Punkt 1 der Tagesordnung

Aktuelle Viertelstunde

 

Einziges Thema: Vivantes

 

 

Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) stellt fest, dass es grundsätzlich gleiche Chancen für Wirtschaftlichkeit bei öffentlichen und bei privaten Krankenhausträgern gebe. Dies werde auch von den externen Beratern, die Vivantes geprüft hätten, und zwar sowohl von denen, die die Geschäftsführung beauftragt habe, als auch von jenen des Betriebsrats, bestätigt.

 

Sie – Rednerin – setze sich wie andere für den Erhalt des Krankenhausunternehmens in Landesträgerschaft ein. Dabei müsse sich das Unternehmen in der Trägervielfalt dem Wettbewerb um Qualität und Leistung stellen. Sie erwarte, dass ein Landesunternehmen wie jedes private Unternehmen wirtschaftlich arbeite und Überschüsse erwirtschafte. Im Unterschied zu privaten Unternehmen könne ein landeseigenes Unternehmen jedoch den erwirtschafteten Überschuss neben Investitionen auch für zusätzliche gesundheitliche Leistungen einsetzen, die für die gesundheitliche Daseinsvorsorge unverzichtbar seien. Ein privates Krankenhaus könnte diese Leistungen in der Form nicht anbieten. So könne auch ein hochdefizitäres Angebot wie die Spezialklinik für Aidskranke finanziert werden.

 

Der Aufsichtsrat von Vivantes habe Folgendes beschlossen: Ein Sanierungskonzept solle auf drei Ebenen Optimierungspotentiale erschließen: auf der medizinischen Ebene, auf der nichtmedizinischen und mit strukturellen Veränderungen. Es sei verabredet worden, dass die Beschäftigten bis zum Jahr 2008 auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld verzichteten, ein Jahr länger als ursprünglich diskutiert. Damit werde den Beschäftigten einiges abverlangt, dies sei jedoch für den Erhalt der Arbeitsplätze notwendig, da damit die Beschäftigungssicherung bis 2010 verabredet worden sei. Dennoch sei im Konzept ein sozialverträglicher Abbau an Vollkräften vorgesehen, es solle also die Altersfluktuation u. a. genutzt werden. 

 

Das Land habe zugesagt, das Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital des Unternehmens umzuwandeln. Die bedeute erst einmal eine Zinsentlastung für Vivantes. Darüber hinaus habe das Unternehmen Anspruch auf Fördermittel.


Im Aufsichtsrat sei festgestellt worden, dass Vivantes über die Jahr hin mit veränderten Strukturen eine deutliche Absenkung des jetzigen Basisfallwerts erzielen müsse, wenn auch der Bundesdurchschnitt wohl nicht erreicht werde. Weiter sei festgelegt worden, dass es eine den ganzen Konsolidierungs- und Sanierungsprozess begleitende Projektstruktur mit einem straffen Controlling geben solle. Das Controlling werde von einem Kernteam vorgenommen. Es werde einen Lenkungsausschuss geben, der regelmäßig dem Aufsichtsrat und den entsprechenden Gremien berichten müsse. Auch SenGesSozV werde sich als Fachverwaltung entschieden und kurzfristig in den Prozess einschalten.

 

Abg. Matz (FDP) weist darauf hin, dass er im Rahmen der Aktuellen Viertelstunde nicht seinen umfangreiche Fragenkatalog vorbringen könne; über das Thema müsse zu einem anderen Zeitpunkt ausführlicher gesprochen werden. 

 

Er weise den Kommentar von Frau Sen Dr. Knake-Werner in der „Berliner Morgenpost“ vom 26. Mai 2004 zurück, dass es nicht auf Seriosität schließen lasse, wenn ein Abgeordneter der Opposition, nämlich er

– Red­ner –, über das Kaufangebot der Rhönkliniken öffentlich berichte. Die Information, dass die Rhön-Klinkum AG Vivantes kaufen wolle, liege dem Finanzsenator schon seit der Vorwoche vor. Warum halte es der Senat nicht für nötig, die Berliner Öffentlichkeit darüber zu informieren? Mit einem solchen Verkauf könnten die Probleme von Vivantes ohne Steuergelder gelöst werden.

 

Die Behauptung von Frau Sen Dr. Knake-Werner, private Krankenhäuser würden Obdachlose oder Aidskranke nicht versorgen, wolle er für alle privaten Krankenhausträger Berlins zurückweisen. Es hänge vom Einzugsgebiet eines Krankenhauses ab, mit welchen Fällen sie sich vorwiegend befassten. Das Jüdisches Krankenhaus im Wedding engagiere sich z. B. stark für die Behandlung Drogenkranker.

 

Da es keine Pressekonferenz von Vivantes zum Sanierungskonzept gegeben habe und keine Unterlagen bekannt geworden seien, werde nicht erklärt, wie Vivantes statt der Prognose vom Februar, nach der das Unternehmen 2008 60 Mio € Verlust machen werde, nun prognostiziere, 2008 50 Mio € Gewinn zu machen. Welche strukturellen Maßnahmen führten dazu, dass ein Unternehmen mit nur insgesamt 800 Mio € Jahresumsatz 2008 ein 110 Mio € besseres Ergebnis erzielen solle? Es sei einzig erklärt worden, dass die stationäre Versorgung am Krankenhaus Prenzlauer Berg eingestellt werden solle, was die Geschäftsführung aber nach Protesten teilweise wieder zückgenommen habe. Der Notlagentarif erkläre die bessere Prognose auch nicht, da er nur eine befristete Entlastung bringe. Auch die erlassene Zinsverpflichtung durch die Übernahme der Altschulden verändere das Ergebnis wenig, da Vivantes in Ermangelung von Eigenkapital neue Mittel aufnehmen müsse und damit neue Zinsverpflichtungen eingehe.

 

Abg. Czaja (CDU) fragt, wer derzeit das Unternehmen Vivantes führe. Er – Redner – habe den Eindruck, dass die Geschäftsführung bei Vivantes wie in keinem anderen Landesbetrieb zerstritten sei, die Geschäftsführer zögen nicht an einem Strang. Hier müsse SenGesSozV als Vertreter des Eigentümers etwas zur Zukunft dieser Geschäftsführung sagen. Seine Fraktion habe einen Antrag über die Änderungskündigung für die Geschäftsführung von Vivantes eingebracht. Zudem sollten die Kosten für die Beraterverträge von den Gehältern der Geschäftsführer abgezogen werden.

 

Warum habe Frau Sen Dr. Knake-Werner entgegen ihrer Aussage „keine Kohle ohne Konzept“ in der Sitzung 15/39 vom 25. März 2004 Vivantes einige Tage später genau den von Abg. Matz und ihm – Redner – berechneten Fehlbetrag für 1. bis 23. Mai als sog. Schließungskosten der Vergangenheit überwiesen? Sei dies eine falsche Aussage gewesen, oder sei dies erst nach der Sitzung entschieden worden?

 

Frau Sen Dr. Knake-Werner sei mit ihrem Ausblick auf die möglichen Überschüsse von Vivantes und deren Einsatz für das gesundheitliche Wohl der Bürgerinnen und Bürger in „Zeiten alter Sozialromantik“ zurückgekehrt. Warum folge sie nicht dem viel realistischeren Angebot der privaten Träger, das SenFin und Teile der PDS-Fraktion für seriös hielten, und führe ein Interessenbekundungsverfahren für Vivantes durch? Damit käme das Unternehmen an das dringend benötigte Fremdkapital. Eigenkapital habe das Land Vivantes durch das Aussetzen der Zinszahlung und damit Stundung des Darlehens nach dem GmbH-Gesetz ohnehin schon zugeführt, da eine Darlehensstundung dort im Insolvenzfall wie Eigenkapitalzufuhr zu behandeln sei. Vivantes benötige in den nächsten Jahren jedoch dringend Investitionen in einer Höhe, wie sie das Land nicht zur Verfügung stellen könne. Wenn es diese Investitionen nicht gebe, habe Vivantes gegenüber frei gemeinnützigen und privaten Kliniken einen Wettbewerbsnachteil, würden Organisationsabläufe unproduktiver, entstünden weitere Schulden, müssten die Mitarbeiter in der Folge weitere Einschnitte in Kauf nehmen und alle vorgestellten Projekte für die gesundheitliche Daseinsvorsorge der Stadt könnten nicht verwirklicht werden. Wieso mache der Senat kein Interessenbekundungsverfahren? Damit sei eine Privatisierung nicht beschlossen, sie ermögliche aber einen Überblick über die Interessenten und Angebote. Habe die PDS in Frankfurt/Oder mit der Krankenhausprivatisierung eine schlechtere Politik als die Berliner PDS gemacht? Warum schließe die PDS eine Privatisierung in Berlin vollständig aus?

 

Frau Abg. Jantzen (Grüne) stellt fest, dass ihre Fraktion Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft oder als Landeseigentum erhalten wolle. Bedingung sei, dass die Krankenhäuser wirtschaftlich seien und gut arbeiteten und das Land nicht ständig Mittel zuführen müsse. Ob das vom Aufsichtsrat verabschiedete Konzept tatsächlich Wirtschaftlichkeit und den für 2008 angenommenen Überschuss garantiere, könne der Ausschuss noch nicht beurteilen, da es nicht vorliege und erst im UA Vermögen besprochen werde. Woher nähmen SenGesSozV und Vivantes die Zuversicht, dass das jetzige Konzept realisiert werden könne? Schon vor zwei Jahren hätten externe Gutachter dem Strategiekonzept 2002 bescheinigt, dass das Unternehmen wirtschaftlich geführt werden könne; dennoch sei es gescheitert. Welche Forderungen habe Vivantes an das Land gestellt über die Investitionsförderung und die Entschuldung hinaus? Treffe es zu, dass Herr Schäfer

50 Mio € Kreditbürgschaft angemeldet habe?

 

Frau Abg. Simon (PDS) hält es für wenig hilfreich, wenn die Gegner der Sanierung einen Tag nach dem Beschluss den Prozess schon wieder mit neuen Spekulationen belasteten. Die Koalitionsfraktionen seien froh, dass ihre Vorstellungen über den Erhalt von Vivantes als kommunaler Einrichtung mit Hilfe vieler Menschen verwirklicht werden könnten und die Senatorin sich habe durchsetzen können, was nicht leicht gewesen sei. Damit werde die Koalitionsvereinbarung erfüllt. Sie sei dankbar, dass der Beschluss einstimmig gefällt worden sei. Selbstverständlich stelle ein solch kompliziertes Sanierungsprogramm eine besondere Herausforderung dar. – Sie wünsche Auskunft und Klarstellung über den künftigen Status des Krankenhauses Prenzlauer Berg.

 

Es wundere, dass sich FDP und CDU nun um das Schicksal der Beschäftigten sorgten und dies dann als Argument für die Privatisierung nähmen. Sie empfehle, sich dazu das Rhön-Angebot anzusehen, bei dem klar werde, dass die Belegschaft stark reduziert werden solle und zwar in einem scharfen Konkurrenzkampf. Ein solches Angebot lehnten die Beschäftigten ab. Die Beschäftigten brächten jetzt nicht so große Opfer, um 2010 mit dem Unternehmen an die Börse zu gehen.

 

Abg. Pape (SPD) zeigt sich befremdet, dass ein Oppositionsabgeordneter das Angebot von Rhön in der Presse bekannt gebe. Zum Zeitpunkt, an dem Abg. Matz über das Angebot gesprochen habe, sei das Konzept wohl schon bei SenFin eingegangen, habe aber Sen Dr. Sarrazin noch nicht vorgelegen; er habe es auch noch nicht überprüfen können. Insofern habe der Senat nichts verheimlicht. – Seines Wissens habe der Vertreter des Rhön-Klinikums zwar mit vielen Politikern gesprochen, aber nicht mit der Gesundheitssenatorin. Dies lasse an der Seriosität des Angebots zweifeln. Die Pläne des Rhön-Klinikums für die Beschäftigten schätze er wie seine Vorrednerin ein.

 

Neu sei die Bereitschaft der Beschäftigten, sich mit eigenem Beitrag am Sanierungskonzept zu beteiligen. Dies sei auch aus der Furcht vor Alternativkonzepten wie das der Rhön-Klinik geschehen. Dieser Beitrag der Beschäftigten für den Erhalt der Arbeitsplätze könne nicht hoch genug honoriert werden. Für die SPD-Fraktion bedanke er sich bei den Beschäftigten für ihr konstruktives Engagement.

 

Die weitere Sanierung sei ein Prozess, der in regelmäßigen Abständen überprüft werden solle. Dass dies beim bisherigen Sanierungsplan nicht geschehen sei, müsse man kritisieren. Die Gremien des Abghs müssten in geeigneter Weise über den Fortgang der Sanierung informiert werden. Mit dem Beschluss vom gestrigen Tag seien die Grundlagen gelegt, wenn auch der Hauptausschuss noch Beschlüsse zu fassen habe.

 

Dass Externe den Sanierungsprozess begleiten sollten, zeige, dass man mit der bisherigen Arbeit der Geschäftsführung bei der Umsetzung des Plans nicht in Gänze zufrieden gewesen sei. Hier erwarte seine Fraktion, dass die Kommunikation künftig besser werde. Die Unklarheiten über die Zukunft des Standorts Prenzlauer Berg müssten beseitigt werden. Hier wünsche er Auskunft von der Senatorin. – Ziel des Sanierungsplans müsse es sein, Ruhe in das Unternehmen zu bringen, den Mitarbeitern Sicherheit zu geben und Vivantes für die Umstellung auf DRGs zu rüsten.

 

Abg. Czaja (CDU) betont, dass seine Fraktion im Gegensatz zur FDP-Fraktion kein Privatisierungsverhandlungen mit einem Anbieter präferiere, sondern ein Interessenbekundungsverfahren.

 

Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) spricht sich ebenfalls für eine ausführlichere Behandlung des Themas im Ausschuss aus. – Die Informationspolitik der Rhön-Klinik sei eine gezielte Strategie zur Unterminierung der Tarifverhandlungen gewesen. Sen Dr. Sarrazin habe das Angebot von Rhön erst am Montag

– nicht vor Abg. Matz – bekommen. Inhaltlich sei das Konzept der Rhön-Klinik nicht sehr solide, der Träger habe sich wohl auf die Situation von Vivantes noch nicht ausreichend einlassen können.

 

Das Rhön-Klinikum habe Portalkrankenhäuser als Eingang für die Behandlungsschritte im stationären Bereich vorgeschlagen. Momentan werde ähnlich über eine Umstrukturierung im Krankenhaus Prenzlauer Berg diskutiert. Diese Klinik sei richtige Schritte in Richtung integrierte Versorgung gegangen; dies solle weiterentwickelt werden. Dafür müssten aber ambulante und stationäre Betten angetastet werden können. Wenn die FDP das dann sofort ablehne, könne es auch keine Veränderungen und Umstrukturierungen geben. – Grundsätzlich müsse bedacht werden, dass es um eine gesamtunternehmerische Strategie gehe und nicht um eine für einen einzelnen Standort. An einer Verbesserung der gesamtunternehmerischen Strategie müsse gearbeitet werden.

 

Zur Klarstellung betone sie, dass sie nicht bezweifle, dass private und frei gemeinnützige Träger Obdachlose, Aidskranke usw. behandelten. Als staatliches Unternehmen habe Vivantes jedoch die Möglichkeit, Spezialeinrichtungen für spezifische Bedürfnisse bestimmter Zielgruppen innerhalb der Gesundheitsversorgung anzubieten. Spezialkliniken könnten auf diese Bedürfnisse in anderer Qualität eingehen als Kliniken der Grundversorgung.

 

Mit dem Strategiekonzept und den schriftlichen Unterlagen werde sich der Hauptausschuss und der Unterausschuss Vermögensbeteiligungen eingehender beschäftigen. Die Strategievorschläge seien gegenüber dem letzten Konzept deutlich erweitert. Jetzt müsse es eine Umsetzung geben. Die dafür notwendigen Strukturen seien geschaffen worden. Sie – Rednerin – werde dafür sorgen, dass das Controlling funktionieren werde.

 

Die Geschäftsführung von Vivantes führe das Unternehmen. Daneben gebe es eine externe Beratung und eine Struktur, die gewährleiste, dass die Mitarbeiter im Sanierungsprozess beteiligt würden. Sie – Rednerin – begrüße es, dass Betriebsräte und Beschäftigten sich daran beteiligten und Kooperationsbereitschaft zeigten. Dies sei Ausdruck dafür, dass Vivantes zu einem zukunftsfähigen Krankenhausunternehmen entwickelt werden könne, das Leistung und Qualität im Interesse der Patientinnen und Patienten anbiete.

 

Die Fördermittel seien ausgereicht worden, als die entsprechenden Anträge geprüft und abgeschlossen worden seien. – Sie halte es für richtig, dass das Land den Einfluss auf die Krankenhausversorgung behalte. Wenn Vivantes von privaten Betreibern übernommen würde, wäre dies nicht mehr möglich. Dass auch die frei gemeinnützigen Träger vom Land Investitionsmittel erhielten, dürfe nicht vergessen werden.

 

StS Dr. Schulte-Sasse (SenGesSozV) weist darauf hin, dass es seit langem bekannt sei, dass das Rhön-Klinikum – wie aber auch Helios oder Asklepios – Interesse an der Übernahme des größten Krankenhausverbundes in Deutschland hätten. Abg. Matz habe ein Schreiben der Rhön-Klinik mit einer vagen Beschreibung von Möglichkeiten, die die Rhön-Klinik sehe, als Angebot betitelt, was es jedoch nicht sei. Abg. Matz sei es gelungen, in seiner Presseerklärung einen anderen Eindruck zu erwecken. Damit werde die alte Diskussion über eine Privatisierung weitergeführt. Teile der Opposition ließen keine Chance aus, die immer gleiche Diskussion über verschiedene ordnungspolitische Konzepte mit den gleichen Argumenten zu führen, dabei sei es klar, dass die Koalition und die Regierung weiter öffentliche Krankenhäuser vorhalten wolle. Dafür gebe es auch gute Gründe, von denen ein wichtiger sei, dass private Träger Überschüsse erwirtschaften müssten, von denen nur ein Teil reinvestiert werde, ein anderer aber als Rendite an den Krankenhauseigner ausgeschüttet werde. Öffentliche und frei gemeinnützige Träger könnten mit dem Überschuss jedoch Projekte finanzieren, die ihrem Auftrag und ihrer Sozialverpflichtung entsprächen. So seien alle vier psychiatrischen Krisenstationen, die für eine adäquate psychiatrische Versorgung in Berlin notwendig seien, in Krankenhäusern in Landeseigentum angesiedelt; unter DRG-Bedingungen wären sie allein defizitär. Das Rhön-Klinikum habe bei den Verhandlungen zum Krankenhaus Emil von Behring deutlich gemacht, dass Investitionen für diesen Standort dort selbst erwirtschaftet werden müssten. Ein Vorteil, den ein privater Träger biete, sei, dass er wegen seiner Bonität Kassenkredite ermögliche. Die mangelnde Kapitalausstattung von Vivantes, die seiner Entstehungsgeschichte geschuldet sei, sei ein Problem, das gelöst werden müsse, doch die Vorteile öffentlicher Krankenhäuser lägen auf der Hand.

 

Abg. Matz (FDP) gibt eine persönliche Erklärung ab. Entgegen der Behauptung von Abg. Czaja (CDU) habe seine Fraktion oder er – Redner – sich nicht für den Verkauf von Vivantes an einen Träger ausgesprochen habe, sondern für ein Interessenbekundungsverfahren, in dem jeweils drei Vivantes-Krankenhäuser zusammengefasst würden. Daran könnten sich verschiedene Träger beteiligen.

 

Frau Vors. Dr. Schulze erklärt die Aktuelle Viertelstunde für beendet.

 

Punkt 2 der Tagesordnung

a) Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs 

Das neue Telebus-Konzept des Senats aus Sicht von Nutzern und Betreibern

(auf Antrag der Fraktion der CDU)

 

b) Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs

Wie geht es weiter mit dem Telebus? Was sagt der Senat,

was sagen die Betroffenen?

(auf Antrag der Fraktion der FDP)

# 306

 

 

 

# 310

 

Siehe Wortprotokoll.

 

Punkt 3 der Tagesordnung – alt 4 –

Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs                

Förderung von Pflegeeinrichtungen nach Artikel 52 PflegeVG

– Umsetzung des Bundesfinanzhilfeprogramms nach Artikel 52 PflegeVG

 

Hierzu:

Schreiben SenGesSozV vom 29. März 2004  – I F 41 – betr. Einzelplan 09 Kapitel 09 98 Förderung von Pflegeeinrichtungen nach Artikel 52 PflegeVG

– Umsetzung des Bundesfinanzhilfeprogramms nach Artikel 52 PflegeVG Haupt 2418

und Schreiben SenGesSozV vom 22. April 2004 –  I F 41

– Ergänzungen zu Haupt 2418 A

(auf Antrag der Fraktion der CDU)

0311

 

Abg. Brinsa (CDU) erkundigt sich bei SenGesSozV, ob die Fördermittel weiterhin im Verhältnis 80:20 Prozent von Bund und Land kämen. Bestehe die Gefahr, dass der Bund Fördermittel rückfordere, weil die Programme nicht voll umgesetzt und die Mittel nicht völlig ausgeschöpft worden seien? Habe es Grundstücksverkäufe gegeben bzw. seien solche beabsichtigt? Gebe es daraus Erlöse, wenn ja, was geschehe damit? Habe SenGesSozV mit Dritten Verträge abgeschlossen?

 

Frau StS Dr. Leuschner (SenGesSozV) verweist auf die Vorlage an den Hauptausschuss über die Umsetzung des Programms. Dort würden die Bauverzögerungen und die aktuellen Entwicklungen beschrieben. Der Bund habe zugesagt, dass bis Anfang Dezember 2005 alle Mittel vom Bundesmittelverwahrkonto abgerufen werden könnten. Damit sei ein enger Zeitplan für die Maßnahmen gesetzt. SenGesSozV gehe jedoch davon aus, dass das gesamte Programm trotz der Verzögerungen umgesetzt werden könne. An der Mittelverteilung 80 % Bund, 20 % Land ändere sich nichts.

 

Der Bund habe eine Rückforderung, die jedoch nichts mit der Bauverzögerung zu tun habe, sondern mit einer nicht zweckgebundenen Mittelnutzung. Die Albert-Schweitzer-Stiftung sei jedoch jetzt bereit zu einer Umnutzung, so dass die Mittel nicht für Behinderte, sondern für Pflegebedürftige eingesetzt würden. Geschehe dies, hoffe SenGesSozV, den Bund dann bewegen zu können, die Rückforderung wieder zurückzunehmen. Nehme der Bund diese nicht zurück, bemühe sich das Land die 1,3 Mio € anderweitig für die Sanierung der Pflegeheime zu nutzen.

 

Es gebe vertragliche Beziehungen zum Marzahner Heimverbund. Sie stünden jedoch ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Bescheiderteilung. Da dafür eine Verpflichtungsermächtigung nötig sei, müsse der Hauptausschuss der Vorlage zustimmen. Dies sei jedoch bei der Umsetzung dieses Programms immer wieder gegeben.

 

Frau Abg. Jantzen (Grüne) kündigt an, dass ihre Fraktion einer Verpflichtungsermächtigung im Hauptausschuss nicht ohne weiteres zustimmen werde, da nicht unterlegt sei, woher bestimmte Mittel kämen, die 2004 und 2005 benötigt würden.

 

Wenn der Bund nicht auf die Rückforderung verzichte, müssten die Mittel schnellstens für andere Maßnahmen eingesetzt werden, wenn sie nur noch bis Anfang Dezember 2005 ausgegeben werden sollten. Sei es noch möglich, völlig neue Maßnahmen in das Programm aufzunehmen? Wo könnten die Mittel sonst sinnvollerweise bei 2002 bereits angemeldeten Maßnahmen verwendet werden?

 

Ihre Fraktion habe große Zweifel daran, dass es Berlin gelinge, die Bundesmittel in der kurzen verbleibenden Zeit noch abzurufen. – In dem Schreiben an den Hauptausschuss sei vermerkt, dass Fördermittel noch bis zum 31. März 2006 abgerufen werden könnten. Welcher Termin sei ausschlaggebend: Dezember 2005 oder März 2006?

 

Abg. Lehmann (FDP) erkundigt sich, warum laut Schreiben, S. 5 über den Mehrbedarf 2005 erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werde. Wann werde darüber entschieden?

 

Frau StS Dr. Leuschner (SenGesSozV) geht davon aus, dass Grundstücksverkäufe aus dem Eigentum des Trägers möglich seien, wenn die Grundstücke nicht dem Zweck der Einrichtung dienten. Entscheidend sei, dass es eine 33-jährige Bindung für diesen Zweck gebe, für den Fördermittel aus Bundes- und Landesmitteln geflossen seien.

 

Mit 1,3 Mio € sei keine Komplettsanierung eines Heimes zu leisten. Wenn der Bund die Rückforderung nicht zurücknehme, denke SenGesSozV daran, eine bereits laufende Sanierung eines Heims um diese Summe zu erweitern. Nach wie vor sei es jedoch das Ziel, die gesamten für das Programm zur Verfügung stehenden Bundesmittel zu binden. Wenn die Summe zurückgefordert würde, wäre es für den Bezirk Pankow ein großes Problem.

 

Der Bund habe festgelegt, dass die Mittel vom Verwahrkonto bis Anfang Dezember 2005 abgerufen werden müssten. Da es bei Baumaßnahmen häufig noch Nachberechnungen gebe, Verwendungsnachweise kämen, sei bis Ende März 2006 noch Mittelabruf möglich.

 

Berlin sei nicht das einzige neue Bundesland, das bei der Mittelabforderung Probleme habe. Deshalb sei der Bund mit der Verlängerung großzügig gewesen.

 

Über den Mehrbedarf 2005 könne noch nicht entschieden werden, da SenGesSozV noch nicht mit SenFin einig sei. Wichtig sei jetzt erst einmal, für 2004 die Verpflichtungsermächtigung zu erhalten. Unstrittig sei, dass entsprechende VE nötig seien. Es handele sich nicht um Mehrkosten, weil das Programm nicht ausgeweitet werde, sondern um verschobene Ausgaben. SenGesSozV habe mit SenFin verabredet, wie üblich eine Restebildung zuzulassen. Durch die Verfassungsklage habe man keine Reste im Haushalt mehr bilden können. Doch dieses Problem sei auch zu lösen.

 

Frau Abg. Jantzen (Grüne) fragt nach, was es bedeute, dass Baumaßnahmen um die 1,3 Mio € erweitert würden. Würden die Zuschüsse um diesen Betrag erhöht und damit die Eigenanteile der Betreiber verringert?

Warum werde bei einer Baumaßnahme des Trägers BA Lichtenberg 100 % übernommen, bei freien Trägern jedoch nicht? Hoffe SenGesSozV auf eine weitere Verlängerung der Frist, weil auch die anderen neuen Bundesländer Probleme hätten?

 

Frau StS Dr. Leuschner (SenGesSozV) antwortet, bei Baumaßnahmen gebe es umlagefähige Eigenanteile, die im Bewilligungsbescheid verändert werden könnten. Noch sei unklar, ob die 1,3 Mio € möglicherweise in einer oder mehreren Baumaßnahmen gebunden werden sollten. Dies liege immer im Interesse des Sozialhilfeträgers, der zu 50  % die Kosten trage, weil diese Fördersummen den investiven Mietkostenanteil reduzierten. – Warum bei einer Maßnahmen des BA Lichtenbergs 100 % übernommen werde, müsse sie nachfragen.

 

Frau Vors. Dr. Schulze stellt fest, dass der Fachausschuss keine Stellungnahme an den Hauptausschuss abgeben wolle. Damit sei die Besprechung erledigt.

 

Punkt 4 der Tagesordnung – alt 3 –

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS

Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin

Drs 15/2293

0275

 

Vertagt.

 

Punkt 5 der Tagesordnung

Verschiedenes

 

 

Siehe Beschlussprotokoll.

 

 

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Ausschuss-Kennung : GesSozMiVergcxzqsq