Mitteilung – zur Kenntnisnahme –
„Landesinitiative Bürgergesellschaft“ – freiwilliges
bürgerschaftliches
Engagement und Ehrenamt in Berlin unterstützen und fördern
Drucksachen 15/1005, 15/1586 und 15/1946 –
Schlussbericht –
Der Senat von
Berlin legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor.
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2003 Folgendes beschlossen:
„Der Senat wird
aufgefordert:
·
die
Ergebnisse der Bundestags-Enquete-Kommission auszuwerten und in eine ziel- und
wirkungsorientierte Erweiterung der Entwicklungs- und Förderbedingungen für das
bürgerschaftliche Engagement in Berlin einfließen zu lassen;
·
die
Aktivitäten zur Unterstützung und Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
in Berlin in Kooperation mit den an den Runden Tischen zur Förderung des
Freiwilligen Engagements in Berlin beteiligten Organisationen in einer
„Initiative Bürgergesellschaft in Berlin“ zu bündeln, die keine neue Organisationsstruktur,
sondern eine inhaltliche Plattform sein soll, um schwerpunktmäßig und in
Jahresschritten die Entwicklung einer neuen politischen Kultur des freiwilligen
bürgerschaftlichen Engagements auf allen Gebieten des politischen und
gesellschaftlichen Lebens sowie der dafür erforderlichen Rahmenbedingungen zu
befördern und zu koordinieren. Dabei muss berücksichtigt werden, dass sich die
Motive für das individuelle bürgerschaftliche Engagement verändern und dass das
eine neue Herausforderung für die Professionalität der Angebote darstellt.
·
die
Einrichtung einer für Information und Koordinierung zuständigen Stelle bei der
Senatskanzlei zu prüfen und – so weit nicht bereits vorhanden – in den
einzelnen Senatsverwaltungen Ansprechpartner/-innen für die Förderung und
Unterstützung bürgerschaftlichen freiwilligen Engagements zu benennen;
·
dass
jede einzelne Senatsverwaltung auf Zielgruppen für ihren Verantwortungsbereich
(wie z. B. die Wirtschaftsverwaltung auf Wirtschaftsunternehmen, um
ehrenamtlich freiwillige Tätigkeiten der Mitarbeiter/innen zu unterstützen und
zu mehr Sponsoring aufzufordern; zwischen Schule, Jugend- und Senioreneinrichtungen,
um eine bessere Verzahnung herzustellen) zugeht und so neue Möglichkeiten und
Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche bürgerschaftliche Engagement
erschließt;
·
gemeinsam
mit den an den Runden Tischen beteiligten Organisationen eine Anerkennungskultur,
die den gesellschaftlichen Stellenwert des freiwilligen bürgerschaftlichen
Engagements stärkt, durch ein breites Spektrum von Möglichkeiten – insbesondere
auch geeignete Formen der Öffentlichkeitsarbeit – zu entwickeln bzw.
auszubauen;
·
über
den bereits bestehenden Versicherungsschutz für Ehrenamtliche im Land Berlin
(z. B. mit einem Faltblatt und/oder im Rahmen des Internetauftrittes der
Berliner Verwaltung) zu informieren und möglichst (ähnlich wie das Land Hessen)
einen Rahmenvertrag mit einer oder mehreren Versicherungen für niedrigpreisige
Unfall- und Haftpflichtversicherungen für Vereine und Verbände auszuhandeln;
·
im
Rahmen der Verwaltungsreform – insbesondere im Rahmen der Fort- und
Weiterbildungsangebote der Verwaltungsakademie und des Instituts für
Verwaltungsmanagement (IVM) – die Beschäftigten der Berliner Verwaltung zum
Umgang mit bürgerschaftlichem freiwilligen Engagement zu qualifizieren;
·
im
Rahmen der Aufgabenkritik und Geschäftsprozessoptimierung sowie der
Deregulierung bürokratische Hemmnisse für bürgerschaftliches freiwilliges
Engagement abzubauen.“
Hierzu wird berichtet:
1. Die Ergebnisse
der Bundestags-Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“
sind dem Senat in den Grundzügen bekannt.
Die
Auswertung des Schlussberichts und der in diesem Zusammenhang veröffentlichten
umfänglichen Schriftenreihe zu Einzelaspekten des freiwilligen und
ehrenamtlichen Engagements[1]
erfolgt, soweit erforderlich und durch Personalressourcen darstellbar, ressort-
und handlungsfeldbezogen durch die jeweils tangierten Fachverwaltungen.
Ergebnisse,
die für die Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements von grundsätzlichem
Interesse sind und den Querschnittscharakter der gestellten Aufgabe berühren
(Leitbild, Versicherungsschutz, Anerkennungskultur etc.), finden Eingang in die
Besprechungen der bei der Sozialverwaltung eingerichteten interministeriellen
„Arbeitsgruppe Bürgergesellschaft“.
Eine
intensive Auswertung der o.a. Ergebnisse findet im Unterausschuss
Bürgerschaftliches Engagement des Familienausschusses des Deutschen Bundestages
statt. Im Einsetzungsantrag heißt es u. a.: „Aufgabe des Unterausschusses ist
es, im Rahmen der Zuständigkeit des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, die Umsetzung der Beschlüsse der Enquete-Kommission
"Bürgerschaftliches Engagement" vorzubereiten, sowie die Befassung
mit laufenden Gesetzesvorhaben und Initiativen, die bürgerschaftliches Engagement
betreffen“.[2]
2. Der
Senat betrachtet die Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements als eine Querschnittsaufgabe,
der sich alle Ressorts stellen. Im Mai 2003 hat der Senat eine ressortübergreifende
„Arbeitsgruppe Bürgergesellschaft“ aller Senatsverwaltungen eingerichtet.
Die Arbeitsgruppe, die zuletzt am 8. Dezember 2003 zum bereits fünften Mal tagte, wirkt als Informations- und Koordinierungsstelle des Senats zur zielgerichteten Förderung und Unterstützung des bürgerschaftlichen und freiwilligen Engagements.
Mit der Einrichtung der Geschäftsstelle für diese Arbeitsgruppe nimmt die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz die ihr gemäß Ziffer V. 43. der Geschäftsverteilung des Senats zugewiesene Aufgabe der „Förderung bürgerschaftlichen Engagements (Nachbarschaftshilfe, Selbsthilfe, Ehrenamt)“ wahr.
Der
Geschäftsbereich des Regierenden Bürgermeisters – Senatskanzlei – hat darüber
hinaus durch Benennung des Chefs des Senatskanzlei, Herrn André Schmitz zum
Beauftragten des Bürgerschaftlichen Engagements den hohen Stellenwert des
Bürgerschaftlichen Engagements in Politik und Verwaltung dokumentiert. Der Beauftragte versteht sich als zentraler Ansprechpartner,
Moderator und Impulsgeber für Bürgerschaftliches Engagement, das von der
Nachbarschaftshilfe über freiwilliges Engagement in Vereinen und Bürgerinitiativen
bis hin zu Stiftern und Mäzenen reicht. Der Beauftragte vermittelt Kontakte
zwischen Verwaltung und aktiver Bürgerschaft und unterstützt durch Öffentlichkeitsarbeit
Initiativen, die zu einer Stärkung der Berliner Bürgergesellschaft beitragen.
Ein besonderes Augenmerk gilt der Schaffung einer Kultur der Anerkennung für
das Engagement von Stiftern und Mäzenen in Berlin.
3. Am 4. Dezember 2003 sind zwei neue, miteinander verzahnte und korrespondierende Internet-Portale des Landes Berlin gemeinsam an den Start gegangen:
·
Das Bürgerportal „Bürgeraktiv Berlin“ www.berlin.de/buergeraktiv. Hier
haben Vereine,
Initiativen und andere gesellschaftliche Gruppen die Möglichkeit sich
vorzustellen und über ihre Aktivitäten zu berichten. Bürgerinnen und Bürger
Berlins haben die Möglichkeit gezielt nach Angeboten in Ihrem Bezirk, für Ihre
Zielgruppe oder zu bestimmten Themen zu suchen. Das Angebot von „Bürgeraktiv Berlin“
wird um aktuelle Termine in einem Veranstaltungskalender ergänzt. Partner von
Bürgeraktiv Berlin sind u. a. „das-beratungsnetz.de“, das Deutsche Zentralinstitut
für soziale Fragen (DZI) und „Switch“, ein Projekt aus dem Bereich des sog. „Corporate
Volunteering“.
·
„BeePort“, das Berliner Engagement Portal www.berlin.de/beeport ist ein Angebot,
das von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
speziell für den Bereich des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements
entwickelt worden ist. Dieses Portal berichtet ressort- und organisationsübergreifend
über das Bürgerschaftliche Engagement. D.h., alle Senatsverwaltungen und die wesentlichen
Träger und Akteure (Agenturen, Verbände und Organisationen) können ihre
fachspezifischen Inhalte und Angebote auf einer gemeinsamen Seite präsentieren
– sie bilden das "Who is who" im Bürgerschaftlichen Engagement des
Landes Berlin. Die klassischen interaktiven Elemente, wie
Neuigkeiten,
Veranstaltungen und Aktivitäten, berichten tagesaktuell über die lebendige
Szene des Bürgerschaftlichen Engagements. Das Angebot wird sukzessive um
weitere fachspezifische Angebote, z. B. Infothek (Informationen über Rahmenbedingungen
wie Versicherungsschutz, steuerliche Behandlung o. Ä.) erweitert. Mit dem
Start von "BeePort" hat auch Berlin seine eigene
"Landeshomepage" zum Bürgerschaftlichen Engagement. Damit hält Berlin
Anschluss an die Aktivitäten und Internet-Präsenzen anderer Bundesländer.
Die Internet-Angebote „Bürgeraktiv Berlin“ und „BeePort“ stellen - als Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit unter der Landes-Domain „berlin.de“ – ein komplexes und differenziertes Informations- und Kommunikationsangebot zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements dar.
4. Das
Thema Versicherungsschutz für Ehrenamtliche durchzieht die Förderung des
Bürgerschaftlichen Engagements im Bund und in den Ländern wie ein roter Faden.
Bis dato bestehende Versicherungslücken wirken engagementhemmend und müssen im Interesse
der Freiwilligen geschlossen werden:
·
Haftpflichtversicherung, um Helfer gegen Schadenersatzforderungen bei
fahrlässigem Verschulden im Rahmen der gesetzlichen Haftung abzusichern;
·
Unfallversicherung, um Freiwillige selbst bei schwerwiegenden Verletzungen oder
Invalidität abzusichern.
In einigen
Bundesländern sind diesbezüglich bereits Maßnahmen und Initiativen ergriffen
worden oder befinden sich in Vorbereitung:
Hessen gilt im Versicherungsschutz
für Ehrenamtliche als Vorreiter. Im Januar 2003 sind zwei Rahmenverträge zur
Unfall- und Haftpflichtversicherung zwischen dem Land Hessen und der
„SparkassenVersicherung“ in Kraft getreten. Die Rahmenverträge setzen auf bestehende
Regelungen und Verträge auf, namentlich der gesetzlichen oder privaten
Unfallversicherung und der privaten Haftpflichtversicherung, d.h. sie wirken
subsidiär und nachrangig.
versicherung
keinen Versicherungsschutz haben, weil ihr Wirken eine „verantwortliche
Betätigung“ darstellt.[3]
Für alle
anderen Personen, die ohne Leitungsfunktion ehrenamtlich oder freiwillig tätig
sind, greift die Private Haftpflichtversicherung (PHV), die laut GDV zu 70% in
der Bevölkerung verbreitet ist.
Wichtig ist in
diesem Zusammenhang, dass die geschlossenen Rahmenverträge nicht zu einer
Flucht aus bestehenden Unfall- oder Haftpflichtversicherungen der (großen)
Vereine führen sollen und dürfen.
Die Kosten des
Landes für beide Rahmenverträge belaufen sich auf wenig mehr als 100 Tsd. €
jährlich. Nach einer Laufzeit von 2 Jahren soll das Projekt hinsichtlich Leistungen
und Prämienhöhe überprüft werden. Weitere Informationen unter www.gemeinsam-aktiv.de in der Rubrik
„Service“.
Niedersachsen hat mit Wirkung zum 1. Oktober
2003 ebenfalls zwei Rahmenverträge für einen subsidiären Unfall- und
Haftpflichtversicherungsschutz für Ehrenamtliche abgeschlossen. Vertragspartner
ist die Versicherungsgruppe Hannover (VGH). Der Vertrag mit einer zunächst
einjährigen Laufzeit orientiert konzeptionell an dem hessischen Modell – bei
punktuellen Unterschieden in den Vertragskonditionen und -leistungen. Weitere
Informationen sind erhältlich unter www.freiwilligenserver.de,
dem Landesportal für Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Selbsthilfe.
Die Kosten für beide Rahmenverträge sollen bei deutlich unter 100 Tsd. € jährlich
liegen.
Die
Landesregierung Schleswig-Holstein hat zusammen mit dem
Schleswig-Holsteinischen Heimatverband und der Provinzial Versicherung eine eigene
Vereinshaftpflichtversicherung zzgl. Beratungsmodul für kleine Vereine und
Initiativen entwickelt, die online abgeschlossen werden kann. Das
Internet-Portal für ehrenamtlich Aktive in Schleswig-Holstein www.wir.schleswig-holstein.de
bringt auf seiner Startseite alle notwendigen Informationen.
Die
Unterstützungsmaßnahme des Landes beschränkt sich als quasi Impulsgeber auf die
Bereitstellung der sog. Overheadkosten bzw. Kosten der Informations- und
Öffentlichkeitsarbeit. Schleswig-Holstein setzt mit diesem Modell verstärkt auf
den Bereich der Eigenvorsorge
durch die
Vereine und Initiativen selbst. Die eigens für die o.a. Zielgruppe kalkulierten
Jahresbeiträge von durchschnittlich 1,- bis 2,- € pro Mitglied und Jahr sind
auch als „politischer Preis“ interpretierbar.
Das Angebot beinhaltet keinen Unfallversicherungsschutz. Für das im
August 2003 gestartete Modellprojekt ist eine Testphase von 1 Jahr vorgesehen.
Auch andere
Bundesländer wie Rheinland-Pfalz und Bayern haben zeitnah eigene
Modelle und Initiativen zum Versicherungsschutz für Ehrenamtliche angekündigt.
Angesichts der
anskizzierten Modelle ist festzustellen, dass die Ergebnisse und Empfehlungen
der Enquete-Kommission über identifizierte Versicherungslücken im Bereich des
Bürgerschaftlichen Engagements von den Ländern jetzt zunehmend aufgegriffen
werden.
Aus
Berliner Sicht
gilt es, die Entwicklung in den Ländern weiter interessiert zu beobachten und
sukzessive eigene Aktivitäten zu entfalten. Die Berliner Internet-Portale zum
Bürgerengagement bieten hierzu einen guten Einstieg. Beispielsweise durch eine
gezielte Kampagne über den Status quo zum Versicherungsschutz in Verein und
Ehrenamt, mit der Zielsetzung bestehende Informationsdefizite abzubauen und
Transparenz herzustellen über Möglichkeiten, Konditionen und Preise geeigneter
Produkte der Versicherungswirtschaft.
Die bei der
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz eingerichtete
ressortübergreifende Arbeitsgruppe des Senats wird das Thema im 1. Quartal
gesondert behandeln und geeignete Lösungsvorschläge entwickeln. Der Sachstand
wird im Ehrenamtsbericht dargestellt.
5. Fort-
und Weiterbildungsangebote der Verwaltungsakademie (VAk) und des Instituts
für Verwaltungsmanagement (IVM) für Beschäftigte der Berliner Verwaltung
zum Umgang mit bürgerschaftlichem freiwilligen Engagement:
Aus
Sicht des Senats wird die Teilnahme geeigneter Dienstkräfte, die im Rahmen
ihrer dienstlichen Tätigkeit mit Aspekten bürgerschaftlichen Engagements
befasst sind, an entsprechenden Fortbildungs- und Qualifizierungsangeboten der
VAk (etwa aus den Themenfeldern „Bürgerdienste/Handlungsstrategien für den
Umgang mit Publikum" oder „Kommunikation und Zusammenarbeit“) begrüßt.
Soweit
aus der Sicht derjenigen Verwaltungsbereiche, die in besonderem Maße Adressaten
bürgerschaftlichen Engagements sind (z. B. Sport, Jugendarbeit, Gesundheit und
Soziales, Verbraucherschutz, Soziale Stadt, Natur- und Umweltschutz), über die
bereits bestehenden Angebote hinaus speziell auf bürgerschaftliches Engagement
bezogene Fortbildungs- und Qualifizierungsveranstaltungen für ihre Dienstkräfte
erforderlich sind, bestehen – vorbehaltlich der finanziellen Absicherung -
keine Bedenken, gemeinsam mit der VAk ein entsprechendes bedarfsgerechtes
Fortbildungskonzept zu entwickeln.
6. Zum Thema Anerkennungskultur
hat der Senat im November 2003 nach Sichtung und Prüfung verschiedener
Ehrenamtsnachweise in anderen Bundesländern, Städten und Gemeinden in einem
Zwischenbericht an das Abgeordnetenhaus (Drs Nr. 15/2193) dargelegt, dass die
Einführung eines von weiten Teilen der Ehrenamtlichen für wünschenswert und
notwendig erachteten „FreiwilligenPasses“ nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand
und damit mit noch nicht näher zu beziffernden finanziellen Aufwendungen
realisierbar wäre.
Der Senat wird
dennoch die Möglichkeit der Einführung eines landesweit und für alle
Bereiche des bürgerschaftlichen Engagements würdigenden Ausweises weiter
prüfen. Eine abschließende Bewertung wird im Rahmen des beauftragten
„Ehrenamtsberichts“[4] zur Mitte
der laufenden Legislaturperiode erfolgen.
7. Die
Forderung nach einem Abbau von zur Entfaltung des bürgerschaftlichen und
freiwilligen Engagements bestehenden bürokratischen Hemmnissen ist in
der „Arbeitsgruppe Bürgergesellschaft“ des Senats zwiespältig aufgenommen
worden. Eine Untersetzung und Spezifizierung des Arbeitsauftrages wird vor dem
Hintergrund hier nicht näher bekannter Hemmnisse für notwendig erachtet.
Dabei gehen
die Mitglieder der Arbeitsgruppe davon aus, dass die Maßnahmen der Landesregierung
zur Aufgabenkritik und Geschäftsprozessoptimierung nicht nur zur Aufdeckung von
Rationalisierungspotenzialen genutzt werden sollten. Vielmehr kommt es auch
darauf an, ähnlich wie bei der Ausrichtung der Berliner Verwaltung auf
bürgernahe Strukturen durch die Einrichtung zentraler Anlaufstellen, durch den
Abbau bürokratischer Hemmnisse Gestaltungspotenziale zur Förderung des bürgerschaftlichen und freiwilligen Engagements
freizulegen.
8. Der Antrag zur Bildung
einer „Landesinitiative Bürgergesellschaft Berlin“ als inhaltliche
Plattform zur Entwicklung einer neuen politischen Kultur des freiwilligen
bürgerschaftlichen Engagements ist vom Senat dahingehend aufgegriffen worden,
die Infrastruktur und die Kooperation wichtiger Akteure des Bürgerschaftlichen
Engagements zu verbessern.
Wesentlichen
Anteil an dem derzeit erreichten und entscheidend verbesserten Stand der Kommunikation
und Transparenz im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements haben die o.a.
Maßnahmen zur Einrichtung einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe des Senats
und die Generierung des transversalen Internet-Angebots „BeePort“.
Darüber hinaus hat der Senat durch direkte Förderung und/oder Beteiligung an Veranstaltungen und Initiativen die Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements auch außerhalb seines originären Wirkungsbereichs maßgeblich vorangetrieben:
Berliner
Ehrenamtsbericht, der im Frühjahr des Jahres 2004 vom Berliner Senat vorgelegt
wird, kann die Charta ein wesentlicher Bestandteil für eine nachhaltige Wertegemeinschaft
sein und entsprechende Zukunftsimpulse für das bürgerschaftliche Engagement in
Berlin geben.
·
Der Berliner Freiwilligen-Tag ist ein Mit-Mach-Tag für alle aktiven Bürgerinnen
und Bürger, die sich freiwillig engagieren möchten. Er stützt sich auf das seit
Jahren erfolgreiche US-Vorbild des "Day of Caring". Der Veranstalter,
der „Treffpunkt Hilfsbereitschaft“, hat am 13. September 2003 bereits zum
dritten Mal freiwillig engagierte Menschen aufgerufen, sich an diesem Tag gemeinsam
für einen guten Zweck zu betätigen. Diese Aktivitäten verpflichten zu keinem
weiteren Engagement, sondern bieten die Gelegenheit unverbindlich seinem
Interesse entsprechend zu helfen. 1500 Aktive packten 2003 an, hörten zu und halfen.
Die Projektgruppe Saubere Stadt Berlin in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird auch wieder den 4. Berliner
Freiwilligentag am 18. September 2004 organisatorisch unterstützen, um das Engagement
der Bürgerinnen und Bürger für ein gepflegtes Erscheinungsbild des öffentlichen
Raumes der Stadt zu wecken.
Der
vierte Berliner Freiwilligen-Tag findet erneut unter der Schirmherrschaft der
für Gesundheit und Soziales zuständigen Senatorin, Frau Dr. Knake-Werner statt.
·
Information
und Konsultation des Arbeitskreises Freiwilliges Engagement in Berlin (AK
FEB). Der Arbeitskreis ist ein Zusammenschluss von Organisationen in
Berlin, die sich dem ehrenamtlichen, freiwilligen und/oder bürgerschaftlichen
Engagement verbunden fühlen. Er besteht aus über 100 Mitgliedsorganisationen
bzw. Einzelmitgliedern. Im Laufe des Jahres 2004 beabsichtigt der AK FEB, sich
zum Landesnetzwerk für bürgerschaftliches Engagement in Berlin weiterzuentwickeln.
·
Beirat „Ehrenamtsförderung“ in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Sport.
Dieser Beirat, dem neben dem Landesjugendamt auch Landessportbund, Sportjugend
Berlin[5] und Landesjugendring[6] angehören, wurde bereits im Jahr 2000 dort eingerichtet. Der Beirat beschäftigt sich in
tensiv mit
Förderungsmöglichkeiten für das Ehrenamt.
Mit dem 1.
Berliner Stiftungstag am 12./13. September 2003 (organisiert von der Senatskanzlei,
dem Bundesverband Deutscher Stiftungen und der Marketinggesellschaft Partner
für Berlin) wurde ein Rahmen geschaffen, um das Engagement von Stiftungen und
Mäzenen in Berlin zu würdigen, um einen Beitrag zur Vernetzung der Berliner
Stiftungen untereinander zu leisten und um ihnen die Gelegenheit zu einer
öffentlichen Präsentation ihrer Arbeit zu geben. In zahlreichen Stiftungen
engagieren sich aktive Bürgerinnen und Bürger freiwillig für ihr Gemeinwesen.
Der Senat begrüßt dieses Engagement und will auch weiterhin in Kooperation mit
allen in Frage kommenden Partnern „anstiften zum Stiften“.
9. Einbindung
und Rückkoppelung der Maßnahmen Berlins zur Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements im Bund-Länder-Vergleich:
·
Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft beim Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Die im Nachgang zum internationalen Jahr der Freiwilligen
2001 im BMFSFJ eingerichtete Arbeitsgemeinschaft kommt zweimal jährlich zu Arbeitsberatungen
zusammen, in denen den Ländern die Gelegenheit zum informellen Meinungsaustausch
und zur Harmonisierung der in den Ländern eingeleiteten Fördermaßnahmen gegeben
wird.
·
Der
Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement des Familienausschusses des
Deutschen Bundestages[7]
sieht sich in der direkten Nachfolge der Enquete-Kommission „Zukunft des
Bürgerschaftlichen Engagements“ des Deutschen Bundestages der 14. Legislaturperiode.
Der UA greift Einzelergebnisse der Enquete-Kommission auf und bereitet deren
Umsetzung vor.Die Arbeit des UA erfolgt auf der Grundlage von öffentlichen Anhörungen,
Expertengesprächen und anderen Formen des Dialogs. Damit leistet der UA einen eigenen
Beitrag an der öffentlichen Diskussion zu Angelegenheiten des Bürgerschaftlichen
Engagements und regt zur Beteiligung an. Der Senat von Berlin begleitet die Arbeit
des UA u. a. durch punktuelle Teilnahme an Sitzungen und Veranstaltungen.
Der UA wird
vor der Sommerpause 2005 eine Bilanz seiner Arbeit vorlegen.
·
Das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE)[8]
geht aus dem Nationalen Beirat des Internationalen Jahrs der Freiwilligen 2001
hervor.Mitglieder des Netzwerks sind die bundesweit für das Bürgerschaftliche
Engagement relevanten Akteure. Dazu zählen Trägerorganisationen, zivilgesellschaftliche
Akteure der Freiwilligenarbeit und Selbsthilfe, Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften,
Bund, Länder und Kommunen, Wirtschaftsunternehmen und deren Zu
sammenschlüsse, Gewerkschaften und Medien. Die Mitglieder
des Netzwerks können stimmberechtigte und kooperierende Mitglieder sein. Wegen
des unerwartet großen Zulaufs – auch aus den Bundesländern – und der wachsenden
Bedeutung des Netzwerks in der fachpolitischen Diskussion, sollte der Beitrag
Berlins erwogen werden.
Auswirkungen
auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sowie die Zusammenarbeit mit dem
Land Brandenburg:
Derzeit keine.
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Berlin, den 17. Februar 2004
Der Senat von Berlin
|
Klaus Wowereit Regierender |
Dr. Heidi Knake-Werner Senatorin für |
Ausschuss-Kennung
: GesSozMiVergcxzqsq
[2] http://www.bundestag.de/gremien15/a12_buerger/a12_bue_antrag.html
vom 08.12.2004.
[3] vgl. Fachinformation des Gesamtverbandes
der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
vom 26.
März 2002 (HFI 107)
[4] vgl. Drs 14/1374 und 15/247