Vorlage – zur Kenntnisnahme –
Bericht
über die Umsetzung des Positionspapiers zur Zusammenarbeit
des Landes
Berlin mit Mittel- und Osteuropa
Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:
Der Senat hat am 14. Oktober 2003 ein Positionspapier „Zusammenarbeit
des Landes Berlin mit Mittel- und Osteuropa“ beschlossen und dem
Abgeordnetenhaus zur Besprechung vorgelegt (Drs. 15/2099). In diesem Papier hat
der Senat eine Vielzahl von Maßnahmen zum Ausbau der Zusammenarbeit Berlins mit
ausgewählten Regionen Mittel- und Osteuropas aufgeführt und angekündigt, bis
September 2004 über den Stand der Umsetzung zu berichten.
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 29. April 2004 die
Entschließung „Zusammenarbeit Berlins mit den neuen EU-Mitgliedsländern
ausbauen“ (Drucksachen Nrn. 15/2755 und 15/2785) gefasst:
„Der Senat wird aufgefordert, die Kooperation mit den neuen
EU-Mitgliedsländern insbesondere durch folgende Aktivitäten zu vertiefen:
1.
Handelsbeziehungen
weiter entwickeln: Ziel der Wirtschaftspolitik Berlins muss es sein, die
Wirtschaftsbeziehungen mit den östlichen Nachbarn zu intensivieren. Die
Berliner Institutionen, insbesondere die Wirtschaftsförderung, sollten künftig
vorrangig diesem Ziel verpflichtet werden.
2. Verkehrsinfrastruktur in Richtung Osten ausbauen: Berlin
muss auf Bundes- und EU-Ebene die Entwicklung der Verkehrswege in Richtung
Mittel- und Osteuropa vorantreiben. Berlin hat ein hohes Interesse daran,
sowohl die Schienen- als auch die Straßenverbindungen nach Poznań –
Warszawa, nach Szczecin, nach Gdańsk und nach Wrocław – Kraków zügig
auszubauen.
3.
Die
Partnerschaft mit osteuropäischen Hauptstädten intensivieren: Die Aktivitäten
im Rahmen der Städtepartnerschaften und -netzwerke sind gezielt zu vertiefen.
Dazu gehören insbesondere Gespräche auf Regierungsebene, um die partnerschaftliche
Atmosphäre der Kooperation zwischen den Hauptstädten zu festigen. Dabei haben
die Beziehungen Berlin – Warszawa besonderes Gewicht.
4.
Angebote
an die neuen Mitgliedstaaten unterbreiten: Berlin kann und soll die Beitrittsländer
bei der Integration in die EU unterstützen. Die begonnene Zusammenarbeit auf
dem Gebiet der Verwaltungen soll verstetigt und insbesondere für Polen intensiviert
werden. Darüber hinaus sind EU-Fördermittel wie zum Beispiel im Rahmen des
Twinning-Programms so weit wie möglich in Anspruch zu nehmen.
5.
Gemeinsame
Politik mit Brandenburg und den angrenzenden Wojewodschaften weiter entwickeln:
Die Zusammenarbeit mit den grenznahen westpolnischen Wojewodschaften ist
auszubauen und die grenzübergreifende Zusammenarbeit zu vertiefen. Hierbei ist
eine enge Kooperation mit dem Land Brandenburg zu organisieren.
6.
Zusammenarbeit
mit Mittel- und Osteuropa zur Kernaufgabe machen: In den einzelnen Senatsverwaltungen
sind die notwendigen personellen und strukturellen Voraussetzungen
haushaltsneutral zu schaffen, um die Zusammenarbeit mit Mittel- und Osteuropa
auf die Fachebene in den Senatsverwaltungen entsprechend zu intensivieren.
7. Informationsoffensive Pro Europa: Berlin muss mit einem umfassenden
Informationsangebot auf die Hoffnungen, aber auch auf die bei manchen noch
bestehenden Befürchtungen eingehen. Hierbei sind die vorhandenen Strukturen zu
nutzen, z.B. Informationen in Schulen, aber auch einzelne proaktive Maßnahmen,
die sich direkt an die Bürgerinnen und Bürger richten, zu forcieren.
8.
MOE-Strategie
konkretisieren: Das vom Senat bereits verabschiedete Positionspapier zur Zusammenarbeit
des Landes Berlin mit Mittel- und Osteuropa ist mit konkreten Maßnahmen umzusetzen.
Über die Ergebnisse soll im Herbst 2004 dem Abgeordnetenhaus berichtet werden.“
Darüber hinaus hat auch der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses am 12. Mai 2004 den Senat gebeten, ihm im Herbst 2004 über die Erarbeitung einer gemeinsamen Strategie zum Aufbau von Außenkontakten zu berichten.
Mit dieser
Vorlage wird über die Umsetzung des Positionspapiers berichtet und dabei auch
auf die sich aus den beiden Aufträgen aus dem Abgeordnetenhaus ergebenden
Fragestellungen geantwortet. Die Berichtsaufträge werden damit als erledigt betrachtet.
Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und die Finanzplanung:
Die
Finanzierung muss im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel erfolgen. Für die im
Rahmen dieses Berichtes aufgeführten Vorhaben, die von den einzelnen
Senatsverwaltungen geplant sind bzw. ggf. fortgeführt werden sollen, besteht
keine Finanzierungszusage durch das Land Berlin. Über Fördermöglichkeiten ist
im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung des Landes Berlin zu entscheiden.
Berlin, den 2. November 2004
Der Senat von Berlin
Klaus W o w e r e i t
Regierender Bürgermeister
I B / I B/P 1 Berlin,
19.8.2004
2252
/ 2208
Bericht über die Umsetzung des Positionspapiers „Zusammenarbeit des
Landes Berlin mit Mittel- und Osteuropa“ vom 14. Oktober 2003
1. Hintergrund............................................................................................................................................................................ 5
2. Wichtigste Ergebnisse........................................................................................................................................................ 5
3. Vorschlag für das weitere Verfahren.............................................................................................................................. 8
4. Maßnahmen zur Umsetzung
des Positionspapiers im Einzelnen........................................................................................ 8
4.1 Maßnahmen zur Stärkung Berlins als Standort
für Ost-West-Zusammenarbeit..................................... 8
4.1.1 Verkehr...................................................................................................................................................................... 8
4.1.1.1 Verbesserung der Infrastrukturanbindung Berlins nach Mittel- und Osteuropa......................... 8
4.1.1.2 Lobbying für die Einrichtung von regionalen Flugverkehrsverbindungen von Berlin in wichtige polnische Städte außerhalb der Hauptstadt Warschau...................................................................................................................... 9
4.1.1.3 Realisierung des Flughafens Berlin Brandenburg International....................................................... 9
4.1.2 Arbeitsmarkt und berufliche Bildung............................................................................................................ 9
4.1.2.1 Entwicklung grenzüberschreitender Zusammenarbeit in der Arbeitsmarkt- und Berufsbildungsentwicklung 9
4.1.2.2 Berlin ist als Standort für Aus- und Weiterbildung durch Angebote für (angehende) Führungskräfte aus MOE-Staaten sowie für grenzüberschreitende Berufsausbildung auszubauen................................................. 10
4.1.3 Marketing.......................................................................................................................................................... 11
4.1.3.1 Zentrales Marketing-Instrument zur Aufzeichnung der Angebote................................................ 11
4.1.3.2 Informationsstruktur speziell für kleine und mittlere Unternehmen............................................ 11
4.1.3.3 Marketing insbesondere für das Berliner Kulturangebot................................................................ 11
4.1.4 Tourismus......................................................................................................................................................... 11
4.1.4.1 Verbesserung des fremdsprachlichen (vorrangig polnischsprachigen) Informationsangebots für Gäste aus Mittel- und Osteuropa............................................................................................................................................... 11
4.1.5. Kultur.................................................................................................................................................................. 12
4.1.5.1 Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den Kulturinstituten der Länder Mittel- und Osteuropas in Berlin und den für Kultur zuständigen Stellen der Botschaften......................................................................................... 12
4.1.6 Gesundheitspolitik.......................................................................................................................................... 12
4.1.6.1 Prüfung möglicher wirtschaftlicher Auswirkungen (Chancen und Herausforderungen) der EU-Erweiterung auf den Gesundheitsmarkt............................................................................................................................................. 12
4.1.7 Integration......................................................................................................................................................... 13
4.1.7.1 Prüfung des Ausbaus der Integrationsangebote für Zuwanderer aus Mittel- und Osteuropa 13
4.1.8 Wirtschaftsförderung.................................................................................................................................... 14
4.1.8.1 Entbürokratisierung zum Abbau von Investitionshindernissen..................................................... 14
4.2 Maßnahmen zum Ausbau des Berliner
Engagements in Mittel- und Osteuropa.................................... 14
4.2.1 Außenwirtschaftsförderung......................................................................................................................... 14
4.2.1.1 Unterstützung der Berliner Unternehmen........................................................................................... 14
4.2.1.2 Erhöhung der Transparenz des Unterstützungsangebots für Unternehmen............................. 15
4.2.2 Energie............................................................................................................................................................... 15
4.2.2.1 Clearingstelle für die Einführung von Contracting-Modellen........................................................... 15
4.2.2.2 Initiierung selbsttragender Konzepte für breite energiesparende Maßnahmen....................... 16
4.2.2.3 Unterstützung bei der Modernisierung und dem effektiven Betreiben der Stadttechnik (Wasser, Abfall, Energie, Contracting für Großsiedlungen)............................................................................................................................ 16
4.2.3 Zusammenarbeit von Berlin und Brandenburg
mit Polen in der räumlichen Planung................... 16
4.2.3.1 Verstärkte Vernetzungen durch raumordnerische Leitbilder, best-practice-Austausch, Mitwirkung an grenzüberschreitenden Verkehrsprojekten....................................................................................................... 16
4.2.3.2 Weitere Abstimmung des Projekts „Odergemeinschaft“ im Rahmen der Deutsch-Polnischen Regierungskommission........................................................................................................................................... 16
4.2.3.3 Beteiligung am Projekt „Deutsch-Polnisches interregionales Raumplanungsinformationssystem“ 17
4.2.3.4 Gemeinsame Strategien zur Raumentwicklung Berlins in der Ostseeregion und im mittelsüdosteuropäischen Raum: Umsetzung des Europäischen Raumentwicklungskonzepts (EUREK) sowie Mitwirkung Berlins und Brandenburgs in den Interreg III B EU-Kooperationsräumen: Ostsee (Baltic Sea Region – BSR) und Südosteuropäischer Raum (Central Adriatic Danubian South-Eastern European Space – CADSES)..................................................................... 18
4.2.4 Tourismus......................................................................................................................................................... 18
4.2.4.1 Verstärkung grenzüberschreitender Kooperation und Vernetzung in den Bereichen touristische Angebotsgestaltung und Infrastruktur................................................................................................................. 18
4.2.5 Kontaktpflege auf politischer Ebene / Strategie zum Aufbau von
Außenkontakten...................... 18
4.2.5.1 Verstärkung von Besuchen der politischen und Arbeitsebene mit Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Stadtentwicklung....................................................................................................................................................... 18
4.2.6. Bildung.............................................................................................................................................................. 19
4.2.6.1 Intensive Nutzung des Bund-Länder-Lehrerentsendeprogramms............................................... 19
4.2.6.2 Seminarprogramme für Deutsch-Lehrer aus Budapest, Prag, Warschau und Moskau......... 19
4.2.7
Geoinformation.............................................................................................................................................. 19
4.2.7.1 Herstellung kompatibler, multifunktionaler Referenzstationssysteme als Basisinfrastruktur zur präzisen Positionierung, Ortung und Navigation auf der Grundlage der Globalen Navigations-Satellitensysteme 19
4.2.8 Gleichstellung.................................................................................................................................................. 21
4.2.8.1 Durchführung einer Veranstaltung zum Thema „EU-Erweiterung und Gleichstellungsfragen“ 21
4.2.9 Integration von Menschen mit Behinderungen....................................................................................... 21
4.2.9.1 Aufbau von Kooperationen bei der Integration von Menschen mit Behinderungen und Austausch von Best-practice-Beispielen aus diesem Bereich............................................................................................................. 21
4.2.10 Jugendarbeit................................................................................................................................................... 21
4.2.10.1 Bei der Förderung von Austauschmaßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit ist Personen aus Mittel- und Osteuropa Vorrang einzuräumen.......................................................................................................................... 21
4.2.11 Kulturelle Zusammenarbeit......................................................................................................................... 22
4.2.11.1 Weiterentwicklung der kulturellen Beziehungen und des Kulturaustauschs mit den Hauptstädten und Metropolen in Mittel- und Osteuropa, insbesondere mit den Beitrittsländern. Besonderer Schwerpunkt ist die Verstetigung der kulturellen Zusammenarbeit mit den Partnerstädten Berlins (Moskau, Warschau, Prag, Budapest). 22
4.2.12 Raumentwicklung.......................................................................................................................................... 23
4.2.12.1 Durchführung von Projekten und Weiterverfolgung der Antragstellung im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative Interreg III B in den beiden Kooperationsräumen Ostsee und Mittel-Südosteuropa (Projekte: ELLA, Vital Cities, Projektanträge: RAIL BALTICA und Via Regia – C III Korridor).................................................. 23
4.2.13 Stadterneuerung............................................................................................................................................ 24
4.2.13.1 Weiterverfolgung von Kooperationen zur Entwicklung bestehender Großsiedlungen und zur Sanierung von Wohngebäuden in Plattenbauweise, wobei auf die Erfahrungen des Kompetenzzentrum Großsiedlungen zurückzugreifen ist. 24
4.2.14 Verwaltungszusammenarbeit und
Verwaltungsqualifizierung.......................................................... 24
4.2.14.1 Unterstützung von Qualifizierungs- und Austauschmaßnahmen für Verwaltungsbeschäftigte, Nutzung des Twinning-Programms............................................................................................................................................... 24
4.2.15 Wissenschaft / Forschung........................................................................................................................... 25
4.2.15.1 Intensivierung des Wissenschaftleraustauschs mit Wissenschaftseinrichtungen in Mittel- und Osteuropa sowie Russland...................................................................................................................................................................... 25
4.2.15.2 Weiterentwicklung der Wissenschaftskooperationen der Berliner Hochschulen mit Mittel- und Osteuropa und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion............................................................................................................... 25
4.2.16 Wirtschaft / Technologie.............................................................................................................................. 25
4.2.16.1 Pilotprojekt „Netzwerk Oderregion“................................................................................................ 25
4.2.16.2 Gemeinsame Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg mit der Republik Polen 25
4.2.16.3 Mitwirkung im Rahmen des „Programms der Zusammenarbeit zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung zwischen der Regierung des Landes Brandenburg und dem Marschallamt der Wojewodschaft Lubuskie (Lebuser Land)“. 26
4.2.17 Polizeiliche Zusammenarbeit...................................................................................................................... 26
4.2.17.1 Weiterentwicklung der polizeilichen Zusammenarbeit mit den Staaten Mittel- und Osteuropas, speziell mit Polen und Tschechien sowie mit Russland........................................................................................................ 26
4.2.18 Justizielle Zusammenarbeit........................................................................................................................ 27
4.2.18.1 Zusammenarbeit mit MOE-Staaten, insbesondere mit Polen, auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Strafverfolgung........................................................................................................................................................... 27
4.2.18.2 Verstärkter Ausbau der Zusammenarbeit mit Bereichen des Justizvollzuges, z.B. mit der Ukraine 28
4.2.19 Migration........................................................................................................................................................... 28
4.2.19.1 Auf- und Ausbau eines Informations-, Erfahrungs- und Wissensaustausches auf dem Gebiet der Regulierung von Migrationsprozessen................................................................................................................................................ 28
4.2.20 Nutzung von EU-Strukturfondsmitteln....................................................................................................... 29
4.2.21 Öffentlichkeitsarbeit zur EU-Erweiterung................................................................................................ 30
Am 1. Mai 2004
ist die Europäische Union um acht Staaten aus Mittel- und Osteuropa sowie um
Zypern und Malta größer geworden. Die Aufnahme zehn neuer Mitgliedstaaten
bildet zusammen mit der Einigung auf eine Europäische Verfassung auf der Regierungskonferenz
am 17./18. Juni 2004 eine historische Zäsur im europäischen Einigungsprozess.
Erweiterung und Vertiefung bringen eine neue Qualität der Integration Europas
mit sich. Diese Entwicklung hat vielfältige Auswirkungen auf die regionale
Ebene und damit auch auf Berlin.
Der Senat hat
beide Entwicklungen – Erweiterung und Vertiefung – von Beginn an aktiv
begleitet und mitgestaltet. Insbesondere die Erweiterung der EU nach Mittel-
und Osteuropa war und ist für Berlin eine der wichtigsten Entwicklungsperspektiven.
Mit dem am 14. Oktober 2003 verabschiedeten Positionspapier zur „Zusammenarbeit
des Landes Berlin mit Mittel- und Osteuropa“ (Drs. 15/2099) hat der Senat die
Weichen dafür gestellt, dass sich Berlin als Standort und Akteur im
Erweiterungsprozess stärker profiliert und seine Ressourcen gezielt und einer
Strategie folgend einsetzt. Im Positionspapier wurden geographische und
inhaltliche Schwerpunkte der künftigen Zusammenarbeit definiert und in diesem
Rahmen Maßnahmen und Prüfaufträge formuliert. Zugleich wurde beschlossen, dass
bis September 2004 über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen und Prüfaufträge
berichtet werden soll.
Das
Abgeordnetenhaus hat in seinem am 29. April 2004 gefassten Beschluss „Zusammenarbeit
Berlins mit den neuen EU-Mitgliedsländern ausbauen“ (Drs. 15/2755 und 15/2785)
den Senat aufgefordert, über die Umsetzung des Positionspapiers „im Herbst
2004“ zu berichten. In diesem Zusammenhang hat das Abgeordnetenhaus den Senat
außerdem zu weiteren Mittel- und Osteuropaaktivitäten aufgerufen, insbesondere
bei
-
der
Entwicklung der Handelsbeziehungen,
-
dem
Ausbau der Verkehrsinfrastruktur,
-
der
Intensivierung der Partnerschaft mit osteuropäischen Hauptstädten,
-
der
Unterbreitung von Kooperationsangeboten (Twinning u.ä.) an die neuen Mitgliedstaaten,
-
der
Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg und den grenznahen Wojewodschaften in
Polen,
-
der
Schaffung struktureller und personeller Voraussetzungen für ein als Kernaufgabe
definiertes Mittel- und Osteuropaengagement,
-
der
Information der Öffentlichkeit.
Ferner hat der
Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses am 12. Mai 2004 den Senat aufgefordert,
im Herbst 2004 über die Erarbeitung einer gemeinsamen Strategie zum Aufbau von
Außenkontakten zu berichten.
Im folgenden
Kapitel wird über die wichtigsten Ergebnisse der Mittel- und Osteuropaaktivitäten
des Senats seit der Verabschiedung des Positionspapiers berichtet. Daran
schließt sich in Kapitel 3 ein Vorschlag zur Fortführung der im Herbst 2002
gestarteten Mittel- und Osteuropainitiative der Senatskanzlei an. Im
abschließenden Kapitel 4 wird über den Verlauf der einzelnen Maßnahmen und die
bis September 2004 erzielten Ergebnisse im Detail berichtet. Damit wird auch
den oben erwähnten Beschlüssen des Abgeordnetenhauses Rechnung getragen.
Die
Zusammenarbeit des Senats mit Mittel- und Osteuropa ist seit der Verabschiedung
des Positionspapiers weiter intensiviert worden. Durch die bewusste Setzung von
Schwerpunkten hat die Mittel- und Osteuropapolitik des Senats an Kontur gewonnen.
Zugleich konnten die erkannten Defizite abgebaut werden.
Insbesondere
die geographische Schwerpunktsetzung (Partnerstädte und sonstige
Metropolenräume in Mittel- und Osteuropa, westliches Polen und angrenzender
Ostseeraum) hat sich bewährt. Bei den ergriffenen Maßnahmen wurde, so weit es
möglich und sinnvoll war, stets auf einen breiten thematischen Ansatz geachtet
(Verzahnung von Politik, Wirtschaft und Kultur).
Als wichtigste Ergebnisse können nachfolgend
genannt werden:
-
Die
am 6.5.2004 auf Einladung des Regierenden Bürgermeisters realisierte Konferenz
mit den Bürgermeistern von Budapest, Prag und Warschau hat insbesondere eine
Intensivierung des Jugendaustausches zwischen den vier Partnerstädten als
vereinbartes Ergebnis gehabt.
-
Die
Berliner Tage in Moskau (März 2004) haben die vielfältige Zusammenarbeit
zwischen beiden Städten deutlich werden lassen.
-
Die
Reise des Regierenden Bürgermeisters in die baltischen Staaten hat das Berliner
Interesse an den positiv sich entwickelnden Ostseeanrainern unterstrichen.
Dynamisch
haben sich die Beziehungen Berlins zu den westlichen Wojewodschaften Polens
entwickelt. Diese Entwicklung ist um so erfreulicher, da die Kooperation mit
Westpolen ungeachtet seiner geographischen Nähe zu Berlin bisher ausgesprochen
schwach ausgeprägt war. Hervorzuheben ist:
-
Auf
der politischen Ebene haben zahlreiche Konsultationen mit der polnischen Seite
stattgefunden. So waren anlässlich verschiedener Reisen u.a. Senator Wolf, der
vormalige Senator Strieder sowie die Europabeauftragte und der Chef der
Senatskanzlei in Stettin, Landsberg a.d.W., Posen und Breslau. Dabei wurde
durchgängig das große polnische Interesse deutlich, mit Berlin – wo immer
möglich - eng zusammenzuarbeiten.
-
Am
29.4.2004 wurde in Posen das trilaterale Arbeitsprogramm zwischen dem Senat von
Berlin, der Landesregierung Brandenburg und dem Marschallamt Großpolen
unterzeichnet. Darauf aufbauend fand am 15.9.2004 im Berliner Rathaus eine
Koordinierungssitzung der drei Partnerregionen statt, auf der die einzelnen Projekte
in den unterschiedlichen Fachbereichen (Umweltschutz, Raumordnung, Verkehr,
Wirtschaft, Tourismus, Kunst und Kultur, Gesundheit, Frauen, Bildung,
Wissenschaft und Sport) trilateral abgestimmt wurden.
-
Der
im Januar 2004 von den Ländern Berlin und Brandenburg sowie der Wojewodschaft
Westpommern (unter Einschluss der Stadt Stettin) gegründete Arbeitskreis
„Wirtschaft und Verkehr“ (Federführung in Berlin bei der Senatsverwaltung für
Wirtschaft, Arbeit und Frauen) hat mehrfach in Stettin und Berlin getagt und
u.a. Fragen der Zusammenarbeit in den Sektoren Verkehrsverbindung, Tourismus
und Logistik erörtert. Erfreulicherweise konnten bei der bahnverkehrlichen
Anbindung Verbesserungen erzielt werden (durchgehendes Zugpaar Berlin-Stettin,
Ausdehnung des VBB-Tarifs nach Stettin). Der Vorschlag von deutscher Seite, die
Zusammenarbeit der drei Regionen – ähnlich wie mit Großpolen – auf eine
formalisierte Ebene zu überführen (trilaterales Arbeitsprogramm), wird von
polnischer Seite derzeit geprüft.
-
Das
Mittel- und Osteuropaprojekt der Investitionsbank Berlin leistet u.a. mit dem
(auf europäischer Ebene inzwischen bewilligten) Projekt TEICONET (Technology,
Enterprises, Innovation, Cooperation – Network) einen wichtigen Beitrag zur
Netzwerkbildung im deutsch-polnischen Grenzraum.
Die immer
enger werdende Zusammenarbeit zwischen Berlin und dem westlichen Polen dient
dem Ziel, den Großraum auf beiden Seiten der Oder langfristig zu einem eng
vernetzten und intensiv kooperierenden Wirtschafts- und Kulturraum zu entwickeln
(„Oderregion“). Um so interessanter ist aus Berliner Sicht der in Zusammenhang
mit dem „Paket“ zur Reform der Strukturfonds ab 2007 am 14. Juli 2004 von der Europäischen
Kommission vorgelegte Verordnungsvorschlag „Europäischer Verbund für
grenzüberschreitende Zusammenarbeit“. Mit diesem Instrument soll Regionen die
Möglichkeit gegeben werden, sich in einem Verbund zusammen zu schließen, der
selbst Rechtspersönlichkeit hätte und für die Aufgaben handlungsfähig wäre, die
ihm von den beteiligten Regionen übertragen worden sind. In den weiteren Verhandlungen
ist darauf hinzuwirken, dass ein solcher grenzübergreifender Verbund als Ganzes
im Rahmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit förderfähig ist. Für Berlin würde
dies bedeuten, dass nach Verabschiedung der Verordnung über den Verbund dessen
Schaffung mit regionalen und kommunalen Partnern beiderseits der Oder
angestrebt wird. Der Senat wird die Diskussion über den Verordnungsvorschlag
weiter intensiv begleiten und mitgestalten und eine Beteiligung Berlins
anstreben.
Die
Vernetzung der Ost-West-Akteure und die Transparenz der Maßnahmen ist
insbesondere durch folgende Maßnahmen deutlich verbessert worden:
-
Die
im Internet frei zugängliche Datenbank „MOEPlus – die Berliner und
Brandenburger Informationsbörse zu Mittel- und Osteuropa sowie der GUS“ ist
konsequent weiter ausgebaut worden. Sie ermöglicht jederzeit einen raschen und
unkomplizierten Überblick über die Ost-West-Aktivitäten von inzwischen rd. 160
Akteuren aus Berlin und Brandenburg. Durchschnittlich wird dieses
Informationsangebot der Senatskanzlei von 2000 Nutzern im Monat in Anspruch
genommen.
-
Mit
dem im März 2004 erfolgten Online-Start des kommentierten Linkverzeichnisses
MOE-Business wurde dem spezifischen Informationsbedarf von kleinen und mittelständischen
Unternehmen (KMU) Rechnung getragen.
-
Durch
den alle drei Monate tagenden und von der Senatskanzlei koordinierten Arbeitskreis
„MOE“ ist ein regelmäßiger Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen
Senat, Bezirken und Ost-West-Akteuren außerhalb der Verwaltung sichergestellt
worden.
Als weitere wichtige Ergebnisse sind zu
nennen:
-
Die
Beteiligung des Landes Berlin am Twinning-Programm der EU konnte weiter gesteigert
werden. Mit inzwischen rd. 40 Projektbeteiligungen (außer in Litauen und der
Slowakei in allen neuen Mitgliedstaaten und Beitrittsländern einschließlich der
Türkei) gehört das Land Berlin im Bundesländervergleich zu den Hauptnutzern des
Programms.
-
Zur
Verbesserung der Polnisch-Kenntnisse in der Berliner Verwaltung wurden im September
2004 für jeweils 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zwei Polnisch-Sprachkurs an
der Verwaltungsakademie Berlin gestartet.
-
In
der praktischen Erledigung von Anträgen auf Genehmigung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
von (Nicht-EU-Ausländern) wurde in ständigen direkten Kontakten auf
Arbeitsebene (Senatsverwaltung für Inneres, Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Arbeit und Frauen) eine weitgehende Optimierung des Verfahrensablaufs erreicht
(Verkürzung der Verfahrensdauer um ca. vier Wochen).
-
Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bringt ihre Expertise im Bereich der
energetischen Sanierung von Wohnungsbauten in ein Pilotprojekt des
Bundesumweltministeriums und der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein und ist
maßgeblich am Projekt EUPOS (Globales Navigations-Satellitensystem) beteiligt,
das 14 Länder aus Mittel- und Osteuropa einschließt.
-
Im
Rahmen des Bund-Länder-Lehrerentsendeprogramms arbeiten sieben Berliner Lehrkräfte
in mittel- und osteuropäischen Staaten und der GUS.
-
Über
die Gemeinsame Landesplanungsstelle wurde die Berliner Beteiligung an mehreren
Interreg III B-Projekten erfolgreich fortgesetzt (u.a.
Baltic+/Raumentwicklung im südlichen Ostseeraum,
MA+/Metropolen-Räume-Kooperationen, Oderregio II/Hochwasserschutz und
Raumentwicklung).
-
Die
Berliner Polizei nimmt an der Erarbeitung eines Leitfadens zur
grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit mit der Republik Polen teil.
-
Die
Zusammenarbeit der bei der Generalstaatsanwaltschaft angesiedelten
Kontaktstelle Berlins im Europäischen Justiziellen Netz wurde mit Staaten in
Mittel- und Osteuropa fortgesetzt und insbesondere nach Polen intensiviert.
-
Die
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat die Zusammenarbeit
mit der Gemeinschaft der europäischen Kulturinstitute in Berlin verstärkt, so
z. B. im Kontext mit dem Festival der Sinti- und Roma-Kulturen in Berlin
(Herbst 2004).
-
Der
Beauftragte für Integration und Migration arbeitet derzeit an der
Weiterentwicklung eines Konzepts für die Ausländersozialberatung. Dabei soll in
Zukunft ein Schwerpunkt gerade bei der Beratung von Neuzuwanderern liegen.
Ferner wird in einer gemeinsam mit der Europäischen Kommission herausgegebenen
Broschüre („Berliner Brücken nach Europa – zum Beispiel Estland, Polen, Tschechische
Republik, Ungarn“) die Bedeutung Berlins für die Beitrittsländer und für den
EU-Erweiterungsprozess dargestellt.
-
Im
Rahmen der Aktivitäten des Senatsprojekts „Gesundheitsregion Berlin“ hat die Senatsverwaltung
für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz eine Initiative angestoßen, um
Patientinnen und Patienten u.a. aus Mittel- und Osteuropa für die Behandlung in
Berliner Krankenhäusern zu gewinnen.
-
Bezüglich
des Handlungsbedarfs beim Infrastrukturausbau in die EU-Beitrittsstaaten und
der Sensibilisierung von KMU wurden die Aktivitäten intensiviert. Die Anzahl an
KMU, die sich durch die Kammern und Verbände über den Markteintritt in den
neuen Mitgliedstaaten beraten lassen, ist deutlich gestiegen. Dies ist ein
Indikator dafür, dass das gerade für im grenznahen Berlin angesiedelte Unternehmen
bestehende Erfordernis, sich auf die neuen Rahmenbedingungen im erweiterten
Binnenmarkt einzustellen, erkannt worden ist.
-
Insgesamt
fünf Berliner Interreg III C-Anträge, in denen mit Partnern aus Mittel- und
Osteuropa zusammengearbeitet wird, wurden positiv beschieden. (u.a.
DICE/regionale Entwicklung und Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Medien,
INCORD/Wissenstransfer im Bereich integrierter Raum- und Stadtentwicklungskonzepte
für Grenzregionen, TRAKTOTI/Unterstützung für KMU und Start-up-Unternehmen insbesondere
bei grenzüberschreitenden Kooperationen).
Aus dem oben
geschilderten Umsetzungsstand der Maßnahmen ergibt sich, dass es dem Senat
gelungen ist, das Mittel- und Osteuropaprofil Berlins als Standort und Akteur
weiter auszubauen. Die Querschnittsaufgabe der Zusammenarbeit mit Mittel- und
Osteuropa hat sich in allen Fachbereichen durchgesetzt.
Ungeachtet
dieser Erfolge bleibt festzuhalten, dass bei der Zusammenarbeit mit Mittel- und
Osteuropa ein langer Atem erforderlich ist und sich Erfolge nicht von heute auf
morgen einstellen und auch nicht immer quantifiziert werden können. Bei der auf
Langfristigkeit angelegten Zusammenarbeit mit Mittel- und Osteuropa sind die
berichteten Ergebnisse in vielen Fällen naturgemäß nur als Zwischenstände zu
verstehen. Die ergriffenen Maßnahmen sollten fortgesetzt werden. Das eine oder
andere Projekt wird enden, z. B. wegen Zielerreichung. Dafür werden im weiteren
Verlauf der Zusammenarbeit mit Mittel- und Osteuropa neue Aufgaben und Projekte
hinzukommen.
Im Hinblick
darauf, dass die finanzielle Situation im Land Berlin den operativen
Möglichkeiten für das Mittel- und Osteuropaengagement des Senats immer engere
Spielräume setzt, müssen in den einzelnen Fachbereichen strukturelle und
finanzielle Vorkehrungen dafür getroffen werden, die Mittel- und
Osteuropapolitik zu sichern.
Dem
Abgeordnetenhaus wird über den Fortgang der Mittel- und Osteuropainitiative der
Senatskanzlei künftig im Rahmen des Berliner Europaberichts berichtet werden.
(siehe auch Ziffer 4.2.3.2)
Eisenbahnverbindung Berlin-Stettin
Seit März 2002
existiert eine Arbeitsgruppe „Eisenbahnverbindung Berlin – Stettin“ bei der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unter Beteiligung verschiedener
Abteilungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Senatskanzlei, DB
Netz, DB Regio, dem Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes
Brandenburg (MSWV), dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), dem Bundesministerium
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW), der Stadt Stettin und der
Wojewodschaft Westpommern, die in unterschiedlichen Besetzungen getagt hat.
Ziel der Arbeitsgruppe ist es, Lösungen und Vorschläge zur kurzfristigen und
langfristigen Verbesserung der Infrastruktur, aber auch der tariflichen und
verkehrlichen Angebote zu finden.
Als erstes
Ergebnis kann die Fertigstellung einer Ausstellung „160 Jahre Eisenbahn Berlin
– Stettin“ gelten, die in enger Kooperation mit den Kollegen der Stadt Stettin, der Wojewodschaft Westpommern und der
PKP sowie dem Landesdenkmalamt erarbeitet wurde. Die Ausstellung zeigt die
Bedeutung der Stettiner Bahn und der Stadt Stettin für Berlin und weist auf die
Notwendigkeit eines Ausbaus der vorhandenen Eisenbahnstrecke hin. Sie dient als
„Aufhänger“ für eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Berliner und
polnischen Verwaltungen. Erstmals wurden Akteure auf deutscher und polnischer
Seite, deren Zuständigkeit die Verbesserung des Bahnangebots berührt, zusammengeführt.
Die Ausstellung war außerdem wichtiger Bestandteil einer Kommunikationsstrategie
in die deutsche und polnische Öffentlichkeit für die intensive Zusammenarbeit
beider Städte.
Die
Ausstellung war 2003 vom 18. September bis 19. Oktober im Stettiner Hauptbahnhof
und vom 30. Oktober bis 20. November im Berliner Bahnhof Friedrichstraße zu
besichtigen. Im Jahr 2004 wanderte die Ausstellung vom 17. März bis 13. April
zunächst in die Tegeler Humboldtbibliothek. Vom 30. April bis 12. Mai stand sie
im Foyer der Berliner Industrie- und Handelskammer und war in einen Festakt
anlässlich des Beitritts Polens eingebunden, an dem der Marschall der
Wojewodschaft Westpommern sowie Vertreter des Berliner Senats teilnahmen. Ein
Duplikat der Ausstellung wurde Ende April im BMVBW aufgestellt.
In kleinen
Schritten konnten seit der Konstituierung der Arbeitsgruppe Verbesserungen im
Bahnangebot erreicht werden. Die erste Verbesserung war die im Jahresfahrplan
2003 erfolgte Umlegung des durchgehenden Zugpaars Berlin – Stettin vom Endpunkt
Lichtenberg auf die Stadtbahn und weiter nach Potsdam. An Wochenenden in der
Sommersaison wird dieses Zugpaar seitdem bis nach Misdroy und Swinemünde
(Wollin) verlängert. Seit Beginn des Jahresfahrplans 2004 hat sich die Qualität
des eingesetzten Wagenmaterials aller Züge zwischen Berlin bzw. Angermünde und
Stettin verbessert. Es kommen zwischen Angermünde und Stettin grundsätzlich nur
deutsche Triebwagen zum Einsatz, die auch über eine hohe Kapazität hinsichtlich
der Fahrradmitnahme verfügen. Zum EU-Beitritt am 1. Mai 2004 wurden tarifliche
Verbesserungen für deutsche und polnische Reisende eingeführt. Der VBB-Tarif
wurde bis nach Stettin ausgedehnt, wodurch sich durch Wegfall der Anschlussfahrscheine
ab Grenze die Tarife verbilligen. Auch Tarifangebote wie das
„Brandenburg-Ticket“ und das „Schönes Wochenende-Ticket“ gelten nunmehr bis
Stettin. Der ÖPNV innerhalb Stettins (Busse und Straßenbahnen) wurde außerdem
in die Fahrplansoftware des VBB und der DB (HAFAS) eingearbeitet. Die Software
ist über Internet oder über CD deutschen und polnischen Kunden beider Regionen
zugänglich.
Als weitere
Verbesserung wurde ab 3. Mai 2004 eine neue Direktverbindung Stettin – Berlin –
Stettin zunächst bis zum Fahrplanwechsel im Dezember eingeführt, so dass auch
für Dienstreisen und Ausflugsfahrten, von Stettiner Seite aus gesehen, eine
attraktive Verbindung angeboten wird. Durch Fahrplanoptimierung konnte hierbei
eine haushaltsneutrale Lösung gefunden werden. Die DB prüft in Abstimmung mit
der Arbeitsgruppe „Berlin – Stettin“, ob zum Fahrplanwechsel im Dezember 2004
die Direktverbindung Stettin – Berlin – Stettin durch die Verlängerung des
Laufweges eines EC-Zugpaares Berlin – Amsterdam – Berlin ersetzt und aufgewertet
werden kann.
Eisenbahnverbindung Berlin – Breslau
Es ist
beabsichtigt, ab 2004 zur Verbesserung der Bahnverbindungen Berlin – Breslau
ebenfalls eine Steuerungsgruppe zu konstituieren mit der gleichen
Zusammensetzung auf deutscher Seite wie in der Arbeitsgruppe „Berlin – Stettin“
und mit der Stadt Breslau und der Wojewodschaft Niederschlesien auf polnischer
Seite. Hierzu sind erste Vorabsprachen getroffen worden. Anfang 2004 wurde
seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung der aktuelle Qualitätszustand
der Bahnstrecke im problematischen Abschnitt Cottbus – Forst – Sagan vor Ort
begutachtet. Auch hier soll das 2006 anstehende Jubiläum der ersten
Bahnverbindung zwischen Berlin und Breslau genutzt werden, eine Ausstellung zur
Kommunizierung vorzubereiten.
Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sieht derzeit keinen Handlungsbedarf. Der
Senat strebt entsprechend der Koalitionsvereinbarung an, den umweltfreundlichen
Eisenbahnverkehr in Richtung Posen, Stettin und Breslau attraktiver zu machen.
Das Verkehrsaufkommen in Relationen, die für „regionalen“ Flugverkehr in Frage
kämen (also nach Posen, Breslau) ist derzeit so gering, dass sich die Wirtschaftlichkeit der bestehenden
EC-Züge bei Ausweitung des Regionalflugverkehrs weiter verschlechtern würde.
Alle nach Polen verkehrenden EC-Züge fahren aufgrund der schlechten Auslastung
nicht mehr kostendeckend. Insbesondere billige Regionalflugangebote könnten zur
Einstellung weiterer Zugverbindungen bis hin zur völligen Einstellung des
Eisenbahnverkehrs zwischen Berlin und Polen führen. Die derzeit laufende
Ausbaumaßnahme der Bahnstrecke Berlin – Posen würde zur „Investitionsruine“.
Hintergrund sind die Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Verkehrsträgern
Schiene und Flugverkehr (z.B. die Befreiung von der Mineralöl- und
Mehrwertsteuer), die durch Fördermaßnahmen des Senats nicht noch weiter
verschärft werden dürfen.
Am 13. August
2004 wurde der Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Stadtentwicklung,
Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg veröffentlicht. Der BBI darf unter
strengen Auflagen vor allem bezüglich des Lärm- und Umweltschutzes gebaut
werden.
Die Arbeits-
und Sozialministerkonferenz (ASMK) verabschiedete auf ihrer 78. Sitzung am 8.
November 2001 die Potsdamer Erklärung, in der sie feststellt, dass die
Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales
der Länder sehr daran interessiert sind, in einen ständigen Dialog mit den
angrenzenden Beitrittsländern einzutreten, um Erfahrungen im Bereich der
Arbeits- und Sozialpolitik auszutauschen. Die Länder Brandenburg
(federführend), Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen wurden unter
Beteiligung des jeweiligen ASMK-Vorsitzlandes beauftragt, diesen Dialog
vorzubereiten.
Die mit der Potsdamer Erklärung in Gang gesetzte Kontaktaufnahme erreichte mit dem am 9./10. Juli 2003 in Schwerin durchgeführten Dialog-Forum mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik einen ersten Höhepunkt. Das Abschlusskommuniqué betont eine verstärkte Kooperation der Grenzregionen und sieht eine Institutionalisierung des Informations- und Erfahrungsaustauschs vor.
Derzeit wird
eine Übersicht über bestehende Kontakte sowie Ansprechpartner und Gesprächsthemenwünsche
der deutschen Länder zusammengestellt. Unter anderem wurden folgende konkrete
Themenwünsche bislang benannt: Informationsaustausch zu sichtbar werdenden
Problemen (Arbeitserlaubnisse für Deutsche/illegale Beschäftigung Deutscher),
Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, ältere Menschen,
wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt (Europäischer Sozialfonds),
Grundsatzfragen der Arbeitsmarktpolitik, berufliche Rehabilitation, Projekte
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) RegioKom grenzüberschreitende
Verbundausbildung, Prüfung weiterer Möglichkeiten grenzüberschreitender
Ausbildungsgänge. Der polnischen und tschechischen Seite wurde vorgeschlagen,
dies ebenfalls in ihren Regionen ermitteln zu lassen.
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und
Frauen hat gleichfalls Projektvorschläge (Erschließung des Angebots und
Know-hows der Weiterbildungsdatenbanken Berlin und Brandenburg für polnische
Partner, Fachtagung zu den Themen Gewaltschutzgesetz und flankierende
Polizeigesetzgebung sowie zur Arbeit von Interventionsprojekten gegen häusliche
Gewalt; Verstärkung der Zusammenarbeit auf den Gebieten Unternehmenskooperation,
Wirtschaftsförderung, EU-Strukturfonds, Technologietransfer sowie
Flugverbindungen) in das am 29. April 2004 in Posen unterzeichnete trilaterale
Arbeitsprogramm zwischen der Regierung des Landes Brandenburg, dem Senat von
Berlin und dem Vorstand der Wojewodschaft Großpolen für die Jahre 2004/2005 eingebracht.
Im März 2003
fand in Brandenburg ein Workshop mit den Wojewodschaften Westpommern und
Lebuser Land statt: „Gemeinsam in der Europäischen Union – aus Nachbarn werden
Partner“. Berlin hat nachträglich Kooperationsinteresse u.a. auch für die
Gebiete „grenzüberschreitende Arbeitsmarktstrategien“ sowie „berufliche Bildung“
bekundet. Die Arbeitsgruppen zu diesen Themen arbeiten gegenwärtig laut
Information des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des
Landes Brandenburg (noch) nicht.
Die
Kooperationsbörse „Partnership Berlin“ lud unter der Schirmherrschaft des für
Erweiterung zuständigen Mitglieds der Europäischen Kommission und des
Regierenden Bürgermeisters von Berlin am 11./12. März 2004 zu neuen Wegen der
Kooperationsvermittlung ein. Partnership Berlin 2004 bot die herausragende
Möglichkeit, neue Geschäftskontakte und -verträge vorzubereiten. Für zwei Tage
konnten Gespräche mit bis zu 20 potenziellen Partnern aus 15 Ländern Europas
geführt werden. In Workshops und Seminaren zeigten Experten Geschäftschancen in
Mittel- und Osteuropa auf. Es kamen ca. 450 Unternehmen aus Polen, der
Slowakei, der Tschechischen Republik, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen,
Belgien, Frankreich, Großbritannien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich
und Schweden sowie aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
und Rheinland-Pfalz zusammen. Ebenso waren Vertreter der Regionen,
Multiplikatoren und Entscheidungsträger vor Ort. Folgende Branchen – auch in
der Hauptstadtregion Schwerpunkte – waren vertreten:
Maschinenbau/Metallverarbeitung, Automobil-Zulieferindustrie, Bauwesen und
Baumaterial-Zulieferer, Umwelttechnologien, Transport/Spedition, Life Science
(Medizin- und Biotechnologie) sowie Informations- und
Kommunikationstechnologie.
Die Förderung
des Austauschs von Auszubildenden und jungen Berufstätigen mit den
Nachbarländern des Erweiterungsraums wird von der Wirtschaft selbst, ebenso
über die Kammern und Verbände organisiert – Fördermaßnahmen stellen Bund und EU
bereit. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) organisiert z.B. bereits
Maßnahmen zum Austausch von Ausbildern mit den Erweiterungsländern, hier insbesondere
Krakau und Warschau.
Die Oberste
Landesbehörde für Berufsbildung begleitet derzeit in Verbindung mit Partnern
des BMBF und der Berliner Gesellschaft für entwicklungspolitische
Zusammenarbeit ein Vorhaben, zusammen mit dem Zentralverband des polnischen
Handwerks in den Bereichen KfZ und Maler/(Restauration) gemeinsame Fortbildungsprojekte
zu etablieren; angestrebtes Ziel ist die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen.
Der Bereich
Internationales der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung stellt regelmäßig
Praktikumplätze für Stipendiaten der Robert-Bosch-Stiftung aus Mittel- und
Osteuropa zu Verfügung. Zur Zeit arbeiten zwei junge Verwaltungskräfte aus
Warschau im Bereich Internationales.
Datenbank „MOEPlus
– die
Berlin/Brandenburger Informationsbörse zu Mittel- und Osteuropa sowie der GUS“:
In der Datenbank MOEPlus – zu finden unter www.berlin.de/moeplus - sind zur Zeit
166 Akteure mit rund 500 Projekten vertreten. Mittels eigener Recherchen und
durch gezielte Ansprache potenzieller Datenbankakteure – nunmehr verstärkt auch
in der Region Brandenburg - wird der Kreis der Akteure ständig erweitert.
MOEPlus, die durchschnittlich 2.000
Zugriffe pro Monat verzeichnet, wird bei geeigneten Veranstaltungen
präsentiert – z.B. im Rahmen der BusTEN-Kooperationsbörse
„Partnership Berlin 2004“, des IBB-Forums „Berlin und die EU-Erweiterung“, des
„Europa-Picknicks 2004“ der Konrad Adenauer Stiftung Berlin. Ein Ausbau der Datenbank
in Hinblick auf Schulkontakte mit mittel- und osteuropäischen Ländern erfolgt
in Kürze.
Die durch die
IBB angestoßene und unter Mitarbeit u.a. von Partner für Berlin, der Senatskanzlei,
der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, der
Wirtschaftsförderung Berlin International, dem Ministerium für Wirtschaft des
Landes Brandenburg, der ZukunftsAgentur Brandenburg erstellte Angebot eines
Internetportals speziell für kleine und mittelständische Unternehmen aus Berlin
und Brandenburg ist seit dem 1. März 2004 online. Das neue Serviceangebot ist
unter http://www.MOE-Business.de erreichbar. Hier können die Unternehmen
schnell und übersichtlich den Zugang zu Informationen über die neuen Märkte in
Mittel- und Osteuropa erhalten. Die Internetplattform beinhaltet u.a. eine
umfassende Sammlung kommentierter Links und ist als eine Ergänzung des
Internetportals MOEPlus anzusehen.
Die
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat sich –
anlassbedingt – verstärkt in die Städtepartnerschaft Berlin-Moskau eingebracht.
Im Rahmen der Berliner Tage in Moskau 2004 präsentierten sich (und werden sich
noch präsentieren) die Berliner Kultur und Wissenschaft.
Aktuell unterstützt die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Vorbereitung der Veranstaltung „Prag-Berlin 2005. Festival tschechischer Kunst und Kultur“, deren Schirmherrschaft u.a. der Regierende Bürgermeister übernommen hat.
Eine enge
Zusammenarbeit zwischen Berlin, Brandenburg, Westpommern und Stettin über ihre
jeweiligen Tourismuskonzepte wurde eingeleitet. Einen Schwerpunkt bildet der
Wassertourismus. Darüber hinaus werden bestehende Angebote weiterentwickelt
(Reiseangebote aus Berlin nach Polen / Schifffahrt aus Stettin und Polen nach
Berlin / zum Friedrichstadtpalast aus Posen).
Die Berlin
Tourismus Marketing GmbH (BTM) hat Vorschläge zur Förderung des Tourismus
zwischen den Regionen (z.B. buchbare Produkte) bzw. Entwicklung von gemeinsamen
Produkten für dritte Märkte unterbreitet. Sie hat inzwischen Angebote in
polnischer Sprache im Internet bereitgestellt.
Eine Förderung
der Begegnungskultur (Tagestourismus) und Willkommenskultur (fremdsprachige
Angebote) wurde ebenso wie eine Zusammenarbeit zwischen den Reisebüros in den
Regionen auf der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft „Wirtschaft und Verkehr“ am 8.
Juni 2004 verabredet. In der Arbeitsgemeinschaft „Wirtschaft und Verkehr“ sind
das Land Berlin (Senatskanzlei, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen), das Land Brandenburg
(Ministerium für Wirtschaft, Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und
Verkehr), das Marschallamt Westpommern sowie die Stadt Stettin vertreten.
Mit der Gemeinschaft der europäischen Kulturinstitute in Berlin (GEK), der auch viele Institute aus den ostmitteleuropäischen Ländern angehören, ist verabredet worden, dass in der Regel ein Vertreter der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur an den Beratungen teilnimmt. Aktuell plant die GEK mit Unterstützung von Einrichtungen, die Berlin maßgeblich finanziert oder fördert, ein Festival der Sinti- und Roma-Kulturen für den Herbst des Jahres, das maßgeblich durch Beiträge ostmitteleuropäischer Länder bestritten wird. Die Schirmherrschaft hat auf Bitte der Veranstalter der Regierende Bürgermeister übernommen. Die Eröffnung soll im Berliner Rathaus stattfinden.
Im Juni wurde die Ausstellung „Zukunftsbild“ mit Werken
zeitgenössischer Künstler im Ungarischen Kulturinstitut „Collegium Hungaricum“
eröffnet. Die Präsentation von zwölf künstlerischen Zukunftsvisionen ungarischer
Malerinnen und Maler war Teil des Festivals „Ungarn an Bord“ aus Anlass der
EU-Erweiterung mit zahlreichen Veranstaltungen im Institutsgebäude, auf einem
Schiff und im Tränenpalast. Seitens des Senats wurde dem Institut, das sich im
Frühjahr 2006 in einem Neubau und auf erweiterter Fläche am historischen
Standort in der Dorotheenstraße präsentieren will, für die überaus rege Tätigkeit gedankt.
Ebenfalls im
Juni wurde das 20jährige Bestehen des Russischen Hauses der Wissenschaft und
Kultur, das bedeutende Neubaupläne verfolgt und seine Tätigkeit in der Stadt
intensivieren möchte, gewürdigt.
Ein weiteres
Feld der Zusammenarbeit ist das am 30. April 2004 mit einem Straßenfest am
Pariser Platz eröffnete „Kulturjahr der 10“, das - ausgehend von der
ungarischen Botschaft - von den Kulturattachés der Botschaften der zehn neuen
EU-Mitgliedstaaten initiiert wurde. Der Regierende Bürgermeister hat auch hier
die Schirmherrschaft übernommen. Berliner Kulturinstitutionen unterstützen das
Kulturjahr, das finanziell vom Bund gefördert wird, maßgeblich.
Die
Auswirkungen der EU-Erweiterung auf den Berliner Gesundheitsmarkt lassen sich
noch nicht konkret abschätzen. Zurzeit sind durch den Beitritt der neuen
Mitgliedstaaten noch keine nennenswerten Effekte zu beobachten.
Aufgrund der
Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit konnten noch keine Auswirkungen im Personalbereich
eintreten. Da in Berlin anders als in anderen Bundesländern kein
Fachkräftemangel im Bereich der gesundheitlichen Versorgung herrscht, ist
Berlin nicht auf den Zuzug von Angehörigen der Gesundheitsberufe angewiesen.
Im Bereich der
Aus-, Fort- und Weiterbildung besteht auf Seiten der Staaten Mittel- und
Osteuropas erwähnenswertes Interesse an Austausch und Zusammenarbeit mit
Berliner Institutionen. Im Bereich der Weiterbildung des Krankenhausmanagements
werden Maßnahmen in Breslau und Stettin von freien Trägern des Gesundheitswesens
durchgeführt.
In
Zusammenarbeit mit Moskauer Krankenhäusern hat die Senatsverwaltung für
Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz bei der EU-Kommission Mittel für ein
TACIS-Projekt im Krankenhausmanagement beantragt. Ziel des Projekts ist die
Stärkung der institutionellen und personellen Kapazitäten des Gesundheitswesens
in Moskau (Effizienzsteigerung in der Gesundheitsversorgung Moskaus,
Entwicklung effizienter Strukturen der Arbeitsteilung im Krankenhaus). Beteiligt
sind die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, die
Charité, Gesundheitsstadt Berlin e.V. und BBJ sowie die Moskauer Gesundheitsverwaltung
und ein Moskauer Krankenhaus. Der Antrag ist noch nicht beschieden worden. Die
Kofinanzierung soll von den beteiligten staatlichen Stellen des Moskauer und
des Berliner Gesundheitswesens getragen werden. Allerdings besteht auch bei dem
Einsatz von EU-Mitteln immer die Notwendigkeit einer Kofinanzierung, so dass
nicht alle wünschenswerten Projekte zu realisieren sind.
Patientenmobilität
Die
Patientenmobilität hat sich durch die EU-Erweiterung nicht auffällig verstärkt.
Bereits seit längerer Zeit nutzen deutsche Patientinnen und Patienten
Kurmöglichkeiten in den östlichen Nachbarländern, insbesondere in Tschechien.
Eine Erhöhung der Patientenströme zwischen Berlin und Polen aufgrund der
EU-Erweiterung konnte bisher nicht festgestellt werden. Es kann vermutet
werden, dass es im Laufe der Zeit zu einer Zunahme kommen wird. Versicherten
ist die Nutzung ambulanter medizinischer Versorgungseinrichtungen im jeweiligen
EU-Nachbarland möglich. Die Inanspruchnahme stationärer Behandlungen im
EU-Ausland muss von der jeweiligen Krankenkasse vorab genehmigt werden.
Im Rahmen der
Aktivitäten des Senatsprojektes „Gesundheitsregion Berlin“ hat die
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz eine Initiative
angestoßen, um Patientinnen und Patienten aus dem Ausland für die Behandlung in
Berliner Krankenhäusern zu gewinnen. Dabei sollen auch die Staaten Mittel- und
Osteuropas berücksichtigt werden.
Wirtschaftsunternehmen
Über die
Niederlassung Berliner Firmen, die gesundheitsnahe Dienstleistungen erbringen,
in den neuen Mitgliedstaaten liegen keine umfassenden Kenntnisse vor. Bekannt
ist, dass es sowohl im Bereich des Versicherungswesens (private
Krankenversicherungen, Zusatzversicherung etc.) als auch bei den
krankenhausbezogenen Dienstleistungen (Catering etc.) Zweigstellengründungen
Berliner Unternehmen in Polen gibt. Bei der Wirtschaftsförderung Berlin
International wurden ebenfalls in mehreren Fällen Unterstützungsangebote für
einschlägige Unternehmensgründungen in Polen abgerufen.
Gesundheitsministerkonferenz
Mit möglichen
Konsequenzen der EU-Erweiterung für das Gesundheitswesen hat sich auch die
Gesundheitsministerkonferenz auf ihrer Sitzung in Berlin befasst. Sie hat
festgestellt, dass „zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden kann,
welche Auswirkungen sich konkret aus den mit der EU-Erweiterung zusammenhängenden
Entwicklungen, insbesondere hinsichtlich der Mobilität der Patientinnen und
Patienten und des Gesundheitspersonals, aber auch im Hinblick auf
Infektionskrankheiten in der Bundesrepublik Deutschland und den Beitrittsländern
ergeben.“ Die Gesundheitsminister streben an, gemeinsam mit der Bundesregierung
mit den Beitrittsländern, insbesondere Polen und Tschechien in einen
regelmäßigen Dialog über Entwicklungen im Gesundheitsbereich einzutreten. Die
beschriebenen Aktivitäten der Gesundheitsministerkonferenz sind auf die maßgebliche
Initiative Berlins zurückzuführen.
(siehe auch Ziffer 4.2.19.1)
Der
integrationsbezogene Betreuungsbedarf von Zuwanderern aus Mittel- und Osteuropa
wird im Rahmen der bestehenden allgemeinen migrantenspezifischen Infrastruktur
mit abgedeckt. Sowohl unter integrationspolitischen als auch unter
Kostengesichtspunkten setzt der Beauftragte des Senats für Integration und
Migration den Schwerpunkt bei Angeboten, die grundsätzlich allen Migranten
zugänglich sind. Nur in begründeten Sonderfällen werden Projekte für spezielle
Zuwanderergruppen finanziert. Unter anderem wegen der Bedeutung der zu
erwartenden Neuzuwanderer aus Mittel- und Osteuropa sollen für diese
Zielgruppen zur Zeit bestehende Projekte, das sind zwei Projekte für polnische
Zuwanderer (Treffpunkt, Beratung und muttersprachlicher Unterricht),
fortgeführt werden.
Im Übrigen
wird zur Zeit das Konzept für die Ausländersozialberatung (fünf
Beratungsstellen in Berlin mit insgesamt ca. 28 Mitarbeitern) weiterentwickelt.
Dabei soll in Zukunft ein Schwerpunkt gerade bei der Beratung von
Neuzuwanderern liegen. Diese sollen nach einem standardisierten Verfahren über
das Spektrum der sie betreffenden Fragen beraten und an die jeweils zuständigen
Stellen weitervermittelt werden.
Der
Beauftragte des Senats für Integration und Migration legt einen Hauptakzent
seiner Arbeit auch in Zukunft auf die interkulturelle Ausrichtung der Verwaltung
und die interkulturelle Öffnung der sozialen Dienste. Dies wird auch der
Zugänglichkeit der Infrastruktur für Neuzuwanderer aus Mittel- und Osteuropa
zugute kommen.
Der
Beauftragte des Senats für Integration und Migration wird die Entwicklung der Zuwanderung
aus Mittel- und Osteuropa nach dem 1. Mai 2004 aufmerksam beobachten und bei
Bedarf die notwendigen Initiativen ergreifen. Dabei werden eigene
Problemlösungsaktivitäten vom Beauftragten des Senats für Integration und Migration
sich auf allgemeine Integrationsaktivitäten beschränken. Fachspezifische
Integrationsaktivitäten, die andere Ressorts betreffen (z.B. schulische und
berufliche Bildung, Wirtschaftsförderung/ Existenzgründung u.a.), fallen in die
Zuständigkeit der jeweiligen Senatsverwaltungen. Der Beauftragte des Senats
wird diese Ressorts ggf. auf sich zeigende Probleme ansprechen und sie bei
ihren Problemlösungen unterstützen.
Der
Beauftragte des Senats für Integration und Migration trägt auch Anregungen zur
Lösung allgemeiner Integrationsprobleme, die durch Instrumente anderer
Fachressorts in günstiger Weise angegangen werden können, an diese Ressorts
heran (z.B. Verminderung der Illegalen durch geeignete Instrumente der
Wirtschaftsförderung).
Der an den
Beauftragten des Senats für Integration und Migration gerichtete Prüfauftrag
ist damit abgeschlossen. Wie vorstehend dargelegt, sieht der Beauftragte des
Senats für Integration und Migration den Ausbau des Integrationsangebots für
Zuwanderer aus Mittel- und Osteuropa als eine ständige Arbeitsaufgabe an.
In der
Verwaltung müssen langwierige Verfahren gestrafft werden. Wo Vorschriften
abgebaut und Verwaltungsverfahren vereinfacht werden und der Staat sich auf
seine Kernaufgabe beschränkt, kann sich Unternehmergeist entfalten. Zudem
wächst die Bereitschaft, für sich und die Gemeinschaft Verantwortung zu übernehmen.
Um Berlin für
nationale und internationale Unternehmen attraktiv zu halten, dürfen deren
ausländische Mitarbeiter in Berlin nicht länger auf ihre Aufenthaltsgenehmigung
warten als z.B. in Hamburg oder Leipzig. Die bearbeitenden Stellen in der
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen und der Senatsverwaltung für
Inneres sind im ständigen Kontakt, um gemeinsam Ermessensspielräume auszunutzen
und so die Erteilung von Aufenthalts- und Gewerbegenehmigungen zu
beschleunigen.
In der
praktischen Erledigung von Anträgen auf Genehmigung einer selbständigen
Erwerbstätigkeit von (Nicht-EU-)Ausländern wurde in ständigen direkten
Kontakten auf Arbeitsebene der Verfahrensablauf weitgehend optimiert.
Eine deutliche
Verfahrensvereinfachung wurde durch die Senatsverwaltung für Inneres gegenüber
der Ausländerbehörde dahingehend verfügt, dass seit November 2003 für
Antragsteller, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, in einem
vereinfachten Verfahren ohne Beteiligung der Wirtschaftsverwaltung eine
selbständige Erwerbstätigkeit zu gestatten ist. Dies hat für eine beträchtliche
Zahl von Betroffenen zur Folge, dass sich die Verfahrensdauer um etwa vier
Wochen reduziert. Um hier die tatsächlichen Auswirkungen auch beziffern zu
können, müsste die Erprobung des neuen Verfahrens bis zum Jahresende 2004
verfolgt werden. Diese Neuregelung geht über den Kreis der Beitrittstaaten
hinaus.
(siehe auch Ziffer 4.2.16.1)
Im Zuge der
Neuausrichtung der Berliner Wirtschaftsförderpolitik spielt die selbständige Investitionsbank
Berlin (IBB) eine zentrale Rolle. Sie soll als Förderbank für die
mittelständisch geprägte Berliner Wirtschaft für Wachstum und Beschäftigung
wirken. Dabei setzt der Senat gezielt auf die strategischen Wachstumsfelder der
Zukunft. Die neue IBB wird dabei auch den Wechsel in der Wirtschaftsförderung
weg von Zuschüssen hin zu rückzahlbaren Darlehen und Beteiligungen vollziehen.
Während
Unternehmen in zukunftsträchtigen Branchen künftig mit individualisierten
Förderprodukten bedient werden sollen (Kompetenzfeldförderung), stehen Kunden
in traditionellen Branchen vor allem standardisierte Förderprodukte zur
Verfügung (Breitenförderung). Unter zukunftsträchtigen Branchen werden die Bereiche
Biotechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologie, Medien, Medizin-
sowie Verkehrstechnik und Tourismus verstanden. Ziel ist es, die
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und damit des Standortes Berlin deutlich
zu stärken und hochwertige, nachhaltige Arbeitsplätze zu schaffen.
Vor allem
mittelständische Unternehmen stehen im Fokus des zukünftigen Fördergeschäfts
der IBB. Im Interesse der Kunden wird die IBB dabei verstärkt mit den
Hausbanken bzw. anderen Förderinstituten wie der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) und der Europäischen Investitionsbank (EIB) zusammenarbeiten.
Die IBB wird
bei der monetären Förderung den Einsatz von Darlehen und Beteiligungen deutlich
erhöhen. Das gesamte Kreditvolumen soll auf bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr ab
2010 ausgeweitet werden.
Bei der
Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung hat die IBB bereits einen ersten
Meilenstein gesetzt. So bietet die Bank ab sofort technologieorientierten
Unternehmen das „Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und
Technologien“ (ProFIT) an. Die Förderung erfolgt bei „ProFIT“ in erster Linie
über Darlehen und Beteiligungen.
Kurz vor der
Markteinführung steht ein neues „Mittelstandskreditprogramm“. Das Programm
setzt sich aus drei Komponenten zusammen. So wird es Mikrokredite für
Existenzgründer und sehr kleine Unternehmen geben. Speziell zur Förderung von
Existenzgründungen wird die IBB die Durchleitung von Programmen der KfW
aufnehmen. Als dritte Komponente wird sich das „IBB-Wachstumsprogramm“ an
kleine und mittlere Untenehmen mit einer Betriebsstätte in Berlin richten und
primär über Hausbanken vertrieben werden.
Das gesamte
geplante Fördervolumen des Mittelstandskreditprogramms für 2005 beläuft sich
auf mehr als 50 Mio. Euro. Dabei entfallen auf das neue IBB-Wachstumsprogramm
35 Mio. Euro, auf die KfW-Durchleitung 20 Mio. Euro und auf Mikrokredite 1,5
Mio. Euro. Um die nachhaltige Finanzierung des Mittelstandsprogramms zu sichern
werden revolvierende Fonds eingesetzt.
Bereits heute
macht sich die IBB Gedanken über weitere zukünftige Förderfelder. So plant die
Bank ein stärkeres Engagement bei der Finanzierung öffentlicher Unternehmen
sowie bei Auslandsfinanzierungen und im Risikotransfer.
Durch Fusion
der BAO International GmbH mit der Wirtschaftsförderung Berlin GmbH zur
Wirtschaftsförderung Berlin International GmbH (WFBI) wird auch das
Unterstützungsangebot für Unternehmen transparenter.
Durch die WFBI wurden in Zusammenarbeit mit BAO POLSKA sowie ERIC BERLIN EuRo Info Center im Jahr 2003 über 40 Veranstaltungen zum Thema EU-Erweiterung durchgeführt, an denen ca. 2400 Interessierte teilgenommen haben. An Projekten sind „Fit für Polen – Qualifizierung zum Markteintritt nach Polen“ mit der Zielgruppe Berliner Industrie-, Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen sowie „BusTEN“ – Business Transborder Enlargement Networking Project mit Partnership Berlin, eine Kooperationsbörse mit ca. 400 Teilnehmern aus 15 Ländern zu nennen.
Darüber hinaus
wurden oder werden folgende Aktivitäten im Jahr 2004 realisiert:
-
Unternehmerdelegation
und Wirtschaftskonferenzen im Rahmen der Berliner Tage in Moskau: „Life Sciences
– Gesundheitsmärkte in Berlin und Moskau“ sowie „Infrastruktur und kommunale
Dienstleistungen in Berlin und Moskau“ am 22. / 23. März 2004
-
BusTEN-Seminare
wie z.B. zu Investitions- und Finanzierungshilfen in Mittel- und Osteuropa
-
eine
Veranstaltung zum Arbeits- und Aufenthaltsrecht im Rahmen der EU-Erweiterung im
Juni 2004
-
BusTEN-Unternehmerreisen
nach Posen, Budapest und Brünn
-
Branchenfahrten
nach Westpommern ab September 2004; die erste Fahrt findet zum Thema Tourismus
statt
-
Fachveranstaltungen
z.B. zum Thema „Öffentliches Auftragswesen“ im Oktober 2004.
Die
Modellverträge zum Energieeinsparcontracting sind an die landesspezifische
Situation in Bulgarien, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Ungarn
und Tschechien angepasst worden; es sind sog. country-desks im Internet
eingerichtet und Informationsmaterial über das Intranet der Berliner
Energieagentur, die dieses Projekt federführend betreut, ausgetauscht worden
(www.clearcontract.net). Zur Zeit werden in den beteiligten Ländern Ausschreibungen
analog zur Energiesparpartnerschaft Berlin vorbereitet. Die erste Ausschreibung
wurde im Juni 2004 veröffentlicht, weitere Ausschreibungen sind in Vorbereitung
bzw. in Ankündigung.
Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat seit 1999 eine erfolgreiche
Kooperation mit Lettland (mit dem lettischen Umweltministerium und der Stadt
Riga) zur energetischen Sanierung des Wohnungsbestandes. Im Zuge dieser
Kooperation ist in Riga ein Plattenbau (72 Wohneinheiten, neungeschossig)
beispielhaft saniert worden. Die Kosten von insgesamt 500.000 Euro wurden je
zur Hälfte durch Sponsorleistungen der deutschen Bauwirtschaft und Berlin
getragen. Die Beteiligung der Bauwirtschaft wurde von der „Initiative
Wohnungswirtschaft Osteuropa e.V.“ (IWO) organisiert. Das Projekt ist am 10.
Oktober 2001 fertig geworden. Die Ergebnisse (55 % Heizkosteneinsparung, 1,4 t
jährliche CO²-Reduktion pro Wohneinheit) wurden von der lettischen Universität
und der TU Berlin ausgewertet und dokumentiert.
Auf der Basis
der Ergebnisse dieses Pilotprojektes haben des Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in Verbindung mit der Kreditanstalt für
Wideraufbau (KfW) 5 Mio. Euro zinsverbilligte Kredite für ein
Energiespar-Pilotprogramm (Umweltschutzpilotprojekt „Initiative energetische Wohnungssanierung“)
in Lettland bereit gestellt. Mit diesem Programm sollen weitere Projekte nach
dem Muster des Berliner Pilotprojektes in Lettland saniert werden. Ziel ist die
Entwicklung eines selbsttragenden Energiesparprogramms in Lettland, das auch
auf andere Länder in Osteuropa übertragen werden kann.
Das
Pilotprogramm ist erfolgreich angelaufen. Im August 2003 lagen für 127 Projekte
Interessenbekundungen aus 14 Städten und Regionen Lettlands vor. Derzeit sind
20 Projekte in der Bauvorbereitung und sollen im Jahre 2004 baulich realisiert
werden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist am Pilotprogramm des BMU
und der KfW mit den Erfahrungen aus der Berliner Plattenbausanierung und des
realisierten modellhaften Pilotprojektes beratend beteiligt.
Nach der
baulichen Realisierung der Projekte wird die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung aktiv an der Auswertung der Ergebnisse und Erfahrungen des
Energiespar-Pilotprogramms mitwirken. Ziel ist die Entwicklung eines
praxisgerechten Konzeptes für selbsttragende Energiesparprogramme, das auch auf
andere Staaten in Mittel- und Osteuropa übertragen werden kann.
Im Rahmen des
EU-Projektes LHASA (Large Housing Areas Stabilisation Action, siehe Ziffer
4.2.13.1), an dem sich unter anderem Städte aus Polen, Tschechien, Ungarn und
der Slowakei beteiligen und das sich mit der Stabilisierung von Großsiedlungen
beschäftigt, wurde am 30. Juni 2004 eine Fachtagung gestartet, die unter der
Leitung des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf steht. Von dem Projekt erhoffen sich
die Städte nicht nur Know-how im technischen und städteplanerischen Bereich,
sondern vor allem auch Informationen über neue Möglichkeiten der Finanzierung
der Sanierung von Plattenbau-Siedlungen.
Das Kompetenzzentrum Großsiedlungen plante anlässlich der Berliner Tage in Moskau, neben dem Baltikum auch in der russischen Hauptstadt ein Pilotvorhaben zu realisieren. Hier wird ein Projekt in Moskau identifiziert, die Gespräche mit den Partnern vor Ort laufen, der Stadtarchitekt ist nach Berlin eingeladen. Die Arbeit beginnt im Herbst 2004.
und
(siehe auch Ziffer 4.1.1.1)
Im Rahmen des
Interreg III B – Programms „Baltic +“ (über die Gemeinsame Landesplanungsabteilung
Berlin und Brandenburg – GL - als Partner im schwedischen Hauptprojekt) wird
derzeit eine Studie erstellt, die notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der
Verkehrsanbindung über Bahnstrecken zwischen Berlin und Stettin sowie der
tangierten ländlichen Räume untersucht. Die Studie wurde erstmals am 5. März
2004 im BMVWB den Auftragnehmern und auch Bundesvertretern vorgestellt.
Tiefergehende Untersuchungen sollen von dort aus noch 2004 folgen. Ein
künftiger Schwerpunkt wird die Betrachtung des Verkehrsknotens Stettin unter
besonderer Beachtung möglicher Umschlagpotenziale der Häfen Stettin und
Swinemünde sein, die auch neue Potenziale der dynamischen Entwicklung der
baltischen Staaten und des Hafens St. Petersburg einbeziehen soll. Hierbei wird
mit dem Interreg III B Projekt Baltic Gateway eng kooperiert, das sich mit der
Entwicklung von Nord-Süd-Verkehrskorridoren in und über die südliche Ostsee
befasst, die z.B. im Schienenverkehr Berlin - Rostock - Trelleborg z.T. schon
entwickelt sind (unter Mitwirkung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit
und Frauen). Die Achse Berlin – Stettin bietet mit der Seeverbindung als
Wasserstraße zusätzliche Entwicklungspotenziale im mittleren und östlichen
Ostseeraum. Auf dem Landweg kann in absehbarer Zeit der Transportbedarf entlang
der östlichen Ostsee kaum wirtschaftlicher als über den Seeweg aus den
baltischen Staaten und St. Petersburg in die westlichen Metropolenräume
gelangen. Gemeinsam mit Polen wird eine enge Kooperation der Häfen zwischen Stettin
und Berlin angestrebt. Erste positive Signale gab es u.a. von der BEHALA bei
einer Vorstellung des Hafens Stettin am 5. Mai 2004. Das EU-Projekt aus
Interreg III B wird Ende 2005 abgeschlossen.
Zur
Weiterentwicklung der raumordnerischen Leitbilder im Oderraum wurden seitens
des Ausschusses Raumordnung der Deutsch-Polnischen Regierungskommission erste
Schritte für die Erarbeitung von Szenarien zur Entwicklungsperspektive bis 2020
an zwei Fachinstitute (aus Deutschland und Polen) in Auftrag gegeben. In diesem
Rahmen fanden 2004 an verschiedenen Orten des Grenzraumes deutsch-polnische
Workshops statt, nämlich in Stettin, Frankfurt (Oder) und Breslau. Ein erstes
Zwischenergebnis wurde zunächst der Deutsch-Polnischen Regierungskommission
vorgelegt, die über das weitere gemeinsame Verfahren befindet.
Die
deutsch-polnische Regierungskommission für regionale und grenznahe
Zusammenarbeit hat im Juni 2003 angeregt, eine deutsch-polnische Arbeitsgruppe
zur Ausarbeitung gemeinsamer Positionen der räumlichen Entwicklung des Oderraumes
einzurichten. Die Arbeitsgruppe erarbeitete unter Federführung der nationalen
Ressorts (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Ministerium
für Infrastruktur der Republik Polen) und unter Hinzuziehung von Fachleuten aus
Bund und Ländern (Bereiche Verkehr, Raumplanung, Wasserbau, Hochwasser- und
Umweltschutz) den Entwurf eines gemeinsamen Positionspapiers. Darin wird die
Oder als Achse eines gemeinsamen Wirtschaftsraumes definiert, der durch
vorbeugenden Hochwasserschutz, eine Vielfalt von Transportwegen und eine
wettbewerbsfähige Städte- und Siedlungsstruktur nachhaltig gestaltet wird.
Entwicklungsperspektiven für diese Oderregion bietet die Vernetzung der urbanen
Zentren, deren Einzugsbereiche den Oderraum abdecken. Die ländlichen Räume sollen
dabei als aktive Partner eingebunden werden. Die gemeinsame Entwicklungspolitik
soll dazu beitragen, dass sich dieser Verbindungsraum als eine gemeinsame
Region erfolgreich im künftigen Europa der Regionen positioniert. Dies schließt
eine Abstimmung der Infrastrukturplanungen im beiderseitigen Interesse ebenso
ein wie die Absicht, sich verstärkt gemeinsam um EU-Fördermittel für
Entwicklungsprojekte in der Oderregion zu bemühen. Das Positionspapier wurde in
der 15. Sitzung der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und
grenznahe Zusammenarbeit am 23. Juni 2004 im Auswärtigen Amt präsentiert und
positiv aufgenommen. Auf Grundlage des Positionspapiers basierende Vorschläge
der Regierungskommission zur Weiterarbeit an den Entwicklungsperspektiven
werden Ende 2004 erwartet.
Angestrebt
wird ein digitales, vernetzbares, modernes, effizientes System mit gemeinsamer
zweisprachiger Legende als digitale Kartengrundlage, das auf den positiven
Erfahrungen aus der „Strukturkarte für den Raum beiderseits der
deutsch/polnischen Grenze“ aufbaut. Die „Strukturkarte für den Raum beiderseits
der deutsch/polnischen Grenze“ war seit 1995 zwischen Brandenburg und den
Nachbarwojewodschaften auf analoger Basis abgestimmt. Seitens der GL wurde
gemeinsam mit dem Landesumweltamt ein modernes System für den Brandenburger
Raum – PLIS – im Wesentlichen entwickelt.
Bis Ende 2004
läuft die Abstimmung der darzustellenden Fachinhalte. Ein GIS-Ablaufplan liegt
von deutscher Seite vor und wurde der polnischen Seite zur Stellungnahme
übergeben.
Durch die angestrebte Mitarbeit aller Länder und Partner sind diese Grundlagen für den gesamten Raum ausbaufähig. Falls die organisatorischen, rechtlichen, inhaltlichen und finanziellen Fragen 2004/2005 zwischen Deutschland und Polen in der einzurichtenden Arbeitsgemeinschaft abgestimmt werden können, strebt der Ausschuss für Raumordnung der Deutsch-Polnischen Regierungskommission ein Projekt zur Entwicklung des kompatiblen, digitalen Raumordnungskatasters an. Ob das Projekt erfolgreich durch einen Antrag auf Förderung mittels Interreg III A oder III B unterstützt werden kann oder nur durch Eigenmittel der nationalen deutsch-polnischen Ressorts, wird geprüft.
Berlin und
Brandenburg sind in beiden Kooperationsräumen (Ostsee- und CADSES-Raum) über
die GL erfolgreich in Interreg III B integriert. Die Projekte mit EU-Förderung
(genehmigt und vertraglich gebunden) haben 2003 mit den Auftaktveranstaltungen
bei Baltic+ (Raumentwicklung im südlichen Ostseeraum) und MA+
(Metropolen-Räume-Kooperationen) die Arbeit im Ostseeraum aufgenommen und erfolgreich
in 2004 weitergeführt. Weitere Projekte sind durch Dritte (Ministerium für
Wirtschaft des Landes Brandenburg: CONVER; Akademie für Raumforschung und
Landesplanung: COMIN) z.B. erfolgreich beantragt bzw. in der Durchführung.
Bei den
Interreg III B-Projekten REKULA (Rekultivierung von Landschaften) und ODERREGIO
II (Hochwasserschutz und Raumentwicklung) wurde im CADSES-Raum nach Erhalt der
EU-Förderverträge mit ersten Schritten zur Projektumsetzung
(Ausschreibung/Vergaben) begonnen und 2004 fortgesetzt. Kooperationspartner aus
Berlin und Brandenburg unterstützen weitere Anträge zur Infrastruktur- und Verkehrsprojekten
Dritter, die jedoch noch vertraglich zu prüfen sind.
Neue
Projektanträge für zukünftige Ausschreibungsrunden in 2004 bedürfen der
Einzelfallabwägung und –prüfung bzw. stehen Antragstellern aus Berlin und
Brandenburg offen, soweit diese die inhaltlichen, organisatorischen und
finanziellen Voraussetzungen selbst und mit Partnern sicherstellen (vergleiche
Finanzierungsvorbehalt).
Bei der
Zusammenarbeit mit mittel- und osteuropäischen Staaten hat auch in Interreg III
B die Erfüllung bestehender EU-Verträge Priorität und die sichere Durchführung
der Projekte Metropolitan Areas+, OderRegio II und Baltic+ mit Fördervertrag
Vorrang. Neue Verträge können aufgrund der bekannten Haushalts- und Personalsituation
seitens der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) als
Hauptantragsteller/Leadpartner zur Zeit nicht eingegangen werden. Die kosten-
und personalintensive Betreuung der transnationalen Interreg III B- und III
C-Sekretariate ist dabei von den Ländern kaum beeinflussbar. Die Länder (hier
GL) können keine Garantien oder Risiken für z.B. Veränderungen von Modalitäten
der Projektabwicklung oder Verzögerungen bei Projektanträgen übernehmen, die im
Wettbewerb um die EU-Förderung von Dritten zu tragen sind. Hauptantragsteller
aus den Beitrittstaaten, insbesondere aus Polen, haben aus Sicht der GL in den
transnationalen Gremien Präferenzen für neue Projektanträge, sofern sie von
dort gut vorbereitet und politisch von den nationalen Ressorts abgesichert
sind. Die dynamische Veränderung und Entwicklung in den nationalen Ressorts
kann immer wieder zu Verzögerungen führen, die im beiderseitigen Prozess auf
dem langen Weg der Normalisierung auch nicht durch Überaktivität der deutschen
Seite kompensiert werden können.
Die
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen prüft mit der BTM,
Brandenburg und Stettin die Möglichkeit, Stettin als Kreuzfahrtanlegerhafen
(Ausflugsmöglichkeit nach Berlin) zu nutzen. Ferner gibt es eine Initiative zur
Kooperation zwischen dem Museum für Technik in Berlin und der Vulkan-Werft
Stettin, die in eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Ländern Berlin und
Brandenburg sowie den Wojewodschaften Westpommern und Großpolen münden soll.
Der im
Positionspapier vom 14. Oktober 2003 vorgenommenen geographischen Schwerpunktsetzung
folgend (Städtepartnerschaften/Metropolenräume, westliches Polen, Baltikum),
hat der Senat seine Außenkontakte systematisch weiter ausgebaut. Insbesondere
sei auf folgende Reisen, die mit intensiven Konsultationen auf politischer
Ebene verbunden waren und zum Teil gemeinsam mit Vertretern der Landesregierung
Brandenburg und Vertretern der Berliner Wirtschaft durchgeführt wurden,
hingewiesen:
-
Reise
des Regierenden Bürgermeisters in die baltischen Staaten im Herbst 2003.
-
Reise
des Regierenden Bürgermeisters nach Moskau anlässlich der „Berliner Tage in
Moskau – 2004“.
-
Einladung
des Regierenden Bürgermeisters an die Oberbürgermeister von Budapest, Prag und
Warschau nach Berlin aus Anlass der EU-Erweiterung (Konferenz am 6. Mai 2004 im
Rahmen der Veranstaltungsreihe „12 Sterne für Europa“). Im gleichen Rahmen
veranstaltete die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Verbindung mit der
Senatskanzlei und der Europäischen Akademie Berlin eine Ausstellung „Drei Hauptstädte
im erweiterten Europa“ im Alten Stadthaus.
-
Reisen
des Senators für Stadtentwicklung und des Senators für Wirtschaft, Arbeit und
Frauen sowie der Europabeauftragten des Landes Berlin bzw. des Chefs der
Senatskanzlei ins westliche Polen (Stettin, Posen, Landsberg a.d.W., Breslau).
Im Rahmen der
Zusammenarbeit mit westpolnischen Städten sowie den entsprechenden Wojewodschaften
in der Oderregion hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen
einen Arbeitskreis „Wirtschaft und Verkehr“ mit Stettin initiiert, der sich
bisher (unter Einbeziehung Brandenburgs) mit Themen wie der Beschleunigung der
Eisenbahnverbindungen und der Zusammenarbeit der Häfen im Logistikbereich
befasst hat. Ferner standen eine Ausweitung der touristischen Kooperation in
Bezug auf den Wassertourismus und Maßnahmen für den Kulturtourismus auf der
Tagesordnung.
Intensive
Arbeitskontakte wurden mit Posen im Rahmen des gemeinsamen Arbeitsprogramms der
Länder Berlin und Brandenburg sowie der Wojewodschaft Großpolen aufgenommen (siehe
Ziffer 4.2.16.2).
Diese Gespräche
auf politischer Ebene in Verbindung mit den zahlreichen Kontakten, die sich aus
den in diesem Bericht geschilderten Projekten ergeben, haben dazu geführt, dass
die offiziellen und persönlichen Netzwerke Berlins in die für Berlin wichtigen
Städte und Regionen Mittel- und Osteuropas noch enger geknüpft werden konnten.
Darüber hinaus hat die im Internet leicht zugängliche Informationsbörse MOEPlus,
die der Philosophie „wer macht was, wann, wo, mit wem“ folgt, dazu beigetragen,
Transparenz in die vielseitigen Aktivitäten zu bringen und
Vernetzungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Durch die mit Hilfe von MOEPlus
erleichterte Identifizierbarkeit von Ansprechpartnern in den jeweiligen
Berliner Ost-West-Institutionen können Interessierte aus Mittel- und Osteuropa
schneller und unkomplizierter Zugang zu möglichen Projektpartnern in Berlin
finden (siehe hierzu auch Ziffer 4.1.3.1).
Im Bereich
Lehreraustausch gibt es derzeit folgende Maßnahmen:
-
Entsendung
von sieben Berliner Lehrkräften in die mittel- und osteuropäischen Staaten und
die GUS im Rahmen des Bund-Länder-Lehrerentsendeabkommens, Fortschreibung auch
2004/2005.
-
Eine
Lehrkraft aus Prag arbeitet im Rahmen des Weiterbildungsprogramms (KMK-PAD-ZfA)
für ein Jahr an einer Berliner Schule; Beginn der Tätigkeit Anfang 2004. Ziel:
nach Rückkehr besondere Befähigung zum Unterricht an einer Schule mit dem Ziel
Sprachdiplom der KMK in Tschechien.
-
Hospitationsprogramm
MOE: sechs Lehrkräfte aus Mittel- und Osteuropa waren im November 2003 zu einer
dreiwöchigen Hospitation an Berliner Schulen.
An den vier-
bis fünfmal jährlich stattfindenden Seminaren für Deutschlehrer, die von der
Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Berlin gemeinsam mit der
Bundeszentrale durchgeführt werden, nehmen regelmäßig auch Deutschlehrer aus
Berlins osteuropäischen Partnerstädten teil. Diese Treffen dienen gleichzeitig
dem Erfahrungsaustausch über die Bildungspolitik in den jeweiligen Ländern.
Zum Erreichen
des Ziels der Herstellung kompatibler, multifunktionaler
Referenzstationssysteme als Basisinfrastruktur zur präzisen Positionierung,
Ortung und Navigation auf der Grundlage der Globalen Navigations-Satellitensysteme
wurden auf dem von der EA.UE im Auftrag der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung veranstalteten Workshop „Multifunktionale GNSS
Referenzstationssysteme für Europa“ die Initiative und das Projekt EUPOS – European
Position Determination System gestartet.
Beteiligt sind
derzeit 14 Länder aus Mittel- und Osteuropa. Folgende Arbeitsschritte wurden
bisher unternommen:
-
Gründung
des International EUPOS Steering Committee (ISC).
-
Einrichtung
der Geschäftsstelle des ISC (ISCO) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
-
5
Tagungen des ISC u.a. mit folgenden wesentlichen Beschlussfassungen:
Generalisierte Projektbeschreibung EUPOS; EUPOS Standard Summary, das für alle
mitwirkenden Länder die verbindlichen organisatorischen, rechtlichen und
technischen Standards enthält.
-
Abstimmung
der individuellen Finanzpläne für die einzelnen Länder als Grundlage der
Antragstellung auf Fördermittel für die Unterstützung der Realisierung in
regionalen EU-Förderprogrammen.
-
Vorstellung
des Projektes auf verschiedenen internationalen Workshops und Symposien mit
durchweg positiver Resonanz, u.a. auf einem UN/USA Expert Meeting. Von dort
wurde Unterstützung in Aussicht gestellt. Bestätigung dieser Aussage auf dem
Joint Meeting of Action Team on GNSS und GNSS Experts of UN/USA Regional
Workshops and International Meeting 2001-2002 im Dezember 2003 und auf der Sitzung
des Action Team am 1. Juli 2004. Die Finanzierung von 2 Tagungen des ISC wurde
in Aussicht gestellt.
-
Die
EUPOS-Homepage www.eupos.org wurde eingerichtet.
-
Erste
Kontakte zur EC wurden über das Büro
des Landes Berlin in Brüssel geknüpft. Am 12. November 2003 reisten Vertreter
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Begleitung weiterer ISC-Mitglieder
zu Gesprächen nach Brüssel. EUPOS wurde von Vertretern von GALILEO Joint
Undertaking und EC EuropeAid Office sehr positiv mit dem Wunsch nach weiteren
Kontakten aufgenommen.
-
Vom
21. – 22. November 2003 fand der 2. EUPOS Workshop „Multifunktionale
GNSS-Referenzstationssysteme für Europa“ in der EA.UE statt. Die ca. 50
Teilnehmer nahmen die bisherigen Aktivitäten und Ergebnisse des EUPOS ISC
zustimmend zur Kenntnis und beauftragten das ISC, die Arbeiten fortzusetzen.
-
In
den EUPOS-Ländern laufen mit unterschiedlichem Stand die Aktivitäten für die
Einrichtung der National EUPOS Service Center (NSC), welche staatlich
autorisiert für EUPOS im jeweiligen Land zuständig sind und die Schnittstelle
zwischen den Ländern und dem ISC bilden.
-
Am
24. Juni 2004 hat ISCO auf einem Termin in Berlin den Fachfirmen, die
hochpräzise GNSS-Technologie herstellen, die kostenfreie Übertragung von
Nutzungsrechten an einem EUPOS-Datenformat angeboten. Die erste Zusage für die
Integration in die eigenen Produkte ist bereits eingetroffen.
-
Vorbereitend
für einen Antrag auf Förderung des Dachprojektes „EUPOS – Interregional
Co-operation“ (EUPOS - IRC) führten ein Vertreter der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und ein in EUPOS involvierter Spezialist für
EU-Förderprogramme ein Beratungsgespräch mit dem Interreg III C East Joint Technical
Secretariat am 12. August 2004 in Wien.
-
Vom
24. – 26. September 2004 veranstaltete die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung einen Workshop mit Partnern des angestrebten Dachprojektes
EUPOS - IRC für die Definition des Projektes und die Formulierung des Antrages
an die Europäische Union.
-
Mit
Schreiben vom 28. September 2004 hat das United Nations Office at Vienna,
Office for Outer Space Affairs (UN OOSA) EUPOS als die erste bodenbasierte
GNSS-Infrastruktur mit regionaler Reichweite und als Modell für die Entwicklung
von GNSS-Infrastrukturen anderer Regionen hervorgehoben. Die Zusammenarbeit und
Unterstützung für die Einführung von EUPOS ist zugesagt. Außerhalb des
Schreibens hat das UN OOSA als ersten Schritt per E-Mail eine Unterstützung in
Höhe von USD 15.000 für die Durchführung der 6. Tagung des EUPOS ISC vom 2. –
3. November 2004 in Sofia mitgeteilt.
Zur Zeit wird
für die finanzielle Unterstützung des organisatorischen Rahmens im Dachprojekt
EUPOS – IRC der Antrag im EU-Programm Interreg III C durch ISCO fertiggestellt.
Letzte Abstimmungen werden auf der 6. Tagung des ISC erfolgen. Abgabetermin ist
der 19. November 2004. Gefördert werden EU-Mitgliedstaaten. Die anderen
Partnerländer können aus Interreg nur Reisemittel erhalten. Zusätzlich ist entsprechend
der offenen Calls ein Antrag im EU-Programm TACIS für Russland geplant.
Am 11./12.
Dezember 2003 fand in der Europäischen Akademie Berlin (EAB) die Fachtagung
„Rechte erweitern? Die EU-Reform und der Erweiterungsprozess aus der
Geschlechterperspektive“ des NRO-Frauenforums und der Frauennetzwerkstelle
WOMNET statt. Das Thema EU-Erweiterung und Gleichstellungsfragen wurde umfassend
dargestellt und diskutiert.
Modellprojekt zur Entwicklung des PC-Aufbaus aus
wiederverwendeten IT-Komponenten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
in transnationalen Kooperationen, ISB gGmbH: Das Projekt ist als Gemeinschaftsinitiative
der ISB gGmbH, der Werkstatt für Behinderte der Vereinigung für Jugendhilfe
gGmbH, der Lankwitzer Werkstätten sowie einer Einrichtung der Caritas in Opava/Tschechien
geplant.
Ziel ist es,
die Überleitung der Werkstattbeschäftigten in den ersten Arbeitsmarkt zu
forcieren. Die Teilnehmer des Projekts sollen dazu durch theoretische
Qualifizierung und praktische Erprobung in den Bereichen PC-Aufbau und
Vernetzung von IT-Systemen aus wiederverwendeten IT-Komponenten in den
Werkstätten für behinderte Menschen befähigt werden. Nach dem Aufbau dieser
neuen Produktionsbereiche in den Berliner Werkstätten für behinderte Menschen
und mittelfristig in der Einrichtung in Tschechien ist die Gründung von Zweckbetrieben
oder ausgegliederten Produktionsfirmen geplant. Durch kontinuierlichen
Wissensaustausch und Praktika der Werkstätten für behinderte Menschen wird eine
transnationale Partnerschaft unterstützt und langfristig neue Absatzmärkte für
die beteiligten Werkstätten für behinderte Menschen geschaffen.
Für die transnationale Zusammenarbeit wurde Kontakt zu einer WfbM-adäquaten Werkstatt der Charita Opava (einer Niederlassung der tschechischen Caritas) aufgenommen und das Projekt im Rahmen eines Berlin-Besuchs vorgestellt. Am 3./4. November 2004 soll in Opava eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit unterzeichnet werden. Das Projekt mit einer geplanten Laufzeit von 18 Monaten soll noch in diesem Jahr mit 6 bis 8 Teilnehmern aus den Berliner Werkstätten begonnen werden. Ein erstes Praktikum ist für April oder Mai 2005 in Opava geplant.
Parallel zur
Konferenz der Oberbürgermeister von Berlin, Budapest, Prag und Warschau fanden
vom 5. bis 7. Mai 2004 in Berlin Begegnungen von Schülern und Studenten aus den
vier Partnerstädten statt. Höhepunkt war ein Treffen der Jugendlichen mit ihren
Stadtoberhäuptern, die ihrerseits Unterstützung bei weiteren derartigen
vierseitigen Zusammenkünften zusagten. Das erste dieser Folgetreffen wird vom
4. bis 8. Oktober 2004 in Prag stattfinden; das nächste ist für Frühjahr 2005
in Warschau geplant.
Auf Initiative
und mit Unterstützung der Senatskanzlei wird der Berliner Fußballverband e.V.
im Rahmen seiner internationalen Jugendarbeit jährlich bis 2006 Turniere mit
Jugendmannschaften aus Berlins Partnerstädten veranstalten. Am ersten Turnier
vom 22. bis 27. August in Berlin haben Mannschaften aus Warschau, Prag und
Budapest teilgenommen.
Die Berliner
Jugendverbände sind die Hauptveranstalter der vom Land Berlin finanzierten
Austauschmaßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit. Im Jahr 2003 fanden mit Ungarn
und Rumänien Begegnungen statt (für das Jahr 2004 liegen noch keine Daten vor).
Es handelt sich dabei um drei Begegnungen mit insgesamt 57 Teilnehmer/innen.
Dazu kommen 10 multinationale Begegnungen mit insgesamt 177 Teilnehmer/innen,
bei denen auch (nicht erfasste) Teilnehmer/innen aus mittel- und
osteuropäischen Staaten dabei waren. Dem gegenüber stehen 14 Begegnungen mit
insgesamt 311 Teilnehmer/innen anderer Länder.
Für den
gesamten Bereich Internationale Begegnungen waren im Jahr 2003 hinsichtlich der Berliner Landesmittel keine
Kürzungen zu verzeichnen. Dennoch sind die internationalen Begegnungen von
Jugendlichen aus Mittel- und Osteuropa zurückgegangen. Schwerpunktländer bei
den Jugendaustauschmaßnahmen waren insbesondere die südeuropäischen Länder
Italien, Frankreich und Spanien.
Zukünftig
müssen für einen Ausbau der internationalen Jugendbegegnungen mit Mittel- und Osteuropa die veränderten
Erwartungen der Jugendlichen mehr Beachtung finden, auch um die bestehenden
Kontakte zu den Partnerorganisationen erhalten zu können. Die inhaltliche
Ausgestaltung der Austausche sollte nicht nur die Aufarbeitung der Geschichte
und entsprechende Besichtigungen enthalten. Zur Qualitätssicherung der Austauschmaßnahmen
müssen die eigenständigen Aktivitäten und die Partizipation der Jugendlichen
mehr Beachtung finden. Wichtig für zukünftige Maßnahmen ist auch ein besseres
Verständnis der jeweiligen Sprache bei den an Austauschmaßnahmen beteiligten
Jugendlichen. Um mehr Schwung in die Mittel- und Osteuropabegegnungen zu
bringen, wird auch überlegt, durch haushaltsneutrale Umverteilung der
Fördermittel die derzeit geringen Tagessätze für die Aufenthalte (2,50 Euro/Tag/Teilnehmer)
zu erhöhen.
Neben der Förderung aus Landesmitteln werden internationale Jugendbegegnungen und Begegnungen von Fachkräften der Jugendarbeit auch über Mittel des Kinder- und Jugendplanes des Bundes, über Mittel des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes und über Mittel der EU zwischen Berlin und den mittel- und osteuropäischen Staaten durchgeführt. Hier ist in den letzten Jahren ein Zuwachs an Kontakten zu mittel- und osteuropäischen Staaten zu verzeichnen. Ein Problem ist dabei der Aufbau von dauerhaften Partnerschaften zu Jugendorganisationen in den entsprechenden Ländern, das darin besteht, dass durch Umstrukturierungen in den Verwaltungen und den Jugendbehörden der Partner die Kontakte wegbrechen und die Länder Mittel- und Osteuropas ihren Trägern zum Teil nicht genügend bzw. keine Mittel für die Austauschmaßnahmen zur Verfügung stellen. Das sind aber Voraussetzungen für einen funktionierenden Austausch.
Höhepunkte der
Städteverbindung Berlin-Moskau waren die beiden Veranstaltungsreihen „Moskauer
Tage in Berlin – 2003“ und „Berliner Tage in Moskau – 2004“, in denen beide
Städte die Vielfalt der Zusammenarbeit öffentlich präsentieren konnten.
Die in diesem
Rahmen ebenfalls stattfindenden bilateralen Sitzungen des Gemeinsamen Ausschusses
Berlin-Moskau zeugten vom hohen inhaltlichen Niveau der
städtepartnerschaftlichen Projekte und dienten der Konkretisierung der
zukünftigen Vorhaben auf den Gebieten Jugend, Bildung, Sport, Kultur,
Wissenschaft, Wirtschaft und Stadtentwicklung.
Im Rahmen der
Zusammenarbeit mit Moskau im Bereich der Stadtentwicklung wird zwischen Oktober
2004 und September 2005 abwechselnd in Berlin und Moskau eine Workshopreihe
stattfinden. Die vereinbarte Zusammenarbeit zwischen den Planungsbehörden
beider Städte soll intensiviert werden. Ziel ist es, anhand konkreter
Planungsgebiete in Moskau die unterschiedlichen städtebaulichen Planungsmethoden
und politischen Strategien der Transformierung in Deutschland und Russland
anzuwenden und zu evaluieren. Mittelfristig sollen die Ergebnisse der Workshops
in konkreten Bauvorhaben umgesetzt werden. Die Finanzierung der Workshops wird
derzeit verhandelt und wird voraussichtlich teilweise durch Sponsoren erfolgen.
Die
Beziehungen der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur mit der
Partnerstadt Moskau wurden weiterentwickelt. Mit dem Komitee für Kultur der
Partnerstadt Moskau wurde die Fortführung des Kulturaustauschs auf der
Grundlage des Kulturprotokolls zwischen Berlin und Moskau, insbesondere mit
kleineren und kostengünstigen Projekten auf der Basis der direkten
Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Kulturinstitutionen, vereinbart.
Schwerpunkte sollen die Bereiche Literatur (Schriftstelleraustausch), Museen,
Bibliotheken, Kinder und Jugendtheater, junger Film sowie der Austausch im
Bereich Verwaltung bilden.
Die
Untersetzung der weiteren Zusammenarbeit im Studentenbereich mit dem Moskauer Komitee
für Jugend und Familie erfolgt im Herbst 2004 nach Abschluss der im Rahmen der
Berliner Tage in Moskau noch durchzuführenden Projekte.
Die
Zusammenarbeit zwischen der Humboldt-Universität zu Berlin und der Moskauer
Hochschule für Verwaltung im Bereich der Metropolenforschung soll unter
Einbeziehung der Regierungen beider Städte intensiviert werden.
Im Rahmen der
bereits am 10. Juni 1995 durch Unterzeichnung eines Abkommens begründeten
Städtepartnerschaft mit Prag wurde der Dialog über die Durchführung von „Prager
Tagen in Berlin“ mit einem breiten Kulturprogramm für Juni 2005 aufgenommen.
Einzelne Details bedürfen noch der Abstimmung. Es wird eine enge Zusammenarbeit
mit dem „Festival tschechischer Kunst und Kultur in Berlin“ angestrebt, das
u.a. unter der Schirmherrschaft des Regierenden Bürgermeisters von Berlin und
des Primátors von Prag steht.
Anlässlich des
„Polnischen Jahres in Deutschland“, das unter Federführung des Bundespresseamts
stattfinden wird, bereitet Warschau kulturelle Höhepunkte vor, mit denen sich
die Partnerstadt im Herbst 2005 den Berlinern präsentieren möchte. Erste
Gespräche zu diesen „Warschauer Tagen in Berlin“ fanden bereits statt. Diese
werden seit 2000 nunmehr die vierten Begegnungen dieser Art zwischen Berlin und
Warschau sein.
Im Jahr 2004 konnten
die Beziehungen von Berlin und Riga weiterhin im Rahmen der Veranstaltung „Riga
in Berlin“ vom 16. bis 18. Juni 2004 erfolgreich ausgebaut werden. Die Stadt
Riga präsentierte sich mit einem Kammerkonzert mit jungen lettischen Künstlern
am Abend des 16. Juni 2004 im Berliner Rathaus.
Über den
kulturellen Dialog hinaus wurden die Riga-Tage in Berlin auch dazu genutzt, die
zahlreichen bestehenden wirtschaftlichen Kontakte durch ein Wirtschaftsseminar
„Perspektiven der Zusammenarbeit zwischen Riga und Berlin“, das mit Beteiligung
von Berliner und Rigaer Unternehmensvertretern am 16. Juni 2004 im Jolly Hotel
Vivaldi in Anwesenheit des Staatssekretärs für Wirtschaft stattfand, zu vertiefen.
Zur
Fortsetzung der Gespräche im Rahmen der Berlin-Tage im Baltikum in den Städten
Vilnius, Riga und Tallinn im September 2003 organisierte die Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung im Frühjahr 2004 Abfallseminare mit baltischen
Umweltexperten in Berlin. Vom 24. bis 26. März 2004 wurde für die Delegation
aus Tallinn unter der Leitung des Stellvertretenden Bürgermeisters das erste
Seminar durchgeführt.
Der
Vorsitzende des Rats der Stadt Riga führte im Rahmen seines Berlin-Aufenthalts
Sondierungsgespräche mit Vertretern der Deutschen Bahn AG, dem
Abfallentsorgungsunternehmen Cleanaway, der Berlin-Chemie AG, der Velotaxi
GmbH, der Initiative Wohnungswirtschaft Osteuropa und der Kreditanstalt für
Wiederaufbau. Die bereits bestehenden Kontakte zu den Umweltexperten der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurden intensiviert. Neben der
Darstellung der Organisation und Struktur der Abfallwirtschaft in Berlin wurden
verschiedene Abfallbehandlungs- und -verwertungsanlagen der Berliner
Stadtreinigungsbetriebe und der Firmen ALBA und Rethmann besucht.
Die Projekte ELLA (raumordnerischer
Hochwasserschutz im Elberaum) und VITAL CITIES (Reurbanisierung der
Innenstädte) sind im Frühling 2004 unter Beteiligung der GL angelaufen.
Das
C III Korridor-Verkehrsprojekt Berlin- Cottbus – Breslau: Für den
transeuropäischen Verkehrskorridor III (Berlin / Sächsisches Städtedreieck –
Breslau – Krakau – Lemberg – Kiew) wird von Sachsen (als LP-Hauptantragsteller)
ein Interreg III B-Antrag vorbereitet und nach Prüfung der Beteiligungsvoraussetzungen
für die Partner aus Deutschland und Polen voraussichtlich dieses Jahr im
CADSES-Raum-Sekretariat eingereicht werden. Neben anderen Partnern aus Berlin
und Brandenburg beabsichtigt die GL, sich an diesem Antrag zu beteiligen, um
für die Hauptstadtregion Berlin/Brandenburg und damit für den Zeitraum bis 2020
insbesondere folgende Ziele einzubringen und schrittweise mit den Fachressorts
absichern zu können:
-
Der
Schienenverkehr im Korridor III soll als Regionalanbindung speziell
grenzüberschreitend im Abschnitt Berlin – Cottbus – Breslau gestärkt und
beschleunigt werden.
-
Die
Verknüpfung des Korridors III mit den benachbarten Korridoren II (Berlin – Warschau
– Moskau) und IV (Berlin – Sachsen – Prag – Wien – Budapest) ist mit dem Ziel
einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung zu verbessern.
-
Die
Voraussetzungen für eine optimierte Anbindung des geplanten internationalen
Verkehrsflughafens Berlin – Brandenburg International (BBI) an die
transeuropäischen Netze und deren raumstrukturelle Auswirkungen sollen ermittelt
werden.
-
Die
Möglichkeiten für eine verbesserte Erreichbarkeit des Oberzentrums Cottbus sind
mit dem Ziel zu untersuchen, Cottbus zu einem Knotenpunkt des regionalen,
grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehrs zu entwickeln.
Das Land
Berlin wird sich an einem im Frühjahr 2005 einzureichenden Interreg-Projekt
RAIL BALTICA beteiligen. In diesem Projekt soll die Verkehrsnachfrage einer
Bahnstrecke von Tallinn nach Warschau ermittelt und die wirtschaftlichen sowie
raumordnerischen Auswirkungen einer solchen Verbindung bis in den
Berlin-Brandenburger Raum untersucht werden.
Das
Kompetenzzentrum Großsiedlungen hat sich am 25. November 2003 als
gemeinnütziger Verein konstituiert. Vereinsvorsitzender ist der Mittel- und
Osteuropakoordinator des Regierenden Bürgermeisters. Eine Vielzahl von
Unternehmen, Verbänden und Privatpersonen gehören dem Verein an. Dazu gehören
u.a. Wohnungsunternehmen aus Berlin und Brandenburg, Wohnungsverbände, die IBB,
die Bezirksämter Mahrzahn-Hellersdorf und Lichtenberg und viele andere
Institutionen, Architektur- und Ingenieurbüros, die sich des Themas der Weiterentwicklung
von Großsiedlungen angenommen haben und eine der besonderen Leistungen Berlins
als Aufgabe mit Unterstützung des Landes Berlin weiterführen.
Das
Kompetenzzentrum initiierte einen Projektantrag im Rahmen der
EU-Gemeinschaftsinitiative Interreg III
B Cadses (mittel-südosteuropäischer Kooperationsraum), „LHASA – Large Housing
Building Stabilisation Action“ , das die besondere Möglichkeit der Vertiefung
der Zusammenarbeit mit Partnerstädten Berlins beim Thema
Großsiedlungsentwicklung beinhaltet. Partner des Projekts sind der Bezirk
Marzahn-Hellersdorf, der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und
Raumordnung e.V., die IPROM GmbH, Leipzig, Venedig, Pilsen, Budapest (XV.
Stadtbezirk), Bianska Bystrica, Warschau (Wohnungsgenossenschaft Praga), die
Stadt Tychy in Polen. Das Projekt wurde im Frühjahr 2004 genehmigt. Das
Kompetenzzentrum bewirbt sich gleichzeitig um die Ausführung des Arbeitspakets
1.
Mit der Aufnahme
seiner Tätigkeit hat der Verein sowohl die bisherigen Kontakte und
Zusammenarbeiten übernommen, als auch neue Projekte vorbereitet und
durchgeführt. Dazu gehören ein Forschungsprojekt im Rahmen des Stadtumbaus Ost,
die Deutsch-Tschechische Arbeitsgruppe „Wohnungswirtschaft“, die Mitarbeit im
europäischen Zusammenschluss der Wohnungsverbände CECODHAS sowie die
Vorbereitung und Durchführung eines Workshops und einer Ausstellung in Moskau
im Rahmen der Berlin-Tage in Moskau.
Der Verein
wird mit seinen Projekten die Umsetzung der Zusammenarbeit mit Staaten in
Mittel- und Osteuropa und Partnerstädten Berlins erfolgreich fortsetzen und
intensivieren. Berlin hat damit die besondere Chance zur inhaltlichen Besetzung
dieses wichtigen Themas. Das Kompetenzzentrum Großsiedlungen wird diese Aufgabe
auch mit Projekten des Landes Berlin weiterführen, intensivieren und ausbauen.
Seit der
Verabschiedung des Positionspapiers im Oktober 2003 hat der Senat das
Twinning-Programm weiter intensiv genutzt. Im Vergleich mit den anderen
deutschen Ländern gehört das Land Berlin mit inzwischen knapp 40
Projektbeteiligungen zu den Hauptnutzern dieses wichtigsten
Unterstützungsprogramms für die Beitrittstaaten. Beispielhaft für den
Know-how-Transfer, den der Senat hierdurch den neuen und künftigen
EU-Mitgliedern leistet, seien genannt: Projektführungen des Berliner
Landeskriminalamtes in Estland, Lettland und Ungarn (Bekämpfung von Korruption
und organisierter Kriminalität), Projektfederführung der Senatsverwaltung für
Wirtschaft, Arbeit und Frauen in Slowenien (Vorbereitung auf den Einsatz der EU-Strukturfonds
EFRE; Folgeprojekt zum ESF wird im Herbst 2004 beginnen) sowie Unterstützung
für Twinning-Projekte im Bereich der Beihilfenkontrolle in Estland, Lettland,
Tschechien und Rumänien. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unterstützt
derzeit Twinningprojekte in Slowenien (Fischerei), Rumänien, Polen (Umwelt) und der Türkei (Naturschutz)
mit Kurzzeitexperten.
Auch andere
EU-Förderprogramme werden von Berlin intensiv genutzt. Um diese Nutzung weiter
auszubauen und dabei noch intensiver mit Partnern aus Mittel- und Osteuropa
zusammenzuarbeiten, hat der Senat die Qualifizierung von
Verwaltungsbeschäftigten für die Inanspruchnahme von EU-Fördermöglichkeiten
intensiviert. Ergänzend zum Internetangebot über EU-Förderprogramme und zur
persönlichen Beratung bietet die Senatskanzlei in Zusammenarbeit mit den
Europabeauftragten der Bezirke seit Mai 2004 an der Verwaltungsakademie Berlin
monatliche Fortbildungsveranstaltungen unter dem Titel „Erfolgreich arbeiten
mit EU-Förderprogrammen – Von der ersten Idee bis zur Projektumsetzung“ an
www.berlin.de/RBmSKzl/Europa/Foerderprogramme/d/vakveranstaltungsreihe.html).
Die Veranstaltungsreihe steht auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den
polnischen Partnerregionen offen.
Da
Sprachkompetenz für die Zusammenarbeit mit europäischen Partnern wesentlich
ist, werden in Zusammenarbeit mit der Landesverwaltungsakademie des Landes
Brandenburg für Berliner Verwaltungskräfte ab September 2004 polnische
Sprachkurse angeboten. Zunächst lernen zwei Dutzend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Berliner Verwaltung in zwei Kursen Polnisch. Die Kurse finden in den Räumen
der Verwaltungsakademie Berlin statt.
Ziel der
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur ist die Intensivierung
des Austauschs von Hochschullehrern und Forschern mit
Wissenschaftseinrichtungen in Mittel- und Osteuropa. Allerdings hat die
Bedarfsermittlung für eine internetbasierte Gastwissenschaftlerbörse, die eine
gezielte Vermittlung fähiger osteuropäischer Wissenschaftler an Berliner
Hochschulen und Forschungseinrichtungen ermöglichen soll, ergeben, dass die
Wissenschaftseinrichtungen bei der Rekrutierung von Personal aus Osteuropa in
erster Linie auf eigene Kontakte und bestehende Partnerschaften zurückgreifen.
Die Berliner
Hochschulen haben derzeit über 160 Kooperationsvereinbarungen mit
Wissenschaftseinrichtungen in Mittel- und Osteuropa und in den Nachfolgestaaten
der Sowjetunion abgeschlossen. Es ist beabsichtigt, entsprechende Auflagen zum
Erhalt der Kooperationen in die Hochschulvertragsverhandlungen einfließen zu
lassen. Einer der für Berlin wichtigen inhaltlichen Schwerpunkte ist die
Kooperation mit Moskau auf dem Gebiet der Metropolenforschung.
Die IBB hat
die zum Aufbau eines technologieorientierten Netzwerkes erforderlichen Partner
in Breslau, Posen und Stettin sowie in Lettland, Litauen und Schweden
identifiziert. Ein erstes Kooperationsabkommen wurde am 17. Dezember 2003
zwischen der IBB und der Westpommerschen Regionalentwicklungsagentur ZARR S.A.
geschlossen. Weitere Kooperationsabkommen mit den polnischen Partnern aus
Breslau und Posen sind in Vorbereitung.
Zum
langfristigen Aufbau des Netzwerkes hat die IBB gemeinsam mit den Partnern aus
Breslau, Posen und Stettin sowie aus Lettland, Litauen und Schweden zum 30.
April 2004 einen Interreg-Antrag mit der Bezeichnung „TEICO-Net (Technology,
Enterprises, Innovation, Cooperation – Network)“ bei der EU eingereicht. Zielsetzung
dieses Projektes ist der Transfer von Technologie und Innovationen zwischen
wissenschaftlichen Einrichtungen, Universitäten und KMU innerhalb des
Ostseeraums. Das Interreg Steering-Committee hat im Juli 2004 den Zuschlag für
das Projekt erteilt.
Die
Zusammenarbeit des Senats mit der brandenburgischen Landesregierung im Hinblick
auf gemeinsame Aktivitäten mit dem westlichen Polen hat weitere Fortschritte
gemacht. Am 29. April 2004 haben der Chef der Senatskanzlei und die
Europaministerin des Landes Brandenburg in Posen das trilaterale
Arbeitsprogramm der Länder Berlin, Brandenburg und der Wojewodschaft Großpolen
unterzeichnet. Das Arbeitsprogramm umfasst nahezu alle Fachbereiche und
beschreibt gemeinsame Ziele für die Jahre 2004 und 2005. Zur weiteren Konkretisierung
und trilateralen Ausgestaltung der Projekte kamen die mit der Umsetzung der
einzelnen Projekte beauftragten Mitarbeiter aus Berlin, Brandenburg und
Großpolen am 15. September 2004 im Berliner Rathaus zu einer Besprechung
zusammen.
Die Facharbeitsgruppen sind um Vertreter aus den Berliner
Senatsverwaltungen formal erweitert worden. Sitzungen haben bisher nicht
stattgefunden.
Beim Ausbau
der polizeilichen Zusammenarbeit mit den Staaten Mittel- und Osteuropas konnten
im Berichtszeitraum weitere Fortschritte erreicht werden. Dies gilt sowohl für
den Bereich PHARE-Twinning als auch für die sonstige grenzüberschreitende
Kooperation, speziell mit Blick auf Polen.
PHARE-Twinning
Das Berliner
Landeskriminalamt hat seit 2003 in Estland, Lettland und Ungarn insgesamt drei
Twinning- (Estland, Lettland, Ungarn) und ein Twinning-light-Projekt
organisatorisch vorbereitet und in Projektführerschaft mit der Durchführung
begonnen.
Im Einzelnen:
-
Estland: Twinning-Projekt
EE-03-IB-JH-02 – „Reducing Corruption in Estonia“ (5.5.2004 – 31.5.2005. Ziel:
Verbesserung der Effektivität der Korruptionsbekämpfung in der Verwaltung
Estlands.
-
Lettland:
a)
Twinning-Projekt
LV-02-IB-JH-03 – „State Police“ (4.7.2003 – 31.12.2004; eine Verlängerung bis Ende
Oktober 2004 wird derzeit geprüft). Ziel: Verbesserung der
Kriminalitätsbekämpfung durch Einführung von Einrichtungen und Methoden der
operativen und strategischen Kriminalitätsanalyse.
b)
Twinning-light-Projekt LV 2002/IB/JH/-07TL –
„Strengthening of Administrative Capacity of the State Police in the area of
preparation for ratification of Europol convention and its protocols and its
further implementation“ (Januar bis August
2004). Ziel:
Verbesserung der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität, Unterstützung
bei der Umsetzung des Europol-Übereinkommens (Einrichtung einer
Europol-Geschäftsstelle).
-
Ungarn: Twinning-Projekt HU-IB-03-JH-01 – „Support to
the Police Investigation Capacity in areas of organized crime, financial crime
and corruption“ (16.2.2004 – 31.5.2005) unter Beteiligung Baden-Württembergs
und der Niederlande als Juniorpartner. Ziel: Verbesserung der Kriminalitätsbekämpfung,
insbesondere der Effizienz bei der Bekämpfung neuer Formen der organisierten
Kriminalität, der Wirtschaftskriminalität und der Korruption, Weiterentwicklung
vorhandener Kapazitäten zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität.
Zusammenarbeit mit Polen
Grundlage der
Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden
Kriminalitätsbekämpfung ist das „Abkommen zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die
Zusammenarbeit der Polizeibehörden und der Grenzschutzbehörden in den
Grenzgebieten“ vom 18. Februar 2002 (deutsch-polnisches Polizeiabkommen, in
Kraft getreten am 26. Juni 2003), das das Vorläufer-Abkommen aus dem Jahr 1995
ersetzt und erweitert hat.
Das
Polizeiabkommen betrifft die grenznahen Polizeipräsidien der Länder
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und den Polizeipräsidenten in
Berlin sowie die polnischen Polizeibehörden der Wojewodschaften in Stettin,
Landsberg a.d.W. und Breslau. Einbezogen sind ferner die jeweils
zuständigen Grenz- und Zollbehörden.
Die
beteiligten Polizeien haben auf Grundlage des Abkommens ihre Zusammenarbeit
weiter entwickelt, u.a. durch die Verbesserung des Informationsaustausches, die
Intensivierung der gegenseitigen Kommunikation und der Koordination und
Beteiligung bei Einsätzen. Auch die Berliner Polizei steht in permanentem fallbezogenen
Kontakt und polizeifachlichem Austausch (Lageinformationen, statistische Daten)
mit den drei Grenzwojewodschaften. Darüber hinaus finden unter Beteiligung
Berlins kontinuierlich deutsch-polnische Arbeitstagungen zur Bekämpfung der
organisierten Kriminalität statt, insbesondere zu den Themenfeldern
Schleusungs- und Betäubungsmittelkriminalität sowie Kfz-Verschiebung.
Im
Grenzbereich zu Polen bestehen mehrere Kontaktstellen unterschiedlicher
Besetzung (bisher ohne Berliner Polizeibeamte), über die der
Informationsaustausch auf regionaler Ebene abgewickelt wird. Derzeit wird unter
Beteiligung Berlins an einer Mustervereinbarung zur Umsetzung der nach Artikel
12 des deutsch-polnischen Polizeiabkommens einzurichtenden gemischt besetzten
Dienststellen gearbeitet. Die Berliner Polizei nimmt ferner teil an der
gemeinsamen Erarbeitung eines Leitfadens zur grenzüberschreitenden
polizeifachlichen Zusammenarbeit mit der Republik Polen.
Das
Landeskriminalamt hat sich in den zurückliegenden beiden Jahren bisher zweimal
als Juniorpartner an Twinningprojekten mit dem polnischen Nachbarn beteiligt
(Federführung BMI bzw. BKA). Mittelfristig wird eine Berliner
Projektführerschaft in einem Twinningprojekt mit Polen angestrebt.
Sonstiges
Anlässlich der
Europawoche 2004 wurde im Rahmen der Veranstaltungsreihe „12 Sterne für Europa“
vom 10. bis. 13. Mai 2004 an der Europäischen Akademie unter der Überschrift
„Europa – aber sicher!“ eine inhaltlich vom Landeskriminalamt gestaltete
internationale Konferenz zur inneren Sicherheit mit leitenden Polizeibeamten
aus Deutschland, Polen, der Tschechischen Republik, Lettland und Ungarn durchgeführt.
Im Mittelpunkt standen Sicherheitsprobleme aus der Sicht europäischer
Hauptstädte. Es wird angestrebt, die geknüpften Kontakte und den begonnenen
Informationsaustausch in ähnlicher Form fortzusetzen und auszubauen.
Die bei der
Generalstaatsanwaltschaft angesiedelte Kontaktstelle Berlins im Europäischen
Justiziellen Netz arbeitete nicht nur im Rahmen der Europäischen Union der 15,
sondern auch mit assoziierten Kontaktstellen der Beitrittskandidaten zusammen.
Sie arbeitet seit dem 1. Mai 2004 mit den mittel- und osteuropäischen Staaten
teilweise im Rahmen der Europäischen Union weiter zusammen und setzt mit den
übrigen mittel- und osteuropäischen Staaten die Kooperation im bisherigen
Rahmen fort.
Auch wegen der
guten Kontakte zwischen den Kontaktpunkten sind diese erfolgreich tätig bei
Auskünften über das fremde Rechtssystem, bei der Vorbereitung und
Beschleunigung von Rechtshilfeersuchen sowie der Koordinierung von
Ermittlungsmaßnahmen in verschiedenen Ländern. Enge Kontakte bestehen
insbesondere zur polnischen Kontaktstelle, für die ein Oberstaatsanwalt im
polnischen Justizministerium in Warschau tätig ist; auf diesem Wege konnten
insbesondere schnelle Entscheidungen hinsichtlich der Anwendung moderner Ermittlungsmethoden
in Strafverfahren betreffend die Organisierte Kriminalität erreicht werden.
Hospitationen mit polnischen Partnerstaatsanwaltschaften
Im Rahmen
eines multilateralen Hospitationsprogramms hospitierte im November 2003 ein
Staatsanwalt aus Polen bei der Staatsanwaltschaft Berlin. Für das Jahr 2004
besteht die Zusage der Staatsanwaltschaft Berlin für zwei Hospitationsplätze.
Die Hospitationen dienen dazu, insbesondere in Fragen der ausländischen
Rechtslage, der Abwicklung der Rechtshilfe, der Bekämpfung der Organisierten
Kriminalität und des persönlichen Vertrauens Fortschritte zu erzielen.
Gemeinsame Tagungen der Generalstaatsanwaltschaft Berlin und polnischer
Staatsanwaltschaften
Eine im
November 2003 in Polen durchgeführte gemeinsame Tagung der Generalstaatsanwaltschaft
Berlin und der Appellationsstaatsanwaltschaft in Posen betraf die Realisierung
internationaler Rechtshilfe im Hinblick auf Vorbereitungen für die
Mitgliedschaft in der Europäischen Union. Die im September 2003 in Berlin durchgeführte
gemeinsame Tagung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin und der Appellationsstaatsanwaltschaft
Warschau behandelte ausgewählte Rechtsfragen des polnischen und des deutschen
Rechts.
Seit Ende 1999
besteht eine Partnerschaft zwischen der JVA Tegel und der Kolonie Butscha. Ziel
ist - durch Entwicklung und Realisierung
gemeinsam erarbeiteter Projekte - eine Unterstützung der ukrainischen Anstalt
bei der Erreichung westeuropäischer Vollzugsstandards. Zu diesem Zweck fanden
seit Dezember 1999 durch die Anstaltsleitungen und Fachmitarbeiter regelmäßige
Besuchskontakte zwischen den Anstalten statt. Letztmals war eine Tegeler Delegation
im Dezember 2003 in der Ukraine.
Thematisch ist
vorrangig zu den Themen Vollzugsgestaltung, Entlassungsvorbereitung, Drogenproblematik,
aber auch Personalauswahl und –führung
gearbeitet worden.
Im Rahmen der
Partnerschaftsbeziehungen haben bei den Besuchen in der Ukraine regelmäßig
Kontakte sowohl zum Ministerium als auch zur Gebietsverwaltung für Strafvollzug
stattgefunden. Dabei wurde die allgemeine Entwicklung des Vollzuges in der
Ukraine angesprochen, aber auch ein reger Gedankenaustausch bei der Vorbereitung
von Gesetzgebungsverfahren wie dem Strafgesetz und dem Strafvollzugsgesetz in
großer Offenheit geführt.
Nach zwei
Vorbereitungstreffen im Jahr 2000 und 2001 fanden im Auftrag des Europarates
von September 2001 bis Oktober 2002 vier mehrtägige Schulungsmaßnahmen für
Mitarbeiter/innen ukrainischer Ausbildungsstätten, ukrainische Weiterbildner im
Bereich der Sicherheit und Sozialarbeit sowie Psychologen in Berlin statt. Die
Teilnehmer äußerten eine hohe Zufriedenheit hinsichtlich der Informationsdichte
sowie der Inhalte und Organisation dieser praxisorientierten
Weiterbildungsangebote.
(siehe auch Ziffer 4.1.7.1)
Der Senat hält
den weiteren Auf- und Ausbau eines Informations-, Erfahrungs- und Wissensaustausches
auf dem Gebiet der Regulierung von Migrationsprozessen für erforderlich. Die
anhaltende Aktualität zahlreicher Themen im Spektrum von Migration und
Integration führt weiterhin zu einem ausgeprägten Beratungsbedarf von Verwaltung
und Politik.
Dies gilt
insbesondere auch angesichts der EU-Erweiterung in Hinblick auf zeitweise und
auf langfristige Zuwanderung durch Unionsbürger aus den neuen Mitgliedstaaten
sowie angesichts des Umsetzungsbedarfs für das am 1. Januar 2005 in Kraft
tretende Zuwanderungsgesetz.
Allerdings
stehen zusätzliche Landesmittel angesichts der Berliner Haushaltslage nicht zur
Verfügung. Der Senat begrüßt daher das hohe Engagement der in Berlin tätigen
Experten. In Berlin gibt es heute kein vom Senat unmittelbar gefördertes
Netzwerk von Migrationsexperten; es gibt jedoch eine Reihe selbstorganisierter
wissenschaftlicher Initiativen, die bundes- bzw. europaweit tätig sind: Zum
Beispiel:
-
Arbeitsstelle
Interkulturelle Konflikte und gesellschaftliche Integration (AKI) des
Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung gGmbH (WZB)
http://www.wz-berlin.de/zkd/aki
-
Netzwerk
Migration in Europa http://www.network-migration.org
-
Europäisches
Migrationszentrum (EMZ) http://www.emz-berlin.de/emz/emz.htm.
Folgende vom
Land Berlin geförderten Forschungseinrichtungen in der Zuständigkeit der
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur befassen sich auch mit Fragen
der Migration:
-
Wissenschaftszentrum
Berlin für Sozialforschung gGmbH (WZB)
-
Zentrum
Moderner Orient im Verein Geisteswissenschaftliche Zentren Berlin e.V.
-
Außenstelle
Berlin der Gesellschaft Sozialwissenschaftler Infrastruktureinrichtungen e.V.
-
Deutsches
Institut für Wirtschaftsforschung e.V.
Darüber hinaus
gibt es zahlreiche auf die mittel- und osteuropäischen Länder spezialisierte
Einrichtungen, die immer wieder auch Migrationsthemen aufgreifen.
Im Bereich der
Lehre werden an den Berliner Hochschulen vorrangig in den sozial- und
geisteswissenschaftlichen Fachbereichen seit Jahren zahlreiche Veranstaltungen
angeboten, die sich auf das Thema Migration beziehen.
Der
Beauftragte des Senats für Integration und Migration begleitet kontinuierlich
diesen selbstorganisierten Informations-, Erfahrungs- und Wissensaustausch auf
dem Gebiet der Regulierung von Migrationsprozessen. Er setzt sich für einen
intensiven Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Politik ein und lässt
regelmäßig auf dem Wege repräsentativer Umfragen den Verlauf und den Stand des
Integrationsprozesses von Zuwanderern untersuchen.
In der Reihe
„Miteinander leben in Berlin“ informiert der Beauftragte des Senats für
Integration und Migration über in Berlin lebende Minderheiten, ihren Beitrag zu
Geschichte und Gegenwart der Stadt (z.B. Menschen aus der Ukraine). In einer
gemeinsamen Broschüre der Europäischen Kommission, Vertretung in Deutschland
und des Berliner Beauftragten für Integration und Migration mit dem Titel
„Berliner Brücken nach Europa - zum Beispiel Estland, Polen, Tschechische
Republik, Ungarn“ wird die Bedeutung Berlins für die Beitrittsländer und für
den EU- Erweiterungsprozess dargestellt.
Neben der
Bildung der Arbeitskreise mit westpolnischen Städten kommt die im Rahmen von
Interreg III C geförderte grenzüberschreitende Zusammenarbeit gut voran.
Interreg III C ist eine Gemeinschaftsinitiative des Europäischen Fonds für
Regionale Entwicklung (EFRE). In diesem Programm werden 300 Millionen Euro als
Zuschuss für öffentliche Einrichtungen auf lokaler und regionaler Ebene bereit
gestellt. Damit werden europaweit Partnerschaften gefördert, die durch
gegenseitigen Erfahrungsaustausch und gemeinsame Aktionen einen Beitrag zur
regionalen Entwicklung leisten.
Auf einem
Partner-Search-Forum im März 2004 konnten sich ca. 800 an Interreg-III
C-Projekten Interessierte aus ganz Europa anhand von Vorträgen und Darstellungen von Vorhaben über die
Erfolgsmöglichkeiten informieren und nach geeigneten Partnern suchen.
Das
Auswahlgremium für das Interreg-III C-Förderprogramm Region Ost in Wien hat im
Februar 2004 beschlossen, drei von vier eingereichten Berliner Projekten mit
Fördermitteln in Höhe von insgesamt 3,9 Millionen Euro zu unterstützen. Die
drei geförderten Berliner Projekte befassen sich mit
-
der
Förderung der regionalen Entwicklung und Zusammenarbeit im Bereich der
digitalen Medien (DICE – Digital Innovation through Cooperation in Europe). Es
umfasst 8 Partner aus 5 Mitgliedstaaten und 3 Beitrittsländern.
(Projektleitung: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen).
-
Regionalpartnerschaften,
Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer im Bereich integrierter Raum- und
Stadtentwicklungskonzepte für Grenzregionen, Entwicklung von Verfahren zur
Lösung von komplexen Regionalentwicklungsproblemen (INCORD – Integrated Concepts
for Regional Development). Es umfasst 11 Partner aus 1 Mitgliedsland und 3
Beitrittsländern. (Projektleitung: Bundesvereinigung der Landesentwicklungsgesellschaften).
-
der
Unterstützung von kleinen und mittleren sowie Start-Up-Unternehmen bei der
Umsetzung ihrer Ideen, Etablierung auf dem Markt (insbesondere
grenzübergreifende Kooperationen) und Beratung hinsichtlich Finanzierung,
Marketing, Arbeitsplätze etc. (TRAKTOTI – Transregional
Toolkit for Micro Enterprises). Es umfasst 9 Partner aus 6 alten und 3 neuen
Mitgliedstaaten. (Projektleitung: Investitionsbank Berlin).
Im Rahmen der
dritten Ausschreibungsrunde ist durch das Auswahlgremium im Juli 2004
beschlossen worden, das Projekt TEICO-Net der Investitionsbank Berlin zu
fördern (siehe Ziffer 4.2.16.1). Ferner
erhielt ein Projekt der WISTA-Management den Zuschlag (INNOTRAX – Innovation
Clusters for the Transport Industry), an dem u.a. die Stadtverwaltung Warschau
und die Universität für Technologie Warschau beteiligt sind.
Die Umsetzung
des Außenwirtschaftsförderprogramms „Neue Märkte erschließen“, das mit Mitteln
aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gespeist wird, war durch die schwierige Haushaltslage ein
halbes Jahr unterbrochen. Das Programm „Neue Märkte erschließen“ dient der
Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) bei der Erschließung
internationaler Märkte durch allgemeine
Unternehmens- und Produktpräsentationen im Rahmen von Berlin-Präsentationen,
Kontaktreisen, Teilnahme an Delegationsreisen, Teilnahme an
Fachveranstaltungen/Symposien mit internationaler Ausrichtung und Begleitprogrammen
internationaler Messen, Vertriebsschulungen für Berliner KMUs mit eigenen
Auslandsniederlassungen etc.
Die
EU-Erweiterung bildete den thematischen Schwerpunkt der europapolitischen
Öffentlichkeitsarbeit des Senats und vieler in Berlin angesiedelter
Organisationen, die sich dem Europagedanken verschrieben haben. Der Berliner
Bevölkerung stand bundesweit das breiteste Informationsangebot rund um Europa
zur Verfügung. Allein im Zeitraum zwischen Mitte April und Mitte Juni 2004
fanden in Berlin ca. 220 Veranstaltungen statt, von denen sich ein Großteil mit
der Aufnahme der neuen Mitgliedstaaten in die EU befasste. Dabei wurde nicht
nur über die politischen Rahmenbedingungen und Zusammenhänge der Erweiterung
berichtet, sondern auch ausführlich und umfassend über die einzelnen Länder
informiert, so dass die kulturelle Dimension der historischen Erweiterung
gebührend Beachtung fand. Das Informationsangebot zeichnete sich auch durch
eine große Bandbreite an Veranstaltungsformen aus. So standen den
Interessierten u.a. Diskussionsforen, Ausstellungen, Konzerte und
Informationsstände offen. Darüber hinaus hat die Senatskanzlei das
Informationsangebot über Mittel- und Osteuropa im Internet erheblich
ausgeweitet. Die bezirklichen Öffentlichen Bibliotheken des Landes Berlin und
die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin wurden durch die
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit zur EU-Erweiterung gebeten, bei Durchführung ihres Informationsauftrages
einen Schwerpunkt bei der Unterrichtung der Berliner Bevölkerung über die
EU-Erweiterung zu legen. Der Senat wird auch in den kommenden Monaten seine
Informationsarbeit über die neuen EU-Mitglieder fortsetzen und sich dabei
insbesondere in das „Polnische Jahr in Deutschland“ einbringen.
Finanzierungsvorbehalt:
Im Hinblick
darauf, dass die finanzielle Situation im Land Berlin den operativen
Möglichkeiten für das Mittel- und Osteuropaengagement des Senats immer engere
Spielräume setzt, müssen in den einzelnen Fachbereichen strukturelle und
finanzielle Vorkehrungen dafür getroffen werden, die Mittel- und
Osteuropapolitik zu sichern.
Ausschuss-Kennung
: EuroBundMediengcxzqsq