Antrag

 

der Fraktion der FDP

 

 

Pro Berlin und Brandenburg (1)

 

 

 

 

 

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

 

Nach dem gescheiterten Volksentscheid vom 5. Mai 1996 zur Fusion von Berlin und Brandenburg muss es nun im zweiten Anlauf gelingen, die Bürger der beiden Länder von den Vorteilen einer Länderfusion, insbesondere nach der Osterweiterung der Europäischen Union, zu überzeugen. Die Entwicklung zu einem gemeinsamen Bundesland befindet sich in einer schwierigen Phase. Um zu vermeiden, dass eine erneute Abstimmung an einer mangelhaften Vorbereitungen scheitert, sind noch wichtige Grundlagen zu klären und Anstrengungen zu deren Umsetzung zu unternehmen.

 

Zunächst gilt es, die bestehende Zusammenarbeit der beiden Länder in unterschiedlichen Bereichen und Institutionen in Berlin und  Brandenburg auf den Prüfstand zu stellen. Diese Prüfung hat sich an der Frage zu orientieren, inwieweit die jetzigen Kooperationen verstärkt werden können und eine Zusammenlegung von Aufgaben und Institutionen bereits im Vorfeld der Fusion stattfinden kann. Die Vorteile einer verstärkten Zusammenarbeit und von einer Zusammenlegung sind zu untersuchen und Einsparpotenziale zu ermitteln.

 

Dabei ist auch die bestehende Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen und Verwaltungen, einschließlich der rechtlich bereits zusammengeführten Bereiche, hinsichtlich ihrer Effizienz und Akzeptanz durch den Bürger zu überprüfen.


 


Das Abgeordnetenhaus von Berlin fordert den Senat daher auf,

 

im Vorfeld einer Fusion der Länder Berlin und Brandenburg mit dem Land Brandenburg die Möglichkeiten der Zusammenfassung weiterer Landesaufgaben und -einrichtungen sowie ihre entsprechende verwaltungsorganisatorische Behandlung zu klären und die hier erforderlichen staatsvertraglichen Vereinbarungen vorzubereiten. Dem Abgeordnetenhaus ist laufend darüber zu berichten. Ein erster Bericht ist bis zum 30. Mai 2004 vorzulegen.

 

Ziel dieses Prozesses ist eine eigenständige „inhaltliche“ Fusion als Vorstufe zu der angestrebten  „rechtlichen“ Länderfusion.

 

 

Begründung:

 

Die Fusion von Berlin und Brandenburg zu einem gemeinsamen Bundesland ist für die Region Brandenburg (Berlin und Brandenburg) eine Perspektive, die als Chance für die Bürger auch im Rahmen des Prozesses der Erweiterung der Europäischen Union ab 1. Mai 2004 verstanden werden muss. Um diese Chance zu nutzen,  müssen Berlin und Brandenburg die Länderfusion als Priorität begreifen und danach handeln.


Die Haushaltssituation in Berlin und in Brandenburg ist äußerst angespannt, da die pro Kopf Verschuldung des Landes Berlin weit über der des Landes Brandenburgs liegt.

 

Eine künftige Gemeinde Berlin  wird nicht in der Lage sein, die dann zu erwartende Schuldenlast allein aufzubringen.

 

Daher muss der Fusionsprozess mit einem Konsolidierungskonzept verbunden werden, das diese Probleme aufgreift und löst. Ein Teil dieses Konzeptes liegt bereits in der Überwindung von Doppelstrukturen und dem Zusammenlegen von Einrichtungen im Vorfeld der Fusion. Daneben wird eine Hilfestellung des Bundes zur teilweisen Entschuldung unverzichtbar sein.

 

Ein solches Vorgehen trägt maßgeblich dazu bei, das Misstrauen der Burger zu überwinden.

 

Der Bürger kann sich  auf diese Weise mit den Vorteilen einer Fusion von Berlin und Brandenburg  vertraut machen. Das wird auch die Entscheidung der Bürger bei der Volksabstimmung erleichtern.

 

Nur wenn eine breite Mehrheit der Bürger die Vorteile des gemeinsamen Landes erkennt, wird das Zusammenwachsen gelingen.

 

 

Berlin, den 1. September 2003

 

 

Dr. Lindner   Dr. Augstin

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP

 


 

 

Ausschuss-Kennung : BerlBragcxzqsq

 

 

Ausschuss-Kennung : EuroBundMediengcxzqsq