Anlage I

 

(gemäß Nr. 2 der Übertragungsverfahrensvereinbarung - ÜvV)

 

 

Auswahl kommunaler Kitas für Übertragungen an freie Träger

 

 

Vorbemerkungen                                                                                                                                     Seite 1

Kriterienkatalog                                                                                                                                       Seite 2 bis 5

Arbeitshilfe                                                                                                                                               Seite 6 und 7

 

 

Vorbemerkungen

 

Die Übertragungsverfahrensvereinbarung geht von der gesetzlichen Grundlage aus, dass die Leistungen zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe partnerschaftlich mit gleicher Qualität auf der Grundlage analoger Finanzierungsmodalitäten zu erbringen sind.

 

Mit dem Übertragungsprozess will der Senat von Berlin folgende Ziele erreichen:

 

·           Stärkung der Angebots- und Trägervielfalt,

·           Sicherstellung des Wunsch- und Wahlrechtes der Eltern,

·           mehr Wettbewerb auf der Grundlage gleicher Rahmenbedingungen.

 

Im Jahre 2006 sollen folgende Ziele erreicht sein:

 

·           im großem Umfange sind städtische Kindertagesstättenplätze in freie Trägerschaft überführt worden,

·           freie und öffentliche Träger können – auch finanziell – ihren Aufgaben nachkommen und die gesetzlichen Leistungen sach- und fachgerecht erbringen,

·           die bezirklichen Jugendhilfeplanungen sind beachtet,

·           unnötige konzeptionelle und organisatorische Veränderungen sind nicht eingetreten.

 

Der vorliegende Kriterienkatalog wurde so formuliert, dass

 

·         der jeweilige Bezirk von seinem derzeitigen und angestrebten bezirklichen Profil für die von ihm betriebenen Kindertagesstätten ausgehend, planen kann,

·         die kommunalen Kitas, die grundsätzlich für eine Übertragung an freie Träger in Frage kommen, danach ausgewählt und im Rahmen der Kitaentwicklungsplanung als Teil der Jugendhilfeplanung benannt werden können,

·         der Übertragungsprozess transparent und nachvollziehbar gestaltet werden kann; aus diesem Grund wurden die Kriterien und Indikatoren möglichst verbindlich und überprüfbar formuliert,

·         die Bereitschaft zum Wechsel durch die dadurch gegebene Klarheit und Verlässlichkeit gefördert wird,

·         kommunale Träger mit einem eigenen Trägerprofil weiter wirken können und Entwicklungsmöglichkeiten – auch für sie – offen gehalten sind,

·         kommunale Träger ihrer gesetzlich verankerten Gewährleistungsverpflichtung auch nach Abschluss des Übertragungsprozesses nachkommen können.


Kriterienkatalog

 

Prüfkriterien:           Netz 1 - gesetzte Vorgaben

 

Erläuterung:              Alle hier genannten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Nur diese betroffenen Kitas kommen in die Überprüfung des Netzes 2.

                                      Das bedeutet

für die Kriterien 1 bis 3: jede Kita, die alle diese Kriterien erfüllt, kann abgeben werden

für das Kriterium 4: die Kita muss bereits in freier Trägerschaft eröffnet werden.

 

Mit diesem großmaschigen Netz werden in jedem bezirklichen Planungsraum alle Kitas herausgesucht, die die in der Nr. 2 (1) dieser ÜvV genannten Kriterien erfüllen.

 

Lfd. Nr.:

Text

Bemerkungen

1

Kriterium:          Bedarf besteht voraussichtlich langfristig (grundsätzlich 10, mindestens 5 Jahre)

Indikator:            Ergebnisse der Kitaentwicklungsplanung

Die Daten nach dem neue Anmeldeverfahren müssen beobachtet werden und Berücksichtigung finden

2

Kriterium:          Betriebserlaubnis

Indikator:            Betriebserlaubnis ist auch nach Trägerwechsel garantiert

 

In Zweifelsfällen ist die frühzeitige Abstimmung mit LJA notwendig

3

Kriterium:          (Miet-) Vertragliche Absicherung länger als 10 Jahre

Indikator:            miet-, pacht- oder eigentümerrechtliche Absicherung ist länger als

                              10 Jahre gewährleistet

 

4

Kriterium:          Neubaukitas gem. § 14 Abs. 2, letzter Satz KitaVerfVO

Indikator:            alle Kitas, die nach dem 01.01.2001 gebaut bzw. fertiggestellt wurden

 

Ggf. bezirkliche Entscheidungen, die über die KitaVerfVO hinausgehen, beachten

 


Prüfkriterien:     Netz 2 – Konzeptionelle, organisatorisch - planerische und finanzielle Aspekte

 

Erläuterung:                        Alle hier genannten Kriterien sind Prüfkriterien, keine Ausschlusskriterien.

Kitas aus Netz 1 die nachfolgende Kriterien erfüllen, können abgegeben werden. Hier zählt die Häufigkeit der Übereinstimmung.

Die Nummern behandeln im Wesentlichen

-          konzeptionelle Überlegungen (Nr. 1und 2)

-          organisatorisch - planerische Überlegungen (Nr. 3 – 5)

 

Lfd. Nr.:

Text

Bemerkungen

1

Kriterium:         Kitas, deren Profil nicht zum Erhalt des kommunalen Angebotsprofil erforderlich ist

Indikator:           spezifische Konzeption ist nicht vorhanden

Indikator:           kein spezifischer Ausweis in der bezirklichen Jugendhilfeplanung

ggf. durch bezirkliche Schwerpunktsetzungen ergänzen

2

Kriterium:         Kitas, die keine besonderen Erfahrungen in der Arbeit mit behinderten Kindern, deren Bedarf an pädagogischer Hilfe wesentlich erhöht ist, haben

Indikator:           Kita weist in der Konzeption kein entsprechendes Profil aus

Indikator:            Kita arbeitet gar nicht oder seit weniger als drei Jahren mit Kindern mit entsprechenden Behinderungen

 

3

Kriterium:          Kitas ohne Möglichkeit der Platzerweiterung

Indikator:            die pädagogische Nutzfläche lässt keine Angebotserweiterung gegenüber dem Umfang der aktuellen Belegung zu

Indikator:            Platzerweiterung ist ohne tarifrechtliche Auswirkung im Leitungsbereich nicht möglich

Platzreserven werden wegen der Gewährleistungsverpflichtung des öffentlichen Trägers benötigt

Eingruppierungsstufen im BAT nach der Anzahl der Kinder in der Einrichtung sind zu beachten (40, 70, 100, 130, 180)

 

4

Kriterium:          Kitas die auf Grund ihrer Bauweise, bzw. Nutzung keine multifunktionale und flexible Gebäudenutzung für sich verändernde Bedarfe zulassen

Indikator:            großzügiges Raum- und Freiflächenangebot ist nicht vorhanden

Indikator:            zentrale Erreichbarkeit in der Planungsregion ist nicht gegeben

Indikator:            Kita ist nicht rollstuhlgerecht

Ziel ist es, mindestens eine Kita pro bezirklichem Planungsraum für multifunktionale Nutzung und konzeptionelle Weiterentwicklung oder Umwidmung zu behalten

 

5

Kriterium:         Kitas mit Hortbereich in Schulnähe

Indikator:           Kita grenzt unmittelbar an Schulgelände an

Indikator:            Hortplätze der Kita übersteigen die errechneten durchschnittlichen Hortplätze der Kitas im Planungsraum

.

6

Kriterium:          Kitas, deren Personal von sich aus zu einen freien Träger wechseln will

Indikator:            die Mehrheit des Personals einer Kita erklärt verbindlich, dass sie zum Träger X wechseln will

Indikator:            alle Prüfkriterien aus Netz 1 sind erfüllt

 

 

 

ggf. bezirkliche zusätzliche Bedingungen

 


 

 

Prüfkriterien:                     Netz 3 – andere, auch bezirkliche Besonderheiten

 

Erläuterung:                        Diese Prüfkriterien dienen als Gegenprüfung, ob mit der vorgenommenen Zuordnung der Kitas nach dem Netz 1 und 2 die dem Übertragungsprozess vorgegebenen Ziele erreicht werden. Sie sind ggf. durch eigene bezirklichen Vorgaben zu ergänzen.

 

Zur evtl. Übertragung stehen alle Kitas aus Netz 2 an, wenn

bei Gleichwertigkeit von mehreren Kitas in einem Planungsraum

Lfd. Nr.:

Text

Bemerkungen

1

Kriterium:          Möglichkeit zur eigenen Angebotsverteilung/-streuung

Indikator:            geografische Verteilung / Streuung im Planungsraum

Indikator:            gleichmäßige Aufteilung von Einrichtungen unterschiedlicher Größe (< 100 >)

 

2

Kriterium:          Investitionen

Indikator:            konzeptionell  bedingte Investitionen bis höchstens 25.000,-- €  in den letzten zwei Haushaltsjahren

 

Soll zur Ausschöpfung der knapper werdenden Ressourcen beitragen

3

Kriterium:          Gegenprüfung von Netz 2, lfd. Nr. 2 - Kinder mit Behinderungen, deren Bedarf an pädagogischer Hilfe wesentlich erhöht ist

Indikator:            mindestens eine Kita für Kinder mit entsprechender Behinderung ist im Sozialraum vorhanden

 

4

Kriterium:          Gegenprüfung von Netz 2, lfd. Nr. 4 - multifunktionale Einrichtung

Indikator:            mindestens eine Kita ist im Sozialraum vorhanden

 

5

Kriterium:          Raum für weitere bezirkliche Besonderheiten

Indikator:           

 

 

 


 

Arbeitshilfe

Zuordnung der Kitas nach dem Kriterienkatalog

Vorbereitung für die Entscheidung zur Kitaentwicklungsplanung

 

 

Prüfkriterien - Netz 1

Lfd. Nr.:

Text

(Stichwort)

Kita 1

(Name/Plätze)

Kita 2

(Name/Plätze)

Kita 3

(Name/Plätze)

Kita 4

(Name/Plätze)

Kita 5

(Name/Plätze)

 

Kita 6

(Name/Plätze)

Kita 7

(Name/Plätze)

Kita 8

(Name/Plätze)

Kita 9

(Name/Plätze)

Kita 10

(Name/Plätze)

1

Bedarf > grundsätzlich 10, mindestens 5 Jahre

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2

Betriebserlaubnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3

(Miet-)vertragliche Absicherung. > 10 Jahre

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Neubaukita gemäß § 14 (2) KitaVerfVO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nur weiter in Netz 2, wenn alle erfüllt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Prüfkriterien - Netz 2

Lfd. Nr.:

Text

(Stichwort)

Kita 1

Kita 2

Kita 3

Kita 4

Kita 5

Kita 6

Kita 7

Kita 8

Kita 9

Kita 10

1

ohne spezifische Konzeption

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2

keine Erfahrung mit schwer behinderten Kindern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3

keine Möglichkeit der Platzerweiterung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4

keine multifunktionale / flexible Nutzung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5

Hortbereich in Schulnähe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6

Mehrheit des Personals will Trägerwechsel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Häufigkeit der Übereinstimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Prüfkriterien – Netz 3

 

Lfd. Nr.:

Text

(Stichwort)

Kita 1

Kita 2

Kita 3

Kita 4

Kita 5

Kita 6

Kita 7

Kita 8

Kita 9

Kita 10

1

Angebotsverteilung/-streuung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Gegenprüfung zu Netz 2, lfd. Nr. 2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Gegenprüfung zu Netz 2, lfd. Nr. 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5

ggf. eigene bezirkliche Besonderheiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Häufigkeit der Übereinstimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übertragbar sind die Einrichtungen mit den häufigsten Übereinstimmungen