Der Senat wird aufgefordert, das Verfahren zur Neubesetzung von freien oder freiwerdenden Schulleiterstellen zu beschleunigen.

 

Verwaltungsvorschriften und Rechtsverordnungen, die diesem Ansinnen entgegenstehen, sind zu überarbeiten oder gegebenenfalls aufzuheben.

 

Falls gesetzliche Bestimmungen des Landes Berlin (z.B. SchulG; PersVG; LGG) ein derartiges Vorhaben beeinträchtigen oder verhindern sollten, ist der Senat gehalten, dem Abgeordnetenhaus die notwendigen Vorlagen zur Novellierung der betreffenden Gesetze zeitnah vorzulegen.

 

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31.12.04 zu berichten.

 

Begründung:

 

Ein Studie des Interessenverbandes Berliner Schulleitungen e.V. (IBS) belegt, dass "drei Viertel aller Schulen mehr als ein Jahr auf einen neuen Rektor warten, weit über die Hälfte sogar mehr als zwei Jahre. Die zuständige Senatsverwaltung erklärt, dass alleine das „Auswahlverfahren bei der Besetzung von Stellen […] bis zur Übertragung der Aufgaben zwischen sechs Monaten und zwei Jahren in Anspruch [nimmt].“ Genauere Angaben zur tatsächlichen Dauer von Neubesetzungen könnten seitens der Verwaltung aufgrund des „unverhältnismäßig großen Aufwands“ nicht geleistet werden. Sowohl die vorhandenen Daten und vorgelegten Zahlen, als auch die Intransparenz und die offensichtlichen Mängel bei der Durchführung des Neubesetzungsverfahrens sind Anlass zur Sorge.

 


Erschwerend kommt hinzu, dass die Aufgaben, die im Rahmen der Schulgesetznovellierung den Leitungskräften übertragen werden sollten (siehe SchulG §§ 69 ff.), nun in vielen Fällen wegen unvollständiger Besetzung der Schulleitung gar nicht oder nur unzureichend erfüllt werden können. Der Erfolg der Schulgesetznovelle basiert jedoch zu einem wesentlichen Teil darauf, dass erfahrene Personen in Leitungspositionen den neuen Handlungsspielraum zum Wohle der jeweiligen Schule nutzen und in diesem Sinne die Gesamtverantwortung für die Arbeit der Schule übernehmen. Fehlt der Schulleiter oder die Schulleiterin dauerhaft, dann ist die Entwicklungsfähigkeit der Schule ernsthaft gefährdet.

 

Die Rahmenbedingungen zur Einstellung von Schulleitern und Schulleiterinnen und das Verfahren zur Neubesetzung von vakanten Schulleiterstellen müssen daher verändert bzw. überarbeitet werden. Insbesondere im Zusammenhang mit der

 

·       Prüfung, ob freie oder freiwerdende Stelle durch Umsetzung neu besetzt werden können ,

·       Ausschreibung der Stelle,

·       „Besichtigung“ des Bewerbers oder der Bewerberin durch die zuständigen Schulaufsichtsbeamten,

·       verwaltungstechnischen Durchführung der Verfahrenschritte durch Schulaufsicht

(z.B. Verzögerungen durch Ausfall von Schulrat oder Schreibkraft, durch Überlastung, falsche Prioritätensetzung)

 

bedarf es neuer Regelungen. Dementsprechend könnten durch Fristsetzungen und die Konzentration von Verfahren erhebliche Zeitgewinne verbucht werden.     

 

Die Anstrengungen zur Versorgung der Berliner Schulen mit Leitungspersonal müssen intensiviert werden. Denn nur mittels kompetenter und sachverständiger Leitung können die angedachten Neuerungen und Innovationen des Schulgesetzes auch tatsächlich umgesetzt werden und letztlich greifen. Dies gilt es sicherzustellen.

 

Berlin, den 19.10.04

 

 

Dr. Lindner       Senftleben            Dr. Augstin

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP