Antrag
der Fraktion der FDP
Pro Berlin und Brandenburg (1)
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Nach dem gescheiterten Volksentscheid vom 5. Mai 1996 zur Fusion von
Berlin und Brandenburg muss es nun im zweiten Anlauf gelingen, die Bürger der beiden
Länder von den Vorteilen einer Länderfusion, insbesondere nach der
Osterweiterung der Europäischen Union, zu überzeugen. Die Entwicklung zu einem
gemeinsamen Bundesland befindet sich in einer schwierigen Phase. Um zu vermeiden,
dass eine erneute Abstimmung an einer mangelhaften Vorbereitungen scheitert,
sind noch wichtige Grundlagen zu klären und Anstrengungen zu deren Umsetzung zu
unternehmen.
Zunächst gilt es, die bestehende Zusammenarbeit der beiden Länder in
unterschiedlichen Bereichen und Institutionen in Berlin und Brandenburg auf den Prüfstand zu stellen.
Diese Prüfung hat sich an der Frage zu orientieren, inwieweit die jetzigen
Kooperationen verstärkt werden können und eine Zusammenlegung von Aufgaben und
Institutionen bereits im Vorfeld der Fusion stattfinden kann. Die Vorteile
einer verstärkten Zusammenarbeit und von einer Zusammenlegung sind zu
untersuchen und Einsparpotenziale zu ermitteln.
Dabei ist auch die bestehende Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen und Verwaltungen, einschließlich der rechtlich bereits zusammengeführten Bereiche, hinsichtlich ihrer Effizienz und Akzeptanz durch den Bürger zu überprüfen.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin fordert den Senat daher auf,
im Vorfeld einer Fusion der Länder Berlin und Brandenburg mit dem Land Brandenburg die Möglichkeiten der Zusammenfassung weiterer Landesaufgaben und -einrichtungen sowie ihre entsprechende verwaltungsorganisatorische Behandlung zu klären und die hier erforderlichen staatsvertraglichen Vereinbarungen vorzubereiten. Dem Abgeordnetenhaus ist laufend darüber zu berichten. Ein erster Bericht ist bis zum 30. Mai 2004 vorzulegen.
Ziel dieses Prozesses ist eine eigenständige „inhaltliche“ Fusion als
Vorstufe zu der angestrebten
„rechtlichen“ Länderfusion.
Begründung:
Die Fusion von
Berlin und Brandenburg zu einem gemeinsamen Bundesland ist für die Region
Brandenburg (Berlin und Brandenburg) eine Perspektive, die als Chance für die
Bürger auch im Rahmen des Prozesses der Erweiterung der Europäischen Union ab
1. Mai 2004 verstanden werden muss. Um diese Chance zu nutzen, müssen Berlin und Brandenburg die
Länderfusion als Priorität begreifen und danach handeln.
Die
Haushaltssituation in Berlin und in Brandenburg ist äußerst angespannt, da die
pro Kopf Verschuldung des Landes Berlin weit über der des Landes Brandenburgs
liegt.
Eine künftige
Gemeinde Berlin wird nicht in der Lage
sein, die dann zu erwartende Schuldenlast allein aufzubringen.
Daher muss der Fusionsprozess mit einem Konsolidierungskonzept verbunden werden, das diese Probleme aufgreift und löst. Ein Teil dieses Konzeptes liegt bereits in der Überwindung von Doppelstrukturen und dem Zusammenlegen von Einrichtungen im Vorfeld der Fusion. Daneben wird eine Hilfestellung des Bundes zur teilweisen Entschuldung unverzichtbar sein.
Ein solches Vorgehen trägt maßgeblich dazu bei, das Misstrauen der Burger zu überwinden.
Der Bürger
kann sich auf diese Weise mit den
Vorteilen einer Fusion von Berlin und Brandenburg vertraut machen. Das wird auch die Entscheidung der Bürger bei
der Volksabstimmung erleichtern.
Nur wenn eine
breite Mehrheit der Bürger die Vorteile des gemeinsamen Landes erkennt, wird
das Zusammenwachsen gelingen.
Berlin, den 1. September
2003
Dr. Lindner Dr. Augstin
und die übrigen Mitglieder
der Fraktion der FDP
Ausschuss-Kennung
: BerlBragcxzqsq
Ausschuss-Kennung
: EuroBundMediengcxzqsq