Punkt 1 der
Tagesordnung
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Aktuelle
Viertelstunde |
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(auf Antrag der Fraktion der FDP)
Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet auf
die Frage von Frau Abg. Meister
(FDP), bekanntermaßen werde eine engere Kooperation zwischen dem Literaturhaus
und dem Literarischen Colloquium für sinnvoll und notwendig erachtet. Ziele der
Kooperation seien eine klarere programmatische Profilierung beider Häuser, eine
Optimierung der Auslastung der landeseigenen Immobilien und eine Verbesserung
der Relation von Personal- und Betriebskosten im Verhältnis zu den
Programmkosten in beiden Häusern. Durch die Debatte über die mögliche Übernahme
einer der beiden Einrichtungen durch den Bund seien die Gespräche mit den beiden
Häusern zeitweilig zum Erliegen gekommen. Er werde sich intensiv um die Neuanbahnung
der Gespräche kümmern.
Frau Abg.
Meister
(FDP) fragt, ob die Neubesetzung in der Fasanenstraße darauf schließen lasse,
dass es bis zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen den beiden Häusern noch
eine Weile dauern werde.
Sen Dr. Flierl (WissKult) sieht diesen
Zusammenhang nicht. Zunächst gehe es darum, die personelle Kontinuität im
Literaturhaus zu sichern. Die Gespräche seien voranzubringen.
(auf Antrag der Fraktion der SPD)
Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet auf
die Frage von Frau Abg. Lange (SPD),
er verfüge über keine Informationen und werde die Antwort nachreichen.
(auf Antrag der Fraktion der Grünen)
Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet auf
die Frage des Abg. Cramer (Grüne),
es sei eine Abstimmung über die jetzige Gestaltung des Leipziger Platzes
getroffen worden. Er, Redner, sei zur Klärung der Situation zu einem Ortstermin
mit dem Fragesteller bereit.
(auf Antrag der Fraktion der PDS)
Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet auf
die Frage von Frau Abg. Dr. Hiller
(PDS), die Volksbühne unterstütze die Suche des Theaters nach einem eigenen Ort
für Proben und Aufführungen und mit einem Treffpunkt mit Bürosituation und sei
bereit, den Prozess finanziell zu unterstützen, auch über die 10-Jahresfrist
hinaus. Das Obdachlosentheater könne darüber hinaus Anträge bei den
Förderinstitutionen des Landes stellen. Bisher sei dies nicht geschehen.
(auf Antrag der Fraktion der PDS)
Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet auf
die Frage von Frau Abg. Grütters
(CDU), er könne die Frage auch bezüglich des Zeitpunkts der Neubesetzung zur
Zeit nicht beantworten.
Frau Abg.
Grütters
(CDU) betont, die Stelle dürfe nicht als Einsparposten betrachtet werden, und
die Suche solle zügig vorangetrieben werden.
Sen Dr. Flierl (WissKult) bekräftigt, die
Stelle soll zügig besetzt werden.
Die
Aktuelle Viertelstunde ist beendet.
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Antrag der Fraktion der CDU Vorlage einer Gesamtkonzeption, die den
Arbeiteraufstand vom 17. Juni 1953 als herausragendes Datum des
Widerstandes der Berliner Bevölkerung gegen die SED-Diktatur
angemessen berücksichtigt -
Drs 15/1069 - |
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Abg. Apelt (CDU) kritisiert, dass der
Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen (siehe Beschlussprotokoll) nicht nach
einer Gesamtkonzeption frage. Zumindest solle der Änderungsantrag auch einen Bericht
bis zum 31. März 2003 – und nicht bis zum 31. Mai, was zu spät sei – fordern.
Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet,
protokollarische Maßnahmen zum Jahrestag würden gegenwärtig von der
Senatskanzlei vorbereitet. Der Senat bündele und verdeutliche die Maßnahmen,
die von den verschiedensten Institutionen der Stadt seit langem vorbereitet und
veranstaltet würden. Eine Publikation über die in Berlin und Brandenburg
geplanten Veranstaltungen werde von der Stiftung zur Aufarbeitung der
SED-Diktatur und dem Beauftragten für die Stasi-Unterlagen demnächst
herausgegeben. Damit werde auch für Schulen und andere Institutionen
Unterstützung geboten, die sich auf dieses Ereignis vorbereiten wollten. Der
von SenWissKult initiierte Lotto-Antrag für eine Ausstellung zum Thema 17.
Juni, die der Museumspädagogische Dienst habe betreuen wollen, sei leider nicht
angenommen worden, so dass nun das kooperative Modell unterstützt werde. Die
Vorstellung einer dirigistischen Gesamtkonzeption von Seiten des Senats, die
auf ein Geschichtsmodell abzielte, sei solcher Art des Gedenkens nicht
angemessen.
Abg. Cramer (Grüne) bemerkt, mit einer
Konzeption solle der Senat darlegen, ob er sich Gedanken über dieses Thema
mache. Der 17. Juni sei eine deutsche und europäische Erscheinung, weil sich
die Bevölkerung in Osteuropa hier zum ersten Mal gegen die Herrschaft
aufgelehnt habe, und sei insofern für die Stadt, das Land und international
bedeutsam. Sei an eine zentrale Veranstaltung im Roten Rathaus gedacht? Auch er
fordere zur Datumsänderung des Änderungsantrags auf. – Es wäre interessant, den
ursprünglichen Entwurf des Wandbilds von Max Lingner am ehemaligen Haus der
Ministerien, heute Bundesfinanzministerium, zusätzlich zu dem dann realisierten
Entwurf in irgendeiner Weise darzustellen. Wie sehe der Kultursenator eine
solche Initiative?
Abg. Braun (CDU) stellt dar, die
Bersarin-Ausstellung gehörte mit in die Auflistung der Veranstaltungen zum 17.
Juni, da Bersarin „Herrn Ulbricht und seine verbrecherische kommunistische
Truppe“ nach Berlin gebracht habe.
Abg. Hilse (SPD) teilt die Auffassung
der CDU-Fraktion über die Bedeutung des 17. Juni 1953. Leider sei der jüngeren
Generation diese Bedeutung nur noch selten bewusst. Hier sei es nicht mit einer
„Kampagne“ getan, sondern das Datum solle der Bevölkerung dauerhaft in
Erinnerung bleiben. Der Änderungsantrag sei in seinen Intentionen insofern
weitreichender als der CDU-Antrag.
Abg. Apelt (CDU) fragt erneut nach den
eigenen Bemühungen des Senats. Es sei zudem peinlich, dass der Antrag vom
Lotto-Stiftungsrat abgelehnt worden sei.
Frau Abg. Dr.
Hiller
(PDS) betont, das Datum sollte nicht zur Äußerung plakativer Meinungen
missbraucht werden. Vielmehr sollten unterschiedliche individuelle Sichten auf
dieses Datum möglich werden. Der Antrag auf eine Gesamtkonzeption sei insofern
wenig hilfreich, wenn er die Bevölkerung durch Kampagnen in eine bestimmte
Sichtweise hineinziehen wolle. Das Vorgehen des Senats, Veranstaltungen
verschiedener Träger zu bündeln und zu koordinieren, sei eher geeignet.
Frau Abg.
Grütters
(CDU) vermisst in dem Ersetzungsantrag der Koalition Angaben, wie die genannten
Ziele – wie die Dauerhaftigkeit des Erinnerns – erreicht werden sollten.
Frau Abg.
Meister
(FDP) sieht die Möglichkeit, ein dauerhaftes Erinnern zu erreichen, für die
Zeit nach dem 50. Jahrestag als schwierig an. Sie hätte im Übrigen einen
Änderungsantrag zum Antrag der Opposition einem Ersetzungsantrag vorgezogen.
Abg. Hilse (SPD) räumt die Problematik
des späten Datums ein und verweist auf die Erinnerungsarbeit als Prozess, was
mit dem Antrag erreicht werden solle. Bisher seien zu wenig Erinnerungsmale zu
diesem Datum in Berlin vorhanden.
Abg. Cramer (Grüne) hält es für
sinnvoll, auch Bezüge zwischen dem 17. Juni 1953 und dem 9. November 1989
herzustellen. Zudem sei noch gar nicht erkennbar, welche unterschiedlichen
Sichtweisen auf den
17. Juni 1953 heutzutage bestünden. Nicht staatlicher Dirigismus, aber
staatliche Teilhabe an dem Datum sei angebracht. Er bitte, in den
Änderungsantrag in der letzten Zeile hinter „deutscher“ die Worte „und europäischer“
einzufügen, da es sich auch um europäische Geschichte handele.
Frau Abg. Dr.
Tesch (SPD)
bemerkt zu Frau Abg. Grütters, es sei Aufgabe des Senats, darzustellen, wie er
auf die Anforderungen des Antrags eingehen wolle. – Der Berichtszeitpunkt solle
auf den 31. März 2003 geändert werden. Sie übernehme die Änderung der Grünen.
Sen Dr. Flierl (WissKult) stellt dar, es
hätte des Antrags nicht bedurft, die üblichen, traditionellen Würdigungen des
17. Juni durch den Senat fortzuführen. Veranstaltungen etwa der Stiftung
Aufarbeitung seien Veranstaltungen mit staatlicher Unterstützung. Seit Jahren
bereiteten sich die Institutionen auf dieses Datum vor. Der Senat entziehe sich
diesem Datum keinesfalls. Er erinnere auch an die Debatte um die Errichtung
eines Denkmals, die die unterschiedlichen Perspektiven von Ost und West auf
dieses Datum und die europäische Dimension und weitere Aspekte entfaltet
hätten. Die Debatte neu zu initiieren, wäre wenig sinnvoll. Die Veränderung von
Wettbewerbsergebnissen in der Wilhelm-/ Leipziger Straße, die in einem
geordneten Verfahren entstanden seien und Akzeptanz in der Stadt erreicht
hätten, sei nicht angebracht.
Abg. Apelt (CDU) schließt sich dem
Änderungsantrag der Koalition an und beantragt, ihn als Antrag aller Fraktionen
einzubringen.
Abg. Brauer (PDS) stimmt für die
Koalition zu.
Der Ausschuss beschließt einstimmig, dem
Abgeordnetenhaus die Annahme des Antrags in der Fassung des Änderungsantrags zu
empfehlen (Text mit redaktionellen Änderungen siehe Beschlussprotokoll).
Punkt 3 der
Tagesordnung
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Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs Die
kulturelle Aufgabe des Museums Haus am Checkpoint Charlie
(auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) |
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Frau Vors.
Ströver
sieht das Haus am Checkpoint Charlie in Konkurrenz zur Mauergedenkstätte
Bernauer Straße und dem dortigen Dokumentationszentrum. Das Haus habe die
Gemeinnützigkeit aufgegeben und sei daher außerhalb einer Kontrolle des Senats.
Wie beurteile der Senat die Konkurrenz? Stehe der Senat in Kontakt mit dem
Leiter des Hauses am Checkpoint Charlie bezüglich der Qualität der Ausstellung?
Es sei nicht angebracht, dass das Land das private Museum sich selbst
überlasse; ein fachlich-sachlicher Diskussionszusammenhang sei notwendig.
Sen Dr. Flierl (WissKult) stellt dar, das
Haus am Checkpoint Charlie sei von den Besucherzahlen her das am Drittbesten
besuchte Museum in Berlin, nach dem Pergamonmuseum und dem Jüdischen Museum:
mehr als 600 000 Besucher 2002. Für Gäste der Stadt gehöre es zum
obligatorischen Programm, wenn sie sich mit der Geschichte der Stadt
beschäftigen wollten. Das Museum werde von einem privaten Verein, der
Arbeitsgemeinschaft 13. August, getragen, der das Haus aus seinen Erträgen
selbständig bewirtschafte. Öffentliche Mittel würden nicht gewährt, abgesehen
von früher gewährten Honoraren der Bundeszentrale für Politische Bildung, die
einige der Vorträge und Veranstaltungen des Hauses finanziert hätten. Aus
Mitteln der DKL seien in den vergangenen Jahren wiederholt Kunstwerke angekauft
worden, die weitgehend speziell für das Haus angefertigt worden seien. Alle
diese Kunstwerke seien Leihgaben und befänden sich im Eigentum des Landes
Berlin. Vorhandensein, Zustand und Einsatz dieser Kunstwerke würden von SenWissKult
überwacht. Die ordnungsgemäße Verwendung der hierfür eingesetzten Mittel sei
durch ein Gutachten eines vereidigten Wirtschaftsprüfers nachgewiesen worden.
Insofern könne er zu den immer wieder in der Presse kolportierten
Streitigkeiten zwischen einzelnen ausgeschiedenen Mitarbeitern und damit im Zusammenhang
stehende Behauptungen, öffentliche Mittel seien nicht korrekt verwendet worden,
bezogen auf diese öffentlichen Mittel keine entsprechenden Annahmen stützen.
Er sehe mit Sorge, dass die interne Situation des
Vereins dazu führe, dass die Debatte weniger um die kulturellen
Herausforderungen an diesem Ort geführt werde als vielmehr um die internen
Querelen, und bedauere dies sehr. Sammlungen und Existenz des Museums seien
persönliches Verdienst und Kern des Lebenswerkes von Dr. Rainer Hildebrandt,
der gerade wegen seiner politischen Überzeugungen gegen die NS-Diktatur und
später gegen den Abbau demokratischer Rechte und die Unterdrückung in der DDR
Respekt verdiene, selbst aber inzwischen auch ein Zeitzeuge der Geschichte
geworden sei. Die Präsentation am Ort dokumentiere inzwischen selbst eine
bestimmte Phase der kulturellen und politischen Auseinandersetzung in der
geteilten Stadt. Insofern sei das Mauermuseum eher ein Dokument seiner eigenen
Geschichte als eine zeitgemäße Auseinandersetzung mit der historischen
Situation. In besonderer Weise prekär sei die Tatsache, dass die städtebauliche
Situation durch das gescheiterte Entwicklungsprojekt dazu geführt habe, dass
die ursprüngliche Absicht, im Rahmen des Investorenmodells auf dem ehemaligen
Grundstück des Grenzübergangspunktes einen Gedenkort einzurichten, gescheitert
sei. Insofern sei diese private Initiative nun die einzige Institution, die
sich museal mit dem Thema auseinandersetze. Über die Brüche in der öffentlich
wahrnehmbaren Auseinandersetzung auch ästhetischer Art könne man sich ein Bild
machen, wenn man das sehr gelungene Kunstobjekt im Rahmen des
Übergänge-Wettbewerbs im Verhältnis zu der Reinszenierung des Kontrollpunktes
in der Friedrichstraße beurteile.
Es müsse gesamtstädtisches Anliegen sein, an diesem
welthistorisch bedeutsamen Ort langfristig eine museale Auseinandersetzung mit
der Geschichte der Teilung zu etablieren. Behutsam solle versucht werden,
sowohl aus der Senatsperspektive als auch aus der breiteren Öffentlichkeit
heraus, sich um eine Qualifizierung der Tätigkeiten des privaten Trägervereins
zu bemühen. Allerdings bestehe kein Zuwendungsverhältnis der Stadt zu dieser
Institution. Seit längerem habe er an die Arbeitsgemeinschaft und die
Hausleitung den Vorschlag herangetragen, ein Stiftungsmodell zu erarbeiten und
die Hausleitung durch einen wissenschaftlichen Beirat zu beraten. Er habe auch
unterstützt, eine Erweiterung in den Neubau vorzunehmen, der die Sicht auf die
Situation ermögliche. Dies sei auch vor dem Hintergrund eines von SenWissKult
initiierten museumsfachlichen Gutachtens geschehen, in dem unter anderem die
Trennung der Mauergeschichte und der Geschichte des gewaltfreien Widerstands
angeregt worden sei. Diese Kopplung sei zwar aus der Perspektive der Tätigkeit
der Arbeitsgemeinschaft 13. August verständlich, weise aber nicht unmittelbar
auf die Informationsbedürfnisse und Erklärungszusammenhänge des Checkpoint
Charlie hin.
Die Einwirkungsmöglichkeiten seien allerdings
begrenzt. Die Debatte, wie die unterschiedlichen Orte, die an die Teilung in
Berlin erinnerten, koordinierten werden sollten, sei bereits 1995 geführt
worden. Wolfgang Templin habe im Kulturausschuss bereits 1995 Empfehlungen
gegeben, wie die zu errichtenden Mauergedenkstätte in der Bernauer Straße mit
dem Checkpoint koordiniert werden sollte. Es sei gut, dass mehrere solche Orte
in der Stadt vorhanden seien, und auch der Mauerverlauf solle markiert werden.
Bisher sei die Aufarbeitung über Oral History und Erfahrungsaustausch bisher
nur in Grenzen realisiert worden. Hier sei Langzeitarbeit erforderlich.
Frau Abg.
Lange (SPD)
erinnert daran, dass das Haus am Checkpoint Charlie bis 1994 Mittel aus dem
Landeshaushalt erhalten habe. 1998 sei es mit 5,3 Millionen DM aus Lottomitteln
finanziert worden. Die Privatisierung stelle eine Verwendung von gemeinnützigen
öffentlichen Geldern für private Zwecke dar. Wie seien die 5,3 Millionen DM
verwandt worden? Welchen Rückgriff habe der Senat auf diese Mittel? Sie erinnere
auch an die öffentliche Debatte über die umstrittenen Geschäftspraktiken der
Leitung.
Abg. Cramer (Grüne) betont,
Profitmaximierung in den Museum liege nicht im Interesse des Landes, wenn zuvor
doch viele Mittel in das Haus am Checkpoint Charlie geflossen seien. Wie stehe
der Verein zu der Vorstellung eines Stiftungsmodells oder zur Qualifizierung
der Ausstellung? Welche Rückforderungsmöglichkeiten der Gelder seien vorhanden?
Welchen Einfluss habe die öffentliche Hand noch auf das Haus? – Künstlerische
Gestaltung und Reinszenierung der Grenzsituation schlössen einander nicht aus;
beides sei möglich. Eine authentischere Gestaltung an der Bernauer Straße wäre
immer noch möglich.
Abg. Sayan (PDS) stellt dar, die Bundeszentrale
für Politische Bildung habe lange Zeit Gelder für das Haus am Checkpoint
Charlie zur Verfügung gestellt. Lägen vom Haus Anträge auf Zuwendungen vor? Wie
sei der politische Bildungsaspekt des Hauses gegenwärtig gestaltet? Welchen
Stand habe das Erweiterungsprojekt des Museums?
Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet, die
Bundeszentrale habe in den letzten Jahren Honorarmittel für das Museum zur
Verfügung gestellt. Inzwischen leiste sie dies nicht mehr und habe die Mittel
nun nach Hohenschönhausen und in die Bernauer Straße umgeleitet. Hintergrund
dessen seien die Debatte um die wissenschaftliche Seriosität und den
gemeinnützigen Status des Museums gewesen. Gegenwärtig sei kein kooperationswilliger
Partner beim Haus am Checkpoint Charlie vorhanden, um eine Reform der Struktur
ernsthaft zu diskutieren. Es sei eine breite politische und öffentliche
Unterstützung nötig, um in Akzeptanz und Respekt vor der Arbeit des Museums
einen Schritt zu einer öffentlich-rechtlichen Trägerstruktur oder einer durch öffentlich-rechtliche
Beteiligung mit zu steuernden oder zu qualifizierenden Struktur zu erreichen.
Die Debatte in der Öffentlichkeit zeige, dass ein Dilemma vorhanden und kein
unmittelbarer Zugriff möglich sei, außer etwa das Eigentum des Landes Berlin
zurückzufordern. Jedoch sei kein anderer Kontext vorhanden, in den diese
Objekte eingebracht werden sollten. Die hohe Akzeptanz durch die Besucherinnen
und Besucher an der gegebenen Stelle sei ebenfalls zu beachten. Die Bezeichnung
des Museums als Privatunternehmung werde dem Gesamtanliegen nicht gerecht. Es
gehe auch um einen aus einer bestimmten Mission und Leidenschaft getragenen
Ansatz, der in starkem Maße an die federführende Person gebunden sei, die auch
zu respektieren sei. Er appelliere an alle Beteiligten hinsichtlich einer
breiten Unterstützung, um diesen Transformationsprozess zu ermöglichen.
Unmittelbare administrative Eingriffsmöglichkeiten bestünden nicht und sollten
von Staats wegen nicht wahrgenommen werden.
Gescheitert sei nicht der Ausbau des Museums selbst,
denn es habe durch den Neubau einen Raum hinzu gewonnen; gescheitert sei das
städtebauliche Entwicklungsprojekt amerikanischer Investoren an dem ehemaligen
Grenzübergang. Die Einrichtung einer „Altberliner Drehorgelgasse“ am Checkpoint
Charlie sei mit SenWissKult keineswegs abgestimmt, sondern durch das Bezirksamt
Mitte genehmig worden. Die größte Kraft des Gedenkens am Checkpoint Charlie
gehe sicherlich von dem Kunstwerk aus, das die beiden Porträts des
amerikanischen und des sowjetischen Soldaten konfrontiere. Nachgestellte
Objekte dort, die an die Zeit des Grenzübergangs erinnerten, entfalteten
weniger Bedeutsamkeit.
Punkt 4 der
Tagesordnung
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a) |
Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs Gesamtsituation der bildenden Künstlerinnen und
Künstler in Berlin unter besonderer Berücksichtigung ihrer sozialen
Situation (auf Antrag der Fraktion der SPD) |
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b) |
Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs Situation
der bildenden Kunst in Berlin
(auf Antrag der Fraktion der CDU) |
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c) |
Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs Stand und
Perspektiven des Ateliersofortprogrammes
(auf Antrag der Fraktion der SPD) |
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d) |
Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs Kunst am Bau
/ Kunst im öffentlichen Raum
(auf Antrag der Fraktion der SPD) |
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Hierzu: Anhörung Zu der Anhörung sind eingeladen: -
BBK
Berlin e. V. -
GEDOK-Berlin -
Landesverband
Berliner Galerien e. V. (LVBG) -
Verdi (Fachgruppe Bildende Kunst) -
Künstlerförderung
/ Investitionsbank Berlin |
siehe Wortprotokoll.
Punkt 5 der
Tagesordnung
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Finanzielle Planungen für eine neu zu ordnende Ufer
GmbH hier: a) Besprechung gem. §
21 Abs. 5 GO Abghs (0974) (auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) in der
7. Sitzung UA Theater vom 20.1.03 (THE
21) b) Schreiben SenWissKult - K (IV B) - vom
13.1.2003 (THE
29) Haupt 1198
(Auf Vorschlag des UA THE von Haupt an den Ausschuss
Kult m.d.B. um Stellungnahme weitergegeben.) |
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Vertagt.
Punkt 6 der
Tagesordnung
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Verschiedenes |
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Geschäftliches – siehe Wortprotokoll.
Korrekturen
des Wortprotokolls der 17. Sitzung des Ausschusses für Kulturelle
Angelegenheiten vom 27. Januar 2003:
S. 3, letzter Abs., 1. Zeile v.o.: Statt „Januar
1932“: „Januar 1933“
S. 8, letzter Abs., 2. Zeile v.u.: Statt „– orbiter
dictum: „Obiter dictum:“
S. 10, 2. Abs., 2. Zeile v.u.: Statt
„Reichstagsbrandverfassung“: „Reichstagsbrandverordnung“
S. 10, 4. Abs., 3. Zeile v.u.: Komma nach
„Reichstagswahl“
Ausschuss-Kennung
: Kultgcxzqsq