Berlin, 29.10.2004

 

An die

Vorsitzende des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten und Medienpolitik

Frau Martina Michels MdA

 

per Fax 1438 (über Ausschussreferenten Herrn Reichardt)

 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

 

ich beantrage im Auftrag der FDP-Fraktion für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten und Medienpolitik am 10. November 2004 eine Besprechung nach §21 Abs. 5 GO zum Thema „Aktueller Stand der Umsetzung des Staatsvertrages über eine gemeinsame Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg – Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB)“.

Folgende Fragen sollen der Konkretisierung der Besprechung dienen:

 

  1. Struktur
    1. Wie stellt sich der Stand der Strukturreform beim RBB seit der Fusion im Juni 2003 dar?
    2. Wurde auf dem Weg der Strukturreform von einer oder mehrerer Unternehmensberatungen Gebrauch gemacht, inwiefern sind die sich daraus ergebenden Ergebnisse in die Umstrukturierung eingeflossen?
    3. Welche Umstrukturierungen sind seither in den Bereichen Programm, Produktion und Verwaltung vorgenommen worden?
    4. Inwiefern haben sich durch die Fusion konkrete Synergien im Bereich Programm, Produktion und Verwaltung ergeben? Gibt es noch immer zwei Rundfunkhäuser?
    5. Wird der doppelte Dienstsitz des Intendanten aufrechterhalten oder gibt es Pläne, sich aus Kostengründen für einen von beiden zu entscheiden?
    6. Welche Bedeutung misst die Senderleitung den Regionalstudios (insb. Perleberg, Prignitz und Prenzlau, Uckermark) im Hinblick auf die Sicherung des Programmauftrages zu? Sind sie in vollem Umfang erforderlich oder – wie vor der Fusion gelegentlich behauptet – durch moderne Technik überflüssig?
    7. Welche Strukturänderungen sind als Ergebnis des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz, die Rundfunkgebühr um 0,88 Euro statt 1,09 Euro zu erhöhen, zu erwarten?

 

  1. Personal und freie Mitarbeiter

 

    1. Wie viele Planstellen gibt es momentan beim RBB, gestaffelt nach Programm, Redaktion, Produktion, Verwaltung?
    2. Wie viele Planstellen sind seit der Fusion in den Bereichen Programm, Redaktion, Produktion, Verwaltung abgebaut worden, wie hoch war jeweils die Anzahl kurz nach der Fusion?
    3. In welchem Umfang ist ein weiterer Abbau von Stellen in den Bereichen Programm, Redaktion, Produktion, Verwaltung geplant?
    4. Wie viele selbständige (freie) Mitarbeiter arbeiteten insgesamt für den RBB im Mai 2003, wie viele sind heute für den RBB tätig?
    5. Wie viele selbständige (freie) Mitarbeiter arbeiten für den RBB derzeit in den Bereichen Programm, Redaktion, Produktion?
    6. Welche Veränderungen bzgl. der selbständigen (freien) Mitarbeiter hat es seit den „Unruhen“ im November 2003 gegeben, welche Modelle sind für die Zukunft im Gespräch?

 

  1. Finanzen
    1. Die begründungslose Fortschreibung der Finanzausgleichszahlungen an den RBB ab 2005-2008 wurde von der KEF in ihrem 14. Bericht abgelehnt: Warum hat der RBB keine Begründung für eine Fortschreibung der Finanzleistungen angestrebt, obwohl ein erhebliches finanzielles Defizit in Höhe von 25,3 Mio. Euro (RBB PM vom 27.10.2003) vorhanden ist?
    2. Hat der RBB die Regierungen der Länder Berlin und Brandenburg um Unterstützung gebeten, um im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag und im Rundfunkstaatsvertrag weiterhin ausdrücklich als „nehmende“ Anstalt an den Finanzleistungen teilhaben zu können, wenn nein, warum nicht?
    3. Hält es der RBB für notwendig, den derzeitigen ARD-internen Finanzausgleich zu ändern und andere Kriterien für die Verteilung der Rundfunkgebühren unter den öffentlich-rechtlichen Anstalten zu benennen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
    4. Woraus ergeben sich die Steigerungen bei den Programmaufwendungen des RBB für die  Periode 2005-2008 (2005: 163,5; 2006: 175,8; 2007: 168; 2008:183,0 Mio. Euro; insg: 689,9 Mio. Euro – 53,8 Mio. Euro mehr als Gebührenperiode 2001-2004; 14. KEF-Bericht, S.32)?
    5. Online-Aktivitäten: Welche Entwicklungen stehen im Onlinebereich an?

 

 

  1. Programm
    1. Wie formuliert der RBB den im 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag § 11 aufgeführten Programmauftrag und wie gedenkt er diesen konkret umzusetzen?
    2. Hat der RBB eine Selbstverpflichtung laut 7. RÄStV § 11 Abs. 4 zur Ausgestaltung ihres Programmauftrages aufgesetzt und welche Ziele sind dort für den Raum Berlin-Brandenburg konkret benannt? Wenn nicht, wann ist eine solche zu erwarten?
    3. Welche Strukturänderungen im Programmbereich sind beim RBB noch zu erwarten?
    4. Wie stellt sich die Entwicklung des Kulturradios da? Wie entwickeln sich die Einschaltquoten, der Marktanteil aber auch die Akzeptanz kulturinteressierter Bürger nach den Debatten der vergangenen Monate?
    5. Wie hat sich der Marktanteil des RBB seit Änderung des Programms am 29. Februar 2004 bis heute entwickelt? Wie verhält sich der heutige Marktanteil im Vergleich zum Marktanteil vor der Programmumstellung?
    6. Wie haben sich die geringen Quoten des RBB-Programms (6,6 – 9,7; MoPo 2.5.04) bis Oktober entwickelt?

 

  1. ROC GmbH
    1. Wie sieht der RBB die Zukunft der Rundfunkorchester und -chöre in der ROC GmbH?
    2. Wie bewertet der RBB die Tatsache, daß nach Aussagen des Berliner Kultursenators ein Ausstieg aus der ROC GmbH nicht geplant ist, gleichzeitig aber die mittelfristige Finanzplanung des Landes Berlin ein Abschmelzen der Zuschüsse für Orchester auf Null vorsieht? Kann der RBB diesen Widerspruch aufzulösen helfen?
    3. Wie steht der RBB insbesondere zu Überlegungen, die Differenzen in der Vergütung zwischen den Berliner Kulturorchestern – unabhängig von ihrer Trägerschaft – abzuschmelzen?

 

  1. Filmförderung
    1. Wie betreibt der RBB konkrete Filmförderung in der Region Berlin und Brandenburg?
    2. Nach welchen Kriterien betreibt die RBB eigene Filmförderung und wie stark werden die regional ansässigen Medienunternehmen dabei genutzt?
    3. Versteht sich der RBB im Bereich seiner Filmförderung auch als ein Förderer der Filmregion Berlin-Brandenburg und wenn ja, beteiligt er sich an dem Senderfonds des Medienboards? Wenn nein, wie begründet der RBB das, zumal die Intendantin des RBB auch als Mitglied im Aufsichtsrat der Medienboard GmbH sitzt?
    4. Hat der RBB vor,  auch nicht-finanzielle Filmförderung in Form von Sendeplatzvergabe zu betreiben, um der im novellierten Filmförderungsgesetz geforderten stärkeren Förderbeteiligung der Sendeanstalten nachzukommen?

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

i. A. Verena Kyrieleis

 

Ausschuss-Kennung : EuroBundMediengcxzqsq