Punkt 1 der Tagesordnung

Aktuelle Viertelstunde

 

 

Siehe Inhaltsprotokoll.

 

Frau Vors. Dr. Schulze: Wir kommen zu

 

Punkt 2 der Tagesordnung

a) Große Anfrage der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS

Modellsozialamt 2005

Drs 15/3229

 

b) Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs

Ziele und Struktur des Projektes Modellsozialamt 2005

(auf Antrag der Fraktion der PDS und der Fraktion der Grünen)

                                                   

c) Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs

Sozialamt 2005 – Umstrukturierung und Modernisierung
nach Einführung des SGB XII und SGB II

(auf Antrag der Fraktion der Grünen)

 

d) Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs

Konsequenzen aus den Änderungen des SGB II und SGB XII

(auf Antrag aller Fraktionen)

0378

 

 

 

0285

 

 

 

0355

 

 

 

 

0278

 

An dieser Stelle möchte ich Herrn Puhst recht herzlich begrüßen. Wir haben vorhin vereinbart, dass wir TOP 2 in Gänze aufrufen und Sie dann nach der Präsentation durch die Fachverwaltung aus Sicht der Finanzverwaltung zu diesem Projekt Modellsozialamt 2005 und zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten Stellung nehmen. – Es wird ein Wortprotokoll angefertigt.

 

Ich verweise auf die Große Anfrage der Koalition und die schriftliche Beantwortung der Senatorin, die Ihnen zugegangen ist. [Anlage].

 

Ich begründe jetzt für meine Fraktion die Große Anfrage von SPD und PDS zum Modellsozialamt. Aus unserer Sicht ist das im Rahmen der Projekte unter dem Titel „Neustrukturierungsagenda 2006“, also im Zug der Verwaltungsreform des Landes Berlin, eines der großen Projekte, das erhebliche Verwaltungsstrukturen des Landes Berlin tangieren wird, nämlich alle Bezirke dieses Landes. Insofern ist es nur recht und billig, dass sich der Fachausschuss mit diesem Thema „Modellsozialamt 2005“ beschäftigt und sich kundig macht, welche Neustrukturierungen damit geplant sind.

 

Zum einen haben sich durch die neuen gesetzlichen Regelungen im SGB II und SGB XII die Rahmenbedingungen erheblich verändert, was es sowieso erforderlich gemacht hätte, auf Landes- und bezirklicher Ebene über neue Strukturen des Organisationsaufbaus der inhaltlichen Neustrukturierung, der Kosten- und Leistungseffizienz und der Kooperation mit Leistungserbringern und -berechtigten nachzudenken. Insofern ist es ein Modellprojekt und ein Vorhaben, das im Zuge der Zeit anstand.

 

Uns als Ausschuss ist es sehr wichtig zu erfahren, wie diese Anforderungen, die man an ein Modellprojekt dieser Größenordnung im Land Berlin stellt, mit den strukturellen Vorschlägen, die jetzt angedacht sind, erfüllt werden können, wie der Stand der Diskussion mit den Beteiligten momentan ist, wie diese ressortübergreifende Arbeitsgruppe, die die Ideen und Vorschläge für das Modellsozialamt 2005 erarbeitet hat, momentan aussieht, ob es gelungen ist, in den Grundansätzen dieses Modellsozialamtes solche wichtigen Punkte mit aufzunehmen wie beispielsweise, Einheitlichkeit in der Organisationsstruktur künftiger Sozialämter im Land Berlin herstellen zu können, ob diese Akzeptanz finden bei denen, die an der Arbeitsgruppe beteiligt sind, ob es möglich sein wird, Optimierungspotentiale in den internen Verwaltungsabläufen zu erreichen und ob es möglich sein wird, in der „Geschäftsprozessoptimierung“ – so heißt nun einmal der Fachterminus – Prozesse so zu optimieren, dass sowohl finanzielle als auch personelle Effekte erreicht werden und neue Strukturen geschaffen werden, die letztlich, wenn es optimal läuft, für die Betreuung und Beratung der Bürgerinnen und Bürger, die diese Einrichtung nutzen und nutzen müssen, zur Verfügung stehen.

 

Ein wichtiger Punkt wird sicherlich sein, sich speziell mit der Koordinierung der Hilfe in besonderen Lebenslagen zu beschäftigen. Hier haben wir auf der einen Seite einen neuen Bedarf der Koordinierung dieser Leistungsbereiche und zum anderen einen erheblichen Kostenanstieg in den Bezirken in den letzten Jahren, der unterschiedliche Ursachen hat. Aber dieses Feld muss in der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe mit Sicherheit eine Rolle gespielt haben.

 

Des Weiteren ist uns die Weiterentwicklung des Fallmanagements als ein Prinzip der Beratung und Betreuung vor Ort in den angedachten Strukturen des neuen Modellsozialamtes wichtig. Hier interessiert uns, ob der Personalschlüssel, der vom Gesetzgeber für das Fallmanagement vorgegeben ist, aus Ihrer Sicht überhaupt realistisch ist. Im SGB II steht, glaube ich, 1:75. Ist das eine realistische Größe, um dieses Vorhaben des Modellsozialamtes in der inhaltlichen Organisationsstruktur und die Effekte, die man damit erreichen will, überhaupt umzusetzen?

 

Ich verzichte jetzt darauf, alle Dinge, die in der Großen Anfrage schon beantwortet worden sind, zu kommentieren, sondern schlage vor, die aktuellen Ergebnisse, die auch in der Präsentation vorgestellt werden, als Diskussionsgrundlage zu nehmen, weil wir als Ausschussmitglieder ja nicht permanent Gäste dieser ressortübergreifenden Arbeitsgruppe sind, sondern zunächst einmal den aktuellen Sachstand erfahren möchten. – Frau Radziwill, bitte!

 

Frau Abg. Radziwill (SPD): Ich werde für die SPD-Fraktion die Große Anfrage kurz begründen. Ihren Ausführungen schließen wir uns an, ich will sie nur um folgende Punkte ergänzen: Für uns ist bei diesem großen Reformprojekt wichtig, dass mit den Veränderungen im SGB XII ein Großteil des Klientels im klassischen Bereich Sozialhilfe weggefallen ist. Dadurch sind Veränderungen entstanden. Es stellt sich die Frage: Wie will man damit umgehen? Welche Chancen sieht die Verwaltung? Welche konzeptionellen Rahmenbedingungen, Veränderungen und Vorhaben sind vorhanden? – Wir haben zwar schon den Zwischenbericht von der Arbeitsgruppe vorgelegt bekommen, aber es ist uns wichtig zu erfahren, ob im Verlauf dieses Prozesses – der ja noch nicht abgeschlossen ist, wir sind ja noch mitten drin – schon weitergehende Ergebnisse erzielt worden sind. Für uns ist auch ganz spannend, wie die Arbeiten in Richtung Zielvereinbarung laufen, und auch, ob bezirksübergreifend eine Einheitlichkeit durchgesetzt werden kann. Daher würde ich mich auch freuen, diesbezüglich von Frau Thiemen als Vertreterin des RdB etwas zu hören.

 

Ansonsten stellt sich hinsichtlich des Personalschlüssels die Frage der Finanzierbarkeit – nicht nur, ob das der Sache inhaltlich gerecht wird, sondern auch, ob die Sache insgesamt finanzierbar ist. – So weit meine Begründung.

 

Frau Vors. Dr. Schulze: Besten Dank! – Dann verfahren wir so, wie vorhin vereinbart: Zunächst erhält die Staatssekretärin das Wort. – Bitte!

 

Frau StS Dr. Leuschner (SenGesSozV): Danke schön, Frau Vorsitzende! – Auf die Funktion der Neuordnungsagenda als ein wesentliches Projekt der Koalition haben die antragstellenden Fraktionen schon hingewiesen. Ich möchte daran erinnern, dass dieses Projekt für die Sozialverwaltung durchaus auch einen Wandel erfahren hat, weil wir uns ursprünglich viel stärker auf die Vermittlung von erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängern in Arbeit konzentrieren wollten und mussten, uns dann aber durch die Ankündigung der Gesetzesveränderungen überlegt haben, dass der Schwerpunkt in den Sozialämtern ab 2005 – insofern ist es ein historischer Zufall, dass es vom Datum her gerade klappt; es war damals, als ich selbst an der Namensgebung beteiligt war, gar nicht klar, dass 2005 neue Gesetze in dieser Form kommen – vor allem auf diesem Bestandteil Hilfe in besonderen Lebenslagen liegen soll.

 

Ich möchte auch daran erinnern, wie eigentlich die Situation in den Sozialämtern bzw. auf dem Gebiet der Sozialausgaben war und z. T. bis heute ist: Wir haben zum einen – das ist ein wesentliches Ergebnis der Arbeit gewesen – außerordentlich unterschiedliche Strukturen in den Sozialämtern. Sie sind historisch gewachsen. Das ist im Übrigen nicht nur in den bezirklichen Sozialämtern so, sondern in vielen Organisationseinheiten der Bezirke. Insofern haben wir uns mit Vertreterinnen und Vertretern der Bezirke zusammengesetzt und überlegt: Über welche Strukturen ist diese Geschäftsprozessoptimierung – auf die Sie, Frau Vorsitzende, hingewiesen haben – aus der Sicht der Beteiligten am besten umsetzbar? Wie ist es für die Kundinnen und Kunden am einfachsten, sich zu orientieren? Welche Möglichkeiten gibt es, auf diese Art und Weise auch Erfahrungsaustausch zwischen den Bezirken zu organisieren? – Dieser Teil – sowohl die Analysetätigkeit als auch die Erarbeitung von Empfehlungen für Strukturen in den Sozialämtern – ist im vorigen Jahr zu großen Teilen erledigt worden. Im Februar wird es den Abschlussbericht der entsprechenden Koordinierungsgruppe geben. Ich denke, Herr Klatt wird in seiner Präsentation auch noch darauf eingehen.

 

Ein zweiter Aspekt – u. a. auch im Zusammenhang mit der Debatte um die Rahmenvereinbarung, Kommission 93 – war die immer wieder beklagte, außerordentlich schlechte Datenlage im Land Berlin – ich sage es immer wieder: nicht nur im Land Berlin, sondern bundesweit – im Bereich der Hilfe in besonderen Lebenslagen, die sich z. B. darin äußert, dass wir die genaue Anzahl der Fälle nicht wissen. Dadurch ist es im Moment noch immer nicht möglich, Fallkosten zu definieren, die ja ein wesentliches Kriterium wären, um verschiedene Bedarfsgruppen vergleichen zu können. Teilschritte sind auch schon gemacht worden, um die Datenlage konsequent zu verbessern. Da müssen wir mit den Bezirken zusammenarbeiten, denn am Ende steht und fällt das alles damit, dass die entsprechenden Daten auch durch die Bezirke eingegeben werden. Wir haben die entsprechenden Softwarevoraussetzungen geschaffen, und wir gehen davon aus – die Zusage gibt es von den Bezirken –, dass es seit dem 1. 1. dieses Jahres auch entsprechend gebucht wird. So schlicht das klingt: Das ist ein wesentlicher Effekt, den wir bereits jetzt über dieses Projekt erzielt haben. Und – ich glaube, das ist die größte Herausforderung, die dieses Projekt noch vor sich hat, auch da erinnere ich an die Diskussion um die Kommission 93 – welche Steuerungspotentiale gibt es eigentlich durch die bezirklichen Sozialämter und damit die Kostenträger von Eingliederungsmaßnahmen für einen gesetzlichen Anspruch? – An diesem gesetzlichen Anspruch für die Bedürftigen wollen und werden wir nichts verändern, vor allem nicht im Bereich Hilfe in besonderen Lebenslagen. Diese Steuerungspotentiale und die Entwicklung von entsprechenden Controllingverfahren werden eine außerordentliche Herausforderung, durchaus auch eine Aufgabe, die eine Eigendynamik in der Bearbeitung entwickelt hat, wo wir am Anfang noch gar nicht genau wussten, was eigentlich auf uns zukommt. Sie wird uns sicherlich sowieso über das Jahr 2005 beschäftigen und – hoffentlich im Auslaufverfahren – noch 2006.

 

Die ganze Sache kann nur funktionieren, wenn es ein Abstimmungsverfahren mit den Bezirken gibt, denn die Bezirke müssen die Strukturen, die es nur als Empfehlung aus dem Lenkungsgremium gibt, umsetzen. Die Bezirke müssen die Controllingverfahren einführen. Die Bezirke sind dazu angehalten, die entsprechenden Steuerungspotentiale auch auszuschöpfen. Wir haben gemeinsam mit der Finanzverwaltung den Entwurf einer Zielvereinbarung erarbeitet, wo wir sagen: Okay, Bezirke, ihr erhaltet mehr Personal für die Betreuung dieses Klientels, aber dafür müsst ihr euch in die Pflicht nehmen lassen, die Fallkosten – nicht Gesamtkosten – in einer doch sehr moderaten Höhe – wie ich denke –, nämlich im ersten Jahr um 1 % und in den nachfolgenden Jahren um 2 % zu senken. – Wir gehen davon aus, dass es damit nicht gelingen wird, für das Land Berlin diesen Ausgabeblock insgesamt zu senken, aber zumindest die Steigerungsquote abzudämpfen. Die Fallzahlen steigen bundesweit jährlich um ungefähr 5 % an. – So viel von mir. Ich werde gern auf Fragen antworten, will aber darauf hinweisen: Sowohl das, was Herr Klatt Ihnen gleich an die Wand werfen wird, als auch das Organigramm, die Empfehlung für die Struktur in den Bezirken, liegen in gedruckter Form vorne. Das können Sie sich mitnehmen. Sie können also Ihre ganze Aufmerksamkeit auf den Vortrag lenken und müssen nichts mitschreiben. – Danke schön!

 

Frau Vors. Dr. Schulze: Danke schön, Frau Staatssekretärin! – Bevor Herr Klatt das Wort ergreift, möchte ich noch Frau Mittelstaedt, die neben ihm Platz genommen hat, kurz vorstellen. Sie gehört auch zu dem Referat. – Wir widmen uns jetzt der Präsentation. – Bitte!

 

Herr Klatt (SenGesSozV): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Ausschussmitglieder! Ich freue mich, dass ich Ihnen heute einige Aspekte des Projektes „Modellsozialamt 2005“ vortragen kann. Kurz zu meiner Person: Mein Name ist Ingo Klatt. Ich bin in der Senatssozialverwaltung Mitarbeiter in dem Projektteam „Modellsozialamt 2005“.

 

 

Die Sozialhilfe kommt ja trotz Hartz IV nicht aus den Schlagzeilen. Ich habe einmal ein paar Schlagzeilen zusammengestellt, die ich in der letzten Woche in der Presse gefunden habe.

 

Die Sozialhilfe wird insbesondere als ein Haushaltsrisiko wahrgenommen und mit permanentem Organisationschaos in den Sozialämtern verknüpft. Ist das wirklich noch so? – Ich würde das gern zum Einstieg anhand einiger Zahlen und Fakten beleuchten. Ist die Sozialhilfe wirklich nur ein lästiger Kostenfaktor?

 

Ein Blick auf die Empfängerzahlen, die wir haben bzw. in diesem Jahr vermutlich in der Sozialhilfe haben werden:

 

 

Ich habe die Empfängerzahlen der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen mitgebracht, Basiszahl 2003. Es gibt evtl. schon etwas schon etwas aktuellere Daten, aber ich habe die gesicherte Zahl von 270 000 genommen und der Prognose hinsichtlich der Zahl von Sozialhilfeempfängern mit Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, die in diesem Jahr bleiben werden, gegenübergestellt. Hier ist ein Rückgang von über 90 % zu verzeichnen, und er scheint sich nach ersten Mitteilungen aus den Bezirken in der Tendenz auch so zu bestätigen.

 

Jetzt noch ein Blick auf die Zahlen. Ich habe hier auch die Zahlen von 2003 genommen, wahrscheinlich liegen die von 2004 auch schon vor.

 

 

In der Hilfe zum Lebensunterhalt hatten wir damals gut 1 Milliarde € Transfervolumen in der Sozialhilfe. Das wird in diesem Jahr, prognostiziert zumindest von der Senatsfinanzverwaltung, auf rund 137 Millionen € zurückgehen, so dass sich die Frage stellt: Wird jetzt viel Lärm um nichts gemacht? Hat die Sozialhilfe wirklich noch diese Bedeutung, und warum machen wir ein solches Projekt?

 

Dazu gucken wir uns jetzt einmal an: Was bleibt eigentlich in der Sozialhilfe?

 

Die Sozialhilfe besteht ja nicht nur aus Hilfe zum Lebensunterhalt. Es ist vorhin schon der Begriff „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ angesprochen worden, wie es bisher im Bundessozialhilfegesetz hieß. Diese Leistungen sind nicht mehr mit dieser griffigen Bezeichnung, aber inhaltlich nahezu unverändert in das neue SGB XII übernommen worden. Wenn man sich da die Ausgabenblöcke anguckt, fällt insbesondere die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen auf, die 2003 immerhin schon ein Volumen von über einer halben Milliarde € ausgemacht hat – mit tendenziell steigenden Fallzahlen. Der nächste große Block ist die Hilfe zur Pflege, auch ein nicht unbedeutender Block, der in der Sozialhilfe weiterhin eine Rolle spielen wird. Und dann gibt es noch einige sonstige Hilfen in besonderen Lebenslagen, insbesondere im Obdachlosenbereich, die – zumindest vom finanziellen Volumen her – eher gering sind.

 

 

Was interessant ist, sind die Steigerungsraten der Fallzahlen in der Eingliederungshilfe für Behinderte. Ich habe eine Zeitreihe von 1995 bis 2003 herausgesucht. Da haben wir einen Ausgabenanstieg in diesem Bereich von knapp 270 Millionen € auf über 500 Millionen € 2003 zu verzeichnen – mit weiterhin steigender Tendenz.

 

Das ist vielleicht für den Einstieg ein ganz guter Überblick, wohin wir uns bewegen. Ich könnte schon ein erstes Zwischenfazit ziehen und aussagen, dass die Sozialhilfe auch nach Inkrafttreten von Hartz IV eine sehr wichtige Rolle im sozialen Sicherungssystem spielen wird und dass auch in Zukunft leistungsfähige Sozialämter benötigt werden, die in der Lage sein sollten, insbesondere die zuvor skizzierten Leistungen von Transferausgaben gut zu bearbeiten, die Ansprüche zu realisieren, aber auch Steuerungsaktivitäten für diese Transferbereiche zu entwickeln. Gerade deshalb macht dieses Projekt Modellsozialamt nach wie vor Sinn.

 


Es ergeben sich drei Hauptfragen an das Projekt.

 

 

Steuerungsinstrumente sind in der Vergangenheit in erster Linie für den Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt entwickelt worden, wo es insbesondere darum ging, Sozialhilfeempfänger, die arbeitsfähig sind, wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Diese Steuerungsinstrumente greifen zumindest für die Sozialhilfe nicht mehr, das ist jetzt über Hartz IV abgedeckt. Steuerungsinstrumente in den HbL-Bereichen fehlen weitgehend – auch bundesweit übrigens.

 

Jetzt kommen wir zu den strategischen Projektzielen für die Strukturen, wie das Personal organisatorisch aufgestellt sein sollte.

 

 

Ich gehe kurz auf die Ergebnisse der Projektlaufzeit 2004 ein.

 

 

Zu dem ersten strategischen Hauptziel – Strukturempfehlungen – gab es eine gemeinsame Arbeitsgruppe, eine Koordinierungsarbeitsgruppe, an der ausgewählte Bezirksämter, die Senatsfinanzverwaltung, die Innenverwaltung, unser Haus und der Hauptpersonalrat beteiligt waren. Diese Arbeitsgruppe hat sich im Laufe des Jahres auf Strukturempfehlungen verständigt, die eine einheitliche Musterorganisation des Sozialamtes nach Hartz IV vorsehen. Es ist ein Musterorganigramm entwickelt worden, wie dieses Sozialamt später aufgebaut sein könnte. Man hat sich Gedanken über eine adäquate Personalausstattung der künftigen Sozialämter gemacht. Der letzte Punkt ist etwas Neues und Wichtiges, das in diesem Projekt angelegt ist: Grundzüge eines Berliner Modells eines neuen Fallmanagements für den HbL-Bereich zu entwickeln. Der Begriff „Fallmanagement“ war in der Sozialhilfe in der Vergangenheit mit „Fallmanagement zur Integration in Arbeit“ belegt. Wir haben im Projekt insbesondere ein Modell für die Eingliederungshilfe für Behinderte entwickelt. Diese Strukturempfehlungen sind fast fertig. Sie kommen demnächst in das Lenkungsgremium des Projektes, werden dann im ersten Halbjahr – erstes Quartal ist ein ehrgeiziges Ziel – in den Rat der Bürgermeister gehen und dort zur Diskussion und Befassung vorgelegt.

 

 


Ich habe ein Schaubild, wie das einmal ungefähr aussieht.

 

 

Im Zwischenbericht ist noch ein Musterorganigramm mit vier Fachbereichen. Das ist inzwischen durch den Projektfortschritt um einen Fachbereich ergänzt worden. Es ist sehr grob dargestellt – Sie bekommen die Details in dem genannten Handout. Daraus sind dann auch die Einzelheiten zu erkennen –, aber damit Sie optisch einen Eindruck von den fünf Fachbereichen, dem Servicebereich, den wir uns vorgestellt haben – einen Bürgerservice als Kontaktstelle –, und dass wir auch nicht die so genannte psychosoziale Betreuung nach § 16 des SGB II vergessen haben, die der kommunale Träger auch außerhalb der Arbeitsgemeinschaft wahrzunehmen hat. Das nur als kurzen Eindruck dazu.

 

 

Dann komme ich zu dem zweiten Bereich: die IT- und Rahmenbedingungen. Damit will ich mich gar nicht lange aufhalten. Das ist in den schriftlichen Unterlagen vorgelegt worden. Es hat eine zentrale Bedeutung, weil es die entscheidende Voraussetzung für jegliches Berichtswesen, Controlling und jegliche Steuerung ist, dass die Ausgabe- und Falldaten in den Basiserfassungssystemen – in Berlin insbesondere PROSOZ – enthalten sind. Nur dann ist dieses Verfahren in der Lage, nachgelagerte Auswertungssysteme wie z. B. EPWN vollständig zu füttern, damit die entsprechenden Berichte und Auswertungen erstellt werden können. Deswegen legen wir darauf einen so großen Wert. Von den Kollegen im Haus wurde ein anderes großes Projekt zum Erfolg geführt, in dem zum 1. Januar 2005 der PROSOZ-Betrieb mit einheitlichen Parametern und Grundlagen in Betrieb genommen wurde, so dass dort zu erwarten ist, dass sich die Datenlage signifikant verbessert.

 

 

 

Dann kommen wir zu dem dritten strategischen Ziel. Jetzt muss ich einen Parforce-Ritt durch das ganze Thema Steuerung und Controlling machen. Mit dem Begriff Sozialhilfesteuerung wird oft das Benchmarking verknüpft, dem externen, aber auch internen Vergleich mit dem Ziel, vom Besten zu lernen. Da haben wir etwas für die Eingliederungshilfe aufgesetzt und auch schon realisiert. Wir haben in den Arbeitsgruppen des Projektes für die Bereiche Fallmanagement, HbL und insbesondere Eingliederungshilfe erkannt, dass der Gesamtplan, der nach dem Bundessozialhilfegesetz schon immer zu erstellen war, im Einzelfall der Eingliederungshilfe auch das zentrale Steuerungsinstrument nicht nur des Mitarbeiters vor Ort, sondern auch Grundlage für ein Controlling ist. Dazu gehört, dass dieser Gesamtplan nicht wie bisher in Papierform irgendwo in den Akten verschwindet, sondern, dass dieser Gesamtplan controllingfähig und IT-auswertbar zur Verfügung gestellt wird, natürlich immer unter den entsprechenden Voraussetzungen und datenschutzrechtlichen Restriktionen. Für eine strategische Steuerung reichen aber anonymisierte Daten, um zu sehen, wie die Soll- und Ist-Abweichungen sind, die im Rahmen dieser Gesamtplanung aufgestellt wurden.

 

Wir haben noch einige weitere Steuerungsstrategien in der Eingliederungshilfe entwickelt. Ich nenne nur drei Stichworte. Zugangssteuerung: Wie kommt ein Eingliederungsfall in das Amt? Wie wird er weiterverarbeitet? Werden Träger vorrangig beteiligt? Wird berücksichtigt, dass es möglicherweise andere Leistungsträger gibt? – Hier haben wir zusammen mit den Bezirken Defizite festgestellt. Wir wollen auch marktähnliche Mechanismen entwickeln. Dazu gehört eine bestimmte Transparenz über den Markt, den wir in der Eingliederungshilfe haben und der aus Leistungsnachfrager, Leistungsanbietern und dem Kostenträger besteht, einen Überblick für den Kostenträger zu bekommen. Das ist nicht immer gewährleistet. Und dann gibt es die dritte Steuerungsstrategie – Auftraggeber-Auftragnehmer-Beziehungen. Hier ist ein Stück die Rollenkonfusion, die wir zwischen den drei Akteuren festgestellt haben, aufzulösen und die Kompetenzen klar zuzuweisen. Diese Strategien sind schon im Einzelnen beschrieben, und wir haben dort einen Bericht über das so genannte HbL-Controlling erstellt. Dieser Bericht liegt vor und wird in Kürze in der Lenkungsgruppe zur Befassung vorgelegt werden. Er ist der Impuls für das weitere Vorgehen in diesem Jahr. Darüber hinaus haben wir noch einen Bericht über den Vergleich – ein Benchmarking – der Eingliederungshilfe in den drei Stadtstaaten vorliegen. Wir haben insbesondere die drei Stadtstaaten ausgewählt, weil sie von der Verwaltungsstruktur des Sozialhilfeträgers die einzig vergleichbaren sind. In den Flächenstaaten haben wir örtliche und überörtliche Träger der Sozialhilfe mit zum Teil unterschiedlichen sachlichen Zuständigkeiten, und da stößt jedes Benchmarking an Grenzen.

 

Wie geht es in diesem Jahr weiter? – Wir werden uns jetzt auf den Leistungsbereich der Eingliederungshilfe für Behinderte konzentrieren.

 

 

Wir wollen dort versuchen, uns abgrenzbare und erreichbare Ziele zu setzen, wo wir auch zusammen mit den Bezirken relativ schnell zu greifbaren Erfolgen kommen. Die Konzentration wurde auch deshalb vorgenommen, weil wir uns erst einmal dem größten Ausgabenblock, den die Sozialhilfe künftig aufweisen wird, vornehmen. Allerdings – Frau Leuschner hat es auch schon angedeutet – muss ich einschränkend sagen, dass es bundesweit für diesen Bereich relativ wenig gibt, woraus man Honig saugen kann, was übertragbar wäre. Es gibt einige wenige überörtliche Träger, die sich schon mit diesen Themen beschäftigt haben. Aber auch bundesweit stand in der Vergangenheit eher die HzL im Vordergrund, so dass wir leider nicht „klauen“ können, sondern vieles für Berlin neu entwickeln müssen.

 

 

Dann komme ich kurz zu den operationalisierten Projektzielen für 2005. Die Strukturempfehlungen wurden schon angesprochen. Wir wollen die eingangs erwähnte Zielvereinbarung mit den Bezirksämtern über die Einführung des Fallmanagements in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen möglichst zügig und mit möglichst vielen Bezirken abschließen. Um dieses zu flankieren, wollen wir zusammen mit den Bezirken ein Qualifizierungskonzept für dieses Fallmanagement entwickeln und dann über das Projekt zentral ein Qualifizierungsprogramm für die für das Fallmanagement vorgesehenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Bezirken auflegen. Wir wollen den schon erläuterten controllingfähigen IT-gestützten Gesamtplan für die Eingliederungshilfe fachlich methodisch entwickeln und dann auch die IT-Umsetzung beauftragen, und wir wollen die weiteren Steuerungsinstrumente, von denen ich eben schon drei vorgestellt haben, weiter konkretisieren und mit Leben erfüllen, damit der Fallmanager vor Ort damit etwas anfangen kann.

 

 

In diesem Zusammenhang spielt sicherlich auch dieser Leitfaden eine Rolle, den wir uns vorgestellt haben und zusammen mit den Bezirksämtern entwickeln wollen, um ihn als Instrumentenkoffer, Werkzeugkasten für das Fallmanagement zur Verfügung zu stellen. Die Datenanforderung für das Controlling werden wir in diesem Jahr entwickeln. Es ist sicherlich ein paralleler Prozess, den wir aufsetzen müssen, also dass wir sämtliche Dinge, die wir im Bereich Steuerung und Controlling fachlich und inhaltlich entwickeln, auch in entsprechende Datenanforderungen umsetzen. Wir wollen eine detaillierte Fachstatistik – es war bisher keine vorhanden – und Berichtslegung für die Eingliederungshilfe für Behinderte entwickeln. Und wir werden auch zum Ende des Jahres einen zweiten Benchmarkingbericht zur Eingliederungshilfe im Vergleich der Stadtstaaten vorlegen, mit hoffentlich tendenziell – zumindest von Berliner Seite aus – immer besser werdenden Daten. Der Bericht aus dem Jahr 2003 war noch nicht so gut, und ich hoffe, dass der aus dem Jahr 2004 besser wird. Wenn wir jetzt davon ausgehen können, dass ab 2005 sämtliche Daten in dem System sind, müsste der Bericht für das Datenjahr 2005 recht aussagekräftig werden. Dieses Verfahren wollen wir auf jeden Fall in den nächsten Jahren weiterführen.

 

 

Ich erlaube mir noch einen kleinen Exkurs, wie das im Einzelfall bei dem Mitarbeiter vor Ort konkret aussehen kann. Es ist wichtig festzuhalten – bei aller Technikunterstützung und Technikgläubigkeit –: Nicht der Computer, nicht ein Controllingsystem steuert, sondern den Einzelfall kann nur der Mensch im Amt bewegen, der mit dem Klienten zu tun hat. Deshalb brauchen wir diesen qualifizierten Fallmanager, den es bisher zumindest in den skizzierten Bereich der HbL nicht gibt. Der muss die fachlichen, methodischen, persönlichen, sozialen Kompetenzen – nach Möglichkeit, denn man kann sich die Mitarbeiter nicht backen, aber zumindest ist das das Ziel – in einer Person vereinigen, damit sie in die Lage versetzt wird, diese Steuerung aus einer Hand an den im Einzelfall vereinbarten Zielen vorzunehmen. Weil das ein relativ aufwändiger Geschäftsprozess ist, den wir neu kreieren, gehen wir davon aus, dass ein solcher Fallmanager nach Möglichkeit nicht mehr als 75 Fälle betreuen sollte, um diesen Steuerungsanforderungen gerecht zu werden, aber auch eine adäquate Betreuung und Beratung sicherzustellen. Deswegen lautet vom Projekt aus unsere Forderung, dass das Sozialamt durch Inkrafttreten von Hartz IV und auch durch die Abwanderung des Personals in die Arbeitsgemeinschaften nicht vollständig personell ausbluten darf.

 

 

Wie wollen wir zum Fallmanagement in den Bezirken kommen? – Diese freiwillige Zielvereinbarung wird als dreiseitige Vereinbarung zwischen den jeweiligen Bezirksämtern, der Senatssozialverwaltung und der Senatsfinanzverwaltung über die Einführung des Fallmanagements, darüber abgeschlossen, was von den Bezirken zu realisieren sein wird. Die Absicherung der dafür notwendigen Personalmehrkosten durch die Senatsfinanzverwaltung wird darin geregelt. Es gibt es schon Absprachen mit der Senatsfinanzverwaltung dazu, wie das konkret aussehen soll. Und es wird eine Verpflichtung unseres Hauses über die schon dargestellten Instrumente, die für den Fallmanager notwendigen sind und die von uns entwickelt werden und das Qualifizierungsprogramm, das wir durchführen wollen, darin geregelt. Der Pferdefuß an der Geschichte ist: Es muss aber auch eine Zusage der Bezirke mit hinein, die Transferausgaben in den Fallkosten abzusenken. Es gibt dazu einen abgestimmten Entwurf dieser Zielvereinbarung zwischen der Senatsfinanz- und der Senatssozialverwaltung. Dieser wurde den bezirklichen Sozialstadträten im Dezember 2004 als Angebot unterbreitet und wird in diesen Gremien diskutiert, und es wird momentan über Konditionen verhandelt, es wird überlegt, wer diese Zielvereinbarung abschließt und wer sich möglicherweise erst noch zurückhält. Ich kann noch nicht abschließend sagen, welche Bezirke Zusagen erteilen werden. Soweit ist der Stand noch nicht. Das als kurzen Parforce-Ritt.

 

 

Als Fazit halte ich fest: Dieser Weg zu einem realen Modellsozialamt, so breit, wie er in den Strukturempfehlungen angelegt ist, ist ein iterativer Prozess zu einem Ziel, dem wir uns Stück für Stück nähern wollen, und deswegen fangen wir mit der Eingliederungshilfe für Behinderte an. Das Projekt wird dazu einige Grundlagen schaffen können. Die Bezirke sind aufgerufen, daran mitzuwirken, was auch in den vielen Arbeitsgruppen aktiv geschieht, und nach Möglichkeit die Ergebnisse auch umzusetzen, damit die Projektergebnisse nicht Schrankware bleiben und keine praktische Relevanz erlagen. Deshalb ist es wichtig, dass wir zu diesen Zielvereinbarungen kommen – wie immer sie dann aussehen, wenn die Unterschriften darunter stehen –, um diesen Veränderungsprozess tatsächlich gewährleisten zu können.

 

Deswegen appelliere ich an Sie, diese Ziele des Projektes politisch zu unterstützen. Damit kann es gelingen – zumindest können wir dazu beitragen –, das Sozialamt zukünftig aus den negativen Schlagzeilen zu holen, letztlich in der Sozialhilfepraxis für die Mitarbeiter vor Ort eine bessere Qualität zu bekommen, aber natürlich eine bessere Unterstützungs- und Beratungsqualität für den Bürger, wenn bei den Sachbearbeitern mehr Zeitberatungsbudget vorhanden ist, und wenn Kompetenzen vereinigt sind, die dazu benötigt werden.

 

Letztlich kommt es darauf an, durch die Steuerung und das Controlling des Berichtswesens, die Transparenz herzustellen, um die gesellschaftliche Legitimation zu erzielen, dass Sozialhilfe auch für sinnvolle nützliche Zwecke ausgegeben wird und dass Sozialhilfe nicht allein als Haushaltsrisiko zu betrachten ist. – Damit ist mein Überblick beendet. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 

Frau Vors. Dr. Schulze: Unabhängig von der Redeliste sollten wir es kurz gestatten, Verständnisfragen zu stellen, weil sonst vielleicht Fragen offen bleiben, die schnell geklärt werden können. – Frau Jantzen!

 

Frau Abg. Jantzen (Grüne): Ich habe das SGB II nicht dabei und auch nicht alles davon im Kopf, und deswegen würde ich gern wissen, was genau unter dieser psychosozialen Betreuung nach § 16 Abs. 2 Punkt 2 zu verstehen ist. Und wie ist dieser Bürgerservice Soziales im Verhältnis zu den Bürgerämtern zu verstehen? Wird das neben denen organisiert oder ist es angedacht, es in die Bürgerämter zu integrieren?

 

Frau Vors. Dr. Schulze: Frau Radziwill hat auch eine Verständnisfrage. – Herr Hoffmann dann auch? – Dann sammeln wir die Verständnisfragen.

 

Frau Abg. Radziwill (SPD): Was passiert mit den Bezirksämtern, die da nicht mitmachen wollen?

 

Frau Vors. Dr. Schulze: Herr Hoffmann!

 

Abg. Hoffmann (CDU): Wir haben fachlich, inhaltlich, methodisch Zielvereinbarungscontrolling durchgeführt, und das alles viel besser und mit viel Kompetenz. Das ist wissenschaftlich sicherlich sehr schön, aber wir sind gar nicht richtig auf praktische Fragen eingegangen, nämlich, mit welchem Ziel man etwas umsetzen möchte, und vor allem wie im einzelnen Fall. Das wurde gar nicht dargestellt. Insofern hat mir die Präsentation nicht weitergeholfen, zu verstehen, welche Vorstellung Sie haben, mit dem Modellsozialamt tatkräftig zu werden.

 

Frau Vors. Dr. Schulze: Herr Hoffmann, wir hatten kurze Verständnisfragen vereinbart.

 

Abg. Hoffmann (CDU): Ich habe mich zu Wort gemeldet.

 

Frau Vors. Dr. Schulze: Herr Hoffmann, ich bitte Sie, Ihre Wortmeldung etwas zurückzustellen, den unsere Vereinbarung war, kurze Verständnisfragen an den Referenten zu stellen. Dann kommen wir noch zur Aussprache, in der Sie gern noch einmal zu Wort kommen können. Ist das okay für Sie?

 

Abg. Hoffmann (CDU): Nein!

 

Frau Vors. Dr. Schulze: Dann tut es mir Leid! – Frau Staatssekretärin, bitte!

 

Frau StS Dr. Leuschner (SenGesSozV): Die Frage, was mit den Bezirksämtern passiert, die die Zielvereinbarung nicht unterschreiben, ist schwierig durch Herrn Klatt zu beantworten. Wir wollen mit den Zielvereinbarungen nicht nur vordergründig Kosten sparen, sondern gemeinsam Instrumentarien schaffen, um tatsächlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Sozialämtern sehr viel bessere Instrumentarien in die Hand zu geben, um mit Steuergeldern sinnvoll umzugehen und für die Betroffenen optimale Betreuungsangebote zu erarbeiten. Insofern gehe ich davon aus, dass sich die Bezirksämter früher oder später an diesen Zielvereinbarungen beteiligten werden. Ansonsten gibt es mehr Personal gegen die entsprechende Verabredung, all die Instrumentarien umzusetzen. Wenn es keine Bereitschaft gibt, wird es auch keine Möglichkeit geben, entsprechend mehr Personal zu finanzieren. Diese Verabredung wollen wir mit den Bezirksämtern treffen.

 

Zu den kommunalen Aufgaben: Frau Jantzen, das ist der Teil, den die Kommune als psychosoziale Betreuung, Schuldner- und Suchtberatung bringen muss. – Zum Bürgerservice kann Frau Mittelstaedt etwas sagen.

 

Frau Vors. Dr. Schulze: Frau Mittelstaedt, bitte schön!

 

Frau Mittelstaedt (SenGesSozV): Wir haben in der Koordinierungsarbeitsgruppe, die diese Idee des Bürgerservice entwickelt hat, lange darüber diskutiert. Nach unserer Auffassung sind Bürgerämter an der Stelle nicht ausreichend. Wir hätten es gern etwas mehr auf den Punkt Soziales in der Betreuung/Betratung als erste Anlaufstelle gebracht.

 

Die Frage, wie die Schnittstelle zu den Bürgerämtern funktioniert, ist noch nicht geklärt. Das haben wir im Jahr 2004 nicht mehr geschafft, und es ist eine Aufgabenstellung für 2005. Es sollte beides nicht gleichermaßen im Angebot sein, sondern sich entweder sauber gegeneinander abgrenzen oder so organisiert werden, dass es sich ergänzt.

 

Frau Vors. Dr. Schulze: Vielen Dank! – Wenn es keine originären Verständigungsfragen mehr gibt, bitte ich zunächst Frau Thiemen um Ihre Darstellung.

 

Frau BzBm Thiemen (Charlottenburg-Wilmersdorf): Danke, Frau Vorsitzende! – Ich ergänze auf die Frage von Frau Radziwill: Wenn nicht alle 12 Berliner Bezirke mitmachen sollten, haben wir ein kleines Problem, das noch gelöst werden muss. Die Bezirke, die sich an diese Vereinbarung halten, bekommen einen besseren Personalschlüssel – 1 : 75 – und sind bei den Personalkosten vermutlich teurer als die Bezirke, die diese Vereinbarung nicht eingehen. Wenn dann weiterhin eine Zumessung über den Median für dieses Produkt erfolgt, dann verzerrt es das Bild. Das muss gelöst werden, ist dann aber auch – wie Herr Puhst gerade sagte – lösbar. Wünschenswert ist aber schon, dass alle 12 Berliner Bezirke hier mitmachen.

 

Staatssekretärin Leuschner ist anfangs darauf eingegangen, dass sich die Sozialämterstrukturen unterschiedlich entwickelt haben. Das ist richtig. Nachdem die Organisationsverfügung in den 90er Jahren von der Senatsverwaltung aufgehoben wurde, hat jeder Bezirk – jede Großstadt – für sich entschieden: Wie optimierte ich die Abläufe? Wie gestalte ich diese Ämterstruktur? – Insofern sind wir unterschiedlich, haben unterschiedliche Zuordnungen. Das machte sich auch daran fest, dass die Grundsicherung im vergangenen Jahr nicht einheitlich im Sozialamt angesiedelt wurde, sondern teilweise im Sozialamt, teilweise im Wohnungsamt. Auch hier muss noch in einigen Bezirken eine Veränderung erfolgen, dass die Grundsicherung den Bürgerinnen und Bürgern überall im Sozialamt angeboten wird.

 

Insofern begrüße ich, dass hier gemeinsam mit den Bezirken und der Senatsverwaltung ein Modell erarbeitet worden ist, ein Modell wie das zukünftige Sozialamt in diesem Jahr 2005 aussehen kann. Ich begrüße es auch außerordentlich, dass hier ein Personalschlüssel gewählt wurde, der auf den ersten Blick überaus günstig erscheint. Aber auch hier muss man noch einmal einen Blick auf die Zahlen, auf die Ausgaben werfen, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern „gehandelt“ werden. Bei der einen gezeigten Folie aus dem Jahr 2003 – die drei Positionen der Eingliederungshilfe insgesamt – ergibt es in der Summe immerhin 813 Millionen €. Diese verausgabte Summe macht es erforderlich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr qualifiziert hinschauen, wie sie mit der Eingliederungshilfe umgehen, wie man es ermöglichen kann, dass die Eingliederungshilfe für den einzelnen Menschen optimal ist, und welche Maßnahmen wirklich sinnvoll und welche überflüssig sind, und ob man diese durch einen anderen Anbieter preiswerter, aber trotzdem mit Qualität bekommen kann. Insofern ist es gut, wenn wir diesen Personalschlüssel so halten können. 813 Millionen € sprechen für sich.

 

Dass ein Controlling eingeführt wird, dass wir versuchen, optimale Daten aufzubereiten, die dann ausgewertet werden können, ist selbstverständlich und schon lange überfällig. Hier sollte man sich auch nicht verschließen.

 

Kurz und gut: Ich hoffe, dass wir sehr bald flächendeckend zur Einführung dieses Modellsozialamtes 2005 in diesem Jahr kommen. Der Abschlussbericht wird demnächst vorgelegt werden, und es werden im Nachgang noch einige Dinge zu bereden sein, um vernünftig miteinander voranzukommen.

 

Frau Vors. Dr. Schulze: Recht herzlichen Dank, Frau Thiemen! – Herr Puhst, bitte!

 

Herr Puhst (SenFin): Ich versuche, keine Dinge zu wiederholen, die Ihnen Herr Klatt aus der Sicht der Sozialverwaltung mitgeteilt hat und die sich mit dem decken, was die Senatsverwaltung für Finanzen deckt und tut.

 

Zu der Frage von Herrn Hoffmann: Nach den Zielen des Ganzen, der verbesserten Steuerung und des Controllings werden Sie die Finanzverwaltung nicht fragen, denn sie hat ein klares und überschaubares Zielsystem. Sie wissen, dass die Sozialausgaben – [Abg. Hoffmann (CDU): Das war nicht meine Frage!] – den größten Block der bezirklichen Ausgaben darstellen und deswegen seit jeher unser besonderes Interesse und unsere Aufmerksamkeit binden. Im Rahmen dieses Interesses und dieser Aufmerksamkeit haben in der letzten Zeit erhebliche Veränderungen stattgefunden.

 

Unsere bisherigen Schwerpunkten waren eindeutig im Bereich der laufenden Hilfen zum Lebensunterhalt als einer der größten Blöcke, die das Sozialamt verwaltet und die von den Bezirken ausgegeben werden. Das vorläufige Ist 2004 im Bereich der Hilfen zum Lebensunterhalt beträgt knapp über 1 Milliarde € – 1 Milliarde und 77 Millionen €.

 

Was ist vereinbart worden? – Wir haben im Rahmen des Fallmanagements – das ist auch des Öfteren hier im Ausschuss berichtet und thematisiert worden – mit den Bezirken Zielvereinbarungen abgeschlossen. Wir haben in dem Zusammenhang ein Controllingverfahren vereinbart, haben Anreize für die Vermittlung von arbeitslosen Sozialhilfeempfängern in Arbeit und damit der Senkung der Sozialausgaben gesetzt. Das alles ist ab 1. Januar 2005 obsolet geworden. Von der 1 Milliarde € werden noch etwa 150 Millionen € übrig bleiben. Das ist die Prognose für das Jahr 2005. Das ist das Geld, von dem wir davon ausgehen, dass der verbliebene Personenkreis nach dem SGB XII von den Sozialämtern erhält.

 

Der größte Block der Sozialhilfe wird im Jahr 2005 rund 1 Milliarde € umfassen. Das sind die Kosten der Unterkunft, die aber für die Sozialämter relativ unerheblich sind, weil sie nicht von denen ausgegeben werden. Die Kosten der Unterkunft werden von den Arbeitsgemeinschaften, die wir gemeinsam mit der Bundesagentur bilden, getragen. Wenn man sich allein diese Zahlen ansieht, wird man feststellen, dass wir eine völlige Veränderung der Sozialhilfemittellandschaft zwischen dem 31. Dezember 2004 und dem 1. Januar 2005 in Berlin haben werden.

 

Was ist der konstante Faktor in der ganzen Geschichte? – Herr Klatt hat es schon ausgeführt. Das ist auch aus unserer Sicht der verbliebene große Block der Hilfen in besonderen Lebenslagen außerhalb der Krankenhilfe. Dieser Ausgabeblock hat aber nicht erst seit dem 1. Januar 2005 unser besonders Augenmerk, sondern wir werkeln schon eine ganze Zeit lang an dem Problem herum, gerade diesen Bereich und hier insbesondere die Eingliederungshilfe einer verbesserten Steuerungsfähigkeit und Transparenz zu unterziehen. Warum tun wir das Ganze? – Um die Dynamik dieses Bereichs anschaulich zu machen: Wir hatten im Jahr 2004, oder wir können auch das Ist 2003 nehmen, da hatten wir Ausgaben von 809 Millionen € in diesem Bereich HbL außerhalb der Krankenhilfe geleistet. Im Jahr 2004 werden es schon 833 Millionen €, und würden wir nach dem Motto: Alles geht so weiter wie bisher – ungesteuert weiter wie bisher machen, würden wir am Ende des bisherigen Finanzplanungszeitraums etwa bei 950 Millionen € landen. Das sind jährlich 5 % Zuwachs. Ich glaube, es ist nicht ungerechtfertigt, von einem solchen Zuwachs von Jahr zu Jahr auszugehen. In der Finanzplanung selbst sind für das Jahr 2007 noch 789 Millionen € enthalten, d. h., dazwischen klafft eine Lücke von 160 Millionen €. – Das erst einmal als Rahmendaten, warum dieser Bereich tatsächlich ausgesprochen interessant ist, nicht erst seit kurzem, sondern schon seit Jahren danach schreit, einem Controlling unterzogen zu werden.

 


Anhand dieser Zahlen ist es nachvollziehbar, dass im Rahmen des Modellsozialamts der Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen ein besonderer Schwerpunkt geworden ist. Wir sind im Moment auf einem guten Weg, hier eine Verbesserung der Datenlage auf der einen Seite und der Steuerungsinstrumente, die diese Daten brauchen, auf der anderen Seite zu erreichen. Ob mich das im Moment zufrieden stellt, kann ich nicht uneingeschränkt bejahen, weil, so gut Hartz für den Landeshaushalt ist und so wichtig die Entlastungen sind, die wir durch das Inkrafttreten des SGB II insgesamt für den Haushalt haben, so hat es uns doch ein Stück weit in unseren Steuerungsbemühungen zumindest zeitlich zurückgeworfen, weil das letzte Jahr von den Umsetzungen und den Schaffungen der Voraussetzungen geprägt war, die uns Hartz IV abverlangt hat, also den Organisationsprozess in den Sozialämtern, den Aufbau der Arbeitsgemeinschaft gemeinsam mit der Bundesagentur. Das Ganze hat in erheblichem Maße Ressourcen und Aufmerksamkeit gebunden. Wäre das nicht passiert, wäre man im HbL-Bereich in der Zwischenzeit etwas weiter. – Ich nehme noch ein anderes Beispiel außerhalb des Landes Berlin, um Transparenz in den Sozialhaushalt für HbL zu holen und die Daten in die Kosten- und Leistungsrechnung zu überführen. Es gibt für den Bereich der entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen und der Hilfe zur Pflege in der Zwischenzeit einen sehr differenzierten Transferproduktkatalog. Um die Daten aus dem PROSOZ-Verfahren 1:1 in die Kosten- und Leistungsrechnungen zu überführen, wären programmtechnische Anforderungen an das PROSOZ-Verfahren erforderlich gewesen. Aber auch das PROSOZ-Institut Herten war im vergangenen Jahr zu nichts anderem in der Lage, als A2LL vorzubereiten und konnte die Voraussetzungen für die datentechnische Umsetzung nicht schaffen. Das ist ein zweiter Punkt, warum wir zeitlich in Verzug geraten sind und uns das Ganze deshalb nicht zufrieden stellen kann.

 

Unabhängig davon sind wir jetzt auf einem guten Weg. Wir sind auf dem Weg, die Datenbasis zu verbessern. Wir sind auf dem Weg, mit den Bezirken auf der Basis von freiwilligen Vereinbarungen einerseits Transparenz zu schaffen und auf der anderen Seite Steuerungspotentiale zu nutzen.

 

Steuerungspotentiale – das ist das Thema Zielvereinbarungen. Das Thema Zielvereinbarungen behandeln wir in enger Zusammenarbeit mit der Sozialverwaltung und den Bezirken. Es ist konkret die Frage hinsichtlich der Finanzierung des erhöhten Personaleinsatzes gestellt worden. Es liegt auf der Hand, dass eine verbesserte Steuerung und ein Fallmanagement einen höheren Personaleinsatz erfordern, als eine Akte zu verwalten. Das wissen wir aus dem Bereich Hilfen zum Lebensunterhalt und des Fallmanagements, und wir setzen voraus, dass das im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen auch richtig ist. Ob der Fallschlüssel 1:75 der richtige oder der falsche ist, ob das 1:70 oder 1:85 lauten müsste, kann Ihnen in Anbetracht der Tatsache, dass es hierzu bundesweit keine Erfahrungen gibt, keiner beantworten. – Es gibt eine Setzung und eine Vereinbarung über diese Zielvereinbarung von 1:75. Es ist erst einmal richtig, damit zu beginnen und mit diesem Personalschlüssel Erfahrungen zu sammeln. Dass man das dann zu einem späteren Zeitpunkt, wenn man bessere Erfahrungen hat, korrigieren und anpassen kann, liegt auf der Hand; nur, wenn man nicht anfängt, wird man diese Erfahrung auch nie machen können.

 

Zur Finanzierung: Ich hatte Ihnen dargestellt, dass wir es, wenn im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen außerhalb der Krankenhilfe nichts passiert, mit jährlichen Steigerungsraten von etwa 14 Millionen € zu tun haben. Wenn man sich ansieht, wie die Sozialämter gegenwärtig in den Bereichen, in denen die HbL verwaltet und ausgegeben werden, personell ausgestattet sind, stellen wir auf der Grundlage der Daten der Kosten- und Leistungsrechnung fest, dass es sich um etwa 102 Stellen handeln dürfte. Um den Fallschlüssel von 1:75 zu erreichen, wären etwas über 50 Stellen erforderlich. Der Entwurf der Zielvereinbarungen, wie wir ihn mit den Bezirken verhandeln, sieht vor, dass ein Viertel dieses Personalbedarfs von den Bezirken selber zu decken ist und ihnen 75 % des Personalbedarfs zusätzlich finanziert werden. Das bedeutet eine zusätzliche Finanzierung in der Größenordnung von 1,5 bis 2 Millionen €. Das ist etwa der Gesamtwert, der erforderlich ist, der zusätzlich finanziert werden muss, um den Personalschlüssel von 1:75 zu finanzieren. Wenn man das dem Einsparpotential gegenüberstellt, wenn man davon ausgeht, ein Fallmanager könne
– Frau Dr. Leuschner hat die Prozentzahlen genannt – die Fallangaben durchschnittlich um 1 % in diesem Jahr und 2 % im nächsten Jahr senken, dann sehen Sie, dass die Schaffung der Voraussetzung in einem mehr als angemessenen Verhältnis zu dem steht, was an Wirkung über das Fallmanagement und über den Abschluss der Zielvereinbarungen zu erzielen ist.

 

Ich möchte noch auf einen letzten Punkt eingehen: Sie haben die Frage gestellt: Was passiert, wenn nicht alle Bezirke abschließen? – Ich glaube nicht, dass man mit der Anwendung unmittelbaren Zwangs erfolgreich sein könnte. Ich glaube aber, dass wir überzeugen müssen und dass wir auch überzeugen können, denn der Abschluss der Zielvereinbarung hat für die Bezirke mehr als den Vorteil, als dass wir ihnen nur zusätzliches Personal für die Sozialämter finanzieren. Es geht letztlich auch darum, dass mit der Zielvereinbarung zugesichert wird, dass wir das Finanzierungsrisiko für den Fallzahlenzuwachs, den wir ziemlich sicher erwarten können, von den Bezirken nehmen. Wir sagen ihnen: Ihr seid dafür verantwortlich, die durchschnittlichen Fallausgaben um 1 bzw. 2 % zu senken, aber das Risiko des Fallzahlenzuwachses nehmen wir von euren Schultern, indem wir das bei der Zuweisung berücksichtigen bzw., wenn es Abweichungen gibt, über eine Basiskorrektur ausgleichen. – Diese Zusage ist eine ganze Menge wert, und damit sollten wir in der Lage sein, die Bezirke zu überzeugen, die Zielvereinbarung mit uns abzuschließen. Wir sollten es in jedem Fall machen, auch unabhängig davon, ob es zum Schluss dann zwölf oder nur zehn sind. Der Einstieg muss jetzt endlich kommen. – Herzlichen Dank!

 

Frau Vors. Dr. Schulze: Recht herzlichen Dank, Herr Puhst! – Wir kommen zur Aussprache. – Frau Radziwill, bitte!

 

Frau Abg. Radziwill (SPD): Vielen Dank, Frau Vorsitzende! – Ich fand gerade die letzten Äußerungen von Herrn Puhst ganz interessant, dass es doch Möglichkeiten gibt, mit Überzeugungskraft alle Bezirke ins Boot zu nehmen. Gerade auch die Zusage, dass das Risiko des zu erwartenden Fallzuwachses dadurch abgenommen wird, ist sicherlich eines der finanziell wichtigsten Überzeugungsargumente, dass alle Bezirke mitmachen werden. Die Zusage oder zumindest die Andeutung, mit dem Personalschlüssel von 1:75, der jetzt im Raum steht, erst einmal zu Beginn Erfahrungen zu sammeln, finde ich in dem Zusammenhang auch sehr positiv, denn wir werden sehr gute qualifizierte Fallmanager brauchen, die einen guten Überblick haben. In der Antwort der Großen Anfrage haben wir auch die Zusage, dass diese Fallmanager eine zusätzliche Hilfe bekommen werden, nämlich, dass das Angebot, das sie anbieten können, durchleuchtet und besser ausgestaltet wird.

 

In diesem Zusammenhang ist es aber auch sinnvoll, dass mit den Trägern eine wesentlich bessere Zusammenarbeit aufgebaut und dass mehr in Richtung Vernetzung und bessere Kommunikation auch von Seiten der Angebotsanbieter organisiert werden müsste. Vielleicht könnten Sie, Frau Leuschner, dazu noch einmal in der Antwortrunde sagen, wie die Zusammenarbeit in diesem Bereich mit den einzelnen Trägern insgesamt gedacht ist. Ich weiß, dass es nicht möglich ist, geschlossene Verbünde zu machen. Es muss offen sein für alle, die ihre Angebote haben, aber trotzdem muss man diese Chance der Umstrukturierung nutzen, hier mit den freien Trägern und den Möglichkeiten von Netzwerken qualitative Verbesserungen und günstigere Angebote anzubieten. Das Ziel ist, zu schauen, dass das Angebot weiterhin qualitativ wertvoll bleibt, dass der Bedarf der Betroffenen gedeckt wird, aber auch, dass wir eine Steuerung haben und in den finanziellen Ausgaben das Ganze in den Griff bekommen.

 

Ich habe eine Frage zu der Arbeitsgruppe, die zusammengestellt worden ist. Es hieß, es gibt dort vier Bezirksvertreter. Ich möchte wissen, ob das auf freiwilliger Basis war oder ob diese Vertreter vom RdB dorthin entsandt worden sind, weil ich das in den Unterlagen nicht gesehen habe.

 

Ich habe nicht gesehen, dass zum Beispiel konkret die Sozialarbeiter gefragt worden sind – vielleicht sind sie ja aus einzelnen Bezirksämtern gefragt worden –, denn das sind Personen, die teilweise direkt mit den Menschen vor Ort arbeiten. Vielleicht könnte man da noch einmal eine Antwort geben.

 

Ziel ist es auf jeden Fall, hier eine wesentlich bessere Steuerung hinzubekommen. Ich finde es gut, dass sehr viel Wert auf das Controlling gelegt wird. Das ist sicherlich eines der wichtigsten Punkte, denn auch im Zusammenhang mit dem Stadtstaatenvergleich, den wir vor zwei Jahren hatten, haben wir kollektiv festgestellt, wie interessant die Datenlage in Berlin ist, um das einmal positiv darzustellen, und wie kreativ man sein kann und dass die Erkenntnis überall vorhanden ist, dass man eine Einheitlichkeit hineinbringen muss und dass das jetzt endlich angepackt werden wird. Das ist mehr als notwendig und absolut wichtig.

 

Frau Vors. Dr. Schulze: Herr Hoffmann, bitte!

 

Abg. Hoffmann (CDU): Ich habe es vorhin schon angedeutet, dass das alles sehr schön theoretisch dargestellt ist. Zur Frage der Ausführung der Finanzierung möchte ich gerne beantragen, dass wir die Finanzströme einmal schriftlich mit den Garantien, die abgegeben werden, aufgezeigt bekommen, was finanziert und was nicht finanziert wird, auf welcher Basis, so dass man dann das dann konkret hat und nicht nachher über irgendetwas redet und sich darauf verlässt, dass es ausgeglichen wird, was nachher nicht passiert. Diese Debatte haben wir ja, und wenn hier immer von Verbesserung gesprochen wird, dann wird von Kostensenkung gesprochen. Wenn von Kostensenkung gesprochen wird, heißt das im konkreten Fall, dass es zu Kürzungen und zu weniger Leistungsgewährung kommen wird und die Frage: Wen muss ich wie beraten, nicht mehr im Vordergrund steht. Wenn das anders ist, dann hätte man im Vortrag einmal darstellen müssen, unter welcher Zielvoraussetzung hier argumentiert wird. Das ist leider nicht passiert. Die ganze Frage des praktischen Ansatzes: Was ist mit der Person, die dann ins Amt kommt, wird die von einer Stelle in die andere gesteckt, wie ist es mit den Personalschlüsseln für die einzelnen Fachbereiche, wie ist es mit der psychosozialen Betreuung in dem Zusammenhang, ist in der Struktur nicht dargestellt worden. Insofern bleiben die inhaltlichen Fragen offen.

 

Das Thema Grundsicherung: Da müssen die Leute ins Sozialamt gehen. Die älteren Herrschaften gehen nicht so gerne ins Sozialamt. Das war damals schon die Debatte. Insofern stellt sich immer die Frage: Wo bringt man so etwas unter? Mit welchem Ziel macht man das? – Auch das ist hier leider nicht dargestellt worden.

 

Dass bestimmte technische Voraussetzungen geschaffen werden, ist eine Selbstverständlichkeit, über die man nicht politisch entscheiden muss, weil das zwingende Notwendigkeiten sind. Die Frage, die man politisch entscheiden kann, ist: Mit welchem Ziel verfolgt man eine Debatte, und wie wird der Grundgedanke in die Praxis umgesetzt? – Insofern sollte es Sie nicht dazu treiben, sich einfach hinzustellen und zu sagen: Es wird schon irgendwie laufen. – Verdi hat sich auch schon ganz klar positioniert und hat einige Frage aufgeworfen. Das Thema hat Frau Radziwill zumindest in einem Stichwort mit der Frage zur Vernetzung der freien Träger angesprochen: Wie wird das organisiert? Was heißt das? Wie ist die Schnittstelle mit dem Jobcenter zu sehen? Wie ist es, wenn jemand zum Jobcenter kommt und da keine Leistung bezieht? – Der wird einfach weggeschickt. Das Problem ist doch: Wie wird den Personen geholfen? – Wir reden hier über Personen, die es schwer haben, weil sie Leistungen brauchen. Wir reden nicht über den Otto Normalverbraucher, der kommt und weiß, wie er sich zurechtfinden und wo er hingehen muss, sondern über Menschen, die Schwierigkeiten haben, überhaupt zu einem Amt zu gehen. Die Frage ist: Wie wird es organisiert, dass sie da, wo sie hinkommen, auch Hilfe bekommen?

 

Dann gibt es noch viele andere Punkte: Die Vernetzung zum Öffentlichen Gesundheitsdienst muss auch sein. – Die ganze Debatte um die Zielvereinbarung ist eine neumodische Geschichte, die immer ganz schick ist. Viel hilfreicher wäre es, wir würden uns ein Aktenraum Zielvereinbarungen sparen und man würde sich auf die Arbeit konzentrieren, die auch im Gesetz relativ deutlich dargelegt ist. Insofern sind aus meiner Sicht die Zielvereinbarungen weniger hilfreich, sonder eher die Koordinierung der einzelnen Leistungsangebote und die Schnittstellen in dem Zusammenhang wesentlich.

 

Frau Vors. Dr. Schulze: Danke schön, Herr Hoffmann! Könnten Sie Ihren Antrag schriftlich vorlegen, dann können wir später darüber abstimmen? – Frau Villbrandt, bitte!

 

Frau Abg. Villbrandt (Grüne): Danke schön, Frau Vorsitzende! – Das Projektmodell Sozialamt 2005 hat seinen Ursprung wie auch viele andere Reformprojekte im Abschlussbericht der Expertenkommission. Staatsaufgabenkritik, das ist bekannt. Im Vordergrund steht die Wiederherstellung der finanzpolitischen Handlungsfähigkeit des Landes. Ohne enormen Druck in diesem Bereich hätte es wahrscheinlich auch keine Bezirksreform und Verwaltungsreform gegeben, und es gäbe wahrscheinlich das Modellsozialamt 2005 oder die Agenda 2006 auch nicht. Aus folgenden Gründen sollte das erwähnt werden: Die Notwendigkeit, Sozialämter zu reformieren, ist schon viel früher erkannt worden. Sie ist von Betroffenen und von Verbänden erkannt und immer wieder zum Thema gemacht worden, weil die zum Teil schrecklichen Zustände in den Sozialämtern weit vor diesen Reformen allgemein bekannt waren: Enorme Wartezeiten, Verschlampen von Akten, enormer Krankenstand von Mitarbeitern, Aggressivität in den Warteräumen, überflüssige Gerichtsverfahren. Alles das ist schon lange vorher bekannt gewesen.

 

Es ist wichtig, bei der Beurteilung bisheriger Reformbemühungen nicht zu vergessen, dass vor allen Dingen finanzielle Gründe der Motor für diese Reformen sind, denn, wenn man das vergisst, droht die Gefahr, dass einige Qualitätsverbesserungen, die wir auch mit dieser Reform erreichen wollen, auf der Strecke bleiben.

 

Wir können nicht ernsthaft über das Modellprojekt Sozialamt 2005 reden, ohne zum Teil noch laufende, umgetaufte oder vergessene Prozesse der Verwaltungsreform zu bedenken. Es ist wichtig zu überlegen, warum sich Prozesse der Verwaltungsreform so schleppend gezeigt und so schwierig entwickelt haben. Wo sind die Ursachen dafür? – Erst, wenn wir diese Hindernisse analysiert haben, wird das Modellsozialamt 2005 überhaupt eine Chance bekommen.

 

Projekte, die jetzt zum Leitprojekt Modellsozialamt 2005 gehören, wie zum Beispiel die einheitlichen Rahmenbedingungen usw., sind richtig, aber einheitliche organisatorische Vorgaben für die Sozialämter waren und sind immer noch ein Ziel der Verwaltungsreform.

 

Die Auswertung der Berliner Sozialämter haben ergeben, dass es große und gravierende Unterschiede zwischen den Bezirken gibt. Dazu gehören Abrechnungen in der Zahl der Hierarchieebenen, Personalausstattung, Vergütungsstruktur sowie des Aufgabenzuschnitts für einzelne Organisationseinheiten in den Ämtern. Mit Inkrafttreten von SGB II und SGB XII kommt es zu großen Veränderungen in der Aufgabenwahrnehmung, und das ist eine Chance für die Verwaltung und für wichtige Veränderungen.

 

Ziel muss insgesamt sein, nicht nur Kosten zu sparen, sondern dass Kranke, Behinderte und pflegebedürftige Menschen eine bessere Unterstützung als bisher erhalten. Das heißt, dass es in Zukunft nicht mehr reichen wird, die materielle Leistungsgewährung sicher zu stellen und nur qualifiziert im Sozialamt zu beraten, sondern notwendig werden kooperative Vorgehensweisen und Stärkung der Selbsthilfe. Deshalb sprechen wir uns auch für die Einführung des Fallmanagements im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen aus, weil wir glauben, dass die wichtig sind. Dafür muss sich aber einiges ändern, um das alles durchzuführen. Es gibt ganz andere Anforderungen an die Mitarbeiter, an die Qualifikation von Mitarbeitern, sie brauchen ein höheres Maß an Wissen und Erfahrungen, Flexibilität und Offenheit.

 

Was noch nötig ist und niemand angesprochen hat, ist, dass man einen neuen Geist in der Verwaltung braucht, um das alles umzusetzen. Ein Geist, der nicht durch diese Haltung geprägt ist: Wir entscheiden hier und sind unangreifbar, alle anderen sind mehr oder weniger Gegner bzw. Störer oder Absahner. – Aus diesem Grund sehen wir die Beantwortung der Großen Anfrage des Senats, welche Rolle die Ergebnisse des Sozialstrukturatlasses beim Modellsozialamt spielen, sehr kritisch. Wir fragen uns, wie diese Aufgaben erfüllt werden sollen, wenn die Raumorientierung keine Rolle spielt. Wie soll im Modellsozialamt 2005 die Rolle einer Angebotskoordination ohne Sozialraumorientierung erfüllt werden, die das Management bei der Auswahl konkreter, bedarfsgerechter und kostengünstiger Hilfeangebote unterstützt? – Die Kollegin der SPD hat gerade über eine Sozialraumorientierung gesprochen. Der Senat vertritt in der Beantwortung die Auffassung, dass ein schwerpunktmäßiger Personaleinsatz von Sozialarbeitern in den sozialen Brennpunkten der Stadt zur Entschärfung der damit verbundenen Probleme beitragen würde. Wenn man das sagt, dann kann man doch nicht zugleich die Raumorientierung ausklammern. – Wir finden auch, dass das, was für den Jugendbereich gilt, auch für die Altenhilfe und den Behindertenbereich gelten muss. Es gehört zu jeder Reform mit Qualitätsmerkmalen, dass man schaut, wo die Kunden sind, in welchem Milieu sie leben, welche Strukturen es in der Stadt gibt, auf die sie zurückgreifen können. Nach unserem Verständnis muss Raumorientierung dabei sein.

 

Die verordneten Reformen lösen bei den Beteiligten häufig Ängste und auch eine Abwehrhaltung aus. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, viel zu unternehmen, damit die Beteiligten für das Vorhaben auch gewonnen werden. Es ist schön, wenn die Senatsverwaltung mit der Gewerkschaft diesbezüglich sehr gut zusammenarbeitet und gemeinsame Veranstaltungen durchführt. Es spricht nichts dagegen, aber wir gehen davon aus, dass die Interessen bzw. Fokussierungen durchaus unterschiedlich sein müssen und dass Senat und Gewerkschaft durchaus unterschiedliche Rollen in diesem Prozess haben müssen.

 

Jetzt komme ich zum Ende: Wir haben zurzeit verschiedene Reformen. Wir haben die noch immer laufende Verwaltungsreform. Wir haben die ÖGD-Reform. Wir haben das Modellsozialamt. Auf allen verschiedenen Stellen wird etwas gemacht, und es gibt Einflüsse aufeinander. Es gibt auch Schnittstellen. Bürgerinnen und Bürger denken aber nicht in diesen Kasten, wie wir das hier behandeln. Für sie ist es relativ egal, ob die Pflege bei Gesundheit oder Soziales angesiedelt ist, ob Frau Staatssekretärin Leuschner das beantwortet oder jemand anders, das interessiert Bürgerinnen und Bürger nicht. Für Bürgerinnen und Bürger ist es wichtig, dass die Versorgung besser ist und dass sie gut behandelt werden. Aus diesem Grund müsste zwischen diesen verschiedenen Projekten intensiv kommuniziert und zusammen gearbeitet werden.

 

Wir denken, dass die Reform auf einem guten Weg ist und dass die verbindlichen Vorgaben, die man zum Teil den Bezirken machen sollte, sehr schwer realisierbar sind, weil die Rechte der Berliner Bezirke in der Verfassung verankert sind. Aber aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass diese Strukturempfehlungen mit vollem Dampf erarbeitet und die Bezirke einbezogen werden. – Danke!

 

Frau Vors. Dr. Schulze: Vielen Dank, Frau Villbrandt! – Herr Lehmann, bitte!

 

Abg. Lehmann (FDP): Danke, Frau Vorsitzende! – Lassen Sie mich aus meiner langjährigen Erfahrung und Arbeit in der Berliner Verwaltung sagen: Ich habe schon viele dieser Berichte kommen und gehen sehen. Ich weiß auch, was in diesem Zeitraum von diesen sehr gut aussehenden Berichten mitunter übrig geblieben ist.

 

Der Begriff Modellsozialamt 2005 ist für mich gerade in diesem Zeitraum etwas unglücklich gewählt. Der ist zu einer Zeit ausgewählt worden, als es noch nicht 2005 war, aber Sozialamtmodell klingt für mich immer so, dass man ein Modell eine Zeit lang durchführen kann, man kann es dann aber auch wieder absetzen. Das führt nicht unbedingt zu einem guten Ergebnis. Man hätte den Namen irgendwie verändern können. – Für die Umsetzung wäre es besser gewesen, wenn man dieses Modell tatsächlich mit dem Inkrafttreten von Hartz IV so umgesetzt hätte. Dadurch, dass man das nicht hat, hat man ein ganzes Jahr verschenkt und teilweise vielleicht auch Mittel nicht so effektiv eingesetzt.

 

Wenn man die Arbeit wirklich effizienter gestalten will, muss man im Land Berlin an eine „heilige Kuh“ herangehen, an die bisher noch keiner so richtig heran wollte. Das ist dann auch die Frage an den Senat, inwieweit man mit klaren Richtlinien dafür Sorge trägt, dass Sozialämter einheitlich arbeiten. – Die „heilige Kuh“ in dem Zusammenhang ist, dass man sich dann wirklich entscheidet, gerade in Bezugnahme auf die Zukunft hinsichtlich der Fusion mit Brandenburg – wenn sie dann noch kommt –, an die Änderung des AZG zu gehen und klar die Position zu bekennen, was man nun eigentlich im Land Berlin möchte. Möchte man den Senat, also das Land Berlin, mehr stärken oder möchte man mehr die Bezirke stärken? – Ich habe dazu meine Meinung, aber politisch konnte man das noch nicht so umsetzen oder keiner hat sich da herangetraut.

 

Was mich auch noch interessiert ist die Tatsache, wie denn die Durchschnittssätze heute in den Ausgaben aussehen. Welche Bezirke geben besonders viel aus, und wo sieht es anders aus?

 

Wo ich mit dem Senat einig bin ist das Ziel, dass die Umstrukturierung der Sozialämter zu einer einheitlichen Struktur führen muss. Das ist völlig unbenommen. Was ich für sehr interessant halte, ist die Frage, gerade in der zweiten Jahreshälfte zu erfahren, welche Kosten durch SGB II und SGB XII tatsächlich eingespart werden konnten und in dem Zusammenhang auch, wie sich das mit den Personalkosten verhält. Wie sieht es mit dem Personalschlüssel im öffentlichen Dienst aus, wenn dort ein kleinerer Personenkreis betreut wird?

 


Wenn ansonsten es durch das Modell Sozialamt wirklich zu einem besseren Fallmanagement kommt, dann ist das an der Stelle ein absoluter Gewinn, nicht nur fachlich, sondern auch politisch. Aber es steht auch in der Beantwortung der Großen Anfrage, das ist für mich einer der Schlüsselsätze:

Auf Grund er Zuständigkeitsverteilung innerhalb des Landes Berlin kann der Senat den Um­struktu­rierungs­prozess in den Bezirken nur begleiten und unterstützen, ohne jedoch über die Möglichkeit des Erlasses bindender Richtlinien zu verfügen. Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Personal und Organisationsangelegenheiten der Bezirke obliegen diesen in alleiniger Verantwortung.

Und da sind wir wieder bei dem Kernthema, nämlich beim Strukturproblem des Landes Berlin wegen dieser ungeklärten Frage, die ich vorhin schon angeführt habe. Somit ist diese freiwillige Zielvereinbarung für mich das Grundproblem.

 

Frau Vors. Dr. Schulze: Besten Dank! – Wir haben eine Fraktionsrunde gemacht. Ich bitte zunächst die Staatssekretärin, auf die Fragen einzugehen! – Bitte schön!

 

Frau StS Dr. Leuschner (SenGesSozV): Danke schön, Frau Vorsitzende! Ich versuche es, in der Reihenfolge der Redebeiträge zu beantworten. – Zu der Frage von Frau Radziwill zur Zusammenarbeit der Träger erinnere ich daran, dass – ich weiß gar nicht, wie viele Träger es auf dem Gebiet gibt – sie als Interessenvertreter die Ligaverbände haben, und wir durchaus über die Ligaverbände schon allein aus fiskalischen Gründen permanent im Gespräch sind, was die Umsetzung der Beschlüsse der Kommission 93 betrifft. Darauf habe ich immer wieder Bezug genommen. Im Übrigen gibt es eine Verabredung, uns noch im Februar mit den Geschäftsführern der Liga genau zu den Zwischenergebnissen zum Modellsozialamt 2005 zu verständigen. Was die Vernetzung von Trägern betrifft, können wir als Verwaltung sicherlich Anregungen geben, aber das ist erst einmal die Aufgabe der Träger. Es gibt auch da keine Interessensgleichheit zwischen den Trägern und uns. In irgendeinem anderen Zusammenhang ist einmal gesagt worden, dass es keine Interessensgleichheit von anderen gibt. Da gibt es logischerweise auch unterschiedliche Interessen und das, was wir durchaus immer befürchten, ist, dass es manchmal zu viel Nähe von den Sachbearbeitern zu ganz konkreten einzelnen Trägern gibt. Es braucht auch eine gewisse Distanz zu den legitimen Interessen der Träger. Nichtsdestotrotz werden wir mit der Liga entsprechende Gespräche führen.

 

Was die Zusammensetzung in den Arbeitsgruppen angeht: Es gibt eine Vielzahl von Arbeitsgruppen, Projektgruppen und Koordinierungsgruppen, in denen natürlich freiwillig Bezirksvertreter sind, freiwillig zumindest erst einmal vom Stadtrat. Wie viel Druck der auf den entsprechenden Sachbearbeiter ausgeübt hat, will und kann ich nicht bewerten. – Wir haben das Lenkungsgremium, in dem vier Bezirksvertreter nach Parteienproporz – wie es in Berlin Sitte ist – sitzen. Auch die haben sich freiwillig dazu bereit erklärt. Wir haben gar keine Möglichkeit, sie dazu zu zwingen, und sie haben das durchaus auch ganz bewusst gemacht.

 

Zum Thema Sozialarbeit kann vielleicht Frau Mittelstaedt noch einmal etwas sagen, weil sich ihre Koordinierungsgruppe sehr tief und breit mit dem Thema beschäftigt hat. – Ich halte das Thema Sozialraumorientierung, das Frau Villbrandt angesprochen hat, für ein wichtiges Thema. Die Auseinandersetzung führen wir im Zusammenhang mit diesem Projekt schon eine ganze Weile: Was kann Sozialraumorientierung, was kann sie nicht und was sollte sie können? – Ich habe mich durchaus einmal ein bisschen damit befasst, was es an Literatur gibt. Nicht ganz umsonst ist Sozialraumorientierung vordergründig in der Jugendhilfe angesiedelt. Das hat etwas damit zu tun, dass im Bereich Soziales die Zielgruppen von Anfang an sozial Bedürftige sind. Das ist nicht eine Bevölkerungsgruppe unabhängig von ihrer sozialen Lage, sondern das sind die sozial Bedürftigen. Es liegt in der Natur der Sache der Sozialämter. Die Bevölkerungsgruppe der Behinderten ist die originäre Zielgruppe in den Sozialämtern. Was allerdings die Räume angeht, Frau Villbrandt, ich habe das schon verstanden, vor Ort aufsuchende Sozialarbeit wird zumindest in vielen, wenn nicht sogar in allen Bezirken, über die Sozialarbeiter organisiert. Ich kann nur immer wieder sagen, weil ich das von meinem ehemaligen Bezirk ziemlich genau weiß, dass es da eine Regionalisierung der Sozialarbeit gibt. Die Sozialarbeiter wissen dort vor Ort, wie die Sozialräume in ihren Bezirken strukturiert sind. Insofern glaube ich nicht, dass dieser Gegensatz so stark ist, wie es in der Beantwortung scheint.

 

Ich möchte gern auf das Image des Sozialamtes eingehen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Sozialamt endlich die Möglichkeit einer Entwicklung geben. Das war ein wesentlicher Aspekt von dem, was wir über dieses Fallmanagement gewollt haben. Wir wissen alle ziemlich leidvoll, dass es in den Berliner Sozialämtern seit vielen Jahren einen permanenten Personalmangel gibt. Das hat viel damit zu tun, dass sich alle mit Händen und Füßen dagegen gesträubt haben, in die Sozialämter zu gehen. Wenn es Möglichkeiten gibt, über die Qualifizierung – und mit einem anderem Klientel, die Bedingungen haben sich ganz objektiv verändert – die Mitarbeiter zu verändern, dann verändert sich auch der von Ihnen genannte Geist. Der ist nicht einfach per Knopfdruck zu verändern. Ich persönlich bin davon überzeugt. Das wird allerdings dauern. Das wird nicht im Jahr 2005 passieren, aber wir geben zumindest die Chance dazu.

 

Noch eine Bemerkung zu den Betroffenen: Wir reden die ganze Zeit über Mitarbeiter, Kosten, Strukturen und die Verwaltungsreform, aber am Ende geht es hier um Betroffene, um Bürgerinnen und Bürger. – Erstens müssen wir mit den Ängsten, die unter Umständen entstehen, umgehen. Auch da braucht es eine gnadenlose Transparenz, dass wir frühzeitig erzählen, auch dafür dient das Gespräch mit den Ligaverbänden, dass wir sagen, was wir vorhaben oder nicht vorhaben. Das SGB XII gibt die Möglichkeit des persönlichen Budgets in die Hand. Alles das, was wir an Steuerungspotentialen machen, ist gleichzeitig auch eine Möglichkeit für Betroffene, sich über das persönliche Budget selber ihre Hilfe zu holen und sehr viel mehr Transparenz. Auch hier machen wir gleichzeitig etwas für die Betroffenen.

 

Herr Lehmann, es tut mir Leid, aber das kommt nun wie das Amen in der Kirche von der FDP. Ich habe schon drei oder vier Mal zu diesem Thema geantwortet: Warum nicht über AZG, warum nicht über eine Gesetzesänderung, warum diese Strukturempfehlung unterhalb einer Gesetzesänderung? – Ich habe jedes Mal gesagt, dass ich ganz persönlich der Meinung bin, wenn es gute Strukturempfehlungen sind, die gemeinsam mit den Bezirken erarbeitet werden, wird die Hürde nicht so groß sein, sie auch gemeinsam umzusetzen. Ich bin keine große Freundin von Gesetzesänderungen. Frau Thiemen hat als Vertreterin des RdB auch gesagt, dass sie das wollen. Ich denke, Frau Thiemen wird in der Beantwortung auch noch einmal etwas dazu sagen. Ich glaube nicht an das Heil von Gesetzesänderungen. Wir sollten es erst einmal so versuchen. Ich bin relativ überzeugt davon, dass es uns gelingt.

 

Frau Vors. Dr. Schulze: Besten Dank! – Frau Thiemen, bitte!

 

Frau BzBm Thiemen (Charlottenburg-Wilmersdorf): Danke schön! – Um die Frage von Frau Radziwill zu beantworten: Der Rat der Bürgermeister hat sich mit dem Modellsozialamt 2005 noch nicht befasst, sondern die Runde der Sozialstadträtinnen und Stadträte hat sich allein organisiert bzw. allein festgestellt, wer in welche Arbeitsgruppe geht, das heißt, das ist auch möglich, ohne dass die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister sich das noch einmal ansieht, um Empfehlungen abzugeben. Beim Vortrag der Staatssekretärin Leuschner ist deutlich geworden, dass hier ein Miteinander versucht wird, ein Modellsozialamt 2005 auf die Beine zu stellen und dass sich beide Seiten auch auf dem Weg mitnehmen und Abstimmungsprozesse einleiten.

 

Herr Hoffmann hatte vermutet, dass das Ganze nur zu einer Kostensenkung, einer Kürzung und einer Leistungsabsenkung führt. Das mag schon sein, aber es kann und wird zum Wohle der Betroffenen sein. Wenn sich die einzelne Mitarbeiterin und der einzelne Mitarbeiter intensiver mit den betroffenen Menschen auseinander setzen kann, dann wird es dazu führen, dass er oder sie eine bessere Beratung durchführt und dass ein optimaleres Ergebnis dabei herauskommt, als es jetzt überhaupt der Fall sein kann. Eine Folge ist auch, dass wir im Land Berlin sparen.

 

Sie haben sich kritisch dazu geäußert, dass die Grundsicherung wieder im Sozialamt ist. Das hat die Änderung oder die Abschaffung des Grundsicherungsgesetzes mit sich gebracht. Die Grundsicherung ist jetzt Teil einer Leistung des Sozialamtes und wird dort ausgezahlt. Die Tatsache, dass wir hier eine Trennung haben, Grundsicherung für erwerbsfähige und für erwerbsunfähige Menschen, wird dazu führen, dass das Wort „Sozialamt“ in der Öffentlichkeit einen ganz anderen Stellenwert bekommen wird als in den vergangenen Jahren oder Jahrzehnten, seit wir das BSHG seit 1968 kennen. Es mag sein, dass wir irgendwann auch einmal dazu kommen, einen anderen Begriff dafür zu finden, um dieses Stigma wegzunehmen, aber das Sozialamt, das wir ab 2005 in der Bundesrepublik Deutschland haben werden, wird nicht mit dem Sozialamt und den Leistungen identisch sein, die in den 80er und 90er Jahren dort erbracht worden sind.

 

Herr Lehmann, Sie hatten für sich entschieden, dass es eine ungeklärte Frage zur Zuständigkeit im Land Berlin gibt. Die Frage ist geklärt. Es mag sein, dass Ihnen die Antwort nicht gefällt, aber es gibt keine Organisationsverfügung der Senatsverwaltung mehr, wie sich die Sozialämter zu strukturieren haben. Das ist wohlweislich aufgelöst worden. Mit dem Hinweis auf Grund der Verwaltungsreform bilden wir Leistungs- und Verantwortungszentren mit Oberbegriffen. Wie es dann darunter aussieht, macht jeder Bezirk für sich allein. Aber hier muss auch gesehen werden: Im Rahmen der Budgetierung, der Produktsummenbetrachtung gibt es und muss es Angleichungen geben, denn jeder Bezirk der schlechter ist als der Median, schaut natürlich: Wie machen es die Bezirke, die besser sind? Kann man Veränderungen vornehmen? Muss man hier bündeln usw.? – Insofern ist das schon vernünftig, gemeinsam zu überlegen, auf welchen Level wir uns einigen. Der Personalschlüssel 1:75 bedeutet auch ein Stück Qualitätssicherung, die hier betrieben wird. Das ist gut. – Das waren die Punkte, die ich mir aufgeschrieben habe. – Danke!

 

Frau Vors. Dr. Schulze: Vielen Dank, Frau Thiemen! – Herr Puhst, bitte!

 

Herr Puhst (SenFin): Ich kann es kurz machen. Zwei Fragen gingen tendenziell eher in meine Richtung. Das eine war die Frage zu den finanziellen Auswirkungen und den Finanzströmen, die mit Hartz IV 2005 gegenüber 2004 verbunden sind. Hier verweise ich Sie auf eine Vorlage, die wir am 21. Oktober 2004 dem Hauptausschuss zur Verfügung gestellt haben, wo es genau um diese Fragestellung ging. Ich kann ankündigen, dass der Hauptausschuss ein permanentes Interesse an aktuellen Informationen hat. Er hat uns damals gebeten, bis Ende Februar neu zu berichten. Wir werden zu Ende Februar einen erneuten Zwischenbericht vorlegen. – [Frau Abg. Jantzen (Grüne): Können Sie die Nummer sagen?] – Die steht hier nicht drauf. Es war ein Bericht, der auf die rote Nummer 1978 D der Sozialverwaltung Bezug nahm. – Das war der eine Punkt.

 

Der zweite Punkt war die Frage, welche Bezirke denn günstig und welche nicht günstig sind. Das ist genau die Frage, die auch uns brennend interessiert, die wir aber im Moment noch nicht beantworten können, die uns auch im Hinblick auf künftige Zuweisungsverfahren interessiert hätte. Wie sind denn nun in den einzelnen Hilfearten die Durchschnittssätze? – Frau Thiemen sprach gerade den Median und anderes an. Diese Instrumente stehen uns noch nicht zur Verfügung. Wir sind aber guter Dinge, dass wir auf dem Weg sind, das für das Jahr 2005 dann auch tatsächlich zu erheben, um dann die Betriebsvergleiche zu machen, die die Bezirke auch haben wollen, um selber zu sehen, wo noch Potential steckt und wo sie günstig und nicht so günstig sind.

 

Frau Vors. Dr. Schulze: Recht herzlichen Dank, Herr Puhst! – Frau Mittelstaedt, Sie sind von der Staatssekretärin gebeten worden, zu dem Gremium der Arbeitsgruppen, zu den Sozialarbeitern und deren Einbindung zu sprechen!

 

Frau Mittelstaedt (SenGesSozV): Ich bin für den Bereich der Strukturempfehlungen zuständig und habe eine Koordinierungsarbeitsgruppe, die mit Bezirksvertretern besetzt ist. Die Vertreterin des Hauptpersonalrates ist gleichzeitig Sozialarbeiterin und hat insofern die Rolle auch sehr kritisch wahrgenommen. Dafür sind wir auch sehr dankbar. Im Ergebnis kann ich Ihnen sagen, dass die Koordinierungsarbeitsgruppe zu dem Schluss gekommen ist, dass wir auch im Modellsozialamt 2005 weiterhin Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter brauchen. Wir werden den Bezirken allerdings empfehlen, die Aufgabenstellungen dieser Berufssparte auf den Bereich zu konzentrieren, den diese Berufssparte von Hause aus mitbringt. Wir haben bei der Recherche zum Thema, wie es im Moment ist, feststellen müssen, dass nicht nur der Sozialdienst in den Bezirken ganz unterschiedlich organisiert ist, sondern dass Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter vielfach im Laufe der Jahre die Jobs der überlasteten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter übernommen haben. Das heißt, wir würden gerne in unserem gesamten Konzept die Aufgaben so gegeneinander abgrenzen, dass insgesamt jeder seine Rolle vor allen Dingen im Fallmanagement wahrnimmt, aber auch Sozialarbeiter mit dem Schwerpunkt in der sozialen Wohnhilfe weiter tätig sein werden, also in der Präventivbetreuung von obdachlosen oder von Wohnraumverlust bedrohten Menschen.

 

Beim Fallmanagement sind wir der festen Überzeugung, dass Fallmanager nicht nur die Menschen sein können, die mit ihrer Ausbildung die nichttechnische Verwaltungslaufbahn eingeschlagen haben, sondern dass das auch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sein können. Das heißt, wir werden im Qualifizierungskonzept entsprechend zweigleisig fahren müssen. Je nachdem, wie der berufliche Werdegang den einen oder anderen Teil des Fallmanagements nicht von Hause aus mitbringt, muss das jetzt zusätzlich qualifiziert werden. Insgesamt wird es auch weiterhin dieses Berufsbild geben müssen, weil es eine ganzheitliche Betreuung sein muss. Gerade bei der Konzentration auf den Personenkreis behinderter Kranker und pflegebedürftiger Menschen geht es auch in Zukunft nicht ohne Sozialarbeiter.

 

Frau Vors. Dr. Schulze: Vielen Dank! – Es gibt weitere Wortmeldungen für eine zweite Fragerunde. – Herr Brinsa!

 

Abg. Brinsa (CDU): Herr Klatt, ich weiß nicht, wie lange Sie in der Verwaltung sind, aber mich hat das Papier, das Sie vorgelegt haben, ein wenig merkwürdig berührt. Man kann sagen: Gott sei Dank ist es ein Papier, dass mit Modellsozialamt 2005 betitelt ist. Es ist ein hochtechnokratisches Papier. Ich möchte die Begriffe, die Sie hier verwandt haben, nicht noch einmal zitieren. Es ist wirklich schrecklich, wenn man dieses Papier liest. Ich werfe auch die Frage auf, ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialämter, die nämlich die Arbeit tatsächlich machen, die hier als so genannte Fallmanager bezeichnet werden – darüber werden sie sich bestimmt freuen –, überhaupt daran mitgewirkt haben. Wir hätten heute gerne jemanden aus dieser Ebene gehabt, der uns dazu etwas gesagt hätte. Ich finde es schlimm. Man kann nämlich aus Ihrem Papier, Herr Klatt, nicht erkennen, dass Sie eine neue Behörde konstruieren und mit Menschen ausfüllen wollen, die für Menschen arbeiten sollen. So hat das die Staatssekretärin vorhin selbst gesagt. Das möchte ich hier kritisch anmerken. Das bedauere ich sehr, und ich hoffe, dass der Rat der Bürgermeister da noch eine Korrektur vornehmen wird, wenn man versucht, dieses umzusetzen, was sie technokratisch formuliert haben. – Danke schön!

 

Frau Vors. Dr. Schulze: Danke schön, Herr Brinsa! – Frau Jantzen, bitte!

 

Frau Abg. Jantzen (Grüne): Kurze PPT-Vorträge haben vielleicht den Nachteil, dass sie stromlinienförmig und modern sind und etwas zu kurz greifen. Ich kann empfehlen, den Zwischenbericht im Netz zu lesen, da stehen ein paar Dinge etwas deutlicher. Ich glaube nicht, dass das den Prozess widerspiegelt, sondern eine Zusammenfassung ist. – Mir sind spontan noch drei, vier Dinge aufgefallen: Dieser Streit, dass die Behörde oder dieser Fachbereich einen neuen Geist bekommen soll, sollte man damit verbinden, ihm einen neuen Namen zu geben. Und was mir am Organigramm besonders aufstößt, ist der Fachbereich 5, „Betreuungsbehörde“. So etwas gehört heutzutage nicht mehr in ein Organigramm eines modernen Bezirksamts und einer bürgerorientierten Verwaltung. Da sollte man selber keine Assoziationen zulassen. – Das war aber nur der eine Teil.

 

Ich möchte noch einmal kurz auf die Sozialraumorientierung zurückkommen. Sie haben Recht, dass die speziell auf Menschen ausgerichteten Hilfen, also wie für Behinderte, erst einmal wenig mit Sozialraumorientierung zu tun haben, sondern mit dem Hilfebedarf dieser Personen. Wenn wir aber die Prinzipien ambulant vor stationär sowohl bei der Behindertenhilfe als auch in der Seniorenbetreuung und Altenhilfe ernst nehmen, dann heißt es schon, dass wir dort eine Planung machen müssen. Das heißt, und es ist auch angedacht – ich habe es im Zwischenbericht zumindest gelesen –: Fallmanagement, Controlling, Angebotsplanung. Da muss schon ein bisschen mehr Sozialraumorientierung und Planung mit in den Geist dieser Fachbereiche hinein. – Was mich wundert – das kann man jetzt aber vielleicht nicht klären –, ist, dass im Fachbereich 4, der den ganzen Bereich Senioren macht, noch nichts ausgeführt ist. Mir scheint auch, dass es dazu noch nicht viele Überlegungen gibt. Das ist mir letztendlich ein bisschen zu dünn.

 

Was ich auch vermisse, ich bin im Projektausschuss zur ÖGD-Reform und zumindest ist mir in den Vorlagen diese Schnittstellenfrage noch nicht mitgeteilt worden – das kommt in einigen Bereichen vor und ist völlig klar –, dass es da Schnittstellen gibt, wo man sich neu überlegen muss, ob man Fachbereiche nach bestimmten Gesetzesbüchern und Paragraphen macht oder ob wir nicht auch überlegen: Was ist zielgruppenorientiert sinnvoll? – Das bezieht sich sowohl auf das neue Jugendamt und die Überlegungen zum Kinder- und Jugendgesundheitsdienst als auch darauf, dass in dem Zwischenbericht stand, wie man mit der Gutachtenstelle in Bezug auf die Eingliederungsleistungen umgeht. Da hätte ich vielleicht noch einmal den Ausblick oder die Zusage, wie die Prozesse und diese Schnittstellenproblematik dann noch in den weiteren Verlauf mit einbezogen werden, damit man jetzt nicht Strukturen schafft und hinterher feststellt: Da waren Schnittstellen, wir hätten das doch anders stricken können.

 

Frau Vors. Dr. Schulze: Danke schön! – Frau Staatssekretärin, bitte!

 

Frau StS Dr. Leuschner (SenGesSozV): Danke, Frau Vorsitzende! – Diese Schnittstellenproblematik ist ganz wichtig. Überall ist es wichtig, die Schnittstellen zu definieren, wenn man bestimmte Projekte erarbeitet. In dem Fall, gerade was die Hilfe in besonderen Lebenslagen betrifft – Sie haben das schon gesagt, Frau Jantzen –, geht es zum Beispiel um die Schlüsselstellung Begutachtung. Die ist im ÖGD angesiedelt. Insofern schreit die Sache danach, dass man sich miteinander verständigt. Nun ist es in Verwaltungen nicht immer selbstverständlich, dass auch Organisationen, die in einem Hause sitzen, immer und permanent miteinander sprechen. In dem Fall kann ich Sie beruhigen. Es gibt enge Kontakte zwischen den zeitlich parallel laufenden Projekten ÖGD-Reform und Modellsozialamt. In irgendeiner Art werden wir sicher noch einmal Gelegenheit haben, hier im Ausschuss über genau diese Schnittstellenproblematik ÖGD – Modellsozialamt miteinander zu sprechen. Insofern ist dieser Einwurf berechtigt, aber ich gehe davon aus, dass wir genau diese Schnittstelle – es gibt übrigens noch ein paar andere Schnittstellen, die außerhalb unserer Verwaltung zu definieren sind – durchaus immer im Auge haben.

 

Frau Vors. Dr. Schulze: Vielen Dank! – Wir sind mit dem Tagesordnungspunkt 2 am Ende und können die Große Anfrage als begründet, beantwortet und besprochen und die Punkte 2 b bis d auch für erledigt erklären.

 

Ich möchte an der Stelle darum bitten, dass wir über den Antrag der CDU-Fraktion, den mir Herr Hoffmann noch vorgelegt hat, gleich abstimmen. Ich lese das einmal vor:

Antrag der CDU-Fraktion:

1.  Der Senat wird gebeten, dem Ausschuss darüber Bericht zu geben, welche Kosten das Projekt Modellsozialamt 2005 bis jetzt verursacht hat und welche Kosten noch einzuplanen sind.

2.  Gleichzeitig wird die Senatsverwaltung gebeten, einen Überblick darüber zu geben, in welcher Höhe Fallkosten (Bezirke) voll durch die Senatsverwaltung für Finanzen abgefedert werden, nach welchen Kriterien der Ausgleich erfolgen soll (Sicherstellung der Qualität) und welche Kosten die Bezirke selbst zu tragen haben (so genannte Steuerungsmöglichkeit).

3.  Wie sollen vor dem Hintergrund des Globalsummenhaushalts die Produktkosten ermittelt werden?

Frau Abg. Jantzen (Grüne): Mir ist dieses Verfahren recht unbekannt, dass wir in einem solchen Tagesordnungspunkt über den Antrag einer Fraktion abstimmen. Deswegen werde ich mich und die ganze Fraktion jetzt nicht an einer Abstimmung beteiligen. Ich möchte jetzt auch nicht die Geschäftsordnung hervorkramen. Das ist mir egal. Die Frage ist, ob sich nicht für Teile der Sachen, die sinnvoll sind, die Verwaltung bereit erklären kann, das zu beantworten, zumindest das, was diesen ersten Teil angeht. Da gibt es ja schon eine rote Nummer, was die Kosten angeht. – Wir werden uns an dieser Abstimmung nicht beteiligen, das ist unüblich.

 

Frau Vors. Dr. Schulze: Ich möchte jetzt keine Geschäftsordnungsdebatte anfangen, aber wir hatten uns vorhin darauf geeinigt, dass Herr Hoffmann das dem Ausschuss schriftlich zur Kenntnis gibt und wir heute darüber abstimmen. Die CDU-Fraktion hat das jetzt gemacht. Das war unsere Verabredung. Damit hätten wir diesen Antrag heute auch behandelt und müssten ihn nicht noch einmal auf die Tagesordnung nehmen, weil er originär zu den Themen gehört, die wir heute behandeln.

 

Abg. Hoffmann (CDU): Frau Vorsitzende, vielleicht kann ich dazu etwas ganz kurz erklären: Es gibt eine Verabredung, die Sie auch kennen müssten, gerade, was auch im Rahmen der Beratung des Haushaltsplanungsentwurfs auf uns zukommt, dass auch die Ausschüsse Berichte anfordern können und dass das nicht immer in der Frage abgestimmt werden muss, dass es hier um Opposition und Regierung geht, sondern das ist eine Anfrage, dass wir einen Bericht zu diesen Fragen bekommen. Darüber kann man befinden. Das ist kein Antrag in der Sache, sondern ein Bericht, den wir erbitten. Es gibt eine Verabredung zwischen allen Ausschussvorsitzenden, und wenn das nicht eingehalten wird, dann funktioniert das nicht.

 

Frau Vors. Dr. Schulze: Jetzt habe ich als Vorsitzende das Wort, und dann bitte ich auch darum, das zu respektieren. – Herr Hoffmann, wenn Ihre Intention jetzt die ist, in Vorbereitung der Haushaltsberatungen einen Bericht im Namen des Ausschusses zu erbitten, dann nehme ich diesen Antrag, so wie Sie ihn vorgelegt haben, nächsten Dienstag, am 8. Februar mit in die Sprecherrunde. – Dann stimmen wir jetzt nicht darüber ab. Ihre Intention vorhin war eine andere. – Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

 

Punkt 3 der Tagesordnung

a) Schreiben SenGesSozV – I E / I E 15 –

    vom 09.11.2004 betr. Anpassung der Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften

    mit dem Ziel, den Bezirken die Erfüllung ihrer Einsparvorgaben zu ermöglichen

    Haupt 2738

 

0376

 

b) Mitteilung – zur Kenntnisnahme –

    Umsetzung einer Zeit- und Zielplanung für die

    Erzielung der Einsparungen bei den Transferausgaben der Bezirke

    Drs 15/3204

   (auf Antrag der Fraktion der Grünen)

0386

 

 

     in Verbindung mit

 

Punkt 4 der Tagesordnung – vorgezogen –

a) Vorlage – zur Kenntnisnahme –

    gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin

    Verordnung über die Ermittlung und Festsetzung von

     Fallausgabendurchschnittssätzen zur Steuerung von

    Ausgaben für Sozialleistungen (Fallausgabendurch-

    schnittssatz-Verordnung – FaDuVO)

    – VO-Nr. 15/75 –

    (auf Antrag der Fraktion der Grünen)

0162

 

 

 

 

b) Vorlage - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64

    Abs. 3 der Verfassung von Berlin

    Erste Verordnung zur Änderung der Fallausgabendurchschnittssatz-Verordnung

    VO-Nr. 15/122

    Drs 15/1930

0255

 

 

 

     in Verbindung mit

 

Punkt 7 der Tagesordnung

Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs

Wie können die Kosten der Sozialhilfe in Berlin dauerhaft gesenkt werden?

(auf Antrag der Fraktion der CDU)

0069

 

 

Siehe Inhaltsprotokoll.

 

Punkt 5 der Tagesordnung

Mitteilung – zur Kenntnisnahme –

Fortführung des Projektes „Ida-Controlling"

und Übertragung auf weitere Themenfelder

Drs 15/61

(auf Antrag der Fraktion der Grünen)

0032

 

 

 

 

Siehe Inhaltprotokoll.

 

Punkt 6 der Tagesordnung

Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs

Modernisierung von PROSOZ/S – Wie geht es weiter mit MOPS?

(auf Antrag der Fraktion der CDU)

0096

 

 

 

 

Abgesetzt.

 

Punkt 8 der Tagesordnung

Verschiedenes

 

 

Siehe Beschlussprotokoll.

 


Senatsverwaltung für Gesundheit,

Soziales und Verbraucherschutz

- I A 41 -

Tel. 9028 (928) 221

 

 

 

 

An die

Vorsitzende des Ausschusses

für Gesundheit, Soziales, Migration

und Verbraucherschutz

des Abgeordnetenhauses von Berlin

 

 

 

 

Antwort

auf die Große Anfrage

der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS des Abgeordnetenhauses von Berlin

vom 23. September 2004

über Modellsozialamt 2005

Drucksache 15/3229

 

 

 

 

1. Welche Ziele verfolgt der Senat mit dem Leitprojekt „Modellsozialamt 2005“ ?

 

Das Projekt „Modellsozialamt 2005“ hat seinen Ursprung im Abschlussbericht der Expertenkommission „Staatsaufgabenkritik“, die im November 2001 ca. 190 Vorschläge zur strukturellen Neugestaltung der Berliner Verwaltung, zu Fragen der verbesserten Steuerung sowie inhaltliche Vorschläge zu einzelnen Politikfeldern vorgelegt hat. Der Senat und die ihn tragende Koalition sahen die Anregungen der Kommission als „eine wichtige Grundlage für das alle Politikfelder umfassende Modernisierungs- und Sanierungsprogramm, das zur Wieder­herstellung der finanzpolitischen Handlungsfähigkeit des Landes notwendig ist.“[1]

 

Mit Beginn der laufenden Legislaturperiode hat der Senat die Verwaltungsmodernisierung neu und auf die Anforderungen der extremen Haushaltsnotlage hin ausgerichtet. Schwerpunkte werden durch eine enge Verzahnung mit der Konsolidierungspolitik des Senats sowie durch die Zielvorgabe einer grundlegenden aufgabenkritischen Reform und Straffung der gesamten Landesverwaltung gesetzt. Ziel ist, die Berliner Verwaltung zu einem positiven Standortfaktor für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung Berlins zu machen.

 

Die Richtlinien der Regierungspolitik sehen bis zum Jahr 2006 einen Abbau des Primärdefizits des Berliner Haushalts in Verbindung mit einer flächendeckenden Neuordnung von Aufgaben und Prozessen der Berliner Verwaltung vor. Darin heißt es:

 

„Die notwendige Ausgabenentlastung des Landes kann nur durch die umfassende und radikale Neuordnung von Aufgabenbestand, Struktur und Prozessen der Berliner Verwaltung erreicht werden. Dabei werden Sanierung und Innovation miteinander verbunden. Die grundlegende Verwaltungsmodernisierung muss als mehrjähriger, bis in die nächsten Legislaturperioden reichender Prozess angelegt sein.“

 

Zur Erreichung dieses politischen Schwerpunktvorhabens hat der Senat am 1. April 2003 einen Masterplan beschlossen, der alle wichtigen politischen Neuordnungsprojekte und –vorhaben enthält, die den öffentlichen Sektor Berlins strukturell verändern. Übergeordnetes Ziel dieser „Neuordnungsagenda 2006“ ist u.a. eine deutlich schnellere, kostengünstigere und an Nutzerinteressen orientierte Bereitstellung der Dienstleistungen im öffentlichen Sektor. Das Projekt „Modellsozialamt 2005“ wurde unter den genannten Zielsetzungen in die Agenda aufgenommen.

 

Unter Berücksichtigung des vorgenannten übergreifenden Modernisierungs- und Sanierungsansatzes verfolgt das Projekt „Modellsozialamt 2005“ folgende Ziele:

 

·         durch Realisierung einheitlicher Rahmenbedingungen die technischen und organisatorischen Grundlagen für eine verbesserte Steuerung der Sozialhilfe zu schaffen

·         Konzepte für eine ziel- und wirkungsorientierte Steuerung im Bereich der sog. Hilfen in besonderen Lebenslagen zu entwickeln und

·         den Aufgabenwandel sowie den notwendigen Umstrukturierungsprozess in den Sozialämtern durch die Erarbeitung von Strukturempfehlungen zu begleiten.

 

 

2. Von welchen Veränderungen und Verbesserungsnotwendigkeiten in den bezirklichen Sozialämtern geht der Senat in seiner Projektplanung aus ?

und

3. Welche Projektschwerpunkte setzt der Senat im Leitprojekt ?

 

Die aus Sicht des Senats erforderlichen Veränderungen und Verbesserungsnotwendigkeiten in den bezirklichen Sozialämtern spiegeln sich in den Zielen des „Modellsozialamtes 2005“ wider:

 

·         Zum einen gilt es, den sehr kostenintensiven Transferbereich der Sozialhilfeausgaben – und insbesondere der sog. Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL) – in Form eines regel­mäßigen Berichtswesens / Fachcontrolling transparent zu gestalten, um dezidiert die Ausgabenschwerpunkte feststellen und künftig in die Haushalts- und Sozialplanung unter Steuerungsgesichtspunkten zielorientiert einbeziehen zu können. Dies setzt voraus, dass die erforderlichen Daten aus den Bezirken vollständig, einheitlich, valide und IT-gestützt zur Verfügung stehen und für Auswertungszwecke nutzbar gemacht werden können.

Der Senat hat deshalb in einem ersten Schritt mit Wirkung vom 06. Dezember 2003 Verwaltungsvorschriften zur Vereinheitlichung des IT-Verfahrensbetriebes in den Sozialämtern erlassen und in der Projektplanung 2004 folgende Teilziele verankert:

a) Erstellung und Publikation von sog. „Eingabeleitfäden“ für HbL-Leistungsfälle
b) Einführung der PROSOZ/S-Version 7.1 (HbL-Funktionalität)
c) Vereinheitlichung der PROSOZ/S-Parameter
d) Qualifikation von rd. 600 bezirklichen Mitarbeiter/innen
e) Datenanalyse (z.B. Vollständigkeits-. Plausibilitätsprüfung)
f) kontinuierliche Verbesserung der Datenqualität an der Datenquelle.

Die Teile a) bis d) sind umgesetzt, erste Daten aus den Bezirken liegen vor, genügen aber noch nicht dem genannten Qualitätsanspruch. Zwar können die Bezirke mit der Version 7.1 nunmehr alle (!) Sozialhilfefälle mit dem IT-Fachverfahren bearbeiten, haben dies aber aufgrund des durch Hartz IV andauernden Umstrukturierungsprozesses noch nicht vollständig umgesetzt. Nach mehrfachem Appell der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz haben die Sozialamtsleiter/innen in ihrer gemeinsamen Sitzung am
30. September 2004 zugesagt, dass alle Leistungsfälle spätestens ab Januar 2005 ausschließlich mit PROSOZ/S bearbeitet werden. Die erforderlichen Maßnahmen zur Auswertung von HbL-Daten sind eingeleitet.[2]

Parallel dazu wurde damit begonnen, ein Fachkonzept für ein HbL-Berichtswesen zu erstellen, das neben den genannten Grunddaten auch (sozial- und/oder fiskalpolitische) Ziele und Indikatoren zur Messung des Grades der Zielerreichung enthalten soll. Da der Senat auf diesem Gebiet bundesweit fachlich und methodisch Neuland betritt und entsprechende Kompetenzen innerhalb der Berliner Verwaltung nicht im erforderlichen Umfang vorhanden sind, wurde im Wege einer bundesweiten und unterhalb des EU-Schwellenwertes liegenden Ausschreibung eine externe Unterstützung gewonnen, die am 12. Oktober 2004 ihre Tätigkeit aufgenommen hat. Die bis dahin im Rahmen des Projektes „Modellsozialamt 2005“ und unter Beteiligung der Bezirke in 2004 erarbeiteten Teilergebnisse sind in einem Zwischenbericht dokumentiert sowie in einem Fach- und Vorgehenskonzept für die Projektplanung 2005 konkretisiert  worden. Damit werden sukzessive die erforderlichen Grundlagen für die Einführung eines Controllingsystems zur Ausgabensteuerung im Sozialhilfebereich der sog. Hilfen in besonderen Lebenslagen geschaffen.

·         In Ergänzung der vorherigen Zielsetzung hält es der Senat für erforderlich, dass sich Berlin in seinem Ausgabenverhalten auch weiterhin extern orientiert und greift damit erneut eine Forderung des Landesgesetzgebers auf, der die Bezirke bereits im Rahmen des Haushaltsstrukturgesetzes 1997 dazu verpflichtet hat, Ausgaben für Sozialleistungen auf Durchschnittssätze zu beschränken. Diese sollen sich an den entsprechenden Durchschnittsleistungen mit Berlin vergleichbarer Gebietskörperschaften (Stadtstaaten, Großstädte, Ballungsgebiete) orientieren, sofern sie unter denen des Landes Berlin liegen.[3]

Berlin nimmt seit einigen Jahren an zwei interkommunalen Kennzahlenvergleichen[4] der
Sozialhilfe teil, konnte aber aufgrund der zuvor beschriebenen schlechten Datenlage insbesondere im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen die erforderliche Benchmarking-Qualität nicht herstellen. Hier wird es durch die IT-Maßnahmen im Projekt zu wesentlichen Verbesserungen kommen, so dass Berlin sich auch an der derzeit anstehenden Ausweitung des Kennzahlenvergleichs der überörtlichen Träger der Sozialhilfe von der stationären auf die ambulante Eingliederungshilfe für behinderte Menschen beteiligen kann. Darüber hinaus hält es der Senat für erforderlich, einen Stadtstaatenvergleich aufzusetzen und die dazu erforderlichen Instrumente zu schaffen.

Beide Vergleichsringe werden seit Jahren durch die Firma con_sens (Hamburg) begleitet, die nicht nur die Pflege und Fortentwicklung von Kennzahlen zur Aufgabe hat, sondern auch die Daten der überörtlichen Träger und Städte (auch als Zeitreihen) vorhält und aus den Benchmarking-Ergebnissen entsprechende Berichte erstellt. Das Aufsetzen eines Stadtstaatenvergleichs auf Basis bereits vorhandener Daten aus 2003 erfordert ein entsprechendes know-how, dass derzeit in der erforderlichen Form von keinem anderen Anbieter vorgehalten wird. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz hat deshalb die genannte Firma u.a. damit beauftragt, für die Zielsetzung des externen Vergleichs einen Projektplan aufzustellen, die bestehenden unterschiedlichen Kennzahlenkataloge der Vergleichsringe für die Stadtstaaten zusammenzuführen, erforderliche neue Kennzahlen zu definieren, die Berliner Datenlage in Hinblick auf die Benchmarkingerfordernisse zu überprüfen sowie eine Datenbank zu erstellen, zu testen und einen Schlussbericht abzufassen. Die Arbeitsergebnisse werden voraussichtlich Anfang 2005 vorliegen.

·         Im Zuge der Stärkung der politisch gewollten Selbstständigkeit der Berliner Bezirke sind die verbindlichen „Grundsätze über die Organisation der Bezirksämter – Abteilung Sozialwesen – (Grds. Org.BASoz) vom 3. März 1987 am 16. Juli 1996 mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden. Einheitliche organisatorische Vorgaben für die Sozialämter gab es seither nur im Rahmen der gesetzlichen Neuregelungen der Verwaltungsreform, ohne jedoch dabei über die Bildung von Leistungs- und Verantwortungszentren (LuV) hinausgehende Details konkret festzulegen. Als Folge dessen kam es zu einer sehr heterogenen Entwicklung der Aufbau- und Ablauforganisation in den bezirklichen Geschäftsbereichen Soziales, die eine vergleichende Bewertung nicht mehr zulässt und auch unter den Aspekten von Transparenz, Effizienz, Effektivität und Bürgerorientierung Verbesserungsmöglichkeiten aufweist. Die federführende Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz hat daher den konkreten Vorschlag der Expertenkommission „Staatsaufgabenkritik“ zur Erarbeitung von Strukturempfehlungen für den organisatorischen Aufbau des „Modellsozialamtes 2005“ aufgegriffen und als festen Bestandteil in das Projekt integriert. Parallel dazu ist der Senat dabei, unter Federführung der Innenverwaltung ein Konzept zur Vereinheitlichung der Ämter- und Abteilungsstrukturen zu entwickeln, das die beispielhaft dargestellte bisherige Heterogenität einer neuen Ausrichtung unterzieht.

In die Erarbeitung von Strukturempfehlungen sind auch die durch „Hartz IV“ bedingten Zuständigkeitsveränderungen in den Sozialämtern mit einzubeziehen.[5] Mit Inkrafttreten des SGB XII zum 01. Januar 2005 kommt es zeitgleich zu einer inhaltlichen Verschiebung der sozialhilferechtlichen Schwerpunktsetzung: die Ausgabenlast des Landes Berlin in der Sozialhilfe wird künftig im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen liegen.

Der Senat sieht diese Umbruchsituation als Chance und Notwendigkeit, in den Sozialämtern die organisatorischen Voraussetzungen für eine adäquate Ausgabensteuerung zu schaffen und gleichzeitig den Dienstleistungscharakter der Verwaltung wieder in den Vordergrund zu stellen. Dazu müssen Instrumente und Rollen beschrieben werden, die organisatorisch von den Bezirken umzusetzen sind. Gleichermaßen gilt es, sich unter Steuerungsgesichts­punkten mit Fragen der Personalausstattung und Qualifizierung auseinander zu setzen.

Im Rahmen des Projektfeldes „Strukturempfehlungen“ wurden im April 2004 folgende Teilziele definiert:

a) Erarbeitung eines Musterorganigramms für das „Modellsozialamt 2005“
b) Erarbeitung einer Musterablauforganisation (Ablauf der Geschäftsprozesse) für ausgewählte Bereiche
c) Erarbeitung von Personalrichtwerten für qualifiziertes Personal und Beschreibung von Kernkompetenzen (Anforderungsprofile)
d) Erarbeitung der Inhalte eines Fallmanagements im Bereich der sog. Hilfen in besonderen Lebenslagen.
 
Daneben müssen Schnittstellen zu anderen Projekten (etwa der Reform des Öffentlichen Gesundheitswesens) beachtet werden.

Die für die Erarbeitung von Strukturempfehlungen zuständige Arbeitsgruppe aus Mitgliedern von SenGesSozV, SenInn, SenFin, vier Bezirken und dem Hauptpersonalrat hat im August 2004 einen Zwischenbericht vorgelegt, der folgenden Sachstand enthält:


Ein erster Entwurf für ein Musterorganigramm ist erstellt, die Arbeitsgruppe empfiehlt den Bezirken, das Sozialamt künftig in 4 Fachbereiche[6] und einen Internen Service zu gliedern und eine Clearingstelle („Bürgerservice Soziales“) einzurichten. Für ausgewählte Bereiche der Leistungsgewährung wurden die Geschäftsprozesse beschrieben, insbesondere für das neu einzurichtende Fallmanagement im Fachbereich 1 (Eingliederungshilfe und Pflege­leistungen). Die Arbeitsgruppe hat hierzu die Rolle, die Aufgaben und erste Qualifizierungserfordernisse künftiger Fallmanager/innen beschrieben und vertritt die Auffassung, dass gerade komplexe Fallkonstellationen, die es in diesem Bereich regelmäßig gibt, einer konkreten Steuerung bedürfen.

Mit der Schaffung der Grundlagen der HbL-Steuerung soll es im „Modellsozialamt 2005“ auch die neue Rolle einer Angebotskoordination geben, die das Fallmanagement bei der Auswahl konkreter, bedarfsgerechter und kostengünstiger Hilfeangebote unterstützt und dazu ein Netzwerk von Dienstleistungsangeboten schafft und pflegt. Daneben wird vorgeschlagen, ein Bereichscontrolling einzurichten, das sachgebietsübergreifend die Ausgabenentwicklung im Sozialamt im Auge behält und erforderliche Maßnahmen rechtzeitig einleitet. Die Rolle des/der Controller/in kann erst beschrieben werden, wenn die Zielbildung für die HbL-Steuerung (siehe oben) abgeschlossen ist.

Zu den Personalrichtwerten liegt ebenfalls ein erster Entwurf vor, der u.a. eine Schlüsselzahl von 1:75 für das Fallmanagement vorsieht. Die Abstimmung auf Senatsebene unter dem Gesichtspunkt der Finanzierbarkeit findet zur Zeit statt.

Als eine weitere Schwerpunktsetzung wurde der Entwurf eines Anforderungsprofils für Fallmanager/innen erstellt, da die inhaltliche Beschreibung der Rolle Grundlage für die spätere Besoldungs-/Vergütungshöhe ist. Daneben wurden erste Überlegungen zur Rolle der Sozialen Dienste im „Modellsozialamt 2005“  sowie ein Lösungsentwurf für die noch ausstehende organisatorische Anbindung des jetzigen Bereichs der „Sozialen Wohnhilfe“, der schwerpunktmäßig wohnungslose Menschen betreut, erarbeitet. Anfang 2005 wird für das abgeschlossene Projektjahr 2004 ein Ergebnisbericht vorgelegt werden, der – in noch sehr grober Körnung – Strukturempfehlungen für die Sozialämter enthält.

 

4. Welche Rolle spielen dabei die Ergebnisse des Sozialstrukturatlasses ?

 

Der Sozialstrukturatlas Berlin 2003 stellt in Kapitel 2 die immer mehr in den Vordergrund rückende sozial(klein)räumigen Planungsansätze im Gesundheits- und Sozialbereich dar und weist insbesondere darauf hin, dass Sozialraum und Planung im Bereich der Jugendhilfe untrennbar miteinander verbunden sind. Ob und in welcher Weise dieser Ansatz auch auf die Sozialhilfeplanung übertragen werden sollte, ist nicht Gegenstand des „Modellsozialamtes 2005“. Das Projekt verfolgt ausschließlich das Ziel der Neuorganisation der Sozialämter und die Einführung von Rollen und Instrumenten für ein Fachcontrolling der Hilfen in besonderen Lebenslagen. Dafür sind andere „Leitlinien“ zu entwickeln als die der „Sozialraumorientierung“, sozialräumliche Bezüge spielen für die HbL-Steuerung eine untergeordnete Rolle. Dies ergibt sich schon aus dem BSHG, wonach für die genannten Hilfearten grundsätzlich der überörtliche Träger der Sozialhilfe zuständig ist. Die Mehrheit der Bundesländer hat sich seit Jahren für eine zentralisierte, die wirtschaftliche Leistungserbringung unterstützende, Aufgabenwahrnehmung ausgesprochen (z.B. durch Landeswohlfahrtsverbände). Diese Regelung entfällt auch mit Inkrafttreten des SGB XII nicht und macht deutlich, dass sozialräumliche Strategien bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen von untergeordneter Bedeutung sind. Das „Modellsozialamt 2005“ sieht daher im Prinzip der Sozialraumorientierung keine zielführende Leitlinie für die Steuerung, Organisation und Controlling des überörtlichen Trägers.[7]

 

Unabhängig davon vertritt der Senat die Auffassung, dass ein schwerpunktmäßiger Personaleinsatz von Sozialarbeiter/innen in den sozialen Brennpunkten der Stadt wesentlich zur Entschärfung der damit verbundenen Problemstellungen beiträgt. Soweit der Organisationsbereich der Sozialämter betroffen ist, wird der vorgenannte Ergebnisbericht 2004 zu den Strukturempfehlungen auch entsprechende Aussagen enthalten.

 

 

5. Welche Auswirkungen haben die neuen Sozialleistungsgesetze SGB II und SGB XII auf die künftigen Strukturen der bezirklichen Sozialämter ? und

6. Wie spiegeln sich diese Auswirkungen in der Projektplanung des Senats wider ?

 

Im Zuge der Einführung der genannten beiden Sozialleistungsgesetze wird hinsichtlich der Gewährung von Leistungen für den Lebensunterhalt ein erheblicher Anteil der erwerbsfähigen Leitungsberechtigen und ihrer Haushaltsangehörigen in die Zuständigkeit des SGB II und somit in die gegründeten Arbeitsgemeinschaften wechseln. Infolgedessen wird der Schwerpunkt in den bezirklichen Sozialämtern in Zukunft für einen quantitativ deutlich kleineren Personenkreis in der Leistungserbringung auf der Grundlage des SGB XII liegen. Dies sind in erster Linie Leistungen an Menschen, die voll erwerbsgemindert, im Rentenalter, behindert oder pflegebedürftig sind oder besondere soziale Schwierigkeiten haben. Zu den Leistungen werden Geldleistungen ebenso wie Dienstleistungen (Beratung und Betreuung) gehören. Die zielgruppenorientierten Erfordernisse werden sich in der neuen Organisationsstruktur der Sozialämter ebenso wiederfinden wie eine Fallsteuerung der zum Teil sehr kostenintensiven Leistungen über die Einführung des oben genannten Fallmanagements.

 

Darüber hinaus werden Teile der Aufgaben des Kommunalen Trägers nach dem SGB II (hier insbesondere § 16 Abs. 2 Satz 2 Nrn. 1 – 4 SGB II) den bezirklichen Sozialämtern obliegen, weil diese dem Land Berlin gemäß Rahmenvereinbarung mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit vom 26. August 2004 nicht auf die zu gründenden Arbeitsgemeinschaften übertragen wurden. Diese Leistungen sollen im Land Berlin in den bestehenden Strukturen fallweise erbracht werden und werden in der Organisationsstruktur des Modellsozialamtes 2005 Berücksichtigung finden, soweit sie durch den Bereich Soziales als Kommunaler Träger im Sinne des SGB II zu erbringen sind.

 

 

7. Welchen Zeit- und Maßnahmeplan sieht der Senat für das Projekt vor und wie wird der Senat sicherstellen, dass dieser Zeit- und Maßnahmeplan eingehalten wird ?

 

Für die im Rahmen des Projektes in 2004 einzuleitenden Maßnahmen wurde ein Zeit- und Maßnahmeplan erstellt, der in seinen wesentlichen Schwerpunkten überwiegend termin- und inhaltsgenau umgesetzt wurde. Die Eckpunkte der jeweils erzielten Arbeitsergeb­nisse sind in der Beantwortung dieser Anfrage genannt.

 

Das Projekt „Modellsozialamt 2005“ wird sich im kommenden Jahr auf die „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach SGB XII“ konzentrieren, um die in 2004 erarbeiteten Konzepte und Empfehlungen in dem Bereich gemeinsam mit den Bezirken in die Praxis umzusetzen, der die Hauptausgabenlast des bezirklichen Transferhaushalts beinhaltet. Die Kernelemente der Zeit- und Maßnahmeplanung 2005 sind als Anlage beigefügt. Zur Sicherstellung der Einhaltung auch dieses Planes wird die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz die bisher im Projekt angesiedelten personellen Ressourcen beibehalten und bei entsprechendem Bedarf – wie auch im vergangenen Jahr – durch externe Firmen punktuell verstärken. Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel werden rechtzeitig beantragt werden, eine inhaltliche Konkretisierung wird bis Anfang 2005 vorliegen.

 

 

8. Wie bezieht der Senat die Bezirke in das Leitprojekt ein ? Sind Modellprojekte oder eine flächendeckende Umsetzung geplant ?

und

9. Wie und wann soll aus Sicht des Senats die Umsetzung der Projektergebnisse gemeinsam mit den Bezirken erfolgen ?

 

Der Senat beteiligt die Bezirke in allen Arbeitsgruppen des Projektes als gleichberechtigte Partner. Die fachlich und politisch verantwortlichen Leitungskräfte der Bezirke werden regelmäßig über die Projektergebnisse informiert, eine Intranetdarstellung ist innerhalb der Berliner Verwaltung unter http://www.sengsv.verwalt-berlin.de/projekte/modellsozialamt/

für jeden zugänglich. Darüber hinaus haben die Bezirke – Geschäftsbereiche Soziales - auf Bitten der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz Projekt­verantwortliche benannt, die den Projektfortschritt innerhalb ihres Amtes transportieren, aber auch Anregungen und Kritik aufzeigen sollen. Die konstituierende Sitzung dieses Gremiums fand am 01. Oktober 2004 statt, eine Folgeveranstaltung ist für Anfang 2005 geplant.

 

Auf Anregung der Gewerkschaft Ver.di fand am 22. Oktober 2004 eine ganztägige Fachkonferenz für die Beschäftigten in den Berliner Sozialämtern zum Projekt statt, die insbesondere den Schwerpunkten „Soziale Dienste“, „Fallmanagement“, „Personal“ und „Controlling“ gewidmet war. Aufgrund des starken Interesses wird es auch hier voraussichtlich Anfang 2005 eine Folgeveranstaltung geben.

 

Der Senat geht davon aus, dass die Bezirke die im Rahmen des Projektes erreichten und abgestimmten Teilziele im nächsten Jahr sukzessive in die Praxis umsetzen, soweit die dafür erforderlichen Bedingungen – etwa im Bereich der Personalausstattung und Qualifizierung – konkretisiert vorliegen. Zur Umsetzung der im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Projekt erarbeiteten Maßnahmen und Rahmenbedingungen wurde der Entwurf einer Zielvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz sowie der Senatsverwaltung für Finanzen und den Bezirken – Geschäftsbereich Soziales – erstellt, der neben der Festlegung der Finanzierung personeller Mehrausgaben auch die bezirklichen Pflichten zur Ausgabensteuerung konkret benennt. Der Entwurf befindet sich derzeit in der inhaltlichen Abstimmung und sollte bis Ende Januar 2005 von allen Bezirksämtern unterzeichnet werden, um die weitere Projektrealisierung nicht zu gefährden.

 

Die Umsetzung der wesentlichsten Projektergebnisse für den Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen soll in den Bezirken bis zum 31. Dezember 2005 abgeschlossen sein, wobei es hier – über die Inhalte der Zielvereinbarung hinaus - auch auf die Akzeptanz und das Engagement bezirklicher Leitungskräfte, Mitarbeiter/innen und Personalvertretungen ankommt. Aufgrund der Zuständig­keitsverteilung innerhalb des Landes Berlin kann der Senat den Umstrukturierungsprozess in den Bezirken nur begleiten und unterstützen ohne jedoch über die Möglichkeit des Erlasses bindender Richtlinien zu verfügen. Entscheidungen im Zusammenhang mit Personal- und Organisationsangelegenheiten der Bezirke obliegen diesen in alleiniger Verantwortung.

 


 

10. Wie stellt der Senat die Einbeziehung der Beschäftigtenvertretungen in den Umstrukturierungsprozess sicher ?

 

Im Rahmen des Projektes „Modellsozialamt 2005“ sind die Beschäftigtenvertretungen der Bezirke von Anfang an einbezogen und über den Hauptpersonalrat in den relevanten Projektgremien vertreten.

 

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz hat zudem die örtlichen Personalräte/innen in einer Sondersitzung am 06. April 2004 über die Projektinhalte und
–planung informiert. Auf die vorgenannte Gewerkschaftsveranstaltung und Intranetdarstellung wird verwiesen.

 

Das Land Berlin als Kommunaler Träger der Leistungen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II stellt den nach § 44b SGB II zu bildenden Arbeitsgemeinschaften (ArGen) für die Durchführung seiner Aufgaben Personal zur Verfügung. Das Verfahren hierfür ist in einer Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit (RD BB) über „die Dienstleistungserbringung durch die Bundesagentur für Arbeit an die ArGen und die Umsetzung des Personals der Bezirke von Berlin in die Arbeitsgemeinschaften...“ vom 08. Oktober 2004 geregelt, die von der Senatsverwaltung für Inneres verhandelt und ressortübergreifend abgestimmt wurde. Danach ist die Einbindung des Personalrats über die Dienstleistungserbringung und die Umsetzung des bezirklichen Personals ausdrücklich vorgesehen.

 

Berlin, den 5. Januar 2005

 

Dr. Heidi K n a k e-W e r n e r

....................................................

Senatorin für Gesundheit,

Soziales und Verbraucherschutz

 


SenGesSozV

I A 41

Zeit- und Maßnahmeplan 2005 für das Leitprojekt „Modellsozialamt 2005

 

Aufgaben

Jan 05

Feb 05

März 05

April 05

Mai 05

Juni 05

Juli 05

Aug 05

Sept 05

Okt 05

Nov 05

Dez 05

Strukturempfehlungen „Modellsozialamt“

1.        Erarbeitung des Abschlussberichtes 2004 für „Strukturempfehlungen zum Modellsozialamt 2005“

 

 

RdB-Vorlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fallmanagement in der Eingliederungshilfe nach SGB XII / Fachcontrolling

2.        Abschluss einer Zielvereinbarung mit den Bezirken und SenFin über die Einführung eines Fallmanagements in der Eingliederungshilfe nach SGB XII; Erarbeitung eines Abrechnungsmodells für Personalmehrausgaben

Abschluss Zielverein­barung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.        Erstellung eines Anforderungsprofils nebst grundlegender Aufgabenbeschreibung; Erstellung und Umsetzung eines Qualifizierungskonzeptes für Fallmanager/innen in der Eingliederungshilfe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundschulung durchgeführt

4.        Erstellung und Umsetzung eines Konzeptes „Gesamtplan Eingliederungshilfe“ incl. Definition von Erfolgskennziffern und Ziel- und Wirkungsindikatoren; IT-Realisierung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.        Entwicklung und Umsetzung weiterer Instrumente zur Steuerung der Eingliederungshilfe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6.        Erarbeitung eines Leitfadens „Steuerung der Eingliederungshilfe; Definition des Geschäftsprozesses, der Rollen und Aufgaben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7.        Definition und Umsetzung der Datenanforderungen für ein Fachcontrolling „Eingliederungshilfe“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fachstatistik „Eingliederungshilfe“

8.        Definition und Umsetzung der Datenanforderungen an eine unterjährige Fachstatistik „Eingliederungshilfe“ incl. Erstellung eines ersten Berichtsentwurfs

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kennzahlenvergleich „Eingliederungshilfe“ mit den Stadtstaaten

9.        Realisierung eines Kennzahlenvergleichs mit Hamburg und Bremen für die Eingliederungshilfe auf Datenbasis 2004; Erstellung eines Berichts

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bericht

 

Ausschuss-Kennung : GesSozMiVergcxzqsq

 

Ausschuss-Kennung : GesSozMiVergcxzqsq

 



[1] vgl. Senatsbeschluss 202/02 vom 20. April 2002

[2] Für die Auswertung von Daten der Hilfe zum Lebensunterhalt gibt es bereits Instrumente, die auch nach Inkrafttreten des SGB XII zum 01. Januar 2005 angewendet werden.

 

[3] In Umsetzung des gesetzlichen Auftrages aus Art. III des Haushaltsstrukturgesetzes 1997 vom 12. März 1997 (GVBl. S. 69)  wurde die Fallausgabendurchschnittssatz-Verordnung vom 26. September 2002 (GVBl. S. 310) geschaffen.

 

[4] Benchmarking der überörtlichen Sozialhilfeträger und Benchmarking der 16 großen Großstädte Deutschlands; bis dato war der inhaltliche Schwerpunkt der beiden Kennzahlenvergleiche unterschiedlich. Mit Inkrafttreten des SGB XII sind aber beide Vergleichsringe (unter jeweiliger Beteiligung der Stadtstaaten) daran interessiert, Kennzahlen überwiegend im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen zu erheben.

[5] Nach Schätzung des Senats werden rund 90 % der bisher von den Sozialämtern betreuten Empfänger/innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt ab 01. Januar 2005 von den Agenturen für Arbeit auf der Rechtsgrundlage des SGB II betreut werden.

[6] Fachbereich 1 = Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen; Fachbereich 2 = Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung nach SGB XII, Leistungen nach AsylbLG; Fachbereich 3 = „Senioren“; Fachbereich 4 = Betreuungsbehörde.

[7] Lt. AG-BSHG bzw. AG-SGB XII ist das Land Berlin örtlicher und überörtlicher Träger der Sozialhilfe zugleich, wobei die Grundsatzangelegenheiten von der Hauptverwaltung und Einzelangelegenheiten der Sozialhilfegewährung von den Bezirken wahrgenommen werden (vgl. Allg. Zuständigkeitskatalog zu § 4 Abs. 1 Satz 1 AZG)