Vor Eintritt in die Tagesordnung

Informationen und Beschlüsse zu den Komplexen

– Mitteilungen des Vorsitzenden,

– Überweisungen an die Unterausschüsse,

– Konsensliste,

– sonstige geschäftliche Mitteilungen,

soweit nicht in der Ausschusssitzung darüber diskutiert wurde,

sind gegebenenfalls im Beschlussprotokoll verzeichnet.

 

Darüber hinaus hat der Ausschuss besprochen:

 

Abg. Nolte (SPD) bittet darum, Tagesordnungspunkt 13 – Kita-Reform Schreiben SenBildJugSport vom 27.7.04 betr. Rechtliche Umsetzung des Masterplans („Guthaben Knauthe“) – zu vertagen. Es lägen zwar die Senatsstellungnahme sowie die des Rats der Bürgermeister vor, es fehle jedoch die erneute Stellungnahme des Senats, in der dieser diejenige des Rats der Bürgermeister berücksichtige. Er bitte um Vertagung, bis der endgültige Senatsbeschluss vorliege.

 

Der Ausschuss beschließt entsprechend.

 

Vors. Wieland weist darauf hin, dass ihn zu Tagesordnungspunkt 4 b – Einsetzung eines neuen Unterausschusses „Beteiligungen“ – die Nachricht erreicht habe, dass es dazu einen Antrag im morgigen Plenum gebe, weshalb auf einen Beschluss hier im Ausschuss verzichtet werden könne. Das Thema könne aber aufgerufen und dargestellt werden, wie der Unterausschuss ausgerichtet sein solle.

 


 

Wirtschaft, Arbeit und Frauen – 13

Punkt 1 der Tagesordnung

Frauenprojekte

Bericht SenWiArbFrau – V C 31 – vom 25. 6. 04

betr. Kapitel 13 50/Titel 684 06 i.V.m. Titel 684 47

mit Anlage (Projekte)

 

Hierzu:

a) Stellungnahme des Ausschusses ArbBFrau vom 8. 9. 04

 

b) SPD-PDS-Änderungsantrag vom 22. 9. 04

2563

 

 

 

 

 

2563 A

 

2563 B

 

Vors. Wieland teilt mit, dass ihm von den Fraueninitiativen weitere Unterschriften überreicht worden seien.

 

Frau Abg. Pop (Grüne) hält fest, dass dem Berichtsauftrag – eine Evaluation der Projekte vorzunehmen und nachvollziehbare Strukturveränderungen vorzuschlagen – nicht nachgekommen worden sei. Wenn man lediglich Fragebögen verschicke und diese unkommentiert an einen Bericht hänge, sei dies für sie keine Evaluation. Die vorgeschlagenen Kürzungen seien aus ihrer Sicht intransparent und nicht nachvollziehbar. Zum konkreten Vorschlag: Ihre Fraktion freue sich, dass jetzt ihrem Vorschlag gefolgt werde, bei den IT-Projekten Kürzungen zu Gunsten der Frauenprojekte vorzunehmen und dass bei dem Projekt EWA gegenüber dem Beschluss des Fachausschusses nochmals 15 T€ weniger gestrichen würden. Für das Frauenhaus gebe es leider keine Lösung. Sie weise darauf hin, dass gerade gestern eine Studie erschienen sei, wonach die Gewalt gegen Frauen keineswegs abnehme, gleichzeitig aber gerade die Großstädte – Berlin werde dabei auch genannt – Plätze in Frauenhäusern abbauten. Sie gehe davon aus, dass sich der Ausschuss bei den nächsten Haushaltsberatungen mit dem Thema Frauenhäuser werde beschäftigen müssen, weil nicht deutlich gemacht worden sei, welchen Bedarf an Plätzen in Frauenhäusern es wirklich gebe.

 

Frau Abg. Breitenbach (PDS) legt dar, dass gegenüber dem Beschluss des Fachausschusses Veränderungen hätten vorgenommen werden müssen, weil es sich bei dem ursprünglich zur Deckung vorgesehenen Titel 892 32 – Zuschüsse an private Träger im Rahmen der GRW -Infrastrukturmaßnahmen- – in Kapitel 13 30 – Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen – Wirtschaftsförderung – um einen Investitionstitel handele. Die Kürzungen bei dem Projekt EWA seien um weitere 15 T€ gekürzt worden, weil ansonsten Räume hätten gekündigt werden müssen. An dieser Stelle sei eine Strukturveränderung eingeleitet worden, weil die Frauenprojekte Brunnhilde und EWA fusionierten. Es wäre nicht sinnvoll, wenn jetzt mehr Frauen in beengteren Räumen betreut werden müssten, weshalb die Kürzung reduziert worden sei.

 

Frau Abg. Kolat (SPD) erinnert daran, dass ursprünglich bei den Frauenprojekten eine Kürzung von 350 T€ vorgesehen gewesen sei. Der Fachausschuss habe zunächst eine Reduzierung dieser Summe um 100 T€ beschlossen. Nunmehr greife die Koalition einen Vorschlag aus den Projekten selbst auf – Fusion von EWA und Brunnhilde – und reduziere die Einsparsumme deshalb um 15 T€. Die Gegenfinanzierung erfolge nunmehr aus den IT-Mitteln. – Sie bitte darüber hinaus darum, bis Ende November einen Bericht darüber vorzulegen, wie die Umstrukturierungen im Antigewaltbereich aussähen, wobei auch neue Zahlen genannt und auf Fragen wie Standort und Liegenschaften eingegangen werden solle.

 

Abg. Wilke (CDU) hält die umgekehrte Reihenfolge für sinnvoller: Erst einen Bericht über den notwendigen Bedarf vorzulegen und anschließend eine Entscheidung zu treffen. – Weshalb tue sich die Koalition im Antigewaltbereich so schwer? – Aus seiner Sicht handele es sich dabei um eine unabdingbare Aufgabe, weil die Verfassung von Berlin das Recht auf körperliche Unversehrtheit gebiete. Um dieses umzusetzen, bedürfe es der Frauenhäuser. Die Kürzungen bei den Frauenhäusern würden dazu führen, dass Frauen und Kinder nachts vor verschlossenen Türen stünden und unversorgt blieben. Seine Fraktion lehne die Kürzungsvorschläge weiterhin ab.

 

Frau Abg. Breitenbach (PDS) macht darauf aufmerksam, dass es nicht nur ein Frauenhaus, sondern mehrere gebe. Sie bitte die Staatssekretärin um eine Übersicht über Plätze sowie Belegungen in den Frauenhäusern.

 

Frau Abg. Pop (Grüne) interessieren nicht nur die Zahlen der jetzigen Belegung, sondern auch die perspektivische Entwicklung. Werde im Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz erwartet, dass sich die Belegungszahlen nach unten entwickelten oder nicht?

 

Frau Abg. Kolat (SPD) geht davon aus, dass auf die Zahlen auch in dem angeforderten Bericht eingegangen werde. Darüber hinaus solle auf das Thema Zufluchtswohnungen – geplanter Aufbau weiterer Plätze – eingegangen und eine Konzeption dafür vorgelegt werden. Dargelegt werden solle auch, welche Lösungen es für das Objekt gebe. – Der heutige Beschluss gelte für das Jahr 2005. Sie stelle fest, dass es eine langfristige Lösung und damit Sicherung der Projekte geben müsse.

 

Frau StS Ahlers (SenWiArbFrau) trägt vor, dass es rund 300 Frauenhausplätze in Berlin gebe, hinzu träten die Zufluchtswohnungen. Die Kürzungen seien der Haushaltskonsolidierung geschuldet und nicht einem sinkenden Bedarf. Gleichwohl seien Plätze in Frauenhäusern nicht das einzige Angebot, das in Berlin für Frauen in Gewaltsituationen zur Verfügung stehe. Frauenhäuser seien Angebote für die akute Notsituation. Wenn sich Frauen an die Polizei, die BIG-Hotline oder andere Beratungsangebote wendeten, würden sie in der Regel an ein Frauenhaus vermittelt. Es gebe in Berlin sechs Frauenhäuser, wobei es auch bleiben solle. Viele Frauen wollten gar nicht in ein Frauenhaus gehen. Mit der Kürzung sei eine Reduzierung der Zahl der Plätze in den Frauenhäusern verbunden, allerdings sollten zeitgleich die Plätze in den Zufluchtswohnungen erweitert werden. Diese böten nicht das Gleiche, seien aber auch ein Ort für von Gewalt betroffene Frauen. Gleichzeitig solle die Belegungszeit in den Frauenhäusern auf in der Regel drei Monate verkürzt werden. Danach werde es als ein Angebot Zufluchtswohnungen geben, besser wäre es natürlich, wenn die Frauen in eine eigene Wohnung zögen oder in die alte zurückkehrten – das Gewaltschutzgesetz mache dies möglich. Die Senatsverwaltung gehe nicht davon aus, dass sich die Gewaltsituation verbessere, dafür gebe es leider keine Indizien. Es werde weiterhin ein Angebotsspektrum benötigt, dieses bestehe aus Frauenhäusern, Zufluchtswohnungen und Beratungsangeboten. Dafür wende das Land 6 Mio € auf, wovon jetzt 70 T€ gekürzt würden. Die Auslastung der Frauenhäuser liege derzeit bei 90 %. Durch die zeitliche Begrenzung des Aufenthalts werde die Fluktuation erhöht. Die Zahl der Plätze werde nicht reduziert, weil es auch die Zufluchtswohnungen gebe. In den Frauenhäusern würden auch die Plätze für die Kinder finanziert, spreche man von 60 Frauenhausplätzen, seien es 30 für Frauen und 30 für Kinder. In den Zufluchtswohnungen würden nur die Plätze für die Frauen finanziert. Kinder könnten dort mitwohnen, erhielten aber keine zusätzliche Betreuung und kein zusätzliches Angebot. Zufluchtswohnungen seien nicht nur finanziell günstiger, sondern auch für die Frauen positiv. Für bestimmte Frauen sei es nicht notwendig, in einem Sicherheitsbereich zu leben.

 

Frau Abg. Pop (Grüne) vermutet, dass mit dieser Maßnahme eine Kostenabwälzung auf die Bezirke stattfinde, weil deren Sozialämter die Mieten der Zufluchtswohnungen finanzierten.

 

Frau Abg. Meister (FDP) wendet sich dem Thema Gegenfinanzierung zu. Da dafür jetzt ein IT-Titel herangezogen werde, vermute sie, dass in Titel 892 32 – Zuschüsse an private Träger im Rahmen der GRW -Infrastrukturmaßnahmen- – ebenfalls noch 100 T€ zur Verfügung stünden und gleichfalls noch anders genutzt werden könnten.

 

Frau StS Ahlers (SenWiArbFrau) verneint dies. Die Koalitionsfraktionen hätten nach einer anderen Gegenfinanzierung gesucht, weil es aus ihrer Sicht nicht möglich sei, aus dem genannten Titel 100 T€ zu entnehmen. – Zu den Frauenhäusern: Die Einsparsumme ergebe sich aus dem Umstand, dass bei den Zufluchtswohnungen die Plätze für die Kinder nicht finanziert würden. In der Summe gehe es um 14 Plätze, was aus ihrer Sicht nicht zu einer Belastung der Bezirkshaushalte beitrage.

 

Frau Abg. Spranger (SPD) merkt an, dass es sich bei dem ersten Vorschlag zur Gegenfinanzierung um einen investiven Titel gehandelt habe. Der Ausschuss habe aber festgelegt, dass investive Titel nicht für konsumtive Ausgaben herangezogen werden dürften.

 

Abg. Wilke (CDU) fragt, ob trotz der Kürzungen weiterhin damit zu rechnen sei, dass keine Frau und kein Kind von einem Frauenhaus abgewiesen würden.

 

Frau Abg. Breitenbach (PDS) verweist darauf, dass die Frauen vom 2. Frauenhaus selbst perspektivisch eine Strukturveränderung dahin gehend vorgeschlagen hätten, Frauenhausplätze in solche in Zufluchtswohnungen umzuwandeln. Vorbedingung dafür sei jedoch, dass der Standort beibehalten werden könne, was problematisch sei. Sie verwahre sich gegen Darstellungen, dass Frauen in einer akuten Notsituation keinen Platz fänden.

 

Frau StS Ahlers (SenWiArbFrau) erläutert, dass in den vergangenen Jahren ein- bis zweimal auf ein Frauenhaus in Brandenburg habe ausgewichen werden müssen. Normalerweise stünden die Frauen nicht direkt vor den Frauenhäusern, weil deren Adressen geheim seien. Die Frauen wendeten sich an die Polizei oder eine Beratungsstelle und würden vermittelt. Sie sage zu, die genauen Zahlen nachzureichen.

 

Vors. Wieland stellt fest, dass der Ausschuss mehrheitlich die roten Nrn. 2563 sowie 2563 B zustimmend zur Kenntnis nehme. Die rote Nr. 2563 A sei erledigt. Der Ausschuss werde bis Ende November einen Erfahrungsbericht erhalten.

 

Punkt 2 der Tagesordnung

Antrag der Fraktion der CDU

Fraueninfrastruktur in Berlin auch in Zukunft

sinnvoll und bedarfsgerecht gestalten

Drs 15/3053

2603

Haupt

+ArbBFrau

 

Der Ausschuss folgt mehrheitlich ohne Aussprache der Beschlussempfehlung des Ausschusses ArbBFrau, den Antrag abzulehnen.

 

Punkt 3 der Tagesordnung

Antrag der Fraktion der Grünen

Schluss mit der Pseudo-Haushaltssanierung

zu Lasten der Berliner Frauenprojekte

Drs 15/3076

2604

Haupt

+ArbBFrau

 

Der Ausschuss folgt mehrheitlich ohne Aussprache der Beschlussempfehlung des Ausschusses ArbBFrau, den Antrag abzulehnen.

 

Punkt 4 der Tagesordnung

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS

Transparenz im Umgang mit den landeseigenen Unternehmen

Drs 15/2846

 

Hierzu:

Beschlussempfehlung des Ausschusses Recht vom 16.9.04

2517

Haupt

+Recht(f)

+WiBetrTech*

 

2517 A

 

 

Abg. Eßer (Grüne) erklärt, dass sich seine Fraktion wie im Fachausschuss der Stimme enthalten werde. Die Beratungen in den Fachausschüssen hätten zwar Verbesserungen zur Folge, allerdings sei der Aspekt Besetzung von Führungspositionen in Unternehmen mit ehemaligen Angehörigen des öffentlichen Dienstes des Landes Berlin weiterhin unbefriedigend geregelt. Die Koalition präferiere nach wie vor eine Einzelfallprüfung und verstehe sich nicht zu einer grundsätzlichen Regelung mit einer Karenzzeit zwischen einem Wechsel aus dem einen in den anderen Bereich. Gerade dieses Thema werde mittlerweile breit diskutiert und in der Wirtschaft werde erwogen, Karenzzeiten zwischen Vorstands- und Aufsichtsrattätigkeiten einzuführen. Solch ein Wechsel zwischen Aufsichtsrat- und Vorstandstätigkeit habe gerade im Fall Bielka eine Rolle gespielt. Seine Fraktion werde den Antrag aber nicht ablehnen, um dessen grundsätzliche Tendenz trotz dieses erheblichen Mankos anzuerkennen.

 

Abg. Dr. Lindner (FDP) vertritt die Auffassung, dass der Antrag in die richtige Richtung ziele, wenngleich dort auch eine Reihe von Selbstverständlichkeiten geregelt seien, wie beispielsweise die, dass konkurrierende Unternehmen oder andere Interessierte nicht in Aufsichtsgremien sitzen dürften. Gewünscht hätte er sich, dass festgelegt worden wäre, wie viel Prozent die leistungsbezogene Vergütung der Unternehmensleitung ausmachen solle. Am kritischten bewerte er aber die Regelungen zum Thema Wechsel in öffentliche Unternehmen. Seine Fraktion habe dazu einen Gesetzesantrag vorgelegt „Gesetz zur Förderung der politischen Hygiene“, worin eine Karenzzeit von fünf Jahren vorgesehen sei. Der Vorschlag orientiere sich an § 20 der Bundesrechtsanwaltordnung. Dort sei geregelt, dass ein juristisch tätiger Beamter des Landes Berlin fünf Jahre nach Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst nicht Rechtsanwalt in Berlin werden dürfe. Ihm sei unklar, weshalb die Koalition keine klare Regelung befürworte – gerade nach dem Vorgang Bielka. Auch seine Fraktion werde sich deshalb der Stimme enthalten.

 

Abg. Hoff (PDS) freut sich, dass die Oppositionsfraktionen sich zumindest enthielten, weil nicht mehr herauszuholen gewesen sei. Seiner Erinnerung nach habe die FDP-Fraktion allerdings in den Fachausschüssen keine Änderungsvorschläge unterbreitet. Die heftigsten Debatten seien wegen der Einführung einer Karenzzeit geführt worden, wozu Opposition und Regierungsfraktionen unterschiedliche Auffassungen hätten. Aus seiner Sicht sei der Prozess der Entwicklung eines Corporate Governance Kodex keinesfalls mit der Beschlussfassung über diesen Antrag abgeschlossen, sondern müsse kontinuierlich fortgeführt werden.

 

Abg. Kaczmarek (CDU) sieht das Hauptproblem in dem Umstand, dass es sich um einen Antrag und kein Gesetz handele. Anträge müssten vom Senat nicht umgesetzt werden. Der Antrag sei mithin lediglich ein netter Appell an den eigenen Senat. Es sei schon erwähnt worden, dass zudem eine Reihe von Selbstverständlichkeiten geregelt seien. Seine Fraktion bevorzuge eine gesetzliche Verpflichtung und habe deshalb einen entsprechenden Gesetzesantrag in das Parlament eingebracht.

 

Abg. Dr. Lindner (FDP) weist die Kritik zurück, seine Fraktion habe keine Beiträge in der Sache geleistet. Sie habe einen eigenen Gesetzesantrag eingebracht, mehr könne man aus seiner Sicht nicht tun. Zudem gefalle sich die Koalition darin Vorschläge der Opposition abzulehnen, selbst wenn sie sie wenig später in eigene Anträge übernehme.

 

Abg. Zackenfels (SPD) verweist auf das Los der Opposition. Die Koalition beschließe das, was sie für richtig erachte. – Zur Kritik, es handele sich nur um einen Antrag: Dass ein solcher jetzt verabschiedet werde, sei wesentlich mehr als in vorangegangenen Legislaturperioden beschlossen worden sei.

 

Abg. Hoff (PDS) hält es nicht für sinnvoll davon auszugehen, dass nur ein legislatives Vorgehen des Parlaments von Erfolg gekrönt sein werde. Dies würde dem Senat eine Rolle zuschreiben, die ihm als Vertreter der Koalition nicht gefalle und der Opposition schon gar nicht gefallen dürfe. Er könne zwar die Verärgerung der Opposition zum Teil verstehen, glaube aber nicht, dass dies für den parlamentarischen Umgang miteinander hilfreich sei. Aus seiner Sicht mache gerade dieser Antrag deutlich, dass Argumente von allen Seiten aufgenommen worden seien. Die Koalition müsse sich keinesfalls den Vorwurf gefallen lassen, borniert zu sein, vielmehr sei ein guter Antrag durch die Beratungen in den Ausschüssen noch verbessert worden.

 

Abg. Eßer (Grüne) anerkennt, dass in der Sache eine fruchtbare Debatte stattgefunden habe. Zugestimmt werden könne dem Antrag dennoch nicht, weil sich die Koalition nicht zu einer Karenzzeit habe durchringen können. Zur Aussage, die Koalition mache das, was sie für richtig halte: Dies sei eine ganz schlechte linke Tradition. Nach dieser Aussage heilige der Zweck die Mittel, was seiner Ansicht nach früher eine linksextremistische Grundhaltung gewesen sei. Das Parlament habe ihn gelehrt, dass diese Überzeugung leicht abgeschwächt auch in der SPD gelte.

 

Es sei richtig, dass es sich um einen Entwicklungsprozess handele und dieser mit Leben gefüllt werden müsse. Wissen wolle er, wie der Stand der Dinge hinsichtlich des Unterausschusses „Beteiligungen“ sei. Er gehe davon aus, dass man sich auf einen solchen einige. Aus Sicht seiner Fraktion müsse ein regelmäßiges Monitoring der größeren Beteiligungen stattfinden, wobei sie besonderen Wert auf die krisenhaften bzw. problematischen Beteiligungen lege als da wären die Bankgesellschaft auch ohne Risikoabschirmung, die BVG sowie Vivantes.

 

Vors. Wieland schlägt vor, zunächst den Antrag zu Ende zu behandeln, darüber abzustimmen und sich anschließend der Einrichtung eines Unterausschusses zuzuwenden.

 

StS Strauch (SenWiArbFrau) begrüßt ausdrücklich den Antrag der Koalitionsfraktionen, weil die Landesbeteiligungen beim Controlling immense Probleme bereiteten. Der Senat habe keinesfalls die Absicht, den Antrag lediglich zur Kenntnis zu nehmen, sondern wolle ihn auch umsetzen. Problematisch seien insbesondere zwei Themen. Hinsichtlich der Karenzzeiten weise er darauf hin, dass der Antrag erstens ein Informationsgebot sowie zweitens eine Ausschlussregelung beinhalte. Sobald öffentliche Interessen gefährdet seien, sei ein Wechsel in einen Vorstand nicht möglich. Er mache zudem darauf aufmerksam, dass das Thema Karenzzeiten umfangreicher sei, als es sich auf den ersten Blick darstelle. Auch Wechsel zu Privatunternehmen könnten problematisch sein, er verweise in diesem Zusammenhang auf die Personalie Bangemann. Weiterhin umstritten sei das Thema Vergütungen. Der Senat arbeite an einer Leitlinie zur Vergütung der Vorstände der Anstalten öffentlichen Rechts. Die Leitlinie werde eine Regelung beinhalten, dass das feste Gehalt nicht mehr als 60 % ausmachen solle und zu 40 % aus variablen Anteilen bestehe.

 

Der Ausschuss folgt der Beschlussempfehlung des Ausschusses Recht, den Antrag mit Änderungen anzunehmen.

 

b) Einsetzung eines neuen Unterausschusses

    „Beteiligungen“

 

 

Frau Abg. Spranger (SPD) kommt auf die Frage des Kollegen Eßer zurück, wie der Stand bei der Einsetzung des Unterausschusses „Beteiligungen“ sei. Normalerweise könnte der Hauptausschuss heute darüber beschließen. Dies eröffne allerdings gleichzeitig die Möglichkeit, dass auch sämtliche Fachausschüsse Unterausschüsse beschlössen. Um dies zu vermeiden, solle die Einsetzung in der morgigen Parlamentssitzung beschlossen werden, ein entsprechender Antrag sei eingebracht.

 

Vors. Wieland erklärt den Tagesordnungspunkt für erledigt.

 

Punkt 5 der Tagesordnung

Standort Buch

Mitteilung – zur Kenntnisnahme –

Stärkung des Standorts Buch für

Biotechnologie und Gesundheitsversorgung

(Drs 15/3085)

2635

Haupt

 

Vors. Wieland teilt mit, dass der Tagesordnungspunkt auf Wunsch die Fraktion der Grünen abgesetzt werde zu Gunsten des folgendes Tagesordnungspunktes.

 

Punkt 5 (Neu) der Tagesordnung

Antrag der Fraktion der Grünen

Corporate Governance Kodex (I)

Ein neues Image für die Bankgesellschaft Berlin

Drs 15/1826

1553

Haupt

+Recht

 

 

Der Ausschuss folgt ohne Aussprache der Beschlussempfehlung des Ausschusses Recht, den Antrag abzulehnen.

 


 

Punkt 6 der Tagesordnung

ESF

Bericht SenWiArbFrau – I E 5 –

vom 2. 9. 04 zum Stand des Mittelabflusses

für die Ziele 1, 2 und 3

2641

 

Frau Abg. Pop (Grüne) begrüßt, dass es gelungen sei, die Mittel zu binden, wenngleich die Gründe dafür – hohe Jugendarbeitslosigkeit – unerfreulich seien. Weshalb könnten die Mittel für „Lokales Kapitel für soziale Zwecke“ nicht gebunden werden? – Auch wenn es sich nur um geringe Summen handele, wäre es eine wichtige Anschubfinanzierung.

 

StS Strauch (SenWiArbFrau) erläutert, dass es im Rahmen des Vergabeverfahrens – u.a. für das genannte Programm – eine Anfechtung durch einen am Vergabeverfahren beteiligten Bieter gegeben habe, was das gesamte Projekt um ein halbes Jahr verzögert habe. Manche Teilprogramme würden auch einfach nicht angenommen und ein weiterer Grund liege darin, dass die Verwaltung für die Qualifizierung von Akademikern für unternehmerische Tätigkeiten nicht genügend Personal habe und deshalb die gebundenen Mittel nicht schnell genug abflössen.

 

Vors. Wieland stellt fest, dass die rote Nr. 2641 zur Kenntnis genommen sei.

 

Punkt 7 der Tagesordnung

GA und EFRE

Schreiben des Senats – WiArbFrau III D 41/I E 3 –

vom 2.9.04 betr. Ausschöpfung der Mittel

 

mit Anlagen 1 und 2

2632

 

 

 

2632 A

 

 

Abg. Wambach (CDU) äußert sich entsetzt darüber, dass zum 31. Dezember rund 110 Mio € verfielen, sofern es nicht gelinge, diese noch bis Ende des Jahres zu binden. Er glaube nicht, dass es dem Senat noch gelingen werde, die Summe mit Hilfe der in der roten Nr. 2632 geschilderten Maßnahmen zu binden. Schließlich schreibe die Senatsverwaltung selbst, dass die vollständige Ausgabe der noch in diesem Jahr zu verausgabenden EFRE-Mittel ungewiss sei. Solch eine Aussage befriedige ihn keinesfalls. Er wolle deshalb konkret wissen, welche Maßnahmen eingeleitet würden, damit die Mittel nicht verfielen. Insgesamt seien Mittel im Umfang von 300 bis 350 Mio € nicht fristgerecht abgeflossen – alle Programme zusammengerechnet. Was solle mit der aufgestauten Bugwelle geschehen? Welche Pläne gebe es, um diese perspektivisch abzuarbeiten?

 

Abg. Eßer (Grüne) fordert, dass der Senat endlich mit einer Stimme spreche. Der von der Finanzverwaltung vorgelegte Statusbericht prognostiziere, dass rund 52 Mio € GA- und EFRE-Mittel in diesem Jahr nicht ausgeschöpft würden, wovon 20 Mio € auf GA, 13 Mio € auf EFRE und 9 Mio € auf Landesmittel entfielen. Der Wirtschaftssenator hingegen erkläre, dass alle Anstrengungen unternommen würden, um eine vollständige Ausschöpfung bis zum Jahresende zu gewährleisten. Er bitte darum, diesen Widerspruch aufzuklären.

 

Der Ausschuss habe sich in vielen, langwierigen Debatten darum bemüht, Wege für einen besseren Mittelabfluss zu finden. Stichworte dafür seien Reservelisten, Verfall von Infrastrukturmaßnahmen, wenn sie nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt begonnen worden seien, Nachschieben aus der Reserveliste und anderes mehr. Warum habe dies nicht funktioniert und woran genau sei es gescheitert? – Laut der Vorlage seien die Projektverantwortlichen bezüglich der GA-Mittel gebeten worden, bis zum 13. August projektbezogene, aktuelle Sachstandberichte einschließlich einer Einschätzung der Mittelinanspruchnahme zu liefern. Was sei dabei konkret herausgekommen? Gebe es mittlerweile Umplanungen? – Wie sei es zu erklären, dass die Verpflichtungsermächtigungen der Jahre 2001 bis 2003 nicht in vollem Umfang die Ansätze spiegelten? Woher resultiere der Unterschied?

 

Abg. Hoff (PDS) plädiert dafür endlich anzuerkennen, dass es Umsetzungsprobleme gebe. Die vom Ausschuss besprochenen Gegenmaßnahmen seien ergriffen worden, gleichwohl gebe es Probleme. Er verstehe nicht, weshalb es in der Vorlage rote Nr. 2632 heiße, dass der Mittelabfluss durch das Verfassungs-
gerichtsurteil über die Verfassungswidrigkeit des Doppelhaushalts 2002/2003 zunächst gestoppt worden und immer noch daran gearbeitet werde, die Folgen zu beseitigen. Das Urteil liege ein Jahr zurück, mittlerweile hätten die Mittel doch freigegeben sein können. – Einen Hauptgrund für den verzögerten Mittelabfluss sehe er darin, dass die EU immer noch nicht die vom Land Berlin beantragten Fonds bewilligt habe. Seines Wissens gehe es um eine zweistellige Millionensumme. Hier könne er kein Verschulden des Senats erkennen, sondern allein der EU, die sich nicht an Zeitpläne halte.

 

Frau Abg. Meister (FDP) wirft die Frage auf, ob der schlechte Mittelabfluss im Bereich der unternehmensbezogenen Förderung mehr an den Programmen denn den Unternehmen liege. Müssten nicht vielmehr die Programme überarbeitet werden, anstatt immer wieder zu versuchen, Unternehmen zum Abruf eines Programms zu bewegen, dass sie gar nicht haben wollten?

 

StS Strauch (SenWiArbFrau) schickt voraus, dass bereits im letzten Jahr erkannt worden sei, dass manche Programme nicht in dem Umfang angenommen würden, wie erwartet. Deshalb sei bereits im November 2003 beantragt worden 13 % des Fördervolumens der laufenden Förderperiode umzuschichten. Die EU-Kommission habe zugesagt, darüber bis Ende März zu entscheiden. Dies sei bislang nicht geschehen, obwohl alle Änderungen sich auf Fonds bezögen, die anderen Ländern längst bewilligt seien. Das Umschichtungsvolumen betrage insgesamt über 100 Mio €, wovon allein in diesem Jahr 60 Mio € umgeschichtet werden sollten.

 

Er prognostiziere, dass der Mittelabfluss für Ziel-2-Gebiete bis Jahresende gesichert werde, bis zum Jahresende werde die Tranche 2002 – rund 10 Mio € – zu Ende ausgeschöpft sein. Anders sehe es im Ziel-1-Gebiet aus, hier gebe es eine Bugwelle von knapp 60 Mio €. Dieser Betrag könne nicht ganz ausgegeben werden. Positiv sehe es im Infrastrukturbereich aus, die Bezirke wollten dort gut das Doppelte von dem ausgeben, was sie im ersten Halbjahr ausgegeben hätten. Zur Frage, was konkret unternommen werde, um den Mittelabfluss noch zu erhöhen: Es würden zum einen alle Förderbescheide darauf überprüft, ob die Höchstfördersätze eingerechnet seien. Wo das nicht der Fall sei, werde umstrukturiert und noch mehr EFRE-Mittel eingesetzt. Dies werde einen einstelligen Millionenbetrag erbringen. Zum anderen werde geprüft, ob auch tatsächlich alle erbrachten Leistungen abgerechnet worden seien. Er hoffe, dass man mit diesen Maßnahmen die Bugwelle auf unter 20 Mio € reduzieren könne. Gelinge dies, könne die 7-Prozent-Reserve eingesetzt werden. Dies hätte allerdings zur Folge, dass es für das nächste Jahr keine Reserve mehr gebe und das Land Berlin endgültig Mittel verlöre, wenn der Mittelabfluss nicht optimiert werde.

 

Negativ beeinflusst worden sei der Mittelabfluss durch die halbjährige Haushaltssperre. Dies habe dazu geführt, dass bei neuen Vorhaben keine Aufträge – insbesondere für Planungen – hätten vergeben werden können. Für neue Projekte seien erst ab April diesen Jahres Aufträge vergeben worden, hauptsächlich für Planungen. Diese könnten noch abgerechnet werden, die Baumaßnahmen starteten alle erst im nächsten Jahr und die Mittel könnten deshalb erst dann abgerufen werden. Die Mittelbindung sehe relativ gut aus, mit Ausnahme der gewerblichen Förderung im Ostteil der Stadt. Die Investitionsbereitschaft dort sei unglaublich schlecht, weshalb ja die Mittel umgeschichtet werden sollten. Es sei sogar überlegt worden, ob angesichts des schlechten Mittelabflusses nicht noch mehr umgeschichtet werden solle. Man habe sich aber dagegen entschieden, um kein falsches Signal zu setzen. Es gebe derzeit rund 8 Mio € pro Jahr für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Ostteil der Stadt. Reduzierte man diese Summe nochmals, wäre dies ein Signal, dass die Politik nicht daran glaube, dass im Ostteil der Stadt investiert werde. – Zu den Verpflichtungsermächtigungen könne er ad hoc nichts sagen.

 

Abg. Wambach (CDU) geht davon aus, dass alle Fraktionen die Vorgänge nicht als zufriedenstellend werteten. Wenn der Kollege Hoff sage, man kümmere sich zwar, aber der Mittelabfluss funktioniere nicht, dann sei dies aus seiner Sicht das Eingeständnis, dass es suboptimal laufe. Wenn es tatsächlich gelinge, die Mittel umzuschichten und den Verfall von Mitteln durch die Inanspruchnahme der Reserve zu verhindern, bedeute dies, dass es im kommenden Jahr einen 100 %igen Mittelabfluss geben müsse. Aus seiner Sicht bedürfe es eines klaren Maßnahme- und Zeitplans für das Jahr 2005, damit die Mittel dann wirklich ausgeschöpft werden könnten. Keinesfalls hinnehmbar sei es, dass in diesem Jahr eine Summe zwischen 20 bis 60 Mio € verfalle. Dies könne sich das Land Berlin angesichts seiner finanziellen Lage nicht leisten. Er wolle wissen, wann sich der Senat damit befasst habe, dass möglicherweise zum 31. Dezember 2004 EU-Mittel verfielen? Wann habe der Regierende Bürgermeister dies auf die Tagesordnung gesetzt?

 

Abg. Eßer (Grüne) bittet darum, die Antwort auf seine Frage nach der Differenz zwischen den Verpflichtungsermächtigungen und den Ansätzen schriftlich nachzureichen. – Die Investitionsbereitschaft der Unternehmen könne das Parlament nicht erfinden. Genau deshalb seien die Mittel für den Infrastrukturbereich ständig zu Lasten der betrieblichen Förderung reduziert worden. Wenn man jedoch wisse, dass es eine Bugwelle gebe – diese sei keinesfalls neu – und zudem die Gefahr drohe, dass Mittel endgültig verfielen, sei die Frage berechtigt, wann sich der Senat mit diesem Problem befasst habe. Aus seiner Sicht handele es sich um ein ressortübergreifendes Problem und keines allein der Fondsverwaltung. Wissen wolle er, wie viel Mittel tatsächlich zum Ende des Jahres verfielen. Laut Statusbericht müssten 13 Mio € an die EU und 20 Mio € an den Bund zurückgegeben werden. Könnten diese Zahlen bestätigt werden?

 

StS Strauch (SenWiArbFrau) hofft auf Einigkeit bei der Einsicht, dass zeitweilige Haushaltssperren Gift seien für eine kontinuierliche Investitionstätigkeit. Gerade die Haushaltssperren im Zusammenhang mit dem Verfassungsgerichtsurteil hätten zu einem diskontinuierlichen Mittelabfluss geführt. Diesbezüglich solle die Opposition sich an die eigene Nase fassen. Die Wirtschaftsverwaltung habe sich nicht erst in diesem Jahr um die Probleme gekümmert, sondern bereits im letzten. Bereits am 14. November 2003 sei bei der EU-Kommission beantragt worden 113 Mio € umschichten zu dürfen. Sowohl der Regierende Bürgermeister als auch er seien mehrfach in Brüssel gewesen, um zu versuchen, den Prozess zu beschleunigen.

 

Im Westteil der Stadt könnten mehr Mittel ausgegeben werden, als zur Verfügung stünden. Die Stadt sei jedoch in Ziel-1- und Ziel-2-Gebiete aufgeteilt und es dürften keine Mittel aus dem Ziel-1- in das Ziel-2-Gebiet transferiert werden. Dies untersagten die Förderbedingungen der Kommission. Er gehe davon aus, dass im Ziel-2-Gebiet alle Mittel ausgegeben würden. Im Ziel-1-Gebiet müsse zwischen drei Bereichen unterschieden werden. Bei der Infrastruktur könnten alle Mittel ausgegeben werden, im Innovationsbereich – das seien die neuen Fonds – gebe es ein geringes Problem, das aber in den Griff zu bekommen sei. Es bleibe das Problem der gewerblichen GA. Hier müsse in der Größenordnung von rund 20 Mio € auf den Rest der Reserve zurückgegriffen werden. Diese könne eingesetzt werden, um in diesem Jahr zu vermeiden, Mittel zurückzahlen zu müssen. Damit erhöhe sich aber der Druck, weil dann im nächsten Jahr keine Reserve mehr zur Verfügung stehe. Wenn jemand weitere gute Ideen habe, sei er dafür offen. Es seien der Rat der Bürgermeister eingeschaltet, alle Bezirksstadträte und auf Staatssekretärsebene alle Hauptverwaltungen angeschrieben worden. In mehreren Gesprächen sei dargestellt worden, welche Beschleunigungsmöglichkeiten es gebe. Mehr falle ihm schlichtweg nicht ein. Eingefallen sei dem Senat ein Umlenken der Fördermittel auf den tatsächlich in Berlin vorhandenen Bedarf, was jedoch momentan die EU-Kommission abblocke.

 

Abg. Eßer (Grüne) widmet sich dem Thema Fondsbildung. Genau darüber sei ausführlich während der Haushaltsberatungen debattiert worden. Das Problem solle dadurch beseitigt werden, dass mit der Genehmigung der Fonds zeitverlängernd das Geld dorthin transferiert werden. Er vermute, dass genau dies auch der Grund für die immer noch ausstehende Genehmigung sei. Aus seiner Sicht sei dies ein hoch riskantes Unternehmen. Wenn es dann auch noch keine Reserve mehr gebe, müsse für das Jahr 2005 in einem gänzlich anderen Maß geplant werden als es bislang der Fall sei. Dies sei aus seiner Sicht ein weiteres Argument dafür, dass es ohne Nachtragshaushalt nicht gehe.

 

Abg. Wambach (CDU) vermisst eine Antwort auf seine Frage nach den Senatssitzungen. Ihm sei bewusst, dass die Wirtschaftsverwaltung vielfältige Anstrengungen unternehme, um das Problem zu lösen, er habe aber gezielt nach dem Senat gefragt. Dieser müsse reagieren, wenn die Gefahr drohe, dass zweistellige Millionenbeträge für das Land verloren gingen. Aus seiner Sicht sei es eine Frage der politischen Kreativität, trotz aller Schwierigkeiten im Ziel-1-Gebiet den Mittelabfluss bis zum Jahresende zu gewährleisten. Weshalb sei niemand auf die Idee gekommen, Teilbereiche von Vivantes zu privatisieren und gleichzeitig für die Investitionen EU-Mittel in Anspruch zu nehmen?

 

StS Strauch (SenWiArbFrau) trägt vor, dass sich der Senat in diesem Jahr bereits mindestens dreimal mit dem Thema befasst habe, die Staatssekretärskonferenz tue dies in sechswöchigem Abstand. Die Verausgabung der Mittel erfolge immer langfristig. Mittel für Projekte, die noch in dieser Förderperiode beendet worden sollten, müssten jetzt schon beantragt sein. Der Änderungsantrag sei genau deshalb im letzten Jahr gestellt worden, damit die Fonds in diesem Jahr wirksam würden. Die Warnungen vor den Fonds halte er für kurzsichtig. Es sei eine Vielzahl von Anträgen gestellt worden, keiner sei jedoch genehmigt worden, auch diejenigen nicht, die keine Fondslösung beinhalteten. Zudem sei allen bewusst, dass das Land Berlin im Jahr 2007 weitgehend aus der Förderung herausfalle. Deshalb bemühe man sich die Mittel als Darlehen auszureichen, um sie erneut einsetzen zu können. Die Fonds seien anderen europäischen Ländern genehmigt worden, man habe ganz bewusst abgeschrieben. Dass die Kommission im Berliner Fall nicht genehmige, könne nicht dem Senat vorgeworfen werden. – Die nachgefragte Förderung von Krankenhäusern sei ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Vors. Wieland hält fest, dass die roten Nrn. 2632 und 2632 A zur Kenntnis genommen seien.

 

Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz – 09

Punkt 8 der Tagesordnung

Vorlage – zur Beschlussfassung –

Gesetz zur Durchführung von Modellprojekten

zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe

Drs 15/3093

2616

Haupt

+GesSozMiVer

 

Vors. Wieland verweist auf die Beschlussempfehlung des Ausschusses GesSozMiVer, die die Annahme empfehle.

 

Der Ausschuss folgt ohne Aussprache der Beschlussempfehlung.

 

Punkt 8 A der Tagesordnung

Jüdisches Krankenhaus

Schreiben SenGesSozV – II F 34 –

vom 16. 9. 04 betr. Sanierung und

Neuordnung des OP-Bereiches

(09 20/892 23)

2655

 

 

Frau Abg. Pop (Grüne) hebt hervor, dass für das Jahr 2005 ein Mehrbedarf im Umfang von 9,5 Mio € geltend gemacht werde. Wie könne dieser Bedarf als unvorhergesehen bezeichnet werden, wenn der Ausschuss darüber bereits jetzt informiert werde?

 

StS Dr. Schulte-Sasse (SenGesSozV) geht davon aus, dass es sich um ein Missverständnis handele. Der Ansatz des Jahres 2004 werde nicht in vollem Umfang für das Jüdische Krankenhaus benötigt. Insgesamt würden nur Mittel im Umfang von 800 T€ abfließen. Die darüber hinaus angesetzten Mittel sollten wegen des schnellen Baufortschritts für das Mutter-Kind-Zentrum im Krankenhaus Neukölln verwandt würden. Die für diesen Zweck im Jahr 2005 ausgewiesenen Mittel würden dadurch frei und könnten dann für das Jüdische Krankenhaus genutzt werden. Es gebe mithin keinen außerplanmäßigen Mehrbedarf im Krankenhausbereich. Es handele sich um ein seit vielen Jahren übliches Umschichtungsverfahren.

 

Der Ausschuss nimmt die Vorlage rote Nr. 2655 zustimmend zur Kenntnis.

 


 

Punkt 9 der Tagesordnung

Mobilitätsanspruch

Zwischenbericht SenGesSozV – I A 24 – vom 9.4.04

betr. Sozialticket und neues soziales Angebot im

öffentlichen Personennahverkehr

m.d.B. um Fristverlängerung bis zum 1.10.04

 

Hierzu:

Zwischenbericht SenGesSozV – I A 24 – vom 15.9.04

2545

 

 

 

 

 

 

2545 A

 

Abg. Schmidt (FDP) bedauert, dass dem Ausschuss kein endgültiger Bericht vorgelegt werden könne. Insbesondere die Verhandlungen über das Nachfolgeangebot des Sozialtickets zögen sich länger hin als gedacht. Offensichtlich resultiere dies aus dem Umstand, dass niemand wisse, was solch eine Karte wirklich koste. Er sei mittlerweile sogar skeptisch, ob es gelinge, dieses Angebot zum 1. Januar 2005 einzuführen. Er erwarte in dem endgültigen Bericht eine Gegenüberstellung der Gesamtkosten der Bezirke bei der jetzigen Lösung, wobei auch die Verwaltungstätigkeit in Kosten dargestellt werden solle, mit den Kosten des ursprünglichen Sozialtickets. Darüber hinaus bitte er um Darlegung, in welchen Fällen derzeit nach BSHG erstattet werde und wer jeweils berechtigt sei zur Inanspruchnahme der Leistung – jetzt und für das künftige Angebot.

 

Frau Abg. Pop (Grüne) wirft die Frage auf, ob die Bezirksabfrage überhaupt nötig gewesen sei. Ihres Wissens hätte die Senatsverwaltung über ProSoz die Daten selbst einsehen können. Sie vermisse in der Anlage 1 der Vorlage eine Spalte, in der die jeweils gemeldeten Beträge der Bezirke ausgewiesen seien. In der Summe seien dies bis Ende August 3 Mio € für Einzelfahrkarten gewesen. Weshalb solle der Endbericht erst zum 1. Oktober erstellt werden, warum seien die genannten Summen nicht schon jetzt zusammengerechnet worden? – Wie solle es funktionieren, dass das neue Sozialticket preiswerter sein solle – so zumindest Presseberichte – als das alte und gleichzeitig der Kreis der Nutzungsberechtigten ausgeweitet werde?

 

Abg. Hoffmann (CDU) schließt sich der Kritik an, dass die Tabelle in der Vorlage unvollständig sei. Es sei ein klares Strukturdefizit einerseits von der  BVG wirtschaftliches Verhalten zu verlangen und ihr andererseits ein Sozialticket abzuverlangen, für das der Senat dann jedoch keine Zuschüsse zahlen wolle. Wie solle das neue Sozialticket finanziert werden? – Dass das Angebot fraktionsübergreifend gewünscht werde, stehe außer Frage. – Er bitte um einen Bericht, wie andere Städte mit diesem Thema umgingen.

 

Frau Abg. Radziwill (SPD) vermisst ebenfalls den Ausweis der bezirklichen Aufwendungen in Tabellenform. Offenbar werde aber für Mobilitätszwecke weniger Geld aufgewandt als bislang. Wie sehe der künftige Finanzierungsrahmen für das Sozialticket aus? – Sie betone, dass auch ihre Fraktion dieses Angebot für dringend erforderlich erachte. Es dürfe bei der Einführung zu keinen Verzögerungen kommen, die Einführung zum 1. Januar 2005 müsse gewährleistet werden. Sei damit zu rechnen, dass Anfang Oktober verkündet werden könne, zu welchen Bedingungen das Sozialticket eingeführt werde?

 

Frau StS Dr. Leuschner (SenGesSozV) macht darauf aufmerksam, dass der Hauptausschuss darum gebeten habe, ihm die Stellungnahmen der Bezirke kommentarlos zuzuleiten. In der neuen Vorlage im Oktober würden nicht einfach die Daten der Unterkonten der Bezirke ausgewiesen werden. Sozialhilfeempfangende mit Mobilitätsanspruch und eigenem Einkommen würden über die Unterkonten nicht erfasst, weshalb diese Kosten gesondert dargestellt werden müssten. Zum Sozialticket: Die Gespräche darüber stünden in keinem Zusammenhang mit den Vorlagen an den Hauptausschuss. Die Gespräche würden dadurch verkompliziert, dass es im nächsten Jahr eine andere gesetzliche Grundlage gebe. Es gebe dann keinen gesetzlich fixierten Mobilitätsanspruch mehr. Es sei noch nicht prognostizierbar, welche Auswirkungen dies auf das Mobilitätsverhalten der Betroffenen haben werde. – Über die Regelungen in anderen Städten sei bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen berichtet worden. Mehrere Städte böten solch ein Ticket ohne Landeszuschuss an. Im Übrigen sei dies auch Verhandlungsgrundlage in Berlin: Sozialticket ohne Landeszuschuss. Presseberichte über ein Sozialticket zum Preis von 33 € hätten auch sie überrascht. Sie hoffe, dass die Gespräche am Freitag beendet würden, schließlich bedürfe es einer Phase der Umsetzung.

 

Der Ausschuss nimmt die Vorlage rote Nr. 2545 zustimmend zur Kenntnis.


Punkt 10 der Tagesordnung

 

 

Hilfe zum Lebensunterhalt

Schreiben SenGesSozVer – I A 34 – vom 16.6.04

betr. Steuerung der Ausgaben

1978 A

 

 

 

 

Hierzu:

In der 76. Sitzung am 25.8.04 erbetener Bericht

betr. „Hartz IV“

 

1978 B

 

Frau Abg. Radziwill (SPD) bittet SenGesSozV dem Hauptausschuss innerhalb der nächsten vier Wochen einen erneuten Sachstandsbericht vorzulegen.

 

Frau Abg. Pop (Grüne) kann nicht nachvollziehen, wie die Zahl von 314 000 Personen, die künftig Leistungen nach dem SGB II erhielten, zu Stande komme. Wenn sie die 245 000 Sozialhilfeempfänger, die voraussichtlich in die Zuständigkeit des SGB II wechselten, zu den 174 346 Beziehern von Arbeitslosenhilfe hinzurechne, erhalte sie eine weit höhere Zahl.

 

Die angeforderte Darstellung der finanziellen Auswirkungen von Hartz IV enthalte die Vorlage – rote Nr. 1978 B – nur rudimentär. Beispielsweise werde ausgeführt, dass SenFin von einer weitaus geringeren Entlastung des Berliner Haushalts ausgehe als der Bund. Die Erklärungen hierfür seien jedoch dürftig, und die Berechungsgrundlage werde nicht dargestellt. Weshalb werde angenommen, dass die Belastungen durch die Unterkunftskosten höher lägen, als vom Bund angenommen, und weshalb schätze das Land die Entlastungen bei der Hilfe zum Lebensunterhalt geringer ein als der Bund? Weshalb könne noch keine Einschätzung der Einsparungen bei den Verwaltungskosten abgegeben werden, obwohl mindestens 1 000 Mitarbeiter der Bezirksämter und eventuell 500 weitere aus dem Stellenpool in die Jobcenter wechselten? – Sie könne zudem nicht verstehen, warum die Risiken im Haushaltsansatz bei den Ausgaben für Krankenhilfe und Hilfe zum Lebensunterhalt nicht berücksichtigt seien. Trotz all dieser Unwägbarkeiten werde eine Entlastung in Höhe von 116 Mio € prognostiziert. Diese Summe solle laut der Vorlage komplett den Bezirken zugute kommen. Seien keine alternativen Verwendungen denkbar? Bedürfe es keiner parlamentarischen Zustimmung zu dieser Mittelverwendung?

 

Abg. Schmidt (FDP) interessiert, wie der Personalfehlbedarf in Höhe von 1 500 Mitarbeitern zur Bewältigung von Hartz IV gedeckt werden solle. Der Stellenpool reiche hierfür nicht aus.

 

Auch ihn interessiere, wie die Ent- bzw. Belastungen durch Hartz IV berechnet worden seien und warum die Beträge in Höhe von 116 Mio € bzw. 150 Mio € miteinander verrechnet werden müssten.

 

Insbesondere den letzten Satz der Vorlage – rote Nr. 1978 B – halte er für Besorgnis erregend, wonach auf der Zuweisungseben gegenwärtig kein Handlungsbedarf bestehe. Er halte es nicht für richtig, die Bezirke jetzt allein zu lassen und seitens des Senats erst einzugreifen, wenn es vielleicht schon zu spät sei.

 

Frau Abg. Herrmann (CDU) stellt fest, dass in der Presse andere Zahlen genannt würden, wenn es um künftige Bezieher von SGB II gehe, als in der Vorlage – rote Nr. 1978 B –. Entsprechend unterschiedlich seien die Angaben zum Finanzbedarf. Wann gebe es verlässliche Zahlen?

 

Zur Deckung des Personalbedarfs sollten 1 000 Mitarbeiter der Bezirksämter und 500 aus dem Personalüberhang eingesetzt werden. Könnten all diese Mitarbeiter bis zur Umsetzung im Januar 2005 geschult werden?

 

Wie solle das Finanzrisiko in Höhe von 150 Mio € konkret aufgefangen werden?

 

Frau Abg. Radziwill (SPD) möchte wissen, ob es sich bei den vorliegenden Zahlen eher um vorsichtige Schätzungen oder um begründete Größenordnungen handele.

 

StS Schulte (SenFin) erklärt, dass Arbeitskreise, die es zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Vertretern der Länder und der kommunalen Spitzenverbände gegeben habe, Grundlagen für die Berechnung der Entlastungseffekte von Hartz IV entwickelt hätten. Für Berlin sei der Bund auf Entlastungen von rd. 300 Mio € gekommen. Berlin habe eine eigene Rechung angestellt, deren Grundlagen zwischen den beteiligten Fachverwaltungen abgestimmt worden seien. Dabei sei man auf eine Entlastung von 116 Mio € gekommen, wobei die Einsparungen bei den Verwaltungskosten, insbesondere Personalausgaben, noch nicht berücksichtigt worden seien. Der Bund habe für diesen Posten 40 Mio € berechnet. Diese Summe könne das Land bislang nicht bestätigen, weil über die Personalkostenerstattung noch mit der Personalagentur diskutiert werde. Insgesamt rechne der Senat aber mit einer Entlastung von ca. 150 Mio €.

 

Als der Haushalt aufgestellt worden sei, sei man davon ausgegangen, man könne durch die Einbeziehung von Sozialhilfeempfängern in die Krankenversicherungen und andere strukturelle Maßnahmen bei der Krankenhilfe Entlastungen realisieren. Mit dieser Begründung seien im Haushalt 40 Mio € abgesetzt worden. Real seien diese Fälle zu 85 % jedoch im nächsten Jahr nicht mehr im Berliner Haushalt enthalten, weil sie Arbeitslosengeld II erhielten. Damit realisiere sich einerseits die Einsparung, aber andererseits sei die Absetzung – mit einer anderen Begründung – bereits erfolgt und eine zusätzliche Haushaltsentlastung unterbleibe.

 

Die Bezirke könnten zwar mit einer Entlastung von ca. 150 Mio € rechnen, aber in der gleichen Größenordnung komme im Bereich der Transferausgaben eine Belastung auf sie zu. Diese Belastung entstehe, weil die Haushaltsansätze der Bezirke bezüglich der Transferausgaben – in Anpassung an das Jahresergebnis 2003 – zwar für das Jahr 2004 um 144 Mio € erhöht worden seien, aber noch nicht für das Jahr 2005. Da im nächsten Jahr ein großer Teil der Leistungsempfänger nicht mehr vom Land Berlin, sondern von der Arbeitsgemeinschaft finanziert werde, minimiere sich allerdings das Haushaltsrisiko. Ein weiterer Aspekt sei, dass im laufenden Jahr bei den Transferausgaben – insbesondere bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen, in geldfinanzierten Betreuungsleistungen – Mehrausgaben entstünden, die ins Jahr 2005 hineinwüchsen. Die gesamte Mehrbelastung belaufe sich auf 150 Mio €. Ein Hin- und Herschieben gebe es nicht. Vielmehr gebe es einerseits eine Erhöhung der Zuweisung an die Bezirke und andererseits eine Reduzierung der Zuweisung. Da beide Beträge identisch seien, gebe es keine Möglichkeit zur Verschiebung.

 

Eine Aufschlüsselung der Mehrbelastung im Bereich der Transferausgaben sei bereits zugesagt worden und werde zur nächsten Hauptausschusssitzung vorgelegt. Es sei auch möglich, nähere Erläuterungen zu den Spiegelstrichen zu geben, die auf Seite 2 der Vorlage – rote Nr. 1978 B – aufgeführt seien.

 

Frau StS Dr. Leuschner (SenGesSozV) erläutert, dass es sich bei den 314 000 Personen, die künftig Leistungen nach dem SGB II erhielten, um die geschätzten Erwerbsfähigen handele. Hinzu kämen ca. 85 000 Angehörige. Die Schwierigkeit bestehe darin, dass nicht bekannt sei, wie viele der Bezieher von Arbeitslosenhilfe Anspruch auf Leistungen nach dem SBG II hätten – es gebe einige, die auf Grund des hohen Einkommens des Partners herausfielen – und wie viele Haushaltsangehörige es gebe. Die Arbeitsämter führten dazu keine Statistiken. Die Zahlen seien insofern unsicher. Man sei auf die Zuarbeit der Arbeitsagenturen angewiesen. Da die Sozialhilfeberechtigten nahtlos in den Bezug von SGB II-Leistungen übergingen, seien diese Zahlen relativ zuverlässig.

 

Frau Abg. Pop (Grüne) nimmt das Angebot von StS Schulte an und bittet, die Spiegelstrichen in der Vorlage – rote Nr. 1978 B – mit Zahlen zu unterlegen. Beispielsweise könnten die Belastungen durch die Unterkunftskosten aus dem Wohngeld der jetzigen Sozialhilfeempfänger ermittelt werden. Welche finanziellen Auswirkungen habe es, dass der Senat zunächst keine Regelungen zur Angemessenheit des Wohnraums und der Mieten treffen wolle? Warum würden die Entlastungen bei den Hilfen zum Lebensunterhalt so gering eingeschätzt, obwohl fast alle Sozialhilfeempfänger ins Arbeitslosengeld II wechselten? Welche Mitarbeiter der bezirklichen Sozialämter wechselten in die Jobcenter, und welche Mitarbeiter aus dem Stellenpool seien vorgesehen? Sei tatsächlich beabsichtigt, auch die Stellenpools der Post, der Telekom und der Bahn heranzuziehen?

 


StS Schulte (SenFin) antwortet, dass derzeit im Land Berlin von einem Bedarf von 3 500 Personen für die Gesamtaufgabe ausgegangen werde. Ca. 1 000 Mitarbeiter würden aus den Bezirken rekrutiert, und zwar aus den Bereichen, in denen die entsprechenden Aufgaben bisher wahrgenommen worden seien. Davon entfielen rein rechnerisch ca. 300 auf die eigentlichen kommunalen Aufgaben. Für deren Finanzierung müsse das Land Berlin aufkommen. Für den Rest gebe es pauschale Kostenerstattungen.

 

Der Regionaldirektion der Bundesagentur sei angeboten worden, zusätzlich Mitarbeiter aus dem Stellenpool zur Verfügung zu stellen. Dafür kämen Mitarbeiter des mittleren und gehobenen Dienstes in Frage, die allgemeine Verwaltungstätigkeiten ausgeübt hätten. Im Stellenpool befänden sich in absehbarer Zeit ca. 1 000 Mitarbeiter mit dieser Voraussetzung. Derzeit seien es etwa 500 und 200 weitere bis zum Jahresende. Wie die Qualifikation der Betroffenen im einzelnen aussehe, könne noch nicht eingeschätzt werden. In diesen 1 000 Mitarbeitern seien die 150 enthalten, die bereits in den Bezirken mit den vorbereitenden Arbeiten betraut seien. Es könne jedoch nicht damit gerechnet werden, dass letztlich tatsächlich 1 000 Personen aus dem Stellenpool vermittelt werden könnten, aber man bemühe sich darum, dass es bei einem Großteil gelinge. Dort wo keine Mitarbeiter des Landes gewonnen werden könnten, sei eine Vergabe von Aufgaben an Externe denkbar. Eigene Einstellungen ziehe die Bundesagentur derzeit nicht in Erwägung.

 

Abg. Wambach (CDU) stellt fest, dass in der Startphase von Hartz IV Anlaufschwierigkeiten, beispielsweise mit der Software, Raumprobleme u. Ä. bestünden, die auf bezirklicher Ebene Mehrkosten verursachten. Vor diesem Hintergrund sei der abschließende Satz in der Vorlage – rote Nr. 1978 B – „Da alle Mehr- und Minderausgaben innerhalb der Bezirke liegen, besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf der Zuweisungsebene kein Handlungsbedarf“ zu pauschal. Zudem suggeriere er eine Entspannungssituation, die es jedoch spätestens im nächsten Jahr nicht mehr gebe. Er kritisiere, dass alle finanziellen Konsequenzen auf die Bezirke abgeschoben würden, und rege an, dieses Thema noch einmal in der AG Bezirke zu erörtern, um rechtzeitig ein transparentes Abrechnungsverfahren für alle Fälle von Mehr- bzw. Minderausgaben festzulegen. Zudem solle zwischen Senat und dem Rat der Bürgermeister ein Verfahren gefunden werden, um Auseinandersetzungen und pauschale Lösungen, die der Produktsummenbudgetierung zuwider liefen, zu verhindern.

 

Abg. Schmidt (FDP) hält den Verfahrensvorschlag seines Vorredners für sinnvoll. Er zweifle daran, dass sich die Be- und Entlastungen für die Bezirke die Waage hielten. Man dürfe nicht abwarten, bis Probleme auftauchten, und erst eingreifen, wenn es bereits zu spät sei.

 

Für ihn sei nach wie vor unklar, wie der Personalfehlbedarf gedeckt werde. Woher kämen kurzfristig 1 500 Mitarbeiter?

 

Abg. Wechselberg (PDS) erklärt, dass die Koalitionsfraktionen das von Abg. Wambach vorgeschlagene Verfahren ablehnten.

 

Abg. Eßer (Grüne) gibt zu bedenken, dass der Sanierungsrückstand gegenüber den Planungen und dem Haushalt knapp 200 Mio € betrage. Nun könne im nächsten Jahr auf Grund von Hartz IV mit einer Entlastung zwischen 150 und 260 Mio € – Annahme des Bundes abzüglich der 40 Mio € im Bereich der Krankenhilfe – gerechnet werden. Für das Jahr 2005 müssten die Ausgaben um eine entsprechende Summe abgesenkt werden. Er halte es nicht für legitim, eigene Sanierungsrückstände, die beispielsweise durch das Unterbleiben struktureller Maßnahmen entstanden seien, mit dieser Entlastung zu verrechnen.

 

Der Ausschuss nimmt das Schreiben – rote Nr. 1978 A – und den Bericht – rote Nr. 1978 B – zur Kenntnis.

 

SenGesSozV wird aufgefordert, dem Hauptausschuss innerhalb von vier Wochen einen erneuten Sachstandsbericht vorzulegen, der auch dem Fachausschuss zur Verfügung gestellt werden soll.

 


            Bildung, Jugend und Sport – 10

 

Punkt 11 der Tagesordnung

 

 

Personalpolitik im Schulbereich

Bericht des Senats – BildJugSport II A 1, II C 1.4 –

vom 14.9.04

(Der Zwischenbericht 2628 ist damit erledigt.)

2628 A

 

Frau Abg. Meister (FDP) möchte wissen, was die Bezugsgröße für die Spalte „Anteil (in %) der Personalausgaben“ – vgl. obere Tabelle S. 7 der roten Nr. 2628 A – sei. Was bedeute es, dass Berlin mit 87,5 % die Spitzenposition einnehme?

 

Die Aussage, es würden keine Verbeamtungen mehr vorgenommen, habe sie überrascht, da in der Vorlage Nr. 246 für den UA Stellenwirtschaft darauf hingewiesen werde, dass in den Jahren 2001, 2002 und 2003 Verbeamtungen durchgeführt worden seien.

 

Frau Abg. Pop (Grüne) regt an, die Vorlage – rote Nr. 2628 A – zur weiteren Beratung an den Fachausschuss zu überweisen.

 

Sie vermisse die angeforderte Darstellung der Neueinstellungen von 2002 bis 2006. Sie bitte, Erläuterungen zu diesem Punkt nachzureichen.

 

Laut Tabelle verfüge Berlin über eine gute Schüler-Lehrer-Relation. Offensichtlich wichen die Zahlen von der Realität in den Schulen ab. Woher komme diese Differenz? Seien in der Darstellung die Ermäßigungsstunden und deren stellenmäßige Auswirkungen berücksichtigt?

 

Auch sie interessiere – vgl. obere Tabelle S. 7 der roten Nr. 2628 A –, wie sich die Personalausgaben zusammensetzten? Aus was bestünden die restlichen 12,5 % der Kosten?

 

Abg. Krüger (PDS) hofft, dass die Vorlage – rote Nr. 2628 A – zu einer Versachlichung der Debatte beitrage. Der Vergleich mit den anderen Bundesländern zeige, dass Berlin in vielerlei Hinsicht auf den vorderen Plätzen rangiere. Diverse Probleme des Berliner Bildungswesens seien ohne den Einsatz von zusätzlichen Finanzmitteln lösbar.

 

SenBildJugSport habe die Zahl der Neueinstellungen verabredungsgemäß aufgelistet. Er bedauere aber, dass ein Vergleich mit den anderen Bundesländern nur in der Rückschau und nicht perspektivisch möglich sei. Brandenburg plane für die Jahre 2004 und 2005 jeweils 300 Neueinstellungen. Somit liege es – im Gegensatz zu anders lautenden Gerüchten – hinter Berlin. Er halte es für sinnvoll, den Bundesvergleich über die Neueinstellung von Lehrern fortzuschreiben. Die Zahlen verdeutlichten, dass die rot-rote Regierungskoalition in Berlin einen Schwerpunkt auf die Bildungspolitik lege. Zudem werde der Senat aufgefordert, bei einer erneuten Berichterstattung ein stärkeres Augenmerk auf die Haushaltsnotlageländer zu legen. Dieser Forderung des UA Stellenwirtschaft sei bislang nicht nachgekommen worden, offensichtlich weil die Daten nicht geliefert worden seien.

 

Auch er vertrete die Ansicht, dass der Anteil der Beamten an der Berliner Lehrerschaft zurückgehen solle. Auf Grund der Haushaltslage sei dies jedoch nur schrittweise realisierbar.

 

Handele es sich bei den in der Vorlage verglichenen Sonderzahlungen – vgl. Anlage 7 der roten Nr. 2628 A – auch bei den monatlichen Zahlungen um Weihnachtsgeld?

 


Abg. Nolte (SPD) spricht sich ebenfalls für eine Behandlung der Vorlage im zuständigen Fachausschuss aus.

 

Da ein echter Vergleich mit anderen Bundesländern, insbesondere Haushaltsnotlageländern, auf Grund der mangelhaften Datenlage nicht zu Stande gekommen sei, schlage er vor, auf KMK-Ebene anzuregen, dass sich die Länder die entsprechenden Daten wechselseitig zur Verfügung stellten. Er begrüße die Ankündigung, dass SenBildJugSport die Zahlen für das Schuljahr 2003/2004 nachliefern wolle, und schlage vor, dieses im Zusammenhang mit einem Bericht über die Lehrerausstattung im Land Berlin zu tun.

 

Der Vergleich mit den anderen Stadtstaaten zeige, dass Berlin ca. so viel pro Schülerplatz ausgebe wie Bremen und Hamburg deutlich mehr investiere. Betrachte man die Personalkosten je Schüler, dann seien diese in Berlin ebenfalls erheblich geringer als in Hamburg. Allerdings sei der Anteil der Personalkosten an den Schülerplatzkosten in Berlin deutlich höher als in Hamburg. Woran liege das? Seien in Berlin Änderungen erforderlich? – Insgesamt werde deutlich, dass Berlin weder unverhältnismäßig hohen noch niedrige Schülerplatzkosten habe.

 

Abg. Steuer (CDU) stellt fest, dass sich die erheblichen Ausgaben Berlins im Bereich der Schülerplatzkosten nicht entsprechend positiv auswirkten. Diverse Studien hätten das belegt. Die Schüler-Lehrer-Relation sei ein Beispiel dafür, dass die Theorie nicht mit der Praxis übereinstimme. Die von Frau Abg. Pop erwähnten Ermäßigungsstunden seien nicht der einzige Grund für fehlende Lehrerstellen an den Schulen. Hinzu kämen Abordnungen zum LISUM oder der Einsatz im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“. Ein Vergleich mit Hamburg mache nur Sinn, wenn solche Aspekte berücksichtigt und die realen Klassenstärken ermittelt würden.

 

Welche Haltung habe der Senat zu Verbeamtungen im Lehrerbereich?

 

StS Härtel (SenBildJugSport) weist darauf hin, dass Berlin keine Sanktionsmöglichkeiten habe, wenn andere Bundesländer die gewünschten Daten nicht lieferten. Viele Länder hätten auf die Daten des Statistischen Bundesamtes oder der KMK verwiesen. Da diese nicht aktuell seien, sei ein Vergleich mit dem laufenden Berliner Doppelhaushalt schwierig.

 

Die Schüler-Lehrer-Relation sei kein inhaltsloser Wert, sondern dahinter stünden pädagogische Anstrengungen der Stadt. Beispielsweise werde auf besondere Problemlagen, wie einen hohen Migrationsanteil, reagiert, oder es würden spezielle Angebote, wie Europaschulen, gemacht. Diese Sachverhalte wirkten sich auf die Schüler-Lehrer-Relation aus. Vergleiche mit anderen Stadtstaaten würden durch diese besonderen Bedingungen erschwert.

 

Seine Verwaltung lege jährlich eine Auswertung der sog. Oktoberstatistik und eine Fortschreibung der Personalentwicklungsplanung im Schulbereich vor. Die Schülerversorgung könne auf dieser Grundlage bewertet werden, zumal in dieser Vorlage immer auf Einstellungsnotwendigkeiten in den Folgejahren hingewiesen werde. Es sei möglich, in diese Berichterstattung künftig auch die KMK-Statistiken einfließen zu lassen, um die Entwicklungen zu verdeutlichen.

 

Die Entscheidung des Senats, im Lehrerbereich nicht mehr grundsätzlich zu verbeamten, sei erst in diesem oder im letzten Jahr getroffen worden. Dies sei auf Grund der unterschiedlichen Bewertung von Beamten und Angestellten mit einem gewissen Haushaltsrisiko verbunden, führe aber langfristig zu einer strukturellen Entlastung. Hoheitliche Aufgaben würden künftig auf wenige Bereiche, wie die Schulaufsicht oder gegebenenfalls die Schulleitung, beschränkt. Die Verbeamtung von Lehrern sei nicht erforderlich.

 

Die Spalte „Anteil (in %) der Personalausgaben“ – vgl. obere Tabelle S. 7 der roten Nr. 2628 A – bedeute, dass es sich bei den restlichen Ausgaben um Sachausgaben handele. Investive Mittel seien nicht berücksichtigt. Der Personalanteil sei in Berlin relativ hoch. Dies sei auf die Schüler-Lehrer-Relation und die besonderen pädagogischen Notwendigkeiten, beispielsweise die 740 Stellen für DaZ, zurückzuführen. Die niedrigern Werte in anderen Bundesländern hätten mit der dortigen Verbeamtungssituation und höher bewerteten Stellen zu tun. Ein Vergleich der Bundesländer sei vor diesem Hintergrund kaum möglich.

 

Die Anrechnungsstunden – ca. 2 500 Stellen – spielten in dieser Tabelle auch eine Rolle. Den Hauptanteil machten die Anrechnungsstunden für die Schulleiter, die Klassenleiterermäßigung, Teilungs- und Förderstunden aus. Allein für die Personalvertretung gebe es 80 Stellen. Die Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden seien jedoch bereits um mehr als 10 % reduziert worden.

 

Die Schüler-Lehrer-Relation sei im Alltag tatsächlich eine andere als sie die Statistik ausweise, denn in der Statistik seien alle Sondermaßnahmen enthalten. Die statistisch günstige Schüler-Lehrer-Relation führe deshalb in der Realität nicht automatisch zu niedrigen Klassenfrequenzen.

 

Die Klassenfrequenz liege in der Hauptschule bei 18 Schülern. Dort werde stringent auf die Einhaltung von Durchschnittsfrequenzen geachtet.

 

Dass Brandenburg 300 Lehrer einstellen wolle, habe er mittlerweile aus der Presse erfahren. Offiziell habe Brandenburg geantwortet, es könnten keine Angaben gemacht werden, weil im Hinblick auf die dort stattfindenden Wahlen noch keine Festlegungen für die Folgejahre getroffen worden seien. Auch die Angaben, die die anderen Bundesländer gemacht hätten, könnten sich durch kurzfristige Haushaltsentscheidungen oder eine veränderte Pflichtstundenzahl ändern.

 

Mit den Sonderzahlungen – vgl. Anlage 7 der roten Nr. 2628 A – seien das Weihnachts- und Urlaubsgeld gemeint. Offensichtlich gebe es in einigen Ländern Regelungen, nach denen das Weihnachtsgeld auf mehrere Monate aufgeteilt werde.

 

Der OECD-Bericht sage nichts zur Qualität der Schulsysteme aus, sondern vergleiche lediglich die Ausgaben im Bildungsbereich. Finnland stehe beispielsweise in der PISA-Studie an der Spitze, obwohl es dort die wenigsten Schulstunden gebe.

 

Der Ausschuss nimmt die Vorlage – rote Nr. 2628 A – zur Kenntnis und stellt sie dem Fachausschuss zur weiteren Beratung zur Verfügung.

 

SenBildJugSport wird aufgefordert, den Bericht – rote Nr. 2628 A – mit dem jährlichen Bericht über die Personalentwicklung im Schulbereich fortzuschreiben.

 

 

 

Mitberaten wird:

SPD-PDS-Änderungsantrag vom 22.9.04

 

2628 B

 

Abg. Matz (SPD) erinnert daran, dass im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen beschlossen worden sei, das Beförderungsvolumen zu plafonieren. An diesem Beschluss werde festgehalten. Aber da das zu Grunde gelegte Basisjahr nicht repräsentativ sei – im Jahr 2003 habe es wegen des Verfassungsgerichtsurteils zum Jahresende keine Beförderungen mehr gegeben –, wollten die Koalitionsfraktionen eine Korrektur vornehmen und den Plafonds für das Jahr 2004 auf 12/10 des Jahres 2003 festsetzen. Damit werde eine Situation geschaffen, als wäre das Bezugsjahr regulär verlaufen. – Für das nächste Haushaltsjahr müsse eine andere Reglung getroffen werden. Diese stehe jedoch heute noch nicht zur Diskussion.

 

Frau Abg. Pop (Grüne) bittet um die Nennung eines absoluten Betrags. Mit der Formulierung 12/10 könne sie nichts anfangen. Zudem bitte sie, näher zu erläutern, weshalb die beabsichtigte Regelung sinnvoll sei.

 

Abg. Krüger (PDS) antwortet, dass es nicht sinnvoll sei, eine absolute Zahl zu beschließen, da Art und Umfang der Beförderungen leicht schwankten. Entscheidend sei, dass der Nachteil, der im damaligen Beschluss enthalten sei, ausgeglichen werde. Dieser Nachteil sei durch den Wegfall von zwei Beförderungsmonaten im Jahr 2003 entstanden.

 

Abg. Matz (SPD) teilt mit, dass es im Jahr 2003 um einen Betrag in Höhe von 7,5 Mio € gegangen sei, der erkennbar hinter dem des Vorjahres zurückgeblieben sei. Eine Plafonierung des Beförderungsvolumens sei sinnvoll.

 

StS Schulte (SenFin) bestätigt die von seinem Vorredner genannte Zahl. Neben dieser Summe müssten aber immer auch die jährlichen Folgekosten bedacht werden, die ca. 15,5 Mio € ausmachten.

 

Abg. Eßer (Grüne) schließt aus der Vorlage – rote Nr. 2628 B –, dass die Koalitionsfraktionen eine großzügigere Beförderungspraxis wünschten. Dieser Erhöhung der Personalkosten werde seine Fraktion nicht zustimmen.

 

Abg. Krüger (PDS) widerspricht der Behauptung seines Vorredners, dass mit der Vorlage – rote Nr. 2628 B – eine Erhöhung der Personalkosten verbunden sei und weist auf den Punkt 2 b) hin.

 

Der Ausschuss stimmt dem Antrag – rote Nr. 2628 B – zu.

 

Punkt 12 der Tagesordnung

 

 

GSE

Bericht SenBildJugSport – III C 2 neu – vom 14.6.04

über die perspektivische Entwicklung

 

Hierzu:

SPD-PDS-Änderungsantrag vom 22.9.04

2561

 

 

 

 

2561 A

 

Frau Abg. Meister (FDP) möchte wissen, weshalb es zur Suche preisgünstigen Wohnraums für Träger sozialer Belange einer speziellen Gesellschaft bedürfe. Warum könne diese Aufgabe nicht von anderen, wie der BIM oder den Wohnungsbaugesellschaften, übernommen werden?

 

Sie kritisiere, dass der GSE Treuhandvermögen und damit auch Grundstücke übertragen würden, damit sie ohne Aufwendungsersatz wirtschaftlich arbeiten könne. Warum werde nicht auf einen privaten Anbieter zurückgegriffen?

 

Abg. Nolte (SPD) weist auf den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen – rote Nr. 2561 A – hin. Anders als vom Senat vorgeschlagen, wollte die Koalition den Bericht – rote Nr. 2561 – nicht als erledigt ansehen, sondern ihn nur als Zwischenbericht zur Kenntnis nehmen und um ergänzende Informationen bitten. Insbesondere gehe es dabei um den Punkt, den schon seine Vorrednerin angesprochen habe, nämlich um die Notwendigkeit der Erweiterung der Aufgaben der GSE.

 

Abg. Brauer (PDS) gibt in Richtung von Frau Abg. Meister zu bedenken, dass Private manche Aufgaben nicht übernähmen, weil es für sie nicht lukrativ sei. Oder es sei zu teuer für die öffentliche Hand, bestimmte Aufgaben auszulagern.

 

Er bitte die Oppositionsfraktionen, der Erweiterung des Berichtsauftrags zuzustimmen, da auch seine Fraktion noch Fragen bezüglich der Strukturierung der GSE habe. Zudem vermisse er in dem vorliegenden Bericht – rote Nr. 2561 – den am 25. Februar 2004 vom Hauptausschuss geforderten Abstimmungsprozess mit den beteiligten Verwaltungen für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, für Wissenschaft, Forschung und Kultur und für Stadtentwicklung. Ein neuer Bericht müsse mit diesen Verwaltungen abgestimmt sein.

 

Abg. Eßer (Grüne) erklärt sich mit der von den Koalitionsfraktionen beantragten Beschlussempfehlung
– rote Nr. 2561 A – einverstanden. Er halte es jedoch für erforderlich, sie um folgenden Satz zu erweitern:

In diesem Zusammenhang ist zu berichten, welche Aufgaben der GSE durch andere Einrichtungen oder Unternehmen des Landes erledigt werden könnten.

Auch er lehne die Erweiterung der GSE durch die Übertragung von Treuhandvermögen ab.

 


Frau Abg. Meister (FDP) zweifelt daran, dass Wohnraum zu Preisen von 8 bis 10 € pro Quadratmeter für soziale Träger optimal sei.

 

Wenn es für keinen Privaten wirtschaftlich sei, die Aufgabe zu übernehmen, dann glaube sie nicht an den Wegfall des Aufwendungsersatzes. Wenn dieser dennoch wegfalle, werde irgendwann das Treuhandvermögen aufgebraucht. Für sie sei offensichtlich, dass die GSE nur dazu diene, Liegenschaften wie das Freizeitforum Marzahn darin unterzubringen.

 

Die Erweiterung der Beschlussempfehlung – rote Nr. 2561 A – um den von Abg. Eßer vorgetragenen Satz halte sie für sinnvoll.

 

Der Ausschuss nimmt die Vorlage – rote Nr. 2561 – als Zwischenbericht zur Kenntnis.

 

Der Antrag der Koalitionsfraktionen – rote Nr. 2561 A – wird, ergänzt durch den von Abg. Eßer vorgeschlagenen Satz, angenommen.

 

Es wird erwartet, dass die Senatsverwaltungen für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, für Wissenschaft, Forschung und Kultur und für Stadtentwicklung in die Fortschreibung des Berichts einbezogen werden.

 

Punkt 13 der Tagesordnung

 

 

Kita-Reform

Schreiben SenBildJugSport

– III D (alt) / III B 11 (V) – vom 27.7.04

betr. rechtliche Umsetzung des

Masterplans („Gutachten Knauthe“)

2629

 

 

Vertagt.

 

Punkt 14 der Tagesordnung

 

 

Jugendverbände

Schreiben SenBildJugSport – III E 3 – vom 28.6.04

betr. Förderstruktur im Bereich der Kinder- und

Jugendarbeit

2567

 

 

 

 

Hierzu:

Stellungnahme des

Ausschusses JugFamSchulSport vom 16.9.04

2567 A

 

 

Der Ausschuss nimmt das Schreiben –rote Nr. 2567 – und die Stellungnahme – rote Nr. 2567 A – ohne Aussprache zur Kenntnis.

 

[Unterbrechung der Sitzung von 16.30 bis 16.42 Uhr]

 


            Wissenschaft, Forschung und Kultur - 17

 

Punkt 15 der Tagesordnung

 

 

BiblÄndG

Vorlage – zur Beschlussfassung –

Gesetz zur Änderung bibliotheksrechtlicher

Vorschriften (Bibliotheksrechtliches

Änderungsgesetz – BiblÄndG)

Drs 15/2571

2403

 

 

 

a)

 

 

b)

Hierzu:

Beschlussempfehlung des Ausschusses

Kult vom 23. August 2004

 

SPD-/PDS-Änderungsantrag vom 22.9.04

 

2403 A

 

 

2403 B

 

Frau Abg. Ströver (Grüne) hält es für erforderlich, bei öffentlich-rechtlichen Stiftungen gesetzlich ein kaufmännisches Rechnungswesen festzulegen. Vom Fehlen einer solchen Regelung sei auch die Bibliotheksstiftung betroffen.

 

Was sei haushaltstechnisch mit den sieben Stellen geschehen, die mit einem kw-Vermerk versehen worden seien? Seien sie für das Jahr 2004 noch bei den beiden zu überführenden Einrichtungen veranschlagt, oder seien die Personalkosten bereits entsprechend abgesenkt?

 

Welche Folgen habe die von den Koalitionsfraktionen beantragte Änderung – rote Nr. 2403 B –? Beziehe sich die Änderung sowohl auf den Status der Beschäftigten als auch auf den Beschäftigungszeitraum?

 

Abg. Brauer (PDS) führt aus, dass die beantragte Änderung – rote Nr. 2403 B – keine unmittelbaren Auswirkungen habe. Es handele sich lediglich um eine rechtliche Präzisierung des ersten Satzes in Artikel 1 Nr. 7 d) Absatz 5.

 

Er halte es für sinnvoll, für Betriebsübergänge wie den vorliegenden ein vereinheitlichtes Verfahren zu finden.

 

Die Anregung seiner Vorrednerin hinsichtlich eines kaufmännischen Rechnungswesens könne als weitere Ergänzung der Beschlussempfehlung – rote Nr. 2403 A – aufgenommen werden. Er schlage folgende Formulierung vor:

Artikel II Nr. 10 wird wie folgt ergänzt:

„d) Nach Absatz 3 wird folgender neuer Absatz 4 eingefügt:

(4) Der Übergang zum kaufmännischen Rechnungswesen (§ 110 der Landeshaushaltsordnung) ist mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde zu Beginn eines Kalenderjahres zulässig.“

 

Frau Abg. Meister (FDP) begrüßt die Festschreibung des kaufmännischen Rechnungswesens.

 

Habe der von den Koalitionsfraktionen beantragte Zusatz – rote Nr. 2403 B – keine Auswirkungen auf die Versorgungsansprüche der Beschäftigten?

 

Herr Schmock-Bathe (SenWissKult) erklärt, dass die Beschäftigungszeiten nach dem Tarifvertrag Auswirkungen auf die Kündigungsfristen, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auf die Unkündbarkeit hätten. Da die Mitarbeiter nicht aus freien Stücken in die Stiftung überwechselten, sondern auf Grund eines Ge­setzes, wolle und müsse man ihnen die bisherigen Beschäftigungszeiten anrechnen. Die Klausel, die nun nachträglich eingefügt werden solle, sei bereits in anderen Überleitungsgesetzen enthalten. Der Nachtrag sei sinnvoll, um Irritationen auszuräumen und eine einheitliche Form zu wählen.

 

Die Stellen mit kw-Vermerk seien bereits mit Ablauf des Jahres 2003 weggefallen. Die Betroffenen seien dem Überhang zugeordnet worden. Teilweise seien sie noch im Rahmen eines Übergangseinsatzes in der Senatsbibliothek tätig, aber die Stellen seien weggefallen und würden nicht in die Stiftung überführt.

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum, die Vorlage – Drs 15/2571 – gemäß der Beschlussempfehlung des Aussschusses Kult – rote Nr. 2403 A – mit der von den Koalitionsfraktionen beantragten Ergänzung – rote Nr. 2403 B – und dem mündlich von Abg. Brauer auf Anregung der Fraktion der Grünen vorgetragenen Zusatz anzunehmen.

 

Punkt 16 der Tagesordnung

 

 

Beratungsauftrag

Schreiben SenWissKult – K C 3 Ro – vom 16.9.04

betr. Agendaprojekt „Strukturelle Neuorganisation

der Landesmuseen“

2653

 

Abg. Dr. Flemming (SPD) beantragt, das Schreiben – rote Nr. 2653 – zunächst im Ausschuss VerwRefKIT und im UA Theater zu beraten und erst danach einen Beschluss zu fassen.

 

Frau Abg. Ströver (Grüne) versteht die Vorlage – rote Nr. 2653 – so, dass bereits Mittel für externe Beratung zur Verfügung gestellt worden seien. Solle der Hauptausschuss dies nachträglich genehmigen? Warum sei die Beratungsgruppe Verwaltungsreform bei SenFin nicht in der Lage gewesen, die nun extern vergebene Aufgabe zu lösen?

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) erläutert, dass der Staatssekretärsausschuss die Freigabe erteilt habe. Die mitgeteilte Ausschreibung sei noch nicht ausgelöst worden.

 

Der Ausschuss vertagt das Schreiben – rote Nr. 2653 – und überweist es an den Ausschuss VerwRefKIT und den UA Theater.

 

Punkt 16 A der Tagesordnung

 

 

carrousel Theater

Schreiben SenWissKult – K B/K B 2 – vom 16.9.04

betr. Aufhebung der qualifizierten

Sperre bei Kapitel 17 30/Titel 682 48

2656

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) stellt fest, dass die Erörterung des Themas nicht aufgeschoben werden könne, weil auf die Beendigung der Intendanz von Manuel Schöbel zum Ende der Spielzeit 2004/2005 personalwirtschaftlich reagiert werden müsse. Die künstlerische Neuausrichtung und die erhebliche Zuschussabsenkung machten Nichtverlängerungsmitteilungen durch Intendantenwechsel erforderlich, die tarifvertraglich an klare Fristen gebunden seien. Für die seit acht Jahren und länger Beschäftigten sei die Frist bereits abgelaufen. Für den Großteil der von Nichtverlängerungsmitteilungen Betroffenen gelte jedoch der 31. Oktober 2004. Mitte Oktober müsse eine Anhörung durchgeführt werden. Diese Terminlage mache eine Behandlung im Hauptausschuss – ausnahmsweise ohne Vorberatung im UA Theater – erforderlich.

 


Abg. Dr. Flemming (SPD) führt aus, dass der ehemalige Senator Radunski bezüglich des Carrousel-Theaters seinerzeit einen Sonderweg beschritten habe. Dieser habe eine Differenz zwischen den Personalkosten und den Zuweisungen beinhaltet, die durch Schulden und das Zahlen von Zinsen ausgeglichen worden sei. Die Schulden seien mittlerweile angewachsen, und die Zinsen verhinderten eine Sanierung. Vor diesem Hintergrund sei eine Sperre angebracht und der Senat aufgefordert worden, eine Richtungsentscheidung zu treffen. Da der Senat das Theater erhalten wolle, sei nun ein Konzept vorgelegt worden, das den „Geburtsfehler“ beseitige. Da noch nicht absehbar sei, ob die finanzpolitischen Vorschläge tragfähig seien und zu einer Entschuldung führten, schlage er vor, das Schreiben – rote Nr. 2656 – mit folgender Maßgabe zur Kenntnis zu nehmen:

Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur berichtet spätestens zu den Haushaltsberatungen 2006 über den Fortgang der Konsolidierungsmaßnahmen. Bei Abweichungen vom vorgelegten Konzept ist dem Hauptausschuss unverzüglich zu berichten und spätestens bis zur Verabschiedung des Haushalts 2006 ein neues tragfähiges Konzept vorzulegen.

 


Abg. Wambach (CDU) bedauert, dass das Schreiben 2656 zuerst im Hauptausschuss selbst und nicht im UA Theater besprochen werde. – Es fehle weiterhin ein Konzept, dass die Leistungen von Kinder- und Jugendbühnen in einem erweiterten Sinne z. B. mit Blick auf die Schulen definiere, um in der Folge auch andere Senatsverwaltungen an der Finanzierung zu beteiligen. Stattdessen solle man nun rasch einer Vorlage zustimmen, die diese Fragen außen vor lasse. Deshalb begrüße er es, dass man diese Entscheidung mit dem „Verfallsdatum“ Haushalt 2006 versehe. Wann werde das Konzept vorgelegt? Wie würden die Inhalte des Schreibens 2656 dabei eingebunden?

 

Die Wirtschaftsdaten des Carrousel-Theaters seien wiederholt aus dem Ruder gelaufen; z. B. habe man zum Haushalt 2003 schon einmal eine Entschuldung in Millionenhöhe vorgenommen – mit bestimmten Zielvorgaben. Was sei in dieser ersten Schuldentilgung geschehen?

 

Frau Abg. Meister (FDP) findet es ebenfalls ärgerlich, dass Schreiben 2656 offenbar das Konzept enthalten solle, nun aber rasch – ohne fachpolitische Beratung im Kulturausschuss oder UA Theater – entschieden werden müsse. – Sollte man im Jahr 2006 tatsächlich ein anderes Konzept für das Carrousel-Theater wünschen – z. B. eine Anbindung an das Deutsche Theater –, wäre man in der Entscheidung nicht mehr frei, weil man den Intendantenposten bis dahin längst vergeben habe.

 

Nicht nur Abg. Wambach, sondern auch Sen Dr. Flierl habe sich für ressortübergreifende Ansätze beim Kinder- und Jugendtheater ausgesprochen. Warum geschehe in dieser Richtung nichts? – Nach ihrem Eindruck gebe man den Abfindungsfonds nun bereits zum dritten Mal aus? Wie viele Gelder aus dem Strukturfonds habe man bereits ausgegeben? – Nach Seite 7 des Schreibens 2656 gebe es eine grundsätzliche Zusage der DKLB-Stiftung über die Kofinanzierung zum Ausbau der Mediatheksräume. Welche Sicherheit biete eine solche Zusage?

 

Abg. Brauer (PDS) merkt an, dass sich auch der UA Theater des Hauptausschusses hauptsächlich mit Zahlen befasse. Die politischen Aspekte seien im Kulturausschuss hinlänglich diskutiert worden. – Schreiben 2656 und der entsprechende Beschluss einschließlich der von Abg. Dr. Flemming vorgetragenen Ergänzung seien die richtige Maßnahme, um das Carrousel-Theater vor dem Weg des Metropol-Theaters zu bewahren und lebensfähig zu erhalten. Der vorgeschlagene Weg der Entschuldung sei gangbar; andere Maßnahmen als die Entschuldung des Carrousel-Theaters seien für ihn undenkbar. – Die von Abg. Wambach entworfenen Perspektiven seien interessant, aber im Zusammenhang mit Schreiben 2656 nicht zu entscheiden.

 

Frau Abg. Ströver (Grüne) geht davon aus, dass trotz der Wiedervorlage in einem Jahr nun eine grundsätzliche Entscheidung falle: Das Carrousel-Theater werde in der bisherigen Struktur fortbestehen – mit weniger Geld, dem Intendantenprinzip und dem Repertoirebetrieb. Dieser Argumentation könne sie sich anschließen, wenn auch kritisch anzumerken bleibe, dass dieser Schritt in ein bildungsorientiertes Kulturkonzept eingebunden sein sollte. Deshalb sollte der Kulturausschuss die fachlichen Aspekte des Schreibens 2656 diskutieren.

 

Anlage 2 zu Schreiben 2656 – Standards für ein zeitgemäßes hauptstädtisches Kinder- und Jugendtheater – führe zwar ausdrücklich die Kooperation an, aber das Schreiben selbst enthalte nichts in Bezug auf ein Kooperationsmodell. – Wann werde SenWissKult den Intendanten berufen?

 

Zu Modul 1: Warum habe man die Absenkung des Gäste- und Aushilfsetats um 110 000 € nicht bereits in den Vorjahren vorgenommen? Auch die Absenkung der durch Personalabbau bedingten Ersatzkosten bei Aufwendungen hätte in Teilen bereits mitgerechnet werden können. – Zu Modul 2: Wann habe der Stiftungsrat DKLB beschlossen, unter welchen Bedingungen die Ersatzmaßnahme zu finanzieren sei? Welcher Zeithorizont gelte für die Finanzierung der Mediatheksflächen? Was koste der Ausbau? Sei gesichert, dass die betreffenden Mittel flössen? In welchem Zeitraum sei die Ersatzmaßnahme, die den Entschuldungsanteil von 400 000 € erbringen solle, tatsächlich vollzogen, damit der Bund die Mietkosten langfristig übernehmen könne? – Reiche der Abfindungsfonds tatsächlich für die anfallenden Kosten aus?

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) betont, Schreiben 2656 stehe in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einem Sperrvermerk, der im Rahmen der Haushaltsberatungen – am 27. 2. 04 – erfolgt sei. Die angeführten Anregungen entstammten hingegen der Diskussion des Kulturausschusses kurz vor der Sommerpause 2004. Diese zeitlichen Aspekte seien zu berücksichtigen; dem Kulturausschuss werde man entsprechend berichten. Dabei werde die Entscheidung zu dem vorliegenden Punkt nicht verändert, sondern eher der von Frau Abg. Ströver angesprochene Aspekt konkretisiert. Das erwartete Konzept sei offener und anschlussfähiger als das bisherige – auch gegenüber der Ausarbeitung eines bildungsorientierten Kulturkonzepts.

 

Zur Frage von Abg. Wambach nach den Abfindungsleistungen bzw. der – fälschlich so benannten – Entschuldung: Man habe bereits in einem früheren Schreiben umfänglich berichtet, dass die betreffenden Mittel für das Carrousel-Theater ausschließlich für den Personalabbau – für Abfindungsleistungen – verwandt worden seien. Das Grundproblem liege darin, dass die große Koalition einen Personalabbau durch Etatkürzungen oktroyiert habe, ohne dass das Theater dazu in der Lage sei. Mit der einmaligen Unterstützung habe man dieses Problem nicht lösen, sondern nur den großen Überhang abbauen können. Das Entschuldungsproblem sei geblieben und werde nun mit dem vorliegenden Schreiben angegangen.

 

Zu den Fragen im Zusammenhang mit der Mediathek: Der Stiftungsrat der Lottostiftung habe am 10. 3. 04 die grundsätzliche Zusage zur Gewährung eines zweckgebundenen Zuschusses bis zu 1,945 Mio € erteilt – vorbehaltlich der uneingeschränkten Übernahme der Mietkosten durch den Bund – BKM – im Rahmen der Finanzierung der Stiftung Deutsche Kinemathek und einer späteren baufachlichen Prüfung, was die Ausbauplanung anbelange. Dazu gebe es auch einen Briefwechsel zwischen BKM und SenWissKult; Frau Weiss stimme darin der Verwendung der durch die Übernahme der Mediatheksmietkosten eingesparten Mittel für die Entschuldung des Carrousel-Theaters bzw. die Konsolidierung des Landeshaushaltes zu. Man entschulde damit den Kulturetat und senke ihn strukturell ab; das sei die Basis für die Vereinbarung mit SenFin.

 

Man habe eine Struktur- und Findungskommission eingesetzt; damit sei die Erarbeitung eines Konsolidierungskonzepts für das Carrousel-Theater fachlich außerordentlich intensiv begleitet worden. Diese Kommission habe Empfehlungen für die Neuberufung der künstlerischen Leitung unterbreitet, so dass man in einer überschaubaren Frist eine Entscheidung treffen könne. In der Folge könnten dann auch die entsprechenden Nichtverlängerungsmitteilungen ausgesprochen werden.

 

Frau Esser (SenWissKult) ergänzt bezüglich der entsprechenden Frage von Frau Abg. Ströver, dass das Modul 1 in Zusammenhang mit der neuen Konzeption stehe, wobei die finanziellen Folgen sich ab 2006 voll umfänglich zeigen würden. Deshalb habe es vorher keine Absenkung gegeben.

 

Zur Frage von Frau Abg. Meister zum Strukturfonds: Mit der Vorlage vom 28. 1. 04 habe man dem Hauptausschuss über die Planungen zum Strukturfonds berichtet. Auf Grund der unterjährigen Entwicklungen habe man entsprechende Anpassungen vorgenommen. Die Entschuldung der Opern werde – wie geplant – 2004 und 2005 abgeschlossen sein. Die ursprünglichen Überlegungen und Planungen für Deutsches Theater und Maxim-Gorki-Theater könnten voll umfänglich greifen. Für die Opern seien dem Bedarf entsprechende Abfindungsleistungen in Höhe von 2,1 Mio € in 2004 und 2,7 Mio € in 2005 vorhanden. Man könne gleichwohl sowohl den Personalüberhang des Carrousel-Theaters in 2004/2005 aussteuern wie den Anteil von 400 000 € Entschuldungsrate übernehmen. – Das gebe sie gern abschließend in einer Einzelaufstellung zur Kenntnis.

 

Abg. Eßer (Grüne) hält es für wahrscheinlich, dass es bei diesem Abbau der „Verschuldung“ nicht um echte Schulden, sondern eher um virtuelle Vorgänge gehe. Deshalb bitte er SenFin um einen Vorschlag, wie man haushaltstechnisch korrekt mit diesen Krediten aus der Landeshauptkasse umgehen solle. Die Schwierigkeit bestehe darin, dass dies nicht in die Haushaltsrechnung eingehe, sondern sich ausschließlich in der Vermögensrechnung – außerhalb des Haushalts – abspiele. Insofern ergebe sich auch eine gewisse Beliebigkeit im Umgang mit diesen Schulden.

 

Es bestehe zum einen die Möglichkeit, dieses Verfahren „mit einem Federstrich“ zu beenden und im nächsten Haushalt die Zuschusstitel für die betreffenden Institutionen realistisch auszustatten. Halte SenFin dies für eine sinnvolle Lösung? – Eine andere Möglichkeit bestehe darin, einen Darlehenstitel – mit entsprechendem Einnahmetitel bzw. Erhöhung der Nettoneuverschuldung – zu bilden und auf diesem Weg zu einer Etatisierung zu kommen.

 


 

Abg. Dr. Flemming (SPD) stimmt Frau Abg. Ströver zu, dass Schreiben 2656 die Intentionen des Kulturausschusses nicht gänzlich erfülle. Alle Fraktionen wünschten, in Berlin ein Kinder- und Jugendtheater zu erhalten, und mit der nun vorgesehenen Entschuldung schaffe man eine entscheidende Voraussetzung dafür. Mit der Sperrung habe man Bewegung in die Angelegenheit gebracht – auch im Sinne der Zukunftssicherung für das Carrousel-Theater. Sollte der jetzt vorgesehene Weg scheitern, müsse man eine andere Form der Entschuldung finden; hierbei wäre dann SenWissKult erneut gefordert. – Die künstlerischen Fragen seien im Kulturausschuss zu klären; das könne auch im Nachhinein geschehen, da es in den grundsätzlichen Fragen keine Differenzen gebe.

 

Abg. Brauer (PDS) schließt sich dem an. Man habe jetzt einen qualitativen Durchbruch erreicht, und deshalb bitte er um Zustimmung zu dem vorgeschlagenen Verfahren.

 

Abg. Wambach (CDU) betont, dass die Verknüpfung von Kinder- und Jugendtheater mit dem Schulbereich zuerst im Februar 2004 im UA Theater thematisiert worden sei, und zwar von ihm – Redner – selbst. Insofern sei die Darstellung von Sen Dr. Flierl nicht zutreffend.

 

Es gehe im vorliegenden Fall um jährliche Tranchen von 5 Mio € plus Entschuldung, während z. B. bei einem Theater wie „Hans Wurst“ und ähnlichen Einrichtungen im Bereich des Kinder- und Jugendtheaters, die mit Schulen zusammenarbeiteten, über Beträge von 10 000 € diskutiert werde, die für deren Fortbestand notwendig seien. Statt nach vorheriger Diskussion im Fachausschuss und im UA Theater und Herstellung einer finanzielle Verteilungsgerechtigkeit im Hauptausschuss über die finanztechnischen Fragen zu entscheiden, unternehme SenWissKult im vorliegenden Fall den „schändlichen Versuch“, unter dem Vorwand des Zeitdrucks den umgekehrten Weg zu gehen.

 

Es solle ein Konzept für den Erhalt des Carrousel-Theaters geben – unter Einbeziehung der bereits von ihm genannten Aspekte und unter Einbindung in ein Gesamtkonzept. Dies sei dem Senat bisher nicht gelungen, aber das Thema werde erfreulicherweise zur Haushaltsberatung 2006 erneut aufgerufen. In der heutigen Sitzung beschließe man also allenfalls eine Übergangsregelung bis zur Haushaltsberatung 2006, die keineswegs einen weiteren Bestandsschutz genießen dürfe. Zu begrüßen sei, dass damit zunächst die Handlungsfähigkeit hergestellt und ein weiterer Konsolidierungskurs verfolgt werde.

 

Frau Abg. Ströver (Grüne) fragt, inwiefern sichergestellt sei, dass der Ausbau der Mediatheksflächen für 1,9 Mio € zu bewerkstelligen sei, da es bei dem Filmhaus um den Ausbau eines Rohbaus gehe. Bis wann werde dies erfolgen?

 

Die rasche Beratung werde damit begründet, dass bis zum 15. 10. 04 bzw. bis 31. 10. 04 der neue Intendant – mit dem Argument künstlerischer Fragen – Nichtverlängerungsgespräche führen bzw. Nichtverlängerungen aussprechen könne. Sei dieser Zeitplan mit einer heutigen Beschlussfassung gesichert? Werde damit Modul 1 umgesetzt? – Wenn die Intendantenfrage nicht so rasch geklärt sei, dass bis Ende Oktober 2004 die Nichtverlängerung für einige Verträge des künstlerischen Personals zum Ende der Spielzeit ausgesprochen werden könne, ergebe sich sofort eine finanzielle Schieflage.

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) erklärt, dass man ein Gesamtkonzept vorlegen und die von Frau Abg. Ströver skizzierte Zeitplanung einhalten werde – vorausgesetzt, dass die Freigabe des Sperrvermerks erfolge und das Konzept überzeuge. Bis Mitte Oktober müsse man diese Mitteilungsgespräche führen, damit die entsprechenden Fristen eingehalten würden, um von der im Tarifvertrag verankerten Möglichkeit der Nichtverlängerung durch Intendantenwechsel Gebrauch zu machen.

 

Die in Modul 1 genannten Etatabsenkungen seien Teil des Gesamtkonzepts; das werde Teil des entsprechenden Zuschussprogramms und -pakets sein. Das sei im Übrigen Teil der Gespräche, die man mit den Bewerbern führe.

 

Frau Zieseke (SenWissKult) erklärt, dass 1,9 Mio € nicht ausreichten, um die Mediathek auszubauen. Dabei handele es sich nur um 50 % der erforderlichen Mittel; die übrigen 50 % sollten als EFRE-Finanzierung erfolgen. Man habe die Stiftung Deutsche Kinemathek aufgefordert, bei SenWissKult einen Antrag zu stellen, weil man selbst den Zuwendungsbescheid über diese EFRE-Mittel erstelle.

 

Die einige Jahre alte Bauplanungsunterlage müsse überarbeitet werden, bringe aber eine Kostensicherheit. In einer ersten Abstimmungsrunde, an der auch SenStadt beteiligt gewesen sei, habe man einen Zeitplan erstellt. Mit dem Bau könne spätestens 2005 begonnen werden. Man gehe davon aus, dass man maximal 1 Jahr benötige, so dass die Maßnahme wahrscheinlich noch im Jahr 2005 abgeschlossen werde.

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) betont, dass es sich insgesamt um schwierige Probleme handele. So seien seit Jahren für fast 800 000 € nicht nutzbare Mietflächen angemietet – mit einem noch für viele Jahre geltenden Vertrag; dabei handele es sich ebenfalls um ein „Erbe“ der großen Koalition. In die Bewertung sollte also eingehen, dass mit der vorgesehenen Lösung auch dieser Missstand beseitigt werde.

 

StS Schulte (SenFin) erklärt hinsichtlich der Frage von Abg. Eßer, dass der bedingungslose Erlass von Altschulden – mit einem Federstrich vollzogen – die Motivation vergrößere, möglichst rasch neue Altschulden zu haben. Deswegen müsse man – wie das in der neuen Vereinbarung geschehen sei – Bedingungen formulieren, die die gewünschten Anreize setzten. So habe man u. a. vereinbart, dass in dem Moment, wo neue Schulden bei der Landeshauptkasse aufliefen, die über den vereinbarten Rahmen hinausgingen, die Vereinbarung aufgehoben sei. – Die von Abg. Eßer angesprochene haushaltstechnische Frage könne er schriftlich näher beantworten.

 

Abg. Wambach (CDU) stellt fest, dass als Ort für die Mediathek bewusst – und unter Beteiligung der damaligen Opposition – der Potsdamer Platz ausgewählt worden sei, was mit entsprechend höheren Kosten verbunden sei als z. B. bei einem Ort an der Peripherie der Stadt.

 

Die „Standards für ein zeitgemäßes hauptstädtisches Kinder- und Jugendtheater“ – Anlage 2 des Schreibens 2656 – sei nicht das geforderte Konzept für die Zukunft des Kinder- und Jugendtheaters unter Einbeziehung des bildungspolitischen Auftrags. Anlage 2 enthalte dazu keine weiteren Ausführungen und keine finanzanteilige Unterlegung.

 

Abg. Eßer (Grüne) verdeutlicht, seine Frage zur Haushaltstechnik beziehe sich darauf, wie man dieses Kreditieren über die Landeshauptkasse – diese „Intensivstation“ – beenden könne. Es müsse Möglichkeiten geben, um diese Kredite im Haushalt zu veranschlagen und nicht nur in der Vermögensrechnung untergehen zu lassen.

 

Der Ausschuss nimmt Schreiben 2656 mit folgender Maßgabe zustimmend zur Kenntnis: „Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur berichtet spätestens zu den Haushaltsberatungen 2006 über den Fortgang der Konsolidierungsmaßnahmen. Bei Abweichungen vom vorgelegten Konzept ist dem Hauptausschuss unverzüglich zu berichten und spätestens bis zur Verabschiedung des Haushalts 2006 ein neues tragfähiges Konzept vorzulegen.“

 

Punkt 17 der Tagesordnung

 

 

Humboldt-Universität

Schreiben SenWissKult - F D 1 -

vom 8.9.04 betr. Ersatzbau

Mensa Nord, Hannoversche Str.7

2643

 

 

Abg. Eßer (Grüne) kritisiert, dass man an dieser Stelle dem nächsten „wunderbaren Haushaltssumpf“ konfrontiert sei. Die Grundstücke der Universitäten seien leider nicht an die Universitäten übertragen worden, sondern befänden sich im Vermögen der Wissenschaftsverwaltung. Der Verkauf dieser Grundstücke erfolge allerdings auch nicht nach den üblichen Regeln für das Finanzvermögen. – Zur Finanzierung des Ersatzbaus Mensa Nord werde das Grundstück in der Schumannstraße verkauft. Warum sei keine Ausschreibung erfolgt? Welchen Regeln folge dieser Vorgang?

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) erklärt, man wolle die Universität in die Funktion des Bauvorhabenträgers einführen.

 

Herr Mahnke (SenWissKult) verweist hinsichtlich der Frage nach der Ausschreibung auf die Praxis von SenFin, bei Angeboten für Grundstücke, die deutlich über dem Verkehrswert lägen, auf eine Ausschreibung zu verzichten. Das treffe im vorliegenden Fall zu. Ob auch die aktuelle Schätzung ergebe, dass das Angebot so deutlich darüber liege, müssten die weiteren Vorbereitungen ergeben, auf die in der Vorlage Bezug genommen sei. Gegenwärtig gehe es nur darum, die sich eventuell bietende Chance zu nutzen, indem man einer Körperschaft „den Hut aufsetze“. Das könne im Moment nur die Universität sein, weil der Landeshaushalt nicht verändert werden könne.

 

Abg. Eßer (Grüne) fragt, ob es mittlerweile eine Verkehrswertermittlung gebe. Es sei gar nicht klar, ob der gebotene Kaufpreis den Verkehrswert übersteige.

 

Herr Mahnke (SenWissKult) teilt mit, eine vor ca. 4 Jahren erstellte Verkehrswertermittlung habe ergeben, dass das Grundstück 12 Mio € wert sei. Diese Verkehrswertermittlung müsse aber überprüft bzw. aktualisiert werden.

 

Abg. Eßer (Grüne) fragt, ob nun nach der LHO eine öffentliche Verkehrswertermittlung durchzuführen oder im vorliegenden Fall ein anderes Verfahren möglich sei. Sei die vorliegende Verkehrswertermittlung nach den für das Land Berlin gültigen Regeln für Vermögensgeschäfte zu Stande gekommen?

 

Abg. Zimmer (CDU) stellt fest, nach der Darstellung in Schreiben 2643 – Seite 2, 2. Absatz – sei die Maßnahme „bereits zur grundsätzlichen Aufnahme in den Rahmenplan empfohlen“. Wie verbindlich sei diese Aussage zur HBFG-Finanzierung? Könne es trotz der Empfehlung zu einer Nicht-Aufnahme kommen? Wer übernehme dann die Finanzierung? – Bei diesem Geschäft müsste man vom Prinzip her eine Risikoabschätzung für den Landeshaushalt aufmachen, da der Erfolg an eine Reihe von Bedingungen geknüpft sei. Hierzu bitte er um eine Erläuterung.

 

Herr Mahnke (SenWissKult) erklärt, die vorliegende Verkehrswertermittlung sei im Auftrag der HU von einem bestellten Gutachter erstellt worden. Dieses Gutachten sei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Verkehrswert bei 12 Mio € liege. – Die Frage der HBFG-Finanzierung kläre sich wahrscheinlich in den nächsten Wochen. Gegenwärtig liefen die Vorbereitungen für den Beschluss des 34. Rahmenplan, wo das Vorhaben für die Kategorie II vorgesehen sei – d. h. in den Rahmenplan aufgenommen, aber noch nicht finanzierungsfähig im Jahr 2005. Die Entscheidung erfolge im Umlaufverfahren, und mit der Zustimmung sei in den nächsten Wochen zu rechnen.

 

Abg. Zimmer (CDU) fragt, warum man Schreiben 2643 nicht vertage, bis der betreffende Beschluss tatsächlich vorliege und die Finanzierung sichergestellt sei.

 

Herr Mahnke (SenWissKult) erklärt, der Zeitplan sei relativ eng, denn dem Interessenten sei daran gelegen, im Jahr 2007 das Grundstück zu bekommen und nutzen zu können. Man wolle, dass die HU möglichst früh die Aufträge auslöse, die notwendig seien, um das gesamte Vorhaben bewerten zu können, so dass die betreffenden Fristen gehalten werden könnten. Deshalb lege man Schreiben 2643 bereits jetzt vor.

 

Selbst wenn sich der Beschluss zur HBFG-Finanzierung deutlich verzögern sollte, bestehe das Angebot des Interessenten, die gesamten Baukosten vorzufinanzieren und dann bei Übernahme den restlichen Kaufpreis zu zahlen. Das Land Berlin oder die HU würden also nicht in Vorlage treten.

 

Der Ausschuss nimmt Schreiben 2643 zustimmend zur Kenntnis.

 


 

Punkt 18 der Tagesordnung

 

 

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Konzept für einen Berliner Zoo

mit zwei Gesichtern entwickeln

Drs 15/2494

2392

 

 

 

Hierzu:

Beschlussempfehlung des

Ausschusses StadtUm vom 8.9.04

2392 A

 

 

Der Ausschuss beschließt ohne Aussprache, die Annahme des Grünen-Antrags – Drs 15/2494 – gemäß der Beschlussempfehlung des Ausschusses StadtUm – Schreiben 2392 A – zu empfehlen. Die Dringlichkeit wird ebenfalls empfohlen.

 

Punkt 19 der Tagesordnung

 

 

 

a)

Globalsummen 2005

 

Empfehlung der AG "Bezirke"

vom 26.8.2004 betr. Ergänzungspläne 05

 

 

2537 A

 

 

Der Ausschuss nimmt Schreiben 2537 A ohne Aussprache zustimmend zur Kenntnis.

 

 

b)

Empfehlung AG "Bezirke"

vom 9.9.04

betr. Pauschale Minderausgaben 2005/ Reform

des "Öffentlichen Gesundheitsdienstes"

(29 09/972 03)

2537 B

 

 

Abg. Krüger (PDS) erklärt, an der vorliegenden Empfehlung – Schreiben 2537 B – seien redaktionelle Änderungen erforderlich. Die Empfehlung solle folgende Fassung erhalten: „Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz wird aufgefordert, ein verbindliches Konzept vorzulegen, in dem in der Systematik des Produkthaushalts festgelegt wird, durch welche Veränderungen von Planmengen oder Zuweisungspreisen, die inhaltlich zu begründen sind, die pauschale Minderausgabe im Vorgriff auf die Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) erbracht werden soll. Bis zur Vorlage des Konzeptes sind die finanziellen Auswirkungen der pauschalen Minderausgabe von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz zu erbringen.“

 

Abg. Eßer (Grüne) fragt, warum die Abstimmung mit SenFin nicht mehr vorgesehen sei.

 

Abg. Krüger (PDS) hält den Einwand des Vorredners für berechtigt. Zwischen „ein verbindliches Konzept“ und „vorzulegen“ solle eingefügt werden: „im Rahmen des Reformprojekts ,Öffentlicher Gesundheitsdienst’“. In diesem Reformprojekt seien SenFin und die Bezirke mit enthalten.

 

Der Ausschuss beschließt, Schreiben 2537 B in folgender Fassung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen: „Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz wird aufgefordert, in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen dem Hauptausschuss ein verbindliches Konzept im Rahmen des Reformprojekts „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ vorzulegen, in dem in der Systematik des Produkthaushalts festgelegt wird, durch welche Veränderungen von Planmengen oder Zuweisungspreisen, die inhaltlich zu begründen sind, die pauschale Minderausgabe im Vorgriff auf die Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) erbracht werden soll. Bis zur Vorlage des Konzeptes sind die finanziellen Auswirkungen der pauschalen Minderausgabe von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz zu erbringen.“

 

Punkt 20 der Tagesordnung

 

 

Verwaltungsreform

Schreiben SenFin - MBV 5 - vom 9.9.04

betr. Aufhebung der qualifizierten Sperre

bei 29 08/540 01 für die Projekte "GDI Berlin"

und "Partizipative Haushaltsplanaufstellung,

-entscheidung und -kontrolle"

2642

 

 

 

Hierzu:

Stellungnahme des Ausschusses

VerwRefKIT vom 16.9.04

 

2642 A

 

 

Der Ausschuss nimmt Schreiben 2642 gemäß der Stellungnahme des Ausschusses VerwRefKIT – Schreiben 2642 A – ohne Aussprache zustimmend zur Kenntnis.

 

Auf Antrag von Abg. Wambach (CDU) wird über das Projekt „Aufbau einer Berliner Geodateninfrastruktur“ – einstimmig – und das Projekt „Partizipative Haushaltsplanaufstellung, -entscheidung und -kontrolle“ – einstimmig, bei Enthaltung CDU, Grüne und FDP – einzeln abgestimmt.

 

Punkt 21 der Tagesordnung

 

 

Beschlussfassung über Empfehlungen

des Unterausschusses „Vermögensverwaltung

und Beteiligungen“ zu Vorlagen – zur

Beschlussfassung – gemäß § 38 GO Abghs

 

 

Vors. Wieland teilt mit, dass keine Empfehlungen des UA VermB vorlägen.

 

Punkt 22 der Tagesordnung


 

Vorlage – zur Beschlussfassung -

Anwendung des § 125 Abs. 2 BauGB zur

Herstellung der Straßenanbindung des

Gewerbeareals "Pankower Park" an die Straße

"Am Nordgraben", in den Bezirken Pankow,

Ortsteil Wilhelmsruh und Reinickendorf

Drs 15/2998

 

     Der Ausschuss BauWohnV hat am 15.9.04

     Annahme empfohlen: gegen Grüne

2624

 

Der Ausschuss beschließt ohne Aussprache, die Annahme der Vorlage – Drs 15/2998 – zu empfehlen. Die Dringlichkeit wird ebenfalls empfohlen.

 


 

Punkt 23 der Tagesordnung

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

Entwurf des Bebauungsplans XV-51h für

das Gelände südwestlich der Magnusstraße,

nordwestlich der Albert-Einstein-Straße mit ihrer

Verlängerung, des Ernst-Ruska-Ufers, östlich

der Wegedornstraße und südöstlich der Rudower

Chaussee sowie für die Magnusstraße zwischen

Rudower Chaussee und Albert-Einstein-Straße im

Bezirk Teptow-Köpenick, Ortsteil Adlersdhof

Drs 15/3034

 

     Der Ausschuss BauWohnV hat am 15.9.04

     Annahme empfohlen: einstimmig bei Enth. Grüne

2625

 

Der Ausschuss beschließt ohne Aussprache, die Annahme der Vorlage – Drs 15/3034 – zu empfehlen. Die Dringlichkeit wird ebenfalls empfohlen.

 

Punkt 24 der Tagesordnung

 

 

Wohnungsbauförderung

Bericht SenStadt - IV Fin - vom 26.8.04

betr. Mittelabfluss/Zulassung außerplanmäßiger

Ausgaben bei 12 95/661 10

2652

 

Der Ausschuss beschließt ohne Aussprache, Schreiben 2652 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

 

Punkt 24 A der Tagesordnung

 

 

Wasserstadt Oberhavel

Schreiben SenStadt - IV D 32 - vom 3.9.04

betr. Finanzierung eines pädagogisch betreuten Spielplatzes

Quartier Pulvermühle ("W24pSp")

2657

 

 

Abg. Schmidt (FDP) hebt hervor, dass der Spielplatz für 106 Plätze angelegt werde, während langfristig ein Bedarf für 154 Plätze bestehe. Wie werde dieser Bedarf künftig gedeckt? – Die Mehrkosten von 25 000 € halte er für plausibel; wenn die Bauplanungsunterlagen noch nicht fertig seien, sei nur eine grobe Schätzung möglich.

 

Frau StS Dunger-Löper (SenStadt) erklärt, eine Erweiterung dieses Spielplatzes sei nicht möglich. Diese Plätze müssten gegebenenfalls an einem anderen Ort nachgewiesen werden. Das würde aber nicht mehr innerhalb der Entwicklungsmaßnahme stattfinden, denn der vorliegende Bereich werde bald aus der Entwicklungsmaßnahme entlassen.

 

Abg. Eßer (Grüne) weist darauf hin, dass eine Eiche Anlass für die Mehrausgaben sei. Habe man nicht früher bemerkt, dass sich diese Eiche auf dem betreffenden Grundstück befinde.

 

Frau StS Dunger-Löper (SenStadt) stellt fest, dass die Eiche zum Zeitpunkt der Planung bereits vorhanden gewesen sei. Allerdings habe man Naturdenkmäler in die Planungen entsprechend einzubeziehen.

 

Der Ausschuss beschließt, Schreiben 2657 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

 


 

Punkt 25 der Tagesordnung –nichtöffentlich –

 

 

VBB

Vertrauliches Schreiben SenStadt

- VII C 22 - vom 7.9.04

(12 70/683 65)

 

(Das in der 77. Sitzung am 8.9.04 vertagte Schreiben

2565 ist damit erledigt!)

2565 A

 

 

Siehe nichtöffentliche Anlage zum Inhaltsprotokoll.

 

Punkt 26 der Tagesordnung – nichtöffentlich –

 

 

NKZ

Vertraulicher Bericht PräsRH - PA G/VI-1-10-15 -

vom 14.6.04

2543

 

 

 

 

Hierzu:

Stellungnahme SenStadt

- IV A 2 - vom 1.9.04

2543 A

 

 

 

 

Sowie

Vertrauliche Antworten SenStadt

- IV A 2-1 - vom 16.9.04

zum Fragenkatalog der Grünen

 

2543 B

 

 

 

 

Und

Antrag der Grünen

vom 21.9.04

 

2543 C

 

 

 

 

SPD-PDS-Antrag

vom 22.9.04

2543 D

 

 

Siehe nichtöffentliche Anlage zum Inhaltsprotokoll.

 

Punkt 26 A der Tagesordnung –neu –

 

 

NKZ

Antrag der Fraktion der FDP

NKZ - 52 Millionen Euro sind genug

Drs 15/3183

2658

 

Vertagt.

 


 

Punkt 26 B der Tagesordnung – neu –

 

 

Akademie der Künste

Schreiben SenStadt

- V Pl 1 - vom 16.9.04

betr. Neubau (17 30/685 12,

518 27, 821 27 und 701 11)

2659

 

 

Abg. Krüger (PDS) hebt hervor, bei der Umverteilung der Mittel aus dem Einzelplan 06 in den Einzel-
plan 17 würden 2,2 Mio € aus der Finanzierungsplanung des Justizvollzugskrankenhauses entnommen. Inwieweit werde damit die geplante Fertigstellung und Inbetriebnahme des Justizvollzugskrankenhauses zum ersten Quartal 2006 beeinträchtigt? – Nach den Ausführungen in Schreiben 2659 sei diese Umverteilung auf Grund von Verzögerungen beim Baubeginn bzw. Baufortschritt des Krankenhauses und der Grundinstandsetzung des Justizgebäudes Littenstraße möglich. Hierzu bitte er um eine Erläuterung. Welche Folgen habe dies für den Terminplan? Was sei die Ursache für diese Verzögerungen?

 

Abg. Schmidt (FDP) stellt fest, SenStadt gehe einerseits davon aus, dass in 2005 der Bürgschaftsbetrag von 5 Mio € hereinkomme, verweise aber bereits alternativ auf eine neue Prioritätensetzung innerhalb der Ausgaben für Hochbaumaßnahmen. Betreffe dies gegebenenfalls auch den Bereich der Justiz? Sei das mit SenJust abgestimmt?

 

Abg. Eßer (Grüne) hebt hervor, dass erstmalig die Deckungsfähigkeit quer über den gesamten Haushalt in Anspruch genommen werde. – Wie sei die Validität der Bürgen geprüft worden? Wer sei dafür zuständig gewesen? Seien die Bürgen die betroffenen Unternehmen selbst, oder seien seinerzeit Dritte benannt worden? Seien diese Bürgen nicht zahlungsfähig oder nicht zahlungswillig? – Könne man im Rahmen der Haushaltswirtschaft über den Haushalt 2005 verfügen, der erst am 1. 1. 05 in Kraft trete?

 

Frau StS Dunger-Löper (SenStadt) erklärt, die für 2004 angesetzten Mittel für das Justizvollzugskrankenhaus könnten nicht mehr komplett verausgabt werden. Nach Vorliegen des gültigen Haushalts sei eine Umplanung erforderlich gewesen, um die Kostendeckelung zu realisieren. Die Beauftragung für diese Baumaßnahme habe sich deshalb erheblich verzögert. Die nicht mehr verausgabten Mittel des Jahres 2004 könnten insofern an anderer Stelle eingesetzt werden. Sollten wider Erwarten in diesem Jahr dennoch mehr Mittel für das Justizvollzugskrankenhaus verausgabt werden können, werde man nochmals an den Ausschuss herantreten, um diese Maßnahme voranzutreiben. Die in 2004 eingetretene Bauverzögerung lasse sich hoffentlich in 2005 einholen, da mit den Fertigbauteilen ein relativ schneller Baufortschritt erreichbar sei.

 

Man werde in 2005 – wenn man sich also im nächsten Haushaltsjahr befinde – entweder Mittel aus den Bürgschaften einsetzen oder andere Wege zur Finanzierung dieser Maßnahme aufzeigen.

 

Herr Réthy (SenStadt) führt hinsichtlich der Validität der Bürgen aus, dass es sich um drei Bürgen – Versicherungsgesellschaften – handele, die allgemein bekannt und bei vielen anderen Vorhaben eingesetzt seien. Ihre Validität stehe außer Frage. Es gehe im vorliegenden Fall nicht um die Validität, sondern in einem erstmaligen Vorgang seien diese Bürgschaften, die eigentlich auf erstes Anfordern lauteten, zurückgewiesen worden. Die Zahlung sei also verweigert worden. Die Bürgen behaupteten, sie seien über den Sicherungszweck von dem GU arglistig getäuscht worden. Das sei aus Sicht von SenStadt zu bezweifeln; auch deshalb sei die Klage eingereicht worden, da man auf jeden Fall von der Durchsetzbarkeit ausgehe.

 

Abg. Eßer (Grüne) stellt fest, dass über 2 Mio € in den Haushalt 2005 verschoben würden – im Zuge des Mittelabflusses. Wie werde dieser Ausgleich im Jahr 2005 geleistet? Wie könne SenFin innerhalb der Haushaltswirtschaft momentan über den Haushalt 2005 verfügen? – Nach diesem Vorlauf könne man wohl nicht im nächsten Jahr mit einer unabsehbaren Notwendigkeit für eine außer- oder überplanmäßige Ausgabe beim Justizvollzugskrankenhaus argumentieren. – Ähnliches gelte für die Anhangliste mit 9 Mio € für Krankenhäuser in 2005. SenFin gehe damit um, als handele es sich um das Haushaltsjahr 2004.

 

StS Schulte (SenFin) merkt an, dass die Deckung Sache der Fachverwaltung sei. – Man könne bereits jetzt über die Haushaltswirtschaft 2005 sprechen, denn diese Vorlage nehme der Hauptausschuss zur Kenntnis, und darin sage die Fachverwaltung, was sie im Haushaltsjahr 2005 im Rahmen der Haushaltswirtschaft tun wolle. Insofern sehe er kein prozedurales Problem hinsichtlich der Frage der Beschlussfassung.

 

Vors. Wieland stellt fest, dass Schreiben 2659 zur Kenntnis genommen sei.

 

Punkt 27 der Tagesordnung

 

 

Verschiedenes

 

 

Keine Wortmeldung.

 

 

 

Ausschuss-Kennung : Hauptgcxzqsq