Punkt 1 der Tagesordnung

Aktuelle Viertelstunde

 

 

Abg. Lehmann (FDP) erkundigt sich, warum laut Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände zw. 2003 und 2004 40 % der zur Verfügung stehenden Kassenmittel für die therapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen an Schulen und Kitas weniger abgerufen worden seien. Was sei das Ergebnis der diesbezüglichen Senatsumfrage bei den Bezirken?

 

Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) antwortet, bisher hätten erst drei Bezirke geantwortet. Aus diesen Antworten lasse sich die Aussage des Vertreters der Krankenkassenverbände nicht bestätigen.

 

Abg. Lehmann (FDP) fragt nach, ob in diesen drei Bezirken alle Therapeutenstellen besetzt gewesen seien.

 

Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) bemerkt, mit den abgefragten Daten sei dies nicht zu beantworten. Wenn die Gelder eingesetzt worden seien, sei anzunehmen, dass auch die Stellen besetzt seien.

 

Frau Abg. Sarantis-Aridas (SPD) möchte wissen, ob Pressemeldungen zuträfen, dass nicht die BVG, sondern City-Funk die Regieleistungen im Rahmen des TELLUS-Projektes übernehme. Wenn ja, warum? Wie weit sei die Ausschreibung der Fahrleistungen für die Fuhrunternehmen?

 

Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) erläutert, dass die Geschäftsbesorgung für den Telebus nach wie vor die BVG innehabe. In der Rahmenvereinbarung sei festgelegt, dass sich die BVG für bestimmte Aufgaben auch Dritter bedienen könne. Im Laufe der Verhandlungen habe sich gezeigt, dass es eine gute Möglichkeit gebe, über das europaweit agierende Projekt TELLUS Dritte für Regieleistungen einzusetzen. Darüber sei – entgegen der Pressemeldungen – erst am heutigen Tag verhandelt worden. Die Partner SenGesSozV, SenStadt, BVG und City-Funk hätten sich über das Projekt weitgehend geeinigt. SenGesSozV gehe davon aus, dass der Vertrag in der kommenden Woche abgeschlossen werde, so dass zum 1. Juli 2005 die enge Verzahnung von Telebus und ÖPNV bewerkstelligt werden könne.

 

Die Fahrleistungen seien bereits im Dezember 2004 ausgeschrieben worden. Es gebe keinen Einspruch gegen die Ausschreibung. Die Ausschreibungsfrist sei am heutigen Tag abgelaufen, nun würden die Angebote gesichtet. SenGesSozV gehe davon aus, dass die Fuhrleistungen wie geplant zum 1. Juli gesichert seien.


Frau Abg. Sarantis-Aridas (SPD) interessiert, welche Vorteile sich der Senat von der Einbeziehung in das TELLUS-Projekt verspreche.

 

Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) antwortet, dadurch solle die geplante enge Verzahnung von Telebus mit ÖPNV und Taxigewerbe realisiert werden. Durch das TELLUS-Projekt gebe es die Möglichkeit, Bedarfsverkehre auf Abruf zu organisieren. SenGesSozV gehe davon aus, das Projekt mit dem zur Verfügung stehenden Mitteln realisieren zu können.

 

Abg. Schmidt (CDU) fragt nach, ob es also eine verbindliche Absprache zw. BVG und City-Funk über die Übernahme der Regieleistungen gebe.

 

Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) bejaht.

 

Abg. Schmidt (CDU) erkundigt sich, ob die Senatorin von ihrer Meinung, dass die BVG die Übernahme der Telebusleistungen alleine bewerkstelligen könne, abgekommen sei.

 

Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) verneint. Sie – Rednerin – habe deutlich gemacht, dass vier Partner das Projekt künftig trügen und unterschiedliche Aufgaben wahrnähmen. Die BVG werde daran ihren Anteil haben, möglicherweise nicht in dem Umfang, wie ursprünglich von SenGesSozV gewünscht. Die wichtige Aufgabe, die Verzahnung mit dem ÖPNV, werde nach wie vor von der BVG geleistet. Damit werde das Ziel der Umstrukturierung – die Integration des Sonderfahrdienstes in den ÖPNV – garantiert.

 

Frau Abg. Simon (PDS) interessiert, wie SenGesSozV, obwohl nicht unmittelbar verantwortlich, das Vorgehen der City BKK im Streit mit den Pflegediensten um neue Verträge mit schlechteren Bedingungen hinsichtlich des Sicherstellungsauftrags einer qualifizierten Gesundheitsversorgung bewerte. Wie verhielten sich Bundesversicherungsamt und MDK dazu?

 

StS Dr. Schulte-Sasse (SenGesSozV) macht darauf aufmerksam, dass SenGesSozV keinen direkten Zugriff auf Informationen und Daten dieser Krankenkasse habe, da sie nicht mehr der Aufsicht von SenGesSozV unterliege. Deshalb müsse auf Informationen Dritter zurückgegriffen werden. Das Landessozialgericht Berlin habe inzwischen einer Klage der Caritas gegen die City BKK wegen Kürzung der Vergütung um 20 % Recht gegeben. Das Bundesversicherungsamt sei zu dem vorläufigen Prüfergebnis gekommen, dass die City BKK nicht völlig rechtskonform handele. Der Prüfungsvorgang sei noch nicht abgeschlossen. Angesichts dieser beiden Reaktionen gehe er – Redner – davon aus, dass die Angelegenheit im Interesse der Patienten und der Dienstleister geregelt werde.

 

Frau Abg. Simon (PDS) fragt nach, wie eine qualifizierte Versorgung der Patienten dieser Kasse sichergestellt werden solle. Der Vertragstext sehe deutliche Abstriche bei der Betreuung durch Pflegepersonal vor.

 

StS Dr. Schulte-Sasse (SenGesSozV) versichert, dass es nicht hinnehmbar sei, dass eine Krankenkasse bundesgesetzlich normierte Leistungen unterlaufe. Jeder Versicherte habe in jeder gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf gleichbleibend qualifizierte Versorgung. Wenn dies nicht geschehe, werde die zuständige Aufsicht – hier Bundesversicherungsamt – eine Prüfung einleiten und ggf. intervenieren. Wie dieses mitgeteilt habe, habe die City BKK nicht gesetzeskonform gehandelt, eine Korrektur stehe in naher Zukunft an.

 

Frau Abg. Jantzen (Grüne) erkundigt sich, ob SenGesSozV, wie geplant, Ende März den Entwurf der AV Unterkunft vorlege.

 

Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) erklärt, dass die Sachfragen nun weitestgehend mit SenStadt und SenFin abgestimmt seien. Derzeit beginne das offizielle Mitzeichnungsverfahren. Über zwei, drei Punkte werde man sich wohl mit SenFin nicht einigen können, dann müsse man politisch entscheiden. SenGesSozV gehe jedoch davon aus, dass dem Senat Ende März ein mitgezeichneter Entwurf vorgelegt werden könne.

 

Frau Abg. Jantzen (Grüne) interessiert, ob der Senat mit der Regionalagentur Vereinbarungen zur Zuständigkeit für besondere Zielgruppen – von Sucht Betroffene, Haftentlassene – treffe wie jüngst jene zu den Obdachlosen.

 

Frau StS Dr. Leuschner (SenGesSozV) antwortet, die Antwort auf die Kleine Anfrage ihrer Vorrednerin zu Haftentlassenen werde in Kürze erscheinen. Sie – Rednerin – hoffe, dass diese Antwort zu mehr Rechtssicherheit beitragen werde.

 

Frau Vors. Dr. Schulze erklärt die Aktuelle Viertelstunde für beendet.

 

Punkt 2 der Tagesordnung

Vorlage – zur Beschlussfassung –

Gesetz zum Abkommen vom 13. März 2003 zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts

Drs 15/2342

0279

 

StS Dr. Schulte-Sasse (SenGesSozV) berichtet, dass alle Bundesländer 1993 einen Staatsvertrag über die Einrichtung einer Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und einer Akkreditierungsstelle für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts abgeschlossen hätten. Am 13. März 2003 hätten die Ministerpräsidenten der Länder ein Abkommen unterzeichnet, das den Staatsvertrag von 1993 ratifiziert habe. Alle Bundesländer außer Berlin hätten ihre Ratifizierungsgesetze bereits erlassen. Wenn Berlin das Gesetz nun auch ratifiziere, könne die Umsetzung an den Standorten in Bayern und Hessen stattfinden.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig, dem Plenum die Annahme der Gesetzesvorlage zu empfehlen.

 

Punkt 3 der Tagesordnung

a) Vorlage – zur Beschlussfassung –

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und

Jugendhilfegesetzes und anderer Gesetze

Drs 15/3440

 

b) Antrag der Fraktion der CDU

Eingetretene Unterversorgung mit notwendigen Psychotherapien nach § 27 Abs. 3 und § 35 a KJHG für Kinder und Jugendliche im Land Berlin beenden

Drs 15/2454

0381

 

 

 

 

0281

 

Frau Vors. Dr. Schulze weist darauf hin, dass zu Top 3 a), der zuerst behandelt werden solle, Änderungsanträge von der CDU, von den Grünen und von der SPD-PDS-Koalition vorlägen. Die Stellungnahme vom Rechtsausschuss vom 17. Februar 2005 liege den Abgeordneten vor.

 

Frau Abg. Borsky-Tausch (SPD) teilt mit, dass sich der Änderungsantrag der Koalition nur auf die in diesem Ausschuss relevanten Teile des AV KJHG beziehe. Andere Themen würden im federführenden Ausschuss JugFamSchulSport behandelt.

 

Nach der Anhörung im Ausschuss JugFamSchulSport sei deutlich geworden, dass es einer Änderung bei den therapeutischen Leistungen bedürfe. Damit die therapeutischen Leistungen in aller Klarheit sichergestellt würden, solle nach der Streichung von § 27 § 25, der sich mit der Ausgestaltung und Zielrichtung der Hilfen befasse, ergänzt werden um einen neuen Abs. 6.

 

Frau Abg. Simon (PDS) erläutert, dass mit dem Änderungsantrag den Psychotherapeuten Rechnung getragen werde, die befürchtet hätten, dass ihre Einbindung wegen der unterschiedlichen Zuständigkeiten von SGB V und VIII nicht mehr in ihrer ganzen Differenziertheit des Angebots geschehe. Auch in der Antwort auf eine Kleine Anfrage von Frau Dr. Barth (PDS) sage der SenBildJugSport ausdrücklich zu, dass die Psychotherapeutenkammer bei der Ausarbeitung und Verabschiedung der AV Hilfeplanung einbezogen werde.


Frau Abg. Jantzen (Grüne) bemerkt, ihre Fraktion habe in ihrem Änderungsantrag den Vorschlag des Landesjugendhilfeausschusses aufgegriffen, dass im Rahmen der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII bei vorliegenden Bedarfen geeignete Pflegestellen für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder vorgehalten würden.

 

Im Änderungsantrag der Koalition sei in Abs. 6 das Wort „nur“ überflüssig, da Hilfen zur Erziehung grundsätzlich nur auf Grundlage einer Hilfeplanung vermittelt würden. Es sollte gestrichen werden.

 

Abg. Czaja (CDU) stimmt für seine Fraktion dem Änderungsantrag der Koalition zu, auch wenn un­ver­ständlich bleibe, warum dieser Inhalt an der Stelle im Gesetz stehen solle und nicht im bisherigen Paragraphen belassen werde.

 

Seine Fraktion habe eine „Stellungnahme“ zu den gesundheitspolitischen Aspekten des AV KJHG eingebracht, die bei Ablehnung dem federführenden Ausschuss als Minderheitenvotum vorgelegt werden solle.

 

Frau Abg. Simon (PDS) erläutert, dass mit dem Wort „nur“ im Änderungsantrag der Koalition klargestellt werde, dass der therapeutische Bedarf im Kontext mit pädagogischer Leistung, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Erziehung zu sehen sei. Das Wort ändere am inhaltlichen Anliegen nichts, deshalb bitte sie, dem Änderungsantrag so zuzustimmen. 

 

Frau Abg. Borsky-Tausch (SPD) schlägt vor, die Änderungswünsche der Fraktion der Grünen zur AV Pflege der Stellungnahme anzufügen, damit der federführende Ausschuss darüber befinden könne.

 

Frau Abg. Jantzen (Grüne) unterstreicht, dass es wichtig sei, dass im AV KJHG die therapeutischen Leistungen aufgenommen seien. Bis zur Schlussabstimmung im federführenden Ausschuss möge die Koalition die Kritik an der Systematik und der Formulierung berücksichtigen.

 

Abg. Lehmann (FDP) teilt mit, dass die FDP den Änderungsantrag der Koalition und jenen der Grünen unterstützen werde.

 

Der Ausschuss beschließt,

·    die sog. Stellungnahme der CDU-Fraktion dem federführenden Ausschuss JugFamSchulSport als Minderheitenvotum zur Kenntnis zu geben.

·    einstimmig, dem federführenden Ausschuss die Annahme des Änderungsantrags der Fraktion der
Grünen zu empfehlen.

·    einstimmig, dem federführenden Ausschuss die Annahme des Änderungsantrags der Koalition zu empfehlen.

·    mehrheitlich, dem federführenden Ausschuss die Annahme der Vorlage mit den damit beschlossenen Änderungen zu empfehlen.

 

Abg. Czaja (CDU) begründet den Antrag seiner Fraktion, Top 3 b). Seit mehr als einem Jahr gebe es eine neue Bewilligungspraxis von Hilfen nach dem KJHG. Dadurch sei eine Unterversorgung bei Kindern und Jugendlichen eingetreten, die beendet werden müsse. Eine bedarfsgerechte Versorgung müsse gewährleistet sein. Seine Fraktion habe deshalb umfangreiche Veränderungsmaßnahmen vorgeschlagen, denen der Ausschuss zustimmen möge. – Der Änderungsantrag der Fraktion der Grünen reiche hier nicht aus.

 

Frau Abg. Simon (PDS) beurteilt den CDU-Antrag im Anliegen als positiv, in der Praxis jedoch als unnötig, weil erledigt. Die Forderung nach einem kooperativen Ansatz unter Einbeziehung von Sachverständigen sei mit der von der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Jugendhilfe, SenBildJugSport und SenGesSozV abgefassten Handreichung vom April 2003, die eine konkreten Umsetzungsstrategie enthalte, erfüllt. Nach einem Workshop im September 2004 habe die Modellphase z. B. zu Fallkonferenzen, Fallmanagement in der Region Südwest begonnen. Damit solle eine abgestimmte Vorgehensweise der verschiedenen Beteiligten erreicht werden.

 

Die Forderung 4 des CDU-Antrags könne der Senat nicht erfüllen, da er nicht zuständig sei. Dies hätten alle Fraktionen – außer der PDS-Fraktion, die dagegen gestimmt habe – mit einem Beschluss der vorletzten Legislaturperiode, dass die KV Berlin sich dafür stark mache, dass Berlin als ein Planungsbezirk betrachtet werde, zu verantworten. Insgesamt gebe es in Berlin eine 154-prozentige Überversorgung mit Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, wobei der Westteil überversorgt, im Ostteil aber erheblicher Bedarf herrsche. Da Berlin aber als ein Planungsbezirk betrachtet werde, gebe es eine Zulassungssperre, die nur wenige Ausnahmen oder Sonderregelungen zulasse.

 

Dies alles und die oben beschlossenen Änderungen in Top 3 a) zu § 27 AV KJHG zeigten, dass die Forderungen des CDU-Antrags entweder schon auf dem Weg der Umsetzung seien oder zurzeit als Modell erprobt würden. Insofern werde die Koalition den Antrag ablehnen.

 

Frau Abg. Jantzen (Grüne) verweist ebenfalls darauf, dass der Senat bereits an der Lösung vieler im CDU-Antrag angesprochener Probleme arbeite. Deshalb werde ihre Fraktion dem Antrag nicht zustimmen, obwohl sie seine Intention im Einzelnen teile.

 

Ihre Fraktion habe einen Änderungsantrag gestellt, dass der Senat über das Ergebnis der eingeleiteten Maßnahmen gegen die Unterversorgung mancher Regionen und zur Abgrenzung der einzelnen Therapien nach dem KJHG und dem SGB V berichten solle. Lägen bis Ende April schon Ergebnisse vor? Sei die Therapeutenkammer an den Abstimmungen beteiligt gewesen? Dies sei anfänglich nämlich nicht der Fall gewesen.

 

Abg. Lehmann (FDP) wünscht vom Senat Auskunft, inwieweit die vier Forderungen der CDU bereits erfüllt seien.

 

Abg. Czaja (CDU) wendet gegen Frau Abg. Simon (PDS) ein, dass ein Hinweis auf die frühere Positionen der PDS in der Opposition nichts an der Tatsache änderten, dass eine bedarfsgerechte therapeutische Versorgung nicht in allen Regionen Berlins gewährleistet sei. Die CDU-Fraktion beantrage Maßnahmen, mit denen in diesen Regionen eine bedarfsgerechte Versorgung erreicht werde.

 

Zudem gehe Frau Abg. Simon (PDS) nur auf psychotherapeutische Leistungen nach SGB V ein, nicht auf die Psychotherapien als Hilfe zur Erziehung oder als Eingliederungshilfe. Warum habe Frau Abg. Simon im Herbst 2004 gegenüber der Psychotherapeutenkammer geäußert, alle bestehenden Probleme seien mit dem vorliegenden CDU-Antrag zu lösen, wende sich jetzt aber gegen den Antrag?

 

Frau Abg. Simon (PDS) fragt nach, ob ihr Vorredner Sinn und Ziel der Handreichung zur Kenntnis genommen und begriffen habe. Wenn ja, müsste ihm klar sein, dass Teile des CDU-Antrags obsolet seien. –

In besagter Sitzung mit der Psychotherapeutenkammer, habe Abg. Czaja nicht teilgenommen, folglich müssten ihm ihre Äußerungen mit dem „Stille Post“-Effekt zugetragen worden sein. Sie – Rednerin – würde „nie und nimmer“ einen CDU-Antrag „als Leuchtturm“ vor sich hertragen und mit Hinweis auf einen solchen alle Bedenken zurückstellen.

 

Sie – Rednerin – habe nicht nur Psychotherapieleistungen nach SGB V, sondern auch nach SGB VIII im Blick. Die Abgrenzung der Zuständigkeit beider Sozialgesetzbücher – zw. krankheitsbedingter und pädagogischer, soziokultureller Indikation – sei kompliziert. Die Schnittstellenprobleme seien in vorbildlicher Art und Weise in der Arbeitsgruppe von SenBildJugSport und SenGesSozV thematisiert und bearbeitet worden. Die Probleme sollten jetzt mit dem Einsetzen von Fallmanagern und Fallkonferenzen gelöst werden. Damit werde unabhängig von den Zuständigkeiten ein Therapieplan für das Kind oder den Jugendlichen entworfen. Mit Erscheinen der Handreichung seien die zuvor teilweise berechtigten Kritikpunkte der CDU obsolet, weil die Probleme angegangen würden.

 

StS Dr. Schulte-Sasse (SenGesSozV) bestätigt, dass der Abschlussbericht psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Land Berlin, der von mehreren Verwaltungen und externer Experten erarbeitet worden sei, Lösungen für die angesprochenen Probleme biete, die zurzeit in einem Modellprojekt erprobt würden. Insofern sei es nicht sinnvoll, einem Antrag mit einem anderen Lösungsansatz zuzustimmen, bevor dies erprobt sei. Die CDU habe bisher nicht begründet, warum der gewählte Weg des Senats nicht erfolgversprechend sein solle. Alle internen und externen Experten hielten die Erprobung im Rahmen des bereits laufenden Modellprojekts für vernünftig. Die Forderungen des CDU-Antrags seien überholt.

 

Was die Einbindung der GKV über das SGB V betreffe, seien die Möglichkeiten von SenGesSozV relativ begrenzt. Insgesamt sei die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in ganz Berlin gut. Es sei keine Unterversorgung nach SGB V nachzuweisen; der Versorgungsgrad liege in Berlin bei über 154 %. Dabei seien die Westbezirke überversorgt und die Ostbezirke unterversorgt. Deshalb bestehe die Möglichkeit von Sonderbedarfszulassungen für ärztliche Psychotherapeuten, von der in den letzen anderthalb Jahren mehrfach Gebrauch gemacht worden sei. SenGesSozV sehe also keine Möglichkeit, gegenüber der KV oder den gesetzlichen Krankenkassen eine andere als die bereits praktizierte Linie durchzusetzen, da aufsichtsrechtliche Mittel fehlten.

 

Frau Abg. Jantzen (Grüne) hofft, dass die Unterversorgung bei den SGB-V-Therapien durch die eingeleiteten Maßnahmen behoben werden könne. Man könne jedoch nicht – wie die CDU in ihrem Antrag – behaupten, dass es die Unterversorgung im KJHG-Bereich per se gebe. Die Therapeuten stünden zur Verfügung, es werde jedoch in der Hilfeplanung nur genauer geprüft, ob Bedarfe bestünden. Die Bewilligungen seien dadurch teils zu Recht, teils zu Unrecht zurückgegangen. Mit § 27 im AV KJHG stünden die Therapien, wo sie nötig seien, weiterhin zur Verfügung.

 

Wann könne der Senat über die Ergebnisse der Kooperationsvereinbarungen berichten, wie es ihre Fraktion im Änderungsantrag fordere?

 

StS Dr. Schulte-Sasse (SenGesSozV) antwortet, das müsse intern geprüft werden.

 

Frau Abg. Simon (PDS) bemerkt, der Modellversuch habe eine Laufzeit von zwei Jahren. Es gehe darum, über diesen Zeitraum Erfahrungen zu sammeln. Zudem werde die Psychotherapeutenkammer die Entwicklung, auch mit § 27 AV KJHG, genau beobachten. Das Abgeordnetenhaus könne den Prozess mit Besprechungen und Kleinen Anfragen begleiten. Einen Bericht abzufassen halte sie für schwierig wegen der Abgrenzungen. Mit der Zusage der Senatsverwaltung, dass ein solcher Bericht erstellt werde, sei ein Berichtsauftrag nicht mehr nötig und möge zurückgezogen werden. Interessanter aber sei das Ergebnis des Modellversuchs.

 

Abg. Czaja (CDU) weist darauf hin, dass die Handreichungen des Senats nicht so viel Erfolg haben könnten, wenn immer wieder Kritikbriefe von den Betroffenen – gerade aus dem Ostteil – gebe. Man könne das Thema nicht zwei Jahre vertagen, bis die Ergebnisse des Modellversuchs vorlägen. Insofern werde seine Fraktion auch dem Antrag der Fraktion der Grünen zustimmen.

 

Frau Abg. Jantzen (Grüne) ändert den Berichtstermin im Grünen-Änderungsantrag in „30. September 2005“. Man könne nicht zwei Jahre warten, bis der Modellversuch beendet sei.

 

Abg. Lehmann (FDP) hält ebenfalls die Information über ein Zwischenergebnis des Modellversuchs für wichtig. Seine Fraktion werde dem Änderungsantrag der Grünen zustimmen.

 

Frau Abg. Simon (PDS) weist zurück, dass sie – Rednerin – gesagt habe, dass man zwei Jahre nichts tun solle. Sie habe im Gegenteil darauf verwiesen, dass die Möglichkeit bestehe, über alle parlamentarischen Instrumentarien Zwischenstände abzufragen. Auch SenGesSozV könne von sich aus jederzeit berichten. Ihre Fraktion habe eine praktikable Handhabung des Themas vorgeschlagen, werde deshalb den Grünen-Antrag ablehnen.

 

Der Ausschuss beschließt mehrheitlich, den im Berichtsdatum geänderten Grünen-Änderungsantrag abzulehnen und beschließt mehrheitlich, dem federführenden Ausschuss JugFamSchulSport die Ablehnung des CDU-Antrags Drs 15/2454 zu empfehlen.

 


Punkt 4 der Tagesordnung

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS

Neubesetzung der Tierversuchskommission – TVK –

Drs 15/3490

0387

 

Frau Abg. Weißbecker (SPD) erinnert daran, dass mit der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz viele Bereiche, in denen Tierschutz eine Rolle spiele, überprüft werden müssten. So sei es bei der Besetzung der Tierversuchskommission – TVK – notwendig, einen in Tierschutzfragen ausgewiesenen Ethiker in die Kommission zu berufen. Da die Kommission bereits mit sechs Mitgliedern neu besetzt worden sei, müsse die Mitgliederzahl durch das Hinzuziehen eines Ethikers auf neun erhöht werden, weil die Naturwissenschaftler gesetzlich vorgeschrieben eine Zweidrittelmehrheit in der Kommission haben müssten. Deshalb habe die Koalition einen Änderungsantrag formuliert – Wortlaut siehe Beschlussprotokoll, S. 5 –.

 

Frau Abg. Villbrandt (Grüne) weist darauf hin, dass in der jetzigen Kommission mit sechs Mitgliedern die Mehrheit der Naturwissenschaftler immer die zwei vertretenen Tierschützer überstimme. Wenn man über eine notwendige Veränderung der Kommissionszusammensetzung nachdenke, müsse man strukturelle Veränderungen vornehmen. Um die Tierschutzaspekte zu stärken, müsse auch einer Gesetzesnovellierung in Angriff genommen werden. Ihre Fraktion würde eine diesbezügliche Bundesratsinitiative unterstützen. Warum habe Berlin einer Bundesratsinitiative zum Verbandsklagerecht von Schleswig-Holstein im Bundesrat nicht zugestimmt? Was ändere das Hinzuziehen eines Ethikers in die TVK, wenn zwei weitere Naturwissenschaftler berufen würden, sich die Mehrheitsverhältnisse aber nicht änderten? Wie viele Tierversuche seien 2004 an Wirbeltieren durchgeführt worden? Wie viele Tiere seien dabei getötet worden? Wie viele Tierversuche habe die Behörde nicht erlaubt?

 

Abg. Lehmann (FDP) hält es ebenfalls für erwägenswert, die TVK insgesamt im Sinne des Tierschutzes neu zu strukturieren. – Stiegen die Ausgaben des Landes, wenn drei Kommissionsmitglieder mehr berufen würden?

 

Abg. Schmidt (CDU) erklärt, alles, was dazu beitrage, dass Tierversuche reduziert werden könnten, sei positiv zu sehen und werde von ihm – Redner – unterstützt. Diese Haltung werde zum Teil in der CDU-Fraktion kritisch gesehen. Da ein Ethiker zur Reduzierung von Tierversuchen beitragen werde, sei der Antrag unterstützenswert. In Sachen Tierschutz müsse jedoch noch viel bewegt werden.

 

Frau Abg. Weißbecker (SPD) erläutert, dass Tierethik inzwischen eine eigene Wissenschaftsdisziplin sei, deshalb sei es wichtig, einen Tierethiker in die TVK zu berufen. Sie bitte, jetzt dem Koalitionsantrag zuzustimmen, da die TVK bereits seit Anfang 2005 arbeite; dies schließe einen späteren Antrag auf Unterstützung einer Bundesratsinitiative nicht aus.

 

Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) teilt mit, dass sie – Rednerin – das Verbandsklagerecht befürworte, es im Senat jedoch unterschiedliche Positionen dazu gebe.

 

Die TVK nach § 15 Tierschutzgesetz habe eine beratende Funktion für das LAGetSi. In Berlin stünden sich die Interessen der Wissenschaft, dem medizinisch-biologischer Schwerpunktstandort, und die Positionen von Tierschützerinnen und Tierschützern, die Tierversuche so weit wie möglich zu verhindern, gegenüber. In diesem Interessenkonflikt entscheide die TVK. Derzeit gebe es in Berlin 220 000 Tiere in Tierversuchen in unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen. Dies seien ca. 10 % der Tierversuche bundesweit. Der hohe Anteil hänge mit dem Wissenschaftsstandort Berlin zusammen. Es gebe jährlich ca. 180 Anträge auf Genehmigung von Tierversuchen. Etwa 50 % der Anträge würden nur mit erheblichen Veränderungen – z. B. veränderter Tieranzahl – genehmigt. Die Kommission habe häufig harte Auseinandersetzungen mit den Antragstellern.

 

Zum 1. Januar 2005 sei eine neue Kommission berufen worden. Darin sei ein Ethiker stellvertretenes Mitglied wie schon die letzten drei Jahre. Alle Mitglieder, ob ordentliche Mitglieder oder Stellvertreter, arbeiteten gut zusammen. Dass immer die Tierschützer überstimmt würden, scheine nicht zuzutreffen. – Ob im Tierschutzgesetz die Mitgliederzahl der Kommission festgelegt werde, müsse SenGesSozV prüfen. Ansonsten werde SenGesSozV das Anliegen des Antrags, wenn ihm zugestimmt werde, umsetzen.

 

Frau Abg. Villbrandt (Grüne) gibt zu bedenken, dass das Klima in der Kommission nichts über die Machtverhältnisse aussage. Zudem habe die TVK nur beratende Funktion, Entscheidungsträger sei das LAGetSi. Nicht beantwortet sei ihre Frage, wie viele Anträge abgelehnt worden seien. – Ihrer Information nach seien 2004 keine Anträge abgelehnt worden. Dies sei bedenklich. Es müsse mindestens die Regelung geben, dass bei nicht einstimmigen Beschlüssen der TVK das LAGetSi von seiner Prüfmöglichkeit Gebrauch mache. Der Koalitionsantrag sei ein Schaufensterantrag. Wichtiger für den Tierschutz wäre es, die Bundesratsinitiative für ein Klagerecht für Tierschutzverbände zu unterstützen.

 

Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) weist darauf hin, dass die Grünen auf Bundesebene die Möglichkeit hätten, für das Verbandsklagerecht einzutreten.

 

Von den 180 jährlich gestellten Anträgen werde die Hälfte nur nach grundlegender Änderung durch das LAGetSi genehmigt. Wenn genauere Daten gewünscht würden, möge Frau Abg. Villbrandt eine Kleine Anfrage stellen. – Die Mitglieder der TVK hätten ihr – Rednerin – keine Klagen über das LAGetSi vorgetragen. Umgekehrt sei das LAGetSi dankbar für die qualifizierte Arbeit der Kommission.

 

Der Ausschuss beschließt mehrheitlich, dem Plenum die Annahme des geänderten Koalitionsantrags – Wortlaut siehe Beschlussprotokoll, S. 5 – zu empfehlen.

 

Punkt 5 der Tagesordnung

a) Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 (neu Abs. 3) GO Abghs

Einsetzung einer Landespatientenbeauftragten durch den Senat – ein wichtiger

Schritt hin zu gesundheitlichem Verbraucherschutz und mehr Patientensouveränität

(auf Antrag der Fraktion der SPD)

 

b) Antrag der Fraktion der CDU

Patientenrechte im Land Berlin stärken

Drs 15/2771

0369

 

 

 

 

0309

 

Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) erinnert an das 2004 in Kraft getretene Gesundheitsmodernisierungsgesetz – GMG –, das mit dem Einsetzen einer Patientenbeauftragten auf Bundesebene mehr Patientensouveränität gebracht habe. Sie – Rednerin – halte es jedoch für wichtig, dass eine solche Patientenbeauftragte auch dezentral in den Ländern eingesetzt werde. Dies sei in Berlin gelungen, und ab dem 1. November 2004 sei das Amt mit Frau Stötzner, die viel Erfahrung und Fachwissen mitbringe, besetzt. Berlin sei damit das einzige Bundesland, das eine Patientenbeauftragte habe.

 

Frau Stötzner (Landespatientenbeauftragte) berichtet von ihrer viermonatigen Amtszeit. Bisher seien zahlreiche Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen, bei deren Bearbeitung sie von einer kompetenten, von SenGesSozV gestellten Vollzeitmitarbeiterin unterstützt werde. Die Anliegen erstreckten sich über das ganze mögliche Feld einer Patientenbeauftragten: GMG – Praxisgebühr, Zuzahlungsregelungen u. a. –, versicherungsrechtliche Fragen, ambulante Versorgung durch Ärzte, Probleme mit Rechnungen von Ärzten, insbesondere Zahnärzten, Beschwerden über unzulängliche Behandlung in Krankenhäusern und in der Pflege und Beschwerden über zu frühe Entlassung aus dem Krankenhaus. Sie werde auch darum gebeten, dass sie sich um die Stärkung der Patientenrechte in der Politik einsetze.

 

Es kämen ca. 100 Anfragen im Monat, in vier Monaten bisher also etwas mehr als 400. Diese könnten gerade bewältigt werden, sie nähmen aber zu. Sie übe die Tätigkeit als Patientenbeauftragte als Nebentätigkeit neben ihrem Hauptberuf als Leiterin von SEKIS aus. Sie – Rednerin – habe bisher sehr viel Unterstützung erfahren, auch bei SenGesSozV, so dass es gelungen sei, die Anfragen an die zuständigen Stellen weiterzureichen oder selbst zu beantworten. Dabei werde das Spektrum an Beratungs- und Beschwerdestellen in Berlin genutzt.

 

Sie – Rednerin – setze sich u. a. bei der Bundespatientenbeauftragten dafür ein, dass die von den Kassen in Berlin finanzierten drei Modellprojekte Patientenberatung von den Kassen dauerhaft finanziert würden. Die Berliner Patientenberatungseinrichtungen seien derzeit zur Auswertung der Beratungserfahrungen und des Modellprojekts Patientenberatung eingeladen worden.

 

Weitere intensive, konstruktive Kontakte bestünden mit den Ärztekammern, den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Patientenverbänden, die im Berliner Selbsthilfeforum chronisch kranker und behinderter Menschen ihr Plenum hätten. Das Selbsthilfeforum habe sich außerdem bereit erklärt, Beratungs- und Beiratsgremium für das Amt der Patientenbeauftragten zu sein; damit werde sie – Rednerin – von der Betroffenseite unterstützt.

 

Derzeit seien zwei Probleme besonders wichtig: die zunehmende Zahl der Personen ohne Krankenversicherung – hier müssten Versorgungsmöglichkeiten geschaffen werden – und die Debatte um Pflegestandards, weil eine Kasse, wie in der Aktuellen Viertelstunde schon angesprochen, versuche, diese kostensparend herabzusetzen. – Insgesamt sei das Amt der Patientenbeauftragten ein Versuch, Patienten eine stärkere Stimme in der Stadt zu geben, was von vielen Seiten unterstützt werde.

 

Abg. Pape (SPD) weist darauf hin, dass die SPD gemeinsam mit Patientenselbsthilfeorganisationen in den letzten Jahren zahlreiche Veranstaltungen gemacht habe, um herauszufinden, welche Möglichkeiten oder Stellen geschaffen werden müssten, um die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu befördern und eine Verbindung zw. den amtlichen Stellen und den ehrenamtlich organisierten Patientenselbsthilfe zu schaffen. Dabei sollten die Patientinnen und Patienten in einer Situation unterstützt werden, in der durch die Umstrukturierung des Gesundheitswesens zunehmend Anforderungen an sie gestellt würden. Sie sollten auf ihre Rechte und Möglichkeiten hingewiesen werden. Seine Fraktion habe die Einführung einer Patientenbeauftragten durch Frau Sen Dr. Knake-Werner begrüßt. Erfreulich sei auch, dass Frau Stötzner, die sozusagen „als Institution“ bereits jahrelang in der Selbsthilfe arbeite, dafür habe gewonnen werden können.

 

Seine Fraktion überlege, wie eine noch festere Anbindung des Amts der Patientenbeauftragten an das Abghs ermöglicht werden könne. Erst einmal sei es aber sinnvoll, die bisherige Organisationsform bis zum Ende der Legislaturperiode zu erhalten, dann zu prüfen, welche Erfahrungen damit gemacht worden seien. Gegebenenfalls könne man dann Veränderungen vornehmen. Welche Organisationsform könne sich Frau Stötzner vorstellen, um noch mehr Transparenz und Unterstützung zu erreichen? Welche Möglichkeiten sehe SenGesSozV, die Patientenbeauftragte noch mehr zu unterstützen, wenn die Anfragen weiter zunähmen?

 

Frau Abg. Jantzen (Grüne) erinnert daran, dass ihre Fraktion bereits mehr Kompetenzen und eine bessere Ausstattung für die Patientenbeauftragte bzw. auch schon lange eine Ombudsfrau bzw. einen Ombudsmann gefordert habe. Über eine Veränderung der Organisation und Anbindung des Amts werde wohl jedoch erst nach der nächsten Wahl entschieden werden. Dass nun eine Patientenbeauftragte eingesetzt worden sei, sei zuerst einmal erfreulich. Problematisch sei, dass die wenigsten Probleme des Gesundheitswesens in direkter Zuständigkeit auf Landesebene gelöst werden könnten.

 

Dass Frau Stötzner mit der durch ihre langjährigen Tätigkeit bei SEKIS und dem Forum Patienteninteressen gewonnenen Erfahrung Patientenbeauftragte sei, sei positiv. Damit bestünden qua Person gute Kontakte mit den anderen Betroffenengremien. Wenn jedoch eine andere Person die Tätigkeit ausübe, müsse überlegt werden, wie das Amt ausgestattet werden müsse. – Mit der breiten Selbsthilfebewegung, dem Berliner Forum Patienteninteressen, den vielen Beratungsstellen und jetzt zusätzlich mit der Patientenbeauftragten habe Berlin eine gute Voraussetzung, mehr für Patientensouveränität und Verbraucherschutz im Gesundheitswesen zu tun.

 

Wie könne die Patientenbeauftragte auf Bundesebene Veränderungen bewirken? – Woher habe Frau Stötzner die Erkenntnis, dass die Zahl der Nichtversicherten steige? Um welche Personengruppen handele es sich dabei?

 

Abg. Lehmann (FDP) hält die Notwendigkeit einer Patientenbeauftragten bei der großen Zahl der Anfragen von Patienten für offensichtlich. Zu einer bloßen Beschwerdestelle dürfe das Amt jedoch nicht werden. Inwieweit sei es der Patientenbeauftragten neben der Unterstützung von Patienten und der Stärkung ihrer Mitspracherechte möglich, Projekte und Studien zu initiieren, die die Situation von Patientinnen und Patienten verbessern könne? – Sei es möglich, Mitarbeiter aus dem Stellenpool heranzuziehen als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Patientenbeauftragten? Seine Fraktion lehne angesichts der Finanznot Berlins die Forderung der CDU-Fraktion in Antrag Drs 15/2771 ab, die Patientenbeauftragte mit stellenwirtschaftlichen Mitteln auszustatten. 

 

Abg. Brinsa (CDU) begrüßt die Personalentscheidung des Senats, Frau Stötzner als Patientenbeauftragte für Berlin zu berufen.

 

Frau Abg. Simon (PDS) wünscht Auskunft darüber, wie die Landespatientenbeauftragte auf Bundesebene eingebunden sei. Welche Vorteile biete diese Einbindung für ihre Arbeit auf Landesebene?

 

Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) erläutert, dass SenGesSozV mit Absicht keine Ombudsfrau bzw. keinen Ombudsmann berufen habe, weil nicht der Eindruck habe vermittelt werden sollen, dass viele Probleme auf Landesebene gelöst werden könnten. Dies sei häufig nicht auf Landesebene, sondern nur auf Bundesebene möglich. Außerdem gebe es in Berlin zahlreiche Stellen und Akteure, die die Aufgabe hätten, sich um Patientenrechte kümmerten, diese aber zum Teil nicht wahrnähmen. Die Patientenbeauftragte habe deshalb ausdrücklich die Aufgabe, dieses Institutionen und Organisationen – ob Kammern oder KV etc. – dazu zu bringen, ihre Aufgabe ernst zu nehmen. Dies habe Frau Stötzner in ihrer bisherigen Amtszeit auch getan.

 

Die Anbindung der Stelle bei SenGesSozV sei sinnvoll und hindere die Stelleninhaber nicht daran, eigenständige Positionen zu vertreten, wie es auch beim Behindertenbeauftragten, der Drogenbeauftragten und dem Psychiatriebeauftragten zu sehen sei.

 

Die Ausstattung der Stelle sei besser ausgefallen, als sie – Rednerin – zu hoffen gewagt hätte, da die Installierung der Stelle nicht einfach gewesen sei. Dass eine kompetente Vollzeitkraft habe eingesetzt werden können, sei erfreulich. Dies sei im Zuge der Stellenwirtschaft über Umschichtung gemacht worden, anders gehe es ohnehin nicht. Eine Lösung über das Zentrale Personalüberhangmanagement sei schwierig. Darauf könnte man zurückkommen, wenn es große Probleme gäbe. Es würden alle Möglichkeiten genutzt, die Stelle so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben bewältigen könne.

 

Frau Stötzner (Landespatientenbeauftragte) hält es nicht für ihre Aufgabe, sich Gedanken zu machen, wo das Amt angebunden werden könne. Sie – Rednerin – stehe zur Verfügung und versuche erst einmal, ihre Arbeit bis zum Ende der Legislaturperiode gut zu machen.

 

Die Einflussmöglichkeiten des Landes und der Landespatientenbeauftragten seien zwar begrenzt, doch allein, dass sie – Rednerin – als Patientenbeauftragte Beschwerden von Patienten vorbringe, zeige Wirkung. Krankenhäuser, Heime, Pflegeeinrichtungen, Rettungsdienste und TV-Sender antworteten und versicherten, dass sie den Hinweisen und Beschwerden nachgingen.

 

Deutlich geworden sei, dass es in Berlin bessere Informationsmöglichkeiten über Spezialangebote im Gesundheitswesen geben müsse, auch wenn es in Berlin den Arbeitskreis Patienteninformation, die Ärztekammer, die KV und Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale gebe, die aber häufig nicht ausreichend informierten. Wenn die Krankenhäuser ihre Qualitätsberichte vorgelegt hätten, werde sie – Rednerin – ihre Vorstellungen dazu formulieren, was aus Patientensicht zu erwarten sei, wie die Krankenhäuser ihre Leistungen auch für Laien verständlich und aussagekräftig darstellen könnten. Damit, hoffe sie, könne die Arbeit des Arbeitskreis Patienteninformation verbessert werden.

 

Als Landespatientenbeauftragte sei sie Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses. Dies sei ein Gremium aus Vertretern von Ärzten und Krankenkassen, bei dem die Patienten Mitspracherecht hätten. Dort würden die wesentlichen Ausführungsregelungen zu SGB V bestimmt. Hier sei sie zuständig für Qualitätssicherung, wofür es 25 Unterausschüsse und sieben Beschlussgremien gebe. Allein für die Patientenseite seien 250 Sachverständige benannt worden. Zum Thema Qualitätssicherung sei sie Mitglied im Koordinierungskreis der Patientenvertreter auf Bundesebene. Dort könne sie auch andere Probleme an die Patientenvertreter mit anderem Schwerpunkt herantragen. – Sie habe gute Arbeitskontakte zur Bundespatientenbeauftragten Kühn-Mengel.

 

Auf Berliner Ebene nehme sie ebenfalls an verschiedenen Gremien teil z. B. am Landeskrankenhausbeirat, in Planungsgruppen zur Krankenhausplanung, im Arbeitskreis Patienteninformation, und sie moderiere das Plenum der Patientenverbände.

 

Zu ihren eigenen Initiativen verweise sie auf die bereits genannte für mehr Transparenz in Bezug auf Patienteninformation. Zusammen mit den Patientenberatungsstellen werde sie sich einsetzen für die Verlängerung der Modellprojektförderung. Wenn sie noch Ressourcen frei habe, plane sie einen Jour fixe einzurichten, in dem aktuelle Themen aufgegriffen werden sollten, über die Stärkung der Patientensouveränität informiert werden könne und Fachleute und Patienten miteinander diskutieren könnten.

 

Dass die Zahl der nicht Versicherten zunehme, habe mit den zunehmend prekären Lebenssituationen zu tun. Es handele sich um junge Menschen, die aus der Familienversicherung herausfielen und keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz hätten; Ältere, die ihre private Krankenversicherung nicht mehr bezahlen könnten oder Selbstständige, die insolvent geworden seien. Eine weitere Gruppe seien Alg-II-Empfangende in Lebensgemeinschaften, bei denen der Partner unterhaltspflichtig sei, aber nicht zahlungsfähig oder -willig. Es komme auch vor, dass Stiefkinder von der neuen Familie nicht mitversichert würden. 2003 seien in Berlin 18 000 Personen nicht krankenversichert gewesen. Vermutlich sei die Zahl nun noch höher geworden.

 

StS Dr. Schulte-Sasse (SenGesSozV) berichtet von einem aktuellen Konflikt, bei dem es um die Vertretung von Patienteninteressen im Gesundheitswesen Berlins gehe. Im Zulassungsausschuss, dem paritätisch Vertreter von KV und Kassen angehörten, gebe es seit Wochen Streit um die Einbeziehung von Patienten­ver­tretern. Das GMG schreibe diese Vertretung ausdrücklich vor; SenGesSozV und die Kassen seien der Meinung, dass dies für die gesamte Sitzung für Abstimmungen gelte, die Ärztevertreter hätten dies jedoch abgelehnt. Dies sei unverständlich, weil die Kassenärzte dringend auf öffentliches Vertrauen angewiesen seien. SenGesSozV überlege, wie sie mit dem unsinnigen und rechtswidrigen Beschluss umgehen werde. Der Zulassungsausschuss unterliege jedoch nicht der Rechtsaufsicht des Landes.

 

Frau Stötzner (Landespatientenbeauftragte) ist der Auffassung, dass die KV nicht böswillig die Patientenvertretung ausschließe. Die KV berufe sich auf § 41 Ärzte-ZV, nach dem Beteiligte bei Entscheidungen nicht anwesend sein dürften. Insofern habe die KV Sorge, dass Ärzte die Beschlüsse des Ausschusses anfechten könnten, wenn Beteiligte anwesend seien. KV, Kassen und Patientenverbände wollten sich nun gemeinsam dafür einsetzen, dass § 41 Ärzte-ZV geändert werde. Die Bundespatientenbeauftragte werde sich auch auf Bundesebene dafür einsetzen. Es gebe also den – ihr gegenüber – erklärten politischen Willen, auf gleicher Augenhöhe zu diskutieren.

 

Frau Vors. Dr. Schulze bemerkt, nun werde Top 5 b) besprochen.

 

Abg. Brinsa (CDU) erläutert, dass seine Fraktion zu ihrem Antrag einen Änderungsantrag eingebracht habe, weil inzwischen die Patientenbeauftragte eingesetzt sei und deren Arbeit unterstützt werden solle und weil der von SenGesSozV für die Patientenbeauftragte aufgestellte Aufgabenkatalog kaum von ihr wahr­zu­nehmen sei. Der Antrag setze sich für den Verbraucherschutz, den Schutz des Patienten als dem schwächsten Glied in der Gesundheitsversorgung, ein. Die persönliche Beratung des Patienten müsse verbessert, eine Vernetzung der Patientenfürsprecher der Krankenhäuser untereinander und mit der Patientenbeauftragten sichergestellt werden. Zudem müsse es gut sichtbare Hinweise in Krankenhäusern geben, wo der Patientenfürsprecher zu finden sei. – Der Bericht solle bis zum 31. Oktober 2005 geliefert werden.

 

Es sei bedauerlich, welche Mängel in einem Vivantes-Heim in Reinickendorf aufgetreten seien. Doch dürfe es nicht sein, dass derjenige Mitarbeiter, der die Mängel aufgedeckt habe, entlassen werde. Er hoffe, dass SenGesSozV und die Heimaufsicht die Vivantes-Heime habe untersuchen lassen, damit solche Mängel nicht mehr aufträten. Der CDU-Antrag diene insgesamt dem Schutz der Patienten. Die Ausschussmitglieder mögen ihm zustimmen.

 

Abg. Pape (SPD) wundert sich, dass der CDU-Antrag einerseits den Senat auffordere, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, andererseits von einem Bericht die Rede sei. – Viele der geforderten Maßnahmen würden bereits von SenGesSozV oder von der Patientenbeauftragten geleistet. Auch wenn eine bessere stellenwirtschaftliche Ausstattung der Patientenbeauftragten wünschenswert sei, müsse der finanziellen Lage der Stadt Rechnung getragen werden. Deshalb sei es sinnvoll, dass sie die Arbeit in der bisherigen Ausstattung bis zum Ende der Legislaturperiode fortsetze. Dann könnten die Erfahrungen ausgewertet werden

 

Der Vorfall in dem Vivantes-Heim sei tatsächlich nicht hinnehmbar. – Dass ein Arbeitgeber in der heutigen Situation so reagiere und den Arbeitnehmer entlasse, sei üblich. Abg. Brinsa möge sich auch dafür einsetzen, dass seine Partei sich allgemein mehr für Arbeitnehmerrechte einsetze.

 

Frau Abg. Jantzen (Grüne) versichert, dass ihre Fraktion die Stärkung von Patientenrechten auf den verschiedensten Gebieten unterstütze. Mit dem GMG und anderen Initiativen auf Bundesebene sei dies jedoch zu großen Teilen schon erreicht worden. Auch auf Landesebene gebe es eine Vielzahl von Beratungsstellen. Insofern sei der CDU-Änderungsantrag in Teilen überholt, und ihre Fraktion werde ihm nicht zustimmen, sondern sich enthalten.

 

Frau Abg. Simon (PDS) befürwortet es, dass die CDU sich für Patientenrechte einsetze. Doch die im Antrag geforderten Maßnahmen seien größtenteils längst realisiert z. B. die Vernetzung bestimmter Angebote und Strukturen. Ein neutrale Vermittlungsstelle für Informationen sei z. b. das Modellprojekte nach § 65 b SGB V angesiedelt bei Gesundheit Berlin e.V. http://www.patienteninfo-berlin.de. Weiter gebe es SEKIS, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die Verbraucherzentrale etc. Auch die geforderte Qualifizierung der Patientenfürsprecherarbeit sei bereits in Arbeit von der AG Patientenfürsprecher bei Gesundheit Berlin e. V. Wenn die CDU aber fordere, die Patientenfürsprecher sollten unter der Regie von SenGesSozV verstärkt qualifiziert werden, müsste die CDU einen Antrag einbringen, dass Fürsprecher nicht mehr von den BVVen gewählt würden und nicht mehr der BVV und den Krankenhausleitungen rechenschaftspflichtig seien. Auch die Gegenfinanzierung fehle im Antrag. – Weiter gebe es Beschwerdestellen bei der Ärztekammer, bei der KV oder der KKV. Die Infrastruktur sei also vorhanden, es fehle bisweilen nur an der nötigen Transparenz. Dies könne auch die Patientenbeauftragte befördern, indem sie zw. den Akteuren vor Ort und der Politik vermittle. – Den Krankenhäusern könne man nicht vorschreiben, Patientenaufklärung in der gleichen Form zu betreiben. Dies sei Gleichmacherei und Bevormundung. Insgesamt gehe der CDU-Antrag an der Berliner Wirklichkeit vorbei bzw. fordere Inakzeptables in Bezug auf die Selbstverwaltung und die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

 

Abg. Lehmann (FDP) befürwortet große Teile des CDU-Änderungsantrags, lehnt jedoch Punkt 3 ab, der den Einsatz stellenwirtschaftlicher Mittel fordere. Er schlage vor, den Änderungsantrag absatzweise abzustimmen. Wenn dies nicht möglich sei, werde seine Fraktion den gesamten Antrag ablehnen.

 

Abg. Brinsa (CDU) versteht nicht, warum Frau Abg. Simon den CDU-Änderungsantrag als Bevormundung bezeichne. Mit dem Antrag wolle seine Fraktion lediglich die Patientenbeauftragte unterstützen und es ihr ermöglichen, alle Aufgaben zu erfüllen. Es durchaus denkbar, Personal aus dem Überhang für die Mitarbeit an dieser Stelle zu gewinnen. Dies wäre ein sinnvoller Einsatz. 

 

Frau Abg. Jantzen (Grüne) hält es nicht für sinnvoll, Stellen kurzfristig aus dem Stellenpool für die Patientenbeauftragte zur Verfügung zu stellen; diese müssten langfristig bereitgestellt werden. Die Kritik von Frau Abg. Simon am CDU-Antrag und -Änderungsantrag halte sie für berechtigt, doch die Situation der Patienten könne auch in Berlin noch verbessert werden. Weitere Vernetzung sei durchaus zu leisten. Im Übrigen könne die Patientenbeauftragte nicht alle anstehenden Aufgaben allein bewältigen. Ihre Fraktion werde sich bei der Abstimmung enthalten.

 

Abg. Lehmann (FDP) bittet, die CDU-Fraktion den Satz im Änderungsantrag zu den „stellenwirtschaftlichen Mitteln“ so umzuformulieren, dass deutlich werde, dass keine zusätzlichen Kosten entstünden, dann könne seine Fraktion dem Änderungsantrag zustimmen.

 

Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) beruft sich auf die gute Ausstattung Berlins mit Stellen, die für Patientenrechte einträten. Zweifelsohne gebe es Probleme in den Krankenhäusern, insofern müsse der Wettbewerb um Qualität in den Häusern befördert werden. SenGesSozV und die Patientenbeauftragte würden deshalb die Qualitätsberichte, die die Krankenhäuser nach dem GMG jährlich vorzulegen hätten, genau auf Inhalte zu Patientenorientierung, Absicherung von Patientenrechten etc. prüfen.

 

Die Patientenbeauftragte solle ihre Arbeitskraft den Menschen widmen, nicht Berichten und Stellungnahmen. Hier sei es wesentlich effektiver, wenn Frau Stötzner regelmäßig im Ausschuss über ihre Arbeit berichte, als Arbeitskraft für die Abfassung von Berichten zu binden.

 

Der Ausschuss beschließt mehrheitlich,

·    den im Berichtsdatum geänderten CDU-Änderungsantrag abzulehnen und

·    dem Plenum die Ablehnung des CDU-Antrags Drs 15/2771 zu empfehlen.

 

Punkt 6 der Tagesordnung

 

Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 (neu Abs. 3) GO Abghs

Gesundheitsförderung und -ziele in Berlin in Verbindung mit
der Umsetzung des Präventionsgesetzes

(auf Antrag der Fraktion der Grünen)

0351

 

in Verbindung mit

Punkt 7 der Tagesordnung

Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 (neu Abs. 3) GO Abghs

Sozialraumorientierte Präventionsansätze für Kieze – Erfahrungen und Grenzen

(auf Antrag der Fraktion der PDS)

0287

 

in Verbindung mit

Punkt 8 der Tagesordnung

Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 (neu Abs. 3) GO Abghs

Stand des Bündnisses für Gesundheitsförderung mit den Krankenkassen

(auf Antrag der Fraktion der CDU)

0240

 

Vertagt.

 

Punkt 9 der Tagesordnung

Antrag der Fraktion der CDU

Gesundheitsbewusstsein und Vorsorge verbessern – auch die männlichen Zielgruppe

durch einen Aktionstag ansprechen

Drs 15/806

0154

 

Abg. Czaja (CDU) hält einen Aktionstag für Gesundheit für Männer für notwendig, da Männer erwiesenermaßen seltener zum Arzt gingen, früher stürben, in von vielen Krankheiten stärker getroffen würden als Frauen, weil sie sich weniger um Prävention kümmerten als Frauen. Auch im Hinblick auf Prävention sei dies zu beachten.

 

Frau Abg. Simon (PDS) bescheinigt dem CDU-Antrag hohen Unterhaltungswert z. B. wegen der Forderung, dass Ehefrauen und Partnerinnen vorrangig zum Gesundheitsaktionstag für Männer eingeladen werden sollten, damit sie ihren Männern erzählten, wie sie fünf Jahre älter werden könnten. Wenn die CDU einen Männergesundheitstag fordere, falle sie hinter das bereits Erreichte zurück, die Daten in der Gesundheits- und Sozialpolitik, soweit vorhanden, geschlechtersensibel zu differenzieren, wo es sinnvoll sei. Dies unternehme die Koalition bereits in allen Gesundheits- und Sozialberichten.

 

Die Gesundheitsforschung sei im Übrigen immer noch männerdominiert und männerfixiert. Dies zeige sich u. a. daran, dass die Spezifika von Herzinfarkten bei Frauen – Frauen seien jünger und in höherer Zahl Opfer eines Herzinfarkts – nicht erforscht worden seien. Gegen diese Benachteiligung kämpfe die Frauengesundheitsbewegung bereits jahrzehntelang. Insofern dürfe nicht nur, weil Frauen durchschnittlich fünf Jahre älter als Männer würden, der Eindruck erweckt werden, dass es mit der Frauengesundheit und Frauengesundheitsforschung bestens bestellt sei. Zudem könne ein jährlich ein Mal stattfindender Männergesundheitstag nicht dazu führen, dass sich am Leben der Männer viel ändere. Abg. Czaja könne sich jedoch mit der Forderung nach einem Männergesundheitstag und als Gründer einer Männergesundheitsbewegung im Wahlkampf profilieren.

 

Abg. Lehmann (FDP) befürwortet den CDU-Antrag, da es durchaus sinnvoll sei, über die Ursachen der kürzeren Lebensdauer von Männern zu informieren. Gleichzeitig solle jedoch auch ein Frauengesundheitstag stattfinden, der über die besonderen Gesundheitsrisiken von Frauen informiere. Da Männer seltener zum Arzt gingen, sei es erwägenswert, ihre Frauen anzusprechen, damit sie ihre Männer zum Arztbesuch und zur Vorsorge motivierten. Interessant sei auch, wie hoch die Frauen- und Männerbeteiligung an Selbsthilfegruppen sei.

 

Frau Abg. Jantzen (Grüne) wendet ein, dass weder die Männergesundheit noch die Frauengesundheit in den Vordergrund gestellt werden dürfe. Dass Krankheiten geschlechterdifferenziert zu betrachten seien, sei bei der  Forschung, Datenerhebung und den Behandlungsmethoden zu beachten. Nicht einzusehen sei jedoch, dass Partnerinnen ihre Männer gesundheitsbewusstes Verhalten beibringen sollten. Frauen hätten sich in jahrzehntelanger mühevoller Arbeit ein Bewusstsein im Bereich Gesundheit geschaffen, dies hätten Männer selbst auch schon lange beginnen können. Zudem gebe es bereits bei Kongressen und von privaten Firmen Männergesundheitstage. Sie – Rednerin – würde es unterstützen, wenn bei Jugendgesundheitstagen geschlechterdifferenzierte Aspekte stärker betont würden. Den Antrag in der vorliegenden Form werde ihre Fraktion ablehnen.

 

Abg. Pape (SPD) kritisiert das im Antrag implizite Familien- bzw. Männerbild, das davon ausgehe, dass die Betreuung der Männer lückenlos von der Mutter zur Frau übergehe. Dem könne er – Redner – nur ein entschiedenes „Mein Bauch gehört mir!“ entgegenstellen. Zudem gehe der Antrag auch nicht darauf ein, dass Männer auch Partner haben könnten.

 

Seine Fraktion lehne es in Bezug auf das Präventionsgesetz außerdem ab, von staatlicher Seite Vorgaben zu machen, welches die zentralen gesundheitlichen Probleme seien. Dies sollten die beteiligten Gruppen selbst oder die Landesgesundheitskonferenz entscheiden. – Seine Fraktion werde den Antrag ablehnen.

 

Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) hält die Veranstaltung eines Männergesundheitstags nicht für falsch, SenGesSozV jedoch für den falschen Adressaten. SenGesSozV veranstalte zweimal jährlich einen Gesundheitstag. Sie – Rednerin – besuche regelmäßig alle von den Krankenkassen, der KV oder der Ärztekammer veranstalteten Gesundheitstage, habe aber den Eindruck, dass damit eher Ältere, weniger Jüngere angesprochen würden. Insofern halte sie es für wichtiger, Gesundheitstage für Kinder und Jugendliche zu veranstalten. – Die Landesgesundheitskonferenz könnte ein geeignetes Gremium sein, sich noch mehr darüber auszutauschen, was für die Gesundheitsförderung und -prävention getan werden müsse.

 

Im Übrigen sei SenGesSozV als eine Referenzverwaltung in Gender Mainstreaming fortschrittlich. Im Rahmen des Genderprojekts ihrer Verwaltung sei die Krebsvorsorge von Männern thematisiert worden, weil SenGesSozV genau den Unterschied im Vorsorgeverhalten von Männern und Frauen habe deutlich machen wollen. Dies müssten Männer jedoch selbst begreifen; sie könnten das Projekts als Anstoß nutzen.

 

Der Ausschuss beschließt mehrheitlich, dem Plenum die Ablehnung des Antrags zu empfehlen.

 

Punkt 10 der Tagesordnung

Verschiedenes

 

 

Siehe Beschlussprotokoll.

 

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Ausschuss-Kennung : GesSozMiVergcxzqsq