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Aktuelle Viertelstunde Stand der Umsetzung von Hartz IV |
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Siehe Inhaltsprotokoll.
Frau Vors. Borsky-Tausch: Wir kommen nun zu
Punkt 2 der Tagesordnung
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Große Anfrage der SPD und der Fraktion der PDS Heimaufsicht Drs 15/3230 |
in Verbindung mit
Punkt 3 der Tagesordnung
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Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs Konzept der Sicherung der Heimaufsicht im Land Berlin (auf Antrag der Fraktion der PDS) |
Ich verweise auf die Große Anfrage der Koalition und die schriftliche Beantwortung der Senatorin, die Ihnen rechtzeitig zugegangen ist.
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Große Anfrage der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS Heimaufsicht Wir fragen den Senat: 1) Welche
Aufgabenveränderungen bzw. welche neuen Aufgabenschwerpunkte für die
Heimaufsicht ergeben sich aus der Neufassung des Heimgesetzes und dem
Pflege-Qualitätssicherungsgesetz aus dem Jahr 2001? 2) Welche wesentlichen Gründe
sprechen für die unmittelbare Anbindung der Heimaufsicht an das Landesamt für
Gesundheit und Soziales statt an die Senatsverwaltung für Gesundheit,
Soziales und Verbraucherschutz? Wie viele Einrichtungen fallen unter die
Zuständigkeit der Heimaufsicht? 3) Welche
sächlichen, personellen und organisatorischen Verbesserungen für die
Heimaufsicht konnten seit Bestehen einer Verwaltungsvereinbarung mit dem
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ab dem 4) Welche Bedeutung misst der
Senat der Heimaufsicht im Rahmen des Verbraucherschutzes bei? Wie will der
Senat sicherstellen, dass insbesondere Heimbewohner sowie deren Angehörige
bzw. Betreuer stärker als bisher über die Arbeit der Heimaufsicht informiert
werden? 5) Welche konkreten
Vorstellungen bestehen für die Rolle der Heimaufsicht in Abgrenzung zu den gesetzlichen
Aufgaben der Pflegekassen und des Sozialhilfeträgers? Wie soll sich nach dem
Willen des Senats die zukünftige Zusammenarbeit der Heimaufsicht speziell mit
dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen entwickeln? 6) Auf
welche Weise will der Senat sicherstellen, dass die Heimaufsicht dauerhaft
über die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen für die
Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags verfügt? 7) Mit
welchen konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Heimaufsicht, (mögliche)
Defizite in der Bearbeitung von Beschwerden, bei den jährlich vorgesehenen
nicht anlassbezogenen Prüfungen sowie hinsichtlich der
Beratungsverpflichtung gegenüber Trägern abzubauen und in der Zukunft zu verhindern?
Welche finanziellen und personellen Ressourcen sind für den Aufbau eines
effektiven Reklamationsmanagements erforderlich? 8) Welche
Ergebnisse der Arbeit der Heimaufsicht sind durch den Tätigkeitsbericht gem.
§ 22 Abs. 3 Heimgesetz für die Jahre 2002/3 dokumentiert worden? Welchen
Daten zu den Einrichtungen in Berlin misst der Senat in diesem Zusammenhang besondere
Bedeutung bei? 9) Welche Zielvorstellung
bestehen auf Seiten des Senats für die Arbeit der Heimaufsicht in den Jahren
2005 und 2006? Ist u.a. geplant das Aufgabenspektrum der Heimaufsicht zu
erweitern, z.B. um die Zuständigkeit für Einrichtungen die unter die Rahmenvereinbarung
gem. § 93 BSHG fallen? Berlin, den 23. September 2004 Schriftliche Beantwortung der Großen Anfrage vom 10. November 2004 durch Frau
Sen Dr. Knake-Werner: Zu 1: Die
am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Neufassung des Heimgesetzes (HeimG) hat
die Zuständigkeit der Heimaufsicht um die Einrichtungsarten Tagespflege,
Hospiz und Übergangswohnheim für psychisch Kranke erweitert. Für die
Überprüfung der Einrichtungen ist nunmehr ein jährlicher Turnus vorgesehen.
Für Heimverträge wurde der Katalog
der Prüfungskriterien erweitert. Die Heimaufsicht ist bei schwer wiegenden
Mängeln in einer Einrichtung zur Unterstützung bei der Verlegung von
Bewohner(inne)n verpflichtet. Im Rahmen der Heimmitwirkung hat die
Heimaufsicht auf eine verstärkte Vertretung der Bewohnerinteressen zu achten.
Das neue HeimG bietet der Heimaufsicht verbesserte Kontroll- und
Eingriffsmöglichkeiten. Die Zusammenarbeit mit den Pflegekassen, dem
Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und dem Sozialhilfeträger
ist verbindlich in Form einer Arbeitsgemeinschaft geregelt. Die Heimaufsicht
hat einen Bericht über ihre Tätigkeit alle zwei Jahre zu veröffentlichen. Aus dem
Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) von 2001 ergeben sich für die
Heimaufsicht Neuregelungen zur Nutzung und Verarbeitung personenbezogener
Daten, zur Zusammenarbeit mit den Pflegekassen und dem MDK bei Prüfung und
Zulassung von Einrichtungen sowie zur gegenseitigen Beteiligung von MDK und
Heimaufsicht an unangemeldeten Prüfungen. Zu 2: Die
Heimaufsicht nimmt u. a. gem. HeimG und Allgemeinem Gesetz zum Schutz
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) Ordnungs- und Überwachungsaufgaben
im gesamten Stadtgebiet wahr, die keinen ministeriellen Charakter haben. Das
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) ist als gesamtstädtische
Dienstleistungsbehörde mit Schwerpunkt im Sozialbereich besonders kompetent,
die Aufsicht über Einrichtungen nach dem HeimG zu führen. Mit Stand
vom Oktober 2004 ist die Heimaufsicht für die folgende Anzahl von Einrichtungen
zuständig:
Insgesamt unterliegen damit 518 Einrichtungen
in Berlin dem HeimG. Zu 3: Die
im Februar 2003 im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg vorhandene Ausstattung der
Heimaufsicht mit 1 Leitungsstelle, 10,5 Stellen für
Sachbearbeitung/Prüfung einschl. Bauprüfung sowie 2 Stellen für die Geschäftsstelle
einschl. Mitarbeit bei Prüfungen wurde bis Oktober 2004 um 2 Stellen für Sachbearbeitung/Prüfung
einschl. Bauprüfung und 1 Stelle für die Geschäftsstelle einschl. Mitarbeit
bei Prüfungen ergänzt. Im Jahr 2005 ist vorgesehen, den Bereich Sachbearbeitung/Prüfung
einschl. Bauprüfung um weitere 2 Stellen zu verstärken sowie eine weitere
Leitungsstelle im Rahmen einer neuen Organisationsstruktur zur Verfügung zu
stellen. Die stellenwirtschaftlichen Möglichkeiten dafür werden derzeit geprüft.
Die
Ausstattung mit Informationstechnik mit u. a. nur drei Arbeitsplatz-PCs
ohne E-Mail- und Intranetanschluss wurde, nachdem im Januar 2003 der Umzug
der Heimaufsicht in ein Dienstgebäude des LAGeSo mit erheblich verbesserten
räumlichen Bedingungen erfolgt war, vollständig erneuert und dem Bedarf
angepasst. Nunmehr verfügen alle Mitarbeiter/-innen der Heimaufsicht über
einen eigenen PC mit E-Mail- und Intranetanschluss. Zu 4: Die
Heimaufsicht ist auf Grundlage des HeimG die zentrale Beschwerdeinstanz im
stationären Bereich mit weitreichenden Möglichkeiten zur Beseitigung von
Mängeln in den Einrichtungen. Durch die Prüfungen der Einrichtungen sorgt die
Heimaufsicht u. a. für die Sicherstellung der Mindestausstattung und die
Einhaltung der Grundlagen der
Struktur- und Prozessqualität. Insofern erfüllt die Heimaufsicht eine
wichtige Funktion im Verbraucherschutz. Insbesondere
die Weitergabe von Informationen über Mitwirkungsgremien wie Heimbeiräte und
Heimfürsprecher sowie Aushänge in den Einrichtungen sind geeignete Wege, die
Beratungs- und Eingriffsmöglichkeiten der Heimaufsicht den Bewohner/-innen
sowie deren Angehörigen bzw. Betreuern näher zu bringen. Zu 5: Die
Heimaufsicht muss ihre Aufgabenwahrnehmung wesentlich auf ihre Beratungs- und
Kontrollpflichten gem. HeimG konzentrieren. Die Pflegekassen bzw. der in
deren Auftrag tätige MDK überwachen auf Grundlage des SGB XI vorrangig
die Leistungserfüllung entsprechend der geschlossenen Versorgungsverträge,
der Sozialhilfeträger die Erfüllung der Entgeltvereinbarungen auf Grundlage
des § 93 BSHG. Für eine erfolgreiche Arbeit aller Institutionen
ist eine sachgerechte Aufgabentrennung Voraussetzung, die erst ein abgestimmtes
Vorgehen gegenüber den Trägern der Einrichtung im Rahmen einer
vertrauensvollen und intensiveren Zusammenarbeit ermöglicht. Hierzu sind
derzeit verbindliche Abstimmungen hinsichtlich der konkreten Aufgabenwahrnehmung
durch die einzelnen Institutionen bis Anfang 2005 vereinbart worden. Die
Heimaufsicht wird auch weiterhin die dezidierte Prüfung der Pflegequalität
bei Pflegebedürftigen dem MDK und der Betreuungsqualität bei behinderten
Menschen den vom Sozialhilfeträger beauftragten Stellen überlassen. Im Rahmen
der Arbeitsgemeinschaft nach § 20 HeimG erfolgt die gesetzlich
vorgesehene Koordination der Prüftätigkeit von MDK und Heimaufsicht. So
sind u. a. vorläufige Leitlinien für die Zusammenarbeit bei gemeinsamen
Prüfungen vereinbart worden, ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch findet
statt. Zu 6: Die
erforderlichen Personal- und Sachmittel stehen im Rahmen des Doppelhaushaltsplans
2004/2005 für den für die Heimaufsicht unter Berücksichtigung der beschriebenen
Maßnahmen erforderlichen Umfang zur Verfügung. Für die künftigen
Haushaltsjahre werden in den jeweiligen Haushaltsplanentwürfen die für die
effiziente Erfüllung des gesetzlichen Auftrags notwendigen Volumina
Berücksichtigung finden. Zu 7: Durch
interne Verfahrensregelungen wurde in der Heimaufsicht eine schnellere
Beschwerdebearbeitung erreicht; die Installation eines gemeinsamen
Beschwerdemanagements für Alten- und Pflegeeinrichtungen mit den
Pflegekassen, dem MDK und dem Sozialhilfeträger ist Ziel für das Jahr 2005.
Ein durchgängig verbessertes Beschwerdemanagement ist voraussichtlich mit den
vorhandenen personellen Ressourcen bei der Heimaufsicht und dem
Sozialhilfeträger leistbar. U. a.
die Konzentration auf Prüfschwerpunkte, die Verbesserung von Arbeitsabläufen
sowie der Verzicht auf unnötige Abfragen und Dokumentationen soll der
Heimaufsicht ermöglichen, die gesetzlich vorgesehenen Jahresprüfungen in den
Einrichtungen zu leisten und notwendige Sonderprüfungen vorzunehmen. Es wird
angestrebt, die Zuständigkeit der Sachbearbeiter in der Heimaufsicht auf
durchschnittlich unter 40 Einrichtungen zu begrenzen. Die allgemeine Beratungsverpflichtung
gegenüber den Trägern wird von allen Sachbearbeitern wahrgenommen, für
besondere inhaltliche Fragen wurden bei einzelnen Sachbearbeitern Arbeitsschwerpunkte
gebildet. Durch die gezielte personelle Verstärkung des Arbeitsbereiches
Bauprüfung ist es gelungen, die Sachbearbeiter von Beratungen zum Schwerpunkt
der baulichen Standards gem. Verordnung über bauliche Mindestanforderungen
für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige (HeimMindBauV)
wesentlich zu entlasten. Zu 8: Der
Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht gem. § 22 Abs. 3 HeimG, der
seit August 2004 über die Internetseite des LAGeSo abgerufen werden kann,
gibt u. a. einen statistischen und inhaltlichen Überblick über die Zahl
und Struktur der Einrichtungen, den Personaleinsatz in den Einrichtungen, die
Mitwirkungsgremien sowie die Prüf- und Beratungstätigkeit der Heimaufsicht
und deren Ergebnisse. Insbesondere
der nicht ausreichende Umfang der Prüftätigkeit der Heimaufsicht, die in
einigen Einrichtungen mangelhafte Personalausstattung einschl. der Erfüllung
der Fachkraftquote, die teilweise lückenhafte Tagesstrukturierung, die
ungenügenden Angebote für Demenzkranke, die fehlende Einbeziehung von
Angehörigen und Betreuer durch die Einrichtungen und die Defizite in der Arbeit
der Mitwirkungsgremien bieten Anlass, die Arbeit der Heimaufsicht auf die Behebung
dieser Mängel zu konzentrieren. Zu 9: Zur
kontinuierlichen Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit, gezielten Ausweitung
der Prüftätigkeit vor Ort und weiteren Verbesserung der Bearbeitungsqualität
muss die begonnene konzeptionelle Weiterentwicklung und personelle Verstärkung
der Heimaufsicht fortgesetzt werden. Durch Veränderungen in der
Organisationsstruktur und in den Arbeitsabläufen sowie verbindliche Absprachen
mit Pflegekassen, MDK und Sozialhilfeträger muss der Rahmen geschaffen
werden, um u.a. die regelmäßige jährliche Prüfung aller Einrichtungen und die
umfassende und beschleunigte Bearbeitung aller Beschwerden sicherzustellen. Die
Prüfungen gem. HeimG für Wohnheime für Behinderte und Übergangswohnheime für
psychisch Kranke fallen bereits in den Aufgabenbereich der Heimaufsicht. Aus
den weiteren Abstimmungen zwischen dem LAGeSo und der SenGesSozV wird sich ergeben,
ob eine Übertragung der Qualitätsprüfungen gem. der Rahmenvereinbarung zum
§ 93 BSHG für diese Einrichtungstypen auf die Heimaufsicht sinnvoll
ist und ob ggf. die entsprechende Zuständigkeit auch auf weitere Einrichtungstypen
ausgedehnt werden sollte, was eine Verlagerung zusätzlicher Stellen in die
Heimaufsicht nötig machen würde. |
Ich wurde gerade darauf hingewiesen, dass die Beantwortung am 15. November verteilt wurde. – Wir werden so wie in der Plenarsitzung verfahren, und ich frage Sie deshalb, ob Sie ein Wortprotokoll wünschen. – Ich sehe Herrn Lehmann und andere nicken, also wird ein Wortprotokoll erstellt. – Frau Senatorin, wollen Sie trotz der vorliegenden schriftlichen Beantwortung zunächst noch eine Stellungnahme abgeben? – Das ist nicht der Fall. – Wünschen Sie die Begründung? – Das ist auch nicht der Fall. Dann kommen wir zur Aussprache. – Frau Radziwill, bitte schön!
Frau Abg. Radziwill (SPD): Vielen Dank, Frau Vorsitzende! – Die Heimaufsicht hat in Berlin eine sehr wichtige Aufgabe, und unser Ziel ist es, dass diese Aufgaben erfüllt werden und in erster Linie der Verbraucherschutz in den Vordergrund gestellt wird. Die Heimaufsicht – das entnehme ich Ihrer Antwort – hat noch mehr Aufgaben bekommen, d. h., die Zuständigkeit der Heimaufsicht wurde entsprechend erweitert, und es wurden strukturelle Veränderungen durchgeführt. Es ist positiv anzumerken, dass Verbesserungen im Bereich des Personals vorgenommen und die Arbeitsmöglichkeiten wesentlich verbessert wurden. Es ist sicherlich sehr vorteilhaft, dass dort Anschluss an PCs, Internet u. Ä. gegeben wurde. Ich hoffe, dass sich dadurch die Situation der Betroffenen bei Beschwerden usw. verbessert hat. Ein Kritikpunkt war, dass man mit seinen Beschwerden nicht die entsprechenden Stellen erreichte. Es gibt dazu – auch ableitend aus der Anfrage – eine entsprechende Neuregelung, ein Beschwerdemanagement, damit im stationären Bereich die Beseitigung von Mängeln ermöglicht wird.
Aus unseren Fragen möchte ich auch für mich noch einige Fragen ableiten: Wie soll aus Ihrer Sicht die Beschwerdemöglichkeit der Bewohner bzw. Betroffenen oder deren Angehörigen, wenn sie Beschwerden haben, tatsächlich verbessert werden? – Der Weg über Aushänge in den Einrichtungen schein zwar wichtig zu sein, aber das wird nicht ausreichen. Hier müsste sicherlich noch einiges verbessert werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen MDK und der Heimaufsicht. Hier scheint es auf Grund der Gesetzgebung unterschiedliche Aufgabenfelder zu geben, aber auch Übereinstimmungen. Wichtig ist auch zu wissen, wie die Zusammenarbeit hier bzw. in der entsprechenden Arbeitsgruppe funktioniert. Hier ist noch einiges zu verbessern, aber aus den Antworten auf unsere Fragen leite ich ab, dass hier der richtige Weg eingeschlagen wurde, aber noch vieles zu bearbeiten ist. Wir sind definitiv noch nicht am Ziel.
Für mich ist in diesem Zusammenhang wichtig, das Personal vorzuhalten, um die Aufgaben, nämlich mindestens einmal im Jahr die Kontrollen durchführen und auf die Beschwerden eingehen zu können, zu erfüllen.
Ein wichtiger Punkt ist auch für mich, wann die entsprechenden Berichte, die auch vom Landespflegeausschuss gewünscht wurden, kommen werden.
Als letzten Punkt möchte ich anmerken, dass die Zusammenarbeit zwischen den Heimbeiräten mit der Heimaufsicht auch verbessert werden müsste. Hierzu konnte ich der Antwort nicht sehr viel entnehmen.
Frau Vors. Borsky-Tausch: Herr Hoffmann!
Abg. Hoffmann (CDU): Vielen Dank, Frau Vorsitzende! – Das war sehr zahm, denn ich kann mir nicht vorstellen, Frau Radziwill, dass Sie für die SPD mit der Beantwortung der Anfrage zufrieden sind. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man erwartet hat, dass die CDU damit zufrieden ist, denn das Thema der Qualität der Pflege beschäftigt uns schon länger als viele hier im Haus Mitglied sind. In den letzten Jahren hat es uns verstärkt beschäftigt, gerade auch, was das Thema Kontrolle angeht. Wenn ich das als Senat weiß und mir Fragen in Form einer Großen Anfrage gestellt werden, die ich dann so beantworte, dann ist klar, dass man damit nicht zufrieden sein kann.
Ich will meine Kleine Anfrage mit einbeziehen, die ich zu diesem Themenkomplex gestellt habe. Das zeigt, dass man als Parlamentarier noch unzufriedener ist, ohne dass man in der Sache schon groß politisch streitet. Hier geht es eher darum, wie man mit dem Thema umgeht, und das ist der Streitansatz.
Zum Thema Personal: Es sind neue Aufgaben hinzugekommen, und der Personalschlüssel wurde erhöht. Es ist mit Sicherheit ein richtiger Schritt, den Personalschlüssel zu erhöhen und ihn nicht noch abzusenken, aber damit kann man nicht zufrieden sein. Die vorhandenen Stellen der Heimaufsicht reichen derzeit in Berlin nicht aus, den gemäß Heimgesetz vorgesehenen Prüfungsumfang zu erreichen. Das ist mangelhaft. Das muss man klar zur Kenntnis nehmen, und deswegen muss da etwas passieren. Wenn Sie die Häufigkeit von Prüfungen mit dem bisherigen Verfahren nicht sicherstellen können – das ist nämlich ein wesentliches Thema –, kann man auch nicht versuchen, es als Erfolg zu verkaufen.
Es sind in der Beantwortung der Großen Anfrage viele Ankündigungen enthalten, aber auch viele Allgemeinplätze. Einige will ich zitieren. Es fängt bei 1., im letzten Absatz an. Im Endeffekt steht in dem Absatz, dass es durch das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz neue Regelungen gab und damit neue Situationen eingetreten sind. Das ist sehr allgemein, denn die Frage impliziert mit Sicherheit, welche das sind, damit wir auch wissen, an welchen Kriterien sich das orientiert. Das ist etwas einfach, und die Antwort auf die zweite Frage kann man gleich hinterher schieben. Wenn nach den Gründen gefragt wird, die dazu führten, dass man sich für eine Zuständigkeitsänderung entschieden hat, und man dann begründet: Wir finden, ein Amt ist kompetent. –, sollte man die eine oder andere Kompetenz mit einem Beispiel untermauern. Allein die Aussage, dass etwas so ist, weil es so ist, ist nicht so zielführend, wie man sich es wünscht.
Mich interessiert in dem Zusammenhang – auch wenn es sich erst einmal um zwei Stellen handelt –, wie sich das in der Zukunft fortsetzt, wann genau sie eingesetzt werden und wie man beabsichtigt, in Zukunft damit umzugehen.
Wir kommen dann zu der Frage der Sicherstellung der Qualität. Bei der Frage 5 sagen Sie:
Die Heimaufsicht wird auch weiterhin die dezidierte Prüfung der Pflegequalität bei Pflegebedürftigen dem MDK und der Betreuungsqualität bei behinderten Menschen dem vom Sozialhilfeträger beauftragten Stellen überlassen.
Diese Antwort auf die Frage ist auch völlig unbefriedigend, denn hier muss man darstellen, welche unterschiedlichen Aufgaben und welche gemeinsamen Prüfkriterien es gibt, wer was in welcher Qualität kontrolliert, um deutlich zu machen, dass man die Frage und das Thema ernst nimmt. Aus unserer Sicht ist die Pflegequalität und Heimaufsicht ein ganz wichtiges Thema. Deshalb kann man sich nicht bei einer Großen Anfrage mit diesen Antworten zufrieden geben, weshalb ich das auch noch einmal so deutlich wiederhole. Zumindest einen Bericht vom MDK, was dessen Prüfungen angeht, hätte man mit einfließen lassen können.
Dass sich die Vergleichbarkeit mit anderen Bundesländern etwas schwierig gestaltet, mag sein. Nichtsdestotrotz muss man sich auch bei der Frage der Qualitätskriterien und der Organisationsstruktur, wie man Qualität sichert, die Frage stellen: Wie sieht das aus? Wie konkret kann hier, beispielsweise dadurch, dass man eine verbesserte Abstimmung zwischen den entsprechenden Instanzen erreicht, eine Verbesserung erreichen? Wie kann man es schaffen, von einer Mängelliste weg- und hin zu einem wirklichen Qualitätsmanagement zu kommen? – Sie haben in der Beantwortung darauf hingewiesen, dass es entsprechende Rahmen gibt, an die man sich halten muss. Aber wenn man sich die Internetseiten anschaut, auf die Herr Pape immer so gern verweist, dann stellt man bei den einzelnen Punkten und den Stichworten, die darunter stehen, fest, dass es weniger um Qualität geht und es mehr kurze Stichpunkte zu Mängeln sind. Es gibt andere Bundesländer, die hier und auch bei den Prüfverfahren deutlich weiter sind. Hier habe ich erwartet, dass es mehr in diese Richtung geht und dass es eine konkretere Beantwortung der Fragen gibt.
Ich möchte noch einmal kurz zu meiner Kleinen Anfrage kommen. Wenn Sie die Frage „Gibt es festgelegte allgemeine Pflegestandards, nach denen geprüft wird?“ mit Ja beantworten, ist das kurz und knapp, aber nicht im Sinn der Fragestellung. Hier muss man sich überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre – wenn so ein Thema, das uns alle beschäftigt und schon seit Jahren in der Ausschussdiskussion immer wieder auf die Tagesordnung kommt –, wenn wir uns intensiver damit beschäftigen würden. Man hätte in dem Zusammenhang darstellen können, wie sich das in anderen Bundesländern gestaltet und welche Abstimmungsmöglichkeiten es geben wird, aber auch welche Möglichkeiten und welchen Änderungsbedarf es gibt, was bundesrechtliche Regelungen in dem Zusammenhang angeht, um das Parlament noch intensiver an der Diskussion teilhaben zu lassen, als Sie das mit der Beantwortung dieser Anfrage getan haben. Insofern kann ich nur hoffen – da wir keinen Antrag beschließen, sondern über die Anfrage diskutieren –, dass wir – wenn noch einmal so eine Frage auftaucht – dieses dann entsprechend intensiver beantwortet bekommen, weil ich mir vorstellen kann, dass die Konsequenz aus der Besprechung heute ist, eine weitere Frage zu stellen, die das, was alles noch offen geblieben ist, konsequenter umsetzt und auch noch einmal deutlich macht, welche Perspektiven wir haben, um die Pflegequalität zu sichern, gerade auch, was das Thema Heimaufsicht angeht.
Frau Vors. Borsky-Tausch: Vielen Dank, Herr Hoffmann! – Frau Simon, Sie haben das Wort!
Frau Abg. Simon (PDS): Schönen Dank! – Es ist ganz gut, dass wir uns nach so langer Zeit mit einem Thema aus dem Bereich der Pflegeversicherung befassen. Ich glaube, dass das Thema Heimaufsicht über lange Zeit ein absolutes Reizthema war. Insofern bin ich froh darüber, dass alle beteiligten Seiten heute die Gelegenheit haben, noch einmal das eine oder andere dazu zu sagen.
Frau Radziwill sprach schon davon, dass in der Beantwortung unserer großen Anfrage einige Dinge in Aussicht gestellt werden. Vielleicht ist es möglich in der Beantwortungsrunde noch etwas konkreter darauf einzugehen, Stichwort: Beschwerdemanagement, stärkere Abstimmungsmodalitäten zwischen MDK und Heimaufsicht. – Wenn heute schon konkret etwas dazu gesagt werden kann, wäre mir das recht.
Ich konzentriere mich auf die Kritik und die Anfragen, die von den unmittelbar Betroffenen oder Beteiligten schon über längere Zeit an uns herangetragen wurden. Ich werde das kurz zusammenfassen, aber vorweg noch einmal sagen, dass es in der Tat bei der Heimaufsicht einige Verbesserungen gegeben hat. Das sollte man auch konstatieren, zumal der allgemeine Trend im Augenblick dahin geht, Personal – gerade im öffentlichen Bereich – weiter abzubauen. Hier muss der gegensätzliche Trend gegen alle herrschenden Meinungen durchgesetzt werden, hier muss Personal aufgestockt werden. Dass das auch vor dem Hintergrund der aktuellen Berliner Situation nicht einfach ist, muss ich in dieser Runde nicht sagen. Trotzdem halte ich es für unabdingbar und dringend erforderlich, insbesondere auch den Teil der Arbeit zu verbessern, der tatsächlich die Kompetenz von pflegequalitätsqualifiziertem Personal erforderlich macht.
Die Fragen, auf die sich das aus meiner Sicht konzentriert, rekrutiere einmal aus einer sehr umfänglichen Tagung, die im Herbst 2003 von den Angehörigen der Heimaufsicht aller Bundesländer in Berlin veranstaltet wurde, wo auch Kolleginnen und Kollegen der Berliner Heimaufsicht beteiligt waren, und auf mir bekannte Kritikpunkte, die insbesondere aus dem Bereich der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände aus Berlin resultieren. Die Kritik, die aus dem Pflegekassenbereich kommt, und von der ich glaube, dass sie zumindest eine gewisse Berechtigung hat, weil sie auch insbesondere durch die Arbeit der Heimbeiräte vor Ort bestätigt wird, ist die Tatsache, dass es immer wieder zu der Situation kommt, dass der MDK im Rahmen seiner Stichproben oder anlassbezogenen Besuche in Pflegeeinrichtungen feststellen muss, dass es akute Gefährdungen in den Einrichtungen gibt. Akut in dem Sinn, dass sofort gehandelt werden muss, was aber zum Teil im Entscheidungsbereich der Heimaufsicht liegt. D. h., dass die Heimaufsicht in dem Augenblick, wo sie natürlich umgehend vom MDK informiert wird – sie erhält ohnehin alle Prüfberichte – reagieren müsste. Ich zitiere hier nur die Kritik. Ich bitte, sie entweder richtig zu stellen bzw. zu begründen, wo sie Berechtigung hat. Hier wird immer wieder die Kritik geäußert, dass das, was der MDK dort an Defiziten festgestellt hat, auch dann nicht schnell genug von der Heimaufsicht angesehen wird – soweit es ihren Zuständigkeitsbereich betrifft – und damit Akutgefährdungen nicht schnell genug ausgeräumt werden können. Das finde ich bedenklich, und wenn diese Kritik berechtigt ist, muss man dem genauer nachgehen.
Dann bemängeln die Pflegekassen insbesondere fehlende Prüfungsstandards seitens der Heimaufsicht. Wenn es so ist, dass es nicht hinreichende Standards gibt, dann ist auch die Vergleichbarkeit bzw. die Abstimmung zw. den Ergebnissen des MDK und der Heimaufsicht problematisch, so dass ich denke, das ist aber nicht nur ein Berliner Problem, ich glaube, das ist ein Problem, das bundesweit besteht. Das ist mir auch deutlich geworden an der Dokumentation dieser Tagung der Heimaufsichtskolleginnen und -kollegen.
Das zentrale Problem, obwohl es diese Heimaufsicht seit langem gibt, ist die Zusammenarbeit der Arbeitsgemeinschaft nach § 20 Heimgesetzt. Die Arbeitsgemeinschaft existiert formal, sie tritt auch relativ häufig zusammen, aber es wird nach wie vor von Seiten der Pflegekassen moniert, – von den Sozialhilfeträgern habe ich keine Informationen –, dass hier die Zusammenarbeit, die über die Heimaufsicht zu organisieren ist, nach dem Heimgesetz schlecht ist und dass die gegenseitigen Abstimmungen nicht hinreichend gut im Interesse der Betroffenen funktionieren. Es könnte sein, dass durch das Beschwerdemanagement ein Teil in den Griff zu bekommen ist, aber ich hoffe ganz wesentlich auf die verbindlichen Abstimmungen, die bereits Anfang Januar zwischen den Beteiligten hergestellt werden sollen. – Ich komme jetzt auf einen etwas allgemeineren Punkt, der mir sehr wichtig ist: Es ist nicht so, dass die Heimaufsicht alleine im Blick der Kritik stehen sollte, weil es vom Gesetzgeber so ist, dass es zwischen dem MDK, der einerseits über das Sozialgesetzbuch geregelt wird und dem Heimgesetz, das einen anderen Regelungsverhalt zu Grunde hat, nämlich ordnungsbehördliche Rahmenbedingungen über das Heimgesetz, Schnittstellen aber auch Reibungspunkte gibt, wo nicht richtig klar ist, wer mit wem etwas tun soll. Es wird zwar etwas verbrämt davon gesprochen, dass man durch die unterschiedlichen Prüfinstitutionen Synergieeffekte und sinnvolle Abstimmungen erreichen kann – was auch erforderlich ist –, aber es gibt immer wieder Punkte, an denen eine Aufsichtsbehörde, die auf der Basis des Heimgesetzes agiert und entscheidet, andere Entscheidungskriterien zur Hand hat, als der Medizinische Dienst der Krankenkassen. Hier ist eine Differenz zu beklagen, die nicht als Berliner Landesangelegenheit zu betrachten ist. Ich weiß, dass das auf Bundesebene inzwischen gesehen wurde und im Rahmen des runden Tisches, den die beiden Ministerinnen ins Leben gerufen haben, den ich ausdrücklich begrüße, sind genau die Fragen der Zusammenarbeit zwischen MDK und Heimaufsicht thematisiert worden.
Im Grundsatz geht es mir darum, dass insbesondere die Zusammenarbeit zwischen MDK und Heimaufsicht über diese Arbeitsgemeinschaft noch einmal auf Schnittstellen hin geprüft wird und die Möglichkeiten gesucht werden, Synergien zu erreichen, zusammenzuarbeiten und sich nicht gegenseitig die Schuld zuzuweisen, wie das nach meiner Wahrnehmung im Augenblick viel zu stark passiert, aber auch die unterschiedlichen gegenseitigen Qualifikationen anzuerkennen. Es ist so, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen über eine höhere Kompetenz im Bereich der Pflegequalität verfügt. Die Heimaufsicht wiederum hat auch andere Aufgaben, die ganz wesentlich auf Gefahrenabwehr, Prüf- und Kontrollrechten basieren, und das macht eine andere Personalstruktur notwendig. Hier einen Mittelweg zu finden, ist nicht ganz einfach, aber wenn der Wille da ist, und das zeigen auch die Verweise auf Rheinland-Pfalz und Hessen, dann ist das auch denkbar.
Ich habe konkrete Fragen an die Verwaltung: Ist es denkbar und möglich, dass die Heimbeiräte, von denen ich glaube, dass sie eine sehr gute Arbeit machen, von denen ich weiß, dass sie an den Problemen der Mitglieder von Pflegeeinrichtungen am nächsten sind, auch diejenigen sind, denen die Menschen in den Heimen ein großes Vertrauen entgegenbringen, weil sie wissen, dass es ihresgleichen sind nicht über Aushänge über Pflichten und Rechte, die mit entsprechenden Informationen bestückt sind, in Verbindung gebracht werden, sondern dass es konkret einmal im Jahr möglich wäre, dass die Heimbeiräte und die Heimaufsicht zusammenkommen, zum Beispiel in Vorbereitung auf die regelmäßig anstehende Berichtspflicht? – In diesem Kontext habe ich die Frage, ob der Beschluss des Landespflegeausschusses vom März letzten Jahres inzwischen umgesetzt wurde, dass nämlich ein Bericht über § 20 Heimgesetz und seine Umsetzung von der Heimaufsicht vorzulegen ist, oder ob man in absehbarer Zeit damit rechnen kann, weil ich glaube, dass ein Teil der Probleme, die wir heute diskutieren, vielleicht schon einer Lösung oder zumindest konstruktiven Debatte zugeführt wird.
Meine zweite Frage geht dahin, dass der MDK vor geraumer Zeit zwischen Berlin und Brandenburg vereinigt wurde. Gibt es Überlegungen und Bestrebungen, die sonst auch in Bezug auf das Land Brandenburg häufig angestellt werden, auch in der Heimaufsicht zu einer engeren Zusammenarbeit, vielleicht sogar zu einer Fusion nach dem Modell MDK zu kommen? – Danke!
Frau Vors. Borsky-Tausch: Vielen Dank, Frau Simon! – Frau Villbrandt, bitte!
Frau Abg. Villbrandt (Grüne): Danke, Frau Vorsitzende! – Unserer Fraktion ist die gute Qualität von Pflege- und Betreuungsleistungen und pflegebedürftigen alten Menschen ein wichtiges Anliegen, und deshalb finden wir es gut, dass wir heute darüber reden können. – Entscheidend für die Qualität ist gut ausgebildetes und engagiertes Personal, aber auch Rahmenbedingungen. Dazu gehören auch gesetzliche Rahmenbedingungen und Kontrollen. Die allseits bekannten Mängel in der Pflege zeigen, wie wichtig Verbesserungen in der Qualität und der Kontrolle sind. Fest steht, dass Rot-Grün mit dem Pflege-Qualitätssicherungsgesetz und dem neuen Heimgesetz Verbesserungen geschaffen hat. Die in Kraft getretene Neufassung des Heimgesetzes hat die Zuständigkeit der Heimaufsicht um einige Einrichtungsarten erweitert, für Heimverträge wurden Kataloge und Prüfungskriterien erweitert. Das neue Gesetz bietet verbesserte Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten usw. Ich möchte das jetzt nicht alles aufzählen. Nun sind die Rahmenbedingungen nach unserer Meinung verändert und verbessert worden, und jetzt kommt es darauf an, wie die Umsetzung läuft bzw. laufen wird.
Aus Gesprächen mit vielen Beteiligten sind uns einige Probleme zugetragen worden. Frau Simon hatte schon einige angesprochen, aber wir haben noch ein paar auf unserer Liste: Die Heimaufsicht ist mit der jetzigen und vor allem personellen Ausstattung kaum in der Lage, gesetzlich festgelegte Aufgaben zu erfüllen; sie ist personell unterbesetzt, was sich in quantitativer, aber auch in qualitativer Hinsicht auswirkt. Bis zum heutigen Tag ist die Heimaufsicht nicht in der Lage, die Kontrollen, die sie machen müsste, auszuführen. Die Heimaufsicht führt ihre Prüfungen nicht nach gemeinsamen Leitlinien durch, wie in der Vorbereitungsgruppe zu § 20 Heimgesetz verabredet wurde. Laut uns zugetragenen Informationen bestehen immer noch Probleme in der Zusammenarbeit zwischen der Heimaufsicht und dem Pflegepersonal des MDK. Von der Möglichkeit der gegenseitigen Beteiligung an Prüfungen wird seitens der Heimaufsicht offensichtlich kaum Gebrauch gemacht. Angebote, in Fällen akut vereinbarte und unangemeldete Prüfungen zu begleiten, wurden in der Vergangenheit überwiegend nicht angenommen, dabei kann gerade bei solchen Fällen die rechtliche Aufgabe und Kompetenz der Heimaufsicht als eine Ordnungsbehörde von Bedeutung sein. Ein Problem für die Betroffenen ist, wie man die Heimaufsicht konkret über Mängel informiert. Wie bekannt sind die Informationen? Wie sind Bezirke mit ihren Altenhilfemitarbeitern oder Bürgerdiensten einbezogen bzw. mit Informationsmaterial versorgt?
Wir registrieren durchaus, dass sich einiges bewegt und verbessert hat. Wir wissen auch, dass manche Maßnahmen etwas Zeit brauchen. Mit dieser Erkenntnis stellen wir an den Senat bzw. an die Senatorin einige Fragen: Sind in der Heimaufsicht inzwischen auch Pflegekräfte beschäftigt bzw. werden Pflegekräfte bei Heimbegehungen hinzugezogen? Werden gezielt Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Heimaufsicht in Richtung Pflegequalität angeboten? Wie gestaltet sich weiter die Zusammenarbeit zwischen Heimaufsicht und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen? Warum wird noch immer nicht nach einheitlichen Kriterien der Leitlinien geprüft? Warum liegt die den Trägerkassen zugesagte Liste über Einrichtungen mit so genanntem Bestandsschutz und mit Ausnahmegenehmigungen noch nicht vor? Werden diese Ausnahmeregelungen nach so vielen Jahren hinterfragt oder auch aufgehoben? Wie weit wird der Pflegerat in diese Arbeit mit einbezogen? Wie können wir als Abgeordnete über die Arbeit dieses Pflegerates überhaupt informiert werden? – Danke!
Frau Vors. Borsky-Tausch: Danke, Frau Villbrandt! – Herr Lehmann, bitte!
Abg. Lehmann (FDP): Danke schön! – Die meisten Fragen sind schon gestellt worden. Ich bin auch der Meinung, dass der ganze Pflegebereich auf Grund der demographischen Entwicklung in der Zukunft noch mehr an Bedeutung gewinnen wird und dementsprechend auch die Qualität in der Pflege. Deshalb möchte ich erst einmal auf die Beantwortung warten und mich dann in der zweiten Runde noch einmal melden. – Danke!
Frau Vors. Borsky-Tausch: Vielen Dank, Herr Lehmann! – Frau Dr. Leuschner, bitte!
Frau StS Dr. Leuschner (SenGesSozV): Danke schön, Frau Vorsitzende! – Ich möchte auf die zum Teil ganz allgemeinen Fragen antworten. Für konkrete Fragen bitte ich Sie, mir zu gestatten, dass Herr Allert als Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales oder Herr Bargstedt als der zuständige Referatsleiter antworten können. – Es ist in fast allen Redebeiträgen aus den Fraktionen schon einmal benannt worden, welchen Weg die Heimaufsicht in den letzten Jahren genommen hat. Ich erinnere trotzdem noch einmal daran, dass das Land Berlin in den letzten Jahren nicht besonders pfleglich mit der Heimaufsicht umgegangen ist, und damit auch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Heimaufsicht. Das hat sich darin gezeigt, dass die Zuständigkeiten mehrfach hin- und hergewechselt sind, und das hatte eine große Wirkung auf die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heimaufsicht. Das ist unbestritten. Es gab unser Versprechen, als wir die Heimaufsicht wieder unter das Dach des Landesamtes gestellt haben, dass damit Verbesserungen der Arbeit der Heimaufsicht einhergehen müssen, sowohl quantitativ als auch qualitativ. Es ist genau ein Jahr her, dass das vollzogen wurde. In diesem Jahr ist eine Menge passiert. Ich sage auch gleich vorab und später noch konkreter: Der Weg zum Ziel, das wir gemeinsam erreichen wollen, ist noch weit.
Zum einen haben wir ganz schlicht die Strukturen in das Landesamt eingepasst. Wir haben allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Heimaufsicht einen Computer zur Verfügung gestellt. Wir haben, und das ist in der derzeitigen Situation des öffentlichen Dienstes nicht gering zu schätzen, die Heimaufsicht um ca. drei Stellen aufgestockt. Das Thema Personal wird uns sicherlich auch weiter beschäftigen. Wir beabsichtigen weitere personelle Mehrausstattungen, auch das zu Lasten der Kräfte des Landesamtes für Gesundheit und Soziales. Auch das ist nicht gering zu schätzen, bei allen Einsparvorgaben, die wir haben. Ich möchte erwähnen, dass – wenn es an die Haushaltsberatungen geht – ich mir durchaus die Unterstützung der Fraktionen wünsche, wenn es unter anderem darum geht, Personal für diesen wichtigen Bereich der Heimaufsicht zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus geht es um die Qualität der Beschäftigten. Das eine ist die Qualifizierung, danach wurde in der Großen Nachfrage gefragt. Ich bitte Herrn Allert oder Herrn Bargstedt, einmal etwas präziser zu fassen, wie die Beschäftigten qualifiziert sind. Das ist durchaus etwas allgemein in der Anfrage beantwortet worden. – Pflegefachkräfte ist ein altes Problem und hat ganz viel mit den Schnittstellen zwischen MDK und Heimaufsicht zu tun. Nichtsdestotrotz wünsche ich mir – und ich denke, auch die Heimaufsicht – da noch eine personelle Verstärkung. Über Qualifikation oder einen Zugang aus dieser Qualifikation ist es im Moment noch nicht gelungen, es sei denn, ich habe nicht den letzten Stand, dann lasse ich mich gerne korrigieren.
Das zweite große Thema ist die Abstimmung mit dem MDK. Hier gab es in der Vergangenheit offensichtlich jede Menge Defizite, und ich möchte auch überhaupt nicht ausschließen, dass es die in Einzelfällen immer noch gibt. Nichtsdestotrotz hat es eine ganze Reihe Gespräche, Verabredungen und Feststellungen zwischen dem MDK und der Heimaufsicht gegeben. Der Landespflegeausschuss, bei dem alle Beteiligten an einem Tisch sitzen, hat sich mehrfach mit den Abstimmungen zwischen MDK und Heimaufsicht beschäftigt. Beide sind auch im Verlauf des letzten Jahres gehört worden. Ich glaube, auch wenn vielleicht eine etwas gegensätzlichere Meinung geäußert wurde, dass da eine Menge verbessert wurde. Das hat ganz viel damit zu tun, dass überhaupt erst einmal Klarheit geschaffen wurde, wer wofür zuständig ist. Es gibt durchaus unterschiedliche gesetzliche Vorgaben für den MDK und für die Heimaufsicht, und es geht erst einmal darum, sie umzusetzen.
Herr Hoffmann, Sie haben sich etwas mokiert über die knappe Antwort zu der Frage, ob es Pflegestandards gibt: Ja! – Das klingt erst einmal sehr lapidar, dahinter verbirgt sich im Übrigen aber viel Arbeit in der Heimaufsicht. Die gab es vorher nicht. Die wurden geschaffen. Auch dazu können sicherlich Herr Allert oder Herr Bargstedt noch etwas sagen. – Die Arbeitsgruppe nach § 20 Heimgesetz hat in den letzten Jahren eine Menge Druck auf beide Einrichtungen erzeugt – der MDK ist auch nicht frei von Mängeln und Defiziten –, dass sich die Qualität vor allen Dingen in der Zusammenarbeit verbessert. Wenn es denn so ist – das möchte ich auch gleich sagen –, dass bei Akutbeschwerden die Heimaufsicht nicht reagiert hat, dann ist das auch nicht schönzureden, dann hätte sie ihre Pflicht verletzt, aber das wüsste ich gerne konkret und weniger pauschal, weil man das nur im Einzelfall beurteilen kann.
Ich möchte gerne etwas zu dem sagen, wo wir mit der Heimaufsicht hinkommen wollen: Heimaufsicht hat eine wichtige Funktion beim Verbraucherschutz. Wir haben nicht zufällig den Namen Verbraucherschutz in unserer Verwaltung. Ich persönlich halte den Begriff „Verbraucherschutz“ nicht immer für glücklich, aber bei der Pflege geht es wirklich um den Schutz der Betroffenen, weil sie in diesem System die Schwächsten sind, obwohl es eigentlich um sie geht. Deswegen braucht es verstärkt auch noch einmal eine Perspektive aus der Sicht der Betroffenen. Da spielen die Heimräte und Betroffenenvertretungen eine besondere Rolle. Ich könnte mir schon vorstellen, dass es da eine stärkere Zusammenarbeit gibt, dass über Multiplikatorenschulungen oder Ähnliches verstärkt dieser Schutz und auch das Beschwerdemanagement entsprechend organisiert wird.
Das, was wir erreichen müssen, weil uns der Gesetzgeber dazu verpflichtet hat, ist, dass die Planprüfungen einmal im Jahr in jedem Heim erreicht werden. Da sind wir wieder beim Personalproblem. Dafür müssen wir die personellen Voraussetzungen schaffen. Ich hoffe sehr, dass uns das mit dem künftigen Haushalt 2006/2007 auch gelingt.
Ich möchte noch einmal darauf verweisen, weil es auch in der Beantwortung der Großen Anfrage erwähnt ist, dass wir auch Behinderteneinrichtungen stärker prüfen möchten, wo der MDK gar nicht tätig ist, wo wir verstärkt tätig sein müssen in der Zusammenarbeit mit dem Sozialhilfeträger. Die Zusammenarbeit mit dem MDK ist dementsprechend, wie sich die gesetzlichen Grundlagen, die Rahmenbedingungen verändern, weiterzuqualifizieren. Da sind wir auf dem Weg, aber es ist noch eine ganze Menge zu tun. Es gibt Vorschläge von der AOK, was die Qualität der Arbeit betrifft. Wir werden uns mit der AOK zusammensetzen und über den einen oder anderen Vorschlag gemeinsam beraten. – So viel erst einmal zum Allgemeinen. Die eine oder andere Frage ist noch offen. Ich bitte Herrn Allert, diese zu beantworten.
Frau Vors. Borsky-Tausch: Bitte schön, Herr Allert!
Herr Allert (Landesamt für Gesundheit und Soziales – LAGeSo –): Vielen Dank, Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren! – Ich versuche, einen Teil der von den einzelnen Fraktionen gestellten Fragen noch einmal zu bündeln. Es gruppiert sich thematisch um die Bereiche Personalausstattung, die inhaltliche Konzeption der Arbeit der Heimaufsicht und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen.
Ich möchte gleich vorweg, weil auch die Frage, Herr Abgeordneter Hoffmann, nach der Kompetenz des Amtes noch einmal konkret gestellt worden ist, sagen: Wir fühlen uns erstens deshalb kompetent, weil wir im Gegensatz zu dem Bezirk, der vorher diese Aufgabe hatte, diese Aufgabe wie alle unsere Aufgaben sehr ernst nehmen und uns damit inhaltlich beschäftigen und versuchen, konzeptionell etwas weiterzuentwickeln. Wir könnten dies auch im konkreten Bereich auf Grund von Erfahrungen bei der Krankenhausaufsicht auf der einen Seite und der begleitenden Heimverwaltung bei Flüchtlingseinrichtungen auf der anderen Seite tun, so dass auch inhaltlich durchaus Kompetenz vorhanden ist und im Übrigen auch Synergieeffekte bei der Personalverstärkung und dem Lernen aus anderen ähnlichen Bereichen. Aus diesen Überlegungen heraus resultiert die aus unserer Sicht in meinem Amt vorhandene Fachkompetenz zu diesem Aufgabenbereich.
Wie immer, wenn man eine Aufgabe übernimmt, schaut man sich an, wo man sofort helfen und wie man dann das Ganze strukturieren kann. Diese Soforthilfe bestand darin, erst einmal das Personal mit den entsprechenden Sachmitteln und Ressourcen auszustatten, was nämlich überhaupt nicht der Fall war. Das ist mittlerweile erfolgt. Es sind auch die entsprechenden Schulungen, bezogen auf die IT-Ausstattung, erfolgt. Gleichzeitig haben wir auch – Frau Dr. Leuschner hat darauf hingewiesen – das Personal verstärkt. Wir haben das in der Beantwortung der Großen und Kleinen Anfrage zu diesem Thema ausgeführt. Das reicht natürlich alles noch nicht. Das ist uns auch sehr deutlich. Wir wollen ganz konkret noch in diesem Jahr zwei Stellen in die Heimaufsicht verlagern. Ob uns das gelingt, hängt auch davon ab, was uns vom Finanzsenator und Senat letztlich noch einmal an Einsparungen für 2006 und die Folgejahre erwartet. Das wird nicht nur für mein Amt, sondern insgesamt für die Verwaltung problematisch, aber wir werden trotz des insgesamt erforderlichen Stellenabbaus, bezogen auch auf das Amt, diesen Bereich nicht reduzieren, sondern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit – so viel Vorbehalt muss man immer machen, weil ich nicht selber darüber entscheiden kann, sondern letztlich das Parlament – hier eine Verstärkung durchführen.
Das Ganze funktioniert aber nicht nur mit Personalverstärkung an sich, sondern auch bei der Frage: Sind denn die Kolleginnen und Kollegen, die diese Aufgabe wahrnehmen, entsprechend motiviert, eine Veränderung mitzumachen und inhaltlich vielleicht neue Konzepte zu tragen und neue Arbeitsstrukturen umzusetzen? – Ich habe eine sehr erfreuliche Erfahrung gemacht, dass nämlich durchweg eine Bereitschaft besteht, Neues auszuprobieren, was nicht immer ganz einfach ist. Bei aller Kritik, die im Einzelfall auch berechtigt sein mag – das will ich gar nicht abstreiten, darüber muss man im Detail sicherlich noch sprechen –, ist die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen gut. Sie ist effektiv, und die Aufgaben, die gesetzlich vorgegeben sind, werden auch wahrgenommen. Dass sie in dem Umfang wahrgenommen werden, den das Gesetz vorgibt, klappt noch nicht, aber wir haben einen Grundsatz bei diesen Aufgabenerledigungen: Es geht Qualität vor Quantität. Es geht nicht darum, einfach nur abzuarbeiten, sondern die gemachten Kontrollen, seien sie anlassbezogen oder seien sie routinemäßig, entsprechend qualitativ ordentlich zu machen.
Die Frage nach der Pflegekompetenz möchte ich Ihnen gerne beantworten: Diese Pflegekompetenz ist nicht in ausreichendem Maße bei uns vorhanden. Sie muss es auch nicht sein, denn der Gesetzgeber hat eine klare Trennung der Aufgaben zwischen dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen und der Heimaufsicht vorgesehen. Es kommt hier auf eine noch bessere Zusammenarbeit und Verzahnung an. Wir werden kein besserer Medizinischer Dienst sein können – das wollen wir auch gar nicht, das ist überhaupt nicht die Zielstellung –, und umgekehrt will der Medizinische Dienst auch nicht die Aufgaben der Heimaufsicht übernehmen. Es kommt auf eine bessere Zusammenarbeit an, und da sind wir auf einem guten Weg. Das ist nicht nur allgemein als Floskel anzusehen, sondern das hat konkrete Ergebnisse.
Es ist verschiedentlich nach gemeinsamen Prüfungsleitlinien gefragt worden. Die gibt es bereits seit dem 13. 10. – vorläufige Leitlinien für gemeinsamen Prüfungen des MDK und der Heimaufsicht in Einrichtungen gemäß Heimgesetz. Die sind in der Arbeitsgemeinschaft nach § 20 Heimgesetz verabredet worden. Es sind deswegen vorläufige, weil man vereinbart hat, bis April, Mai 2005 das Ganze nach den gemeinsamen Richtlinien auszutesten und sich dann zusammenzusetzen, um zu sehen, ob sie so bleiben können oder ob sie verändert, weiterentwickelt werden müssen. – Hier und im Beschwerdemanagement, wo auch eine Verabredung getroffen worden ist, geht es gut voran, natürlich noch nicht so, wie sich das alle vorstellen; das geht auch nicht auf Knopfdruck. Ich bitte dafür um Verständnis. Ein Jahr ist auf der einen Seite vielleicht eine lange Zeit, aber es ist auch eine kurze Zeit, wenn man eine ganze Menge verändern muss. Ich erinnere noch einmal an veränderte Sachmittel- und Personalausstattung, veränderte inhaltliche Konzepte und schon daraus resultierende Richtlinien. Damit wird deutlich, dass wir sehr ernsthaft bemüht sind, diese Aufgaben, die das Gesetz für die Heimaufsicht vorsieht, auch wahrzunehmen und darüber hinaus das zu machen, was Frau Dr. Leuschner angesprochen hat, uns auf dem Weg zu einem stärkeren Verbraucherschutz weiterzuentwickeln.
Auch das ist verschiedentlich im Zusammenhang beispielsweise mit Heimbeiräten angesprochen worden. Wie bekommt man bessere Kontakte? Wie kann man besser und mehr über Beschwerdemöglichkeiten für die Betroffenen und ihre Angehörigen informieren? – Es gibt noch viel Informationsmaterial, das zu erstellen ist. Ich könnte Ihnen listenweise Ideen geben, aber man kann sie leider nicht auf Knopfdruck umsetzen, sondern das braucht etwas Zeit, und um diese Zeit möchte ich Sie bitten. Wir berichten gerne halbjährlich, wie der Stand ist. Ich lade Sie gerne ein, zu uns zu kommen, und wir können dann in kleinerer Runde die Möglichkeiten besprechen, die wir haben. Ich bitte auch anzuerkennen, dass die Kolleginnen und Kollegen dort sehr bemüht sind, diesen Weg gemeinsam mit der Hausleitung und der Senatsverwaltung – in der Sache gibt es inhaltlich keinen Dissens – zu gehen. Ich bin überzeugt, dass die Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst in der AG 20 weiter verbessert wird. Im Übrigen habe ich nicht den Eindruck, dass das so ganz schlecht ist und in der Vergangenheit wohl so war – wie hier auch dargestellt –, sondern das mittlerweile die Situation viel entspannter ist. – Vielleicht kann Herr Bargstedt sagen, der an diesen Sitzungen teilgenommen hat, welche konkreten Ergebnisse es noch gibt.
Frau Vors. Borsky-Tausch: Vielen Dank, Herr Allert, für die ergänzenden Ausführungen! – Herr Bargstedt, bitte!
Herr Bargstedt (LAGeSo): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren! – Mein Name ist Peter Bargstedt. Ich bin derzeit der Leiter der Heimaufsicht und zugleich auch der zuständige Referatsleiter.
Zum Thema Arbeitsgemeinschaft nach § 20 Heimgesetz kann ich nur bestätigen, dass es sicherlich in der Anfangsphase dieser Arbeitsgemeinschaft erhebliche Kommunikationsprobleme gegeben hat, damals auch noch in der Zuständigkeit des Bezirksamtes. Mein Eindruck ist – ich bin derzeit der Vorsitzende dieser Arbeitsgemeinschaft –, dass sich die Zusammenarbeit in den letzten zwei Jahren verbessert hat, und dass man davon sprechen kann, dass doch Verabredungen getroffen wurden, die auch dazu geführt haben, dass die Kooperation zwischen dem MDK und der Heimaufsicht, zwischen den Pflegekassen und der Heimaufsicht und auch zwischen dem Sozialhilfeträger und der Heimaufsicht verbessert worden ist. Natürlich gibt es immer noch offene Fragen, und es gibt auch noch nicht in allen Bereichen ausreichende Vereinbarungen, die alles abdecken, was das Heimgesetz oder das SGB XI letzten Endes an Aufgaben an diese Institutionen vergeben hat.
Die Problematik der Schnittstellen ist auch angesprochen worden. Das ist ein Thema, das in diesem Jahr sicherlich den Schwerpunkt auch innerhalb der Arbeitsgemeinschaft bilden wird, nämlich dazu zu kommen, dass letztlich auch die Aufgabenabgrenzungen zwischen dem MDK, den Pflegekassen und der Heimaufsicht nochmals erörtert werden und dass dann im Anschluss daran feststeht, wie man mit bestimmten Schnittstellen umgeht, die sich auch auf Aspekte der Pflege beziehen. – Ich möchte noch einmal unterstreichen, dass es in der Vergangenheit gemeinsame Prüfungen zwischen dem MDK und der Heimaufsicht gegeben hat, dass wir als Heimaufsicht den MDK immer dann einschalten, wenn uns Beschwerden mit einer Pflegeproblematik erreichen, und dass wir auf diesem Wege in den letzten Monaten eine bessere Abstimmung herbeigeführt haben. – Ich räume gerne ein, dass es nach außen immer noch so wirkt, dass die Heimaufsicht in Einzelfällen vielleicht etwas langsam reagiert. Ich möchte aber dazu anmerken: Wir als Heimaufsicht sind letzten Endes in diesem Gesetzesbereich die Ordnungsbehörde, das heißt, wir müssen das Ordnungsrecht anwenden. Das ist nicht immer so einfach, wie es auf den ersten Blick aussieht. Das heißt, wir müssen, bevor wir Maßnahmen gegenüber einem Träger erlassen, uns gründlich eine Meinung darüber bilden, was jetzt angemessen ist.
Wir haben als Heimaufsicht – das geht aus dem Gesetz auch hervor – in erster Linie einen Beratungsauftrag gegenüber den Trägern, den wir auch wahrnehmen müssen. Das bedeutet, in dem Fall, wo wir über Mängel informiert werden, haben wir als Erstes eine Beratungspflicht, und erst im zweiten Schritt können wir zu weiteren Instrumenten greifen, die das Ordnungsrecht hergibt. Dass wir uns dabei absichern müssen, ist klar, denn ein negativer Bescheid für einen Träger bedeutet automatisch, dass wir damit rechnen müssen, dass dagegen vorgegangen wird, dass sich möglicherweise auch eine gerichtliche Auseinandersetzung daran anschließt, und das bedeutet in der Konsequenz auch, dass wir dieses entsprechend, wenn wir formal nach Ordnungsrecht vorgehen, sehr gründlich und gewissenhaft tun müssen. Deshalb können wir manchmal nicht innerhalb von zwei oder drei Tagen auf Informationen des MDK so reagieren, wie es sich der MDK vielleicht wünschen würde. – Auf der anderen Seite steht praktisch die Zuständigkeit der Pflegekassen in Bezug auf das Leistungsrecht. Das heißt, dass die Pflegekassen ihrerseits gegenüber den Trägern Instrumente und Möglichkeiten haben, gegen Mängel vorzugehen, aber – das werden Ihnen die Pflegekassen in Gesprächen sicherlich bestätigen – auch für die Pflegekassen ist es nicht einfach, auf Grund von Mängeln entsprechende Sanktionen gegen die Träger durchzusetzen. Auch sie wehren sich zum Teil sehr erfolgreich gegen Auflagen oder gegen Festlegungen, die seitens der Pflegekassen getroffen werden und natürlich auch gegen Maßnahmen wie Kündigungen oder Teilkündigungen von Versorgungsverträgen.
In der Diskussion oder in den hier gemachten Anmerkungen ist darauf hingewiesen worden, wie es in Bezug auf Abstimmungsmöglichkeiten innerhalb der Bundesländer aussieht. Natürlich gibt es in anderen Bundesländern eine andere Herangehensweise an die Heimaufsicht und Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Ich gebe in dem Zusammenhang die Information, dass es in Deutschland 322 Heimaufsichten gibt, unter anderem in Nordrhein-Westfalen alleine 80. Das führt automatisch dazu, da leider das Heimgesetz nicht in allen Details so ausformuliert ist, dass eine einheitliche Anwendung nicht möglich ist, dass die Praxis in Deutschland in diesen 322 Heimaufsichten sehr unterschiedlich ist, und auch den großen Bundesländern wie beispielsweise Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen oder Baden-Württemberg gelingt es nicht, eine einheitliche Verfahrensweise in allen ihren Heimaufsichten durchzusetzen. Das ist gar nicht möglich.
In Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem MDK verweise ich darauf, dass der MDK seinerseits – ich möchte das ausdrücklich betonen – immer den Kontakt zu uns gesucht hat und immer den Versuch gemacht hat, Absprachen mit uns zu treffen. Ich sehe auch hier, dass die Heimaufsicht sicherlich an der einen oder anderen Stelle noch besser auf Angebote eingehen kann, aber ich habe auch den Eindruck gewonnen, dass die Kolleginnen und Kollegen des MDKs mittlerweile wissen, dass wir uns ernsthaft bemühen, diese Zusammenarbeit zu entwickeln und dass uns wesentlich daran gelegen ist, dass auch nach außen hin deutlich wird, wenn es um Fragen der Pflegequalität geht, dass wir dann die Kompetenz des MDKs nicht nur nicht bestreiten, sondern dass wir den MDK als die Instanz ansehen, die uns in unserer Arbeit unterstützen kann und die ihrerseits im Auftrag der Pflegekassen ohnehin alle erforderlichen Erkenntnisse sammelt, damit auch die Pflegekassen bei Mängeln einschreiten können.
Es ist noch einmal auf die mögliche Schulung von Heimbeiräten bzw. Heimfürsprechern hingewiesen worden. Vielleicht dazu die Information, dass laut Heimgesetz die Heimaufsicht nicht für Schulungen von Heimbeiräten und Heimfürsprechern zuständig ist. Wir sind – so steht es auch im Gesetz – für die Information von Heimbeiräten und Heimfürsprechern zuständig, und wir sehen hier, dass wir sicherlich noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Auf der anderen Seite gilt beispielsweise für Heimverträge, die geschlossen werden, insbesondere in Einrichtungen nach dem SGB XI, dass in jedem Heimvertrag am Ende die Adresse der Heimaufsicht aufgeführt wird. Das heißt, jeder, der einen Vertrag mit einer Einrichtung abschließt, bekommt automatisch als Anlage die Beschwerdeinstanzen genannt, und natürlich auch die Beschwerdeinstanz Heimaufsicht, so dass Angehörige oder Betreuer darüber informiert sind und uns mit einem Blick in den Heimvertrag im Zweifelsfalle erreichen könnten. Ich räume auf jeden Fall ein, dass niemand auf die Idee kommt, im Einzelfall dort nachzusehen und dass es insofern noch einer weiteren Information unsererseits bedarf, neue Möglichkeiten auszuprobieren, inwieweit die Heimaufsicht noch schneller und besser erreichbar ist für diejenigen, die Beschwerden vorzutragen haben. – Wir haben wir intern bereits ein Beschwerdemanagement vereinbart und praktizieren dieses auch. Das ist angemessen in der Reaktion gegenüber den Beschwerdeführern. Innerhalb von drei Tagen erhalten alle Beschwerdeführer von uns eine Eingangsbestätigung, innerhalb von zwei Wochen eine erste Information und innerhalb von sechs Wochen – sofern es denn möglich ist – eine abschließende Antwort. Das sind die Vorgaben, die – das gebe ich zu – in Einzelfällen aus unterschiedlichen Gründen nicht immer eingehalten werden können, aber das ist die Orientierung. In den nächsten Jahren wird es uns gelingen, diese Vorgaben auch einzuhalten.
Innerhalb der Arbeitsgemeinschaft nach § 20 Heimgesetz ist in diesem Jahr vorgesehen, wenn diese Schnittstellefrage zwischen den Beteiligten gelöst ist, das Thema Beschwerdemanagement abzuklären, so dass man möglicherweise am Ende des Jahres eine gemeinsame Vereinbarung darüber hat, wie Beschwerden im Land Berlin von den beteiligten Institutionen, also Heimaufsicht, Medizinischer Dienst der Krankenkassen und den Pflegekassen, einheitlich gehandhabt werden. Es gibt bereits Verabredungen darüber, wie wir mit Beschwerden umgehen, wer wen zu informieren hat und wer anschließend verantwortlich Schritte unternimmt. Die gibt es jetzt schon, aber der nächste und wichtige Schritt wäre, das in einer verbindlichen Vereinbarung festzuschreiben.
Es ist noch einmal auf die Information der Bezirke hingewiesen worden. Die bezirklichen Koordinierungsstellen haben die Informationen über uns. Ob es da weitere Möglichkeiten gibt, muss man sicherlich prüfen. – Die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg ist noch einmal angesprochen worden. Es hat im letzten Jahr Gespräche mit den Kolleginnen und Kollegen in Brandenburg gegeben. Ich möchte mich dazu jetzt nicht weiter äußern, weil ich denke, dass das eine allgemeine Frage zum Thema: Soll auf diesem Feld mit Brandenburg enger zusammengearbeitet werden oder nicht? ist. – Insofern kann ich nur darauf hinweisen, dass Kontakte bestehen und wir uns regelmäßig über die sicherlich zum Teil unterschiedliche Praxis in den beiden Bundesländern austauschen.
Frau Vors. Borsky-Tausch: Entschuldigung, Herr Bargstedt! – Ich bin sehr versucht, dazwischen zu gehen. Ihre Ausführungen sind interessant, aber ich muss auch mit dem Blick auf die Uhr den Hinweis geben, dass wir uns jetzt vielleicht etwas kürzer fassen.
Herr Bargstedt (LAGeSo): Ich habe nur den Versuch gemacht, die von mir notierten Fragen nach Möglichkeit alle zu beantworten.
Frau Vors. Borsky-Tausch: Vielen Dank für Ihre sehr ausführlichen Stellungnahmen. – Wir kommen jetzt in die zweite Rederunde. – Frau Simon, bitte!
Frau Abg. Simon (PDS): Schönen Dank! – Ich danke auch Herrn Bargstedt ausdrücklich. Die Gelegenheit hat man nicht alle Tage, darüber zu reden. Wir sind auch ein Stück weit Multiplikatoren in alle möglichen Gremien hinein, so dass wir das mitnehmen. – Wird es diesen Bericht zum § 20 Heimgesetz geben, den der Landespflegeausschuss per Beschluss abgefordert hat? – Das war im März 2004, da sollte am Jahresende durch die Heimaufsicht zu dieser Problematik mit § 20 Heimgesetz berichtet werden. Wenn es so einen Bericht gibt, fände ich das gut. Vielleicht können Sie das ganz schnell beantworten.
Können Sie etwas in Bezug auf die Ausweitung der Heimaufsichtsverpflichtung in den Hospizbereich sagen? Gibt es da irgendwelche Daten? – Der Hospizbereich interessiert mich ganz besonders.
Nur ein kleiner Widerspruch, Herr Allert: Vielleicht habe ich Sie missverstanden, aber es ist bei mir der Eindruck entstanden, als ob Pflegequalität nicht das Thema ist. Ich habe festgestellt, dass immer sehr stark abgehoben wird von den Kollegen der Heimaufsicht im Rahmen dieser Dokumentation zwischen Strukturqualität, Prozess- und Ergebnisqualität zu unterscheiden und dass Sie sich sehr wohl für die Strukturqualität verantwortlich sehen. Ich finde es immer schwierig, wenn man einen Pflegequalitätsbegriff auseinander dividiert, so dass die Heimaufsicht nicht davon befreit ist, qualitative Gesichtspunkte sehr wohl an dieser ganzen Geschichte zu bedenken. – Zu meiner Erklärung, warum ich einige Punkte angeführt habe: Das ist eine sehr aktuelle Kritik in Bezug auf das schwerfällig Reagieren der Heimaufsicht auf MDK-Prüfberichte auch in Sonderfällen, datiert vom Oktober letzten Jahres.
Frau Vors. Borsky-Tausch: Vielen Dank, Frau Simon! – Herr Brinsa, bitte!
Abg. Brinsa (CDU): Danke schön, Frau Vorsitzende! – Bevor ich auf die aus meiner Sicht unzureichende Qualität und Quantität der Beantwortung eingehe, möchte ich Herrn Allert sagen: Sie haben eingangs erwähnt, dass Sie die Ihnen übertragenen Kompetenzen sehr ernst wahrnehmen. Ich schließe allerdings nicht daraus, dass das in dem Bereich der früheren Zuständigkeit mit weniger Ernsthaftigkeit geschehen ist.
Ich möchte auf die Bemerkungen von Frau Dr. Leuschner eingehen. Sie hat etwas gesagt, was in der Beantwortung viel zu kurz gekommen ist, und darin stimmen wir ausnahmsweise einmal überein. Sie haben sinngemäß gesagt: Heimaufsicht bedeutet auch die Aufsicht über die Pflege. Dann haben Sie fast wörtlich gesagt: Schutz der Betroffenen. – Dieser Bereich kommt in der Antwort auf die Große Anfrage viel zu kurz. Wir haben es bei den Betroffenen in der Regel mit älteren und kranken Menschen zu tun, die oftmals nicht in der Lage sind, ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen. Wenn Sie, Frau Dr. Leuschner sagen, Sie haben das zum Schluss gerade noch so hinbekommen, in der Bezeichnung der Senatsverwaltung stehe der Name Verbraucherschutz, muss ich an der Stelle noch einmal sagen, dass wir uns freuen würden, wenn Sie dies viel häufiger so formulieren würden.
Wenn Sie in der Beantwortung der Frage unter Ziffer 4 allerdings nur fünf karge nichts sagende Sätze formulieren können, ist das – nachdem Sie eine solche Bemerkung hier gemacht haben – mir und uns zu wenig, zumal gefragt worden ist, welche Bedeutung der Senat der Heimaufsicht usw. beimisst. Ich kann nur feststellen, da heißt es im dritten Satz: „Insofern erfüllt eine wichtige Funktion im Verbraucherschutz.“ – Das ist mehr als nur dürftig, und das ist von uns nicht zu akzeptieren. Es stellt sich auch die Frage: Wie wollen Sie dem Gedanken des Verbraucherschutzes gerecht werden, wenn Sie unter Antwort 1 unter anderem sagen: „Für die Überprüfung der Einrichtungen ist nunmehr ein jährlicher Turnus vorgesehen.“ – Das ist aus meiner Sicht unter dem Gedanken des Verbraucherschutzes viel zu wenig. Dann heißt es: Bei schwerwiegenden Mängeln kann die Heimaufsicht die Verlegung von Bewohnerinnen oder Bewohnern vornehmen. – Da stellt sich die Frage, die in der Beantwortung vorhin schon angeklungen: Was geschieht denn mit einer Einrichtung, aus der ständig Mängel gemeldet werden? – Auch diese Frage hätten Sie vielleicht irgendwo erwähnen sollen.
Und dann wollen Sie im Rahmen der Heimmitwirkung auf die Heimaufsicht Einfluss nehmen und auf die Vertretung der Bewohnerinteressen achten. Das sind sehr unverbindliche Formulierungen, aus denen man im Grunde nichts machen kann. Das ist zum Teil vorsichtig und kritisch in den Bemerkungen zuvor angedeutet worden, aber es ist eigentlich zu wenig verbindlich, so dass man sagen kann: Wir wissen überhaupt gar nicht, wie Sie der Bedeutung des Verbraucherschutzes gerecht werden wollen. – Sie wollen dann die Mitwirkungsgremien, die Heimbeiräte über Informationen und Aushänge in den Einrichtungen informieren und sind der Meinung, dass das geeignete Wege seien. Das sind Adjektive, die nichts sagend und zu wenig sind, mit denen wir nicht einverstanden sein können. Insoweit ist das, was Sie uns vorgelegt haben, zu wenig. Wir erwarten substantielle Aussagen zu dem Thema Verbraucherschutz, zumal es sich hier um einen Personenkreis handelt, der es verdient, dass man den Anspruch des Verbraucherschutzes wesentlich deutlicher, sowohl den Betroffenen als auch den Heimbeiräten als auch den Angehörigen, vermittelt. Dazu müssen Sie noch etwas sagen.
Frau Vors. Borsky-Tausch: Vielen Dank, Herr Brinsa! – Frau Sarantis-Aridas, bitte!
Frau Abg. Sarantis-Aridas (SPD): Vielen Dank, Frau Vorsitzende! – Ich betone zunächst für unsere Fraktion noch einmal, dass diese Beratung unserer Großen Anfrage nicht das Ende der Debatte ist, sondern ein neuer Auftakt, um sich kontinuierlich mit dem Thema zu beschäftigen. Dies ist allen auch so bewusst, und insofern ist uns die Zufriedenheit mit der Formulierung einer Antwort auf eine Große Anfrage nicht so wichtig, wie die zu erreichende Zufriedenheit mit dem Zustand über den wir hier reden. – Herr Brinsa, zu den von Ihnen eingeforderten Präzisierungen und Vertiefungen in der Antwort: Da möchte ich mich besonders bei Herrn Allert und Herrn Bargstedt bedanken, denn Sie sind sehr ausführlich auf sehr viele Einzelfragen eingegangen, die deutlich machen, dass das bisher Erreichte über das hinausgeht, was in dem Papier steht. Das ist in der Formulierung nicht so erschöpfend, wie es hätte sein können, aber heute ist schon sehr viel darüber Hinausgehendes gesagt worden.
Eine kleine Bemerkung am Rande, Herr Allert: Ich habe mit Freude gehört, dass Sie optimistisch sind, dass das Personal im LAGeSo in der Lage ist, aufstockend tätig zu werden. Aus meiner Tätigkeit im Petitionsausschuss weiß ich allerdings, dass wir eine Fülle von Klagen über die Arbeit des LAGeSo haben, die auf Personalmangel begründet sind. Ich hoffe aber, dass Sie das in den Griff bekommen. Das hat nichts mit dem unmittelbaren Gegenstand Heimaufsicht zu tun, hängt aber ein bisschen damit zusammen.
Das meiste ist schon beantwortet worden. Uns interessiert der zeitliche Hintergrund oder eine Terminierung, wann Sie denken, dass Sie das erweiterte Aufgabenspektrum wahrnehmen können. Das ist mehrfach angesprochen worden. Frau Simon hat die Hospizfrage erwähnt. Mich interessiert auch die Einrichtung der Behindertenhilfe – Frau Dr. Leuschner hat darauf hingewiesen – nach § 93. Kann man absehen, wann Sie sich in der Lage glauben, tätig werden zu können, damit das nicht so im Vagen bleibt? Wann können Sie den Bericht vorlegen? – Wir hätten gerne gehört, wie viele nicht anlassbezogene Prüfungen durchgeführt worden sind, welche Ergebnisse die hatten und welche Schlussfolgerungen man aus diesen Prüfungen ziehen kann. Ich gehe davon aus, dass der Bericht das dann darstellen wird, insofern wäre er ganz interessant. – Damit möchte ich es erst einmal bewenden lassen. Sie haben angeboten, bald wieder mit uns über dieses Thema zu sprechen.
Frau Vors. Borsky-Tausch: Vielen Dank, Frau Sarantis-Aridas! – Frau Villbrandt, bitte!
Frau Abg. Villbrandt (Grüne): Danke, Frau Vorsitzende! – Ich werde versuchen, mich kurz zu fassen. – Bei der personellen Verstärkung finden wir es gut, wenn der Senat es schafft, für die Heimaufsicht neue Stellen zu organisieren. Allerdings, damit das nicht nur schöne Worte bleiben, bitten wir Sie, darauf zu achten, dass wirklich neu eingestellte Personen Kompetenzen im Pflegebereich haben. Gerade personelle Unterbesetzung spricht für eine intensive Zusammenarbeit zwischen Heimaufsicht und MDK, und das kann nicht nur auf freiwilliger Basis sein, sondern muss auch verpflichtend sein. Wir sind der Meinung, dass der Gesetzgeber diese klare Trennung, über die Sie gesprochen haben, nicht ganz so sieht, wie Sie das dargestellt haben, und dass sich entsprechend zu dem, was Frau Simon gesagt hat, die Heimaufsicht mit der Qualität der Pflegeleistungen beschäftigen muss. Was ist mit den Beschwerden, die die Leistungen betreffen, die nicht von Pflegekassen bezahlt werden? – Da ist automatisch die Heimaufsicht zuständig.
Dann habe ich noch eine Frage an die Senatsverwaltung: Wie soll eine Erweiterung von Behinderteneinrichtungen überhaupt stattfinden, wenn die Heimaufsicht jetzt bereits ihr Pensum nicht schafft? – Dazu möchten wir noch ein paar Worte hören.
Über Beschwerdestellen haben Sie einigermaßen genau berichtet, aber ich finde, dass das noch nicht ausreicht, und dass man das Konzept schnell erweitern muss. Beschwerden kommen aus verschiedenen Ecken. Sie kommen nicht nur von Angehörigen oder Betoffenen, sie kommen manchmal von Leuten, die das zufällig erfahren oder von Firmen, die zufällig in den Einrichtungen zu tun haben. Sie kommen von Bürgern, die daneben wohnen. Deshalb muss das intensiviert werden, und es ist wichtig, dass Stellen, die normalerweise Anlaufstellen für Bürger sind, darüber informiert sind, welche Kompetenzen eine Heimaufsicht hat.
Meine Frage zur Einrichtung mit Bestandsschutz wurde nicht beantwortet. Ich finde sie aber sehr wichtig, weil uns bekannt ist, dass darunter Einrichtungen sind, die erhebliche Mängel aufweisen. Dieser Bestandsschutz kann nicht ewig unüberprüft weiterlaufen. Wir möchten wissen, wie Sie damit umgehen.
Letzte Frage: Zur Terminierung und zum Pflegerat würde ich auch gerne noch etwas hören.
Frau Vors. Borsky-Tausch: Vielen Dank, Frau Villbrandt! – Herr Lehmann, bitte!
Abg. Lehmann (FDP): Danke schön! – Ich finde es gut, dass die Heimaufsicht wieder dem Land zugeordnet worden ist. Ich bin zwar immer wieder Befürworter, gerade die Bezirksinteressen zu stärken und mehr kommunale Selbstverwaltung einzubringen, aber man muss sehen, wo es Sinn macht und wo es keinen macht. Ich bin der Meinung, dass es durchaus Sinn macht, dass die Heimaufsicht im Land Berlin angesiedelt ist.
Ich möchte das Thema Verbraucherschutz und Beschwerdemanagement aufnehmen: Es steht ab und an etwas in der Zeitung, dass gerade diejenigen, die sich dann beschweren, also die Betroffenen, danach mit Repressalien zu rechnen haben. Das sind Einzelfälle. Das ist nicht so häufig, aber es kommt immer wieder vor. Wie wollen Sie dem entgegenwirken, dass die Betroffenen im Nachhinein mit Repressalien zu rechnen haben bzw., wie wollen Sie die Betroffenen ermuntern, dass sie – aufgeschreckt durch solche Berichte – den Mund aufmachen und eine Beschwerde führen? – Das möchte ich gerne von Ihnen hören.
Ein letzter Gedanke zur Stellenausstattung: Ich habe vorhin schon gesagt, dass gerade die Pflege auf Grund der demographischen Entwicklung in nächster Zeit eine noch bedeutendere Rolle einnehmen wird. Sie kennen auf der anderen Seite die Position meiner Fraktion, wenn es um Stellen im Land Berlin geht. Deshalb möchte ich an dieser Stelle eindeutig noch einmal festlegen: Wenn es gelingt, innerhalb der Behörde zu Stellenumwandlungen zu kommen, damit die Behörde aufgestockt wird, dann würde das gehen. Ansonsten werde ich mich innerhalb meiner Fraktion dafür einsetzen, dass es an dieser Stelle zu keinen Stellenabsenkungen kommt. – Danke schön!
Frau Vors. Borsky-Tausch: Vielen Dank, Herr Lehmann! – Die zahlreichen Fragen wird die Frau Staatssekretärin Dr. Leuschner beantworten. – Frau Dr. Leuschner, bitte!
Frau StS Dr. Leuschner (SenGesSozV): Zu den Fragen zu Hospiz und Behinderteneinrichtungen: In der Beantwortung der Großen Anfrage ist eindeutig und konkret aufgelistet, für welche Einrichtungen die Heimaufsicht zuständig ist. Dazu gehören die Hospize und alle Behinderteneinrichtungen. Das, was ich vorhin gesagt hatte bedeutet, dass wir uns verstärkt um die Behinderteneinrichtungen bemühen, weil der MDK dort nicht der Partner ist, sondern dass es hier die ausschließliche Aufgabe der Heimaufsicht ist. Deswegen noch einmal den verstärkten Blick auf die Behinderteneinrichtungen, gehört jetzt aber bereits zur Zuständigkeit der Heimaufsicht.
Zum Thema Verbraucherschutz, Herr Brinsa: Zum einen möchte ich klarstellen, dass alles, was die Heimaufsicht macht, bis hin zur Heimmindestbauverordnung, die zu prüfen ist, in erster Linie dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher dient, auch wenn es nicht immer vordergründig betont wird. Ich sagte, dass sich verstärkt bestimmte Dinge bündeln müssen, weil Verbraucherinnen und Verbraucher in den Heimen eine ganz andere Wahrnehmung darüber haben, ob zum Beispiel die Vorgaben der Heimmindestbauverordnung erfüllt sind, und das hat ganz viel mit Pflegequalität und Ähnlichem zu tun. Das bedeutet nicht, dass die Heimaufsicht das alles macht, sondern dass sie sich dem unterordnet und dann entsprechend der Aufgaben zwischen MDK und Heimaufsicht, zwischen den Bewohnerbeiräten und den Trägern – die sollte man bei all dem nicht vergessen –, die Hauptverantwortung für eine qualifizierte Pflege und für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher haben, verhält. Die haben wir in dem ganzen Spiel ein bisschen ausgelassen. Da ist die Heimaufsicht, weil sie in unserer Verwaltung, einem Neutralen in diesem Spiel angesiedelt ist, besonders wichtig. Darüber haben wir wohl auch eine Meinung.
Was die Bestandsschutzliste betrifft, kann ich im Detail nicht antworten. Ich kann nur in einem Einzelfall, weil er mir besonders klar ist, sagen: Das galt auch für Einrichtungen, die nach Artikel 52 Pflegeversicherungsgesetz saniert werden sollten. Die Einrichtung in der Köpenicker Straße in Marzahn, die in einem jämmerlichen baulichen Zustand ist, wird jetzt mit sehr viel Verspätung nach Artikel 52 Pflegeversicherungsgesetz saniert. Wenn das geschehen ist, wird diese Einrichtung von der Liste gestrichen. – [Zuruf] – Wie viele noch draufstehen? – Ich weiß nicht, ob einer der beiden Herren das beantworten kann. Wenn nicht, können wir das gerne nachreichen. Das ist nicht das Problem.
Den Landespflegeausschuss habe ich vorhin schon erwähnt. Der ist ganz wichtig in dieser Geschichte. Ich verweise noch einmal darauf, dass sowohl MDK als auch Heimaufsicht Bericht erstattet hatten. Ich habe das vorhin nicht gesagt. Da hat der Leiter des MDK Berlin-Brandenburg durchaus noch einmal darauf hingewiesen, wie gut sich die Zusammenarbeit zwischen Heimaufsicht und MDK in den letzten Monaten entwickelt hat.
Herr Lehmann, zu Ihrem Beitrag – Repressalien: So pauschal ist es Legende. Es wird auch so etwas geben, das würde ich nie bestreiten. Nichtsdestotrotz ist es auch für diejenigen, die in der Pflege tätig sind, wichtig, dass sie vor sehr schnellen Verallgemeinerungen geschützt werden – gerade auf dem Gebiet. Auch das ist natürlich eine Aufgabe: Wie bekomme ich möglichst ungefiltert die Informationen bei Pflegebedürftigen? – Ich will jetzt gar nicht über dementiell Erkrankte sprechen. Dann sind es in der Regel die Angehörigen, die z. T. auch andere Interessen und Sichten haben als vielleicht sogar der Betroffene selbst. Das kommt durchaus vor. Aber wir haben ja diverse Angebote. Es ist nicht nur unsere Verwaltung, es ist nicht nur der MDK, sondern auch „Pflege in Not“, Kriseneinrichtungen, die sich durchaus über einen Puschel von unterschiedlichen Dingen ein Bild machen können. Insofern passiert da schon ganz viel. Es ist vielleicht notwendig, das stärker zu bündeln, um das Bild abzurunden.
Die Frage zur Zusammenarbeit mit Brandenburg hat Herr Bargstedt schon beantwortet. Insofern ist jetzt hoffentlich alles beantwortet.
Frau Vors. Borsky-Tausch: Vielen Dank, Frau Dr. Leuschner! – Damit ist die Große Anfrage beantwortet und besprochen, ebenso der Besprechungspunkt.
Punkt 4 der Tagesordnung
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Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs Wohnformen und Betreuungsmodelle für demenzkranke Menschen (auf Antrag der Fraktion der PDS) |
Siehe Inhaltsprotokoll.
Punkt 5 der Tagesordnung
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Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs Umsetzung der Leitlinien für Obdachlose hier: Bedarf und Stand der Versorgung von obdachlosen und pflegebedürftigen Menschen in Pflegeeinrichtungen (auf Antrag der Fraktion der PDS) |
Siehe Inhaltsprotokoll.
Punkt 6 der Tagesordnung – neu –
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Vorlage – zur Beschlussfassung – Drittes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Drs 15/3206 |
Siehe Inhaltsprotokoll.
Punkt 7 der Tagesordnung
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Antrag der Fraktion der CDU Strukturkonzept für die Charité – Universitätsmedizin in Berlin Drs 25/2667 |
Siehe Inhaltsprotokoll.
Punkt 8 der Tagesordnung
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Verschiedenes |
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Siehe Beschlussprotokoll.
Ausschuss-Kennung : GesSozMiVergcxzqsq