Mitteilung – zur Kenntnisnahme –

 

 

„Landesinitiative Bürgergesellschaft“ – freiwilliges bürgerschaftliches
Engagement und Ehrenamt in Berlin unterstützen und fördern

 

Drucksachen 15/1005, 15/1586 und 15/1946 – Schlussbericht –

 

 

 

 

 

Der Senat von Berlin legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor.

 

 

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2003 Folgendes beschlossen:

 

„Der Senat wird aufgefordert:

 

·         die Ergebnisse der Bundestags-Enquete-Kommission auszuwerten und in eine ziel- und wirkungsorientierte Erweiterung der Entwicklungs- und Förderbedingungen für das bürgerschaftliche Engagement in Berlin einfließen zu lassen;

 

·         die Aktivitäten zur Unterstützung und Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Berlin in Kooperation mit den an den Runden Tischen zur Förderung des Freiwilligen Engagements in Berlin beteiligten Organisationen in einer „Initiative Bürgergesellschaft in Berlin“ zu bündeln, die keine neue Organisationsstruktur, sondern eine inhaltliche Plattform sein soll, um schwerpunktmäßig und in Jahresschritten die Entwicklung einer neuen politischen Kultur des freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements auf allen Gebieten des politischen und gesellschaftlichen Lebens sowie der dafür erforderlichen Rahmenbedingungen zu befördern und zu koordinieren. Dabei muss berücksichtigt werden, dass sich die Motive für das individuelle bürgerschaftliche Engagement verändern und dass das eine neue Herausforderung für die Professionalität der Angebote darstellt.


 


·         die Einrichtung einer für Information und Koordinierung zuständigen Stelle bei der Senatskanzlei zu prüfen und – so weit nicht bereits vorhanden – in den einzelnen Senatsverwaltungen Ansprechpartner/-innen für die Förderung und Unterstützung bürgerschaftlichen freiwilligen Engagements zu benennen;

 

·         dass jede einzelne Senatsverwaltung auf Zielgruppen für ihren Verantwortungsbereich (wie z. B. die Wirtschaftsverwaltung auf Wirtschaftsunternehmen, um ehrenamtlich freiwillige Tätigkeiten der Mitarbeiter/innen zu unterstützen und zu mehr Sponsoring aufzufordern; zwischen Schule, Jugend- und Senioreneinrichtungen, um eine bessere Verzahnung herzustellen) zugeht und so neue Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche bürgerschaftliche Engagement erschließt;

 

·         gemeinsam mit den an den Runden Tischen beteiligten Organisationen eine Anerkennungskultur, die den gesellschaftlichen Stellenwert des freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements stärkt, durch ein breites Spektrum von Möglichkeiten – insbesondere auch geeignete Formen der Öffentlichkeitsarbeit – zu entwickeln bzw. auszubauen;

 

·         über den bereits bestehenden Versicherungsschutz für Ehrenamtliche im Land Berlin (z. B. mit einem Faltblatt und/oder im Rahmen des Internetauftrittes der Berliner Verwaltung) zu informieren und möglichst (ähnlich wie das Land Hessen) einen Rahmenvertrag mit einer oder mehreren Versicherungen für niedrigpreisige Unfall- und Haftpflichtversicherungen für Vereine und Verbände auszuhandeln;

 

·         im Rahmen der Verwaltungsreform – insbesondere im Rahmen der Fort- und Weiterbildungsangebote der Verwaltungsakademie und des Instituts für Verwaltungsmanagement (IVM) – die Beschäftigten der Berliner Verwaltung zum Umgang mit bürgerschaftlichem freiwilligen Engagement zu qualifizieren;

 

·         im Rahmen der Aufgabenkritik und Geschäftsprozessoptimierung sowie der Deregulierung bürokratische Hemmnisse für bürgerschaftliches freiwilliges Engagement abzubauen.“

 

 

Hierzu wird berichtet:

 

1.     Die Ergebnisse der Bundestags-Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ sind dem Senat in den Grundzügen bekannt.


Die Auswertung des Schlussberichts und der in diesem Zusammenhang veröffentlichten umfänglichen Schriftenreihe zu Einzelaspekten des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements[1] erfolgt, soweit erforderlich und durch Personalressourcen darstellbar, ressort- und handlungsfeldbezogen durch die jeweils tangierten Fachverwaltungen.

 

Ergebnisse, die für die Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements von grundsätzlichem Interesse sind und den Querschnittscharakter der gestellten Aufgabe berühren (Leitbild, Versicherungsschutz, Anerkennungskultur etc.), finden Eingang in die Besprechungen der bei der Sozialverwaltung eingerichteten interministeriellen „Arbeitsgruppe Bürgergesellschaft“.

 

Eine intensive Auswertung der o.a. Ergebnisse findet im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement des Familienausschusses des Deutschen Bundestages statt. Im Einsetzungsantrag heißt es u. a.: „Aufgabe des Unterausschusses ist es, im Rahmen der Zuständigkeit des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Umsetzung der Beschlüsse der Enquete-Kommission "Bürgerschaftliches Engagement" vorzubereiten, sowie die Befassung mit laufenden Gesetzesvorhaben und Initiativen, die bürgerschaftliches Engagement betreffen“.[2]

 

2.     Der Senat betrachtet die Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements als eine Querschnittsaufgabe, der sich alle Ressorts stellen. Im Mai 2003 hat der Senat eine ressortübergreifende „Arbeitsgruppe Bürgergesellschaft“ aller Senatsverwaltungen eingerichtet.

 

Die Arbeitsgruppe, die zuletzt am 8. Dezember 2003 zum bereits fünften Mal tagte, wirkt als Informations- und Koordinierungsstelle des Senats zur zielgerichteten Förderung und Unterstützung des bürgerschaftlichen und freiwilligen Engagements.

 

Mit der Einrichtung der Geschäftsstelle für diese Arbeitsgruppe nimmt die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz die ihr gemäß Ziffer V. 43. der Geschäftsverteilung des Senats zugewiesene Aufgabe der „Förderung bürgerschaftlichen Engagements (Nachbarschaftshilfe, Selbsthilfe, Ehrenamt)“ wahr.

 

Der Geschäftsbereich des Regierenden Bürgermeisters – Senatskanzlei – hat darüber hinaus durch Benennung des Chefs des Senatskanzlei, Herrn André Schmitz zum Beauftragten des Bürgerschaftlichen Engagements den hohen Stellenwert des Bürgerschaftlichen Engagements in Politik und Verwaltung dokumentiert. Der Beauftragte versteht sich als zentraler Ansprechpartner, Moderator und Impulsgeber für Bürgerschaftliches Engagement, das von der Nachbarschaftshilfe über freiwilliges Engagement in Vereinen und Bürgerinitiativen bis hin zu Stiftern und Mäzenen reicht. Der Beauftragte vermittelt Kontakte zwischen Verwaltung und aktiver Bürgerschaft und unterstützt durch Öffentlichkeitsarbeit Initiativen, die zu einer Stärkung der Berliner Bürgergesellschaft beitragen. Ein besonderes Augenmerk gilt der Schaffung einer Kultur der Anerkennung für das Engagement von Stiftern und Mäzenen in Berlin.

 

3.     Am 4. Dezember 2003 sind zwei neue, miteinander verzahnte und korrespondierende Internet-Portale des Landes Berlin gemeinsam an den Start gegangen:

 

·         Das Bürgerportal „Bürgeraktiv Berlin“ www.berlin.de/buergeraktiv. Hier haben Vereine, Initiativen und andere gesellschaftliche Gruppen die Möglichkeit sich vorzustellen und über ihre Aktivitäten zu berichten. Bürgerinnen und Bürger Berlins haben die Möglichkeit gezielt nach Angeboten in Ihrem Bezirk, für Ihre Zielgruppe oder zu bestimmten Themen zu suchen. Das Angebot von „Bürgeraktiv Berlin“ wird um aktuelle Termine in einem Veranstaltungskalender ergänzt. Partner von Bürgeraktiv Berlin sind u. a. „das-beratungsnetz.de“, das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) und „Switch“, ein Projekt aus dem Bereich des sog. „Corporate Volunteering“.

 

·         „BeePort“, das Berliner Engagement Portal www.berlin.de/beeport ist ein Angebot, das von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz speziell für den Bereich des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements entwickelt worden ist. Dieses Portal berichtet ressort- und organisationsübergreifend über das Bürgerschaftliche Engagement. D.h., alle Senatsverwaltungen und die wesentlichen Träger und Akteure (Agenturen, Verbände und Organisationen) können ihre fachspezifischen Inhalte und Angebote auf einer gemeinsamen Seite präsentieren – sie bilden das "Who is who" im Bürgerschaftlichen Engagement des Landes Berlin. Die klassischen interaktiven Elemente, wie


Neuigkeiten, Veranstaltungen und Aktivitäten, berichten tagesaktuell über die lebendige Szene des Bürgerschaftlichen Engagements. Das Angebot wird sukzessive um weitere fachspezifische Angebote, z. B. Infothek (Informationen über Rahmenbedingungen wie Versicherungsschutz, steuerliche Behandlung o. Ä.) erweitert. Mit dem Start von "BeePort" hat auch Berlin seine eigene "Landeshomepage" zum Bürgerschaftlichen Engagement. Damit hält Berlin Anschluss an die Aktivitäten und Internet-Präsenzen anderer Bundesländer.

 

Die Internet-Angebote „Bürgeraktiv Berlin“ und „BeePort“ stellen - als Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit unter der Landes-Domain „berlin.de“ – ein komplexes und differenziertes Informations- und Kommunikationsangebot zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements dar.

 

4.     Das Thema Versicherungsschutz für Ehrenamtliche durchzieht die Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements im Bund und in den Ländern wie ein roter Faden. Bis dato bestehende Versicherungslücken wirken engagementhemmend und müssen im Interesse der Freiwilligen geschlossen werden:

 

·         Haftpflichtversicherung, um Helfer gegen Schadenersatzforderungen bei fahrlässigem Verschulden im Rahmen der gesetzlichen Haftung abzusichern;

 

·         Unfallversicherung, um Freiwillige selbst bei schwerwiegenden Verletzungen oder Invalidität abzusichern.

 

In einigen Bundesländern sind diesbezüglich bereits Maßnahmen und Initiativen ergriffen worden oder befinden sich in Vorbereitung:

 

Hessen gilt im Versicherungsschutz für Ehrenamtliche als Vorreiter. Im Januar 2003 sind zwei Rahmenverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung zwischen dem Land Hessen und der „SparkassenVersicherung“ in Kraft getreten. Die Rahmenverträge setzen auf bestehende Regelungen und Verträge auf, namentlich der gesetzlichen oder privaten Unfallversicherung und der privaten Haftpflichtversicherung, d.h. sie wirken subsidiär und nachrangig.

 

 


versicherung keinen Versicherungsschutz haben, weil ihr Wirken eine „verantwortliche Betätigung“ darstellt.[3]

 

Für alle anderen Personen, die ohne Leitungsfunktion ehrenamtlich oder freiwillig tätig sind, greift die Private Haftpflichtversicherung (PHV), die laut GDV zu 70% in der Bevölkerung verbreitet ist.

 

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die geschlossenen Rahmenverträge nicht zu einer Flucht aus bestehenden Unfall- oder Haftpflichtversicherungen der (großen) Vereine führen sollen und dürfen.

 

Die Kosten des Landes für beide Rahmenverträge belaufen sich auf wenig mehr als 100 Tsd. € jährlich. Nach einer Laufzeit von 2 Jahren soll das Projekt hinsichtlich Leistungen und Prämienhöhe überprüft werden. Weitere Informationen unter www.gemeinsam-aktiv.de in der Rubrik „Service“.

 

Niedersachsen hat mit Wirkung zum 1. Oktober 2003 ebenfalls zwei Rahmenverträge für einen subsidiären Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz für Ehrenamtliche abgeschlossen. Vertragspartner ist die Versicherungsgruppe Hannover (VGH). Der Vertrag mit einer zunächst einjährigen Laufzeit orientiert konzeptionell an dem hessischen Modell – bei punktuellen Unterschieden in den Vertragskonditionen und -leistungen. Weitere Informationen sind erhältlich unter www.freiwilligenserver.de, dem Landesportal für Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Selbsthilfe. Die Kosten für beide Rahmenverträge sollen bei deutlich unter 100 Tsd. € jährlich liegen.

 

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat zusammen mit dem Schleswig-Holsteinischen Heimatverband und der Provinzial Versicherung eine eigene Vereinshaftpflichtversicherung zzgl. Beratungsmodul für kleine Vereine und Initiativen entwickelt, die online abgeschlossen werden kann. Das Internet-Portal für ehrenamtlich Aktive in Schleswig-Holstein www.wir.schleswig-holstein.de bringt auf seiner Startseite alle notwendigen Informationen.

 

Die Unterstützungsmaßnahme des Landes beschränkt sich als quasi Impulsgeber auf die Bereitstellung der sog. Overheadkosten bzw. Kosten der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Schleswig-Holstein setzt mit diesem Modell verstärkt auf den Bereich der Eigenvorsorge


durch die Vereine und Initiativen selbst. Die eigens für die o.a. Zielgruppe kalkulierten Jahresbeiträge von durchschnittlich 1,- bis 2,- € pro Mitglied und Jahr sind auch als „politischer Preis“ interpretierbar.  Das Angebot beinhaltet keinen Unfallversicherungsschutz. Für das im August 2003 gestartete Modellprojekt ist eine Testphase von 1 Jahr vorgesehen.

 

Auch andere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz und Bayern haben zeitnah eigene Modelle und Initiativen zum Versicherungsschutz für Ehrenamtliche angekündigt.

 

Angesichts der anskizzierten Modelle ist festzustellen, dass die Ergebnisse und Empfehlungen der Enquete-Kommission über identifizierte Versicherungslücken im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements von den Ländern jetzt zunehmend aufgegriffen werden.

 

Aus Berliner Sicht gilt es, die Entwicklung in den Ländern weiter interessiert zu beobachten und sukzessive eigene Aktivitäten zu entfalten. Die Berliner Internet-Portale zum Bürgerengagement bieten hierzu einen guten Einstieg. Beispielsweise durch eine gezielte Kampagne über den Status quo zum Versicherungsschutz in Verein und Ehrenamt, mit der Zielsetzung bestehende Informationsdefizite abzubauen und Transparenz herzustellen über Möglichkeiten, Konditionen und Preise geeigneter Produkte der Versicherungswirtschaft.

 

Die bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz eingerichtete ressortübergreifende Arbeitsgruppe des Senats wird das Thema im 1. Quartal gesondert behandeln und geeignete Lösungsvorschläge entwickeln. Der Sachstand wird im Ehrenamtsbericht dargestellt.

 

5.     Fort- und Weiterbildungsangebote der Verwaltungsakademie (VAk) und des Instituts für Verwaltungsmanagement (IVM) für Beschäftigte der Berliner Verwaltung zum Umgang mit bürgerschaftlichem freiwilligen Engagement:

 

Aus Sicht des Senats wird die Teilnahme geeigneter Dienstkräfte, die im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit mit Aspekten bürgerschaftlichen Engagements befasst sind, an entsprechenden Fortbildungs- und Qualifizierungsangeboten der VAk (etwa aus den Themenfeldern „Bürgerdienste/Handlungsstrategien für den Umgang mit Publikum" oder „Kommunikation und Zusammenarbeit“) begrüßt.


Soweit aus der Sicht derjenigen Verwaltungsbereiche, die in besonderem Maße Adressaten bürgerschaftlichen Engagements sind (z. B. Sport, Jugendarbeit, Gesundheit und Soziales, Verbraucherschutz, Soziale Stadt, Natur- und Umweltschutz), über die bereits bestehenden Angebote hinaus speziell auf bürgerschaftliches Engagement bezogene Fortbildungs- und Qualifizierungsveranstaltungen für ihre Dienstkräfte erforderlich sind, bestehen – vorbehaltlich der finanziellen Absicherung - keine Bedenken, gemeinsam mit der VAk ein entsprechendes bedarfsgerechtes Fortbildungskonzept zu entwickeln.

 

6.     Zum Thema Anerkennungskultur hat der Senat im November 2003 nach Sichtung und Prüfung verschiedener Ehrenamtsnachweise in anderen Bundesländern, Städten und Gemeinden in einem Zwischenbericht an das Abgeordnetenhaus (Drs Nr. 15/2193) dargelegt, dass die Einführung eines von weiten Teilen der Ehrenamtlichen für wünschenswert und notwendig erachteten „FreiwilligenPasses“ nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand und damit mit noch nicht näher zu beziffernden finanziellen Aufwendungen realisierbar wäre.

 

Der Senat wird dennoch die Möglichkeit der Einführung eines landesweit und für alle Bereiche des bürgerschaftlichen Engagements würdigenden Ausweises weiter prüfen. Eine abschließende Bewertung wird im Rahmen des beauftragten „Ehrenamtsberichts“[4] zur Mitte der laufenden Legislaturperiode erfolgen.

 

7.     Die Forderung nach einem Abbau von zur Entfaltung des bürgerschaftlichen und freiwilligen Engagements bestehenden bürokratischen Hemmnissen ist in der „Arbeitsgruppe Bürgergesellschaft“ des Senats zwiespältig aufgenommen worden. Eine Untersetzung und Spezifizierung des Arbeitsauftrages wird vor dem Hintergrund hier nicht näher bekannter Hemmnisse für notwendig erachtet.

 

Dabei gehen die Mitglieder der Arbeitsgruppe davon aus, dass die Maßnahmen der Landesregierung zur Aufgabenkritik und Geschäftsprozessoptimierung nicht nur zur Aufdeckung von Rationalisierungspotenzialen genutzt werden sollten. Vielmehr kommt es auch darauf an, ähnlich wie bei der Ausrichtung der Berliner Verwaltung auf bürgernahe Strukturen durch die Einrichtung zentraler Anlaufstellen, durch den Abbau bürokratischer Hemmnisse Gestaltungspotenziale  zur Förderung des bürgerschaftlichen und freiwilligen Engagements freizulegen.


8.     Der Antrag zur Bildung einer „Landesinitiative Bürgergesellschaft Berlin“ als inhaltliche Plattform zur Entwicklung einer neuen politischen Kultur des freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements ist vom Senat dahingehend aufgegriffen worden, die Infrastruktur und die Kooperation wichtiger Akteure des Bürgerschaftlichen Engagements zu verbessern.

 

Wesentlichen Anteil an dem derzeit erreichten und entscheidend verbesserten Stand der Kommunikation und Transparenz im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements haben die o.a. Maßnahmen zur Einrichtung einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe des Senats und die Generierung des transversalen Internet-Angebots „BeePort“.

 

Darüber hinaus hat der Senat durch direkte Förderung und/oder Beteiligung an Veranstaltungen und Initiativen die Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements auch außerhalb seines originären Wirkungsbereichs maßgeblich vorangetrieben:

 


Berliner Ehrenamtsbericht, der im Frühjahr des Jahres 2004 vom Berliner Senat vorgelegt wird, kann die Charta ein wesentlicher Bestandteil für eine nachhaltige Wertegemeinschaft sein und entsprechende Zukunftsimpulse für das bürgerschaftliche Engagement in Berlin geben.

 

·         Der Berliner Freiwilligen-Tag ist ein Mit-Mach-Tag für alle aktiven Bürgerinnen und Bürger, die sich freiwillig engagieren möchten. Er stützt sich auf das seit Jahren erfolgreiche US-Vorbild des "Day of Caring". Der Veranstalter, der „Treffpunkt Hilfsbereitschaft“, hat am 13. September 2003 bereits zum dritten Mal freiwillig engagierte Menschen aufgerufen, sich an diesem Tag gemeinsam für einen guten Zweck zu betätigen. Diese Aktivitäten verpflichten zu keinem weiteren Engagement, sondern bieten die Gelegenheit unverbindlich seinem Interesse entsprechend zu helfen. 1500 Aktive packten 2003 an, hörten zu und halfen. Die Projektgruppe Saubere Stadt Berlin in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung  wird auch wieder den 4. Berliner Freiwilligentag am 18. September 2004 organisatorisch unterstützen, um das Engagement der Bürgerinnen und Bürger für ein gepflegtes Erscheinungsbild des öffentlichen Raumes der Stadt zu wecken.

 

Der vierte Berliner Freiwilligen-Tag findet erneut unter der Schirmherrschaft der für Gesundheit und Soziales zuständigen Senatorin, Frau Dr. Knake-Werner statt.

 

·         Information und Konsultation des Arbeitskreises Freiwilliges Engagement in Berlin (AK FEB). Der Arbeitskreis ist ein Zusammenschluss von Organisationen in Berlin, die sich dem ehrenamtlichen, freiwilligen und/oder bürgerschaftlichen Engagement verbunden fühlen. Er besteht aus über 100 Mitgliedsorganisationen bzw. Einzelmitgliedern. Im Laufe des Jahres 2004 beabsichtigt der AK FEB, sich zum Landesnetzwerk für bürgerschaftliches Engagement in Berlin weiterzuentwickeln.

 

·         Beirat „Ehrenamtsförderung“ in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport. Dieser Beirat, dem neben dem Landesjugendamt auch Landessportbund, Sportjugend Berlin[5] und Landesjugendring[6] angehören, wurde bereits im Jahr 2000 dort eingerichtet. Der Beirat beschäftigt sich in


tensiv mit Förderungsmöglichkeiten für das Ehrenamt.

 

Mit dem 1. Berliner Stiftungstag am 12./13. September 2003 (organisiert von der Senatskanzlei, dem Bundesverband Deutscher Stiftungen und der Marketinggesellschaft Partner für Berlin) wurde ein Rahmen geschaffen, um das Engagement von Stiftungen und Mäzenen in Berlin zu würdigen, um einen Beitrag zur Vernetzung der Berliner Stiftungen untereinander zu leisten und um ihnen die Gelegenheit zu einer öffentlichen Präsentation ihrer Arbeit zu geben. In zahlreichen Stiftungen engagieren sich aktive Bürgerinnen und Bürger freiwillig für ihr Gemeinwesen. Der Senat begrüßt dieses Engagement und will auch weiterhin in Kooperation mit allen in Frage kommenden Partnern „anstiften zum Stiften“.

 

9.     Einbindung und Rückkoppelung der Maßnahmen Berlins zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Bund-Länder-Vergleich:

 

·         Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Die im Nachgang zum internationalen Jahr der Freiwilligen 2001 im BMFSFJ eingerichtete Arbeitsgemeinschaft kommt zweimal jährlich zu Arbeitsberatungen zusammen, in denen den Ländern die Gelegenheit zum informellen Meinungsaustausch und zur Harmonisierung der in den Ländern eingeleiteten Fördermaßnahmen gegeben wird.

 

·         Der Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement des Familienausschusses des Deutschen Bundestages[7] sieht sich in der direkten Nachfolge der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ des Deutschen Bundestages der 14. Legislaturperiode. Der UA greift Einzelergebnisse der Enquete-Kommission auf und bereitet deren Umsetzung vor.Die Arbeit des UA erfolgt auf der Grundlage von öffentlichen Anhörungen, Expertengesprächen und anderen Formen des Dialogs. Damit leistet der UA einen eigenen Beitrag an der öffentlichen Diskussion zu Angelegenheiten des Bürgerschaftlichen Engagements und regt zur Beteiligung an. Der Senat von Berlin begleitet die Arbeit des UA u. a. durch punktuelle Teilnahme an Sitzungen und Veranstaltungen.


Der UA wird vor der Sommerpause 2005 eine Bilanz seiner Arbeit vorlegen.

 

·         Das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE)[8] geht aus dem Nationalen Beirat des Internationalen Jahrs der Freiwilligen 2001 hervor.Mitglieder des Netzwerks sind die bundesweit für das Bürgerschaftliche Engagement relevanten Akteure. Dazu zählen Trägerorganisationen, zivilgesellschaftliche Akteure der Freiwilligenarbeit und Selbsthilfe, Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Bund, Länder und Kommunen, Wirtschaftsunternehmen und deren Zu


sammenschlüsse, Gewerkschaften und Medien. Die Mitglieder des Netzwerks können stimmberechtigte und kooperierende Mitglieder sein. Wegen des unerwartet großen Zulaufs – auch aus den Bundesländern – und der wachsenden Bedeutung des Netzwerks in der fachpolitischen Diskussion, sollte der Beitrag Berlins erwogen werden.

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sowie die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg:

 

Derzeit keine.

 

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

Berlin, den 17. Februar 2004

 

 

Der Senat von Berlin

 

Klaus   Wowereit

Regierender
Bürgermeister

 

 

Dr. Heidi   Knake-Werner

Senatorin für
Gesundheit, Soziales
und Verbraucherschutz


 

 

Ausschuss-Kennung : GesSozMiVergcxzqsq

 



[1] http://www.bundestag.de/gremien/enga/enga_schr/index.htm

[2] http://www.bundestag.de/gremien15/a12_buerger/a12_bue_antrag.html vom 08.12.2004.

[3] vgl. Fachinformation des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

vom 26. März 2002 (HFI 107)

[4] vgl. Drs 14/1374 und 15/247

[5] www.lsb-berlin.net/

[6] www.ljrberlin.de

[7] www.bundestag.de/gremien15/a12_buerger/index.html

[8] www.b-b-e.de/