Der Senat wird aufgefordert, das Verfahren zur Neubesetzung von freien oder freiwerdenden Schulleiterstellen zu beschleunigen.
Verwaltungsvorschriften und Rechtsverordnungen, die diesem Ansinnen entgegenstehen, sind zu überarbeiten oder gegebenenfalls aufzuheben.
Falls gesetzliche Bestimmungen des Landes Berlin (z.B. SchulG; PersVG; LGG) ein derartiges Vorhaben beeinträchtigen oder verhindern sollten, ist der Senat gehalten, dem Abgeordnetenhaus die notwendigen Vorlagen zur Novellierung der betreffenden Gesetze zeitnah vorzulegen.
Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31.12.04 zu berichten.
Begründung:
Ein Studie des Interessenverbandes Berliner Schulleitungen
e.V. (IBS) belegt, dass "drei
Viertel aller Schulen mehr als ein Jahr auf einen neuen Rektor warten, weit
über die Hälfte sogar mehr als zwei Jahre. Die zuständige Senatsverwaltung
erklärt, dass alleine das „Auswahlverfahren bei der Besetzung von Stellen […]
bis zur Übertragung der Aufgaben zwischen sechs Monaten und zwei Jahren in Anspruch
[nimmt].“ Genauere Angaben zur tatsächlichen Dauer von Neubesetzungen könnten seitens der Verwaltung aufgrund
des „unverhältnismäßig großen Aufwands“ nicht geleistet werden. Sowohl die
vorhandenen Daten und vorgelegten Zahlen, als auch die Intransparenz und die
offensichtlichen Mängel bei der Durchführung
des Neubesetzungsverfahrens sind Anlass zur Sorge.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Aufgaben, die im Rahmen
der Schulgesetznovellierung den Leitungskräften übertragen werden sollten
(siehe SchulG §§ 69 ff.), nun in vielen Fällen wegen unvollständiger Besetzung
der Schulleitung gar nicht oder nur unzureichend erfüllt werden können. Der Erfolg der
Schulgesetznovelle basiert jedoch zu einem wesentlichen Teil darauf, dass
erfahrene Personen in Leitungspositionen den neuen Handlungsspielraum zum Wohle
der jeweiligen Schule nutzen und in diesem Sinne die Gesamtverantwortung für
die Arbeit der Schule übernehmen. Fehlt der Schulleiter oder die Schulleiterin
dauerhaft, dann ist die Entwicklungsfähigkeit der Schule ernsthaft gefährdet.
Die Rahmenbedingungen zur
Einstellung von Schulleitern und Schulleiterinnen und das Verfahren zur Neubesetzung
von vakanten Schulleiterstellen müssen daher verändert bzw. überarbeitet
werden. Insbesondere im Zusammenhang mit der
·
Prüfung, ob freie oder
freiwerdende Stelle durch Umsetzung neu besetzt werden können ,
·
Ausschreibung der Stelle,
·
„Besichtigung“ des Bewerbers
oder der Bewerberin durch die zuständigen Schulaufsichtsbeamten,
·
verwaltungstechnischen
Durchführung der Verfahrenschritte durch Schulaufsicht
(z.B. Verzögerungen
durch Ausfall von Schulrat oder Schreibkraft, durch Überlastung, falsche
Prioritätensetzung)
bedarf es neuer Regelungen.
Dementsprechend könnten durch Fristsetzungen und die Konzentration von Verfahren
erhebliche Zeitgewinne verbucht werden.
Die Anstrengungen zur Versorgung der Berliner Schulen mit Leitungspersonal müssen intensiviert werden. Denn nur mittels kompetenter und sachverständiger Leitung können die angedachten Neuerungen und Innovationen des Schulgesetzes auch tatsächlich umgesetzt werden und letztlich greifen. Dies gilt es sicherzustellen.
Berlin, den 19.10.04
Dr. Lindner Senftleben Dr. Augstin
und die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP