Vor Eintritt in die Tagesordnung

 

Der Ausschuss gedenkt des verstorbenen Abgeordneten Peter Kittelmann.

Der Erweiterung der Tagesordnung gemäß der Mitteilung zur Einladung vom 3. März 2003 wird zugestimmt.

 

 

Punkt 1 der Tagesordnung

 

 

Aktuelle Viertelstunde

 

 

  1. Wie stellt sich nach den letzten Gesprächen die Zukunft des Künstlerhauses Bethanien dar, und welche Möglichkeiten bestehen für eine weitere Nutzung durch die Bildende Kunst?

      (auf Antrag der Fraktion der SPD)

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet auf die Frage von Frau Abg. Dr. Tesch (SPD), in dem Gebäude habe sich seit Jahren eine Nutzungsmischung entwickelt, die einer Profilierung eines Kulturstandortes nicht immer förderlich sei. Er begrüße es daher, dass der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg am 10. 12. 02 beschlossen habe, das Haupthaus des Komplexes mittelfristig ausschließlich für eine kulturelle Nutzung zur Verfügung zu stellen. Er werde den Bezirk bei diesem Vorhaben gern unterstützen. Zwei Institutionen im Künstlerhaus Bethanien erhielten von SenWissKult eine institutionelle Förderung: die Druckwerkstatt des BBK und die Künstlerhaus Bethanien GmbH mit dem internationalen Atelier- und Ausstellungsprogramm. Zwischen dem Bezirksamt und SenWissKult bestehe eine Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahr 1976; diese habe der Bezirk zum Ende 2003 fristgerecht gekündigt. Seit einigen Jahren zahle SenWissKult eine Pauschale für die Betriebskosten des Hauses. Der Bezirk wolle nun Miete erheben und sein Konzept eines internationalen kulturellen Gründerzentrums umsetzen. Zu diesem Zweck sollten Teilumzüge im Haus stattfinden. Er stelle sich dem nicht grundsätzlich entgegen, erwarte jedoch, dass dies für die genannten und von SenWissKult finanzierten Institutionen zumutbar sei und dass die technischen und funktionellen Ansprüche erhalten blieben. Er werde mit dem Bezirk detailliert über die Mietkostenhöhe sprechen. Für die Betriebskostenabrechnungen, die Miethöhe und über ein Gesamtkonzept seien detaillierte Abstimmungen vonnöten. Er hoffe, dass der Bezirk das Angebot von SenWissKult wahrnehme, als aktiver Partner in diesem Moderationsprozess aufzutreten.

 

  1. Wie werden eine mögliche kulturelle Nutzung und der Denkmalschutz sowie eine Bestandssicherung für die Distel in den Ausschreibungsbedingungen für den Verkauf des Grundstücks des Metropol-Theaters berücksichtigt?

      (auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet auf die Frage von Frau Abg. Ströver (Grüne), auf Vorlage von SenFin habe der Senat am 4. 3. 03 die Kernsätze einer Ausschreibung beschlossen. Sie lauteten:

 

Die künftige Nutzung der Liegenschaft sollte möglichst der historischen Bedeutung des Standortes und dem bestehenden Denkmalschutz entsprechen, soweit dies aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten vertretbar erscheint. Denkbar sind sowohl kulturelle als auch kommerzielle Nutzungen. Die Aufhebung des Denkmalschutzes in Teilbereichen oder vollständig ist nicht ausgeschlossen. Bei der Abgabe der Kaufpreisgebote sollte deutlich werden, ob das Gebot a) unter Berücksichtigung des bestehenden Denkmalschutzes oder b) für den Fall der Aufhebung des Denkmalschutzes abgegeben wird. Die Auswahl des Käufers erfolgt nach der Höhe des Kaufpreisgebotes und der Sicherheit der Finanzierung, wobei auch die Qualität des Nutzungskonzeptes, die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens und die Bonität der Bieter eine wesentliche Rolle spielen.

 

Frau Abg. Ströver (Grüne) bittet, dem Ausschuss den Ausschreibungstext zur Verfügung zu stellen. Sei je nach Bietergebot der Denkmalschutz variabel behandelbar?

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet, diese Frage sei im Senat längere Zeit diskutiert worden. Er habe die Auffassung vertreten, dass die Ausschreibung eine kulturelle Nutzung anstreben, dass dies festgeschrieben werden und die Belange des Denkmalschutzes als verhandelbar dargestellt werden sollten. Zentral sei der erste Satz:

 

Die künftige Nutzung der Liegenschaft sollte möglichst der historischen Bedeutung des Standortes und dem bestehenden Denkmalschutz entsprechen, soweit dies aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten vertretbar erscheint.

 

Er sehe hiermit die Option gegeben, im Rahmen des Verfahrens darüber zu verhandeln. Auch die Besetzung der Gremien mache die Mitwirkung von SenWissKult möglich. Er habe sich mit seiner Position allerdings nicht durchsetzen können und der Ausschreibung nicht zugestimmt. Dennoch sei hiermit ein Weg eröffnet, um das gesamte Spektrum an möglichen Nutzungen zu sondieren und die unterschiedlichen Konzepte im Genehmigungsverfahren und im Vergabeverfahren mit den Bietern einbringen zu können.

 

Zur „Distel“ heiße es in dem Ausschreibungstextentwurf:

 

Mietverhältnisse: Mietvertrag mit Distel Kabarett-Theater GmbH; Mietdauer bis 31. 12. 2005, Option für weitere fünf Jahre. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende eines Quartals.

 

Er erwarte eine langfristige Sicherung der „Distel“.

 

Dr. Baumgarten (SenFin) erläutert, der Ausschreibungstext liege noch nicht vor; die vorgelesene Passage werde jedoch im genannten Wortlaut Eingang in den Ausschreibungstext finden. Er erwarte, dass in Kürze ausgeschrieben werden könne. Über die Vergabe entscheide ein Auswahlgremium, in dem SenWissKult, SenStadt, SenWiArbFrau, SenFin und der Bezirk neben dem Liegenschaftsfonds vertreten seien, so dass die Berücksichtigung aller im Zusammenhang mit den Veräußerungen maßgeblichen fachlichen Aspekte sichergestellt sei. Der Text werde vermutlich in der nächsten Woche vorliegen und dem Ausschussbüro übergeben.

 

  1. Aktuelle Situation der Förderung kultureller Aktivitäten ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger – insbesondere der türkischsprachigen Theatergruppen

      (auf Antrag der Fraktion der PDS)

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet auf die Frage des Abg. Sayan (PDS), er habe sich mit Nachdruck und dank der Haushaltsentscheidungen mit Erfolg in den letzten Jahren dafür eingesetzt, diesen in den vorherigen Jahren regelmäßig gekürzten Ansatz nicht zu kürzen. Im Nachtragshaushalt 2003 sei der Ansatz von 2001 – 343 T€ – gehalten worden. Unterstützt würden das Theater „Tiaytrom“ mit seiner Spielstätte des türkischsprachigen Theaters und andererseits Projekte über einen fachkundigen Beirat. Der Beirat habe im Auswahlverfahren für 2003 in seiner Sitzung am 25. 2. 03 14 Projekte zur Förderung empfohlen, davon fünf Projekte von türkischen bzw. kurdischen Initiativen: 2 Theaterproduktionen, 1 Theaterfestival, 1 Filmfestival und 1 Kunstaktion. Er erwarte, dass dieser Bereich auch in Zukunft nicht vermindert werde.

 

Abg. Sayan (PDS) fragt, wie der Senat die Versuche des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg bewerte, die Mittel, die das Theater Tiyatrom erhalte, zur Finanzierung bezirklicher Einrichtungen abzuziehen.

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet, die Vorstellungen des Bezirks seien ihm im Einzelnen noch nicht offiziell übermittelt worden. Er werde darauf achten, dass die dargestellte Förderstruktur in Gänze erhalten bleibe. Dies schließe nicht aus, im Einzelnen zu überlegen, was sich in der Förderung bewährt habe und ob Neues, anderes hinzukommen solle. Als wichtiger Infrastrukturstandort sei das Tiyatrom unverzichtbar. Allerdings sei zu überlegen, ob die Förderung einer Spielstätte im Rahmen dieses Programms richtig angesiedelt sei oder ob nicht andere Fördermechanismen für Spielstätten auch für eine solche, seit vielen Jahren existierende und in die üblichen Kriterien einbeziehbare Spielstätte vorgenommen werden solle. Dies dürfe jedoch nicht die Gefahr beinhalten, dass sie leichtfertig aufgegeben würde. In seiner Verwaltung bestünden Überlegungen, Tiyatrom in die Evaluierung von Spielstätten aufzunehmen.

 

  1. Sind die Vertragsverhandlungen für den neuen Standort der Berlinischen Galerie inzwischen abgeschlossen und wenn ja, wie ist das Ergebnis?

      (auf Antrag der Fraktion der FDP)

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet auf die Frage der Frau Abg. Meister (FDP), eine substantielle Schwierigkeit der Kaufverhandlungen sei inzwischen überwunden, denn am 6. 3. 03 sei ein Kaufvertrag für die Ersatzliegenschaft für den Lidl-Markt in der Heinrich-Heine-Straße 70 notariell beurkundet worden. Er werde in Kraft gesetzt, wenn das Gesamtgeschäft mit der DIBAG und Lidl für den Standort Alte Jakobstraße abgeschlossen sei. Die Kaufverhandlungen seien in der Endphase. Er erwarte, dass der Vertrag nach der abschließenden Stellungnahme von SenStadt noch in dieser Woche notariell beurkundet werden könne, so dass dann zügig der Senatsbeschluss und die Befassung des UA Vermögen mit dem Vermögensgeschäft eingeleitet werden könnten.

 

Frau Abg. Schultze-Berndt (CDU) fragt nach dem Stand der Verhandlungen mit den Kirchen über die Finanzierung des Religionsunterrichts. Wie sehe der Senat die Chancen, den Religionsunterricht vor allem im Ostteil Berlins weiterhin zu gewährleisten?

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet, auf der Basis des Schulgesetzes solle allen Kindern, die dies wünschten, entsprechender Unterricht erteilt werden. Einerseits müsse eine Auflage des Hauptausschusses für die Finanzierung des Religions- und Weltanschauungsunterrichts berücksichtigt werden, und andererseits stehe er in einem Klärungsprozess mit den Kirchen zur Präzisierung und Aktualisierung des „Abschließenden Protokolls“. Bei dem Spitzentreffen beim Regierenden Bürgermeister sei die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit der Senatsschulverwaltung verabredet worden. Die AG solle nach schulorganisatorischen Maßnahmen suchen, wie religions- und weltanschaulicher Unterricht so in den Stundenplan integriert werden könne, dass die Gruppengröße so hoch sei, dass sie vom Land Berlin finanziert werden könne. Die Kirchen hätten hierzu konstruktive Vorschläge unterbreitet. In der nächsten Woche werde hierzu eine weitere Runde stattfinden. Er sei optimistisch, dass es gelingen werde, wenn Schulamt und bezirkliche Stellen dies aufgriffen, eine Optimierung der Bedingungen und ein Abschluss der Verhandlungen mit den Kirchen zu erreichen.

 

Die Aktuelle Viertelstunde   ist beendet.

 

 

Punkt 2 der Tagesordnung

 

 

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Paul von Hindenburg aus der Ehrenbürgerliste Berlins streichen

- Drs 15/923 -

0090

 

 

Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP vor (siehe Beschlussprotokoll).

 

Abg. Cramer (Grüne) zeigt sich verwundert über den Änderungsantrag im Hinblick auf die stattgefundene Anhörung. Der Änderungsantrag verändere den Ursprungsantrag unzulässig in Richtung auf die künftige Verleihung der Ehrenbürgerschaft und beantworte nicht die Frage, warum Hindenburg heutzutage nicht aus der Liste gestrichen werden solle. Hindenburg habe sich nicht um die Stadt verdient gemacht, was das Hauptkriterium für die Verleihung der Ehrenbürgerwürde darstelle. Hindenburg habe sich laut Ernennungsantrag zusammen mit dem „Reichskanzler Hitler“ „Verdienste ... um die nationale Wiedergeburt der Stadt Berlin erworben“. Die Ernennung sei zeitgleich für Hitler und Hindenburg in über 4 500 Städten des Deutschen Reiches erfolgt. Dies habe eine Propagandaaktion der Nazis dargestellt, womit der Zusammenschluss der Nazis mit den Konservativen manifestiert worden sei. Diese Hintergründe rechtfertigten die Streichung von der Berliner Liste.

 

Abg. Momper habe in seiner Rede im Abgeordnetenhaus dargelegt, dass Hindenburg sich an die Verfassung gehalten und keine Spielräume gehabt habe. Prof. Dr. Winkler habe hingegen belegt, dass Hindenburg mehrfach die Verfassung gebrochen habe, mit der Reichstagsbrandverordnung, mit dem Ermächtigungsgesetz, mit dem Gesetz über die Wiederherstellung des Berufsbeamtentums usw. Die Spielräume seien vorhanden gewesen und nicht von ihm genutzt worden. Innerhalb kurzer Zeit habe er seine Ablehnung Hitlers aufgegeben und Hitler zum Reichskanzler ernannt. Prof. Dr. Winkler habe eine Reihe von Möglichkeiten genannt, wie ein anderer Umgang mit der Situation möglich gewesen wäre. Seine Fraktion halte ihren Antrag aufrecht und lehne den Änderungsantrag ab.

 

Frau Abg. Harant (SPD) nimmt Stellung, Hindenburg sei aus 70 Jahren Abstand kritisch zu sehen, was auch der Änderungsantrag aufgreife. Es gehe jedoch nicht um die Person Hindenburg, über die ihre Fraktion nicht diskutieren wolle. Die rückwirkende Bewertung von Personen sei endlos und könnte ständig wieder aufgenommen werden. Auch keine Säuberung sei beabsichtigt. Die Ehrenbürgerliste solle nicht aktuellen Maßstäben gerecht werden, sondern der Umgang mit der Ehrenbürgerliste sei zu erwägen. Sie begreife die Liste als zeitgeschichtliches Dokument, mit dem man leben müsse, als ein Zeugnis früheren Denkens und Handelns. In Potsdam hätten die Grünen übrigens der Streichung Hindenburgs nicht zugestimmt. Offenbar sei die Bewertung Hindenburgs nicht eindeutig. Der Änderungsantrag suche einen kontinuierlichen Umgang mit der Ehrenbürgerliste zu erreichen.

 

Abg. Dr. Jungnickel (fraktionslos) sieht ebenfalls keinen Zusammenhang zwischen dem Antrag der Grünen und dem Änderungsantrag. Die Bewertungen einer Person als historischer Persönlichkeit und als Ehrenbürger seien zu trennen. Es wäre nicht angebracht, wenn bezüglich Hindenburg und Bersarin ein „Deal“ geschlossen worden wäre. Die Streichung Hindenburgs sei nach wie vor gerechtfertigt und ebenso die Aufnahme Bersarins.

 

Abg. Braun (CDU) hebt hervor, der Änderungsantrag fordere, die Kriterien für die künftige Aufnahme von Ehrenbürgern neu zu bestimmen. Die rückwärtige Betrachtung führe nicht nur im Hinblick auf Hindenburg zur Frage, ob die Persönlichkeit heute noch aufgenommen würde. Der Änderungsantrag sei auch ein Kompromissangebot an diejenigen, die meinten, Hindenburg gehöre nicht auf die Liste, da demnach Hindenburg heute nicht mehr auf die Liste aufgenommen würde. Die CDU-Fraktion stimme dem Änderungsantrag zu.

 

Abg. Brauer (PDS) betont, es sei kein „Deal“ zwischen den beiden historischen Persönlichkeiten getroffen worden. Jede Persönlichkeit sei als einzelne zu bewerten. – Die Reflexion der Geschichte der beiden deutschen Diktaturen des 20. Jahrhunderts stehe zur Diskussion. Die PDS-Fraktion sei nach wie vor der Ansicht, Hindenburg sei von der Ehrenbürgerliste zu streichen, und werde sich der Stimme enthalten.

 

Frau Abg. Ströver (Grüne) spricht an, wenn die Ehrenbürgerwürde über den Tod hinaus wirken solle – was durchaus diskutabel sei –, müsse die Liste auch bearbeitet werden, was nach 1945 entsprechend geschehen sei. Wilhelm Pieck und Adolf Hitler seien gestrichen, Bersarin sei wieder aufgenommen worden. Eine Korrektur sei also durchaus möglich. Nicht nur die historische Einordnung einer Person, sondern auch die Umstände der Aufnahme in die Liste müssten betrachtet werden. Diese beiden Kriterien sprächen gegen Hindenburg auf der Ehrenbürgerliste. Das Kriterium der besonderen Verdienste für Berlin solle weiterhin angewandt werden, und dieses greife hier nicht. Die „flächendeckende“ Ehrenbürgerwürde der Nazis für Hindenburg spreche besonders für die Streichung. Anders verhalte es sich in einzelnen Städten, wo Hindenburg nach dem 1. Weltkrieg die Ehrenbürgerwürde erhalten habe. – Sie sehe es als bedenklich an, dass Abg. Momper die SPD-Fraktion durch seine anfängliche Stellungnahme so festgelegt habe, dass diese nicht mehr frei habe reflektieren können. – Ihre Fraktion werde vom WPD die Zulässigkeit des Änderungsantrags prüfen lassen. Die Ausweitung und thematische Verschiebung des Antrags sei nach ihrer Ansicht nicht vertretbar.

 

Abg. Cramer (Grüne) stellt dar, beide Diktaturen in Deutschland im 20. Jahrhundert seien nach ihrem Ende Anlass zur Überlegung gewesen, ob die dortigen Entscheidungen zur Ehrenbürgerwürde auf Dauer Bestand hätten. Die Liste zeige, welche Personen zu welchem Zeitpunkt nach 1945 gestrichen worden seien. Insofern sei sie auch ein Dokument der jeweiligen Zeit. Die Streichungen aus der Ost-Berliner Ehrenbürgerliste 1990 seien leider nicht öffentlich diskutiert worden, aber die Streichungen seien nicht an sich unzulässig. Das nur an dieser Stelle fehlende Datum der Ernennung Hindenburgs sei verräterisch, denn dies verschleiere den Bezug auf Hitler. Es sollte auf jeden Fall nachgetragen werden. – In Potsdam hätten die Grünen gegen die einfache Streichung Hindenburgs aus der Ehrenbürgerliste gestimmt, weil sie gefordert hätten, mit einer Streichung solle auch der Grund der Streichung in der Ehrenbürgerliste mit aufgeführt werden. So könnte es auch in Berlin gehandhabt werden. – Er erinnere daran, dass Prof. Dr. Winkler die „Legende Hindenburg“ bereits destruiert habe. Die Rolle Hindenburgs als „Sieger von Tannenberg“ sei seinerzeit bewusst übertrieben dargestellt worden. Zudem habe Hindenburg die „Dolchstoßlegende“ in die Welt gesetzt, die sich in der Weimarer Republik sehr schädlich ausgewirkt habe.

 

Frau Abg. Meister (FDP) sieht keinen Dissens in der historischen Bewertung Hindenburgs. Dem trage der Änderungsantrag Rechnung. Fraglich bleibe, ob heute die Ehrenbürgerliste verändert werden und einer politischen Instrumentalisierung unterliegen sollte. Vielmehr sollte sie als „Spiegel der Zeit“ erhalten bleiben.

 

Frau Abg. Dr. Fugmann-Heesing (SPD) hebt hervor, es wäre ein Fehler, bestimmte Vorgänge aus dem geschichtlichen Bewusstsein zu streichen, worauf der Antrag ziele. Keinesfalls würde Hindenburg heutzutage auf die Ehrenbürgerliste gesetzt. Die Liste spiele die politischen Entscheidungen und die Brüche in der Geschichte der Stadt wider und gebe immer wieder Anlass, sich mit diesen Brüchen auseinander zu setzen. Das Ernennungsdatum Hindenburgs sollte in die Ehrenbürgerliste aufgenommen werden. – Die SPD-Fraktion habe sich ernsthaft und intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt und sehe keine Veranlassung, die Ehrenbürgerliste zu bereinigen.

 

Abg. Dr. Jungnickel (fraktionslos) fordert dazu auf, den Antrag der Grünen gesondert abzustimmen und zu befürworten.

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Abgeordnetenhaus mehrheitlich, dem Antrag in der Fassung des Änderungsantrags zuzustimmen.

 

 

 

 

Punkt 3 der Tagesordnung

 

 

Finanzielle Planungen für eine neu zu ordnende Ufer GmbH

hier:

a) Besprechung gem. § 21 Abs. 5 GO Abghs (0974)

    (auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

    in der 7. Sitzung UA Theater vom 20.1.03

    (THE 21)

b) Schreiben SenWissKult - K (IV B) - vom 13.1.2003

    (THE 29)

Haupt 1198

(Auf Vorschlag des UA THE von Haupt an den Ausschuss Kult

m.d.B. um Stellungnahme weitergegeben.)

 

hierzu:

Vorschlag von SPD und PDS für eine Stellungnahme an den Hauptausschuss (siehe Anlage)

0098

 

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) verweist auf das Schreiben von SenWissKult an den Hauptausschuss zu TOP 3 b). Die Absicht laute, unterschiedlich dimensionierte, mit unterschiedlichen Qualitäten und Nutzungsmöglichkeiten ausgestattete Spielstätten zusammenzuführen. Neben einer profilierten Programmpolitik durch einen künstlerischen Leiter sollten auch die bisherigen infrastrukturellen Voraussetzungen für ein zeitgenössisches Produktionszentrum und die bisherigen vor allem mit dem Tanz verbundenen Angebote erhalten bleiben.

 

Frau Abg. Dr. Hiller (PDS) verweist auf die Vorlage für eine Stellungnahme des Ausschusses von Seiten der SPD und der PDS (siehe Beschlussprotokoll). Punkt 4 der Stellungnahme sei durch folgende Formulierung zu ersetzen: „Die jährlichen Mietkosten für das Theater am Ufer sind im Wirtschaftsplan der Hebbel-Theater GmbH auszuweisen.“ Die Änderung ziele auf die Planbarkeit und Übersichtlichkeit der künstlerischen Aktivitäten in Abgrenzung zu den Mietkosten ab.

 

Abg. Cramer (Grüne) fragt, was die drei bisherigen künstlerischen Leiter der Häuser nach der Neustrukturierung zu erwarten hätten. Seien Abfindungen vereinbart worden? – Von wem solle die Konzeption zum 30. 6. 03 vorgelegt werden? Der neue Leiter trete seine Funktion erst am 1. 9. 03 an. – Werde die Miete für das Theater am Ufer weiterhin vom Senat gezahlt, oder trete mit der Änderung zu Punkt 4 der Vorlage eine Kürzung ein?

 

Abg. Kaczmarek (CDU) kritisiert, dass eine Neuordnung beschlossen werde, obwohl die künstlerische Konzeption noch nicht vorliege. Die räumliche Nähe der drei Orte sei als Grund für ihre Zusammenfassung sicherlich nicht ausreichend. Den Detailregelungen der Vorlage könne seine Fraktion vor einer Vorlage der Konzeption nicht zustimmen.

 

Frau Abg. Ströver (Grüne) sieht es als ungerechtfertigt an, der neuen GmbH weitgehende inhaltliche Eingriffe zuzumuten. Offenbar werde vom Senat die Vorlage der künstlerischen Konzeption erwartet, was wiederum dem neuen künstlerischen Leiter vorgriffe. – Auch sie frage nach der „Ausweisung“ der Mietzahlung.

 

Abg. Brauer (PDS) nimmt Stellung, die Bildung der „Ufer GmbH“ sei bereits vom vorigen Senat eingeleitet worden. Damit müsse der jetzige Senat nun umgehen. – Die GmbH dürfe nicht der Konkursgefahr ausgesetzt werden. Daher müsse die Konstruktion sorgfältig und planungssicher gestaltet werden. Die bisherigen Berichte des Senats gäben noch keine hinreichende Auskunft. Die letztliche Entscheidung der Finanzierung bleibe außerdem der Debatte über den Doppelhaushalt 2004/2005 vorbehalten. – Die Miete für das Theater am Ufer werde auch weiterhin vom Senat gezahlt. Es solle lediglich Haushaltsklarheit und -wahrheit erreicht werden.

 

Frau Abg. Dr. Tesch (SPD) führt aus, mit Punkt 3 der Vorlage sei beabsichtigt, einer Erhöhung des Zuschusses vorzubeugen. – Herr Lilienthal sei bereits vom Aufsichtsrat gebeten worden, bis zum Frühjahr 2003 ein Konzept zu entwickeln, und er habe dem zugestimmt. Mit dieser Konzeption hätten sich der Senat und das Parlament zu befassen.

 

Frau Abg. Meister (FDP) hält es für richtig, vorab ein Konzept von dem neuen Leiter zu verlangen. Dieses wäre ebenfalls für neue Intendanten an anderen, größeren Häusern zu erwarten. Sie stimme der Vorlage zu.

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) betont, die Gremien der BKV GmbH und der Hebbel-Theater GmbH hätten bereits vor einiger Zeit in Aufsichtsratsbeschlüsse der Neuordnung zugestimmt, und auch der Intendantenvertrag sei geschlossen worden. Die Grundentscheidungen lägen also bereits vor. Die neu strukturierte GmbH solle Hebbel-Theater GmbH und nicht Ufer GmbH heißen.

 

Der Mietvertrag für das Theater am Ufer laufe bis 2012 – nicht von ihm abgeschlossen – und sei im Haushaltsplan mit 161,3 T€ ausgewiesen. Dies solle nicht in den Wirtschaftplan eingestellt werden, sondern die Mittel seien als Durchlaufposten zu verstehen. Eine Kürzung sei nicht beabsichtigt.

 

Frau Esser (SenWissKult) erläutert, im Jahr 2000, als die Idee der Neustrukturierung unter Sen Dr. Stölzl entwickelt worden sei, sei klar gewesen, dass eine Personalentscheidung bei der Hebbel-Theater GmbH anstehe, da der Vertrag zum 31. 12. 02 ausgelaufen sei und kein Verlängerungswunsch anstehe und dass für das Theater am Halleschen Ufer eine offene Personalfrage bevorstehe, da seit 2000 dort eine kommissarische künstlerische Leitung bestehe. Im Theater am Ufer arbeite gegenwärtig das Teatr Kreatur mit einer eigenen künstlerischen Leitung. Die Nutzung des Theaters durch diese Gruppe werde spätestens zum 31. 6. 03 beendet werden, worüber die Gruppe informiert sei. Über eine Übergabe werde gesprochen. Abfindungen müssten aus den genannten Gründen nicht gezahlt werden. Frau Hertling habe sich, da sich die Personalentscheidung zum Hebbel-Theater verzögert habe, bereit erklärt, bis Ende August – einschließlich der Verantwortung für Tanz im August – eine Vertragsverlängerung vorzunehmen. – Künftig solle im Wirtschaftsplan der Hebbel-Theater GmbH unter Nennung der Höhe der Mietzahlung ein nachrichtlicher Hinweis auf den Titel im Kapitel der Senatskulturverwaltung angebracht werden.

 

Abg. Brauer (PDS) präzisiert, unter Punkt 4 der Vorlage solle es heißen, „... im Wirtschaftsplan der Hebbel-Theater GmbH nachrichtlich auszuweisen“.

 

Der Ausschuss stimmt der Stellungnahme an den Hauptausschuss mehrheitlich zu.

 

 

Punkt 4 der Tagesordnung

 

a)

Vorlage - zur Beschlussfassung -

Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum

Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahre 2002 und 2003

(Nachtragshaushaltsgesetz 2002/2003 - NHG 2002/2003)

- Drs 15/1300 -

mit Anlage "Nachtrag zum Haushaltsplan

von Berlin für das Haushaltsjahr 2003"

hier:  Kapitel 17 01

        Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur

        - Kultur -

0119

Kult

+Hauptausschuss(f)

 

zur Vorberatung

 

b)

Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Entschuldung

der Opernbetriebe und des vorgesehenen Abfindungsfonds

(auf Antrag der Fraktion der CDU)

0126

 

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) betont, die PMA von 25,8 Mio € aus dem Haushalt 2003 seien im Nachtragshaushalt aufgelöst worden. Entgegen ursprünglich geplanten Einsparungen von weiteren 23 Mio € seien lediglich 10,5 Mio € zum Ansatz gebracht worden. Sensible Titel wie die Förderung kultureller Aktivitäten ausländischer Mitbürger oder die Bezirkskulturaktivitäten oder die Mittel für die freien Gruppen seien dabei ausgelassen worden. Vielmehr sei die Entscheidung getroffen worden, Mittel aus hohen Rücklagen einzelner Einrichtungen für die Deckung des Haushalts einzusetzen. Dieses Vorhaben sei sicherlich hoch problematisch und nur begründbar, wenn die Zielsetzung der Koalitionsvereinbarung umgesetzt werde, den Institutionen mehrjährige Zuschussverträge zu ermöglichen, um sie von der Kameralistik zu befreien. Angesichts der Probleme des Landeshaushalts sei es nicht vertretbar gewesen, den Institutionen diese Rücklagen zu belassen, die nicht für zukünftige Aktivitäten ausgewiesen seien. Dies dürfe jedoch nur einmal erfolgen, zumal die Justierung der Haushaltsansätze gerade für die Opernhäuser Teil des Opernreformkonzeptes sein müsse und die Leistungsmotivation der Häuser nicht nachdrücklich untergraben werden dürfe.

 

Frau Abg. Ströver (Grüne) problematisiert, dass sich der Kulturausschuss mit dem Haushalt befasse, wenn doch der UA Theater bereits alle diesbezüglichen Beschlüsse gefasst habe. Die fachliche Beratung des Kulturausschusses werde damit im Grunde überflüssig. Es sei nicht akzeptabel, dass der Haushaltstitel der Deutschen Oper mit einem defizitären Wirtschaftplan und einer weiteren Kürzung um 1 % belegt die Beratungen im UA Theater passiere. Sie erinnere daran, dass Abg. Wowereit seinerzeit im UA Theater versichert habe, kein Haushalt werde den UA passieren, der keine ausgeglichenen Wirtschaftspläne aufweise. Die Einnahmesituation des Hauses werde formal um fast 2 Mio € erhöht, ohne dass unterlegt sei, durch welche Maßnahmen diese Erhöhung geleistet werden könne. Dies sei eine unsolide Beratung. Die formale einprozentige Absenkung bei den LHO-Bühnen, die keine ausgeglichenen Wirtschaftpläne ausgewiesen hätten, sei haushaltspolitisch unseriös. Auch die Rücklagenauflösung – z. B. für Tariferhöhungen angelegt – laufe den Konsolidierungsbemühungen der Häuser entgegen. Wenn überhaupt, wäre dies nur in Teilbeträgen möglich. Auch die erneuten Kürzungen – auch bei der freie Szene – seien unhaltbar. Die Kürzungen wären aus dem Kapitel 1790 ausgleichbar, da hier ein deutlicher Überansatz gegenüber dem Ist 2002 vorhanden sei.

 

Die Auflösung der PMA stehe auf wackligen Füßen. Die Hochschulpräsidenten stimmten dem Eingriff in die Hochschulverträge bezüglich der Kürzung um die Tarifvorsorge nicht zu und hätten eine Klage angekündigt. Daher sei ein großes Haushaltsrisiko vorhanden, so dass unklar sei, ob die Kürzung mindestens im Umfang von 11 Mio € am Ende 2003 nicht doch beim Kapitel 17 01 verbleiben werde. Wie wolle der Senator für diesen Fall Vorsorge treffen?

 

Erforderlich sei ein Zug-um-Zug-Verfahren bei der Privatisierung überschuldeter Einrichtungen, zur Entschuldung und Gründung einer neuen Rechtsform. Die Entschuldung der Deutschen Oper müsse daher im Haushalt 2003 vorgenommen werden, was nicht erfolge. Das Defizit werde zum Jahresende vermutlich auf 5,5 bis 6 Mio € aufgelaufen sein. Warum werde ein solches Verfahren nicht angewandt? Ohne ein solches Verfahren werde das Opernstrukturkonzept nicht funktionieren. (Text der Stellungnahme der Grünen siehe Beschlussprotokoll)

 

Abg. Brauer (PDS) bemerkt, die Überschneidungen der Beratungen mit dem UA Theater seien allgemein bekannt gewesen und hätten kalendarische Gründe und sollten nicht überbewertet werden. Im UA seien immerhin 16 Titel zurückgestellt worden. Hier werde eine ernsthafte Diskussion geführt. Bisher hätten die Grünen stets die PMA, Titel 972 03, kritisiert. Diese seien nun jedoch aufgelöst worden, was die entscheidende Leistung des Kulturhaushalts bilde. Immerhin habe der UA diesem Verfahren einstimmig zugestimmt. Der Debatte über die Opernstrukturreform sollten hier nicht vorgegriffen werden.

 

Zur Stellungnahme der Fraktion der CDU (siehe Beschlussprotokoll) verweise er z. B. darauf, dass die Rücknahme der Kürzung zur Förderung von Künstlerinnen mit Zustimmung der CDU im UA bereits erfolgt sei. Es sei nicht ersichtlich, warum dieser Titel nun erneut zurückgestellt werden sollte. Auch andere dort genannte Titel seien bereits auf Antrag der CDU zurückgestellt worden.

 

Zum Beschlussantrag der Koalitionsfraktionen (siehe Beschlussprotokoll): Die Rücklagenabsenkung sei sicherlich kein positiver Vorgang. Allerdings seien die außerordentlich schwierigen und nicht vorhersehbaren Rahmenbedingungen dieses Haushalts bekannt. Die Absenkung sei als einmalige Maßnahme des Haushalts 2003 zu verstehen. Die Ansätze für die Häuser für 2004/5 seien damit nicht präjudiziert. – Die Maßnahmen dienten der Sicherung der freien Szene in Berlin. Der Förderung der bildenden Künste sollte stärkere Aufmerksamkeit gewidmet werden, was dem Hauptausschuss empfohlen werde.

 

Abg. Kaczmarek (CDU) erinnert an die Aussagen des Senats, Kultur und Wissenschaft genössen Priorität, was sich im Nachtragshaushalt nicht mehr vorfinde. Es sei keine Struktur der Maßnahmen erkennbar. Die Kürzung bei der Deutschen Oper sei nicht vertretbar und führe zur Vergrößerung des Defizits. Solche rein rechnerischen Tricks sollten nicht mehr akzeptiert werden. Die finanzielle Absicherung der Opernstrukturreform müsse im Haushalt 2003 niedergelegt werden. Sonst seien weiterhin finanzielle Risiken vorhanden. – Die Abschöpfung der Rücklagen gebe ein verhängnisvolles Signal an die Bühnen, denn niemand werde künftig noch solche Rücklagen ansammeln wollen. Anreize für wirtschaftliches Handeln würden damit zunichte gemacht. – Die Mehreinnahmen vom Schiller-Theater unter Punkt 5 des Koalitionsantrags seien bereits im Haushalt enthalten und könnten nicht noch einmal veranschlagt werden. Diese Formulierung sei zu streichen.

 

Frau Abg. Meister (FDP) schließt sich der Stellungnahme der Grünen an. Bei einer Einvernahme der Rücklagen der Institutionen müssten auch die Defizite ausgeglichen werden. Für alle müssten die gleichen Bedingungen in Richtung freier Wirtschaft gesetzt werden. Die Erhöhung der Umsatzerlöse etwa bei der Deutschen Oper sei nicht akzeptabel. Bei der Deutschen Staatsoper hingegen scheine dieser Ansatz zu gering zu sein. Das Instrument der Wirtschaftpläne werde offenbar „mit hoher Kreativität“ genutzt. Dies sollte einmal genauer geprüft werden. – Die Stellungnahme der Koalition sei in Punkt 5 auch zweifelhaft, weil die Höhe der Mieteinnahmen vom Schiller-Theater noch unsicher sei.

 

Frau Abg. Dr. Fugmann-Heesing (SPD) betont, den Beschlüssen des Ausschusses müsse eine realistische Finanzierung zu Grunde liegen. Der Rückgriff auf die Rücklagen sei sicherlich problematisch. Allerdings müssten die PMA aufgelöst werden. Für die Einrichtungen sei ein höheres Maß an Planbarkeit erforderlich, was nicht bedeute, dass sie von Konsolidierungsschritten ausgenommen seien. Zur Planbarkeit gehörten Verabredungen über die zu leistenden Beiträge zur Konsolidierung. Gegenwärtig seien keine Alternativen erkennbar. Sie habe sicherlich Befürchtungen bezüglich der Auswirkungen auf wirtschaftliches Verhalten der Einrichtungen. Die Bereitschaft zu strukturellen Eingriffen müsse allerdings vorhanden sein, was die Beiträge zur Debatte kaum hätten erkennen lassen. – Auf welchen Titel beziehe sich der Ausgleichsvorschlag der Grünen zu Kapitel 17 90?

 

Abg. Brauer (PDS) hebt hervor, durch die Beratungen im UA Theater sei noch nichts endgültig beschlossen. Die 2. Lesung des Haushalts im Hauptausschuss und die Beschlussfassung im Plenum stünden noch aus. Es spreche nichts dagegen, dass der UA Beschlüsse zu einzelnen Titeln fasse. Er stimme überein in der Zielsetzung, künftig möglichst wenig auf LHO-Basis zu arbeiten. Dem diene auch die Opernstrukturreform. – Punkt 5 Satz 3 des Beschlussantrags der Koalition solle wie folgt verändert werden: „Die Deckung könnte aus den im EPL 17 nicht ausgegebenen Mitteln erfolgen.“

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) sieht die strukturellen Eingriffe als Aufgabe des Haushalts 2004/5. Statt der dem Kulturhaushalt ursprünglich aufgegebenen 30 Mio € würden nunmehr nur 10,5 Mio € „nachgespart“, was zu erheblichen Reibungen zwischen den Ressorts geführt, aber als Erfolg der Fachpolitik zu werten sei. – Die Überschüsse bei den Institutionen seien nicht nur auf eigene Leistungen, sondern auch auf die permanente Haushaltswirtschaft zurückzuführen. Es sei Aufgabe der Haushaltswirtschaft, durch Reduzierung von Ausgaben zur Deckung des Haushalts beizutragen. Es sei daher korrekt, dass ein maßgeblicher Teil dieser Rücklagen an den Haushalt zurückgeführt werde, zumal wenn diese Mittel von den Häusern nicht fachlich zugeordnet worden seien. Die Zielsetzung, die Aktivitäten auszudehnen, um möglichst viel von den Mitteln zu behalten, wäre wohl kaum nachvollziehbar. Die Abführung der Rücklagen sei sicherlich prekär, aber in der gegenwärtigen Haushaltslage vertretbar. – Mit einem Prozent Zuschussabsenkung sei eine steuerbare Quote gefunden worden, die weit unter den haushaltswirtschaftlichen Maßnahmen vergangener Jahre liege. Für einzelne Institutionen bestehe intern die Vorstellung, dass dieses als Plafond verkraftbar sei, für andere aber wohl nicht. – Die Mieteinnahmen des Schiller-Theaters würden exakt berechnet.

 

Die Deutsche Oper habe eine Stellungnahme vorgelegt, nach der die beträchtliche Einnahmensteigerung als realistisch angesehen werde. Gerade die Konsolidierung an der Deutschen Oper binde sich in einen kulturpolitischen Gesamtrahmen ein. Sie könne nicht durch die Freistellung von Sparquoten gefördert werden. Eher seien andere Aspekte der Deutschen Oper im Gesamtkontext der Opernreform – bei der Besetzung offener Stellen und ähnlichem – zu unterstützen. Die Konsolidierung der Deutschen Oper liege ihm sehr am Herzen. Die Errichtung der Opernstiftung sei zum 1. 1. 2004 vorgesehen; für die Überführung werde ein Zeitrahmen gefunden, der haushaltsrechtlich korrekt dargestellt werde. Die Opernentschuldung sei insofern kein Thema für den Nachtragshaushalt 2003.

 

Frau Abg. Ströver (Grüne) bemerkt auf die Frage zum Ausgleich aus Kapitel 17 90, bei den konsumtiven Zuschüssen in Titel 684 39 seien 400 T€ nicht ausgegebene Mittel 2002 vorhanden gewesen. Die konsumtiven Zuschüsse würden alle drei Jahre an die Mitgliederzahlen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg angepasst. Daraus ergebe sich ein niedrigerer Bedarf: Da der Ansatz 2002 in 2003 fortgeschrieben worden sei, ergäben sich hier überschüssige Mittel.

 

Der Ausschuss stimmt über die Stellungnahmen der Fraktionen an den Hauptausschuss ab und beschließt mehrheitlich die Stellungnahme der Koalitionsfraktionen. Auch die unterlegenen Stellungnahmen der Fraktion der Grünen und der Fraktion der CDU sollen dem Hauptausschuss zugeleitet werden. (Abstimmungsergebnisse siehe Beschlussprotokoll)

 

 

Punkt 5 der Tagesordnung

 

 

Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs

Grundsatzdebatte Opernstrukturreform

(auf Antrag aller Fraktionen)

0120

 

 

Vertagt.

 

 

Punkt 6 der Tagesordnung

 

 

Verschiedenes

 

 

Geschäftliches – siehe Beschlussprotokoll.

 

 

 

Ausschuss-Kennung : Kultgcxzqsq