des Grundwassers zur Risikoabschätzung
diffuser Schadstoffquellen zur Erfüllung von Berichtspflichten gemäß Wasserrahmenrichtlinie. |
Hydor Consult GmbH |
28 |
|
Hierzu wird berichtet: Freihändige Vergabe. Zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist eine rechtlich festgesetzte und terminierte Bestandserfassung im Grundwasser vorgeschrieben. Um diese rechtliche Verpflichtung und damit die ordnungsgemäße Tätigkeit der Verwaltung erfüllen zu können, war die Beauftragung unabweisbar erforderlich. |
||||||
|
1202 |
52601 |
152,2 |
01.06.02 |
Akademie der Künste,
hier: baubegleitende Rechtsberatung |
3 Rechtsanwälte |
29 |
|
Hierzu wird berichtet: Freihändige Vergabe. Bei der Maßnahme handelt es sich um ein begonnenes Bauvorhaben, das ohne jede Zeitverzögerung weitergeführt werden musste. |
||||||
|
1301 |
54695 54010 |
6622,0 |
17.12.03 |
Technische Hilfe für das
zentrale Monitoring und Controlling der im Land Berlin mit Mitteln des europäischen
Sozialfonds geförderten Maßnahmen, gem. EU-Strukturfondsverordnungen ist die
Entwicklung und Bereitstellung eines EDV-Begleitsystems verpflichtet |
ECG - European Consulting
Group |
31 |
|
Hierzu wird berichtet: Die rechtliche Option zur Fortführung des Vertrages ist im Ursprungsvertrag vom 29.12.1999 in § 12 begründet. Gemäß Artikel 34 der allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds (VO 1260/1999) besteht eine zwingende Verpflichtung zu einer EDV-basierten Unterstützung der Verwaltung und Begleitung der ESF - Interventionen. Die Installation und der Betrieb des ESF – Begleitsystems ist unabdingbar um die ordnungsgemäße Tätigkeit der Verwaltung im Kontext der europäischen Bestimmungen zum Monitoring, Prüfung und Berichterstattung aufrecht zu erhalten und zu gewährleisten. Eine lückenlose Vertragsverlängerung war zeitlich unaufschiebbar, da die Daten des Begleitsystems Grundlage für Bewilligungen, Prüfungen und Jahresberichterstattungen an die Bundes- und EU-Kommissionsbehörden bilden. |
||||||
|
1320 |
54010 |
21,3 |
28.11.03 |
Änderung Kons. Vertrag BWB |
Rechtsanwälte Hengeler
Mueller |
32 |
|
Hierzu wird berichtet: Die Beauftragung erfolgte explizit zur Erläuterung des Verhandlungsergebnisses vor dem Parlament (Rechtsausschuss) hinsichtlich des zu ändernden Teilprivatisierungsgesetzes (TPrG). Sie war Folge der bereits vor Verhängung der Haushaltssperre erfolgten Beratungstätigkeit. Im übrigen bestand eine Rechtspflicht Berlins zur Änderung des TPrG bis zum Ende des Jahres 2003. Eine Verschiebung auf einen Zeitpunkt nach der Haushaltssperre war daher rechtlich nicht möglich und hätte zudem einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden für Berlin nach sich gezogen. |
||||||
|
1510 |
54010 |
369,0 |
01.03.02 |
Beratung bei Neuordnung des Facility Managements im Land Berlin |
Arthur Andersen Real Estate
GmbH neufirmiert als Ernst & Young |
34 |
|
Hierzu wird berichtet: Die externe Beratung und Dienstleistung war zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns erforderlich. |
||||||
|
? |
? |
199,1 |
01.01.02 |
Rechtliche Begleitung Privatisierung
Theater des Westens |
Gleiss Lutz Hootz Hirsch |
35 |
|
Beantwortung
siehe oben |
||||||
|
1501 |
52615 |
5,0 |
30.11.03 |
Erstellung einer gutachtlichen
Stellungnahme zu der Auslegung und zu den Folgen des Urteils des VGH von
Berlin |
Einzelperson |
37 |
|
Hierzu wird berichtet: Es handelt sich um unbedingt notwendige Ausgaben, um die ordnungsmäßige Tätigkeit der Verwaltung aufrecht zu erhalten. Nur durch eine tiefer gehende Auswertung der Urteilsgründe konnte gewährleistet werden, dass die aus ihnen ersichtlichen Hinweise und Anregungen für künftige Haushaltspläne umgesetzt und neue Rechtsstreitigkeiten dieser Art vermieden werden. |
||||||
|
1520 |
52615 |
34,8 |
6./16.05.02 |
Gutachten zum Thema:
"Extreme Haushaltsnotlage des Landes Berlin - verfassungsrechtliche
Vorraussetzungen für die Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen zum Zweck
der Haushaltssanierung" |
Einzelperson |
37 |
|
Hierzu wird berichtet: Die Haushaltssituation Berlins im Jahre 2002 legte den Schluss nahe, dass sich Berlin - mit Blick auf die frühere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – spätestens zu diesem Zeitpunkt in einer extremen Haushaltsnotlage befand. Zur Analyse und Dokumentation dieses Sachverhaltes durch einen neutralen und externen Sachverständigen wurde Professor Wieland beauftragt, ein rechtswissenschaftliches Gutachten auf der Grundlage der Rechtsprechung des BVerfG und des Maßstäbegesetzes zu erstellen, das insbesondere die Erfolgsaussichten einer Klage bewerten sollte. Der Senatsbeschluss vom 5. November 2002 zur Feststellung der extremen Haushaltsnotlage in Berlin erfolgte unter anderen auf der Grundlage dieses Gutachtens. Aufgrund der damals absehbar drohenden Verschlechterung der Berliner Haushaltssituation war die zeitnahe wissenschaftliche Untermauerung der extremen Haushaltsnotlage unabdingbar. Die Voraussetzungen im Sinne des Artikels 89 VvB waren somit gegeben. |
||||||
|
1520 |
52615 |
57,2 |
04.11.03 |
Analyse der Auswirkungen
des VerfGH Berlin-Urteils |
Freshfields Bruckhaus Deringer |
38 |
|
Hierzu wird berichtet: Es handelt sich um unbedingt notwendige Ausgaben um die ordnungsmäßige Tätigkeit der Verwaltung aufrecht zu erhalten. Nur durch eine tiefer gehende Auswertung der Urteilsgründe konnte gewährleistet werden, dass die aus ihnen ersichtlichen Hinweise und Anregungen für künftige Haushaltspläne umgesetzt und neue Rechtsstreitigkeiten dieser Art vermieden werden. |
||||||
|
2990 |
54010 |
7810,0 |
05.06.01 laufend |
Beratung (Rechtsanwälte) im
Rahmen Krise der Bankgesellschaft, davon - Risikoabschirmung 1.182 T€ - Privatisierung 2.330 T€ - EU-Beihilfeverfahren 2.115 T€ - Rechtliche Begleitung der Sanierung 2.183 T€ |
Freshfields Bruckhaus Deringer |
45 |
|
2990 |
54010 |
81,0 |
11.01.02 |
Beratung (WP) im Rahmen der
Krise der Bankgesellschaft, darunter 1.400 T€ für Privatisierungsverfahren |
Fasselt & Partner |
45 |
|
2990 |
54010 |
2743 |
09.01.02 |
Beratung (WP) im Rahmen der
Krise der Bankgesellschaft, darunter 1.400 T€ für Privatisierungsverfahren |
Susat & Partner OHG |
45 |
|
2990 |
54010 |
s.o. |
24.05.02 |
Beratung (WP) im Rahmen der
Krise der Bankgesellschaft, darunter 1.400 T€ für Privatisierungsverfahren |
Susat & Partner OHG |
45 |
|
1501 |
52615 |
19,8 |
20.11.03 |
Rechtliche Stellungnahme
zum Normenkontrollverfahren Haushaltsgesetz 02/03 |
Einzelperson |
45 |
|
Hierzu wird berichtet: Es handelt sich um unbedingt notwendige Ausgaben um die ordnungsmäßige Tätigkeit der Verwaltung aufrecht zu erhalten. Nur durch eine tiefer gehende Auswertung der Urteilsgründe konnte gewährleistet werden, dass die aus ihnen ersichtlichen Hinweise und Anregungen für künftige Haushaltspläne umgesetzt und neue Rechtsstreitigkeiten dieser Art vermieden werden. |
||||||
|
1510 |
54010 |
24,0 |
24.07.02 |
Arbeitsrechtliche Beratung
im Rahmen der Neuorganisation des Gebäude- und Liegenschaftsmanagements des
Landes Berlin |
Andersen Luther Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH (gehört zu Ernst & Young) |
46 |
|
Hierzu wird berichtet: Es handelt sich hierbei um eine anwaltliche Beratung. Sie erfolgte im Rahmen des laufenden Auftragsverhältnisses (Rahmenvertrag) mit E&Y. Der Auftragnehmer Andersen Luther RA GmbH gehört zu Ernst & Young und erbringt die Leistungen im Umfang des Hauptauftrages vom 27.01.2001. Die externe Beratung und Dienstleistung war zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns erforderlich. |
||||||
|
1510 |
54010 |
23,0 |
Auftrag vom 17.12.03 |
Rechtsgutachten zur Notifizierungspflicht
einer Bürgschaft |
von Donat + Quardt |
46 |
|
Hierzu wird berichtet: Die Beratungsdienstleistung diente der Klärung von Fragen der Finanzierung von Vivantes. Es bestand akuter Handlungsbedarf. Die Ausgabe war deshalb zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes erforderlich. |
||||||
|
1700 |
52615 |
77,5 |
16.12.03 |
Mitwirkung b.d. Suche u.
Auswahl des Vorstandes d. Charité |
Kienbaum Berlin GmbH |
47 |
|
Hierzu wird berichtet: Die
Finanzierung des Beratungsvertrages vom 16. Dezember 2003 mit der Firma
Kienbaum GmbH Berlin erfolgte aus dem Wirtschaftsplan der Charité. Die
Vergabe erfolgte im Wege der Beschränkten Ausschreibung (§ 3 Abs. 3 a) VOL/A
); hierbei wurden mehrere Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Da
die Leistung nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen in geeigneter
Weise ausgeführt werden konnte, wurde auch aus diesem Grund von einem
Öffentlichen Teilnahmewettbewerb im Vorfeld als unzweckmäßig abgesehen. Bei
der Vergabe wurde das wirtschaftlichste Angebot gewählt. Das Projekt wurde von der Berliner Verwaltung im Rahmen der dem Referat Hochschulmedizin zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen, auch unter Inanspruchnahme von Mehrarbeit, betreut. Eine gesonderte Erfassung der damit verbundenen Kosten im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung erfolgte nicht. Die Kosten in Höhe von 66.800 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer beziehen sich daher ausschließlich auf die Höhe des Beratungshonorars. |
||||||
|
4610 (Mitte) |
52615 |
19,1 |
03.07.02 |
Vorstudie Drontheimer/
Residenzstr. |
Spath & Nagel Büro f. Städtebau u.
Stadtforschung |
49 |
|
Hierzu wird berichtet: Gem. LPlVtr war es im Hinblick auf die Entwicklung von Flächen für den großflächigen Einzelhandel erforderlich, bauleitplanerische Maßnahmen zu dessen Regulierung unter Beachtung des LEP zu treffen. Zur Kanalisierung und Entscheidungsfindung der künftigen planungsrechtlichen Entwicklung des Gebiets war die Auftragserteilung unbedingt notwendig. |
||||||
|
4610 (Mitte) |
52615 |
10,8 |
23.07.02 |
Gutachten zu den immissionsrechtliche
Belangen bei Änderung des Planungsrechtes für einen Teilbereich des Huttenkiezes |
Kötter Beratende Ingenieure |
49 |
|
Hierzu wird berichtet: Das Gutachten diente der fachlichen Begründung des Bebauungsplanverfahrens II-B 181 in bezug auf die tatsächliche Beeinträchtigung des bestehenden Wohnens durch Lärmimmissionen durch ansässiges Gewerbe sowie die Erarbeitung von Vorschlägen für eine Konfliktlösung (Schallschutz). Eine fehlende Abwägung immissionsrechtlicher Belange im Bebauungsplanverfahren könnte Amtshaftungsansprüche auslösen. |
||||||
|
4610 (Mitte) |
89331 |
123,4 |
17.07.02 |
Abschlussuntersuchung 2. Stadterneuerungsprogramm |
AGS 5 SG |
50 |
|
Hierzu wird berichtet: Beabsichtigte Aufhebung der Sanierungsgebiete in den Ortsteil Wedding und Gesundbrunnen durch SenStadt; im Anschluss ist Bezirk für die Ermittlung der Ausgleichsbeträge (Abschöpfung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung) zuständig. Voraussetzung: Fundierte, gerichtsfest verwertbare Untersuchungen der Veränderungen in den betroffenen Gebieten. Beachtung der mit Inkrafttreten der Sanierungsgebietsaufhebung laufenden Fristen zur Erhebung der Ausgleichsbeträge. |
||||||
|
4610 (Friedrichshain/ Kreuzberg |
52603 |
|
04.06.02 |
Sozialökonomische Untersuchung
im Zusammenhang Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB - Gebiet SO 36,
Gräfestraße |
Büro TOPOS |
52 |
|
Hierzu wird berichtet: Für die Erhaltungsgebiete „Graefestraße“ und „Luisenstadt“ im Ortsteil Kreuzberg zählt die Überprüfung der Voraussetzungen für einen Milieuschutz und hinsichtlich der Wirksamkeit der Genehmigungskriterien zu den rechtlichen Verpflichtungen. |
||||||
|
4610 (Spandau) |
52603 |
5,0 |
00.12.03 |
Altlastenuntersuchung |
Trion Geologen |
55 |
|
3308 (Neukölln) |
52603 |
95,1 |
01.02.02 |
Arbeitsschutz |
AMVZ GmbH arbeitsmedizinische
Betreuung |
59 |
|
Hierzu wird berichtet: Es handelt sich um Beratungsdienstleistungen zur Erfüllung von gesetzlichen Aufgaben (Vorschriften: AsiG, AV-AsiG, EU-Richtlinien). |
||||||
|
3911 (Neukölln) |
52615 |
165,0 |
15.05.02 |
Organisationsgutachten zur
Neuorganisation der Fachbereiche 3 und 4 |
Ernst & Young AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |
59 |
|
Hierzu wird berichtet: Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Verwaltungstätigkeit im Amt für Soziales. |
||||||
|
4212 (Neukölln) |
52101 |
8,0 |
13.11.03 |
Bewertung der Diagonalsperre
Hertzbergstr./Böhmische Str. zur Verkehrsberuhigung des Richardplatzes |
TU Berlin, Fachbereich
Straßenplanung, Gustav-Meyer-Allee 25, 13355 Berlin |
60 |
|
Hierzu wird berichtet: Die TU Berlin wurde am 22.10.2003 durch das Tiefbauamt Neukölln aufgefordert, für eine Untersuchung zur Bewertung der Diagonalsperre Richardplatz ein schriftliches Angebot abzugeben. Dieses Angebot lag dem Tiefbauamt am 27.10.2003 vor und wurde nach Prüfung noch am gleichen Tag bestätigt. Insofern wurde eine rechtliche Verpflichtung vor Beginn der Haushaltssperre am 01.11.2003 eingegangen. Die formelle Vertragsunterzeichnung erfolgte am 13.11.2003. |
||||||
|
1310 (Treptow-Köpenick) |
54602 |
7,4 |
21.01.02 |
Machbarkeitsstudie wassertouristisches
Leitsystem Treptow-Köpenick |
Tourismusverein Berlin
Treptow-Köpenick e.V. |
61 |
|
1310 (Treptow-Köpenick) |
54696 |
22,2 |
21.01.02 |
Machbarkeitsstudie wassertouristisches
Leitsystem Treptow-Köpenick |
Tourismusverein Berlin
Treptow-Köpenick e.V. |
61 |
|
Hierzu wird berichtet: Am 13.07.2001 beantragte der Bezirk Mittel aus der Technischen Hilfe des europäischen Regionalfonds (EFRE) zur Erarbeitung einer Konzeption für ein wassertouristisches Leitsystem. Der Förderbescheid erging am 03.12.2001 an den Bezirk. Da die Bescheiderteilung an den Tourismusverein bereits im Dezember 2001 erfolgte und nur die Auszahlung nach Ablauf der Einspruchsfrist erfolgte, ist davon auszugehen, dass es sich um die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gehandelt hat. Der bezirkliche Anteil an dieser Studie betrug 2,9 T€, die restlichen Mittel wurden aus den EFRE-Mittel Förderperiode 2000-2005 kofinanziert. |
||||||
|
1000 |
51915 |
6,1 |
05.12.03 |
Baustoffprüfung |
BIB |
62 |
|
Hierzu wird berichtet: Das Gutachten bezieht sich auf eine Maßnahme des Schul- und Sportanlagensanierungsprogramms. Die Fortführung der Maßnahme war gem. Punkt 4 der Ergänzenden Hinweise zum 3. HWR 2003 zulässig, da die Bindung für die Baumaßnahme in der Hauptsache bereits erfolgt war. |
||||||
|
4212 (Treptow-Köpenick) |
72004 |
3,0 |
03.12.03 |
Versickerung Regenwasser |
SIWAH-Plan |
62 |
|
4212 (Treptow-Köpenick) |
72004 |
1,1 |
27.11.03 |
Baugrundgutachten |
BOLAB |
62 |
|
Hierzu wird berichtet: Die Baumaßnahme „ Neubau einer Straßenverbindung von Glienicker Straße bis An der Wuhlheide (TVO)„ ist eine Fortführungsmaßnahme. Die Auftragsvergabe erfolgte gemäß Punkt 4 der Ergänzenden Hinweise zum 3. HWR 2003. |
||||||
|
4722 (Treptow-Köpenick) |
52110 |
4,5 |
30.01.04 |
Baugrundgutachten |
BIB |
62 |
|
Hierzu wird berichtet: Das Gutachten bezieht sich auf eine Maßnahme des Schul- und Sportanlagensanierungsprogramms. Die Fortführung der Maßnahme war gem. Punkt 4 der Ergänzenden Hinweise zum 3. HWR 2003 zulässig, da die Bindung für die Baumaßnahme in der Hauptsache bereits erfolgt war. |
||||||
|
4610 (Marzahn-Hellersdorf) |
54010 |
1,0 |
19.12.03 |
Fachgutachterliche Stellungnahme
zur Umsetzung des Gestaltungsmerkmals - Verwendung der typischen Putzstruktur
an Gebäuden der denkmalgeschützten Bruno-Taut-Siedlung in Mahlsdorf Nord |
Dipl.-Ing. Architekt Ralf
Effenberger |
63 |
|
Hierzu wird berichtet: Im Laufe des bereits 1992 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens sind durch nicht genehmigungspflichtige Maßnahmen durch Bauherren Veränderungen in der städtebaulichen Eigenart der Siedlung vor sich gegangen, die die rechtliche Angemessenheit einer geplanten textlichen Festsetzung zu Gestaltungskriterien der inzwischen weitergeführten "Teil-Bebauungspläne in Frage stellen. Die schnellstmögliche Klärung der Problemstellung war geboten, da durch den zur Sicherung der Planung notwendig gewordenen Erlass mehrerer Veränderungssperren in den Bebauungsplänen enge Fristen zur Festsetzung erwachsen sind, deren Nichteinhaltung Schadenersatzforderungen an Berlin nach sich ziehen würden. Die notwendigen Untersuchungen konnten aus personellen Kapazitätsgründen durch eigenes Personal in der erforderlichen Schnelle nicht durchgeführt werden. Aus diesen Gründen war die Ausgabe zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben und aus der Friststellung des Baugesetzbuchs zur Festsetzung des Bebauungsplanes erwachsender rechtlicher Verpflichtungen unabweisbar im Sinne des Artikels 89 VvB. |
||||||
|
4610 (Reinickendorf) |
52615 |
2,0 |
04.04.02 |
Vorbereitung u. Durchführung
gemeinsamer Arbeitsberatungen und Werkstattgespräch räumliche Strukturkonzepte
"Mühlenbecker Land" und "Orte in der Havelniederung"
Projekt "Kulturwege in der Havelniederung" |
Sebastian Rohde |
66 |
|
4610 (Reinickendorf) |
52615 |
2,4 |
19.04.02 |
Wie oben |
Masterplan |
66 |
|
4610 (Reinickendorf) |
52615 |
2,6 |
30.05.02 |
Wie oben |
Masterplan |
66 |
|
4610 (Reinickendorf) |
52615 |
5,0 |
15.12.03 |
Wie oben |
Masterplan |
66 |
|
Hierzu wird berichtet: Aufgrund der Rahmenverträge der Arbeitsgemeinschaft Mühlenbecker Land beziehungsweise der Arbeitsgemeinschaft Orte in der Havelniederung besteht für den Bezirk Reinickendorf eine rechtliche Verpflichtung, sich gemäß dem prozentualen Anteil an der Arbeitsgemeinschaft finanziell zu beteiligen. Die Voraussetzungen nach Artikel 89 VvB waren erfüllt. |
||||||