Mitteilung – zur Kenntnisnahme –
Neuordnung der Kita-Landschaft –
Vorbereitung der Gründung kommunaler
Eigenbetriebe
Drucksachen 15/915 und 15/1460
Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am
14.11.2002 Folgendes beschlossen:
„Der Senat wird aufgefordert, einen Bericht
über die Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs zur Fortsetzung des Übertragungsprozesses
von kommunalen Kitas an freie Träger und eine mögliche Überführung kommunaler
Kitas in neue Rechtsformen vorzulegen.
Dabei ist insbesondere darzulegen,
-
wie
der Senat im Rahmen des Übertragungsprozesses Träger und Angebotsvielfalt und
das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern sicherstellen wird,
-
welche
Maßnahmen vorgesehen sind, um die Interessen der Beschäftigten im Prozess der
Übertragung und möglicher Ausgliederungen zu sichern,
-
wie
im Rahmen einer möglichen Ausgliederung kommunaler Kitas sichergestellt wird,
dass die Tagesbetreuung als bezirkliche Aufgabe auch weiterhin durch die
Jugendämter und Jugendhilfeausschüsse gesteuert wird,
-
wie
der Senat gemeinsam mit den Bezirken das Problem notwendiger Investitionen in
die bauliche Substanz der Kitas insgesamt und speziell der zur Übertragung
vorgesehenen Einrichtungen lösen wird und
-
wie
der Senat sicherstellt, dass Berliner Kinder in allen Einrichtungen, unabhängig,
ob in freier oder kommunaler Trägerschaft, die gleichen pädagogischen
Bedingungen und Ausstattungen als Voraussetzung für die notwendige Qualitätssicherung
und -entwicklung vorfinden.
Dem
Abgeordnetenhaus ist regelmäßig über den Prozess der Umstrukturierung der
Berliner Kita- Landschaft und insbesondere über den Fortgang des Übertragungsprozesses
zu berichten. Erstmals soll dies zum 31. Dezember 2002 und dann regelmäßig zum
Ende des folgenden Jahres geschehen. Diese Berichte ersetzen die momentan im
jeweils im Frühjahr des Jahres zu erstattenden Übertragungsberichte an den
Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses.“
Hierzu
wird berichtet:
Der
Senat hatte im März 2003 einen Schlussbericht über den Stand der Erarbeitung
des Maßnahmenkatalogs ( Drs. Nr. 15/1460) abgegeben und in diesem abschließend
festgestellt, dass dem Abgeordnetenhaus über die weitere Entwicklung jeweils
zum Ende des Jahres zu berichten sei.
Parallel
zu diesem Bericht, der sich auf die Vorbereitungen für die Gründung kommunaler
Eigenbetriebe als Voraussetzung für die Einführung der Gutscheinfinanzierung
konzentriert, legt der Senat dem Abgeordnetenhaus von Berlin eine Vorlage zur
Kenntnisnahme über die Vereinbarung über das Verfahren zur Übertragung von
städtischen Kindertagesstätten auf Träger der freien Jugendhilfe (Übertragungsverfahrensvereinbarung
- ÜvV) vor. In dem Zusammenhang wird über die Umsetzung der meisten Punkte des o.a.
Auftrags berichtet.
In
seiner 16. Sitzung am 30. April 2002 hatte der Senat im Rahmen der
Beschlussfassung zur Senatsvorlage „Schlussfolgerungen des Senats aus dem
Abschlussbericht der Expertenkommission Staats-aufgabenkritik u. a.“
beschlossen:
„Der Senat beabsichtigt,
bis
zum 1.1.2004 alle noch von den Bezirken betriebenen Kindertagesstätten aus der
Bezirksverwaltung auszugliedern und auf einen, bzw. mehrere regionale Träger
kommunaler Kindertagesstätten zu übertragen.
Ziele des Senats sind:
-
die
Konzentration der Jugendämter auf die Wahrnehmung der staatlichen Kernaufgaben,
insbesondere die integrierte Wahrnehmung der Fach- und Ressourcenverantwortung;
-
die
Verlagerung der Leistungserbringung in Kitas auf Träger außerhalb der Jugendämter
und deren Finanzierung über Kostensätze
-
und
damit die Schaffung der Voraussetzungen für die vom Senat angestrebte Gutscheinfinan-zierung,
sowie
-
die
Budgetierung der Jugendämter auf Basis der vom jeweiligen Bezirk zu versorgenden
Kinder des Bezirks.
Zu den ersten
Arbeitsschritten im Hinblick auf den / die kommunalen Träger gehören:
-
die
Festlegung der optimalen Betriebsgröße für kommunale Träger;
-
die
endgültige Festlegung der Rechtsform des / der kommunalen Träger;
-
die
Festlegung der sinnvoller Weise zentral wahrzunehmenden Aufgaben, insbesondere
im Hinblick auf die Steuerung des Personaleinsatzes und evtl. auftretender
Überhangprobleme;
-
die
Festlegung der notwendiger Weise dezentral/ regional wahrzunehmenden Aufgaben
insbesondere der pädagogischen Leitung und Qualitätssicherung;
-
die
Erarbeitung einer Satzung.“
Mit der Umsetzung der vorgegebenen Ziele und
Arbeitsschritte wird Markttransparenz geschaffen und eine verbesserte
Angebotssteuerung erreicht, durch deren Auswertung eine konkrete Darstellung
von Konsolidierungseffekten möglich wird.
Der im Senatsbeschluss angestrebte Termin 1. Januar 2004 für die Gründung kommunaler Träger war nicht einzuhalten. Das lag einerseits an Verzögerungen bei der Lösung des Problems des Sanierungsbedarfs der kommunalen Kitas, die auch die Fertigstellung der Übertragungsverfahrensvereinbarung im Hinblick auf die freien Träger verzögerte, aber auch an der parallel verlaufenden Diskussion und Entscheidung Ende 2003 über die Verlagerung aller Horte der Jugendhilfe auf die Grundschule, weil sich dadurch das Mengengerüst für die Neuordnung der Kitalandschaft um nahezu 34.000 Plätze reduzieren musste. Hinzu kamen deutliche Interessengegensätze zwischen Bezirken und Senat bei der Bewertung der anzustrebenden Rechtsform der kommunalen Träger und deren Zahl.
1. Erste Umsetzungsschritte
·
Zur
Klärung der relevanten Fragen wurde parallel zur Arbeitsgruppe „AG Maßnahmenkatalog“
(AG MK) unter der Federführung der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Sport
eine Arbeitsgruppe aller Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte eingerichtet.
·
Ende
2003 haben die für Jugend zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte
ein neues Leitbild für ein modernes Jugendamt beschlossen, zu dem insbesondere
die Konzentration der Jugendämter auf die Wahrnehmung der staatlichen Kernaufgaben
gehört.
Damit
hat sich die AG der für Jugend zuständigen Bezirksstadträtinnen und
Bezirksstadträte frühzeitig für die Ausgliederung der städtischen Kitas und
deren Zusammenführung unter dem Dach einer neu gebildeten kommunalen
Trägerschaft ausgesprochen und dafür folgende Vorteile benannt:
·
die
Sicherstellung gleicher Standards für alle Kindertagesstätten, mehr Planungssicherheit für die städtischen Kitas,
·
die
Betriebsführung nach betriebswirtschaftlichen Verfahren
·
die
Einführung der Kostensatzfinanzierung und damit die Vergleichbarkeit der Kosten
mit den freien Trägern als Voraussetzung für die Einführung des Gutscheinverfahrens.
Strittig
blieben jedoch lange Zeit die Rechtsform für die kommunale Trägerschaft und die
Zahl der Betriebe und – nach dem Beschluss über die Hortverlagerung an die
Schule - auch die künftige Zahl der kommunalen Plätze. Hier kam es nunmehr zu
einer weitgehenden Einigung, die den zügigen Einstieg in die konkrete Vorbereitung
der Gründung neuer kommunaler Träger erlaubt. Die Übertragung der verbleibenden
städtischen Kitaplätze auf diese Träger ist nach Auffassung des Senats zum 1.
Juli 2005 möglich. Der Senat folgt damit nicht dem Votum des Rats der
Bürgermeister, der die Gründung zum 1. Januar 2006 empfohlen hat. Zur Zielerreichung
muss am Termin 1. Juli 2005 festgehalten werden. Mit Unterstützung externer
begleitender Beratung ist dies möglich, wenn sich die Bezirke konstruktiv an
den notwendigen Reformprozessen beteiligen.
2. Zur Rechtsform
der kommunalen Trägerschaft
Hinsichtlich
der Rechtsform wurde und wird von den Jugendstadträtinnen und Jugendstadträten
die Eigenbetriebslösung bevorzugt, weil diese die am leichtesten zu
realisierende Form der Ausgliederung darstellt. Vor allem zwei Fakten sprechen
für diese Lösung: Erstens der nahtlose Personalübergang und zweitens, dass für
die in den Eigenbetrieb wechselnden Kitas neue Betriebserlaubnisse nicht
erforderlich sind. Außerdem entstehen bei Weiterübertragungen auf freie Träger
keine zusätzlichen Ausgleichsansprüche der VBL. Um eine langfristige Weiterentwicklung
der kommunalen Trägerschaft nicht auszuschließen, empfehlen die Jugendstadträtinnen
und Jugendstadträte eine einheitliche Satzung zu erarbeiten und in diese eine
Option für eine spätere einvernehmliche Umwandlung in eine gGmbH aufzunehmen.
Die
Senatsverwaltung präferierte hingegen lange die gGmbH- Lösung, weil nur diese
die komplette Herauslösung des Personals aus dem Personalkörper des
öffentlichen Dienstes (ÖD) erlaubt und damit den freien Trägern vergleichbare
Bedingungen sowohl für die Sanierung der verbleibenden kommunalen Kitas wie
auch für das Personal gewährleisten kann. Die Schwierigkeiten der Einhaltung
der Personalstandards unter den Bedingungen des nur für den ÖD geltenden
Anwendungstarifvertrages wären überwindbar gewesen. Zentrales Argument war jedoch,
dass nach Auffassung des Senats die gGmbH-Lösung im Hinblick auf die
Wirtschaftlichkeit deutliche Vorteile bieten würde.
Da
diese gegensätzlichen Positionen, insbesondere in der Bewertung der Wirtschaftlichkeit
nicht auflösbar schienen, hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und
Sport das Büro Knauthe & Eggers und über dieses die Universität Potsdam zu
den betriebswirtschaftlichen Aspekten mit der Beratung des Arbeitskreises der Senatsverwaltung
für Bildung, Jugend und Sport und der Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte
beauftragt.
Im
Hinblick auf die Rechtsform vertrat die Universität Potsdam in ihrer
betriebswirtschaftlichen Stellungnahme die Auffassung, dass „eine verbesserte
Wirtschaftlichkeit durch die Wahl der Rechtsform einer GmbH nicht konstatiert
werden“ könne. Überzeugend war insbesondere der Hinweis auf die strategische
Relevanz der kommunalen Trägerschaft in Form einer Eigenbetriebslösung für die
Qualitätssteuerung im Bereich der vorschulischen Bildung, und zwar durch die
engere Bindung an die Verwaltung. Gerade im Hinblick auf die parallel zu den
Strukturfragen geführte Debatte zur Verbesserung der Qualität der Kitas als
Bildungseinrichtungen hat dieses Argument schließlich auch die Senatsseite
davon überzeugt, sich dem Vorschlag der Bezirke anzuschließen.
Denn
auch wenn künftig sichergestellt wird, dass alle Einrichtungen aller Träger
verbindlich das Bildungsprogramm umsetzen werden, so benötigt der öffentliche
Träger der Jugendhilfe doch einen vertieften Einblick in die Erprobung neuer
Arbeitsweisen und Modelle wie auch der dafür konkret einzusetzenden Mittel. Von
besonderer Bedeutung ist hier auch die Umsetzung des Programms zur Integration der Kinder nicht deutscher Herkunftssprache,
die bisher und vermutlich auch künftig überproportional in kommunalen
Einrichtungen betreut werden. Hier erproben einige Bezirke bereits in eigener
Initiative neue Sprachförderkonzepte und die weitere Steuerung dieser Vorhaben
durch die öffentliche Jugendhilfe scheint daher sinnvoll.
Fazit:
Es besteht nunmehr Konsens zwischen Senat und Bezirken, dass die Eigenbetriebslösung
als Rechtsform umzusetzen ist, da die Steuerbarkeit durch den öffentlichen
Träger (Senat und Bezirke) aufgrund der größeren Verwaltungsnähe des Eigenbetriebs
größer ist. Dieses Argument gilt auch für die Steuerbarkeit der Entwicklung der
Kostenstrukturen, die dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe notwendige
Informationen im Hinblick auf die Fortschreibung des Kostenblatts erlaubt, das
künftig Basis der Finanzierung aller Träger sein wird.
3. Wahl der Betriebsgröße
Auch
im Hinblick auf die Betriebsgröße und die Zahl der künftigen Eigenbetriebe
konnte die o.a. Stellungnahme der Universität Potsdam zur Differenzierung der
Sichtweisen beitragen. Sie betont, dass von einer zunehmenden Betriebsgröße im
Kitabereich im Hinblick auf die Kostenfunktion nur ein begrenzter Einfluss zu
erwarten sei, da die Leistungserstellung in den Einrichtungen wesentlich durch
vorgegeben Standards bestimmt werde. Dennoch sei die Größe des Betriebs in
Bezug auf ergänzende Leistungen und Verwaltungsfunktionen von Bedeutung.
Auch
hier geht es um die Optimierung der Steuerbarkeit im Hinblick auf
·
den
flexiblen Personaleinsatz der Erzieher und Wirtschaftskräfte über
Bezirksgrenzen hinweg ( mit diesem erfahrungsgemäß wichtigen Aspekt hatte die
Kommission Staatsaufgabenkritik bereits einen zentralen Träger empfohlen.)
·
den
zentralen Einkauf
·
die
Spezialisierung der zentralen Verwaltung ( Fachberatung der Kitas, Verwaltung
der Liegenschaften, Facility- Management),
·
die
größere Unabhängigkeit des Betriebs durch den größeren Abstand zur Verwaltung
der einzelnen Bezirke und damit zur Bezirkspolitik.
Ein
zentraler Steuerungsbedarf besteht danach v.a. bei
·
der
Strategie- und Fachplanung,
·
der
Personalplanung,
·
den
regionalen Leitungsaufgaben und der Fachberatung,
·
der
Personalverwaltung und operativen Personalsteuerung,
·
der
Planung, Bestellung und Koordination der Verpflegung,
·
dem
Gebäude- und Liegenschaftsmanagement inklusive Facilitiy – Management,
·
dem
internen und externen Rechnungswesen,
·
dem
Einkauf,
·
dem
wirtschaftlichem Controlling und der Qualitätskontrolle (pädagogisch und bei
der Umsetzung sonstiger Bestimmungen)
Nach
Auffassung der Universität Potsdam muss die zu wählende Größe eine fachliche
Spezialisierung der für Verwaltung zuständigen Mitarbeiter ebenso zulassen wie
eine Vertretung untereinander. Deshalb scheide die Variante „jedem Bezirk
seinen Kitabetrieb“ völlig aus, da eine notwendige Mindestbetriebsgröße mit
angemessenen Spezialisierungsoptionen nicht herbeigeführt werden könne. Ebenso
wird aber auch von einem einzigen zentralen Betrieb eher abgeraten.
Die
Stellungnahme empfiehlt daher eine Entscheidung für mehrere dezentrale
regionale Träger und zwar aus folgenden Erwägungen:
·
Die
Abstimmung mit den bezirklichen Angeboten wird intensiviert;
·
Die
Verfolgung spezieller politischer Ziele (der Bezirke) gelingt besser als bei
einem landesweiten Aktionsradius; wobei es legitim ist, wenn Bezirkspolitiker
zur Legitimation ihrer politischen Arbeit „ vorzeigbare Gestaltungsbereiche
fordern, in denen sie nach außen für den Bürger sichtbar gestalten können“.
·
Die
Problemnähe ist größer.
·
Die
Leistungserbringung ist besser auf die speziellen regionalen Erfordernisse
zugeschnitten.
·
Die
Fachberater/innen sind aufgrund kürzerer Wege besser erreichbar, bzw. einsetzbar.
Die
Auseinandersetzung mit der sozialraumorientierten Planung der Bezirke zeige
allerdings die große regionale Heterogenität auch innerhalb der Bezirke auf, so
dass in die künftigen Überlegungen auch der Autonomiegrad der einzelnen
Einrichtungen einzubeziehen wäre.
Aus
Sicht des Senats wären daher bis zu vier regionale Betriebe in Verbindung mit
einer weitgehenden Dezentralisierung der Entscheidungskompetenzen der einzelnen
Einrichtungen innerhalb des Betriebs eine wirtschaftlich angemessene Größe.
Für bis zu vier regionale Betriebe spricht auch die Zahl der voraussichtlich verbleibenden kommunalen Plätze. Während die Stellungnahme der Universität Potsdam noch von ca. 12 000 bis 15.000 Plätzen nach der Hortverlagerung und damit der Erhöhung des Anteils öffentlicher Plätze im Schulbereich ausging, ist nunmehr von maximal 28.000 kommunalen Kitaplätzen auszugehen. (Näheres dazu in der Vorlage zur Übertragungsverfahrensvereinbarung)
Danach
würde bei vier Eigenbetrieben jeder regionale Betrieb über durchschnittlich ca.
7.000 Plätze oder 70 Einrichtungen verfügen können.
Eine
solche Struktur der kommunalen Trägerschaft hätte folgende Vorteile:
·
Bei
einem Zusammenschluss z.B. von jeweils drei Bezirken wäre über die Vertretung
im Aufsichtsgremium, bzw. Vorstand der Einfluss der Bezirkspolitik auf die
jeweiligen Betriebe gewahrt.
·
Die
Vorteile einer zentralen Steuerung wären dennoch zu erreichen, insbesondere im
Hinblick auf das Personalmanagement.
·
Die
konkrete Berücksichtung sozialräumlicher Bedarfslagen wäre durch die erhöhte
Entscheidungskompetenz der Kitaleitungen vor Ort dennoch möglich.
Ein Teil der Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte verfolgt ebenfalls dieses Modell. Es gibt bereits erste Abstimmungen zwischen einzelnen Bezirken. Einige Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte haben sich noch nicht entschieden und einige streben einen bezirkseigenen Betrieb an. Die Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte einigten sich auf Konsens dahingehend, dass eine Zahl von 12 – X Trägern angestrebt werde.
Aus
Sicht des Senats ist bei der Festlegung der Anzahl der Träger auch zu
berücksichtigen, wie künftig die Interessen der kommunalen Kitas gegenüber dem
Senat z.B. im Hinblick auf die Kostenblattentwicklung wahr genommen werden
können. Es kann künftig nicht Aufgabe der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Sport sein, die Interessenvertretung der verschiedenen Träger zu koordinieren.
Der Senat erwartet daher, dass sich die kommunalen Träger zu einem
Trägerverbund als Interessenvertretung zusammenschließen. Dieser soll auch
weitere Koordinierungsaufgaben insbesondere beim Ausgleich von Personalbedarfen
wahrnehmen. Sollte ein Träger infolge ungelöster Probleme durch Belegungsschwankungen
in finanzielle Schwierigkeiten kommen, müssen diese von den verantwortlichen
Bezirken ausgeglichen werden. Der Senat wird finanzielle Risiken nicht
abfangen. Er weist darauf hin, dass sich das wirtschaftliche Risiko bei kleinen
Trägern erhöht. Die kommunalen Träger stehen mit ihrem Angebot im direkten
wirtschaftlichen Vergleich zu dem der Freien Träger. Dies wird insbesondere
durch das zukünftig einheitliche Kostenblatt sichergestellt. Der Senat geht
dabei davon aus, dass die Eigenbetriebe wie die freien Träger den Trägereigenanteil
von zzt. 9 % selbstständig aufbringen.
Die
Tatsache, dass die Bezirke mit der Abgabe ihrer Einrichtungen nicht nur
Aufgaben verlieren, sondern gleichzeitig mit der umfassenden Finanzierungs- und
Planungszuständigkeit auch Kompetenzen hinzugewinnen, war bei der Fokussierung
der Diskussion auf die Aspekte Rechtsform und Trägerzahl offensichtlich nicht
immer allen Akteuren bewusst. Deshalb sei daran erinnert, dass die freien
Träger diese Erweiterung der Zuständigkeit der Jugendämter nur akzeptieren
werden, wenn garantiert ist, dass die Distanz des Jugendamts zu allen Trägern
gleich groß ist und dadurch auszuschließen ist, dass die kommunalen Kitas eines
Bezirks bei der Platzbelegung bevorzugt werden.
Die
gleich große Distanz aller Einrichtungen und Träger zu den Jugendämtern eröffnet
diesen auch neue und bessere sozialräumliche Steuerungschancen: z. B. könnten
sie mit allen regional wirkenden Trägern gemeinsam Planungsgrundsätze für die
Zusammensetzung der Kindergruppen im Hinblick auf den sprachlichen Hintergrund
der Kinder entwickeln, um die Probleme der unterschiedlichen Belastung durch
die stark differierenden Anteile von Migrantenkindern in den Griff zu bekommen.
Dieses Problem war angesichts der Doppelfunktion der Jugendämter als
Einrichtungsträger und Planungsverantwortliche und damit als Konkurrenten für
die freien Träger in der Vergangenheit nicht lösbar.
4. Unterstützung
der Gründung kommunaler Träger durch externe Organisationsberatung
Die
Ausgliederung der städtischen Kitas gehört zu den zentralen Projekten der
Berliner Verwaltungsmodernisierung, ermöglicht sie doch, deren Hauptziel zu
erreichen: Die Konzentration der Verwaltung auf staatliche Kernaufgaben nach
Auslagerung der Leistungserbringung auf Dritte. Im Rahmen der dafür
entwickelten Neuordnungsagenda wurde auf Basis einer europaweiten Ausschreibung
in einem zweistufigen Auswahlverfahren die Firma Mummert & Partner, die
sich für dieses Projekt mit der Firma Price – Waterhouse zusammengeschlossen
hat, ausgewählt. Die Organisationsberatung wird den Träger der öffentlichen
Jugendhilfe ( Bezirke und Fachverwaltung) bei allen noch zu erledigenden
Organisationsfragen begleiten.
Nach
Auffassung des Senats sollte ausgehend von der aktuellen Situation die Beratung
folgende Aufgaben erfüllen:
·
Unterstützung
bei der Vorbereitung der Gründung der kommunalen Träger und Beratung der
Bezirke im Hinblick auf die Entscheidungen über eine optimale Zusammensetzung
dieser regionalen Träger.
·
Die
Erarbeitung einer für alle Träger einheitlichen Satzung, in deren Rahmen die
künftige Leitungsstruktur einschließlich der Vertretung der Bezirksinteressen
zu klären ist und in der die Option für eine künftige Weiterentwicklung zu einer
gGmbH auch nach Auffassung der Stadträtinnen und Stadträte enthalten sein
sollte.
·
Unterstützung
beim Aufbau des Rechnungswesens.
·
Unterstützung
bei der Vorbereitung des Personalübergangs und der Herauslösung der erforderlichen
Mittel aus den Bezirkshaushalten.
·
Unterstützung
bei der Klärung von evtl. auftretenden
Konflikten zwischen den Bezirken und ggfs. der Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Sport.
Die Struktur für das
Projektmanagement ist weitgehend vorbereitet und kann nach der inzwischen erfolgten
Umorganisation des Jugendbereichs der Fachverwaltung zeitnah umgesetzt werden.
Das Projekt wird durch die Lenkungsgruppe, die sich unter Leitung des Senators
für Bildung, Jugend und Sport, dem Senator für Finanzen, einem Bezirksbürgermeister
und einem Vertreter der LIGA zusammensetzt, gesteuert. Für die einzelnen
Themenbereiche sind kontinuierlich tagende Arbeitsgruppen aus Bezirksvertretern
und Vertretern der Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Sport sowie Finanzen
zu bilden. Diese Maßnahmen können so umgesetzt werden, dass die kommunalen
Eigenbetriebe am 1. Juli 2005 ihre Arbeit aufnehmen können.
Der
Senat respektiert die Eigenverantwortung der Bezirke und stellt es deshalb in
ihr Ermessen, welche Bezirke sich zu kommunalen Trägern zusammen schließen
wollen oder als Bezirke eigene Eigenbetriebe gründen wollen. Er weist aber
darauf hin, dass er den Bezirken keine
Risikoabfederung gewähren kann.
Durch
die Kostensatzfinanzierung wird allen Einrichtungen aller Träger die gleiche
finanzielle Ausstattung garantiert. Damit sind auch alle Voraussetzungen für
die parallel in Vorbereitung befindliche Gutscheinfinanzierung durch die 12
Bezirke er-füllt.
Nähere Ausführungen zu
diesem Komplex sind dem Bericht über „Kinder brauchen Kinder - V: Finanzierung
der Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft angleichen“ und „Gutes Essen
für gutes Geld - Verpflegungskostenanteil aus Elternbeteiligung für die
Beköstigung in den Kitas ausgeben“ vom 16. März 2004 – Drs. 15/2650-zu
entnehmen.
Der
Rat der Bürgermeister hat am 12. August 2004 dem Bericht mit folgenden
Vorbehalten zugestimmt:
a)
Gründungstermin
Der
vorgesehene Gründungstermin der Eigenbetriebe zum 01.07.2005 wird angesichts
parallel verlaufender Verfahren wie die Überführung von Kindertagesstätten in
freie Trägerschaft und die Übertragung der Hortplätze auf Schulen als nicht
realisierbar eingeschätzt. Zudem wird ein unverhältnismäßig hoher
haushaltstechnischer Aufwand erwartet. Als neuer Termin sollte daher der
01.01.2006 festgelegt werden.
b)
9%-iger Eigenanteil
Gewünscht
wird der Verzicht auf die Erwirtschaftung des vorgesehenen Eigenanteils von 9%.
Eine analoge Anwendung der für freie Träger bestehenden Vorgabe wird aufgrund
des bindenden Dienst- und Tarifrechts sowie mangels geeigneter Geschäftsfelder
abgelehnt.
c)
Übernahme finanzieller Risiken
Unter
Hinweis darauf, dass die Bezirke keine selbständigen Kommunen mit eigener
Rechtspersönlichkeit sind und Träger der Eigenbetriebe das Land Berlin ist,
spricht sich der RdB gegen eine alleinige Übernahme der finanziellen Risiken
aus.
d)
Bildung eines Trägerverbunds
In der Verpflichtung zur
Bildung eines Trägerverbunds sieht der Rat der Bürgermeister einen Systembruch,
der dem Grundgedanken zur Gründung von Eigenbetrieben – der Einführung des
Wettbewerbsgedankens im Kindertagesbetreuungsbereich – widerspricht und somit
zu Wettbewerbsnachteilen führt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen,
dass die Interessen der Eigenbetriebe von den sie tragenden Bezirken vertreten
werden.
In den Punkten a-d
konnte der Senat der Argumentation des Rats der Bürgermeister nicht folgen. Zur
Zielerreichung muss am Termin 01.07.2005 festgehalten werden. Dies ist mit der
Unterstützung externer begleitender Beratung möglich, wenn sich die Bezirke
konstruktiv an den Reformprozessen beteiligen.
Die fach- und
Ressourcenverantwortung sowie die Einführung eines einheitlichen
Finanzierungssystems für die Einrichtungen freier und kommunaler Träger sind
Kernelemente der angestrebten Neustruktur. Dazu gehört die Erbringung des
Eigenanteils ebenso wie die Übernahme finanzieller Risiken. Die Vorgaben sind –
insbesondere bei Bezirkszusammenschlüssen – realisierbar. Die Einrichtung eines
Trägerverbundes schränkt aus Sicht des Senats die Wettbewerbsfähigkeit nicht
ein, sondern erlaubt vielmehr eine effektive Koordination und eine flexiblere
Steuerung des Personaleinsatzes.
e) Sanierungsbedarf
Die Bezirke erwarten für
die Kindertagesstätten der Eigenbetriebe einen hohen Sanierungsbedarf. Da ihnen
die Aufnahme von Krediten nicht eingeräumt wird, werden Wettbewerbsnachteile
gesehen und Festlegungen zum Abbau des Sanierungsbedarfs ein-schließlich einer
Kostenübernahme durch den Senat erwartet.
Dieser Forderung konnte
nicht gefolgt werden. Der vorgesehene Hinweis, dass die Satzungen der
Eigenbetriebe entgegen § 13 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz keine Ermächtigung zur
Aufnahme von Krediten vorsehen dürfen, stellt u.a. unter Hinblick auf die
Verfassungsklage in Karlsruhe sicher, dass das Kreditvolumen des Landes Berlin
nicht erhöht wird. Die Betriebserlaubnis wird durch den bestehenden Bestandsschutz
für die Einrichtungen der Eigenbetriebe nicht tangiert.
f)
Kürzung der Bezirksbudgets
Der
RdB hat vorsorglich darauf hingewiesen, dass mit der Gründung der Eigenbetriebe
die Budgets der Bezirke nur um die für Zwecke der Kindertagesbetreuung
tatsächlich zugewiesenen Beträge zu kürzen sind.
Der Senat interpretiert
den Hinweis dahingehend, dass die notwendigen Anpassungen an die Erfordernisse
im Zusammenhang mit den Eigenbetriebsgründungen erfolgen.
Vorgesehen ist, mit der
Einführung der geplanten Gutscheinfinanzierung die einheitliche Budgetierung
der Kindertagesbetreuung zu verbinden. Die Ressourcen- und Budgetverantwortung
wird dann vollständig – sowohl für freie als auch kommunale Träger – auf die
Bezirke verlagert.
Berlin, den 19. Oktober 2004
Karin S c h u b e r t
Bürgermeisterin
Klaus B ö g e r
Senator
für Bildung, Jugend und Sport