Fortschrittsbericht »Aufbau Ost«
des Landes Berlin
für das Jahr 2003
Beschluss des Senats von
Berlin vom
Herausgeber: Senatsverwaltung für
Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin
Inhaltsverzeichnis:
I. Gegenstand des
Fortschrittsberichtes........................................................................................................... 7
I.1 Gesetzliche
Grundlage und festgelegte Inhalte............................................................................................... 7
I.2 Methodische
Vorgehensweise.......................................................................................................................... 8
I.3 Aussagekraft der
Berechnungen.................................................................................................................... 10
II. Demographische,
soziale und ökonomische Rahmenbedingungen........................................................ 11
II.1 Demographische
Entwicklung......................................................................................................................... 11
II.2 Wirtschaftliche
Entwicklung, Erwerbstätigkeit und Arbeitsmarkt............................................................. 14
II.3 Zusammenfassende
Bewertung...................................................................................................................... 21
III. Die
finanzwirtschaftliche Entwicklung....................................................................................................... 22
III.1 Bereinigte Ausgaben........................................................................................................................................ 22
III.2 Personalausgaben............................................................................................................................................. 26
III.3 Konsumtive
Sachausgaben............................................................................................................................. 29
III.4 Investive Ausgaben.......................................................................................................................................... 30
III.5 Zinsausgaben..................................................................................................................................................... 32
III.6 Bereinigte Einnahmen....................................................................................................................................... 34
III.7 Steuereinnahmen............................................................................................................................................... 35
III.8 Verschuldung,
Kreditfinanzierungsquote, Begrenzung der Nettokreditaufnahme................................. 39
III.9 Zusammenfassung............................................................................................................................................ 41
IV. Verwendung der
Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen im Berichtsjahr 2003............... 42
IV.1 Der investive
Einsatz der SoBEZ..................................................................................................................... 42
IV.2 Ausgleich der
unterproportionalen kommunalen Finanzkraft (UFK)........................................................ 44
IV.3 Zusammenfassende
Verwendungsrechnung der SoBEZ............................................................................ 46
V. Maßnahmen zur
Schließung der Infrastrukturlücke in Berlin im Berichtszeitraum...................... 49
V.1 Beiträge des Landes
Berlin zur Schließung der Infrastrukturlücke............................................................ 49
V.2 Zusammenfassendes
Fazit zur Investitionstätigkeit in Berlin im Berichtszeitraum................................. 53
VI. Weitere
überproportionale Leistungen des Bundes................................................................................. 54
VII. Abschließende
Bemerkungen....................................................................................................................... 58
Tabellenverzeichnis:
Tabelle I.1:.............. Zuweisungen aus
Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (einschließlich IfG-Mittel) 7
Tabelle II.1:............ Wanderungsbewegungen
in Berlin.............................................................................................. 12
Tabelle II.3:............ Anteil
der Erwerbstätigen (ET) und der realen Bruttowertschöpfung (BWS) nach
Wirtschaftsbereichen im Jahr 2003 in %.................................................................................................................................................... 17
Tabelle III.1:........... Bereinigte
Ausgaben je Einwohner............................................................................................... 22
Tabelle III.2:........... Primärausgaben
je Einwohner........................................................................................................ 23
Tabelle III.3:........... Ausgabenvergleich
für Berlin 1995 und 2003.............................................................................. 24
Tabelle III.4:........... Die
Struktur der bereinigten Ausgaben im Jahre 2003............................................................... 25
Tabelle III.5:........... Fortgeschriebene
Finanzplanungseckwerte des Landes Berlin bis 2007................................ 26
Tabelle III.6:........... Stellenbestand
in Berlin ausweislich des jeweiligen Stellenplanes.......................................... 27
Tabelle III.7:........... Personalausgaben
je Einwohner.................................................................................................... 29
Tabelle III.8:........... Konsumtive
Sachausgaben in Euro je Einwohner...................................................................... 30
Tabelle III.9:........... Ausgaben
der Kapitalrechnung.................................................................................................... 30
Tabelle III.10:......... Die
Struktur der Ausgaben der Kapitalrechnung im Jahr 2003................................................. 31
Tabelle III.11:......... Zinsausgaben
je Einwohner........................................................................................................... 32
Tabelle III.12.......... Zinslastquote.................................................................................................................................... 33
Tabelle III.13.......... Zins-Steuer-Relation........................................................................................................................ 33
Tabelle III.14:......... Bereinigte
Einnahmen (ohne Einnahmen aus der Aktivierung von Vermögen) in Euro je Einwohner 34
Tabelle III.15:......... Die
Struktur der Einnahmen im Jahr 2003..................................................................................... 35
Tabelle III.16:......... Steueraufkommen
in Euro je Einwohner....................................................................................... 36
Tabelle III.17:......... Steuereinnahmen
im Jahr 2003 in Euro je Einwohner.................................................................. 37
Tabelle III.18:......... Fortgeschriebene
Eckwerte der Finanzplanung 2003 bis 2007,
Stand 18. März 2004 (Mio €) 41
Tabelle IV.1:........... Berechnung
der aus den SoBEZ finanzierten Investitionen unter Einbeziehung des
Finanzierungssaldos in Mio Euro............................................................................................................................................................ 43
Tabelle IV.2:........... Abschätzung
der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft des Landes Berlin............ 45
Tabelle IV.3:........... Bestimmung
der zum Ausgleich der unterproportionalen Gemeindesteuerkraft erforderlichen
SoBEZ in Mio Euro 46
Tabelle IV.4:........... Zusammenfassende
Verwendungsrechnung der SoBEZ für das Land Berlin in Mio Euro (Bandbreiten) 47
Tabelle IV.5:........... Tatsächliche
Verwendung der SoBEZ im Jahr 2003 in
Mio Euro (Skizze).............................. 48
Tabelle V.1:............ Anteil
der Aufgabenbereiche an den Baumaßnahmen in den Jahren von 2000 bis 2003 in
Berlin auf der Grundlage der Kassenstatistik in %................................................................................................................. 52
Tabelle VI.1:........... Überdurchschnittliche
investive Zuweisungen und Finanzhilfen des Bundes im Jahre 2003 54
Tabelle VI.2:........... »Korb
II« im Jahr 2003 in Mio Euro............................................................................................... 56
Abbildungsverzeichnis:
Abbildung II.1:...... Bevölkerungsentwicklung in Berlin
seit 1991.............................................................................. 11
Abbildung II.2: ..... Bevölkerungsprognose
bis 2015................................................................................................... 12
Abbildung II.3:...... Entwicklung
des Anteils alter Menschen (älter als 65 Jahre), der Personen im Alter bis 20
Jahre und des Erwerbspersonenpotenzials (Bevölkerung im Alter von 20 bis unter
65 Jahre) (Prognose) in % 13
Abbildung II.4:...... Veränderung
des Bruttoinlandsprodukts gegenüber Vorjahr in %.......................................... 15
Abbildung II.5:...... Entwicklung
des Bruttoinlandsprodukts (Index 1991 = 100)..................................................... 15
Abbildung II.6:...... Arbeitslosenquote
(Jahresdurchschnittswerte) in %................................................................. 16
Abbildung II.7:...... Entwicklung
der Erwerbtätigkeit bis 2003..................................................................................... 17
Abbildung II.8:...... Arbeitslosenquote
von Personen unter 25 Jahren in %............................................................ 18
Abbildung II.9:...... Entwicklung
der realen Bruttowertschöpfung (Preisbasis 1995).............................................. 18
Abbildung II.10:.... Veränderung
des realen BIP und der Erwerbstätigkeit im Zeitraum 1995 bis 2003 in % 19
Abbildung II.11:.... Entwicklung
des realen BIP (Preisbasis 1995) je Erwerbstätigem und je Einwohner in Berlin
in Prozent des Durchschnittswertes der FFW und Hamburgs........................................................................... 20
Abbildung III.1:..... Entwicklung
des Personalausgabenindex in Berlin und im Durchschnitt von Länder und
Gemeinden 27
Abbildung III.2:..... Entwicklung
Pro-Kopf-Sachinvestitionsausgaben..................................................................... 32
Abbildung III.3:..... Pro-Kopf-Steuereinnahmen
des Landes Berlin in Relation zu Hamburg (BE/HH), Bremen (BE/HB) und den
finanzschwachen Flächenländern West (BE/FFW) in %........................................................... 36
Abbildung III.4:..... Pro-Kopf-Steuerkraft
(Länder- und Gemeindesteuern) nach Länderfinanzausgleich (einschließlich
Fehlbetrags-BEZ) in %.................................................................................................................................................... 38
Abbildung III.5:..... Schuldenstände
in Euro je Einwohner.......................................................................................... 39
Abbildung III.6:..... Primärdefizite
1991 bis 2003 (Mio €).............................................................................................. 40
Abbildung III.7:..... Finanzierungsdefizite
1991 bis 2003 (Mio €)................................................................................ 40
Abbildung V.1:...... Investive
Ausgaben in Euro je Einwohner.................................................................................. 49
Abbildung V.2:...... Anteil
der Aufgabenbereiche an den Infrastrukturausgaben in Berlin im Jahr 2003 in
%... 50
Abbildung V.3:...... Eigenfinanzierte
Infrastrukturinvestitionen in Berlin in Mio €.................................................. 51
Abbildung V.4:...... Investitionszuschüsse
an andere Bereiche in Euro je Einwohner............................................ 52
Abbildung VI.1:..... Überproportionale
investive Zuweisungen in Euro je Einwohner an die neuen Länder und Berlin 55
Abbildung VI.2:..... Struktur
und Entwicklung des »Korb II« von 1995 bis 2003 in Mio Euro............................... 56
Abkürzungen:
|
AAÜG |
Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz |
|
BE |
Berlin |
|
BEZ |
Bundesergänzungszuweisungen |
|
BMF |
Bundesministerium der Finanzen |
|
BIP |
Bruttoinlandsprodukt |
|
BWS |
Bruttowertschöpfung |
|
DIW |
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung |
|
EFRE |
Europäischer Fond für regionale Entwicklung |
|
ET |
Erwerbstätige |
|
EU |
Europäische Union |
|
EW |
Einwohner |
|
FAG |
Finanzausgleichsgesetz |
|
FFW |
finanzschwache Flächenländer West (NI, RP, SH, SL) |
|
FO |
neue Länder; ohne Berlin (»ostdeutsche Flächenländer«) |
|
GA |
Gemeinschaftsaufgabe |
|
GG |
Grundgesetz |
|
HB |
Bremen |
|
HH |
Hamburg |
|
IfG |
Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost |
|
LFA |
Länderfinanzausgleich |
|
NI |
Niedersachsen |
|
RP |
Rheinland-Pfalz |
|
SFG |
Solidarpaktfortführungsgesetz |
|
SH |
Schleswig-Holstein |
|
SL |
Saarland |
|
SoBEZ |
Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen |
|
UFK |
unterproportionale kommunale Finanzkraft |
|
ZDL |
Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister |
|
Tabelle
I.1: Zuweisungen
aus Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (einschließlich IfG-Mittel)
|
|||
|
Mio € |
insgesamt |
Land Berlin |
|
1995
bis 2004 *) |
10 532,6 |
2 002,7 |
|
2005 |
10 532,6 |
2 003,4 |
|
2006 |
10 481,5 |
1 993,6 |
|
2007 |
10 379,2 |
1 974,2 |
|
2008 |
10 225,8 |
1 945,0 |
|
2009 |
9 510,0 |
1 808,9 |
|
2010 |
8 743,1 |
1 663,0 |
|
2011 |
8 027,3 |
1 526,8 |
|
2012 |
7 260,4 |
1 381,0 |
|
2013 |
6 544,5 |
1 244,8 |
|
2014 |
5 777,6 |
1 098,9 |
|
2015 |
5 061,8 |
962,8 |
|
2016 |
4 294,8 |
816,9 |
|
2017 |
3 579,0 |
680,8 |
|
2018 |
2 812,1 |
534,9 |
|
2019 |
2 096,3 |
398,7 |
|
Gesamtsummen
1995 – 2019 1995
– 2004 2005
– 2019 |
210 652,3 105 326,1 105 326,1 |
40 060,7 20 027,0 20 033,7 |
|
Quelle: IfG und FAG *) pro Jahr |
|||
Die
neuen Länder und das Land Berlin erhalten im Rahmen des »Solidarpakts I« seit
der gleichberechtigten Einbeziehung in den Länderfinanzausgleich im Jahre 1995
ergänzende »Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen« (SoBEZ) nach § 11
Abs. 4 Finanzausgleichsgesetz (FAG). Die SoBEZ dienen dem Abbau teilungsbedingter
Sonderbelastungen sowie dem Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft.
Das
Volumen der SoBEZ belief sich zunächst – bis zum Jahre 2001 einschließlich –
auf jährlich 7,158 Mrd € und wurde ergänzt durch Mittel nach dem
Investitionsförderungsgesetz »Aufbau Ost« (IfG; 3,375 Mrd € jährlich).
Seit der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes durch das
Solidarpaktfortführungsgesetz (SFG) im Dezember 2001 werden die Mittel nach dem
IfG mit den SoBEZ zusammengefasst und belaufen sich damit auf
10,533 Mrd € jährlich. Die Aufteilung unter den neuen Ländern und
Berlin erfolgt im Verhältnis der Bevölkerungszahlen des Jahres 1992.
Das
Solidarpaktfortführungsgesetz enthält die gesetzliche Regelung für eine
Fortführung des Solidarpaktes über den 31. Dezember 2004 hinaus bis zum 31.
Dezember 2019.
Kernpunkte des »Solidarpakts II« sind
u.a.:
–
Die als
»Korb I« bezeichnete Komponente regelt die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen.
»Korb I« hat ein Volumen von 105,3 Mrd € über die gesamte Laufzeit des
Solidarpakts II hinweg und entspricht damit dem Volumen des »Solidarpaktes I«
während seiner zehnjährigen Laufzeit. Die Aufteilung der Mittel auf nunmehr
insgesamt 15 Jahre erfolgt dergestalt, dass ab dem Jahre 2006 eine allmähliche,
ab dem Jahre 2009 eine spürbare Degression der zugewiesenen Mittel einsetzt.
Ab dem Jahre 2005 wird zudem der
Schlüsselanteil für die Verteilung der SoBEZ an die veränderten
Bevölkerungsrelationen angepasst. Der Anteil des Landes Berlin wird dadurch
geringfügig von zurzeit 19,01429% auf 19,02061% steigen.
–
In einem
»Korb II« hat der Bund zugesagt, den neuen Ländern für den Aufbau weiterhin
überproportionale Leistungen zur Verfügung zu stellen. Zielgröße ist dabei
insgesamt ein Betrag von rd. 51 Mrd €. Inhalt und zeitliche Staffelung der Beträge
sind bisher noch nicht festgelegt.
Die
neuen Länder und Berlin berichten nach dem Solidarpaktfortführungsgesetz
jährlich im Rahmen von Fortschrittsberichten »Aufbau Ost« über ihre jeweiligen
Fortschritte bei der Schließung der Infrastrukturlücke, über die Verwendung der
erhaltenen Mittel aus Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen und über die
finanzwirtschaftliche Entwicklung der Länder- und Kommunalhaushalte
einschließlich der Begrenzung der Neuverschuldung. Die Berichte werden bis Ende
September des dem Berichtsjahr folgenden Jahres vorgelegt; die vorliegende
Berichterstattung erfolgt für das Jahr 2003. Die Berichte werden mit einer
Stellungnahme der Bundesregierung im Finanzplanungsrat erörtert.
Der
Senat von Berlin hat am 5. November 2002 festgestellt, dass sich das Land
Berlin in einer extremen Haushaltsnotlage befindet, aus der es sich aus eigener
Kraft nicht befreien kann. Am 2. September 2003 hat der Senat beschlossen,
einen Normenkontrollantrag mit dem Ziel der Gewährung von Sanierungshilfen
durch den Bund bei dem Bundesverfassungsgericht zu stellen.
Die
extreme Haushaltsnotlage des Landes Berlin impliziert erhebliche Störungen der
finanzwirtschaftlichen und infrastrukturellen Konvergenzprozesse, die sich auch
in den Zahlen des vorliegenden Berichtes niederschlagen. Eine Gegenüberstellung
mit Daten anderer Länder ist aus diesem Grunde weitgehend nicht sinnvoll
und kann zu Fehlschlüssen Anlaß geben, wie schon die Erörterung des
letztjährigen Berichtes gezeigt hat. Wenn die nachfolgenden Übersichten gleichwohl
erneut Gegenüberstellungen enthalten, dann ist dies dem Wunsch des
Bundesministeriums der Finanzen geschuldet, einen einheitlichen Aufbau und Inhalt
der Fortschrittsberichte zu gewährleisten.
Über die Frage der extremen
Haushaltsnotlage des Landes Berlin hinaus sei folgendes angemerkt. Nach der vom
Bundesministerium der Finanzen getroffenen Entscheidung ziehen die neuen Länder
die »finanzschwachen Flächenländer West« (FFW) – das sind die westdeutschen
Flächenländer, die einen Empfängerstatus im Länderfinanzausgleich haben, d.h.
Niedersachsen (NI), Rheinland-Pfalz (RP), Schleswig-Holstein (SH) und das
Saarland (SL) – als quasi »natürliche« Referenz heran. Wegen der auch vom
Bundesverfassungsgericht in höchstrichterlicher Rechsprechung wiederholt anerkannten
Besonderheiten von Stadtstaaten ist diese Referenz für Berlin (selbst bei
voller Berücksichtigung der kommunalen Ebene in den Flächenländern) für den
vorliegenden Betrachtungszweck allerdings nicht geeignet. Ausdrücklich
wird erneut darauf hingewiesen, dass die Bildung von Quoten und Relationen zu
den Daten der FFW fast notwendig zu falschen Schlussfolgerungen führen muss.
Insoweit liegt die Gefahr nahe, dass die in diesem Bericht wiedergegebenen
Daten für die Bildung von Benchmarks herangezogen werden, obwohl sie hierfür
ausdrücklich nicht geeignet sind.
Aussagekräftiger hingegen ist eine
Gegenüberstellung mit Hamburg. Angesichts bestehender gravierender
Strukturunterschiede ist jedoch auch ein solcher Vergleich nicht problemfrei.
Ein abschließender, allgemeinverbindlicher und belastbarer Vergleichsmaßstab
ist weiterhin nicht in Sicht.
Der Bericht gliedert sich wieder in fünf
Hauptteile. In Kapitel II werden die grundlegenden sozioökonomischen Daten des
Landes Berlin erläutert. Hierbei wird insbesondere die schwierige
wirtschaftliche Lage des Landes Berlin transparent. Im zweiten Hauptteil
(Kapitel III) werden die finanzwirtschaftlichen Kennziffern des Landes Berlin
dargestellt. Das Kapitel IV zeigt auf, wie die von Berlin empfangenen
Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen im
Berichtszeitraum verwendet wurden. Der vierte Teil (Kapitel V) dokumentiert die
Anstrengungen zum Abbau der infrastrukturellen Defizite. Der fünfte Teil
des Berichtes (Kapitel VI) zeigt auf, welche Mittel das Land Berlin außerhalb
der Solidarpakttransfers vom Bund zur Bewältigung der teilungsbedingten
Sonderlasten empfangen hat. Das abschließende Kapitel VII fasst die Ergebnisse
zusammen.
Der Ausweis von Daten erfolgt generell
für den Zeitraum 1995 bis 2003. Die Absicht ist, auch in diesem
Fortschrittsbericht eine umfassende, über das Berichtsjahr 2003 hinausgehende
Informationsbasis anzubieten. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wurden, wie im
Vorjahresbericht, die in den Jahren 1995 bis
2001 zugeflossenen Mittel nach dem Investitionsförderungsgesetz »Aufbau Ost« so
behandelt, als wären sie als SoBEZ gewährt worden.
Die in diesem Bericht ausgewiesenen
Pro-Kopf-Daten wurden durchgängig, soweit nicht anders vermerkt, mit den
Bevölkerungszahlen zum Stichtag 31. 12. des jeweiligen Jahres berechnet. Bei
den FFW wurden einnahmeseitig die BEZ zur Haushaltssanierung des Saarlandes,
bei Hamburg die Leistungen Hamburgs im Länderfinanzausgleich ausgabe- wie auch
einnahmeseitig und die einmaligen Leistungen an die Hamburgische Landesbank
(HLB) in 2003 in Abzug gebracht. Die finanzwirtschaftlichen Vergleichsdaten
enthalten bei den Flächenländern stets auch die kommunale Ebene.
Als Datenbasis wird im Regelfall die
Kassenstatistik (Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 2)
zugrundegelegt. Abweichend hiervon beruht das Kapitel III – aus Gründen
der Kongruenz mit den Darstellungen, wie sie in der Finanzplanung von Berlin
gegeben werden – in Bezug auf Berlin und Hamburg auf Daten der jeweiligen Haushaltsabschlüsse;
hinsichtlich der Einwohnerzahlen finden dort die Stände per 30.06. Verwendung.
Die bereinigten Ausgaben Hamburgs sind grundsätzlich um die Geberleistungen im
Länderfinanzausgleich und – im Jahre 2003 – auch um die einmalige Leistung in
Zusammenhang mit der Fusionierung von Hamburgischer Landesbank (HLB) und
Landesbank Schleswig-Holstein (LB Kiel) bereinigt. Angaben zu Flächenländern
umfassen stets auch die kommunale Ebene.
Bereits
die Erörterung des letztjährigen (ersten) Fortschrittsberichts hat gezeigt,
dass das Berechnungsschema zur investiven Verwendung der SoBEZ aufgrund der
besonderen Umstände in Berlin (mit jährlichen Neuverschuldungsvolumina, die
aufgrund der extremen Haushaltsnotlage die Höhe der Investitionen
überschreiten)[1] notwendig zu Rechenergebnissen führen
muss, die die Sachlage – den Nachweis der investiven Verwendung – nicht mehr zu
beschreiben vermögen. In der Tat verleitet ein negatives Vorzeichen beim
investiven Verwendungsnachweis dazu, eine »Fehlverwendung« der zugeflossenen
Mittel zu unterstellen. Ebenso bestehen erhebliche Auffassungsunterschiede
gegenüber dem BMF, in welchem Umfange eine Anrechnung unterproportionaler
kommunaler Finanzkraft auf die Verwendung der
Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zulässig sein soll.
Angesichts
der zu erwartenden höheren – auch öffentlichen – Aufmerksamkeit, die die
diesjährigen Fortschrittsberichte voraussehbar erfahren werden, sei an dieser
Stelle festgehalten: Selbstverständlich besteht im Land Berlin keine
Fehlverwendung der SoBEZ; das Land Berlin verhält sich vielmehr wie alle
anderen Länder, die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen erhalten, in
vollem Umfange gesetzestreu. Allerdings ist das Berechnungsschema nur für einen
haushaltspolitischen »Normalfall« geeignet, der in Berlin nicht vorliegt und
somit zu absurden Ergebnissen führt. Dies war unter anderem auch Gegenstand eines
Schreibens des Senators für Finanzen, Herrn Dr. Thilo Sarrazin, an den
Bundesminister der Finanzen, Herrn Hans Eichel.
Anlässlich
der erstmaligen Erörterung der Fortschrittsberichte auf der 99. Sitzung des
Finanzplanungsrats am 20. November 2003 war eine Verständigung dahingehend
erzielt worden, die methodischen und inhaltlichen Probleme auf Arbeitsebene zu
erörtern. Dies betraf insbesondere die Berechnungsmethode und die statistische
Datenbasis bei der Bestimmung der für Investitionen verwendeten Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen,
die Vergleichsländer, die Ermittlung der Höhe der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen
zum Ausgleich der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft und die Definition
der sonstigen teilungsbedingten Sonderlasten. Absicht war, zur Vorbereitung der
nächsten Fortschrittsberichte so weit als möglich Einvernehmen zu erzielen.
Diese
Erörterung ist zwischenzeitlich erfolgt, allerdings mit unbefriedigendem
Ergebnis. Ein guter Teil der Dissense zwischen den Ländern und dem
Bundesministerium für Finanzen besteht fort; auch zwischen den Ländern bestehen
Auffassungsunterschiede. Zu den wesentlichen Dissensen gehört insbesondere die
Rechenmethodik des investiven Verwendungsnachweises und die Anrechenbarkeit der
unterproportionalen kommunalen Finanzkraft.
|
Abbildung II.1: Bevölkerungsentwicklung
in Berlin seit 1991
|
Das
Land Berlin hat im Zeitraum von 1994 bis 2003, nach leichten
Bevölkerungsgewinnen in den unmittelbaren Nachwendejahren, mehr als 87 000
Einwohner verloren. Hauptursache für diese Entwicklung waren Abwanderungen der
Berliner Bevölkerung in das stadtnahe Umland der Hauptstadt. Nach leichten
Zuwächsen in den Jahren 2001 und 2002 sank die Bevölkerung wieder zum Ende 2003
auf 3,388 Mio Personen und liegt damit ca. 1,7 % unter der des Jahres
1991. Gegenüber 1995 ist die Zahl der Einwohner
sogar noch um 2,4 % niedriger.
Die
neuen Länder haben im Zeitraum von 1991 bis 2003 Bevölkerungsverluste von
insgesamt ca. 5,8 % hinnehmen müssen. Im gleichen Zeitraum ist die
Einwohnerzahl der finanzschwachen Flächenländer West um ca. 6,1 %, die des
Landes Hamburg um nahezu 4 % angestiegen (s. Abb II.1).
In
der aktuellen 10. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen
Bundesamtes wurde für den Zeitraum 2002 bis 2050 (Variante 5) die Prognose
gegenüber der letzten Vorausberechnung leicht modifiziert. So wird in Berlin
für die nächsten Jahre ein kontinuierlicher Bevölkerungszuwachs von 1,33 %
bis zum Jahr 2015 erwartet (s. Abb. II.2). Für das Land Hamburg wird ein
Bevölkerungsgewinn von 5,4 % prognostiziert, während die finanzschwachen
Flächenländer West ihre Bevölkerung in etwa halten werden. Die tatsächliche
Entwicklung in den Jahren 1998 bis 2003 verlief bundesweit, in Berlin und in
Hamburg deutlich positiver als vom Statistischen Bundesamt vorausberechnet. In
Berlin ist der Trendwechsel darauf zurückzuführen, dass sich die
Suburbanisierungsprozesse spürbar abgeschwächt haben und auch der Umzug von
Regierung und Verbänden zu Zuwanderungen führte. Im Saldo ist dennoch gegenüber
1991 ein deutlicher Bevölkerungsverlust zu verzeichnen.
Tabelle
II.1: Wanderungsbewegungen in Berlin |
|
||||||
|
|
Zuzüge insg. |
Fortzüge insg. |
Gesamt-saldo |
Zuzüge aus dem Berliner Umland |
Fortzüge in das Berliner Umland |
Wande-rungssaldo mit dem Umland |
|
|
|
(1) |
(2) |
(3) |
(4) |
(5) |
(6) |
|
|
1991 |
108 214 |
82 786 |
25 428 |
5 469 |
5 311 |
158 |
|
|
1992 |
121 848 |
89 794 |
32 054 |
5 717 |
6 504 |
-
787 |
|
|
1993 |
122 283 |
100 090 |
22 193 |
6 447 |
10 385 |
- 3 938 |
|
|
1994 |
117 598 |
108 746 |
8 852 |
6 898 |
16 650 |
- 9 752 |
|
|
1995 |
123 336 |
113 330 |
10 006 |
7 847 |
22 369 |
- 14 522 |
|
|
1996 |
117 365 |
121 826 |
- 4 461 |
9 234 |
27 993 |
- 18 759 |
|
|
1997 |
112 609 |
139 535 |
- 26 926 |
10 522 |
38 507 |
- 27 985 |
|
|
1998 |
118 308 |
139 633 |
- 21 325 |
11 582 |
41 456 |
- 29 874 |
|
|
1999 |
122 449 |
129 464 |
- 7 015 |
13 017 |
38 263 |
- 25 246 |
|
|
2000 |
123 154 |
124 012 |
-
858 |
14 371 |
33 228 |
- 18 857 |
|
|
2001 |
125 324 |
114 857 |
10 467 |
14 813 |
29 226 |
- 14 413 |
|
|
2002 |
123 066 |
114 381 |
8 685 |
15 659 |
27 992 |
- 12 333 |
|
|
2003 |
116 141 |
115 664 |
477 |
15 336 |
27 839 |
- 12 503 |
|
|
Quelle: Statistisches Landesamt, Berlin |
|
||||||
|
Abbildung II.2: Bevölkerungsprognose
bis 2015
|
Tabelle
II.1 zeigt die Wanderungsbewegungen über die Grenzen des Landes Berlin im
Zeitraum von 1991 bis 2003. Bis 1995 überwogen die Zuzüge. In den Jahren von
1996 bis 1999 überstiegen die gesamten Fortzüge die Zuzüge deutlich, im Jahr
2000 noch geringfügig. Diese Entwicklung ergab sich infolge sinkender
Zuwanderungen aus dem Ausland und mehr noch infolge der in Spalte (6)
ausgewiesenen Nettoabwanderungen in das Berliner Umland, die im Jahr 1998 mit
nahezu 30 000 Personen ein Maximum erreichten und seither eine fallende
Tendenz aufweisen. In den Jahren 2001 bis 2003 war der Gesamtsaldo des Landes
Berlin wieder positiv, wenn auch im Jahr 2003 nur noch sehr geringfügig. In der
letzten Dekade hat ein Bevölkerungsaustausch von mehr als einer Million
Einwohnern stattgefunden, das ist rd. ein Drittel der gesamten Bevölkerung.
|
Abbildung II.3: Entwicklung des Anteils alter Menschen
(älter als 65 Jahre), der Personen im Alter bis 20 Jahre und des Erwerbspersonenpotenzials
(Bevölkerung im Alter von 20 bis unter 65 Jahre) (Prognose) in %
|
Die
wichtigsten Ergebnisse der aktuellen Bevölkerungsprognose für Berlin 2002 bis
2020:
–
Der
Alterungsprozess der Bevölkerung setzt sich fort. Die Zahl der älteren Bürger
(ab 65 Jahre) wird bis zum Jahr 2020 um knapp 28 % auf 675 Tsd steigen. Die
Zahl der Personen im Alter von 75 und mehr Jahren wird sogar um 53 % von
223 Tsd. auf 341 Tsd. Personen (10,1 % der Gesamtbevölkerung)
ansteigen.
–
Bei den
Schulkindern und den Kindern im Vorschulalter setzen sich die Verluste mit
insgesamt 60 Tsd. Personen (-11 %) fort.
–
Die
erwerbsfähige Bevölkerung im Alter von 18 bis 65 Jahren wird sich um 113 Tsd.
Personen (-5%) verringern. Die Zahl der „jungen Erwachsenen“ (18-25 Jahre),
die für die Zukunftsentwicklung der Stadt von besonderer Bedeutung sind, wird
sich um 51 Tsd. Personen (-17 %) verringern, während die Zahl der älteren
Erwerbsfähigen (45 bis 65 Jahre) um 4,9 % steigen wird.
–
In den
Berliner Bezirken und siedlungsstrukturellen Teilräumen ergeben sich sehr unterschiedliche
Entwicklungen, die z.T. deutlich von den Trends für die Gesamtstadt abweichen.
Die höchsten Bevölkerungsverluste werden in den Großsiedlungen am östlichen
Stadtrand (Hohenschönhausen, Marzahn, Hellersdorf) erwartet. Generell
verringert sich jedoch die Veränderungsdynamik gegenüber dem zurückliegenden
Jahrzehnt.
Die
Veränderungen der Altersstruktur der Berliner Bevölkerung werden in den
nächsten 15 Jahren nur unwesentlich von der Entwicklung in Hamburg
abweichen. Der Anteil junger Menschen im Alter bis zu 20 Jahren dürfte in beiden
Ländern bis 2015 um etwa 2 % absinken, der Anteil der älteren Bevölkerung
(älter als 65 Jahre) in Berlin mit 4 % stärker als in Hamburg mit knapp
2 % ansteigen. Im Jahr 2015 wird deshalb in beiden Ländern der
Altenquotient – definiert als der Anteil der über 65-Jährigen an der
Gesamtbevölkerung – höher sein als der Bevölkerungsanteil der jungen Menschen.
Allerdings werden sich gerade bei den jungen Menschen in Berlin erhebliche
Unterschiede zwischen dem ehemaligen Ost- und dem Westteil der Stadt einstellen.
Aufgrund des »Geburtenknicks« in den neuen Ländern dürfte im Ostteil der Stadt
die Jugendquote und infolgedessen auch die Schülerquote deutlich stärker
zurückgehen als im Westteil der Stadt.
Der
Anteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (Bevölkerung im Alter von 20 bis
unter 65 Jahren) wird sich bis 2015 nur geringfügig verändern. In Hamburg ist
ein Rückgang von 65,0 % (2002) auf etwa 63,2 % (2015) zu erwarten,
während in Berlin die Quote der erwerbsfähigen Bevölkerung von gegenwärtig 65%
auf etwa 63% sinken dürfte.
Wenn
auch die Veränderungen in der Altersstruktur der Berliner Bevölkerung nach
dieser Prognose nur geringfügig anders verlaufen als in Hamburg, wird es
weiterhin erhebliche Migrationsbewegungen innerhalb des Landes geben. Diese
haben bereits in der Vergangenheit dazu geführt, dass in den großen
Plattenbausiedlungen im Ostteil der Stadt ein teilweise dramatischer
Wohnungsleerstand zu verzeichnen ist.
Die
wirtschaftliche Entwicklung in Berlin war in den zurückliegenden dreizehn
Jahren außerordentlich unbefriedigend. Während im Durchschnitt des
Bundesgebiets zwischen 1991 und 2003 ein Anstieg des realen
Bruttoinlandsprodukts um 16,2 % realisiert werden konnte, ergab sich für Berlin eine Abnahme der
Wirtschaftsleistung real um ‑1,9 %. In Berlin ist damit das reale
Bruttoinlandsprodukt heute niedriger als 1991.
|
Abbildung II.4: Veränderung des Bruttoinlandsprodukts
gegenüber Vorjahr in %
Abbildung II.5: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts
(Index 1991 = 100)
|
Dabei
erzielte Berlin in den Jahren 1992 und 1993 ein weit überdurchschnittliches
Wirtschaftswachstum; so hatte Berlin im Jahre 1993 gegenüber dem
Bundesdurchschnitt einen Wachstumsvorsprung von 3,2 Prozentpunkten. Auch
1995 lag die Berliner Wirtschaftsleistung, verglichen mit dem Jahre 1991, mit
einem Index von 107,1 noch deutlich über dem Bundesdurchschnitt (105,3). Von da
ab war die Wirtschaftskraft jedoch – mit Ausnahme des Jahres 2000 (Umzug von
Regierung und Parlament nach Berlin) – rückläufig. Zwischen 1995 und 2003 ist
die Berliner Wirtschaftsleistung um 8,4 % geschrumpft, während sich
bundesweit die gesamtwirtschaftliche Produktion um 10,4 % erhöhte.
Für
das Jahr 2004 sieht die Erwartung etwas erfreulicher aus. Im laufenden Jahr
2004 könnte sich eine leichte Zunahme des realen Bruttoinlandsprodukts
einstellen, die jedoch weiterhin unter der des Bundesdurchschnitts liegt.
Immerhin dürfte sich die »Schere« zwischen der Wirtschaftsentwicklung im
Bundesgebiet insgesamt und der in Berlin nicht weiter öffnen.
Die
Ursache für diese unbefriedigende Entwicklung liegt in den veränderten
Rahmenbedingungen nach dem Fall der Mauer und der deutschen Vereinigung.
Insbesondere sind zu nennen der Zusammenbruch der Wirtschaft im ehemaligen
Ostteil der Stadt, die nicht wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstrukturen im
ehemaligen Westteil, der rasche Abbau der (steuerlichen) Berlinförderung, das
Wegbrechen der osteuropäischen Märkte, Betriebsverlagerungen in das Umland
sowie Abwanderungen in andere Regionen. Hieraus erwuchsen erhebliche
strukturelle Anpassungen in den Bereichen Industrie und Bauwirtschaft sowie im
Dienstleistungssektor. Zwar haben die privaten Dienstleister deutlich an Bedeutung
gewonnen, konnten jedoch den entstandenen Verlust an Wirtschaftskraft
keineswegs ausgleichen.
In
der Berliner Industrie gingen seit der Vereinigung per saldo rund 174 000
Arbeitsplätze verloren, d.h. jede zweite Stelle wurde abgebaut. Waren im Jahre
1991 nahezu 19 % aller Erwerbstätigen im Verarbeitenden Gewerbe tätig,
sind es heute nur noch gut 9 %. Die reale Bruttowertschöpfung der Berliner
Industrie verminderte sich um 37 %; ihr Anteil an der gesamten Bruttowertschöpfung
(1991: knapp 17 %) schrumpfte auf etwas mehr als 10 %. Die
Arbeitslosenquote belief sich im Jahresdurchschnitt 2003 auf 18,1 % (nach
16,9 % im Jahre 2002).
|
Abbildung
II.6: Arbeitslosenquote
(Jahresdurchschnittswerte) in %
|
Ähnlich
verlief die Entwicklung im Berliner Baugewerbe. Angestoßen durch das
Fördergebietsgesetz mit seinen hohen Steuervergünstigungen erlebte Berlin
unmittelbar nach der Vereinigung einen Boom im Baugewerbe; die bis 1995
positiven Wachstumsraten konnten den Rückgang in der Industrie zunächst
überkompensieren. Mit dem Auslaufen des Fördergebietsgesetzes Mitte der 90er
Jahre endete jedoch auch der Berliner Bauboom, und es kam zu einem Abbau von
Kapazitäten in erheblichem Umfange. Gegenüber 1991 sank die Wertschöpfung im
Baugewerbe um 48 %, gegenüber 1995 sogar um mehr als die Hälfte.
Dementsprechend reduzierten sich die Arbeitsplätze im Baugewerbe seit 1991 um
mehr als ein Drittel.
|
Tabelle II.2: Anteil der Erwerbstätigen (ET) und der
realen Bruttowertschöpfung (BWS) nach Wirtschaftsbereichen im Jahr 2003 in % |
|||||||
|
|
|
BE |
FFW |
HH |
|||
|
ET |
BWS |
ET |
BWS |
ET |
BWS |
||
|
1. |
alle Wirtschaftsbereiche |
100,0 |
100,0 |
100,0 |
100,0 |
100,0 |
100,0 |
|
2. |
Land- und Forstwirtschaft |
0,4 |
0,2 |
3,2 |
1,9 |
0,5 |
0,2 |
|
3. |
Produzierendes Gewerbe ohne Bau |
10,3 |
13,9 |
19,9 |
2,5 |
12,4 |
16,2 |
|
4. |
Baugewerbe |
5,3 |
3,2 |
5,8 |
4,4 |
3,8 |
2,3 |
|
5. |
Handel, Gastgewerbe und Verkehr |
22,7 |
16,6 |
26,7 |
18,0 |
29,7 |
25,3 |
|
6. |
Finanzierung, Vermietung und |
21,2 |
35,6 |
13,2 |
27,6 |
24,8 |
37,9 |
|
7. |
Öffentliche und private Dienstleister |
40,0 |
30,5 |
31,1 |
23,1 |
28,8 |
18,2 |
|
Quelle: Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
der Länder, eigene Berechnungen. Preisbasis BWS 1995 |
|||||||
|
Abbildung II.7: Entwicklung
der Erwerbtätigkeit bis 2003 Quelle: Arbeitskreis
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, eigene Berechnungen |
Dieser
tiefgreifende und noch immer anhaltende strukturelle Wandel in Industrie und
Baugewerbe löste eine Verschiebung der Wirtschaftsstruktur hin zu
Dienstleistungsaktivitäten aus, die durch den Umzug von Parlament und Regierung
sowie von politiknahen Einrichtungen noch begünstigt wurde. Im Jahre 1991
betrug der Anteil der Dienstleistungen unter Einschluss des Staatssektors an
der Gesamtwertschöpfung in Berlin 74 %; bis zum Jahre 2003 stieg er auf
83 % an. Diese expansive Entwicklung spiegelt sich noch deutlicher in der
Erwerbstätigenstruktur: Waren 1991 noch 71 % aller Erwerbstätigen im
Dienstleistungsbereich tätig, stieg deren Anteil bis 2003 bereits auf
84 %.
Allerdings
muss auch festgestellt werden, dass der Dienstleistungsbereich bisher nur
unterproportional zum Wachstum des Bruttoinlandsprodukts beitrug. Ursächlich
hierfür ist insbesondere, dass Berlin gegenüber den westdeutschen Wachstumszentren
in der Dynamik vor allem der überregionalen Dienstleistungen nach wie vor
deutlich zurückfällt.
|
Abbildung
II.8: Arbeitslosenquote von Personen
unter 25 Jahren in % Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen bis 25
Jahre. Quelle: Bundesagentur für Arbeit
|
|
Abbildung
II.9: Entwicklung der realen
Bruttowertschöpfung (Preisbasis 1995)
|
Im
Zuge der Strukturveränderungen in der Berliner Wirtschaft ging die Zahl der
Erwerbstätigen seit 1991 um insgesamt rd. 158 000 auf 1,505 Millionen
(2003) zurück. Gleichzeitig erhöhte sich die Zahl der jahresdurchschnittlich
gemeldeten Arbeitslosen von 180 000 auf
306 500 im Jahre 2003 (April 2004: 308 100). Lag die
jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote 1991 noch bei 9,5 %, ist sie bis
2003 auf 18,1 % angestiegen (April 2004: 18,2 %). Sie lag damit schon
in der Vergangenheit erheblich über dem Durchschnitt der Flächenländer West und
erreicht nunmehr annähernd das Niveau der neuen Länder.
Überdurchschnittlich
hoch ist auch die Quote der von Arbeitslosigkeit betroffenen jungen Menschen.
Die Jugendarbeitslosenquote lag in Berlin im Jahr 2003 bei
jahresdurchschnittlich 18,9% und damit wesentlich höher als in den FFW (9,5 %),
in Hamburg (9,1 %) und auch in den neuen Ländern (15,8 %). Der
Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit in Berlin und in den neuen Ländern nach
1998 ist kein Reflex verbesserter Arbeitsmarktbedingungen, sondern der
Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit
(Jump-Projekt usw.) sowie der vollständigeren sta
tistischen
Erfassung der Zahl der geringfügig Beschäftigten.
Der
Arbeitsplatzbesatz bzw. die Arbeitsplatzdichte – Erwerbstätige je 100 Einwohner
– liegt in Berlin zwar etwas höher als in den neuen Ländern und auch den
westdeutschen Flächenländern, aber deutlich unter dem Vergleichswert des Landes
Hamburg. Während in Hamburg auf 100 Einwohner 60 Erwerbstätige kommen, sind es
in Berlin lediglich 44. Selbst im strukturschwachen Stadtstaat Bremen liegt der
Arbeitsplatzbesatz mit 59 Erwerbstätigen je 100 Einwohner deutlich über dem des
Landes Berlin. Insbesondere in den letzten beiden Jahren ist die
Arbeitsplatzdichte in Berlin selbst im Vergleich zu den neuen Ländern
überdurchschnittlich gesunken.
|
Abbildung II.10: Veränderung
des realen BIP und der Erwerbstätigkeit im Zeitraum 1995 bis 2003 in %
|
Im
Vergleich Berlins mit den neuen Ländern zeigt sich ein ähnlicher Verlauf der
Erwerbstätigkeit; im Jahr 2003 lag sie etwa 7 % unter dem Vergleichswert
des Jahres 1995. (Abb. II.10). Ohne Bauwirtschaft nahm die
Erwerbstätigkeit in den neuen Ländern gegenüber 1995 um über 1 % zu,
während sie in Berlin um etwa 3 % absank.
Die
reale Wertschöpfung im Land Berlin lag im Jahr 2003 unter Einbeziehung der
Bauwirtschaft mehr als 5 % unter dem Wert des Jahres 1995 (Abb. II.9);
ohne Bauwirtschaft lag sie um etwa 1 % unter dem Niveau des Jahres 1995.
Im Vergleich hierzu ist in diesem Zeitraum die reale Bruttowertschöpfung in den
neuen Ländern um rund 13 % unter Einschluss der Bauwirtschaft, ohne
Bauwirtschaft sogar um rund 26 %
gestiegen. In Hamburg lag der Produktionszuwachs in diesen acht Jahren bei etwa
15 %.
|
Einwohner Erwerbstätige
|
Im
Einzelländervergleich zeigt sich, dass außer Berlin kein anderes deutsches
Bundesland in dem Zeitraum zwischen 1995 und 2003 ein reales Sinken des BIP hat
hinnehmen müssen. Die Erwerbstätigkeit hingegen ging nicht nur in Berlin,
sondern auch in allen neuen Ländern zurück, zum Teil sogar noch deutlicher als
in Berlin. Die alten Länder verzeichneten im betrachteten Zeitraum – mit
Ausnahme von Bremen – durchweg einen Beschäftigungszuwachs.[2]
Die
rückläufige Wirtschaftsentwicklung in Berlin hat dazu geführt, dass die
gesamtwirtschaftlichen Einkommenskonvergenzprozesse weitgehend stagnierten. So
betrugen die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer in Berlin im Jahr 1995
etwa 90,8 % des Vergleichswertes in den FFW, gegenüber Hamburg:
89,2 %. Bis zum Jahr 2003 konnte diese Relation lediglich auf 91,6 %
gegenüber den FFW verbessert werden bzw. verschlechterte sich gegenüber Hamburg
auf 88,5 %.
Noch
ungünstiger verlief die Entwicklung der Pro-Kopf-Einkommen und der
Produktivität. Das reale Bruttoinlandsprodukt in Berlin – gerechnet je
Erwerbstätigem – betrug im Jahr 2003 ca. 90 % des Vergleichswertes der FFW
(gegenüber Hamburg: 68,7 %). Im Jahr 1995 hingegen hatte Berlin noch ca.
100,8% der FFW und 76,8 % von Hamburg erreicht. Auch die Entwicklung des
Bruttoinlandsprodukts je Einwohner war in Berlin rückläufig: 1995 erreichte
Berlin 108,5 % der FFW, im Jahr 2002 nur noch 98,5 %. Bezogen auf
Hamburg ging das Verhältnis von 60,0 % (1995) auf 51,2 % (2003)
zurück.
Die
Bevölkerungsverluste der Nachwendezeit, die in erheblichem Umfang auf
Suburbanisierungsprozesse mit dem engeren Verflechtungsraum auf dem Gebiet des
Landes Brandenburg zurückzuführen waren, sind zwischenzeitlich weitgehend zum
Stillstand gekommen. Auch für die nächsten Jahre gehen die
Bevölkerungsprognosen davon aus, dass Berlin (bescheidene) Bevölkerungsgewinne
verbuchen kann.
Die
wirtschaftliche Entwicklung ist –
längerfristig betrachtet – außerordentlich unbefriedigend. Seit 1995 ist die
reale Wirtschaftsleistung um 8,4 % zurückgegangen. Als einziges Bundesland
verzeichnete Berlin im Zeitraum von 1995 bis 2002 einen realen Rückgang der
wirtschaftlichen Aktivität. Auch die Produktivität und vor allem das
Pro-Kopf-Einkommen sind in der Mehrzahl der zurückliegenden Jahre gesunken.
Allerdings hat sich bei der Produktivität die negative Entwicklung seit zwei Jahren
nicht fortgesetzt: 2002 und 2003 kam es in Berlin zu einem – wenn auch nur
leichten – Produktivitätsanstieg (2002: + 0,3 %, 2003:
+ 0,5 %). Die Arbeitslosigkeit ist seit 1995 deutlich gestiegen, die
Erwerbstätigkeit entsprechend zurückgegangen.
Die auch im
Bundesdurchschnitt schwache Wirtschaftsentwicklung hat die finanzpolitischen
Probleme insbesondere auf der Einnahmenseite deutlich verschärft.
Dieses Kapitel
enthält eine Bestandsaufnahme der zentralen finanzwirtschaftlichen Kennziffern.
Nach der mit dem Bundesministerium der Finanzen getroffenen Verständigung
erfolgt der Ausweis – nicht zuletzt aus Vergleichbarkeitsgründen – je Einwohner.
Darüber hinaus werden den Berliner Zahlen jeweils die Zahlen der
finanzschwachen Flächenländer West und Hamburgs gegenübergestellt (siehe hierzu
auch die »Methodischen Vorbemerkungen« unter I.2).
|
Tabelle
III.1: Bereinigte Ausgaben je Einwohner |
|||||
|
|
BE |
HH |
BE
in % von HH |
FFW |
BE
in % von FFW |
|
1995 |
6 364 |
5 295 |
120,2% |
3 756 |
169,4% |
|
1996 |
6 291 |
5 435 |
115,7% |
3 743 |
168,1% |
|
1997 |
6 215 |
5 408 |
114,9% |
3 692 |
168,4% |
|
1998 |
6 202 |
5 346 |
116,0% |
3 708 |
167,3% |
|
1999 |
6 213 |
5 372 |
115,7% |
3 773 |
164,5% |
|
2000 |
6 176 |
5 378 |
114,8% |
3 804 |
162,4% |
|
2001 |
6 673 |
5 449 |
122,5% |
3 946 |
169,1% |
|
2002 |
6 216 |
5 553 |
111,9% |
3 964 |
156,8% |
|
2003 |
6 097 |
5 587 |
109,1% |
3 977 |
153,3% |
|
Quelle: [Berlin und
Hamburg] Haushaltsabschlüsse, [FFW] Statistisches Bundesamt, Fachserie 14,
Reihe 2 (Kassenergebnisse), 2003 BMF; eigene Berechnungen. Länder einschließlich
kommunaler Ebene. Ohne Geberleistungen im Länderfinanzausgleich. Berlin 2001
einschließlich einmalige Leistungen an die Bankgesellschaft Berlin. Hamburg
2003 ohne einmalige Leistungen an die HLB. Einwohnerstände jeweils per 30.6. |
|||||
Die bereinigten Ausgaben des
Landeshaushalts sind von 22,1 Mrd € im Jahre 1995 um 1,4 Mrd € auf
20,7 Mrd € im Jahre 2003 zurückgeführt worden. Dies entspricht einer
Absenkung um insgesamt 6,4 % bzw. jahresdurchschnittlich um 0,8 %.
Hiervon entfielen allein 391 Mio € (-1,9 %) auf das Jahr 2003. Die energischen
Konsolidierungsschritte seit Anfang der Legislaturperiode zeigen Wirkung. Die
konsequente Rückführung der Ausgaben wird sich in der mittelfristigen Planungsperiode
entsprechend den Beschlüssen des Senats zu den Eigenanstrengungen des Landes
Berlin fortsetzen (vgl. Finanzplanung von Berlin 2003 bis 2007, Senatsbeschluss
vom 2. September 2003; in aktualisierter Fassung im Internet unter
http://www.berlin.de/imperia/md/content/senfin/presse2004/peimpfd-format/17.pdf).
Im gleichen
Zeitraum ist die Einwohnerzahl Berlins um 2,3 % zurückgegangen. Dies wirkt
sich auf die bereinigten Ausgaben je Einwohner in der Form aus, dass hier ein
Rückgang zwischen 1995 und 2003 um lediglich 4,3 % ausgewiesen wird.
Dennoch kann festgestellt werden, dass die bereinigten Ausgaben nahezu dreimal
so stark abgesenkt wurden wie die Bevölkerungszahl gesunken ist. Auch auf der
Basis der bereinigten Ausgaben je Einwohner ist erkennbar, dass sich der
rechnerische Abstand gegenüber Hamburg drastisch verkürzt hat: Lagen die
bereinigten Ausgaben je Einwohner im Jahre 1995 noch um 20,2 % über dem
Niveau Hamburgs, waren es im Jahre 2003 nur noch 9,1 % (Tabelle III.1).
Die Vergleichszahlen von Hamburg sind dabei um die Geberleistungen im Länderfinanzausgleich
sowie einen Einmalsachverhalt im Jahre 2003 im Zusammenhang mit der Fusion von
Hamburgischer Landesbank und Landesbank Schleswig-Holstein bereinigt. Der
Vergleich mit den finanzschwachen Flächenländern West ist wegen der besonderen
Eigenart der Stadtstaaten nicht aussagekräftig und wird hier nur aus formalen
Gründen mitgeführt.
|
Tabelle III.2: Primärausgaben
je Einwohner |
|||
|
|
BE |
HH |
BE in % von HH |
|
1995 |
6
029 |
4
759 |
126,7% |
|
1996 |
5
868 |
4
873 |
120,4% |
|
1997 |
5
718 |
4
827 |
118,5% |
|
1998 |
5
669 |
4
763 |
119,0% |
|
1999 |
5
649 |
4
795 |
117,8% |
|
2000 |
5
596 |
4
805 |
116,5% |
|
2001 |
6
061 |
4
869 |
124,5% |
|
2002 |
5
569 |
4
955 |
112,4% |
|
2003 |
5
432 |
5
006 |
108,5% |
|
Quelle:
Haushaltsabschlüsse; 2003 vorläufig. Ohne Geberleistungen Hamburgs im
Länderfinanzausgleich. Berlin 2001 einschließlich einmaliger Leistungen an
die Bankgesellschaft Berlin. Hamburg 2003 ohne einmalige Leistungen an die
HLB. Einwohnerstände jeweils per 30.6. |
|||
Bei allen Zahlenvergleichen
darf nicht außer Acht gelassen werden, dass sich die Haushalte selbst von
Stadtstaaten wie Berlin und Hamburg in ihren Strukturen erheblich
unterscheiden. Zahlenvergleiche selbst auf einer globalen Ebene ermöglichen insoweit
immer nur Tendenzaussagen, während das absolute Niveau (gemessen als »Euro je
Einwohner«) ohne weitere Strukturanalyse keinen belastbaren Aussagewert hat.
Auch Tendenzaussagen können ihrerseits noch durch andere Effekte – z. B.
Ausgliederungen aus den Haushalten – nachhaltig beeinflusst sein, so dass
selbst hier Vorsicht geboten ist.
Der Blick auf
die bereinigten Ausgaben vermag die Konsolidierungsleistungen des Landes Berlin
seit 1995 nur unvollständig zu belegen. Denn in diesem Zeitraum sind die
Zinsausgaben – die Bestandteil der bereinigten Ausgaben sind – um rd. 1,1 Mrd €
(von 1 163 Mio € auf 2 255 Mio €) gestiegen. Dieser Anstieg verdeckt
insoweit, dass hinter den bereinigten Ausgaben eine substanziell weit höhere
Konsolidierungsanstrengung steht.
Tatsächlich
wurden die Primärausgaben – das sind die bereinigten Ausgaben abzüglich der
Zinsausgaben – von 20,9 Mrd € im Jahre 1995 auf 18,4 Mrd € im Jahre 2003
abgesenkt; das sind 2,5 Mrd € oder 12 % (jahresdurchschnittlich -1,6%).
Bezogen auf die Primärausgaben je Einwohner ergibt sich eine – wiederum
demographisch bedingte – geringere relative Absenkung um 9,9 % von
6 029 € (1995) auf 5 432 € (2003). Bezogen auf Hamburg ergibt sich im
Jahre 2003 ein Abstand von 8,5 % (1995: 26,7 %); vgl. Tabelle III.2.
|
Tabelle III.3: Ausgabenvergleich für Berlin 1995
und 2003 |
|||||
|
|
1995 |
2003 |
Veränderung |
||
|
insges. |
insges. |
Jahres-ø |
|||
|
bereinigte Ausgaben |
22
084 |
20
675 |
-1
409 |
-6,4% |
-0,8% |
|
Zinsausgaben |
1
163 |
2
255 |
1
092 |
+93,9 |
+11,7 |
|
Primärausgaben |
20
921 |
18
421 |
-2
500 |
-12,0% |
-1,6% |
|
Bereinigung um … |
|
|
|
|
|
|
…
Bahn-Regionalisierung |
0 |
374 |
x |
x |
x |
|
…
Fonds »Aufbauhilfe« |
0 |
153 |
x |
x |
x |
|
bereinigte Primärausgaben |
20
921 |
17
893 |
-3
028 |
-14,5% |
-1,9% |
|
Quelle:
eigene Berechnungen |
|||||
In einem
weiteren Schritt wäre außerdem zu berücksichtigen, dass namentlich die
Bahn-Regionalisierung im Jahre 1996 zu einer wesentlichen Ausweitung des
Haushaltsvolumens geführt hat. In der Sache handelt es sich um die Durchleitung
von Drittmitteln. Im Jahre 2003 beliefen sich die Einnahmen auf 374 Mio €.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass im Jahre 2003 einmalig die Ausgaben für
den Fonds »Aufbauhilfe« (Flutopferhilfe) verausgabt wurden (153 Mio €). Weitere
wichtige Strukturbrüche seit 1995 sind die Umstellung des Kindergeldes, die zu Minderausgaben
führte, sowie die Umstellung der Finanzierung von Einrichtungen der
Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz und die Einbeziehung von
Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken in den Haushalt (ehemals sog. »Grundstock«),
letztere mit Mehrausgaben verbunden. Diese drei letztgenannten Sachverhalte
saldieren sich jedoch näherungsweise, zumindest auf der Zahlenbasis für das
Jahr 2003.
Das Ergebnis dieser weiteren
Bereinigungsrechnung zeigt Tabelle III.3. Die be reinigten
Primärausgaben (letzte Tabellenzeile) sind danach seit 1995 um gut drei
Milliarden Euro abgesenkt worden. Dies entspricht einer Veränderung um
insgesamt -14,5 % bzw. durchschnittlich -1,9 % pro Jahr.
|
Tabelle III.4: Die Struktur der
bereinigten Ausgaben im Jahre 2003 |
||||||||
|
|
BE |
HH |
FFW |
|||||
|
Euro
je EW |
% |
Euro
je EW |
% |
Euro
je EW |
% |
|||
|
A |
Laufende Ausgaben |
5 544 |
90,9% |
4 964 |
88,9% |
3 486 |
87,6% |
|
|
|
darunter: |
|||||||
|
A.1 |
Personalausgaben |
2 063 |
33,8% |
1 935 |
34,6% |
1 614 |
40,6% |
|
|
|
Versorgungsleistungen |
326 |
5,3% |
490 |
8,8% |
290 |
7,3% |
|
|
|
Bezüge für aktives
Personal |
1 737 |
28,5% |
1 445 |
25,9% |
1 323 |
33,3% |
|
|
A.2 |
Zinsausgaben |
665 |
10,9% |
580 |
10,4% |
355 |
8,9% |
|
|
A.3 |
laufender Sachaufwand |
1 048 |
17,2% |
1 010 |
18,1% |
547 |
13,8% |
|
|
A.4 |
laufende Zuweisungen |
1 431 |
23,5% |
1 641 |
29,4% |
955 |
24,0% |
|
|
A.5 |
AAÜG-Zahlungen |
61 |
1,0% |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
nachrichtlich: |
0 |
0 |
268 |
4,8% |
0 |
0 |
||
|
|
konsumtive Sachausgaben |
2 818 |
46,2% |
2 456 |
44,0% |
1 516 |
38,1% |
|
|
|
|
|||||||
|
B |
Ausgaben der
Kapitalrechnung |
556 |
9,1% |
622 |
11,1% |
491 |
12,4% |
|
|
|
|
|||||||
|
C |
bereinigte Ausgaben |
6 097 |
100,0% |
5 587 |
100,0% |
3 977 |
100,0% |
|
|
Quelle: BMF, eigene Berechnungen.
Länder einschließlich kommunaler Ebene. Ohne Geberleistungen Hamburgs im
Länderfinanzausgleich, ohne einmalige Leistungen an die HLB. Einwohnerstände
jeweils per 30.6. |
||||||||
Die Struktur
der bereinigten Ausgaben stellt Tabelle III.4 dar. Die Personalausgaben
haben in Berlin einen Anteil von fast exakt einem Drittel (33,8 %), die
Zinsausgaben einen Anteil von 10,9 % (Hamburg: 10,4 %). Der laufende
Sachaufwand liegt mit 17,2 % in Berlin geringfügig niedriger als in Hamburg
(18,1 %); hierin spiegeln sich auch unterschiedliche Ausgliederungsintensitäten
wider. Die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse liegen in Berlin mit 23,5 %
deutlich unter dem hamburgischen Vergleichswert (29,4 %).
Die investiven
Ausgaben Berlins hatten im Jahre 2003 einen Anteil von 9,1 % und liegen
damit auf dem Niveau des Vorjahres (9,0 %). Der Vergleichswert für Hamburg
(11,1 %; bereinigt um einmalige Leistungen an die HLB) liegt um zwei
Prozentpunkte höher. Auch in diesem Verhältnis zeigt sich immer noch mit großer
Deutlichkeit, dass die Investitionsausgaben in Berlin deutlich zu niedrig sind;
dies ist ausschließlich der finanzpolitischen Situation geschuldet. Besonders
deutlich wird das Missverhältnis bei den Sachinvestitionen, deren Anteil an den
bereinigten Ausgaben in Berlin 1,5 %, in Hamburg hingegen 5,0 %
beträgt. Hierauf wird noch in Zusammenhang mit den Investitionsausgaben
detaillierter eingegangen.
Im Zuge der
Aufstellung des Doppelhaushalts 2004/2005 und der Finanzplanung 2003 bis 2007
hat der Senat wesentliche Konsolidierungsmaßnahmen und harte Einschnitte
beschlossen. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 31.
Oktober 2003 gab Anlass, diese Beschlusslage zu überprüfen und weiter zu
präzisieren. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die fortgeschriebenen Eckwerte
der Finanzplanung 2003 bis 2007 eine Absenkung der Primärausgaben auf 17,4 Mrd
€ im Jahre 2007 und damit um rund eine Milliarde Euro gegenüber dem Ist des
Jahres 2003 (18,4 Mrd €) vorsehen; über die aktuelle Primärausgabenlinie gibt Tabelle
III.5 Auskunft. Da in den Planungswerten für das Jahr 2007 auch die
Risikoabschirmung der Bankgesellschaft mit 300 Mio € (2003: 0 Mio €) sowie das
im Jahre 2004 erstmals veranschlagte »Facility Management« für die Nutzung
eigener Bürogebäude des Landes Berlin (rd. 90 Mio €) enthalten sind, beläuft
sich der tatsächliche Absenkungsbetrag – gemessen am Ist des Jahres 2003 unter
Absetzung der einmaligen Leistungen an den Fonds »Aufbauhilfe« – auf rd. 1,3
Mrd €. Die bereinigten Ausgaben (letzte Zeile in Tabelle III.5) weisen
demgegenüber nur eine Absenkung um 360 Mio € aus; hierzu trägt – neben den
vorangehend erörterten Strukturbrüchen – der Zuwachs der Zinsausgaben (rd. 680
Mio €) bei. – Einzelheiten zu den Planungslinien enthält im Übrigen Tabelle
III.18 weiter unten in diesem Kapitel.
|
Tabelle
III.5: Fortgeschriebene
Finanzplanungseckwerte des Landes Berlin bis 2007 |
|||||
|
|
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
|
Primärausgaben
(Mio €) *) |
18 420 |
18 604 |
18 092 |
17 731 |
17 379 |
|
Absenkung gegenüber 2003
(Mio €) |
0 |
+184 |
-328 |
-689 |
-1 041 |
|
Absenkung gegenüber 2003
(%) |
x |
+1,0% |
-1,8% |
-3,7% |
-5,6% |
|
Primärausgaben,
ohne Fonds »Aufbauhilfe« (2003); ohne Bankgesellschaft und Facility
Management (ab 2004) **) |
18 270 |
18 210 |
17 700 |
17 340 |
16 990 |
|
Absenkung gegenüber 2003
(Mio €) |
0 |
-60 |
-570 |
-930 |
-1 280 |
|
Absenkung gegenüber 2003
(%) |
x |
-0,3% |
-3,1% |
-5,0% |
-7,0% |
|
nachr.:
bereinigte Ausgaben |
20 675 |
20 991 |
20 709 |
20 513 |
20 314 |
|
Quelle: Doppelhaushalt
2004/2005 und Fortschreibung der Finanzplanung bis 2007. 2003 Ist. *) hierin in 2003 enthalten: Fonds
»Aufbauhilfe« (153 Mio €); ab 2004 enthalten: (a) Risikoabschirmung der Bankgesellschaft
Berlin mit 300 Mio €, (b) »Facility Management« für die Nutzung landeseigener
Bürodienstgebäude mit rd. 90 Mio €
**) Werte gerundet |
|||||
Die
Personalausgaben im Land Berlin sind zwischen 1995 und 2003 von 7,3 Mrd € auf
7,0 Mrd € zurückgeführt worden (-4,2 %). Im Durchschnitt von Ländern
und Gemeinden sind die Personalausgaben in diesem Zeitraum hingegen um
6,9 % gestiegen (Abbildung III.1).
|
Tabelle III.6: Stellenbestand in Berlin ausweislich
des jeweiligen Stellenplanes |
|
|||
|
Jahr |
Stellen |
Index |
|
|
1991 |
207 151 |
100,0 |
|
|
1992 |
203 072 |
98,0 |
|
|
1993 |
194 950 |
94,1 |
|
|
1994 |
193 749 |
93,5 |
|
|
1995 |
183 863 |
88,8 |
|
|
1996 |
172 912 |
83,5 |
|
|
1997 |
166 885 |
80,6 |
|
|
1998 |
159 617 |
77,1 |
|
|
1999 |
153 575 |
74,1 |
|
|
2000 |
148 004 |
71,4 |
|
|
2001 |
145 082 |
70,0 |
|
|
2002 |
139 703 |
67,4 |
|
|
2003 *) |
135 800 |
65,6 |
|
|
Quelle:
Haushaltsabschlüsse, eigene Berechnungen
*) 2003 abweichend vom Stellenplan tatsächliches Ist |
|||
|
Abbildung III.1: Entwicklung
des Personalausgabenindex in Berlin und im Durchschnitt von Länder und
Gemeinden
|
Entscheidend
für die Entwicklung in Berlin sind zwei Effekte. Erstens ist der Stellenbestand
seit 1991 radikal zurückgeführt worden, und zwar – bis 2003 – um 68 322
Stellen (‑33,0 %); mit den Stellen ist in gleichem Umfange das
Personal reduziert worden. Mit 138 829 Stellen umfasste der Stellenplan
des Jahres 2003 nur noch 67 % des Stellenbestandes im Jahre 2001 (Tabelle III.6).
Dabei sind lediglich 12 558 Stellen aus dem Haushaltsplan ausgegliedert
worden; 55 764 Stellen hingegen – und damit in gleichem Umfange Personal –
wurden finanzwirksam abgebaut. Dies bedeutet eine (finanzwirksame) Rückführung
um 26,9 %.
Zweitens hat
Berlin in erheblichem Umfange Maßnahmen zur Eindämmung der
Personalkostenbelastung ergriffen. Als prägnanteste Maßnahmen sei der im Jahre
2003 mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes geschlossene Anwendungstarifvertrag
genannt, der eine Absenkung der Löhne und Gehälter um durchschnittlich
10 % zum Gegenstand hat, und die begleitenden Maßnahmen im
Besoldungsbereich (Streichung des Urlaubsgeldes, deutliche Absenkung des
Weihnachtsgeldes).
Mit dem
Berliner Anwendungstarifvertrag ist ein Struktureinschnitt gelungen, der dem
Effekt eines mehrjährigen konsequenten Personalabbaus entspricht. Der
Tarifvertrag ist insgesamt mit einer Absenkung der Personalausgaben um
229 Mio € jährlich verbunden. Dieser bundesweit einmaligen tariflichen
Regelung ging der Austritt Berlins aus den Arbeitgeberverbänden im Januar 2003
voraus. Mehrere neue Länder sind dem Beispiel Berlins in der Zwischenzeit
gefolgt, allerdings bei teilweise erheblich geringeren Absenkungsprozentsätzen.
Mit gleicher Zielrichtung
hat Berlin auch die Struktureinschnitte im Bereich der Beamtenbesoldung
initiiert und umgesetzt. Der Kompromiss auf Bundesebene, dem eine
Bundesratsinitiative des Landes Berlin vorausging, sieht ein Festhalten an
bundesweiter Einheitlichkeit bei den monatlichen Bezügen, zugleich aber eine
vollständige Öffnung bei der Sonderzuwendung (»Weihnachtsgeld«) und bei dem
Urlaubsgeld vor. Die landesgesetzliche Umsetzung durch Berlin (Berliner
Sonderzahlungsgesetz) beinhaltet nicht nur die vollständige Streichung des
Urlaubsgeldes, sondern darüber hinaus den Wegfall der Sonderzuwendung bis auf
einen Festbetrag von 640 € für aktive Beamte und 320 € für
Versorgungsempfänger. Diese Neuregelung führt zu jährlichen Haushaltsentlastungen
in Höhe von 245 Mio €.
Die volle
Wirksamkeit der Maßnahmen im Tarif- und Besoldungsbereich wird sich allerdings
erst im Jahre 2004 entfalten; nach dem veranschlagten Soll liegen die
Personalausgaben im Jahre 2004 um 6,3 % unter dem Vergleichswert des
Jahres 1995. Berlin hat damit die bisher bundesweit intensivsten Einschnitte
bei den Personalausgaben vorgenommen.
Bezogen auf
die Personalausgaben je Einwohner werden die Entlastungsanstrengungen Berlins
weniger deutlich ausgewiesen als nach der absoluten Entwicklung; ursächlich hierfür
ist wiederum der demographische Effekt. Im Jahre 1995 beliefen sich die
Personalausgaben auf 2 104 € je Einwohner, im Jahre 2003 auf 2 063 (Tabelle
III.7); hieraus errechnet sich ein Rückgang von (lediglich) 1,9 %. Der
Vergleich mit Hamburg ist im Übrigen wegen der sehr starken Auslagerungen von
Einrichtungen aus dem Haushalt insbesondere Mitte der neunziger Jahre nicht
vergleichbar; der Rückgang der Personalausgaben in Hamburg zwischen 1995 und
1998 ist weitgehend auf diesen Effekt zurückzuführen. Insgesamt wurde nach
Angaben des Finanzberichts der Freien und Hansestadt Hamburg 2004 (Anlage 1.7)
der Stellenbestand im Haushaltsplan zwischen 1991 und 2003 um 35 327
Stellen reduziert, das sind 33,7 %. Finanzwirksam abgebaut wurden
in diesem Zeitraum jedoch nur 6,3 % der Stellen, bei dem Rest handelt es
sich lediglich um Ausgliederungen aus dem Haushalt in andere Rechtsformen.
|
Tabelle III.7: Personalausgaben
je Einwohner |
|||||
|
|
BE |
HH |
BE in % von HH |
FFW |
BE in % von FFW |
|
1995 |
2 104 |
2 037 |
103,3 |
1 527 |
137,8 |
|
1996 |
2 108 |
1 897 |
111,1 |
1 532 |
137,6 |
|
1997 |
2 086 |
1 887 |
110,5 |
1 534 |
136,0 |
|
1998 |
2 079 |
1 876 |
110,8 |
1 538 |
135,1 |
|
1999 |
2 102 |
1 881 |
111,7 |
1 564 |
134,4 |
|
2000 |
2 113 |
1 879 |
112,4 |
1 574 |
134,2 |
|
2001 |
2 124 |
1 909 |
111,3 |
1 561 |
136,1 |
|
2002 |
2 145 |
1 944 |
110,3 |
1 592 |
134,7 |
|
2003 |
2 063 |
1 936 |
106,6 |
1 614 |
127,8 |
|
Quelle: [Berlin und Hamburg] Haushaltsabschlüsse, [FFW]
Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 2 (Kassenergebnisse), 2003 BMF;
eigene Berechnungen. Länder einschließlich kommunaler Ebene. Hamburg nicht
vergleichbar, insbesondere wegen starker Auslagerungen aus dem Haushalt
insbesondere Mitte der neunziger Jahre. Einwohnerstände jeweils per 30.6. |
|||||
Der
Stellenabbau im Land Berlin wird auch in den kommenden Jahren fortgesetzt. Die
Finanzplanung von Berlin 2003 bis 2007 sieht vor, ausgehend vom Stellenbestand
des Jahres rund 25 000 Vollzeitäquivalente bis zum Jahre 2012 vollständig
abzubauen, davon allein 11 000 bis zum Jahre 2007.
Die
konsumtiven Sachausgaben umfassen die sächlichen Verwaltungsausgaben sowie die
Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte. Nicht enthalten in der nachfolgenden Darstellung
sind die Zins- und Tilgungsausgaben.
Die
konsumtiven Sachausgaben je Einwohner sind in Berlin seit 1995 um 4,8 %
zurückgeführt worden (Tabelle III.8). Auch hier gilt, dass der Effekt
des tatsächlichen Ausgabenabbaus durch die demographische Entwicklung
unterzeichnet wird. Unter Annahme einer unveränderten Einwohnerzahl beläuft
sich die Rückführung sogar auf 7,0 %. In Hamburg hingegen sind die
konsumtiven Sachausgaben im gleichen Zeitraum stark angestiegen, wozu
allerdings die hohe Zahl der Ausgliederungen, auf die schon im vorangehenden
Abschnitt (unter »Personalausgaben«) aufmerksam gemacht wurde, beigetragen hat.
Insoweit sind die Zahlen Hamburgs nicht vergleichbar.
Auf der
Grundlage einer alle Politikbereiche umfassenden Liste von Strukturmaßnahmen,
die der Senat im Zuge der Aufstellung des Doppelhaushalts 2004/2005 und der
Mittelfristigen Finanzplanung 2003 bis 2007 beschlossen hat und die durch die
Klausurtagung des Senats vom 9./10. Dezember 2003 noch einmal spezifiziert
wurde, werden die konsumtiven Sachausgaben bis zum Jahre 2007 gegenüber dem Ist
des Jahres 2003 um weitere rd. 1,2 Mrd € abgesenkt. Die Maßnahmen sind
jahresgenau spezifiziert; damit besteht die Sicherheit, dass das vom Senat beabsichtigte
Konsolidierungsvolumen auch tatsächlich umgesetzt werden kann. Mit enthalten in
dem genannten Absenkungsbetrag ist der Ausstieg aus der Anschlussförderung in
der Wohnungsbauförderung, der bis zum Jahre 2020 eine Ausgabenentlastung in
Höhe von rund einer Milliarde Euro möglich macht.
|
Tabelle
III.9: Ausgaben der Kapitalrechnung |
|||||
|
|
BE |
HH |
BE
in % von HH |
FFW |
BE
in % von FFW |
|
1995 |
933 |
565 |
165,0 |
587 |
158,9 |
|
1996 |
962 |
637 |
150,9 |
554 |
173,7 |
|
1997 |
813 |
656 |
124,0 |
514 |
158,2 |
|
1998 |
771 |
553 |
139,3 |
518 |
148,8 |
|
1999 |
710 |
554 |
128,3 |
516 |
137,7 |
|
2000 |
689 |
581 |
118,5 |
544 |
126,6 |
|
2001 |
1 099 |
604 |
182,0 |
561 |
104,6 |
|
2002 |
555 |
624 |
88,9 |
493 |
113,6 |
|
2003 |
556 |
622 |
89,4 |
491 |
113,2 |
|
Quelle: 1995 bis 2002
Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 2 (Kassenergebnisse), 2003 BMF;
eigene Berechnungen. Länder einschließlich kommunaler Ebene. Einwohnerstände
jeweils per 30.6. Hamburg 2003 ohne einmalige Leistungen an die Hamburgische
Landesbank (HLB). |
|||||
|
Tabelle III.8: Konsumtive
Sachausgaben in Euro je Einwohner
|
|||||
|
|
BE |
HH |
BE in % von HH |
FFW |
BE in % von FFW |
|
1995 |
2 960 |
2 156 |
137,3 |
1 298 |
228,0 |
|
1996 |
2 768 |
2 339 |
118,3 |
1 288 |
214,9 |
|
1997 |
2 776 |
2 284 |
121,5 |
1 258 |
220,7 |
|
1998 |
2 791 |
2 334 |
119,6 |
1 268 |
220,1 |
|
1999 |
2 815 |
2 335 |
120,6 |
1 289 |
218,4 |
|
2000 |
2 809 |
2 348 |
119,6 |
1 312 |
214,1 |
|
2001 |
2 838 |
2 355 |
120,5 |
1 403 |
202,3 |
|
2002 |
2 868 |
2 386 |
120,2 |
1 461 |
196,3 |
|
2003 |
2 818 |
2 456 |
114,7 |
1 516 |
185,8 |
|
Quelle: [Berlin und Hamburg]
Haushaltsabschlüsse, [FFW] Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 2
(Kassenergebnisse), eigene Berechnungen. Länder einschließlich kommunaler
Ebene. Hamburg und Länder einschließlich Tilgungen gegenüber Verwaltungen.
Einwohnerstände jeweils per 30.6. |
|||||
Die Ausgaben
der Kapitalrechnung sind in Berlin seit 1995 um 40 % zurückgegangen (Tabelle
III.9). In Hamburg dagegen sind die Ausgaben der Kapitalrechnung um
10 % gestiegen. Lagen die Berliner Ausgaben der Kapitalrechnung im Jahre
1995 um 65 % über denen Hamburgs, sind sie im Jahre 2003 auf 90 % des
hamburgischen Niveaus zurückgefallen. Angesichts des hohen infrastrukturellen
Nachholbedarfs in Berlin ist dieses außerordentlich bedenklich und vom
Investitionsbedarf her auch nicht zu rechtfertigen. Die Begründung liegt
alleine darin, dass sich Berlin aufgrund der Haushaltsnotlagensituation höhere
Investitionsausgaben als die derzeit getätigten nicht leisten kann.
|
Tabelle III.10: Die
Struktur der Ausgaben der Kapitalrechnung im Jahr 2003 |
|||||||
|
|
|
BE |
HH |
FFW |
|||
|
Euro je EW |
% |
Euro je EW |
% |
Euro je EW |
% |
||
|
1. |
Ausgaben der Kapitalrechnung |
556 |
100,0% |
622 |
100,0% |
491 |
100,0% |
|
|
darunter: |
||||||
|
2. |
Sachinvestitionen |
88 |
15,8% |
282 |
45,3% |
286 |
58,2% |
|
3. |
Vermögensübertragungen |
252 |
45,3% |
238 |
38,3% |
113 |
23,0% |
|
4. |
Darlehen an andere Bereiche |
78 |
14,0% |
32 |
5,1% |
15 |
3,1% |
|
5. |
Erwerb von Beteiligungen |
116 |
20,9% |
32 |
5,1% |
4 |
0,8% |
|
Quelle:
Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen. Hamburg ohne einmalige
Leistungen an die HLB. |
|||||||
Die Struktur
der Investitionsausgaben bestätigt das unbefriedigende Bild (Tabelle III.10).
Nur 16 % der Investitionsausgaben wurden im Jahre 2003 für Sachinvestitionen
(Hochbau, Tiefbau, Erwerb unbeweglichen Vermögens) aufgewendet. In Hamburg war
es annähernd die Hälfte der Investitionsausgaben, in den finanzschwachen
Flächenländern West sogar fast 60 %. Hier findet der Umstand seinen Ausdruck,
dass in Berlin kaum noch für eigene Zwecke investiert werden kann. Auch die Investitionsplanung
2003 bis 2007 enthält nur wenige Neubeginner, ansonsten lediglich die
Ausfinanzierung früher begonnener Maßnahmen.
Deutlich
ausgeprägt sind in Berlin die Vermögensübertragungen an andere Bereiche
(45,3 %); diese umfassen unter anderem Zuschüsse zur Förderung der
Wirtschaftsstruktur (Gemeinschaftsaufgabe Förderung der regionalen
Wirtschaftsstruktur), aber auch für den Hochschulbau und die Forschung
außerhalb der Universitäten. Bei den Darlehen an andere Bereiche (14,0 %)
handelt es sich überwiegend um Aufwendungs- und Annuitätsdarlehen für den
Wohnungsbau und nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Hinter dem
Erwerb von Beteiligungen (20,9 %) steht vor allem die Kapitalzuführung an
die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mir rd. 374 Mio €. Die Bankgesellschaft
Berlin hat im Jahre 2003 keine Mittel aus dem Landeshaushalt erhalten.
Abbildung III.2 zeigt die langfristige Entwicklung der
Sachinvestitionsausgaben. Bis zum Jahre 2003 sind sie auf etwa ein Drittel des
Niveaus des Jahres 1995 zurückgegangen. Dieser dramatische Rückgang ist
Ausdruck der extremen Haushaltsnotlage in Berlin. Im Vergleich zeigt sich
allerdings, dass auch in den finanzschwachen Flächenländern West die
Sachinvestitionen zurückgeführt wurden – allerdings in vergleichsweise
moderatem Umfange auf etwa drei Viertel des Niveaus des Jahres 1995 (neue
Länder: zwei Drittel).
Im Zeitraum
der mittelfristigen Planung bis 2007 werden die Investitionsausgaben weiter –
von 1,817 Mrd € im Jahre 2003 auf 1,622 Mrd € im Jahre 2007 –
abgesenkt, d.h. um rd. 200 Mio € bzw. 10,7 %. Auch diese erneute
Absenkung ist ausschließlich der Haushaltsnotlage des Landes geschuldet. Sie
beinhaltet einen weitestgehenden Verzicht auf neue Investitionsmaßnahmen
(»Neubeginner«); die Investitionsausgaben werden in den Planungsjahren im
Wesentlichen bestimmt durch die notwendige Ausfinanzierung bereits begonnener
Maßnahmen und laufender Programme sowie die Bereitstellung von Landesmitteln
zur möglichst vollständigen Inanspruchnahme von Drittmitteln des Bundes und der
Europäischen Union.
|
Abbildung III.2: Entwicklung
Pro-Kopf-Sachinvestitionsausgaben
|
|
Tabelle III.11: Zinsausgaben je Einwohner |
|||||
|
|
BE |
HH |
BE in % von HH |
FFW |
BE in % von FFW |
|
1995 |
335 |
536 |
62,5 |
337 |
99,4 |
|
1996 |
423 |
562 |
75,3 |
343 |
123,3 |
|
1997 |
497 |
581 |
85,5 |
347 |
143,2 |
|
1998 |
534 |
583 |
91,6 |
349 |
153,0 |
|
1999 |
564 |
577 |
97,7 |
349 |
161,6 |
|
2000 |
580 |
573 |
101,2 |
345 |
168,1 |
|
2001 |
612 |
581 |
105,3 |
352 |
173,9 |
|
2002 |
647 |
598 |
108,2 |
352 |
183,8 |
|
2003 |
665 |
580 |
114,7 |
355 |
187,3 |
|
Quelle: [Berlin und Hamburg]
Haushaltsabschlüsse, [FFW] Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen. |
|||||
Die
Zinsausgaben je Einwohner haben sich in dem Zeitraum zwischen 1995 und 2003
annähernd verdoppelt (+98,5 %; Tabelle III.11); Ende 2003 beliefen
sie sich auf 665 € je Einwohner. In Hamburg stiegen die Zinsausgaben je
Einwohner in dem Zeitraum seit 1995 um lediglich 8,2 %.
Im Jahre 1995
lagen die Berliner Zinsausgaben je Einwohner mit 335 € je Einwohner bei
etwa zwei Dritteln des Hamburger Wertes (536 € je Einwohner), im Jahre
2003 hingegen übertrafen sie den hamburgischen Vergleichswert um 14,7 %
(Berlin 665 € je Einwohner, Hamburg 580 € je Einwohner).
|
Tabelle III.13 Zins-Steuer-Relation |
|||
|
|
BE |
HH |
FFW |
|
1995 |
11,6 |
15,8 |
14,5 |
|
1996 |
14,4 |
15,9 |
14,5 |
|
1997 |
16,2 |
17,0 |
14,8 |
|
1998 |
16,4 |
15,5 |
14,2 |
|
1999 |
16,5 |
14,3 |
13,5 |
|
2000 |
16,6 |
14,2 |
12,9 |
|
2001 |
18,5 |
15,9 |
13,9 |
|
2002 |
21,0 |
15,5 |
14,6 |
|
2003 |
21,2 |
15,2 |
14,7 |
|
Verhältnis
der Zinsausgaben zu der Summe aus Steuereinnahmen, Länderfinanzausgleich und
Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen. Quelle: [Berlin und Hamburg]
Haushaltsabschlüsse, [FFW] Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen. |
|||
|
Tabelle III.12 Zinslastquote |
|||
|
|
BE |
HH |
FFW |
|
1995 |
5,3 |
10,1 |
9,0 |
|
1996 |
6,7 |
10,3 |
9,1 |
|
1997 |
8,0 |
10,7 |
9,4 |
|
1998 |
8,6 |
10,9 |
9,4 |
|
1999 |
9,1 |
10,7 |
9,2 |
|
2000 |
9,4 |
10,7 |
9,1 |
|
2001 |
9,2 |
10,7 |
8,9 |
|
2002 |
10,4 |
10,8 |
8,9 |
|
2003 |
10,9 |
10,4 |
8,9 |
|
Verhältnis
der Zinsausgaben zu den bereinigten Ausgaben. |
|||
Die
Finanzplanung von Berlin 2003 bis 2007 zeigt auf, dass die Dynamik des
Zinsausgabenanstiegs angesichts der extremen Haushaltsnotlage und damit der
Schuldenfalle, in der sich Berlin befindet, ohne entlastende Hilfe der
bundesstaatlichen Solidargemeinschaft unvermindert anhalten wird. Im Jahre 2007
dürften die Zinsausgaben Berlins bei etwa 870 € je Einwohner liegen, das
entspricht einem weiteren Anstieg um gut ein Drittel.
Die
Zinslastquote (das Verhältnis der Zinsausgaben zu den bereinigten Ausgaben) hat
sich seit 1995 annähernd verdoppelt (von 5,3% auf 10,9 %; Tabelle
III.12). In Hamburg ist die Zinslastquote in diesem Zeitraum lediglich um
0,3 Prozentpunkte angestiegen (von 10,1 % auf 10,4 %). In den
finanzschwachen Flächenländern West ist die Zinslastquote praktisch unverändert
geblieben (~9,0 %).
Die
Zins-Steuer-Relation ist zwischen 1995 und 2003 von 11,6 % auf 21,2 %
angestiegen und hat sich damit annähernd verdoppelt (Tabelle III.13). Im
gleichen Zeitraum ist die Zins-Steuer-Relation in Hamburg zurückgegangen (von
15,8 % auf 15,2 %), die der finanzschwachen Flächenländer West nahezu
gleichgeblieben (rd. 14,5 %).
Die
bereinigten Einnahmen des Landes Berlin lagen im Jahre 2003 mit 4 715 € je
Einwohner um lediglich 3,6 % über denen des Jahres 1995
(4 550 €, Tabelle III.14). Auch die finanzschwachen
Flächenländer West wiesen im gleichen Zeitraum einen ähnlich geringen Zuwachs
auf (+2,4 %). Dagegen war der Einnahmenzuwachs bei Hamburg, gemessen an
langfristigen Erwartungswerten, zwar nicht kräftig, fiel aber doch wesentlich
deutlicher aus (+7,3 %). Auffällig ist bei allen drei Einnahmenverläufen:
In den Jahren 1999 und 2000, teilweise auch im Jahr 1998, wurde ein deutlich
höheres Einnahmenniveau erreicht als in den Folgejahren. Im Falle von Berlin –
und bezogen auf die Jahre 2000 und 2003 – beläuft sich der Unterschied auf
9,0 %. Maßgeblich für den Einnahmeneinbruch ab dem Jahre 2001 war die
insgesamt und gesamtwirtschaftlich unzufriedenstellende Entwicklung der
Steuereinnahmen.
|
Tabelle III.14: Bereinigte Einnahmen (ohne Einnahmen
aus der Aktivierung von Vermögen) |
|||||
|
|
BE |
HH |
BE in % von HH |
FFW |
BE in % von FFW |
|
1995 |
4 550 |
4 410 |
103,2 |
3 310 |
137,5 |
|
1996 |
4 692 |
4 521 |
103,8 |
3 373 |
139,1 |
|
1997 |
4 856 |
4 338 |
111,9 |
3 312 |
146,6 |
|
1998 |
4 986 |
4 656 |
107,1 |
3 416 |
146,0 |
|
1999 |
5 113 |
4 898 |
104,4 |
3 500 |
146,2 |
|
2000 |
5 139 |
4 942 |
104,0 |
3 575 |
143,7 |
|
2001 |
4 951 |
4 536 |
109,1 |
3 415 |
145,0 |
|
2002 |
4 703 |
4 764 |
98,7 |
3 375 |
139,3 |
|
2003 |
4 715 |
4 734 |
99,6 |
3 389 |
139,1 |
|
Quelle: [Berlin und Hamburg]
Haushaltsabschlüsse, [FFW] Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen.
Hamburg: Steuereinnahmen nach Länderfinanzausgleich (»Hamburg
verbleibende Steuern«). |
|||||
Tabelle III.15 zeigt die Struktur der bereinigten
Einnahmen im Jahr 2003. Knapp die Hälfte der bereinigten Einnahmen
(47,0 %) sind Steuereinnahmen, einschließlich des Länderfinanzausgleiches
(ohne Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen) sogar annähernd zwei Drittel
(62,9 %). Die Leistungen des Bundes (insbesondere
Bundesergänzungszuweisungen, Zuweisungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben)
stellen ein weiteres Viertel (23,4 %) der Einnahmen; davon sind
13,0 % Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen.
|
Tabelle III.15: Die
Struktur der Einnahmen im Jahr 2003 |
|||||||
|
|
BE |
HH |
FFW |
||||
|
Euro je EW |
% |
Euro je EW |
% |
Euro je EW |
% |
||
|
1. |
Bereinigte
Einnahmen |
4
796 |
100,0% |
5
077 |
100,0% |
3
444 |
100,0% |
|
|
Steuereinnahmen |
2
252 |
47,0% |
3
829 |
75,4% |
2
257 |
65,5% |
|
|
Einnahmen
aus LFA |
762 |
15,9% |
0 |
0,0% |
55 |
1,6% |
|
|
Zahlungen
vom Bund |
1
123 |
23,4% |
247 |
4,9% |
342 |
9,9% |
|
|
darunter SoBEZ |
624 |
13,0% |
0 |
0,0% |
0 |
0,0% |
|
|
Verwaltungseinnahmen |
495 |
10,3% |
546 |
10,8% |
616 |
17,9% |
|
|
Vermögensveräußerungen |
81 |
1,7% |
342 |
6,7% |
113 |
3,3% |
Die
Steuereinnahmen Berlins lagen im Jahre 2003 mit 2 254 € je Einwohner um
2,5 % unter denen des Jahres 1995; in Hamburg hingegen lagen sie um
11,3 % höher, in den finanzschwachen Flächenländern waren sie annähernd
unverändert (+ 0,8 %). Seit dem Jahre 2000 sind die Steuereinnahmen
überall deutlich zurückgegangen; seinerzeit lagen die Steuereinnahmen je Einwohner
in Berlin um 9,9 % über denen des Jahres 1995, in Hamburg um 19,0 %
und in den finanzschwachen Flächenländern West um 9,7 %.
Die negative
Entwicklung der Einnahmen seit dem Jahre 2001 ist zurückzuführen auf die
steuerreform- und konjunkturbedingten Einbrüche, von denen im Grundsatz alle
Ebenen betroffen waren – Berlin im Vergleich allerdings deutlich stärker. In
Berlin tritt darüber hinaus der Effekt einer besonderen Steuerschwäche hinzu,
die struktureller Natur ist. So ist auffällig, dass Berlin im Jahre 2003 mit
2 254 € je Einwohner gerade knapp die Steuerkraft der finanzschwachen
Flächenländer West (2 255 €/EW) erreicht. Dies ist für einen Stadtstaat,
der zugleich Metropole und Hauptstadt ist, mehr als ungewöhnlich und
unbefriedigend. Auch in den Jahren zuvor lag die Steuerkraft nur vorübergehend
und auch nur unwesentlich über der Steuerkraft der finanzschwachen
Flächenländer West (Tabelle III.16). Gegenüber Hamburg – nach
Länderfinanzausgleich – lag Berlin, sieht man vom Jahre 1995 ab, stets bei
weniger als zwei Dritteln des Steueraufkommens. Im Jahre 2003 beliefen sich die
Steuereinnahmen Berlins je Einwohner auf 58,8 % des hamburgischen
Aufkommens; gegenüber dem Vorjahr (58,0 %) hat sich damit eine
geringfügige Verbesserung ergeben.
|
Abbildung III.3: Pro-Kopf-Steuereinnahmen des Landes Berlin in
Relation zu Hamburg (BE/HH), Bremen (BE/HB) und den finanzschwachen
Flächenländern West (BE/FFW) in %
|
|
Tabelle III.16: Steueraufkommen
in Euro je Einwohner |
|||||
|
|
BE |
HH |
BE in % von HH |
FFW |
BE in % von FFW |
|
1995 |
2 311 |
3 397 |
68,0 |
2 264 |
102,1 |
|
1996 |
2 214 |
3 527 |
62,8 |
2 274 |
97,4 |
|
1997 |
2 301 |
3 427 |
67,1 |
2 252 |
102,2 |
|
1998 |
2 370 |
3 769 |
62,9 |
2 346 |
101,0 |
|
1999 |
2 505 |
4 028 |
62,2 |
2 452 |
102,2 |
|
2000 |
2 540 |
4 044 |
62,8 |
2 484 |
103,3 |
|
2001 |
2 374 |
3 652 |
65,0 |
2 370 |
100,2 |
|
2002 |
2 235 |
3 856 |
58,0 |
2 272 |
98,4 |
|
2003 |
2 254 |
3 824 |
58,9 |
2 255 |
100,0 |
|
Quelle: [Berlin und Hamburg]
Haushaltsabschlüsse, [FFW] Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen.
Hamburg: Steuereinnahmen nach Länderfinanzausgleich (»Hamburg
verbleibende Steuern«). |
|||||
Die
strukturelle Steuerkraftschwäche des Landes Berlin ist maßgeblich bestimmt
durch die Schwäche der kommunalen Steuerkraft. Im Jahre 2003 hatte Berlin
kommunale Steuereinnahmen in Höhe von 626 € je Einwohner, die sich auf etwa die
Hälfte (50,4 %) der hamburgischen Steuereinnahmen (1 242 € je
Einwohner) beliefen (Tabelle III.17; vgl. auch Abbildung III.3,
rechte Teilgraphik). Auch Bremen lag mit 967 € je Einwohner um 54,5 %
über den Berliner Einnahmen. Die kommunale Steuerschwäche ist für Berlin
deshalb so belastend, weil die Mindereinnahmen in diesem Bereich zur Zeit nur
zu rund der Hälfte im Länderfinanzausgleich ausgeglichen werden.
Tabelle III.17: Steuereinnahmen
im Jahr 2003 in Euro je Einwohner |
||||||
|
|
Berlin |
HH |
HB |
FFW |
FO |
|
|
A |
Anteil
an den Gemeinschaftssteuern |
1
426 |
2
517 |
1
637 |
1
496 |
1
546 |
|
1 |
Einkommen-
und Körperschaftsteuer |
697 |
1
662 |
874 |
758 |
220 |
|
2 |
Umsatz-
und Einfuhrumsatzsteuer |
670 |
644 |
590 |
649 |
1
302 |
|
3 |
Gewerbesteuerumlage |
22 |
116 |
103 |
56 |
15 |
|
4 |
Zinsabschlagsteuer |
37 |
95 |
69 |
33 |
9 |
|
5 |
nachrichtlich:
LFA |
0 |
-268 |
0 |
0 |
0 |
|
B |
Landessteuern |
202 |
333 |
199 |
214 |
141 |
|
1 |
Vermögensteuer |
2 |
9 |
2 |
2 |
0 |
|
2 |
Erbschaftsteuer |
46 |
99 |
40 |
29 |
4 |
|
3 |
Grunderwerbsteuer |
65 |
98 |
27 |
51 |
29 |
|
4 |
Kraftfahrzeugsteuer |
58 |
72 |
71 |
94 |
78 |
|
5 |
Rennwett-
und Lotteriesteuer |
22 |
44 |
24 |
27 |
15 |
|
6 |
Feuerschutzsteuer |
3 |
3 |
4 |
4 |
3 |
|
7 |
Biersteuer |
7 |
8 |
32 |
7 |
12 |
|
C |
Gemeindesteuern
der Stadtstaaten bzw. Steuereinnahmen der Gemeinden in den Flächenländern |
626 |
1
242 |
967 |
545 |
303 |
|
1 |
Grundsteuern |
175 |
188 |
201 |
115 |
85 |
|
2 |
nachrichtl:
Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital (brutto) |
209 |
711 |
542 |
245 |
132 |
|
3 |
Gewerbesteuer
netto (./. Gewerbesteuerumlage) |
168 |
541 |
401 |
162 |
104 |
|
4 |
Anteil
an der Lohn-/ veranlagten Einkommensteuer |
240 |
443 |
271 |
232 |
81 |
|
5 |
Anteil
an der Umsatzsteuer |
37 |
62 |
49 |
27 |
29 |
|
6 |
Zuschlag
zur Grunderwerbsteuer |
0 |
0 |
35 |
0 |
0 |
|
7 |
Vergnügungsteuer |
3 |
6 |
6 |
4 |
2 |
|
8 |
Hundesteuer |
3 |
1 |
2 |
3 |
2 |
|
9 |
sonstige
Gemeindesteuern |
1 |
1 |
1 |
1 |
0 |
|
Gesamtsteueraufkommen |
||||||
|
D |
Steuereinnahmen
der Länder ohne Gemeindesteuern (D = A + B), ohne LFA in HH |
1
628 |
2
582 |
1
836 |
1
711 |
1
687 |
|
E |
Gesamte
Steuereinnahmen (Länder- und Gemeindeebene), ohne LFA in HH |
2
254 |
3
824 |
2803 |
2
255 |
1
990 |
|
Quelle:
Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen. |
||||||
Die
Steuereinnahmen je Einwohner nach Länderfinanzausgleich und unter
Einschluss von Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen zeigt die nachfolgende Abbildung
III.4, jeweils in Relation zu den Vergleichsländern. Berlin lag in der
Vergangenheit – mit Abweichungen in den einzelnen Jahren – bei etwa 90 %
der Aufkommenskraft Hamburgs und etwa 95 % von Bremen. Seit dem Jahre 2002
haben sich diese Relationen wesentlich verschlechtert (83 % gegenüber Hamburg,
92 % gegenüber Bremen). Die Einnahmenverluste beim unmittelbaren
Steueraufkommen Berlins konnten damit durch den Länderfinanzausgleich nicht
wettgemacht werden. Gegenüber den finanzschwachen Flächenländern West weist
Berlin ein Mehraufkommen von etwa 30 % auf; dies ist im Wesentlichen
Ergebnis der besonderen Einwohnerwertung der Stadtstaaten im
Länderfinanzausgleich.
|
Abbildung III.4: Pro-Kopf-Steuerkraft
(Länder- und Gemeindesteuern) nach Länderfinanzausgleich
(einschließlich Fehlbetrags-BEZ) in %
|
III.8 Verschuldung, Kreditfinanzierungsquote,
Begrenzung der Nettokreditaufnahme
Der
Schuldenstand des Landes Berlin hat sich in den zurückliegenden Jahren rapide
erhöht. Beliefen sich die Schulden am Kreditmarkt zum 1. Januar 1991 auf
lediglich 6,4 Mrd €, so betrugen sie zum Jahresende 2003 48,7 Mrd €, das
ist mehr als eine Versiebenfachung und Ausdruck einer notlagenbedingten
Schuldendynamik.
|
Abbildung III.5: Schuldenstände
in Euro je Einwohner
|
Zwischen 1995
und 2003 haben sich die Schuldenstände je Einwohner in Berlin mehr als
verdoppelt (1995: 6 209 € je Einwohner; 2003 14 370 € je Einwohner, Abbildung
III.5). Im gleichen Zeitraum ist der Schuldenstand Hamburgs lediglich von
7 824 €/Einwohner auf 11 175 €/Einwohner, mithin also um gut
40 %, angestiegen. Lag Berlin bei den Schulden je Einwohner im Jahre 1995
noch um etwa 21 % unter dem hamburgischen Niveau, so übertraf das
Schuldenniveau im Jahre 2003 den hamburgischen Vergleichswert um knapp ein
Drittel (28,6 %).
Ursächlich für
die Entwicklung des Schuldenstandes waren und sind die Primärdefizite des
Haushalts. Abbildung III.6 zeigt die Entwicklung zwischen 1991 und 2003.
Bis 1995 steigen die Primärdefizite rapide an, bedingt durch die viel zu
schnelle Rückführung der Bundeshilfe für Berlin; zwischen 1991 (1 080 Mio
€) und 1995 (5 134) verfünffachte sich das Primärdefizit.
Die
Entwicklung zwischen 1995 und 2000 zeigt die stetige Rückführung des
Primärdefizits als Folge einer erfolgreichen Konsolidierungspolitik in Berlin.
Im Jahre 2001 schnellte das Primärdefizit erneut (von 1 547 Mio € im Jahre
2000) auf 3 758 Mio € hoch; hieran war die einmalige Kapitalzuführung an
die Bankgesellschaft Berlin in Höhe von 1 755 Mio € beteiligt. Die strukturelle,
auch in den Folgejahren fortwirkende Komponente ergab sich jedoch aus dem
nachhaltigen Einbruch der Steuereinnahmen.
|
Abbildung III.6: Primärdefizite
1991 bis 2003 (Mio €)
|
|
Abbildung III.7: Finanzierungsdefizite
1991 bis 2003 (Mio €)
|
Die
Finanzierungsdefizite des Haushalts (Abbildung III.7) spiegeln
prinzipiell ein gleiches Bild. Gegenüber den Primärdefiziten sind die
Finanzierungsdefizite um den Betrag der Zinsausgaben erhöht, dann aber
vermindert um die Einnahmen aus der Aktivierung von Vermögen. Da die
Vermögensaktivierungen in der Vergangenheit teilweise sehr hoch waren, ist der
Verlauf der Finanzierungsdefizite in gewisser Weise uneinheitlich und nicht in
gleicher Weise einfach zu deuten wie der Verlauf der Primärdefizite. Klar
erkennbar ist jedoch der Anstieg der Finanzierungsdefizite in den Jahren 1991
bis 1996. Insbesondere zwischen 1997 und 2000 hatten Vermögensveräußerungen
sehr nachhaltigen Einfluss auf die Höhe der
Finanzierungsdefizite, die dadurch im
Niveau deutlich ge-
drückt werden
konnten. Mit dem Jahre 2001 schnellt das Finanzierungsdefizit wieder deutlich
nach oben.
Die
fortgeschriebenen Eckwerte der Finanzplanung von Berlin 2003 bis 2007 (Tabelle III.18)
zeigen auf, dass sich trotz nachhaltiger Ausgabenabsenkung die
Neuverschuldung auch im Jahre 2007 noch auf etwa 2,7 Mrd € belaufen wird;
das sind 13,1 % der bereinigten Ausgaben. Im gesamten Zeitraum werden die
Investitionsausgaben weiterhin unter der jeweils für die Ausfinanzierung des
Haushalts erforderlichen Neuverschuldung liegen.
Das wichtige
Zwischenziel der Finanzpolitik, der Ausgleich des Primärhaushaltes (d.h. der
Ausgaben und Einnahmen ohne Berücksichtigung der Zinsausgaben und der Einnahmen
aus der Aktivierung von Vermögen), kann trotz der Einnahmeneinbrüche nach
heutigem Erkenntnisstand voraussichtlich im Jahre 2007 erreicht werden. Der
Finanzierungssaldo wird gegenüber dem Jahre 2002 auf 2,7 Mrd € zurückgeführt, die
Primärausgaben (das sind die Ausgaben ohne Zinsausgaben) werden gegenüber dem
Jahr 2003 um 5,7 % zurückgeführt. Die Zinsausgaben ebenso wie der
Schuldenstand steigen zwischenzeitlich jedoch um rd. 30 %.
|
Tabelle III.18: Fortgeschriebene
Eckwerte der Finanzplanung 2003 bis 2007, |
||||||
|
|
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
|
Primärausgaben |
18 872 |
18 421 |
18 604 |
18 092 |
17 731 |
17 379 |
|
Zinsausgaben |
2 194 |
2 255 |
2 387 |
2 617 |
2 782 |
2 935 |
|
bereinigte Ausgaben |
21 066 |
20 675 |
20 991 |
20 709 |
20 513 |
20 314 |
|
|
||||||
|
Primärsaldo |
-2 933 |
-2 432 |
-1 978 |
-1 455 |
-599 |
+113 |
|
Finanzierungssaldo |
-4 869 |
-4 412 |
-3 954 |
-3 912 |
-3 221 |
-2 662 |
|
|
||||||
|
Neuverschuldung |
6 043 |
4 064 |
5 345 |
4 290 |
3 217 |
2 674 |
|
Schuldenstand1) |
47 505 |
51 749 |
56 998 |
61 234 |
64 399 |
67 022 |
|
2002, 2003: Haushaltsabschlüsse; 2004, 2005: Haushaltsplan
von Berlin 2004/2005; ab 2006 Fortschreibung der Finanzplanung 2003 bis
2007 1) Kapitalmarktschulden,
Schulden bei öffentlichen Verwaltungen und Kassenverstärkungskredite |
||||||
Das Land
Berlin befindet sich seit längerem in einer äußerst schwierigen haushalts- und
finanzpolitischen Situation. Dies wird besonders deutlich bei einem Vergleich
der Schuldenstände je Einwohner sowie der Zinslasten.
Die
Konsolidierungsleistungen Berlins in der Vergangenheit waren erheblich. Auch
diese Anstrengungen haben angesichts der insgesamt unzureichenden Finanzausstattung
nicht verhindern können, dass Berlin in eine extreme Haushaltsnotlage geraten
ist und deshalb auch bei den investiven Ausgaben erhebliche Einschnitte vornehmen
musste. Berlin wird sich trotz weiterer Konsolidierung bis 2007 aus dieser
Situation nicht aus eigener Kraft befreien können.
Die SoBEZ
werden nach § 11 Abs. 4 FAG geltender Fassung eingesetzt
–
zum Abbau
teilungsbedingter Sonderlasten sowie
–
zum
Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft.
Der Abbau
teilungsbedingter Sonderlasten umfasst sowohl den bestehenden
infrastrukturellen Nachholbedarf (»investiver Einsatz der SoBEZ«) als auch
sonstige Sachverhalte, die spezifisch so nur in den neuen Ländern und Berlin
auftreten. Die Berechnung der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft
erfordert ein eigenes Berechnungsmodell mit einem eindeutigen Bezugssystem.
Einzelheiten zu beiden Sachverhalten ergeben sich aus der nachfolgenden
Darstellung.
Der Nachweis
der Verwendung der Sonderbedarfs-BEZ folgt dem vom Bundesministerium der
Finanzen vorgegebenen Schema, das einheitlich für alle neuen Länder und Berlin
Anwendung findet:
|
1. |
|
Investitionsausgaben für Infrastruktur |
|
2. |
abzüglich |
Investitionseinnahmen für
Infrastrukturinvestitionen |
|
3. |
gleich |
eigenfinanzierte Investitionen für
Infrastruktur |
|
4. |
abzüglich |
anteiliger Finanzierungssaldo für
Infrastrukturinvestitionen |
|
5. |
gleich |
aus SoBEZ finanzierte
Infrastrukturinvestitionen |
|
6. |
(nachrichtlich) |
erhaltene SoBEZ |
|
|
||
In Zeile 1
werden zunächst die Investitionsausgaben für Infrastruktur ermittelt; es
handelt sich um die Sachinvestitionen und die investiven Zuweisungen und
Zuschüsse. In Zeile 2 werden die zweckgebundenen investiven Einnahmen
abgesetzt. In Zeile 3 ergeben sich die eigenfinanzierten Investitionen für
Infrastruktur.
In Zeile 4 wird der anteilige
Finanzierungssaldo für Infrastrukturinvestitionen ermittelt; im ursprünglichen
Berechnungsschema stand hier die Nettokreditaufnahme, doch ist es aus Gründen
der korrekten Periodisierung sinnvoller, auf den Finanzierungssaldo
zurückzugreifen (siehe hierzu auch die Erläuterungen im Fortschrittsbericht des
Landes Berlin 2002). Die Größe, die hier ermittelt wird, beschreibt – anders
als die Bezeichnung nahelegt –, in welchem Umfange der Finanzierungssaldo durch
andere Verwendungen außerhalb der Infrastrukturinvestitionen verursacht
ist. Die entscheidende Schwäche des Berechnungsschemas entsteht an dieser
Stelle, indem fingiert wird, die anderen Verwendungen seien
ausschließlich investiver Natur. Das trifft im Falle von Berlin jedoch nicht
zu. Die Schwäche wird offenkundig, wenn man vereinfachend (aber in
längerfristiger Betrachtung stets korrekt) unterstellt, Finanzierungssaldo und
Nettokreditaufnahme seien gleich groß. Das Berechnungsschema unterstellt dann
offenkundig, die Nettokreditaufnahme werde ausschließlich dafür verwendet, um investive
Ausgaben zu finanzieren. Angesichts der extremen Haushaltsnotlage ist Berlin
jedoch gezwungen, auch große Teile seiner konsumtiven Ausgaben durch Kredit zu
finanzieren. Damit aber vermag das Berechnungsschema keine korrekten
Ergebnisse zu liefern.
|
Tabelle IV.1: Berechnung der aus den SoBEZ
finanzierten Investitionen unter Einbeziehung des Finanzierungssaldos in Mio
Euro |
|||||
|
|
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
|
|
1. |
Investitionsausgaben für Infrastruktur |
1 531 |
1 242 |
1 082 |
1 142 |
|
|
|||||
|
|
Investive
Zuweisungen und Zuschüsse an den öffentlichen Bereich (Ogr. 88) |
68 |
48 |
46 |
76 |
|
|
Investitionszuschüsse
|
1
045 |
839 |
723 |
780 |
|
2. |
Investitionseinnahmen für
Infrastrukturinvestitionen |
591 |
528 |
476 |
453 |
|
|
Zuweisungen
für Investitionen aus dem |
445 |
420 |
401 |
401 |
|
|
Beiträge
und Zuschüsse für Investitionen |
146 |
108 |
75 |
52 |
|
3. |
eigenfinanzierte Investitionen für |
940 |
714 |
606 |
689 |
|
4. |
anteiliger Finanzierungssaldo |
-1 866 |
-2 826 |
-4 132 |
-3 738 |
|
|
Finanzierungssaldo |
-2
553 |
-3
488 |
-4
869 |
-4
413 |
|
|
abzgl.
Investitionsausgaben insgesamt |
2
218 |
1
904 |
1
818 |
1
817 |
|
|
zzgl.
Investitionsausgaben für Infrastruktur |
1
531 |
1
242 |
1
082 |
1
142 |
|
5. |
aus SoBEZ finanzierte
Infrastrukturinvestitionen (3. + 4.) |
-926 |
-2 112 |
-3 527 |
-3 049 |
|
6. |
empfangene SoBEZ |
2 001 |
2 001 |
2 003 |
2 003 |
|
nachrichtlich in Euro je Einwohner |
|||||
|
3. |
eigenfinanzierte Investitionen für |
278 |
211 |
179 |
203 |
|
aus den SoBEZ finanzierte |
-274 |
-624 |
-1 040 |
-899 |
|
|
6. |
empfangene SoBEZ |
591 |
591 |
591 |
591 |
|
Abweichungen in den Summen
rundungsbedingt. Quelle: eigene Berechnungen * Die im Jahr 2002 noch nachträglich geflossenen IfG-Mittel
an das Land Berlin in Höhe von 51 Mio Euro wurden als investive Einnahmen in
der Ogr. 33 verbucht und nicht den im Jahr 2002 geflossenen SoBEZ
zugeschlagen. |
||||||
In keinem
Falle kann aus einem negativen Rechenergebnis auf eine »Fehlverwendung« von
zugeflossenen Solidarpakt-Mitteln geschlossen werden. Nachgewiesen ist dafür
etwas anderes: dass Teile der Nettokreditaufnahme für die Finanzierung konsumtiver
Ausgaben eingesetzt wurden. Ein derartiger Nachweis ist aber weder Absicht noch
Sinn des schematisierten SoBEZ-Verwendungsnachweises.
Das hier zu
verwendende Berechnungsschema ist angesichts der besonderen Verhältnisse im Land
Berlin für den beabsichtigten investiven Verwendungsnachweis nicht
geeignet. Faktisch führt die Berechnungsmethode des Bundes dazu, dass bei einem
Land, in dem die Nettokreditaufnahme das Volumen der Investitionen
überschreitet, unausweichlich eine scheinbare »Fehlverwendung« der SoBEZ
ausgewiesen wird. Damit wird die besondere Situation eines
Haushaltsnotlagenlandes offenkundig nicht zutreffend erfasst. Über diese
Feststellung hinaus ist eine weitergehende Kommentierung des
Berechnungsergebnisses nicht sinnvoll. Anzumerken wäre lediglich noch, dass das
Land Berlin die bestimmungsgemäße Verwendung der früheren IfG-Mittel im
gesamten Zeitraum von 1995 bis 2001 nachgewiesen hat.
Die Verwendung
der SoBEZ zum Ausgleich der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft ist nach
den Ausführungen in Kapitel III zur Steuerschwäche Berlins offenkundig.
Der Vergleich mit Hamburg (Tabelle IV.2) zeigt, dass die unterproportionale
kommunale Finanzkraft des Landes Berlin im Jahre 2003 bei über 600 € je
Einwohner (gut 2,1 Mrd €) lag. Sie schwankte im Zeitablauf und belief sich
im Jahre 1999 sogar schon einmal auf 750 € je Einwohner (rd. 2,5
Mrd €). Der Rückgang der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft des
Landes Berlin gegenüber Hamburg in 2003 ist auf das schlechte Ergebnis des
Landes Hamburg bei den kommunalen Steuereinnahmen zurückzuführen (niedrigster
Wert seit 1997).
Hamburg weist
zwar eine vergleichsweise hohe Steuerkraft auf, liegt aber keineswegs an der
Spitze der deutschen Großstädte. Die kommunale Steuerkraft Hamburgs im Jahre
2002, gemessen am Durchschnitt der Großstädte, lag bei einem Index von 135
(Durchschnitt der deutschen Großstädte: 100).[3]
Damit nimmt Hamburg den vierten Platz im Großstadtvergleich ein. Den Spitzenplatz
hält (nicht ganz überraschend) Frankfurt am Main mit 181 % der
durchschnittlichen kommunalen Steuerkraft, gefolgt von Düsseldorf, 36 % über
dem Durchschnitt, München und Hamburg, beide rd. 35 %.
Wie schon im
letzten Fortschrittsbericht sei auch das Land Bremen für eine Gegenüberstellung
herangezogen. Allerdings stellt sich die Frage, ob Bremen – angesichts der dort
fortbestehenden schwierigen Haushaltssituation, aber auch mit Blick auf die
sehr viel geringere Einwohnerzahl – als belastbarer Vergleichsmaßstab dienen
kann. Im Jahre 2003 ergibt sich nach diesem Vergleich eine unterproportionale
kommunale Finanzkraft des Landes Berlin in Höhe von 340 € je Einwohner;
hochgerechnet auf die Einwohnerzahl bedeutet dies Mindereinnahmen in Höhe von
rd. 1,2 Mrd €.
|
Tabelle IV.2: Abschätzung
der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft des Landes Berlin |
||||
|
unter Verwendung des
Kommunalsteueraufkommens des Landes Hamburg |
||||
|
|
Gemeindesteuern in Berlin |
Gemeindesteuern in Hamburg |
UFK des Landes
Berlin |
UFK, hochgerechnet auf die Berliner Bevölkerung |
|
|
Euro je Einwohner |
Mio Euro |
||
|
|
(1) |
(2) |
(3) |
(4) |
|
1995 |
585,7 |
1 070,9 |
485,3 |
1 683 |
|
1996 |
593,7 |
1 120,4 |
526,7 |
1 827 |
|
1997 |
611,8 |
1 163,5 |
551,7 |
1 903 |
|
1998 |
654,7 |
1 271,3 |
616,6 |
2 108 |
|
1999 |
673,9 |
1 422,0 |
748,1 |
2 538 |
|
2000 |
701,7 |
1 377,9 |
676,3 |
2 287 |
|
2001 |
653,2 |
1 273,8 |
620,6 |
2 102 |
|
2002 |
633,9 |
1 329,4 |
695,5 |
2 359 |
|
2003 |
626,2 |
1 242,2 |
616,0 |
2 087 |
|
|
||||
|
unter Verwendung des Kommunalsteueraufkommens
des Landes Bremen |
||||
|
|
Gemeindesteuern in Berlin |
Gemeindesteuern in Bremen |
UFK des Landes
Berlin |
UFK, hochgerechnet auf die Berliner Bevölkerung |
|
|
Euro
je Einwohner |
Mio
Euro |
||
|
|
(1) |
(2) |
(3) |
(4) |
|
1995 |
585,7 |
830,3 |
244,6 |
850 |
|
1996 |
593,7 |
765,4 |
171,7 |
596 |
|
1997 |
611,8 |
806,8 |
195,0 |
672 |
|
1998 |
654,7 |
884,3 |
229,6 |
786 |
|
1999 |
673,9 |
897,3 |
223,4 |
757 |
|
2000 |
701,7 |
906,5 |
204,9 |
694 |
|
2001 |
653,2 |
864,6 |
211,4 |
714 |
|
2002 |
633,9 |
846,0 |
212,1 |
719 |
|
2003 |
626,2 |
966,6 |
340,4 |
1 153 |
|
Quelle: Statistisches Bundesamt,
Fachserie 14, Reihe 2, Tabelle 4.3, eigene Berechnungen |
||||
Bremen lag im
Jahre 2002 bei einem Index der kommunalen Steuerkraft von 86, d.h. deutlich unter
dem Durchschnitt der deutschen Großstädte.
Teile der
unterproportionalen kommunalen Finanzkraft werden bereits durch den Länderfinanzausgleich
(einschließlich Fehlbetrags-BEZ) ausgeglichen, so dass es insoweit keines
Ausgleichs durch die SoBEZ bedarf. Den hierfür erforderlichen
Berechnungsschritt unternimmt die nachstehende Übersicht (Tabelle IV.3).
Tabelle IV.3: Bestimmung
der zum Ausgleich der unterproportionalen Gemeindesteuerkraft erforderlichen
SoBEZ in Mio Euro |
|||||
|
im
Vergleich zu Hamburg |
|||||
|
|
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
|
|
a) |
Kommunalsteueraufkommen |
2 375 |
2 210 |
2 149 |
2 122 |
|
b) |
UFK 1) |
2 287 |
2 102 |
2 359 |
2 087 |
|
|
davon finanziert durch: |
||||
|
b.1) |
LFA + Fehlbetrags-BEZ |
389 |
352 |
359 |
382 |
|
b.2) |
SoBEZ |
1 898 |
1 750 |
1 996 |
1 705 |
|
|
nachrichtlich: |
||||
|
c) |
%-Anteil der SoBEZ zum Ausgleich der
UFK |
94,8 |
87,3 |
99,7 |
85,1 |
|
|
|||||
|
im Vergleich zu Bremen |
|||||
|
|
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
|
|
a) |
Kommunalsteueraufkommen |
2 375 |
2 210 |
2 149 |
2 122 |
|
b) |
UFK 1) |
694 |
714 |
719 |
1 153 |
|
|
davon finanziert durch: |
||||
|
b.1) |
LFA + Fehlbetrags-BEZ |
389 |
352 |
359 |
382 |
|
b.2) |
SoBEZ |
305 |
362 |
359 |
771 |
|
|
nachrichtlich: |
||||
|
c) |
%-Anteil der SoBEZ zum Ausgleich der
UFK |
15,2 |
18,1 |
17,9 |
38,5 |
|
Quelle: eigene Berechnungen; 2001 bis
2003 unter Verwendung der vorläufigen LFA-Abrechnung |
|||||
Von den
unterdurchschnittlichen Kommunalsteuereinnahmen gegenüber Hamburg im Jahre 2003
(2 087 Mio €) wurden hiernach lediglich 382 Mio € durch den
Länderfinanzausgleich ausgeglichen; 1 702 Mio € waren für den restlichen
Ausgleich erforderlich. Damit waren 85,1 % der SoBEZ allein für den
Ausgleich der unterproportionalen kommunalen Steuerkraft einzusetzen. Würde man
hingegen Bremen zum Vergleich heranziehen, so wäre von den
unterdurchschnittlichen Kommunalsteuereinnahmen (1 153 Mio €) ein Drittel (382
Mio €) bereits durch den Länderfinanzausgleich ausgeglichen; zwei Drittel wären
durch SoBEZ auszugleichen.
Die
zusammenfassende Verwendungsrechnung ist nachfolgend dargestellt. Zu den bereits
vorangehend dargestellten Sachverhalten – investiver Einsatz der SoBEZ und
Ausgleich der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft – treten noch die Leistungen
nach den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR (AAÜG) hinzu.
Auf die Erörterung weiterer Sachverhalte, die teilungsbedingte Sonderlasten
darstellen, wird in Absprache mit den neuen Ländern verzichtet; zu nennen wären
beispielsweise die Beseitigung von Altlasten im Umweltbereich, Maßnahmen der
aktiven Arbeitsmarktpolitik, die Landesämter zur Regelung offener
Vermögensfragen oder die (teilweise) Übernahme der Personal-Mehrausstattung von
Einrichtungen der ehemaligen DDR.
|
Tabelle
IV.4: Zusammenfassende Verwendungsrechnung
der SoBEZ für das Land Berlin in Mio Euro (Bandbreiten) |
|||||
|
|
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
|
|
A. |
aus
SoBEZ finanzierte |
-926 |
-2 112 |
-3 527 |
-3 049 |
|
|
|||||
|
B. |
Ausgleich
der UFK2) |
|
|
|
|
|
|
ggü. Hamburg |
1 898 |
1 750 |
1 996 |
1 705 |
|
|
|
bis |
bis |
bis |
bis |
|
|
ggü. Bremen |
305 |
362 |
359 |
771 |
|
|
|||||
|
C. |
AAÜG |
152 |
186 |
227 |
209 |
|
|
|||||
|
= A.
+ B. + C |
|
|
|
|
|
|
|
ggü. Hamburg |
1 124 |
-176 |
-1 304 |
-1 135 |
|
|
|
bis |
bis |
bis |
bis |
|
|
ggü. Bremen |
-469 |
-1 564 |
-2 941 |
-2 069 |
|
|
|||||
|
D.
SoBEZ |
2 003 |
2 003 |
2 003 |
2 003 |
|
|
|
|||||
|
= (A + B + C) – D |
|
|
|
|
|
|
|
ggü. Hamburg |
-879 |
-2 179 |
-3 307 |
-3 138 |
|
|
|
bis |
bis |
bis |
bis |
|
|
ggü. Bremen |
-2 472 |
-3 567 |
-4 944 |
-4 072 |
|
zuzüglich
weiterer teilungsbedingter Sonderlasten (z.B. im Rahmen der aktiven
Arbeitsmarktpolitik, der Beseitigung von Altlasten im Umweltbereich, usw.) |
nicht
beziffert |
||||
|
Quelle:
eigene Berechnungen 1) Tabelle
IV.1, Zeile 5, S. 43 2) Tabelle
IV.3, jeweils Zeile b.2, S. 46 |
|||||
Die
zusammenfassende Verwendungsrechnung endet mit überwiegend negativen
Zahlenwerten; entscheidend beeinflusst wird dieses Ergebnis durch das für
Berlin ungeeignete Berechnungsschema zum investiven Einsatz der SoBEZ.
Die ländereinheitliche
Verwendungsrechnung ist deshalb insgesamt wenig zufriedenstellend; im Falle des
Landes Berlin zeichnet sie sogar ein irreführendes Bild. Eine
zutreffendere Darstellung müsste von den eigenfinanzierten Infrastrukturausgaben
ausgehen – im Jahre 2003 in Höhe von 689 Mio € – und daneben die UFK und die
Ausgaben nach dem AAÜG berücksichtigen. Hiernach ergibt sich im Vergleich mit
Hamburg eine SoBEZ-Verwendung von 2 603 Mio €, die deutlich (um rd. 30 %)
über den zugeflossenen SoBEZ (2 003 Mio €) liegt. Im Vergleich mit Bremen
ergäben sich aus diesen Positionen zwar lediglich 1 669 Mio €, doch träten auch
hier die weiteren (in vorliegendem Zusammenhang nicht quantifizierten)
teilungsbedingten Sonderlasten noch hinzu.
Diese Art von
Betrachtung ist den ländereinheitlichen Fortschrittsberichten allerdings nicht
aufgegeben, weil die schematisierte Darstellung gerade die früheren (dort auf
das IfG beschränkten) Einzelnachweise ersetzen soll. Sie wird deshalb hier auch
nicht weiter vertieft.
|
Tabelle IV.5: Tatsächliche
Verwendung der SoBEZ im Jahr 2003 |
|||
|
|
|
Referenz Hamburg |
Referenz Bremen |
|
A. |
eigenfinanzierte Investitionen für |
689 |
689 |
|
B.1 |
durch SoBEZ finanzierte UFK ggü. Hamburg2) |
1
705 |
|
|
B.2 |
durch SoBEZ finanzierte UFK ggü. Bremen 2) |
|
771 |
|
C. |
AAÜG |
209 |
209 |
|
D. |
tatsächliche Verwendung der SoBEZ, |
2
603 |
1
669 |
|
|
zuzüglich weiterer teilungsbedingter Sonderlasten (z.B. im
Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, der Beseitigung von Altlasten im
Umweltbereich, usw.) |
nicht beziffert |
|
|
|
nachrichtlich: |
||
|
|
empfangene SoBEZ (einschließlich ehemalige IfG-Mittel) |
2
003 |
2
003 |
|
2003: Ist 1) Tabelle IV.1, Zeile 3;
2) Tabelle IV.3, jeweils Zeile b.2
Quelle: eigene Berechnungen |
|||
Auf der Basis
des empirischen Befundes, dass in den ostdeutschen Flächenländern und in Berlin
Ende des Jahres 1999 teilungsbedingt noch erhebliche, wenn auch über die
öffentlichen Aufgabenbereiche hinweg höchst unterschiedliche Infrastrukturlücken
vorgelegen haben, gilt es die Fragen zu beantworten,
–
ob und in
welchem Umfang die Investitionstätigkeit im Land Berlin einen Beitrag zum
Schließen der Infrastrukturlücke geleistet hat und
–
ob die
Infrastrukturinvestitionen primär in die Bereiche geflossen sind, die durch
eine besonders markante Infrastrukturlücke gekennzeichnet sind.
Die Frage, ob
die Infrastrukturinvestitionsaktivität in Berlin überhaupt ausreichend hoch
war, um einen signifikanten Beitrag zum Schließen der Infrastrukturlücke
leisten zu können, wird auf zwei Ebenen untersucht:
–
auf der
Basis der aggregierten Investitionsdaten im Vergleich zu Hamburg und
–
anhand
einer Analyse der Investitionsaktivität nach Aufgabenbereichen.
|
Abbildung V.1: Investive
Ausgaben in Euro je Einwohner
|
Im
Berichtsjahr 2003 lagen die investiven Ausgaben in Berlin wie im Vorjahr bei
536 Euro je Einwohner[4]
und damit knapp 13 % unter dem Vergleichswert von Hamburg. Im Zeitraum von
1995 bis 2003 sind die Investitionsausgaben in Berlin um 42,6 % gesunken,
während im gleichen Zeitraum Hamburg seine investiven Ausgaben um 8,7 % erhöhte
(Abbildung V.1). Wie bereits im Kapitel III dargelegt, waren vom
Investitionsrückgang insbesondere die Sachinvestitionen (Infrastrukturinvestitionen)
betroffen, die im Jahr 2003 nur noch ein Drittel der Investitionen des Jahres
1995 betrugen.
Die
Investitionszuschüsse haben sich im Zeitraum von 1995 bis 2003 nahezu halbiert,
während in Hamburg nur ein moderater Rückgang zu verzeichnen war.
|
Abbildung V.2: Anteil
ausgewählter Aufgabenbereiche an den Infrastrukturausgaben in Berlin im Jahr
2003 in %
1. Zentrale Verwaltung |
Die
Investitionsstruktur lässt sich anhand der Verteilung der Ausgaben auf
die einzelnen Kerninfrastrukturbereiche nach dem vorläufigen Haushaltsabschluss
2003 erkennen. Ein Schließen der Infrastrukturlücke erfordert, dass öffentliche
Infrastrukturinvestitionen insbesondere in jene Bereiche gelenkt werden, bei
denen von einer besonders hohen Infrastrukturlücke auszugehen ist.
Abbildung
V.2 zeigt, dass mehr als
31 % der Sachinvestitionsausgaben auf den Bereich »Verkehr«
(Aufgabenbereich 12) und den Bildungsbereich (»Schulen«, Bereich 4;
»Hochschulen«, Bereich 5) entfielen.
Das DIW hatte
in seinem Gutachten »Infrastrukturausstattung und Nachholbedarf in
Ostdeutschland« im Auftrag der neuen Länder und Berlins deren
Infrastrukturausstattung quantifiziert und mit der in den alten Ländern
verglichen; die Ergebnisse waren ausführlich in dem letztjährigen
Fortschrittsbericht des Landes Berlin dargestellt worden (siehe dort,
insbesondere S. 43 bis 45).
Die
Berechnungen des DIW führten zu der Erkenntnis, dass in den neuen Ländern und
Berlin erhebliche Infrastrukturlücken fortbestehen. Die DIW-Berechnungen
zeigten auch, dass die Infrastrukturlücken über die öffentlichen
Aufgabenbereiche hinweg recht unterschiedlich sind. Unter dem Vorbehalt von
Mess- und Darstellungsproblemen gelangte das DIW zu der Erkenntnis, dass die
Aufgabenbereiche Verkehr und Bildung die mit Abstand größten
Infrastrukturdefizite aufweisen.
Hingegen sind
in die Bereiche, in denen es nach der DIW-Untersuchung Ende des Jahres 1999
Verdachtsmomente in Richtung einer »infrastrukturellen Überausstattung« in den
neuen Ländern gab, nur recht geringe Anteile der Infrastrukturinvestitionen
geflossen. So entfielen 1999 auf den Bereich »Kultur« (Aufgabenbereich 6)
3,2 % und auf den Bereich »Soziales« (Aufgabenbereich 7) nur 1,5 %
der Sachinvestitionsausgaben.
Im Einzelnen
sei auf den Fortschrittsbericht 2002 des Landes Berlin verwiesen.
|
Abbildung V.3: Eigenfinanzierte
Infrastrukturinvestitionen in Berlin in Mio €
|
Abbildung
V.3 zeigt, wie sich die
eigenfinanzierten Infrastrukturinvestitionen des Landes entwickelt haben.
Zwischen 1995 und 2002 sind die eigenfinanzierten Infrastrukturinvestitionen
von 2 059 Mio € auf 606 Mio € und damit auf rd. 30 % zurückgegangen.
Im Jahr 2003 haben die eigenfinanzierten Infrastrukturinvestitionen
erfreulicherweise wieder auf 689 Mio € (+ 13,7 %) zugenommen.
Tabelle V.1 stellt den Anteil der Aufgabenbereiche
an den Baumaßnahmen in den Jahren 2000 bis 2003 dar; Basis sind die
Kassenergebnisse des Statistischen Bundesamtes. Die Aufgabenbereichsabgrenzung
ist allerdings nur eingeschränkt mit der des DIW-Infrastrukturgutachtens
vergleichbar. Danach sind zwischen 2000 und 2003 die Ausgaben für Baumaßnahmen
im Schulbereich deutlich zurückgegangen (von 35,7 auf 19,7 %). Im Bereich
der Hochschulen hat es zwischen 2000 und 2002 eine deutliche Zunahme gegeben
(von 16,7 auf 38,0 %; 2003: 30,3 %). Auch im Bereich des Straßenbaus
war ein leichter Zuwachs zu verzeichnen (von 19,7 % auf 26,5 %). –
Leider lässt die Kassenstatistik keine tiefergehende Abgrenzung zu und beschränkt
sich auf eine grobe Darstellung der öffentlichen Aufgabenbereiche.
|
Abbildung V.4: Investitionszuschüsse
an andere Bereiche in Euro je Einwohner
|
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Tabelle V.1: Anteil
der Aufgabenbereiche an den Baumaßnahmen in den Jahren von 2000 bis 2003 in
Berlin auf der Grundlage der Kassenstatistik in % |
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2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
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Schulen u. vorschulische Bildung |
35,7 |
31,1 |
20,5 |
19,7 |
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Hochschulen |
16,7 |
27,8 |
38,0 |
30,3 |
|
Straßen |
19,7 |
19,9 |
21,5 |
26,5 |
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übrige Aufgabenbereiche |
27,2 |
21,3 |
19,8 |
23,5 |
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nachrichtlich: Bauinvestitionsvolumen
in Mio Euro |
299,7 |
236,1 |
180,1 |
132,1 |
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Quelle: Eigene Berechnungen |
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Abbildung
V.4 stellt die
Investitionszuschüsse je Einwohner an andere Bereiche dar. Seit 1995 sind die
Zuschüsse beständig zurückgegangen von 494 € je Einwohner auf 248 €
je Einwohner im Jahre 2003, das bedeutet annähernd eine Halbierung der
Zuschüsse. In Hamburg hingegen sind die Zuschüsse im gleichen Zeitraum
annähernd unverändert geblieben.
Abschließend
sei auch darauf hingewiesen, dass Berlin in erheblichem Umfange Ausgaben für
die bauliche Unterhaltung tätigt, die dem Schließen der Infrastrukturlücke
dienen, die aber nicht investiv, sondern konsumtiv veranschlagt sind.
Beispielhaft seien hier das Sanierungsprogramm für Schul- und Sportstätten, die
Übernahme des Schuldendienstes für Darlehen der Krankenhäuser und die
Aufwendungshilfen zur Sanierung von Plattenbauten genannt. Allein das Volumen
dieser drei Maßnahmen beläuft sich auf etwa 143 Mio €.
Ein Schließen
der Infrastrukturlücke würde es erforderlich machen, dass Berlin
überproportionale Infrastrukturinvestitionen tätigt. Die Entwicklung der
Sachinvestitionsaktivität macht jedoch offenkundig, dass Berlin in den
vergangenen Jahren keinen Beitrag zum Abbau der Infrastrukturlücke leisten
konnte und darüber hinaus in vielen Bereichen gezwungen ist, Erhaltungsinvestitionen
zurückzustellen. Dies ist aus Sicht des Landes weder gewollt noch gewünscht,
jedoch unmittelbare Folge der extremen Haushaltsnotlage.
Der »Aufbau
Ost« wird nicht nur durch die SoBEZ finanziell abgesichert. Bund und
Europäische Union gewähren den neuen Ländern und Berlin erhebliche weitere
finanzielle Mittel, beispielsweise im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben (GA),
der Finanzhilfen und der Strukturfonds. Im Rahmen des Solidarpakts II hat der
Bund als »Korb II« ein über die SoBEZ hinausgehendes finanzielles Volumen von
51 Mrd € im Zeitraum 2005 bis 2019 zugesagt. Bestandteile sind u. a. die
überproportionalen Mittelzuweisungen im Bereich der GA und der Finanzhilfen
nach Art. 104 a Abs. 4 GG, investive EU-Strukturfondsprogramme (EFRE) und
die Investitionszulage.
Während der
Laufzeit des Solidarpakts I, der im Jahre 2004 endet, ist die Frage nach
der Ausstattung des »Korbs II« noch nicht von Relevanz. Die folgende
Darstellung soll jedoch eine Orientierung darüber ermöglichen, in welchem
Umfange der Bund schon heute überproportionale Leistungen für die neuen Länder
und Berlin erbringt. Aus Gründen der Überschaubarkeit bleiben die Zahlenangaben
auf das Jahr 2003 beschränkt. Hinsichtlich der Daten wird auf Angaben der
Zentralen Datenstelle der Landesfinanzminister (ZDL) zurückgegriffen.
Tabelle VI.1: Überdurchschnittliche
investive Zuweisungen und Finanzhilfen des Bundes im Jahre 2003 |
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Berlin |
neue Länder
einschl. Berlin |
alte Länder ohne
Berlin |
überdurch-schnittliche
Zuweisungen und Finanzhilfen an Berlin2) |
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1. |
GA "Ausbau und Neubau von |
Mio Euro |
46 |
270 |
790 |
5 |
|
Euro je EW |
14 |
16 |
12 |
(2) |
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2. |
GA "Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur" |
Mio Euro |
69 |
738 |
114 |
63 |
|
Euro je EW |
20 |
44 |
2 |
(19) |
||
|
3. |
GA "Agrarstruktur" |
Mio Euro Euro je EW |
0 0 |
231 14 |
503 8 |
-27 (-8) |
|
4. |
investive Zuweisungen für |
Mio Euro |
32 |
90 |
242 |
19 |
|
Euro je EW |
9 |
5 |
4 |
(6) |
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|
5. |
Finanzhilfen nach |
Mio Euro |
236 |
1 231 |
1 658 |
150 |
|
Euro je EW |
70 |
73 |
25 |
(44) |
||
|
6. |
Zuweisungen und Finanzhilfen insgesamt |
Mio Euro |
383 |
2 560 |
3 307 |
212 |
|
Euro je EW |
113 |
151 |
50 |
(62) |
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Abweichungen in den Summen
rundungsbedingt |
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Die
Zuweisungen aus Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen sind in der
nachfolgenden Übersicht dargestellt; es handelt sich ganz überwiegend um
investive Zuweisungen. Die neuen Länder und Berlin erhielten hiernach im Jahre
2003 etwas über 2,5 Mrd € (151 € je Einwohner), davon entfielen
auf Berlin rd. 383 Mio € (113 € je Einwohner). Bemerkenswert ist
hieran, dass Berlin bezogen auf die Ausstattung je Einwohner mit rd. 38 €
je Einwohner deutlich unter dem Durchschnitt der neuen Länder liegt. Berlin ist
bei der Ausstattung mit Zuweisungen und Finanzhilfen des Bundes gegenüber den
neuen Ländern deutlich benachteiligt. Die Übersicht zeigt, dass die Unterschiede
vor allem aus dem Bereich der GA »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur«
und »Agrarstruktur« resultieren sowie aus den Finanzhilfen nach Art. 104a
Abs. 4 GG.
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Abbildung VI.1: Überproportionale
investive Zuweisungen in Euro je Einwohner an die neuen Länder und Berlin
|
Die Berechnung
der überdurchschnittlichen Zuweisungen und Finanzhilfen des Bundes an Berlin
ergibt sich aus der Differenz der Ausstattung je Einwohner in den alten Ländern
(ohne Berlin) gegenüber der Ausstattung je Einwohner in Berlin. Gegenüber den
vorangehenden Kapiteln wechselt insoweit der Bezugsmaßstab. Dieser Wechsel
steht im Einklang mit der unten wiedergegebenen Entschließung des Deutschen
Bundestags und des Bundesrats, die ausdrücklich von »überproportionalen
Leistungen« im Vergleich zu den westdeutschen Ländern spricht.
Hochgerechnet
auf die Zahl der Einwohner, ergibt sich im Jahre 2003 für Berlin eine
überdurchschnittliche investiveAusstattung in Höhe von 63 € je Einwohner
bzw. 212 Mio €. Die neuen Länder insgesamt und Berlin weisen eine
überdurchschnittliche Ausstattung gegenüber den alten Ländern in Höhe von rd.
100 € je Einwohner auf; hieraus errechnen sich überdurchschnittliche
Leistungen des Bundes in Höhe von rd. 1,7 Mrd €.
Die zeitliche
Entwicklung der überdurchschnittlichen Ausstattung aus Zuweisungen und
Finanzhilfen seit 1995 zeigt die nachfolgende Graphik. Hieraus ergibt sich,
dass die Leistungen des Bundes seit 1996 deutlich (von 167 € je Einwohner auf
100 €) zurückgeführt wurden und sich im Jahre 2003 damit nur noch auf
knapp 60 % der Leistungen des Jahres 1996 belaufen.
Wie eingangs vermerkt, besteht der »Korb II« nicht nur aus
den überdurchschnittlichen Zuweisungen und Finanzhilfen des Bundes. Die bereits
zitierte Entschließung des Deutschen Bundestages vom 4. Juli 2001[5]
und des Bundesrates im Zusammenhang mit der Beratung des Maßstäbegesetzes hält
im Hinblick auf den »Korb II« Folgendes fest:
»Das Finanzvolumen des Korb II (im Vergleich zu den
westdeutschen Ländern überproportionale Leistungen des Bundes u.a. für
Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen – ohne IfG – , EU-Strukturfondsmittel,
Investitionszulage) beträgt derzeit über 10 Mrd DM jährlich.«
Ab dem Jahre
2005 wären dem »Korb II« folgende Sachverhalte zuzuordnen:
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Tabelle VI.2: »Korb
II« im Jahr 2003 in Mio Euro |
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überproportionale Zuweisungen aus GA und Finanzhilfen |
1 704 |
|
Zuweisungen aus dem EU-Strukturfondsprogramm EFRE |
1 686 |
|
Bundesanteil an der Investitionszulage |
785 |
|
Summe |
4 175 |
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Quelle: ZDL, eigene Berechnungen,
Abweichung in der Summe rundungsbedingt |
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Abbildung VI.2: Struktur
und Entwicklung des »Korb II« von 1995 bis 2003 in Mio Euro
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Würde
der »Korb II« bereits im Jahre 2003 Bestand haben, wiese er nach dieser
Zusammenstellung einen Leistungsumfang von 4,1 Mrd € auf. Hiervon
entfielen rd. 1,7 Mrd € auf überdurchschnittliche Zuweisungen und
Finanzhilfen sowie knapp 1,7 Mrd € auf Zuweisungen aus EFRE-Mitteln.
Der Bundesanteil an der Investitionszulage beläuft sich in den Zahlen des Jahres
2003 auf rd. 785 Mio €. Die zeitliche Entwicklung zeigt die nachfolgende
Graphik. Gegenüber 1995 ist der Leistungsumfang deutlich angestiegen, und zwar
vor allem wegen der Investitionszulage und der Mittelzuweisung aus den
EU-Strukturfonds.
Nicht nur bei den investiven Zuweisungen des Bundes, sondern auch denen
der Europäischen Union wird Berlin im Vergleich zu den anderen neuen Ländern
mit weit geringeren Mitteln ausgestattet. Die EFRE-Zuweisungen von 1,686 Mrd €
des Jahres 2003 entsprechen ca. 99 € je Einwohner; hiervon erhielt Berlin
lediglich 13,9 Mio € (9 € je Einwohner). In der Gesamtförderperiode 2000 bis
2006 erhält Berlin im Rahmen des EFRE-Programms 688 Mio € (203 € je Einwohner);
auf die neuen Länder entfallen dagegen 16,6 Mrd € (1 200 € je Einwohner).
Mit Bezug auf das Niveau der anderen ostdeutschen Länder ergeben sich hieraus
für Berlin unterdurchschnittliche Zuweisungen in Höhe von ca. 3,4 Mrd €.
Die Gründe für die starken Abweichungen bei den sonstigen investiven
Zuweisungen liegen in den rechtlichen Bestimmungen der Gemeinschaftsaufgabe
»Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« sowie des EFRE-Programms;
nach den Förderkriterien dieser Programme wird Berlin nicht im gleichen Umfang
als förderungswürdiges Gebiet behandelt wie die neuen Länder. Dies steht in
Widerspruch zu der Feststellung anlässlich der Beratungen des
Solidarpakts II, dass Berlin eine Infrastrukturlücke in einer ähnlichen
Größenordnung wie die anderen ostdeutschen Länder aufweist.[6]
Für den
Zeitraum 2005 bis 2019 wurde im Rahmen der Verhandlungen zum
Solidarpakt II hinsichtlich des »Korbs II« lediglich ein Gesamtvolumen von
51 Mrd € vereinbart, ohne dass Festlegungen zur Entwicklung der einzelnen
Komponenten und zu den Beträgen getroffen wurden. Sollten die EU-Strukturfondsleistungen
im Zuge der Osterweiterung der Europäischen Union abgesenkt oder die
Investitionszulage nicht fortgeführt werden, muss dies zu einer Kompensation
der ausgefallenen Beträge durch den Bund bis zur Höhe des vereinbarten
Gesamtvolumens führen.
Der
hiermit entsprechend den Anforderungen des Solidarpaktfortführungsgesetzes
vorgelegte »Fortschrittsbericht« des Landes Berlin unterrichtet über die
demographische und wirtschaftliche Entwicklung, die finanzwirtschaftlichen
Kerndaten, die Anstrengungen des Landes zur Begrenzung der Neuverschuldung,
sowie die Fortschritte beim Schließen der Infrastrukturlücke.
Darüber
hinaus wird die Verwendung der SoBEZ nach einem vom Bundesministerium der
Finanzen vorgegebenen Berechnungsschema aufgezeigt; dieses Schema wird
allerdings den Besonderheiten der finanzpolitischen Situation des Landes Berlin
nicht gerecht und vermittelt deshalb leicht ein irreführendes Bild. Die
mögliche Schlussfolgerung, das Land Berlin verwende die
Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen nicht zweckentsprechend, ist
eindeutig falsch.
Die
Infrastrukturinvestitionen des Landes Berlin bewegen sich auf einem bei weitem
zu niedrigen Niveau. Dies ist Folge der extremen Haushaltsnotlage in Berlin.
Eine Abhilfe wird erst möglich sein, wenn durch Hilfestellungen auf anderer
Ebene die Voraussetzungen geschaffen werden, um die extreme Haushaltsnotlage im
Land Berlin zu überwinden.
Ausschuss-Kennung
: EuroBundMediengcxzqsq
[1] siehe hierzu auch Verfassungsgerichtshof von Berlin – VerfGH 125/02 – vom 31. Oktober 2003
[2] Allerdings ist zu berücksichtigen, dass mit Ausnahme des Landes Brandenburg alle ostdeutschen Länder einen deutlichen Bevölkerungsrückgang (von durchschnittlich nahezu 4 %) zu verzeichnen hatten, während in Berlin der Bevölkerungsrückgang vergleichsweise moderat war. Dies führte dazu, dass Berlin unter allen Ländern den größten Rückgang beim Arbeitsplatzbesatz – Erwerbstätige je 100 Einwohner – zu verzeichnen hatte.
[3] vgl. Finanzplanung des Landes Berlin 2002 bis 2006, S. 28 f.
[4] Die Kassenstatistik weicht in diesem Punkt erheblich von dem Haushaltsabschluss ab; diese weist für 2003 556 € je Einwohner aus. Auf die Probleme der Verwendung der Kassenstatistik wurde bereits eingangs unter I.2 (Methodische Vorgehensweise) hingewiesen.
[5] Vgl. BT-Drs. 14/6577.
[6] Dies geht nicht nur aus dem Gutachten des DIW im Auftrag der ostdeutschen Länder hervor, sondern ebenfalls aus dem vom BMF beauftragten Gutachten zur Berechnung der Infrastrukturlücke in Ostdeutschland.