SenGesSozVSenatsverwaltung für
Gesundheit, Soziales Berlin, den den 29.03.2004
und Verbraucherschutz Tel. 9028 (928) 1881
I F 4 - HA-Vorlage lfd. Nr. 01/2004 (928) 1881
V
1.
AAn
die
Vorsitzende
des Hauptausschusses
über
den
Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
über
Senatskanzlei
--– G Ssen -
Einzelplan 09 - Gesundheit, Soziales und
Verbraucherschutz
Kapitel 09 98 -
Förderung von Pflegeeinrichtungen nach Artikel 52 PflegeVG - –
hier: Umsetzung des Bundesfinanzhilfeprogramms
nach Artikel 52 PflegeVG
und Sicherstellung des
Mittelabflusses
Rote Nummern: 1984, 0166, 1385 A – 14. WP -, 0631, 1001, 1084 – 15. WP -
Vorgang: 51. Sitzung des Hauptausschusses vom 01.10.2003
Berichte zum Programm nach Artikel 52 PflegeVG
der für Soziales zuständigen
Senatsverwaltung vom
28.09.1998 (Rote Nr. 1984), 28.02.2000 (Rote Nr. 0166),
21.09.2001 (Rote Nr. 1385 A), 28.05.2002 (Rote Nr. 0631),
04.11.2002 (Rote Nr. 1001), 03.12.2002 (Rote Nr. 1084)
Ansätze: Ansätze Kapitel 0998
Ansätze der Hauptgruppe 8 (insgesamt)
Haushaltsplanansatz 2003: 46.341.000,00 € (ursprünglich)
Beabs. Haushaltsplanansatz 2004: 48.524.000,00 €
Beabs. Haushaltsplanansatz 2005: 0,00 €
Vorläufiges Ist Haushaltsjahr
2003: 25.600.442,12 €
Aktuelles Ist (Stand:
31.01.2004): 1.200.000,00 €
51.
Sitzung des Hauptausschusses vom 01. Oktober 2003
>
Der Hauptausschusas Abgeordnetenhaus
hat in seiner oben bezeichneten Sitzung am 01. Oktober 2003 Folgendes
beschlossen:
„Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und
Verbraucherschutz wird aufgefordert, bis zum 31.03.2004 zu berichten, ob ein
Abfluss der Mittel bis zum Ende des Jahres 2004 gewährleistet ist bzw. welche
Maßnahmen zu diesem Zeitpunkt eingeleitet werden könnten, um bei Verzögerungen
diesen Abfluss zu gewährleisten.“
Aus Gründen der Übersichtlichkeit
werden die titelbezogenen Angaben im Rahmen des nachstehenden, in sich
gegliederten Berichtes (I. bis III.) zur
Umsetzung des Bundesfinanzhilfeprogramms und zur Sicherstellung des Mittelabflusses
dargestellt.
I. Ausgangslage und Rahmenbedingungen der Finanzierung nach Artikel 52 PflegeVG
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) gewährt gemäß Artikel 52 Abs. 1 Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) zur zügigen und nachhaltigen Verbesserung der Qualität der ambulanten, teilstationären und stationären Versorgung der Bevölkerung und zur Anpassung an das Versorgungsniveau im übrigen Bundesgebiet den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in den Jahren 1995 bis 2002 Finanzhilfen in Höhe von insgesamt rd. 3,72 Mrd. € (6,4 Mrd. DM).
Nach § 1 der
Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die
Länder für Investitionen in Pflegeeinrichtungen im Beitrittsgebiet gemäß
Artikel 52 Absatz 2 Satz 4 des PflegeVG beträgt der vom Bund zur Verfügung zu
stellende Anteil für das Land Berlin 269.962.113,27 € (528 Mio.llionen DM). Nach § 5
Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung beträgt
der Finanzierungsanteil des Bundes bei Maßnahmen bis zu
80 v.H. und der des Landes mindestens 20 v.H. der öffentlichen Förderung.
Mit der zweiten
Änderungsvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahre 2000 erklärt
der Bund sich nunmehr einverstanden mit einer Beteiligung der Bewohner von bis
zu 20 v.H. an den anerkannten
Investitionskosten. Der Anteil der öffentlichen Förderung verringert sich
entsprechend.
Die Finanzhilfen des Bundes sind dahingehend übertragbar, als von den Ländern in einem Jahr nicht abgerufene Bundesmittel in den Folgejahren zusätzlich in Anspruch genommen werden können. Nach § 5 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zu Artikel 52 PflegeVG beträgt der Finanzierungsanteil des Bundes bei Maßnahmen bis zu 80 v.H. und der des Landes mindestens 20 v.H. der öffentlichen Förderung.
Über den Finanzierungszeitraum
des Programms stehen damit für Investitionsmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen im
Beitrittsgebiet des Landes Berlin insgesamt 337.452.641,59 € (660.000.000,00 Mio. DM) (269.962.113,27 € Bundesmittel und 67.490.528,32 €
Landesmittel) zur Verfügung.
Die für das Land Berlin bereitstehenden Finanzhilfen des Bundes wurden bis zum Ende der Laufzeit des Programms im Jahre 2002 über Bewilligungsbescheide gebunden. Die Bundesmittel stehen über das Jahr 2002 hinaus zur Verfügung und sind in der gegenwärtigen Finanzplanung des Bundes bis zum Jahr 2004 veranschlagt. Im Jahr 2004 nicht abgerufene Bundesmittel stehen aufgrund verbindlicher Zusagen des Bundes noch im Jahre 2005 als Bestände auf dem Bundesmittelverwahrkonto zur Verfügung und können bis Anfang Dezember 2005 abgerufen werden. Für das Land Berlin wäre unter Berücksichtigung der Anforderbarkeit von Fördermitteln für einen Drei-Monats-Bedarf nach § 14 Abs. 1 PflegEföVO die Verwendbarkeit von Fördermitteln für den Fördermittelempfänger bis 31.03.2006 möglich.
Mit der Zweiten Änderungsvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahre 2000 hat sich der Bund einverstanden erklärt, dass ein Eigenanteil von bis zu 20 % der anerkannten Gesamtkosten einer Maßnahme auf die pflegebedürftigen Bewohner umgelegt werden kann.
Durch diese Form der
Anteilsfinanzierung nach §§ 3 Abs. 1 Satz 1 und 5 Abs. 2 LPflegEG konnten bzw.
können ohne zusätzlichen
Bedarf an Fördermittelnhierfür weitere
bedarfsnotwendige Plätze umgebaut bzw. neugebaut
werden. Die Senatsverwaltung für
Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz hat bei insgesamt 15 Maßnahmen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Über die Anteilsfinanzierung
wurde in der 19. Sitzung des Hauptausschusses am 05.06.2002 (Rote Nr. 0631), in
der 30. Sitzung am 13.11.2002 (Rote Nr. 1001) sowie in der 33. Sitzung am
11.12.2002 (Rote Nr. 1084) berichtet.
Mit dem Einsatz der Finanzhilfen des Bundes wird die Wahrnehmung der dem Land Berlin gemäß § 9 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) obliegenden Verantwortung für die Vorhaltung einer leistungsfähigen und wirtschaftlichen Versorgungsstruktur wesentlich erleichtert. Mit der Umsetzung des Programms können im Ostteil der Stadt die Rahmenbedingungen für eine qualitätsvolle Pflege der Bewohner von voll- und teilstationären Pflegeheimen geschaffen werden, die Kosten für die Bewohner gesenkt und damit auch dauerhaft eine Entlastung des Sozialhilfeträgers erreicht werden.
Grundsätzlich wurde bei der Umsetzung des Programms dem Umbau und der Modernisierung bestehender Einrichtungen Vorrang vor neu zu errichtenden Pflegeeinrichtungen eingeräumt. Neben der geringen Verfügbarkeit geeigneter Grundstücke für Neubauten im Land Berlin sind die Kosten für eine Sanierung vorhandener Einrichtungen deutlich geringer als für Neubauten, so dass für mehr pflegebedürftige Bewohner bezahlbare, auch den Sozialhilfeträger entlastende Plätze eingerichtet werden konnten bzw. können. Die Stabilisierung der zwischenzeitlich erreichten Trägervielfalt im Land Berlin war ein weiterer Grund, vorrangig den Bestand der Pflegeeinrichtungen zu erhalten und zu entwickeln.
II. Sachstand der
Umsetzung des Programms nach Artikel 52
PflegeVG
Wie in den vorangegangenen Berichten der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung vom 28.09.1998 (Rote Nr. 1984), vom 28.02.2000 (Rote Nr. 0166), vom 21.09.2001(Rote Nr.1385 A), vom 28.05.2002 (Rote Nr. 0631) 04.11.2002 (Rote Nr. 1001) und 03.12.2002 (Rote Nr. 1084) dargestellt, haben insbesondere die fehlende Vorlaufzeit bei der Vorbereitung des Investitionsprogramms sowie Änderungen der landesrechtlichen Regelungen während der Programmlaufzeit zu einer verzögerten Umsetzung des Programms geführt.
Da der weit überwiegende Teil der Investitionsmaßnahmen in bestehenden Einrichtungen vorgenommen wird, ist weiterhin während der Bauzeit eine Unterbringung der Bewohnerinnen und Bewohner in anderen Einrichtungen erforderlich. Eine zeitgerechte Bereitstellung von nur begrenzt verfügbaren Ausweichquartieren erschwerte die Planbarkeit des Programmablaufs. Bisher konnte durch eine flexible Abstimmung der Bauabläufe der Bedarf an Ausweichquartieren weitgehend störungsfrei gedeckt werden.
Gegenüber ursprünglichen
Planungsüberlegungen sind bis auf dieAbgesehen von der
zeitlichen Abfolge bei der Umsetzung vonder Maßnahmen, der
Einführung der AnteilsfinanzierungVorhaben und, der im Zuge des Programmverlaufsaufgrund der Novellierung des
Landespflegeeinrichtungsgesetz 1998 reduzierten Baukostenfür sind nur in Einzelfällen inhaltliche Änderungen
des Investitionsprogramms vorgenommen worden.
Die bisher erfolgte und geplante Umsetzung des Bundesfinanzhilfeprogramms stellt sich unter Hinweis auf die nachstehende Übersicht nach gegenwärtigem Stand wie folgt dar:
|
|
Bezeichnung |
Förderbetrag rd. |
Anzahl |
Anzahl |
Anzahl |
|
1 |
Programmumfang |
337.453 |
|
|
|
|
2 |
37 fertiggestellte Maßnahmen bewilligte
Gesamtkosten) / |
|
3.973 |
82 |
84 |
|
3 |
16 bewilligte bzw. in Bau
befindliche Maßnahmen geschaffene
Plätze nach Abschluss |
|
1.966 |
16 |
0 |
|
4 |
(1 fertiggestellte Maßnahme,
die aus dem Programm herausgenommen werden
soll. Die freiwerdenden Mittel können jedoch noch für an-dere Maßn. innerhalb
des Programms einsetzt werden.) |
1.352 |
(24) |
0 |
0 |
|
5
= 2+3 |
insgesamt 53 Maßnahmen (geplante
Gesamtkosten) / geschaffene bzw. geplante Plätze (Anlagen
1 und 2) |
|
5.939 |
98 |
84 |
Wie bereits
ausgeführt, beläuft sich das für das Land Berlin vorgesehene Gesamtvolumen des Bundesfinanzhilfeprogramms
auf exakt 337.452.641,59 €. Das GesamtvolumenIm Rahmen des Investitionsprogramms
war zum 31.12.2002 aufgrund erteilter Bewilligungsbescheide für 54 Maßnahmen
vollständig gebunden.umgesetzt
oder
Zwischenzeitlich musste bei einer bereits abgeschlossenen Maßnahme („Umbau Haus 5 im Seniorenheim Albert Schweitzer, Bahnhofstraße 10-15“) gegenüber dem mittelverwendenden Bezirksamt Pankow von Berlin eine (finanzielle) Rückabwicklung in Höhe von 1.355.434,78 € ausgesprochen werden. Auf die durchgeführte Maßnahme entfiel ein Abrechnungsbetrag in Höhe von 1.351.510,11 € (davon 80%iger Bundesmittelanteil: 1.081.200,89 €). Die Rückabwicklung war erforderlich, weil die geschaffenen Plätze nicht mit Pflegebedürftigen nach dem SGB XI, sondern mit Behinderten belegt sind und das Bezirksamt das Pankow von Berlin innerhalb einer vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) gesetzten Frist keine Belegung des Hauses 5 mit Pflegebedürftigen sicherstellen konnte. Die Rückabwicklung wird vom Bezirksamt Pankow von Berlin bestritten. Evt. Lösungsmöglichkeiten werden derzeit geprüft. Ggf. ist aufgrund der vermögensrechtlichen Streitigkeit innerhalb der Berliner Verwaltung eine Entscheidung der Schlichtungsstelle bei der Senatsverwaltung für Finanzen erforderlich.
Sollte die Rückabwicklung bestehen bleiben, können die Bundesmittel in Höhe von 1.081.200,89 € aufgrund von Zusagen des Bundes dennoch dem Programm wieder zugeführt werden, indem gegebenenfalls bei anderen bereits bewilligten anteilsfinanzierten Baumaßnahmen nach Artikel 52 PflegeVG Fördermittel in Höhe von 1.351.510,11 € (davon 80%iger Bundesmittelanteil: 1.081.200,89 €, 20%iger Landesanteil: 270.300,22 €) über Änderungsbewilligungsbescheide eingesetzt werden, um die umlagefähigen Eigenanteile im Interesse der Entlastung der Pflegebedürftigen zu verringern. Die in Frage kommenden Maßnahmen werden zu gegebener Zeit ermittelt.
Im Ergebnis können die Bundesmittel vollständig ausgeschöpft werden.
Die Anzahl der im Rahmen des Bundesfinanzhilfeprogramms benannten Maßnahmen hat sich daher von bislang 54 auf nunmehr 53 Maßnahmen verringert.
Bei 50 Maßnahmen wurde mit dem Bau begonnen, bei 3 Maßnahmen (Titel 893 43, 893 51, 893 55) stehen die Baubeginne aus. 37 Inbetriebnahmen sind bereits erfolgt. 8 Inbetriebnahmen sollen in 2004, 7 in 2005 und 1 in 2006 (Titel 893 43) erfolgen.
Nach Abschluss des Programms
werden insgesamt über 6.000 Plätze saniert
(umgebaut) bzw. neugebaut sein.
Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den beigefügten Übersichten (Anlagen 1 und 2).
III.
Sicherstellung des Mittelabflusses / Auswirkungen auf den Haushalt
1.
Nach gegenwärtigem Kenntnisstand können die Finanzhilfen des Bundes in vollem Umfang ausgeschöpft werden. Dies ist, wie bereits ausgeführt, deshalb möglich, weil die im Jahr 2004 nicht abgerufenen Bundesmittel aufgrund verbindlicher Zusagen des Bundes noch im Jahre 2005 als Bestände auf dem Bundesmittelverwahrkonto zur Verfügung stehen und bis Anfang Dezember 2005 vom Land Berlin abgerufen werden können.
Unter Berücksichtigung der Anforderbarkeit von Fördermitteln für einen Drei-Monats-Bedarf nach § 14 Abs. 1 PflegEföVO wäre die Verwendbarkeit von im Dezember 2005 ausgezahlten Fördermitteln für den Fördermittelempfänger noch bis 31.03.2006 möglich.
Der Abfluss der veranschlagten Mittel aus dem Landeshaushalt bis zum Ende des Jahres 2004 ist weitestgehend gewährleistet. Von den noch nicht ausfinanzierten 16 Baumaßnahmen werden voraussichtlich 11 Baumaßnahmen (Titel 893 04, 893 18, 893 23, 893 24, 893 26, 893 32, 893 35, 893 52, 893 53, 893 57, 893 59) bis Ende 2004 ausfinanziert und 5 Baumaßnahmen (Titel 893 43, 893 51, 893 55, 894 22, 894 53) bis spätestens Ende 2005 ausfinanziert sein.
Dennoch ist nicht vollständig ausschließbar, dass auch bei einer Maßnahme, für die derzeit eine Ausfinanzierung bis Ende 2004 erfolgen soll, noch Mittelbedarf in 2005 bestehen könnte.
Die veränderten
Mittelbedarfe in 2004 und 2005 nach gegenwärtigem Stand aufgrund einer Umfrage bei den
Trägern von Mitte Februar 2004 sind der beigefügten Übersicht zu
entnehmen (Anlage 3). Die Mittelbedarfsangaben basieren im Wesentlichen
auch auf den Einschätzungen der Fördermittelempfänger und deren bauleitenden
Architekten.
Folgende zeitliche Verschiebung in der
Gesamtfinanzierung des Programms wird sich zusammengefassßt ergeben:
2004 2005
Ansätze (HGr. 8) 48.524.000
€ -
voraussichtlicher Bedarf (HGr.8) 51.320.000
€ 15.164.000
€
voraussichtlicher Mehrbedarf 2.796.000 € 15.164.000 €
davon
Bundesanteil (80 %) Mehreinnahmen 2.236.800 € 12.131.200
€
Landesanteil (20 %) Mehrausgaben 559.200
€ 3.032.800 €>
Die Mittelbedarfsverschiebungen stellen keine
Ausweitung des Programmvolumens dar. Vielmehr verschiebt sich der Mittelbedarf
infolge der Unterausschöpfung in 2003 auf die Folgejahre 2004 und 2005.
DDerie nach gegenwärtigem
Kenntnisstand bestehende veränderten MitteMehrlbedarf in 2004 e, insbesondere der
zusätzliche Mittelbedarf in 2005, wirerden
von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz in
Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen unter Einbeziehung der Mehreinnahmen vom Bund im
Rahmen der Haushaltswirtschaften 2004 und 2005 innerhalb
des Einzelplans 09 haushaltsmäßig gesichert. Damit können die Voraussetzungen
für einen Mittelabfluss bis Ende 2004 bzw. bis spätestens Ende 2005 geschaffen werden. Über den Für zusätzlichen Mehrittelbedarf
in 22005 wird zu einem späteren Zeitpunkt
entschieden. .
die Möglichkeit geprüft, die Finanzierung des
Mittelbedarfs im Rahmen eines Nachtragshaushaltsplanes sicherzustellen.
2.
Trotz aller Anstrengungen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz ist eine Ausfinanzierung sämtlicher Baumaßnahmen bis Ende 2004 nicht möglich. Die Gründe hierfür werden in Bezug auf die 5 Baumaßnahmen, die nicht bis Ende 2004 ausfinanzierbar sind, wie folgt benannt:
a) Titel 893 43 -– Neubau
eines Seniorenheimes Biesdorf-Süd,
Köpenicker
Straße 302 in 12683 Berlin Marzahn-Hellersdorf
|
Ansatz 2003 |
Ist- Rechnung 2003 in T€ |
Geplanter Ansatz 2004 in T€ |
Verfü- gungs- beschrän- kung 2004 |
Rechnung per 27.02.04
|
Geplanter Ansatz 2005 in T€ |
|
4.709 |
0 |
3.063 |
0 |
0 |
0 |
|
|
|
|
Das Seniorenheim
„Köpenicker Str. 302“ im Bezirk Marzahn-Hellersdorf (Bezirksteil Marzahn) ist
im Landespflegeplan mit 80 vollstationären Pflegeplätzen
aufgeführt. Es befindet sich im Stadtentwicklungsgebiet Biesdorf-Süd. Durch die Baumaßnahme
sollen 112 vollstationäre Pflegeplätze entstehen.
Betreiberin der Pflegeeinrichtung ist derzeit noch die Marzahner Heimverbund Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH. Eigentümerin des Grundstückes ist derzeit noch die Marzahner Heimverbund Berlin GmbH & Co KG.
Bauplanungsunterlagen vom 29. November 11.1999 (29.09.1999) ???einschließlich
nachträglicher Änderungs- und Ergänzungsanträge über7.464.861,47
11.015.000,00 € (11.468.277 €)???lagen geprüft vor.
Die
Finanzierung eines Festbetrages in Höhe von 8.181.000,00,00 € war stellt
sich - entsprechend des noch nicht
beschlossenen Doppelhaushalts
2004/2005 - bislang wibislang wie folgt e folgt vorge-sehendar:
4
Bis einschließlich 2002 409.000,00 €
Ansatz Restkosten ab2003
4.709922.000,00 €
Ansatz
2004 3.063.000,00 €
Gesamtbedarf 8.181.000,00 €
Abweichend davon der zuvor
genannten beabsichtigten Haushaltsveranschlagung stellt sich der voraussichtliche
jährliche Mittelbedarf derzeit wie folgt dar:
Ist bis einschl. 2002 409.000,00 €
Ist 2003 Restkosten ab
0,00 €
Bedarf
2004 750.000,00 €
Bedarf 2005 7.022.000,00 €
Gesamtbedarf 8.181.000,00 €
Aufgrund
von Artikel 52 PflegeVG erfolgt eine Finanzierungsbeteiligung des Bundes in
Höhe von 80 v.H. (6.544.800,00 €) und des Landes Berlin in Höhe von 20 v.H.
(1.636.200,00 €) am Festbetrag (8.181.000,00 €).
Die
Finanzierungsverschiebung hat folgende Ursachen:
Ein Bewilligungsbescheid konnte
gegenüber der Marzahner Heimverbund
Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH nicht erteilt werden, weil diese die
Gesamtfinanzierung der Baumaßnahme aufgrund wirtschaftlich-finanzieller
Schwierigkeiten nicht sicherstellen konnte. Daher erließ die
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz einen Ablehnungsbescheid mit Datum vom 20.12.2002,
welcher beklagt wurde.
Zwischen der Eigentümerin des Grundstückes
Köpenicker Str. 302, der Marzahner Heimverbund
Berlin GmbH & Co KG, und der LebensWerk GmbH wurde am 06.12.2002 ein Grundstückskaufvertrag
abgeschlossen. In der Annahme der Rechtmäßigkeit des Grundstückskaufes erteilte
die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz gegenüber
der LebensWerk GmbH mit Datum vom 27.12.2002
einen vorläufigen Bewilligungsbescheid.
Allerdings verklagte
die Marzahner Heimverbund Berlin GmbH & Co KG die LebensWerk GmbH, weil sie
die Rechtmäßigkeit des Grundstückskaufes bestritt. Aufgrund dessen konnte die
Förderung durch die LebensWerk GmbH nicht umgesetzt werden.
Über die Vermögen der Marzahner
Heimverbund Berlin GmbH & Co KG (bisherige Grundstückseigentümerin) und Marzahner Heimverbund Gemeinnützige
Betriebsgesellschaft mbH (Betreiberin) wurden wegen der
wirtschaftlich-finanziellen Schwierigkeiten vom Amtsgericht Charlottenburg im
Jahre 2003 Insolvenzverfahren eröffnet.
Der gegenwärtige Stand der Insolvenzverfahren ist:
Vom Insolvenzverwalter wurden Interessenten gesucht, die bereit sind, zunächst die drei Immobilien „Grabensprung 29“, „Köpenicker Straße 302“ und
„Zühlsdorfer Str.
20“ und den Betrieb der diesbezüglichen Einrichtungen zu kaufen. Die Immobilie
„Martha-Arendsee-Str. 4“ soll nach den Vorstellungen des Insolvenzverwalters
separat veräußert werden.
Unter mehreren Interessenten für die drei Immobilien hat der Insolvenzverwalter eine Investorengemeinschaft
ausgewählt, mit der derzeit Verhandlungen geführt werden. Es ist jedoch auch nicht
ausschließbar, dass ein anderer Interessent Käufer wird. Es ist
beabsichtigt, den Kaufvertrag bis spätestens Anfang April 2004 abzuschließen.
Es ist ein Kaufvertrag beabsichtigt, der u.a. die Übernahme der
förderrechtlichen Pflichten aus den Förderungen der Baumaßnahmen „Grabensprung
1. BA (Kapitel 1198 / Titel 895 28)“ und „Grabensprung 2. BA (Kapitel 0998 /
Titel 893 33)“ einschließlich der dinglichen Sicherungen vorsieht. Ferner
besteht seitens der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
die Absicht, die Maßnahme „Neubau
eines Seniorenheimes Biesdorf-Süd, Köpenicker Straße 302“ auf der Grundlage der
Inhalte des vorläufigen Bewilligungsbescheides vom 27.12.2002 zu fördern. Es ist beabsichtigt, den Kaufvertrag bis spätestens Anfang
April 2004 abzuschließen.
Die weitergehenden
Voraussetzungen einer Förderung der Maßnahme „Neubau eines Seniorenheimes
Biesdorf-Süd, Köpenicker Straße 302“ (z.B. Planungsanpassungen, Zeitachse der
Planung) werden derzeit mit derm Investorengemeinschaft Interessenten
sondiert. Eine Entscheidung über eine Förderzusage
bzw. eine Entscheidung über die Erteilung eines Bewilligungsbescheides
kann erst nach Vorliegen der weitergehenden
Fördervoraussetzungen und der finanziellen Voraussetzungen
erfolgen. Bis dahin muss die Investorengemeinschaft bzw. ggf. ein
anderer Interessent Handlungen und Planungen
auf eigenes - auch finanzielles -
Risiko vornehmen.
Die Senatsverwaltung
für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz bittet den Hauptausschuss
von Berlin hiermit
schon jetzt um die Zustimmung
zum Eingehen von finanziellen Verpflichtungen zu
erteilen, damit die Senatsverwaltung für Gesundheit,
Soziales und Verbraucherschutz in Abstimmung
mit der Senatsverwaltung für Finanzen auf der Grundlage der im 2. Quartal 2004 erwarteten
PPrüfergebnisse der
anzupassenden Planungen eine
Entscheidung
über eine Förderzusage
bzw. eine Entscheidung über die Erteilung eines Bewilligungsbescheides treffen kann. In
Abhängigkeit von den Prüfergebnissen beträgt die Obergrenze der einem Fördermittelempfänger noch zur
Verfügung stellbaren Fördermittel maximal
7.771.966,50 € (8.181.000,00 € abzüglich 409.033,50 € gezahlter Planungskosten).
nbeabsichtigt auf der
Grundlage der Prüfergebnisse der anzupassenden
Planungen nach der Sommerpause 2004 die Zustimmung des Hauptausschusses von
Berlin einzuholen, um so die Voraussetzungen zum Eingehen finanzieller
Verpflichtungen zu schaffen.
Die
Maßnahme ist nach § 24 Abs. 3 LHO veranschlagt, um die Voraussetzungen für die
Inanspruchnahme der befristet zur Verfügung stehenden Finanzhilfen des Bundes
nach Art. 52 PflegeVG zu schaffen.
Mit
dem Bau konnte daher noch nicht begonnen werden. Im Falle der positiven
Verfahrensentwicklung soll der
Baubeginn voraussichtlich im I. Quartal 2005 sein. Die Inbetriebnahme soll
voraussichtlich im März 2006 erfolgen.
Das von der
vorgesehenen Baumaßnahme berührte Grundstück „Köpenicker Straße
302“ soll nach derzeitigem Stand inals
Abschluss des Insolvenzverfahrens in das Eigentum des Käufersr
Investorengemeinschaft übergehen. Der Käuferie
Investorengemeinschaft soll im Falle der Förderung zugleich Fördermittelempfängerin und
Bauherrin
werden. Im Falle der Förderung wird eine dingliche Sicherung in Form der Eintragung
einer Grundschuld in Höhe des Festbetrages und einer beschränkt persönlichen
Dienstbarkeit vorgesehen.
Der Betrieb der
Einrichtungen am „Grabensprung 29“ und
in der „Köpenicker
Straße 302“
soll von zuverlässigen Pflegeeinrichtungsbetreibern wahrgenommen
werden.
Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass aufgrund veränderter Umstände der Bieter im Insolvenzverfahren
der Kaufvertrag nicht abgeschlossen bzw. die Maßnahme „Neubau
eines Seniorenheimes Biesdorf-Süd, Köpenicker Straße 302“ nicht weiter verfolgt
werden kann. Für diesen Fall behält sich die Gesundheit, Soziales und
Verbraucherschutz vor, zumit der mit
dem Bund vorsorglich abgestimmten Ersatzmaßnahme „Umbau und Modernisierung
Lichtenhainer Str. 23“ zu
gegebener Zeit an den Hauptausschuss von Berlin heranzutreten, um so die
Mittelausschöpfung des Bundesfinanzhilfeprogramms sicherzustellen.
b) Titel 893 51
- –Umbau und
Modernisierung des Seniorenheimes (Haus 1)
Werlseestraße
37-39 einschließlich Kurzzeitpflege
|
Ansatz 2003 |
Ist- Rechnung 2003 in T€ |
Geplanter Ansatz 2004 in T€ |
Verfü- gungs- beschrän- kung 2004 |
Rechnung per 27.02.04
|
Geplanter Ansatz 2005 in T€ |
|
500 |
0 |
4.100 |
0 |
0 |
0 |
|
|
|
|
Das Seniorenheim Werlseestraße 37-39 im Bezirk
Treptow-Köpenick (Bezirksteil Köpenick) ist im Landespflegeplan mit insgesamt 312 Pflegeplätzen in 3 Häusern aufgeführt., Durch die Baumaßnahmen in den Häusern 1, 2 und 3 sollen 390 vollstationäre Pflegeplätze
16 Kurzzeitpflegeplätze
entstehen, davon im Hs. 1 90
vollstationäre Langzeitpflegeplätze und 16 Kurzzeitpflegeplätze.
Träger der Pflegeeinrichtung ist die Sozialstiftung Köpenick.
Bauplanungsunterlagen vom 28.Juni 06.2002 über7.464.861,47
7.800.000 € lagen geprüft vor. Mit Datum vom 20.12.2002 wurde der Bewilligungsbescheid erteilt. Danach
betragen die als Festbetrag festgelegten förderfähigen Gesamtkosten 5.750.000 €
und der bewilligte Förderanteil 4.600.000 €.
Die Finanzierung des Förderanteils in Höhe von 4.600.000,00 € war bislang wie folgt vorge-sehen:
Die Finanzierung des
Förderanteils stellt sich - entsprechend des noch nicht beschlossenen
Doppelhaushalts
2004/2005 - bislang wie folgt dar:
4
Ansatz Restkosten ab2003
500922.000,00 €
Ansatz
2004 4.100.000,00 €
Gesamtbedarf 4.600.000,00 €
Abweichend davon stellt sich
der voraussichtliche jährliche Mittelbedarf derzeit wie folgt dar:
Abweichend von der zuvor
genannten beabsichtigten Haushaltsveranschlagung stellt sich der voraussichtliche
jährliche Mittelbedarf derzeit wie folgt dar:
Ist bis einschl. 2003 Restkosten
ab 0,00 €
Bedarf 2004 2.300.000,00
€
Bedarf 2005 2.300.000,00 €
Gesamtbedarf 4.600.000,00 €
7.056.000
€
Aufgrund von Artikel 52 PflegeVG erfolgt eine
Finanzierungsbeteiligung des Bundes in Höhe von 80 v.H. (3.680.000,00 €) und
des Landes Berlin in Höhe von 20 v.H. (920.000,00 €) am Förderanteil (4.600.000,00 €).
Die
Finanzierungsverschiebung hat folgende Ursachen:
Beginn und Realisierung dieser
Maßnahme im Haus 1 stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Maßnahme „Umbau
Werlseestraße Haus 2 (Titel 893 26)“, da das Haus 1 derzeit als Ausweichquartier
für das im Umbau befindliche Haus 2 dient. Bereits beim Umbau des Hauses 2 gab
es Zeitverzögerungen durch Witterungseinflüsse sowie durch Insolvenzen von
Auftragnehmern, so dass die Fertigstellung des Hauses 2 voraussichtlich erst
Anfang Mai 2004 erfolgen wird. Danach werden die Bewohner des Hauses 1 in das
dann sanierte Haus 2 umziehen und im Anschluss daran soll mit den Abbruch- bzw.
Umbauarbeiten begonnen werde.
Mit dem Bau konnte daher noch nicht begonnen werden. Baubeginn soll voraussichtlich im Mai 2004 sein. Der geplante Bauablauf sieht eine frühestmögliche Inbetriebnahme des Hauses 1 für September 2005 vor.
Die Maßnahme ist nach
§ 24 Abs. 3 LHO veranschlagt, um die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
der befristet zur Verfügung stehenden Finanzhilfen des Bundes nach Art. 52
PflegeVG zu schaffen.
Das von der vorgesehenen Baumaßnahme berührte Grundstück befindet sich im Eigentum des Trägers. Eine dingliche Sicherung in Form der Eintragung einer Grundschuld in Höhe des Förderanteils und einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit ist beabsichtigt. Nach Abschluss des Erwerbes von zusätzlichen Flurstücken kann die Bestellung noch vor der ersten Fördermittelauszahlung erfolgen.
c) Titel 893 55
- –Umbau und Modernisierung des Seniorenheimes Märkische Allee
68
|
Ansatz 2003 |
Ist- Rechnung 2003 in T€ |
Geplanter Ansatz 2004 in T€ |
Verfü- gungs- beschrän- kung 2004 |
Rechnung per 27.02.04 in T€ |
Geplanter Ansatz 2005 in T€ |
|
3.000 |
0 |
3.400 |
0 |
0 |
0 |
Das Seniorenheim Märkische Allee 68 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf (Bezirksteil Marzahn) ist im Landespflegeplan mit 127 vollstationären Pflegeplätzen aufgeführt. Durch die Baumaßnahme sollen 153 vollstationäre Pflegeplätze entstehen. Trägerin der Pflegeeinrichtung ist die Kursana Gemeinnützige Betriebsgesellschaft für Sozialeinrichtungen mbH.
Bauplanungsunterlagen vom 21.
Dezember 2000 über7.464.861,47
8.845.000,00 € lagen geprüft vor. Mit Datum vom 13. September 2002 wurde ein
Bewilligungsbescheid erteilt. Danach betragen die als Festbetrag festgelegten
förderfähigen Gesamtkosten 7.624.000,00 € und der bewilligte Förderanteil
6.400.000,00
€.
Die Finanzierung des Förderanteils in Höhe von 6.400.000,00 € war bislang wie folgt
vorge-sehen:
Die Finanzierung des
Förderanteils stellt sich - entsprechend des noch nicht beschlossenen Doppelhaushalts
2004/2005 - bislang wie folgt dar:
4
Ansatz Restkosten ab2003
3.000922.000,00 €
Ansatz 2004 3.400.000,00 €
Gesamtbedarf 6.400.000,00 €
Abweichend davon stellt sich
der voraussichtliche jährliche Mittelbedarf derzeit wie folgt dar:
Abweichend von der zuvor
genannten beabsichtigten Haushaltsveranschlagung stellt sich der voraussichtliche
jährliche Mittelbedarf derzeit wie folgt dar:
Ist bis einschl. 2003 0,00 €
Bedarf 2004 3.400.000,00
€
Bedarf 2005 3.000.000,00 €
Gesamtbedarf 6.400.000,00 €
Aufgrund
von Artikel 52 PflegeVG erfolgt eine Finanzierungsbeteiligung des Bundes in
Höhe von 80 v.H. (5.120.000,00 €) und des Landes Berlin in Höhe von 20 v.H.
(1.280.000,00 €) am Förderanteil (6.400.000,00 €).
Die
Finanzierungsverschiebung hat folgende Ursachen:
Gegen den Bewilligungsbescheid vom 13. September 2002 hatte die Trägerin, die Kursana Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH, mit Datum vom 08.10.2002 eine Klage wegen isolierter Anfechtung der Nebenbestimmungen beim Verwaltungsgericht Berlin erhoben. Die Trägerin begehrte die gesonderte Berechnung gegenüber den Pflegebedürftigen von Aufwendungen oberhalb des Festbetrages.
Der im Nachgang von der Trägerin gestellte Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz am 21.10.2002 wurde vom Verwaltungsgericht (VG) Berlin im Dezember 2002 zurückgewiesen. Nach Beschwerdeeinlegung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin wurde die Beschwerde vom OVG Berlin im Juni 2003 ebenfalls zurückgewiesen. Im Juli 2003 erklärte die Trägerin die Klagerücknahme beim VG Berlin. Der Bewilligungsbescheid erlangte somit Bestandskraft.
Im August 2003 wurde bekannt, dass die Trägerin Umplanungen vornehmen möchte. Hintergrund ist u.a., dass die Höhe der nicht gesondert berechenbaren Aufwendungen reduziert werden soll. Aufgrund noch fehlender bzw. unvollständiger Unterlagen (u.a. Kostenberechnungen und Honorarverträge) zur Änderungsplanung kann eine abschließende Bewertung der Änderungen, insbesondere die baufachliche Prüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, nicht vorgenommen werden. Die Trägerin wurde mehrmals aufgefordert, die Unterlagen einzureichen. Der Eingang der Unterlagen bleibt abzuwarten.
Mit dem
Bau konnte daher noch nicht begonnen werden. Baubeginn soll voraussichtlich im 2. Halbjahr 2004 sein. Die Inbetriebnahme
soll voraussichtlich Ende
2005 erfolgen.
Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Landes Berlin. Der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit dem Pflegeeinrichtungsträger ist beabsichtigt (dinglich gesichertes Rechtsverhältnis).
d) Titel 894 22
- –Umbau und Modernisierung des Senioren- und Pflegeheimes
Hans Höding, Büschingstraße 29
|
Ansatz 2003 |
Ist- Rechnung 2003 in T€ |
Geplanter Ansatz 2004 in T€ |
Verfü- gungs- beschrän- kung 2004 |
Rechnung per 27.02.04 in T€ |
Geplanter Ansatz 2005 in T€ |
|
3.482 |
0 |
2.443 |
0 |
0 |
0 |
|
|
|
|
Das Seniorenheim Büschingstraße 29 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (Bezirksteil Friedrichshain) ist im Landespflegeplan mit 152 vollstationären Pflegeplätzen aufgeführt. Durch die Baumaßnahme sollen 150 vollstationäre Pflegeplätze entstehen.
Träger der
Pflegeeinrichtung ist die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH.
Bauplanungsunterlagen
vom 06.
Juni06. 2000 einschließlich nachträglicher Ergänzungsunterlagen vom 23.
und 29. Juli 2002 über7.464.861,47
8.800.000 €
lagen geprüft
vor. Mit Datum vom 18.12.2002
wurde der Bewilligungsbescheid erteilt. Danach betragen die als Festbetrag
festgelegten förderfähigen Gesamtkosten 7.450.000 € und der bewilligte Förderanteil
6.130.000 €.
Die Finanzierung des Förderanteils in Höhe
von 6.130.000,00 € war
bislang wie folgt vorge-sehen:
Die Finanzierung des
Förderanteils stellt sich -
entsprechend des noch nicht beschlossenen Doppelhaushalts
2004/2005 - bislang wie folgt dar:
4
Bis einschließlich 2002 205.000,00 €
Ansatz Restkosten ab2003
3.482922.000,00 €
Ansatz
2004 2.443.000,00 €
Gesamtbedarf 6.130.000,00 €
Abweichend davon stellt sich
der voraussichtliche jährliche Mittelbedarf derzeit wie folgt dar:
Abweichend von der zuvor
genannten beabsichtigten Haushaltsveranschlagung stellt sich der voraussichtliche
jährliche Mittelbedarf derzeit wie folgt dar:
Ist bis einschl. 2002 357.000,00 €
Ist 2003 Restkosten ab 0,00
€
Bedarf
2004 4.476.000,00 €
Bedarf 2005 1.297.000,00 €
Gesamtbedarf 6.130.000,00 €
7.056.000 €
Aufgrund von Artikel 52 PflegeVG erfolgt eine Finanzierungsbeteiligung des Bundes in Höhe von 80 v.H. (4.904.000,00 €) und des Landes Berlin in Höhe von 20 v.H. (1.226.000,00 €) am Förderanteil (6.130.000,00 €).
Die
Finanzierungsverschiebung hat folgende Ursachen:
Gegen den Bewilligungsbescheid
vom 18. Dezember 2002 hatte die Trägerin, die Vivantes Netzwerk für Gesundheit
GmbH, mit Datum vom 23.01.2003 vorsorglich eine Klage wegen Unklarheiten
bei der Abwicklung des Förderverfahrens beim Verwaltungsgericht Berlin erhoben.
Hier konnte eine außergerichtliche Einigung zwischen der Trägerin und der
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz erzielt werden.
Daher wurde im März 2003 vom Träger die Klagerücknahme beim VG Berlin erklärt.
Der Bewilligungsbescheid erlangte somit
Bestandskraft.
Die Trägerin beauftragte Mitte April 2003 das Architekturbüro mit der Ausführungsplanung. Für die Erarbeitung der Ausführungsplanung wurden ca. 3 Monate angesetzt. Erst danach konnte die Ausschreibung erfolgen.
Im Juni 2003 wurde bekannt, dass die Trägerin Umplanungen vornehmen möchte, die auch ein geändertes Pflege- und Versorgungskonzept beinhalten sollten. Hintergrund ist u.a., dass die Höhe der von der Trägerin einzusetzenden Eigenmittel und dadurch auch die nicht gesondert berechenbaren Aufwendungen reduziert werden sollen. Aufgrund noch fehlender bzw. unvollständiger Unterlagen (u.a. Flächen- und Kostenberechnungen) zur Änderungsplanung kann eine abschließende Bewertung der Abweichungen zu den geprüften Bauplanungsunterlagen, insbesondere die baufachliche Prüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, nicht vorgenommen werden. Die Trägerin wurde mehrmals aufgefordert, die Unterlagen einzureichen. Der Eingang der Unterlagen bleibt abzuwarten.
Baubeginn lt. Baubeginnanzeige war der 27.10.2003. Die Inbetriebnahme soll voraussichtlich im April 2005 erfolgen.
Das von der vorgesehenen Baumaßnahme berührte Grundstück befindet sich im Eigentum des Trägers. Die Bestellung einer Grundschuld in Höhe des Förderanteils und einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit ist erfolgt. Die Eintragung im Grundbuch steht jedoch noch aus.
e) Titel 894 53
- –Umbau und Modernisierung des Seniorenheims Sewanstraße 235
|
Ansatz 2003 |
Ist- Rechnung 2003 in T€ |
Geplanter Ansatz 2004 in T€ |
Verfü- gungs- beschrän- kung 2004 |
Rechnung per 27.02.04 in T€ |
Geplanter Ansatz 2005 in T€ |
|
2.000 |
455 |
4.853 |
0 |
0 |
0 |
Das Seniorenheim Sewanstraße 235 im Bezirk Lichtenberg ist im Landespflegeplan mit 129 vollstationären Langzeitpflegeplätzen nachgewiesen. Durch die Baumaßnahme sollen 144 vollstationäre Pflegeplätze entstehen. Träger der Einrichtung ist der Verbund Lichtenberger Seniorenheime (Bezirksamt Lichtenberg von Berlin).
Bauplanungsunterlagen
vom 16. Juli 07.2001
über7.464.861,47
9.049.866,00 € lagen geprüft vor. Mit Datum vom 19.09.2002 wurde die Zuweisungsmitteilung
erteilt. Danach betragen die als Festbetrag festgelegten förderfähigen
Gesamtkosten 7.158.086,34 €.
Die Finanzierung des Festbetrages in Höhe von 7.158.086,34 € war bislang wie folgt vorge-sehen:
Die Finanzierung des
Festbetrages stellt sich - entsprechend des noch nicht beschlossenen
Doppelhaushalts
2004/2005 - bislang wie folgt dar:
4
Bis einschließlich 2002 306.000,00 €
Ansatz Restkosten ab2003
2.000922.000,00 €
Ansatz
2004 4.853.000,00 €
Gesamtbedarf 7.159.000,00 €
Abweichend davon stellt sich
der voraussichtliche jährliche Mittelbedarf derzeit wie folgt dar:
Abweichend von der zuvor
genannten beabsichtigten Haushaltsveranschlagung stellt sich der voraussichtliche
jährliche Mittelbedarf derzeit wie folgt dar:
Ist bis einschl. 2002 306.000,00 €
Ist 2003 Restkosten ab 455.000,00 €
Bedarf
2004 4.853.000,00 €
Bedarf 2005 1.545.000,00 €
Gesamtbedarf 7.159.000,00 €
Aufgrund
von Artikel 52 PflegeVG erfolgt eine Finanzierungsbeteiligung des Bundes in
Höhe von 80 v.H. (5.726.469,072 €) und des Landes Berlin in Höhe von 20 v.H.
(1.431.617,268 €) am Festbetrag (7.158.086,34 €).
Die
Finanzierungsverschiebung hat folgende Ursachen:
Als Ausweichquartier für die Bewohner des Seniorenheimes Sewanstr. 235 war das Gebäude in der Einbecker Str. vorgesehen. Dieses wurde zuvor auch als Ausweichquartier für die Bewohner des ebenfalls i.V.m. Artikel 52 PflegeVG geförderten SH Schleusinger Str. 14 genutzt. Durch Verzögerungen beim Umbau des SH Schleusinger Str. 14 wurde das Ausweichquartier Einbecker Str. nicht fristgerecht frei, um die Bewohner des SH Sewanstr. 235, wie ursprünglich geplant, aufzunehmen. Dies führte zu einer erheblichen Zeitverzögerung für den Baubeginn.
Eine weitere Ursache war die Dauer der Projektierung durch das Hochbauamt des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin. Durch Intervention der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz kann nunmehr die Projektierungsdauer verkürzt werden.
Der Baubeginn erfolgte am 19.01.2004. Die Inbetriebnahme soll voraussichtlich im August 2005 erfolgen.
Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Landes Berlin. Der Pflegeeinrichtungsbetreiber ist ebenfalls das Land Berlin. Eine dingliche Sicherung war daher nicht erforderlich.
Der Hauptausschuss wird gebeten,
a) die unter Ziffer I. bis
III. dargestellten Sachverhalte bzw. Sachstände der Umsetzung des Programms nach Artikel 52 PflegeVG zur Kenntnis zu nehmen,
b) für das Haushaltsjahr 2004
von der Absicht der Senatsverwaltung für Finanzen zustimmend Kenntnis zu
nehmen, für folgende Baumaßnahmen mit finanziellem Mehrbedarf in 2004 überplanmäßige Ausgaben bis einemzu den genannten Höchstbeträagen von insgesamt
2.796.000,00 €
zuzulassen:,
1. für folgende unter Ziffer III. aufgeführten
Baumaßnahmen:
......................................
|
Titel |
Maßnahme |
Ansatz |
Bedarf |
Mehrbedarf |
|
893 04 |
Neubau
(Ersatzbau) des Pflegewohn-heims „Abendsonne“, Volkradstr. 30 |
1.294 |
5.124 |
3.830 |
|
893 23 |
Umbau
und Modernisierung des Feier-abendheims „St. Alexius“, Zingster Str. 74 |
3.130 |
4.580 |
1.450 |
|
893 26 |
Umbau und Modernisierung des Senioren-heims (Haus 2), Werlseestr. 37 - 39a |
501 |
2.538 |
2.037 |
|
893 35 |
Ersatzneubau
des Seniorenheims Buschallee 89 |
1.795 |
3.995 |
2.200 |
|
894 22 |
Umbau
und Büschingstr. 29 |
2.443 |
4.476 |
2.033 |
|
|
Mehrbedarf in
2004 gesamt |
|
|
11.550 |
Der ausgewiesene Mehrbedarf
kann im Rahmen des Haushaltsvollzuges (Deckungsfähigkeit) in Höhe von 8.754.000,00 € durch Minderbedarfe bei
anderen Maßnahmen im Kapitel 0998 zum Teil ausgeglichen werden. Es Unter Hinweis auf Anlage 3 Es verbleibt ein echter Mehrbedarf in Höhe von 2.796.000,00 €
(Bundesanteil i.H.v. 80 % = 2.236.800,00
€ / Landesanteil i.H.v.20 % = 559.200,00 €) – siehe Anlage 3 -.
, der durch die Zulassung
überplanmäßiger Ausgaben auszugleichen wäre. ......................
bei Titel 893 51 -– Umbau und Modernisierung
Ersatzneubau des Seniorenheimes (Hs. 1)
Werlseestraße 37-39,
einschließlich Kurzzeitpflege
mit einem JJahresbetragägen fürAnsatz 2004 in
Höhe von
für 2005 in Höhe
von
bei Titel 893 55 - –Umbau undnd Modernisierung des Seniorenheimes
Märkische
Allee 68
mit einem
Jahresbetrag mit Jahresbeträgen fürAnsatz 2004 in
Höhe von
für 2005 in Höhe
von
bei Titel 894 22 - –Umbau und Modernisierung des Senioren- und Pflegeheimes
Hans Höding,
Büschingstraße 29
mit einem Jahresbetrag mit Jahresbeträgen fürAnsatz 2004 in
Höhe von
für 2005 in Höhe
von
bei Titel 894 53 - –Umbau und Modernisierung des Seniorenheims
Sewanstraße 235
mit
einem Jahresbetrag mit Jahresbeträgen fürAnsatz 2004 in Höhe von
für 2005 in
Höhe von
2. für folgende unter Ziffer III. aufgeführte Baumaßnahme
bei Titel
893 43 - Ersatzneubau des Seniorenheimes Köpenicker Straße 302
mit
einem Jahresbetrag
mit Jahresbeträgen fürAnsatz 2004 in Höhe von
für 2005 in Höhe
von
Die Mehreinnahmen aus den
Bundesmitteln werden als teilweiser finanzieller Ausgleich angesehen. Der darüber hinaus verbleibende Landesanteil in Höhe von 20
v.H. soll im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2004 im Einzelplan
09 ausgeglichen
werden.
s Haushaltsvollzuges 2004
bis zum 30.11.2004 vom Senat
erwirtschaftet.
zustimmend
zur Kenntnis zu nehmen. c) für
das Haushaltsjahr 2005
von der Absicht der
Senatsverwaltung für Finanzen zustimmend zur Kenntnis zu nehmen, dass auch hier die Mehreinnahmen
aus den Bundesmitteln als teilweiser finanzieller Ausgleich angesehen werden. Über den Ausgleich für Über die Finanzierung des Landesanteiles wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
die Absicht besteht,
Für 2005 wird bei folgenden
Baumaßnahmen mit fifinananziellem Mehrbedarf in 2005 die
Möglichkeit geprüft
wird, die Finanzierung
des
Mittelbedarfs
im Rahmen eines Nachtragshaushaltsplanes
sicherzustellen:
|
Titel |
Maßnahme |
Ansatz |
Bedarf |
Mehrbedarf |
|
893 43 |
Ersatzneubau des
Seniorenheimes Köpenicker Straße 302 |
0 |
7.022 |
7.022 |
|
893 51 |
Umbau und Modernisierung
Ersatzneubau des Seniorenheimes (Hs. 1) Werlseestraße 37-39, einschließlich
Kurzzeitpflege |
0 |
2.300 |
2.300 |
|
893 55 |
Umbau und Modernisierung
des Seniorenheimes Märkische Allee 68 |
0 |
3.000 |
3.000 |
|
894 22 |
Umbau und Modernisierung
des Senioren- und Pflegeheims Hans Höding, Büschingstr. 29 |
0 |
1.297 |
1.297 |
|
894 53 |
Umbau und Modernisierung
des Seniorenheims Sewanstraße 235 |
0 |
1.545 |
1.545 |
|
|
Mehrbedarf in 2005 gesamt |
|
|
15.164 |
bei Titel 893 51 Umbau und Modernisierung Ersatzneubau des
Seniorenheimes
(Hs. 1)
Werlseestraße 37-39, einschließlich Kurzzeitpflege“
mit Jahresbeträgen für
2005 in Höhe von 2.300.000,00 €
bei Titel 893 55 - Umbau und
Modernisierung des Seniorenheimes
Märkische Allee 68
mit Jahresbeträgen für 2005 in Höhe
von 3.000.000,00 €
bei Titel 894 22 - Umbau und
Modernisierung des Senioren- und Pflegeheimes
Hans Höding,
Büschingstraße 29
mit Jahresbeträgen für 2005 in Höhe
von 1.297.000,00 €
bei Titel 894 53 - Umbau und
Modernisierung des Seniorenheims
Sewanstraße 235
mit Jahresbeträgen für 2005 in Höhe
von 1.545.000,00 €
2. für folgende unter Ziffer III. aufgeführte Baumaßnahme
bei Titel 893 43 - Ersatzneubau des
Seniorenheimes Köpenicker Straße 302
mit Jahresbeträgen für 2005 in Höhe
von 7.022.000,00 €
Die Mehreinnahmen aus den Bundesmitteln werden als
teilweiser finanzieller Ausgleich
angesehen. Der Landesanteil wird dann vom Senat im Rahmen
der Deckung des gesam-
ten Nachtragshaushaltsplanes vorgeschlagen werden.
Ich bitte, den Beschluss als erledigt anzusehen.
In Vertretung
Dr. Heidi Knake-Werner
Dr. Petra
L e u s c h n e r
.................................................................
Senatorin Senatsverwaltung für
Gesundheit, Soziales
und Verbraucherschutz
2. Vbst. zur weiteren Veranlassung,
insbesondere
a) Einholung von Mitzeichnungen
b) Versendung der Kopien (s. 3. der V.)
3. Kopien an:
ZS C (1x), I SL 2
(1x), I F (2x), I E 3 (1x), ZS A (1x betr. Köpenicker Str.
302)
4. ZdA
I SL 2:
ZS C:
Sen (EU)
SenFin:
StS Soz
I AbtL
I F (V)
I F 4