Punkt 1 der Tagesordnung

Aktuelle Viertelstunde

 

 

Frau Abg. Radziwill (SPD) erkundigt sich nach den Ergebnissen der Monitoringgruppe der Ostministerpräsidenten bei BM Clement vom vorherigen Tag.

 

Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) berichtet, dass in der Monitoringrunde über den Umsetzungsstand von Hartz IV und die dabei bestehenden Probleme und Lösungsmöglichkeiten gesprochen werde. Dabei zeige sich, dass Berlin in Bezug auf die organisatorische Vorbereitung, den technischen Stand, die Rücklaufquoten der Anträge und die Dateneingabe im Bundesvergleich gut abschneide. Obwohl in Berlin von den vorgesehenen 40 000 Eingabeplätzen jetzt erst 16 000 vorhanden seien, würden davon nur 9 000 genutzt. – Sie – Rednerin – habe in der Monitoringrunde angesprochen, dass die Bezirke ihren Gestaltungsspielraum beim Vertragsabschluss mit den Arbeitsagenturen nicht realisieren könnten, weil die Bundesagentur mitmische. Sie habe darauf hingewiesen, dass dies die Arbeitsfähigkeit blockiere und habe nachdrücklich darum gebeten, dass die Eigenständigkeit vor Ort mehr respektiert werde.

 

Frau Abg. Radziwill (SPD) möchte wissen, ob Berlin also im Ländervergleich bei der Umsetzung von Hartz IV nicht so schlecht, wie häufig behauptet, dastehe.

 

Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) erwidert, die Kommunen, die optiert hätten, hinkten hinterher, da die Voraussetzungen bei ihnen ungeklärt seien. Bei den 378 Kommunen, die mit der Bundesagentur zusammenarbeiteten, seien 50 Verträge abgeschlossen worden. Berlin liege hier in der Spitzengruppe.

 

Abg. Hoffmann (CDU) wünscht Auskunft über den aktuellen Stand der Umsetzung des neuen Telebus-Konzepts.

 

Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) berichtet, dass Frau StS Dr. Leuschner und sie – Rednerin – am heutigen Tag diesbezüglich ein entscheidendes Gespräch mit der BVG führten. Sie schlage vor, über die Ergebnisse dieses Gesprächs und der Verhandlungen mit den Betroffen über die Eigenbeteiligung Anfang Dezember im Ausschuss ausführlicher zu beraten.


Frau Abg. Simon (PDS) interessiert, wie SenGesSozV die Beurteilung der Landesverbraucherzentralen durch die Bundesverbraucherzentrale Ende Oktober beurteile. Auch wenn im Vergleich Berlin relativ gut bewertet werde, seien die Landesverbraucherzentralen insgesamt stark kritisiert worden. Was halte SenGesSozV von den Vorschlägen, eine Verbraucherministerkonferenz einzuberufen und Standards zu entwickeln?

 

Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) bemerkt, dass Berlin mit Bayern und Nordrhein-Westfalen an der Spitze der Benotung beim Verbraucherindex stünden, sei erst einmal zufriedenstellend. Wenn man die insgesamt schlechte Benotung betrachte, werde deutlich, dass alle Anstrengungen unternehmen müssten, den Verbraucherschutz in den Ländern zu verbessern. – Da für den Index Daten von 2002 ausgewertet worden seien, sei zwar das Verbraucherinformationsgesetz in Berlin einbezogen worden, noch nicht aber das Netzwerk Verbraucherschutz, der Verbraucherwegweiser und viele Aktivitäten für den Verbraucherschutz wie die lange Nacht des Verbraucherschutzes. Bedauerlicherweise seien auch die ordnungsbehördlichen Aufgaben, die das LAGetSi wahrnehme, nicht in den Index eingeflossen, sonst hätte es die Kritik an einer mangelnden Wahrnehmung der Aufsichtspflicht nicht gegeben. Insgesamt begrüße sie – Rednerin – den Vorschlag, Mindeststandards für Verbraucherschutz zu entwickeln und eine Verbraucherministerinnen und

-ministerkonferenz einzuberufen.

 

Frau Abg. Jantzen (Grüne) fragt, wie weit die Verhandlungen über die Eigenbeteiligung bei der Telebusnutzung seien. Welche Regelung solle es für Vielfahrer mit ehrenamtlichen Tätigkeiten geben?

 

Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) antwortet, über Eigenbeteiligung stritten sich die Verwaltungen noch grundsätzlich. Fest stehe, dass die Eigenbeteiligung verändert werden solle, wenn es positive Veränderungen beim Telebus geben werde. Auch über eine Art Härtefallregelung diskutiere man. SenGesSozV habe den Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen gebeten, seinerseits Vorschläge zu machen, da es schwierig sei, hier verlässliche Kriterien aufzustellen. Zu diesem Thema werde eine Sondersitzung des Landesbeirats vor Anfang Dezember einberufen. Insofern könnten alle Ergebnisse Anfang Dezember im Ausschuss GesSozMiVer beraten werden.

 

Abg. Lehmann (FDP) erkundigt sich, wie der Senat angesichts der Schließung der Sozialämter wegen der Bearbeitung der Hartz IV-Anträge sicherstellen wolle, dass die Arbeit der Prüfdienste bis zu 1. Januar 2005 reibungslos funktioniere. Welche Unterschiede gebe es bei diesen Diensten in den Bezirken bisher? Würden auch Arbeitsagenturen Hausbesuche bei gravierenden Unklarheiten der Leistungsempfangenden machen?

 

Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) erwidert, erst einmal müsse die Beratung der Betroffenen sichergestellt werden, wenn die Sozialämter über längere Zeit geschlossen blieben. – Nicht alle Beschäftigten der Sozialämter seien mit der Bearbeitung der Alg II-Anträge beschäftigt, in Neukölln z. B. von 300 nur 100. Es sei Sache der Bezirke, wie sie die Arbeit der Sozialämter organisiere. SenGesSozV sei für eine einheitliche Regelung in allen Bezirken zuständig; dazu sei Anfang 2003 eine AV erlassen worden. Sie gehe davon aus, dass sich die Bezirke danach richteten. – Ob die Arbeitsagenturen Hausbesuche machten, müsse Abg. Lehmann bei der Regionaldirektion nachfragen.

 

Frau Vors. Dr. Schulze erklärt die Aktuelle Viertelstunde für beendet.

 

Punkt 2 der Tagesordnung – alt 11 –

Bericht des Senats – Skzl III D – vom 24. August 2004

betr.: Stand der Umsetzung der Empfehlungen der

Expertenkommission Staatsaufgabenkritik

Haupt 2619

 

in Verbindung mit

 

Schreiben SenFin II B 24 vom 24 August 2004

betr.: Gutachten und Beratungsverträge

Bericht SenFin – II B 24 – vom 26. April 2004

(CDU-Fragenkatalog)

Haupt 2463 B

0343


Frau Vors. Dr. Schulze schlägt vor, beide Berichte getrennt zu behandeln.

 

Abg. Hoffmann (CDU) erkundigt sich zu Schreiben – rote Nr. 2619 – nach dem Stand der Leitlinien zur Seniorenpolitik. Das im Schreiben zur Überalterung der Gesellschaft Angeführte reiche nicht aus. – Was sei in der weiteren Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg geplant? Wie könnten die Ressorts Soziales und Gesundheit besser zusammenarbeiten?

 

Frau Abg. Jantzen (Grüne) vermisst Angaben zu den finanziellen Auswirkung der einzelnen Vorhaben.

 

Frau Vors. Dr. Schulze spricht für ihre Fraktion. Ein Überblick über die in Angriff genommenen längerfristigen Projekte und deren Umsetzungsstand in einer Synopse sei hilfreich. Es sei sinnvoll, die begonnen Projekte zur Kenntnis zu nehmen und über deren Umsetzungsstand z. B. die Neuordnung der Ausgabensteuerung in der Sozialhilfe im Fachausschuss bei Bedarf später eingehender zu diskutieren.

 

Frau Abg. Sarantis-Aridas (SPD) stimmt ihrer Vorrednerin zu. Dieses Vorgehen sei sinnvoll, weil in der Synopse konkrete Daten zur Umsetzung angegeben würden. Themen wie das Modell Sozialamt 2005, die neuen Leitlinien zur Seniorenpolitik oder der neue Liga-Vertrag müssten ausführlicher diskutiert werden.

 

Abg. Lehmann (FDP) erkundigt sich, ob es Veränderungen in der Zusammenarbeit mit Brandenburg vor dem Hintergrund der wohl in weitere Ferne gerückten Fusion gebe. Weshalb seien keine Aufgaben der Bezirke in das LAGetSi rückverlagert worden? Liege ein Konzept zur weiteren Arbeit des BBGes vor, das für Mitte 2004 angekündigt worden sei? Gebe es eine verbesserte Steuerung der Sozialausgaben durch die Fallausgabendurchschnittssatz-Verordnung – FaDuVO –? Sei es bei den Krankenversicherung für Sozialhilfeempfangende tatsächlich zu massiven Einsparungen gekommen, wenn ja, in welcher Größenordnung?

 

Frau StS Dr. Leuschner (SenGesSozV) erklärt, die Leitlinien zur Seniorenpolitik würden bis Ende 2004 überarbeitet. SenGesSozV stehe derzeit in engem Kontakt mit den Seniorenvertretungen. Dem Ausschuss würden die neuen Leitlinien sicher Anfang 2005 vorgelegt.

 

Die FaDuVO sei seit knapp zwei Jahren in Kraft. Damit sei die Grundlage für die Budgetierung gelegt. Obwohl der Senat mit Inkrafttreten des SGB II für einen Großteil des Klientels nicht mehr zuständig sei, habe man derzeit vor, dabei die methodischen Grundlagen der FaDuVO, die für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt verwandt worden seien, für die Hilfe in besonderen Lebenslagen ab 2005, für die weiterhin die Sozialämtern verantwortlich seien, zu nutzen. Hier wolle sie gerne die Debatte zur Großen Anfrage Modell Sozialamt nutzen, um den Parlamentariern die geplanten Steuerungsmöglichkeiten darzustellen.

 

Die gesetzliche Rahmenbedingungen für die Krankenhilfe hätten sich durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz grundlegend verändert und änderten sich mit Inkrafttreten von SGB II ab 2005 noch einmal. Dann würden alle Leistungsempfangende nach SGB II normal krankenversichert. Bei den Sozialämtern verblieben dann nur noch ca. 17 000 Betroffene – meist Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge –, für die eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen werde. SenGesSozV habe die Verhandlungen dazu mit der AOK fast abgeschlossen. Dadurch werde stärkeres Controlling stattfinden. Die Ausgaben seien nicht mehr vergleichbar. Sie reduzierten sich mit dem kleineren Personenkreis.

 

StS Dr. Schulte-Sasse (SenGesSozV) bemerkt, er – Redner – wünschte, dass eine Zusammenarbeit mit Brandenburg intensiver und in mehr Bereichen stattfinde als derzeit. Die Vorbereitung für eine Fusion der Institute für Gerichtsmedizin habe Berlin im letzten Jahr für seine Seite abgeschlossen, Brandenburg habe wegen des Wahlkampfs noch keine abschließenden Vorstellungen vorgelegt. Vom Brandenburger Ministerium komme das Signal, dass es auch sein könne, dass Brandenburg dieser Fusion nicht zustimmen werde. Dies wäre bedauerlich. Dabei könnten jedoch nur die Kosten für die Leitungen reduziert werden.

 

Bei der Landeskrankenhausplanung arbeiteten beide Länder gut zusammen. SenGesSozV lade die Brandenburger Kollegen zu allen Sitzungen ein. Beim Landesinstitut für gesundheitliche und technische Sicherheit

– LAGetSi – werde SenGesSozV auf eine Fusion mit dem Brandenburger Institut hinarbeiten. – Das Konzept zum BBGes liege inzwischen vor.


Abg. Lehmann (FDP) wünscht die Vorlage zum BBGes für die Ausschussmitglieder. Die Frage zum

LAGetSi sei nicht beantwortet worden. Wie sehe die gemeinsame Krankenhausplanung von Berlin und Brandenburg aus?

 

Frau Abg. Jantzen (Grüne) kritisiert, dass keine Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen der Vorhaben gemacht würden. Wenn dies in der Sitzung nicht geleistet werden könne, möge dies der Senat schriftlich bis zur Sitzung des Hauptausschusses nachreichen.

 

StS Dr. Schulte-Sasse (SenGesSozV) weist darauf hin, dass im Hauptausschuss ausführlicher über dieses Thema gesprochen werde. Viele Vorhaben mit Brandenburg könnten nicht in ihren finanziellen Auswirkungen abgeschätzt werden, da es sich mehr um eine Verbesserung der Strukturen und der Organisation handele. Wenn diese bekannt seien, werde dies in der Liste erwähnt.

 

Frau Abg. Jantzen (Grüne) erinnert daran, dass die Fachausschüsse, nicht nur der Hauptausschuss, seit letztem Jahr auch über die finanziellen Auswirkungen der Entscheidungen der Ressorts diskutierten.

 

Frau Vors. Dr. Schulze stellt fest, dass es zum Schreiben – rote Nr. 2463 B – keine Wortmeldung gebe, dass keine Stellungnahme zu den Schreiben vorliege, dem Hauptausschuss also mitgeteilt werde, dass der Fachausschuss die Schreiben zur Kenntnis genommen habe und von einer Stellungnahme absehe.

 

Punkt 3 der Tagesordnung – alt 12 –

Schreiben SenGesSozV – II B 1 – vom

5. Oktober 2004 betr. Steuerung von Leistungen der psychiatrischen Versorgung
im Rahmen der Eingliederungshilfe

Haupt 2693

0359

 

Abg. Hoffmann (CDU) wundert sich, dass SenGesSozV nicht selbst die Prüfung vornehme, sondern Beratungsdienstleistungen in Kauf nehme.

 

Frau Abg. Jantzen (Grüne) bedankt sich, dass der Bericht so schnell geliefert worden sei. Ihre Fraktion begrüße dieses Projekt. Im Gegensatz zu ihrem Vorredner halte sie es für wichtig, dass dieses neue Verfahren extern begleitet werde. Insofern bestehe für ihre Fraktion kein weiterer Beratungsbedarf.

 

Abg. Pape (SPD) schließt sich der Stellungnahme seiner Vorrednerin an. Der Bericht mache deutlich, warum das Hinzuziehen externer Experten für eine solch substantiierte Untersuchung notwendig sei.

 

Frau Abg. Simon (PDS) gibt zu bedenken, dass auch Fachpolitiker kaum inhaltlich bewerten könnten, ob ein Evaluationsprozess wie der geplante von der Verwaltung oder von Externen geleistet werden könne. Man müsse überlegen, ob es sinnvoll sei, dass sich der Fachausschuss länger mit solchen Themen beschäftige.

 

Abg. Hoffmann (CDU) wendet ein, bei dem großen Volumen an Gutachter- und Berateraufträge in Berlin müsse überprüft werden, welche notwendig seien und welche nicht. Deshalb sei es sinnvoll, dass der Fachausschuss ein Votum an den Hauptausschuss abgebe. Hier reiche der Wille von SenGesSozV nicht aus. SenGesSozV müsste für einige Bereiche selbst Controlling – z. B. ob die Beschlüsse der Steuerungsgremien umgesetzt würden – leisten können.

 

Abg. Schmidt (FDP) gibt seinem Vorredner Recht. Warum eine externe Beauftragung notwendig sei, sei aus der Vorlage nicht deutlich geworden. Warum müssten sich Externe bei einer Bestandsaufnahme der Zusammensetzung der Gremien erst mühsam einarbeiten, wenn die Verwaltung diese schon kenne? – Es sei widersprüchlich, dass einerseits Inhalte für Versorgungsstandards implementiert, andererseits aber die Steuerungsgremien bedarfsgerechte Prüfung durchführen sollten. Warum solle dies nicht aus einem Titel für Gutachten und externe Aufträge, sondern aus einem Titel für Zuweisungen an soziale und ähnliche Einrichtungen finanziert werden? Sei zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans diese Evaluierung nicht absehbar gewesen? Wie könne es möglich sein, dass zum Jahresende schon eine erste Bestandsaufnahme vorliegen solle? Sei schon ein Auftragspartner in Sicht?

 

Herr Beuscher (SenGesSozV) berichtet, Schwerpunkt der Arbeit sei in der letzten Legislaturperiode der Umbau des Versorgungssystems gewesen, in dieser bei der Standardisierung von Leistungstypen in der Arbeit mit seelisch Behinderten, von Verfahren bei der Flexibilisierung von Leistungen durch neue Vergütungsstrukturen – jetzt liege ein differenziertes System von Hilfebedarfsgruppen vor – und bei der fallbezogenen Steuerung in der Eingliederungshilfe. Ein zentrales Instrument bei der Behandlungsplanung seien die Steuerungsgremien in den Bezirken. Diese Gremien entschieden fachlich über den Behandlungsverlauf, dann über die Art der Kontrolle. Hier werde auch die Grundlage für die finanzielle Steuerung im Bereich der Psychiatrie gelegt, für die die Bezirke erstmals in der Lage seien. Letztlich werde also festgelegt, welchen Preis der Sozialhilfeträger für eine Maßnahme zu bezahlen habe. Die ersten Schritte hätten die zuständigen Referate mit den Trägern zusammen in guter Qualität erarbeitet, so dass Berlin im Bundesvergleich in der Spitzengruppe sei.

 

Jetzt gehe es um die Betrachtung eines Steuerungsgremiums, das einen wissenschaftlichen Gutachter erfordere, der in der Versorgungsforschung Psychiatrie Erfahrung habe, der auch in Kenntnis der Systeme anderer Bundesländer valide Empfehlungen geben könne, um in Berlin als Standard für alle Bezirke ein Verfahren bezogen auf den jeweiligen individuellen Hilfebedarf zu etablieren. Dies könne SenGesSozV selbst nicht leisten. Es sei auch sinnvoll, externen Sachverstand beizuziehen, da die Steuerungsgremien im ganzen Versorgungssystem akzeptiert werden müssten. Man habe damit gute Erfahrungen gemacht bei der Städtevergleichstudie zu den Ausgaben in der Eingliederungshilfe, da der externe Gutachter wertvolle Hinweise zu Einspar- und Steuerungsmöglichkeiten habe geben können.

 

Abg. Hoffmann (CDU) interessiert, wie viele Mitarbeiter im Referat Psychiatrie mit welcher Qualifikation arbeiteten.

 

Herr Beuscher (SenGesSozV) antwortet, in Berlin gebe es hierfür kein Landesamt wie in anderen Bundesländern. Der Landesbeauftragte für Psychiatrie sei Politologe und Sozialwissenschaftler, der Gruppenleiter der Arge Strukturentwicklung Pädagoge, es gebe juristische Kenntnisse zum Maßregelvollzug im Referat, eine Pädagogin, eine Ärztin und Verwaltungsmitarbeiter.

 

Frau Vors. Dr. Schulze stellt fest, dass keine Stellungnahme an den Hauptausschuss vorliege, somit gebe der Fachausschuss keine Stellungnahme an den Hauptausschuss ab.

 

Abg. Hoffmann (CDU) wendet ein, dass er einen Entwurf für eine Stellungnahme formulieren werde, über die dann abgestimmt werden könne. Die Beauftragung an Externe solle nicht veranlasst werden, da dies nicht ausreichend begründet sei – Wortlaut siehe Beschlussprotokoll, S. 3 –.

 

Frau Abg. Jantzen (Grüne) bemerkt, man könne auch einen Auszug aus dem Protokoll als Stellungnahme an den Hauptausschuss verwenden. Sie beantrage, dass der Fachausschuss dem Hauptausschuss empfehle, die Vorlage zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Ein solch wichtiges umfassendes Vorhaben sollte wissenschaftlich begleitet werden.

 

Der Ausschuss lehnt den Antrag von Abg. Hoffmann (CDU) mehrheitlich ab und stimmt der von Frau Abg. Jantzen (Grüne) beantragten positiven Stellungnahme mehrheitlich zu.

 

Punkt 4 der Tagesordnung – alt 13 –

Antrag der Fraktion der Grünen

Barrierefreie Nutzung der Kassenautomaten

für Menschen mit Behinderungen sicherstellen!

Drs 15/3282

0358

 

Frau Abg. Jantzen (Grüne) erklärt, dass die Kassenautomaten, die die Bezirkskassen in den bezirklichen Sozialämtern ersetzen sollten, von vielen Menschen mit Behinderungen oder kleinwüchsige Menschen nicht genutzt werden könnten. Es solle sichergestellt werden, dass die bereits aufgestellten Automaten und neu aufzustellende Automaten barrierefrei zugänglich und nutzbar seien. Es sei erfreulich, dass es hier weitreichend Konsens gebe.

 

Den ersten Satz des Änderungsantrags der Koalition zur Prüfung, wie die Kassenautomaten nachgerüstet werden könnten, könne ihre Fraktion unterstützen, nicht aber den zweiten Satz. Es reiche nicht aus, nur „anzustreben“, dass in Zukunft die Zugänglichkeit für Kassenautomaten sichergestellt werde. Automaten, die künftig aufgestellt würden, müssten zugänglich sein.

 

Frau Abg. Sarantis-Aridas (SPD) erläutert, dass im Änderungsantrag das Wort „anzustreben“ gewählt worden sei, weil Zuständigkeiten außerhalb des Senats angesprochen worden seien. Bedauerlicherweise sei es versäumt worden, die DIN-Norm, nach der sich die Hersteller von Kassenautomaten richteten, einer Empfehlung – dem Fachbericht 124 von 2002, der Bedienungsmöglichkeiten nicht nur für Rollstuhlfahrer, sondern auch für Menschen mit anderen Einschränkungen fordere – anzupassen. Außerdem gehe es nicht nur um die Automaten, sondern auch um bauliche Veränderungen, für die die Bezirksämter zuständig seien. Es handele sich hier um ein Zusammenspiel von Senat und Bezirken. Einige Bezirke hätten in Zusammenarbeit mit den Behindertenbeiräten praktikable Lösungen gefunden. Manche Bezirke hätten ältere Kassenautomaten, die nicht von SenFin in Auftrag gegeben worden seien; die umzurüsten wäre allein Aufgabe der betreffenden Bezirke. Insgesamt wolle die Koalition ebenfalls für alle zugängliche Kassenautomaten. – Bei der Umrüstung der bereits angebrachten Automaten solle eine Kosten-Nutzen-Analyse gemacht werden, da die Dimension der Kosten nicht klar sei.

 

Abg. Lehmann (FDP) spricht sich ebenfalls für die Annahme des ersten Satzes des Änderungsantrags der Koalition aus. Das Wort „anzustreben“ habe zu wenig Gewicht, in Zukunft solle es Voraussetzung sein, dass die Kassenautomaten für alle zugänglich seien. Wenn die Automaten nicht anders gebaut würden, müsse man überlegen, wie die baulichen Gegebenheiten so geändert werden könnten, dass die Automaten erreichbar seien.

 

Frau Abg. Jantzen (Grüne) bemerkt, mit dem Änderungsantrag der Koalition würde man weit hinter das bisher in Berlin Erreichte zurückfallen. Dass der Fehler mit den unzugänglichen Kassenautomaten trotz der Leitlinien, des Landesgleichstellungsgesetzes usw. habe passieren können, sei schon ein Skandal. Das Parlament zumindest sollte jetzt deutlich machen, dass die Kassenautomaten künftig barrierefrei sein müssten. Dies beziehe sich sowohl auf den Weg zum Automaten als auch auf die Automaten selbst.

 

Der zweite Teil des Grünen-Antrags, dass der Landesbeauftragte für Behinderte bei allen Planungen beteiligt werden müsse, solle nicht wegfallen. Er sei nicht immer – wie im Landegleichberechtigungsgesetz festgeschrieben – beteiligt worden. Wie sei der Landesbeauftragte an der Planung der Kassenautomaten einbezogen worden? Warum habe man seine Bedenken nicht rechtzeitig berücksichtigt? Wäre dies geschehen, hätte man sich jetzt die Mehrkosten der Nachrüstung sparen können.

 

Herr Philipp (SenFin) stellt fest, dass die Gewährleistung der Barrierefreiheit von SenFin nicht durchzusetzen sei, weil dies in der Verantwortung der Bezirke liege. Dies betreffe die bauliche Seite, den Denkmalschutz und die Kassensicherheit, die vor Ort festgelegt werde.

 

Im Vorfeld der europaweiten Ausschreibung habe SenFin eine Umfrage bei den Kassenstellen, die Automaten einsetzten, gemacht. Dabei hätten deren Leiter und das ebenfalls befragte Publikum keine wesentlich anderen Standards gefordert. Auch bei späteren Bestellungen der Bezirke seien die örtlichen Vertreter in das Verfahren involviert gewesen. Daraufhin habe SenFin die Automaten nach der entsprechenden DIN-Norm europaweit ausgeschrieben.

 

Der Landesbehindertenbeauftragte habe sich erst im Februar an SenFin gewandt, der Vertrag aber sei schon im September abgeschlossen worden. Im Vorfeld des Vertrags habe SenFin die Bezirke im Bezirkskassenrat gebeten, weitere mögliche Hinweise zu liefern, da die Bezirke die Automaten installierten, nicht SenFin.


Frau Abg. Sarantis-Aridas (SPD) fragt nach, ob es bei SenFin Überlegungen gebe, wie man die bei den noch nicht ausgelieferten Kassenautomaten noch etwas verbessern könne. – Der zweite Absatz des Grünen-Antrags sei im Änderungsantrag bewusst nicht verändert worden. Damit werde das gesetzlich Festgelegte, die Beteiligung des Landesbehindertenbeauftragten, noch einmal bekräftigt.

 

Frau Abg. Jantzen (Grüne) stellt fest, dass der Landesbehindertenbeauftragte im Vorfeld nicht beteiligt worden sei. Dies sei nicht hinnehmbar. – Sie – Rednerin – beantrage, in Abs. 1 Satz 1 des Grünen-Antrags hinter dem Wort „aufgefordert“ einzufügen: „in Zusammenarbeit mit den Bezirken“. 

 

Frau Abg. Simon (PDS) weist darauf hin, dass der Behindertenbeauftragte nicht selbst recherchieren müsse, wo die Belange von Menschen mit Behinderungen tangiert würden, sondern jede Verwaltung verpflichtet sei, ihn bei relevanten Fragestellungen ihrerseits rechtzeitig zu informieren.

 

Herr Philipp (SenFin) berichtet, dass 24 von 27 Automaten bereits ausgeliefert seien. Wegen der Hinweise des Behindertenbeirats versuche SenFin, diese drei Automaten umrüsten zu lassen, damit zumindest ein Teil ihrer Forderungen erfüllt werde. Dies könne erst in vier bis fünf Wochen erreicht werden, weil neue Konstruktionszeichnungen gemacht und neue Software entwickelt werden müsse. Bei den Firmen, die am Ausschreibungsverfahren beteiligt gewesen seien, gebe es einen ähnlichen Standard noch nicht. – Dass der Landesbehindertenbeirat nicht einbezogen worden sei, sei auch ein Versehen von SenFin, aber die Bezirke hätten die Beiräte eingebunden, woraus zu schließen gewesen sei, dass von örtlicher Ebene der Landesbeirat informiert worden sei.

 

Frau Abg. Sarantis-Aridas (SPD) bemerkt, dass es nicht darum gehe, sich zu profilieren, wer am besten die Interessen der Menschen mit Behinderungen vertrete, sondern der Koalition gehe es mit dem Änderungsantrag um eine schnell umzusetzende praktikable Lösung. Deshalb müsse geprüft werden, wie hoch der Kostenaufwand sei. Dazu müsse auch der Hauptausschuss beteiligt werden. Man könne auch dem Grünen-Antrag zustimmen, aber dann werde noch lange nichts geschehen.

 

Der Ausschuss stimmt dem Änderungsantrag der Koalition mehrheitlich zu und beschließt mehrheitlich, dem Plenum die Annahme des Antrags Drs 15/3282 in der Fassung des Änderungsantrags der Koalition – Wortlaut siehe Beschlussprotokoll Anlage 2 – zu empfehlen.

 

Frau Abg. Jantzen (Grüne) gibt eine persönliche Erklärung ab. Sie weise zurück, dass der Grünen-Antrag populistisch sei. Es gehe ihrer Fraktion darum, dass die Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt in dieser Stadt leben könnten.

 

Frau Abg. Sarantis-Aridas (SPD) gibt ebenfalls eine persönliche Erklärung ab. Sie – Rednerin – habe nicht von einem populistischen Anliegen oder Antrag gesprochen, sondern nur betont, dass es ihr um eine pragmatische Lösung gehe, damit die noch zu liefernden Automaten barrierefrei gestaltet werden könnten und die vorhandenen umgerüstet werden könnten.

 

Punkt 5 der Tagesordnung – alt 2 –

Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs

Perspektiven der Suchtprävention in Berlin:

Fachstelle für Suchtprävention ja oder nein

(auf Antrag der Fraktion der FDP)

0342

 

in Verbindung mit

 

Punkt 6 der Tagesordnung – alt 3 –

Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs

Konzeptionelle Vorstellungen zur zukünftigen

Entwicklung der Drogenhilfe im Land Berlin

(auf Antrag der Fraktion der PDS)

0263

 

in Verbindung mit

 

Punkt 7 der Tagesordnung – alt 4 –

Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs

Tauwetter in der Berliner Drogenpolitik – Grundzüge einer modernen
und wirksamen Drogenpolitik von der Vorsorge über die Therapie bis zur Nachsorge

(auf Antrag der Fraktion der Grünen)

0017

 

in Verbindung mit

 

Punkt 8 der Tagesordnung – alt 5 –

Antrag der Fraktion der CDU

neue Schwerpunkte in der Sucht- und

Drogenpolitik in Berlin?

Drs 15/228

0080

 

in Verbindung mit

 

Punkt 11 der Tagesordnung – vorgezogen, alt 8 –

Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs

Angebots- und Versorgungsstrukturen für

drogenkranke Frauen in Berlin

(auf Antrag der Fraktion der PDS)

0054

 

Abg. Lehmann (FDP) begründet Top 5. Das Thema Suchtpräventionsfachstelle werde wohl so spät behandelt, weil es in der Koalition und zw. SenGesSozV und SenBildJugSport Abstimmungsprobleme gebe. Der Senat wolle mit einer Fachstelle die Suchtprävention trotz Einsparungen effektiver gestalten und die Strukturen neu regeln. Eine erhöhte Effektivität unterstütze seine Fraktion. Doch sei es fraglich, wie sinnvoll es sei, in der Drogenpolitik bei der Prävention zu sparen und nicht an anderer Stelle. Es sei eine unglückliche Verknüpfung, dass mit dem Einrichten der Fachstelle sieben regional arbeitende Projekte nicht mehr vom Senat gefördert würden. Überhaupt sei der Umgang des Senats mit den Projekten nicht angemessen, da dieser die Verantwortung wegschiebe und nicht klar sage, dass er eine bestimmte Art von Projekten nicht mehr fördern wolle. Damit könnte offen über die Förderpolitik diskutiert werden. Sei es sinnvoll, die kundenzentrierte Arbeit der Projekte durch eine Arbeit mit Multiplikatoren abzulösen? Sei es noch zu verantworten, mit den geringen Mitteln eine relativ geringe Zahl von Jugendlichen zu erreichen und nicht mehr flächendeckend zu arbeiten? Sei es sinnvoll, eine zwar wünschenswerte Fachstelle zu gründen, die dann aber unterfinanziert wäre? Die vorgesehenen sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten unmöglich die im Fachstellenkonzept vorgesehenen Aufgaben leisten. Besser wäre es, die Projekte nach dem Vorbild von Avanti 44 umzustrukturieren. Das Fachstellenkonzept brauche eine bessere Vorbereitung und finanzielle Ausstattung. Insofern solle seine Umsetzung verschoben werden.

 

Frau Abg. Dott (PDS) weist in der Begründung von Top 6 darauf hin, dass alle Drogenberichte forderten, dass die Struktur des Drogenhilfesystems in der Stadt zu evaluieren und den veränderten Bedingungen anzupassen sei, auch unter dem zunehmenden Kostendruck. Bei der schlechten Finanzlage der Stadt habe auch dieses Sachgebiet nicht verschont werden können. Deshalb solle das gesamte Hilfesystem geprüft und effektiviert werden. Nun solle die Prävention – nicht nur über Multiplikatoren, sondern auch über Betroffene selbst – gegenüber der Drogenhilfe, die weiter gefördert werde, gestärkt und unterstützt werden. Dies könne nur in Zusammenarbeit der verschiedenen Senatsverwaltungen geleistet werden. Hier sei eine an der Sache orientierte Verzahnung der vorliegenden Konzepte zu erhoffen.

 

Richtig sei die beabsichtigte stärkere berufliche Einbindung von Drogenabhängigen. Neue Problemfelder und -gruppen müssten stärker beachtet werden z. B. die Zielgruppe russischsprachige Einwanderer.

 

Das Konzept der Züricher Fachstelle abzulehnen, weil eine Berliner Fachstelle evtl. nicht gleich so effektiv arbeiten könne, sei falsch, da auch die Züricher Stelle ihre Effektivität über  20 Jahre entwickelt habe. Mit der neuen Konzeption bestehe die Option für künftige Problemlösungen. Ob sie das leiste, müsse über einen längeren Zeitraum überprüft werden.

 

Frau Abg. Jantzen (Grüne) stellt fest, dass es mit der Erhöhung der Höchstmengen an straffrei erlaubtem Cannabisbesitz und der Einrichtung der Drogenkonsumräume positive Entwicklung in der Drogenpolitik gegeben habe.

 

In der Gesundheitsförderung und Prävention bestehe in Berlin in Bezug auf legale und illegale Drogen großer Handlungsbedarf. Insofern sei die geplante Einrichtung einer Fachstelle für Drogenprävention richtig und konsequent. Problematisch sei es jedoch, dass aus finanziellen Gründen dann bewährte bezirkliche Projekte geschlossen würden. Diesbezügliche Kürzungsbeschlüsse zum Haushalt 2004/2005 habe ihre Fraktion nicht mitgetragen. Seien alternative Finanzierungsmöglichkeiten geprüft worden z. B. ob andere Verwaltungen Mittel bereitstellten? Wie seien die Bezirke an der Erarbeitung des Fachstellenkonzepts und an den Überlegung der Gegenfinanzierung beteiligt worden? Sei den betroffenen Projekten mitgeteilt worden, dass sie ab 2005 nicht mehr finanziert würden? Sei für die Therapeutische Wohngemeinschaften ein geordneter Übergang in andere Einrichtungen oder Einzelwohnen gesichert? Werde die Finanzierung wenigstens gestreckt? Bedauerlicherweise sei dem Fachausschuss nicht die Vorlage an den Hauptausschuss zugegangen.

 

Im Fachstellenkonzept fehle eine Gesamtkonzept und eine Verabredung mit allen in der Prävention zu beteiligenden Verwaltungen, insbesondere SenBildJugSport, aber auch SenInn. Ihre Fraktion fordere ein Rahmenkonzept für die Prävention und Gesundheitsförderung der beteiligten Verwaltungen. Darin solle der Stellenwert, ihre Kooperationspartner der geplanten Fachstelle definiert und festgelegt werden, für welche Bereiche die einzelnen Verwaltungen weiterhin zuständig seien.

 

Abg. Czaja (CDU) stellt zu Top 8 fest, dass der CDU-Antrag Drs 15/228 vom 30. Juni 2002 erledigt sei. 

 

Wie bewerte der Senat selbst seine anderthalb Jahre Drogenpolitik? Die CDU-Fraktion sehe sich der Ablehnung der Anhebung der legalen Cannabismenge oder der Fixerstuben bestätigt, wenn die Presse das Scheitern der liberalen Drogenpolitik konstatiere und die Zahl der Hilfesuchenden steige. Auch die Grünen seien inkonsequent, wenn sie sich einerseits für Rauchverbote einsetzten, andererseits aber für erhöhte Mengen von straffreiem Cannabis. Die Diskussion um Cannabisfreigabe habe im Gegenteil dazu geführt, dass immer jüngere Jugendliche Cannabis ausprobierten.

 

Obwohl nach einem Bericht des Senats selbst festgestellt werde, dass die Drogen- und Suchtsituation in Berlin nicht mit der anderer deutscher Städte vergleichbar sei, habe sich StS Dr. Schulte-Sasse immer für Fixerstuben in Berlin eingesetzt. Sei die Zahl der Drogentoten und die Infektionsrate bei Drogenabhängigen nach Einführung der Fixerstuben zurückgegangen? – Seine Fraktion sehe hier wenig Erfolge. Die Nutzung der Fixerstuben in Berlin sei gering. Seine Fraktion habe sich immer für Prävention und gegen Fixerstuben ausgesprochen. 

 

StS Dr. Schulte-Sasse (SenGesSozV) erklärt, dass es in Bezug auf die Grundsätze der Drogenpolitik – Prävention, Hilfe für Suchtkranke, Repressionen für illegale Drogenhändler – in der Bundesrepublik keinen Dissens mehr gebe. Dies sei auch die Politik des Senats. Für Süchtige gelte das Prinzip der Schadensminimierung, d. h. sie würden nicht moralisch als Abhängige bewertet, sondern als suchtkranke Menschen, die wie jeder kranke Mensch Hilfe verdient hätten. Deshalb müssten die Schäden, die sie durch ihr krankhaftes Suchtverhalten erlitten, möglichst gering gehalten werden. Diese Kranken hätten auch ein Anrecht auf Überlebenshilfen. Ein wichtiges Instrument der Überlebenshilfe seien die Druckräume.

 

Es sei kurios, wenn der Anstieg der Zahl der Drogentoten in Berlin in einen Zusammenhang mit der Existenz der Druckräume gebracht werde, seien doch die Druckräume Reaktion auf das Problem, dass Drogensüchtige unfreiwillig eine Überdosis Drogen zu sich nähmen und ihnen niemand helfen könne. In den Druckräumen könne dies nicht geschehen, da dort schnell und kompetent geholfen werden könne. Die Entwicklung bei den Besuchern der Druckräume sei trotz des organisierten Widerstands gegen die Einrichtungen überraschend positiv. Die diesbezügliche Frage werde noch schriftlich beantwortet werden.

 

Berlin sei im nationalen und internationalen Vergleich „weit vorne“, was das ambulante und stationäre Drogenhilfesystem betreffe. Darin seien sich Experten, SenGesSozV, die Drogenhilfe- und Suchtbeauftragten der Bezirke und der überwiegende Teil des Drogenhilfesystems einig. Doch bei der Prävention gebe es in Berlin schwer wiegende Mängel. Deshalb und weil die Zahl der Abhängigen zugenommen habe, müsse es verstärkt Prävention geben. Problematisch sei, dass es viele Präventionsprojekte mit kleiner Ausstrahlung in den Kiezen gebe, die sich durch ihre Entstehungsgeschichte in bestimmten Gebieten konzentrierten, in anderen Gebieten aber keine einzige Einrichtung.

 

Wenn eine Fachstelle Sucht zwar für richtig gehalten, aber eine Finanzierung durch Umschichtung innerhalb der Drogenhilfe abgelehnt werde, dann sei dies eine Haltung nach dem Motto „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!“. Mehr Geld aus einem immer kleiner werdenden Etat zu erwarten sei unrealistisch, genauso wie es irreal sei, Mittel von anderen Senatsverwaltungen zu erwarten. SenGesSozV habe die anderen Ressorts angeschrieben wegen Mithilfe bei der Finanzierung; alle hätten es wie vorauszusehen abgelehnt. Nur mit Umschichtungen innerhalb des Drogenhilfesystems könne eine Finanzierung für die Fachstelle geleistet werden.

 

Jede Einrichtung, die von SenGesSozV Zuwendungsmittel erhalte, habe das Geld verdient. Eine gegenteilige Aussage habe es von SenGesSozV nie gegeben. Umschichtung bedeute aufgabenkritische Prioritätensetzung, bei der es schmerzhafte Entscheidungen geben müsse, die aber nötig seien. In der nächsten Ausschusssitzung werde die entsprechende Hauptausschussvorlage zu Kapitel 09 20, Titel 684 23 – Zuschüsse an Wohngemeinschaften –, Titel 684 35 – sonstige Zuschüsse an die freie Jugendhilfe – und Titel 684 47 – Weiterförderung besonderer sozialer Projekte – eingebracht und über die Finanzierung gesprochen. Nicht nur Abstimmungsprobleme auf Senatsebene seien der Grund für die späte Vorlage, sondern die schwere Entscheidung, welche Zuwendungsempfänger betroffen seien. Hier könne nicht im Schnellverfahren ohne Konflikte eine gemeinsame Position gefunden werden. Er – Redner – sei sicher, dass eine Mitzeichnung auf Senatsebene noch in dieser Woche stattfinde. Er – Redner – sichere zu, dass der Fachausschuss die abgestimmte Vorlage auf schnellstem Wege erhalte, sobald sie vorliege, damit sich alle auf die Sitzung vorbereiten könnten.

 

Die Fachstelle Sucht solle die Voraussetzung dafür schaffen oder verbessern, dass die Prävention in Berlin künftig koordiniert werde und in den jeweiligen Brennpunkten adäquat und mit effizientem Mitteleinsatz arbeite. Die Fachstelle solle auf bewährter zielgruppenorientierter Basis steuern. Damit könnten die knappen Mittel effektiver für die Prävention eingesetzt werden.

 

Abg. Kleineidam (SPD) widerspricht StS Dr. Schulte-Sasse. Die Äußerungen von Abg. Czaja (CDU) zeigten, dass es keinen weitgehenden Konsens in der Drogenpolitik in Berlin gebe, sondern stark divergierende Positionen. Nur Strafen und Repressionen zu fordern komme dem vielschichtigen Thema nicht bei. Positiv sei, dass die restlichen vier Fraktionen die grundsätzliche Einschätzung teilten.

 

Ernste Abstimmungsprobleme in der Koalition gebe es nicht, sondern manchmal nur längere Abstimmungsprozesse. Es seien jedoch äußerst schwierige Fragen zu lösen, etwa diejenige, ob man sich über viele Jahre historisch gewachsene und teilweise gut arbeitende Projekte noch leisten könne oder ob man die Mittel umschichten und effektiver einsetzen müsse. Wenn bewährte Projekte, die aber nur einen kleineren Ausstrahlungsradius hätten, nicht weiter gefördert werden sollten, dann müssten die Mittel für ein Konzept eingesetzt werden, das größtmöglichen Erfolg verspreche. Unter diesem Gesichtspunkt müsse das Fachstellenkonzept bewertet werden. Dass zwei Verwaltungen für ähnliche Konzepte Mittel ausgäben, sei finanziell nicht mehr machbar in Berlin. Personelle und finanzielle Ressourcen müssten so effektiv wie möglich eingesetzt werden. Er – Redner – hoffe, dass die angekündigte abgestimmte Vorlage den Erwartungen entspreche.

 

Abg. Lehmann (FDP) kritisiert am Konzept Fachstelle Sucht, dass die teilweise falschen Aussagen der Expertise übernommen worden seien. Wie solle der umfangreiche Aufgabenkatalog von den vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewältigt werden? Es sei sinnvoll, dass der Senat die Arbeit gewichte. Wie viel Zeit solle für Koordinierung, wissenschaftliche Recherche, Begleitung, Konzepterstellung, Fortbildung und Evaluation noch übrig sein? Wie würden konkrete Begleitung und Beteiligung, Sponsorensuche, Monitoring und Workshops zeitlich veranschlagt? Die angeführten Aufgaben seien mehr Wunschdenken als machbar. Um eine Arbeit wie die Fachstelle in Zürich zu leisten, seien 40 bis 80 Mitarbeitende nötig. Sechs Mitarbeitende könnten dies nicht schaffen.

 

Wie solle die Zusammenarbeit der Fachstelle mit den Drogenbeauftragten in den Bezirken funktionieren? Es dürften keine Doppelungen geben. Solle die Fachstelle auch Projekte initiieren, umsetzen und begleiten? Welche Steuerungsaufgaben habe die Verwaltung noch? Was sei unter den Projektgruppen auf Landesebene zu verstehen?

 

Was bedeute es, dass bei der Fachstelle der „Ansatz der Gemeindenähe handlungsleitend“ bleiben solle? Bedeute dies nicht regional und kiezorientiert? Wenn ja, verliere die Begründung von SenGesSozV, kiezorientierte Projekte nicht mehr fördern zu wollen, ihren Boden.

 

StS Dr. Schulte-Sasse begründe die Abstimmungsprobleme zw. den Senatsverwaltungen finanziell. Er – Redner – sehe hier aber auch inhaltliche Differenzen. Wie wolle SenGesSozV die Differenzen mit SenBildJugSport auflösen, damit es zur Mitzeichnung komme?

 

Frau Abg. Jantzen (Grüne) stellt richtig, dass ihre Fraktion sich nicht vor Entscheidungen drücken wolle, wenn sie nach Mitfinanzierung anderer Verwaltungen gefragt habe. Es fehle jedoch ein Gesamtkonzept für Prävention von allen Ressorts und Akteuren, die es betreffe. Dazu müsse es eine Übersicht geben, wer wo was an Präventionsarbeit leiste, wie dies vernetzt werden könne und welche Aufgabe die Fachstelle dabei habe. Die Notwendigkeit einer verbesserten Prävention und einer Fachstelle sei nach der Fachtagung und Rückmeldungen aus den Bezirken offensichtlich. Es sei jedoch auch nach den Darstellungen der Vorlage noch nicht klar, welche Aufgaben die Fachstelle habe, wie diese Aufgaben von denen anderer Einrichtungen abgegrenzt seien, mit wem sie kooperiere, was die anderen dazu beitragen müssten. Es dürfe nicht passieren, dass Aufgaben doppelt gemacht würden z. B. von SenBildJugSport, vom LISUM etc. Diese Abstimmung fehle. Bei einer Neustrukturierung der Prävention müssten Ressortegoismen aufgegeben werden. Insofern fehle die Einbindung in ein Gesamtkonzept.

 

Abg. Czaja (CDU) greift die drei von StS Dr. Schulte-Sasse genannten Ziele der Drogenpolitik auf. 1. Prävention: Der Senat vermittle mit der Erhöhung des legalen Cannabis-Besitzes und der Einrichtung von Fixerstuben beständig die Botschaft, dass alles liberaler werde und Repressionen abgebaut würden. Es werde weniger Geld für Prävention und mehr Geld für Suchtabhängige ausgeben. 2. Hilfe für Suchtkranke: Diese Botschaft führe auch dazu, dass es mehr Abhängige und damit mehr Drogentote in der Stadt gebe. Umgekehrt hätten Repressionen nicht zu einem Anstieg der Zahl der Drogentoten geführt. Über die gesundheitspolitische Maßnahmen gegen die Infektion von Drogenabhängigen habe die CDU-Fraktion immer diskutiert. Fixerstuben seien jedoch keine Lösung. 3. Dass der Senat die Repression verstärkt habe, könne er nicht behaupten. Insofern seien alle drei Ziele nicht erreicht.

 

Berlin reagiere nicht auf die neue Suchtkarrieren in Deutschland, dass Jugendliche immer früher abhängig würden und damit überproportional dauerhaft abhängig würden und stärkere gesundheitliche Schäden davontrügen. Der Senat gebe hier in Berlin genau die falschen Signale. Die CDU-Fraktion wolle nicht mehr Geld für den Drogenhilfeetat, sondern klare Prioritäten des Senats. Über diese müsse dann gestritten werden. Dazu müsse der Senat sie aber nennen.

 

Die Einrichtung einer Stelle für Prävention unterstütze seine Fraktion, auch die Einschätzung des Senats, dass das historisch gewachsene Präventionsnetz den heutigen Maßstäben und einer gerechten regionalen Verteilung nicht mehr entspreche.

 

Frau Abg. Dott (PDS) wendet ein, dass Botschaften von unterschiedlichen Gruppen verschieden interpretiert und empfangen würden. Vier Fraktionen empfingen andere Botschaften als die CDU. Abg. Czaja (CDU) spreche Behauptungen aus, die er nicht beweisen könne. Im Forum zur Drogenpolitik, an dem kein Vertreter der CDU teilgenommen habe, sei zu erfahren gewesen, dass Repression zwar eine Säule der Drogenpolitik sein solle, aber nicht die wichtigste. Mit Repression allein könne man niemanden abhalten, Drogen zu probieren. Wichtig sei es, Kinder und Jugendliche stark zu machen und ihnen Alternativen zum Drogenkonsum zu zeigen.

Sie wünsche Ausführungen zur angekündigten Zielvereinbarung der Fachstelle und den festen Ansprechpartnern der Suchtregionen. Damit sei wohl die geforderte Konkretisierung des Konzepts, die Gesamtkonzeption gemeint.

 

Frau Abg. Simon (PDS) erwidert Frau Abg. Jantzen (Grüne), dass die Zusammenarbeit der Fachstelle mit Trägern als Weiterentwicklung der Fachstelle benannt sei. Die thematischen Schwerpunkte und Handlungsfelder der Fachstellenarbeit machten es erforderlich, dass man diese Weiterentwicklung unter Einbeziehung von Trägern stark forciere.

 

Zu Top 11: Es gebe in Berlin zahlreiche Projekte für drogenabhängige Frauen. Frauen seien nicht nur anders krank, sondern auch anders drogenkrank. Sie – Rednerin – bitte deshalb darum, den geschlechtsspezifischen Ansatz im Rahmenkonzept zu zitieren, auch wenn der geschlechtsspezifische Ansatz in Berlin inzwischen selbstverständlich sei. Damit werde die bisher geleistete Arbeit der Projekte und Verwaltungen anerkannt. Über die Fachstelle müsse künftig auch die Finanzierung der Projekte erleichtert bzw. nachdrücklicher verfolgt werden. In diesem Jahr habe es große Schwierigkeiten bei der ESF-Finanzierung und Landeskofinanzierung über SenWiArbFrau mehrerer Projekte von Frau – Sucht – Zukunft gegeben.

 

Frau Koller (Drogenbeauftragte) teilt mit, dass die ESF-Verträge nun unterschrieben worden seien. Die ständigen Verzögerungen in Brüssel hätten daran gelegen, dass es keine Kommission gegeben habe. Nun sei die Finanzierung der Integrationsprojekte gesichert.

 

Das Referat Drogen und Sucht sei vor zwei Jahren von SenBildJugSport zu SenGesSozV gewechselt. Prävention sei in der Drogenpolitik eine unverzichtbare Säule. Da alles, was in der Drogenpolitik unternommen werde, über Prävention abgesichert werden müsse, sei es sinnvoll gewesen, die Prävention mit dem Referat zu SenGesSozV mitzunehmen. Unter den vier Säulen der Drogenpolitik – Prävention, Schadensminimierung, Therapie und Repression – habe sie Priorität. Zu der umstrittenen Schadensminimierung könne sie aus ihrer Erfahrung der letzten fünf Jahre sagen, dass es richtig sei, Drogenabhängige, die teilweise ohne jegliche Ressourcen seien, keinen Schulabschluss hätten etc. die Hand zu reichen mit einem Versorgungsangebot. Von diesen Menschen könne man nicht gleich Abstinenz erwarten, dazu müssten sie erst motiviert werden. Erst einmal müsse z. B. HIV-Infektionen behandelt werden oder die Menschen müssten die Chance haben, sich nicht mit Hepatitis C zu infizieren. Keine der Säulen der Drogenpolitik sollte ideologisch gegen die andere ausgespielt werden; keine der Säulen allein reiche aus.

 

Die Fachstelle solle all diejenigen, die Prävention machten – Eltern, Erzieher, Lehrer, Jugendarbeiter –, unterstützen. Alle Bezirke außer einem befürworteten das Konzept der Fachstelle; mit allen bezirklichen Drogenkoordinatoren sei gesprochen worden.

 

Eine Gesamtkonzeption zur Suchtprävention finde sich im 3. Drogen- und Suchtbericht, der der Prävention ein eigenes Kapitel widme. Dort würden die vielen Partner der Prävention aufgezählt. Was aber fehle, sei eine Art Katalysator, eine Unterstützung, die es nun mit der Fachstelle geben solle.

 

Zu den inhaltlichen Schwerpunkten der Fachstelle: 1. Die Öffentlichkeitsarbeit für Tabak- und Alkoholprävention solle gestärkt werden. Damit werde einem veränderten Konsumverhalten Rechnung getragen. In den letzten Jahren gebe es weniger Drogenkonsumeinsteiger über Opiate, die Zahl der Heroinabhängigen gehe leicht zurück, aber der Alkohol- und Cannabismissbrauch nehme zu, und es gebe immer noch ein Riesenpro­blem bei der Tabakprävention. Tabakkonsum könne der Einstieg in Cannabiskonsum sein. Die EU stelle eben­falls Tabak- und Alkoholprävention in den Mittelpunkt ihrer Arbeit. Auch auf neue Trends wie den Alkoholmissbrauch Jugendlicher über Alcopops, hinter denen massive Interessen der Alkoholindustrie stünden, könne die Fachstelle mit Information flexibler reagieren als die Verwaltung. 

 

2. Die Fachstelle solle Konzepte entwickeln, wie Risikogruppen erreicht und betreut werden könnten. Sie solle 3. versuchen, zu Suchtfamilien mit Kindern besseren Zugang zu erhalten. In zwei Dritteln aller Familien, in denen es zu Gewalt, Kindesmissbrauch, Misshandlung, Verwahrlosung, Vernachlässigung der Kinder komme, hätten die Eltern Suchtprobleme. 4. solle sich die Fachstelle um Suchtprävention in den Betrieben kümmern.


Mit dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts zu Cannabis von 1994 müsse man leben, so schwierig dies sei. Die andere Seite sei ein Stück weit Entkriminalisierung. Wenn man dies nicht zum Teil entkriminalisiere, überbestrafe man Kinder und Jugendliche für eine einmalige Dummheit und schade ihnen. Entkriminalisierung sei jedoch nicht die einzige Reaktion, sondern es würden auch Hilfeangebote gemacht. Ein Projekt in der Frühintervention führe Beratungsgespräche mit wegen Cannabisbesitzes straffällig Gewordenen. Bisher sei ein Verfahren nur folgenlos eingestellt worden. Hier arbeite die Polizei eng mit den Drogenhilfeeinrichtungen zusammen. Erst beide Arten der Intervention ergäben eine vernünftige ausgewogene Drogenpolitik. Hier wünschte sie sich eine Unterstützung aller Fraktionen.

 

Der Vorwurf, die Expertise sei fehlerhaft, treffe nicht zu. Dazu sei er erneut geprüft worden. Einzig ein Projekt sei seit Aufnahme der Daten verlagert worden. Doch dies sei damals nicht absehbar gewesen. Dies ändere jedoch nichts an der Grundaussage der Expertise.

 

Die sechs geplanten Mitarbeiter der Fachstelle könnten nicht die ganze im Konzept geplante Arbeit leisten, doch solle die Fachstelle die Arbeit nicht allein machen, sondern in den vier genannten Bereichen Verstärker sein. Wenn das Abghs dem Konzept zustimme, müsse man in der Ausschreibung noch einmal genau überlegen, welche Prioritäten gesetzt würden.

 

Dass die Fachstelle konkrete Projekte initiiere und begleite, könne sie sich vorstellen. Je zwei Mitarbeitende seien für eine Suchthilferegion – zwei Bezirke – zuständig. Die Suchthilferegionen entsprächen den Regionen für Polizeidirektionen und den Versorgungsregionen für Krankenhäuser. Zumindest könne die Fachstelle den Bezirk oder eine Einrichtung unterstützen, mit einer bestimmten Risikogruppe zu arbeiten. Neben der Evaluation und Methodenverbesserung könne die Fachstelle also durchaus konkrete Arbeit unterstützen.

 

Die ministerielle Ebene habe weiterhin die Aufgabe der Steuerung. Im ihrem Referat gebe es für die Suchtprävention 1,5 Stellen. Aufgaben seien die Kooperation mit den betreffenden Gremien, Vorbereitung der Jugendminister- und Gesundheitsministerkonferenzen und Mitarbeit im Bund-Länder-Koordinierungskreis.

 

Die Fachstelle sei auch ein Angebot an andere Verwaltungen, mit denen SenGesSozV entgegen anderer Behauptungen äußerst kollegial zusammenarbeite. SenGesSozV und SenBildJugSport stimmten sich ab, hätten gemeinsame Projekten, auch wenn es bisweilen andere inhaltliche Vorstellungen gebe. SenGesSozV habe SenBildJugSport eingeladen, die Fachstelle mit zu steuern. Insofern sei SenBildJugSport beteiligt an dem Steuerungsgremium, das das Jahresprogramm für die Fachstelle mache. Nach einem Jahr werde bilanziert und würden neue Schwerpunkte gesetzt.

 

Abg. Kleineidam (SPD) erinnert an die hervorragende Broschüre von SenBildJugSport „Zur Lage der Kontaktlehrer für Suchtprophylaxe an der Sekundarstufe der Berliner Schulen“. In den darin beschriebenen Problemen der Lehrer werde die Notwendigkeit einer Fachstelle evident.

 

Repression als tragende Säule in der Drogenpolitik sei gescheitert, wie die belegbaren Erfahrungen der letzten Jahre zeigten. Dass die Diskussionen im Abghs solche Wirkung zeigten, dass die Drogenkonsumzahlen stiegen, bezweifle er. In Familien mit Suchterkrankten handele es sich meist um Alkoholmissbrauch, den Teile der CDU-Fraktion nicht hätten zum Thema machen wollen. Wenn man etwas gegen immer jünger werdende Drogenkonsumenten und steigenden Drogenkonsum tun wolle, müsse beachtet werden, dass dies illegale und legale Drogen betreffe. Öffentliches Eintreten von CDU-Politikern für Alcopops sei hier kontraproduktiv.

 

Frau Abg. Jantzen (Grüne) kritisiert, dass nach den Ausführungen von Frau Koller die Fachstelle selbst ein Gesamtkonzept erstellen solle. Die Bezirke aber wollten gemeinsam ein Rahmenkonzept für die Fachstelle erarbeiten, in der gemeinsame Ziele für die Prävention verabredet würden. Sei SenGesSozV inzwischen auf die Bezirke eingegangen? Fließe dieses Ziel in die Ausschreibungen ein? Die Aufgaben der Fachstelle seien immer noch zu unklar, sie bitte um Konkretisierung und eine Prioritätenliste. Ein Gesamtkonzept für Prävention im Land Berlin fehle immer noch. 

 

Abg. Lehmann (FDP) ist ebenfalls unklar, welche Aufgaben die Fachstelle nun habe. Wenn sie mehr als eine bloße Beratungsstelle sein solle, reichten sechs Stellen nicht aus. Auch er bitte um Konkretisierung.

 

Frau Abg. Dott (PDS) weist darauf hin, dass laut Vorlage die Grundlagen der Aktivitäten der Fachstelle ein abgestimmter Jahresplan, eine Zielvereinbarung sein solle. Sie bitte um Erläuterungen dazu.

 

Frau Vors. Dr. Schulze erklärt, dass SenGesSozV angekündigt habe, vor der nächsten Sitzung die entsprechende Vorlage zu liefern. Dann werde das Thema erneut und konkreter diskutiert. Insofern seien die Besprechungen zu Top 5, 6, 7 und 11 erledigt.

 

Zu Top 8 empfiehlt der Ausschuss einstimmig, dem Plenum den CDU-Antrag Drs 15/228 für erledigt zu erklären.

 

Punkt 9 der Tagesordnung – alt 6 –

a) Antrag der Fraktion der PDS und der Fraktion der SPD

Landesrechtliche Grundlage für Betreibung

von Gesundheitsräumen für Drogenabhängige

schaffen

Drs 15/278

 

b) Antrag der Fraktion der CDU

Trotz massiver Proteste und um jeden Preis:

Warum Fixerstuben?

Drs 15/292

0087

 

 

 

 

 

0092

 

Frau Abg. Dott (PDS) kündigt zu Top 9 a) an, dass ihre Fraktion den Antrag Drs 15/278 zurückziehen werde, da er überholt sei.

 

Der Ausschuss gibt eine entsprechende Beschlussempfehlung an das Plenum ab.

 

Abg. Czaja (CDU) weist zu Top 9 b) auf den von seiner Fraktion vorgelegten Änderungsantrag – Wortlaut siehe Beschlussprotokoll, Anlage 3 – hin. Weiter beantrage seine Fraktion, dass im ersten Satz des Änderungsantrags hinter dem Wort „Friedrichshain-Kreuzberg“ die Worte „und im Bezirk Mitte“ eingefügt werde.

 

Abg. Kleineidam (SPD) beantragt folgende Änderungen des Änderungsantrags: Im ersten Satz sollten die Worte „aus der Einrichtung des Druckraumes/Fixerstube im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg nach einem Jahr“ durch die Worte „aus den Einrichtungen der Drogenkonsumräume“ ersetzt werden. In den Nummern 1 bis 5 sollten die Worte „Druckraums/Fixerstube“ jeweils durch den offiziell verwendeten Begriff “Drogenkonsumraum“ ersetzt werden. Der Berichtszeitraum solle bis zum 1. Juli 2005 verlängert werden. Damit könnten die gestellten Fragen nach Erfahrungen und Zusammenhängen in einem längeren Zeitraum beurteilt werden, was für eine seriöse Bewertung unabdingbar sei.

 

Abg. Czaja (CDU) erklärt sich mit diesen Veränderungen einverstanden.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig, dem Plenum die Annahme des CDU-Antrags in der Form des Änderungsantrags der Koalition zum empfehlen.

 

Punkt 10 der Tagesordnung – alt 7 –

Antrag der Fraktion der FDP

Regelungslücke innerhalb des Gesetzes

über den Verkehr mit Betäubungsmitteln

(BtMG) schließen

Drs 15/496

0116

 

Vertagt.


Punkt 12 der Tagesordnung

 

Antrag der Fraktion der Grünen

Aktionsprogramm: "Rauchfrei und Spaß dabei" -           

Nichtraucherinnenschutz als Aufgabe der Drogen-

beauftragten

Drs 15/483

0115

 

Frau Abg. Jantzen (Grüne) beantragt Vertagung.

 

Der Ausschuss stimmt dem zu.

 

Punkt 13 der Tagesordnung – alt 10 –

a) Antrag der Fraktion der Grünen

Drogenhilfe in Berliner Haftanstalten -

Gesundheitsrisiken entgegenwirken, Spritzenvergabe

im Berliner Strafvollzug weiterführen!

Drs 15/1538

 

b) Mitteilung - zur Kenntnisnahme -

Vergabe von Einwegspritzen an

Gefangene zur AIDS-Prophylaxe

Drs 15/1897

(auf Antrag der Fraktion der Grünen)

0220

 

 

 

 

 

0370

 

 

Vertagt.

 

Punkt 14 der Tagesordnung

Verschiednes

 

 

Siehe Beschlussprotokoll.

 

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Ausschuss-Kennung : EuroBundMediengcxzqsq