SenGesSozVSenatsverwaltung für Gesundheit, Soziales                                                                                                                                 Berlin, den    den 29.03.2004

und Verbraucherschutz                                                                 Tel. 9028 (928) 1881

I F 4 - HA-Vorlage lfd. Nr. 01/2004            (928) 1881

 

 

 

 

 

V

1.

   AAn die

 

Vorsitzende des Hauptausschusses

 

über

 

den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin

 

über

 

Senatskanzlei -- G Ssen -

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einzelplan 09 - Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz

Kapitel 09 98 - Förderung von Pflegeeinrichtungen nach Artikel 52 PflegeVG -

 

hier: Umsetzung des Bundesfinanzhilfeprogramms nach Artikel 52 PflegeVG

         und Sicherstellung des Mittelabflusses

 

Rote Nummern:            1984, 0166, 1385 A – 14. WP -, 0631, 1001, 1084 – 15. WP -

 

Vorgang:                    51. Sitzung des Hauptausschusses vom 01.10.2003

Berichte zum Programm nach Artikel 52 PflegeVG

der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung vom
28.09.1998
(Rote Nr. 1984),     28.02.2000 (Rote Nr. 0166), 

21.09.2001 (Rote Nr. 1385 A),   28.05.2002 (Rote Nr. 0631),

04.11.2002 (Rote Nr. 1001),     03.12.2002 (Rote Nr. 1084)

 

Ansätze:                     Ansätze Kapitel 0998
Ansätze der Hauptgruppe 8 (insgesamt)

Haushaltsplanansatz 2003: 46.341.000,00(ursprünglich)

Beabs. Haushaltsplanansatz 2004: 48.524.000,00

Beabs. Haushaltsplanansatz 2005:     0,00

Vorläufiges Ist Haushaltsjahr 2003: 25.600.442,12 €

Aktuelles Ist (Stand: 31.01.2004):     1.200.000,00 €

 

 

 

 

51. Sitzung des Hauptausschusses vom 01. Oktober 2003

 

>

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Hauptausschusas Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung am 01. Oktober 2003 Folgendes beschlossen:

 

 „Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz wird aufgefordert, bis zum 31.03.2004 zu berichten, ob ein Abfluss der Mittel bis zum Ende des Jahres 2004 gewährleistet ist bzw. welche Maßnahmen zu diesem Zeitpunkt eingeleitet werden könnten, um bei Verzögerungen diesen Abfluss zu gewährleisten.“

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die titelbezogenen Angaben im Rahmen des nachstehenden, in sich gegliederten Berichtes (I. bis III.) zur Umsetzung des Bundesfinanzhilfeprogramms und zur Sicherstellung des Mittelabflusses dargestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

I.    Ausgangslage und Rahmenbedingungen der Finanzierung nach Artikel 52 PflegeVG

 

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) gewährt gemäß Artikel 52 Abs. 1 Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) zur zügigen und nachhaltigen Verbesserung der Qualität der ambulanten, teilstationären und stationären Versorgung der Bevölkerung und zur Anpassung an das Versorgungsniveau im übrigen Bundesgebiet den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in den Jahren 1995 bis 2002 Finanzhilfen in Höhe von insgesamt rd. 3,72 Mrd. € (6,4 Mrd. DM).

 

Nach § 1 der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder für Investitionen in Pflegeeinrichtungen im Beitrittsgebiet gemäß Artikel 52 Absatz 2 Satz 4 des PflegeVG beträgt der vom Bund zur Verfügung zu stellende Anteil für das Land Berlin 269.962.113,27 € (528 Mio.llionen DM). Nach § 5 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung beträgt der Finanzierungsanteil des Bundes bei Maßnahmen bis zu 80 v.H. und der des Landes mindestens 20 v.H. der öffentlichen Förderung.

Mit der zweiten Änderungsvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahre 2000 erklärt der Bund sich nunmehr einverstanden mit einer Beteiligung der Bewohner von bis zu 20 v.H.  an den anerkannten Investitions­kosten. Der Anteil der öffentlichen Förderung verringert sich entsprechend.

Die Finanzhilfen des Bundes sind dahingehend übertragbar, als von den Ländern in einem Jahr nicht abgerufene Bundesmittel in den Folgejahren zusätzlich in Anspruch genommen werden können. Nach § 5 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zu Artikel 52 PflegeVG beträgt der Finanzierungsanteil des Bundes bei Maßnahmen bis zu 80 v.H. und der des Landes mindestens 20 v.H. der öffentlichen Förderung.

Über den Finanzierungszeitraum des Programms stehen damit für Investitions­maßnahmen in Pflegeeinrichtungen im Beitrittsgebiet des Landes Berlin insgesamt 337.452.641,59 € (660.000.000,00 Mio.  DM) (269.962.113,27 € Bundesmittel und 67.490.528,32 € Landesmittel) zur Verfügung.

 

Die für das Land Berlin bereitstehenden Finanzhilfen des Bundes wurden bis zum Ende der Laufzeit des Programms im Jahre 2002 über Bewilligungsbescheide gebunden. Die Bundesmittel stehen über das Jahr 2002 hinaus zur Verfügung und sind in der gegenwärtigen Finanzplanung des Bundes bis zum Jahr 2004 veranschlagt. Im Jahr 2004 nicht abgerufene Bundesmittel stehen aufgrund verbindlicher Zusagen des Bundes noch im Jahre 2005 als Bestände auf dem Bundesmittelverwahrkonto zur Verfügung und können bis Anfang Dezember 2005 abgerufen werden. Für das Land Berlin wäre unter Berücksichtigung der Anforderbarkeit von Fördermitteln für einen Drei-Monats-Bedarf nach  § 14 Abs. 1 PflegEföVO die Verwendbarkeit von Fördermitteln für den Fördermittelempfänger bis 31.03.2006 möglich.

 

Mit der Zweiten Änderungsvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahre 2000 hat sich der Bund einverstanden erklärt, dass ein Eigenanteil von bis zu 20 % der anerkannten Gesamtkosten einer Maßnahme auf die pflegebedürftigen Bewohner umgelegt werden kann.

Durch diese Form der Anteilsfinanzierung nach §§ 3 Abs. 1 Satz 1 und 5 Abs. 2 LPflegEG konnten bzw. können ohne zusätzlichen Bedarf an Fördermittelnhierfür weitere bedarfsnotwendige Plätze umgebaut bzw. neugebaut werden. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz hat bei insgesamt 15 Maßnahmen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Über die Anteilsfinanzierung wurde in der 19. Sitzung des Hauptausschusses am 05.06.2002 (Rote Nr. 0631), in der 30. Sitzung am 13.11.2002 (Rote Nr. 1001) sowie in der 33. Sitzung am 11.12.2002 (Rote Nr. 1084) berichtet.

 

Mit dem Einsatz der Finanzhilfen des Bundes wird die Wahrnehmung der dem Land Berlin gemäß § 9 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) obliegenden Verantwortung für die Vorhaltung einer leistungsfähigen und wirtschaftlichen Versorgungsstruktur wesentlich erleichtert. Mit der Umsetzung des Programms können im Ostteil der Stadt die Rahmenbedingungen für eine qualitätsvolle Pflege der Bewohner von voll- und teilstationären Pflegeheimen geschaffen werden, die Kosten für die Bewohner gesenkt und damit auch dauerhaft eine Entlastung des Sozialhilfeträgers erreicht werden.

 

Grundsätzlich wurde bei der Umsetzung des Programms dem Umbau und der Modernisierung bestehender Einrichtungen Vorrang vor neu zu errichtenden Pflegeeinrichtungen eingeräumt. Neben der geringen Verfügbarkeit geeigneter Grundstücke für Neubauten im Land Berlin sind die Kosten für eine Sanierung vorhandener Einrichtungen deutlich geringer als für Neubauten, so dass für mehr pflegebedürftige Bewohner bezahlbare, auch den Sozialhilfeträger entlastende Plätze eingerichtet werden konnten bzw. können. Die Stabilisierung der zwischenzeitlich erreichten Trägervielfalt im Land Berlin war ein weiterer Grund, vorrangig den Bestand der Pflegeeinrichtungen zu erhalten und zu entwickeln.

 

 

II.  Sachstand der Umsetzung des Programms nach Artikel 52 PflegeVG

 

Wie in den vorangegangenen Berichten der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung vom 28.09.1998 (Rote Nr. 1984), vom 28.02.2000 (Rote Nr. 0166), vom 21.09.2001(Rote Nr.1385 A), vom 28.05.2002 (Rote Nr. 0631) 04.11.2002 (Rote Nr. 1001) und 03.12.2002 (Rote Nr. 1084) dargestellt, haben insbesondere die fehlende Vorlaufzeit bei der Vorbereitung des Investitions­programms sowie Änderungen der landesrechtlichen Regelungen während der Programmlaufzeit zu einer verzögerten Umsetzung des Programms geführt.

 

Da der weit überwiegende Teil der Investitionsmaßnahmen in bestehenden Einrichtungen vorgenommen wird, ist weiterhin während der Bauzeit eine Unterbringung der Bewohnerinnen und Bewohner in anderen Einrichtungen erforderlich. Eine zeitgerechte Bereitstellung von nur begrenzt verfügbaren Ausweichquartieren erschwerte die Planbarkeit des Programmablaufs. Bisher konnte durch eine flexible Abstimmung der Bauabläufe der Bedarf an Ausweichquartieren weitgehend störungsfrei gedeckt werden.

 

Gegenüber ursprünglichen Planungsüberlegungen sind bis auf dieAbgesehen von der zeitlichen Abfolge bei der Umsetzung vonder Maßnahmen, der Einführung der AnteilsfinanzierungVorhaben und,  der im Zuge des Programmverlaufsaufgrund der Novellierung des Landespflegeeinrichtungsgesetz 1998  reduzierten Baukostenfür sind  nur in Einzelfällen inhaltliche Änderungen des Investitionsprogramms vorgenommen worden.

 

Die bisher erfolgte und geplante Umsetzung des Bundesfinanzhilfeprogramms stellt sich unter Hinweis auf die nachstehende Übersicht nach gegenwärtigem Stand wie folgt dar:

 

 


Lfd. Nr.

 

Bezeichnung

 

 

Förderbetrag
in T€

rd.

 

Anzahl
vollstationäre
Pflegeplätze

 

Anzahl
Kurzzeit-
pflegeplätze

 

Anzahl
Tages-
pflegeplätze



1



Programmumfang

 

 

337.453

 

 

 

 


5.939

 


98

 


84

 

 

2

37 fertiggestellte Maßnahmen
(ausfinanzierte  bzw.

bewilligte Gesamtkosten) /
geschaffene Plätze
(Anlage 1)



238.606

 

 

3.973

 

 

 

 

82

 

 

 

 

 

84

 

 

 

 

3

16 bewilligte bzw. in Bau befindliche Maßnahmen
(bewilligte Gesamtkosten) /

geschaffene Plätze nach Abschluss
(Anlage 2)



97.495

 

 

1.966

 

 

16

 

 

0

 

 

4

 

(1 fertiggestellte Maßnahme, die aus dem Programm herausgenommen werden soll. Die freiwerdenden Mittel können jedoch noch für an-dere Maßn. innerhalb des Programms einsetzt werden.)

 

 

 

1.352

 

 

 

 

(24)

 

 

 

 

0

 

 

 

0



5 =

2+3
+ 4

insgesamt

53 Maßnahmen

(geplante Gesamtkosten) /  geschaffene bzw. geplante Plätze

(Anlagen 1 und 2)



337.453

 

 

 

 

 

5.939

 

 

 

98

 

 

 

84

 

 

Wie bereits ausgeführt, beläuft sich das für das Land Berlin vorgesehene Gesamtvolumen des Bundesfinanzhilfeprogramms auf exakt 337.452.641,59 €. Das GesamtvolumenIm Rahmen des Investitionsprogramms war zum 31.12.2002 aufgrund erteilter Bewilligungsbescheide für 54 Maßnahmen vollständig gebunden.umgesetzt oder

 

Zwischenzeitlich musste bei einer bereits abgeschlossenen Maßnahme („Umbau Haus 5 im Seniorenheim Albert Schweitzer, Bahnhofstraße 10-15“) gegenüber dem mittelverwendenden Bezirksamt Pankow von Berlin eine (finanzielle) Rückabwicklung in Höhe von 1.355.434,78 € ausgesprochen werden. Auf die durchgeführte Maßnahme entfiel ein Abrechnungsbetrag in Höhe von 1.351.510,11 € (davon 80%iger Bundesmittelanteil: 1.081.200,89 €). Die Rückabwicklung war erforderlich, weil die geschaffenen Plätze nicht mit Pflegebedürftigen nach dem SGB XI, sondern mit Behinderten belegt sind und das Bezirksamt das Pankow von Berlin innerhalb einer vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) gesetzten Frist keine Belegung des Hauses 5 mit Pflegebedürftigen sicherstellen konnte. Die Rückabwicklung wird vom Bezirksamt Pankow von Berlin bestritten. Evt. Lösungsmöglichkeiten werden derzeit geprüft. Ggf. ist aufgrund der vermögensrechtlichen Streitigkeit innerhalb der Berliner Verwaltung eine Entscheidung der Schlichtungsstelle bei der Senatsverwaltung für Finanzen erforderlich.

Sollte die Rückabwicklung bestehen bleiben, können die Bundesmittel in Höhe von 1.081.200,89 € aufgrund von Zusagen des Bundes dennoch dem Programm wieder zugeführt werden, indem gegebenenfalls bei anderen bereits bewilligten anteilsfinanzierten Baumaßnahmen nach Artikel 52 PflegeVG Fördermittel in Höhe von 1.351.510,11 € (davon 80%iger Bundesmittelanteil: 1.081.200,89 €, 20%iger Landesanteil: 270.300,22 €) über Änderungsbewilligungsbescheide eingesetzt werden, um die umlagefähigen Eigenanteile im Interesse der Entlastung der Pflegebedürftigen zu verringern. Die in Frage kommenden Maßnahmen werden zu gegebener Zeit ermittelt.

Im Ergebnis können die Bundesmittel vollständig ausgeschöpft werden.

 

Die Anzahl der im Rahmen des Bundesfinanzhilfeprogramms benannten Maßnahmen hat sich daher von bislang 54 auf nunmehr 53 Maßnahmen verringert.

 

Bei 50 Maßnahmen wurde mit dem Bau begonnen, bei 3 Maßnahmen (Titel 893 43, 893 51, 893 55) stehen die Baubeginne aus. 37 Inbetriebnahmen sind bereits erfolgt. 8 Inbetriebnahmen sollen in 2004, 7 in 2005 und 1 in 2006 (Titel 893 43) erfolgen.

 

Nach Abschluss des Programms werden insgesamt über 6.000 Plätze saniert (umgebaut) bzw. neugebaut sein.

 

Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den beigefügten Übersichten (Anlagen 1 und 2).

 

 

III.   Sicherstellung des Mittelabflusses / Auswirkungen auf den Haushalt

 

1.

 

Nach gegenwärtigem Kenntnisstand können die Finanzhilfen des Bundes in vollem Umfang ausgeschöpft werden. Dies ist, wie bereits ausgeführt, deshalb möglich, weil die im Jahr 2004 nicht abgerufenen Bundesmittel aufgrund verbindlicher Zusagen des Bundes noch im Jahre 2005 als Bestände auf dem Bundesmittelverwahrkonto zur Verfügung stehen und bis Anfang Dezember 2005 vom Land Berlin abgerufen werden können.

Unter Berücksichtigung der Anforderbarkeit von Fördermitteln für einen Drei-Monats-Bedarf nach  § 14 Abs. 1 PflegEföVO wäre die Verwendbarkeit von im Dezember 2005 ausgezahlten Fördermitteln für den Fördermittelempfänger noch bis 31.03.2006 möglich.

 

Der Abfluss der veranschlagten Mittel aus dem Landeshaushalt bis zum Ende des Jahres 2004 ist weitestgehend gewährleistet. Von den noch nicht ausfinanzierten 16 Baumaßnahmen werden voraussichtlich 11 Baumaßnahmen (Titel 893 04, 893 18, 893 23, 893 24, 893 26, 893 32, 893 35, 893 52, 893 53, 893 57, 893 59) bis Ende 2004 ausfinanziert und  5 Baumaßnahmen (Titel 893 43, 893 51, 893 55, 894 22, 894 53) bis spätestens Ende 2005 ausfinanziert sein.

Dennoch ist nicht vollständig ausschließbar, dass auch bei einer Maßnahme, für die derzeit eine Ausfinanzierung bis Ende 2004 erfolgen soll, noch Mittelbedarf in 2005 bestehen könnte.

 

Die veränderten Mittelbedarfe in 2004 und 2005 nach gegenwärtigem Stand aufgrund einer Umfrage bei den Trägern von Mitte Februar 2004 sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen (Anlage 3). Die Mittelbedarfsangaben basieren im Wesentlichen auch auf den Einschätzungen der Fördermittelempfänger und deren bauleitenden Architekten.

 

Folgende zeitliche Verschiebung in der Gesamtfinanzierung des Programms wird sich zusammengefassßt ergeben:

 

                                                                             2004                                 2005

 

Ansätze (HGr. 8)                                            48.524.000 €                                       -

voraussichtlicher Bedarf (HGr.8)                        51.320.000 €                           15.164.000 €

voraussichtlicher Mehrbedarf                              2.796.000 €                             15.164.000 €

 

davon

Bundesanteil (80 %) Mehreinnahmen           2.236.800 €                             12.131.200 €

Landesanteil (20 %) Mehrausgaben                            559.200 €                                  3.032.800 €>

 

Die Mittelbedarfsverschiebungen stellen keine Ausweitung des Programmvolumens dar. Vielmehr verschiebt sich der Mittelbedarf infolge der Unterausschöpfung in 2003 auf die Folgejahre 2004 und 2005.

 

 

DDerie nach gegenwärtigem Kenntnisstand bestehende veränderten MitteMehrlbedarf in 2004 e, insbesondere der zusätzliche Mittelbedarf in 2005, wirerden von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen unter Einbeziehung der Mehreinnahmen vom Bund im Rahmen der Haushaltswirtschaften 2004 und 2005 innerhalb des Einzelplans 09 haushaltsmäßig gesichert. Damit können die Voraussetzungen für einen Mittelabfluss bis Ende 2004 bzw. bis spätestens Ende 2005 geschaffen werden. Über den Für zusätzlichen Mehrittelbedarf in 22005 wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. .

die Möglichkeit geprüft, die Finanzierung des Mittelbedarfs im Rahmen eines Nachtragshaushaltsplanes sicherzustellen.

 

 

2.

 

Trotz aller Anstrengungen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz ist eine Ausfinanzierung sämtlicher Baumaßnahmen bis Ende 2004 nicht möglich. Die Gründe hierfür werden in Bezug auf die 5 Baumaßnahmen, die nicht bis Ende 2004 ausfinanzierbar sind, wie folgt benannt:

 

 

 

 

 

 

a)         Titel 893 43  -             Neubau eines Seniorenheimes Biesdorf-Süd,

Köpenicker Straße 302 in 12683 Berlin Marzahn-Hellersdorf

 

Ansatz

2003

 

 
in T€

Ist- Rechnung 2003

 

 

in T€

Geplanter Ansatz

2004

 

 in T€

Verfü-

gungs-

beschrän-

kung 2004
in T€

Rechnung

per  

27.02.04


in T€

Geplanter Ansatz

2005

 

 in T€

 

4.709

 

 

0

 

3.063

 

0

 

0

 

0

 

 

 

Das Seniorenheim „Köpenicker Str. 302“ im Bezirk Marzahn-Hellersdorf (Bezirksteil Marzahn) ist im Landespflegeplan mit 80 vollstationären Pflegeplätzen aufgeführt. Es befindet sich im Stadtentwicklungsgebiet Biesdorf-Süd. Durch die Baumaßnahme sollen 112 vollstationäre Pflegeplätze entstehen.

 

 

Betreiberin der Pflegeein­richtung ist derzeit noch die Marzahner Heimverbund Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH. Eigentümerin des Grundstückes ist derzeit noch die Marzahner Heimverbund Berlin GmbH & Co KG.

 

Bauplanungsunterlagen vom 29. November 11.1999  (29.09.1999) ???einschließlich nachträglicher Änderungs- und Ergänzungsanträge über7.464.861,47 11.015.000,00  (11.468.277 €)???lagen geprüft vor.

 

Die Finanzierung eines Festbetrages in Höhe von 8.181.000,00,00 war stellt sich - entsprechend des noch nicht beschlossenen Doppelhaushalts 2004/2005 - bislang wibislang wie folgt e folgt vorge-sehendar:

4

Bis einschließlich 2002 409.000,00 €

Ansatz Restkosten ab2003        4.709922.000,00 €

Ansatz 2004 3.063.000,00

Gesamtbedarf                                                                        8.181.000,00

 

Abweichend davon der zuvor genannten beabsichtigten Haushaltsveranschlagung stellt sich der voraussichtliche jährliche Mittelbedarf derzeit wie folgt dar:

 

Ist bis einschl. 2002                                                                                                              409.000,00 €

Ist 2003 Restkosten ab          0,00 €

Bedarf 2004 750.000,00

Bedarf 2005 7.022.000,00

Gesamtbedarf                                                  8.181.000,00

 

Aufgrund von Artikel 52 PflegeVG erfolgt eine Finanzierungsbeteiligung des Bundes in Höhe von 80 v.H. (6.544.800,00 €) und des Landes Berlin in Höhe von 20 v.H. (1.636.200,00 €) am Festbetrag (8.181.000,00 ).

 

Die Finanzierungsverschiebung hat folgende Ursachen:

 

Ein Bewilligungsbescheid konnte gegenüber der Marzahner Heimverbund Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH nicht erteilt werden, weil diese die Gesamtfinanzierung der Baumaßnahme aufgrund wirtschaftlich-finanzieller Schwierigkeiten nicht sicherstellen konnte. Daher erließ die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz einen Ablehnungsbescheid mit Datum vom 20.12.2002, welcher beklagt wurde.

Zwischen der Eigentümerin des Grundstückes Köpenicker Str. 302, der Marzahner Heimverbund Berlin GmbH & Co KG, und der LebensWerk GmbH wurde am 06.12.2002 ein Grundstückskaufvertrag abgeschlossen. In der Annahme der Rechtmäßigkeit des Grundstückskaufes erteilte die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz gegenüber der LebensWerk GmbH mit Datum vom 27.12.2002 einen vorläufigen Bewilligungsbescheid.

Allerdings verklagte die Marzahner Heimverbund Berlin GmbH & Co KG die LebensWerk GmbH, weil sie die Rechtmäßigkeit des Grundstückskaufes bestritt. Aufgrund dessen konnte die Förderung durch die LebensWerk GmbH nicht umgesetzt werden.

 

Über die Vermögen der Marzahner Heimverbund Berlin GmbH & Co KG (bisherige Grundstückseigentümerin) und Marzahner Heimverbund Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH (Betreiberin) wurden wegen der wirtschaftlich-finanziellen Schwierigkeiten vom Amtsgericht Charlottenburg im Jahre 2003 Insolvenzverfahren eröffnet.

 

Der gegenwärtige Stand der Insolvenzverfahren ist:

Vom Insolvenzverwalter wurden Interessenten gesucht, die bereit sind, zunächst die drei Immobilien „Grabensprung 29“, „Köpenicker Straße 302“ und „Zühlsdorfer Str. 20 und den Betrieb der diesbezüglichen Einrichtungen zu kaufen. Die Immobilie „Martha-Arendsee-Str. 4“ soll nach den Vorstellungen des Insolvenzverwalters separat veräußert werden.

Unter mehreren Interessenten für die drei Immobilien hat der Insolvenzverwalter eine Investorengemeinschaft ausgewählt, mit der derzeit Verhandlungen geführt werden. Es ist jedoch auch nicht ausschließbar, dass ein anderer Interessent Käufer wird. Es ist beabsichtigt, den Kaufvertrag bis spätestens Anfang April 2004 abzuschließen.

 

Es ist ein Kaufvertrag beabsichtigt, der u.a. die Übernahme der förderrechtlichen Pflichten aus den Förderungen der Baumaßnahmen „Grabensprung 1. BA (Kapitel 1198 / Titel 895 28)“ und „Grabensprung 2. BA (Kapitel 0998 / Titel 893 33)“ einschließlich der dinglichen Sicherungen vorsieht. Ferner besteht seitens der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz die Absicht, die Maßnahme „Neubau eines Seniorenheimes Biesdorf-Süd, Köpenicker Straße 302“ auf der Grundlage der Inhalte des vorläufigen Bewilligungsbescheides vom 27.12.2002 zu fördern. Es ist beabsichtigt, den Kaufvertrag bis spätestens Anfang April 2004 abzuschließen.

 

Die weitergehenden Voraussetzungen einer Förderung der Maßnahme „Neubau eines Seniorenheimes Biesdorf-Süd, Köpenicker Straße 302“ (z.B. Planungsanpassungen, Zeitachse der Planung) werden derzeit mit derm Investorengemeinschaft Interessenten sondiert. Eine Entscheidung über eine Förderzusage bzw. eine Entscheidung über die Erteilung eines Bewilligungsbescheides kann erst nach Vorliegen der weitergehenden Fördervoraussetzungen und der finanziellen Voraussetzungen erfolgen. Bis dahin muss die Investorengemeinschaft bzw. ggf. ein anderer Interessent Handlungen und Planungen auf eigenes   - auch finanzielles - Risiko vornehmen.

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz bittet den Hauptausschuss von Berlin hiermit schon jetzt um die Zustimmung zum Eingehen von finanziellen Verpflichtungen zu erteilen, damit die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen auf der Grundlage der im 2. Quartal 2004 erwarteten PPrüfergebnisse der anzupassenden Planungen eine Entscheidung über eine Förderzusage bzw. eine Entscheidung über die Erteilung eines Bewilligungsbescheides treffen kann. In Abhängigkeit von den Prüfergebnissen beträgt die Obergrenze der einem Fördermittelempfänger noch zur Verfügung stellbaren Fördermittel maximal 7.771.966,50 € (8.181.000,00 € abzüglich 409.033,50 € gezahlter Planungskosten).

 

nbeabsichtigt auf der Grundlage der Prüfergebnisse der anzupassenden Planungen nach der Sommerpause 2004 die Zustimmung des Hauptausschusses von Berlin einzuholen, um so die Voraussetzungen zum Eingehen finanzieller Verpflichtungen zu schaffen.

 

Die Maßnahme ist nach § 24 Abs. 3 LHO veran­schlagt, um die Voraussetzungen für die Inan­spruchnahme der befristet zur Verfügung stehenden Finanzhilfen des Bundes nach Art. 52 PflegeVG zu schaffen.

Mit dem Bau konnte daher noch nicht begonnen werden. Im Falle der positiven Verfahrensentwicklung soll der Baubeginn voraussichtlich im I. Quartal 2005 sein. Die Inbetriebnahme soll voraussichtlich im März 2006 erfolgen.

 

Das von der vorgesehenen Baumaßnahme berührte Grundstück „Köpenicker Straße 302“ soll nach derzeitigem Stand inals Abschluss des Insolvenzverfahrens in das Eigentum des Käufersr Investorengemeinschaft übergehen. Der Käuferie Investorengemeinschaft  soll im Falle der Förderung zugleich Fördermittelempfängerin und Bauherrin werden. Im Falle der Förderung wird eine dingliche Sicherung in Form der Eintragung einer Grundschuld in Höhe des Festbetrages und einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit vorgesehen.

 

Der Betrieb der Einrichtungen am Grabensprung 29 und in der Köpenicker Straße 302 soll von zuverlässigen Pflegeeinrichtungsbetreibern wahrgenommen werden.    

 

Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass aufgrund veränderter Umstände der Bieter im Insolvenzverfahren der Kaufvertrag nicht abgeschlossen bzw. die Maßnahme „Neubau eines Seniorenheimes Biesdorf-Süd, Köpenicker Straße 302“ nicht weiter verfolgt werden kann. Für diesen Fall behält sich die Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz vor, zumit  der mit dem Bund vorsorglich abgestimmten Ersatzmaßnahme „Umbau und Modernisierung Lichtenhainer Str. 23“ zu gegebener Zeit an den Hauptausschuss von Berlin heranzutreten, um so die Mittelausschöpfung des Bundesfinanzhilfeprogramms sicherzustellen.

 

 

 

 


 

 

b)        Titel 893 51 -            Umbau und Modernisierung des Seniorenheimes (Haus 1)

                                    Werlseestraße 37-39 einschließlich Kurzzeitpflege

 

Ansatz

2003

 

 
in T€

Ist- Rechnung 2003

 

 

in T€

Geplanter Ansatz

2004

 

 in T€

Verfü-

gungs-

beschrän-

kung 2004
in T€

Rechnung per   27.02.04


in T€

Geplanter Ansatz

2005

 

 in T€

 

500

 

 

0

 

4.100

 

0

 

0

 

0

 

 

 

Das Seniorenheim Werlseestraße 37-39 im Bezirk Treptow-Köpenick (Bezirksteil Köpenick) ist im Landespflegeplan mit insgesamt 312 Pflegeplätzen in 3 Häusern aufgeführt.,  Durch die Baumaßnahmen in den Häusern 1, 2 und 3 sollen 390 vollstationäre Pflegeplätze 16 Kurzzeitpflegeplätze entstehen, davon im Hs. 1 90 vollstationäre Langzeitpflegeplätze und 16 Kurzzeitpflegeplätze.

Träger der Pflegeein­richtung ist die Sozialstiftung Köpenick.

 

Bauplanungsunterlagen vom 28.Juni 06.2002 über7.464.861,47 7.800.000 € lagen geprüft vor. Mit Datum vom      20.12.2002 wurde der Bewilligungsbescheid erteilt. Danach betragen die als Festbetrag festgelegten förderfähigen Gesamtkosten 5.750.000 € und der bewilligte Förderanteil 4.600.000 €.

 

Die Finanzierung des Förderanteils in Höhe von 4.600.000,00 € war bislang wie folgt vorge-sehen:

Die Finanzierung des Förderanteils stellt sich - entsprechend des noch nicht beschlossenen Doppelhaushalts 2004/2005 - bislang wie folgt dar:  

4

Ansatz Restkosten ab2003        500922.000,00 €

Ansatz 2004 4.100.000,00

Gesamtbedarf                                                                        4.600.000,00

 

Abweichend davon stellt sich der voraussichtliche jährliche Mittelbedarf derzeit wie folgt dar:

Abweichend von der zuvor genannten beabsichtigten Haushaltsveranschlagung stellt sich der voraussichtliche jährliche Mittelbedarf derzeit wie folgt dar:

 

Ist bis einschl. 2003 Restkosten ab         0,00 €

Bedarf 2004 2.300.000,00

Bedarf 2005 2.300.000,00

Gesamtbedarf                                                  4.600.000,00

 

7.056.000 €

Aufgrund von Artikel 52 PflegeVG erfolgt eine Finanzierungsbeteiligung des Bundes in Höhe von 80 v.H. (3.680.000,00 €) und des Landes Berlin in Höhe von 20 v.H. (920.000,00 €) am Förderanteil (4.600.000,00 ).

 

 

Die Finanzierungsverschiebung hat folgende Ursachen:

 

Beginn und Realisierung dieser Maßnahme im Haus 1 stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Maßnahme „Umbau Werlseestraße Haus 2 (Titel 893 26)“, da das Haus 1 derzeit als Ausweichquartier für das im Umbau befindliche Haus 2 dient. Bereits beim Umbau des Hauses 2 gab es Zeitverzögerungen durch Witterungseinflüsse sowie durch Insolvenzen von Auftragnehmern, so dass die Fertigstellung des Hauses 2 voraussichtlich erst Anfang Mai 2004 erfolgen wird. Danach werden die Bewohner des Hauses 1 in das dann sanierte Haus 2 umziehen und im Anschluss daran soll mit den Abbruch- bzw. Umbauarbeiten begonnen werde.

 

Mit dem Bau konnte daher noch nicht begonnen werden. Baubeginn soll voraussichtlich im Mai   2004 sein. Der geplante Bauablauf sieht eine frühestmögliche Inbetriebnahme des Hauses 1 für September 2005 vor.

Die Maßnahme ist nach § 24 Abs. 3 LHO veran­schlagt, um die Voraussetzungen für die Inan­spruchnahme der befristet zur Verfügung stehenden Finanzhilfen des Bundes nach Art. 52 PflegeVG zu schaffen.

 

Das von der vorgesehenen Baumaßnahme berührte Grundstück befindet sich im Eigentum des Trägers. Eine dingliche Sicherung in Form der Eintragung einer Grundschuld in Höhe des Förderanteils und einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit ist beabsichtigt. Nach Abschluss des Erwerbes von zusätzlichen Flurstücken kann die Bestellung noch vor der ersten Fördermittelauszahlung erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

c)         Titel 893 55 -            Umbau und Modernisierung des Seniorenheimes Märkische Allee 68

 

Ansatz

2003

 

 
in T€

Ist- Rechnung 2003

 

 

in T€

Geplanter Ansatz

2004

 

 in T€

Verfü-

gungs-

beschrän-

kung 2004
in T€

Rechnung per  27.02.04

 

in T€

Geplanter Ansatz

2005

 

 in T€

 

3.000

 

 

0

 

3.400

 

0

 

0

 

0

 

Das Seniorenheim Märkische Allee 68 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf (Bezirksteil Marzahn) ist im Landespflegeplan mit 127 vollstationären Pflegeplätzen aufgeführt. Durch die Baumaßnahme sollen 153 vollstationäre Pflegeplätze entstehen. Trägerin der Pflegeein­richtung ist die Kur­sana Gemeinnützige Betriebsgesellschaft für Sozialeinrichtungen mbH.

 

Bauplanungsunterlagen vom 21. Dezember 2000 über7.464.861,47 8.845.000,00 € lagen geprüft vor. Mit Datum vom 13. September 2002 wurde ein Bewilligungsbescheid erteilt. Danach betragen die als Festbetrag festgelegten förderfähigen Gesamtkosten 7.624.000,00 € und der bewilligte Förderanteil 6.400.000,00 .

 

Die Finanzierung des Förderanteils in Höhe von 6.400.000,00 € war bislang wie folgt vorge-sehen:

Die Finanzierung des Förderanteils stellt sich - entsprechend des noch nicht beschlossenen Doppelhaushalts 2004/2005 - bislang wie folgt dar:  

4

Ansatz Restkosten ab2003        3.000922.000,00 €

Ansatz 2004 3.400.000,00

Gesamtbedarf                                                                        6.400.000,00

 

Abweichend davon stellt sich der voraussichtliche jährliche Mittelbedarf derzeit wie folgt dar:

 

Abweichend von der zuvor genannten beabsichtigten Haushaltsveranschlagung stellt sich der voraussichtliche jährliche Mittelbedarf derzeit wie folgt dar:

 

 

Ist bis einschl. 2003                                                                                                                         0,00 €

Bedarf 2004 3.400.000,00

Bedarf 2005 3.000.000,00

Gesamtbedarf                                                  6.400.000,00

 

Aufgrund von Artikel 52 PflegeVG erfolgt eine Finanzierungsbeteiligung des Bundes in Höhe von 80 v.H. (5.120.000,00 €) und des Landes Berlin in Höhe von 20 v.H. (1.280.000,00 €) am Förderanteil (6.400.000,00 ).

 

Die Finanzierungsverschiebung hat folgende Ursachen:

 

Gegen den Bewilligungsbescheid vom 13. September 2002 hatte die Trägerin, die Kursana Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH, mit Datum vom 08.10.2002 eine Klage wegen isolierter Anfechtung der Nebenbestimmungen beim Verwaltungsgericht Berlin erhoben. Die Trägerin begehrte die gesonderte Berechnung gegenüber den Pflegebedürftigen von Aufwendungen    oberhalb des Festbetrages.

Der im Nachgang von der Trägerin gestellte Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz am 21.10.2002 wurde vom Verwaltungsgericht (VG) Berlin im Dezember 2002 zurückgewiesen. Nach Beschwerdeeinlegung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin wurde die Beschwerde vom OVG Berlin im Juni 2003 ebenfalls zurückgewiesen. Im Juli 2003 erklärte die Trägerin die Klagerücknahme beim VG Berlin. Der Bewilligungsbescheid erlangte somit Bestandskraft.

 

Im August 2003 wurde bekannt, dass die Trägerin Umplanungen vornehmen möchte. Hintergrund ist u.a., dass die Höhe der nicht gesondert berechenbaren Aufwendungen reduziert werden soll. Aufgrund noch fehlender bzw. unvollständiger Unterlagen (u.a. Kostenberechnungen und Honorarverträge) zur Änderungsplanung kann eine abschließende Bewertung der Änderungen, insbesondere die baufachliche Prüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, nicht vorgenommen werden. Die Trägerin wurde mehrmals aufgefordert, die Unterlagen einzureichen. Der Eingang der Unterlagen bleibt abzuwarten.

 

Mit dem Bau konnte daher noch nicht begonnen werden. Baubeginn soll voraussichtlich im 2. Halbjahr    2004 sein. Die Inbetriebnahme soll voraussichtlich Ende 2005 erfolgen.

 

Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Landes Berlin. Der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit dem Pflegeeinrichtungsträger ist beabsichtigt (dinglich gesichertes Rechtsverhältnis).

 

 

 

d)        Titel 894 22 -            Umbau und Modernisierung des Senioren- und Pflegeheimes

                        Hans Höding, Büschingstraße 29 

 

Ansatz

2003

 

 
in T€

Ist- Rechnung 2003

 

 

in T€

Geplanter Ansatz

2004

 

 in T€

Verfü-

gungs-

beschrän-

kung 2004
in T€

Rechnung per   27.02.04

 

in T€

Geplanter Ansatz

2005

 

 in T€

 

3.482

 

 

0

 

2.443

 

0

 

0

 

 

0

     

 

 

 

Das Seniorenheim Büschingstraße 29 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (Bezirksteil Friedrichshain) ist im Landespflegeplan mit 152 vollstationären Pflegeplätzen aufgeführt. Durch die Baumaßnahme sollen 150 vollstationäre Pflegeplätze entstehen.

Träger der Pflegeein­richtung ist die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH.

 

Bauplanungsunterlagen vom 06. Juni06. 2000 einschließlich nachträglicher Ergänzungsunterlagen vom 23. und 29. Juli 2002 über7.464.861,47 8.800.000 € lagen geprüft vor. Mit Datum vom       18.12.2002 wurde der Bewilligungsbescheid erteilt. Danach betragen die als Festbetrag festgelegten förderfähigen Gesamtkosten 7.450.000 € und der bewilligte Förderanteil 6.130.000 €.

 

Die Finanzierung des Förderanteils in Höhe von 6.130.000,00 € war bislang wie folgt vorge-sehen:

Die Finanzierung des Förderanteils  stellt sich - entsprechend des noch nicht beschlossenen Doppelhaushalts 2004/2005 - bislang wie folgt dar:  

4

Bis einschließlich 2002            205.000,00 €

Ansatz Restkosten ab2003        3.482922.000,00 €

Ansatz 2004 2.443.000,00

Gesamtbedarf                                                                        6.130.000,00

 

Abweichend davon stellt sich der voraussichtliche jährliche Mittelbedarf derzeit wie folgt dar:

Abweichend von der zuvor genannten beabsichtigten Haushaltsveranschlagung stellt sich der voraussichtliche jährliche Mittelbedarf derzeit wie folgt dar:

 

Ist bis einschl. 2002                                                                                                             357.000,00 €

Ist 2003 Restkosten ab                                                                                                                                            0,00 €

Bedarf 2004 4.476.000,00

Bedarf 2005 1.297.000,00

Gesamtbedarf                                                  6.130.000,00

 

7.056.000 €

Aufgrund von Artikel 52 PflegeVG erfolgt eine Finanzierungsbeteiligung des Bundes in Höhe von 80 v.H. (4.904.000,00 €) und des Landes Berlin in Höhe von 20 v.H. (1.226.000,00 €) am Förderanteil (6.130.000,00 €).

 

Die Finanzierungsverschiebung hat folgende Ursachen:

 

Gegen den Bewilligungsbescheid vom 18. Dezember 2002 hatte die Trägerin, die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH, mit Datum vom 23.01.2003 vorsorglich eine Klage wegen Unklarheiten bei der Abwicklung des Förderverfahrens beim Verwaltungsgericht Berlin erhoben. Hier konnte eine außergerichtliche Einigung zwischen der Trägerin und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz erzielt werden. Daher wurde im März 2003 vom Träger die Klagerücknahme beim VG Berlin erklärt. Der Bewilligungsbescheid erlangte  somit Bestandskraft.

 

Die Trägerin beauftragte Mitte April 2003 das Architekturbüro mit der Ausführungsplanung. Für die Erarbeitung der Ausführungsplanung wurden ca. 3 Monate angesetzt. Erst danach konnte  die Ausschreibung erfolgen.

Im Juni 2003 wurde bekannt, dass die Trägerin Umplanungen vornehmen möchte, die auch ein geändertes Pflege- und Versorgungskonzept beinhalten sollten. Hintergrund ist u.a., dass die Höhe der von der Trägerin einzusetzenden Eigenmittel und dadurch auch die nicht gesondert berechenbaren Aufwendungen reduziert werden sollen. Aufgrund noch fehlender bzw. unvollständiger Unterlagen (u.a. Flächen- und Kostenberechnungen) zur Änderungsplanung kann eine abschließende Bewertung der Abweichungen zu den geprüften Bauplanungsunterlagen, insbesondere die baufachliche Prüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, nicht vorgenommen werden. Die Trägerin wurde mehrmals aufgefordert, die Unterlagen einzureichen. Der Eingang der Unterlagen bleibt abzuwarten.

 

Baubeginn lt. Baubeginnanzeige war der 27.10.2003. Die Inbetriebnahme soll voraussichtlich im April 2005 erfolgen.

 

Das von der vorgesehenen Baumaßnahme berührte Grundstück befindet sich im Eigentum des Trägers. Die Bestellung einer Grundschuld in Höhe des Förderanteils und einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit ist erfolgt. Die Eintragung im Grundbuch steht jedoch noch aus. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

e)        Titel 894 53 -            Umbau und Modernisierung des Seniorenheims Sewanstraße 235

 

Ansatz

2003

 

 
in T€

Ist- Rechnung 2003

 

 

in T€

Geplanter Ansatz

2004

 

 in T€

Verfü-

gungs-

beschrän-

kung 2004
in T€

Rechnung per   27.02.04

 

in T€

Geplanter Ansatz

2005

 

 in T€

 

2.000

 

 

455

 

4.853

 

0

 

0

 

 

0

 

Das Seniorenheim Sewanstraße 235 im Bezirk Lichtenberg ist im Landespflegeplan mit 129 vollstationären Langzeitpflegeplätzen nachgewiesen. Durch die Baumaßnahme sollen 144 vollstationäre Pflegeplätze entstehen. Träger der Ein­richtung ist der Verbund Lichtenberger Seniorenheime (Bezirksamt Lichtenberg von Berlin).

 

Bauplanungsunterlagen vom 16. Juli 07.2001 über7.464.861,47 9.049.866,00 € lagen geprüft vor. Mit Datum vom      19.09.2002 wurde die Zuweisungsmitteilung erteilt. Danach betragen die als Festbetrag festgelegten förderfähigen Gesamtkosten 7.158.086,34 €.

 

Die Finanzierung des Festbetrages in Höhe von 7.158.086,34 € war bislang wie folgt vorge-sehen:

Die Finanzierung des Festbetrages stellt sich - entsprechend des noch nicht beschlossenen Doppelhaushalts 2004/2005 - bislang wie folgt dar:  

4

Bis einschließlich 2002 306.000,00 €

Ansatz Restkosten ab2003        2.000922.000,00 €

Ansatz 2004 4.853.000,00

Gesamtbedarf                                                                        7.159.000,00

 

Abweichend davon stellt sich der voraussichtliche jährliche Mittelbedarf derzeit wie folgt dar:

Abweichend von der zuvor genannten beabsichtigten Haushaltsveranschlagung stellt sich der voraussichtliche jährliche Mittelbedarf derzeit wie folgt dar:

 

Ist bis einschl. 2002                                                                                                              306.000,00 €

Ist 2003 Restkosten ab 455.000,00 €

Bedarf 2004 4.853.000,00

Bedarf 2005 1.545.000,00

Gesamtbedarf                                                  7.159.000,00

 

Aufgrund von Artikel 52 PflegeVG erfolgt eine Finanzierungsbeteiligung des Bundes in Höhe von 80 v.H. (5.726.469,072 €) und des Landes Berlin in Höhe von 20 v.H. (1.431.617,268 €) am Festbetrag (7.158.086,34 ).

 

Die Finanzierungsverschiebung hat folgende Ursachen:

 

Als Ausweichquartier für die Bewohner des Seniorenheimes Sewanstr. 235 war das Gebäude in der Einbecker Str. vorgesehen. Dieses wurde zuvor auch als Ausweichquartier für die Bewohner des ebenfalls i.V.m. Artikel 52 PflegeVG geförderten SH Schleusinger Str. 14 genutzt. Durch Verzögerungen beim Umbau des SH Schleusinger Str. 14 wurde das Ausweichquartier Einbecker Str. nicht fristgerecht frei, um die Bewohner des SH Sewanstr. 235, wie ursprünglich geplant, aufzunehmen. Dies führte zu einer erheblichen Zeitverzögerung für den Baubeginn.

Eine weitere Ursache war die Dauer der Projektierung durch das Hochbauamt des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin. Durch Intervention der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz kann nunmehr die Projektierungsdauer verkürzt werden. 

 

Der Baubeginn erfolgte am 19.01.2004. Die Inbetriebnahme soll voraussichtlich im August 2005 erfolgen.

 

Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Landes Berlin. Der Pflegeeinrichtungsbetreiber ist ebenfalls das Land Berlin. Eine dingliche Sicherung war daher nicht erforderlich.

 

 

 

Der Hauptausschuss wird gebeten,

 

a) die unter Ziffer I. bis III. dargestellten Sachverhalte bzw. Sachstände der Umsetzung des Programms nach Artikel  52 PflegeVG zur Kenntnis zu nehmen,

 

 

 

b)  für das Haushaltsjahr 2004
von der Absicht der Senatsverwaltung für Finanzen zustimmend Kenntnis zu nehmen, für folgende Baumaßnahmen mit finanziellem Mehrbedarf in 2004 überplanmäßige Ausgaben bis einemzu den genannten Höchstbeträagen von insgesamt 2.796.000,00 € zuzulassen:,

 

1.  für folgende unter Ziffer III. aufgeführten Baumaßnahmen: ......................................

 

Titel

 

 

Maßnahme

 

Ansatz
T€

 

Bedarf
T€

 

Mehrbedarf
T€

893 04

Neubau (Ersatzbau) des Pflegewohn-heims „Abendsonne“,

Volkradstr. 3027

1.294

5.124

3.830

893 23

Umbau und Modernisierung des Feier-abendheims „St. Alexius“,

Zingster Str. 74

3.130

4.580

1.450

893 26

Umbau und Modernisierung des Senioren-heims (Haus 2),

Werlseestr. 37 - 39a

501

2.538

2.037

893 35

Ersatzneubau

des Seniorenheims

Buschallee 89

1.795

3.995

2.200

894 22

Umbau undnd Modernisierung des Senioren- und Pflegeheims Hans Höding,

Büschingstr. 29

2.443

4.476

2.033

 

 

 

Mehrbedarf in 2004 gesamt

 

 

 

11.550

 

 

Der ausgewiesene Mehrbedarf kann im Rahmen des Haushaltsvollzuges (Deckungsfähigkeit) in Höhe von 8.754.000,00 € durch Minderbedarfe bei anderen Maßnahmen im Kapitel 0998 zum Teil ausgeglichen werden. Es Unter Hinweis auf Anlage 3 Es verbleibt ein echter Mehrbedarf in Höhe von 2.796.000,00 € (Bundesanteil i.H.v. 80 % = 2.236.800,00 € / Landesanteil i.H.v.20 % = 559.200,00 €) – siehe Anlage 3 -.

, der durch die Zulassung überplanmäßiger Ausgaben auszugleichen wäre.     ......................

 

bei Titel 893 51 - Umbau und Modernisierung Ersatzneubau des Seniorenheimes (Hs. 1)

                            Werlseestraße 37-39, einschließlich Kurzzeitpflege

 

mit einem JJahresbetragägen                             fürAnsatz 2004 in Höhe von     

 

                                                          für 2005 in Höhe von 

 

 

bei Titel 893 55 -   Umbau undnd Modernisierung des Seniorenheimes

Märkische Allee 68

 

mit einem Jahresbetrag                             mit Jahresbeträgen                           fürAnsatz 2004 in Höhe von

 

   

                                                          für 2005 in Höhe von 

 

 

bei Titel 894 22 -  Umbau und Modernisierung des Senioren- und Pflegeheimes

               Hans Höding, Büschingstraße 29 

 

mit einem Jahresbetrag                             mit Jahresbeträgen                           fürAnsatz 2004 in Höhe von     

                                                          für 2005 in Höhe von 

 

 

bei Titel 894 53 -   Umbau und Modernisierung des Seniorenheims

Sewanstraße 235

 

mit einem Jahresbetrag                              mit Jahresbeträgen                           fürAnsatz 2004 in Höhe von     

                                                          für 2005 in Höhe von 

 

 

2. für folgende unter Ziffer III. aufgeführte Baumaßnahme

 

bei Titel 893 43 - Ersatzneubau des Seniorenheimes Köpenicker Straße 302

 

mit einem Jahresbetrag                              mit Jahresbeträgen                           fürAnsatz 2004 in Höhe von     

                                                          für 2005 in Höhe von 

Die Mehreinnahmen aus den Bundesmitteln werden als teilweiser finanzieller Ausgleich angesehen. Der darüber hinaus verbleibende Landesanteil in Höhe von 20 v.H. soll im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2004 im Einzelplan 09 ausgeglichen werden.

s Haushaltsvollzuges 2004 bis zum 30.11.2004 vom Senat erwirtschaftet.

 

 

 

zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. c)  für das Haushaltsjahr 2005
    
von der Absicht der Senatsverwaltung für Finanzen zustimmend zur Kenntnis zu nehmen, dass auch hier die Mehreinnahmen aus den Bundesmitteln als teilweiser finanzieller Ausgleich angesehen werden. Über den Ausgleich für Über die Finanzierung des Landesanteiles  wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

die Absicht besteht,

     Für 2005 wird bei folgenden Baumaßnahmen mit fifinananziellem Mehrbedarf in 2005 die Möglichkeit geprüft

     wird, die Finanzierung
  
 des Mittelbedarfs

 im Rahmen eines Nachtragshaushaltsplanes

     sicherzustellen:

 

 

 

 

 

 

Titel

 

 

Maßnahme

 

Ansatz
T€

 

Bedarf
T€

 

Mehrbedarf
T€

893 43

Ersatzneubau des Seniorenheimes

Köpenicker Straße 302

 

0

 

7.022

 

7.022

893 51

Umbau und Modernisierung Ersatzneubau des Seniorenheimes (Hs. 1) Werlseestraße 37-39, einschließlich Kurzzeitpflege

0

2.300

2.300

893 55

Umbau und Modernisierung des Seniorenheimes Märkische Allee 68

 

0

3.000

3.000

894 22

Umbau und Modernisierung des Senioren- und Pflegeheims Hans Höding,

Büschingstr. 29

0

1.297

1.297

894 53

Umbau und Modernisierung des Seniorenheims Sewanstraße 235

 

0

1.545

1.545

 

 

Mehrbedarf in 2005 gesamt

 

 

 

15.164

 

 

 

 


 
   

 
   
bei Titel 893 51      Umbau und Modernisierung Ersatzneubau des Seniorenheimes
 
               (Hs. 1) Werlseestraße 37-39, einschließlich Kurzzeitpflege

   
mit Jahresbeträgen                           für 2005 in Höhe von 2.300.000,00

 

 

bei Titel 893 55 -    Umbau und Modernisierung des Seniorenheimes
                                  

Märkische Allee 68

 

mit Jahresbeträgen                           für 2005 in Höhe von 3.000.000,00

 

 

bei Titel 894 22 -    Umbau und Modernisierung des Senioren- und Pflegeheimes

                       Hans Höding, Büschingstraße 29 

 

mit Jahresbeträgen                           für 2005 in Höhe von 1.297.000,00

 

 

bei Titel 894 53 -    Umbau und Modernisierung des Seniorenheims

Sewanstraße 235

 

mit Jahresbeträgen                           für 2005 in Höhe von 1.545.000,00

 

 

2. für folgende unter Ziffer III. aufgeführte Baumaßnahme

 

bei Titel 893 43 - Ersatzneubau des Seniorenheimes Köpenicker Straße 302

 

mit Jahresbeträgen                           für 2005 in Höhe von 7.022.000,00

 

Die Mehreinnahmen aus den Bundesmitteln werden als teilweiser finanzieller Ausgleich
angesehen. Der Landesanteil wird dann vom Senat im Rahmen der Deckung des gesam-
ten Nachtragshaushaltsplanes vorgeschlagen werden.

 

 

 

Ich bitte, den Beschluss als erledigt anzusehen.

 

In Vertretung

Dr. Heidi Knake-Werner

 

 

Dr. Petra   L e u s c h n e r

.................................................................

Senatorin Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales

und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.  Vbst. zur weiteren Veranlassung, insbesondere

 

  a) Einholung von Mitzeichnungen

 

  b) Versendung der Kopien (s. 3. der V.)

 

 

3.  Kopien an:

 

  ZS C (1x),  I SL 2 (1x),  I F (2x),  I E 3 (1x), ZS A (1x betr. Köpenicker Str. 302)

 

 

4.   ZdA

 

 

 

I SL 2:

 

 

ZS C:

 

 

Sen (EU)

 

 

 

SenFin:

 

 

 

 

                    StS  Soz

 

 

                   

 

                    I AbtL

 

 

                    I F (V)

 

 

                    I F 4