Vor
Eintritt in die Tagesordnung
Der Ausschuss gedenkt des verstorbenen
Abgeordneten Peter Kittelmann.
Der Erweiterung der Tagesordnung gemäß der
Mitteilung zur Einladung vom 3. März 2003 wird zugestimmt.
Punkt 1 der
Tagesordnung
|
|
Aktuelle Viertelstunde |
|
(auf Antrag der Fraktion der SPD)
Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet auf die
Frage von Frau Abg. Dr. Tesch (SPD),
in dem Gebäude habe sich seit Jahren eine Nutzungsmischung entwickelt, die
einer Profilierung eines Kulturstandortes nicht immer förderlich sei. Er
begrüße es daher, dass der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg am 10. 12. 02
beschlossen habe, das Haupthaus des Komplexes mittelfristig ausschließlich für
eine kulturelle Nutzung zur Verfügung zu stellen. Er werde den Bezirk bei
diesem Vorhaben gern unterstützen. Zwei Institutionen im Künstlerhaus Bethanien
erhielten von SenWissKult eine institutionelle Förderung: die Druckwerkstatt
des BBK und die Künstlerhaus Bethanien GmbH mit dem internationalen Atelier-
und Ausstellungsprogramm. Zwischen dem Bezirksamt und SenWissKult bestehe eine
Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahr 1976; diese habe der Bezirk zum Ende 2003
fristgerecht gekündigt. Seit einigen Jahren zahle SenWissKult eine Pauschale
für die Betriebskosten des Hauses. Der Bezirk wolle nun Miete erheben und sein
Konzept eines internationalen kulturellen Gründerzentrums umsetzen. Zu diesem
Zweck sollten Teilumzüge im Haus stattfinden. Er stelle sich dem nicht
grundsätzlich entgegen, erwarte jedoch, dass dies für die genannten und von
SenWissKult finanzierten Institutionen zumutbar sei und dass die technischen
und funktionellen Ansprüche erhalten blieben. Er werde mit dem Bezirk
detailliert über die Mietkostenhöhe sprechen. Für die Betriebskostenabrechnungen,
die Miethöhe und über ein Gesamtkonzept seien detaillierte Abstimmungen
vonnöten. Er hoffe, dass der Bezirk das Angebot von SenWissKult wahrnehme, als
aktiver Partner in diesem Moderationsprozess aufzutreten.
(auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet auf
die Frage von Frau Abg. Ströver
(Grüne), auf Vorlage von SenFin habe der Senat am 4. 3. 03 die Kernsätze einer
Ausschreibung beschlossen. Sie lauteten:
Die künftige Nutzung der
Liegenschaft sollte möglichst der historischen Bedeutung des Standortes und dem
bestehenden Denkmalschutz entsprechen, soweit dies aus wirtschaftlichen
Gesichtspunkten vertretbar erscheint. Denkbar sind sowohl kulturelle als auch
kommerzielle Nutzungen. Die Aufhebung des Denkmalschutzes in Teilbereichen oder
vollständig ist nicht ausgeschlossen. Bei der Abgabe der Kaufpreisgebote sollte
deutlich werden, ob das Gebot a) unter Berücksichtigung des bestehenden
Denkmalschutzes oder b) für den Fall der Aufhebung des Denkmalschutzes
abgegeben wird. Die Auswahl des Käufers erfolgt nach der Höhe des
Kaufpreisgebotes und der Sicherheit der Finanzierung, wobei auch die Qualität
des Nutzungskonzeptes, die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens und die Bonität der
Bieter eine wesentliche Rolle spielen.
Frau Abg.
Ströver
(Grüne) bittet, dem Ausschuss den Ausschreibungstext zur Verfügung zu stellen.
Sei je nach Bietergebot der Denkmalschutz variabel behandelbar?
Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet, diese
Frage sei im Senat längere Zeit diskutiert worden. Er habe die Auffassung
vertreten, dass die Ausschreibung eine kulturelle Nutzung anstreben, dass dies
festgeschrieben werden und die Belange des Denkmalschutzes als verhandelbar
dargestellt werden sollten. Zentral sei der erste Satz:
Die künftige Nutzung der
Liegenschaft sollte möglichst der historischen Bedeutung des Standortes und dem
bestehenden Denkmalschutz entsprechen, soweit dies aus wirtschaftlichen
Gesichtspunkten vertretbar erscheint.
Er sehe hiermit die Option gegeben, im Rahmen des
Verfahrens darüber zu verhandeln. Auch die Besetzung der Gremien mache die
Mitwirkung von SenWissKult möglich. Er habe sich mit seiner Position allerdings
nicht durchsetzen können und der Ausschreibung nicht zugestimmt. Dennoch sei
hiermit ein Weg eröffnet, um das gesamte Spektrum an möglichen Nutzungen zu
sondieren und die unterschiedlichen Konzepte im Genehmigungsverfahren und im
Vergabeverfahren mit den Bietern einbringen zu können.
Zur „Distel“ heiße es in dem
Ausschreibungstextentwurf:
Mietverhältnisse:
Mietvertrag mit Distel Kabarett-Theater GmbH; Mietdauer bis 31. 12. 2005,
Option für weitere fünf Jahre. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende
eines Quartals.
Er erwarte eine langfristige Sicherung der „Distel“.
Dr. Baumgarten (SenFin) erläutert, der
Ausschreibungstext liege noch nicht vor; die vorgelesene Passage werde jedoch
im genannten Wortlaut Eingang in den Ausschreibungstext finden. Er erwarte,
dass in Kürze ausgeschrieben werden könne. Über die Vergabe entscheide ein
Auswahlgremium, in dem SenWissKult, SenStadt, SenWiArbFrau, SenFin und der
Bezirk neben dem Liegenschaftsfonds vertreten seien, so dass die Berücksichtigung
aller im Zusammenhang mit den Veräußerungen maßgeblichen fachlichen Aspekte
sichergestellt sei. Der Text werde vermutlich in der nächsten Woche vorliegen
und dem Ausschussbüro übergeben.
(auf Antrag der Fraktion der PDS)
Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet auf
die Frage des Abg. Sayan (PDS), er
habe sich mit Nachdruck und dank der Haushaltsentscheidungen mit Erfolg in den
letzten Jahren dafür eingesetzt, diesen in den vorherigen Jahren regelmäßig
gekürzten Ansatz nicht zu kürzen. Im Nachtragshaushalt 2003 sei der Ansatz von
2001 – 343 T€ – gehalten worden. Unterstützt würden das Theater „Tiaytrom“ mit
seiner Spielstätte des türkischsprachigen Theaters und andererseits Projekte
über einen fachkundigen Beirat. Der Beirat habe im Auswahlverfahren für 2003 in
seiner Sitzung am 25. 2. 03 14 Projekte zur Förderung empfohlen, davon fünf
Projekte von türkischen bzw. kurdischen Initiativen: 2 Theaterproduktionen, 1
Theaterfestival, 1 Filmfestival und 1 Kunstaktion. Er erwarte, dass dieser
Bereich auch in Zukunft nicht vermindert werde.
Abg. Sayan (PDS) fragt, wie der Senat
die Versuche des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg bewerte, die Mittel, die das
Theater Tiyatrom erhalte, zur Finanzierung bezirklicher Einrichtungen
abzuziehen.
Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet, die
Vorstellungen des Bezirks seien ihm im Einzelnen noch nicht offiziell übermittelt
worden. Er werde darauf achten, dass die dargestellte Förderstruktur in Gänze
erhalten bleibe. Dies schließe nicht aus, im Einzelnen zu überlegen, was sich
in der Förderung bewährt habe und ob Neues, anderes hinzukommen solle. Als
wichtiger Infrastrukturstandort sei das Tiyatrom unverzichtbar. Allerdings sei
zu überlegen, ob die Förderung einer Spielstätte im Rahmen dieses Programms
richtig angesiedelt sei oder ob nicht andere Fördermechanismen für Spielstätten
auch für eine solche, seit vielen Jahren existierende und in die üblichen
Kriterien einbeziehbare Spielstätte vorgenommen werden solle. Dies dürfe jedoch
nicht die Gefahr beinhalten, dass sie leichtfertig aufgegeben würde. In seiner
Verwaltung bestünden Überlegungen, Tiyatrom in die Evaluierung von Spielstätten
aufzunehmen.
(auf Antrag der Fraktion der FDP)
Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet auf
die Frage der Frau Abg. Meister
(FDP), eine substantielle Schwierigkeit der Kaufverhandlungen sei inzwischen
überwunden, denn am 6. 3. 03 sei ein Kaufvertrag für die Ersatzliegenschaft für
den Lidl-Markt in der Heinrich-Heine-Straße 70 notariell beurkundet worden. Er
werde in Kraft gesetzt, wenn das Gesamtgeschäft mit der DIBAG und Lidl für den
Standort Alte Jakobstraße abgeschlossen sei. Die Kaufverhandlungen seien in der
Endphase. Er erwarte, dass der Vertrag nach der abschließenden Stellungnahme
von SenStadt noch in dieser Woche notariell beurkundet werden könne, so dass
dann zügig der Senatsbeschluss und die Befassung des UA Vermögen mit dem
Vermögensgeschäft eingeleitet werden könnten.
Frau Abg.
Schultze-Berndt (CDU) fragt nach dem Stand der Verhandlungen mit den Kirchen über die
Finanzierung des Religionsunterrichts. Wie sehe der Senat die Chancen, den
Religionsunterricht vor allem im Ostteil Berlins weiterhin zu gewährleisten?
Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet, auf
der Basis des Schulgesetzes solle allen Kindern, die dies wünschten, entsprechender
Unterricht erteilt werden. Einerseits müsse eine Auflage des Hauptausschusses
für die Finanzierung des Religions- und Weltanschauungsunterrichts berücksichtigt
werden, und andererseits stehe er in einem Klärungsprozess mit den Kirchen zur
Präzisierung und Aktualisierung des „Abschließenden Protokolls“. Bei dem
Spitzentreffen beim Regierenden Bürgermeister sei die Einrichtung einer
gemeinsamen Arbeitsgruppe mit der Senatsschulverwaltung verabredet worden. Die
AG solle nach schulorganisatorischen Maßnahmen suchen, wie religions- und
weltanschaulicher Unterricht so in den Stundenplan integriert werden könne,
dass die Gruppengröße so hoch sei, dass sie vom Land Berlin finanziert werden
könne. Die Kirchen hätten hierzu konstruktive Vorschläge unterbreitet. In der
nächsten Woche werde hierzu eine weitere Runde stattfinden. Er sei
optimistisch, dass es gelingen werde, wenn Schulamt und bezirkliche Stellen
dies aufgriffen, eine Optimierung der Bedingungen und ein Abschluss der
Verhandlungen mit den Kirchen zu erreichen.
Die
Aktuelle Viertelstunde ist beendet.
Punkt 2 der
Tagesordnung
|
|
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Paul von
Hindenburg aus der Ehrenbürgerliste Berlins streichen
- Drs 15/923 - |
|
Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der
SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP vor (siehe Beschlussprotokoll).
Abg. Cramer (Grüne) zeigt sich verwundert
über den Änderungsantrag im Hinblick auf die stattgefundene Anhörung. Der
Änderungsantrag verändere den Ursprungsantrag unzulässig in Richtung auf die
künftige Verleihung der Ehrenbürgerschaft und beantworte nicht die Frage, warum
Hindenburg heutzutage nicht aus der Liste gestrichen werden solle. Hindenburg
habe sich nicht um die Stadt verdient gemacht, was das Hauptkriterium für die
Verleihung der Ehrenbürgerwürde darstelle. Hindenburg habe sich laut
Ernennungsantrag zusammen mit dem „Reichskanzler Hitler“ „Verdienste ... um die
nationale Wiedergeburt der Stadt Berlin erworben“. Die Ernennung sei zeitgleich
für Hitler und Hindenburg in über 4 500 Städten des Deutschen Reiches erfolgt.
Dies habe eine Propagandaaktion der Nazis dargestellt, womit der Zusammenschluss
der Nazis mit den Konservativen manifestiert worden sei. Diese Hintergründe
rechtfertigten die Streichung von der Berliner Liste.
Abg. Momper habe in seiner Rede im Abgeordnetenhaus
dargelegt, dass Hindenburg sich an die Verfassung gehalten und keine Spielräume
gehabt habe. Prof. Dr. Winkler habe hingegen belegt, dass Hindenburg mehrfach
die Verfassung gebrochen habe, mit der Reichstagsbrandverordnung, mit dem
Ermächtigungsgesetz, mit dem Gesetz über die Wiederherstellung des
Berufsbeamtentums usw. Die Spielräume seien vorhanden gewesen und nicht von ihm
genutzt worden. Innerhalb kurzer Zeit habe er seine Ablehnung Hitlers
aufgegeben und Hitler zum Reichskanzler ernannt. Prof. Dr. Winkler habe eine
Reihe von Möglichkeiten genannt, wie ein anderer Umgang mit der Situation
möglich gewesen wäre. Seine Fraktion halte ihren Antrag aufrecht und lehne den
Änderungsantrag ab.
Frau Abg.
Harant
(SPD) nimmt Stellung, Hindenburg sei aus 70 Jahren Abstand kritisch zu sehen,
was auch der Änderungsantrag aufgreife. Es gehe jedoch nicht um die Person
Hindenburg, über die ihre Fraktion nicht diskutieren wolle. Die rückwirkende
Bewertung von Personen sei endlos und könnte ständig wieder aufgenommen werden.
Auch keine Säuberung sei beabsichtigt. Die Ehrenbürgerliste solle nicht
aktuellen Maßstäben gerecht werden, sondern der Umgang mit der Ehrenbürgerliste
sei zu erwägen. Sie begreife die Liste als zeitgeschichtliches Dokument, mit
dem man leben müsse, als ein Zeugnis früheren Denkens und Handelns. In Potsdam
hätten die Grünen übrigens der Streichung Hindenburgs nicht zugestimmt.
Offenbar sei die Bewertung Hindenburgs nicht eindeutig. Der Änderungsantrag
suche einen kontinuierlichen Umgang mit der Ehrenbürgerliste zu erreichen.
Abg. Dr.
Jungnickel
(fraktionslos) sieht ebenfalls keinen Zusammenhang zwischen dem Antrag der
Grünen und dem Änderungsantrag. Die Bewertungen einer Person als historischer
Persönlichkeit und als Ehrenbürger seien zu trennen. Es wäre nicht angebracht,
wenn bezüglich Hindenburg und Bersarin ein „Deal“ geschlossen worden wäre. Die
Streichung Hindenburgs sei nach wie vor gerechtfertigt und ebenso die Aufnahme
Bersarins.
Abg. Braun (CDU) hebt hervor, der
Änderungsantrag fordere, die Kriterien für die künftige Aufnahme von Ehrenbürgern
neu zu bestimmen. Die rückwärtige Betrachtung führe nicht nur im Hinblick auf
Hindenburg zur Frage, ob die Persönlichkeit heute noch aufgenommen würde. Der
Änderungsantrag sei auch ein Kompromissangebot an diejenigen, die meinten,
Hindenburg gehöre nicht auf die Liste, da demnach Hindenburg heute nicht mehr
auf die Liste aufgenommen würde. Die CDU-Fraktion stimme dem Änderungsantrag
zu.
Abg. Brauer (PDS) betont, es sei kein
„Deal“ zwischen den beiden historischen Persönlichkeiten getroffen worden. Jede
Persönlichkeit sei als einzelne zu bewerten. – Die Reflexion der Geschichte der
beiden deutschen Diktaturen des 20. Jahrhunderts stehe zur Diskussion. Die
PDS-Fraktion sei nach wie vor der Ansicht, Hindenburg sei von der Ehrenbürgerliste
zu streichen, und werde sich der Stimme enthalten.
Frau Abg.
Ströver
(Grüne) spricht an, wenn die Ehrenbürgerwürde über den Tod hinaus wirken solle
– was durchaus diskutabel sei –, müsse die Liste auch bearbeitet werden, was
nach 1945 entsprechend geschehen sei. Wilhelm Pieck und Adolf Hitler seien
gestrichen, Bersarin sei wieder aufgenommen worden. Eine Korrektur sei also
durchaus möglich. Nicht nur die historische Einordnung einer Person, sondern
auch die Umstände der Aufnahme in die Liste müssten betrachtet werden. Diese
beiden Kriterien sprächen gegen Hindenburg auf der Ehrenbürgerliste. Das
Kriterium der besonderen Verdienste für Berlin solle weiterhin angewandt
werden, und dieses greife hier nicht. Die „flächendeckende“ Ehrenbürgerwürde
der Nazis für Hindenburg spreche besonders für die Streichung. Anders verhalte
es sich in einzelnen Städten, wo Hindenburg nach dem 1. Weltkrieg die
Ehrenbürgerwürde erhalten habe. – Sie sehe es als bedenklich an, dass Abg.
Momper die SPD-Fraktion durch seine anfängliche Stellungnahme so festgelegt habe,
dass diese nicht mehr frei habe reflektieren können. – Ihre Fraktion werde vom
WPD die Zulässigkeit des Änderungsantrags prüfen lassen. Die Ausweitung und
thematische Verschiebung des Antrags sei nach ihrer Ansicht nicht vertretbar.
Abg. Cramer (Grüne) stellt dar, beide
Diktaturen in Deutschland im 20. Jahrhundert seien nach ihrem Ende Anlass zur
Überlegung gewesen, ob die dortigen Entscheidungen zur Ehrenbürgerwürde auf
Dauer Bestand hätten. Die Liste zeige, welche Personen zu welchem Zeitpunkt
nach 1945 gestrichen worden seien. Insofern sei sie auch ein Dokument der jeweiligen
Zeit. Die Streichungen aus der Ost-Berliner Ehrenbürgerliste 1990 seien leider
nicht öffentlich diskutiert worden, aber die Streichungen seien nicht an sich
unzulässig. Das nur an dieser Stelle fehlende Datum der Ernennung Hindenburgs
sei verräterisch, denn dies verschleiere den Bezug auf Hitler. Es sollte auf
jeden Fall nachgetragen werden. – In Potsdam hätten die Grünen gegen die
einfache Streichung Hindenburgs aus der Ehrenbürgerliste gestimmt, weil sie
gefordert hätten, mit einer Streichung solle auch der Grund der Streichung in
der Ehrenbürgerliste mit aufgeführt werden. So könnte es auch in Berlin
gehandhabt werden. – Er erinnere daran, dass Prof. Dr. Winkler die „Legende Hindenburg“
bereits destruiert habe. Die Rolle Hindenburgs als „Sieger von Tannenberg“ sei
seinerzeit bewusst übertrieben dargestellt worden. Zudem habe Hindenburg die
„Dolchstoßlegende“ in die Welt gesetzt, die sich in der Weimarer Republik sehr
schädlich ausgewirkt habe.
Frau Abg.
Meister
(FDP) sieht keinen Dissens in der historischen Bewertung Hindenburgs. Dem trage
der Änderungsantrag Rechnung. Fraglich bleibe, ob heute die Ehrenbürgerliste
verändert werden und einer politischen Instrumentalisierung unterliegen sollte.
Vielmehr sollte sie als „Spiegel der Zeit“ erhalten bleiben.
Frau Abg. Dr.
Fugmann-Heesing (SPD) hebt hervor, es wäre ein Fehler, bestimmte Vorgänge aus dem
geschichtlichen Bewusstsein zu streichen, worauf der Antrag ziele. Keinesfalls
würde Hindenburg heutzutage auf die Ehrenbürgerliste gesetzt. Die Liste spiele
die politischen Entscheidungen und die Brüche in der Geschichte der Stadt wider
und gebe immer wieder Anlass, sich mit diesen Brüchen auseinander zu setzen.
Das Ernennungsdatum Hindenburgs sollte in die Ehrenbürgerliste aufgenommen
werden. – Die SPD-Fraktion habe sich ernsthaft und intensiv mit dem Thema
auseinander gesetzt und sehe keine Veranlassung, die Ehrenbürgerliste zu
bereinigen.
Abg. Dr.
Jungnickel
(fraktionslos) fordert dazu auf, den Antrag der Grünen gesondert abzustimmen
und zu befürworten.
Der Ausschuss empfiehlt dem Abgeordnetenhaus
mehrheitlich, dem Antrag in der Fassung des Änderungsantrags zuzustimmen.
Punkt 3 der
Tagesordnung
|
|
Finanzielle Planungen für eine neu zu ordnende Ufer
GmbH hier: a) Besprechung gem. §
21 Abs. 5 GO Abghs (0974) (auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) in der
7. Sitzung UA Theater vom 20.1.03 (THE
21) b) Schreiben SenWissKult - K (IV B) - vom
13.1.2003 (THE
29) Haupt 1198
(Auf Vorschlag des UA THE von Haupt an den Ausschuss
Kult m.d.B. um Stellungnahme weitergegeben.) hierzu: Vorschlag
von SPD und PDS für eine Stellungnahme an den Hauptausschuss (siehe Anlage) |
|
Sen Dr. Flierl (WissKult) verweist auf das
Schreiben von SenWissKult an den Hauptausschuss zu TOP 3 b). Die Absicht laute,
unterschiedlich dimensionierte, mit unterschiedlichen Qualitäten und
Nutzungsmöglichkeiten ausgestattete Spielstätten zusammenzuführen. Neben einer
profilierten Programmpolitik durch einen künstlerischen Leiter sollten auch die
bisherigen infrastrukturellen Voraussetzungen für ein zeitgenössisches
Produktionszentrum und die bisherigen vor allem mit dem Tanz verbundenen
Angebote erhalten bleiben.
Frau Abg. Dr.
Hiller
(PDS) verweist auf die Vorlage für eine Stellungnahme des Ausschusses von
Seiten der SPD und der PDS (siehe Beschlussprotokoll). Punkt 4 der
Stellungnahme sei durch folgende Formulierung zu ersetzen: „Die jährlichen
Mietkosten für das Theater am Ufer sind im Wirtschaftsplan der Hebbel-Theater
GmbH auszuweisen.“ Die Änderung ziele auf die Planbarkeit und Übersichtlichkeit
der künstlerischen Aktivitäten in Abgrenzung zu den Mietkosten ab.
Abg. Cramer (Grüne) fragt, was die drei
bisherigen künstlerischen Leiter der Häuser nach der Neustrukturierung zu
erwarten hätten. Seien Abfindungen vereinbart worden? – Von wem solle die
Konzeption zum 30. 6. 03 vorgelegt werden? Der neue Leiter trete
seine Funktion erst am 1. 9. 03 an. – Werde die Miete für das Theater am Ufer
weiterhin vom Senat gezahlt, oder trete mit der Änderung zu Punkt 4 der Vorlage
eine Kürzung ein?
Abg. Kaczmarek (CDU) kritisiert, dass eine
Neuordnung beschlossen werde, obwohl die künstlerische Konzeption noch nicht
vorliege. Die räumliche Nähe der drei Orte sei als Grund für ihre
Zusammenfassung sicherlich nicht ausreichend. Den Detailregelungen der Vorlage
könne seine Fraktion vor einer Vorlage der Konzeption nicht zustimmen.
Frau Abg.
Ströver
(Grüne) sieht es als ungerechtfertigt an, der neuen GmbH weitgehende
inhaltliche Eingriffe zuzumuten. Offenbar werde vom Senat die Vorlage der
künstlerischen Konzeption erwartet, was wiederum dem neuen künstlerischen
Leiter vorgriffe. – Auch sie frage nach der „Ausweisung“ der Mietzahlung.
Abg. Brauer (PDS) nimmt Stellung, die
Bildung der „Ufer GmbH“ sei bereits vom vorigen Senat eingeleitet worden. Damit
müsse der jetzige Senat nun umgehen. – Die GmbH dürfe nicht der Konkursgefahr
ausgesetzt werden. Daher müsse die Konstruktion sorgfältig und planungssicher
gestaltet werden. Die bisherigen Berichte des Senats gäben noch keine
hinreichende Auskunft. Die letztliche Entscheidung der Finanzierung bleibe
außerdem der Debatte über den Doppelhaushalt 2004/2005 vorbehalten. – Die Miete
für das Theater am Ufer werde auch weiterhin vom Senat gezahlt. Es solle
lediglich Haushaltsklarheit und -wahrheit erreicht werden.
Frau Abg. Dr.
Tesch (SPD)
führt aus, mit Punkt 3 der Vorlage sei beabsichtigt, einer Erhöhung des
Zuschusses vorzubeugen. – Herr Lilienthal sei bereits vom Aufsichtsrat gebeten
worden, bis zum Frühjahr 2003 ein Konzept zu entwickeln, und er habe dem
zugestimmt. Mit dieser Konzeption hätten sich der Senat und das Parlament zu
befassen.
Frau Abg.
Meister
(FDP) hält es für richtig, vorab ein Konzept von dem neuen Leiter zu verlangen.
Dieses wäre ebenfalls für neue Intendanten an anderen, größeren Häusern zu
erwarten. Sie stimme der Vorlage zu.
Sen Dr. Flierl (WissKult) betont, die
Gremien der BKV GmbH und der Hebbel-Theater GmbH hätten bereits vor einiger
Zeit in Aufsichtsratsbeschlüsse der Neuordnung zugestimmt, und auch der
Intendantenvertrag sei geschlossen worden. Die Grundentscheidungen lägen also
bereits vor. Die neu strukturierte GmbH solle Hebbel-Theater GmbH und nicht
Ufer GmbH heißen.
Der Mietvertrag für das Theater am Ufer laufe bis
2012 – nicht von ihm abgeschlossen – und sei im Haushaltsplan mit 161,3 T€
ausgewiesen. Dies solle nicht in den Wirtschaftplan eingestellt werden, sondern
die Mittel seien als Durchlaufposten zu verstehen. Eine Kürzung sei nicht
beabsichtigt.
Frau Esser (SenWissKult) erläutert, im
Jahr 2000, als die Idee der Neustrukturierung unter Sen Dr. Stölzl entwickelt
worden sei, sei klar gewesen, dass eine Personalentscheidung bei der
Hebbel-Theater GmbH anstehe, da der Vertrag zum 31. 12. 02 ausgelaufen sei und
kein Verlängerungswunsch anstehe und dass für das Theater am Halleschen Ufer
eine offene Personalfrage bevorstehe, da seit 2000 dort eine kommissarische
künstlerische Leitung bestehe. Im Theater am Ufer arbeite gegenwärtig das Teatr
Kreatur mit einer eigenen künstlerischen Leitung. Die Nutzung des Theaters
durch diese Gruppe werde spätestens zum 31. 6. 03 beendet werden,
worüber die Gruppe informiert sei. Über eine Übergabe werde gesprochen. Abfindungen
müssten aus den genannten Gründen nicht gezahlt werden. Frau Hertling habe
sich, da sich die Personalentscheidung zum Hebbel-Theater verzögert habe,
bereit erklärt, bis Ende August – einschließlich der Verantwortung für Tanz im
August – eine Vertragsverlängerung vorzunehmen. – Künftig solle im Wirtschaftsplan
der Hebbel-Theater GmbH unter Nennung der Höhe der Mietzahlung ein
nachrichtlicher Hinweis auf den Titel im Kapitel der Senatskulturverwaltung angebracht
werden.
Abg. Brauer (PDS) präzisiert, unter
Punkt 4 der Vorlage solle es heißen, „... im Wirtschaftsplan der Hebbel-Theater
GmbH nachrichtlich auszuweisen“.
Der Ausschuss stimmt der Stellungnahme an den
Hauptausschuss mehrheitlich zu.
Punkt 4 der
Tagesordnung
|
a) |
Vorlage - zur Beschlussfassung - Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahre
2002 und 2003 (Nachtragshaushaltsgesetz 2002/2003 - NHG
2002/2003) - Drs 15/1300 - mit
Anlage "Nachtrag zum Haushaltsplan von Berlin für das Haushaltsjahr 2003" hier: Kapitel
17 01
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur -
Kultur - |
Kult +Hauptausschuss(f) zur
Vorberatung |
|
b) |
Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs Die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Entschuldung
der Opernbetriebe und des vorgesehenen
Abfindungsfonds (auf
Antrag der Fraktion der CDU) |
|
Sen Dr. Flierl (WissKult) betont, die PMA
von 25,8 Mio € aus dem Haushalt 2003 seien im Nachtragshaushalt aufgelöst
worden. Entgegen ursprünglich geplanten Einsparungen von weiteren 23 Mio €
seien lediglich 10,5 Mio € zum Ansatz gebracht worden. Sensible Titel
wie die Förderung kultureller Aktivitäten ausländischer Mitbürger oder die Bezirkskulturaktivitäten
oder die Mittel für die freien Gruppen seien dabei ausgelassen worden. Vielmehr
sei die Entscheidung getroffen worden, Mittel aus hohen Rücklagen einzelner
Einrichtungen für die Deckung des Haushalts einzusetzen. Dieses Vorhaben sei
sicherlich hoch problematisch und nur begründbar, wenn die Zielsetzung der
Koalitionsvereinbarung umgesetzt werde, den Institutionen mehrjährige
Zuschussverträge zu ermöglichen, um sie von der Kameralistik zu befreien.
Angesichts der Probleme des Landeshaushalts sei es nicht vertretbar gewesen,
den Institutionen diese Rücklagen zu belassen, die nicht für zukünftige
Aktivitäten ausgewiesen seien. Dies dürfe jedoch nur einmal erfolgen, zumal die
Justierung der Haushaltsansätze gerade für die Opernhäuser Teil des Opernreformkonzeptes
sein müsse und die Leistungsmotivation der Häuser nicht nachdrücklich
untergraben werden dürfe.
Frau Abg.
Ströver
(Grüne) problematisiert, dass sich der Kulturausschuss mit dem Haushalt
befasse, wenn doch der UA Theater bereits alle diesbezüglichen Beschlüsse
gefasst habe. Die fachliche Beratung des Kulturausschusses werde damit im
Grunde überflüssig. Es sei nicht akzeptabel, dass der Haushaltstitel der
Deutschen Oper mit einem defizitären Wirtschaftplan und einer weiteren Kürzung
um 1 % belegt die Beratungen im UA Theater passiere. Sie erinnere daran, dass
Abg. Wowereit seinerzeit im UA Theater versichert habe, kein Haushalt werde den
UA passieren, der keine ausgeglichenen Wirtschaftspläne aufweise. Die
Einnahmesituation des Hauses werde formal um fast 2 Mio € erhöht, ohne dass
unterlegt sei, durch welche Maßnahmen diese Erhöhung geleistet werden könne.
Dies sei eine unsolide Beratung. Die formale einprozentige Absenkung bei den
LHO-Bühnen, die keine ausgeglichenen Wirtschaftpläne ausgewiesen hätten, sei
haushaltspolitisch unseriös. Auch die Rücklagenauflösung – z. B. für
Tariferhöhungen angelegt – laufe den Konsolidierungsbemühungen der Häuser
entgegen. Wenn überhaupt, wäre dies nur in Teilbeträgen möglich. Auch die
erneuten Kürzungen – auch bei der freie Szene – seien unhaltbar. Die Kürzungen
wären aus dem Kapitel 1790 ausgleichbar, da hier ein deutlicher Überansatz
gegenüber dem Ist 2002 vorhanden sei.
Die Auflösung der PMA stehe auf wackligen Füßen. Die
Hochschulpräsidenten stimmten dem Eingriff in die Hochschulverträge bezüglich
der Kürzung um die Tarifvorsorge nicht zu und hätten eine Klage angekündigt.
Daher sei ein großes Haushaltsrisiko vorhanden, so dass unklar sei, ob die
Kürzung mindestens im Umfang von 11 Mio € am Ende 2003 nicht doch beim Kapitel
17 01 verbleiben werde. Wie wolle der Senator für diesen Fall Vorsorge treffen?
Erforderlich sei ein Zug-um-Zug-Verfahren bei der
Privatisierung überschuldeter Einrichtungen, zur Entschuldung und Gründung
einer neuen Rechtsform. Die Entschuldung der Deutschen Oper müsse daher im
Haushalt 2003 vorgenommen werden, was nicht erfolge. Das Defizit werde zum
Jahresende vermutlich auf 5,5 bis 6 Mio € aufgelaufen sein. Warum werde ein
solches Verfahren nicht angewandt? Ohne ein solches Verfahren werde das
Opernstrukturkonzept nicht funktionieren. (Text der Stellungnahme der Grünen
siehe Beschlussprotokoll)
Abg. Brauer (PDS) bemerkt, die
Überschneidungen der Beratungen mit dem UA Theater seien allgemein bekannt gewesen
und hätten kalendarische Gründe und sollten nicht überbewertet werden. Im UA
seien immerhin 16 Titel zurückgestellt worden. Hier werde eine ernsthafte
Diskussion geführt. Bisher hätten die Grünen stets die PMA, Titel 972 03,
kritisiert. Diese seien nun jedoch aufgelöst worden, was die entscheidende
Leistung des Kulturhaushalts bilde. Immerhin habe der UA diesem Verfahren einstimmig
zugestimmt. Der Debatte über die Opernstrukturreform sollten hier nicht
vorgegriffen werden.
Zur Stellungnahme der Fraktion der CDU (siehe
Beschlussprotokoll) verweise er z. B. darauf, dass die Rücknahme der Kürzung
zur Förderung von Künstlerinnen mit Zustimmung der CDU im UA bereits erfolgt
sei. Es sei nicht ersichtlich, warum dieser Titel nun erneut zurückgestellt
werden sollte. Auch andere dort genannte Titel seien bereits auf Antrag der CDU
zurückgestellt worden.
Zum Beschlussantrag der Koalitionsfraktionen (siehe
Beschlussprotokoll): Die Rücklagenabsenkung sei sicherlich kein positiver Vorgang.
Allerdings seien die außerordentlich schwierigen und nicht vorhersehbaren
Rahmenbedingungen dieses Haushalts bekannt. Die Absenkung sei als einmalige
Maßnahme des Haushalts 2003 zu verstehen. Die Ansätze für die Häuser für 2004/5
seien damit nicht präjudiziert. – Die Maßnahmen dienten der Sicherung der
freien Szene in Berlin. Der Förderung der bildenden Künste sollte stärkere Aufmerksamkeit
gewidmet werden, was dem Hauptausschuss empfohlen werde.
Abg. Kaczmarek
(CDU) erinnert
an die Aussagen des Senats, Kultur und Wissenschaft genössen Priorität, was
sich im Nachtragshaushalt nicht mehr vorfinde. Es sei keine Struktur der Maßnahmen
erkennbar. Die Kürzung bei der Deutschen Oper sei nicht vertretbar und führe
zur Vergrößerung des Defizits. Solche rein rechnerischen Tricks sollten nicht
mehr akzeptiert werden. Die finanzielle Absicherung der Opernstrukturreform
müsse im Haushalt 2003 niedergelegt werden. Sonst seien weiterhin finanzielle
Risiken vorhanden. – Die Abschöpfung der Rücklagen gebe ein verhängnisvolles
Signal an die Bühnen, denn niemand werde künftig noch solche Rücklagen
ansammeln wollen. Anreize für wirtschaftliches Handeln würden damit zunichte
gemacht. – Die Mehreinnahmen vom Schiller-Theater unter Punkt 5 des
Koalitionsantrags seien bereits im Haushalt enthalten und könnten nicht noch
einmal veranschlagt werden. Diese Formulierung sei zu streichen.
Frau Abg.
Meister
(FDP) schließt sich der Stellungnahme der Grünen an. Bei einer Einvernahme der
Rücklagen der Institutionen müssten auch die Defizite ausgeglichen werden. Für
alle müssten die gleichen Bedingungen in Richtung freier Wirtschaft gesetzt
werden. Die Erhöhung der Umsatzerlöse etwa bei der Deutschen Oper sei nicht
akzeptabel. Bei der Deutschen Staatsoper hingegen scheine dieser Ansatz zu
gering zu sein. Das Instrument der Wirtschaftpläne werde offenbar „mit hoher
Kreativität“ genutzt. Dies sollte einmal genauer geprüft werden. – Die
Stellungnahme der Koalition sei in Punkt 5 auch zweifelhaft, weil die Höhe der
Mieteinnahmen vom Schiller-Theater noch unsicher sei.
Frau Abg. Dr.
Fugmann-Heesing (SPD) betont, den Beschlüssen des Ausschusses müsse eine realistische Finanzierung
zu Grunde liegen. Der Rückgriff auf die Rücklagen sei sicherlich problematisch.
Allerdings müssten die PMA aufgelöst werden. Für die Einrichtungen sei ein
höheres Maß an Planbarkeit erforderlich, was nicht bedeute, dass sie von
Konsolidierungsschritten ausgenommen seien. Zur Planbarkeit gehörten
Verabredungen über die zu leistenden Beiträge zur Konsolidierung. Gegenwärtig
seien keine Alternativen erkennbar. Sie habe sicherlich Befürchtungen bezüglich
der Auswirkungen auf wirtschaftliches Verhalten der Einrichtungen. Die
Bereitschaft zu strukturellen Eingriffen müsse allerdings vorhanden sein, was
die Beiträge zur Debatte kaum hätten erkennen lassen. – Auf welchen Titel beziehe
sich der Ausgleichsvorschlag der Grünen zu Kapitel 17 90?
Abg. Brauer (PDS) hebt hervor, durch
die Beratungen im UA Theater sei noch nichts endgültig beschlossen. Die 2.
Lesung des Haushalts im Hauptausschuss und die Beschlussfassung im Plenum
stünden noch aus. Es spreche nichts dagegen, dass der UA Beschlüsse zu
einzelnen Titeln fasse. Er stimme überein in der Zielsetzung, künftig möglichst
wenig auf LHO-Basis zu arbeiten. Dem diene auch die Opernstrukturreform. –
Punkt 5 Satz 3 des Beschlussantrags der Koalition solle wie folgt verändert
werden: „Die Deckung könnte aus den im EPL 17 nicht ausgegebenen Mitteln erfolgen.“
Sen Dr. Flierl (WissKult) sieht die
strukturellen Eingriffe als Aufgabe des Haushalts 2004/5. Statt der dem
Kulturhaushalt ursprünglich aufgegebenen 30 Mio € würden nunmehr nur 10,5 Mio €
„nachgespart“, was zu erheblichen Reibungen zwischen den Ressorts geführt, aber
als Erfolg der Fachpolitik zu werten sei. – Die Überschüsse bei den Institutionen
seien nicht nur auf eigene Leistungen, sondern auch auf die permanente
Haushaltswirtschaft zurückzuführen. Es sei Aufgabe der Haushaltswirtschaft,
durch Reduzierung von Ausgaben zur Deckung des Haushalts beizutragen. Es sei daher
korrekt, dass ein maßgeblicher Teil dieser Rücklagen an den Haushalt
zurückgeführt werde, zumal wenn diese Mittel von den Häusern nicht fachlich
zugeordnet worden seien. Die Zielsetzung, die Aktivitäten auszudehnen, um möglichst
viel von den Mitteln zu behalten, wäre wohl kaum nachvollziehbar. Die Abführung
der Rücklagen sei sicherlich prekär, aber in der gegenwärtigen Haushaltslage
vertretbar. – Mit einem Prozent Zuschussabsenkung sei eine steuerbare Quote
gefunden worden, die weit unter den haushaltswirtschaftlichen Maßnahmen
vergangener Jahre liege. Für einzelne Institutionen bestehe intern die
Vorstellung, dass dieses als Plafond verkraftbar sei, für andere aber wohl
nicht. – Die Mieteinnahmen des Schiller-Theaters würden exakt berechnet.
Die Deutsche Oper habe eine Stellungnahme vorgelegt,
nach der die beträchtliche Einnahmensteigerung als realistisch angesehen werde.
Gerade die Konsolidierung an der Deutschen Oper binde sich in einen
kulturpolitischen Gesamtrahmen ein. Sie könne nicht durch die Freistellung von
Sparquoten gefördert werden. Eher seien andere Aspekte der Deutschen Oper im
Gesamtkontext der Opernreform – bei der Besetzung offener Stellen und ähnlichem
– zu unterstützen. Die Konsolidierung der Deutschen Oper liege ihm sehr am
Herzen. Die Errichtung der Opernstiftung sei zum 1. 1. 2004 vorgesehen; für die
Überführung werde ein Zeitrahmen gefunden, der haushaltsrechtlich korrekt
dargestellt werde. Die Opernentschuldung sei insofern kein Thema für den
Nachtragshaushalt 2003.
Frau Abg.
Ströver
(Grüne) bemerkt auf die Frage zum Ausgleich aus Kapitel 17 90, bei den
konsumtiven Zuschüssen in Titel 684 39 seien 400 T€ nicht ausgegebene Mittel
2002 vorhanden gewesen. Die konsumtiven Zuschüsse würden alle drei Jahre an die
Mitgliederzahlen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg angepasst. Daraus
ergebe sich ein niedrigerer Bedarf: Da der Ansatz 2002 in 2003 fortgeschrieben
worden sei, ergäben sich hier überschüssige Mittel.
Der Ausschuss stimmt über die Stellungnahmen
der Fraktionen an den Hauptausschuss ab und beschließt mehrheitlich die
Stellungnahme der Koalitionsfraktionen. Auch die unterlegenen Stellungnahmen
der Fraktion der Grünen und der Fraktion der CDU sollen dem Hauptausschuss
zugeleitet werden. (Abstimmungsergebnisse siehe Beschlussprotokoll)
Punkt 5 der
Tagesordnung
|
|
Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs Grundsatzdebatte
Opernstrukturreform
(auf Antrag aller Fraktionen) |
|
Vertagt.
Punkt 6 der
Tagesordnung
|
|
Verschiedenes |
|
Geschäftliches – siehe Beschlussprotokoll.
Ausschuss-Kennung
: Kultgcxzqsq