Inhaltsprotokoll

 

 

Ausschuss für

Kulturelle Angelegenheiten

 

 

 

 

 

5. Sitzung

13. Mai 2002

 

 

Beginn:

10.05 Uhr

 

Ende:

12.26 Uhr

 

Vorsitz:

Frau Abg. Ströver (Grüne)

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung

 

Der Ausschuss beschließt, TOP 5 im Anschluss an TOP 3 zu behandeln.

 

Punkt 1 der Tagesordnung

 

 

Aktuelle Viertelstunde

 

 

1. Welche Ergebnisse hat das Gespräch zwischen dem Kultursenator und dem Staatsminister Prof. Dr. Nida-Rümelin zur Aufgabenverteilung zwischen dem Bund und dem Land Berlin ergeben?

(auf Antrag der Fraktion der CDU)

 

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) stelltauf Frage von Frau Abg. Grütters (CDU) dar, es habe ein konstruktives Gespräch zwischen Kulturstaatsminister Dr. Nida-Rümelin und ihm, Redner, stattgefunden. Thema seien die mittelfristigen Perspektiven des kulturpolitischen Engagements des Bundes in Berlin gewesen. In besonderer Weise sei die gemeinsame Sitzung des Bundeskabinetts und des Berliner Senats am 15. Mai 2002 vorbereitet worden. Diese Kontakte zwischen Bund und Berlin sollten auf eine kontinuierlichere und systematischere Ebene gehoben werden. Hinsichtlich der mittelfristigen Perspektiven seien konkrete Vorschläge noch nicht unmittelbar entscheidungsreif. Für ihn sei es nicht neu, dass der Staatsminister die Übernahme der Trägerschaft für eine Oper und ein Orchester oder ähnliches nicht für sinnvoll halte. Ebenso sei es dem Staatsminister bekannt, dass Berlin sich nicht mehr in der Lage sehe, die Investitionskosten für die SPK zu tragen, Berlin aber keinesfalls aus der SPK auszutreten gedenke. Vielmehr seien die Betriebskosten für 2002 und 2003 eingestellt worden. Ohne den anderen Ländern einen Anlass zum Austritt geben zu wollen, wolle er mit dem Bund bilateral über eine mögliche zukünftige Lastenverteilung sprechen.

 

Frau Abg. Grütters (CDU) fragt, ob und warum der Kultursenator dem Bund die Berliner Philharmoniker zur Übernahme angeboten habe. Wie sei die Haltung des Bundes zu einer Übernahme der Staatsoper?

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) nimmt Stellung eine Erörterung über die Berliner Philharmoniker habe nicht stattgefunden. Vielmehr sei in einer Presseerklärung des Staatsministers akzentuiert worden, dass dieser aus systematischen Gründen weder die Übernahme der Trägerschaft für eine Oper oder ein Orchester, wie z. B. die Philharmoniker, für sinnvoll halte. Dies sei eine bekannte Position des Staatsministers.

 

2. Wie erklärt der Kultursenator den Widerspruch zwischen seiner Versicherung im Unterausschuss Theater am 22. April 2002, es gäbe eine Zusage Staatsministers Nida-Rümelin über die Bundesübernahme der Berliner Zuschüsse für Baumaßnahmen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Jahr 2003, und der anderslautenden Stellungnahme der Bundesregierung?

(auf Antrag der Fraktion der FDP)

 

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet auf die Frage des Abg. Dr. Jungnickel (FDP), er könne in den beiden Sachverhalten keinen Widerspruch erkennen. Es gebe vorbereitende Gespräche und Beschlüsse, die an Beschlussakte gebunden seien. Er könne nicht zukünftigen Entscheidungen vorgreifen. Es mache einen Unterschied, ob ein Staatsminister in einem Gespräch etwas in Aussicht stelle und ob die Bundesregierung dieses beschließe.

 

Abg. Dr. Jungnickel (FDP) fragt, wie es zu der Äußerung des Staatsministers gekommen sei.

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet, er sei sicher, dass sich die Frage von selbst beantworte.

 

3. Behindertengerechter Zugang zum "Denkmal für die ermordeten Juden Europas"

(auf Antrag der Fraktion der Grünen)

 

 

Abg. Cramer (Grüne) verweist darauf, dass der Landesbeauftragte für die Behinderten nach wie vor erhebliche Kritik am geplanten Holocaust-Mahnmal habe. Die Behinderten als Opfergruppe sollten gemäß dem Stiftungsgesetz in angemessener Form berücksichtigt und gewürdigt werden. Von 140 Gängen seien nur 12 behindertengerecht; von diesen seien nur 6 für Behinderte zugänglich. Welche Änderungsmöglichkeiten sehe der Senator, auch auf Grundlage des Gleichstellungsgesetzes?

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet, dieses Anliegen sei der Bundesstiftung bereits vor über einem Jahr vorgetragen und in Vorstand und Kuratorium ausführlich behandelt worden. Vom Architekten und der Geschäftsführung der Stiftung sei dies sorgfältig umgesetzt worden. Meinungsunterschiede zwischen Behindertenvertretung und der Stiftung im Hinblick auf den Zugang zum Stelenfeld seien jedoch noch vorhanden. Einige Behindertenvertreter seien der Auffassung, das Stelenfeld solle an jeder Stelle längs und quer mit dem Rollstuhl befahrbar sein. Obwohl der Architekt sein Konzept weitgehend den Bedürfnissen der Rollstuhlfahrer angepasst habe, sei eine hundertprozentige Zugänglichkeit nicht möglich und mit dem vom Bundestag beschlossenen Konzept Eisenman 2 nicht vereinbar. Der erforderliche Kompromiss sei vom Architekten und der Stiftung mit großer Sorgfalt und größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen von Rollstuhlfahrern erarbeitet worden.

 

In der mehrstufigen Planungsphase seien entscheidende Details des Stelenfeldes verändert worden. Zur Verbesserung des Rollstuhlzugangs sei der Abstand zwischen den Stelen von 92 cm auf 95 cm vergrößert worden, die Absenkung des Stelenfeldes von minus 3 m auf minus 2,40 m verringert und eine Steinpflasterung anstelle des ursprünglich vorgesehenen Schotterbelags gewählt. In der nun vorgesehenen Gestaltung des Stelenfeldes würden vier Passagen mit mehrachsigen Durchfahrmöglichkeit für Rollstuhlfahrer in Ost-West-Richtung ausgewiesen, deren Gefälle innerhalb der vorgeschriebenen Richtwerte ­ 6 % Gefälle in Fahrtrichtung, 4 % Gefälle in Querrichtung ­ bleibe. Insgesamt würden 60 % der Flächen derart gestaltet. Wenn die neue technische Baubestimmung zu Grunde gelegt werde, nach der das Gefälle in Fahrtrichtung maximal 8 % betragen dürfe, würden sich der Flächenanteil und die Zahl der Passagen entsprechend erhöhen. In Nord-Süd-Richtung sei die Durchfahrt durch das Stelenfeld nur bei rechtwinkligem Abbiegen zwischen den Stelen möglich. Der für elektrische Rollstühle vorgeschriebene Wendekreis könne trotz Vergrößerung des Stelenabstands nicht eingehalten werden. Evtl. solle für Benutzer von elektrischen Rollstühlen die Möglichkeit bestehen, auf einen schmaleren, handgetriebenen Rollstuhl umzustehen, der vor Ort bereitgehalten werde. Derzeit würden verschiedene Möglichkeiten geprüft, die berollbaren Passagen innerhalb des Stelenfeldes optisch kenntlich zu machen. Die Abstände zwischen den Stelen und die Kreuzungsbereiche der Ost-West- mit den Nord-Süd-Passagen ließen für eine Reihe von Rollstuhltypen weder ein Abbiegen noch ein Ausweichen bei Begegnungen mit anderen Rollstühlen zu. Daher würden 15 Passagen als Einbahnstraßen in wechselnder Abfolge, d. h. einmal von West nach Ost, einmal von Ost nach West, ausgewiesen. Um die rollstuhlgerechten Passagen auch innerhalb des Stelenfeldes auch für Sehbehinderte besser kenntlich zu machen, würden die 15 Passagen mit zwei auf ganzer Länge durchlaufende Reihe von Pflastersteinen mit relierter bzw. gerauter Oberfläche markiert. Dieses neuartige Leitsystem sei speziell für das Denkmalprojekt entwickelt worden. Auch das Betreuungspersonal für das Stelenfeld werde sich eventuell verbleibenden Problemen für Behinderte und insbesondere Rollstuhlfahrer widmen und dafür entsprechend geschult werden. Der Architekt und die Stiftung als Betreiberin täten insofern ihr Möglichstes, um Behinderten den bestmöglichen Zugang zu gewährleisten, der mit dem vom Bundestag beschlossenen künstlerischen Konzept vereinbar sei.

 

Abg. Cramer (Grüne) fragt nach dem Widerspruch zwischen 60 % geeigneter Fläche und 15 Passagen, die durchlaufen werden könnten, also ca. 10 % der Gänge. Entspreche die vorgeschlagene Lösung dem Gleichstellungsgesetz?

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) wird diesen Einwand noch einmal in die Debatte einbringen.


 

4. Welche strukturelle und künstlerische Konzeption besteht hinsichtlich

einer eventuellen Fusion der Ballett-Compagnien der Staatsoper und der

Deutschen Oper Berlin?

(auf Antrag der Fraktion der PDS)

 

 

Wird schriftlich beantwortet.

 

5. Welche Perspektiven sieht der Senator für die weitere Entwicklung der Kulturbrauerei und wie wird in diesem Zusammenhang mit den Lottogeldern verfahren?

(auf Antrag der Fraktion der SPD)

 

 

Wird schriftlich beantwortet.

 

Der Ausschuss schließt die Aktuelle Viertelstunde ab.

 

 

Punkt 2 der Tagesordnung

 

a)

Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs

Die Struktur und die finanziellen Rahmenbedingungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

(auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

0020

 

 

b)

Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs

Zukunft der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

(auf Antrag der Fraktion der CDU)

0031

 

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) stellt dar, die SPK sei die größte und bedeutendste Kultureinrichtung Deutschlands. Sie verkörpere in besonderer Weise die jahrzehntelange erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem Bund und insbesondere Westberlin. Im Ostteil seien die staatlichen Museen ohne gesamtstaatliche Anstrengung der DDR nicht überlebensfähig gewesen. Die Stiftung habe bei der Zusammenführung der ehemals preußischen staatlichen Museen und Bibliotheken in Ost und West bleibende Verdienste erworben. Die Stiftung habe sogar eigenen Verfassungsrang, mit Hinweis auf das entsprechende Bundesverfassungsgerichtsurteil und die entsprechenden Passagen im Einigungsvertrag.

 

Eine Differenz sei in den Positionen der Ministerpräsidenten, die mehrheitlich für die Übernahme der Trägerschaft der SPK durch den Bund plädiert hätten, und der Kulturminister  vorhanden. Mit dieser Frage müsse Berlin sensibel umgehen. Die Forderung der Ministerpräsidentenkonferenz sei vom Staatminister mit der Gegenforderung verbunden worden, dass man sich dies vorstellen könne, aber dass im Fall des Austritts einiger Länder nur eine Kompensation für den Bund vorstellbar sei. Der Bund sei zur Übernahme bereit, strebe dies aber nicht an. Vor dem Hintergrund der bisherigen Solidarität des Bundes und der Länder werde Berlin keine Schritte unternehmen, um die Gemeinschaftskonstruktion der SPK in Frage zu stellen. Dennoch müsse auf die kritische Lage am Rande der Haushaltsnotlage Berlins hingewiesen werden.

 

Die SPK sei geradezu die Verkörperung des Föderalismus von Bund und Ländern in Deutschland. Dieses Modell sei jedoch zu einer Zeit gefunden worden und habe seine überzeugende Kraft entwickelt, als Westberlin zu mehr als 50 % vom Bund finanziert worden sei. Berlin habe durchaus Interesse an einer Veränderung des Finanzierungsschlüssels, ohne die anderen Länder zu berühren. Es sei nie darum gegangen, auch in den gelegentlichen Äußerungen aus Berlin nicht, den Berliner Anteil auf die anderen Länder abzuwälzen, vielmehr darum, in Gespräche mit dem Bund zu kommen, um bilateral, etwa nach dem Modell der Gespräche zu den Investitionskosten, auch über eine Lastenverteilung bei den Betriebskosten zu reden. Er wisse, dass die Finanzierungsanteile mit der Trägerschaft nicht unmittelbar zu tun hätten. Die Bundeskunsthalle in Bonn etwa werde von Bund und Ländern gemeinsam getragen und allein vom Bund finanziert. Dennoch wolle er dieses Modell nicht auf die SPK übertragen wissen.

 

Die Zukunft der SPK sei keine unmittelbar hauptstadtbedingte Frage, sondern eine der gesamtstaatlichen Repräsentation durch Bund und Länder. Daher unterstütze er nachdrücklich die Konzeption des Staatsministers zur Schaffung einer Nationalstiftung des Bundes und der Länder, für die nach seinem Mehrsäulenmodell auch die SPK vorgesehen sei. Es habe nicht an den A-Ländern gelegen, dass dieses Modell im ersten Anlauf nicht gelungen sei.

 

Er hielte es jedoch nicht für ein Unglück, wenn der Bund die alleinige Trägerschaft für die SPK übernähme. In Wien, machten Bund und Stadt gemeinsam Kulturpolitik. Deutschland unterscheide sich von Österreich, weil Preußen als größter Teilstaat des Deutschen Reiches die Monarchie überlebt habe. Das preußische Kulturerbe sei von den beiden deutschen Staaten bewahrt und im Einigungsprozess zusammengeführt worden. Wenn nun mit Berlin als Hauptstadt die Reichshauptstadt nicht wiedererstanden sei, dann auch nicht das Reich mit dem preußische Kulturerbe in alleiniger Bundesverantwortung. Die SPK und die Stiftung Schlösser und Gärten seien Sonderfälle der Geschichte; sie griffen vor den bundesdeutschen Föderalismus zurück. Daher stehe dieser auch nicht wegen des preußischen Kulturerbes und seiner zukünftigen Gestaltung zur Disposition.

 

Aus seiner Sicht wäre es am besten, die Nationalstiftung von Bund und Ländern mit variierenden Finanzierungsanteilen zu etablieren. Berlin würde sich darum bemühen, ein deutlich zu Gunsten des Sitzlandes verbessertes Finanzierungsverhältnis zu erreichen. Es sei auch zu berücksichtigen, dass Berlin heute weder die anteilige Kraft Preußens im damaligen Gesamtstaat Deutschlands noch die enormen Finanzhilfen der geteilten Stadt mehr habe.

 

Dr. Nevermann (Abteilungsleiter beim Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien) stellt dar, vor seiner Tätigkeit als Vertreter des Staatsministers habe er in Hamburg Kommunalverwaltung betrieben. Er habe daher großes Verständnis dafür, dass die Länder die Grundsatzfrage aufgeworfen hätten, wie sich das Verhältnis von Bund und Ländern insgesamt darstelle und wie eine Reihe von Mischsituationen aufgelöst werden könnten, um klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zu erhalten, denn die Zuständigkeiten der Landesebene würden immer schwieriger zu benennen. Er habe Verständnis dafür, wenn diese Frage mit einer starken Emphase aufgeworfen werde.

 

Er sei nicht davon überzeugt, dass der Kulturbereich für diese Grundsatzdiskussion geeignet sei. Wichtiger sei der Wissenschaftsbereich. Kultur sollte nicht das Experimentierfeld für eine Entflechtung werden.

 

Wo Konsens zwischen Bund und Ländern bestehe, sei nicht viel zu regeln. Aber es bestehe ein Grundsatzdissens darüber, ob der Bund jenseits von Hauptstadt und neuen Ländern bei national bedeutsamen Veranstaltungen und Einrichtungen fördernd tätig werden könne oder nicht.

 

Die SPK sei jedoch ein sehr gutes Beispiel dafür, dass eine große kulturelle Einrichtung in der kooperativen Struktur von Bund und Ländern sinnvoll funktionieren könne; dies allerdings auch deshalb, weil der Bund, der 75 % des Betriebshaushalts finanziere, mit seinen Stimmenmehrheiten Angelegenheiten habe entscheiden können, aber dies sei selten eingetreten. Die funktionierenden Einrichtungen des Kulturföderalismus sollten nicht aus Finanzgründen aufgelöst werden.

 

Mit dem Land Berlin sei verabredet worden, dass der Bund 50 % der Baukosten für die SPK übernehme. Seit Jahren sei die Regelung etwas anders als gedacht interpretiert worden, denn ursprünglich hätten in jedem Jahr 50 % von Bund und Land eingebracht werden sollen. Es sei aber geduldet worden, dass eine Seite in Vorleistung trete. Das Land Berlin habe nun ankündigt, dass es ab 2003 nicht mehr in der Lage sei, seine Leistungen zu erbringen. Nach den Vereinbarungen hätte dies eine entsprechende Absenkung durch den Bund zur Folge. 2001 habe der Bund bereits 80 % der Bauinvestitionen finanziert. Davon seien 30 % a conto Berlin gezahlt worden. Es gehe um die Frage, welche Konsequenzen der Bund daraus ziehe, wenn Berlin nun die übrigen 20 % nicht mehr zahle. Theoretisch gebe es drei Konsequenzen: Entweder er setze seine Zahlung auch um 20 % herab, oder er leiste seine Zahlung wie bisher oder lege die 20 % noch dazu. Die erstere Konsequenz habe der Bundesfinanzminister gefordert. Realistischerweise solle es darauf hinauslaufen, dass der Bund seine gegenwärtig bremsende Funktion im Baugeschehen der SPK aufgebe und seine bisherigen 80 % voll leiste, ohne die Mitfinanzierung Berlins. Dies sei für die SPK eine Befreiung, weil sie wieder planen könne. Möglicherweise entstehe durch die fehlenden 20 % eine zeitliche Verzögerung, oder der Bund lege noch einmal etwas darauf. Die Verzögerung sei jedoch noch nicht zu befürchten, weil für 2002, 2003 und 2004 durch die zusätzlichen Mittel des Bundes und das Bremsen noch Mittel vorhanden seien, die so schnell nicht abflössen. Er sei froh, dass diese Regelung in der gemeinsamen Sitzung von Bundeskabinett und Berliner Senat vereinbart werden solle. Berlin erhalte durch dieses Verfahren nicht mehr Mittel. Es werde lediglich Planungssicherheit für die Bauvorhaben der SPK hergestellt.

 

Frau Abg. Grütters (CDU) fragt nach der Zukunft der Betriebskosten auf der Museumsinsel im Berliner Haushalt. ­ Grundsätzlich hätten Mischfinanzierungen bisher gut funktioniert. Die Disziplinierung von zwei Geldgebern habe den Einrichtungen jeweils geholfen, da verhindert werde, dass bei Finanzproblemen einer Seite eine Einrichtung existentiell bedroht sei. Besonders in der außeruniversitären Forschung sei dies zu befürworten. Die Mischfinanzierung von Bund und Ländern solle daher aufrecht erhalten bleiben und sei in einem vernünftigen, mittelfristig festgelegten Ausmaß festzuschreiben. Sie begrüße, dass sich der Bund stärker bei der SPK verpflichte. Es sei bisher jedoch zu wenig darüber gesprochen worden, warum etwas eine Bundesaufgabe oder eine Landesaufgabe sei. Nach ihrer Auffassung solle sich der Bund eher um die Museumsinsel als um die Bamberger Symphoniker oder die Bayreuther Situation kümmern. Diese Debatte schlage auf Berlin zurück. Im Dezember klar geworden, dass sich die Länder aus der Finanzierung der SPK zurückziehen wollten und sich mittelfristig selbst damit schadeten. Wenn sie nicht weiter bei der SPK mitfinanzierten, müsse der Bund stärker in die Verantwortung gezogen werden; infolgedessen werde er Gelder bei anderen Projekten abziehen. Sie plädiere also eher für eine beiderseitige Verpflichtung. ­ Wie werde für die weitere Zukunft die Perspektive für den Bund bei der Finanzierung der SPK gesehen?

 

Frau Abg. Dr. Lötzsch (PDS) zeigt sich erfreut über die angekündigte flexible Reaktion des Bundes. Die Situation solle zum Ausgangspunkt für eine Diskussion über die Aufgaben gemacht werden, die Land und Bund einzeln oder gemeinsam übernehmen sollten und wie hierfür Kriterien gefunden und einvernehmlich angewendet werden könnten. Sei eine Auflösung des Dissenses zwischen den Staatskanzleien und den Kultusministern der Länder feststellbar? ­ Die Landtage hätten sicherlich weniger Bedeutung, aber die Regierungen hätten durch den Bundesrat wohl auch mehr Einflussmöglichkeiten erhalten.

 

Abg. Cramer (Grüne) begrüßt ebenfalls, dass die Bautätigkeit bei der SPK fortgesetzt werden könne. Der Vorschlag des Senators, mit der Zahlung der Betriebskosten das gesamte System in Frage zu stellen, sei negativ und gefährlich für Berlin gewesen. Viele Beispiele von Mischfinanzierung seien überholungsbedürftig, aber gerade bei der SPK habe dies funktioniert. Wie würden die Betriebskosten bis 2005 bestritten? Wie solle es danach weitergehen?

 

Frau Abg. Lange (SPD) hält fest, dass bisher keine Ansätze für die Kündigung des Vertrags 2003 durch die Länder und Berlin erkennbar seien. Die Betriebskosten seien im Haushalt ausgewiesen. Die Diskussion schade der SPK, weil sie ein Paradebeispiel für praktizierten Kulturföderalismus sei und zeige, dass die Länder ihre Verantwortung für die deutsche Hauptstadt sähen. Ein Rückzug der Länder wäre ein falsches Signal, und Berlin sollte erst recht keine Vorreiterposition einnehmen. Wie sehe der Bund die Baukostenübernahme nach 2005? Verlängere sich die Bauzeit durch die Baukostenübernahme des Bundes?

 

Abg. Dr. Jungnickel (FDP) fragt, ob eine Finanzierungslücke bestehen bleibe, wenn Berlin 2003 bei den Baukosten nicht leiste.

 

Abg. Apelt (CDU) befürchtet Bauverzögerungen, wenn Berlin sich nicht mehr beteilige. In welchem Zeitrahmen seien Verzögerungen zu erwarten? Es sei auch fraglich, wie sich künftige Bundesregierungen in dieser Frage verhielten, wenn sich Länder aus solchen Finanzierungen umstandslos zurückzögen.

 

Frau Vors. Ströver begrüßt, dass die zu direkte Ankündigung der rot-roten Koalition, aus der SPK aussteigen zu wollen, inzwischen abgemildert worden sei. Dies sei bedeutsam gerade wegen der Perspektiven nach 2005. Eine weitere Mitverantwortung Berlins in der Trägerschaft SPK sei vonnöten, und sie sei froh, dass der Kultursenator seine Auffassung hier geändert habe. Welchen Bestand werde die angekündigte Vereinbarung bei anderen Mehrheiten im Bund haben? Wie werde sie manifestiert? Dieser Konsens müsse parteiübergreifend herbeigeführt werden. Für welchen Zeitraum seien die jährlich 150 Millionen a vorgesehen? Für eine zehnjährige oder eine längere Bauphase? ­ Sie sehe es ebenfalls so, dass die Kultur für eine Entflechtungsdebatte nicht geeignet sei.

 

Frau Abg. Dr. Tesch (SPD) hebt hervor, auch der Bildungsbereich sei nicht für eine Entflechtungsdebatte geeignet und sollte Ländersache bleiben.

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) bemerkt, die Abstimmungen mit dem Bund seien nun geglückt, und die günstige Konstellation im Verhältnis zum Bund sollte aufrechterhalten bleiben. Die Nichtleistung von 31 Mio a 2003 stelle immerhin eine reale Ersparnis für das Land Berlin dar. Auch für den Betriebskostenhaushalt sollte eine Lösung gesucht werden ohne den Ausstieg aus der Mischfinanzierung. Eine Neuverhandlung des Finanzierungsanteils habe nichts mit einem Ausstieg zu tun. Offenbar sei hier ein breiter Konsens feststellbar. Das gesamte System werde nicht in Frage gestellt, wenn man mit dem Bund darüber rede, wie die gemeinschaftsfinanzierte Konstruktion SPK in Zukunft fortgeführt werden könne. Vereinbarungen dieser Art seien auch von politischen Terminen wie den Wahlen abhängig. In den Jahren 2003 und 2004 könne über Neuverhandlungen zur SPK gesprochen werden.

 

Dr. Nevermann (Abteilungsleiter beim Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien) betont, Verträge sollten eingehalten werden; das einseitige Aufkündigen von Verträgen sollte nicht stilbildend werden. Zwischen Bund und Ländern bestehe ein unbefristeter Vertrag zur Finanzierung der Betriebskosten, der frühestens mit Wirkung Ende 2005 gekündigt werden könne, wenn spätestens 2003 diese Kündigung ausgesprochen werde. Für die Ministerpräsidenten sei es oftmals verlockend, aus der Betriebskostenfinanzierung auszusteigen. Im März 2002 sei dies jedoch auch formell negiert worden. Die Systematisierungsdiskussion werde wahrscheinlich zu dem Ergebnis führen, dass die SPK für einen so wichtigen Teil der Aneignung der deutschen Kulturgeschichte gehalten werde, dass eine gemeinsame Verantwortung erhalten bleiben solle. Die Betriebskosten seien bei Bund und Berlin gegenwärtig gesichert.

 

Die Idee des Masterplans von 1998/99, die Fertigstellung der Museumsinsel auf 10 Jahre zu beschleunigen, habe nach wie vor Bestand. Auch mit den 20 % Mitteln weniger solle dieses Ziel erreicht werden. Ein gewisser interpretativer Spielraum sei vorhanden, weil der Zeitpunkt des Beginns der 10 Jahre nicht festgelegt worden sei. Staatsbibliothek und Standort Dahlem seien außer der Museumsinsel mit ihrem Investitionsbedarf hinzuzufügen. Die SPK werde auch weiterhin einen großen Investitionsbedarf haben. Er verweise nur auf den aktuell verkündeten Masterplan 2, wonach die Gemälde aus der neuen Gemäldegalerie in den Zusammenhang der Museumsinsel zurückgeführt werden sollten. Die Gemäldegalerie könne demnach besser für Bilder des 20. Jahrhunderts aus der Nationalgalerie genutzt werden, die großenteils nicht zu sehen seien. Herr Schuster favorisiere einen Museumsstandort in der Kaserne jenseits der Spree. Über etwaige Kosten sei bisher nicht gesprochen worden. Die Hinzufügung eines Masterplans 2 müsse auch unter Kostengesichtspunkten und unter dem Gesichtspunkt der möglichen Verdrängung anderer Investitionen im Rahmen der SPK diskutiert werden. Im Augenblick sei eine Verzögerung vorhanden, die nun wieder aufgelöst werden solle. Sie stamme aus dem Jahr 1999, als der damalige Senat nicht angemessen geleistet habe. Damals habe sich das Bundesfinanzministerium im Gegenzug geweigert, einige Planungen freizugeben. Parteipolitische Beschuldigungen seien hier also nicht angebracht.

 

Angenommen, der Bund sei gewillt, z. B. für Kultur oder für innere Sicherheit Mittel für den Berliner Haushalt zur Entlastung von den Schulden aufzuwenden ­ wofür es zur Zeit keine Anzeichen gebe ­, so müsse ein Lernprozess in Gang kommen, wie so etwas geschehen könne. Der Bund wolle nicht, dass Mittel für Kultur nach Berlin transferiert und für Schuldentilgung verausgabt würden. Es müsse sicher sein, dass die Mittel für Kultur ausgegeben würden.  Dann sei die Frage, was der Bund übernehmen solle, um eine Entlastung des Kulturhaushalts zu bewirken. Er nenne einige Fakten: Das Jüdische Museum sei im Berliner Landeshaushalt mit 6 Mio DM veranschlagt gewesen. Heutzutage erhalte es 24 Mio DM. Das Haus der Kulturen der Welt habe 4 Mio a zusätzlich erhalten. Die Festspiele GmbH habe in zwei Phasen 10 Mio a zusätzlich bekommen. Insofern seien große Summen zusätzlich in die Berliner Kulturlandschaft geflossen. Dieser Weg werde mit Sicherheit beibehalten. Regelmäßig seien derartige Listen von Institutionen aufgestellt und miteinander verglichen worden. Dabei seien z. B. die Akademie der Künste, die Philharmoniker oder die Staatsoper erwähnt worden. Die letzteren beiden wolle der Bund nicht übernehmen. Dann bleibe aber nicht mehr viel Sinnvolles übrig. Hierüber sollte weiter gesprochen werden. Im Etat des Bundes für 2003 werde jedoch nichts Derartiges beschlossen werden.

 

Der Ausschuss schließt die Besprechung ab.

 

Punkt 3 der Tagesordnung

 

 

Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs

Perspektiven des Berliner Engagements bei der

Stiftung Preußische Schlösser und Gärten

(auf Antrag der Fraktion der PDS)

0035

 

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) erinnert daran, dass bei der SPSG die Kosten nicht hälftig geteilt würden, sondern die Stiftung nach einem festen Finanzierungsschlüssel finanziert werde. Das Abkommen werde zum 31. 12. 2002 auslaufen, so dass Neuverhandlungen nötig würden. Er erwarte, dass die Stiftung in der bestehenden Form fortgeführt werde. Die entsprechenden Titel für 2003 stünden im Haushaltsplan. Bereits heute gebe es über das bestehende Finanzierungsabkommen hinaus Unterstützung des Bundes, z. B. bei der Unterhaltung und Pflege des Schlossparks Charlottenburg. Gespräche über Ergänzungen der Stiftung, z. B. in Hinblick auf das Schloss Niederschönhausen, fänden statt. Mittelfristig sei zu fragen, ob der Bund seine Beteiligung erhöhen werde.

 

Dr. Nevermann (Abteilungsleiter beim Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien) nimmt Stellung, es sei über Veränderungen der Stiftung nachzudenken. Die Schlösser Paretz und Oranienburg seien auf Kosten des Landes Brandenburg renoviert worden, würden mit verwaltet von der SPSG, aber sollten Teil der SPSG werden. Ein solches Modell sei auch für Niederschönhausen vorstellbar. Die SPSG sollte nicht als abgeschlossenes Wesen betrachtet werden.

 

Die Verteilung zwischen Berlin und Brandenburg bei der SPSG sei nicht gerecht; die Berliner zahlten sehr viel weniger, obwohl sie die Hauptnutznießer der SPSG-Einrichtungen seien. Brandenburg müsse hier entlastet werden, indem sich in der Perspektive der Bund auf Dauer stärker engagiere. Die SPSG stehe langfristig vor sehr großen Investitionserfordernissen. Diese Veränderung der Konstruktion solle in den nächsten Monaten konstruktiv erörtert werden.

 

Abg. Kaczmarek (CDU) spricht an, dass der Bund Österreich das Schloss Schönbrunn einer Betriebs-GmbH übergeben habe und das Schloss Gewinn an den Bundeshaushalt abführe. Seit der Übergabe habe die GmbH keine Zuschüsse erhalten, sondern habe die Investitionen selbst erwirtschaften müssen. Könnten die Schlösser der SPSG nicht in Orientierung an diesem Beispiel besser vermarktet werden? Das österreichische Modell sollte auf Übertragbarkeit hin geprüft werden.

 

Abg. Cramer (Grüne) fragt, welche Vorstellungen Brandenburg über ein verändertes Finanzierungsmodell habe. Stünden die Länder in Gesprächskontakt über solche Veränderungen? Brandenburg habe immerhin bereits Vorleistungen erbracht. Berlin sollte keine Veränderungen herbeiführen wollen, ohne die Partner einzubeziehen.

 

Abg. Dr. Jungnickel (FDP) begrüßt Neuüberlegungen über die Struktur der SPSG, die zur Beschaffung von mehr Mitteln dienen könnten.

 

Frau Abg. Lange (SPD) fragt, wieviel Einnahmen bei der SPSG erzielt würden. Lägen Konzepte zur Einnahmenverbesserung vor?

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) verweist auf die anstehenden Verhandlungen mit dem Land Brandenburg. Die von Dr. Nevermann angedeuteten Perspektiven sollten ausgefüllt werden. Bei der Forderung nach stärkerer Beteiligung Berlins müsse die Haushaltslage Berlins mit bedacht werden.

 

Frau Vors. Ströver fragt nach der Planung zu Verhandlungen über das Finanzierungsabkommen.

 

Dr. Nevermann (Abteilungsleiter beim Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien) sieht keine Notwendigkeit zu einer Beschleunigung der Verhandlungen. Wenn keine neue Einigung erzielt werde, werde das bisherige Verfahren fortgesetzt.

 

Schönbrunn und Versailles trügen sich weitgehend selbst. Es habe jedoch eine tiefe Rationalität, in der SPSG außer Sanssuci auch weniger gut besuchte Schlösser zu führen, die niemals schwarze Zahlen erreichen könnten, und damit eine Mischkalkulation anzuwenden. Die SPSG habe bereits einen hohen Eigenfinanzierungsanteil von 20 % und eine hohe Fähigkeit, Sponsoren zu gewinnen. Vor zwei Jahren hätten zwei Sitzungen mit der SPSG zum Thema Öffentlichkeit und Vermarktung stattgefunden. In Sanssuci etwa sei mehr Nachfrage als Angebot vorhanden. Solche Belastungsgrenzen müssten ernsthaft diskutiert werden. Die SPSG habe auch die Pflicht, die Gebäude für spätere Generationen zu bewahren. Eine solche Abwägung sei immer wieder schwierig und erforderlich. Auf Dauer sei die SPSG sicherlich ein Zuschussbetrieb, deren Finanzierung auf Dauer gestellt werden solle.

 

Der Ausschuss schließt die Besprechung ab.

 

Punkt 5 der Tagesordnung (vorgezogen)

 

 

Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs

Die Beteiligung Berlins an den überregionalen

Gedenkstätten (u. a. Topographie des Terrors)

(auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

0019

 

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) erinnert daran, dass die Gedenkstätten mit gesamtstaatlicher Bedeutung bis zu 50 % vom Bund finanziert würden. Dies sei so bei der Gedenkstätte Hohenschönhausen und der Topographie des Terrors. Die Dokumentation und Gedenkstätte Berliner Mauer sei seit Ende 2001 durch eine fünfjährige Finanzierung durch den Mauergrundstücksfonds gesichert.

 

Zum  Haus 1 in der Normannenstraße habe die vom Bund in Einvernehmen mit SenWissKult berufene Fachkommission ein Gutachten erarbeitet, das bisher auf Grund von Terminschwierigkeiten noch nicht offiziell habe übergeben werden können. Die Fachkommission empfehle die Erhaltung von Haus 1 und seine Erschließung als Dokumentations- und Bildungszentrum als unselbständige Stiftung im Geschäftsbereich des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des MfS der ehemaligen DDR. Die Liegenschaft sei Eigentum Berlins und befinde sich im Fachvermögen SenFin. Das Haus 1 werde von SenFin nicht genutzt, die Verwaltung trage aber die Betriebskosten.

 

Staatsminister Dr. Nida-Rümelin habe in Kritik an den Ministerpräsidenten geäußert, dass Gedenkstätten und historische Stätten nicht alleinige Bundeskompetenz sein sollten. In der Gedenkstättenfinanzierung seien gewisse Widersprüche vorhanden: Das Mahnmal für die ermordeten Juden Europas werde vom Bund voll finanziert, die Topographie des Terrors jedoch nur zur Hälfte. Dies sei aus inhaltlichen Gründen nicht angemessen. Die Dokumentation und Gedenkstätte Berliner Mauer oder die Gedenkstätte Hohenschönhausen wären inhaltlich auch als Aufgaben des Bundes anzusehen. Hier seien Erwartungen und Wünsche Berlins im Hinblick auf die Gedenkstättenförderung bisher unerfüllt. Hierüber sollte in Zukunft noch einmal gesprochen werden. Berlin wolle sich nicht der Verantwortung und Mitfinanzierung gänzlich entziehen. So wenig die preußische Geschichte nur ein Erbe der Stadt Berlin sei, so wenig sei Erinnerung an die zentralistischen Unterdrückungsmechanismen allein Sache der Stadt Berlin. Dies müsse auch auf dem Hintergrund der angestrebten Länderfusion gesehen werden.

 

Nach dem gegenwärtigen Finanzierungsschlüssel seien alle erforderlichen Finanzierungsbedarfe der Berliner Gedenkstätten ­ mit Ausnahme der Probleme Gedenkstätte Berliner Mauer und Normannenstraße ­ im Haushalt eingestellt. Der Finanzbedarf in Hohenschönhausen sei bisher nicht ausreichend dargestellt, aber die Existenzform der Einrichtung in der jetzigen Gestalt sei gesichert.

 

Dr. Nevermann (Abteilungsleiter beim Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien) stellt dar, bis zum Regierungswechsel 1998 habe sich der Bund nur an einigen Einrichtungen in den neuen Ländern und in Berlin beteiligt. Dies sei verändert worden. Es sei ein Konzept aufgelegt worden, das für die ganze Bundesrepublik gelte und mit dem sich der Bund projektmäßig im ganzen Bundesgebiet an der Finanzierung von Gedenkstätten beteiligen könne; weiterhin sei ein Gedenkstättenfonds aufgelegt worden, der inzwischen 10 Mio a umfasse.

 

Die Diskussion über das Holocaust-Denkmal sei anders gelaufen. Es sei gelungen, durch die Kanalisierung der Entscheidung in den Deutschen Bundestag hinein eine relativ breit getragene Entscheidung zu erreichen; insofern müsse vom Bund finanziert werden. Dies sei jedoch die einzige Ausnahme. Die Besonderheit dieses Inhalts und des politischen Kampfes um dieses Denkmal sollte gewürdigt werden.

 

In allen anderen Fällen sei der Bund der Auffassung, gleich, ob die Zentrale in Berlin oder in München oder Nürnberg gewesen sei, Gedenkstätten seien zunächst einmal Angelegenheiten der Länder. Der Bund sei bereit, bei Einrichtungen von nationaler Bedeutung helfend mitzufördern. Der Bund sei institutionell nur beteiligt bei der Stiftung in Sachsenhausen/Ravensbrück, in Buchenwald in Thüringen und in der Topographie des Terrors. Dort sei er maximal mit 50 % der Mittel beteiligt. Über diese Fragen sollte ordnungspolitisch nachgedacht werden. Es wäre falsch, wenn die Bundesregierung und nicht mehr die jeweiligen Landesregierungen für Stätten wie Neuengamme, Bergen-Belsen oder Dachau verantwortlich wäre. Die Stätten seien zwar von einem zentralistischen System verursacht worden, aber sie lägen in einem konkreten Land und seien Teil eines Netzes von Überlebenden, Freundeskreisen, Nachkommen. Auf längere Dauer sei zu überlegen, ob das, was nun mit einem Fonds und einem Sachverständigengremium betrieben werde, in eine Bund-Länder-Stiftung eingebracht werden solle. Dies sollte jedoch nicht dazu führen, dass der Bund 100 % der Gedenkstätten- und Geschichtsarbeit übernehme und die Länder daraus entließe. Er solle sich darauf beschränken, die Einrichtungen mit maximal 50 % zu unterstützen und im Übrigen nur bezogen auf Projektförderungen oder investive Maßnahmen tätig zu werden.

 

Frau Vors. Ströver begrüßt ein Umdenken im Bund. Was zentralstaatlich entstanden sei, solle nicht allein in Bundesverantwortung gegeben werden. Es gehe um gemeinsame Verantwortung des Bundes und der Länder. Nur weil keine territorialen Orte von überregionaler Bedeutung aus der NS-Zeit oder aus der DDR vorhanden seien, sei doch nicht der Schluss richtig, dass Länder wie Nordrhein-Westfalen nicht an der Verantwortung für Berliner und überregionale Gedenkstätten beteiligt seien. Maßnahmen wie Fonds und Projektfinanzierungen seien ein richtiger Schritt, aber doch noch unsystematisch. Im Grunde wäre eine Blaue Liste der richtige Weg zu einer Finanzierungsstiftung des Bundes und aller Länder für die NS-Gedenkstätten und die der SED-Diktatur. Berlin sei bei den zentralistischen Projekten dieser Systeme überfordert, in der alleinigen Länderverantwortung zu bleiben. Dies gelte auch für überregionale Gedenkstätten wie Buchenwald oder Sachsenhausen. Das Land Brandenburg sei hier ebenfalls überfordert.

 

Wie entwickelten sich in Folge des Gutachtens das Haus 1 der Normannenstraße und die Gedenkstätte Hohenschönhausen? Sei die Bereitschaft von Opfergruppen und anderen vorhanden, wenn der Bund die Normannenstraße übernehme, dies so zu vollziehen? Wann werde das Gutachten übergeben? ­ Seien die Mittel des Bundes für die Topographie des Terrors eingestellt worden?

 

Abg. Apelt (CDU) betont, die zentralstaatlichen Funktionen Berlins hätten in eine Fülle von Gedenkstätten gemündet. Das Land Berlin solle dabei beteiligt bleiben; der Bund dürfe aber nicht argumentieren, weil anderen Städten nichts gegeben worden sei, dürfe hier auch nichts gegeben werden. Der Bund müsse ­ z. B. für Mauergedenkstätte, Hohenschönhausen, Normannenstraße ­ im Rahmen eines neuen Konzepts eine größere Verantwortung als bisher übernehmen.

 

Abg. Brauer (PDS) begrüßt, dass sich der Bund zur Abschichtung von Zuständigkeiten und Kompetenzen in einer Konzeptdiskussion befinde. Berlin sollte sich nicht nur stärker in der SPSG beteiligen, sondern auch in der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten. Das KZ Oranienburg z. B. sei   d a s   KZ der Reichshauptstadt gewesen. ­ Bestünden beim Bund Überlegungen zu den nun evtl. wieder steigenden Baukosten bei der Topographie des Terrors?

 

Abg. Hilse (SPD) hebt hervor, wegen der Fülle von Gedenkstätten habe Berlin selbst mit 50 % mehr zu tragen als andere Länder bei ihren Gedenkstätten. Eine solche starre Finanzierungsregelung sollte wegen der historischen zentralistischen Funktionen Berlins verändert werden.

 

Abg. Dr. Jungnickel (FDP) fordert ebenfalls Flexibilität in der Förderungsleistung des Bundes. Bei der Topographie des Terrors etwa sollten die starren Regelungen überdacht werden.

 

Abg. Cramer (Grüne) sieht in Gedenkstätten gesamtstaatlichen Charakters die Verpflichtung für Bund und sämtliche Länder. Dies gelte für Berliner und Gedenkstätten in anderen Ländern. Ein gemeinsamer Fonds wäre für die Zukunft sinnvoll, in den Bund, Berlin und die anderen Länder einzahlen müssten. Das Holocaust-Mahnmal solle ein besonderer Fall bleiben und nicht zum Modell für andere Stätten herangezogen werden.

 

Abg. Kittelmann (CDU) fordert, jede Gedenkstätte in Deutschland müsse ein Ort nationalen Interesses sein und vom Bund unterstützt werden. Andererseits habe er Verständnis für die Bedenken des Bundes, dass Gedenkstätten nicht inflationär vermehrt werden dürften. Dieses Thema sollte unter dem Gesichtspunkt Verantwortung für die Hauptstadt wieder aufgegriffen werden.

 

Frau Abg. Meister (FDP) bringt in Erinnerung, dass Gedenkstätten nicht nur eine kulturelle, sondern vor allem auch eine bildungspolitische Aufgabe hätten. Das Gedenken an die Geschichte und die beiden jüngsten Diktaturen sei eine bundeshoheitliche Aufgabe und sollte nicht den Ländern allein überlassen bleiben. Eine Zusammenarbeit zwischen allen Ländern sollte gesucht werden.

 

Dr. Nevermann (Abteilungsleiter beim Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien) bestätigt die museale und die pädagogische Aufgabe von Gedenkstätten. Museum und Aufklärung fielen genuin in die Zuständigkeit der Länder. Wegen der ungleichmäßigen Verteilung der Lasten zwischen den Ländern sollten sich die Länder untereinander beraten, eine gemeinsame Stiftung gründen, eine gemeinsame Trägerschaft verabreden und anschließend an den Bund wegen finanzieller Beteiligung herantreten. Es sei nicht so, dass immer bei länderübergreifenden Angelegenheiten notwendigerweise daraus eine Bundeseinrichtung entstehen müsse. Er erinnere nur an die Konstruktion des ZDF. Die Kulturstiftung der Länder etwa könnte dies mit organisieren. Dort zahle der Bund 50 % und habe eine Stimme.

 

Die Grenze von 50 % habe den haushaltsrechtlichen Hintergrund, dass der Deutsche Bundestag mit seinem Haushaltsausschuss und dem Bundeshaushaltsrecht zuständig sei, wenn der Bund

51 % bezahle. Er warne davor, eine Fülle von Bundeseinrichtungen zu schaffen. Der Bund sollte sich auf unter 50 % beschränken. Er könne nicht ständig 50 % oder über 50 % der Geldmittel geben und dann nicht die Verantwortung übernehmen. Die Topographie des Terrors sei aus Bürgerinitiativen entstanden, wie es auch jetzt in Bayern der Fall sei. Hier sollten zunächst die Landesregierungen zuständig werden; Verantwortungslosigkeit sollte nicht auch noch institutionalisiert werden.

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) nimmt Stellung, die Frage nach der Zukunft der Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland ­ z. B. bei den Gedenkstätten zu KZs ­ könne nicht allein mit dem Hinweis auf bürgerschaftliches Engagement beantwortet werden. Hier stehe der Gesamtstaat in der Verantwortung, was auch heißen könne, Bund und Länder. Es sei sicherlich schwierig, Länder zum Beitrag zur Trägerschaft und Finanzierung zu bewegen, die nicht Sitzländer von Gedenkstätten seien. Hier sei eine gesamtstaatliche Moderation durch den Bund erforderlich. Sowohl bürgerschaftliches Engagement als auch gesamtstaatliche Verantwortung müssten wahrgenommen werden. Es sei unterstützenswert, das System der Mischfinanzierung durch einen Gedenkstättenfonds von Bund und Ländern im Rahmen der Nationalstiftung zu erreichen. Er verweise auf den Entwurf des Konzepts des Staatsministers für Kultur und sein Mehrsäulenmodell, wo auch die Gedenkstätten als eine solche Säule einer von Bund und Ländern gemeinsam zu tragenden Verantwortung vorgesehen seien.

 

Berlin habe wegen seiner Haushaltslage seinen 50-%-Anteil in den Gedenkstätten in den letzten Jahren mit pauschalen Kürzungen verringern müssen, woraufhin der Bund entsprechend verfahren sei. Dadurch seien kleinere Einrichtungen in ihrer Arbeit erheblich eingeschränkt worden. Der Enthusiasmus für Berliner Verantwortung sollte nicht zu groß ausfallen.

 

Zur Topographie des Terrors liege eine mündliche Zusicherung des Staatsministers und ein jüngster Brief vor, in dem ausgeführt sei, dass die hälftige Übernahme der Investitionskosten im Rahmen der gedeckelten Investitionssumme von 76 Mio DM in die Haushaltsanmeldung 2003 eingereicht werde. Damit liege die Zusage des entsprechenden Mitglieds der Bundesregierung vor.

 

Dr. Klopsch (SenWissKult) führt aus, in dem Gutachten zu Haus 1 Normannenstraße werde vorgeschlagen, das Haus 1 und seine Erschließung als Dokumentations- und Bildungszentrum als unselbständige Stiftung in den Geschäftsbereich des Bundesbeauftragten zu geben, da dies als nationale Aufgabe angesehen werde. Die Liegenschaft sei 1996 vom Bund in das Fachvermögen SenFin übertragen worden. Es bestehe großes Interesse, dies nun zu entflechten. Der Investitionsbedarf für die Herrichtung des Hauses sei sehr erheblich.

 

Der Ausschuss schließt die Besprechung ab.

 

Punkt 4 der Tagesordnung

 

 

Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs

Die künftige Struktur der Rundfunkorchester-

und Chöre GmbH (ROC)

(auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

0014

 

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) stellt dar, im Kuratorium und der Gesellschafterversammlung sei seit längerem über die Erarbeitung eines neuen Strukturkonzepts diskutiert worden, wodurch die vier Klangkörper neu positioniert und auf eine finanziell tragfähige Basis gestellt werden sollten. Ausgangspunkt sei die Tatsache, dass bei eingefrorenen Zuschüssen der Gesellschafter, den kommenden Tariferhöhungen, allgemeinen Kostensteigerungen und Forderungen an die künstlerische Entwicklungsfähigkeit der Klangkörper nicht ohne einschneidende Strukturmaßnahmen zu begegnen sei. Das Einfrieren der Zuschüsse habe im Wesentlichen basiert auf der Haltung Berlins, das auf Grund der Haushaltslage eine Erhöhung seiner Zuschüsse seit 1999 ausgeschlossen habe. Durch Bindung an die Festlegungen im Gesellschaftervertrag sei es auch Deutschlandradio, Bund und SFB, obwohl sie nach eigenen Aussagen finanziell durchaus in der Lage dazu wären, nicht möglich, ihren Zuschuss einseitig zu erhöhen. Die Möglichkeiten der Einnahmeverbesserung der Klangkörper und der Gesellschafter selbst seien auch durch die Tatsache begrenzt, dass die ROC GmbH kein eigenes Haus habe. Die geplanten strukturellen Veränderungen hätten bereits in der letzten Zeit stattgefunden: Die Auflösung der Rias Bigband sei mehrheitlich gegen das Votum Berlins verfügt worden. Der Gesellschaftervertrag sei in dieser Hinsicht verändert worden. In der GmbH werde durch eine Reihe von Maßnahmen angestrebt, die Wirtschaftsführung effektiver zu machen, z. B. durch die Einrichtung von Kostencentern. Dabei würden die einzelnen noch verbliebenen vier Einrichtungen in ihren einzelnen Kostenstrukturen ausgewiesen, um die Mittelverwendung transparenter zu gestalten, auch eine Personal-Istkosten und eine Veranstaltungsetatausweisung seien vorgesehen.

 

Die Zukunft sei vor allem durch die angestrebte Fusion von SFB und ORB und die angestrebte Länderfusion problematisch. Er unterstütze alle Positionen, die sich für ein stärkeres Engagement der zukünftigen Medienanstalt in der ROC GmbH aussprächen. Dennoch stünden hier komplizierte Verhandlungen bevor. Auch gelegentlich geäußerte Vorstellungen, wenn der Bund z. B. durch die Übernahme einer Oper Berlin so entlaste, dass Berlin dann für ein, zwei oder drei Klangkörper die Verantwortung übernehmen und das DSO zum Deutschlandradio gehen könne, seien Spekulationen, die derzeit nicht relevant seien bzw. gefährlich wären. Mit der ROC sei mit dem geringen Berliner Anteil von 5 % eine sehr günstige und wichtige Konstruktion gefunden worden; dennoch würden die Klangkörper abgeschottet gegen Strukturüberlegungen, die zukünftig hinsichtlich der Berliner Orchesterlandschaft getroffen werden müssten. Dieses Problem habe bereits in der Vergangenheit dazu geführt, dass verschiedene Planungsideen nicht hätten umgesetzt werden können, wo der günstige Finanzierungsschlüssel als Garantie der Fortsetzung des Bisherigen fungiert habe. Es müsse jedoch eine Zusammenschau der Orchesterlandschaft möglich sein.

 

Dr. Nevermann (Abteilungsleiter beim Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien) nimmt Stellung, er halte die Konstruktion der ROC GmbH für katastrophal, weil niemand die Mehrheit habe und z. B. nur eine sehr umständliche Einigung über Termine möglich sei. Auch Abschlussverhandlungen mit Künstlern seien ungeheuer umständlich. Auf die Dauer müsse die Struktur verändert werden. ­ [Braun (CDU): Man sagt, es gibt keine finanziellen Probleme, und dann macht man die Rias Bigband zu! ] ­ Die Aufgabe der Bigband sei ein Teil der Lösung eines Problems. Der Zuschuss sei eingefroren. Die Finanzierung der Gehaltserhöhungen könne nicht durch zusätzliche Mittel geschehen. Also müssten die steigenden Kosten durch Einsparungen und Erhöhung der Einnahmen aufgefangen werden. So sei die Auffassung entstanden, die Rias Bigband in die Selbstständigkeit zu entlassen, mit einigen vorübergehenden Hilfen, und dadurch einen Beitrag zur langfristigen Finanzierung der zu erwartenden Gehaltserhöhungen zu leisten. Diese personalintensiven Einrichtungen kämen nicht umhin, sich über Personalkostenreduktionen Gedanken zu machen.

 

Der Ausschuss vertagt die Beratung.

 

Punkt 6 der Tagesordnung

 

 

Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs

Stand des Denkmalschutzes für Ben Wargins

"Parlament der Bäume gegen Krieg und Gewalt"

(auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

0023

 

 

Herr Keidel (SenStadt) bemerkt, zeitgleich mit der Einladung zum Kulturausschuss sei eine Kleine Anfrage des Abg. Cramer eingegangen. Er werde daher nun nur kurz zusammenfassen, was bisher geschehen sei. Nachdem dem Abgeordnetenhaus eine Mitteilung ­ zur Kenntnisnahme ­ über den Stand der Unterdenkmalschutzstellung der verbleibenden Grenzzeugnisse vorgelegt worden sei, sei unter vielen Schwierigkeiten versucht worden, die entsprechenden Mittel zur Unterhaltung und Instandsetzung heranzuziehen. Das Parlament der Bäume sei dabei noch nicht als denkmalschutzwürdig eingestuft worden, weil ein Gutachten an die BTU Cottbus an Herrn Prof. Leo Schmidt, einen ausgewiesenen Experten hinsichtlich Mauerresten oder Grenzzeugnissen, beauftragt worden sei. Das Gutachten liege noch nicht vor, lediglich eine Vorabeinschätzung für den Bereich, der das "Parlament der Bäume" noch nicht beinhalte. Er erwarte das Gutachten für den Sommer. Dann könne mitgeteilt werden, welche Maßnahmen zu veranlassen seien. Wenn der Gutachter es empfehle, würden die noch verbliebenen Reste von Ben WarginsWerk bzw. der Mauer nachträglich unter Denkmalschutz gestellt. Zur Finanzierung müsse dann geprüft werden, ob die eingestellten Ansätze ausreichend seien.

 

Abg. Cramer (Grüne) bemerkt, nach der Mitteilung ­ zur Kenntnisnahme ­ wolle der Senat dieses Denkmal unter Denkmalschutz stellen. Dies sei allerdings ein Grundstück des Bundes, das teilweise bebaut worden sei. Habe der Bund ein Interesse, dieses Grundstück zu bebauen, oder wolle er es als grüne Oase mit Denkmalcharakter im Regierungsviertel erhalten? Der Staatsminister habe auf den Vorschlag geantwortet, dass zunächst das Land kundtun müsse, was es wolle, und dann werde sich der Bund darüber Gedanken machen. Wie stehe der Bund zu diesem Grundstück?

 

Dr. Nevermann (Abteilungsleiter beim Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien) antwortet, der Bund verfüge über mehrere Verfassungsorgane wie Bundesrat, Bundestag, Bundesregierung usw. Er könne nur für die Bundesregierung und nicht für den Bundestag sprechen.

 

Der Ausschuss vertagt die Beratung.

 

Punkt 7 der Tagesordnung

 

 

Verschiedenes

 

 

Frau Abg. Grütters (CDU) bittet um Stellungnahme zu einer möglichen Übernahme der Staatsoper durch den Bund, was sie begrüßen würde.

 

Dr. Nevermann (Abteilungsleiter beim Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien) stellt in Frage, dass es vernünftig wäre, dass der Bund eine von drei Opern in einer von 25 Opernstädten übernähme. Eine Perspektive im Berliner Opernbereich sei nur möglich, wenn stärker auf Synergie, Kooperation, strukturelle Zusammenführung und anderes mehr geachtet werde. Dies sollte nicht durch die Herausnahme einer Einrichtung torpediert werden und zu einem unfairen Wettbewerb mit den anderen Einrichtungen führen. ­ [Frau Grütters (CDU): Das haben Sie aber mit den 3,5 Millionen begonnen!] ­ Mit diesen Mitteln sei ein Beitrag geleistet worden, der der Stadt sehr gut tue, die nicht in der Lage gewesen sei, Herrn Barenboim in Berlin zu halten. Durch diesen strukturwidrigen Ausgleich sei dies gelungen. Ordnungspolitisch sei dies unvernünftig, aber in der Sache sei es vernünftig gewesen. Eher sollten Mittel in den Haushalt oder in Investitionen gegeben werden; darüber könne man nachdenken; der Bund sollte jedoch keine Oper betreiben.

 

Im Übrigen Geschäftliches ­ siehe Beschlussprotokoll.

 

 

Ausschuss-Kennung : Kultgcxzqsq