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Fortschrittsbericht »Aufbau Ost«
des Landes Berlin
für das Jahr 2003

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss des Senats von Berlin vom

Herausgeber: Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin


Inhaltsverzeichnis:

I.           Gegenstand des Fortschrittsberichtes........................................................................................................... 7

I.1         Gesetzliche Grundlage und festgelegte Inhalte............................................................................................... 7

I.2         Methodische Vorgehensweise.......................................................................................................................... 8

I.3         Aussagekraft der Berechnungen.................................................................................................................... 10

II.          Demographische, soziale und ökonomische Rahmenbedingungen........................................................ 11

II.1        Demographische Entwicklung......................................................................................................................... 11

II.2        Wirtschaftliche Entwicklung, Erwerbstätigkeit und Arbeitsmarkt............................................................. 14

II.3        Zusammenfassende Bewertung...................................................................................................................... 21

III.         Die finanzwirtschaftliche Entwicklung....................................................................................................... 22

III.1       Bereinigte Ausgaben........................................................................................................................................ 22

III.2       Personalausgaben............................................................................................................................................. 26

III.3       Konsumtive Sachausgaben............................................................................................................................. 29

III.4       Investive Ausgaben.......................................................................................................................................... 30

III.5       Zinsausgaben..................................................................................................................................................... 32

III.6       Bereinigte Einnahmen....................................................................................................................................... 34

III.7       Steuereinnahmen............................................................................................................................................... 35

III.8       Verschuldung, Kreditfinanzierungsquote, Begrenzung der Nettokreditaufnahme................................. 39

III.9       Zusammenfassung............................................................................................................................................ 41

IV.        Verwendung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen im Berichtsjahr 2003............... 42

IV.1       Der investive Einsatz der SoBEZ..................................................................................................................... 42

IV.2       Ausgleich der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft (UFK)........................................................ 44

IV.3       Zusammenfassende Verwendungsrechnung der SoBEZ............................................................................ 46

V.         Maßnahmen zur Schließung der Infrastrukturlücke in Berlin im Berichtszeitraum...................... 49

V.1        Beiträge des Landes Berlin zur Schließung der Infrastrukturlücke............................................................ 49

V.2        Zusammenfassendes Fazit zur Investitionstätigkeit in Berlin im Berichtszeitraum................................. 53

VI.        Weitere überproportionale Leistungen des Bundes................................................................................. 54

VII.       Abschließende Bemerkungen....................................................................................................................... 58

 


Tabellenverzeichnis:

Tabelle I.1:.............. Zuweisungen aus Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (einschließlich IfG-Mittel)      7

Tabelle II.1:............ Wanderungsbewegungen in Berlin.............................................................................................. 12

Tabelle II.3:............ Anteil der Erwerbstätigen (ET) und der realen Bruttowertschöpfung (BWS) nach Wirtschaftsbereichen im Jahr 2003 in %.................................................................................................................................................... 17

Tabelle III.1:........... Bereinigte Ausgaben je Einwohner............................................................................................... 22

Tabelle III.2:........... Primärausgaben je Einwohner........................................................................................................ 23

Tabelle III.3:........... Ausgabenvergleich für Berlin 1995 und 2003.............................................................................. 24

Tabelle III.4:........... Die Struktur der bereinigten Ausgaben im Jahre 2003............................................................... 25

Tabelle III.5:........... Fortgeschriebene Finanzplanungseckwerte des Landes Berlin bis 2007................................ 26

Tabelle III.6:........... Stellenbestand in Berlin ausweislich des jeweiligen Stellenplanes.......................................... 27

Tabelle III.7:........... Personalausgaben je Einwohner.................................................................................................... 29

Tabelle III.8:........... Konsumtive Sachausgaben in Euro je Einwohner...................................................................... 30

Tabelle III.9:........... Ausgaben der Kapitalrechnung.................................................................................................... 30

Tabelle III.10:......... Die Struktur der Ausgaben der Kapitalrechnung im Jahr 2003................................................. 31

Tabelle III.11:......... Zinsausgaben je Einwohner........................................................................................................... 32

Tabelle III.12.......... Zinslastquote.................................................................................................................................... 33

Tabelle III.13.......... Zins-Steuer-Relation........................................................................................................................ 33

Tabelle III.14:......... Bereinigte Einnahmen (ohne Einnahmen aus der Aktivierung von Vermögen)  in Euro je Einwohner           34

Tabelle III.15:......... Die Struktur der Einnahmen im Jahr 2003..................................................................................... 35

Tabelle III.16:......... Steueraufkommen in Euro je Einwohner....................................................................................... 36

Tabelle III.17:......... Steuereinnahmen im Jahr 2003 in Euro je Einwohner.................................................................. 37

Tabelle III.18:......... Fortgeschriebene Eckwerte der Finanzplanung 2003 bis 2007,  Stand 18. März 2004 (Mio €) 41

Tabelle IV.1:........... Berechnung der aus den SoBEZ finanzierten Investitionen unter Einbeziehung des Finanzierungssaldos in Mio Euro............................................................................................................................................................ 43

Tabelle IV.2:........... Abschätzung der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft des Landes Berlin............ 45

Tabelle IV.3:........... Bestimmung der zum Ausgleich der unterproportionalen Gemeindesteuerkraft erforderlichen SoBEZ in Mio Euro   46

Tabelle IV.4:........... Zusammenfassende Verwendungsrechnung der SoBEZ für das Land Berlin in Mio Euro (Bandbreiten)     47

Tabelle IV.5:........... Tatsächliche Verwendung der SoBEZ im Jahr 2003  in Mio Euro (Skizze).............................. 48

Tabelle V.1:............ Anteil der Aufgabenbereiche an den Baumaßnahmen in den Jahren von 2000 bis 2003 in Berlin auf der Grundlage der Kassenstatistik in %................................................................................................................. 52

Tabelle VI.1:........... Überdurchschnittliche investive Zuweisungen und Finanzhilfen des Bundes im Jahre 2003 54

Tabelle VI.2:........... »Korb II« im Jahr 2003 in Mio Euro............................................................................................... 56


Abbildungsverzeichnis:

 

Abbildung II.1:...... Bevölkerungsentwicklung in Berlin seit 1991.............................................................................. 11

Abbildung II.2: ..... Bevölkerungsprognose bis 2015................................................................................................... 12

Abbildung II.3:...... Entwicklung des Anteils alter Menschen (älter als 65 Jahre), der Personen im Alter bis 20 Jahre und des Erwerbspersonenpotenzials (Bevölkerung im Alter von 20 bis unter 65 Jahre) (Prognose) in %     13

Abbildung II.4:...... Veränderung des Bruttoinlandsprodukts gegenüber Vorjahr in %.......................................... 15

Abbildung II.5:...... Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (Index 1991 = 100)..................................................... 15

Abbildung II.6:...... Arbeitslosenquote (Jahresdurchschnittswerte) in %................................................................. 16

Abbildung II.7:...... Entwicklung der Erwerbtätigkeit bis 2003..................................................................................... 17

Abbildung II.8:...... Arbeitslosenquote von Personen unter 25 Jahren in %............................................................ 18

Abbildung II.9:...... Entwicklung der realen Bruttowertschöpfung (Preisbasis 1995).............................................. 18

Abbildung II.10:.... Veränderung des realen BIP und der Erwerbstätigkeit im Zeitraum                          1995 bis 2003 in %            19

Abbildung II.11:.... Entwicklung des realen BIP (Preisbasis 1995) je Erwerbstätigem und je Einwohner in Berlin in Prozent des Durchschnittswertes der FFW und Hamburgs........................................................................... 20

Abbildung III.1:..... Entwicklung des Personalausgabenindex in Berlin und im Durchschnitt von Länder und Gemeinden          27

Abbildung III.2:..... Entwicklung Pro-Kopf-Sachinvestitionsausgaben..................................................................... 32

Abbildung III.3:..... Pro-Kopf-Steuereinnahmen des Landes Berlin in Relation zu Hamburg (BE/HH), Bremen (BE/HB) und den finanzschwachen Flächenländern West (BE/FFW) in %........................................................... 36

Abbildung III.4:..... Pro-Kopf-Steuerkraft (Länder- und Gemeindesteuern) nach Länderfinanzausgleich (einschließlich Fehlbetrags-BEZ) in %.................................................................................................................................................... 38

Abbildung III.5:..... Schuldenstände in Euro je Einwohner.......................................................................................... 39

Abbildung III.6:..... Primärdefizite 1991 bis 2003 (Mio €).............................................................................................. 40

Abbildung III.7:..... Finanzierungsdefizite 1991 bis 2003 (Mio €)................................................................................ 40

Abbildung V.1:...... Investive Ausgaben in Euro je Einwohner.................................................................................. 49

Abbildung V.2:...... Anteil der Aufgabenbereiche an den Infrastrukturausgaben in Berlin im Jahr 2003 in  %... 50

Abbildung V.3:...... Eigenfinanzierte Infrastrukturinvestitionen in Berlin in Mio €.................................................. 51

Abbildung V.4:...... Investitionszuschüsse an andere Bereiche in Euro je Einwohner............................................ 52

Abbildung VI.1:..... Überproportionale investive Zuweisungen in Euro je Einwohner an die neuen Länder und Berlin                55

Abbildung VI.2:..... Struktur und Entwicklung des »Korb II« von 1995 bis 2003 in Mio Euro............................... 56

 


Abkürzungen:

AAÜG

Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz

BE

Berlin

BEZ

Bundesergänzungszuweisungen

BMF

Bundesministerium der Finanzen

BIP

Bruttoinlandsprodukt

BWS

Bruttowertschöpfung

DIW

Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung

EFRE

Europäischer Fond für regionale Entwicklung

ET

Erwerbstätige

EU

Europäische Union

EW

Einwohner

FAG

Finanzausgleichsgesetz

FFW

finanzschwache Flächenländer West (NI, RP, SH, SL)

FO

neue Länder; ohne Berlin (»ostdeutsche Flächenländer«)

GA

Gemeinschaftsaufgabe

GG

Grundgesetz

HB

Bremen

HH

Hamburg

IfG

Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost

LFA

Länderfinanzausgleich

NI

Niedersachsen

RP

Rheinland-Pfalz

SFG

Solidarpaktfortführungsgesetz

SH

Schleswig-Holstein

SL

Saarland

SoBEZ

Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen

UFK

unterproportionale kommunale Finanzkraft

ZDL

Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister

 

I.              Gegenstand des Fortschrittsberichtes

Tabelle I.1:        Zuweisungen aus Sonderbedarfs-Bundesergänzungs­zuwei­sun­gen (einschließ­lich IfG-Mittel)

 

Mio €

insgesamt
(Mio Euro)

Land Berlin
(Mio Euro)

 

1995 bis 2004 *)

10 532,6

2 002,7

 

2005

10 532,6

2 003,4

 

2006

10 481,5

1 993,6

 

2007

10 379,2

1 974,2

 

2008

10 225,8

1 945,0

 

2009

9 510,0

1 808,9

 

2010

8 743,1

1 663,0

 

2011

8 027,3

1 526,8

 

2012

7 260,4

1 381,0

 

2013

6 544,5

1 244,8

 

2014

5 777,6

1 098,9

 

2015

5 061,8

962,8

 

2016

4 294,8

816,9

 

2017

3 579,0

680,8

 

2018

2 812,1

534,9

 

2019

2 096,3

398,7

 

Gesamtsummen 1995 – 2019

1995 – 2004

2005 – 2019

 

210 652,3

105 326,1

105 326,1

 

40 060,7

20 027,0

20 033,7

Quelle: IfG und FAG     *) pro Jahr

I.1          Gesetzliche Grundlage und festgelegte Inhalte

Die neuen Länder und das Land Berlin erhalten im Rahmen des »Solidarpakts I« seit der gleichberechtigten Einbeziehung in den Länderfinanzausgleich im Jahre 1995 ergänzende »Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen« (SoBEZ) nach § 11 Abs. 4 Finanzausgleichsgesetz (FAG). Die SoBEZ dienen dem Abbau teilungsbedingter Sonderbelastungen sowie dem Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft.

Das Volumen der SoBEZ belief sich zunächst – bis zum Jahre 2001 einschließlich – auf jährlich 7,158 Mrd € und wurde ergänzt durch Mittel nach dem Investitionsförderungsgesetz »Aufbau Ost« (IfG; 3,375 Mrd € jährlich). Seit der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes durch das Solidarpaktfortführungsgesetz (SFG) im Dezember 2001 werden die Mittel nach dem IfG mit den SoBEZ zusammengefasst und belaufen sich damit auf 10,533 Mrd € jährlich. Die Aufteilung unter den neuen Ländern und Berlin erfolgt im Verhältnis der Bevölkerungszahlen des Jahres 1992.

Das Solidarpaktfortführungsgesetz enthält die gesetzliche Regelung für eine Fortführung des Solidarpaktes über den 31. Dezember 2004 hinaus bis zum 31. Dezember 2019.


 Kernpunkte des »Solidarpakts II« sind u.a.:

            Die als »Korb I« bezeichnete Komponente regelt die Sonderbedarfs-Bundes­ergän­zungs­zuweisungen. »Korb I« hat ein Volumen von 105,3 Mrd € über die gesamte Laufzeit des Solidarpakts II hinweg und entspricht damit dem Volumen des »Solidarpaktes I« während seiner zehnjährigen Laufzeit. Die Aufteilung der Mittel auf nunmehr insgesamt 15 Jahre erfolgt dergestalt, dass ab dem Jahre 2006 eine allmähliche, ab dem Jahre 2009 eine spürbare Degression der zugewiesenen Mittel einsetzt.

Ab dem Jahre 2005 wird zudem der Schlüsselanteil für die Verteilung der SoBEZ an die veränderten Bevölkerungsrelationen angepasst. Der Anteil des Landes Berlin wird dadurch geringfügig von zurzeit 19,01429% auf 19,02061% steigen.

            In einem »Korb II« hat der Bund zugesagt, den neuen Ländern für den Aufbau weiterhin überproportionale Leistungen zur Verfügung zu stellen. Zielgröße ist dabei insgesamt ein Betrag von rd. 51 Mrd €. Inhalt und zeitliche Staffelung der Beträge sind bisher noch nicht festgelegt.

Die neuen Länder und Berlin berichten nach dem Solidarpaktfortführungsgesetz jährlich im Rahmen von Fortschrittsberichten »Aufbau Ost« über ihre jeweiligen Fortschritte bei der Schließung der Infrastrukturlücke, über die Verwendung der erhaltenen Mittel aus Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen und über die finanzwirtschaftliche Entwicklung der Länder- und Kommunalhaushalte einschließlich der Begrenzung der Neuverschuldung. Die Berichte werden bis Ende September des dem Berichtsjahr folgenden Jahres vorgelegt; die vorliegende Berichterstattung erfolgt für das Jahr 2003. Die Berichte werden mit einer Stellungnahme der Bundesregierung im Finanzplanungsrat erörtert.

I.2          Methodische Vorgehensweise

Der Senat von Berlin hat am 5. November 2002 festgestellt, dass sich das Land Berlin in einer extremen Haushaltsnotlage befindet, aus der es sich aus eigener Kraft nicht befreien kann. Am 2. September 2003 hat der Senat beschlossen, einen Normenkontrollantrag mit dem Ziel der Gewährung von Sanierungshilfen durch den Bund bei dem Bundesverfassungsgericht zu stellen.

Die extreme Haushaltsnotlage des Landes Berlin impliziert erhebliche Störungen der finanzwirtschaftlichen und infrastrukturellen Konvergenzprozesse, die sich auch in den Zahlen des vorliegenden Berichtes niederschlagen. Eine Gegenüberstellung mit Daten anderer Länder ist aus diesem Grunde weitgehend nicht sinnvoll und kann zu Fehlschlüssen Anlaß geben, wie schon die Erörterung des letztjährigen Berichtes gezeigt hat. Wenn die nachfolgenden Übersichten gleichwohl erneut Gegenüberstellungen enthalten, dann ist dies dem Wunsch des Bundesministeriums der Finanzen geschuldet, einen einheitlichen Aufbau und Inhalt der Fortschrittsberichte zu gewährleisten.

Über die Frage der extremen Haushaltsnotlage des Landes Berlin hinaus sei folgendes angemerkt. Nach der vom Bundesministerium der Finanzen getroffenen Entscheidung ziehen die neuen Länder die »finanzschwachen Flächenländer West« (FFW) – das sind die westdeutschen Flächenländer, die einen Empfängerstatus im Länderfinanzausgleich haben, d.h. Niedersachsen (NI), Rheinland-Pfalz (RP), Schleswig-Holstein (SH) und das Saarland (SL) – als quasi »natürliche« Referenz heran. Wegen der auch vom Bundesverfassungsgericht in höchstrichterlicher Rechsprechung wiederholt anerkannten Besonderheiten von Stadtstaaten ist diese Referenz für Berlin (selbst bei voller Berücksichtigung der kommunalen Ebene in den Flächenländern) für den vorliegenden Betrachtungszweck allerdings nicht geeignet. Ausdrücklich wird erneut darauf hingewiesen, dass die Bildung von Quoten und Relationen zu den Daten der FFW fast notwendig zu falschen Schlussfolgerungen führen muss. Insoweit liegt die Gefahr nahe, dass die in diesem Bericht wiedergegebenen Daten für die Bildung von Benchmarks herangezogen werden, obwohl sie hierfür ausdrücklich nicht geeignet sind.

Aussagekräftiger hingegen ist eine Gegenüberstellung mit Hamburg. Angesichts bestehender gravierender Strukturunterschiede ist jedoch auch ein solcher Vergleich nicht problemfrei. Ein abschließender, allgemeinverbindlicher und belastbarer Vergleichsmaßstab ist weiterhin nicht in Sicht.

Der Bericht gliedert sich wieder in fünf Hauptteile. In Kapitel II werden die grundlegenden sozioökonomischen Daten des Landes Berlin erläutert. Hierbei wird insbesondere die schwierige wirtschaftliche Lage des Landes Berlin transparent. Im zweiten Hauptteil (Kapitel III) werden die finanzwirtschaftlichen Kennziffern des Landes Berlin dargestellt. Das Kapitel IV zeigt auf, wie die von Berlin empfangenen Sonderbedarfs-Bundes­ergän­zungs­zuweisungen im Berichtszeitraum verwendet wurden. Der vierte Teil (Kapitel V) dokumentiert die Anstrengungen zum Abbau der infrastrukturellen Defizite. Der fünfte Teil des Berichtes (Kapitel VI) zeigt auf, welche Mittel das Land Berlin außerhalb der Solidarpakttransfers vom Bund zur Bewältigung der teilungsbedingten Sonderlasten empfangen hat. Das abschließende Kapitel VII fasst die Ergebnisse zusammen.

Der Ausweis von Daten erfolgt generell für den Zeitraum 1995 bis 2003. Die Absicht ist, auch in diesem Fortschrittsbericht eine umfassende, über das Berichtsjahr 2003 hinausgehende Informationsbasis anzubieten. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wurden, wie im Vorjahresbericht, die in den Jahren 1995 bis 2001 zugeflossenen Mittel nach dem Investitionsförderungsgesetz »Aufbau Ost« so behandelt, als wären sie als SoBEZ gewährt worden.

Die in diesem Bericht ausgewiesenen Pro-Kopf-Daten wurden durchgängig, soweit nicht anders vermerkt, mit den Bevölkerungszahlen zum Stichtag 31. 12. des jeweiligen Jahres berechnet. Bei den FFW wurden einnahmeseitig die BEZ zur Haushaltssanierung des Saarlandes, bei Hamburg die Leistungen Hamburgs im Länderfinanzausgleich ausgabe- wie auch einnahmeseitig und die einmaligen Leistungen an die Hamburgische Landesbank (HLB) in 2003 in Abzug gebracht. Die finanzwirtschaftlichen Vergleichsdaten enthalten bei den Flächenländern stets auch die kommunale Ebene.

Als Datenbasis wird im Regelfall die Kassenstatistik (Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 2) zugrundegelegt. Abweichend hiervon beruht das Kapitel III – aus Gründen der Kongruenz mit den Darstellungen, wie sie in der Finanzplanung von Berlin gegeben werden – in Bezug auf Berlin und Hamburg auf Daten der jeweiligen Haushaltsabschlüsse; hinsichtlich der Einwohnerzahlen finden dort die Stände per 30.06. Verwendung. Die bereinigten Ausgaben Hamburgs sind grundsätzlich um die Geberleistungen im Länderfinanzausgleich und – im Jahre 2003 – auch um die einmalige Leistung in Zusammenhang mit der Fusionierung von Hamburgischer Landesbank (HLB) und Landesbank Schleswig-Holstein (LB Kiel) bereinigt. Angaben zu Flächenländern umfassen stets auch die kommunale Ebene.

 

I.3       Aussagekraft der Berechnungen

Bereits die Erörterung des letztjährigen (ersten) Fortschrittsberichts hat gezeigt, dass das Berechnungsschema zur investiven Verwendung der SoBEZ aufgrund der besonderen Umstände in Berlin (mit jährlichen Neuverschuldungsvolumina, die aufgrund der extremen Haushaltsnotlage die Höhe der Investitionen überschreiten)[1] notwendig zu Rechenergebnissen führen muss, die die Sachlage – den Nachweis der investiven Verwendung – nicht mehr zu beschreiben vermögen. In der Tat verleitet ein negatives Vorzeichen beim investiven Verwendungsnachweis dazu, eine »Fehlverwendung« der zugeflossenen Mittel zu unterstellen. Ebenso bestehen erhebliche Auffassungsunterschiede gegenüber dem BMF, in welchem Umfange eine Anrechnung unterproportionaler kommunaler Finanzkraft auf die Verwendung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zulässig sein soll.

Angesichts der zu erwartenden höheren – auch öffentlichen – Aufmerksamkeit, die die diesjährigen Fortschrittsberichte voraussehbar erfahren werden, sei an dieser Stelle festgehalten: Selbstverständlich besteht im Land Berlin keine Fehlverwendung der SoBEZ; das Land Berlin verhält sich vielmehr wie alle anderen Länder, die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen erhalten, in vollem Umfange gesetzestreu. Allerdings ist das Berechnungsschema nur für einen haushaltspolitischen »Normalfall« geeignet, der in Berlin nicht vorliegt und somit zu absurden Ergebnissen führt. Dies war unter anderem auch Gegenstand eines Schreibens des Senators für Finanzen, Herrn Dr. Thilo Sarrazin, an den Bundesminister der Finanzen, Herrn Hans Eichel.

Anlässlich der erstmaligen Erörterung der Fortschrittsberichte auf der 99. Sitzung des Finanzplanungsrats am 20. November 2003 war eine Verständigung dahingehend erzielt worden, die methodischen und inhaltlichen Probleme auf Arbeitsebene zu erörtern. Dies betraf insbesondere die Berechnungsmethode und die statistische Datenbasis bei der Bestimmung der für Investitionen verwendeten Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisun­gen, die Vergleichsländer, die Ermittlung der Höhe der Sonderbedarfs-Bundesergänzungs­zuweisungen zum Ausgleich der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft und die Definition der sonstigen teilungsbedingten Sonderlasten. Absicht war, zur Vorbereitung der nächsten Fortschrittsberichte so weit als möglich Einvernehmen zu erzielen.

Diese Erörterung ist zwischenzeitlich erfolgt, allerdings mit unbefriedigendem Ergebnis. Ein guter Teil der Dissense zwischen den Ländern und dem Bundesministerium für Finanzen besteht fort; auch zwischen den Ländern bestehen Auffassungsunterschiede. Zu den wesentlichen Dissensen gehört insbesondere die Rechenmethodik des investiven Verwendungsnachweises und die Anrechenbarkeit der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft.

II.           Demographische, soziale und ökonomische Rahmenbedingungen

Abbildung II.1:           Bevölkerungsentwicklung in Berlin seit 1991


Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistisches Landesamt Berlin


II.1       Demographische Entwicklung

Das Land Berlin hat im Zeitraum von 1994 bis 2003, nach leichten Bevölkerungsgewinnen in den unmittelbaren Nachwendejahren, mehr als 87 000 Einwohner verloren. Hauptursache für diese Entwicklung waren Abwanderungen der Berliner Bevölkerung in das stadtnahe Umland der Hauptstadt. Nach leichten Zuwächsen in den Jahren 2001 und 2002 sank die Bevölkerung wieder zum Ende 2003 auf 3,388 Mio Personen und liegt damit ca. 1,7 % unter der des Jahres 1991. Gegenüber 1995 ist die Zahl der Einwohner sogar noch um 2,4 % niedriger.

Die neuen Länder haben im Zeitraum von 1991 bis 2003 Bevölkerungsverluste von insgesamt ca. 5,8 % hinnehmen müssen. Im gleichen Zeitraum ist die Einwohnerzahl der finanzschwachen Flächenländer West um ca. 6,1 %, die des Landes Hamburg um nahezu 4 % angestiegen (s. Abb II.1).

In der aktuellen 10. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes wurde für den Zeitraum 2002 bis 2050 (Variante 5) die Prognose gegenüber der letzten Vorausberechnung leicht modifiziert. So wird in Berlin für die nächsten Jahre ein kontinuierlicher Bevölkerungszuwachs von 1,33 % bis zum Jahr 2015 erwartet (s. Abb. II.2). Für das Land Hamburg wird ein Bevölkerungsgewinn von 5,4 % prognostiziert, während die finanzschwachen Flächenländer West ihre Bevölkerung in etwa halten werden. Die tatsächliche Entwicklung in den Jahren 1998 bis 2003 verlief bundesweit, in Berlin und in Hamburg deutlich positiver als vom Statistischen Bundesamt vorausberechnet. In Berlin ist der Trendwechsel darauf zurückzuführen, dass sich die Suburbanisierungsprozesse spürbar abgeschwächt haben und auch der Umzug von Regierung und Verbänden zu Zuwanderungen führte. Im Saldo ist dennoch gegenüber 1991 ein deutlicher Bevölkerungsverlust zu verzeichnen.



Tabelle II.1:          Wanderungsbewegungen in Berlin

 

 

Zuzüge insg.

Fortzüge insg.

Gesamt-saldo

Zuzüge aus dem Berliner Umland

Fortzüge in das Berliner Umland

Wande-rungssaldo mit dem Umland

 

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(6)

1991

108 214

82 786

25 428

5 469

5 311

  158

1992

121 848

89 794

32 054

5 717

6 504

-   787

1993

122 283

100 090

22 193

6 447

10 385

- 3 938

1994

117 598

108 746

8 852

6 898

16 650

- 9 752

1995

123 336

113 330

10 006

7 847

22 369

- 14 522

1996

117 365

121 826

- 4 461

9 234

27 993

- 18 759

1997

112 609

139 535

- 26 926

10 522

38 507

- 27 985

1998

118 308

139 633

- 21 325

11 582

41 456

- 29 874

1999

122 449

129 464

- 7 015

13 017

38 263

- 25 246

2000

123 154

124 012

-   858

14 371

33 228

- 18 857

2001

125 324

114 857

10 467

14 813

29 226

- 14 413

2002

123 066

114 381

8 685

15 659

27 992

- 12 333

2003

116 141

115 664

477

15 336

27 839

- 12 503

Quelle: Statistisches Landesamt, Berlin

 

Abbildung II.2:           Bevölkerungsprognose bis 2015


Quelle: Statistisches Bundesamt, 10. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung in der Variante 5


Tabelle II.1 zeigt die Wanderungsbewegungen über die Grenzen des Landes Berlin im Zeitraum von 1991 bis 2003. Bis 1995 überwogen die Zuzüge. In den Jahren von 1996 bis 1999 überstiegen die gesamten Fortzüge die Zuzüge deutlich, im Jahr 2000 noch geringfügig. Diese Entwicklung ergab sich infolge sinkender Zuwanderungen aus dem Ausland und mehr noch infolge der in Spalte (6) ausgewiesenen Nettoabwanderungen in das Berliner Umland, die im Jahr 1998 mit nahezu 30 000 Personen ein Maximum erreichten und seither eine fallende Tendenz aufweisen. In den Jahren 2001 bis 2003 war der Gesamtsaldo des Landes Berlin wieder positiv, wenn auch im Jahr 2003 nur noch sehr geringfügig. In der letzten Dekade hat ein Bevölkerungsaustausch von mehr als einer Million Einwohnern stattgefunden, das ist rd. ein Drittel der gesamten Bevölkerung.

Abbildung II.3:           Entwicklung des Anteils alter Menschen (älter als 65 Jahre), der Personen im Alter bis 20 Jahre und des Erwerbspersonenpotenzials (Bevölkerung im Alter von 20 bis unter 65 Jahre) (Prognose) in %


Quelle: Bevölkerungsprognose des Senats von Berlin und Statistisches Bundesamt, 10. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung


Die wichtigsten Ergebnisse der aktuellen Bevölkerungsprognose für Berlin 2002 bis 2020:

            Der Alterungsprozess der Bevölkerung setzt sich fort. Die Zahl der älteren Bürger (ab 65 Jahre) wird bis zum Jahr 2020 um knapp 28 % auf 675 Tsd steigen. Die Zahl der Perso­nen im Alter von 75 und mehr Jahren wird sogar um 53 % von 223 Tsd. auf 341 Tsd. Personen (10,1 % der Gesamtbevölkerung) ansteigen.

            Bei den Schulkindern und den Kindern im Vorschulalter setzen sich die Verluste mit insgesamt 60 Tsd. Personen (-11 %) fort.

            Die erwerbsfähige Bevölkerung im Alter von 18 bis 65 Jahren wird sich um 113 Tsd. Per­sonen (-5%) verringern. Die Zahl der „jungen Erwachsenen“ (18-25 Jahre), die für die Zukunftsentwicklung der Stadt von besonderer Bedeutung sind, wird sich um 51 Tsd. Personen (-17 %) verringern, während die Zahl der älteren Erwerbsfähigen (45 bis 65 Jahre) um 4,9 % steigen wird.

            In den Berliner Bezirken und siedlungsstrukturellen Teilräumen ergeben sich sehr unter­schiedliche Entwicklungen, die z.T. deutlich von den Trends für die Gesamtstadt abwei­chen. Die höchsten Bevölkerungsverluste werden in den Großsiedlungen am östlichen Stadtrand (Hohenschönhausen, Marzahn, Hellersdorf) erwartet. Generell verringert sich jedoch die Veränderungsdynamik gegenüber dem zurückliegenden Jahrzehnt.

Die Veränderungen der Altersstruktur der Berliner Bevölkerung werden in den nächsten 15 Jahren nur unwesentlich von der Entwicklung in Hamburg abweichen. Der Anteil junger Menschen im Alter bis zu 20 Jahren dürfte in beiden Ländern bis 2015 um etwa 2 % absinken, der Anteil der älteren Bevölkerung (älter als 65 Jahre) in Berlin mit 4 % stärker als in Hamburg mit knapp 2 % ansteigen. Im Jahr 2015 wird deshalb in beiden Ländern der Altenquotient – definiert als der Anteil der über 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung – höher sein als der Bevölkerungsanteil der jungen Menschen. Allerdings werden sich gerade bei den jungen Menschen in Berlin erhebliche Unterschiede zwischen dem ehemaligen Ost- und dem Westteil der Stadt einstellen. Aufgrund des »Geburtenknicks« in den neuen Ländern dürfte im Ostteil der Stadt die Jugendquote und infolgedessen auch die Schülerquote deutlich stärker zurückgehen als im Westteil der Stadt.

Der Anteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (Bevölkerung im Alter von 20 bis unter 65 Jahren) wird sich bis 2015 nur geringfügig verändern. In Hamburg ist ein Rückgang von 65,0 % (2002) auf etwa 63,2 % (2015) zu erwarten, während in Berlin die Quote der erwerbsfähigen Bevölkerung von gegenwärtig 65% auf etwa 63% sinken dürfte.

Wenn auch die Veränderungen in der Altersstruktur der Berliner Bevölkerung nach dieser Prognose nur geringfügig anders verlaufen als in Hamburg, wird es weiterhin erhebliche Migrationsbewegungen innerhalb des Landes geben. Diese haben bereits in der Vergangenheit dazu geführt, dass in den großen Plattenbausiedlungen im Ostteil der Stadt ein teilweise dramatischer Wohnungsleerstand zu verzeichnen ist.

II.2       Wirtschaftliche Entwicklung, Erwerbstätigkeit und Arbeitsmarkt

Die wirtschaftliche Entwicklung in Berlin war in den zurückliegenden dreizehn Jahren außerordentlich unbefriedigend. Während im Durchschnitt des Bundesgebiets zwischen 1991 und 2003 ein Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts um 16,2 % realisiert werden konnte,  ergab sich für Berlin eine Abnahme der Wirtschaftsleistung real um ‑1,9 %. In Berlin ist damit das reale Bruttoinlandsprodukt heute niedriger als 1991.

Abbildung II.4:           Veränderung des Bruttoinlandsprodukts gegenüber Vorjahr in %


Quelle: Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, eigene Berechnungen;          *) Prognose

Abbildung II.5:           Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (Index 1991 = 100)


Quelle: Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, eigene Berechnungen;      *) Prognose

Dabei erzielte Berlin in den Jahren 1992 und 1993 ein weit überdurch­schnittliches Wirtschaftswachstum; so hatte Berlin im Jahre 1993 gegenüber dem Bundesdurchschnitt einen Wachstumsvorsprung von 3,2 Pro­zent­punkten. Auch 1995 lag die Berliner Wirtschaftsleistung, verglichen mit dem Jahre 1991, mit einem Index von 107,1 noch deutlich über dem Bundesdurchschnitt (105,3). Von da ab war die Wirtschaftskraft jedoch – mit Ausnahme des Jahres 2000 (Umzug von Regierung und Parlament nach Berlin) – rückläufig. Zwischen 1995 und 2003 ist die Berliner Wirtschaftsleistung um 8,4 % geschrumpft, während sich bundesweit die gesamtwirtschaftliche Produktion um 10,4 % erhöhte.

Für das Jahr 2004 sieht die Erwartung etwas erfreulicher aus. Im laufenden Jahr 2004 könnte sich eine leichte Zunahme des realen Bruttoinlandsprodukts einstellen, die jedoch weiterhin unter der des Bundesdurchschnitts liegt. Immerhin dürfte sich die »Schere« zwischen der Wirtschaftsentwicklung im Bundesgebiet insgesamt und der in Berlin nicht weiter öffnen.

Die Ursache für diese unbefriedigende Entwicklung liegt in den veränderten Rahmenbedingungen nach dem Fall der Mauer und der deutschen Vereinigung. Insbesondere sind zu nennen der Zusammenbruch der Wirtschaft im ehemaligen Ostteil der Stadt, die nicht wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstrukturen im ehemaligen Westteil, der rasche Abbau der (steuerlichen) Berlinförderung, das Wegbrechen der osteuropäischen Märkte, Betriebsverlagerungen in das Umland sowie Abwanderungen in andere Regionen. Hieraus erwuchsen erhebliche strukturelle Anpassungen in den Bereichen Industrie und Bauwirtschaft sowie im Dienst­leistungssektor. Zwar haben die privaten Dienstleister deutlich an Bedeutung gewonnen, konnten jedoch den entstandenen Verlust an Wirtschaftskraft keineswegs ausgleichen.

In der Berliner Industrie gingen seit der Vereinigung per saldo rund 174 000 Arbeitsplätze verloren, d.h. jede zweite Stelle wurde abgebaut. Waren im Jahre 1991 nahezu 19 % aller Erwerbstätigen im Verarbeitenden Gewerbe tätig, sind es heute nur noch gut 9 %. Die reale Bruttowertschöpfung der Berliner Industrie verminderte sich um 37 %; ihr Anteil an der gesamten Bruttowertschöpfung (1991: knapp 17 %) schrumpfte auf etwas mehr als 10 %. Die Arbeitslosenquote belief sich im Jahresdurchschnitt 2003 auf 18,1 % (nach 16,9 % im Jahre 2002).

Abbildung II.6:           Arbeitslosenquote (Jahresdurchschnittswerte) in %


Zahl der Arbeitslosen bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen. Quelle: Bundesanstalt für Arbeit

Ähnlich verlief die Entwicklung im Berliner Baugewerbe. Angestoßen durch das Fördergebietsgesetz mit seinen hohen Steuervergünstigungen erlebte Berlin unmittelbar nach der Vereinigung einen Boom im Baugewerbe; die bis 1995 positiven Wachstumsraten konnten den Rückgang in der Industrie zunächst überkompensieren. Mit dem Auslaufen des Fördergebietsgesetzes Mitte der 90er Jahre endete jedoch auch der Berliner Bauboom, und es kam zu einem Abbau von Kapazitäten in erheblichem Umfange. Gegenüber 1991 sank die Wertschöpfung im Baugewerbe um 48 %, gegenüber 1995 sogar um mehr als die Hälfte. Dementsprechend reduzierten sich die Arbeitsplätze im Baugewerbe seit 1991 um mehr als ein Drittel.

Tabelle II.2:           Anteil der Erwerbstätigen (ET) und der realen Bruttowertschöpfung (BWS) nach Wirtschaftsbereichen im Jahr 2003 in %

 

 

 

BE

FFW

HH

ET

BWS

ET

BWS

ET

BWS

1.

alle Wirtschaftsbereiche

100,0

100,0

100,0

100,0

100,0

100,0

2.

Land- und Forstwirtschaft

0,4

0,2

3,2

1,9

0,5

0,2

3.

Produzierendes Gewerbe ohne Bau

10,3

13,9

19,9

2,5

12,4

16,2

4.

Baugewerbe

5,3

3,2

5,8

4,4

3,8

2,3

5.

Handel, Gastgewerbe und Verkehr

22,7

16,6

26,7

18,0

29,7

25,3

6.

Finanzierung, Vermietung und
Unternehmensdienstleister

21,2

35,6

13,2

27,6

24,8

37,9

7.

Öffentliche und private Dienstleister

40,0

30,5

31,1

23,1

28,8

18,2

Quelle: Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, eigene Berechnungen. Preisbasis BWS 1995

Abbildung II.7:           Entwicklung der Erwerbtätigkeit bis 2003

Quelle: Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, eigene Berechnungen

Dieser tiefgreifende und noch immer anhaltende strukturelle Wandel in Industrie und Baugewerbe löste eine Verschiebung der Wirtschaftsstruktur hin zu Dienstleistungsaktivitäten aus, die durch den Umzug von Parlament und Regierung sowie von politiknahen Einrichtungen noch begünstigt wurde. Im Jahre 1991 betrug der Anteil der Dienstleistungen unter Einschluss des Staatssektors an der Gesamtwertschöpfung in Berlin 74 %; bis zum Jahre 2003 stieg er auf 83 % an. Diese expansive Entwicklung spiegelt sich noch deutlicher in der Erwerbstätigenstruktur: Waren 1991 noch 71 % aller Erwerbstätigen im Dienstleistungsbereich tätig, stieg deren Anteil bis 2003 bereits auf 84 %.

Allerdings muss auch festgestellt werden, dass der Dienstleistungsbereich bisher nur unterproportional zum Wachstum des Bruttoinlandsprodukts beitrug. Ursächlich hierfür ist insbesondere, dass Berlin gegenüber den westdeutschen Wachstumszentren in der Dynamik vor allem der überregionalen Dienstleistungen nach wie vor deutlich zurückfällt.

 

 


Abbildung II.8:           Arbeitslosenquote von Personen unter 25 Jahren in %

Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen bis 25 Jahre. Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Abbildung II.9:           Entwicklung der realen Bruttowertschöpfung (Preisbasis 1995)


Quelle: Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, eigene Berechnungen

Im Zuge der Strukturveränderungen in der Berliner Wirtschaft ging die Zahl der Erwerbstätigen seit 1991 um insgesamt rd. 158 000 auf 1,505 Millionen (2003) zurück. Gleichzeitig erhöhte sich die Zahl der jahresdurchschnittlich gemeldeten Arbeits­losen von 180 000 auf  306 500 im Jahre 2003 (April 2004: 308 100). Lag die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote 1991 noch bei 9,5 %, ist sie bis 2003 auf 18,1 % angestiegen (April 2004: 18,2 %). Sie lag damit schon in der Vergangenheit erheblich über dem Durchschnitt der Flächenländer West und erreicht nunmehr annähernd das Niveau der neuen Länder.

Überdurchschnittlich hoch ist auch die Quote der von Arbeitslosigkeit betroffenen jungen Menschen. Die Jugendarbeitslosenquote lag in Berlin im Jahr 2003 bei jahresdurchschnittlich 18,9% und damit wesentlich höher als in den FFW (9,5 %), in Hamburg (9,1 %) und auch in den neuen Ländern (15,8 %). Der Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit in Berlin und in den neuen Ländern nach 1998 ist kein Reflex verbesserter Arbeitsmarktbedingungen, sondern der Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit (Jump-Projekt usw.) sowie der vollständigeren sta

tistischen Erfassung der Zahl der geringfügig Beschäftigten.

Der Arbeitsplatzbesatz bzw. die Arbeitsplatzdichte – Erwerbstätige je 100 Einwohner – liegt in Berlin zwar etwas höher als in den neuen Ländern und auch den westdeutschen Flächenländern, aber deutlich unter dem Vergleichswert des Landes Hamburg. Während in Hamburg auf 100 Einwohner 60 Erwerbstätige kommen, sind es in Berlin lediglich 44. Selbst im strukturschwachen Stadtstaat Bremen liegt der Arbeitsplatzbesatz mit 59 Erwerbstätigen je 100 Einwohner deutlich über dem des Landes Berlin. Insbesondere in den letzten beiden Jahren ist die Arbeitsplatzdichte in Berlin selbst im Vergleich zu den neuen Ländern überdurchschnittlich gesunken.

Abbildung II.10:        Veränderung des realen BIP und der Erwerbstätigkeit im Zeitraum 1995 bis 2003 in %


Quelle: Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, eigene Berechnungen

Im Vergleich Berlins mit den neuen Ländern zeigt sich ein ähnlicher Verlauf der Erwerbstätigkeit; im Jahr 2003 lag sie etwa 7 % unter dem Vergleichswert des Jahres 1995. (Abb. II.10). Ohne Bauwirtschaft nahm die Erwerbstätigkeit in den neuen Ländern gegenüber 1995 um über 1 % zu, während sie in Berlin um etwa 3 % absank.

Die reale Wertschöpfung im Land Berlin lag im Jahr 2003 unter Einbeziehung der Bauwirtschaft mehr als 5 % unter dem Wert des Jahres 1995 (Abb. II.9); ohne Bauwirtschaft lag sie um etwa 1 % unter dem Niveau des Jahres 1995. Im Vergleich hierzu ist in diesem Zeitraum die reale Bruttowertschöpfung in den neuen Ländern um rund 13 % unter Einschluss der Bauwirtschaft, ohne Bauwirtschaft sogar um rund  26 % gestiegen. In Hamburg lag der Produktionszuwachs in diesen acht Jahren bei etwa 15 %.

Einwohner

 

Erwerbstätige

 
Abbildung II.11:         Entwicklung des realen BIP (Preisbasis 1995) je Erwerbstätigem und je Einwohner in Berlin in Prozent des Durchschnittswertes der FFW und Hamburgs


Quelle: Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, eigene Berechnungen

Im Einzelländervergleich zeigt sich, dass außer Berlin kein anderes deutsches Bundesland in dem Zeitraum zwischen 1995 und 2003 ein reales Sinken des BIP hat hinnehmen müssen. Die Erwerbstätigkeit hingegen ging nicht nur in Berlin, sondern auch in allen neuen Ländern zurück, zum Teil sogar noch deutlicher als in Berlin. Die alten Länder verzeichneten im betrachteten Zeitraum – mit Ausnahme von Bremen – durchweg einen Beschäftigungszuwachs.[2]

Die rückläufige Wirtschaftsentwicklung in Berlin hat dazu geführt, dass die gesamtwirtschaftlichen Einkommenskonvergenzprozesse weitgehend stagnierten. So betrugen die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer in Berlin im Jahr 1995 etwa 90,8 % des Vergleichswertes in den FFW, gegenüber Hamburg: 89,2 %. Bis zum Jahr 2003 konnte diese Relation lediglich auf 91,6 % gegenüber den FFW verbessert werden bzw. verschlechterte sich gegenüber Hamburg auf 88,5 %.

Noch ungünstiger verlief die Entwicklung der Pro-Kopf-Einkommen und der Produktivität. Das reale Bruttoinlandsprodukt in Berlin – gerechnet je Erwerbstätigem – betrug im Jahr 2003 ca. 90 % des Vergleichswertes der FFW (gegenüber Hamburg: 68,7 %). Im Jahr 1995 hingegen hatte Berlin noch ca. 100,8% der FFW und 76,8 % von Hamburg erreicht. Auch die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts je Einwohner war in Berlin rückläufig: 1995 erreichte Berlin 108,5 % der FFW, im Jahr 2002 nur noch 98,5 %. Bezogen auf Hamburg ging das Verhältnis von 60,0 % (1995) auf 51,2 % (2003) zurück.

II.3       Zusammenfassende Bewertung

Die Bevölkerungsverluste der Nachwendezeit, die in erheblichem Umfang auf Suburbanisierungsprozesse mit dem engeren Verflechtungsraum auf dem Gebiet des Landes Brandenburg zurückzuführen waren, sind zwischenzeitlich weitgehend zum Stillstand gekommen. Auch für die nächsten Jahre gehen die Bevölkerungsprognosen davon aus, dass Berlin (bescheidene) Bevölkerungsgewinne verbuchen kann.

Die wirtschaftliche Entwicklung ist  – längerfristig betrachtet – außerordentlich unbefriedigend. Seit 1995 ist die reale Wirtschaftsleistung um 8,4 % zurückgegangen. Als einziges Bundesland verzeichnete Berlin im Zeitraum von 1995 bis 2002 einen realen Rückgang der wirtschaftlichen Aktivität. Auch die Produktivität und vor allem das Pro-Kopf-Einkommen sind in der Mehrzahl der zurückliegenden Jahre gesunken. Allerdings hat sich bei der Produktivität die negative Entwicklung seit zwei Jahren nicht fortgesetzt: 2002 und 2003 kam es in Berlin zu einem – wenn auch nur leichten – Produktivitätsanstieg (2002: + 0,3 %, 2003: + 0,5 %). Die Arbeitslosigkeit ist seit 1995 deutlich gestiegen, die Erwerbstätigkeit entsprechend zurückgegangen.

Die auch im Bundesdurchschnitt schwache Wirtschaftsentwicklung hat die finanzpolitischen Probleme insbesondere auf der Einnahmenseite deutlich verschärft.

III.        Die finanzwirtschaftliche Entwicklung

Dieses Kapitel enthält eine Bestandsaufnahme der zentralen finanzwirtschaftlichen Kennziffern. Nach der mit dem Bundesministerium der Finanzen getroffenen Verständigung erfolgt der Ausweis – nicht zuletzt aus Vergleichbarkeitsgründen – je Einwohner. Darüber hinaus werden den Berliner Zahlen jeweils die Zahlen der finanzschwachen Flächenländer West und Hamburgs gegenübergestellt (siehe hierzu auch die »Methodischen Vorbemerkungen« unter I.2).

III.1    Bereinigte Ausgaben

Tabelle III.1:          Bereinigte Ausgaben je Einwohner

 

BE
(Euro je EW)

HH
(Euro je EW)

BE in % von HH

FFW
(Euro je EW)

BE in % von FFW

1995

6 364

5 295

120,2%

3 756

169,4%

1996

6 291

5 435

115,7%

3 743

168,1%

1997

6 215

5 408

114,9%

3 692

168,4%

1998

6 202

5 346

116,0%

3 708

167,3%

1999

6 213

5 372

115,7%

3 773

164,5%

2000

6 176

5 378

114,8%

3 804

162,4%

2001

6 673

5 449

122,5%

3 946

169,1%

2002

6 216

5 553

111,9%

3 964

156,8%

2003

6 097

5 587

109,1%

3 977

153,3%

Quelle: [Berlin und Hamburg] Haushaltsabschlüsse, [FFW] Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 2 (Kassenergebnisse), 2003 BMF; eigene Berechnungen. Länder einschließlich kommunaler Ebene. Ohne Geberleistungen im Länderfinanzausgleich. Berlin 2001 einschließlich einmalige Leistungen an die Bankgesellschaft Berlin. Hamburg 2003 ohne einmalige Leistungen an die HLB. Einwohnerstände jeweils per 30.6.

Die bereinigten Ausgaben des Landeshaushalts sind von 22,1 Mrd € im Jahre 1995 um 1,4 Mrd € auf 20,7 Mrd € im Jahre 2003 zurückgeführt worden. Dies entspricht einer Absenkung um insgesamt 6,4 % bzw. jahresdurchschnittlich um 0,8 %. Hiervon entfielen allein 391 Mio € (-1,9 %) auf das Jahr 2003. Die energischen Konsolidierungsschritte seit Anfang der Legislaturperiode zeigen Wirkung. Die konsequente Rückführung der Ausgaben wird sich in der mittelfristigen Planungsperiode entsprechend den Beschlüssen des Senats zu den Eigenanstrengungen des Landes Berlin fortsetzen (vgl. Finanzplanung von Berlin 2003 bis 2007, Senatsbeschluss vom 2. September 2003; in aktualisierter Fassung im Internet unter

http://www.berlin.de/imperia/md/content/senfin/presse2004/peimpfd-format/17.pdf).

Im gleichen Zeitraum ist die Einwohnerzahl Berlins um 2,3 % zurückgegangen. Dies wirkt sich auf die bereinigten Ausgaben je Einwohner in der Form aus, dass hier ein Rückgang zwischen 1995 und 2003 um lediglich 4,3 % ausgewiesen wird. Dennoch kann festgestellt werden, dass die bereinigten Ausgaben nahezu dreimal so stark abgesenkt wurden wie die Bevölkerungszahl gesunken ist. Auch auf der Basis der bereinigten Ausgaben je Einwohner ist erkennbar, dass sich der rechnerische Abstand gegenüber Hamburg drastisch verkürzt hat: Lagen die bereinigten Ausgaben je Einwohner im Jahre 1995 noch um 20,2 % über dem Niveau Hamburgs, waren es im Jahre 2003 nur noch 9,1 % (Tabelle III.1). Die Vergleichszahlen von Hamburg sind dabei um die Geberleistungen im Länderfinanzausgleich sowie einen Einmalsachverhalt im Jahre 2003 im Zusammenhang mit der Fusion von Hamburgischer Landesbank und Landesbank Schleswig-Holstein bereinigt. Der Vergleich mit den finanzschwachen Flächenländern West ist wegen der besonderen Eigenart der Stadtstaaten nicht aussagekräftig und wird hier nur aus formalen Gründen mitgeführt.

Tabelle III.2:          Primärausgaben je Einwohner

 

BE
(Euro je EW)

HH
(Euro je EW)

BE in % von HH

1995

6 029

4 759

126,7%

1996

5 868

4 873

120,4%

1997

5 718

4 827

118,5%

1998

5 669

4 763

119,0%

1999

5 649

4 795

117,8%

2000

5 596

4 805

116,5%

2001

6 061

4 869

124,5%

2002

5 569

4 955

112,4%

2003

5 432

5 006

108,5%

Quelle: Haushaltsabschlüsse; 2003 vorläufig. Ohne Geberleistungen Hamburgs im Länderfinanzausgleich. Berlin 2001 einschließlich einmaliger Leistungen an die Bankgesellschaft Berlin. Hamburg 2003 ohne einmalige Leistungen an die HLB. Einwohnerstände jeweils per 30.6.

Bei allen Zahlenvergleichen darf nicht außer Acht gelassen werden, dass sich die Haushalte selbst von Stadtstaaten wie Berlin und Hamburg in ihren Strukturen erheblich unterscheiden. Zahlenvergleiche selbst auf einer globalen Ebene ermöglichen insoweit immer nur Tendenzaussagen, während das absolute Niveau (gemessen als »Euro je Einwohner«) ohne weitere Strukturanalyse keinen belastbaren Aussagewert hat. Auch Tendenzaussagen können ihrerseits noch durch andere Effekte – z. B. Ausgliederungen aus den Haushalten – nachhaltig beeinflusst sein, so dass selbst hier Vorsicht geboten ist.

Der Blick auf die bereinigten Ausgaben vermag die Konsolidierungsleistungen des Landes Berlin seit 1995 nur unvollständig zu belegen. Denn in diesem Zeitraum sind die Zinsausgaben – die Bestandteil der bereinigten Ausgaben sind – um rd. 1,1 Mrd € (von 1 163 Mio € auf 2 255 Mio €) gestiegen. Dieser Anstieg verdeckt insoweit, dass hinter den bereinigten Ausgaben eine substanziell weit höhere Konsolidierungsanstrengung steht.

Tatsächlich wurden die Primärausgaben – das sind die bereinigten Ausgaben abzüglich der Zinsausgaben – von 20,9 Mrd € im Jahre 1995 auf 18,4 Mrd € im Jahre 2003 abgesenkt; das sind 2,5 Mrd € oder 12 % (jahresdurchschnittlich -1,6%). Bezogen auf die Primärausgaben je Einwohner ergibt sich eine – wiederum demographisch bedingte – geringere relative Absenkung um 9,9 % von 6 029 € (1995) auf 5 432 € (2003). Bezogen auf Hamburg ergibt sich im Jahre 2003 ein Abstand von 8,5 % (1995: 26,7 %); vgl. Tabelle III.2.

 

Tabelle III.3:          Ausgabenvergleich für Berlin 1995 und 2003

 

1995
(Mio €)

2003
(Mio €)

Veränderung

insges.
(Mio €)

insges.
%

Jahres-ø
%

bereinigte Ausgaben

22 084

20 675

-1 409

-6,4%

-0,8%

Zinsausgaben

1 163

2 255

1 092

+93,9

+11,7

Primärausgaben

20 921

18 421

-2 500

-12,0%

-1,6%

Bereinigung um …

 

 

 

 

 

… Bahn-Regionalisierung

0

374

x

x

x

… Fonds »Aufbauhilfe«

0

153

x

x

x

bereinigte Primärausgaben

20 921

17 893

-3 028

-14,5%

-1,9%

Quelle: eigene Berechnungen

In einem weiteren Schritt wäre außerdem zu berücksichtigen, dass namentlich die Bahn-Regionalisierung im Jahre 1996 zu einer wesentlichen Ausweitung des Haushaltsvolumens geführt hat. In der Sache handelt es sich um die Durchleitung von Drittmitteln. Im Jahre 2003 beliefen sich die Einnahmen auf 374 Mio €. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass im Jahre 2003 einmalig die Ausgaben für den Fonds »Aufbauhilfe« (Flutopferhilfe) verausgabt wurden (153 Mio €). Weitere wichtige Strukturbrüche seit 1995 sind die Umstellung des Kindergeldes, die zu Minderausgaben führte, sowie die Umstellung der Finanzierung von Einrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz und die Einbeziehung von Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken in den Haushalt (ehemals sog. »Grundstock«), letztere mit Mehrausgaben verbunden. Diese drei letztgenannten Sachverhalte saldieren sich jedoch näherungsweise, zumindest auf der Zahlenbasis für das Jahr 2003.

 Das Ergebnis dieser weiteren Bereinigungsrechnung zeigt Tabelle III.3. Die be reinigten Primärausgaben (letzte Tabellenzeile) sind danach seit 1995 um gut drei Milliarden Euro abgesenkt worden. Dies entspricht einer Veränderung um insgesamt -14,5 % bzw. durchschnittlich -1,9 % pro Jahr.

 

Tabelle III.4:          Die Struktur der bereinigten Ausgaben im Jahre 2003

 

BE

HH

FFW

Euro je EW

%

Euro je EW

%

Euro je EW

%

A

Laufende Ausgaben
 (ohne LFA in Hamburg)

5 544

90,9%

4 964

88,9%

3 486

87,6%

 

darunter:

A.1

Personalausgaben

2 063

33,8%

1 935

34,6%

1 614

40,6%

 

Versorgungsleistungen

326

5,3%

490

8,8%

290

7,3%

 

Bezüge für aktives Personal

1 737

28,5%

1 445

25,9%

1 323

33,3%

A.2

Zinsausgaben

665

10,9%

580

10,4%

355

8,9%

A.3

laufender Sachaufwand

1 048

17,2%

1 010

18,1%

547

13,8%

A.4

laufende Zuweisungen
und Zuschüsse

1 431

23,5%

1 641

29,4%

955

24,0%

A.5

AAÜG-Zahlungen

61

1,0%

0

0

0

0

nachrichtlich:
Zahlungen im Länderfinanzausgleich

0

0

268

4,8%

0

0

 

konsumtive Sachausgaben

2 818

46,2%

2 456

44,0%

1 516

38,1%

 

 

B

Ausgaben der Kapitalrechnung

556

9,1%

622

11,1%

491

12,4%

 

 

C

bereinigte Ausgaben
(ohne LFA in Hamburg)

6 097

100,0%

5 587

100,0%

3 977

100,0%

Quelle: BMF, eigene Berechnungen. Länder einschließlich kommunaler Ebene. Ohne Geberleistungen Hamburgs im Länderfinanzausgleich, ohne einmalige Leistungen an die HLB. Einwohnerstände jeweils per 30.6.

 

Die Struktur der bereinigten Ausgaben stellt Tabelle III.4 dar. Die Personalausgaben haben in Berlin einen Anteil von fast exakt einem Drittel (33,8 %), die Zinsausgaben einen Anteil von 10,9 % (Hamburg: 10,4 %). Der laufende Sachaufwand liegt mit 17,2 % in Berlin geringfügig niedriger als in Hamburg (18,1 %); hierin spiegeln sich auch unterschiedliche Ausgliederungsintensitäten wider. Die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse liegen in Berlin mit 23,5 % deutlich unter dem hamburgischen Vergleichswert (29,4 %).

Die investiven Ausgaben Berlins hatten im Jahre 2003 einen Anteil von 9,1 % und liegen damit auf dem Niveau des Vorjahres (9,0 %). Der Vergleichswert für Hamburg (11,1 %; bereinigt um einmalige Leistungen an die HLB) liegt um zwei Prozentpunkte höher. Auch in diesem Verhältnis zeigt sich immer noch mit großer Deutlichkeit, dass die Investitionsausgaben in Berlin deutlich zu niedrig sind; dies ist ausschließlich der finanzpolitischen Situation geschuldet. Besonders deutlich wird das Missverhältnis bei den Sachinvestitionen, deren Anteil an den bereinigten Ausgaben in Berlin 1,5 %, in Hamburg hingegen 5,0 % beträgt. Hierauf wird noch in Zusammenhang mit den Investitionsausgaben detaillierter eingegangen.

Im Zuge der Aufstellung des Doppelhaushalts 2004/2005 und der Finanzplanung 2003 bis 2007 hat der Senat wesentliche Konsolidierungsmaßnahmen und harte Einschnitte beschlossen. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 31. Oktober 2003 gab Anlass, diese Beschlusslage zu überprüfen und weiter zu präzisieren. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die fortgeschriebenen Eckwerte der Finanzplanung 2003 bis 2007 eine Absenkung der Primärausgaben auf 17,4 Mrd € im Jahre 2007 und damit um rund eine Milliarde Euro gegenüber dem Ist des Jahres 2003 (18,4 Mrd €) vorsehen; über die aktuelle Primärausgabenlinie gibt Tabelle III.5 Auskunft. Da in den Planungswerten für das Jahr 2007 auch die Risikoabschirmung der Bankgesellschaft mit 300 Mio € (2003: 0 Mio €) sowie das im Jahre 2004 erstmals veranschlagte »Facility Management« für die Nutzung eigener Bürogebäude des Landes Berlin (rd. 90 Mio €) enthalten sind, beläuft sich der tatsächliche Absenkungsbetrag – gemessen am Ist des Jahres 2003 unter Absetzung der einmaligen Leistungen an den Fonds »Aufbauhilfe« – auf rd. 1,3 Mrd €. Die bereinigten Ausgaben (letzte Zeile in Tabelle III.5) weisen demgegenüber nur eine Absenkung um 360 Mio € aus; hierzu trägt – neben den vorangehend erörterten Strukturbrüchen – der Zuwachs der Zinsausgaben (rd. 680 Mio €) bei. – Einzelheiten zu den Planungslinien enthält im Übrigen Tabelle III.18 weiter unten in diesem Kapitel.

Tabelle III.5:          Fortgeschriebene Finanzplanungseckwerte des Landes Berlin bis 2007

 

2003

2004

2005

2006

2007

Primärausgaben (Mio €)  *)

18 420

18 604

18 092

17 731

17 379

Absenkung gegenüber 2003 (Mio €)

0

+184

-328

-689

-1 041

Absenkung gegenüber 2003 (%)

x

+1,0%

-1,8%

-3,7%

-5,6%

Primärausgaben, ohne Fonds »Aufbauhilfe« (2003); ohne Bankgesellschaft und Facility Management (ab 2004) **)

18 270

18 210

17 700

17 340

16 990

Absenkung gegenüber 2003 (Mio €)

0

-60

-570

-930

-1 280

Absenkung gegenüber 2003 (%)

x

-0,3%

-3,1%

-5,0%

-7,0%

nachr.: bereinigte Ausgaben

20 675

20 991

20 709

20 513

20 314

Quelle: Doppelhaushalt 2004/2005 und Fortschreibung der Finanzplanung bis 2007. 2003 Ist.  *) hierin in 2003 enthalten: Fonds »Aufbauhilfe« (153 Mio €); ab 2004 enthalten: (a) Risikoabschirmung der Bankgesellschaft Berlin mit 300 Mio €, (b) »Facility Management« für die Nutzung landeseigener Bürodienstgebäude mit rd. 90 Mio €     **) Werte gerundet

III.2    Personalausgaben

Die Personalausgaben im Land Berlin sind zwischen 1995 und 2003 von 7,3 Mrd € auf 7,0 Mrd € zurückgeführt worden (-4,2 %). Im Durchschnitt von Ländern und Gemeinden sind die Personalausgaben in diesem Zeitraum hingegen um 6,9 % gestiegen (Abbildung III.1).

Tabelle III.6:          Stellenbestand in Berlin ausweis­lich des jeweiligen Stellenplanes

 

 

Jahr

Stellen

Index

 

1991

207 151

100,0

 

1992

203 072

98,0

 

1993

194 950

94,1

 

1994

193 749

93,5

 

1995

183 863

88,8

 

1996

172 912

83,5

 

1997

166 885

80,6

 

1998

159 617

77,1

 

1999

153 575

74,1

 

2000

148 004

71,4

 

2001

145 082

70,0

 

2002

139 703

67,4

 

   2003 *)

135 800

65,6

 

Quelle: Haushaltsabschlüsse, eigene Berechnungen    *) 2003 abweichend vom Stellenplan tatsächliches Ist

Abbildung III.1:         Entwicklung des Personalausgabenindex in Berlin und im Durchschnitt von Länder und Gemeinden


Quelle: [Berlin] Haushaltsabschlüsse, [alle Länder] Unterlagen der Zentralen Datenstelle der Landesfinanzminister, eigene Berechnungen. Länder einschließlich kommunaler Ebene.

Entscheidend für die Entwicklung in Berlin sind zwei Effekte. Erstens ist der Stellenbestand seit 1991 radikal zurückgeführt worden, und zwar – bis 2003 – um 68 322 Stellen (‑33,0 %); mit den Stellen ist in gleichem Umfange das Personal reduziert worden. Mit 138 829 Stellen umfasste der Stellenplan des Jahres 2003 nur noch 67 % des Stellenbestandes im Jahre 2001 (Tabelle III.6). Dabei sind lediglich 12 558 Stellen aus dem Haushaltsplan ausgegliedert worden; 55 764 Stellen hingegen – und damit in gleichem Umfange Personal – wurden finanzwirksam abgebaut. Dies bedeutet eine (finanzwirksame) Rückführung um 26,9 %.

Zweitens hat Berlin in erheblichem Umfange Maßnahmen zur Eindämmung der Personalkostenbelastung ergriffen. Als prägnanteste Maßnahmen sei der im Jahre 2003 mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes geschlossene Anwendungstarifvertrag genannt, der eine Absenkung der Löhne und Gehälter um durchschnittlich 10 % zum Gegenstand hat, und die begleitenden Maßnahmen im Besoldungsbereich (Streichung des Urlaubsgeldes, deutliche Absenkung des Weihnachtsgeldes).

Mit dem Berliner Anwendungstarifvertrag ist ein Struktureinschnitt gelungen, der dem Effekt eines mehrjährigen konsequenten Personalabbaus entspricht. Der Tarifvertrag ist insgesamt mit einer Absenkung der Personalausgaben um 229 Mio € jährlich verbunden. Dieser bundesweit einmaligen tariflichen Regelung ging der Austritt Berlins aus den Arbeitgeberverbänden im Januar 2003 voraus. Mehrere neue Länder sind dem Beispiel Berlins in der Zwischenzeit gefolgt, allerdings bei teilweise erheblich geringeren Absenkungsprozentsätzen.

Mit gleicher Zielrichtung hat Berlin auch die Struktureinschnitte im Bereich der Beamtenbesoldung initiiert und umgesetzt. Der Kompromiss auf Bundesebene, dem eine Bundesratsinitiative des Landes Berlin vorausging, sieht ein Festhalten an bundesweiter Einheitlichkeit bei den monatlichen Bezügen, zugleich aber eine vollständige Öffnung bei der Sonderzuwendung (»Weihnachtsgeld«) und bei dem Urlaubsgeld vor. Die landesgesetzliche Umsetzung durch Berlin (Berliner Sonderzahlungsgesetz) beinhaltet nicht nur die vollständige Streichung des Urlaubsgeldes, sondern darüber hinaus den Wegfall der Sonderzuwendung bis auf einen Festbetrag von 640 € für aktive Beamte und 320 € für Versorgungsempfänger. Diese Neuregelung führt zu jährlichen Haushalts­entlastungen in  Höhe von 245 Mio €.

Die volle Wirksamkeit der Maßnahmen im Tarif- und Besoldungsbereich wird sich allerdings erst im Jahre 2004 entfalten; nach dem veranschlagten Soll liegen die Personalausgaben im Jahre 2004 um 6,3 % unter dem Vergleichswert des Jahres 1995. Berlin hat damit die bisher bundesweit intensivsten Einschnitte bei den Personalausgaben vorgenommen.

Bezogen auf die Personalausgaben je Einwohner werden die Entlastungsanstrengungen Berlins weniger deutlich ausgewiesen als nach der absoluten Entwicklung; ursächlich hierfür ist wiederum der demographische Effekt. Im Jahre 1995 beliefen sich die Personalausgaben auf 2 104 € je Einwohner, im Jahre 2003 auf 2 063 (Tabelle III.7); hieraus errechnet sich ein Rückgang von (lediglich) 1,9 %. Der Vergleich mit Hamburg ist im Übrigen wegen der sehr starken Auslagerungen von Einrichtungen aus dem Haushalt insbesondere Mitte der neunziger Jahre nicht vergleichbar; der Rückgang der Personalausgaben in Hamburg zwischen 1995 und 1998 ist weitgehend auf diesen Effekt zurückzuführen. Insgesamt wurde nach Angaben des Finanzberichts der Freien und Hansestadt Hamburg 2004 (Anlage 1.7) der Stellenbestand im Haushaltsplan zwischen 1991 und 2003 um 35 327 Stellen reduziert, das sind 33,7 %. Finanzwirksam abgebaut wurden in diesem Zeitraum jedoch nur 6,3 % der Stellen, bei dem Rest handelt es sich lediglich um Ausgliederungen aus dem Haushalt in andere Rechtsformen.

Tabelle III.7:          Personalausgaben je Einwohner

 

BE
(Euro je EW)

HH
(Euro je EW)

BE in % von HH

FFW
(Euro je EW)

BE in % von FFW

1995

2 104

2 037

103,3

1 527

137,8

1996

2 108

1 897

111,1

1 532

137,6

1997

2 086

1 887

110,5

1 534

136,0

1998

2 079

1 876

110,8

1 538

135,1

1999

2 102

1 881

111,7

1 564

134,4

2000

2 113

1 879

112,4

1 574

134,2

2001

2 124

1 909

111,3

1 561

136,1

2002

2 145

1 944

110,3

1 592

134,7

2003

2 063

1 936

106,6

1 614

127,8

Quelle: [Berlin und Hamburg] Haushaltsabschlüsse, [FFW] Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 2 (Kassenergebnisse), 2003 BMF; eigene Berechnungen. Länder einschließlich kommunaler Ebene. Hamburg nicht vergleichbar, insbesondere wegen starker Auslagerungen aus dem Haushalt insbesondere Mitte der neunziger Jahre. Einwohnerstände jeweils per 30.6.

Der Stellenabbau im Land Berlin wird auch in den kommenden Jahren fortgesetzt. Die Finanzplanung von Berlin 2003 bis 2007 sieht vor, ausgehend vom Stellenbestand des Jahres rund 25 000 Vollzeitäquivalente bis zum Jahre 2012 vollständig abzubauen, davon allein 11 000 bis zum Jahre 2007.

III.3    Konsumtive Sachausgaben

Die konsumtiven Sachausgaben umfassen die sächlichen Verwaltungsausgaben sowie die Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte. Nicht enthalten in der nachfolgenden Darstellung sind die Zins- und Tilgungsausgaben.

Die konsumtiven Sachausgaben je Einwohner sind in Berlin seit 1995 um 4,8 % zurückgeführt worden (Tabelle III.8). Auch hier gilt, dass der Effekt des tatsächlichen Ausgabenabbaus durch die demographische Entwicklung unterzeichnet wird. Unter Annahme einer unveränderten Einwohnerzahl beläuft sich die Rückführung sogar auf 7,0 %. In Hamburg hingegen sind die konsumtiven Sachausgaben im gleichen Zeitraum stark angestiegen, wozu allerdings die hohe Zahl der Ausgliederungen, auf die schon im vorangehenden Abschnitt (unter »Personalausgaben«) aufmerksam gemacht wurde, beigetragen hat. Insoweit sind die Zahlen Hamburgs nicht vergleichbar.

Auf der Grundlage einer alle Politikbereiche umfassenden Liste von Strukturmaßnahmen, die der Senat im Zuge der Aufstellung des Doppelhaushalts 2004/2005 und der Mittelfristigen Finanzplanung 2003 bis 2007 beschlossen hat und die durch die Klausurtagung des Senats vom 9./10. Dezember 2003 noch einmal spezifiziert wurde, werden die konsumtiven Sachausgaben bis zum Jahre 2007 gegenüber dem Ist des Jahres 2003 um weitere rd. 1,2 Mrd € abgesenkt. Die Maßnahmen sind jahresgenau spezifiziert; damit besteht die Sicherheit, dass das vom Senat beabsichtigte Konsolidierungsvolumen auch tatsächlich umgesetzt werden kann. Mit enthalten in dem genannten Absenkungsbetrag ist der Ausstieg aus der Anschlussförderung in der Wohnungsbauförderung, der bis zum Jahre 2020 eine Ausgabenentlastung in Höhe von rund einer Milliarde Euro möglich macht.

Tabelle III.9:          Ausgaben der Kapitalrechnung

 

BE
(Euro je EW)

HH
(Euro je EW)

BE in % von HH

FFW
(Euro je EW)

BE in % von FFW

1995

933

565

165,0

587

158,9

1996

962

637

150,9

554

173,7

1997

813

656

124,0

514

158,2

1998

771

553

139,3

518

148,8

1999

710

554

128,3

516

137,7

2000

689

581

118,5

544

126,6

2001

1 099

604

182,0

561

104,6

2002

555

624

88,9

493

113,6

2003

556

622

89,4

491

113,2

Quelle: 1995 bis 2002 Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 2 (Kassenergebnisse), 2003 BMF; eigene Berechnungen. Länder einschließlich kommunaler Ebene. Einwohnerstände jeweils per 30.6. Hamburg 2003 ohne einmalige Leistungen an die Hamburgische Landesbank (HLB).

Tabelle III.8:          Konsumtive Sachausgaben in Euro je Einwohner

 

BE
(Euro je EW)

HH
(Euro je EW)

BE in % von HH

FFW
(Euro je EW)

BE in % von FFW

1995

2 960

2 156

137,3

1 298

228,0

1996

2 768

2 339

118,3

1 288

214,9

1997

2 776

2 284

121,5

1 258

220,7

1998

2 791

2 334

119,6

1 268

220,1

1999

2 815

2 335

120,6

1 289

218,4

2000

2 809

2 348

119,6

1 312

214,1

2001

2 838

2 355

120,5

1 403

202,3

2002

2 868

2 386

120,2

1 461

196,3

2003

2 818

2 456

114,7

1 516

185,8

Quelle: [Berlin und Hamburg] Haushaltsabschlüsse, [FFW] Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 2 (Kassenergebnisse), eigene Berechnungen. Länder einschließlich kommunaler Ebene. Hamburg und Länder einschließlich Tilgungen gegenüber Verwaltungen. Einwohnerstände jeweils per 30.6.

III.4    Investive Ausgaben

Die Ausgaben der Kapitalrechnung sind in Berlin seit 1995 um 40 % zurückgegangen (Tabelle III.9). In Hamburg dagegen sind die Ausgaben der Kapitalrechnung um 10 % gestiegen. Lagen die Berliner Ausgaben der Kapitalrechnung im Jahre 1995 um 65 % über denen Hamburgs, sind sie im Jahre 2003 auf 90 % des hamburgischen Niveaus zurückgefallen. Angesichts des hohen infrastrukturellen Nachholbedarfs in Berlin ist dieses außerordentlich bedenklich und vom Investitionsbedarf her auch nicht zu rechtfertigen. Die Begründung liegt alleine darin, dass sich Berlin aufgrund der Haushaltsnotlagensituation höhere Investitionsausgaben als die derzeit getätigten nicht leisten kann.

Tabelle III.10:       Die Struktur der Ausgaben der Kapitalrechnung im Jahr 2003

 

 

BE

HH

FFW

Euro je EW

%

Euro je EW

%

Euro je EW

%

1.

 Ausgaben der Kapitalrechnung

556

100,0%

622

100,0%

491

100,0%

 

darunter:

2.

Sachinvestitionen

88

15,8%

282

45,3%

286

58,2%

3.

Vermögensübertragungen
an andere Bereiche

252

45,3%

238

38,3%

113

23,0%

4.

Darlehen an andere Bereiche

78

14,0%

32

5,1%

15

3,1%

5.

Erwerb von Beteiligungen

116

20,9%

32

5,1%

4

0,8%

Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen. Hamburg ohne einmalige Leistungen an die HLB.

Die Struktur der Investitionsausgaben bestätigt das unbefriedigende Bild (Tabelle III.10). Nur 16 % der Investitionsausgaben wurden im Jahre 2003 für Sachinvestitionen (Hochbau, Tiefbau, Erwerb unbeweglichen Vermögens) aufgewendet. In Hamburg war es annähernd die Hälfte der Investitionsausgaben, in den finanzschwachen Flächenländern West sogar fast 60 %. Hier findet der Umstand seinen Ausdruck, dass in Berlin kaum noch für eigene Zwecke investiert werden kann. Auch die Investitionsplanung 2003 bis 2007 enthält nur wenige Neubeginner, ansonsten lediglich die Ausfinanzierung früher begonnener Maßnahmen.

Deutlich ausgeprägt sind in Berlin die Vermögensübertragungen an andere Bereiche (45,3 %); diese umfassen unter anderem Zuschüsse zur Förderung der Wirtschaftsstruktur (Gemeinschaftsaufgabe Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur), aber auch für den Hochschulbau und die Forschung außerhalb der Universitäten. Bei den Darlehen an andere Bereiche (14,0 %) handelt es sich überwiegend um Aufwendungs- und Annuitätsdarlehen für den Wohnungsbau und nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Hinter dem Erwerb von Beteiligungen (20,9 %) steht vor allem die Kapitalzuführung an die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mir rd. 374 Mio €. Die Bankgesellschaft Berlin hat im Jahre 2003 keine Mittel aus dem Landeshaushalt erhalten.

Abbildung III.2 zeigt die langfristige Entwicklung der Sachinvestitionsausgaben. Bis zum Jahre 2003 sind sie auf etwa ein Drittel des Niveaus des Jahres 1995 zurückgegangen. Dieser dramatische Rückgang ist Ausdruck der extremen Haushaltsnotlage in Berlin. Im Vergleich zeigt sich allerdings, dass auch in den finanzschwachen Flächenländern West die Sachinvestitionen zurückgeführt wurden – allerdings in vergleichsweise moderatem Umfange auf etwa drei Viertel des Niveaus des Jahres 1995 (neue Länder: zwei Drittel).


Im Zeitraum der mittelfristigen Planung bis 2007 werden die Investitionsausgaben weiter – von 1,817 Mrd € im Jahre 2003 auf 1,622 Mrd € im Jahre 2007 – abgesenkt, d.h. um rd. 200 Mio € bzw. 10,7 %. Auch diese erneute Absenkung ist ausschließlich der Haushaltsnotlage des Landes geschuldet. Sie beinhaltet einen weitestgehenden Verzicht auf neue Investitionsmaßnahmen (»Neubeginner«); die Investitionsausgaben werden in den Planungsjahren im Wesentlichen bestimmt durch die notwendige Ausfinanzierung bereits begonnener Maßnahmen und laufender Programme sowie die Bereitstellung von Landesmitteln zur möglichst vollständigen Inanspruchnahme von Drittmitteln des Bundes und der Europäischen Union.

III.5    Zinsausgaben

Abbildung III.2:         Entwicklung Pro-Kopf-Sachinvestitionsausgaben


Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen. Hamburg 2002 unplausibler Zahlenausweis

Tabelle III.11:       Zinsausgaben je Einwohner

 

BE
(Euro je EW)

HH
(Euro je EW)

BE in % von HH

FFW
(Euro je EW)

BE in % von FFW

1995

335

536

62,5

337

99,4

1996

423

562

75,3

343

123,3

1997

497

581

85,5

347

143,2

1998

534

583

91,6

349

153,0

1999

564

577

97,7

349

161,6

2000

580

573

101,2

345

168,1

2001

612

581

105,3

352

173,9

2002

647

598

108,2

352

183,8

2003

665

580

114,7

355

187,3

Quelle: [Berlin und Hamburg] Haushaltsabschlüsse, [FFW] Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen.

Die Zinsausgaben je Einwohner haben sich in dem Zeitraum zwischen 1995 und 2003 annähernd verdoppelt (+98,5 %; Tabelle III.11); Ende 2003 beliefen sie sich auf 665 € je Einwohner. In Hamburg stiegen die Zinsausgaben je Einwohner in dem Zeitraum seit 1995 um lediglich 8,2 %.

Im Jahre 1995 lagen die Berliner Zinsausgaben je Einwohner mit 335 € je Einwohner bei etwa zwei Dritteln des Hamburger Wertes (536 € je Einwohner), im Jahre 2003 hingegen übertrafen sie den hamburgischen Vergleichswert um 14,7 % (Berlin 665 € je Einwohner, Hamburg 580 € je Einwohner).

Tabelle III.13         Zins-Steuer-Relation

 

BE
(%)

HH
(%)

FFW
(%)

1995

11,6

15,8

14,5

1996

14,4

15,9

14,5

1997

16,2

17,0

14,8

1998

16,4

15,5

14,2

1999

16,5

14,3

13,5

2000

16,6

14,2

12,9

2001

18,5

15,9

13,9

2002

21,0

15,5

14,6

2003

21,2

15,2

14,7

Verhältnis der Zinsausgaben zu der Summe aus Steuereinnahmen, Länderfinanzausgleich und Fehlbetrags-Bundesergänzungszuwei­sungen. Quelle: [Berlin und Hamburg] Haushaltsabschlüsse, [FFW] Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen.

Tabelle III.12         Zinslastquote

 

BE
(%)

HH
(%)

FFW
(%)

1995

5,3

10,1

9,0

1996

6,7

10,3

9,1

1997

8,0

10,7

9,4

1998

8,6

10,9

9,4

1999

9,1

10,7

9,2

2000

9,4

10,7

9,1

2001

9,2

10,7

8,9

2002

10,4

10,8

8,9

2003

10,9

10,4

8,9

Verhältnis der Zinsausgaben zu den bereinigten Ausgaben.
Quelle: [Berlin und Hamburg] Haushaltsabschlüsse, [FFW] Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen. Bereinigte Ausgaben Hamburgs ohne Ausgleichsleistungen im Länderfinanzausgleich, 2003 ohne einmalige Leistungen an die HLB.

Die Finanzplanung von Berlin 2003 bis 2007 zeigt auf, dass die Dynamik des Zinsausgabenanstiegs angesichts der extremen Haushaltsnotlage und damit der Schuldenfalle, in der sich Berlin befindet, ohne entlastende Hilfe der bundesstaatlichen Solidargemeinschaft unvermindert anhalten wird. Im Jahre 2007 dürften die Zinsausgaben Berlins bei etwa 870 € je Einwohner liegen, das entspricht einem weiteren Anstieg um gut ein Drittel.

Die Zinslastquote (das Verhältnis der Zinsausgaben zu den bereinigten Ausgaben) hat sich seit 1995 annähernd verdoppelt (von 5,3% auf 10,9 %; Tabelle III.12). In Hamburg ist die Zinslastquote in diesem Zeitraum lediglich um 0,3 Prozentpunkte angestiegen (von 10,1 % auf 10,4 %). In den finanzschwachen Flächenländern West ist die Zinslastquote praktisch unverändert geblieben (~9,0 %).

Die Zins-Steuer-Relation ist zwischen 1995 und 2003 von 11,6 % auf 21,2 % angestiegen und hat sich damit annähernd verdoppelt (Tabelle III.13). Im gleichen Zeitraum ist die Zins-Steuer-Relation in Hamburg zurückgegangen (von 15,8 % auf 15,2 %), die der finanzschwachen Flächenländer West nahezu gleichgeblieben (rd. 14,5 %).

III.6    Bereinigte Einnahmen

Die bereinigten Einnahmen des Landes Berlin lagen im Jahre 2003 mit 4 715 € je Einwohner um lediglich 3,6 % über denen des Jahres 1995 (4 550 €, Tabelle III.14). Auch die finanzschwachen Flächenländer West wiesen im gleichen Zeitraum einen ähnlich geringen Zuwachs auf (+2,4 %). Dagegen war der Einnahmenzuwachs bei Hamburg, gemessen an langfristigen Erwartungswerten, zwar nicht kräftig, fiel aber doch wesentlich deutlicher aus (+7,3 %). Auffällig ist bei allen drei Einnahmenverläufen: In den Jahren 1999 und 2000, teilweise auch im Jahr 1998, wurde ein deutlich höheres Einnahmenniveau erreicht als in den Folgejahren. Im Falle von Berlin – und bezogen auf die Jahre 2000 und 2003 – beläuft sich der Unterschied auf 9,0 %. Maßgeblich für den Einnahmeneinbruch ab dem Jahre 2001 war die insgesamt und gesamtwirtschaftlich unzufriedenstellende Entwicklung der Steuereinnahmen.

Tabelle III.14:       Bereinigte Einnahmen (ohne Einnahmen aus der Aktivierung von Vermögen)
in Euro je Einwohner

 

BE
(Euro je EW)

HH
(Euro je EW)

BE in % von HH

FFW
(Euro je EW)

BE in % von FFW

1995

4 550

4 410

103,2

3 310

137,5

1996

4 692

4 521

103,8

3 373

139,1

1997

4 856

4 338

111,9

3 312

146,6

1998

4 986

4 656

107,1

3 416

146,0

1999

5 113

4 898

104,4

3 500

146,2

2000

5 139

4 942

104,0

3 575

143,7

2001

4 951

4 536

109,1

3 415

145,0

2002

4 703

4 764

98,7

3 375

139,3

2003

4 715

4 734

99,6

3 389

139,1

Quelle: [Berlin und Hamburg] Haushaltsabschlüsse, [FFW] Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen. Hamburg: Steuereinnahmen nach Länderfinanzausgleich (»Hamburg verbleibende Steuern«).

Tabelle III.15 zeigt die Struktur der bereinigten Einnahmen im Jahr 2003. Knapp die Hälfte der bereinigten Einnahmen (47,0 %) sind Steuereinnahmen, einschließlich des Länderfinanzausgleiches (ohne Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen) sogar annähernd zwei Drittel (62,9 %). Die Leistungen des Bundes (insbesondere Bundesergänzungszuweisungen, Zuweisungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben) stellen ein weiteres Viertel (23,4 %) der Einnahmen; davon sind 13,0 % Sonderbedarfs-Bundesergänzungs­zuweisungen.

Tabelle III.15:       Die Struktur der Einnahmen im Jahr 2003

 

BE

HH

FFW

Euro je EW

%

Euro je EW

%

Euro je EW

%

1.

Bereinigte Einnahmen

4 796

100,0%

5 077

100,0%

3 444

100,0%

 

Steuereinnahmen

2 252

47,0%

3 829

75,4%

2 257

65,5%

 

Einnahmen aus LFA

762

15,9%

0

0,0%

55

1,6%

 

Zahlungen vom Bund

1 123

23,4%

247

4,9%

342

9,9%

 

                darunter SoBEZ

624

13,0%

0

0,0%

0

0,0%

 

Verwaltungseinnahmen

495

10,3%

546

10,8%

616

17,9%

 

Vermögensveräußerungen

81

1,7%

342

6,7%

113

3,3%

Quelle: [Berlin und Hamburg] Haushaltsabschlüsse, BMF, [FFW] BMF, eigene Berechnungen. Hamburg: Steuereinnahmen nach Länderfinanzausgleich  (»Hamburg verbleibende Steuern«).

III.7    Steuereinnahmen

Die Steuereinnahmen Berlins lagen im Jahre 2003 mit 2 254 € je Einwohner um 2,5 % unter denen des Jahres 1995; in Hamburg hingegen lagen sie um 11,3 % höher, in den finanzschwachen Flächenländern waren sie annähernd unverändert (+ 0,8 %). Seit dem Jahre 2000 sind die Steuereinnahmen überall deutlich zurückgegangen; seinerzeit lagen die Steuereinnahmen je Einwohner in Berlin um 9,9 % über denen des Jahres 1995, in Hamburg um 19,0 % und in den finanzschwachen Flächenländern West um 9,7 %.

Die negative Entwicklung der Einnahmen seit dem Jahre 2001 ist zurückzuführen auf die steuerreform- und konjunkturbedingten Einbrüche, von denen im Grundsatz alle Ebenen betroffen waren – Berlin im Vergleich allerdings deutlich stärker. In Berlin tritt darüber hinaus der Effekt einer besonderen Steuerschwäche hinzu, die struktureller Natur ist. So ist auffällig, dass Berlin im Jahre 2003 mit 2 254 € je Einwohner gerade knapp die Steuerkraft der finanzschwachen Flächenländer West (2 255 €/EW) erreicht. Dies ist für einen Stadtstaat, der zugleich Metropole und Hauptstadt ist, mehr als ungewöhnlich und unbefriedigend. Auch in den Jahren zuvor lag die Steuerkraft nur vorübergehend und auch nur unwesentlich über der Steuerkraft der finanzschwachen Flächenländer West (Tabelle III.16). Gegenüber Hamburg – nach Länderfinanzausgleich – lag Berlin, sieht man vom Jahre 1995 ab, stets bei weniger als zwei Dritteln des Steueraufkommens. Im Jahre 2003 beliefen sich die Steuereinnahmen Berlins je Einwohner auf 58,8 % des hamburgischen Aufkommens; gegenüber dem Vorjahr (58,0 %) hat sich damit eine geringfügige Verbesserung ergeben.

Abbildung III.3:          Pro-Kopf-Steuereinnahmen des Landes Berlin in Relation zu Hamburg (BE/HH), Bremen (BE/HB) und den finanzschwachen Flächenländern West (BE/FFW) in %


Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen. Hamburg: Steuereinnahmen nach Länderfinanzausgleich (»Hamburg verbleibende Steuern«).


Tabelle III.16:       Steueraufkommen in Euro je Einwohner

 

BE
(Euro je EW)

HH
(Euro je EW)

BE in % von HH

FFW
(Euro je EW)

BE in % von FFW

1995

2 311

3 397

68,0

2 264

102,1

1996

2 214

3 527

62,8

2 274

97,4

1997

2 301

3 427

67,1

2 252

102,2

1998

2 370

3 769

62,9

2 346

101,0

1999

2 505

4 028

62,2

2 452

102,2

2000

2 540

4 044

62,8

2 484

103,3

2001

2 374

3 652

65,0

2 370

100,2

2002

2 235

3 856

58,0

2 272

98,4

2003

2 254

3 824

58,9

2 255

100,0

Quelle: [Berlin und Hamburg] Haushaltsabschlüsse, [FFW] Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen. Hamburg: Steuereinnahmen nach Länderfinanzausgleich (»Hamburg verbleibende Steuern«).

Die strukturelle Steuerkraftschwäche des Landes Berlin ist maßgeblich bestimmt durch die Schwäche der kommunalen Steuerkraft. Im Jahre 2003 hatte Berlin kommunale Steuereinnahmen in Höhe von 626 € je Einwohner, die sich auf etwa die Hälfte (50,4 %) der hamburgischen Steuereinnahmen (1 242 € je Einwohner) beliefen (Tabelle III.17; vgl. auch Abbildung III.3, rechte Teilgraphik). Auch Bremen lag mit 967 € je Einwohner um 54,5 % über den Berliner Einnahmen. Die kommunale Steuerschwäche ist für Berlin deshalb so belastend, weil die Mindereinnahmen in diesem Bereich zur Zeit nur zu rund der Hälfte im Länderfinanzausgleich ausgeglichen werden.



Tabelle III.17:        Steuereinnahmen im Jahr 2003 in Euro je Einwohner

 

Berlin

HH

HB

FFW

FO

A

Anteil an den Gemeinschaftssteuern

1 426

2 517

1 637

1 496

1 546

1

Einkommen- und Körperschaftsteuer

697

1 662

874

758

220

2

Umsatz- und Einfuhrumsatzsteuer

670

644

590

649

1 302

3

Gewerbesteuerumlage

22

116

103

56

15

4

Zinsabschlagsteuer

37

95

69

33

9

5

nachrichtlich: LFA

0

-268

0

0

0

B

Landessteuern

202

333

199

214

141

1

Vermögensteuer

2

9

2

2

0

2

Erbschaftsteuer

46

99

40

29

4

3

Grunderwerbsteuer

65

98

27

51

29

4

Kraftfahrzeugsteuer

58

72

71

94

78

5

Rennwett- und Lotteriesteuer

22

44

24

27

15

6

Feuerschutzsteuer

3

3

4

4

3

7

Biersteuer

7

8

32

7

12

C

Gemeindesteuern der Stadtstaaten bzw. Steuereinnahmen der Gemeinden in den Flächenländern

626

1 242

967

545

303

1

Grundsteuern

175

188

201

115

85

2

nachrichtl: Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital (brutto)

209

711

542

245

132

3

Gewerbesteuer netto (./. Gewerbesteuerumlage)

168

541

401

162

104

4

Anteil an der Lohn-/ veranlagten Einkommensteuer

240

443

271

232

81

5

Anteil an der Umsatzsteuer

37

62

49

27

29

6

Zuschlag zur Grunderwerbsteuer

0

0

35

0

0

7

Vergnügungsteuer

3

6

6

4

2

8

Hundesteuer

3

1

2

3

2

9

sonstige Gemeindesteuern

1

1

1

1

0

Gesamtsteueraufkommen

D

Steuereinnahmen der Länder ohne Gemeindesteuern (D = A + B), ohne LFA in HH

1 628

2 582

1 836

1 711

1 687

E

Gesamte Steuereinnahmen (Länder- und Gemeindeebene), ohne LFA in HH

2 254

3 824

2803

2 255

1 990

Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen.

Die Steuereinnahmen je Einwohner nach Länderfinanzausgleich und unter Einschluss von Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen zeigt die nachfolgende Abbildung III.4, jeweils in Relation zu den Vergleichsländern. Berlin lag in der Vergangenheit – mit Abweichungen in den einzelnen Jahren – bei etwa 90 % der Aufkommenskraft Hamburgs und etwa 95 % von Bremen. Seit dem Jahre 2002 haben sich diese Relationen wesentlich verschlechtert (83 % gegenüber Hamburg, 92 % gegenüber Bremen). Die Einnahmenverluste beim unmittelbaren Steueraufkommen Berlins konnten damit durch den Länderfinanzausgleich nicht wettgemacht werden. Gegenüber den finanzschwachen Flächenländern West weist Berlin ein Mehr­aufkommen von etwa 30 % auf; dies ist im Wesentlichen Ergebnis der besonderen Einwohnerwertung der Stadtstaaten im Länderfinanzausgleich.  

 


Abbildung III.4:          Pro-Kopf-Steuerkraft (Länder- und Gemeindesteuern) nach Länderfinanzausgleich (einschließlich Fehlbetrags-BEZ) in %


Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen. Hamburg: Steuereinnahmen nach Länderfinanzausgleich (»Hamburg verbleibende Steuern«).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



III.8   Verschuldung, Kreditfinanzierungsquote, Begrenzung der Nettokreditaufnahme

 

Der Schuldenstand des Landes Berlin hat sich in den zurückliegenden Jahren rapide erhöht. Beliefen sich die Schulden am Kreditmarkt zum 1. Januar 1991 auf lediglich 6,4 Mrd €, so betrugen sie zum Jahresende 2003 48,7 Mrd €, das ist mehr als eine Versiebenfachung und Ausdruck einer notlagenbedingten Schuldendynamik.

Abbildung III.5:          Schuldenstände in Euro je Einwohner


Schulden am Kapitalmarkt ohne Verwaltungsschulden und ohne Kassenverstärkungskredite
Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen

Zwischen 1995 und 2003 haben sich die Schuldenstände je Einwohner in Berlin mehr als verdoppelt (1995: 6 209 € je Einwohner; 2003 14 370 € je Einwohner, Abbildung III.5). Im gleichen Zeitraum ist der Schuldenstand Hamburgs lediglich von 7 824 €/Einwohner auf 11 175 €/Einwohner, mithin also um gut 40 %, angestiegen. Lag Berlin bei den Schulden je Einwohner im Jahre 1995 noch um etwa 21 % unter dem hamburgischen Niveau, so übertraf das Schuldenniveau im Jahre 2003 den hamburgischen Vergleichswert um knapp ein Drittel (28,6 %).

Ursächlich für die Entwicklung des Schuldenstandes waren und sind die Primärdefizite des Haushalts. Abbildung III.6 zeigt die Entwicklung zwischen 1991 und 2003. Bis 1995 steigen die Primärdefizite rapide an, bedingt durch die viel zu schnelle Rückführung der Bundeshilfe für Berlin; zwischen 1991 (1 080 Mio €) und 1995 (5 134) verfünffachte sich das Primärdefizit.

Die Entwicklung zwischen 1995 und 2000 zeigt die stetige Rückführung des Primärdefizits als Folge einer erfolgreichen Konsolidierungspolitik in Berlin. Im Jahre 2001 schnellte das Primärdefizit erneut (von 1 547 Mio € im Jahre 2000) auf 3 758 Mio € hoch; hieran war die einmalige Kapitalzuführung an die Bankgesellschaft Berlin in Höhe von 1 755 Mio € beteiligt. Die strukturelle, auch in den Folgejahren fortwirkende Komponente ergab sich jedoch aus dem nachhaltigen Einbruch der Steuereinnahmen.

Abbildung III.6:         Primärdefizite 1991 bis 2003 (Mio €)


Primärdefizit: bereinigte Einnahmen ohne Einnahmen aus der Aktivierung von Vermögen abzüglich Primärausgaben (bereinigte Ausgaben ohne Zinsausgaben). Zum einfacheren Verständnis wurden die Primärdefizite mit positivem Vorzeichen abgetragen.


Abbildung III.7:         Finanzierungsdefizite 1991 bis 2003 (Mio €)


Finanzierungsdefizit: bereinigte Einnahmen abzüglich bereinigte Ausgaben. Zum einfacheren Verständnis wurden die Finanzierungsdefizite mit positivem Vorzeichen abgetragen.


Die Finanzierungsdefizite des Haushalts (Abbildung III.7) spiegeln prinzipiell ein gleiches Bild. Gegenüber den Primärdefiziten sind die Finanzierungsdefizite um den Betrag der Zinsausgaben erhöht, dann aber vermindert um die Einnahmen aus der Aktivierung von Vermögen. Da die Vermögensaktivierungen in der Vergangenheit teilweise sehr hoch waren, ist der Verlauf der Finanzierungsdefizite in gewisser Weise uneinheitlich und nicht in gleicher Weise einfach zu deuten wie der Verlauf der Primärdefizite. Klar erkennbar ist jedoch der Anstieg der Finanzierungsdefizite in den Jahren 1991 bis 1996. Insbesondere zwischen 1997 und 2000 hatten Vermögensveräußerungen sehr nachhaltigen  Einfluss auf die  Höhe der  Finanzierungsdefizite, die dadurch im  Niveau deutlich ge-

 

drückt werden konnten. Mit dem Jahre 2001 schnellt das Finanzierungsdefizit wieder deutlich nach oben.

Die fortgeschriebenen Eckwerte der Finanzplanung von Berlin 2003 bis 2007 (Tabelle III.18) zeigen auf, dass sich trotz nachhaltiger Ausgabenabsenkung die Neuverschuldung auch im Jahre 2007 noch auf etwa 2,7 Mrd € belaufen wird; das sind 13,1 % der bereinigten Ausgaben. Im gesamten Zeitraum werden die Investitionsausgaben weiterhin unter der jeweils für die Ausfinanzierung des Haushalts erforderlichen Neuverschuldung liegen.

Das wichtige Zwischenziel der Finanzpolitik, der Ausgleich des Primärhaushaltes (d.h. der Ausgaben und Einnahmen ohne Berücksichtigung der Zinsausgaben und der Einnahmen aus der Aktivierung von Vermögen), kann trotz der Einnahmeneinbrüche nach heutigem Erkenntnisstand voraussichtlich im Jahre 2007 erreicht werden. Der Finanzierungssaldo wird gegenüber dem Jahre 2002 auf 2,7 Mrd € zurückgeführt, die Primärausgaben (das sind die Ausgaben ohne Zinsausgaben) werden gegenüber dem Jahr 2003 um 5,7 % zurückgeführt. Die Zinsausgaben ebenso wie der Schuldenstand steigen zwischenzeitlich jedoch um rd. 30 %.

Tabelle III.18:        Fortgeschriebene Eckwerte der Finanzplanung 2003 bis 2007,
Stand 18. März 2004 (Mio €)

 

2002

2003

2004

2005

2006

2007

Primärausgaben

18 872

18 421

18 604

18 092

17 731

17 379

Zinsausgaben

2 194

2 255

2 387

2 617

2 782

2 935

bereinigte Ausgaben

21 066

20 675

20 991

20 709

20 513

20 314

 

Primärsaldo

-2 933

-2 432

-1 978

-1 455

-599

+113

Finanzierungssaldo

-4 869

-4 412

-3 954

-3 912

-3 221

-2 662

 

Neuverschuldung

6 043

4 064

5 345

4 290

3 217

2 674

Schuldenstand1)

47 505

51 749

56 998

61 234

64 399

67 022

2002, 2003: Haushaltsabschlüsse; 2004, 2005: Haushaltsplan von Berlin 2004/2005; ab 2006 Fortschreibung der Finanzplanung 2003 bis 2007    1) Kapitalmarktschulden, Schulden bei öffentlichen Verwaltungen und Kassenverstärkungskredite

III.9   Zusammenfassung

Das Land Berlin befindet sich seit längerem in einer äußerst schwierigen haushalts- und finanzpolitischen Situation. Dies wird besonders deutlich bei einem Vergleich der Schuldenstände je Einwohner sowie der Zinslasten.

Die Konsolidierungsleistungen Berlins in der Vergangenheit waren erheblich. Auch diese Anstrengungen haben angesichts der insgesamt unzureichenden Finanzausstattung nicht verhindern können, dass Berlin in eine extreme Haushaltsnotlage geraten ist und deshalb auch bei den investiven Ausgaben erhebliche Einschnitte vornehmen musste. Berlin wird sich trotz weiterer Konsolidierung bis 2007 aus dieser Situation nicht aus eigener Kraft befreien können.

IV.         Verwendung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen im Berichtsjahr 2003

Die SoBEZ werden nach § 11 Abs. 4 FAG geltender Fassung eingesetzt

            zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten sowie

            zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft.

Der Abbau teilungsbedingter Sonderlasten umfasst sowohl den bestehenden infrastrukturellen Nachholbedarf (»investiver Einsatz der SoBEZ«) als auch sonstige Sachverhalte, die spezifisch so nur in den neuen Ländern und Berlin auftreten. Die Berechnung der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft erfordert ein eigenes Berechnungsmodell mit einem eindeutigen Bezugssystem. Einzelheiten zu beiden Sachverhalten ergeben sich aus der nachfolgenden Darstellung.

IV.1     Der investive Einsatz der SoBEZ

Der Nachweis der Verwendung der Sonderbedarfs-BEZ folgt dem vom Bundesministerium der Finanzen vorgegebenen Schema, das einheitlich für alle neuen Länder und Berlin Anwendung findet:

 

1.

 

Investitionsausgaben für Infrastruktur
Sachinvestitionen (HGr. 7, Gr. 812, OGr. 82)
investive Zuweisungen und Zuschüsse an den öffentlichen Bereich (OGr. 88)
Investitionszuschüsse an andere Bereiche (OGr. 89)

2.

abzüglich

Investitionseinnahmen für Infrastrukturinvestitionen
Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich (OGr. 33)
Beiträge und Zuschüsse für Investitionen (OGr. 34)

3.

gleich

eigenfinanzierte Investitionen für Infrastruktur

4.

abzüglich

anteiliger Finanzierungssaldo für Infrastrukturinvestitionen
Finanzierungssaldo
abzüglich Investitionsausgaben insgesamt
zuzüglich Investitionsausgaben für Infrastruktur (s. Zeile 1)

5.

gleich

aus SoBEZ finanzierte Infrastrukturinvestitionen

6.

(nachrichtlich)

erhaltene SoBEZ

 

In Zeile 1 werden zunächst die Investitionsausgaben für Infrastruktur ermittelt; es handelt sich um die Sachinvestitionen und die investiven Zuweisungen und Zuschüsse. In Zeile 2 werden die zweckgebundenen investiven Einnahmen abgesetzt. In Zeile 3 ergeben sich die eigenfinanzierten Investitionen für Infrastruktur.

In  Zeile 4 wird der anteilige Finanzierungssaldo für Infrastrukturinvestitionen ermittelt; im ursprünglichen Berechnungsschema stand hier die Nettokreditaufnahme, doch ist es aus Gründen der korrekten Periodisierung sinnvoller, auf den Finanzierungssaldo zurückzugreifen (siehe hierzu auch die Erläuterungen im Fortschrittsbericht des Landes Berlin 2002). Die Größe, die hier ermittelt wird, beschreibt – anders als die Bezeichnung nahelegt –, in welchem Umfange der Finanzierungssaldo durch andere Verwendungen außerhalb der Infrastrukturinvestitionen verursacht ist. Die entscheidende Schwäche des Berechnungsschemas entsteht an dieser Stelle, indem fingiert wird, die anderen Verwendungen seien ausschließlich investiver Natur. Das trifft im Falle von Berlin jedoch nicht zu. Die Schwäche wird offenkundig, wenn man vereinfachend (aber in längerfristiger Betrachtung stets korrekt) unterstellt, Finanzierungssaldo und Nettokreditaufnahme seien gleich groß. Das Berechnungsschema unterstellt dann offenkundig, die Nettokreditaufnahme werde ausschließlich dafür verwendet, um investive Ausgaben zu finanzieren. Angesichts der extremen Haushaltsnotlage ist Berlin jedoch gezwungen, auch große Teile seiner konsumtiven Ausgaben durch Kredit zu finanzieren. Damit aber vermag das Berechnungsschema keine korrekten Ergebnisse zu liefern.

 

Tabelle IV.1:          Berechnung der aus den SoBEZ finanzierten Investitionen unter Einbeziehung des Finanzierungssaldos in Mio Euro

 

 

2000

2001

2002

2003

 

1.

Investitionsausgaben für Infrastruktur

1 531

1 242

1 082

1 142

 

 

Sachinvestitionen (HGr. 7 + Gr. 812 + Ogr. 82)

419

355

313

286

 

 

Investive Zuweisungen und Zuschüsse an den öffentlichen Bereich (Ogr. 88)

68

48

46

76

 

 

Investitionszuschüsse
an andere Bereiche (Ogr. 89)

1 045

839

723

780

 

2.

Investitionseinnahmen für Infrastrukturinvestitionen

591

528

476

453

 

 

Zuweisungen für Investitionen aus dem
öffentlichen Bereich (OGr. 33)

445

420

401

401

 

 

Beiträge und Zuschüsse für Investitionen
(OGr. 34)

146

108

75

52

 

3.

eigenfinanzierte Investitionen für
Infrastruktur (1. – 2.)

940

714

606

689

 

4.

anteiliger Finanzierungssaldo

-1 866

-2 826

-4 132

-3 738

 

 

Finanzierungssaldo

-2 553

-3 488

-4 869

-4 413

 

 

abzgl. Investitionsausgaben insgesamt

2 218

1 904

1 818

1 817

 

 

zzgl. Investitionsausgaben für Infrastruktur

1 531

1 242

1 082

1 142

 

5.

aus SoBEZ finanzierte Infrastrukturinvestitionen (3. + 4.)

-926

-2 112

-3 527

-3 049

 

6.

empfangene SoBEZ
(einschließlich ehemaliger IfG-Mittel)*

2 001

2 001

2 003

2 003

 

nachrichtlich in Euro je Einwohner

 

3.

eigenfinanzierte Investitionen für
Infrastruktur (1. – 2.)

278

211

179

203

 

5.

aus den SoBEZ finanzierte
Investitionen (3. + 4.)

-274

-624

-1 040

-899

 

6.

empfangene SoBEZ
(einschließlich ehemalige IfG-Mittel)*

591

591

591

591

Abweichungen in den Summen rundungsbedingt. Quelle: eigene Berechnungen     * Die im Jahr 2002 noch nachträglich geflossenen IfG-Mittel an das Land Berlin in Höhe von 51 Mio Euro wurden als investive Einnahmen in der Ogr. 33 verbucht und nicht den im Jahr 2002 geflossenen SoBEZ zugeschlagen.

 

 

 

In keinem Falle kann aus einem negativen Rechenergebnis auf eine »Fehlverwendung« von zugeflossenen Solidarpakt-Mitteln geschlossen werden. Nachgewiesen ist dafür etwas anderes: dass Teile der Nettokreditaufnahme für die Finanzierung konsumtiver Ausgaben eingesetzt wurden. Ein derartiger Nachweis ist aber weder Absicht noch Sinn des schematisierten SoBEZ-Verwendungsnachweises.

Das hier zu verwendende Berechnungsschema ist angesichts der besonderen Verhältnisse im Land Berlin für den beabsichtigten investiven Verwendungsnachweis nicht geeignet. Faktisch führt die Berechnungsmethode des Bundes dazu, dass bei einem Land, in dem die Nettokreditaufnahme das Volumen der Investitionen überschreitet, unausweichlich eine scheinbare »Fehlverwendung« der SoBEZ ausgewiesen wird. Damit wird die besondere Situation eines Haushaltsnotlagenlandes offenkundig nicht zutreffend erfasst. Über diese Feststellung hinaus ist eine weitergehende Kommentierung des Berechnungsergebnisses nicht sinnvoll. Anzumerken wäre lediglich noch, dass das Land Berlin die bestimmungsgemäße Verwendung der früheren IfG-Mittel im gesamten Zeitraum von 1995 bis 2001 nachgewiesen hat.

IV.2     Ausgleich der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft (UFK)

Die Verwendung der SoBEZ zum Ausgleich der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft ist nach den Ausführungen in Kapitel III zur Steuerschwäche Berlins offenkundig. Der Vergleich mit Hamburg (Tabelle IV.2) zeigt, dass die unterproportionale kommunale Finanzkraft des Landes Berlin im Jahre 2003 bei über 600 € je Einwohner (gut 2,1 Mrd €) lag. Sie schwankte im Zeitablauf und belief sich im Jahre 1999 sogar schon einmal auf 750 € je Einwohner (rd. 2,5 Mrd €). Der Rückgang der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft des Landes Berlin gegenüber Hamburg in 2003 ist auf das schlechte Ergebnis des Landes Hamburg bei den kommunalen Steuereinnahmen zurückzuführen (niedrigster Wert seit 1997).

Hamburg weist zwar eine vergleichsweise hohe Steuerkraft auf, liegt aber keineswegs an der Spitze der deutschen Großstädte. Die kommunale Steuerkraft Hamburgs im Jahre 2002, gemessen am Durchschnitt der Großstädte, lag bei einem Index von 135 (Durchschnitt der deutschen Großstädte: 100).[3] Damit nimmt Hamburg den vierten Platz im Großstadtvergleich ein. Den Spitzenplatz hält (nicht ganz überraschend) Frankfurt am Main mit 181 % der durchschnittlichen kommunalen Steuerkraft, gefolgt von Düsseldorf, 36 % über dem Durchschnitt, München und Hamburg, beide rd. 35 %.

Wie schon im letzten Fortschrittsbericht sei auch das Land Bremen für eine Gegenüberstellung herangezogen. Allerdings stellt sich die Frage, ob Bremen – angesichts der dort fortbestehenden schwierigen Haushaltssituation, aber auch mit Blick auf die sehr viel geringere Einwohnerzahl – als belastbarer Vergleichsmaßstab dienen kann. Im Jahre 2003 ergibt sich nach diesem Vergleich eine unterproportionale kommunale Finanzkraft des Landes Berlin in Höhe von 340 € je Einwohner; hochgerechnet auf die Einwohnerzahl bedeutet dies Mindereinnahmen in Höhe von rd. 1,2 Mrd €.

Tabelle IV.2:          Abschätzung der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft des Landes Berlin

unter Verwendung des Kommunalsteueraufkommens des Landes Hamburg

 

Gemeindesteuern in Berlin

Gemeindesteuern in Hamburg

UFK des Landes  Berlin

UFK, hochgerechnet auf die Berliner Bevölkerung

 

Euro je Einwohner

Mio Euro

 

(1)

(2)

(3)

(4)

1995

585,7

1 070,9

485,3

1 683

1996

593,7

1 120,4

526,7

1 827

1997

611,8

1 163,5

551,7

1 903

1998

654,7

1 271,3

616,6

2 108

1999

673,9

1 422,0

748,1

2 538

2000

701,7

1 377,9

676,3

2 287

2001

653,2

1 273,8

620,6

2 102

2002

633,9

1 329,4

695,5

2 359

2003

626,2

1 242,2

616,0

2 087

 

unter Verwendung des Kommunalsteueraufkommens des Landes Bremen

 

Gemeindesteuern in Berlin

Gemeindesteuern in Bremen

UFK des Landes  Berlin

UFK, hochgerechnet auf die Berliner Bevölkerung

 

Euro je Einwohner

Mio Euro

 

(1)

(2)

(3)

(4)

1995

585,7

830,3

244,6

850

1996

593,7

765,4

171,7

596

1997

611,8

806,8

195,0

672

1998

654,7

884,3

229,6

786

1999

673,9

897,3

223,4

757

2000

701,7

906,5

204,9

694

2001

653,2

864,6

211,4

714

2002

633,9

846,0

212,1

719

2003

626,2

966,6

340,4

1 153

Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 2, Tabelle 4.3, eigene Berechnungen

Bremen lag im Jahre 2002 bei einem Index der kommunalen Steuerkraft von 86, d.h. deutlich unter dem Durchschnitt der deutschen Großstädte.

Teile der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft werden bereits durch den Länderfinanzausgleich (einschließlich Fehlbetrags-BEZ) ausgeglichen, so dass es insoweit keines Ausgleichs durch die SoBEZ bedarf. Den hierfür erforderlichen Berechnungsschritt unternimmt die nachstehende Übersicht (Tabelle IV.3).



Tabelle IV.3:          Bestimmung der zum Ausgleich der unterproportionalen Gemeindesteuerkraft erforderlichen SoBEZ in Mio Euro

im Vergleich zu Hamburg

 

2000

2001

2002

2003

a)

Kommunalsteueraufkommen

2 375

2 210

2 149

2 122

b)

UFK 1)

2 287

2 102

2 359

2 087

 

davon finanziert durch:

b.1)

LFA + Fehlbetrags-BEZ

389

352

359

382

b.2)

SoBEZ

1 898

1 750

1 996

1 705

 

nachrichtlich:

c)

%-Anteil der SoBEZ zum Ausgleich der UFK

94,8

87,3

99,7

85,1

 

im Vergleich zu Bremen

 

2000

2001

2002

2003

a)

Kommunalsteueraufkommen

2 375

2 210

2 149

2 122

b)

UFK 1)

694

714

719

1 153

 

davon finanziert durch:

b.1)

LFA + Fehlbetrags-BEZ

389

352

359

382

b.2)

SoBEZ

305

362

359

771

 

nachrichtlich:

c)  

%-Anteil der SoBEZ zum Ausgleich der UFK

15,2

18,1

17,9

38,5

Quelle: eigene Berechnungen; 2001 bis 2003 unter Verwendung der vorläufigen LFA-Abrechnung   
1) Tabelle IV.2, Spalte (4), S. 45

Von den unterdurchschnittlichen Kommunalsteuereinnahmen gegenüber Hamburg im Jahre 2003 (2 087 Mio €) wurden hiernach lediglich 382 Mio € durch den Länderfinanzausgleich ausgeglichen; 1 702 Mio € waren für den restlichen Ausgleich erforderlich. Damit waren 85,1 % der SoBEZ allein für den Ausgleich der unterproportionalen kommunalen Steuerkraft einzusetzen. Würde man hingegen Bremen zum Vergleich heranziehen, so wäre von den unterdurchschnittlichen Kommunalsteuereinnahmen (1 153 Mio €) ein Drittel (382 Mio €) bereits durch den Länderfinanzausgleich ausgeglichen; zwei Drittel wären durch SoBEZ auszugleichen.

 

IV.3     Zusammenfassende Verwendungsrechnung der SoBEZ

Die zusammenfassende Verwendungsrechnung ist nachfolgend dargestellt. Zu den bereits vorangehend dargestellten Sachverhalten – investiver Einsatz der SoBEZ und Ausgleich der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft – treten noch die Leistungen nach den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR (AAÜG) hinzu. Auf die Erörterung weiterer Sachverhalte, die teilungsbedingte Sonderlasten darstellen, wird in Absprache mit den neuen Ländern verzichtet; zu nennen wären beispielsweise die Beseitigung von Altlasten im Umweltbereich, Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen oder die (teilweise) Übernahme der Personal-Mehrausstattung von Einrichtungen der ehemaligen DDR.

Tabelle IV.4:          Zusammenfassende Verwendungsrechnung der SoBEZ für das Land Berlin in Mio Euro (Bandbreiten)

 

2000

2001

2002

2003

A.

aus SoBEZ finanzierte
Infrastrukturinvestitionen unter Einbeziehung des
Finanzierungssaldos 1)

-926

-2 112

-3 527

-3 049

 

B.

Ausgleich der UFK2)

 

 

 

 

 

ggü. Hamburg

1 898

1 750

1 996

1 705

 

 

bis

bis

bis

bis

 

ggü. Bremen

305

362

359

771

 

C.

AAÜG

152

186

227

209

 

= A. + B. + C

 

 

 

 

 

ggü. Hamburg

1 124

-176

-1 304

-1 135

 

 

bis

bis

bis

bis

 

 ggü. Bremen

-469

-1 564

-2 941

-2 069

 

D. SoBEZ

2 003

2 003

2 003

2 003

 

= (A + B + C) – D

 

 

 

 

 

ggü. Hamburg

-879

-2 179

-3 307

-3 138

 

 

bis

bis

bis

bis

 

ggü. Bremen

-2 472

-3 567

-4 944

-4 072

zuzüglich weiterer teilungsbedingter Sonderlasten (z.B. im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, der Beseitigung von Altlasten im Umweltbereich, usw.)

nicht beziffert

Quelle: eigene Berechnungen     1) Tabelle IV.1, Zeile 5, S. 43     2) Tabelle IV.3, jeweils Zeile b.2, S. 46

Die zusammenfassende Verwendungsrechnung endet mit überwiegend negativen Zahlenwerten; entscheidend beeinflusst wird dieses Ergebnis durch das für Berlin ungeeignete Berechnungsschema zum investiven Einsatz der SoBEZ.

Die ländereinheitliche Verwendungsrechnung ist deshalb insgesamt wenig zufriedenstellend; im Falle des Landes Berlin zeichnet sie sogar ein irreführendes Bild. Eine zutreffendere Darstellung müsste von den eigenfinanzierten Infrastrukturausgaben ausgehen – im Jahre 2003 in Höhe von 689 Mio € – und daneben die UFK und die Ausgaben nach dem AAÜG berücksichtigen. Hiernach ergibt sich im Vergleich mit Hamburg eine SoBEZ-Verwendung von 2 603 Mio €, die deutlich (um rd. 30 %) über den zugeflossenen SoBEZ (2 003 Mio €) liegt. Im Vergleich mit Bremen ergäben sich aus diesen Positionen zwar lediglich 1 669 Mio €, doch träten auch hier die weiteren (in vorliegendem Zusammenhang nicht quantifizierten) teilungsbedingten Sonderlasten noch hinzu.

 

 

Diese Art von Betrachtung ist den ländereinheitlichen Fortschrittsberichten allerdings nicht aufgegeben, weil die schematisierte Darstellung gerade die früheren (dort auf das IfG beschränkten) Einzelnachweise ersetzen soll. Sie wird deshalb hier auch nicht weiter vertieft.

 

 

Tabelle IV.5:          Tatsächliche Verwendung der SoBEZ im Jahr 2003
in Mio Euro (Skizze)

 

 

Referenz Hamburg

Referenz Bremen

A.

eigenfinanzierte Investitionen für
Infrastruktur (Berlin) 1)

689

689

B.1

durch SoBEZ finanzierte UFK ggü. Hamburg2)

1 705

 

B.2

durch SoBEZ finanzierte UFK ggü. Bremen 2)

 

771

C.

AAÜG

209

209

D.

tatsächliche Verwendung der SoBEZ,
Skizze (A + B + C)

2 603

1 669

 

zuzüglich weiterer teilungsbedingter Sonderlasten (z.B. im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, der Beseitigung von Altlasten im Umweltbereich, usw.)

nicht beziffert

 

nachrichtlich:

 

empfangene SoBEZ (einschließlich ehemalige IfG-Mittel)

2 003

2 003

2003: Ist   1) Tabelle IV.1, Zeile 3;      2) Tabelle IV.3, jeweils Zeile b.2  Quelle: eigene Berechnungen

 

V.            Maßnahmen zur Schließung der Infrastrukturlücke in Berlin im Berichtszeitraum

V.1        Beiträge des Landes Berlin zur Schließung der Infrastrukturlücke

Auf der Basis des empirischen Befundes, dass in den ostdeutschen Flächenländern und in Berlin Ende des Jahres 1999 teilungsbedingt noch erhebliche, wenn auch über die öffentlichen Aufgabenbereiche hinweg höchst unterschiedliche Infrastrukturlücken vorgelegen haben, gilt es die Fragen zu beantworten,

            ob und in welchem Umfang die Investitionstätigkeit im Land Berlin einen Beitrag zum Schließen der Infrastrukturlücke geleistet hat und

            ob die Infrastrukturinvestitionen primär in die Bereiche geflossen sind, die durch eine besonders markante Infrastrukturlücke gekennzeichnet sind.

Die Frage, ob die Infrastrukturinvestitionsaktivität in Berlin überhaupt ausreichend hoch war, um einen signifikanten Beitrag zum Schließen der Infrastrukturlücke leisten zu können, wird auf zwei Ebenen untersucht:

            auf der Basis der aggregierten Investitionsdaten im Vergleich zu Hamburg und

            anhand einer Analyse der Investitionsaktivität nach Aufgabenbereichen.

Abbildung V.1:           Investive Ausgaben in Euro je Einwohner


Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen.

Im Berichtsjahr 2003 lagen die investiven Ausgaben in Berlin wie im Vorjahr bei 536 Euro je Einwohner[4] und damit knapp 13 % unter dem Vergleichswert von Hamburg. Im Zeitraum von 1995 bis 2003 sind die Investitionsausgaben in Berlin um 42,6 % gesunken, während im gleichen Zeitraum Hamburg seine investiven Ausgaben um 8,7 % erhöhte (Abbildung V.1). Wie bereits im Kapitel III dargelegt, waren vom Investitionsrückgang insbesondere die Sachinvestitionen (Infrastrukturinvestitionen) betroffen, die im Jahr 2003 nur noch ein Drittel der Investitionen des Jahres 1995 betrugen.

Die Investitionszuschüsse haben sich im Zeitraum von 1995 bis 2003 nahezu halbiert, während in Hamburg nur ein moderater Rückgang zu verzeichnen war.

Abbildung V.2:           Anteil ausgewählter Aufgabenbereiche an den Infrastrukturausgaben in Berlin im Jahr 2003 in  %


Quelle: Eigene Berechnungen:

1.    Zentrale Verwaltung
2.    Öffentliche Sicherheit und Ordnung
3.    Rechtsschutz
4.    Schulen
5.    Hochschulen und sonstige Forschung
6.    Kultur
7.    Soziale Sicherung
8.    Sport und Erholung
12.  Verkehrsbereich insgesamt

Die Investitionsstruktur lässt sich anhand der Verteilung der Ausgaben auf die einzelnen Kerninfrastrukturbereiche nach dem vorläufigen Haushaltsabschluss 2003 erkennen. Ein Schließen der Infrastrukturlücke erfordert, dass öffentliche Infrastrukturinvestitionen insbesondere in jene Bereiche gelenkt werden, bei denen von einer besonders hohen Infrastrukturlücke auszugehen ist.

Abbildung V.2 zeigt, dass mehr als 31 % der Sachinvestitionsausgaben auf den Bereich »Verkehr« (Aufgabenbereich 12) und den Bildungsbereich (»Schulen«, Bereich 4; »Hochschulen«, Bereich 5) entfielen.

Das DIW hatte in seinem Gutachten »Infrastrukturausstattung und Nachholbedarf in Ostdeutschland« im Auftrag der neuen Länder und Berlins deren Infrastrukturausstattung quantifiziert und mit der in den alten Ländern verglichen; die Ergebnisse waren ausführlich in dem letztjährigen Fortschrittsbericht des Landes Berlin dargestellt worden (siehe dort, insbesondere S. 43 bis 45).


Die Berechnungen des DIW führten zu der Erkenntnis, dass in den neuen Ländern und Berlin erhebliche Infrastrukturlücken fortbestehen. Die DIW-Berechnungen zeigten auch, dass die Infrastrukturlücken über die öffentlichen Aufgabenbereiche hinweg recht unterschiedlich sind. Unter dem Vorbehalt von Mess- und Darstellungsproblemen gelangte das DIW zu der Erkenntnis, dass die Aufgabenbereiche Verkehr und Bildung die mit Abstand größten Infrastrukturdefizite aufweisen.

Hingegen sind in die Bereiche, in denen es nach der DIW-Untersuchung Ende des Jahres 1999 Verdachtsmomente in Richtung einer »infrastrukturellen Überausstattung« in den neuen Ländern gab, nur recht geringe Anteile der Infrastrukturinvestitionen geflossen. So entfielen 1999 auf den Bereich »Kultur« (Aufgabenbereich 6) 3,2 % und auf den Bereich »Soziales« (Aufgabenbereich 7) nur 1,5 % der Sachinvestitionsausgaben.

Im Einzelnen sei auf den Fortschrittsbericht 2002 des Landes Berlin verwiesen.

Abbildung V.3:           Eigenfinanzierte Infrastrukturinvestitionen in Berlin in Mio €


Quelle: Eigene Berechnungen.


Abbildung V.3 zeigt, wie sich die eigenfinanzierten Infrastrukturinvestitionen des Landes entwickelt haben. Zwischen 1995 und 2002 sind die eigenfinanzierten Infrastrukturinvestitionen von 2 059 Mio € auf 606 Mio € und damit auf rd. 30 % zurückgegangen. Im Jahr 2003 haben die eigenfinanzierten Infrastrukturinvestitionen erfreulicherweise wieder auf 689 Mio € (+ 13,7 %) zugenommen.

Tabelle V.1 stellt den Anteil der Aufgabenbereiche an den Baumaßnahmen in den Jahren 2000 bis 2003 dar; Basis sind die Kassenergebnisse des Statistischen Bundesamtes. Die Aufgabenbereichsabgrenzung ist allerdings nur eingeschränkt mit der des DIW-Infrastrukturgutachtens vergleichbar. Danach sind zwischen 2000 und 2003 die Ausgaben für Baumaßnahmen im Schulbereich deutlich zurückgegangen (von 35,7 auf 19,7 %). Im Bereich der Hochschulen hat es zwischen 2000 und 2002 eine deutliche Zunahme gegeben (von 16,7 auf 38,0 %; 2003: 30,3 %). Auch im Bereich des Straßenbaus war ein leichter Zuwachs zu verzeichnen (von 19,7 % auf 26,5 %). – Leider lässt die Kassenstatistik keine tiefergehende Abgrenzung zu und beschränkt sich auf eine grobe Darstellung der öffentlichen Aufgabenbereiche.

 

Abbildung V.4:           Investitionszuschüsse an andere Bereiche in Euro je Einwohner


Quelle: Eigene Berechnungen.

Tabelle V.1:           Anteil der Aufgabenbereiche an den Baumaßnahmen in den Jahren von 2000 bis 2003 in Berlin auf der Grundlage der Kassenstatistik in %

 

 

2000

2001

2002

2003

Schulen u. vorschulische Bildung

35,7

31,1

20,5

19,7

Hochschulen

16,7

27,8

38,0

30,3

Straßen

19,7

19,9

21,5

26,5

übrige Aufgabenbereiche

27,2

21,3

19,8

23,5

nachrichtlich: Bauinvestitionsvolumen in Mio Euro

299,7

236,1

180,1

132,1

Quelle: Eigene Berechnungen

 

 

 

Abbildung V.4 stellt die Investitionszuschüsse je Einwohner an andere Bereiche dar. Seit 1995 sind die Zuschüsse beständig zurückgegangen von 494 € je Einwohner auf 248 € je Einwohner im Jahre 2003, das bedeutet annähernd eine Halbierung der Zuschüsse. In Hamburg hingegen sind die Zuschüsse im gleichen Zeitraum annähernd unverändert geblieben.

Abschließend sei auch darauf hingewiesen, dass Berlin in erheblichem Umfange Ausgaben für die bauliche Unterhaltung tätigt, die dem Schließen der Infrastrukturlücke dienen, die aber nicht investiv, sondern konsumtiv veranschlagt sind. Beispielhaft seien hier das Sanierungsprogramm für Schul- und Sportstätten, die Übernahme des Schuldendienstes für Darlehen der Krankenhäuser und die Aufwendungshilfen zur Sanierung von Plattenbauten genannt. Allein das Volumen dieser drei Maßnahmen beläuft sich auf etwa 143 Mio €.

V.2        Zusammenfassendes Fazit zur Investitionstätigkeit in Berlin im Berichtszeitraum

Ein Schließen der Infrastrukturlücke würde es erforderlich machen, dass Berlin überproportionale Infrastrukturinvestitionen tätigt. Die Entwicklung der Sachinvestitionsaktivität macht jedoch offenkundig, dass Berlin in den vergangenen Jahren keinen Beitrag zum Abbau der Infrastrukturlücke leisten konnte und darüber hinaus in vielen Bereichen gezwungen ist, Erhaltungsinvestitionen zurückzustellen. Dies ist aus Sicht des Landes weder gewollt noch gewünscht, jedoch unmittelbare Folge der extremen Haushaltsnotlage.

 

 

VI.         Weitere überproportionale Leistungen des Bundes

Der »Aufbau Ost« wird nicht nur durch die SoBEZ finanziell abgesichert. Bund und Europäische Union gewähren den neuen Ländern und Berlin erhebliche weitere finanzielle Mittel, beispielsweise im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben (GA), der Finanzhilfen und der Strukturfonds. Im Rahmen des Solidarpakts II hat der Bund als »Korb II« ein über die SoBEZ hinausgehendes finanzielles Volumen von 51 Mrd € im Zeitraum 2005 bis 2019 zugesagt. Bestandteile sind u. a. die überproportionalen Mittelzuweisungen im Bereich der GA und der Finanzhilfen nach Art. 104 a Abs. 4 GG, investive EU-Strukturfondsprogramme (EFRE) und die Investitionszulage.

Während der Laufzeit des Solidarpakts I, der im Jahre 2004 endet, ist die Frage nach der Ausstattung des »Korbs II« noch nicht von Relevanz. Die folgende Darstellung soll jedoch eine Orientierung darüber ermöglichen, in welchem Umfange der Bund schon heute überproportionale Leistungen für die neuen Länder und Berlin erbringt. Aus Gründen der Überschaubarkeit bleiben die Zahlenangaben auf das Jahr 2003 beschränkt. Hinsichtlich der Daten wird auf Angaben der Zentralen Datenstelle der Landesfinanzminister (ZDL) zurückgegriffen.



Tabelle VI.1:          Überdurchschnittliche investive Zuweisungen und Finanzhilfen des Bundes im Jahre 2003

 

 

Berlin

neue Länder einschl. Berlin

alte Länder ohne Berlin

überdurch-schnittliche Zuweisungen und Finanzhilfen an Berlin2)

1.

GA "Ausbau und Neubau von
Hochschulen"
(Art. 91a Abs. 1 Nr. 1 GG)

Mio Euro

46

270

790

5

Euro je EW

14

16

12

(2)

2.

GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
(Art. 91a Abs. 1 Nr. 2 GG)

Mio Euro

69

738

114

63

Euro je EW

20

44

2

(19)

3.

GA "Agrarstruktur"
(Art. 91a Abs. 1 Nr. 3 GG)

Mio Euro

Euro je EW

0

0

231

14

503

8

-27

(-8)

4.

investive Zuweisungen für
Wissenschaft und Forschung nach Art. 91 b GG

Mio Euro

32

90

242

19

Euro je EW

9

5

4

(6)

5.

Finanzhilfen nach
Art. 104 a Abs. 4 GG
1)

Mio Euro

236

1 231

1 658

150

Euro je EW

70

73

25

(44)

6.

Zuweisungen und Finanzhilfen insgesamt

Mio Euro

383

2 560

3 307

212

Euro je EW

113

151

50

(62)

Abweichungen in den Summen rundungsbedingt
Quelle: ZdL, eigene Berechnungen      1) u.a. Investitionszuweisungen für Wohnungsbau- und Städtebauförderung, Gemeindeverkehrsfinanzierung, Strukturhilfeprogramm, Pflegeeinrichtungen und Schulen     2) berechnet auf der Grundlage der Differenz je Einwohner zwischen Berlin und den alten Ländern, hochgerechnet auf die Einwohnerzahl Berlins; in Klammern: je Einwohner

Die Zuweisungen aus Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt; es handelt sich ganz überwiegend um investive Zuweisungen. Die neuen Länder und Berlin erhielten hiernach im Jahre 2003 etwas über 2,5 Mrd € (151 € je Einwohner), davon entfielen auf Berlin rd. 383 Mio € (113 € je Einwohner). Bemerkenswert ist hieran, dass Berlin bezogen auf die Ausstattung je Einwohner mit rd. 38 € je Einwohner deutlich unter dem Durchschnitt der neuen Länder liegt. Berlin ist bei der Ausstattung mit Zuweisungen und Finanzhilfen des Bundes gegenüber den neuen Ländern deutlich benachteiligt. Die Übersicht zeigt, dass die Unterschiede vor allem aus dem Bereich der GA »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« und »Agrarstruktur« resultieren sowie aus den Finanzhilfen nach Art. 104a Abs. 4 GG.

Abbildung VI.1:         Überproportionale investive Zuweisungen in Euro je Einwohner an die neuen Länder und Berlin


Quelle: eigene Berechnungen

Die Berechnung der überdurchschnittlichen Zuweisungen und Finanzhilfen des Bundes an Berlin ergibt sich aus der Differenz der Ausstattung je Einwohner in den alten Ländern (ohne Berlin) gegenüber der Ausstattung je Einwohner in Berlin. Gegenüber den vorangehenden Kapiteln wechselt insoweit der Bezugsmaßstab. Dieser Wechsel steht im Einklang mit der unten wiedergegebenen Entschließung des Deutschen Bundestags und des Bundesrats, die ausdrücklich von »überproportionalen Leistungen« im Vergleich zu den westdeutschen Ländern spricht.

Hochgerechnet auf die Zahl der Einwohner, ergibt sich im Jahre 2003 für Berlin eine überdurchschnittliche investiveAusstattung in Höhe von 63 € je Einwohner bzw. 212 Mio €. Die neuen Länder insgesamt und Berlin weisen eine überdurchschnittliche Ausstattung gegenüber den alten Ländern in Höhe von rd. 100 € je Einwohner auf; hieraus errechnen sich überdurchschnittliche Leistungen des Bundes in Höhe von rd. 1,7 Mrd €.

Die zeitliche Entwicklung der überdurchschnittlichen Ausstattung aus Zuweisungen und Finanzhilfen seit 1995 zeigt die nachfolgende Graphik. Hieraus ergibt sich, dass die Leistungen des Bundes seit 1996 deutlich (von 167 € je Einwohner auf 100 €) zurückgeführt wurden und sich im Jahre 2003 damit nur noch auf knapp 60 % der Leistungen des Jahres 1996 belaufen.

Wie eingangs vermerkt, besteht der »Korb II« nicht nur aus den überdurchschnittlichen Zuweisungen und Finanzhilfen des Bundes. Die bereits zitierte Entschließung des Deutschen Bundestages vom 4. Juli 2001[5] und des Bundesrates im Zusammenhang mit der Beratung des Maßstäbegesetzes hält im Hinblick auf den »Korb II« Folgendes fest:

»Das Finanzvolumen des Korb II (im Vergleich zu den westdeutschen Ländern überproportionale Leistungen des Bundes u.a. für Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen – ohne IfG – , EU-Strukturfondsmittel, Investitionszulage) beträgt derzeit über 10 Mrd DM jährlich.«

Ab dem Jahre 2005 wären dem »Korb II« folgende Sachverhalte zuzuordnen:

Tabelle VI.2:          »Korb II« im Jahr 2003 in Mio Euro

überproportionale Zuweisungen aus GA und Finanzhilfen

1 704

Zuweisungen aus dem EU-Strukturfondsprogramm EFRE

1 686

Bundesanteil an der Investitionszulage

   785

Summe

4 175

Quelle: ZDL, eigene Berechnungen, Abweichung in der Summe rundungsbedingt

Abbildung VI.2:         Struktur und Entwicklung des »Korb II« von 1995 bis 2003 in Mio Euro


Quelle: ZDL, eigene Berechnungen


Würde der »Korb II« bereits im Jahre 2003 Bestand haben, wiese er nach dieser Zusammenstellung einen Leistungsumfang von 4,1 Mrd € auf. Hiervon entfielen rd. 1,7 Mrd € auf überdurchschnittliche Zuweisungen und Finanzhilfen sowie knapp 1,7 Mrd € auf Zuweisungen aus EFRE-Mitteln. Der Bundesanteil an der Investitionszulage beläuft sich in den Zahlen des Jahres 2003 auf rd. 785 Mio €. Die zeitliche Entwicklung zeigt die nachfolgende Graphik. Gegenüber 1995 ist der Leistungsumfang deutlich angestiegen, und zwar vor allem wegen der Investitionszulage und der Mittelzuweisung aus den EU-Strukturfonds.

Nicht nur bei den investiven Zuweisungen des Bundes, sondern auch denen der Europäischen Union wird Berlin im Vergleich zu den anderen neuen Ländern mit weit geringeren Mitteln ausgestattet. Die EFRE-Zuweisungen von 1,686 Mrd € des Jahres 2003 entsprechen ca. 99 € je Einwohner; hiervon erhielt Berlin lediglich 13,9 Mio € (9 € je Einwohner). In der Gesamtförderperiode 2000 bis 2006 erhält Berlin im Rahmen des EFRE-Programms 688 Mio € (203 € je Einwohner); auf die neuen Länder entfallen dagegen 16,6 Mrd € (1 200 € je Einwohner). Mit Bezug auf das Niveau der anderen ostdeutschen Länder ergeben sich hieraus für Berlin unterdurchschnittliche Zuweisungen in Höhe von ca. 3,4 Mrd €.

 

Die Gründe für die starken Abweichungen bei den sonstigen investiven Zuweisungen liegen in den rechtlichen Bestimmungen der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« sowie des EFRE-Programms; nach den Förderkriterien dieser Programme wird Berlin nicht im gleichen Umfang als förderungswürdiges Gebiet behandelt wie die neuen Länder. Dies steht in Widerspruch zu der Feststellung anlässlich der Beratungen des Solidarpakts II, dass Berlin eine Infrastrukturlücke in einer ähnlichen Größenordnung wie die anderen ostdeutschen Länder aufweist.[6]

Für den Zeitraum 2005 bis 2019 wurde im Rahmen der Verhandlungen zum Solidarpakt II hinsichtlich des »Korbs II« lediglich ein Gesamtvolumen von 51 Mrd € vereinbart, ohne dass Festlegungen zur Entwicklung der einzelnen Komponenten und zu den Beträgen getroffen wurden. Sollten die EU-Strukturfonds­leistun­gen im Zuge der Osterweiterung der Europäischen Union abgesenkt oder die Investitionszulage nicht fortgeführt werden, muss dies zu einer Kompensation der ausgefallenen Beträge durch den Bund bis zur Höhe des vereinbarten Gesamtvolumens führen.

 

VII.      Abschließende Bemerkungen

Der hiermit entsprechend den Anforderungen des Solidarpaktfortführungsgesetzes vorgelegte »Fortschrittsbericht« des Landes Berlin unterrichtet über die demographische und wirtschaftliche Entwicklung, die finanzwirtschaftlichen Kerndaten, die Anstrengungen des Landes zur Begrenzung der Neuverschuldung, sowie die Fortschritte beim Schließen der Infrastrukturlücke.

Darüber hinaus wird die Verwendung der SoBEZ nach einem vom Bundesministerium der Finanzen vorgegebenen Berechnungsschema aufgezeigt; dieses Schema wird allerdings den Besonderheiten der finanzpolitischen Situation des Landes Berlin nicht gerecht und vermittelt deshalb leicht ein irreführendes Bild. Die mögliche Schlussfolgerung, das Land Berlin verwende die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen nicht zweckentsprechend, ist eindeutig falsch.

Die Infrastrukturinvestitionen des Landes Berlin bewegen sich auf einem bei weitem zu niedrigen Niveau. Dies ist Folge der extremen Haushaltsnotlage in Berlin. Eine Abhilfe wird erst möglich sein, wenn durch Hilfestellungen auf anderer Ebene die Voraussetzungen geschaffen werden, um die extreme Haushaltsnotlage im Land Berlin zu überwinden.

 

 

 

Ausschuss-Kennung : EuroBundMediengcxzqsq

 



[1]     siehe hierzu auch Verfassungsgerichtshof von Berlin – VerfGH 125/02 – vom 31. Oktober 2003

[2]     Allerdings ist zu berücksichtigen, dass mit Ausnahme des Landes Brandenburg alle ostdeutschen Länder einen deutlichen Bevölkerungsrückgang (von durchschnittlich nahezu 4 %) zu verzeichnen hatten, während in Berlin der Bevölkerungsrückgang vergleichsweise moderat war. Dies führte dazu, dass Berlin unter allen Ländern den größten Rückgang beim Arbeitsplatzbesatz – Erwerbstätige je 100 Einwohner – zu verzeichnen hatte.

[3]     vgl. Finanzplanung des Landes Berlin 2002 bis 2006, S. 28 f.

[4]     Die Kassenstatistik weicht in diesem Punkt erheblich von dem Haushaltsabschluss ab; diese weist für 2003 556 € je Einwohner aus. Auf die Probleme der Verwendung der Kassenstatistik wurde bereits eingangs unter I.2 (Methodische Vorgehensweise) hingewiesen.

[5] Vgl. BT-Drs. 14/6577.

[6]     Dies geht nicht nur aus dem Gutachten des DIW im Auftrag der ostdeutschen Länder hervor, sondern ebenfalls aus dem vom BMF beauftragten Gutachten zur Berechnung der Infrastrukturlücke in Ostdeutschland.