Vor Eintritt in die Tagesordnung

Geschäftliches – siehe Beschlussprotokoll.

 

Punkt 1 der Tagesordnung

Aktuelle Viertelstunde

 

 

1.       Welche Überlegungen veranlassten den Senat, neben dem Berliner Sportmuseum einen von diesem getrennten eigenständigen „Ort der Information“ („Historischer Pfad“ und Dokumentationszentrum) über die Geschichte des Areals auf dem Olympiagelände zu etablieren?
(auf Antrag der Fraktion der PDS)

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) weist zur Frage von Frau Abg. Dr. Hiller (PDS) auf die gelungene Wiedereröffnung des Olympia-Stadions hin. Die Wiedereröffnung habe mit der Darstellung der Geschichte auf dem Gelände verbunden werden sollen. Daher sei ein Kunst-am-Bau-Wettbewerb durchgeführt worden, der zu der Entscheidung geführt habe, den kunsthistorischen Schichten keine neue Kunst hinzuzufügen, sondern in der Form der Kunst eine historische Information zu liefern. Im Rahmen des Wettbewerbs sei das Projekt einer 20 m hohen Lichtskulptur vor dem Osttor des Olympia-Stadions ausgewählt worden, die entsprechende Informationsangebote enthalten solle – mit Baubeginn Ende September 2004 –, und es solle ein „Historischer Pfad“ auf dem Gelände angelegt werden, der den Nutzern und den Besuchern historische Informationen liefern solle.

 

Der historische Pfad solle aus 25 schlichten Tafeln mit jeweils drei architekturhistorischen Fotos bestehen, die einen Rundgang durch den Stadionbereich und das unmittelbare Umfeld ermöglichten. Hierfür werde auf die kompetente Arbeit des „Berliner Forums der Geschichte und Gegenwart“ zurückgegriffen, das u. a. die Kommentierung der Berliner Mauer und der Wilhelmstraße übernommen habe und über exzellente Erfahrungen in der Vermittlung historischer Informationen im öffentlichen Raum verfüge.

 

Das Sportmuseum werde auf dem Olympiagelände bleiben, sei in der Nutzung räumlicher Gegebenheiten gesichert und werde sich auch in die noch offene Frage einbringen können, wie mit der Langemarckhalle als Kriegs- und Totenkultstätte der NS-Ideologie umgegangen werden solle. Weder die einfache Verlagerung des Sportmuseums oder profaner Nutzungen in diesen Ort noch ein Nichterschließen und Nichtöffentlichmachen dieses Ortes seien denkbar.

 

Diese drei Elemente seien gut unterscheidbar und klar erkennbar.

 

Frau Abg. Dr. Hiller (PDS) möchte wissen, wie sich die Zusammenarbeit mit SenBildJugSport gestalte.

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet, eine Gesamtkonzeption für das Olympiagelände von SenBildJugSport sei im Senat kürzlich zur Kenntnis genommen worden. Sowohl hinsichtlich der gestalterischen Elemente als auch der Zukunft des Sportmuseums bestünden regelmäßige Kontakte mit SenBildJugSport. Erforderlich sei die Sicherung einer langfristigen Trägerschaft für das Sportmuseum. Die Baumaßnahme des Olympia-Stadions habe einen Druck zur Nutzbarmachung des Olympiageländes mit sich gebracht.

 

2.       Wie geht es weiter mit dem Ateliersofortprogramm?
(auf Antrag der Fraktion der CDU)

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet auf die Frage von Frau Abg. Grütters (CDU), der Bericht, der sich auf die Atelierförderung in Berlin insgesamt beziehe, solle Ende Oktober 2004 vorgelegt werden. Das Ateliersofortprogramm solle fortgesetzt werden, was in dem Bericht dargestellt werden solle.

 

Frau Abg. Grütters (CDU) erkundigt sich, ob die Atelierförderung im bisherigen Umfang fortgesetzt oder eingeschränkt werden solle. Mit der Verschiebung des Berichtstermins auf Ende Oktober entstehe ein Zeitdruck hinsichtlich des Haushaltsjahrs 2005.

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet, nach übereinstimmender Auffassung der Koalition solle die Atelierförderung in Berlin im entsprechend eingestellten Umfang fortgesetzt werden. Finanzielle Mittel sollten nicht abgesenkt werden, sondern die Zielgenauigkeiten und Modalitäten seien zu prüfen. Hierzu werde gegenwärtig eine interne Abstimmung vorgenommen.

 

3.       Welche Aktivitäten plant der Senat zum 60. Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai 2005?
(auf Antrag der Fraktion der SPD)

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet auf die Frage von Frau Abg. Lange (SPD), er könne lediglich über kulturpolitische Aktivitäten berichten. Es sei beabsichtigt, Rahmenprogramme zusammenzufügen und Initiativen zu bündeln. Hierzu habe er im Jahr 2003 ein Kuratorium unter dem Vorsitz von Prof. Michael Blumenthal und Prof. Lehmanns berufen. In dem Kuratorium seien Senatskanzlei, Bund, Land Brandenburg, die Botschaften der vier Kriegsalliierten und Polens, die Bundeszentrale für Politische Bildung sowie Vertreter der Gedenkstätten und Museen versammelt. Diese hätten ein Gesamtkonzept entwickelt, Aktivitäten ihrer Institutionen und Länder miteinander zu verzahnen. Berlin sei mit den Konzepten seiner Einrichtungen so früh in der Planung gewesen, dass auch die Bundeseinrichtungen DHM, Museum Karlshorst und das Alliiertenmuseum die 500 000 €, die der Bund bundesweit für diesen Anlass eingeplant habe, für die von ihnen erarbeiteten Ausstellungen eingeworben hätten. Parallel dazu sei ein Antrag auf Lottomittel durch den MD gestellt worden, der in bewährter Form die Koordination für diese Veranstaltungsreihe übernommen habe. In bescheidenem Rahmen könne der MD auch von „Overhead-Kosten“ profitieren. Die verschiedenen Träger und Mitwirkenden seien vom Fachreferat, insbesondere von Herrn Klemke, zusammengebracht und zu Beiträgen aus eigenen oder eingeworbenen Drittmitteln angeregt worden. Bisher gehörten in dieses Themenjahr 30 größere Veranstaltungen in Form von Sonderausstellungen, Einweihungen, thematisch passenden Erstpräsentationen, wissenschaftlichen Veranstaltungen und sonstigen Begegnungen, die sich mit dem Krieg und seinem Ende und der Nachkriegszeit zeitgeschichtlich oder kulturell reflektierend beschäftigten. Die Übergabe des Denkmals für die ermordeten Juden Europas sei für den 9. Mai 2005 vorgesehen und insofern in diese Veranstaltungen einbezogen. Mit dieser Art Bündelung historischer Themen in Berlin könne auch Geschichtspolitik gemacht werden. Er verweise im Einzelnen auf die Tabelle der Veranstaltungen (siehe lage zum Inhaltsprotokoll). – Nach dem Thema 60 Jahre Kriegsende und Befreiung in Europa seien für 2005 weitere Themen zu erwarten: die 300-Jahr-Feier der Stadt Charlottenburg und das Einstein-Jahr.

 

Frau Abg. Lange (SPD) fragt, ob auch Aktivitäten zum Jahrestag der Befreiung der KZs eingeplant seien.

 

Herr Klemke (SenWissKult) antwortet, anlässlich des Tages der Befreiung der KZs werde in diesem Jahr erstmals eine gemeinsame Veranstaltung aller Bundesländer in Buchenwald stattfinden. Zum 60. Jahrestag der Befreiung des KZs Sachsenhausen im April 2005 werde dort die Station Z eröffnet. Dies stelle einen wichtigen Beziehungspunkt zur Eröffnung des Denkmals für die ermordeten Juden Europas dar.

 

4.       Wie wird im Senat und im Parlament mit dem vom Senator in der parlamentarischen Sommerpause veröffentlichten Papier „Berlin: Perspektiven durch Kultur“ umgegangen?
(auf Antrag der Fraktion der Grünen)

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet auf die Frage von Frau Vors. Ströver, der Senat werde keine Diskussionspapiere verabschieden, sondern es werde eine breite öffentliche Diskussion stattfinden. Eine stärker am Auftrag des Parlaments orientierte Senatsvorlage sei beabsichtigt, die die Informationen über die Förderung des öffentlichen Kulturangebots in Berlin, einige Eckpunkte kulturpolitischer Konzeptionen und vor allem zu entscheidende Projekte enthalten werde. Einige in seinem Papier aufgeworfene Fragen seien weiter zu präzisieren, so die Orchesterproblematik, die Frage des Kulturbüros, die Museumsstiftungen oder auch die Gedenkstättenlandschaft in Berlin. Zu diesen einzelnen Punkten würden gesonderte Senatsvorlagen erarbeitet. Die Eröffnung der Diskussion sei mit dem Diskussionspapier geschehen. Zu Ende des Jahres sei eine Mitteilung – zur Kenntnisnahme – vom Senat an das Parlament zu erwarten.

 

Frau Vors. Ströver macht darauf aufmerksam, dass nunmehr die achte Verlängerungsmitteilung zum kulturpolitischen Gesamtkonzept eingegangen sei. Sie habe der Presse entnommen, dass das Diskussionspapier die Grundlage für das Gesamtkonzept sein solle. Sehe der Senat dies als Grundlage für ein Gesamtkonzept, so wie es der Antrag im Frühjahr 2002 gefordert habe?

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet, der Senat fordere genauere, konkretere Ausarbeitungen zu den einzelnen Punkten, und diese werde er auch bekommen. In Berlin sei es bisher nicht üblich gewesen, dass Kultursenatoren – über das seinerzeitige „Kreise-Papier“ hinaus – kulturpolitische Konzeptionen erarbeiteten. Schon gar nicht mache sich der Senat dann solche Konzeptionen zu eigen. Entscheidend sei, dass eine kulturpolitische Diskussion in der Stadt stattfinde und sinnvolle, zukunftsfähige Lösungen für einzelne Bereiche gefunden würden. Dies sei in dem Papier angeregt worden. Die Diskussion werde auch weitere Themenbereiche identifizieren. Seine Aufgabe bestehe darin, diese Bereiche in Senatsbeschlüsse einzubringen.

 

Der Ausschuss schließt die Aktuelle Viertelstunde ab.

 

Punkt 2 der Tagesordnung

 

Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs

Vertrag des Senats mit der Firma Vattenfall über

die Vermarktung des Brandenburger Tores          

(auf Antrag der Fraktion der CDU)

0171

 

 

Frau Abg. Grütters (CDU) spricht an, dass die Firma Vattenfall beabsichtigt habe, zwei 1,90 m x 0,70 m große Plexiglastafeln vor die Säulen des Brandenburger Tors aufzustellen und zwei jeweils 1 qm große Bronzeplatten in den Boden des Pariser Platzes und des Platzes des 18. März mit der Aufschrift, die Firma sei exklusiver Partner des Brandenburger Tors, einzulassen. Dies sei der Leistung der Firma nicht angemessen, denn schließlich gehe es um das nationale Denkmal der Bundesrepublik. Die Stiftung Denkmalschutz habe das Brandenburger Tor für 3,9 Millionen € saniert, da Senat und Bund keine Mittel für eine solche umfangreiche Sanierungsmaßnahme gehabt hätten. Hier liege bestes bürgerschaftliches Engagement vor. Das Tor sei nunmehr für Werbungen wesentlich attraktiver. Die Firma Vattenfall habe seinerzeit die Party zur Enthüllung des Brandenburger Tors nach der Sanierung finanziert. Die Firma habe sich nunmehr zur Finanzierung der 190 000 € jährlichen Betriebskosten für 10 Jahre bereit erklärt und erhalte im Gegenzug das Recht, sich mit den angesprochenen Tafeln zu präsentieren.

 

Sei es gewollt, dass sich eine Firma am nationalen Symbol präsentiere? Sei der Sponsoringvertrag angemessen ausgefallen? Wie werde auf diese Weise das Engagement der Stiftung Denkmalschutz gewürdigt? Nach einem Gespräch des Senators mit der Stiftung sei nun die Einigung gefunden worden, dass die eine Plexiglastafel auf den Pariser Platz, die andere in den Raum der Stille komme und die eine Platte mitten auf dem Pariser Platz und die zweite auf dem Mittelstreifen der Straße des 17. Juni eingelassen werde. Diese Veränderung sei schon zu begrüßen. Trotzdem bleibe die Frage, ob dies angemessen sei.

 

Es sei grotesk, dass das nationale Symbol im Fachvermögen einer Kommunalverwaltung sei. Für den Eiffelturm etwa wäre dies undenkbar. Die entstehenden Kosten seien für diese Verwaltung kaum tragbar, weshalb Sponsoren gesucht würden. Zunächst einmal wäre die öffentliche Diskussion nötig gewesen, ob überhaupt Firmen an diesem nationalen Denkmal werben sollten. Sodann wäre zu fragen, welcher Firma diese Werbung wie viel wert sei. Hier jedoch habe die Firma Vattenfall den Betrag angeboten mit der Bedingung, sich vor dem Tor zu auszubreiten. Dies sei im Verhältnis zu dem aufgewandten Betrag eine unverhältnismäßige Konzession an die Firma.

 

Die Stiftung Denkmalschutz habe die Grundüberzeugung, dass man sich an einem nationalen Symbol nicht selbst darstellen solle. Zudem sollten nicht mit bürgerschaftlichen und privaten Mitteln Symbole restauriert werden, an denen sich anschließend kommerzielle Firmen darstellen könnten.

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) nimmt Stellung, entgegen immer wieder gepflegten Legenden habe er sich als damaliger Baustadtrat dafür eingesetzt, das Brandenburger Tor auch durch Einwerbung von privaten Mitteln zu sanieren. Die grundlegende Überlegung habe gelautet, dass es sich hier um keine Produktwerbung, sondern um eine Imagewerbung handele und dass eine künstlerische Gestaltung stattfinden müsse. Nur durch diese Entscheidung sei die Akquisition von Mitteln möglich geworden, und zwar nicht bürgerschaftlicher Mittel, sondern von Mitteln des Hauptsponsors Deutsche Telekom. Das Grundkonzept sei breit getragen und akzeptiert worden, und insbesondere die Stiftung Denkmalschutz Berlin habe sich um das Projekt sehr verdient gemacht. Er habe der Stiftung angeboten, auf Grund ihrer Kompetenz und im Rahmen eines transparenten Vergabeverfahrens die weitere Betreuung des Tors zu übernehmen und beispielsweise auch die Nutzung der Torhäuser zu moderieren. Auf diese Weise wäre eine angemessene Form der Betreuung erreicht worden. Dies sei jedoch von der Stiftung abgelehnt worden. Stattdessen sei ihm mitgeteilt worden, dass nun andere Projekte in Berlin wichtiger seien. Er könne dies verstehen, da in der Öffentlichkeit von anderer, interessierter Seite immer wieder Attacken gegen das Engagement der Stiftung am Brandenburger Tor gerichtet worden seien. Nachdem die Stiftung nun die weitere Betreuung nicht habe übernehmen wollen, seien andere Angebote zur Übernehme der Unterhaltungskosten von 200 000 € eingegangen. In einem konstruktiven Dialog mit der Stiftung sei im Kompromiss eine veränderte Lösung für die Darstellung der Firma Vattenfall gefunden worden. Nun werde lediglich eine Bronzetafel auf der Mittelinsel des Pariser Platzes angebracht, und zwei transparente Plastiktafeln träten unterhalb der Straßenschilder als Teil der historischen Information auf und zeigten keine eigene Präsenz vor dem Tor. – Er nehme die Kritik an und stimme zu, dass für weitere Aktivitäten dieser Art in Berlin ein anderes Verfahren nötig sei. Immerhin sei nun eine befristete Lösung gefunden werden. – Es sei nicht zutreffend, die Selbstdarstellung eines Sponsors als Werbung darzustellen.

 

Abg. Dr. Stölzl (CDU) betont, Nationalsymbole gehörten allen und sollten idealiter auch von allen erhalten und finanziert werden. Die Nation verwende ständig das Doppellogo Brandenburger Tor und Reichstagskuppel, aber eine Kommunalbehörde sei gezwungen, das Tor recht und schlecht zu erhalten, was nicht akzeptabel sei. Dieses Problem sollte einmal grundsätzlich zwischen Bund und Berlin geklärt werden. – In Frankreich sei es nicht denkbar, ein Nationalsymbol einem Sponsor zur exklusiven Verwendung zu überlassen. Wenn schon ein solcher Weg beschritten werde, dann solle sich der Senat an höheren Beträgen wie der Verbindung der Deutschen Bank mit der Berliner Philharmonikern orientieren. Trotzdem werde dies dort diskret dargestellt. Die großen Unternehmer sollten von der öffentlichen Hand nachdrücklicher an ihre Pflichten erinnert werden. Die Firmen seien jedoch dabei kein Mäzene, sondern wüssten genau, was ihnen das Engagement in der langfristigen Perspektive einbringe. Die entsprechenden Summen sollten von Berliner Seite dann auch eingefordert werden.

 

Frau Abg. Dott (PDS) wendet sich gegen nationales Pathos an dieser Stelle. Das Brandenburger Tor sei von überregionaler Bedeutung, aber stehe letztlich für Berlin. Sie begrüße, dass die Verhandlungen zum Brandenburger Tor nun im Konsens geendet hätten. Bei neuen Projekten könne sicherlich auch nach befriedigenderen Lösungen gesucht werden.

 

Frau Abg. Grütters (CDU) sieht das Brandenburger Tor nicht als Regionaldenkmal an, sondern als Symbol der deutschen Teilung und der Wiedervereinigung. – Für Sponsoringengagements solle der Senat eine professionelle Agentur einrichten oder unterstützen, um den Kultureinrichtungen zu helfen, Gelder aus der Wirtschaft zu akquirieren. Auf diese Weise solle in Zukunft eine Unverhältnismäßigkeit von Leistung und Gegenleistung wie in diesem Fall vermieden werden. – Es treffe nicht zu, dass die Firma Vattenfall, wie sie behaupte, exklusiver Partner des Brandenburger Tores sei. Die Firma beabsichtige nun, die Tafeln am 3. Oktober, dem Tag der deutschen Einheit, zu enthüllen, was unangemessen sei, aber noch einmal auf die Bedeutung des Brandenburger Tores verweise.

 

Frau Abg. Dott (PDS) betont, es bestehe nicht nur ein nationales Denkmal; weitere seien in Berlin und in anderen Bundesländern vorhanden.

 

Frau Vors. Ströver hebt hervor, das Brandenburger Tor sei das Wahrzeichen Berlins. Die gezahlten 200 000 € seien für die Gegenleistung nicht angemessen. Das Problem solle von der Verwaltung in einem Diskurs grundsätzlich angegangen werden. Sensible, symbolische und historische Orte bedürften eines besondere Schutzes vor Firmenselbstdarstellungen. Hier solle ein Konsens über Vermarktungsstrategien erreicht werden.

 

Frau Abg. Lange (SPD) wendet sich gegen die Darstellung des Brandenburger Tors als das nationale Symbol. – Ein besonders negatives Beispiel für Werbung auf Verhüllungen sei gegenwärtig das Charlottenburger Tor.

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) bemerkt, Denkmalpflege sei Landesrecht. Der Bund habe sich bisher stark dagegen gewehrt, einzelne Objekte zu sanieren. Im Übrigen seien die Einnahmen der Stiftung Denkmalschutz Berlin keine „Bürgergroschen“, sondern Sponsoringeinnahmen großer Unternehmen. Der Standard der ästhetischen Gestaltung der Firmendarstellung bei der Sanierung des Brandenburger Tors sei inzwischen „verschludert“ worden, was nun auch beim Charlottenburger Tor sichtbar sei. Aus Sponsoringdarstellung sei Produktwerbung geworden. Hier sei eine Grenze überschritten worden, was durch Diskussionen geklärt werden sollte. – Mit dem Hinweis auf den Sponsor werde am Brandenburger Tor übrigens nicht geworben. Jedem sei freigestellt, mit dem Brandenburger Tor zu werben. In der visuellen Vermarktung seien keine Eingriffsmöglichkeiten vorhanden. Bei einer anderen Art von urheberrechtlicher Absicherung von Denkmälern könnten möglicherweise Einnahmen auf Grund der visuellen Verwertung der Objekte erzielt werden. – Er sei gern bereit zu einer Diskussion, damit das Land zukünftig bessere Verträge mit Sponsoren abschließe.

 

Frau Abg. Grütters (CDU) erläutert, die Organisation der Stiftung Denkmalschutz Berlin beruhe auf bürgerschaftlichen Geldern; die einzelnen Maßnahmen seien nur mit Werbung finanzierbar. Am Brandenburger Tor habe eine relativ intelligente Firmenwerbung stattgefunden, aber am Charlottenburger Tor und bei anderen Baumaßnahmen finde sich nun Produktwerbung. Ohne Mittel durch Werbung wäre die Situation der Denkmäler jedoch noch wesentlich schlechter veränderbar.

 

Der Ausschuss schließt die Besprechung ab.


 

Punkt 3 der Tagesordnung

 

a)

Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs

Förderstrukturen für die Freie Kulturszene Berlins

(auf Antrag der Fraktion der Grünen)

0016

 

 

 

b)

Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs

Förderkriterien der Jury zur Vergabe der

Fördermittel für freie Gruppen

(auf Antrag der Fraktion der SPD)

hierzu: Anhörung der Jurymitglieder

0223

 

 

Siehe Wortprotokoll.

 

Punkt 4 der Tagesordnung

 

a)

Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs

Situation der Theater in privater Trägerschaft in Berlin

(auf Antrag aller Fraktionen)

0224

 

 

 

b)

Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs

Entwicklung der Kriterien für die Förderung

der konzeptgeförderten Theater

(auf Antrag der Fraktion der Grünen)

0104

 

 

Frau Vors. Ströver hebt hervor, die allgemeine Anweisung werde nicht eingehalten. Die Konzeptförderung mit der vierjährigen Förderungszusage habe sich im Prinzip bewährt. Die Zusage sei jedoch nichts wert, wenn die kleinen und mittleren Privattheater keinen vierjährigen Zuwendungsvertrag erhielten. Wie sei die Perspektive für die Schaubühne und das Berliner Ensemble mit Vierjahresverträgen? Hier sei der Senat in der Verpflichtung. Sie sei verärgert, dass sich der Senat nicht an die von ihm selbst verabschiedeten Kriterien halte. – Wie werde der nächste Beirat zur Evaluierung besetzt werden? Oder werde nun keine externe Begutachtung mehr vorgenommen? Könne eine Beiratstätigkeit überhaupt noch jemandem zugemutet werden, wenn den Umschichtungsempfehlungen des Beirats nicht gefolgt werde, wie es in der Vergangenheit zuletzt der Fall gewesen sei?

 

Frau Abg. Grütters (CDU) fragt nach der Situation insbesondere bei Schaubühne und BE hinsichtlich längerfristiger Zuschussverträge. Es sei dringend notwendig, Planungssicherheit zu erreichen.

 

Frau Abg. Dr. Hiller (PDS) sieht Einigkeit, dass sich die Konzeptförderung grundsätzlich bewährt habe. Die Theater benötigten Planungssicherheit. Dies sei jedoch bisher an SenFin gescheitert. Kinder- und Jugendtheater sowie Figurentheater hätten nach wie vor ihre Berechtigung.

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) versichert, bei jeder Gelegenheit betone er, dass die kulturellen Einrichtungen auch in Zeiten des Haushaltnotstandes Planungssicherheit brauchten. Für die großen Privattheater würden 36,683 Millionen € und für die konzeptgeförderten Privattheater 5,571 Millionen € ausgegeben. Zum Stand der Abstimmung mit SenFin führe er aus, für die großen Privattheater seien für die Jahre 1999 bis 2003 mit Zustimmung des Parlaments Zuwendungsverträge abgeschlossen worden. Eine Evaluierung durch ein Sachverständigengremium habe auf Grund der unbestrittenen Förderungswürdigkeit dieser Theater bisher nicht stattgefunden und sei bisher auch für die Zukunft nicht vorgesehen. Für den Zeitraum 2004 bis 2008 seien in den Haushaltsberatungen keinen Verpflichtungsermächtigungen festgelegt worden, so dass eine Grundvoraussetzung für den Abschluss längerfristiger Zuwendungsverträge fehle. Die Einstellung von VE wäre nötig, um über den Zeitraum des Doppelhaushalts 2004/05 bis 2008 entsprechende Verträge abschließen zu können.

 

Für die im Rahmen der Konzeptförderung geförderten kleinen und mittleren Privattheater habe die Gutachterkommission für 2003 bis 2006 die Weiterführung bzw. die Aufnahme in die Konzeptförderung empfohlen. Obwohl im Doppelhaushalt VEs eingestellt worden seien, habe SenFin den Abschluss von längerfristigen Zuwendungsverträgen abgelehnt. StS Bielka habe dargestellt, dass eine Zustimmung zu Zuwendungsverträgen nur dann möglich wäre, wenn deutliche, von Jahr zu Jahr anwachsende Zuschussabsenkungen vereinbart würden. SenFin halte angesichts der Haushaltssituation des Landes den Abschluss von Zuwendungsverträgen für äußerst problematisch und nur in Ausnahmefällen für vertretbar. Der Finanzsenator habe überdies die Möglichkeit, eingestellte VEs nicht  auszureichen. StS Schulte habe inzwischen dargestellt, da nicht nur die Privattheater Interesse an längerfristigen Zuwendungsverträgen hätten, müsse sich die Entscheidung an für alle Zuwendungsbereiche einheitlichen Kriterien orientieren. – Dies sei auch bisher nicht der Fall gewesen, da fünf- und vierjährige Förderungen und Einzelverträge abgeschlossen worden seien. Die Argumentation sei also nicht vollkommen konsistent. Diese einheitlichen Kriterien seien im Haushaltswirtschaftsrundschreiben 04 formuliert worden. Demnach sollten längerfristige Verträge nur dann abgeschlossen werden, wenn deutliche Zuschusssenkungen vereinbart werden könnten. – Dies sei angesichts der Lage einzelner Theater sehr problematisch und müsse anhand der einzelnen Theater besprochen werden. Eine Zurückweisung in dem Sinne, dass keine Absenkungen möglich seien, erleichterte die Diskussion mit SenFin nicht. Das Ziel mehrjähriger Verträge sei insofern noch nicht erreicht worden. Die Debatte sei erneut im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen zu führen.

 

Zum Beirat zur Evaluierung der konzeptgeförderten Theater unterbreiteten der Deutsche Bühnenverein und die Akademie der Künste Personalvorschläge. Es solle wieder ein dreiköpfiger Beirat ernannt werden. Eine Auswahl der benannten Personen sei von SenWissKult angeschrieben worden. Da sich die Betreffenden noch nicht geäußert hätten, könne er noch keine Namen nennen, was jedoch auch wegen der Förderfristen in Kürze erfolgen werde. Der Beirat sollte kurzfristig seine Arbeit aufnehmen können.

 

Frau Abg. Grütters (CDU) sieht die Forderung der Etatkürzung bei Zuwendungsverträgen wegen der engen Haushaltssituation bei den Theatern als „unsittlich“ an. Wenn die größere Selbstständigkeit der Theater kein Trick sei, um sie abwickeln zu können, müssten sie mit mehrjährigen Verträgen abgefedert werden. Der Kultursenator müsse dem Finanzsenator dies klar machen. RBm habe bemerkt, die Forderung, die Zuwendungen nicht haushaltsabhängig zu machen, sei absurd; solche Verträge könnten jedoch nicht unter einen Haushaltsvorbehalt gestellt werden, denn dann hätten sie keinen Sinn. Auch das Gesetz über die Opernstiftung enthalte die Forderung mehrjähriger Verträge. Die Debatte könne nicht bis zur nächsten Haushaltsberatung vertagt werden.

 

Frau Abg. Dr. Fugmann-Heesing (SPD) hebt hervor, der Ausschuss könne keine zwischen SenFin und SenWissKult strittigen Fragen lösen. Das kulturpolitische Ansinnen sei, für die Kultureinrichtungen Planungssicherheit zu erhalten. Andererseits seien im Kulturetat noch Absenkungen nötig, die hinterlegt werden müssten. Dieser Maßnahmenkatalog liege noch nicht vor. Insofern sei die Position von SenFin verständlich, nicht für einzelne Bereich Planungssicherheit zu geben, solange der Maßnahmenkatalog noch nicht vorliege. Planungssicherheit müsse im Rahmen eines geklärten Kulturetats erreicht werden. Sie bitte daher den Senat, die Finanzplanung zu unterlegen, und erst dann könne sich der Kulturausschuss in solche Debatten einschalten.

 

Frau Vors. Ströver bemerkt, der Ausschuss argumentiere nicht finanzpolitisch, sondern forciere ein Konzept, das mit der allgemeinen Anweisung Senatsbeschlusslage sei. Dort heiße es, für den Bereich konzeptgeförderte Theater solle eine vierjährige, vertraglich unterlegte, abgesicherte Zuwendung erreicht werden. Dies werde vom Senat jedoch nicht akzeptiert. Die Lücke zwischen dem institutionell und dem basisgeförderten Bereich sei durch dieses Modell kulturpolitisch geschlossen worden, das Modell werde jedoch nicht praktiziert. Wozu sei jedoch eine Jury nötig, wenn faktisch ein Jährlichkeitsprinzip gelte? – Dass der Etat in der Finanzplanung nicht unterlegt sei, sei in erster Linie ein Problem der Koalition.

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) führt auf, dass in der mittelfristigen Finanzplanung der Etat um 40 Millionen € bis 2007 abgesenkt werden solle; davon beträfen 16 Millionen € die Opernhäuser, mehr als 18 Millionen € beträfen Übernahmen durch den Bund, und der Differenzbetrag sei teilweise noch zu erbringen. Nach der mittelfristigen Finanzplanung sei er jedoch nicht bei den großen Privattheatern zu erbringen. Bei der Stiftung Oper in Berlin sei das Modell festgelegt worden, dass eine Absenkung bis 2009 und eine entsprechende Planungssicherheit hergestellt werden solle. Die Ausdehnung dieses Prinzips auf andere Kultureinrichtungen bringe erhebliche strukturelle Probleme mit sich. Dies müsse anlässlich der nächsten Haushaltsberatungen diskutiert werden.

 

Die Gewinnung eines Beirats sei sicherlich schwierig, wenn die Rahmenbedingungen unklar seien und auch unklar sei, ob Verträge über mehrere Jahre abgeschlossen werden könnten. Der Senat habe sich nicht abschließend zu dem Problem verhalten, sondern lediglich einen Schriftwechsel mit dem Finanzsenator geführt. Die VEs im Haushaltsplan seien zu realisieren. Hierzu bedürfe es noch inhaltlicher Abstimmungen, und hierzu sei ein kulturpolitisches Votum auch nicht falsch. Die Gesamtsteuerung des Einzelplans 17 betreffe Kultur und Wissenschaft. Der Transport eines Problems in einen anderen Bereich oder die Verbindung aller Probleme miteinander führe zur Blockade. Ohne eine Planungssicherheit sei die Fortexistenz des gegebenen Fördersystems in Frage gestellt. Im Einzelfall bei der Debatte über die einzelnen Häuser sei zu sehen, was der Finanzierungsbedarf sei und wie der Finanzierungsbedarf – möglicherweise abgesenkt – langfristig durch ein Angebot von Planungssicherheit unterstützt werden könne.

 

Langfristige Verträge seien für die großen Privattheater notwendig. Das Parlament habe jedoch übersehen, dass bisher solche VEs nicht eingestellt seien.

 

Frau Abg. Grütters (CDU) macht darauf aufmerksam, dass angesichts der noch nicht erbrachten Einsparungen bei SenWissKult und der Zugriffsmöglichkeiten auf die Nicht-LHO-Betriebe eine gefährliche Debatte auf die Kultureinrichtungen zukomme. Umso eher müssten die Privattheater abgesichert werden. Wie werde sich der Kultursenator dazu verhalten?

 

Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet, er werde weiterhin darauf dringen, Planungssicherheit herzustellen, da die großen Privattheater diese Verträge benötigten. Das Problem sei im Zusammenhang mit SenFin nicht gelöst. Es bedürfe eines Senatsbeschlusses, um solche Verträge herbeizuführen. Hierzu sei eine Abstimmung zwischen den Koalitionspartnern und mit SenFin nötig. Falls sich die Blockaden reproduzierten, werde ein Gespräch beim RBm geführt werden müssen. Die mittelfristige Finanzplanung sehe keine Theaterschließungen vor. Mit einer Theaterschließungsdebatte könne kein Druck ausgeübt werden.

 

Der Ausschuss schließt die Besprechung ab.

 

Punkt 5 der Tagesordnung

Verschiedenes

 

 

Geschäftliches – siehe Beschlussprotokoll.

 


Anlage zu TOP 1 Aktuelle Viertelstunde, Frage 3 – 60. Jahrestag des Kriegsendes

 

 

 

 

Ausschuss-Kennung : Kultgcxzqsq