Vorblatt

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

 

Drittes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes

 

 

 

 

 

 

A. Problem

 

Fahrzeuge ab einem bestimmten Gesamtgewicht, die für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr eingesetzt werden, müssen mit Kontrollgeräten zur Aufzeichnung der Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten der Fahrer ausgerüstet sein. Die rechtliche Grundlage dafür bilden EG-Verordnungen, die in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht darstellen.

 

Bisher erfolgte die Aufzeichnung der Daten mechanisch auf Schaublättern. Durch Änderung des EG-Rechts ist ab August 2005 für neu zugelassene Fahrzeuge eine vollautomatische digitale Aufzeichnung der Angaben vorgeschrieben. Für den Betrieb werden die folgenden vier Speicherkarten (Plastikkarte mit integriertem Chip) benötigt: Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte und Kontrollkarte.

 

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um diese Speicherkarten ab Mai 2005 ausstellen zu können.

 

Da es sich hierbei um eine neue Aufgabe handelt - bisher konnten die Fuhrunternehmen die Schaublätter problemlos vom Gerätehersteller beziehen - ergibt sich die Notwendigkeit, die Zuständigkeit innerhalb der Berliner Verwaltung zu regeln.

 

Ziel ist es, die Zuständigkeit einer Behörde zu übertragen, die für diese neue Aufgabe am besten gerüstet ist, weil sie bereits vergleichbare Aufgaben erledigt, fachkundiges Verwaltungspersonal beschäftigt (geringer Schulungsbedarf) und deren technische Ausstattung die geringsten zusätzlichen Kosten verursacht.

 



B. Lösung

 

Durch Änderung des Zuständigkeitskataloges Ordnungsaufgaben zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz werden die verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme der Aufgabe durch eine Berliner Behörde geschaffen.

 

C. Alternative / Rechtsfolgenabschätzung

 

Keine

 

D. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen

 

Keine


E. Gesamtkosten

 

Finanzierungsbedarf für das Land Berlin: siehe Vorlage zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus

Die Ausgaben werden durch die voraussichtlichen Gebühreneinnahmen gedeckt.

 

F. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg

 

Die Zusammenarbeit wird intensiviert, da u.a. Absprachen über einheitliche Gebühren getroffen werden müssen.

 

G. Zuständigkeit

 

Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz i. V. m. Senatsverwaltung für Inneres und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

 

Drittes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes

 

 

 

 

 

 

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

 

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Drittes Gesetz zur Änderung

des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes

Vom ....

 

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel I

In der Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz vom 14. April 1992 (GVBl. S. 119), das zuletzt durch Artikel II des Gesetzes vom 24. Juni 2004 (GVBl. S. 253) geändert worden ist, werden in Nummer 33 Abs. 8 Buchstabe a die Worte „die Bearbeitung von Anträgen und die Ausgabe von Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarten nach § 4 a des Fahrpersonalgesetzes,“ angefügt.

 

 

Artikel II

 

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.


A. Begründung:

            a) Allgemeines:

Fahrzeuge ab einem bestimmten Gesamtgewicht, die für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr eingesetzt werden, müssen mit Kontrollgeräten zur Aufzeichnung der Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten der Fahrer ausgerüstet sein. Die rechtliche Grundlage dafür bilden EG-Verordnungen, die in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht darstellen.

 

Bisher erfolgte die Aufzeichnung der Daten mechanisch auf Schaublättern. Durch Änderung des EG-Rechts ist ab August 2005 eine vollautomatische digitale Aufzeichnung der Angaben über den Einsatz und das Verhalten des Fahrers und die Fahrt, z.B. die Geschwindigkeit und die zurückgelegte Wegstrecke, vorgeschrieben. Fahrzeuge, die erstmals ab 5.8.2005 zum Verkehr zugelassen sind, müssen mit dem neuen elektronischen Kontrollgerät ausgerüstet sein. Für den Betrieb werden vier Speicherkarten (Plastikkarte mit integriertem Chip) benötigt: Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte und Kontrollkarte.

 

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um diese Speicherkarten ab 5. Mai 2005 ausstellen zu können.

 

Da es sich hierbei um eine neue Aufgabe handelt - bisher konnten die Fuhrunternehmen die Schaublätter problemlos vom Gerätehersteller beziehen - ergibt sich die Notwendigkeit, die Zuständigkeit innerhalb der Berliner Verwaltung zu regeln.

Ziel ist es, die Zuständigkeit einer Behörde zu übertragen, die für diese neue Aufgabe am besten gerüstet ist, weil sie bereits vergleichbare Aufgaben erledigt, fachkundiges Verwaltungspersonal beschäftigt (geringer Schulungsbedarf) und deren technische Ausstattung den geringsten zusätzlichen Aufwand (vor allem von der Kostenseite her) erfordert.

 

Nach zahlreichen Gesprächen mit den verschiedensten Behörden wurde immer deutlicher, dass die für die Ausgabe aller Karten am besten geeignete Stelle die Führerscheinstelle des Landeseinwohneramtes (LEA) ist. Das entspricht auch der Empfehlung des zuständigen Bundesministeriums für Verkehr, Bau, Wohnen (BMVBW).

Gegenüber der anfangs favorisierten Zuweisung der Ausgabe der Fahrerkarte an die ca. 60 Bürgerämter sowie der Ausgabe der Werkstatt- und Unternehmenskarte an die Wirtschaftsämter Lichtenberg und Friedrichshain-Kreuzberg würden sich die Kosten für die aufwendige technische Ausstattung bei nur einer Ausgabestelle erheblich verringern. Außerdem erledigt die Führerscheinstelle des LEA schon jetzt vergleichbare Aufgaben bei der Ausgabe der Kartenführerscheine, sie verfügt bereits – im Gegensatz zu allen anderen Behörden - über den geforderten verschlüsselten file-transfer zum Kraftfahrtbundesamt sowie über geeignetes, mit der Materie vertrautes Verwaltungspersonal. Weitere Gründe sind Bürgernähe und Überschaubarkeit der Verwaltung, da der Unternehmer seine Karte von der gleichen Ausgabestelle wie sein Fahrer erhält.

Es handelt sich damit gemäß Artikel 67 Abs. 1 der Verfassung von Berlin um eine Aufgabe von gesamtstädtischer Bedeutung.

Auch die Übertragung der Aufgabe an Dritte wurde geprüft. Abgesehen von dem erforderlichen aufwendigen Ausschreibungsverfahren könnten Teilaufgaben, wie z.B. Einholen eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister, Feststellung der gewerblichen und persönlichen Zuverlässigkeit, Bearbeitung von Widersprüchen und Durchführung von Gerichtsverfahren, erforderlichenfalls Einzug der Speicherkarten, Bußgeldverfahren u. a., nicht übertragen werden. Die privaten Unternehmen würden die Karten ausgeben und die Gebühren einnehmen, der öffentliche Dienst müsste jedoch gerade die zeitaufwendigen Teilaufgaben erledigen. Darüber hinaus hat das vom BMVBW durchgeführte Prüfungsverfahren ergeben, dass private Anbieter nur bei Erhebung wesentlich höherer Gebühren bereit wären, die Aufgabe zu übernehmen. In Zeiten sinkender Einkommen und schlechter Wirtschaftslage ist das weder den Fahrern noch den Fuhrunternehmen und Werkstätten zuzumuten, zumal die ausgewählte Berliner Behörde mit den vom BMVBW empfohlenen Gebühren kostendeckend arbeiten würde.

Es erscheint daher sinnvoll und kostengünstig, die gesamte Aufgabe durch nur eine Behörde des Landes Berlin durchführen zu lassen.

 

Der Vollzug der europäischen Sozialvorschriften im Straßenverkehr bleibt weiterhin in der Zuständigkeit des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi ), das sich auf die Auswertung der zukünftig digitalen Datenaufzeichnungen einstellen muss.

 

 

b) Einzelbegründung:

 

1. Zu Artikel I

 

Nach eingehender Prüfung der in Frage kommenden Berliner Behörden wurde das Landes-einwohneramt als insgesamt günstigste Variante ausgewählt. Das LEA ist für diese neue Aufgabe am besten gerüstet, weil es bereits vergleichbare Aufgaben erledigt (Ausgabe des Kartenführerscheins), fachkundiges Verwaltungspersonal beschäftigt (geringer Schulungsbedarf) und die technische Ausstattung den geringsten zusätzlichen Aufwand (kostengünstigste Behörde) erfordert.

 

Es ist daher in Nummer 33 Abs. 8 der Buchstabe a durch die neue Aufgabe zu ergänzen.

 

2. Zu Artikel II

 

Die Regelung betrifft das Inkrafttreten der Änderung. Da das Landeseinwohneramt sich auf die neue Aufgabe vorbereiten muss, ist als frühestmöglicher Zeitpunkt der Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vorgesehen.

 

 

B. Rechtsgrundlage:

Artikel 59 Abs. 2 der Verfassung von Berlin,

§ 4 a des Fahrpersonalgesetzes

C. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen:

Keine

D. Gesamtkosten:

Finanzierungsbedarf für das Land Berlin: Alle Berechnungen erfolgen unter der Prämisse, dass die Kosten vollständig durch die Antragsteller der Speicherkarten getragen werden. Durch die Gebührenordnung wird eine Erstattung aller Aufwendungen der Behörde sichergestellt.

Basis für die folgenden Berechnungen sind die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- Wohnungswesen (BMVBW) und einer Arbeitsgruppe „Speicherkarten“[1] ermittelten Zeitangaben (Durchschnittswerte von 5 Behörden unterschiedlicher Größe) und die von der Senatsverwaltung für Inneres den Berliner Senatsverwaltungen und Bezirksämtern mitgeteilten Kosten eines Büroarbeitsplatzes.

 

● Kosten eines Arbeitsplatzes

Die Kosten eines Arbeitsplatzes setzen sich zusammen aus Personalkosten, Sachkosten und Gemeinkosten.

 

1.1

Personalkosten in EURO:

Personalkosten werden für Beamte (West) nach den Besoldungsgruppen A 7 und A 8, für Angestellte nach Vgr. VI b BAT (West)  und Vgr. Vc BAT (West) erfasst. Versorgungszuschlag, Sozialleistungen, Beiträge usw. wurden einbezogen. (Bruttopersonalkosten)

 

A 7: 33.408

VI b: 36.731

oder

A 8: 37.607

Vc: 39.661

1.2

1.2.1

Sachkosten in EURO:

Laufende (jährliche) Kosten je Arbeitsplatz mit IT- Unterstützung

Kapitalkosten (kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen für Einrichtungsgegenstände und Bürogeräte),
Kosten für Instandhaltung, Instandsetzung (Einrichtungsgegenstände und Bürogeräte,
Kosten des allgemeinen Bürobedarfs,
Raumkosten (kalkulatorische Miete bzw. Abschreibungen und Zinsen, Reinigung, Strom, Heizung, sonstige Bewirtschaftungskosten, Instandhaltungekosten)
Kosten für Fernsprechanschluss einschließlich Fernsprech- und Telefaxgebühren,
Fahrtkosten (Dienstreisen, Dienstfahrten), Kosten des sonstigen Bürobedarfs, Porto                                                          

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8.436

1.2.2

Einmalige Investitionen je IT-unterstützter Arbeitsplatz in EURO:
Hardware und Software mit Endgerät, systemnaher Software, anteilig Netz- und Hintergrundrechner
Baumaßnahmen (Standort Bildschirm, Verkabelung) ergonomisch einwandfreies Mobiliar
Planung, Organisation, erste Einweisung und Schulung
Einmalige Kosten insgesamt (Schätzwert)

 

 

 

 

 

 

ca. 10.200

1.3

Gemeinkosten in EURO:

Hierzu gehören besonders:
Planung, Steuerung u. Kontrolle durch Rat/Kreistag, Prüfung durch Rechnungsprüfungsamt
Organisation, Verwaltung und dergl. durch das Hauptamt
Personalverwaltung und Mitwirkung sonstiger Dienststellen bis einschließlich Personalrat und personalärztlicher Dienst weitere Gemeinkosten (soweit sie amtsintern sind):

Amtsleitung und ggf. Sekretariat, Abteilungsleitung usw.

ggf. amtsinterne Schreibdienste, ggf. amtsinterne Registratur

20 % der

Bruttoperso-

nalsumme                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            

 

A 7: 6.682

VI b: 7.346

oder

A 8: 7.521

V c: 7.932

 

Empfehlung des BMVBW und der Arbeitsgruppe für die Gebührenbemessung

 

I.   Die ermittelten Verwaltungskosten bei den Ausgabestellen für Kontrollgerätkarten stellen sich wie folgt dar (Beträge in EURO):

 

 

Fahrerkarte

Werkstattkarte

Kontrollkarte

Unternehmens-

karte

 

 

 

 

 

Verwaltungs-

 

 

nur Selbstkosten

 

kostenanteil

 

 

 

 

 

Erstausstellung

 

Folge-ausstellung

 

17,56

 

17,56

25,17

 

22,24

 

17,56

 

17,56

Empfehlung

22,00

30,00

 

22,00

 

II.        Die ermittelten Kosten des Kraftfahrt-Bundesamtes im Zusammenhang mit der Personalisierung der Kontrollgerätkarten und Bereitstellung der Kartendaten für den Abruf im Zentralen Kontrollgerätkartenregister (ZKR) stellen sich wie folgt dar (Beträge in EURO):

 

 

Fahrerkarte

Werkstattkarte

Kontrollkarte

Unternehmens-karte

Kartenrohling *)

10,00

10,00

10,00

10,00

 

 

 

 

 

Zertifikat der MSCA[2]

 

ZKR[3]

1,30

 

 

1,20

1,30

 

 

1,20

 

 

 

1,30

 

 

1,20

 

 

 

 

 

Personalisierung

2,90

2,90

 

2,90

 

 

 

 

 

Empfehlung

17,00

17,00

10,00

17,00

*) vorbehaltlich des Ergebnisses der Ausschreibung

 

III. Zusammenfassung:

 

 

Fahrerkarte

Werkstattkarte

Kontrollkarte

Unternehmens-karte

 

 

Beträge in EURO

 

 

 

 

 

 

 

Kartengebühr

insgesamt:

39,00

47,00

10,00

39,00

 

Stellenbedarf für die Ausstellung der Speicherkarten

Die Stellen sollen mit A 7 / A 8 bzw. VI b / V c BAT bewertet werden. Den nachfolgenden Berechnungen liegen die Jahresarbeitszeitminuten der Beamten zu Grunde. Die Berücksichtigung der Angestellten erfolgt erst in der Zusammenfassung Stellenberechnung.

 

1.      Stellenberechnung für die Fahrerkarte (FK):

Zeitaufwand für Ausstellung: 30 min

Gültigkeitsdauer der FK: 5 Jahre / Übergangsfrist für Anwendung FK: 10 Jahre

Fahrzeuge: 14.000 / Fahrer pro Fahrzeug: ca.3 (geschätzt)

 

14.000 X 3 = 42.000 Fahrer

+  6.000 Fahrer von Fahrzeugen zw. 2,8 t- 3,5 t und von Wohnmobilen > 7,5 t

                      48.000

 

Berechnung:

1.Jahr: 20 % aller Fahrer (9.600) holen sich die FK im ersten Jahr:

9.600 X 30 min = 288.000 / 88.560 Arbeitsminuten pro Jahr = 3,3 Stellen

 

2.J – 10. J.: 48.000 – 9.600 = 38.400 Erstanträge / 9 Jahre = 4267 (Gleichverteilung der Erst-

ausgabe über die Jahre 2 –10 wird angenommen.)

 

                4.267

              +   960 neue Fahrer (geschätzte 2% von 48.000)

              +   960 verlorene FK (geschätzte 2%)

                6.187 Anträge pro Jahr in den Jahren 2 - 10

 

2.- 5.J:             6.187 X 30 min = 185.610 / 88.560 = 2,1Stellen

 

6. J:                6.187 Erstausstellung

                  +  9.600 Folgeausstellung aus dem 1.Jahr

                    15.787 X 30 min = 473.610 / 88.560 = 5,3 Stellen

 

7.- 10.J.:          6.187 Erstausstellung

                    +  6.187 Folgeausstellung ab dem 2. Jahr

                      12.374 X 30 min = 371.220 / 88.560 = 4,2 Stellen

 

Fazit:

In den ersten 5 Jahren werden pro Jahr durchschnittlich 2,3 Stellen für die Ausgabe der Fahrerkarte benötigt, in den Jahren 6-10 aber 4,4 Stellen.

 

Hinweis: Es ist eher unwahrscheinlich, dass die sehr beanspruchten FK 5 Jahre einwandfrei funktionieren. EC- Karten werden auch nach 2 Jahren ausgetauscht.

Als Folge müssen sicher mehr Karten ausgegeben werden als hier berechnet. Die Stellenanteile sind daher sehr knapp bemessen.

 

 

2.      Stellenberechnung für Werkstattkarte (WK)

Zeitaufwand für Ausstellung: 43 min

Gültigkeitsdauer der WK: 1 Jahr

Anzahl der Werkstätten: 97 / pro Werkstatt 4 Karten

Berechnung:

388 WK X 43 min = 16.684 / 88.560 = 0,2 Stellen.

 

Fazit:

Für die Ausgabe der Werkstattkarte werden pro Jahr 0,2 Stellen benötigt.

3.      Stellenberechnung für Unternehmenskarte (UK)

Zeitaufwand für Ausstellung: 29 min

Gültigkeitsdauer der UK: 5 Jahre

Anzahl der Unternehmen: 3.000 pro Unternehmen ca. 3 Karten = 9.000 UK

+ 500 Betriebe (Handwerker, Blumen- oder Gemüsehändler mit nur einem LKW, etc.)

 

Berechnung:

1.J:  20 % der UK: 1.900 X 29 min = 55.100 / 88.560 = 0,6 Stellen

 

2. – 10.J.: 9.500 – 1.900 = 7.600 / 9 Jahre = 844 (Es wird eine Gleichverteilung über die Jahre

 2 –10 angenommen.)

 

2. – 5. J.: 844 Erstausstellung

            + 190 neue Unternehmen, verlorene Karten: 2% von 9500

            1.034 Karten

1.034 X 29 = 29.986 / 88.560 = 0,3

 

 6. J.:    1.034 Erstausstellung

         + 1.900 Folgekarte

            2.934 X 29 = 85.086 / 88.560 = 1,0 Stellen

 

7.- 10. J.:         1.034

                     + 1.034

                        2.068 X 29 = 59.972 / 88.560 = 0,7 Stellen

 

Fazit:

Für die Ausgabe der Unternehmenskarte werden in den ersten 5 Jahren pro Jahr durchschnittlich 0,4 benötigt, in den Jahren 6 –10 aber 0,8 Stellen.

 

Zusammenfassung Stellenberechnung

 

Für die Ausgabe der Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarte durch eine Behörde werden in Abhängigkeit von der Soll-Arbeitszeit (Beamte: 88.560 JAM[4], Angestellte VI b: 78.375 JAM/V c:

77.047 JAM[5]) folgende Stellenanzahl benötigt:

 

 

Beamter A 7/A 8

Angestellter VI b

Angestellter V c

1.        Jahr

4,0

4,6

4,6

 

2.- 5.   Jahr

2,6

3,0

3,0

 

6.        Jahr

6,5

7,3

7,4

 

7.-10. Jahr

5,1

5,7

5,8

 

 

Wenn die Aufgabe von Angestellten ausgeführt werden, müssen mehr Stellen zur Verfügung gestellt werden, was höhere Verwaltungsgebühren für die Antragsteller zur Folge haben wird.

Da die der Berechnung zu Grunde gelegten Gebühren nur Empfehlungen des BMVBW und der Arbeitsgruppe „ Speicherkarten“ sind, ist es den Ländern freigestellt, bei Bedarf höhere Verwaltungsgebühren zu erheben. Auf diese Option müsste dann zurückgegriffen werden.

● Gesamtrechnung:

 

Beispiel: Ausgaben für 4 Arbeitsplätze (in €)                            Einnahmen 1. Jahr:

1. Personalkosten:

2 Stellen A 7: (33.408) = 66.816

2 Stellen A 8: (37.607) = 75.214

                                                           142.030

oder:

2 x VI b BAT: (36.731) = 73.462

2 x Vc BAT (39.661)    = 79.322

                                      152.784

2. Sachkosten:

- laufende jährliche Kosten:

                 4 x 8.436 =     33.744 €

3. Gemeinkosten:

20% von den Bruttopersonalkosten:

                           Beamte: 28.406

oder:              Angestellte: 30.557

 

Fahrerkarte: 9.600 x 22 € =              211.200 €

 

Werkstattkarte: 400 x 30 € =               12.000 €

 

Unternehmenskarte: 1.900 x 22 € =    41.800 €

 

 

Summe 1 – 3: 204.180 / 217.085

+ Investitionskosten: 40.800 =

Beamte: 244.980 / Angestellte: 257.885

 

Summe: 265.000

 

Die Investitionskosten für 4 Arbeitsplätze, nach Schätzung des BMVBW in Höhe von 40.800 €, kommen nur im ersten Jahr hinzu.

 

E. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg:

Die Zusammenarbeit wird intensiviert, da es Absprachen über einheitliche Gebühren geben wird.

 

F. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Einnahmen

 

Entsprechend der kostenrechnerischen Betrachtungen und unter Zugrundelegung der voraussichtlichen Gebühr wird im Haushaltsjahr 2005 mit zusätzlichen Einnahmen i.H.v. rd. 310.000 € und in den Haushaltsjahren bis 2009 mit rd. 300.000 € gerechnet. In den Haushaltsjahren 2010 und 2011 wird wegen der erforderlichen Folgeausstellungen von Speicherkarten von höheren Einnahmen von rd. 600.000 € ausgegangen. In den darauf folgenden Haushaltsjahren ab 2012 stabilisieren sich die erwarteten Einnahmen auf rd. 320.000 € jährlich.

Die Gebühren werden beim LEA, im Kapitel 0573 vereinnahmt.

 

Ausgaben

 

In der Einführungsphase sind in 2005 einmalig Investitionsausgaben in Höhe von 40.800 € erforderlich. Die Mittel sind beim LEA, im Kapitel 0573 im Rahmen der Haushaltswirtschaft zur Verfügung zu stellen. Den außerplanmäßigen Ausgaben stehen Gebühreneinnahmen für die Ausstellung der digitalen Speicherkarten im Kapitel 0573 gegenüber.

Im Zusammenhang mit der Aufgabenübernahme sind entsprechende Ausgabeermächtigungen für Sachmittel im LEA bei Kapitel 0573 zu schaffen.

Für 2005 sind für Büromaterial wie z.B. Kartenrohlinge und unter Berücksichtung einer Gemeinkostenpauschale rd. 160.000 € im Rahmen der Haushaltswirtschaft zur Verfügung zu stellen. Den außerplanmäßigen Ausgaben stehen Gebühreneinnahmen für die Ausstellung der digitalen Speicherkarten im Kapitel 0573 gegenüber.

Im Haushaltsjahr 2006 sind Ausgaben i.H.v. 181.000 € im Haushalt des LEA zu veranschlagen, in den Haushaltsjahren von 2007 bis 2009 rd. 158.000 €.

In den folgenden Haushaltsjahren sind entsprechend der zugrunde liegenden Kostenkalkulation und in Abhängigkeit der beantragten Speicherkarten Ausgabeermächtigungen  bis zu 328.000 € im LEA vorzusehen.

Der Plafond für den Einzelplan 05 ist entsprechend fortzuschreiben. Den zusätzlichen Ausgaben stehen die höheren Einnahmen aus Gebühren gegenüber.

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

Die Ausgabe der digitalen Speicherkarten macht in 2005 einen zusätzlichen Personalbedarf beim LEA von 4 Stellen der Besoldungsgruppe A 7 / A 8 erforderlich. Die Bewertung der Stellen ist aufgrund der Vergleichbarkeit der auszuübenden Tätigkeit an die der Ausgabe der Führerscheine angelehnt. Der zusätzliche Personalbedarf im Haushaltsjahr 2005 wird durch den Einsatz von Personalüberhangkräften, die vornehmlich aus dem LEA rekrutiert werden, im Wege von Übergangseinsätzen sichergestellt.

Mit der Haushaltsplanaufstellung 2006 sind entsprechend der unter D Gesamtkosten aufgeführten Berechnung 2,6 zusätzliche Stellen in den Haushalt des Landeseinwohneramtes aufzunehmen. Dieser Stellenmehrbedarf wird durch die höheren Einnahmen aus Gebühren gedeckt. Für die Folgejahre ist die Anzahl der benötigten Stellen unter Berücksichtigung der erzielten Einnahmen zu überprüfen und anzupassen.

Berlin, den 21. September 2004

      Der Senat von Berlin

Klaus   W o w e r e i t                          Dr. Heidi   K n a k e – W e r n e r

Reg. Bürgermeister                              Senatorin für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz

 

Ausschuss-Kennung : GesSozMiVergcxzqsq

 



[1] Mitglieder der AG „Speicherkarten“: 2 vom Bundesamt für Güterverkehr, 1 vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnologie, 2 Ländervertreter Arbeitsschutzbehörden, 1 aus der Stadt Köln, 4 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, 1 Kraftfahrt-Bundesamt

[2] MSCA: Member State Certification Authority: Zertifizierungsstelle Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

[3] ZKR: Zentrales Kontrollgerätkartenregister

[4] JAM. Jahresarbeitsminuten

[5] Hinweis: Bei den zu Grunde gelegten JAM für Angestellte wurde die 8-12%ige Arbeitszeitabsenkung im Rahmen des § 3 des Anwendungstarifvertrages berücksichtigt.