Vorlage – zur Kenntnisnahme –

 

 

Bericht über die Umsetzung des Positionspapiers zur Zusammenarbeit

des Landes Berlin mit Mittel- und Osteuropa

 

 

 

 

 

Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:

 

 

Der Senat hat am 14. Oktober 2003 ein Positionspapier „Zusammenarbeit des Landes Berlin mit Mittel- und Osteuropa“ beschlossen und dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vorgelegt (Drs. 15/2099). In diesem Papier hat der Senat eine Vielzahl von Maßnahmen zum Ausbau der Zusammenarbeit Berlins mit ausgewählten Regionen Mittel- und Osteuropas aufgeführt und angekündigt, bis September 2004 über den Stand der Umsetzung zu berichten.

 

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 29. April 2004 die Entschließung „Zusammenarbeit Berlins mit den neuen EU-Mitgliedsländern ausbauen“ (Drucksachen Nrn. 15/2755 und 15/2785) gefasst:

 

„Der Senat wird aufgefordert, die Kooperation mit den neuen EU-Mitgliedsländern insbesondere durch folgende Aktivitäten zu vertiefen:

 

1.          Handelsbeziehungen weiter entwickeln: Ziel der Wirtschaftspolitik Berlins muss es sein, die Wirtschaftsbeziehungen mit den östlichen Nachbarn zu intensivieren. Die Berliner Institutionen, insbesondere die Wirtschaftsförderung, sollten künftig vorrangig diesem Ziel verpflichtet werden.



     2. Verkehrsinfrastruktur in Richtung Osten ausbauen: Berlin muss auf Bundes- und EU-Ebene die Entwicklung der Verkehrswege in Richtung Mittel- und Osteuropa vorantreiben. Berlin hat ein hohes Interesse daran, sowohl die Schienen- als auch die Straßenverbindungen nach Poznań – Warszawa, nach Szczecin, nach Gdańsk und nach Wrocław – Kraków zügig auszubauen.

 

3.    Die Partnerschaft mit osteuropäischen Hauptstädten intensivieren: Die Aktivitäten im Rahmen der Städtepartnerschaften und -netzwerke sind gezielt zu vertiefen. Dazu gehören insbesondere Gespräche auf Regierungsebene, um die partnerschaftliche Atmosphäre der Kooperation zwischen den Hauptstädten zu festigen. Dabei haben die Beziehungen Berlin – Warszawa besonderes Gewicht.

 

4.    Angebote an die neuen Mitgliedstaaten unterbreiten: Berlin kann und soll die Beitrittsländer bei der Integration in die EU unterstützen. Die begonnene Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verwaltungen soll verstetigt und insbesondere für Polen intensiviert werden. Darüber hinaus sind EU-Fördermittel wie zum Beispiel im Rahmen des Twinning-Programms so weit wie möglich in Anspruch zu nehmen.

 

5.    Gemeinsame Politik mit Brandenburg und den angrenzenden Wojewodschaften weiter entwickeln: Die Zusammenarbeit mit den grenznahen westpolnischen Wojewodschaften ist auszubauen und die grenzübergreifende Zusammenarbeit zu vertiefen. Hierbei ist eine enge Kooperation mit dem Land Brandenburg zu organisieren.

 

6.    Zusammenarbeit mit Mittel- und Osteuropa zur Kernaufgabe machen: In den einzelnen Senatsverwaltungen sind die notwendigen personellen und strukturellen Voraussetzungen haushaltsneutral zu schaffen, um die Zusammenarbeit mit Mittel- und Osteuropa auf die Fachebene in den Senatsverwaltungen entsprechend zu intensivieren.


7. Informationsoffensive Pro Europa: Berlin muss mit einem umfassenden Informationsangebot auf die Hoffnungen, aber auch auf die bei manchen noch bestehenden Befürchtungen eingehen. Hierbei sind die vorhandenen Strukturen zu nutzen, z.B. Informationen in Schulen, aber auch einzelne proaktive Maßnahmen, die sich direkt an die Bürgerinnen und Bürger richten, zu forcieren.

 

8.    MOE-Strategie konkretisieren: Das vom Senat bereits verabschiedete Positionspapier zur Zusammenarbeit des Landes Berlin mit Mittel- und Osteuropa ist mit konkreten Maßnahmen umzusetzen. Über die Ergebnisse soll im Herbst 2004 dem Abgeordnetenhaus berichtet werden.“

 

Darüber hinaus hat auch der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses am 12. Mai 2004 den Senat gebeten, ihm im Herbst 2004 über die Erarbeitung einer gemeinsamen Strategie zum Aufbau von Außenkontakten zu berichten.

 

Mit dieser Vorlage wird über die Umsetzung des Positionspapiers berichtet und dabei auch auf die sich aus den beiden Aufträgen aus dem Abgeordnetenhaus ergebenden Fragestellungen geantwortet. Die Berichtsaufträge werden damit als erledigt betrachtet.

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

Die Finanzierung muss im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel erfolgen. Für die im Rahmen dieses Berichtes aufgeführten Vorhaben, die von den einzelnen Senatsverwaltungen geplant sind bzw. ggf. fortgeführt werden sollen, besteht keine Finanzierungszusage durch das Land Berlin. Über Fördermöglichkeiten ist im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung des Landes Berlin zu entscheiden.

 

Berlin, den 2. November  2004

 

Der Senat von Berlin

Klaus   W o w e r e i t

Regierender Bürgermeister

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I B / I B/P 1                                                                                                                                       Berlin, 19.8.2004

                                                                                                                                                             2252 / 2208

 

Bericht über die Umsetzung des Positionspapiers „Zusammenarbeit des Landes Berlin mit Mittel- und Osteuropa“ vom 14. Oktober 2003

 

1.             Hintergrund............................................................................................................................................................................ 5

2.             Wichtigste Ergebnisse........................................................................................................................................................ 5

3.             Vorschlag für das weitere Verfahren.............................................................................................................................. 8

4. Maßnahmen zur Umsetzung des Positionspapiers im Einzelnen........................................................................................ 8

4.1     Maßnahmen zur Stärkung Berlins als Standort für Ost-West-Zusammenarbeit..................................... 8

4.1.1 Verkehr...................................................................................................................................................................... 8

4.1.1.1    Verbesserung der Infrastrukturanbindung Berlins nach Mittel- und Osteuropa......................... 8

4.1.1.2    Lobbying für die Einrichtung von regionalen Flugverkehrsverbindungen von Berlin in wichtige polnische Städte außerhalb der Hauptstadt Warschau...................................................................................................................... 9

4.1.1.3    Realisierung des Flughafens Berlin Brandenburg International....................................................... 9

4.1.2       Arbeitsmarkt und berufliche Bildung............................................................................................................ 9

4.1.2.1    Entwicklung grenzüberschreitender Zusammenarbeit in der Arbeitsmarkt- und Berufsbildungsentwicklung                9

4.1.2.2    Berlin ist als Standort für Aus- und Weiterbildung durch Angebote für (angehende) Führungskräfte aus MOE-Staaten sowie für grenzüberschreitende Berufsausbildung auszubauen................................................. 10

4.1.3       Marketing.......................................................................................................................................................... 11

4.1.3.1    Zentrales Marketing-Instrument zur Aufzeichnung der Angebote................................................ 11

4.1.3.2    Informationsstruktur speziell für kleine und mittlere Unternehmen............................................ 11

4.1.3.3    Marketing insbesondere für das Berliner Kulturangebot................................................................ 11

4.1.4       Tourismus......................................................................................................................................................... 11

4.1.4.1    Verbesserung des fremdsprachlichen (vorrangig polnischsprachigen) Informationsangebots für Gäste aus Mittel- und Osteuropa............................................................................................................................................... 11

4.1.5.      Kultur.................................................................................................................................................................. 12

4.1.5.1    Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den Kulturinstituten der Länder Mittel- und Osteuropas in Berlin und den für Kultur zuständigen Stellen der Botschaften......................................................................................... 12

4.1.6       Gesundheitspolitik.......................................................................................................................................... 12

4.1.6.1    Prüfung möglicher wirtschaftlicher Auswirkungen (Chancen und Herausforderungen) der EU-Erweiterung auf den Gesundheitsmarkt............................................................................................................................................. 12

4.1.7       Integration......................................................................................................................................................... 13

4.1.7.1    Prüfung des Ausbaus der Integrationsangebote für Zuwanderer aus Mittel- und Osteuropa 13

4.1.8       Wirtschaftsförderung.................................................................................................................................... 14

4.1.8.1    Entbürokratisierung zum Abbau von Investitionshindernissen..................................................... 14

4.2     Maßnahmen zum Ausbau des Berliner Engagements in Mittel- und Osteuropa.................................... 14

4.2.1       Außenwirtschaftsförderung......................................................................................................................... 14

4.2.1.1    Unterstützung der Berliner Unternehmen........................................................................................... 14

4.2.1.2    Erhöhung der Transparenz des Unterstützungsangebots für Unternehmen............................. 15

4.2.2       Energie............................................................................................................................................................... 15

4.2.2.1    Clearingstelle für die Einführung von Contracting-Modellen........................................................... 15

4.2.2.2    Initiierung selbsttragender Konzepte für breite energiesparende Maßnahmen....................... 16

4.2.2.3    Unterstützung bei der Modernisierung und dem effektiven Betreiben der Stadttechnik (Wasser, Abfall, Energie, Contracting für Großsiedlungen)............................................................................................................................ 16

4.2.3       Zusammenarbeit von Berlin und Brandenburg mit Polen in der räumlichen Planung................... 16

4.2.3.1    Verstärkte Vernetzungen durch raumordnerische Leitbilder, best-practice-Austausch, Mitwirkung an grenzüberschreitenden Verkehrsprojekten....................................................................................................... 16

4.2.3.2    Weitere Abstimmung des Projekts „Odergemeinschaft“ im Rahmen der Deutsch-Polnischen Regierungskommission........................................................................................................................................... 16

4.2.3.3    Beteiligung am Projekt „Deutsch-Polnisches interregionales Raumplanungsinformationssystem“               17

4.2.3.4    Gemeinsame Strategien zur Raumentwicklung Berlins in der Ostseeregion und im mittelsüdosteuropäischen Raum: Umsetzung des Europäischen Raumentwicklungskonzepts (EUREK) sowie Mitwirkung Berlins und Brandenburgs in den Interreg III B EU-Kooperationsräumen: Ostsee (Baltic Sea Region – BSR) und Südosteuropäischer Raum (Central Adriatic Danubian South-Eastern European Space – CADSES)..................................................................... 18

4.2.4       Tourismus......................................................................................................................................................... 18

4.2.4.1    Verstärkung grenzüberschreitender Kooperation und Vernetzung in den Bereichen touristische Angebotsgestaltung und Infrastruktur................................................................................................................. 18

4.2.5        Kontaktpflege auf politischer Ebene / Strategie zum Aufbau von Außenkontakten...................... 18

4.2.5.1    Verstärkung von Besuchen der politischen und Arbeitsebene mit Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Stadtentwicklung....................................................................................................................................................... 18

4.2.6.       Bildung.............................................................................................................................................................. 19

4.2.6.1    Intensive Nutzung des Bund-Länder-Lehrerentsendeprogramms............................................... 19

4.2.6.2    Seminarprogramme für Deutsch-Lehrer aus Budapest, Prag, Warschau und Moskau......... 19

4.2.7         Geoinformation.............................................................................................................................................. 19

4.2.7.1    Herstellung kompatibler, multifunktionaler Referenzstationssysteme als Basisinfrastruktur zur präzisen Positionierung, Ortung und Navigation auf der Grundlage der Globalen Navigations-Satellitensysteme 19

4.2.8        Gleichstellung.................................................................................................................................................. 21

4.2.8.1    Durchführung einer Veranstaltung zum Thema „EU-Erweiterung und Gleichstellungsfragen“ 21

4.2.9        Integration von Menschen mit Behinderungen....................................................................................... 21

4.2.9.1    Aufbau von Kooperationen bei der Integration von Menschen mit Behinderungen und Austausch von Best-practice-Beispielen aus diesem Bereich............................................................................................................. 21

4.2.10     Jugendarbeit................................................................................................................................................... 21

4.2.10.1       Bei der Förderung von Austauschmaßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit ist Personen aus Mittel- und Osteuropa Vorrang einzuräumen.......................................................................................................................... 21

4.2.11     Kulturelle Zusammenarbeit......................................................................................................................... 22

4.2.11.1       Weiterentwicklung der kulturellen Beziehungen und des Kulturaustauschs mit den Hauptstädten und Metropolen in Mittel- und Osteuropa, insbesondere mit den Beitrittsländern. Besonderer Schwerpunkt ist die Verstetigung der kulturellen Zusammenarbeit mit den Partnerstädten Berlins (Moskau, Warschau, Prag, Budapest).                22

4.2.12     Raumentwicklung.......................................................................................................................................... 23

4.2.12.1       Durchführung von Projekten und Weiterverfolgung der Antragstellung im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative Interreg III B in den beiden Kooperationsräumen Ostsee und Mittel-Südosteuropa (Projekte: ELLA, Vital Cities, Projektanträge: RAIL BALTICA und Via Regia – C III Korridor).................................................. 23

4.2.13     Stadterneuerung............................................................................................................................................ 24

4.2.13.1       Weiterverfolgung von Kooperationen zur Entwicklung bestehender Großsiedlungen und zur Sanierung von Wohngebäuden in Plattenbauweise, wobei auf die Erfahrungen des Kompetenzzentrum Großsiedlungen zurückzugreifen ist.          24

4.2.14     Verwaltungszusammenarbeit und Verwaltungsqualifizierung.......................................................... 24

4.2.14.1       Unterstützung von Qualifizierungs- und Austauschmaßnahmen für Verwaltungsbeschäftigte, Nutzung des Twinning-Programms............................................................................................................................................... 24

4.2.15     Wissenschaft / Forschung........................................................................................................................... 25

4.2.15.1 Intensivierung des Wissenschaftleraustauschs mit Wissenschaftseinrichtungen in Mittel- und Osteuropa sowie Russland...................................................................................................................................................................... 25

4.2.15.2       Weiterentwicklung der Wissenschaftskooperationen der Berliner Hochschulen mit Mittel- und Osteuropa und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion............................................................................................................... 25

4.2.16     Wirtschaft / Technologie.............................................................................................................................. 25

4.2.16.1       Pilotprojekt „Netzwerk Oderregion“................................................................................................ 25

4.2.16.2       Gemeinsame Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg mit der Republik Polen        25

4.2.16.3       Mitwirkung im Rahmen des „Programms der Zusammenarbeit zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung zwischen der Regierung des Landes Brandenburg und dem Marschallamt der Wojewodschaft Lubuskie (Lebuser Land)“.                26

4.2.17     Polizeiliche Zusammenarbeit...................................................................................................................... 26

4.2.17.1       Weiterentwicklung der polizeilichen Zusammenarbeit mit den Staaten Mittel- und Osteuropas, speziell mit Polen und Tschechien sowie mit Russland........................................................................................................ 26

4.2.18     Justizielle Zusammenarbeit........................................................................................................................ 27

4.2.18.1       Zusammenarbeit mit MOE-Staaten, insbesondere mit Polen, auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Strafverfolgung........................................................................................................................................................... 27

4.2.18.2 Verstärkter Ausbau der Zusammenarbeit mit Bereichen des Justizvollzuges, z.B. mit der Ukraine                28

4.2.19     Migration........................................................................................................................................................... 28

4.2.19.1 Auf- und Ausbau eines Informations-, Erfahrungs- und Wissensaustausches auf dem Gebiet der Regulierung von Migrationsprozessen................................................................................................................................................ 28

4.2.20     Nutzung von EU-Strukturfondsmitteln....................................................................................................... 29

4.2.21     Öffentlichkeitsarbeit zur EU-Erweiterung................................................................................................ 30


1.     Hintergrund

 

Am 1. Mai 2004 ist die Europäische Union um acht Staaten aus Mittel- und Osteuropa sowie um Zypern und Malta größer geworden. Die Aufnahme zehn neuer Mitgliedstaaten bildet zusammen mit der Einigung auf eine Europäische Verfassung auf der Regierungskonferenz am 17./18. Juni 2004 eine historische Zäsur im europäischen Einigungsprozess. Erweiterung und Vertiefung bringen eine neue Qualität der Integration Europas mit sich. Diese Entwicklung hat vielfältige Auswirkungen auf die regionale Ebene und damit auch auf Berlin.

 

Der Senat hat beide Entwicklungen – Erweiterung und Vertiefung – von Beginn an aktiv begleitet und mitgestaltet. Insbesondere die Erweiterung der EU nach Mittel- und Osteuropa war und ist für Berlin eine der wichtigsten Entwicklungsperspektiven. Mit dem am 14. Oktober 2003 verabschiedeten Positionspapier zur „Zusammenarbeit des Landes Berlin mit Mittel- und Osteuropa“ (Drs. 15/2099) hat der Senat die Weichen dafür gestellt, dass sich Berlin als Standort und Akteur im Erweiterungsprozess stärker profiliert und seine Ressourcen gezielt und einer Strategie folgend einsetzt. Im Positionspapier wurden geographische und inhaltliche Schwerpunkte der künftigen Zusammenarbeit definiert und in diesem Rahmen Maßnahmen und Prüfaufträge formuliert. Zugleich wurde beschlossen, dass bis September 2004 über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen und Prüfaufträge berichtet werden soll.

 

Das Abgeordnetenhaus hat in seinem am 29. April 2004 gefassten Beschluss „Zusammenarbeit Berlins mit den neuen EU-Mitgliedsländern ausbauen“ (Drs. 15/2755 und 15/2785) den Senat aufgefordert, über die Umsetzung des Positionspapiers „im Herbst 2004“ zu berichten. In diesem Zusammenhang hat das Abgeordnetenhaus den Senat außerdem zu weiteren Mittel- und Osteuropaaktivitäten aufgerufen, insbesondere bei

-          der Entwicklung der Handelsbeziehungen,

-          dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur,

-          der Intensivierung der Partnerschaft mit osteuropäischen Hauptstädten,

-          der Unterbreitung von Kooperationsangeboten (Twinning u.ä.) an die neuen Mitgliedstaaten,

-          der Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg und den grenznahen Wojewodschaften in Polen,

-          der Schaffung struktureller und personeller Voraussetzungen für ein als Kernaufgabe definiertes Mittel- und Osteuropaengagement,

-          der Information der Öffentlichkeit.

Ferner hat der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses am 12. Mai 2004 den Senat aufgefordert, im Herbst 2004 über die Erarbeitung einer gemeinsamen Strategie zum Aufbau von Außenkontakten zu berichten.

 

Im folgenden Kapitel wird über die wichtigsten Ergebnisse der Mittel- und Osteuropaaktivitäten des Senats seit der Verabschiedung des Positionspapiers berichtet. Daran schließt sich in Kapitel 3 ein Vorschlag zur Fortführung der im Herbst 2002 gestarteten Mittel- und Osteuropainitiative der Senatskanzlei an. Im abschließenden Kapitel 4 wird über den Verlauf der einzelnen Maßnahmen und die bis September 2004 erzielten Ergebnisse im Detail berichtet. Damit wird auch den oben erwähnten Beschlüssen des Abgeordnetenhauses Rechnung getragen.

 

 2.    Wichtigste Ergebnisse

 

Die Zusammenarbeit des Senats mit Mittel- und Osteuropa ist seit der Verabschiedung des Positionspapiers weiter intensiviert worden. Durch die bewusste Setzung von Schwerpunkten hat die Mittel- und Osteuropapolitik des Senats an Kontur gewonnen. Zugleich konnten die erkannten Defizite abgebaut werden.

 

Insbesondere die geographische Schwerpunktsetzung (Partnerstädte und sonstige Metropolenräume in Mittel- und Osteuropa, westliches Polen und angrenzender Ostseeraum) hat sich bewährt. Bei den ergriffenen Maßnahmen wurde, so weit es möglich und sinnvoll war, stets auf einen breiten thematischen Ansatz geachtet (Verzahnung von Politik, Wirtschaft und Kultur).

 

Als wichtigste Ergebnisse können nachfolgend genannt werden:

 

-          Die am 6.5.2004 auf Einladung des Regierenden Bürgermeisters realisierte Konferenz mit den Bürgermeistern von Budapest, Prag und Warschau hat insbesondere eine Intensivierung des Jugendaustausches zwischen den vier Partnerstädten als vereinbartes Ergebnis gehabt.

 

-          Die Berliner Tage in Moskau (März 2004) haben die vielfältige Zusammenarbeit zwischen beiden Städten deutlich werden lassen.

 

-          Die Reise des Regierenden Bürgermeisters in die baltischen Staaten hat das Berliner Interesse an den positiv sich entwickelnden Ostseeanrainern unterstrichen.

Dynamisch haben sich die Beziehungen Berlins zu den westlichen Wojewodschaften Polens entwickelt. Diese Entwicklung ist um so erfreulicher, da die Kooperation mit Westpolen ungeachtet seiner geographischen Nähe zu Berlin bisher ausgesprochen schwach ausgeprägt war. Hervorzuheben ist:

 

-          Auf der politischen Ebene haben zahlreiche Konsultationen mit der polnischen Seite stattgefunden. So waren anlässlich verschiedener Reisen u.a. Senator Wolf, der vormalige Senator Strieder sowie die Europabeauftragte und der Chef der Senatskanzlei in Stettin, Landsberg a.d.W., Posen und Breslau. Dabei wurde durchgängig das große polnische Interesse deutlich, mit Berlin – wo immer möglich - eng zusammenzuarbeiten.

 

-          Am 29.4.2004 wurde in Posen das trilaterale Arbeitsprogramm zwischen dem Senat von Berlin, der Landesregierung Brandenburg und dem Marschallamt Großpolen unterzeichnet. Darauf aufbauend fand am 15.9.2004 im Berliner Rathaus eine Koordinierungssitzung der drei Partnerregionen statt, auf der die einzelnen Projekte in den unterschiedlichen Fachbereichen (Umweltschutz, Raumordnung, Verkehr, Wirtschaft, Tourismus, Kunst und Kultur, Gesundheit, Frauen, Bildung, Wissenschaft und Sport) trilateral abgestimmt wurden.

 

-          Der im Januar 2004 von den Ländern Berlin und Brandenburg sowie der Wojewodschaft Westpommern (unter Einschluss der Stadt Stettin) gegründete Arbeitskreis „Wirtschaft und Verkehr“ (Federführung in Berlin bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen) hat mehrfach in Stettin und Berlin getagt und u.a. Fragen der Zusammenarbeit in den Sektoren Verkehrsverbindung, Tourismus und Logistik erörtert. Erfreulicherweise konnten bei der bahnverkehrlichen Anbindung Verbesserungen erzielt werden (durchgehendes Zugpaar Berlin-Stettin, Ausdehnung des VBB-Tarifs nach Stettin). Der Vorschlag von deutscher Seite, die Zusammenarbeit der drei Regionen – ähnlich wie mit Großpolen – auf eine formalisierte Ebene zu überführen (trilaterales Arbeitsprogramm), wird von polnischer Seite derzeit geprüft.

 

-          Das Mittel- und Osteuropaprojekt der Investitionsbank Berlin leistet u.a. mit dem (auf europäischer Ebene inzwischen bewilligten) Projekt TEICONET (Technology, Enterprises, Innovation, Cooperation – Network) einen wichtigen Beitrag zur Netzwerkbildung im deutsch-polnischen Grenzraum.

 

Die immer enger werdende Zusammenarbeit zwischen Berlin und dem westlichen Polen dient dem Ziel, den Großraum auf beiden Seiten der Oder langfristig zu einem eng vernetzten und intensiv kooperierenden Wirtschafts- und Kulturraum zu entwickeln („Oderregion“). Um so interessanter ist aus Berliner Sicht der in Zusammenhang mit dem „Paket“ zur Reform der Strukturfonds ab 2007 am 14. Juli 2004 von der Europäischen Kommission vorgelegte Verordnungsvorschlag „Europäischer Verbund für grenzüberschreitende Zusammenarbeit“. Mit diesem Instrument soll Regionen die Möglichkeit gegeben werden, sich in einem Verbund zusammen zu schließen, der selbst Rechtspersönlichkeit hätte und für die Aufgaben handlungsfähig wäre, die ihm von den beteiligten Regionen übertragen worden sind. In den weiteren Verhandlungen ist darauf hinzuwirken, dass ein solcher grenzübergreifender Verbund als Ganzes im Rahmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit förderfähig ist. Für Berlin würde dies bedeuten, dass nach Verabschiedung der Verordnung über den Verbund dessen Schaffung mit regionalen und kommunalen Partnern beiderseits der Oder angestrebt wird. Der Senat wird die Diskussion über den Verordnungsvorschlag weiter intensiv begleiten und mitgestalten und eine Beteiligung Berlins anstreben.

 

Die Vernetzung der Ost-West-Akteure und die Transparenz der Maßnahmen ist insbesondere durch folgende Maßnahmen deutlich verbessert worden:

 

-          Die im Internet frei zugängliche Datenbank „MOEPlus – die Berliner und Brandenburger Informationsbörse zu Mittel- und Osteuropa sowie der GUS“ ist konsequent weiter ausgebaut worden. Sie ermöglicht jederzeit einen raschen und unkomplizierten Überblick über die Ost-West-Aktivitäten von inzwischen rd. 160 Akteuren aus Berlin und Brandenburg. Durchschnittlich wird dieses Informationsangebot der Senatskanzlei von 2000 Nutzern im Monat in Anspruch genommen.

 

-          Mit dem im März 2004 erfolgten Online-Start des kommentierten Linkverzeichnisses MOE-Business wurde dem spezifischen Informationsbedarf von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) Rechnung getragen.

 

-          Durch den alle drei Monate tagenden und von der Senatskanzlei koordinierten Arbeitskreis „MOE“ ist ein regelmäßiger Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Senat, Bezirken und Ost-West-Akteuren außerhalb der Verwaltung sichergestellt worden.

 

Als weitere wichtige Ergebnisse sind zu nennen:

 

-          Die Beteiligung des Landes Berlin am Twinning-Programm der EU konnte weiter gesteigert werden. Mit inzwischen rd. 40 Projektbeteiligungen (außer in Litauen und der Slowakei in allen neuen Mitgliedstaaten und Beitrittsländern einschließlich der Türkei) gehört das Land Berlin im Bundesländervergleich zu den Hauptnutzern des Programms.

 

-          Zur Verbesserung der Polnisch-Kenntnisse in der Berliner Verwaltung wurden im September 2004 für jeweils 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zwei Polnisch-Sprachkurs an der Verwaltungsakademie Berlin gestartet.

 

-          In der praktischen Erledigung von Anträgen auf Genehmigung einer selbständigen Erwerbstätigkeit von (Nicht-EU-Ausländern) wurde in ständigen direkten Kontakten auf Arbeitsebene (Senatsverwaltung für Inneres, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen) eine weitgehende Optimierung des Verfahrensablaufs erreicht (Verkürzung der Verfahrensdauer um ca. vier Wochen).

 

-          Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bringt ihre Expertise im Bereich der energetischen Sanierung von Wohnungsbauten in ein Pilotprojekt des Bundesumweltministeriums und der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein und ist maßgeblich am Projekt EUPOS (Globales Navigations-Satellitensystem) beteiligt, das 14 Länder aus Mittel- und Osteuropa einschließt.

 

-          Im Rahmen des Bund-Länder-Lehrerentsendeprogramms arbeiten sieben Berliner Lehrkräfte in mittel- und osteuropäischen Staaten und der GUS.

 

-          Über die Gemeinsame Landesplanungsstelle wurde die Berliner Beteiligung an mehreren Interreg III B-Projekten erfolgreich fortgesetzt (u.a. Baltic+/Raumentwicklung im südlichen Ostseeraum, MA+/Metropolen-Räume-Kooperationen, Oderregio II/Hochwasserschutz und Raumentwicklung).

 

-          Die Berliner Polizei nimmt an der Erarbeitung eines Leitfadens zur grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit mit der Republik Polen teil.

 

-          Die Zusammenarbeit der bei der Generalstaatsanwaltschaft angesiedelten Kontaktstelle Berlins im Europäischen Justiziellen Netz wurde mit Staaten in Mittel- und Osteuropa fortgesetzt und insbesondere nach Polen intensiviert.

 

-          Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat die Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft der europäischen Kulturinstitute in Berlin verstärkt, so z. B. im Kontext mit dem Festival der Sinti- und Roma-Kulturen in Berlin (Herbst 2004).

 

-          Der Beauftragte für Integration und Migration arbeitet derzeit an der Weiterentwicklung eines Konzepts für die Ausländersozialberatung. Dabei soll in Zukunft ein Schwerpunkt gerade bei der Beratung von Neuzuwanderern liegen. Ferner wird in einer gemeinsam mit der Europäischen Kommission herausgegebenen Broschüre („Berliner Brücken nach Europa – zum Beispiel Estland, Polen, Tschechische Republik, Ungarn“) die Bedeutung Berlins für die Beitrittsländer und für den EU-Erweiterungsprozess dargestellt.

 

-          Im Rahmen der Aktivitäten des Senatsprojekts „Gesundheitsregion Berlin“ hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz eine Initiative angestoßen, um Patientinnen und Patienten u.a. aus Mittel- und Osteuropa für die Behandlung in Berliner Krankenhäusern zu gewinnen.

 

-          Bezüglich des Handlungsbedarfs beim Infrastrukturausbau in die EU-Beitrittsstaaten und der Sensibilisierung von KMU wurden die Aktivitäten intensiviert. Die Anzahl an KMU, die sich durch die Kammern und Verbände über den Markteintritt in den neuen Mitgliedstaaten beraten lassen, ist deutlich gestiegen. Dies ist ein Indikator dafür, dass das gerade für im grenznahen Berlin angesiedelte Unternehmen bestehende Erfordernis, sich auf die neuen Rahmenbedingungen im erweiterten Binnenmarkt einzustellen, erkannt worden ist.

 

-          Insgesamt fünf Berliner Interreg III C-Anträge, in denen mit Partnern aus Mittel- und Osteuropa zusammengearbeitet wird, wurden positiv beschieden. (u.a. DICE/regionale Entwicklung und Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Medien, INCORD/Wissenstransfer im Bereich integrierter Raum- und Stadtentwicklungskonzepte für Grenzregionen, TRAKTOTI/Unterstützung für KMU und Start-up-Unternehmen insbesondere bei grenzüberschreitenden Kooperationen).

3.     Vorschlag für das weitere Verfahren

 

Aus dem oben geschilderten Umsetzungsstand der Maßnahmen ergibt sich, dass es dem Senat gelungen ist, das Mittel- und Osteuropaprofil Berlins als Standort und Akteur weiter auszubauen. Die Querschnittsaufgabe der Zusammenarbeit mit Mittel- und Osteuropa hat sich in allen Fachbereichen durchgesetzt.

 

Ungeachtet dieser Erfolge bleibt festzuhalten, dass bei der Zusammenarbeit mit Mittel- und Osteuropa ein langer Atem erforderlich ist und sich Erfolge nicht von heute auf morgen einstellen und auch nicht immer quantifiziert werden können. Bei der auf Langfristigkeit angelegten Zusammenarbeit mit Mittel- und Osteuropa sind die berichteten Ergebnisse in vielen Fällen naturgemäß nur als Zwischenstände zu verstehen. Die ergriffenen Maßnahmen sollten fortgesetzt werden. Das eine oder andere Projekt wird enden, z. B. wegen Zielerreichung. Dafür werden im weiteren Verlauf der Zusammenarbeit mit Mittel- und Osteuropa neue Aufgaben und Projekte hinzukommen.

 

Im Hinblick darauf, dass die finanzielle Situation im Land Berlin den operativen Möglichkeiten für das Mittel- und Osteuropaengagement des Senats immer engere Spielräume setzt, müssen in den einzelnen Fachbereichen strukturelle und finanzielle Vorkehrungen dafür getroffen werden, die Mittel- und Osteuropapolitik zu sichern.

 

Dem Abgeordnetenhaus wird über den Fortgang der Mittel- und Osteuropainitiative der Senatskanzlei künftig im Rahmen des Berliner Europaberichts berichtet werden.

 

4. Maßnahmen zur Umsetzung des Positionspapiers im Einzelnen

4.1       Maßnahmen zur Stärkung Berlins als Standort für Ost-West-Zusammenarbeit

4.1.1    Verkehr

4.1.1.1          Verbesserung der Infrastrukturanbindung Berlins nach Mittel- und Osteuropa

                     (siehe auch Ziffer 4.2.3.2)

 

Eisenbahnverbindung Berlin-Stettin

Seit März 2002 existiert eine Arbeitsgruppe „Eisenbahnverbindung Berlin – Stettin“ bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unter Beteiligung verschiedener Abteilungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Senatskanzlei, DB Netz, DB Regio, dem Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg (MSWV), dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW), der Stadt Stettin und der Wojewodschaft Westpommern, die in unterschiedlichen Besetzungen getagt hat. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, Lösungen und Vorschläge zur kurzfristigen und langfristigen Verbesserung der Infrastruktur, aber auch der tariflichen und verkehrlichen Angebote zu finden.

 

Als erstes Ergebnis kann die Fertigstellung einer Ausstellung „160 Jahre Eisenbahn Berlin – Stettin“ gelten, die in enger Kooperation mit den  Kollegen der Stadt Stettin, der Wojewodschaft Westpommern und der PKP sowie dem Landesdenkmalamt erarbeitet wurde. Die Ausstellung zeigt die Bedeutung der Stettiner Bahn und der Stadt Stettin für Berlin und weist auf die Notwendigkeit eines Ausbaus der vorhandenen Eisenbahnstrecke hin. Sie dient als „Aufhänger“ für eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Berliner und polnischen Verwaltungen. Erstmals wurden Akteure auf deutscher und polnischer Seite, deren Zuständigkeit die Verbesserung des Bahnangebots berührt, zusammengeführt. Die Ausstellung war außerdem wichtiger Bestandteil einer Kommunikationsstrategie in die deutsche und polnische Öffentlichkeit für die intensive Zusammenarbeit beider Städte.

 

Die Ausstellung war 2003 vom 18. September bis 19. Oktober im Stettiner Hauptbahnhof und vom 30. Oktober bis 20. November im Berliner Bahnhof Friedrichstraße zu besichtigen. Im Jahr 2004 wanderte die Ausstellung vom 17. März bis 13. April zunächst in die Tegeler Humboldtbibliothek. Vom 30. April bis 12. Mai stand sie im Foyer der Berliner Industrie- und Handelskammer und war in einen Festakt anlässlich des Beitritts Polens eingebunden, an dem der Marschall der Wojewodschaft Westpommern sowie Vertreter des Berliner Senats teilnahmen. Ein Duplikat der Ausstellung wurde Ende April im BMVBW aufgestellt.

 

In kleinen Schritten konnten seit der Konstituierung der Arbeitsgruppe Verbesserungen im Bahnangebot erreicht werden. Die erste Verbesserung war die im Jahresfahrplan 2003 erfolgte Umlegung des durchgehenden Zugpaars Berlin – Stettin vom Endpunkt Lichtenberg auf die Stadtbahn und weiter nach Potsdam. An Wochenenden in der Sommersaison wird dieses Zugpaar seitdem bis nach Misdroy und Swinemünde (Wollin) verlängert. Seit Beginn des Jahresfahrplans 2004 hat sich die Qualität des eingesetzten Wagenmaterials aller Züge zwischen Berlin bzw. Angermünde und Stettin verbessert. Es kommen zwischen Angermünde und Stettin grundsätzlich nur deutsche Triebwagen zum Einsatz, die auch über eine hohe Kapazität hinsichtlich der Fahrradmitnahme verfügen. Zum EU-Beitritt am 1. Mai 2004 wurden tarifliche Verbesserungen für deutsche und polnische Reisende eingeführt. Der VBB-Tarif wurde bis nach Stettin ausgedehnt, wodurch sich durch Wegfall der Anschlussfahrscheine ab Grenze die Tarife verbilligen. Auch Tarifangebote wie das „Brandenburg-Ticket“ und das „Schönes Wochenende-Ticket“ gelten nunmehr bis Stettin. Der ÖPNV innerhalb Stettins (Busse und Straßenbahnen) wurde außerdem in die Fahrplansoftware des VBB und der DB (HAFAS) eingearbeitet. Die Software ist über Internet oder über CD deutschen und polnischen Kunden beider Regionen zugänglich.

 

Als weitere Verbesserung wurde ab 3. Mai 2004 eine neue Direktverbindung Stettin – Berlin – Stettin zunächst bis zum Fahrplanwechsel im Dezember eingeführt, so dass auch für Dienstreisen und Ausflugsfahrten, von Stettiner Seite aus gesehen, eine attraktive Verbindung angeboten wird. Durch Fahrplanoptimierung konnte hierbei eine haushaltsneutrale Lösung gefunden werden. Die DB prüft in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe „Berlin – Stettin“, ob zum Fahrplanwechsel im Dezember 2004 die Direktverbindung Stettin – Berlin – Stettin durch die Verlängerung des Laufweges eines EC-Zugpaares Berlin – Amsterdam – Berlin ersetzt und aufgewertet werden kann.

 

Eisenbahnverbindung Berlin – Breslau

Es ist beabsichtigt, ab 2004 zur Verbesserung der Bahnverbindungen Berlin – Breslau ebenfalls eine Steuerungsgruppe zu konstituieren mit der gleichen Zusammensetzung auf deutscher Seite wie in der Arbeitsgruppe „Berlin – Stettin“ und mit der Stadt Breslau und der Wojewodschaft Niederschlesien auf polnischer Seite. Hierzu sind erste Vorabsprachen getroffen worden. Anfang 2004 wurde seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung der aktuelle Qualitätszustand der Bahnstrecke im problematischen Abschnitt Cottbus – Forst – Sagan vor Ort begutachtet. Auch hier soll das 2006 anstehende Jubiläum der ersten Bahnverbindung zwischen Berlin und Breslau genutzt werden, eine Ausstellung zur Kommunizierung vorzubereiten.

 

4.1.1.2    Lobbying für die Einrichtung von regionalen Flugverkehrsverbindungen von Berlin in wichtige polnische Städte außerhalb der Hauptstadt Warschau

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sieht derzeit keinen Handlungsbedarf. Der Senat strebt entsprechend der Koalitionsvereinbarung an, den umweltfreundlichen Eisenbahnverkehr in Richtung Posen, Stettin und Breslau attraktiver zu machen. Das Verkehrsaufkommen in Relationen, die für „regionalen“ Flugverkehr in Frage kämen (also nach Posen, Breslau) ist derzeit so gering, dass  sich die Wirtschaftlichkeit der bestehenden EC-Züge bei Ausweitung des Regionalflugverkehrs weiter verschlechtern würde. Alle nach Polen verkehrenden EC-Züge fahren aufgrund der schlechten Auslastung nicht mehr kostendeckend. Insbesondere billige Regionalflugangebote könnten zur Einstellung weiterer Zugverbindungen bis hin zur völligen Einstellung des Eisenbahnverkehrs zwischen Berlin und Polen führen. Die derzeit laufende Ausbaumaßnahme der Bahnstrecke Berlin – Posen würde zur „Investitionsruine“. Hintergrund sind die Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Verkehrsträgern Schiene und Flugverkehr (z.B. die Befreiung von der Mineralöl- und Mehrwertsteuer), die durch Fördermaßnahmen des Senats nicht noch weiter verschärft werden dürfen.

 

 

4.1.1.3   Realisierung des Flughafens Berlin Brandenburg International

 

Am 13. August 2004 wurde der Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg veröffentlicht. Der BBI darf unter strengen Auflagen vor allem bezüglich des Lärm- und Umweltschutzes gebaut werden.

 

4.1.2       Arbeitsmarkt und berufliche Bildung

4.1.2.1    Entwicklung grenzüberschreitender Zusammenarbeit in der Arbeitsmarkt- und Berufsbildungsentwicklung

 

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) verabschiedete auf ihrer 78. Sitzung am 8. November 2001 die Potsdamer Erklärung, in der sie feststellt, dass die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder sehr daran interessiert sind, in einen ständigen Dialog mit den angrenzenden Beitrittsländern einzutreten, um Erfahrungen im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik auszutauschen. Die Länder Brandenburg (federführend), Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen wurden unter Beteiligung des jeweiligen ASMK-Vorsitzlandes beauftragt, diesen Dialog vorzubereiten.

Die mit der Potsdamer Erklärung in Gang gesetzte Kontaktaufnahme erreichte mit dem am 9./10. Juli 2003 in Schwerin durchgeführten Dialog-Forum mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik einen ersten Höhepunkt. Das Abschlusskommuniqué betont eine verstärkte Kooperation der Grenzregionen und sieht eine Institutionalisierung des Informations- und Erfahrungsaustauschs vor.

 

Derzeit wird eine Übersicht über bestehende Kontakte sowie Ansprechpartner und Gesprächsthemenwünsche der deutschen Länder zusammengestellt. Unter anderem wurden folgende konkrete Themenwünsche bislang benannt: Informationsaustausch zu sichtbar werdenden Problemen (Arbeitserlaubnisse für Deutsche/illegale Beschäftigung Deutscher), Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, ältere Menschen, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt (Europäischer Sozialfonds), Grundsatzfragen der Arbeitsmarktpolitik, berufliche Rehabilitation, Projekte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) RegioKom grenzüberschreitende Verbundausbildung, Prüfung weiterer Möglichkeiten grenzüberschreitender Ausbildungsgänge. Der polnischen und tschechischen Seite wurde vorgeschlagen, dies ebenfalls in ihren Regionen ermitteln zu lassen.

 

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen hat gleichfalls Projektvorschläge (Erschließung des Angebots und Know-hows der Weiterbildungsdatenbanken Berlin und Brandenburg für polnische Partner, Fachtagung zu den Themen Gewaltschutzgesetz und flankierende Polizeigesetzgebung sowie zur Arbeit von Interventionsprojekten gegen häusliche Gewalt; Verstärkung der Zusammenarbeit auf den Gebieten Unternehmenskooperation, Wirtschaftsförderung, EU-Strukturfonds, Technologietransfer sowie Flugverbindungen) in das am 29. April 2004 in Posen unterzeichnete trilaterale Arbeitsprogramm zwischen der Regierung des Landes Brandenburg, dem Senat von Berlin und dem Vorstand der Wojewodschaft Großpolen für die Jahre 2004/2005 eingebracht.

 

Im März 2003 fand in Brandenburg ein Workshop mit den Wojewodschaften Westpommern und Lebuser Land statt: „Gemeinsam in der Europäischen Union – aus Nachbarn werden Partner“. Berlin hat nachträglich Kooperationsinteresse u.a. auch für die Gebiete „grenzüberschreitende Arbeitsmarktstrategien“ sowie „berufliche Bildung“ bekundet. Die Arbeitsgruppen zu diesen Themen arbeiten gegenwärtig laut Information des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg (noch) nicht.

 

Die Kooperationsbörse „Partnership Berlin“ lud unter der Schirmherrschaft des für Erweiterung zuständigen Mitglieds der Europäischen Kommission und des Regierenden Bürgermeisters von Berlin am 11./12. März 2004 zu neuen Wegen der Kooperationsvermittlung ein. Partnership Berlin 2004 bot die herausragende Möglichkeit, neue Geschäftskontakte und -verträge vorzubereiten. Für zwei Tage konnten Gespräche mit bis zu 20 potenziellen Partnern aus 15 Ländern Europas geführt werden. In Workshops und Seminaren zeigten Experten Geschäftschancen in Mittel- und Osteuropa auf. Es kamen ca. 450 Unternehmen aus Polen, der Slowakei, der Tschechischen Republik, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich und Schweden sowie aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zusammen. Ebenso waren Vertreter der Regionen, Multiplikatoren und Entscheidungsträger vor Ort. Folgende Branchen – auch in der Hauptstadtregion Schwerpunkte – waren vertreten: Maschinenbau/Metallverarbeitung, Automobil-Zulieferindustrie, Bauwesen und Baumaterial-Zulieferer, Umwelttechnologien, Transport/Spedition, Life Science (Medizin- und Biotechnologie) sowie Informations- und Kommunikationstechnologie.

 

4.1.2.2        Berlin ist als Standort für Aus- und Weiterbildung durch Angebote für (angehende) Führungskräfte aus MOE-Staaten sowie für grenzüberschreitende Berufsausbildung auszubauen

 

Die Förderung des Austauschs von Auszubildenden und jungen Berufstätigen mit den Nachbarländern des Erweiterungsraums wird von der Wirtschaft selbst, ebenso über die Kammern und Verbände organisiert – Fördermaßnahmen stellen Bund und EU bereit. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) organisiert z.B. bereits Maßnahmen zum Austausch von Ausbildern mit den Erweiterungsländern, hier insbesondere Krakau und Warschau.

Die Oberste Landesbehörde für Berufsbildung begleitet derzeit in Verbindung mit Partnern des BMBF und der Berliner Gesellschaft für entwicklungspolitische Zusammenarbeit ein Vorhaben, zusammen mit dem Zentralverband des polnischen Handwerks in den Bereichen KfZ und Maler/(Restauration) gemeinsame Fortbildungsprojekte zu etablieren; angestrebtes Ziel ist die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen.

 

Der Bereich Internationales der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung stellt regelmäßig Praktikumplätze für Stipendiaten der Robert-Bosch-Stiftung aus Mittel- und Osteuropa zu Verfügung. Zur Zeit arbeiten zwei junge Verwaltungskräfte aus Warschau im Bereich Internationales.

 

4.1.3       Marketing

4.1.3.1   Zentrales Marketing-Instrument zur Aufzeichnung der Angebote

 

Datenbank „MOEPlus – die Berlin/Brandenburger Informationsbörse zu Mittel- und Osteuropa sowie der GUS“: In der Datenbank MOEPlus – zu finden unter www.berlin.de/moeplus - sind zur Zeit 166 Akteure mit rund 500 Projekten vertreten. Mittels eigener Recherchen und durch gezielte Ansprache potenzieller Datenbankakteure – nunmehr verstärkt auch in der Region Brandenburg - wird der Kreis der Akteure ständig erweitert.

 

MOEPlus, die durchschnittlich 2.000 Zugriffe pro Monat verzeichnet, wird bei geeigneten Veranstaltungen präsentiert – z.B. im Rahmen der BusTEN-Kooperationsbörse „Partnership Berlin 2004“, des IBB-Forums „Berlin und die EU-Erweiterung“, des „Europa-Picknicks 2004“ der Konrad Adenauer Stiftung Berlin. Ein Ausbau der Datenbank in Hinblick auf Schulkontakte mit mittel- und osteuropäischen Ländern erfolgt in Kürze.

 

4.1.3.2   Informationsstruktur speziell für kleine und mittlere Unternehmen

 

Die durch die IBB angestoßene und unter Mitarbeit u.a. von Partner für Berlin, der Senatskanzlei, der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, der Wirtschaftsförderung Berlin International, dem Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg, der ZukunftsAgentur Brandenburg erstellte Angebot eines Internetportals speziell für kleine und mittelständische Unternehmen aus Berlin und Brandenburg ist seit dem 1. März 2004 online. Das neue Serviceangebot ist unter http://www.MOE-Business.de erreichbar. Hier können die Unternehmen schnell und übersichtlich den Zugang zu Informationen über die neuen Märkte in Mittel- und Osteuropa erhalten. Die Internetplattform beinhaltet u.a. eine umfassende Sammlung kommentierter Links und ist als eine Ergänzung des Internetportals MOEPlus anzusehen.

 

4.1.3.3   Marketing insbesondere für das Berliner Kulturangebot

 

Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat sich – anlassbedingt – verstärkt in die Städtepartnerschaft Berlin-Moskau eingebracht. Im Rahmen der Berliner Tage in Moskau 2004 präsentierten sich (und werden sich noch präsentieren) die Berliner Kultur und Wissenschaft.

 

Aktuell unterstützt die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Vorbereitung der Veranstaltung „Prag-Berlin 2005. Festival tschechischer Kunst und Kultur“, deren Schirmherrschaft u.a. der Regierende Bürgermeister übernommen hat.

 

4.1.4       Tourismus

4.1.4.1    Verbesserung des fremdsprachlichen (vorrangig polnischsprachigen) Informationsangebots für Gäste aus Mittel- und Osteuropa

 

Eine enge Zusammenarbeit zwischen Berlin, Brandenburg, Westpommern und Stettin über ihre jeweiligen Tourismuskonzepte wurde eingeleitet. Einen Schwerpunkt bildet der Wassertourismus. Darüber hinaus werden bestehende Angebote weiterentwickelt (Reiseangebote aus Berlin nach Polen / Schifffahrt aus Stettin und Polen nach Berlin / zum Friedrichstadtpalast aus Posen).

 

Die Berlin Tourismus Marketing GmbH (BTM) hat Vorschläge zur Förderung des Tourismus zwischen den Regionen (z.B. buchbare Produkte) bzw. Entwicklung von gemeinsamen Produkten für dritte Märkte unterbreitet. Sie hat inzwischen Angebote in polnischer Sprache im Internet bereitgestellt.

 

Eine Förderung der Begegnungskultur (Tagestourismus) und Willkommenskultur (fremdsprachige Angebote) wurde ebenso wie eine Zusammenarbeit zwischen den Reisebüros in den Regionen auf der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft „Wirtschaft und Verkehr“ am 8. Juni 2004 verabredet. In der Arbeitsgemeinschaft „Wirtschaft und Verkehr“ sind das Land Berlin (Senatskanzlei, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen), das Land Brandenburg (Ministerium für Wirtschaft, Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr), das Marschallamt Westpommern sowie die Stadt Stettin vertreten.

 

4.1.5.      Kultur

4.1.5.1    Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den Kulturinstituten der Länder Mittel- und Osteuropas in Berlin und den für Kultur zuständigen Stellen der Botschaften

 

Mit der Gemeinschaft der europäischen Kulturinstitute in Berlin (GEK), der auch viele Institute aus den ostmitteleuropäischen Ländern angehören, ist verabredet worden, dass in der Regel ein Vertreter der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur an den Beratungen teilnimmt. Aktuell plant die GEK mit Unterstützung von Einrichtungen, die Berlin maßgeblich finanziert oder fördert, ein Festival der Sinti- und Roma-Kulturen für den Herbst des Jahres, das maßgeblich durch Beiträge ostmitteleuropäischer Länder bestritten wird. Die Schirmherrschaft hat auf Bitte der Veranstalter der Regierende Bürgermeister übernommen. Die Eröffnung soll im Berliner Rathaus stattfinden.

 

Im Juni wurde  die Ausstellung „Zukunftsbild“ mit Werken zeitgenössischer Künstler im Ungarischen Kulturinstitut „Collegium Hungaricum“ eröffnet. Die Präsentation von zwölf künstlerischen Zukunftsvisionen ungarischer Malerinnen und Maler war Teil des Festivals „Ungarn an Bord“ aus Anlass der EU-Erweiterung mit zahlreichen Veranstaltungen im Institutsgebäude, auf einem Schiff und im Tränenpalast. Seitens des Senats wurde dem Institut, das sich im Frühjahr 2006 in einem Neubau und auf erweiterter Fläche am historischen Standort in der Dorotheenstraße präsentieren will, für  die überaus rege Tätigkeit gedankt.

 

Ebenfalls im Juni wurde das 20jährige Bestehen des Russischen Hauses der Wissenschaft und Kultur, das bedeutende Neubaupläne verfolgt und seine Tätigkeit in der Stadt intensivieren möchte, gewürdigt.

 

Ein weiteres Feld der Zusammenarbeit ist das am 30. April 2004 mit einem Straßenfest am Pariser Platz eröffnete „Kulturjahr der 10“, das - ausgehend von der ungarischen Botschaft - von den Kulturattachés der Botschaften der zehn neuen EU-Mitgliedstaaten initiiert wurde. Der Regierende Bürgermeister hat auch hier die Schirmherrschaft übernommen. Berliner Kulturinstitutionen unterstützen das Kulturjahr, das finanziell vom Bund gefördert wird, maßgeblich.

 

4.1.6       Gesundheitspolitik

4.1.6.1    Prüfung möglicher wirtschaftlicher Auswirkungen (Chancen und Herausforderungen) der EU-Erweiterung auf den Gesundheitsmarkt

 

Die Auswirkungen der EU-Erweiterung auf den Berliner Gesundheitsmarkt lassen sich noch nicht konkret abschätzen. Zurzeit sind durch den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten noch keine nennenswerten Effekte zu beobachten.

 

Personal

Aufgrund der Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit konnten noch keine Auswirkungen im Personalbereich eintreten. Da in Berlin anders als in anderen Bundesländern kein Fachkräftemangel im Bereich der gesundheitlichen Versorgung herrscht, ist Berlin nicht auf den Zuzug von Angehörigen der Gesundheitsberufe angewiesen.

 

Im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung besteht auf Seiten der Staaten Mittel- und Osteuropas erwähnenswertes Interesse an Austausch und Zusammenarbeit mit Berliner Institutionen. Im Bereich der Weiterbildung des Krankenhausmanagements werden Maßnahmen in Breslau und Stettin von freien Trägern des Gesundheitswesens durchgeführt.

 

In Zusammenarbeit mit Moskauer Krankenhäusern hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz bei der EU-Kommission Mittel für ein TACIS-Projekt im Krankenhausmanagement beantragt. Ziel des Projekts ist die Stärkung der institutionellen und personellen Kapazitäten des Gesundheitswesens in Moskau (Effizienzsteigerung in der Gesundheitsversorgung Moskaus, Entwicklung effizienter Strukturen der Arbeitsteilung im Krankenhaus). Beteiligt sind die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, die Charité, Gesundheitsstadt Berlin e.V. und BBJ sowie die Moskauer Gesundheitsverwaltung und ein Moskauer Krankenhaus. Der Antrag ist noch nicht beschieden worden. Die Kofinanzierung soll von den beteiligten staatlichen Stellen des Moskauer und des Berliner Gesundheitswesens getragen werden. Allerdings besteht auch bei dem Einsatz von EU-Mitteln immer die Notwendigkeit einer Kofinanzierung, so dass nicht alle wünschenswerten Projekte zu realisieren sind.

 

 

Patientenmobilität

Die Patientenmobilität hat sich durch die EU-Erweiterung nicht auffällig verstärkt. Bereits seit längerer Zeit nutzen deutsche Patientinnen und Patienten Kurmöglichkeiten in den östlichen Nachbarländern, insbesondere in Tschechien. Eine Erhöhung der Patientenströme zwischen Berlin und Polen aufgrund der EU-Erweiterung konnte bisher nicht festgestellt werden. Es kann vermutet werden, dass es im Laufe der Zeit zu einer Zunahme kommen wird. Versicherten ist die Nutzung ambulanter medizinischer Versorgungseinrichtungen im jeweiligen EU-Nachbarland möglich. Die Inanspruchnahme stationärer Behandlungen im EU-Ausland muss von der jeweiligen Krankenkasse vorab genehmigt werden.

 

Im Rahmen der Aktivitäten des Senatsprojektes „Gesundheitsregion Berlin“ hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz eine Initiative angestoßen, um Patientinnen und Patienten aus dem Ausland für die Behandlung in Berliner Krankenhäusern zu gewinnen. Dabei sollen auch die Staaten Mittel- und Osteuropas berücksichtigt werden.

 

Wirtschaftsunternehmen

Über die Niederlassung Berliner Firmen, die gesundheitsnahe Dienstleistungen erbringen, in den neuen Mitgliedstaaten liegen keine umfassenden Kenntnisse vor. Bekannt ist, dass es sowohl im Bereich des Versicherungswesens (private Krankenversicherungen, Zusatzversicherung etc.) als auch bei den krankenhausbezogenen Dienstleistungen (Catering etc.) Zweigstellengründungen Berliner Unternehmen in Polen gibt. Bei der Wirtschaftsförderung Berlin International wurden ebenfalls in mehreren Fällen Unterstützungsangebote für einschlägige Unternehmensgründungen in Polen abgerufen.

 

Gesundheitsministerkonferenz

Mit möglichen Konsequenzen der EU-Erweiterung für das Gesundheitswesen hat sich auch die Gesundheitsministerkonferenz auf ihrer Sitzung in Berlin befasst. Sie hat festgestellt, dass „zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden kann, welche Auswirkungen sich konkret aus den mit der EU-Erweiterung zusammenhängenden Entwicklungen, insbesondere hinsichtlich der Mobilität der Patientinnen und Patienten und des Gesundheitspersonals, aber auch im Hinblick auf Infektionskrankheiten in der Bundesrepublik Deutschland und den Beitrittsländern ergeben.“ Die Gesundheitsminister streben an, gemeinsam mit der Bundesregierung mit den Beitrittsländern, insbesondere Polen und Tschechien in einen regelmäßigen Dialog über Entwicklungen im Gesundheitsbereich einzutreten. Die beschriebenen Aktivitäten der Gesundheitsministerkonferenz sind auf die maßgebliche Initiative Berlins zurückzuführen.

 

4.1.7       Integration

4.1.7.1   Prüfung des Ausbaus der Integrationsangebote für Zuwanderer aus Mittel- und Osteuropa

        (siehe auch Ziffer 4.2.19.1)

 

Der integrationsbezogene Betreuungsbedarf von Zuwanderern aus Mittel- und Osteuropa wird im Rahmen der bestehenden allgemeinen migrantenspezifischen Infrastruktur mit abgedeckt. Sowohl unter integrationspolitischen als auch unter Kostengesichtspunkten setzt der Beauftragte des Senats für Integration und Migration den Schwerpunkt bei Angeboten, die grundsätzlich allen Migranten zugänglich sind. Nur in begründeten Sonderfällen werden Projekte für spezielle Zuwanderergruppen finanziert. Unter anderem wegen der Bedeutung der zu erwartenden Neuzuwanderer aus Mittel- und Osteuropa sollen für diese Zielgruppen zur Zeit bestehende Projekte, das sind zwei Projekte für polnische Zuwanderer (Treffpunkt, Beratung und muttersprachlicher Unterricht), fortgeführt werden.

 

Im Übrigen wird zur Zeit das Konzept für die Ausländersozialberatung (fünf Beratungsstellen in Berlin mit insgesamt ca. 28 Mitarbeitern) weiterentwickelt. Dabei soll in Zukunft ein Schwerpunkt gerade bei der Beratung von Neuzuwanderern liegen. Diese sollen nach einem standardisierten Verfahren über das Spektrum der sie betreffenden Fragen beraten und an die jeweils zuständigen Stellen weitervermittelt werden.

 

Der Beauftragte des Senats für Integration und Migration legt einen Hauptakzent seiner Arbeit auch in Zukunft auf die interkulturelle Ausrichtung der Verwaltung und die interkulturelle Öffnung der sozialen Dienste. Dies wird auch der Zugänglichkeit der Infrastruktur für Neuzuwanderer aus Mittel- und Osteuropa zugute kommen.

 

Der Beauftragte des Senats für Integration und Migration wird die Entwicklung der Zuwanderung aus Mittel- und Osteuropa nach dem 1. Mai 2004 aufmerksam beobachten und bei Bedarf die notwendigen Initiativen ergreifen. Dabei werden eigene Problemlösungsaktivitäten vom Beauftragten des Senats für Integration und Migration sich auf allgemeine Integrationsaktivitäten beschränken. Fachspezifische Integrationsaktivitäten, die andere Ressorts betreffen (z.B. schulische und berufliche Bildung, Wirtschaftsförderung/ Existenzgründung u.a.), fallen in die Zuständigkeit der jeweiligen Senatsverwaltungen. Der Beauftragte des Senats wird diese Ressorts ggf. auf sich zeigende Probleme ansprechen und sie bei ihren Problemlösungen unterstützen.

 

Der Beauftragte des Senats für Integration und Migration trägt auch Anregungen zur Lösung allgemeiner Integrationsprobleme, die durch Instrumente anderer Fachressorts in günstiger Weise angegangen werden können, an diese Ressorts heran (z.B. Verminderung der Illegalen durch geeignete Instrumente der Wirtschaftsförderung).

 

Der an den Beauftragten des Senats für Integration und Migration gerichtete Prüfauftrag ist damit abgeschlossen. Wie vorstehend dargelegt, sieht der Beauftragte des Senats für Integration und Migration den Ausbau des Integrationsangebots für Zuwanderer aus Mittel- und Osteuropa als eine ständige Arbeitsaufgabe an.

 

4.1.8       Wirtschaftsförderung

4.1.8.1   Entbürokratisierung zum Abbau von Investitionshindernissen

 

In der Verwaltung müssen langwierige Verfahren gestrafft werden. Wo Vorschriften abgebaut und Verwaltungsverfahren vereinfacht werden und der Staat sich auf seine Kernaufgabe beschränkt, kann sich Unternehmergeist entfalten. Zudem wächst die Bereitschaft, für sich und die Gemeinschaft Verantwortung zu übernehmen.

 

Um Berlin für nationale und internationale Unternehmen attraktiv zu halten, dürfen deren ausländische Mitarbeiter in Berlin nicht länger auf ihre Aufenthaltsgenehmigung warten als z.B. in Hamburg oder Leipzig. Die bearbeitenden Stellen in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen und der Senatsverwaltung für Inneres sind im ständigen Kontakt, um gemeinsam Ermessensspielräume auszunutzen und so die Erteilung von Aufenthalts- und Gewerbegenehmigungen zu beschleunigen.

 

In der praktischen Erledigung von Anträgen auf Genehmigung einer selbständigen Erwerbstätigkeit von (Nicht-EU-)Ausländern wurde in ständigen direkten Kontakten auf Arbeitsebene der Verfahrensablauf weitgehend optimiert.

 

Eine deutliche Verfahrensvereinfachung wurde durch die Senatsverwaltung für Inneres gegenüber der Ausländerbehörde dahingehend verfügt, dass seit November 2003 für Antragsteller, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, in einem vereinfachten Verfahren ohne Beteiligung der Wirtschaftsverwaltung eine selbständige Erwerbstätigkeit zu gestatten ist. Dies hat für eine beträchtliche Zahl von Betroffenen zur Folge, dass sich die Verfahrensdauer um etwa vier Wochen reduziert. Um hier die tatsächlichen Auswirkungen auch beziffern zu können, müsste die Erprobung des neuen Verfahrens bis zum Jahresende 2004 verfolgt werden. Diese Neuregelung geht über den Kreis der Beitrittstaaten hinaus.

 

4.2          Maßnahmen zum Ausbau des Berliner Engagements in Mittel- und Osteuropa

4.2.1       Außenwirtschaftsförderung

4.2.1.1   Unterstützung der Berliner Unternehmen

        (siehe auch Ziffer 4.2.16.1)

 

Im Zuge der Neuausrichtung der Berliner Wirtschaftsförderpolitik spielt die selbständige Investitionsbank Berlin (IBB) eine zentrale Rolle. Sie soll als Förderbank für die mittelständisch geprägte Berliner Wirtschaft für Wachstum und Beschäftigung wirken. Dabei setzt der Senat gezielt auf die strategischen Wachstumsfelder der Zukunft. Die neue IBB wird dabei auch den Wechsel in der Wirtschaftsförderung weg von Zuschüssen hin zu rückzahlbaren Darlehen und Beteiligungen vollziehen.

 

Während Unternehmen in zukunftsträchtigen Branchen künftig mit individualisierten Förderprodukten bedient werden sollen (Kompetenzfeldförderung), stehen Kunden in traditionellen Branchen vor allem standardisierte Förderprodukte zur Verfügung (Breitenförderung). Unter zukunftsträchtigen Branchen werden die Bereiche Biotechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologie, Medien, Medizin- sowie Verkehrstechnik und Tourismus verstanden. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und damit des Standortes Berlin deutlich zu stärken und hochwertige, nachhaltige Arbeitsplätze zu schaffen.

 

Vor allem mittelständische Unternehmen stehen im Fokus des zukünftigen Fördergeschäfts der IBB. Im Interesse der Kunden wird die IBB dabei verstärkt mit den Hausbanken bzw. anderen Förderinstituten wie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Europäischen Investitionsbank (EIB) zusammenarbeiten.

 

Die IBB wird bei der monetären Förderung den Einsatz von Darlehen und Beteiligungen deutlich erhöhen. Das gesamte Kreditvolumen soll auf bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr ab 2010 ausgeweitet werden.

 

Bei der Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung hat die IBB bereits einen ersten Meilenstein gesetzt. So bietet die Bank ab sofort technologieorientierten Unternehmen das „Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien“ (ProFIT) an. Die Förderung erfolgt bei „ProFIT“ in erster Linie über Darlehen und Beteiligungen.

 

Kurz vor der Markteinführung steht ein neues „Mittelstandskreditprogramm“. Das Programm setzt sich aus drei Komponenten zusammen. So wird es Mikrokredite für Existenzgründer und sehr kleine Unternehmen geben. Speziell zur Förderung von Existenzgründungen wird die IBB die Durchleitung von Programmen der KfW aufnehmen. Als dritte Komponente wird sich das „IBB-Wachstumsprogramm“ an kleine und mittlere Untenehmen mit einer Betriebsstätte in Berlin richten und primär über Hausbanken vertrieben werden.

 

Das gesamte geplante Fördervolumen des Mittelstandskreditprogramms für 2005 beläuft sich auf mehr als 50 Mio. Euro. Dabei entfallen auf das neue IBB-Wachstumsprogramm 35 Mio. Euro, auf die KfW-Durchleitung 20 Mio. Euro und auf Mikrokredite 1,5 Mio. Euro. Um die nachhaltige Finanzierung des Mittelstandsprogramms zu sichern werden revolvierende Fonds eingesetzt.

 

Bereits heute macht sich die IBB Gedanken über weitere zukünftige Förderfelder. So plant die Bank ein stärkeres Engagement bei der Finanzierung öffentlicher Unternehmen sowie bei Auslandsfinanzierungen und im Risikotransfer.

 

4.2.1.2    Erhöhung der Transparenz des Unterstützungsangebots für Unternehmen

 

Durch Fusion der BAO International GmbH mit der Wirtschaftsförderung Berlin GmbH zur Wirtschaftsförderung Berlin International GmbH (WFBI) wird auch das Unterstützungsangebot für Unternehmen transparenter.

 

Durch die WFBI wurden in Zusammenarbeit mit BAO POLSKA sowie ERIC BERLIN EuRo Info Center im Jahr 2003 über 40 Veranstaltungen zum Thema EU-Erweiterung durchgeführt, an denen ca. 2400 Interessierte teilgenommen haben. An Projekten sind „Fit für Polen – Qualifizierung zum Markteintritt nach Polen“ mit der Zielgruppe Berliner Industrie-, Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen sowie „BusTEN“ – Business Transborder Enlargement Networking Project mit Partnership Berlin, eine Kooperationsbörse mit ca. 400 Teilnehmern aus 15 Ländern zu nennen.

 

Darüber hinaus wurden oder werden folgende Aktivitäten im Jahr 2004 realisiert:

-          Unternehmerdelegation und Wirtschaftskonferenzen im Rahmen der Berliner Tage in Moskau: „Life Sciences – Gesundheitsmärkte in Berlin und Moskau“ sowie „Infrastruktur und kommunale Dienstleistungen in Berlin und Moskau“ am 22. / 23. März 2004

-          BusTEN-Seminare wie z.B. zu Investitions- und Finanzierungshilfen in Mittel- und Osteuropa

-          eine Veranstaltung zum Arbeits- und Aufenthaltsrecht im Rahmen der EU-Erweiterung im Juni 2004

-          BusTEN-Unternehmerreisen nach Posen, Budapest und Brünn

-          Branchenfahrten nach Westpommern ab September 2004; die erste Fahrt findet zum Thema Tourismus statt

-          Fachveranstaltungen z.B. zum Thema „Öffentliches Auftragswesen“ im Oktober 2004.

 

4.2.2       Energie

4.2.2.1   Clearingstelle für die Einführung von Contracting-Modellen

 

Die Modellverträge zum Energieeinsparcontracting sind an die landesspezifische Situation in Bulgarien, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Tschechien angepasst worden; es sind sog. country-desks im Internet eingerichtet und Informationsmaterial über das Intranet der Berliner Energieagentur, die dieses Projekt federführend betreut, ausgetauscht worden (www.clearcontract.net). Zur Zeit werden in den beteiligten Ländern Ausschreibungen analog zur Energiesparpartnerschaft Berlin vorbereitet. Die erste Ausschreibung wurde im Juni 2004 veröffentlicht, weitere Ausschreibungen sind in Vorbereitung bzw. in Ankündigung.

4.2.2.2   Initiierung selbsttragender Konzepte für breite energiesparende Maßnahmen

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat seit 1999 eine erfolgreiche Kooperation mit Lettland (mit dem lettischen Umweltministerium und der Stadt Riga) zur energetischen Sanierung des Wohnungsbestandes. Im Zuge dieser Kooperation ist in Riga ein Plattenbau (72 Wohneinheiten, neungeschossig) beispielhaft saniert worden. Die Kosten von insgesamt 500.000 Euro wurden je zur Hälfte durch Sponsorleistungen der deutschen Bauwirtschaft und Berlin getragen. Die Beteiligung der Bauwirtschaft wurde von der „Initiative Wohnungswirtschaft Osteuropa e.V.“ (IWO) organisiert. Das Projekt ist am 10. Oktober 2001 fertig geworden. Die Ergebnisse (55 % Heizkosteneinsparung, 1,4 t jährliche CO²-Reduktion pro Wohneinheit) wurden von der lettischen Universität und der TU Berlin ausgewertet und dokumentiert.

 

Auf der Basis der Ergebnisse dieses Pilotprojektes haben des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in Verbindung mit der Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW) 5 Mio. Euro zinsverbilligte Kredite für ein Energiespar-Pilotprogramm (Umweltschutzpilotprojekt „Initiative energetische Wohnungssanierung“) in Lettland bereit gestellt. Mit diesem Programm sollen weitere Projekte nach dem Muster des Berliner Pilotprojektes in Lettland saniert werden. Ziel ist die Entwicklung eines selbsttragenden Energiesparprogramms in Lettland, das auch auf andere Länder in Osteuropa übertragen werden kann.

 

Das Pilotprogramm ist erfolgreich angelaufen. Im August 2003 lagen für 127 Projekte Interessenbekundungen aus 14 Städten und Regionen Lettlands vor. Derzeit sind 20 Projekte in der Bauvorbereitung und sollen im Jahre 2004 baulich realisiert werden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist am Pilotprogramm des BMU und der KfW mit den Erfahrungen aus der Berliner Plattenbausanierung und des realisierten modellhaften Pilotprojektes beratend beteiligt.

 

Nach der baulichen Realisierung der Projekte wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aktiv an der Auswertung der Ergebnisse und Erfahrungen des Energiespar-Pilotprogramms mitwirken. Ziel ist die Entwicklung eines praxisgerechten Konzeptes für selbsttragende Energiesparprogramme, das auch auf andere Staaten in Mittel- und Osteuropa übertragen werden kann.

 

Im Rahmen des EU-Projektes LHASA (Large Housing Areas Stabilisation Action, siehe Ziffer 4.2.13.1), an dem sich unter anderem Städte aus Polen, Tschechien, Ungarn und der Slowakei beteiligen und das sich mit der Stabilisierung von Großsiedlungen beschäftigt, wurde am 30. Juni 2004 eine Fachtagung gestartet, die unter der Leitung des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf steht. Von dem Projekt erhoffen sich die Städte nicht nur Know-how im technischen und städteplanerischen Bereich, sondern vor allem auch Informationen über neue Möglichkeiten der Finanzierung der Sanierung von Plattenbau-Siedlungen.

 

4.2.2.3    Unterstützung bei der Modernisierung und dem effektiven Betreiben der Stadttechnik (Wasser, Abfall, Energie, Contracting für Großsiedlungen)

 

Das Kompetenzzentrum Großsiedlungen plante anlässlich der Berliner Tage in Moskau, neben dem Baltikum auch in der russischen Hauptstadt ein Pilotvorhaben zu realisieren. Hier wird ein Projekt in Moskau identifiziert, die Gespräche mit den Partnern vor Ort laufen, der Stadtarchitekt ist nach Berlin eingeladen. Die Arbeit beginnt im Herbst 2004.

 

4.2.3       Zusammenarbeit von Berlin und Brandenburg mit Polen in der räumlichen Planung

4.2.3.1    Verstärkte Vernetzungen durch raumordnerische Leitbilder, best-practice-Austausch, Mitwirkung an grenzüberschreitenden Verkehrsprojekten

 

und

4.2.3.2    Weitere Abstimmung des Projekts „Odergemeinschaft“ im Rahmen der Deutsch-Polnischen Regierungskommission

         (siehe auch Ziffer 4.1.1.1)

 

Im Rahmen des Interreg III B – Programms „Baltic +“ (über die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin und Brandenburg – GL - als Partner im schwedischen Hauptprojekt) wird derzeit eine Studie erstellt, die notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsanbindung über Bahnstrecken zwischen Berlin und Stettin sowie der tangierten ländlichen Räume untersucht. Die Studie wurde erstmals am 5. März 2004 im BMVWB den Auftragnehmern und auch Bundesvertretern vorgestellt. Tiefergehende Untersuchungen sollen von dort aus noch 2004 folgen. Ein künftiger Schwerpunkt wird die Betrachtung des Verkehrsknotens Stettin unter besonderer Beachtung möglicher Umschlagpotenziale der Häfen Stettin und Swinemünde sein, die auch neue Potenziale der dynamischen Entwicklung der baltischen Staaten und des Hafens St. Petersburg einbeziehen soll. Hierbei wird mit dem Interreg III B Projekt Baltic Gateway eng kooperiert, das sich mit der Entwicklung von Nord-Süd-Verkehrskorridoren in und über die südliche Ostsee befasst, die z.B. im Schienenverkehr Berlin - Rostock - Trelleborg z.T. schon entwickelt sind (unter Mitwirkung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen). Die Achse Berlin – Stettin bietet mit der Seeverbindung als Wasserstraße zusätzliche Entwicklungspotenziale im mittleren und östlichen Ostseeraum. Auf dem Landweg kann in absehbarer Zeit der Transportbedarf entlang der östlichen Ostsee kaum wirtschaftlicher als über den Seeweg aus den baltischen Staaten und St. Petersburg in die westlichen Metropolenräume gelangen. Gemeinsam mit Polen wird eine enge Kooperation der Häfen zwischen Stettin und Berlin angestrebt. Erste positive Signale gab es u.a. von der BEHALA bei einer Vorstellung des Hafens Stettin am 5. Mai 2004. Das EU-Projekt aus Interreg III B wird Ende 2005 abgeschlossen.

 

Zur Weiterentwicklung der raumordnerischen Leitbilder im Oderraum wurden seitens des Ausschusses Raumordnung der Deutsch-Polnischen Regierungskommission erste Schritte für die Erarbeitung von Szenarien zur Entwicklungsperspektive bis 2020 an zwei Fachinstitute (aus Deutschland und Polen) in Auftrag gegeben. In diesem Rahmen fanden 2004 an verschiedenen Orten des Grenzraumes deutsch-polnische Workshops statt, nämlich in Stettin, Frankfurt (Oder) und Breslau. Ein erstes Zwischenergebnis wurde zunächst der Deutsch-Polnischen Regierungskommission vorgelegt, die über das weitere gemeinsame Verfahren befindet.

 

Die deutsch-polnische Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit hat im Juni 2003 angeregt, eine deutsch-polnische Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung gemeinsamer Positionen der räumlichen Entwicklung des Oderraumes einzurichten. Die Arbeitsgruppe erarbeitete unter Federführung der nationalen Ressorts (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Ministerium für Infrastruktur der Republik Polen) und unter Hinzuziehung von Fachleuten aus Bund und Ländern (Bereiche Verkehr, Raumplanung, Wasserbau, Hochwasser- und Umweltschutz) den Entwurf eines gemeinsamen Positionspapiers. Darin wird die Oder als Achse eines gemeinsamen Wirtschaftsraumes definiert, der durch vorbeugenden Hochwasserschutz, eine Vielfalt von Transportwegen und eine wettbewerbsfähige Städte- und Siedlungsstruktur nachhaltig gestaltet wird. Entwicklungsperspektiven für diese Oderregion bietet die Vernetzung der urbanen Zentren, deren Einzugsbereiche den Oderraum abdecken. Die ländlichen Räume sollen dabei als aktive Partner eingebunden werden. Die gemeinsame Entwicklungspolitik soll dazu beitragen, dass sich dieser Verbindungsraum als eine gemeinsame Region erfolgreich im künftigen Europa der Regionen positioniert. Dies schließt eine Abstimmung der Infrastrukturplanungen im beiderseitigen Interesse ebenso ein wie die Absicht, sich verstärkt gemeinsam um EU-Fördermittel für Entwicklungsprojekte in der Oderregion zu bemühen. Das Positionspapier wurde in der 15. Sitzung der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit am 23. Juni 2004 im Auswärtigen Amt präsentiert und positiv aufgenommen. Auf Grundlage des Positionspapiers basierende Vorschläge der Regierungskommission zur Weiterarbeit an den Entwicklungsperspektiven werden Ende 2004 erwartet.

 

4.2.3.3   Beteiligung am Projekt „Deutsch-Polnisches interregionales Raumplanungsinformationssystem“

 

Angestrebt wird ein digitales, vernetzbares, modernes, effizientes System mit gemeinsamer zweisprachiger Legende als digitale Kartengrundlage, das auf den positiven Erfahrungen aus der „Strukturkarte für den Raum beiderseits der deutsch/polnischen Grenze“ aufbaut. Die „Strukturkarte für den Raum beiderseits der deutsch/polnischen Grenze“ war seit 1995 zwischen Brandenburg und den Nachbarwojewodschaften auf analoger Basis abgestimmt. Seitens der GL wurde gemeinsam mit dem Landesumweltamt ein modernes System für den Brandenburger Raum – PLIS – im Wesentlichen entwickelt.

 

Bis Ende 2004 läuft die Abstimmung der darzustellenden Fachinhalte. Ein GIS-Ablaufplan liegt von deutscher Seite vor und wurde der polnischen Seite zur Stellungnahme übergeben.

 

Durch die angestrebte Mitarbeit aller Länder und Partner sind diese Grundlagen für den gesamten Raum ausbaufähig. Falls die organisatorischen, rechtlichen, inhaltlichen und finanziellen Fragen 2004/2005 zwischen Deutschland und Polen in der einzurichtenden Arbeitsgemeinschaft abgestimmt werden können, strebt der Ausschuss für Raumordnung der Deutsch-Polnischen Regierungskommission ein Projekt zur Entwicklung des kompatiblen, digitalen Raumordnungskatasters an. Ob das Projekt erfolgreich durch einen Antrag auf Förderung mittels Interreg III A oder III B unterstützt werden kann oder nur durch Eigenmittel der nationalen deutsch-polnischen Ressorts, wird geprüft.

4.2.3.4    Gemeinsame Strategien zur Raumentwicklung Berlins in der Ostseeregion und im mittelsüdosteuropäischen Raum: Umsetzung des Europäischen Raumentwicklungskonzepts (EUREK) sowie Mitwirkung Berlins und Brandenburgs in den Interreg III B EU-Kooperationsräumen: Ostsee (Baltic Sea Region – BSR) und Südosteuropäischer Raum (Central Adriatic Danubian South-Eastern European Space – CADSES)

 

Berlin und Brandenburg sind in beiden Kooperationsräumen (Ostsee- und CADSES-Raum) über die GL erfolgreich in Interreg III B integriert. Die Projekte mit EU-Förderung (genehmigt und vertraglich gebunden) haben 2003 mit den Auftaktveranstaltungen bei Baltic+ (Raumentwicklung im südlichen Ostseeraum) und MA+ (Metropolen-Räume-Kooperationen) die Arbeit im Ostseeraum aufgenommen und erfolgreich in 2004 weitergeführt. Weitere Projekte sind durch Dritte (Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg: CONVER; Akademie für Raumforschung und Landesplanung: COMIN) z.B. erfolgreich beantragt bzw. in der Durchführung.

 

Bei den Interreg III B-Projekten REKULA (Rekultivierung von Landschaften) und ODERREGIO II (Hochwasserschutz und Raumentwicklung) wurde im CADSES-Raum nach Erhalt der EU-Förderverträge mit ersten Schritten zur Projektumsetzung (Ausschreibung/Vergaben) begonnen und 2004 fortgesetzt. Kooperationspartner aus Berlin und Brandenburg unterstützen weitere Anträge zur Infrastruktur- und Verkehrsprojekten Dritter, die jedoch noch vertraglich zu prüfen sind.

 

Neue Projektanträge für zukünftige Ausschreibungsrunden in 2004 bedürfen der Einzelfallabwägung und –prüfung bzw. stehen Antragstellern aus Berlin und Brandenburg offen, soweit diese die inhaltlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen selbst und mit Partnern sicherstellen (vergleiche Finanzierungsvorbehalt).

 

Bei der Zusammenarbeit mit mittel- und osteuropäischen Staaten hat auch in Interreg III B die Erfüllung bestehender EU-Verträge Priorität und die sichere Durchführung der Projekte Metropolitan Areas+, OderRegio II und Baltic+ mit Fördervertrag Vorrang. Neue Verträge können aufgrund der bekannten Haushalts- und Personalsituation seitens der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) als Hauptantragsteller/Leadpartner zur Zeit nicht eingegangen werden. Die kosten- und personalintensive Betreuung der transnationalen Interreg III B- und III C-Sekretariate ist dabei von den Ländern kaum beeinflussbar. Die Länder (hier GL) können keine Garantien oder Risiken für z.B. Veränderungen von Modalitäten der Projektabwicklung oder Verzögerungen bei Projektanträgen übernehmen, die im Wettbewerb um die EU-Förderung von Dritten zu tragen sind. Hauptantragsteller aus den Beitrittstaaten, insbesondere aus Polen, haben aus Sicht der GL in den transnationalen Gremien Präferenzen für neue Projektanträge, sofern sie von dort gut vorbereitet und politisch von den nationalen Ressorts abgesichert sind. Die dynamische Veränderung und Entwicklung in den nationalen Ressorts kann immer wieder zu Verzögerungen führen, die im beiderseitigen Prozess auf dem langen Weg der Normalisierung auch nicht durch Überaktivität der deutschen Seite kompensiert werden können.

 

4.2.4       Tourismus

4.2.4.1    Verstärkung grenzüberschreitender Kooperation und Vernetzung in den Bereichen touristische Angebotsgestaltung und Infrastruktur

 

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen prüft mit der BTM, Brandenburg und Stettin die Möglichkeit, Stettin als Kreuzfahrtanlegerhafen (Ausflugsmöglichkeit nach Berlin) zu nutzen. Ferner gibt es eine Initiative zur Kooperation zwischen dem Museum für Technik in Berlin und der Vulkan-Werft Stettin, die in eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg sowie den Wojewodschaften Westpommern und Großpolen münden soll.

 

4.2.5       Kontaktpflege auf politischer Ebene / Strategie zum Aufbau von Außenkontakten

4.2.5.1    Verstärkung von Besuchen der politischen und Arbeitsebene mit Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Stadtentwicklung

 

Der im Positionspapier vom 14. Oktober 2003 vorgenommenen geographischen Schwerpunktsetzung folgend (Städtepartnerschaften/Metropolenräume, westliches Polen, Baltikum), hat der Senat seine Außenkontakte systematisch weiter ausgebaut. Insbesondere sei auf folgende Reisen, die mit intensiven Konsultationen auf politischer Ebene verbunden waren und zum Teil gemeinsam mit Vertretern der Landesregierung Brandenburg und Vertretern der Berliner Wirtschaft durchgeführt wurden, hingewiesen:

 

 

-          Reise des Regierenden Bürgermeisters in die baltischen Staaten im Herbst 2003.

-          Reise des Regierenden Bürgermeisters nach Moskau anlässlich der „Berliner Tage in Moskau – 2004“.

-          Einladung des Regierenden Bürgermeisters an die Oberbürgermeister von Budapest, Prag und Warschau nach Berlin aus Anlass der EU-Erweiterung (Konferenz am 6. Mai 2004 im Rahmen der Veranstaltungsreihe „12 Sterne für Europa“). Im gleichen Rahmen veranstaltete die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Verbindung mit der Senatskanzlei und der Europäischen Akademie Berlin eine Ausstellung „Drei Hauptstädte im erweiterten Europa“ im Alten Stadthaus.

-          Reisen des Senators für Stadtentwicklung und des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Frauen sowie der Europabeauftragten des Landes Berlin bzw. des Chefs der Senatskanzlei ins westliche Polen (Stettin, Posen, Landsberg a.d.W., Breslau).

 

Im Rahmen der Zusammenarbeit mit westpolnischen Städten sowie den entsprechenden Wojewodschaften in der Oderregion hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen einen Arbeitskreis „Wirtschaft und Verkehr“ mit Stettin initiiert, der sich bisher (unter Einbeziehung Brandenburgs) mit Themen wie der Beschleunigung der Eisenbahnverbindungen und der Zusammenarbeit der Häfen im Logistikbereich befasst hat. Ferner standen eine Ausweitung der touristischen Kooperation in Bezug auf den Wassertourismus und Maßnahmen für den Kulturtourismus auf der Tagesordnung.

 

Intensive Arbeitskontakte wurden mit Posen im Rahmen des gemeinsamen Arbeitsprogramms der Länder Berlin und Brandenburg sowie der Wojewodschaft Großpolen aufgenommen (siehe Ziffer 4.2.16.2).

 

Diese Gespräche auf politischer Ebene in Verbindung mit den zahlreichen Kontakten, die sich aus den in diesem Bericht geschilderten Projekten ergeben, haben dazu geführt, dass die offiziellen und persönlichen Netzwerke Berlins in die für Berlin wichtigen Städte und Regionen Mittel- und Osteuropas noch enger geknüpft werden konnten. Darüber hinaus hat die im Internet leicht zugängliche Informationsbörse MOEPlus, die der Philosophie „wer macht was, wann, wo, mit wem“ folgt, dazu beigetragen, Transparenz in die vielseitigen Aktivitäten zu bringen und Vernetzungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Durch die mit Hilfe von MOEPlus erleichterte Identifizierbarkeit von Ansprechpartnern in den jeweiligen Berliner Ost-West-Institutionen können Interessierte aus Mittel- und Osteuropa schneller und unkomplizierter Zugang zu möglichen Projektpartnern in Berlin finden (siehe hierzu auch Ziffer 4.1.3.1).

 

4.2.6.      Bildung

4.2.6.1   Intensive Nutzung des Bund-Länder-Lehrerentsendeprogramms

 

Im Bereich Lehreraustausch gibt es derzeit folgende Maßnahmen:

 

-          Entsendung von sieben Berliner Lehrkräften in die mittel- und osteuropäischen Staaten und die GUS im Rahmen des Bund-Länder-Lehrerentsendeabkommens, Fortschreibung auch 2004/2005.

-          Eine Lehrkraft aus Prag arbeitet im Rahmen des Weiterbildungsprogramms (KMK-PAD-ZfA) für ein Jahr an einer Berliner Schule; Beginn der Tätigkeit Anfang 2004. Ziel: nach Rückkehr besondere Befähigung zum Unterricht an einer Schule mit dem Ziel Sprachdiplom der KMK in Tschechien.

-          Hospitationsprogramm MOE: sechs Lehrkräfte aus Mittel- und Osteuropa waren im November 2003 zu einer dreiwöchigen Hospitation an Berliner Schulen.

 

4.2.6.2   Seminarprogramme für Deutsch-Lehrer aus Budapest, Prag, Warschau und Moskau

 

An den vier- bis fünfmal jährlich stattfindenden Seminaren für Deutschlehrer, die von der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Berlin gemeinsam mit der Bundeszentrale durchgeführt werden, nehmen regelmäßig auch Deutschlehrer aus Berlins osteuropäischen Partnerstädten teil. Diese Treffen dienen gleichzeitig dem Erfahrungsaustausch über die Bildungspolitik in den jeweiligen Ländern.

 

4.2.7       Geoinformation

4.2.7.1    Herstellung kompatibler, multifunktionaler Referenzstationssysteme als Basisinfrastruktur zur präzisen Positionierung, Ortung und Navigation auf der Grundlage der Globalen Navigations-Satellitensysteme

 

Zum Erreichen des Ziels der Herstellung kompatibler, multifunktionaler Referenzstationssysteme als Basisinfrastruktur zur präzisen Positionierung, Ortung und Navigation auf der Grundlage der Globalen Navigations-Satellitensysteme wurden auf dem von der EA.UE im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung veranstalteten Workshop „Multifunktionale GNSS Referenzstationssysteme für Europa“ die Initiative und das Projekt EUPOS – European Position Determination System gestartet.

 

Beteiligt sind derzeit 14 Länder aus Mittel- und Osteuropa. Folgende Arbeitsschritte wurden bisher unternommen:

 

-          Gründung des International EUPOS Steering Committee (ISC).

-          Einrichtung der Geschäftsstelle des ISC (ISCO) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

-          5 Tagungen des ISC u.a. mit folgenden wesentlichen Beschlussfassungen: Generalisierte Projektbeschreibung EUPOS; EUPOS Standard Summary, das für alle mitwirkenden Länder die verbindlichen organisatorischen, rechtlichen und technischen Standards enthält.

-          Abstimmung der individuellen Finanzpläne für die einzelnen Länder als Grundlage der Antragstellung auf Fördermittel für die Unterstützung der Realisierung in regionalen EU-Förderprogrammen.

-          Vorstellung des Projektes auf verschiedenen internationalen Workshops und Symposien mit durchweg positiver Resonanz, u.a. auf einem UN/USA Expert Meeting. Von dort wurde Unterstützung in Aussicht gestellt. Bestätigung dieser Aussage auf dem Joint Meeting of Action Team on GNSS und GNSS Experts of UN/USA Regional Workshops and International Meeting 2001-2002 im Dezember 2003 und auf der Sitzung des Action Team am 1. Juli 2004. Die Finanzierung von 2 Tagungen des ISC wurde in Aussicht gestellt.

-          Die EUPOS-Homepage    www.eupos.org   wurde eingerichtet.

-          Erste Kontakte zur EC wurden über das  Büro des Landes Berlin in Brüssel geknüpft. Am 12. November 2003 reisten Vertreter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Begleitung weiterer ISC-Mitglieder zu Gesprächen nach Brüssel. EUPOS wurde von Vertretern von GALILEO Joint Undertaking und EC EuropeAid Office sehr positiv mit dem Wunsch nach weiteren Kontakten aufgenommen.

-          Vom 21. – 22. November 2003 fand der 2. EUPOS Workshop „Multifunktionale GNSS-Referenzstationssysteme für Europa“ in der EA.UE statt. Die ca. 50 Teilnehmer nahmen die bisherigen Aktivitäten und Ergebnisse des EUPOS ISC zustimmend zur Kenntnis und beauftragten das ISC, die Arbeiten fortzusetzen.

-          In den EUPOS-Ländern laufen mit unterschiedlichem Stand die Aktivitäten für die Einrichtung der National EUPOS Service Center (NSC), welche staatlich autorisiert für EUPOS im jeweiligen Land zuständig sind und die Schnittstelle zwischen den Ländern und dem ISC bilden.

-          Am 24. Juni 2004 hat ISCO auf einem Termin in Berlin den Fachfirmen, die hochpräzise GNSS-Technologie herstellen, die kostenfreie Übertragung von Nutzungsrechten an einem EUPOS-Datenformat angeboten. Die erste Zusage für die Integration in die eigenen Produkte ist bereits eingetroffen.

-          Vorbereitend für einen Antrag auf Förderung des Dachprojektes „EUPOS – Interregional Co-operation“ (EUPOS - IRC) führten ein Vertreter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und ein in EUPOS involvierter Spezialist für EU-Förderprogramme ein Beratungsgespräch mit dem Interreg III C East Joint Technical Secretariat am 12. August 2004 in Wien.

-          Vom 24. – 26. September 2004 veranstaltete die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einen Workshop mit Partnern des angestrebten Dachprojektes EUPOS - IRC für die Definition des Projektes und die Formulierung des Antrages an die Europäische Union.

-          Mit Schreiben vom 28. September 2004 hat das United Nations Office at Vienna, Office for Outer Space Affairs (UN OOSA) EUPOS als die erste bodenbasierte GNSS-Infrastruktur mit regionaler Reichweite und als Modell für die Entwicklung von GNSS-Infrastrukturen anderer Regionen hervorgehoben. Die Zusammenarbeit und Unterstützung für die Einführung von EUPOS ist zugesagt. Außerhalb des Schreibens hat das UN OOSA als ersten Schritt per E-Mail eine Unterstützung in Höhe von USD 15.000 für die Durchführung der 6. Tagung des EUPOS ISC vom 2. – 3. November 2004 in Sofia mitgeteilt.

 

Zur Zeit wird für die finanzielle Unterstützung des organisatorischen Rahmens im Dachprojekt EUPOS – IRC der Antrag im EU-Programm Interreg III C durch ISCO fertiggestellt. Letzte Abstimmungen werden auf der 6. Tagung des ISC erfolgen. Abgabetermin ist der 19. November 2004. Gefördert werden EU-Mitgliedstaaten. Die anderen Partnerländer können aus Interreg nur Reisemittel erhalten. Zusätzlich ist entsprechend der offenen Calls ein Antrag im EU-Programm TACIS für Russland geplant.

 

 

 

 

 

 

 

4.2.8           Gleichstellung

4.2.8.1        Durchführung einer Veranstaltung zum Thema „EU-Erweiterung und Gleichstellungsfragen“

 

Am 11./12. Dezember 2003 fand in der Europäischen Akademie Berlin (EAB) die Fachtagung „Rechte erweitern? Die EU-Reform und der Erweiterungsprozess aus der Geschlechterperspektive“ des NRO-Frauenforums und der Frauennetzwerkstelle WOMNET statt. Das Thema EU-Erweiterung und Gleichstellungsfragen wurde umfassend dargestellt und diskutiert.

 

4.2.9           Integration von Menschen mit Behinderungen

4.2.9.1       Aufbau von Kooperationen bei der Integration von Menschen mit Behinderungen und Austausch von Best-practice-Beispielen aus diesem Bereich

 

Modellprojekt zur Entwicklung des PC-Aufbaus aus wiederverwendeten IT-Komponenten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in transnationalen Kooperationen, ISB gGmbH: Das Projekt ist als Gemeinschaftsinitiative der ISB gGmbH, der Werkstatt für Behinderte der Vereinigung für Jugendhilfe gGmbH, der Lankwitzer Werkstätten sowie einer Einrichtung der Caritas in Opava/Tschechien geplant.

 

Ziel ist es, die Überleitung der Werkstattbeschäftigten in den ersten Arbeitsmarkt zu forcieren. Die Teilnehmer des Projekts sollen dazu durch theoretische Qualifizierung und praktische Erprobung in den Bereichen PC-Aufbau und Vernetzung von IT-Systemen aus wiederverwendeten IT-Komponenten in den Werkstätten für behinderte Menschen befähigt werden. Nach dem Aufbau dieser neuen Produktionsbereiche in den Berliner Werkstätten für behinderte Menschen und mittelfristig in der Einrichtung in Tschechien ist die Gründung von Zweckbetrieben oder ausgegliederten Produktionsfirmen geplant. Durch kontinuierlichen Wissensaustausch und Praktika der Werkstätten für behinderte Menschen wird eine transnationale Partnerschaft unterstützt und langfristig neue Absatzmärkte für die beteiligten Werkstätten für behinderte Menschen geschaffen.

 

Für die transnationale Zusammenarbeit wurde Kontakt zu einer WfbM-adäquaten Werkstatt der Charita Opava (einer Niederlassung der tschechischen Caritas) aufgenommen und das Projekt im Rahmen eines Berlin-Besuchs vorgestellt. Am 3./4. November 2004 soll in Opava eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit unterzeichnet werden. Das Projekt mit einer geplanten Laufzeit von 18 Monaten soll noch in diesem Jahr mit 6 bis 8 Teilnehmern aus den Berliner Werkstätten begonnen werden. Ein erstes Praktikum ist für April oder Mai 2005 in Opava geplant.

 

4.2.10         Jugendarbeit

4.2.10.1     Bei der Förderung von Austauschmaßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit ist Personen aus Mittel- und Osteuropa Vorrang einzuräumen.

 

Parallel zur Konferenz der Oberbürgermeister von Berlin, Budapest, Prag und Warschau fanden vom 5. bis 7. Mai 2004 in Berlin Begegnungen von Schülern und Studenten aus den vier Partnerstädten statt. Höhepunkt war ein Treffen der Jugendlichen mit ihren Stadtoberhäuptern, die ihrerseits Unterstützung bei weiteren derartigen vierseitigen Zusammenkünften zusagten. Das erste dieser Folgetreffen wird vom 4. bis 8. Oktober 2004 in Prag stattfinden; das nächste ist für Frühjahr 2005 in Warschau geplant.

 

Auf Initiative und mit Unterstützung der Senatskanzlei wird der Berliner Fußballverband e.V. im Rahmen seiner internationalen Jugendarbeit jährlich bis 2006 Turniere mit Jugendmannschaften aus Berlins Partnerstädten veranstalten. Am ersten Turnier vom 22. bis 27. August in Berlin haben Mannschaften aus Warschau, Prag und Budapest teilgenommen.

 

Die Berliner Jugendverbände sind die Hauptveranstalter der vom Land Berlin finanzierten Austauschmaßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit. Im Jahr 2003 fanden mit Ungarn und Rumänien Begegnungen statt (für das Jahr 2004 liegen noch keine Daten vor). Es handelt sich dabei um drei Begegnungen mit insgesamt 57 Teilnehmer/innen. Dazu kommen 10 multinationale Begegnungen mit insgesamt 177 Teilnehmer/innen, bei denen auch (nicht erfasste) Teilnehmer/innen aus mittel- und osteuropäischen Staaten dabei waren. Dem gegenüber stehen 14 Begegnungen mit insgesamt 311 Teilnehmer/innen anderer Länder.

 

Für den gesamten Bereich Internationale Begegnungen waren im Jahr 2003  hinsichtlich der Berliner Landesmittel keine Kürzungen zu verzeichnen. Dennoch sind die internationalen Begegnungen von Jugendlichen aus Mittel- und Osteuropa zurückgegangen. Schwerpunktländer bei den Jugendaustauschmaßnahmen waren insbesondere die südeuropäischen Länder Italien, Frankreich und Spanien.

 

Zukünftig müssen für einen Ausbau der internationalen Jugendbegegnungen mit  Mittel- und Osteuropa die veränderten Erwartungen der Jugendlichen mehr Beachtung finden, auch um die bestehenden Kontakte zu den Partnerorganisationen erhalten zu können. Die inhaltliche Ausgestaltung der Austausche sollte nicht nur die Aufarbeitung der Geschichte und entsprechende Besichtigungen enthalten. Zur Qualitätssicherung der Austauschmaßnahmen müssen die eigenständigen Aktivitäten und die Partizipation der Jugendlichen mehr Beachtung finden. Wichtig für zukünftige Maßnahmen ist auch ein besseres Verständnis der jeweiligen Sprache bei den an Austauschmaßnahmen beteiligten Jugendlichen. Um mehr Schwung in die Mittel- und Osteuropabegegnungen zu bringen, wird auch überlegt, durch haushaltsneutrale Umverteilung der Fördermittel die derzeit geringen Tagessätze für die Aufenthalte (2,50 Euro/Tag/Teilnehmer) zu erhöhen.

 

Neben der Förderung aus Landesmitteln werden internationale Jugendbegegnungen und Begegnungen von Fachkräften der Jugendarbeit auch über Mittel des Kinder- und Jugendplanes des Bundes, über Mittel des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes und über Mittel der EU zwischen Berlin und den mittel- und osteuropäischen Staaten durchgeführt. Hier ist in den letzten Jahren ein Zuwachs an Kontakten zu mittel- und osteuropäischen Staaten zu verzeichnen. Ein Problem ist dabei der Aufbau von dauerhaften Partnerschaften zu Jugendorganisationen in den entsprechenden Ländern, das darin besteht, dass durch Umstrukturierungen in den Verwaltungen und den Jugendbehörden der Partner die Kontakte wegbrechen und die Länder Mittel- und Osteuropas ihren Trägern zum Teil nicht genügend bzw. keine Mittel für die Austauschmaßnahmen zur Verfügung stellen. Das sind aber Voraussetzungen für einen funktionierenden Austausch.

 

4.2.11         Kulturelle Zusammenarbeit

4.2.11.1     Weiterentwicklung der kulturellen Beziehungen und des Kulturaustauschs mit den Hauptstädten und Metropolen in Mittel- und Osteuropa, insbesondere mit den Beitrittsländern. Besonderer Schwerpunkt ist die Verstetigung der kulturellen Zusammenarbeit mit den Partnerstädten Berlins (Moskau, Warschau, Prag, Budapest).

 

Höhepunkte der Städteverbindung Berlin-Moskau waren die beiden Veranstaltungsreihen „Moskauer Tage in Berlin – 2003“ und „Berliner Tage in Moskau – 2004“, in denen beide Städte die Vielfalt der Zusammenarbeit öffentlich präsentieren konnten.

 

Die in diesem Rahmen ebenfalls stattfindenden bilateralen Sitzungen des Gemeinsamen Ausschusses Berlin-Moskau zeugten vom hohen inhaltlichen Niveau der städtepartnerschaftlichen Projekte und dienten der Konkretisierung der zukünftigen Vorhaben auf den Gebieten Jugend, Bildung, Sport, Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft und Stadtentwicklung.

 

Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Moskau im Bereich der Stadtentwicklung wird zwischen Oktober 2004 und September 2005 abwechselnd in Berlin und Moskau eine Workshopreihe stattfinden. Die vereinbarte Zusammenarbeit zwischen den Planungsbehörden beider Städte soll intensiviert werden. Ziel ist es, anhand konkreter Planungsgebiete in Moskau die unterschiedlichen städtebaulichen Planungsmethoden und politischen Strategien der Transformierung in Deutschland und Russland anzuwenden und zu evaluieren. Mittelfristig sollen die Ergebnisse der Workshops in konkreten Bauvorhaben umgesetzt werden. Die Finanzierung der Workshops wird derzeit verhandelt und wird voraussichtlich teilweise durch Sponsoren erfolgen.

 

Die Beziehungen der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur mit der Partnerstadt Moskau wurden weiterentwickelt. Mit dem Komitee für Kultur der Partnerstadt Moskau wurde die Fortführung des Kulturaustauschs auf der Grundlage des Kulturprotokolls zwischen Berlin und Moskau, insbesondere mit kleineren und kostengünstigen Projekten auf der Basis der direkten Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Kulturinstitutionen, vereinbart. Schwerpunkte sollen die Bereiche Literatur (Schriftstelleraustausch), Museen, Bibliotheken, Kinder und Jugendtheater, junger Film sowie der Austausch im Bereich Verwaltung bilden.

 

Die Untersetzung der weiteren Zusammenarbeit im Studentenbereich mit dem Moskauer Komitee für Jugend und Familie erfolgt im Herbst 2004 nach Abschluss der im Rahmen der Berliner Tage in Moskau noch durchzuführenden Projekte.

 

Die Zusammenarbeit zwischen der Humboldt-Universität zu Berlin und der Moskauer Hochschule für Verwaltung im Bereich der Metropolenforschung soll unter Einbeziehung der Regierungen beider Städte intensiviert werden.

Im Rahmen der bereits am 10. Juni 1995 durch Unterzeichnung eines Abkommens begründeten Städtepartnerschaft mit Prag wurde der Dialog über die Durchführung von „Prager Tagen in Berlin“ mit einem breiten Kulturprogramm für Juni 2005 aufgenommen. Einzelne Details bedürfen noch der Abstimmung. Es wird eine enge Zusammenarbeit mit dem „Festival tschechischer Kunst und Kultur in Berlin“ angestrebt, das u.a. unter der Schirmherrschaft des Regierenden Bürgermeisters von Berlin und des Primátors von Prag steht.

 

Anlässlich des „Polnischen Jahres in Deutschland“, das unter Federführung des Bundespresseamts stattfinden wird, bereitet Warschau kulturelle Höhepunkte vor, mit denen sich die Partnerstadt im Herbst 2005 den Berlinern präsentieren möchte. Erste Gespräche zu diesen „Warschauer Tagen in Berlin“ fanden bereits statt. Diese werden seit 2000 nunmehr die vierten Begegnungen dieser Art zwischen Berlin und Warschau sein.

 

Im Jahr 2004 konnten die Beziehungen von Berlin und Riga weiterhin im Rahmen der Veranstaltung „Riga in Berlin“ vom 16. bis 18. Juni 2004 erfolgreich ausgebaut werden. Die Stadt Riga präsentierte sich mit einem Kammerkonzert mit jungen lettischen Künstlern am Abend des 16. Juni 2004 im Berliner Rathaus.

 

Über den kulturellen Dialog hinaus wurden die Riga-Tage in Berlin auch dazu genutzt, die zahlreichen bestehenden wirtschaftlichen Kontakte durch ein Wirtschaftsseminar „Perspektiven der Zusammenarbeit zwischen Riga und Berlin“, das mit Beteiligung von Berliner und Rigaer Unternehmensvertretern am 16. Juni 2004 im Jolly Hotel Vivaldi in Anwesenheit des Staatssekretärs für Wirtschaft stattfand, zu vertiefen.

 

Zur Fortsetzung der Gespräche im Rahmen der Berlin-Tage im Baltikum in den Städten Vilnius, Riga und Tallinn im September 2003 organisierte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Frühjahr 2004 Abfallseminare mit baltischen Umweltexperten in Berlin. Vom 24. bis 26. März 2004 wurde für die Delegation aus Tallinn unter der Leitung des Stellvertretenden Bürgermeisters das erste Seminar durchgeführt.

 

Der Vorsitzende des Rats der Stadt Riga führte im Rahmen seines Berlin-Aufenthalts Sondierungsgespräche mit Vertretern der Deutschen Bahn AG, dem Abfallentsorgungsunternehmen Cleanaway, der Berlin-Chemie AG, der Velotaxi GmbH, der Initiative Wohnungswirtschaft Osteuropa und der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die bereits bestehenden Kontakte zu den Umweltexperten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurden intensiviert. Neben der Darstellung der Organisation und Struktur der Abfallwirtschaft in Berlin wurden verschiedene Abfallbehandlungs- und -verwertungsanlagen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe und der Firmen ALBA und Rethmann besucht.

 

4.2.12         Raumentwicklung

4.2.12.1   Durchführung von Projekten und Weiterverfolgung der Antragstellung im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative Interreg III B in den beiden Kooperationsräumen Ostsee und Mittel-Südosteuropa (Projekte: ELLA, Vital Cities, Projektanträge: RAIL BALTICA und Via Regia – C III Korridor)

 

Die Projekte ELLA (raumordnerischer Hochwasserschutz im Elberaum) und VITAL CITIES (Reurbanisierung der Innenstädte) sind im Frühling 2004 unter Beteiligung der GL angelaufen.

 

Das C III Korridor-Verkehrsprojekt Berlin- Cottbus – Breslau: Für den transeuropäischen Verkehrskorridor III (Berlin / Sächsisches Städtedreieck – Breslau – Krakau – Lemberg – Kiew) wird von Sachsen (als LP-Hauptantragsteller) ein Interreg III B-Antrag vorbereitet und nach Prüfung der Beteiligungsvoraussetzungen für die Partner aus Deutschland und Polen voraussichtlich dieses Jahr im CADSES-Raum-Sekretariat eingereicht werden. Neben anderen Partnern aus Berlin und Brandenburg beabsichtigt die GL, sich an diesem Antrag zu beteiligen, um für die Hauptstadtregion Berlin/Brandenburg und damit für den Zeitraum bis 2020 insbesondere folgende Ziele einzubringen und schrittweise mit den Fachressorts absichern zu können:

 

-          Der Schienenverkehr im Korridor III soll als Regionalanbindung speziell grenzüberschreitend im Abschnitt Berlin – Cottbus – Breslau gestärkt und beschleunigt werden.

-          Die Verknüpfung des Korridors III mit den benachbarten Korridoren II (Berlin – Warschau – Moskau) und IV (Berlin – Sachsen – Prag – Wien – Budapest) ist mit dem Ziel einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung zu verbessern.

-          Die Voraussetzungen für eine optimierte Anbindung des geplanten internationalen Verkehrsflughafens Berlin – Brandenburg International (BBI) an die transeuropäischen Netze und deren raumstrukturelle Auswirkungen sollen ermittelt werden.

-          Die Möglichkeiten für eine verbesserte Erreichbarkeit des Oberzentrums Cottbus sind mit dem Ziel zu untersuchen, Cottbus zu einem Knotenpunkt des regionalen, grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehrs zu entwickeln.

Das Land Berlin wird sich an einem im Frühjahr 2005 einzureichenden Interreg-Projekt RAIL BALTICA beteiligen. In diesem Projekt soll die Verkehrsnachfrage einer Bahnstrecke von Tallinn nach Warschau ermittelt und die wirtschaftlichen sowie raumordnerischen Auswirkungen einer solchen Verbindung bis in den Berlin-Brandenburger Raum untersucht werden.

 

4.2.13         Stadterneuerung

4.2.13.1     Weiterverfolgung von Kooperationen zur Entwicklung bestehender Großsiedlungen und zur Sanierung von Wohngebäuden in Plattenbauweise, wobei auf die Erfahrungen des Kompetenzzentrum Großsiedlungen zurückzugreifen ist.

 

Das Kompetenzzentrum Großsiedlungen hat sich am 25. November 2003 als gemeinnütziger Verein konstituiert. Vereinsvorsitzender ist der Mittel- und Osteuropakoordinator des Regierenden Bürgermeisters. Eine Vielzahl von Unternehmen, Verbänden und Privatpersonen gehören dem Verein an. Dazu gehören u.a. Wohnungsunternehmen aus Berlin und Brandenburg, Wohnungsverbände, die IBB, die Bezirksämter Mahrzahn-Hellersdorf und Lichtenberg und viele andere Institutionen, Architektur- und Ingenieurbüros, die sich des Themas der Weiterentwicklung von Großsiedlungen angenommen haben und eine der besonderen Leistungen Berlins als Aufgabe mit Unterstützung des Landes Berlin weiterführen.

 

Das Kompetenzzentrum initiierte einen Projektantrag im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative  Interreg III B Cadses (mittel-südosteuropäischer Kooperationsraum), „LHASA – Large Housing Building Stabilisation Action“ , das die besondere Möglichkeit der Vertiefung der Zusammenarbeit mit Partnerstädten Berlins beim Thema Großsiedlungsentwicklung beinhaltet. Partner des Projekts sind der Bezirk Marzahn-Hellersdorf, der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V., die IPROM GmbH, Leipzig, Venedig, Pilsen, Budapest (XV. Stadtbezirk), Bianska Bystrica, Warschau (Wohnungsgenossenschaft Praga), die Stadt Tychy in Polen. Das Projekt wurde im Frühjahr 2004 genehmigt. Das Kompetenzzentrum bewirbt sich gleichzeitig um die Ausführung des Arbeitspakets 1.

 

Mit der Aufnahme seiner Tätigkeit hat der Verein sowohl die bisherigen Kontakte und Zusammenarbeiten übernommen, als auch neue Projekte vorbereitet und durchgeführt. Dazu gehören ein Forschungsprojekt im Rahmen des Stadtumbaus Ost, die Deutsch-Tschechische Arbeitsgruppe „Wohnungswirtschaft“, die Mitarbeit im europäischen Zusammenschluss der Wohnungsverbände CECODHAS sowie die Vorbereitung und Durchführung eines Workshops und einer Ausstellung in Moskau im Rahmen der Berlin-Tage in Moskau.

 

Der Verein wird mit seinen Projekten die Umsetzung der Zusammenarbeit mit Staaten in Mittel- und Osteuropa und Partnerstädten Berlins erfolgreich fortsetzen und intensivieren. Berlin hat damit die besondere Chance zur inhaltlichen Besetzung dieses wichtigen Themas. Das Kompetenzzentrum Großsiedlungen wird diese Aufgabe auch mit Projekten des Landes Berlin weiterführen, intensivieren und ausbauen.

 

4.2.14         Verwaltungszusammenarbeit und Verwaltungsqualifizierung

4.2.14.1     Unterstützung von Qualifizierungs- und Austauschmaßnahmen für Verwaltungsbeschäftigte, Nutzung des Twinning-Programms

 

Seit der Verabschiedung des Positionspapiers im Oktober 2003 hat der Senat das Twinning-Programm weiter intensiv genutzt. Im Vergleich mit den anderen deutschen Ländern gehört das Land Berlin mit inzwischen knapp 40 Projektbeteiligungen zu den Hauptnutzern dieses wichtigsten Unterstützungsprogramms für die Beitrittstaaten. Beispielhaft für den Know-how-Transfer, den der Senat hierdurch den neuen und künftigen EU-Mitgliedern leistet, seien genannt: Projektführungen des Berliner Landeskriminalamtes in Estland, Lettland und Ungarn (Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität), Projektfederführung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen in Slowenien (Vorbereitung auf den Einsatz der EU-Strukturfonds EFRE; Folgeprojekt zum ESF wird im Herbst 2004 beginnen) sowie Unterstützung für Twinning-Projekte im Bereich der Beihilfenkontrolle in Estland, Lettland, Tschechien und Rumänien. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unterstützt derzeit Twinningprojekte in Slowenien (Fischerei), Rumänien,  Polen (Umwelt) und der Türkei (Naturschutz) mit Kurzzeitexperten.

 

Auch andere EU-Förderprogramme werden von Berlin intensiv genutzt. Um diese Nutzung weiter auszubauen und dabei noch intensiver mit Partnern aus Mittel- und Osteuropa zusammenzuarbeiten, hat der Senat die Qualifizierung von Verwaltungsbeschäftigten für die Inanspruchnahme von EU-Fördermöglichkeiten intensiviert. Ergänzend zum Internetangebot über EU-Förderprogramme und zur persönlichen Beratung bietet die Senatskanzlei in Zusammenarbeit mit den Europabeauftragten der Bezirke seit Mai 2004 an der Verwaltungsakademie Berlin monatliche Fortbildungsveranstaltungen unter dem Titel „Erfolgreich arbeiten mit EU-Förderprogrammen – Von der ersten Idee bis zur Projektumsetzung“ an

www.berlin.de/RBmSKzl/Europa/Foerderprogramme/d/vakveranstaltungsreihe.html). Die Veranstaltungsreihe steht auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den polnischen Partnerregionen offen.

 

Da Sprachkompetenz für die Zusammenarbeit mit europäischen Partnern wesentlich ist, werden in Zusammenarbeit mit der Landesverwaltungsakademie des Landes Brandenburg für Berliner Verwaltungskräfte ab September 2004 polnische Sprachkurse angeboten. Zunächst lernen zwei Dutzend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Verwaltung in zwei Kursen Polnisch. Die Kurse finden in den Räumen der Verwaltungsakademie Berlin statt.

 

4.2.15         Wissenschaft / Forschung

4.2.15.1     Intensivierung des Wissenschaftleraustauschs mit Wissenschaftseinrichtungen in Mittel- und Osteuropa sowie Russland

 

Ziel der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur ist die Intensivierung des Austauschs von Hochschullehrern und Forschern mit Wissenschaftseinrichtungen in Mittel- und Osteuropa. Allerdings hat die Bedarfsermittlung für eine internetbasierte Gastwissenschaftlerbörse, die eine gezielte Vermittlung fähiger osteuropäischer Wissenschaftler an Berliner Hochschulen und Forschungseinrichtungen ermöglichen soll, ergeben, dass die Wissenschaftseinrichtungen bei der Rekrutierung von Personal aus Osteuropa in erster Linie auf eigene Kontakte und bestehende Partnerschaften zurückgreifen.

 

4.2.15.2     Weiterentwicklung der Wissenschaftskooperationen der Berliner Hochschulen mit Mittel- und Osteuropa und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion

 

Die Berliner Hochschulen haben derzeit über 160 Kooperationsvereinbarungen mit Wissenschaftseinrichtungen in Mittel- und Osteuropa und in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion abgeschlossen. Es ist beabsichtigt, entsprechende Auflagen zum Erhalt der Kooperationen in die Hochschulvertragsverhandlungen einfließen zu lassen. Einer der für Berlin wichtigen inhaltlichen Schwerpunkte ist die Kooperation mit Moskau auf dem Gebiet der Metropolenforschung.

 

4.2.16         Wirtschaft / Technologie

4.2.16.1     Pilotprojekt „Netzwerk Oderregion“

 

Die IBB hat die zum Aufbau eines technologieorientierten Netzwerkes erforderlichen Partner in Breslau, Posen und Stettin sowie in Lettland, Litauen und Schweden identifiziert. Ein erstes Kooperationsabkommen wurde am 17. Dezember 2003 zwischen der IBB und der Westpommerschen Regionalentwicklungsagentur ZARR S.A. geschlossen. Weitere Kooperationsabkommen mit den polnischen Partnern aus Breslau und Posen sind in Vorbereitung.

 

Zum langfristigen Aufbau des Netzwerkes hat die IBB gemeinsam mit den Partnern aus Breslau, Posen und Stettin sowie aus Lettland, Litauen und Schweden zum 30. April 2004 einen Interreg-Antrag mit der Bezeichnung „TEICO-Net (Technology, Enterprises, Innovation, Cooperation – Network)“ bei der EU eingereicht. Zielsetzung dieses Projektes ist der Transfer von Technologie und Innovationen zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen, Universitäten und KMU innerhalb des Ostseeraums. Das Interreg Steering-Committee hat im Juli 2004 den Zuschlag für das Projekt erteilt.

 

4.2.16.2                 Gemeinsame Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg mit der Republik Polen

 

Die Zusammenarbeit des Senats mit der brandenburgischen Landesregierung im Hinblick auf gemeinsame Aktivitäten mit dem westlichen Polen hat weitere Fortschritte gemacht. Am 29. April 2004 haben der Chef der Senatskanzlei und die Europaministerin des Landes Brandenburg in Posen das trilaterale Arbeitsprogramm der Länder Berlin, Brandenburg und der Wojewodschaft Großpolen unterzeichnet. Das Arbeitsprogramm umfasst nahezu alle Fachbereiche und beschreibt gemeinsame Ziele für die Jahre 2004 und 2005. Zur weiteren Konkretisierung und trilateralen Ausgestaltung der Projekte kamen die mit der Umsetzung der einzelnen Projekte beauftragten Mitarbeiter aus Berlin, Brandenburg und Großpolen am 15. September 2004 im Berliner Rathaus zu einer Besprechung zusammen.

 

4.2.16.3     Mitwirkung im Rahmen des „Programms der Zusammenarbeit zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung zwischen der Regierung des Landes Brandenburg und dem Marschallamt der Wojewodschaft Lubuskie (Lebuser Land)“.

 

     Die Facharbeitsgruppen sind um Vertreter aus den Berliner Senatsverwaltungen formal erweitert worden. Sitzungen haben bisher nicht stattgefunden.

 

4.2.17    Polizeiliche Zusammenarbeit

4.2.17.1                 Weiterentwicklung der polizeilichen Zusammenarbeit mit den Staaten Mittel- und Osteuropas, speziell mit Polen und Tschechien sowie mit Russland

 

Beim Ausbau der polizeilichen Zusammenarbeit mit den Staaten Mittel- und Osteuropas konnten im Berichtszeitraum weitere Fortschritte erreicht werden. Dies gilt sowohl für den Bereich PHARE-Twinning als auch für die sonstige grenzüberschreitende Kooperation, speziell mit Blick auf Polen.

 

PHARE-Twinning

Das Berliner Landeskriminalamt hat seit 2003 in Estland, Lettland und Ungarn insgesamt drei Twinning- (Estland, Lettland, Ungarn) und ein Twinning-light-Projekt organisatorisch vorbereitet und in Projektführerschaft mit der Durchführung begonnen.

 

Im Einzelnen:

 

-                      Estland: Twinning-Projekt EE-03-IB-JH-02 – „Reducing Corruption in Estonia“ (5.5.2004 – 31.5.2005. Ziel: Verbesserung der Effektivität der Korruptionsbekämpfung in der Verwaltung Estlands.

 

-                      Lettland:

a)       Twinning-Projekt LV-02-IB-JH-03 – „State Police“ (4.7.2003 – 31.12.2004; eine Verlängerung bis Ende Oktober 2004 wird derzeit geprüft). Ziel: Verbesserung der Kriminalitätsbekämpfung durch Einführung von Einrichtungen und Methoden der operativen und strategischen Kriminalitätsanalyse.

b)      Twinning-light-Projekt LV 2002/IB/JH/-07TL – „Strengthening of Administrative Capacity of the State Police in the area of preparation for ratification of Europol convention and its protocols and its further implementation“ (Januar bis August  2004). Ziel: Verbesserung der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität, Unterstützung bei der Umsetzung des Europol-Übereinkommens (Einrichtung einer Europol-Geschäftsstelle).

 

-                      Ungarn: Twinning-Projekt HU-IB-03-JH-01 – „Support to the Police Investigation Capacity in areas of organized crime, financial crime and corruption“ (16.2.2004 – 31.5.2005) unter Beteiligung Baden-Württembergs und der Niederlande als Juniorpartner. Ziel: Verbesserung der Kriminalitätsbekämpfung, insbesondere der Effizienz bei der Bekämpfung neuer Formen der organisierten Kriminalität, der Wirtschaftskriminalität und der Korruption, Weiterentwicklung vorhandener Kapazitäten zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität.

 

Zusammenarbeit mit Polen

Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung ist das „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden und der Grenzschutzbehörden in den Grenzgebieten“ vom 18. Februar 2002 (deutsch-polnisches Polizeiabkommen, in Kraft getreten am 26. Juni 2003), das das Vorläufer-Abkommen aus dem Jahr 1995 ersetzt und erweitert hat.

 

Das Polizeiabkommen betrifft die grenznahen Polizeipräsidien der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und den Polizeipräsidenten in Berlin sowie die polnischen Polizeibehörden der Wojewodschaften in Stettin, Landsberg a.d.W. und Breslau. Einbezogen sind ferner die jeweils zuständigen Grenz- und Zollbehörden.

Die beteiligten Polizeien haben auf Grundlage des Abkommens ihre Zusammenarbeit weiter entwickelt, u.a. durch die Verbesserung des Informationsaustausches, die Intensivierung der gegenseitigen Kommunikation und der Koordination und Beteiligung bei Einsätzen. Auch die Berliner Polizei steht in permanentem fallbezogenen Kontakt und polizeifachlichem Austausch (Lageinformationen, statistische Daten) mit den drei Grenzwojewodschaften. Darüber hinaus finden unter Beteiligung Berlins kontinuierlich deutsch-polnische Arbeitstagungen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität statt, insbesondere zu den Themenfeldern Schleusungs- und Betäubungsmittelkriminalität sowie Kfz-Verschiebung.

 

Im Grenzbereich zu Polen bestehen mehrere Kontaktstellen unterschiedlicher Besetzung (bisher ohne Berliner Polizeibeamte), über die der Informationsaustausch auf regionaler Ebene abgewickelt wird. Derzeit wird unter Beteiligung Berlins an einer Mustervereinbarung zur Umsetzung der nach Artikel 12 des deutsch-polnischen Polizeiabkommens einzurichtenden gemischt besetzten Dienststellen gearbeitet. Die Berliner Polizei nimmt ferner teil an der gemeinsamen Erarbeitung eines Leitfadens zur grenzüberschreitenden polizeifachlichen Zusammenarbeit mit der Republik Polen.

 

Das Landeskriminalamt hat sich in den zurückliegenden beiden Jahren bisher zweimal als Juniorpartner an Twinningprojekten mit dem polnischen Nachbarn beteiligt (Federführung BMI bzw. BKA). Mittelfristig wird eine Berliner Projektführerschaft in einem Twinningprojekt mit Polen angestrebt.

 

Sonstiges

Anlässlich der Europawoche 2004 wurde im Rahmen der Veranstaltungsreihe „12 Sterne für Europa“ vom 10. bis. 13. Mai 2004 an der Europäischen Akademie unter der Überschrift „Europa – aber sicher!“ eine inhaltlich vom Landeskriminalamt gestaltete internationale Konferenz zur inneren Sicherheit mit leitenden Polizeibeamten aus Deutschland, Polen, der Tschechischen Republik, Lettland und Ungarn durchgeführt. Im Mittelpunkt standen Sicherheitsprobleme aus der Sicht europäischer Hauptstädte. Es wird angestrebt, die geknüpften Kontakte und den begonnenen Informationsaustausch in ähnlicher Form fortzusetzen und auszubauen.

 

4.2.18     Justizielle Zusammenarbeit

4.2.18.1                 Zusammenarbeit mit MOE-Staaten, insbesondere mit Polen, auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Strafverfolgung

 

Kontaktstelle Berlins im Europäischen Justiziellen Netz

Die bei der Generalstaatsanwaltschaft angesiedelte Kontaktstelle Berlins im Europäischen Justiziellen Netz arbeitete nicht nur im Rahmen der Europäischen Union der 15, sondern auch mit assoziierten Kontaktstellen der Beitrittskandidaten zusammen. Sie arbeitet seit dem 1. Mai 2004 mit den mittel- und osteuropäischen Staaten teilweise im Rahmen der Europäischen Union weiter zusammen und setzt mit den übrigen mittel- und osteuropäischen Staaten die Kooperation im bisherigen Rahmen fort.

 

Auch wegen der guten Kontakte zwischen den Kontaktpunkten sind diese erfolgreich tätig bei Auskünften über das fremde Rechtssystem, bei der Vorbereitung und Beschleunigung von Rechtshilfeersuchen sowie der Koordinierung von Ermittlungsmaßnahmen in verschiedenen Ländern. Enge Kontakte bestehen insbesondere zur polnischen Kontaktstelle, für die ein Oberstaatsanwalt im polnischen Justizministerium in Warschau tätig ist; auf diesem Wege konnten insbesondere schnelle Entscheidungen hinsichtlich der Anwendung moderner Ermittlungsmethoden in Strafverfahren betreffend die Organisierte Kriminalität erreicht werden.

 

Hospitationen mit polnischen Partnerstaatsanwaltschaften

Im Rahmen eines multilateralen Hospitationsprogramms hospitierte im November 2003 ein Staatsanwalt aus Polen bei der Staatsanwaltschaft Berlin. Für das Jahr 2004 besteht die Zusage der Staatsanwaltschaft Berlin für zwei Hospitationsplätze. Die Hospitationen dienen dazu, insbesondere in Fragen der ausländischen Rechtslage, der Abwicklung der Rechtshilfe, der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und des persönlichen Vertrauens Fortschritte zu erzielen.

 

Gemeinsame Tagungen der Generalstaatsanwaltschaft Berlin und polnischer Staatsanwaltschaften

Eine im November 2003 in Polen durchgeführte gemeinsame Tagung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin und der Appellationsstaatsanwaltschaft in Posen betraf die Realisierung internationaler Rechtshilfe im Hinblick auf Vorbereitungen für die Mitgliedschaft in der Europäischen Union. Die im September 2003 in Berlin durchgeführte gemeinsame Tagung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin und der Appellationsstaatsanwaltschaft Warschau behandelte ausgewählte Rechtsfragen des polnischen und des deutschen Rechts.

 

4.2.18.2 Verstärkter Ausbau der Zusammenarbeit mit Bereichen des Justizvollzuges, z.B. mit der Ukraine

 

Seit Ende 1999 besteht eine Partnerschaft zwischen der JVA Tegel und der Kolonie Butscha. Ziel ist -  durch Entwicklung und Realisierung gemeinsam erarbeiteter Projekte - eine Unterstützung der ukrainischen Anstalt bei der Erreichung westeuropäischer Vollzugsstandards. Zu diesem Zweck fanden seit Dezember 1999 durch die Anstaltsleitungen und Fachmitarbeiter regelmäßige Besuchskontakte zwischen den Anstalten statt. Letztmals war eine Tegeler Delegation im Dezember 2003 in der Ukraine.

 

Thematisch ist vorrangig zu den Themen Vollzugsgestaltung, Entlassungsvorbereitung, Drogenproblematik, aber auch Personalauswahl und  –führung gearbeitet worden.

 

Im Rahmen der Partnerschaftsbeziehungen haben bei den Besuchen in der Ukraine regelmäßig Kontakte sowohl zum Ministerium als auch zur Gebietsverwaltung für Strafvollzug stattgefunden. Dabei wurde die allgemeine Entwicklung des Vollzuges in der Ukraine angesprochen, aber auch ein reger Gedankenaustausch bei der Vorbereitung von Gesetzgebungsverfahren wie dem Strafgesetz und dem Strafvollzugsgesetz in großer Offenheit geführt.

 

Nach zwei Vorbereitungstreffen im Jahr 2000 und 2001 fanden im Auftrag des Europarates von September 2001 bis Oktober 2002 vier mehrtägige Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter/innen ukrainischer Ausbildungsstätten, ukrainische Weiterbildner im Bereich der Sicherheit und Sozialarbeit sowie Psychologen in Berlin statt. Die Teilnehmer äußerten eine hohe Zufriedenheit hinsichtlich der Informationsdichte sowie der Inhalte und Organisation dieser praxisorientierten Weiterbildungsangebote.

 

4.2.19     Migration

4.2.19.1 Auf- und Ausbau eines Informations-, Erfahrungs- und Wissensaustausches auf dem Gebiet der Regulierung von Migrationsprozessen

              (siehe auch Ziffer 4.1.7.1)

 

Der Senat hält den weiteren Auf- und Ausbau eines Informations-, Erfahrungs- und Wissensaustausches auf dem Gebiet der Regulierung von Migrationsprozessen für erforderlich. Die anhaltende Aktualität zahlreicher Themen im Spektrum von Migration und Integration führt weiterhin zu einem ausgeprägten Beratungsbedarf von Verwaltung und Politik.

 

Dies gilt insbesondere auch angesichts der EU-Erweiterung in Hinblick auf zeitweise und auf langfristige Zuwanderung durch Unionsbürger aus den neuen Mitgliedstaaten sowie angesichts des Umsetzungsbedarfs für das am 1. Januar 2005 in Kraft tretende Zuwanderungsgesetz.

 

Allerdings stehen zusätzliche Landesmittel angesichts der Berliner Haushaltslage nicht zur Verfügung. Der Senat begrüßt daher das hohe Engagement der in Berlin tätigen Experten. In Berlin gibt es heute kein vom Senat unmittelbar gefördertes Netzwerk von Migrationsexperten; es gibt jedoch eine Reihe selbstorganisierter wissenschaftlicher Initiativen, die bundes- bzw. europaweit tätig sind: Zum Beispiel:

 

-          Arbeitsstelle Interkulturelle Konflikte und gesellschaftliche Integration (AKI) des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung gGmbH (WZB) http://www.wz-berlin.de/zkd/aki

-          Netzwerk Migration in Europa http://www.network-migration.org

-          Europäisches Migrationszentrum (EMZ) http://www.emz-berlin.de/emz/emz.htm.

 

Folgende vom Land Berlin geförderten Forschungseinrichtungen in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur befassen sich auch mit Fragen der Migration:

 

-          Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH (WZB)

-          Zentrum Moderner Orient im Verein Geisteswissenschaftliche Zentren Berlin e.V.

-          Außenstelle Berlin der Gesellschaft Sozialwissenschaftler Infrastruktureinrichtungen e.V.

-          Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.

 

Darüber hinaus gibt es zahlreiche auf die mittel- und osteuropäischen Länder spezialisierte Einrichtungen, die immer wieder auch Migrationsthemen aufgreifen.

 

Im Bereich der Lehre werden an den Berliner Hochschulen vorrangig in den sozial- und geisteswissenschaftlichen Fachbereichen seit Jahren zahlreiche Veranstaltungen angeboten, die sich auf das Thema Migration beziehen.

 

Der Beauftragte des Senats für Integration und Migration begleitet kontinuierlich diesen selbstorganisierten Informations-, Erfahrungs- und Wissensaustausch auf dem Gebiet der Regulierung von Migrationsprozessen. Er setzt sich für einen intensiven Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Politik ein und lässt regelmäßig auf dem Wege repräsentativer Umfragen den Verlauf und den Stand des Integrationsprozesses von Zuwanderern untersuchen.

 

In der Reihe „Miteinander leben in Berlin“ informiert der Beauftragte des Senats für Integration und Migration über in Berlin lebende Minderheiten, ihren Beitrag zu Geschichte und Gegenwart der Stadt (z.B. Menschen aus der Ukraine). In einer gemeinsamen Broschüre der Europäischen Kommission, Vertretung in Deutschland und des Berliner Beauftragten für Integration und Migration mit dem Titel „Berliner Brücken nach Europa - zum Beispiel Estland, Polen, Tschechische Republik, Ungarn“ wird die Bedeutung Berlins für die Beitrittsländer und für den EU- Erweiterungsprozess dargestellt.

 

4.2.20     Nutzung von EU-Strukturfondsmitteln

Neben der Bildung der Arbeitskreise mit westpolnischen Städten kommt die im Rahmen von Interreg III C geförderte grenzüberschreitende Zusammenarbeit gut voran. Interreg III C ist eine Gemeinschaftsinitiative des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). In diesem Programm werden 300 Millionen Euro als Zuschuss für öffentliche Einrichtungen auf lokaler und regionaler Ebene bereit gestellt. Damit werden europaweit Partnerschaften gefördert, die durch gegenseitigen Erfahrungsaustausch und gemeinsame Aktionen einen Beitrag zur regionalen Entwicklung leisten.

 

Auf einem Partner-Search-Forum im März 2004 konnten sich ca. 800 an Interreg-III C-Projekten Interessierte aus ganz Europa anhand von  Vorträgen und Darstellungen von Vorhaben über die Erfolgsmöglichkeiten informieren und nach geeigneten Partnern suchen.

 

Das Auswahlgremium für das Interreg-III C-Förderprogramm Region Ost in Wien hat im Februar 2004 beschlossen, drei von vier eingereichten Berliner Projekten mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt 3,9 Millionen Euro zu unterstützen. Die drei geförderten Berliner Projekte befassen sich mit

 

-          der Förderung der regionalen Entwicklung und Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Medien (DICE – Digital Innovation through Cooperation in Europe). Es umfasst 8 Partner aus 5 Mitgliedstaaten und 3 Beitrittsländern. (Projektleitung: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen).

-          Regionalpartnerschaften, Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer im Bereich integrierter Raum- und Stadtentwicklungskonzepte für Grenzregionen, Entwicklung von Verfahren zur Lösung von komplexen Regionalentwicklungsproblemen (INCORD – Integrated Concepts for Regional Development). Es umfasst 11 Partner aus 1 Mitgliedsland und 3 Beitrittsländern. (Projektleitung: Bundesvereinigung der Landesentwicklungsgesellschaften).

-          der Unterstützung von kleinen und mittleren sowie Start-Up-Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Ideen, Etablierung auf dem Markt (insbesondere grenzübergreifende Kooperationen) und Beratung hinsichtlich Finanzierung, Marketing, Arbeitsplätze etc. (TRAKTOTI – Transregional Toolkit for Micro Enterprises). Es umfasst 9 Partner aus 6 alten und 3 neuen Mitgliedstaaten. (Projektleitung: Investitionsbank Berlin).

 

Im Rahmen der dritten Ausschreibungsrunde ist durch das Auswahlgremium im Juli 2004 beschlossen worden, das Projekt TEICO-Net der Investitionsbank Berlin zu fördern (siehe Ziffer 4.2.16.1).  Ferner erhielt ein Projekt der WISTA-Management den Zuschlag (INNOTRAX – Innovation Clusters for the Transport Industry), an dem u.a. die Stadtverwaltung Warschau und die Universität für Technologie Warschau beteiligt sind.

 

Die Umsetzung des Außenwirtschaftsförderprogramms „Neue Märkte erschließen“, das mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gespeist wird,  war durch die schwierige Haushaltslage ein halbes Jahr unterbrochen. Das Programm „Neue Märkte erschließen“ dient der Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) bei der Erschließung internationaler Märkte durch  allgemeine Unternehmens- und Produktpräsentationen im Rahmen von Berlin-Präsentationen, Kontaktreisen, Teilnahme an Delegationsreisen, Teilnahme an Fachveranstaltungen/Symposien mit internationaler Ausrichtung und Begleitprogrammen internationaler Messen, Vertriebsschulungen für Berliner KMUs mit eigenen Auslandsniederlassungen etc.

 

4.2.21     Öffentlichkeitsarbeit zur EU-Erweiterung

Die EU-Erweiterung bildete den thematischen Schwerpunkt der europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit des Senats und vieler in Berlin angesiedelter Organisationen, die sich dem Europagedanken verschrieben haben. Der Berliner Bevölkerung stand bundesweit das breiteste Informationsangebot rund um Europa zur Verfügung. Allein im Zeitraum zwischen Mitte April und Mitte Juni 2004 fanden in Berlin ca. 220 Veranstaltungen statt, von denen sich ein Großteil mit der Aufnahme der neuen Mitgliedstaaten in die EU befasste. Dabei wurde nicht nur über die politischen Rahmenbedingungen und Zusammenhänge der Erweiterung berichtet, sondern auch ausführlich und umfassend über die einzelnen Länder informiert, so dass die kulturelle Dimension der historischen Erweiterung gebührend Beachtung fand. Das Informationsangebot zeichnete sich auch durch eine große Bandbreite an Veranstaltungsformen aus. So standen den Interessierten u.a. Diskussionsforen, Ausstellungen, Konzerte und Informationsstände offen. Darüber hinaus hat die Senatskanzlei das Informationsangebot über Mittel- und Osteuropa im Internet erheblich ausgeweitet. Die bezirklichen Öffentlichen Bibliotheken des Landes Berlin und die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin wurden durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur EU-Erweiterung gebeten, bei Durchführung ihres Informationsauftrages einen Schwerpunkt bei der Unterrichtung der Berliner Bevölkerung über die EU-Erweiterung zu legen. Der Senat wird auch in den kommenden Monaten seine Informationsarbeit über die neuen EU-Mitglieder fortsetzen und sich dabei insbesondere in das „Polnische Jahr in Deutschland“ einbringen.

 

Finanzierungsvorbehalt:

Im Hinblick darauf, dass die finanzielle Situation im Land Berlin den operativen Möglichkeiten für das Mittel- und Osteuropaengagement des Senats immer engere Spielräume setzt, müssen in den einzelnen Fachbereichen strukturelle und finanzielle Vorkehrungen dafür getroffen werden, die Mittel- und Osteuropapolitik zu sichern.

 

 

 

Ausschuss-Kennung : EuroBundMediengcxzqsq