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Inhaltsprotokoll |
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Ausschuss für Kulturelle
Angelegenheiten |
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5. Sitzung
13. Mai 2002
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Beginn: |
10.05 Uhr |
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Ende: |
12.26 Uhr |
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Vorsitz: |
Frau Abg. Ströver
(Grüne) |
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Vor
Eintritt in die Tagesordnung
Der
Ausschuss beschließt, TOP 5 im Anschluss an TOP 3 zu behandeln.
Punkt 1 der
Tagesordnung
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Aktuelle Viertelstunde |
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1. Welche Ergebnisse hat das Gespräch zwischen dem
Kultursenator und dem Staatsminister Prof. Dr. Nida-Rümelin zur
Aufgabenverteilung zwischen dem Bund und dem Land Berlin ergeben? (auf Antrag der Fraktion der CDU) |
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Sen
Dr. Flierl (WissKult)
stelltauf Frage von Frau Abg. Grütters (CDU) dar, es habe ein konstruktives
Gespräch zwischen Kulturstaatsminister Dr. Nida-Rümelin und ihm, Redner,
stattgefunden. Thema seien die mittelfristigen Perspektiven des
kulturpolitischen Engagements des Bundes in Berlin gewesen. In besonderer Weise
sei die gemeinsame Sitzung des Bundeskabinetts und des Berliner Senats am 15.
Mai 2002 vorbereitet worden. Diese Kontakte zwischen Bund und Berlin sollten
auf eine kontinuierlichere und systematischere Ebene gehoben werden.
Hinsichtlich der mittelfristigen Perspektiven seien konkrete Vorschläge noch
nicht unmittelbar entscheidungsreif. Für ihn sei es nicht neu, dass der
Staatsminister die Übernahme der Trägerschaft für eine Oper und ein Orchester
oder ähnliches nicht für sinnvoll halte. Ebenso sei es dem Staatsminister
bekannt, dass Berlin sich nicht mehr in der Lage sehe, die Investitionskosten
für die SPK zu tragen, Berlin aber keinesfalls aus der SPK auszutreten gedenke.
Vielmehr seien die Betriebskosten für 2002 und 2003 eingestellt worden. Ohne
den anderen Ländern einen Anlass zum Austritt geben zu wollen, wolle er mit dem
Bund bilateral über eine mögliche zukünftige Lastenverteilung sprechen.
Frau
Abg. Grütters (CDU)
fragt, ob und warum der Kultursenator dem Bund die Berliner Philharmoniker zur
Übernahme angeboten habe. Wie sei die Haltung des Bundes zu einer Übernahme der
Staatsoper?
Sen
Dr. Flierl (WissKult)
nimmt Stellung eine Erörterung über die Berliner Philharmoniker habe nicht
stattgefunden. Vielmehr sei in einer Presseerklärung des Staatsministers
akzentuiert worden, dass dieser aus systematischen Gründen weder die Übernahme
der Trägerschaft für eine Oper oder ein Orchester, wie z. B. die Philharmoniker,
für sinnvoll halte. Dies sei eine bekannte Position des Staatsministers.
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2. Wie erklärt der Kultursenator den
Widerspruch zwischen seiner Versicherung im Unterausschuss Theater am 22.
April 2002, es gäbe eine Zusage Staatsministers Nida-Rümelin über die Bundesübernahme
der Berliner Zuschüsse für Baumaßnahmen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
im Jahr 2003, und der anderslautenden Stellungnahme der Bundesregierung? (auf Antrag der Fraktion der FDP) |
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Sen
Dr. Flierl (WissKult)
antwortet auf die Frage des Abg. Dr. Jungnickel (FDP), er könne in den beiden
Sachverhalten keinen Widerspruch erkennen. Es gebe vorbereitende Gespräche und
Beschlüsse, die an Beschlussakte gebunden seien. Er könne nicht zukünftigen
Entscheidungen vorgreifen. Es mache einen Unterschied, ob ein Staatsminister in
einem Gespräch etwas in Aussicht stelle und ob die Bundesregierung dieses
beschließe.
Abg.
Dr. Jungnickel (FDP)
fragt, wie es zu der Äußerung des Staatsministers gekommen sei.
Sen
Dr. Flierl (WissKult)
antwortet, er sei sicher, dass sich die Frage von selbst beantworte.
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3. Behindertengerechter Zugang zum
"Denkmal für die ermordeten Juden Europas" (auf Antrag der Fraktion der Grünen) |
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Abg.
Cramer (Grüne) verweist
darauf, dass der Landesbeauftragte für die Behinderten nach wie vor erhebliche
Kritik am geplanten Holocaust-Mahnmal habe. Die Behinderten als Opfergruppe
sollten gemäß dem Stiftungsgesetz in angemessener Form berücksichtigt und
gewürdigt werden. Von 140 Gängen seien nur 12 behindertengerecht; von diesen
seien nur 6 für Behinderte zugänglich. Welche Änderungsmöglichkeiten sehe der
Senator, auch auf Grundlage des Gleichstellungsgesetzes?
Sen
Dr. Flierl (WissKult)
antwortet, dieses Anliegen sei der Bundesstiftung bereits vor über einem Jahr
vorgetragen und in Vorstand und Kuratorium ausführlich behandelt worden. Vom
Architekten und der Geschäftsführung der Stiftung sei dies sorgfältig umgesetzt
worden. Meinungsunterschiede zwischen Behindertenvertretung und der Stiftung im
Hinblick auf den Zugang zum Stelenfeld seien jedoch noch vorhanden. Einige
Behindertenvertreter seien der Auffassung, das Stelenfeld solle an jeder Stelle
längs und quer mit dem Rollstuhl befahrbar sein. Obwohl der Architekt sein
Konzept weitgehend den Bedürfnissen der Rollstuhlfahrer angepasst habe, sei
eine hundertprozentige Zugänglichkeit nicht möglich und mit dem vom Bundestag
beschlossenen Konzept Eisenman 2 nicht vereinbar. Der erforderliche Kompromiss
sei vom Architekten und der Stiftung mit großer Sorgfalt und größtmöglicher
Berücksichtigung der Interessen von Rollstuhlfahrern erarbeitet worden.
In
der mehrstufigen Planungsphase seien entscheidende Details des Stelenfeldes
verändert worden. Zur Verbesserung des Rollstuhlzugangs sei der Abstand
zwischen den Stelen von 92 cm auf 95 cm vergrößert worden, die Absenkung des
Stelenfeldes von minus 3 m auf minus 2,40 m verringert und eine
Steinpflasterung anstelle des ursprünglich vorgesehenen Schotterbelags gewählt.
In der nun vorgesehenen Gestaltung des Stelenfeldes würden vier Passagen mit
mehrachsigen Durchfahrmöglichkeit für Rollstuhlfahrer in Ost-West-Richtung
ausgewiesen, deren Gefälle innerhalb der vorgeschriebenen Richtwerte 6 %
Gefälle in Fahrtrichtung, 4 % Gefälle in Querrichtung bleibe. Insgesamt
würden 60 % der Flächen derart gestaltet. Wenn die neue technische
Baubestimmung zu Grunde gelegt werde, nach der das Gefälle in Fahrtrichtung
maximal 8 % betragen dürfe, würden sich der Flächenanteil und die Zahl der
Passagen entsprechend erhöhen. In Nord-Süd-Richtung sei die Durchfahrt durch das
Stelenfeld nur bei rechtwinkligem Abbiegen zwischen den Stelen möglich. Der für
elektrische Rollstühle vorgeschriebene Wendekreis könne trotz Vergrößerung des
Stelenabstands nicht eingehalten werden. Evtl. solle für Benutzer von
elektrischen Rollstühlen die Möglichkeit bestehen, auf einen schmaleren,
handgetriebenen Rollstuhl umzustehen, der vor Ort bereitgehalten werde. Derzeit
würden verschiedene Möglichkeiten geprüft, die berollbaren Passagen innerhalb
des Stelenfeldes optisch kenntlich zu machen. Die Abstände zwischen den Stelen
und die Kreuzungsbereiche der Ost-West- mit den Nord-Süd-Passagen ließen für
eine Reihe von Rollstuhltypen weder ein Abbiegen noch ein Ausweichen bei
Begegnungen mit anderen Rollstühlen zu. Daher würden 15 Passagen als Einbahnstraßen
in wechselnder Abfolge, d. h. einmal von West nach Ost, einmal von Ost nach
West, ausgewiesen. Um die rollstuhlgerechten Passagen auch innerhalb des
Stelenfeldes auch für Sehbehinderte besser kenntlich zu machen, würden die 15
Passagen mit zwei auf ganzer Länge durchlaufende Reihe von Pflastersteinen mit
relierter bzw. gerauter Oberfläche markiert. Dieses neuartige Leitsystem sei
speziell für das Denkmalprojekt entwickelt worden. Auch das Betreuungspersonal
für das Stelenfeld werde sich eventuell verbleibenden Problemen für Behinderte
und insbesondere Rollstuhlfahrer widmen und dafür entsprechend geschult werden.
Der Architekt und die Stiftung als Betreiberin täten insofern ihr Möglichstes,
um Behinderten den bestmöglichen Zugang zu gewährleisten, der mit dem vom
Bundestag beschlossenen künstlerischen Konzept vereinbar sei.
Abg.
Cramer (Grüne) fragt
nach dem Widerspruch zwischen 60 % geeigneter Fläche und 15 Passagen, die
durchlaufen werden könnten, also ca. 10 % der Gänge. Entspreche die vorgeschlagene
Lösung dem Gleichstellungsgesetz?
Sen
Dr. Flierl (WissKult)
wird diesen Einwand noch einmal in die Debatte einbringen.
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4. Welche strukturelle und künstlerische Konzeption
besteht hinsichtlich einer eventuellen Fusion der Ballett-Compagnien der
Staatsoper und der Deutschen Oper Berlin? (auf Antrag der Fraktion der PDS) |
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Wird
schriftlich beantwortet.
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5. Welche Perspektiven sieht der Senator für die
weitere Entwicklung der Kulturbrauerei und wie wird in diesem Zusammenhang
mit den Lottogeldern verfahren? (auf Antrag der Fraktion der SPD) |
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Wird
schriftlich beantwortet.
Der
Ausschuss schließt die Aktuelle Viertelstunde ab.
Punkt 2 der
Tagesordnung
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a) |
Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs Die Struktur und die
finanziellen Rahmenbedingungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) |
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b) |
Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs Zukunft
der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
(auf Antrag der Fraktion der CDU) |
|
Sen
Dr. Flierl (WissKult)
stellt dar, die SPK sei die größte und bedeutendste Kultureinrichtung
Deutschlands. Sie verkörpere in besonderer Weise die jahrzehntelange
erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem Bund und insbesondere Westberlin. Im
Ostteil seien die staatlichen Museen ohne gesamtstaatliche Anstrengung der DDR
nicht überlebensfähig gewesen. Die Stiftung habe bei der Zusammenführung der
ehemals preußischen staatlichen Museen und Bibliotheken in Ost und West bleibende
Verdienste erworben. Die Stiftung habe sogar eigenen Verfassungsrang, mit
Hinweis auf das entsprechende Bundesverfassungsgerichtsurteil und die
entsprechenden Passagen im Einigungsvertrag.
Eine
Differenz sei in den Positionen der Ministerpräsidenten, die mehrheitlich für
die Übernahme der Trägerschaft der SPK durch den Bund plädiert hätten, und der
Kulturminister vorhanden. Mit dieser
Frage müsse Berlin sensibel umgehen. Die Forderung der Ministerpräsidentenkonferenz
sei vom Staatminister mit der Gegenforderung verbunden worden, dass man sich
dies vorstellen könne, aber dass im Fall des Austritts einiger Länder nur eine
Kompensation für den Bund vorstellbar sei. Der Bund sei zur Übernahme bereit,
strebe dies aber nicht an. Vor dem Hintergrund der bisherigen Solidarität des
Bundes und der Länder werde Berlin keine Schritte unternehmen, um die
Gemeinschaftskonstruktion der SPK in Frage zu stellen. Dennoch müsse auf die
kritische Lage am Rande der Haushaltsnotlage Berlins hingewiesen werden.
Die
SPK sei geradezu die Verkörperung des Föderalismus von Bund und Ländern in
Deutschland. Dieses Modell sei jedoch zu einer Zeit gefunden worden und habe
seine überzeugende Kraft entwickelt, als Westberlin zu mehr als 50 % vom Bund
finanziert worden sei. Berlin habe durchaus Interesse an einer Veränderung des
Finanzierungsschlüssels, ohne die anderen Länder zu berühren. Es sei nie darum
gegangen, auch in den gelegentlichen Äußerungen aus Berlin nicht, den Berliner
Anteil auf die anderen Länder abzuwälzen, vielmehr darum, in Gespräche mit dem
Bund zu kommen, um bilateral, etwa nach dem Modell der Gespräche zu den
Investitionskosten, auch über eine Lastenverteilung bei den Betriebskosten zu
reden. Er wisse, dass die Finanzierungsanteile mit der Trägerschaft nicht unmittelbar
zu tun hätten. Die Bundeskunsthalle in Bonn etwa werde von Bund und Ländern
gemeinsam getragen und allein vom Bund finanziert. Dennoch wolle er dieses
Modell nicht auf die SPK übertragen wissen.
Die
Zukunft der SPK sei keine unmittelbar hauptstadtbedingte Frage, sondern eine
der gesamtstaatlichen Repräsentation durch Bund und Länder. Daher unterstütze
er nachdrücklich die Konzeption des Staatsministers zur Schaffung einer
Nationalstiftung des Bundes und der Länder, für die nach seinem Mehrsäulenmodell
auch die SPK vorgesehen sei. Es habe nicht an den A-Ländern gelegen, dass
dieses Modell im ersten Anlauf nicht gelungen sei.
Er
hielte es jedoch nicht für ein Unglück, wenn der Bund die alleinige
Trägerschaft für die SPK übernähme. In Wien, machten Bund und Stadt gemeinsam
Kulturpolitik. Deutschland unterscheide sich von Österreich, weil Preußen als
größter Teilstaat des Deutschen Reiches die Monarchie überlebt habe. Das
preußische Kulturerbe sei von den beiden deutschen Staaten bewahrt und im Einigungsprozess
zusammengeführt worden. Wenn nun mit Berlin als Hauptstadt die Reichshauptstadt
nicht wiedererstanden sei, dann auch nicht das Reich mit dem preußische
Kulturerbe in alleiniger Bundesverantwortung. Die SPK und die Stiftung
Schlösser und Gärten seien Sonderfälle der Geschichte; sie griffen vor den
bundesdeutschen Föderalismus zurück. Daher stehe dieser auch nicht wegen des
preußischen Kulturerbes und seiner zukünftigen Gestaltung zur Disposition.
Aus
seiner Sicht wäre es am besten, die Nationalstiftung von Bund und Ländern mit
variierenden Finanzierungsanteilen zu etablieren. Berlin würde sich darum
bemühen, ein deutlich zu Gunsten des Sitzlandes verbessertes
Finanzierungsverhältnis zu erreichen. Es sei auch zu berücksichtigen, dass
Berlin heute weder die anteilige Kraft Preußens im damaligen Gesamtstaat
Deutschlands noch die enormen Finanzhilfen der geteilten Stadt mehr habe.
Dr.
Nevermann (Abteilungsleiter beim Beauftragten der Bundesregierung für
Angelegenheiten der Kultur und der Medien) stellt dar, vor seiner Tätigkeit als Vertreter des
Staatsministers habe er in Hamburg Kommunalverwaltung betrieben. Er habe daher
großes Verständnis dafür, dass die Länder die Grundsatzfrage aufgeworfen
hätten, wie sich das Verhältnis von Bund und Ländern insgesamt darstelle und
wie eine Reihe von Mischsituationen aufgelöst werden könnten, um klare
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zu erhalten, denn die Zuständigkeiten
der Landesebene würden immer schwieriger zu benennen. Er habe Verständnis
dafür, wenn diese Frage mit einer starken Emphase aufgeworfen werde.
Er
sei nicht davon überzeugt, dass der Kulturbereich für diese Grundsatzdiskussion
geeignet sei. Wichtiger sei der Wissenschaftsbereich. Kultur sollte nicht das
Experimentierfeld für eine Entflechtung werden.
Wo
Konsens zwischen Bund und Ländern bestehe, sei nicht viel zu regeln. Aber es
bestehe ein Grundsatzdissens darüber, ob der Bund jenseits von Hauptstadt und
neuen Ländern bei national bedeutsamen Veranstaltungen und Einrichtungen
fördernd tätig werden könne oder nicht.
Die
SPK sei jedoch ein sehr gutes Beispiel dafür, dass eine große kulturelle
Einrichtung in der kooperativen Struktur von Bund und Ländern sinnvoll
funktionieren könne; dies allerdings auch deshalb, weil der Bund, der 75 % des
Betriebshaushalts finanziere, mit seinen Stimmenmehrheiten Angelegenheiten habe
entscheiden können, aber dies sei selten eingetreten. Die funktionierenden
Einrichtungen des Kulturföderalismus sollten nicht aus Finanzgründen aufgelöst
werden.
Mit
dem Land Berlin sei verabredet worden, dass der Bund 50 % der Baukosten für die
SPK übernehme. Seit Jahren sei die Regelung etwas anders als gedacht
interpretiert worden, denn ursprünglich hätten in jedem Jahr 50 % von Bund und
Land eingebracht werden sollen. Es sei aber geduldet worden, dass eine Seite in
Vorleistung trete. Das Land Berlin habe nun ankündigt, dass es ab 2003 nicht
mehr in der Lage sei, seine Leistungen zu erbringen. Nach den Vereinbarungen
hätte dies eine entsprechende Absenkung durch den Bund zur Folge. 2001 habe der
Bund bereits 80 % der Bauinvestitionen finanziert. Davon
seien 30 % a conto Berlin gezahlt worden. Es gehe
um die Frage, welche Konsequenzen der Bund daraus ziehe, wenn Berlin nun die
übrigen 20 % nicht mehr zahle. Theoretisch gebe es
drei Konsequenzen: Entweder er setze seine Zahlung auch um 20 % herab, oder er
leiste seine Zahlung wie bisher oder lege die 20 % noch dazu. Die erstere
Konsequenz habe der Bundesfinanzminister gefordert. Realistischerweise solle es
darauf hinauslaufen, dass der Bund seine gegenwärtig bremsende Funktion im
Baugeschehen der SPK aufgebe und seine bisherigen 80 % voll leiste, ohne die
Mitfinanzierung Berlins. Dies sei für die SPK eine Befreiung, weil sie wieder
planen könne. Möglicherweise entstehe durch die fehlenden 20 % eine zeitliche
Verzögerung, oder der Bund lege noch einmal etwas darauf. Die Verzögerung sei
jedoch noch nicht zu befürchten, weil für 2002, 2003 und 2004 durch die
zusätzlichen Mittel des Bundes und das Bremsen noch Mittel vorhanden seien, die
so schnell nicht abflössen. Er sei froh, dass diese Regelung in der gemeinsamen
Sitzung von Bundeskabinett und Berliner Senat vereinbart werden solle. Berlin
erhalte durch dieses Verfahren nicht mehr Mittel. Es werde lediglich
Planungssicherheit für die Bauvorhaben der SPK hergestellt.
Frau
Abg. Grütters (CDU)
fragt nach der Zukunft der Betriebskosten auf der Museumsinsel im Berliner
Haushalt. Grundsätzlich hätten Mischfinanzierungen bisher gut funktioniert.
Die Disziplinierung von zwei Geldgebern habe den Einrichtungen jeweils
geholfen, da verhindert werde, dass bei Finanzproblemen einer Seite eine
Einrichtung existentiell bedroht sei. Besonders in der außeruniversitären
Forschung sei dies zu befürworten. Die Mischfinanzierung von Bund und Ländern
solle daher aufrecht erhalten bleiben und sei in einem vernünftigen,
mittelfristig festgelegten Ausmaß festzuschreiben. Sie begrüße, dass sich der
Bund stärker bei der SPK verpflichte. Es sei bisher jedoch zu wenig darüber
gesprochen worden, warum etwas eine Bundesaufgabe oder eine Landesaufgabe sei.
Nach ihrer Auffassung solle sich der Bund eher um die Museumsinsel als um die
Bamberger Symphoniker oder die Bayreuther Situation kümmern. Diese Debatte
schlage auf Berlin zurück. Im Dezember klar geworden, dass sich die Länder aus
der Finanzierung der SPK zurückziehen wollten und sich mittelfristig selbst
damit schadeten. Wenn sie nicht weiter bei der SPK mitfinanzierten, müsse der
Bund stärker in die Verantwortung gezogen werden; infolgedessen werde er Gelder
bei anderen Projekten abziehen. Sie plädiere also eher für eine beiderseitige
Verpflichtung. Wie werde für die weitere Zukunft die Perspektive für den Bund
bei der Finanzierung der SPK gesehen?
Frau
Abg. Dr. Lötzsch (PDS)
zeigt sich erfreut über die angekündigte flexible Reaktion des Bundes. Die
Situation solle zum Ausgangspunkt für eine Diskussion über die Aufgaben gemacht
werden, die Land und Bund einzeln oder gemeinsam übernehmen sollten und wie
hierfür Kriterien gefunden und einvernehmlich angewendet werden könnten. Sei
eine Auflösung des Dissenses zwischen den Staatskanzleien und den
Kultusministern der Länder feststellbar? Die Landtage hätten sicherlich
weniger Bedeutung, aber die Regierungen hätten durch den Bundesrat wohl auch
mehr Einflussmöglichkeiten erhalten.
Abg.
Cramer (Grüne) begrüßt
ebenfalls, dass die Bautätigkeit bei der SPK fortgesetzt werden könne. Der
Vorschlag des Senators, mit der Zahlung der Betriebskosten das gesamte System
in Frage zu stellen, sei negativ und gefährlich für Berlin gewesen. Viele
Beispiele von Mischfinanzierung seien überholungsbedürftig, aber gerade bei der
SPK habe dies funktioniert. Wie würden die Betriebskosten bis 2005 bestritten?
Wie solle es danach weitergehen?
Frau
Abg. Lange (SPD) hält
fest, dass bisher keine Ansätze für die Kündigung des Vertrags 2003 durch die
Länder und Berlin erkennbar seien. Die Betriebskosten seien im Haushalt
ausgewiesen. Die Diskussion schade der SPK, weil sie ein Paradebeispiel für
praktizierten Kulturföderalismus sei und zeige, dass die Länder ihre
Verantwortung für die deutsche Hauptstadt sähen. Ein Rückzug der Länder wäre
ein falsches Signal, und Berlin sollte erst recht keine Vorreiterposition
einnehmen. Wie sehe der Bund die Baukostenübernahme nach 2005? Verlängere sich
die Bauzeit durch die Baukostenübernahme des Bundes?
Abg.
Dr. Jungnickel (FDP)
fragt, ob eine Finanzierungslücke bestehen bleibe, wenn Berlin 2003 bei den
Baukosten nicht leiste.
Abg.
Apelt (CDU) befürchtet
Bauverzögerungen, wenn Berlin sich nicht mehr beteilige. In welchem Zeitrahmen
seien Verzögerungen zu erwarten? Es sei auch fraglich, wie sich künftige
Bundesregierungen in dieser Frage verhielten, wenn sich Länder aus solchen
Finanzierungen umstandslos zurückzögen.
Frau
Vors. Ströver begrüßt,
dass die zu direkte Ankündigung der rot-roten Koalition, aus der SPK aussteigen
zu wollen, inzwischen abgemildert worden sei. Dies sei bedeutsam gerade wegen
der Perspektiven nach 2005. Eine weitere Mitverantwortung Berlins in der
Trägerschaft SPK sei vonnöten, und sie sei froh, dass der Kultursenator seine
Auffassung hier geändert habe. Welchen Bestand werde die angekündigte
Vereinbarung bei anderen Mehrheiten im Bund haben? Wie werde sie manifestiert?
Dieser Konsens müsse parteiübergreifend herbeigeführt werden. Für welchen
Zeitraum seien die jährlich 150 Millionen a vorgesehen? Für eine zehnjährige
oder eine längere Bauphase? Sie sehe es ebenfalls so, dass die Kultur für
eine Entflechtungsdebatte nicht geeignet sei.
Frau
Abg. Dr. Tesch (SPD)
hebt hervor, auch der Bildungsbereich sei nicht für eine Entflechtungsdebatte
geeignet und sollte Ländersache bleiben.
Sen
Dr. Flierl (WissKult)
bemerkt, die Abstimmungen mit dem Bund seien nun geglückt, und die günstige
Konstellation im Verhältnis zum Bund sollte aufrechterhalten bleiben. Die
Nichtleistung von 31 Mio a 2003 stelle immerhin eine reale Ersparnis für das
Land Berlin dar. Auch für den Betriebskostenhaushalt sollte eine Lösung gesucht
werden ohne den Ausstieg aus der Mischfinanzierung. Eine Neuverhandlung des
Finanzierungsanteils habe nichts mit einem Ausstieg zu tun. Offenbar sei hier
ein breiter Konsens feststellbar. Das gesamte System werde nicht in Frage
gestellt, wenn man mit dem Bund darüber rede, wie die gemeinschaftsfinanzierte
Konstruktion SPK in Zukunft fortgeführt werden könne. Vereinbarungen dieser Art
seien auch von politischen Terminen wie den Wahlen abhängig. In den Jahren 2003
und 2004 könne über Neuverhandlungen zur SPK gesprochen werden.
Dr.
Nevermann (Abteilungsleiter beim Beauftragten der Bundesregierung für
Angelegenheiten der Kultur und der Medien) betont, Verträge sollten eingehalten werden; das einseitige
Aufkündigen von Verträgen sollte nicht stilbildend werden. Zwischen Bund und
Ländern bestehe ein unbefristeter Vertrag zur Finanzierung der Betriebskosten,
der frühestens mit Wirkung Ende 2005 gekündigt werden könne, wenn spätestens
2003 diese Kündigung ausgesprochen werde. Für die Ministerpräsidenten sei es
oftmals verlockend, aus der Betriebskostenfinanzierung auszusteigen. Im März
2002 sei dies jedoch auch formell negiert worden. Die
Systematisierungsdiskussion werde wahrscheinlich zu dem Ergebnis führen, dass
die SPK für einen so wichtigen Teil der Aneignung der deutschen
Kulturgeschichte gehalten werde, dass eine gemeinsame Verantwortung erhalten
bleiben solle. Die Betriebskosten seien bei Bund und Berlin gegenwärtig
gesichert.
Die
Idee des Masterplans von 1998/99, die Fertigstellung der Museumsinsel auf 10
Jahre zu beschleunigen, habe nach wie vor Bestand. Auch mit den 20 % Mitteln
weniger solle dieses Ziel erreicht werden. Ein gewisser interpretativer
Spielraum sei vorhanden, weil der Zeitpunkt des Beginns der 10 Jahre nicht
festgelegt worden sei. Staatsbibliothek und Standort Dahlem seien außer der
Museumsinsel mit ihrem Investitionsbedarf hinzuzufügen. Die SPK werde auch
weiterhin einen großen Investitionsbedarf haben. Er verweise nur auf den
aktuell verkündeten Masterplan 2, wonach die Gemälde aus der neuen
Gemäldegalerie in den Zusammenhang der Museumsinsel zurückgeführt werden
sollten. Die Gemäldegalerie könne demnach besser für Bilder des 20.
Jahrhunderts aus der Nationalgalerie genutzt werden, die großenteils nicht zu
sehen seien. Herr Schuster favorisiere einen Museumsstandort in der Kaserne
jenseits der Spree. Über etwaige Kosten sei bisher nicht gesprochen worden. Die
Hinzufügung eines Masterplans 2 müsse auch unter Kostengesichtspunkten und
unter dem Gesichtspunkt der möglichen Verdrängung anderer Investitionen im
Rahmen der SPK diskutiert werden. Im Augenblick sei eine Verzögerung vorhanden,
die nun wieder aufgelöst werden solle. Sie stamme aus dem Jahr 1999, als der
damalige Senat nicht angemessen geleistet habe. Damals habe sich das
Bundesfinanzministerium im Gegenzug geweigert, einige Planungen freizugeben.
Parteipolitische Beschuldigungen seien hier also nicht angebracht.
Angenommen,
der Bund sei gewillt, z. B. für Kultur oder für innere Sicherheit Mittel für
den Berliner Haushalt zur Entlastung von den Schulden aufzuwenden wofür es
zur Zeit keine Anzeichen gebe , so müsse ein Lernprozess in Gang kommen, wie
so etwas geschehen könne. Der Bund wolle nicht, dass Mittel für Kultur nach
Berlin transferiert und für Schuldentilgung verausgabt würden. Es müsse sicher
sein, dass die Mittel für Kultur ausgegeben würden. Dann sei die Frage, was der Bund übernehmen solle, um eine
Entlastung des Kulturhaushalts zu bewirken. Er nenne einige Fakten: Das
Jüdische Museum sei im Berliner Landeshaushalt mit 6 Mio DM veranschlagt
gewesen. Heutzutage erhalte es 24 Mio DM. Das Haus der Kulturen der Welt habe 4
Mio a zusätzlich erhalten. Die Festspiele GmbH habe in zwei Phasen 10 Mio a
zusätzlich bekommen. Insofern seien große Summen zusätzlich in die Berliner
Kulturlandschaft geflossen. Dieser Weg werde mit Sicherheit beibehalten.
Regelmäßig seien derartige Listen von Institutionen aufgestellt und miteinander
verglichen worden. Dabei seien z. B. die Akademie der Künste, die
Philharmoniker oder die Staatsoper erwähnt worden. Die letzteren beiden wolle
der Bund nicht übernehmen. Dann bleibe aber nicht mehr viel Sinnvolles übrig.
Hierüber sollte weiter gesprochen werden. Im Etat des Bundes für 2003 werde
jedoch nichts Derartiges beschlossen werden.
Der
Ausschuss schließt die Besprechung ab.
Punkt 3 der
Tagesordnung
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Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs Perspektiven des Berliner Engagements bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (auf Antrag der Fraktion der PDS) |
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Sen
Dr. Flierl (WissKult)
erinnert daran, dass bei der SPSG die Kosten nicht hälftig geteilt würden,
sondern die Stiftung nach einem festen Finanzierungsschlüssel finanziert werde.
Das Abkommen werde zum 31. 12. 2002 auslaufen, so dass Neuverhandlungen nötig
würden. Er erwarte, dass die Stiftung in der bestehenden Form fortgeführt
werde. Die entsprechenden Titel für 2003 stünden im Haushaltsplan. Bereits
heute gebe es über das bestehende Finanzierungsabkommen hinaus Unterstützung
des Bundes, z. B. bei der Unterhaltung und Pflege des Schlossparks
Charlottenburg. Gespräche über Ergänzungen der Stiftung, z. B. in Hinblick auf
das Schloss Niederschönhausen, fänden statt. Mittelfristig sei zu fragen, ob
der Bund seine Beteiligung erhöhen werde.
Dr.
Nevermann (Abteilungsleiter beim Beauftragten der Bundesregierung für
Angelegenheiten der Kultur und der Medien) nimmt Stellung, es sei über Veränderungen der Stiftung
nachzudenken. Die Schlösser Paretz und Oranienburg seien auf Kosten des Landes
Brandenburg renoviert worden, würden mit verwaltet von der SPSG, aber sollten
Teil der SPSG werden. Ein solches Modell sei auch für Niederschönhausen
vorstellbar. Die SPSG sollte nicht als abgeschlossenes Wesen betrachtet werden.
Die
Verteilung zwischen Berlin und Brandenburg bei der SPSG sei nicht gerecht; die
Berliner zahlten sehr viel weniger, obwohl sie die Hauptnutznießer der
SPSG-Einrichtungen seien. Brandenburg müsse hier entlastet werden, indem sich
in der Perspektive der Bund auf Dauer stärker engagiere. Die SPSG stehe
langfristig vor sehr großen Investitionserfordernissen. Diese Veränderung der
Konstruktion solle in den nächsten Monaten konstruktiv erörtert werden.
Abg.
Kaczmarek (CDU) spricht
an, dass der Bund Österreich das Schloss Schönbrunn einer Betriebs-GmbH
übergeben habe und das Schloss Gewinn an den Bundeshaushalt abführe. Seit der
Übergabe habe die GmbH keine Zuschüsse erhalten, sondern habe die Investitionen
selbst erwirtschaften müssen. Könnten die Schlösser der SPSG nicht in
Orientierung an diesem Beispiel besser vermarktet werden? Das österreichische
Modell sollte auf Übertragbarkeit hin geprüft werden.
Abg.
Cramer (Grüne) fragt,
welche Vorstellungen Brandenburg über ein verändertes Finanzierungsmodell habe.
Stünden die Länder in Gesprächskontakt über solche Veränderungen? Brandenburg
habe immerhin bereits Vorleistungen erbracht. Berlin sollte keine Veränderungen
herbeiführen wollen, ohne die Partner einzubeziehen.
Abg.
Dr. Jungnickel (FDP)
begrüßt Neuüberlegungen über die Struktur der SPSG, die zur Beschaffung von
mehr Mitteln dienen könnten.
Frau
Abg. Lange (SPD) fragt,
wieviel Einnahmen bei der SPSG erzielt würden. Lägen Konzepte zur
Einnahmenverbesserung vor?
Sen
Dr. Flierl (WissKult)
verweist auf die anstehenden Verhandlungen mit dem Land Brandenburg. Die von
Dr. Nevermann angedeuteten Perspektiven sollten ausgefüllt werden. Bei der Forderung
nach stärkerer Beteiligung Berlins müsse die Haushaltslage Berlins mit bedacht
werden.
Frau
Vors. Ströver fragt nach
der Planung zu Verhandlungen über das Finanzierungsabkommen.
Dr.
Nevermann (Abteilungsleiter beim Beauftragten der Bundesregierung für
Angelegenheiten der Kultur und der Medien) sieht keine Notwendigkeit zu einer Beschleunigung der
Verhandlungen. Wenn keine neue Einigung erzielt werde, werde das bisherige
Verfahren fortgesetzt.
Schönbrunn
und Versailles trügen sich weitgehend selbst. Es habe jedoch eine tiefe
Rationalität, in der SPSG außer Sanssuci auch weniger gut besuchte Schlösser zu
führen, die niemals schwarze Zahlen erreichen könnten, und damit eine
Mischkalkulation anzuwenden. Die SPSG habe bereits einen hohen Eigenfinanzierungsanteil
von 20 % und eine hohe Fähigkeit, Sponsoren zu gewinnen. Vor zwei Jahren hätten
zwei Sitzungen mit der SPSG zum Thema Öffentlichkeit und Vermarktung
stattgefunden. In Sanssuci etwa sei mehr Nachfrage als Angebot vorhanden.
Solche Belastungsgrenzen müssten ernsthaft diskutiert werden. Die SPSG habe
auch die Pflicht, die Gebäude für spätere Generationen zu bewahren. Eine solche
Abwägung sei immer wieder schwierig und erforderlich. Auf Dauer sei die SPSG
sicherlich ein Zuschussbetrieb, deren Finanzierung auf Dauer gestellt werden
solle.
Der
Ausschuss schließt die Besprechung ab.
Punkt 5 der
Tagesordnung (vorgezogen)
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Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs Die Beteiligung Berlins an den überregionalen Gedenkstätten (u. a. Topographie des Terrors) (auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) |
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Sen
Dr. Flierl (WissKult)
erinnert daran, dass die Gedenkstätten mit gesamtstaatlicher Bedeutung bis zu
50 % vom Bund finanziert würden. Dies sei so bei der Gedenkstätte
Hohenschönhausen und der Topographie des Terrors. Die Dokumentation und
Gedenkstätte Berliner Mauer sei seit Ende 2001 durch eine fünfjährige
Finanzierung durch den Mauergrundstücksfonds gesichert.
Zum Haus 1 in der Normannenstraße habe die vom Bund
in Einvernehmen mit SenWissKult berufene Fachkommission ein Gutachten
erarbeitet, das bisher auf Grund von Terminschwierigkeiten noch nicht offiziell
habe übergeben werden können. Die Fachkommission empfehle die Erhaltung von
Haus 1 und seine Erschließung als Dokumentations- und Bildungszentrum als
unselbständige Stiftung im Geschäftsbereich des Bundesbeauftragten für die
Unterlagen des MfS der ehemaligen DDR. Die Liegenschaft sei Eigentum Berlins
und befinde sich im Fachvermögen SenFin. Das Haus 1 werde von SenFin nicht
genutzt, die Verwaltung trage aber die Betriebskosten.
Staatsminister
Dr. Nida-Rümelin habe in Kritik an den Ministerpräsidenten geäußert, dass
Gedenkstätten und historische Stätten nicht alleinige Bundeskompetenz sein
sollten. In der Gedenkstättenfinanzierung seien gewisse Widersprüche vorhanden:
Das Mahnmal für die ermordeten Juden Europas werde vom Bund voll finanziert,
die Topographie des Terrors jedoch nur zur Hälfte. Dies sei aus inhaltlichen
Gründen nicht angemessen. Die Dokumentation und Gedenkstätte Berliner Mauer
oder die Gedenkstätte Hohenschönhausen wären inhaltlich auch als Aufgaben des
Bundes anzusehen. Hier seien Erwartungen und Wünsche Berlins im Hinblick auf
die Gedenkstättenförderung bisher unerfüllt. Hierüber sollte in Zukunft noch
einmal gesprochen werden. Berlin wolle sich nicht der Verantwortung und
Mitfinanzierung gänzlich entziehen. So wenig die preußische Geschichte nur ein
Erbe der Stadt Berlin sei, so wenig sei Erinnerung an die zentralistischen
Unterdrückungsmechanismen allein Sache der Stadt Berlin. Dies müsse auch auf
dem Hintergrund der angestrebten Länderfusion gesehen werden.
Nach
dem gegenwärtigen Finanzierungsschlüssel seien alle erforderlichen
Finanzierungsbedarfe der Berliner Gedenkstätten mit Ausnahme der Probleme
Gedenkstätte Berliner Mauer und Normannenstraße im Haushalt eingestellt. Der
Finanzbedarf in Hohenschönhausen sei bisher nicht ausreichend dargestellt, aber
die Existenzform der Einrichtung in der jetzigen Gestalt sei gesichert.
Dr.
Nevermann (Abteilungsleiter beim Beauftragten der Bundesregierung für
Angelegenheiten der Kultur und der Medien) stellt dar, bis zum Regierungswechsel 1998 habe sich der
Bund nur an einigen Einrichtungen in den neuen Ländern und in Berlin beteiligt.
Dies sei verändert worden. Es sei ein Konzept aufgelegt worden, das für die
ganze Bundesrepublik gelte und mit dem sich der Bund projektmäßig im ganzen
Bundesgebiet an der Finanzierung von Gedenkstätten beteiligen könne; weiterhin
sei ein Gedenkstättenfonds aufgelegt worden, der inzwischen 10 Mio a umfasse.
Die
Diskussion über das Holocaust-Denkmal sei anders gelaufen. Es sei gelungen,
durch die Kanalisierung der Entscheidung in den Deutschen Bundestag hinein eine
relativ breit getragene Entscheidung zu erreichen; insofern müsse vom Bund
finanziert werden. Dies sei jedoch die einzige Ausnahme. Die Besonderheit
dieses Inhalts und des politischen Kampfes um dieses Denkmal sollte gewürdigt
werden.
In
allen anderen Fällen sei der Bund der Auffassung, gleich, ob die Zentrale in
Berlin oder in München oder Nürnberg gewesen sei, Gedenkstätten seien zunächst
einmal Angelegenheiten der Länder. Der Bund sei bereit, bei Einrichtungen von
nationaler Bedeutung helfend mitzufördern. Der Bund sei institutionell nur
beteiligt bei der Stiftung in Sachsenhausen/Ravensbrück, in Buchenwald in
Thüringen und in der Topographie des Terrors. Dort sei er maximal mit 50 % der Mittel beteiligt. Über diese Fragen
sollte ordnungspolitisch nachgedacht werden. Es wäre falsch, wenn die
Bundesregierung und nicht mehr die jeweiligen Landesregierungen für Stätten wie
Neuengamme, Bergen-Belsen oder Dachau verantwortlich wäre. Die Stätten seien
zwar von einem zentralistischen System verursacht worden, aber sie lägen in
einem konkreten Land und seien Teil eines Netzes von Überlebenden,
Freundeskreisen, Nachkommen. Auf längere Dauer sei zu überlegen, ob das, was
nun mit einem Fonds und einem Sachverständigengremium betrieben werde, in eine
Bund-Länder-Stiftung eingebracht werden solle. Dies sollte jedoch nicht dazu
führen, dass der Bund 100 % der
Gedenkstätten- und Geschichtsarbeit übernehme und die Länder daraus entließe.
Er solle sich darauf beschränken, die Einrichtungen mit maximal 50 % zu unterstützen und im Übrigen nur
bezogen auf Projektförderungen oder investive Maßnahmen tätig zu werden.
Frau
Vors. Ströver begrüßt
ein Umdenken im Bund. Was zentralstaatlich entstanden sei, solle nicht allein
in Bundesverantwortung gegeben werden. Es gehe um gemeinsame Verantwortung des
Bundes und der Länder. Nur weil keine territorialen Orte von überregionaler
Bedeutung aus der NS-Zeit oder aus der DDR vorhanden seien, sei doch nicht der
Schluss richtig, dass Länder wie Nordrhein-Westfalen nicht an der Verantwortung
für Berliner und überregionale Gedenkstätten beteiligt seien. Maßnahmen wie
Fonds und Projektfinanzierungen seien ein richtiger Schritt, aber doch noch
unsystematisch. Im Grunde wäre eine Blaue Liste der richtige Weg zu einer
Finanzierungsstiftung des Bundes und aller Länder für die NS-Gedenkstätten und
die der SED-Diktatur. Berlin sei bei den zentralistischen Projekten dieser
Systeme überfordert, in der alleinigen Länderverantwortung zu bleiben. Dies
gelte auch für überregionale Gedenkstätten wie Buchenwald oder Sachsenhausen.
Das Land Brandenburg sei hier ebenfalls überfordert.
Wie
entwickelten sich in Folge des Gutachtens das Haus 1 der Normannenstraße und
die Gedenkstätte Hohenschönhausen? Sei die Bereitschaft von Opfergruppen und
anderen vorhanden, wenn der Bund die Normannenstraße übernehme, dies so zu
vollziehen? Wann werde das Gutachten übergeben? Seien die Mittel des Bundes
für die Topographie des Terrors eingestellt worden?
Abg.
Apelt (CDU) betont, die
zentralstaatlichen Funktionen Berlins hätten in eine Fülle von Gedenkstätten
gemündet. Das Land Berlin solle dabei beteiligt bleiben; der Bund dürfe aber
nicht argumentieren, weil anderen Städten nichts gegeben worden sei, dürfe hier
auch nichts gegeben werden. Der Bund müsse z. B. für Mauergedenkstätte,
Hohenschönhausen, Normannenstraße im Rahmen eines neuen Konzepts eine größere
Verantwortung als bisher übernehmen.
Abg.
Brauer (PDS) begrüßt,
dass sich der Bund zur Abschichtung von Zuständigkeiten und Kompetenzen in
einer Konzeptdiskussion befinde. Berlin sollte sich nicht nur stärker in der SPSG
beteiligen, sondern auch in der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten. Das KZ
Oranienburg z. B. sei d a s KZ
der Reichshauptstadt gewesen. Bestünden beim Bund Überlegungen zu den nun
evtl. wieder steigenden Baukosten bei der Topographie des Terrors?
Abg.
Hilse (SPD) hebt hervor,
wegen der Fülle von Gedenkstätten habe Berlin selbst mit 50 % mehr zu tragen als andere Länder bei
ihren Gedenkstätten. Eine solche starre Finanzierungsregelung sollte wegen der
historischen zentralistischen Funktionen Berlins verändert werden.
Abg.
Dr. Jungnickel (FDP)
fordert ebenfalls Flexibilität in der Förderungsleistung des Bundes. Bei der
Topographie des Terrors etwa sollten die starren Regelungen überdacht werden.
Abg.
Cramer (Grüne) sieht in
Gedenkstätten gesamtstaatlichen Charakters die Verpflichtung für Bund und
sämtliche Länder. Dies gelte für Berliner und Gedenkstätten in anderen Ländern.
Ein gemeinsamer Fonds wäre für die Zukunft sinnvoll, in den Bund, Berlin und
die anderen Länder einzahlen müssten. Das Holocaust-Mahnmal solle ein
besonderer Fall bleiben und nicht zum Modell für andere Stätten herangezogen
werden.
Abg.
Kittelmann (CDU)
fordert, jede Gedenkstätte in Deutschland müsse ein Ort nationalen Interesses
sein und vom Bund unterstützt werden. Andererseits habe er Verständnis für die
Bedenken des Bundes, dass Gedenkstätten nicht inflationär vermehrt werden
dürften. Dieses Thema sollte unter dem Gesichtspunkt Verantwortung für die
Hauptstadt wieder aufgegriffen werden.
Frau
Abg. Meister (FDP)
bringt in Erinnerung, dass Gedenkstätten nicht nur eine kulturelle, sondern vor
allem auch eine bildungspolitische Aufgabe hätten. Das Gedenken an die
Geschichte und die beiden jüngsten Diktaturen sei eine bundeshoheitliche
Aufgabe und sollte nicht den Ländern allein überlassen bleiben. Eine
Zusammenarbeit zwischen allen Ländern sollte gesucht werden.
Dr.
Nevermann (Abteilungsleiter
beim Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der
Medien) bestätigt die museale und die pädagogische Aufgabe von
Gedenkstätten. Museum und Aufklärung fielen genuin in die Zuständigkeit der
Länder. Wegen der ungleichmäßigen Verteilung der Lasten zwischen den Ländern
sollten sich die Länder untereinander beraten, eine gemeinsame Stiftung
gründen, eine gemeinsame Trägerschaft verabreden und anschließend an den Bund
wegen finanzieller Beteiligung herantreten. Es sei nicht so, dass immer bei
länderübergreifenden Angelegenheiten notwendigerweise daraus eine
Bundeseinrichtung entstehen müsse. Er erinnere nur an die Konstruktion des ZDF.
Die Kulturstiftung der Länder etwa könnte dies mit organisieren. Dort zahle der
Bund 50 % und habe eine Stimme.
Die
Grenze von 50 % habe den haushaltsrechtlichen Hintergrund, dass der Deutsche
Bundestag mit seinem Haushaltsausschuss und dem Bundeshaushaltsrecht zuständig
sei, wenn der Bund
51 % bezahle. Er warne davor, eine Fülle von
Bundeseinrichtungen zu schaffen. Der Bund sollte sich auf unter 50 %
beschränken. Er könne nicht ständig 50 % oder über 50 % der Geldmittel geben
und dann nicht die Verantwortung übernehmen. Die Topographie des Terrors sei
aus Bürgerinitiativen entstanden, wie es auch jetzt in Bayern der Fall sei.
Hier sollten zunächst die Landesregierungen zuständig werden;
Verantwortungslosigkeit sollte nicht auch noch institutionalisiert werden.
Sen
Dr. Flierl (WissKult)
nimmt Stellung, die Frage nach der Zukunft der Gedenkstätten in der
Bundesrepublik Deutschland z. B. bei den Gedenkstätten zu KZs könne nicht
allein mit dem Hinweis auf bürgerschaftliches Engagement beantwortet werden.
Hier stehe der Gesamtstaat in der Verantwortung, was auch heißen könne, Bund
und Länder. Es sei sicherlich schwierig, Länder zum Beitrag zur Trägerschaft
und Finanzierung zu bewegen, die nicht Sitzländer von Gedenkstätten seien. Hier
sei eine gesamtstaatliche Moderation durch den Bund erforderlich. Sowohl
bürgerschaftliches Engagement als auch gesamtstaatliche Verantwortung müssten
wahrgenommen werden. Es sei unterstützenswert, das System der Mischfinanzierung
durch einen Gedenkstättenfonds von Bund und Ländern im Rahmen der
Nationalstiftung zu erreichen. Er verweise auf den Entwurf des Konzepts des
Staatsministers für Kultur und sein Mehrsäulenmodell, wo auch die Gedenkstätten
als eine solche Säule einer von Bund und Ländern gemeinsam zu tragenden
Verantwortung vorgesehen seien.
Berlin
habe wegen seiner Haushaltslage seinen 50-%-Anteil in den Gedenkstätten in den
letzten Jahren mit pauschalen Kürzungen verringern müssen, woraufhin der Bund
entsprechend verfahren sei. Dadurch seien kleinere Einrichtungen in ihrer
Arbeit erheblich eingeschränkt worden. Der Enthusiasmus für Berliner
Verantwortung sollte nicht zu groß ausfallen.
Zur
Topographie des Terrors liege eine mündliche Zusicherung des Staatsministers
und ein jüngster Brief vor, in dem ausgeführt sei, dass die hälftige Übernahme
der Investitionskosten im Rahmen der gedeckelten Investitionssumme von 76 Mio
DM in die Haushaltsanmeldung 2003 eingereicht werde. Damit liege die Zusage des
entsprechenden Mitglieds der Bundesregierung vor.
Dr.
Klopsch (SenWissKult)
führt aus, in dem Gutachten zu Haus 1 Normannenstraße werde vorgeschlagen, das
Haus 1 und seine Erschließung als Dokumentations- und Bildungszentrum als
unselbständige Stiftung in den Geschäftsbereich des Bundesbeauftragten zu geben,
da dies als nationale Aufgabe angesehen werde. Die Liegenschaft sei 1996 vom
Bund in das Fachvermögen SenFin übertragen worden. Es bestehe großes Interesse,
dies nun zu entflechten. Der Investitionsbedarf für die Herrichtung des Hauses
sei sehr erheblich.
Der
Ausschuss schließt die Besprechung ab.
Punkt 4 der
Tagesordnung
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|
Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs Die künftige Struktur der Rundfunkorchester- und Chöre GmbH (ROC) (auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) |
|
Sen
Dr. Flierl (WissKult)
stellt dar, im Kuratorium und der Gesellschafterversammlung sei seit längerem
über die Erarbeitung eines neuen Strukturkonzepts diskutiert worden, wodurch
die vier Klangkörper neu positioniert und auf eine finanziell tragfähige Basis
gestellt werden sollten. Ausgangspunkt sei die Tatsache, dass bei eingefrorenen
Zuschüssen der Gesellschafter, den kommenden Tariferhöhungen, allgemeinen
Kostensteigerungen und Forderungen an die künstlerische Entwicklungsfähigkeit der
Klangkörper nicht ohne einschneidende Strukturmaßnahmen zu begegnen sei. Das
Einfrieren der Zuschüsse habe im Wesentlichen basiert auf der Haltung Berlins,
das auf Grund der Haushaltslage eine Erhöhung seiner Zuschüsse seit 1999
ausgeschlossen habe. Durch Bindung an die Festlegungen im Gesellschaftervertrag
sei es auch Deutschlandradio, Bund und SFB, obwohl sie nach eigenen Aussagen
finanziell durchaus in der Lage dazu wären, nicht möglich, ihren Zuschuss
einseitig zu erhöhen. Die Möglichkeiten der Einnahmeverbesserung der
Klangkörper und der Gesellschafter selbst seien auch durch die Tatsache
begrenzt, dass die ROC GmbH kein eigenes Haus habe. Die geplanten strukturellen
Veränderungen hätten bereits in der letzten Zeit stattgefunden: Die Auflösung
der Rias Bigband sei mehrheitlich gegen das Votum Berlins verfügt worden. Der
Gesellschaftervertrag sei in dieser Hinsicht verändert worden. In der GmbH
werde durch eine Reihe von Maßnahmen angestrebt, die Wirtschaftsführung
effektiver zu machen, z. B. durch die Einrichtung von Kostencentern. Dabei
würden die einzelnen noch verbliebenen vier Einrichtungen in ihren einzelnen
Kostenstrukturen ausgewiesen, um die Mittelverwendung transparenter zu
gestalten, auch eine Personal-Istkosten und eine Veranstaltungsetatausweisung
seien vorgesehen.
Die
Zukunft sei vor allem durch die angestrebte Fusion von SFB und ORB und die
angestrebte Länderfusion problematisch. Er unterstütze alle Positionen, die
sich für ein stärkeres Engagement der zukünftigen Medienanstalt in der ROC GmbH
aussprächen. Dennoch stünden hier komplizierte Verhandlungen bevor. Auch
gelegentlich geäußerte Vorstellungen, wenn der Bund z. B. durch die Übernahme
einer Oper Berlin so entlaste, dass Berlin dann für ein, zwei oder drei
Klangkörper die Verantwortung übernehmen und das DSO zum Deutschlandradio gehen
könne, seien Spekulationen, die derzeit nicht relevant seien bzw. gefährlich
wären. Mit der ROC sei mit dem geringen Berliner Anteil von 5 % eine sehr
günstige und wichtige Konstruktion gefunden worden; dennoch würden die
Klangkörper abgeschottet gegen Strukturüberlegungen, die zukünftig hinsichtlich
der Berliner Orchesterlandschaft getroffen werden müssten. Dieses Problem habe
bereits in der Vergangenheit dazu geführt, dass verschiedene Planungsideen nicht
hätten umgesetzt werden können, wo der günstige Finanzierungsschlüssel als
Garantie der Fortsetzung des Bisherigen fungiert habe. Es müsse jedoch eine
Zusammenschau der Orchesterlandschaft möglich sein.
Dr.
Nevermann (Abteilungsleiter
beim Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der
Medien) nimmt Stellung, er halte die Konstruktion der ROC GmbH für
katastrophal, weil niemand die Mehrheit habe und z. B. nur eine sehr
umständliche Einigung über Termine möglich sei. Auch Abschlussverhandlungen mit
Künstlern seien ungeheuer umständlich. Auf die Dauer müsse die Struktur
verändert werden. [Braun (CDU): Man sagt, es gibt keine finanziellen
Probleme, und dann macht man die Rias Bigband zu! ] Die Aufgabe der
Bigband sei ein Teil der Lösung eines Problems. Der Zuschuss sei eingefroren.
Die Finanzierung der Gehaltserhöhungen könne nicht durch zusätzliche Mittel
geschehen. Also müssten die steigenden Kosten durch Einsparungen und Erhöhung
der Einnahmen aufgefangen werden. So sei die Auffassung entstanden, die Rias
Bigband in die Selbstständigkeit zu entlassen, mit einigen vorübergehenden
Hilfen, und dadurch einen Beitrag zur langfristigen Finanzierung der zu
erwartenden Gehaltserhöhungen zu leisten. Diese personalintensiven Einrichtungen
kämen nicht umhin, sich über Personalkostenreduktionen Gedanken zu machen.
Der
Ausschuss vertagt die Beratung.
Punkt 6 der
Tagesordnung
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|
Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs Stand des Denkmalschutzes für Ben Wargins "Parlament
der Bäume gegen Krieg und Gewalt"
(auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) |
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Herr
Keidel (SenStadt)
bemerkt, zeitgleich mit der Einladung zum Kulturausschuss sei eine Kleine
Anfrage des Abg. Cramer eingegangen. Er werde daher nun nur kurz
zusammenfassen, was bisher geschehen sei. Nachdem dem Abgeordnetenhaus eine
Mitteilung zur Kenntnisnahme über den Stand der Unterdenkmalschutzstellung
der verbleibenden Grenzzeugnisse vorgelegt worden sei, sei unter vielen
Schwierigkeiten versucht worden, die entsprechenden Mittel zur Unterhaltung und
Instandsetzung heranzuziehen. Das Parlament der Bäume sei dabei noch nicht als
denkmalschutzwürdig eingestuft worden, weil ein Gutachten an die BTU Cottbus an
Herrn Prof. Leo Schmidt, einen ausgewiesenen Experten hinsichtlich Mauerresten
oder Grenzzeugnissen, beauftragt worden sei. Das Gutachten liege noch nicht
vor, lediglich eine Vorabeinschätzung für den Bereich, der das "Parlament
der Bäume" noch nicht beinhalte. Er erwarte das Gutachten für den Sommer.
Dann könne mitgeteilt werden, welche Maßnahmen zu veranlassen seien. Wenn der
Gutachter es empfehle, würden die noch verbliebenen Reste von Ben WarginsWerk
bzw. der Mauer nachträglich unter Denkmalschutz gestellt. Zur Finanzierung
müsse dann geprüft werden, ob die eingestellten Ansätze ausreichend seien.
Abg.
Cramer (Grüne) bemerkt,
nach der Mitteilung zur Kenntnisnahme wolle der Senat dieses Denkmal unter
Denkmalschutz stellen. Dies sei allerdings ein Grundstück des Bundes, das
teilweise bebaut worden sei. Habe der Bund ein Interesse, dieses Grundstück zu
bebauen, oder wolle er es als grüne Oase mit Denkmalcharakter im
Regierungsviertel erhalten? Der Staatsminister habe auf den Vorschlag
geantwortet, dass zunächst das Land kundtun müsse, was es wolle, und dann werde
sich der Bund darüber Gedanken machen. Wie stehe der Bund zu diesem Grundstück?
Dr.
Nevermann (Abteilungsleiter
beim Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der
Medien) antwortet, der Bund verfüge über mehrere Verfassungsorgane wie
Bundesrat, Bundestag, Bundesregierung usw. Er könne nur für die Bundesregierung
und nicht für den Bundestag sprechen.
Der
Ausschuss vertagt die Beratung.
Punkt 7 der
Tagesordnung
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Verschiedenes |
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Frau
Abg. Grütters (CDU)
bittet um Stellungnahme zu einer möglichen Übernahme der Staatsoper durch den
Bund, was sie begrüßen würde.
Dr.
Nevermann (Abteilungsleiter
beim Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der
Medien) stellt in Frage, dass es vernünftig wäre, dass der Bund eine von
drei Opern in einer von 25 Opernstädten übernähme. Eine Perspektive im Berliner
Opernbereich sei nur möglich, wenn stärker auf Synergie, Kooperation,
strukturelle Zusammenführung und anderes mehr geachtet werde. Dies sollte nicht
durch die Herausnahme einer Einrichtung torpediert werden und zu einem unfairen
Wettbewerb mit den anderen Einrichtungen führen. [Frau Grütters (CDU):
Das haben Sie aber mit den 3,5 Millionen begonnen!] Mit diesen Mitteln
sei ein Beitrag geleistet worden, der der Stadt sehr gut tue, die nicht in der
Lage gewesen sei, Herrn Barenboim in Berlin zu halten. Durch diesen
strukturwidrigen Ausgleich sei dies gelungen. Ordnungspolitisch sei dies
unvernünftig, aber in der Sache sei es vernünftig gewesen. Eher sollten Mittel
in den Haushalt oder in Investitionen gegeben werden; darüber könne man
nachdenken; der Bund sollte jedoch keine Oper betreiben.
Im
Übrigen Geschäftliches siehe Beschlussprotokoll.
Ausschuss-Kennung
: Kultgcxzqsq