Vorlage – zur Kenntnisnahme –
Achter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
(Achter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Der Senat legt
nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:
Der Senat unterrichtet das Abgeordnetenhaus gemäß Art. 50 Abs. 1 Satz 3 der Verfassung von Berlin über die beabsichtigte Unterzeichnung des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages.
Der Entwurf des Staatsvertrages liegt in seiner endgültigen Fassung noch nicht vor; beigefügt ist die Fassung des gegenwärtigen Beratungsstandes.
Vorbehaltlich einer endgültigen Entscheidung der Ministerpräsidenten hat der Staatsvertrag im Wesentlichen folgenden Inhalt:
§
Die
Rundfunkgebühr wird ab dem 1. April 2005 um 0,86 € auf 17,01 € monatlich erhöht.
§
Die
Programmzahlobergrenze des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird auf den Stand
vom 1. April 2004 festgeschrieben.
§
Der
RBB nimmt bis Ende 2006 am Finanzausgleich teil.
§
Der
Rundfunkgebührenstaatsvertrag wird neu gefasst; Befreiungstatbestände werden nicht
mehr in Landesverordnungen, sondern im Staatsvertrag selbst geregelt.
- Internetfähige PCs oder Handys werden nunmehr gebührenpflichtig, wenn der Rundfunkteilnehmer keine herkömmlichen Rundfunkgeräte bereithält.
- Im Rahmen der
einkommensabhängigen Befreiungen entfällt die Grenze des Eineinhalbfachen des
Sozialhilferegelsatzes. Berechtigt sind nunmehr statt dessen die Empfänger von
Sozialgeld und Arbeitslosengeld II.
Strittig sind
insbesondere noch folgende Punkte, die von den Regierungschefs auf ihrer Besprechung
am 06./08. Oktober 2004 zu entscheiden sind:
§
Kürzung
der Finanzausgleichsmasse für Radio Bremen und Saarländischen Rundfunk nach Ausscheiden
des RBB
§
Wegfall
des Hotelprivilegs (zurzeit zahlen Hotels für Zweitgeräte nur 50 v.H. der
Rundfunkgebühr) – dies kann Auswirkungen haben auf die endgültige Höhe der
Rundfunkgebühr – und damit im (finanziellen) Zusammenhang stehend:
§
Einführung
einer 50%-Zweitgerätefreiheit für gewerbliche Ferienwohnungen
§
Dreimonatsbefreiung
für Rundfunkgeräte in Schulen.
Berlin, den
27. September 2004
Der
Senat von Berlin
In
Vertretung
André Schmitz
Chef
der Senatskanzlei
Ausschuss-Kennung
: EuroBundMediengcxzqsq