(gemäß Nr. 2 der Übertragungsverfahrensvereinbarung - ÜvV)
Vorbemerkungen Seite
1
Kriterienkatalog Seite
2 bis 5
Arbeitshilfe Seite
6 und 7
Die Übertragungsverfahrensvereinbarung geht von der
gesetzlichen Grundlage aus, dass die Leistungen zur Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe
partnerschaftlich mit gleicher Qualität auf der Grundlage analoger
Finanzierungsmodalitäten zu erbringen sind.
Mit dem Übertragungsprozess
will der Senat von Berlin folgende Ziele erreichen:
· Stärkung der Angebots- und Trägervielfalt,
· Sicherstellung des Wunsch- und Wahlrechtes der Eltern,
· mehr Wettbewerb auf der Grundlage gleicher Rahmenbedingungen.
Im Jahre 2006 sollen folgende Ziele erreicht
sein:
·
im großem Umfange sind städtische Kindertagesstättenplätze
in freie Trägerschaft überführt worden,
·
freie und öffentliche Träger können – auch finanziell –
ihren Aufgaben nachkommen und die gesetzlichen Leistungen sach- und fachgerecht
erbringen,
· die bezirklichen Jugendhilfeplanungen sind beachtet,
· unnötige konzeptionelle und organisatorische Veränderungen sind nicht eingetreten.
Der vorliegende
Kriterienkatalog wurde so formuliert, dass
·
der
jeweilige Bezirk von seinem derzeitigen und angestrebten bezirklichen Profil
für die von ihm betriebenen Kindertagesstätten ausgehend, planen kann,
·
die
kommunalen Kitas, die grundsätzlich für eine Übertragung an freie Träger in
Frage kommen, danach ausgewählt und im Rahmen der Kitaentwicklungsplanung als
Teil der Jugendhilfeplanung benannt werden können,
·
der
Übertragungsprozess transparent und nachvollziehbar gestaltet werden kann; aus
diesem Grund wurden die Kriterien und Indikatoren möglichst verbindlich und
überprüfbar formuliert,
·
die
Bereitschaft zum Wechsel durch die dadurch gegebene Klarheit und
Verlässlichkeit gefördert wird,
·
kommunale
Träger mit einem eigenen Trägerprofil weiter wirken können und
Entwicklungsmöglichkeiten – auch für sie – offen gehalten sind,
·
kommunale
Träger ihrer gesetzlich verankerten Gewährleistungsverpflichtung auch nach
Abschluss des Übertragungsprozesses nachkommen können.
Kriterienkatalog
Prüfkriterien: Netz 1 - gesetzte Vorgaben
Erläuterung: Alle hier genannten Kriterien sind Ausschlusskriterien.
Nur diese betroffenen Kitas kommen in die Überprüfung des Netzes 2.
Das bedeutet
für
die Kriterien 1 bis 3:
jede Kita, die alle diese Kriterien erfüllt, kann abgeben werden
für das Kriterium 4: die Kita muss bereits
in freier Trägerschaft eröffnet werden.
Mit diesem großmaschigen
Netz werden in jedem bezirklichen Planungsraum alle Kitas herausgesucht, die
die in der Nr. 2 (1) dieser ÜvV genannten Kriterien erfüllen.
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Lfd.
Nr.: |
Text |
Bemerkungen |
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1 |
Kriterium: Bedarf besteht voraussichtlich
langfristig (grundsätzlich 10, mindestens 5 Jahre)
Indikator: Ergebnisse der
Kitaentwicklungsplanung |
Die Daten nach dem
neue Anmeldeverfahren müssen beobachtet werden und Berücksichtigung finden |
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2 |
Kriterium: Betriebserlaubnis
Indikator: Betriebserlaubnis ist auch nach
Trägerwechsel garantiert |
In Zweifelsfällen ist
die frühzeitige Abstimmung mit LJA notwendig |
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3 |
Kriterium: (Miet-)
Vertragliche Absicherung länger als 10 Jahre
Indikator: miet-,
pacht- oder eigentümerrechtliche Absicherung ist länger als
10 Jahre gewährleistet |
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4 |
Kriterium: Neubaukitas gem. § 14 Abs. 2,
letzter Satz KitaVerfVO Indikator: alle Kitas, die nach dem 01.01.2001
gebaut bzw. fertiggestellt wurden |
Ggf. bezirkliche
Entscheidungen, die über die KitaVerfVO hinausgehen, beachten |
Erläuterung: Alle hier genannten Kriterien sind
Prüfkriterien, keine Ausschlusskriterien.
Kitas aus Netz 1 die nachfolgende
Kriterien erfüllen, können abgegeben werden. Hier zählt die Häufigkeit der
Übereinstimmung.
Die Nummern
behandeln im Wesentlichen
-
konzeptionelle
Überlegungen (Nr. 1und 2)
-
organisatorisch
- planerische Überlegungen (Nr. 3 – 5)
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Lfd.
Nr.: |
Text |
Bemerkungen |
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1 |
Kriterium: Kitas, deren Profil nicht zum Erhalt
des kommunalen Angebotsprofil erforderlich ist
Indikator: spezifische Konzeption ist nicht vorhanden Indikator: kein spezifischer Ausweis in der
bezirklichen Jugendhilfeplanung |
ggf. durch
bezirkliche Schwerpunktsetzungen ergänzen |
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2 |
Kriterium: Kitas, die keine besonderen Erfahrungen in der Arbeit mit behinderten Kindern, deren Bedarf an pädagogischer Hilfe wesentlich erhöht ist, haben Indikator: Kita weist in der Konzeption kein entsprechendes Profil aus Indikator: Kita
arbeitet gar nicht oder seit weniger als drei Jahren mit Kindern mit
entsprechenden Behinderungen |
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3 |
Kriterium: Kitas ohne Möglichkeit der
Platzerweiterung
Indikator: die
pädagogische Nutzfläche lässt keine Angebotserweiterung gegenüber dem Umfang
der aktuellen Belegung zu
Indikator: Platzerweiterung ist ohne
tarifrechtliche Auswirkung im Leitungsbereich nicht möglich |
Platzreserven werden wegen der Gewährleistungsverpflichtung des
öffentlichen Trägers benötigt
Eingruppierungsstufen
im BAT nach der Anzahl der Kinder in der Einrichtung sind zu beachten (40,
70, 100, 130, 180) |
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4 |
Kriterium: Kitas die auf Grund ihrer Bauweise,
bzw. Nutzung keine multifunktionale und flexible Gebäudenutzung für sich
verändernde Bedarfe zulassen
Indikator: großzügiges Raum- und Freiflächenangebot ist nicht
vorhanden
Indikator: zentrale Erreichbarkeit in der
Planungsregion ist nicht gegeben
Indikator: Kita ist nicht rollstuhlgerecht |
Ziel ist es, mindestens eine Kita pro bezirklichem Planungsraum für
multifunktionale Nutzung und konzeptionelle Weiterentwicklung oder Umwidmung
zu behalten
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5 |
Kriterium: Kitas mit Hortbereich in Schulnähe
Indikator: Kita grenzt unmittelbar an Schulgelände an
Indikator: Hortplätze der Kita übersteigen die
errechneten durchschnittlichen Hortplätze der Kitas im Planungsraum |
. |
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6 |
Kriterium: Kitas, deren Personal von sich aus
zu einen freien Träger wechseln will
Indikator: die Mehrheit des Personals einer Kita erklärt verbindlich, dass sie zum Träger X wechseln will Indikator: alle Prüfkriterien aus Netz 1 sind
erfüllt |
ggf.
bezirkliche zusätzliche Bedingungen |
Zur evtl. Übertragung stehen alle Kitas aus Netz
2 an, wenn
bei Gleichwertigkeit von
mehreren Kitas in einem Planungsraum
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Lfd.
Nr.: |
Text |
Bemerkungen |
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1 |
Kriterium: Möglichkeit zur eigenen
Angebotsverteilung/-streuung Indikator: geografische Verteilung / Streuung im Planungsraum Indikator: gleichmäßige Aufteilung von
Einrichtungen unterschiedlicher Größe (< 100 >) |
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2 |
Kriterium: Investitionen
Indikator: konzeptionell bedingte Investitionen bis höchstens
25.000,-- € in den letzten zwei
Haushaltsjahren |
Soll zur
Ausschöpfung der knapper werdenden Ressourcen beitragen |
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3 |
Kriterium: Gegenprüfung von Netz 2, lfd. Nr. 2 - Kinder mit Behinderungen, deren Bedarf an pädagogischer Hilfe wesentlich erhöht ist Indikator: mindestens eine Kita für Kinder mit
entsprechender Behinderung ist im Sozialraum vorhanden |
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4 |
Kriterium: Gegenprüfung von Netz 2, lfd. Nr. 4
- multifunktionale Einrichtung
Indikator: mindestens eine Kita ist im Sozialraum
vorhanden |
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5 |
Kriterium: Raum für weitere bezirkliche Besonderheiten Indikator: |
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Lfd. Nr.: |
Text (Stichwort) |
Kita 1 (Name/Plätze) |
Kita 2 (Name/Plätze) |
Kita 3 (Name/Plätze) |
Kita 4 (Name/Plätze) |
Kita 5 (Name/Plätze) |
Kita 6 (Name/Plätze) |
Kita 7 (Name/Plätze) |
Kita 8 (Name/Plätze) |
Kita 9 (Name/Plätze) |
Kita 10 (Name/Plätze) |
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1 |
Bedarf > grundsätzlich 10, mindestens 5 Jahre |
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2 |
Betriebserlaubnis |
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3 |
(Miet-)vertragliche Absicherung. > 10 Jahre |
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4 |
Neubaukita gemäß § 14 (2) KitaVerfVO |
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nur weiter in Netz
2, wenn alle erfüllt |
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Lfd. Nr.: |
Text (Stichwort) |
Kita 1 |
Kita 2 |
Kita 3 |
Kita 4 |
Kita 5 |
Kita 6 |
Kita 7 |
Kita 8 |
Kita 9 |
Kita 10 |
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1 |
ohne spezifische Konzeption |
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2 |
keine Erfahrung mit schwer behinderten Kindern |
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3 |
keine Möglichkeit der Platzerweiterung |
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4 |
keine multifunktionale / flexible Nutzung |
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5 |
Hortbereich in Schulnähe |
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6 |
Mehrheit des Personals will Trägerwechsel |
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Häufigkeit
der Übereinstimmung
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Lfd. Nr.: |
Text (Stichwort) |
Kita 1 |
Kita 2 |
Kita 3 |
Kita 4 |
Kita 5 |
Kita 6 |
Kita 7 |
Kita 8 |
Kita 9 |
Kita 10 |
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1 |
Angebotsverteilung/-streuung |
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3 |
Gegenprüfung zu Netz 2, lfd. Nr. 2 |
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4 |
Gegenprüfung zu Netz 2, lfd. Nr. 4 |
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5 |
ggf. eigene bezirkliche Besonderheiten |
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Häufigkeit
der Übereinstimmung
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Übertragbar sind die
Einrichtungen mit den häufigsten Übereinstimmungen |
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