Hält der Senat an dem von ihm erarbeiteten Konzept zum Ausbau der ganztägigen Betreuungsangebote für Grundschulkinder im Sinne der Drs15/2355 fest, bzw. welche inhaltlichen und zeitlichen Abweichungen hat es zwischenzeitlich gegeben? Welche Perspektiven eröffnen sich?
Strukturelle
Rahmenbedingungen
1.
Trifft es zu,
dass der Senat in diesem Zusammenhang mit nicht vorhergesehenen Schwierigkeiten
konfrontiert wurde – so z.B. dem Abschluss der Rahmenvereinbarung mit Freien
Trägern? Erklären sich daraus die widersprüchlichen / fehlerhaften Angaben des
Senats (siehe: Mündliche Anfrage 10 vom 09.09.04)? Welche Folgewirkung hatte
dies?
2.
Trifft es zu,
dass sich aus der Verzögerung des Abschlusses der Rahmenvereinbarung erhebliche
Probleme für die bezirkliche Planung ergeben haben? Wie hat der Senat darauf
reagiert?
3.
Wie sollten die
Bezirke, nach Ansicht des Senats, dazu verlässliche Aussagen gegenüber Eltern
treffen können, wo und unter welchen Umständen ihren Kindern ab dem 1.08.05
eine Betreuung zuteil kommen würde? Liegt mittlerweile eine tragfähige Grundlage
vor?
4.
Inwiefern ist
die Ungleichverteilung der Betreuungskapazitäten in den Bezirken (insbesondere
OGB und öffentliche Betreuungsstrukturen) bei der Konzeptionierung
berücksichtigt worden? Werden bzw. wurden bezirksübergreifende (Personal-)
Umschichtungen vorgenommen? Welche Bezirke waren betroffen? In welchem
Ausmaß?
5.
Trifft es zu,
dass der Umstand, dass Kooperationsmöglichkeiten mit Freien Trägern im Segment
der schulergänzenden Betreuung zunächst
noch möglich sein sollen, vornehmlich der Tatsache geschuldet ist, dass v. a.
in den Westberliner Bezirken keine ausreichenden Kapazitäten im öffentlichen
Sektor vorhanden waren / sind? Wie konnte die Senatsverwaltung bei der Erarbeitung
des Konzepts die Ungleichverteilung des Betreuungsangebots „übersehen“? Welche
Konsequenzen ergeben sich für den Senat daraus?
6.
Hält der Senat
weiterhin an seiner Absicht fest, den Bereich der schulergänzenden Betreuung zu
verstaatlichen (analog zur Gesamtkonzeption Ganztagsbetreuung)? Welche
Perspektive wird freien Trägern nach 2008 im Hortbereich eingeräumt? Gibt es
ernstzunehmende Absichtserklärungen des Senats, Freie Träger über 2008 hinaus
zu beteiligen?
7.
Sollen Freie
Träger demnach im Hortsegment eigene Räumlichkeiten weiterhin vorhalten oder
sind vornehmlich die Räumlichkeiten der Schulen zu nutzen?
8.
Wer trägt im
Falle einer Kooperation die Verantwortung für die Essensversorgung? Wird die
Entscheidung darüber den Kooperationspartnern (Schule / Hortträger) überlassen?
9.
Welche
Konzeption kann der Senat hinsichtlich der Förderung von Kindern mit Behinderung
(Integrationsfacherzieherinnen) vorlegen?
10.
Welche
Regelungen sind im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ganztagsbetreuung mit den Trägern freier Schulen vereinbart worden?
11.
Erhalten die Freien
Schulen Mittel, um Kooperationen mit den Hortträgern zu schließen? Unter
welchen Voraussetzungen soll dies geschehen?
12.
Gilt der
verpflichtende Rahmen der Verlässlichen Halbtagsgrundschule (VHG) auch für
Schulen in freier Trägerschaft? Ist damit die VHG verpflichtend für alle Berliner
Schulen bzw. wann wird sie verpflichtend?
13.
Soll auch an Freien Schulen die Verlässliche
Halbtagsgrundschule (VHG) Pflicht sein? Wie soll die Betreuung der Kinder bis
13:30h finanziert werden?
14.
Wie soll die
Finanzierung von Horten an Freien Schulen erfolgen, deren Schulbetrieb (noch)
nicht öffentlich gefördert wird?
15.
Wie soll die
Betreuung von Schulkindern während der Ferienzeiten (insbesondere der Sommerferien)
sichergestellt werden? Bleiben die Räumlichkeiten der Schulen zu diesem Zwecke
zugänglich?
Personelle Rahmenbedingungen:
1.
Wie sieht das
zukünftige Aufgabenfeld der ErzieherInnen und ehem. VorklassenleiterInnen an
Berliner Schulen aus?
2.
Wie will der
Senat seine Forderung zur Beteiligung der ErzieherInnen am Unterricht verwirklichen,
wenn die Personalausstattung (bezogen auf ErzieherInnender) der VHG gerade
einmal dazu ausreicht, die Lücken – also wenn die Betreuung durch Lehrer nicht
möglich ist – zu füllen? Wie viele ErzieherInnen will der Senat
unterrichtsbegleitend einsetzen? Wie viele ErzieherInnen-Stunden entfallen auf
die jeweilige Schülerin/Schüler?
3.
Gelten die derzeitigen Mindeststandards für den Bereich
der Tagesbetreuung, insbesondere der Hortbetreuung, im Zuge der Überführung der
öffentlichen Horte in den Hoheitsbereich der Schulverwaltung fort? Gilt dies
für Personalstandards und die zukünftigen Betreuungszeiten?
Rechtliche
Rahmenbedingungen:
1. Welche rechtliche Grundlage findet sich dafür, dass die Betreuung von Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Gebundenen Ganztagsgrundschule gebührenfrei erfolgt, die Versorgung durch Verlässliche Halbtagsgrundschule mit anschließender Hortversorgung jedoch kostenpflichtig sein soll? Wird diese Problematik nicht zusätzlich dadurch verschärft, dass der Zugang zu der Gebundenen Ganztagsgrundschule, aufgrund der geringen Kapazitäten, nur begrenzt möglich sein kann? Welche Kriterien werden bei der Entscheidung über die Zulassung zur Gebundenen Ganztagsgrundschule zugrunde gelegt? Entsteht dadurch ein juristisch anfechtbarer Anspruch auf einen Ganztagsschulplatz? Geht der Senat davon aus, dass diese Regelung vor Gericht bestand hätte?
2. Wie lässt sich die Aussage des Senats, dass „die Betreuung von Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 [grundsätzlich] nicht vorgesehen“ ist. (Kleine Anfrage 15/11 582)“ mit §1Abs.2 KitaG und §24 SGB VIII in Einklang bringen?
3. Welche Schwierigkeiten ergeben sich aus der parallelen Handhabung (sowohl der Träger als auch der Verwaltung) von Hortplätzen nach der HüV und den zu schaffenden Kooperationsplätzen (im Sinne der neuen Rahmenvereinbarung)?
4. Bleibt die Nachmittagsbetreuung Bestandteil der Jugendhilfe? Welche Behörde wird mit Fragen der Betriebserlaubnis beauftragt?
5.
Wer prüft und
stellt Bedarfsbescheide für das Betreuungsjahr 2005/2006 aus (und auf welcher
Grundlage?)?
6.
Wer ist ab
August 2005 für die Elternbeitragsberechnung zuständig (Schule/Schulverwaltung;
Jugendamt; Freie Träger?)?
7.
Wann muss - im
Zusammenhang mit Fragen der Kooperation von Schule und Freien Trägern im Hortbereich
– mit den erforderlichen Änderungen des
Berliner SchulG gerechnet werden? Wie weitreichend werden diese Änderungen
sein?
Berlin, den 16.11.04
Dr. Lindner Senftleben Dr. Augstin
und die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP