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Vorblatt |
Vorlage – zur Beschlussfassung –
Drittes Gesetz zur Änderung des
Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
A. Problem
Fahrzeuge ab einem
bestimmten Gesamtgewicht, die für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr
eingesetzt werden, müssen mit Kontrollgeräten zur Aufzeichnung der Lenk-, Pausen-
und Ruhezeiten der Fahrer ausgerüstet sein. Die rechtliche Grundlage dafür
bilden EG-Verordnungen, die in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes
Recht darstellen.
Bisher erfolgte die Aufzeichnung der Daten mechanisch auf Schaublättern. Durch Änderung des EG-Rechts ist ab August 2005 für neu zugelassene Fahrzeuge eine vollautomatische digitale Aufzeichnung der Angaben vorgeschrieben. Für den Betrieb werden die folgenden vier Speicherkarten (Plastikkarte mit integriertem Chip) benötigt: Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte und Kontrollkarte.
Die Mitgliedstaaten sind
verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um diese Speicherkarten
ab Mai 2005 ausstellen zu können.
Da es sich hierbei um eine
neue Aufgabe handelt - bisher konnten die Fuhrunternehmen die Schaublätter
problemlos vom Gerätehersteller beziehen - ergibt sich die Notwendigkeit, die Zuständigkeit
innerhalb der Berliner Verwaltung zu regeln.
Ziel ist es, die
Zuständigkeit einer Behörde zu übertragen, die für diese neue Aufgabe am besten
gerüstet ist, weil sie bereits vergleichbare Aufgaben erledigt, fachkundiges
Verwaltungspersonal beschäftigt (geringer Schulungsbedarf) und deren technische
Ausstattung die geringsten zusätzlichen Kosten verursacht.
B. Lösung
Durch Änderung des
Zuständigkeitskataloges Ordnungsaufgaben zum Allgemeinen Sicherheits- und
Ordnungsgesetz werden die verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Übernahme der Aufgabe durch eine Berliner Behörde geschaffen.
C. Alternative /
Rechtsfolgenabschätzung
Keine
D. Kostenauswirkungen auf
Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen
Keine
E. Gesamtkosten
Finanzierungsbedarf für das Land Berlin: siehe
Vorlage zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus
Die Ausgaben werden durch die voraussichtlichen
Gebühreneinnahmen gedeckt.
F. Auswirkungen auf die
Zusammenarbeit
mit dem Land Brandenburg
Die Zusammenarbeit wird
intensiviert, da u.a. Absprachen über einheitliche Gebühren getroffen werden müssen.
G. Zuständigkeit
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz i. V. m. Senatsverwaltung für Inneres und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Vorlage – zur Beschlussfassung –
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Drittes Gesetz zur Änderung
des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
Vom ....
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz
beschlossen:
Artikel I
In der Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und
Ordnungsgesetz vom 14. April 1992 (GVBl. S. 119), das zuletzt durch Artikel II des Gesetzes vom 24. Juni 2004 (GVBl. S. 253) geändert worden ist, werden in Nummer 33 Abs. 8 Buchstabe a die Worte „die Bearbeitung von
Anträgen und die Ausgabe von Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarten nach §
4 a des Fahrpersonalgesetzes,“ angefügt.
Artikel II
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im
Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
A. Begründung:
a) Allgemeines:
Fahrzeuge ab einem bestimmten Gesamtgewicht, die für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr eingesetzt werden, müssen mit Kontrollgeräten zur Aufzeichnung der Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten der Fahrer ausgerüstet sein. Die rechtliche Grundlage dafür bilden EG-Verordnungen, die in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht darstellen.
Bisher erfolgte die Aufzeichnung der Daten mechanisch auf Schaublättern. Durch Änderung des EG-Rechts ist ab August 2005 eine vollautomatische digitale Aufzeichnung der Angaben über den Einsatz und das Verhalten des Fahrers und die Fahrt, z.B. die Geschwindigkeit und die zurückgelegte Wegstrecke, vorgeschrieben. Fahrzeuge, die erstmals ab 5.8.2005 zum Verkehr zugelassen sind, müssen mit dem neuen elektronischen Kontrollgerät ausgerüstet sein. Für den Betrieb werden vier Speicherkarten (Plastikkarte mit integriertem Chip) benötigt: Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte und Kontrollkarte.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um diese Speicherkarten ab 5. Mai 2005 ausstellen zu können.
Da es sich hierbei um eine neue Aufgabe handelt - bisher konnten die Fuhrunternehmen die Schaublätter problemlos vom Gerätehersteller beziehen - ergibt sich die Notwendigkeit, die Zuständigkeit innerhalb der Berliner Verwaltung zu regeln.
Ziel ist es, die Zuständigkeit einer Behörde zu übertragen, die für
diese neue Aufgabe am besten gerüstet ist, weil sie bereits vergleichbare
Aufgaben erledigt, fachkundiges Verwaltungspersonal beschäftigt (geringer Schulungsbedarf) und deren
technische Ausstattung den geringsten zusätzlichen Aufwand (vor allem von der
Kostenseite her) erfordert.
Nach zahlreichen Gesprächen mit den
verschiedensten Behörden wurde immer deutlicher, dass die für die Ausgabe aller
Karten am besten geeignete Stelle die Führerscheinstelle des
Landeseinwohneramtes (LEA) ist. Das entspricht auch der Empfehlung des
zuständigen Bundesministeriums für
Verkehr, Bau, Wohnen (BMVBW).
Gegenüber der anfangs favorisierten Zuweisung der Ausgabe der
Fahrerkarte an die ca. 60 Bürgerämter sowie der Ausgabe der Werkstatt- und
Unternehmenskarte an die Wirtschaftsämter Lichtenberg und
Friedrichshain-Kreuzberg würden sich die Kosten für die aufwendige technische
Ausstattung bei nur einer Ausgabestelle erheblich verringern. Außerdem erledigt
die Führerscheinstelle des LEA schon jetzt vergleichbare Aufgaben bei der
Ausgabe der Kartenführerscheine, sie verfügt bereits – im Gegensatz zu allen
anderen Behörden - über den geforderten verschlüsselten file-transfer zum Kraftfahrtbundesamt
sowie über geeignetes, mit der Materie vertrautes Verwaltungspersonal. Weitere
Gründe sind Bürgernähe und Überschaubarkeit der Verwaltung, da der Unternehmer
seine Karte von der gleichen Ausgabestelle wie sein Fahrer erhält.
Es handelt sich damit gemäß Artikel 67 Abs. 1 der Verfassung von Berlin
um eine Aufgabe von gesamtstädtischer Bedeutung.
Auch die Übertragung der Aufgabe an Dritte wurde geprüft. Abgesehen von
dem erforderlichen aufwendigen Ausschreibungsverfahren könnten Teilaufgaben,
wie z.B. Einholen eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister, Feststellung
der gewerblichen und persönlichen Zuverlässigkeit, Bearbeitung von
Widersprüchen und Durchführung von Gerichtsverfahren, erforderlichenfalls
Einzug der Speicherkarten, Bußgeldverfahren u. a., nicht übertragen werden. Die
privaten Unternehmen würden die Karten ausgeben und die Gebühren einnehmen, der
öffentliche Dienst müsste jedoch gerade die zeitaufwendigen Teilaufgaben
erledigen. Darüber hinaus hat das vom BMVBW durchgeführte Prüfungsverfahren
ergeben, dass private Anbieter nur bei Erhebung wesentlich höherer Gebühren
bereit wären, die Aufgabe zu übernehmen. In Zeiten sinkender Einkommen und
schlechter Wirtschaftslage ist das weder den Fahrern noch den Fuhrunternehmen
und Werkstätten zuzumuten, zumal die ausgewählte Berliner Behörde mit den vom
BMVBW empfohlenen Gebühren kostendeckend arbeiten würde.
Es erscheint daher sinnvoll und kostengünstig, die gesamte Aufgabe durch nur eine Behörde des Landes Berlin durchführen zu lassen.
Der Vollzug der europäischen
Sozialvorschriften im Straßenverkehr bleibt weiterhin in der Zuständigkeit des Landesamtes für Arbeitsschutz,
Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi ), das sich auf die
Auswertung der zukünftig digitalen Datenaufzeichnungen einstellen muss.
b) Einzelbegründung:
1. Zu Artikel I
Nach eingehender Prüfung der in
Frage kommenden Berliner Behörden wurde das Landes-einwohneramt als insgesamt
günstigste Variante ausgewählt. Das LEA ist für diese neue Aufgabe am besten gerüstet, weil es bereits vergleichbare
Aufgaben erledigt (Ausgabe des Kartenführerscheins), fachkundiges
Verwaltungspersonal beschäftigt (geringer
Schulungsbedarf) und die technische Ausstattung den geringsten zusätzlichen
Aufwand (kostengünstigste Behörde) erfordert.
Es ist daher in Nummer 33 Abs. 8 der Buchstabe a durch die neue Aufgabe zu ergänzen.
2. Zu Artikel II
Die Regelung betrifft das Inkrafttreten der Änderung. Da das
Landeseinwohneramt sich auf die neue Aufgabe vorbereiten muss, ist als
frühestmöglicher Zeitpunkt der Tag nach der Verkündung im Gesetz- und
Verordnungsblatt für Berlin vorgesehen.
B.
Rechtsgrundlage:
Artikel 59 Abs. 2 der Verfassung von
Berlin,
§ 4 a des Fahrpersonalgesetzes
C.
Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen:
Keine
D.
Gesamtkosten:
Finanzierungsbedarf
für das Land Berlin: Alle Berechnungen erfolgen unter der Prämisse, dass die
Kosten vollständig durch die Antragsteller der Speicherkarten getragen werden.
Durch die Gebührenordnung wird eine Erstattung aller Aufwendungen der Behörde
sichergestellt.
Basis für die
folgenden Berechnungen sind die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau-
Wohnungswesen (BMVBW) und einer Arbeitsgruppe
„Speicherkarten“[1] ermittelten
Zeitangaben (Durchschnittswerte von 5 Behörden unterschiedlicher Größe)
und die von der Senatsverwaltung für Inneres den Berliner Senatsverwaltungen
und Bezirksämtern mitgeteilten Kosten eines Büroarbeitsplatzes.
Die Kosten eines
Arbeitsplatzes setzen sich zusammen aus Personalkosten, Sachkosten und
Gemeinkosten.
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1.1 |
Personalkosten in EURO: Personalkosten werden für Beamte (West) nach den Besoldungsgruppen A 7
und A 8, für Angestellte nach Vgr. VI b BAT (West) und Vgr. Vc BAT (West) erfasst. Versorgungszuschlag,
Sozialleistungen, Beiträge usw. wurden einbezogen. (Bruttopersonalkosten) |
A 7: 33.408 VI b: 36.731 oder A 8: 37.607 Vc: 39.661 |
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1.2 1.2.1 |
Sachkosten in EURO: Laufende (jährliche) Kosten je Arbeitsplatz mit IT- Unterstützung Kapitalkosten
(kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen für Einrichtungsgegenstände und
Bürogeräte), |
8.436 |
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1.2.2 |
Einmalige
Investitionen je IT-unterstützter Arbeitsplatz in EURO: |
ca. 10.200 |
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1.3 |
Gemeinkosten
in EURO: Hierzu gehören besonders: Amtsleitung und ggf. Sekretariat,
Abteilungsleitung usw. ggf.
amtsinterne Schreibdienste, ggf. amtsinterne Registratur |
20 % der Bruttoperso- nalsumme
A 7: 6.682 VI b: 7.346 oder A 8: 7.521 V c: 7.932 |
● Empfehlung des
BMVBW und der Arbeitsgruppe für die Gebührenbemessung
I. Die ermittelten Verwaltungskosten bei den Ausgabestellen für Kontrollgerätkarten stellen sich wie folgt dar (Beträge in EURO):
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Fahrerkarte |
Werkstattkarte |
Kontrollkarte |
Unternehmens- karte |
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Verwaltungs- |
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nur Selbstkosten |
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kostenanteil |
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Erstausstellung Folge-ausstellung |
17,56 17,56 |
25,17 22,24 |
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17,56 17,56 |
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Empfehlung |
22,00 |
30,00 |
|
22,00 |
II. Die ermittelten Kosten des Kraftfahrt-Bundesamtes im Zusammenhang mit der Personalisierung der Kontrollgerätkarten und Bereitstellung der Kartendaten für den Abruf im Zentralen Kontrollgerätkartenregister (ZKR) stellen sich wie folgt dar (Beträge in EURO):
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Fahrerkarte |
Werkstattkarte |
Kontrollkarte |
Unternehmens-karte |
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Kartenrohling *) |
10,00 |
10,00 |
10,00 |
10,00 |
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Zertifikat der MSCA[2] ZKR[3] |
1,30 1,20 |
1,30 1,20 |
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1,30 1,20 |
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Personalisierung |
2,90 |
2,90 |
|
2,90 |
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Empfehlung |
17,00 |
17,00 |
10,00 |
17,00 |
*) vorbehaltlich des Ergebnisses der Ausschreibung
III. Zusammenfassung:
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Fahrerkarte |
Werkstattkarte |
Kontrollkarte |
Unternehmens-karte |
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Beträge in EURO
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Kartengebühr insgesamt: |
39,00 |
47,00 |
10,00 |
39,00 |
● Stellenbedarf
für die Ausstellung der Speicherkarten
Die Stellen sollen
mit A 7 / A 8 bzw. VI b / V c BAT bewertet werden. Den nachfolgenden
Berechnungen liegen die Jahresarbeitszeitminuten der Beamten zu Grunde. Die
Berücksichtigung der Angestellten erfolgt erst in der Zusammenfassung Stellenberechnung.
1.
Stellenberechnung für die Fahrerkarte (FK):
Zeitaufwand für Ausstellung: 30 min
Gültigkeitsdauer der FK: 5 Jahre / Übergangsfrist für Anwendung FK: 10 Jahre
Fahrzeuge: 14.000 / Fahrer pro Fahrzeug: ca.3 (geschätzt)
14.000 X 3 = 42.000 Fahrer
+ 6.000 Fahrer von Fahrzeugen zw. 2,8 t- 3,5 t und von Wohnmobilen > 7,5 t
48.000
Berechnung:
1.Jahr: 20 % aller Fahrer (9.600) holen sich die FK im ersten Jahr:
9.600 X 30 min = 288.000 /
88.560 Arbeitsminuten pro Jahr = 3,3 Stellen
2.J – 10. J.: 48.000 – 9.600 = 38.400 Erstanträge / 9 Jahre = 4267 (Gleichverteilung der Erst-
ausgabe über die Jahre 2 –10 wird angenommen.)
4.267
+ 960 neue Fahrer (geschätzte 2% von 48.000)
+ 960 verlorene FK (geschätzte 2%)
6.187 Anträge pro Jahr in den Jahren 2 - 10
2.- 5.J: 6.187
X 30 min = 185.610 / 88.560 = 2,1Stellen
6. J: 6.187 Erstausstellung
+ 9.600 Folgeausstellung aus dem 1.Jahr
15.787 X 30 min = 473.610 / 88.560 = 5,3 Stellen
7.- 10.J.: 6.187 Erstausstellung
+ 6.187 Folgeausstellung ab dem 2. Jahr
12.374 X 30 min = 371.220 / 88.560 =
4,2 Stellen
Fazit:
In den ersten 5 Jahren werden pro Jahr durchschnittlich 2,3 Stellen für die Ausgabe der Fahrerkarte benötigt, in den Jahren 6-10 aber 4,4 Stellen.
Hinweis: Es ist eher unwahrscheinlich, dass die sehr beanspruchten FK 5 Jahre einwandfrei funktionieren. EC- Karten werden auch nach 2 Jahren ausgetauscht.
Als Folge müssen sicher mehr Karten ausgegeben werden als hier berechnet. Die Stellenanteile sind daher sehr knapp bemessen.
2.
Stellenberechnung für Werkstattkarte (WK)
Zeitaufwand für Ausstellung: 43 min
Gültigkeitsdauer der WK: 1 Jahr
Anzahl der Werkstätten: 97 / pro Werkstatt 4 Karten
Berechnung:
388 WK X 43 min = 16.684 / 88.560 = 0,2 Stellen.
Fazit:
Für die Ausgabe der Werkstattkarte werden pro Jahr 0,2
Stellen benötigt.
3.
Stellenberechnung für Unternehmenskarte (UK)
Zeitaufwand für Ausstellung: 29 min
Gültigkeitsdauer der UK: 5 Jahre
Anzahl der Unternehmen: 3.000 pro Unternehmen ca. 3 Karten = 9.000 UK
+ 500 Betriebe (Handwerker, Blumen- oder Gemüsehändler mit nur einem LKW, etc.)
Berechnung:
1.J: 20 % der UK: 1.900 X 29 min = 55.100 / 88.560 = 0,6 Stellen
2. – 10.J.: 9.500 – 1.900 = 7.600 / 9 Jahre = 844 (Es wird eine Gleichverteilung über die Jahre
2 –10 angenommen.)
2. – 5. J.: 844 Erstausstellung
+ 190 neue Unternehmen, verlorene Karten: 2% von 9500
1.034 Karten
1.034 X 29 = 29.986 / 88.560 = 0,3
6. J.: 1.034 Erstausstellung
+ 1.900 Folgekarte
2.934 X 29 = 85.086 / 88.560 = 1,0 Stellen
7.- 10. J.: 1.034
+ 1.034
2.068 X 29 = 59.972 / 88.560 = 0,7 Stellen
Fazit:
Für die Ausgabe der Unternehmenskarte werden in den ersten 5 Jahren pro Jahr durchschnittlich 0,4 benötigt, in den Jahren 6 –10 aber 0,8 Stellen.
Zusammenfassung
Stellenberechnung
Für die Ausgabe der Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarte durch eine Behörde werden in Abhängigkeit von der Soll-Arbeitszeit (Beamte: 88.560 JAM[4], Angestellte VI b: 78.375 JAM/V c:
77.047 JAM[5]) folgende Stellenanzahl benötigt:
|
|
Beamter A 7/A 8 |
Angestellter VI b |
Angestellter V c |
|
1. Jahr |
4,0 |
4,6 |
4,6 |
|
2.- 5. Jahr |
2,6 |
3,0 |
3,0 |
|
6. Jahr |
6,5 |
7,3 |
7,4 |
|
7.-10. Jahr |
5,1 |
5,7 |
5,8 |
Wenn die Aufgabe
von Angestellten ausgeführt werden, müssen mehr Stellen zur Verfügung gestellt
werden, was höhere Verwaltungsgebühren für die Antragsteller zur Folge haben
wird.
Da die der
Berechnung zu Grunde gelegten Gebühren nur Empfehlungen des BMVBW und der
Arbeitsgruppe „ Speicherkarten“ sind, ist es den Ländern freigestellt, bei
Bedarf höhere Verwaltungsgebühren zu erheben. Auf diese Option müsste dann
zurückgegriffen werden.
●
Gesamtrechnung:
Beispiel: Ausgaben
für 4 Arbeitsplätze (in €) Einnahmen 1. Jahr:
|
1. Personalkosten: 2 Stellen A 7: (33.408) = 66.816 2 Stellen A 8:
(37.607) = 75.214 142.030 oder: 2 x VI b BAT:
(36.731) = 73.462 2 x Vc BAT
(39.661) = 79.322 152.784 2. Sachkosten: - laufende
jährliche Kosten: 4 x 8.436 = 33.744 € 3.
Gemeinkosten: 20% von den
Bruttopersonalkosten: Beamte: 28.406 oder: Angestellte: 30.557 |
Fahrerkarte: 9.600 x 22 € = 211.200 € Werkstattkarte: 400 x 30 € = 12.000 € Unternehmenskarte: 1.900 x 22 € = 41.800 € |
|
Summe 1 – 3:
204.180 / 217.085 +
Investitionskosten: 40.800 = Beamte: 244.980 /
Angestellte: 257.885 |
Summe: 265.000 |
Die
Investitionskosten für 4 Arbeitsplätze, nach Schätzung des BMVBW in Höhe von
40.800 €, kommen nur im ersten Jahr hinzu.
E.
Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg:
Die
Zusammenarbeit wird intensiviert, da es Absprachen über einheitliche Gebühren
geben wird.
F.
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a)
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Einnahmen
Entsprechend der kostenrechnerischen Betrachtungen und unter
Zugrundelegung der voraussichtlichen Gebühr wird im Haushaltsjahr 2005 mit
zusätzlichen Einnahmen i.H.v. rd. 310.000 € und in den Haushaltsjahren bis 2009
mit rd. 300.000 € gerechnet. In den Haushaltsjahren 2010 und 2011 wird wegen
der erforderlichen Folgeausstellungen von Speicherkarten von höheren Einnahmen
von rd. 600.000 € ausgegangen. In den darauf folgenden Haushaltsjahren ab 2012
stabilisieren sich die erwarteten Einnahmen auf rd. 320.000 € jährlich.
Die Gebühren werden beim LEA, im Kapitel 0573 vereinnahmt.
Ausgaben
In der Einführungsphase sind in 2005 einmalig Investitionsausgaben in
Höhe von 40.800 € erforderlich. Die Mittel sind beim LEA, im Kapitel 0573 im
Rahmen der Haushaltswirtschaft zur Verfügung zu stellen. Den außerplanmäßigen
Ausgaben stehen Gebühreneinnahmen für die Ausstellung der digitalen Speicherkarten
im Kapitel 0573 gegenüber.
Im Zusammenhang mit der Aufgabenübernahme sind entsprechende
Ausgabeermächtigungen für Sachmittel im LEA bei Kapitel 0573 zu schaffen.
Für 2005 sind für Büromaterial wie z.B. Kartenrohlinge und unter
Berücksichtung einer Gemeinkostenpauschale rd. 160.000 € im Rahmen der
Haushaltswirtschaft zur Verfügung zu stellen. Den außerplanmäßigen Ausgaben
stehen Gebühreneinnahmen für die Ausstellung der digitalen Speicherkarten im
Kapitel 0573 gegenüber.
Im Haushaltsjahr 2006 sind Ausgaben i.H.v. 181.000 € im Haushalt des
LEA zu veranschlagen, in den Haushaltsjahren von 2007 bis 2009 rd. 158.000 €.
In den folgenden Haushaltsjahren sind entsprechend der zugrunde
liegenden Kostenkalkulation und in Abhängigkeit der beantragten Speicherkarten
Ausgabeermächtigungen bis zu 328.000 €
im LEA vorzusehen.
Der Plafond für den Einzelplan 05 ist entsprechend fortzuschreiben. Den
zusätzlichen Ausgaben stehen die höheren Einnahmen aus Gebühren gegenüber.
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Die Ausgabe der digitalen
Speicherkarten macht in 2005 einen zusätzlichen Personalbedarf beim LEA von 4
Stellen der Besoldungsgruppe A 7 / A 8 erforderlich. Die Bewertung der Stellen
ist aufgrund der Vergleichbarkeit der auszuübenden Tätigkeit an die der Ausgabe
der Führerscheine angelehnt. Der zusätzliche Personalbedarf im Haushaltsjahr
2005 wird durch den Einsatz von Personalüberhangkräften, die vornehmlich aus
dem LEA rekrutiert werden, im Wege von Übergangseinsätzen sichergestellt.
Mit
der Haushaltsplanaufstellung 2006 sind entsprechend der unter D Gesamtkosten
aufgeführten Berechnung 2,6 zusätzliche Stellen in den Haushalt des
Landeseinwohneramtes aufzunehmen. Dieser Stellenmehrbedarf wird durch die
höheren Einnahmen aus Gebühren gedeckt. Für die Folgejahre ist die Anzahl der
benötigten Stellen unter Berücksichtigung der erzielten Einnahmen zu überprüfen
und anzupassen.
Berlin,
den 21. September 2004
Der
Senat von Berlin
Klaus W o w e r e i t Dr. Heidi K n a k e – W e r n e r
Reg. Bürgermeister Senatorin für
Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
Ausschuss-Kennung
: GesSozMiVergcxzqsq
[1] Mitglieder der AG „Speicherkarten“: 2 vom Bundesamt für Güterverkehr, 1 vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnologie, 2 Ländervertreter Arbeitsschutzbehörden, 1 aus der Stadt Köln, 4 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, 1 Kraftfahrt-Bundesamt
[2] MSCA: Member State Certification Authority: Zertifizierungsstelle Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
[3] ZKR: Zentrales Kontrollgerätkartenregister
[4] JAM. Jahresarbeitsminuten
[5] Hinweis: Bei den zu Grunde gelegten JAM für Angestellte wurde die 8-12%ige Arbeitszeitabsenkung im Rahmen des § 3 des Anwendungstarifvertrages berücksichtigt.